Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 10/32 - Stadt Königswinter
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 10/32 - Stadt Königswinter
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Ing.-Büro<br />
für Garten- und Landschaftsplanung<br />
I N G R I D R I E T M A N N<br />
Siegburger Str. 243a<br />
53 639 <strong>Königswinter</strong><br />
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e-mail: info@buero-rietmann.de<br />
Aufgestellt: Mai 2009 bis Juni 20<strong>10</strong><br />
KWST_B-Plan<strong>Nr</strong>.<strong>10</strong>-<strong>32</strong>_UB_2.doc<br />
Aktueller Stand: 2. Juni 20<strong>10</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> (Entwurf)<br />
„Drachenfels und Umgebung“<br />
in <strong>Königswinter</strong> (Siebengebirge)
INHALTSVERZEICHNIS<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
1. Einleitung -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4<br />
1.1. Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung ----------------------------------------------------------- 4<br />
2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes ------------------------------ 4<br />
3. Vorgaben aus Fachgesetzen und Fachplänen ------------------------------------------------------------------ 6<br />
3.1. Einschlägige Fachgesetzte-------------------------------------------------------------------------------------- 6<br />
3.2. Vorgaben aus den Fachplänen--------------------------------------------------------------------------------- 6<br />
3.2.1. Vorgaben aus der Raumplanung-------------------------------------------------------------------------- 6<br />
3.2.2. Vorgaben aus der Landschaftsplanung und Schutzgebiete------------------------------------------- 7<br />
3.2.3. Schutzvorschriften anderer Umweltfachplanungen --------------------------------------------------- 8<br />
4. Raumanalyse und Wirkungsprognose--------------------------------------------------------------------------- 8<br />
4.1. Geographische und Naturräumliche Lage ------------------------------------------------------------------- 8<br />
4.2. Umweltmerkmale ------------------------------------------------------------------------------------------------- 9<br />
4.2.1. Umweltgut Flora und Fauna ------------------------------------------------------------------------------ 9<br />
4.2.1.1. Bestandsanalyse Flora und Fauna------------------------------------------------------------------- 9<br />
4.2.1.2. Auswirkungen auf Flora und Fauna bei Planumsetzung ---------------------------------------12<br />
4.2.2. Umweltgut Geologie und Boden ------------------------------------------------------------------------15<br />
4.2.2.1. Bestandsanalyse Geologie und Boden ------------------------------------------------------------15<br />
4.2.2.2. Auswirkungen auf den Boden bei Planumsetzung ----------------------------------------------16<br />
4.2.3. Umweltgut Wasser-----------------------------------------------------------------------------------------16<br />
4.2.3.1. Bestandsanalyse Wasser-----------------------------------------------------------------------------16<br />
4.2.3.2. Auswirkungen auf Wasser bei Planumsetzung --------------------------------------------------16<br />
4.2.4. Umweltgut Klima und Luft-------------------------------------------------------------------------------17<br />
4.2.4.1. Bestandsanalyse Klima und Luft-------------------------------------------------------------------17<br />
4.2.4.2. Auswirkungen auf Klima und Luft bei Planumsetzung ----------------------------------------17<br />
4.2.5. Umweltgut Landschafts- und Siedlungsbild-----------------------------------------------------------18<br />
4.2.5.1. Bestandsanalyse Landschafts- und Siedlungsbild-----------------------------------------------18<br />
4.2.5.2. Auswirkungen auf Landschafts- und Siedlungsbild bei Planumsetzung---------------------19<br />
4.2.6. Umweltgut Mensch und seine Gesundheit (Lärm) ---------------------------------------------------20<br />
4.2.6.1. Bestandsanalyse Mensch und seine Gesundheit-------------------------------------------------20<br />
4.2.6.2. Auswirkungen Mensch und seine Gesundheit bei Planumsetzung ---------------------------21<br />
4.2.7. Umweltgut Kultur- und sonstige Sachgüter -----------------------------------------------------------21<br />
4.2.7.1. Bestandsanalyse Kultur- und sonstige Sachgüter------------------------------------------------21<br />
4.2.7.2. Auswirkungen Kultur- und sonstige Sachgüter bei Planumsetzung--------------------------22<br />
4.2.8. Wechselwirkungen ----------------------------------------------------------------------------------------22<br />
4.3. Vorrausichtliche Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planung (Nullvariante) ----------------23<br />
5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen--------23<br />
5.1. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen --------------------------------------------------------------23<br />
5.1.1. Baubedingte Maßnahmen---------------------------------------------------------------------------------24<br />
5.1.2. Anlagebedingte Maßnahmen-----------------------------------------------------------------------------25<br />
5.1.3. Betriebsbedingte Maßnahmen ---------------------------------------------------------------------------26<br />
5.2. Maßnahmen zur Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energie--------------------------------------27<br />
5.3. Darstellung von Eingriff und Ausgleich ---------------------------------------------------------------------27<br />
5.3.1. Kompensationsverpflichtung (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung) --------------------------------27<br />
5.3.2. Ausgleichsmaßnahmen------------------------------------------------------------------------------------27<br />
5.3.2.1. Ausgleichsmaßnahmen im B-Plangebiet ---------------------------------------------------------28<br />
5.3.2.2. Ausgleichsmaßnahmen angrenzend <strong>zum</strong> B-Plangebiet ----------------------------------------28<br />
6. Plankonforme Alternativen ---------------------------------------------------------------------------------------29<br />
7. Zusätzliche Angaben------------------------------------------------------------------------------------------------29<br />
7.1. Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ----------------------------------------29<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 2
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
8. Zusammenfassung---------------------------------------------------------------------------------------------------30<br />
9. Verfasser und Urheberrecht --------------------------------------------------------------------------------------31<br />
<strong>10</strong>. Literaturhinweise --------------------------------------------------------------------------------------------------<strong>32</strong><br />
TABELLEN UND ABBILDUNGEN<br />
Abb. 1: Ansicht des Drachenfels um 1900 und 19<strong>32</strong> (Quelle: Postkarte und www.siebengebirge.de)..............18<br />
Tab. 1: Zusammenfassung der städtebaulichen und gestalterischen Mängelanalyse, Auswertung der Karten<br />
<strong>Nr</strong>. 1 und <strong>Nr</strong>. 4, Rahmenplan 2015 (STADT- UND REGIONALPLANUNG DR. JANSEN, 2006)........................19<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 3
1. Einleitung<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> plant mit der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und<br />
Umgebung“ die Neuordnung und Neugestaltung des Drachenfelsplateaus.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> steht in engem Zusammenhang mit dem städtebaulichfreiraumplanerischen<br />
Rahmenplanung der „Gesamtperspektive <strong>Königswinter</strong>_Drachenfels“ im Rahmen der<br />
Regionale 20<strong>10</strong> und der beschlossenen Sanierungssatzung „<strong>Königswinter</strong>-Drachenfels“.<br />
Das Ingenieurbüro I. Rietmann wurde beauftragt für die Neuaufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong><br />
„Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong> (Siebengebirge) einen <strong>Umweltbericht</strong> zu erarbeiten.<br />
Die Belange des Umweltschutzes werden mit dem vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> erarbeitet und dargestellt.<br />
1.1. Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung<br />
Der vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4<br />
und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden und ermittelt die potenziellen mit dem <strong>Bebauungsplan</strong><br />
verbundenen Auswirkungen auf die zu prüfenden Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB.<br />
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung entsprechen der Ebene des <strong>Bebauungsplan</strong>entwurfs.<br />
Bezogen auf die Faktoren Fauna, Lärm, Klima sowie Landschaftsbild werden die angrenzenden<br />
Nutzungen mit in die Beurteilung einbezogen. Die Ergebnisse resultieren neben der Auswertung<br />
vorhandener Fachplanungen aus einer Ortsbegehung einschließlich Biotoptypenkartierung. Es wurden<br />
folgende Fachgutachten und Internetseiten ausgewertet:<br />
- ARBOS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (Juni 2007): Memorandum für die Gesamtperspektive <strong>Königswinter</strong>_Drachenfels,<br />
Städtebaulich-freiraumplanerisches Memorandum.<br />
- BÜRO KREUTZ (Mai 20<strong>10</strong>): Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle: Städteplanerische Maßnahmen<br />
im Siebengebirge, Alsdorf.<br />
- ING. BÜRO I. RIETMANN (Mai 20<strong>10</strong>): Landschaftspflegerischer Begleitplan „Drachenfelsplateau<br />
und Umgebung“, <strong>Königswinter</strong>.<br />
- NATURGUTACHTEN OLIVER TILLMANNS (Mai 20<strong>10</strong>): :gesamtperspektive <strong>Königswinter</strong><br />
_Drachenfels FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Einschätzung der Betroffenheit des Fauna-Flora-<br />
Habitat-Gebietes „Siebengebirge“ durch städteplanerische Maßnahmen, Grevenbroich.<br />
- PLANUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERUFLICHER ÖKOLOGEN (Dezember 2009): Faunistische Begutachtung:<br />
Städtebauliche Maßnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> im Siebengebirge, Teilbereich<br />
„:gesamtperspektive <strong>Königswinter</strong>_Drachenfels“, Hellenthal.<br />
- SCHUMACHER, HEINZ (Oktober 2009): Untersuchungen zur Schmetterlingsfauna im Bereich des<br />
Drachenfels/Siebengebirge, Ruppichteroth.<br />
- STADT- UND REGIONALPLANUNG DR. JANSEN GMBH (Juli 2006): Vorbereitende Sanierungsuntersuchung<br />
<strong>Königswinter</strong>-Drachenfels Rahmenplan 2015, Köln.<br />
- Internet: Informationssysteme und Umweltdatenbanken des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV), des Landesamtes für Natur,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), der Bezirksregierung Köln und<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong>.<br />
2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes<br />
Der räumliche Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> ‚Drachenfels und Umgebung’ bezieht<br />
sich im Wesentlichen auf die derzeit bebauten Flächen auf dem Drachenfelsplateau, mit dem<br />
denkmalgeschützten Hotelbau aus den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, dem Restaurantbau aus den<br />
70er Jahren des 20. Jahrhunderts und der Bergstation der Drachenfelsbahn. Zudem werden die umlaufenden<br />
Terrassenflächen mit Pflanzbeeten sowie das Aussichtsplateau mit neugotischem Obelisk<br />
(Landsturmdenkmal) in das B-Plangebiet einbezogen.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 4
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Aufgrund der exponierten Lage und als wichtigster touristischer Anziehungsmagnet auf der Achse<br />
Rhein - Drachenfels hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> für die Neugestaltung des Drachenfelsplateaus einen<br />
Wettbewerb für den Bereich ‚Drachenfelsplateau/Burgruine’ ausgelobt. Nach einer Preisgerichtssitzung<br />
und zwei Überarbeitungsphasen hat am 18. Mai 2009 die Beratungskommission einstimmig empfohlen,<br />
den Wettbewerbsbeitrag des dritten Preisträgers (plandrei (Erfurt) mit Pool 2 Architekten (Kassel))<br />
umzusetzen. Der Entwurf <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> beruht auf diesem Wettbewerbsergebnis.<br />
Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung<br />
des landschaftsplanerisch-architektonischen Konzepts, unter Erhalt des denkmalgeschützten<br />
Gebäudebestandes, zur Sicherung, Inwertsetzung und Erfahrbarmachung der kulturellen und touristischen<br />
Bedeutung dieses Standortes geschaffen werden. Zur qualitativen Entwicklung des Raums<br />
sieht der <strong>Bebauungsplan</strong> folgende Festsetzungen vor:<br />
- Die Bauflächen (denkmalgeschützter Hotelbau mit Bergterrasse und geplanter Neubau) werden<br />
als ‚Sonstiges Sondergebiet’ (SO) mit der Zweckbestimmung „Schank- und Speisewirtschaft<br />
sowie Bereiche für die Stärkung des Tourismus“ festgesetzt. Die Wettbewerbsplanung<br />
sieht vor, den Hotelbau aus den 30er Jahren mit seiner Außenterrasse (Bergterrasse) zu sanieren<br />
und den Bau um einen Glaskubus von ca. 240 m² Grundfläche nach Süden hin zu erweitern.<br />
Die Grundflächenzahl wird mit 1,0 festgesetzt. Die Überschreitung ist aus besonderen<br />
städtebaulichen Gründen geboten und erforderlich, um das Ergebnis des durchgeführten<br />
Wettbewerbes sowie deren Weiterentwicklung für diesen Bereich planungsrechtlich umzusetzen.<br />
- Zur Realisierung des architektonischen Entwurfes soll das Restaurantgebäude der 70er Jahre<br />
abgerissen werden. Die umlaufenden Terrassenflächen und bestehenden Außenanlagen werden<br />
neu errichtet. Die Freiflächengestaltung sieht eine Sitzstufenanlage vor, deren Terrassen-<br />
und Aufenthaltsflächen in Kleinsteinpflaster angelegt werden. Auf den entstehenden Zwischenterrassen<br />
soll eine außengastronomische Nutzung ermöglicht werden. Zudem soll eine<br />
Nutzung des Untergeschosses des bestehenden 70er Jahre Gebäudes, unterhalb der geplanten<br />
Platzfläche, ermöglicht werden. Die umlaufenden Außenbereiche/Freiflächen werden als<br />
‚Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – Fußgängerbereich’ festgesetzt.<br />
- Das B-Plangebiet ist über den Kutschenweg erschlossen, der die einzige Zufahrtsmöglichkeit<br />
für den motorisierten Verkehr darstellt. Die Straßenfläche wird als ‚öffentliche Straßenverkehrsfläche’<br />
festgesetzt. Im Rahmen der Neugestaltung des Plateaus wird die Anhebung des<br />
Straßenniveaus im Zufahrtsbereich des Kutschenweges notwendig.<br />
- Zudem liegt im Plangebiet die Endstation der Drachenfelsbahn, deren Flächen und Gleiskörper<br />
als ‚Private Bahnanlagen’ festgesetzt werden.<br />
- Durch die zusätzliche Festsetzung einer ‚Fläche für Nebenanlagen’ im östlichen Plangebiet<br />
parallel zur Drachenfelsbahn soll die Ankunftssituation der Bahn, durch den Bau eines Ankunftspavillon<br />
am Anfang einer Kolonnade mit integriertem Kartenverkaufsschalter aufgewertet<br />
werden. Der moderne Säulengang zieht sich nach Süden hin fort und setzte den östlichen<br />
Schlusspunkt des Plateaus.<br />
- Im Bereich des Obelisken (Landsturmdenkmal) wird der vorhandene Spitzahorn <strong>zum</strong> Erhalt<br />
festgesetzt.<br />
- Die nördlich der Bergterrasse befindlichen Flächen, einschließlich der Mauer entlang des<br />
Kutschenwegs werden als ‚Fläche zur Umsetzung von Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft’ festgesetzt.<br />
Das B-Plangebiet hat insgesamt eine Größe von 4.855 m². Durch die bestehende Bebauung und Gestaltung<br />
ist das B-Plangebiet als vollkommen anthropogen überformt anzusehen. Eine Nettoneuversiegelung<br />
bzw. eine Inanspruchnahme von bisher unversiegelter Fläche wird durch die Aufstellung<br />
des B-Planes nicht ausgelöst. Der Umsetzung des B-Planes geht der Abbruch des vorhandenen Restaurantgebäudes<br />
voraus. Die Neuplanung sieht einen verkleinerten Restaurant-Neubau und eine<br />
neue Freiflächengestaltung vor. Auch wenn ein großflächiger Rückbau bereits überbauter Fläche<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 5
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
vorgesehen ist, wird aufgrund des Gestaltungsentwurfes keine Entsiegelung von Fläche bewirkt. Im<br />
Vordergrund steht die Neugestaltung des Plateaus.<br />
Die umfangreichen Gestaltungsmaßnahmen finden in einem landschaftlich und naturschutzfachlich<br />
hoch sensiblen Bereich statt, der als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Daher müssen<br />
die Einwirkungen auf die umliegenden Flächen des B-Plangebiets verstärkt in den Vordergrund<br />
der Betrachtung gestellt werden. Die weithin sichtbare, exponierte Lage des Drachenfels nimmt zudem<br />
wesentlichen Einfluss auf das Landschaftsbild.<br />
3. Vorgaben aus Fachgesetzen und Fachplänen<br />
3.1. Einschlägige Fachgesetzte<br />
Folgende Zielaussagen der wesentlichen Fachgesetze sind im vorliegenden Planfall relevant:<br />
� Baugesetzbuch: Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der<br />
Bauleitpläne.<br />
� Bundesbodenschutzgesetz sowie Baugesetzbuch (Bodenschutzklausel): langfristiger Schutz<br />
des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt<br />
� Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen sowie DIN 18005: Schutz des Menschen,<br />
der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und<br />
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens<br />
von Immissionen.<br />
� Bundesnaturschutzgesetz sowie Landschaftsgesetz NRW: Natur und Landschaft sind auf<br />
Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung<br />
für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu<br />
pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen.<br />
� Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-RL), Vogelschutz-Richtlinie (V-RL), EG-<br />
Artenschutzverordnung und Bundesartenschutzverordnung: Erhalt und Sicherung der biologischen<br />
Vielfalt in Europa, Schutz von Tieren und Pflanzen und ihrer Lebensstätten.<br />
� Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz: Sicherung der Gewässer als Bestandteil des<br />
Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung <strong>zum</strong><br />
Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigung ihrer ökologischen<br />
Funktionen.<br />
3.2. Vorgaben aus den Fachplänen<br />
3.2.1. Vorgaben aus der Raumplanung<br />
- Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg stellt das B-<br />
Plangebiet als ‚Waldbereiche’ dar, die Freiraumfunktionen <strong>zum</strong> ‚Schutz der Natur’ (SU-24 – Südlicher<br />
Teil des NSG Siebengebirge) erfüllen sowie als ‚Regionaler Grünzug’ dienen.<br />
- Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> wird das B-Plangebiet als ‚Flächen für Wald’<br />
dargestellt. Die im Parallelverfahren befindliche 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> für den Bereich „Drachenfels und Umgebung“ (Entwurf) sieht zukünftig die<br />
Darstellung als ‚Sonstiges Sondergebiet’ mit der Zweckbestimmung ‚Schank- und Speisewirtschaft<br />
sowie Bereich für die Stärkung des Tourismus’ vor. Im östlichen Randbereich des B-Plangebietes<br />
reicht die Trasse der Drachenfelsbahn mit der Darstellung als ‚Fläche für Bahnanlagen’<br />
hinein.<br />
- Das B-Plangebiet liegt im Geltungsbereich des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets „<strong>Königswinter</strong>-Drachenfels“<br />
- Das Siebengebirge gehört zu den landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen Nordrhein-<br />
Westfalens (KLB 29.02). Das Siebengebirge ist ein Kulturlandschaftsbereich von besonders hoher<br />
historischer Dichte und landschaftsästhetischer Qualität.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 6
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Innerhalb des Siebengebirges nimmt der Drachenfels eine zentrale Stellung als wertgebendes<br />
Merkmal für diesen Kulturlandschaftsbereich ein. Römerzeitliche Steinbruchtätigkeiten und der<br />
mittelalterliche Trachytabbau für den Bau des Kölner Doms prägen bis heute nachhaltig das Erscheinungsbild<br />
des Drachenfels. Das markanteste Wahrzeichen ist die Burgruine auf dem Drachenfels.<br />
Die Errichtung der Burg im Jahre 1138 vom Kölner Erzbischof Arnold sicherte das<br />
Kurkölner Gebiet nach Süden ab. Im dreißigjährigen Krieg wurde die Burganlage geschleift. Im<br />
Laufe der Zeit wuchsen die Steinbrüche bis an die Bergkuppe heran, mit der Folge dass die unterhöhlte<br />
Südwestseite des Burgfrieds in die Tiefe stürzte (1788). Als die vollständige Zerstörung<br />
drohte, wurde die Abbautätigkeit verboten und der Drachenfels im Jahre 1836 durch die preußische<br />
Regierung aufgekauft und unter Schutz gestellt. Die markante Silhouette des Drachenfels<br />
bildete in Verbindung mit der Ruine des Bergfriedes die geeignete Kulisse, um das Landschaftsempfinden<br />
der Romantik zu beflügeln. Sagen und Mythen, genährt vor allem von der Burgruine,<br />
wo auch der Kampf Siegfrieds mit dem Drachen angesiedelt wurde, gaben literarischen Stoff für<br />
die Rheinromantik. Das Siebengebirge wird <strong>zum</strong> Gegenstand von Reiseberichten, Literatur, Kunst<br />
und Musik und beliebtes Tourismusziel. Am 18. Oktober 1819 zogen Bonner Studenten (unter ihnen<br />
auch Heinrich Heine) auf den Drachenfels, um den Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig<br />
zu feiern. Ab dem frühen 19. Jahrhundert beginnen die touristische Erschließung durch Hotelbauten,<br />
Ausflugslokale, Wegesysteme, Blickbezüge und Sichtwinkel (z.B. Rheinebene mit Kölner<br />
Dom, Eifel, etc.) und der Bau der Drachenfelsbahn, der ältesten Zahnradbahn Deutschlands. Noch<br />
heute wird die Siebengebirgslandschaft auf Grund des hohen ästhetischen und kulturhistorischen<br />
Wertes und auf Grund des Naturerlebens als Naherholungsgebiet geschätzt, in der die romantischen<br />
Assoziationen weiterhin nachwirken. (LVR & LWL, 2008 sowie LANUV, 2009).<br />
3.2.2. Vorgaben aus der Landschaftsplanung und Schutzgebiete<br />
Mit der Gründung des Verschönerungsvereins 1869 und des Vereins zur Rettung des Siebengebirges<br />
1886, die sich dem Kampf gegen Landschaftszerstörung (Gesteinsabbau) und des Heimatschutzes<br />
verschrieben, gewannen Naturschutzbelange an Bedeutung. Nachdem der Drachenfels 1836 unter<br />
Schutz gestellt worden war, wurde 1923 rechtsformal das Naturschutzgebiet „Siebengebirge“ geschaffen.<br />
Damit ist das Siebengebirge eines der ältesten Naturschutzgebiete in Deutschland. 1958<br />
wurde das Siebengebirge <strong>zum</strong> ersten Naturpark in NRW (NTP-015) erklärt. Die Verleihung des Europa-Diploms<br />
im Jahre 1971 zeigt die internationale Bedeutung des Siebengebirges, die sich auch in<br />
der Meldung und Anerkennung als europäischen Schutzgebietes Natura 2000 ausdrückt.<br />
- Das B-Plangebiet liegt innerhalb des Naturschutzgebietes ‚Siebengebirge’ (SU-001 K2). Zur Aufstellung<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird die Aufhebung der Naturschutzverordnung vom 12. Mai 2005<br />
der Städte <strong>Königswinter</strong> und Bad Honnef für den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es beantragt.<br />
- Das B-Plangebiet liegt innerhalb des Natura 2000-Gebietes ‚Siebengebirge’(DE-5309-301). Aufgrund<br />
des stark differenzierten geologischen Untergrundes, der abwechslungsreichen, stark reliefierten<br />
Landschaft und der Kulturhistorischen Nutzung ist im Siebengebirge ein überaus vielfältiges<br />
Mosaik aus unterschiedlichen Waldgesellschaften entstanden. Zusätzlich wird das Gebiet<br />
durch Biotopstrukturen wie ehemalige Steinbrüche, Weinberge, Obstwiesen, offene Felsbereiche<br />
und Fließgewässer sowie Quellsysteme belebt. Das Gebiet besitzt die größten zusammenhängenden<br />
Buchenwaldgesellschaften im Rheinland und weist zahlreiche FFH-Lebensräume, seltene und<br />
gefährdete Tier- und Pflanzenarten mit z.T. einzigen Vorkommen in NRW (z.B. Zippammer,<br />
Steinkrebs) und eine große Anzahl landesweit gefährdeter Biotoptypen auf, was seine herausragende<br />
Bedeutung unterstreicht.<br />
Das B-Plangebiet wird von Wald- und Felsgesellschaften eingerahmt, die nach Anhang I der<br />
FFH-Richtlinie zu den schutzwürdigen Lebensräumen und nach § 30 BNatSchG zu den gesetzlich<br />
geschützten Biotopen gehören. So stocken auf den umliegenden Felshängen Schlucht- und<br />
Hangmischwälder (Tilio-Acerion) (LRT 9180, BT-5309-0289-2004). Im Südwesten, unterhalb<br />
der Aussichtsplattform am Drachenfels, siedelt ein Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-<br />
Carpinetum) (LRT 9170, BT-5309-0184-2004). Zudem werden die Felsen durch schutzwürdige<br />
und landesweit gefährdete, wärmeliebende Eichenwälder bewachsen. Unterhalb des B-<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 7
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Plangebietes siedelt auf den natürlich anstehenden Silikatfelsen Pionierrasen und Felsspaltenvegetation<br />
(LRT 61<strong>10</strong>, 82<strong>10</strong>, BT-5309-0181-2004). Im B-Plangebiet selber kommen keine gesetzlich<br />
geschützten Biotoptypen oder Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL vor.<br />
- Das gesamte B-Plangebiet befindet sich in dem schutzwürdigen Biotop ‚Mittlerer Teil des NSG<br />
Siebengebirge’ (BK-5209-017).<br />
- Das Siebengebirge ist im Geotopkataster des Landes NRW als schutzwürdiger Ensemble-Geotop<br />
„Siebengebirge bei Bonn“ (GK-5209-005) registriert. Neben seiner Seltenheit, Eigenart und<br />
Schönheit erfüllt das Siebengebirge auch in hohem Maße die Funktion als Studien- und Forschungsobjekt<br />
für Geologie, Mineralogie, Geomorphologie und Biologie. Im Jahre 2006 wurde<br />
das Siebengebirge zu einem der bedeutendsten Geotope Deutschlands gewählt und mit dem Prädikat<br />
„Nationaler Geotop“ ausgezeichnet. (GEOLOGISCHEN DIENST NRW, 2007 und LANUV,<br />
2009).<br />
3.2.3. Schutzvorschriften anderer Umweltfachplanungen<br />
- Im Geltungsbereich des B-Plangebiets stehen als Baudenkmäler der Hoteltrakt (1937), das Landsturmdenkmal<br />
(1876) sowie die Drachenfelsbahn (gesamte Bahntrasse einschl. aller Bauwerke und<br />
Dampflok von 1882/1883) unter Denkmalschutz. Im Westen grenzt der Schutzbereich des Bodendenkmals<br />
SU 25 „Römischer und neuzeitlicher Steinbruch und Burg Drachenfels“ an das B-Plangebiet<br />
heran. Im südlichen Teil des bestehenden Restaurantgebäudes aus den 70er Jahren haben<br />
sich bedeutende Relikte der Vorgängerbebauung des 19. Jh. erhalten, die ebenfalls als Bodendenkmäler<br />
unter Schutz gestellt sind.<br />
- Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R ‚Gebiete mit felsartigem<br />
Untergrund’ (Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der BRD<br />
1:350.000, NRW, Juni 2006).<br />
- Es liegen keine weiteren Anforderungen anderer Umweltfachplanungen vor.<br />
4. Raumanalyse und Wirkungsprognose<br />
4.1. Geographische und Naturräumliche Lage<br />
Das B-Plangebiet befindet sich in Nordrhein-Westfalen, Rhein-Sieg-Kreis, südöstlich der Altstadt<br />
von <strong>Königswinter</strong>, am westlichen Rand des Siebengebirges (Gemarkung <strong>Königswinter</strong>, Flur 11). Der<br />
Geltungsbereich erstreckt sich über die bebauten Bereiche des Drachenfelsplateaus. Das Geländeniveau<br />
im Plangebiet liegt fast eben bei einer Höhe von ca. 292 m ü. NN. Von hieraus fallen die Hänge<br />
des Drachenfels steil ins Rheintal bzw. ins Rhöndorfer Tal ab. An der Süd- und Südwestseite des<br />
Drachenfels stehen große natürliche Felsbildungen mit 60 m hohen Wänden, Graten und mächtigen<br />
Blöcken an. Oberhalb des B-Plangebietes befindet sich die Burgruine des Drachenfels, deren Kuppe<br />
steil abfällt und deren südexponierter Hang (Hangfuß) die nördliche Grenze des B-Plangebiets bildet.<br />
Naturräumlich liegt das B-Plangebiet in der Einheit des Unteren Mittelrheingebietes (NR-292) und<br />
hier in der Untereinheit Siebengebirge. Mit einer Flächenausdehnung von ca. 25 km² bildet das Siebengebirge<br />
den nordöstlichen Eckpfeiler des Mittelrheintales. Das Siebengebirge hebt sich als abweichendes<br />
landschaftliches Bild aus seiner direkten Umgebung mit vielen Sichtachsen und Sichtbezügen<br />
hervor. Die vielen Kuppen und Kegel vulkanischen Ursprungs wie Petersberg, Ölberg und<br />
Drachenfels bilden die Kulisse, in der sich eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Wald- und<br />
Landwirtschaftsfläche, Siedlungen sowie Steinbrüchen entwickelt hat. Die über 20 zusammengedrängten<br />
Bergkuppen erreichen Höhen zwischen 250 und 460 m ü. NN. Die Silhouette der markanten<br />
Kuppen ist weithin sichtbar. Der Drachenfels hat eine Höhe von <strong>32</strong>0,6 m ü. NN und liegt am<br />
westlichen Rand des Siebengebirges. Der Westrand des Siebengebirges ist infolge des Rheinstroms<br />
besonders steil ausgeprägt. Der Drachenfels thront als markanter Fels hoch über dem Rhein und fällt<br />
nach Westen <strong>zum</strong> Rhein und nach Süden (Rhöndorf) steil ab. (GLÄSSER: 1978, LVR & LWL: 2008).<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 8
4.2. Umweltmerkmale<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Die nachfolgende Raumanalyse dient der Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen<br />
Umweltzustandes sowie der Prognose über die vorrausichtliche Entwicklung des Umweltzustandes<br />
bei Durchführung der Planung. Die Bestandsaufnahme und die Wirkprognose werden für jedes<br />
einzelne Umweltgut durchgeführt und sich direkt gegenübergestellt, um eine bessere Vergleichbarkeit<br />
zu gewährleisten.<br />
4.2.1. Umweltgut Flora und Fauna<br />
4.2.1.1. Bestandsanalyse Flora und Fauna<br />
Potenzielle natürliche Vegetation<br />
Die potenzielle natürliche Vegetation (PNV) beschreibt diejenige Vegetation (hypothetisch), die bei<br />
abrupter Aufgabe der anthropogenen Beeinflussung aufgrund der abiotischen Standorteigenschaften<br />
auf der betrachteten Fläche vorhanden wäre. Überlegungen zur PNV helfen bei der Einschätzung des<br />
aktuellen Standortpotentials und schließen spätere Veränderungen durch Sukzessionsprozesse aus.<br />
Das Wissen über diese Vegetation ermöglicht es, bei künftigen Bepflanzungsmaßnahmen auf weitgehend<br />
standortgerechtes Pflanzenmaterial zurückzugreifen (WILLMANNS, 1998).<br />
Als potenzielle natürliche Vegetation wäre im B-Plangebiet auf den flachgründigen trachytgeprägten<br />
Böden Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Galio-Carpinetum) mit Übergängen zu dem Traubeneichen-Trockenwald<br />
(Luzulo-Quercetum petraeae) vorherrschend. Anstehende Felsen wären von Felsspaltgesellschaften<br />
und thermophilen Gebüschen besiedelt. Auf den tiefgründigeren und feuchteren<br />
Böden (Norden und Osten) wären Hang- und Schluchtwälder (Tilio platyphylli-Acerion pseudoplatani)<br />
mit Esche vorzufinden mit Übergängen zu den Hainsimsen-Buchenwäldern. (Benennung nach<br />
POTT, 1995).<br />
Reale Vegetation / Biotoptypen<br />
Die nachfolgend aufgeführten Biotopstrukturen sind im Rahmen von Biotoptypenkartierungen im<br />
Zeitraum September 2008 bis Juni 2009 erfasst worden. Die detaillierte Darstellung der Biotoptypen<br />
kann dem Bestandsplan <strong>zum</strong> Landschaftspflegerischen Begleitplan ‚Drachenfelsplateau und Umgebung’<br />
(ING.-BÜRO I. RIETMANN, 20<strong>10</strong>) entnommen werden.<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es erstreckt sich über die bebauten Flächen auf dem Drachenfelsplateau.<br />
Die großflächige Versieglung im Plangebiet durch Gebäude, wie den Restaurantkomplex<br />
und den Hoteltrakt, die ausgedehnten gepflasterten Außenterrassen und Aussichtsplattformen<br />
sowie die Bergstation der Drachenfelsbahn gibt der Flora keinen Raum. Kleinere Pflanzbeete<br />
mit Ziergehölzbepflanzung sowie ein veralteter Spielplatz sind von untergeordnetem Biotopwert.<br />
Andere Platzflächen sind von Einzelbäumen, wie Kastanien, Linden und Bergahorn überstellt und<br />
durchbrechen die Monotonie der ‚Betonwüste’. Hervorzuheben ist ein mächtiger Spitzahorn südöstlich<br />
des Landsturmdenkmals, der aufgrund seines Alters und als Höhlenbaum <strong>zum</strong> Erhalt festgesetzt<br />
wird. Im Bereich der Bergterrasse des alten Hoteltraktes steht natürlicher Fels an, auf dem Robinien<br />
und Hainbuchen stocken. Der angrenzende Felshang, der von Ahorn-Jungwuchs sowie einzelnen<br />
Gebüschen bewachsen ist, wird durch eine Mauer abgefangen. Sie begrenzt gleichzeitig den Kutschenweg<br />
und ist durch ihren Spaltenreichtum Lebensraum für die Mauereidechse. Der z.T. stark mit<br />
ruderalen Arten und Felsvegetation zugewachsene Mauerabschnitt stellt aufgrund des dichten Bewuchses<br />
derzeit nur suboptimale Bedingungen als Lebensraumhabitat dar. Die Bergterrasse wird<br />
durch ein Pflanzbeet gegenüber dem Felshang/Mauer eingerahmt, welches mit Ziergehölzen, wie<br />
Flieder und Lebensbäumen bepflanzt ist. Zudem stocken hier zwei Einzelbäume von Berg-Ahorn. Im<br />
Nordosten des Plangebietes prägt die Drachenfelsbahn mit ihrer Gleisanlage und dem Fahrkartenhäuschen<br />
das Plangebiet. Seitlich des Gebäudes stockt eine alte Sommer-Linde. Das Plateau wird<br />
über den Kutschenweg erschlossen, der als asphaltierte Fläche in das Plangebiet hereinreicht.<br />
Das B-Plangebiet liegt wie eine Insel eingebettet in einem ökologisch hoch-sensiblen Areal. Aufgrund<br />
der wechselnden Standortverhältnisse (geologischer Untergrund, Exposition, Relief, Durch-<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 9
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
feuchtung des Bodens, etc.) ergibt sich am Drachenfels eine „einzigartige“ Vielseitigkeit der Pflanzenwelt.<br />
So prägen an den Südhängen des Drachenfels thermophile Labkraut-Eichen-Hainbuchenwäldern<br />
(mit Elsbeere) und trockene, lichte Eichenwälder mit Felsenbirne, in Verzahnung mit Felsband-<br />
und Spaltenvegetation sowie Übergängen zu den wärmeliebenden Gebüschen an Felsflächen<br />
den Biotoptypenbestand. An den südexponierten Felsen prägen xerotherme Arten die offene Vegetation.<br />
Im Gegensatz dazu tragen die frischen, ostexponierten Hänge an der Burgruine den Charakter<br />
des Eschenreichen Schluchtwaldes. Der Westteil des Gipfels ist durch den Steinbruchbetrieb vernichtet<br />
und fällt als steile Felswand ab. Darunter liegt der in das B-Plangebiet führende Eselsweg, der von<br />
mächtigen alten Ross-Kastanien und Spitz-Ahorn gesäumt wird. Im Westen stehen einzelne Felsblöcke<br />
heraus, die von knorrigen Hainbuchen und Eichen bewachsen sind. Die Hangbereiche zur Burgruine<br />
sind vornehmlich durch Spitz-Ahorn geprägt und besitzen Blockschutt-Waldcharakter. Sie gehen<br />
in einen lichten Bestand mit Bergahorn über.<br />
Den Übergang zwischen den Hängen des Drachenfels sowie dem überbauten B-Plangebiet bildet ein<br />
ca. <strong>10</strong>-15 m breiter Kranz aus Gebüschformationen und Vorwaldstadien, die den Außenterrassen des<br />
Restaurants nach Süden, Südwesten und Südosten vorgelagert sind. Brombeerreiche Gebüschstrukturen<br />
mit Hasel- und Rosengehölzen, Waldreben-Schleier, Brennnesselbestände und Jungwuchs von<br />
Gemeiner Esche, Berg-Ahorn, Ulme und Robinie gehören zu den Bestandsbildnern. Die Mauern des<br />
Aussichtsplateaus (Landsturmdenkmal) und die vorgelagerte Böschung werden im Süden vom kriechend<br />
und kletternd wachsenden Windenknöterich bestimmt.<br />
Fauna<br />
Zur Ermittlung der Auswirkungen auf die Fauna wurde in einem Scooping-Termin (Abstimmungsgespräch<br />
zwischen den entsprechenden Behörden, Institutionen, Naturschutzverbänden und Planern<br />
vom 24.04.2008) der Untersuchungsrahmen zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange für die<br />
geplanten städtebaulichen Maßnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> festgelegt. Gemäß der Besprechung<br />
sollten die faunistischen Erhebungen eingriffsbezogen für die Artengruppen der Vögel (insb. Wanderfalke),<br />
Fledermäuse (Höhlenbäume), Reptilien (insb. Beeinträchtigungen durch Erschütterungen)<br />
und Nachtfalter erfolgen. In das Untersuchungsgebiet wurden neben dem B-Plangebiet selbst die<br />
umliegenden Strukturen (erweiterter Eingriffsbereich bis zu 50 m) einbezogen, um evtl. entstehende<br />
Grundbelastungen durch randliche Störwirkungen mit betrachten zu können. Die faunistischen Kartierungen<br />
erfolgten im Zeitraum August 2008 bis Oktober 2009 und wurden von der Planungsgemeinschaft<br />
freiberuflicher Ökologen durchgeführt. Die Kartierung der Schmetterlingsfauna erfolgte<br />
durch Herrn Heinz Schumacher.<br />
Vögel und Fledermäuse<br />
Am Drachenfelsplateau wurden im Zuge der faunistischen Erhebungen insgesamt zwei Höhlenzentren<br />
(Baumgruppen, -reihen) vorgefunden, die Höhlenbrütern potenziell als Fortpflanzungsstätten<br />
dienen. Da der Spitzahorn am Obelisken (Landsturmdenkmal) über Faulhöhlen verfügt, wurde er als<br />
potenzielles Bruthabitat <strong>zum</strong> Erhalt festgesetzt. Ein Besatz der Höhlenbäume durch Brutvögel konnte<br />
nicht festgestellt werden. Während der Kartierarbeiten konnte zudem in den südlichen Felshängen<br />
des Drachenfels im Bereich der „Domkaule“ ein rufender Uhu registriert werden. Ein Brutvorkommen<br />
am Drachenfels (in den Steilwänden <strong>10</strong>0 m unterhalb des Plateaus) ist für 20<strong>10</strong> unbekannt, kann<br />
aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden (BÜRO KREUTZ, 20<strong>10</strong>). Abweichend von den faunistischen<br />
Kartierergebnissen konnte im Zuge der Begehungen zur Erarbeitung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
im Mai 20<strong>10</strong> ein Brutnachweis des Wanderfalken in den Felsformationen rund 50 m<br />
unterhalb des Drachenfelsplateaus belegt werden. Zudem wurde ein mehrfach das Plateau überfliegender<br />
Turmfalke beobachtet. Eine Gebäudebrut konnte nicht erkannt werden. Horstkontrollen in<br />
einem 50 m Puffer blieben in 2009 ohne Nachweis (NATURGUTACHTEN O. TILMANNS, 20<strong>10</strong>).<br />
Die Zwergfledermaus konnte als häufigste Fledermausart im Untersuchungsraum mit einer erhöhten<br />
Balzaktivität im Bereich der Drachenfelsruine sowie südlich des Drachenfelsplateaus nachgewiesen<br />
werden und nutzt den Drachenfels als Jagdgebiet. Zudem konnten Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus,<br />
Großer Abendsegler und Rauhhautfledermaus als Durchzügler auf dem Drachenfelsplateau<br />
nachgewiesen werden. Dem Drachenfels kommt nach gutachterlicher Aussage als Orientierungs-<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler <strong>10</strong>
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
punkt eine hohe Bedeutung zu. Im Sommer scheinen es vor allem Männchen zu sein, die das Gebiet<br />
besiedeln (sog. „Männchengebiet“). Gebäudequartiere am Restaurantkomplex oder Baumquartiere<br />
konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden. Alle heimischen Fledermausarten sind als Anhang<br />
IV-Art der FFH-Richtlinie streng geschützt.<br />
Reptilien<br />
Für die Artengruppen der Reptilien konnte mit der Mauereidechse (Podarcis moralis) eine nach Anhang<br />
IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Art und gemäß Roter Liste NRW vom Aussterben<br />
bedrohte Art im Plangebiet nachgewiesen werden. Die Mauereidechsenpopulation (15 Individuen<br />
gesichtet und min. 30-50 Tiere geschätzt) konnte an der Bergterrasse, der unterhalb liegenden Mauer<br />
am Kutschenweg und im Übergang <strong>zum</strong> nördlich angrenzenden Felshang nachgewiesen werden.<br />
Zudem wurden Vorkommen von Mauereidechsen im Südhang des Drachenfelsplateaus nachgewiesen,<br />
die bei der Begehung zur FFH-VU im Jahr 20<strong>10</strong> bestätigt wurden. Im Bereich des Eselswegs<br />
(außerhalb des Plangebiets) wurde eine subadulte Blindschleiche (Anguis fragilis) erfasst.<br />
Schmetterlingsfauna 1<br />
Im Rahmen der Untersuchung der Schmetterlingsfauna auf dem Drachenfels konnten 340 Schmetterlingsarten<br />
festgestellt werden. Von diesen zählen <strong>32</strong>4 zu den Großschmetterlingen. <strong>10</strong>2 Arten werden<br />
in der Roten Liste der in NRW gefährdeten Schmetterlinge aufgeführt. 71 Arten werden in der Gefährdungskategorie<br />
für die Großlandschaft V ‚Eifel und Siebengebirge’ erwähnt. Viele Arten erreichen<br />
im Siebengebirge ihre nördlichste Verbreitungsgrenze in Westdeutschland. Erstmalig für NRW<br />
konnten 9 Arten neu nachgewiesen werden, bei denen es sich um typische Mittelrhein-Arten handelt.<br />
Weitere 16 Arten wurden neu für die Großlandschaft V ‚Eifel und Siebengebirge’ festgestellt. 5 Arten,<br />
die für Eifel und Siebengebirge als verschollen eingestuft waren, konnten bei den Untersuchungen<br />
wieder gefunden werden. Unter den Neufunden für NRW konnten Cochylimorpha woliniana,<br />
Idea dilutaria und Dichagyris candelisequa bisher nur am Drachenfels nachgewiesen werden. Mit<br />
der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) wurde eine prioritäre Art nach Anhang II der<br />
FFH-Richtlinie erfasst.<br />
Die unmittelbare Umgebung des Restaurants bzw. der Aussichtsterrassen beherbergt nach den vorliegenden<br />
Daten keine besonders bemerkenswerten und schützenswerten Arten. Alle Neunachweise<br />
für NRW und die Großlandschaft V ‚Eifel und Siebengebirge’ sowie die zahlreichen Rote-Liste-<br />
Arten stammen aus den angrenzenden mit Fels durchsetzten Wäldern, Waldrändern und Gebüschen<br />
sowie aus Felsbiotopen südlich des Plangebiets. Bei den vorgefundenen Arten handelt es sich insbesondere<br />
um wärmeliebende Arten, Felsbiotopbewohner und Waldarten. Von relativ geringer Bedeutung<br />
für die Nachfalterfauna scheint der Gehölzbestand zwischen dem Hotel und dem Aufweg zur<br />
Burgruine. Die westlich angrenzenden Wälder in Bereich des Eselswegs sowie die nördlich angrenzenden<br />
Wälder werden gutachterlich als nährstoffreicher und daher weniger sensibel eingestuft.<br />
Heuschrecken<br />
Es konnten 8 Heuschreckenarten in den südlichen Felsbereichen unterhalb des Drachenfelsplateaus<br />
sowie in nordöstlichen Hangbereich der Drachenfelsruine erfasst werden. Davon ist die Laubholz-<br />
Säbelschrecke (Barbitistes serricauda) als gefährdet für NRW eingestuft. Sie bevorzugt Laubbäume<br />
in sonniger Waldrandlage bzw. sonnenexponierte Einzelbäume. Der Steppengrashüpfer (Chorthippus<br />
vagans) ist durch extreme Seltenheit in NRW gefährdet. Die xero- und thermophile Art kommt mit 5-<strong>10</strong><br />
Exemplaren an der südlichsten Spitze des Drachenfelsplateaus vor. Aufgrund der Eutrophierungserscheinungen<br />
der Vegetation findet die Art nur einen suboptimalen Lebensraum vor.<br />
Biotopfunktion<br />
Das B-Plangebiet liegt am westlichen Rand des FFH- und Naturschutzgebietes Siebengebirge. Die<br />
das B-Plangebiet umgebenden Biotopstrukturen der Talhänge sind von unschätzbarem Wert für Flora<br />
und Fauna. „Die besondere Bedeutung des Siebengebirges ergibt sich unter anderem aus seiner geografischen<br />
Lage. Es bildet den nördlichsten Ausläufer des Mittelrheingebiets und beherbergt daher<br />
1 Mit der vorliegenden Untersuchung wurde erstmalig ein Teil des Siebengebirges lepidopterologisch untersucht.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 11
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
zahlreiche so genannte xerothermophile Arten, die Trockenheit und Wärme zur Entwicklung benötigen<br />
und Faunenelemente der ‚Mittelrhein-Fauna’ darstellen. Viele dieser Arten kommen nur hier in<br />
NRW vor. Bei diesen Arten handelt es sich überwiegend um Felsbiotopbewohner. (...) Der wohl bedeutendste<br />
Felsbiotop im Siebengebirge befindet sich am Drachenfels“ (SCHUMACHER, 2009). Die<br />
hohe Empfindlichkeit der umliegenden Bereiche und ihr hoher Wert für den Arten- und Biotopschutz<br />
spiegelt sich u.a. in der Ausweisung der angrenzenden Bereiche als FFH-Lebensraumtypen und als<br />
rechtlich geschützte § 30er-Biotope nach BNatSchG wieder. Die Biotope im B-Plangebiet selber<br />
haben nur eine untergeordnete Bedeutung, da ihr bioökologischer Eigenwert durch Bebauung, Überprägung<br />
und menschliche Einflüsse vorbelastet ist. Die starke touristische Nutzung des Drachenfels<br />
ruft Störwirkungen durch Lärm, Stoffeinträge (z.B. Müll) und Bewegung hervor.<br />
Planungsrelevante Arten und FFH-Verträglichkeit<br />
Im Zuge des Verfahrens ist eine spezielle Artenschutzprüfung (ASP) gemäß den Vorgaben des § 44<br />
BNatSchG angefertigt worden, um potenzielle Auswirkungen durch das Vorhaben auf die im Messtischblattes<br />
5309 <strong>Königswinter</strong> angezeigten Arten abzuprüfen. Insgesamt wurden 41 Arten, im Rahmen<br />
der vorgegebenen Prüfprotokolle der LANUV Art für Art abgehandelt. Die insgesamt 41 planungsrelevanten<br />
Arten verteilen sich auf folgende Gruppen: Neun Säugetier- (Fledermäuse und Haselmaus),<br />
zwei Reptilien- sowie 30 Vogelarten.<br />
Neben möglichen artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen wurden die potenziellen Beeinträchtigungen<br />
des europäischen Schutzgebietes „FFH-Gebiet Siebengebirge“ (Schutzgebiets-<strong>Nr</strong>. DE-5309-<br />
301) im Rahmen der beauftragten FFH-Verträglichkeitsuntersuchung geprüft.<br />
4.2.1.2. Auswirkungen auf Flora und Fauna bei Planumsetzung<br />
Flora / Biotope<br />
Für die Flora / Biotopstrukturen sind folgende Auswirkungen zu erwarten:<br />
- Grundsätzlich nimmt die Neugestaltung des Drachenfelsplateaus keinen wesentlichen Einfluss<br />
auf den derzeitigen Biotoptypenbestand. Ein Biotopwertverlust entsteht durch den Wegfall der<br />
westlichen Pflanzbeete, der Spielplatzfläche sowie von Einzelbäumen die in versiegelte Platzfläche<br />
umgewandelt werden. Höherwertige Biotopstrukturen oder wertgebende Elemente im Plangebiet<br />
werden durch entsprechende Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> erhalten oder sind weiterzuentwickeln<br />
und zu pflegen. So wird der alte Spitzahorn am Obelisken <strong>zum</strong> Erhalt festgesetzt.<br />
Die Bereiche nordöstlich der Bergterrasse (Pflanzbeetfläche) mit vorgelagerter Mauer und dem<br />
Übergang <strong>zum</strong> angrenzenden Felshang sollen aufgrund der vorhandenen Mauereidechsen artenschutzspezifisch<br />
optimiert und in ihrer ökologischen Wertigkeit verbessert werden. Die Bereiche<br />
werden durch die Festsetzung als Flächen <strong>zum</strong> Schutz von Natur und Landschaft dauerhaft gesichert.<br />
- Die das B-Plan umgebenden Biotopstrukturen können temporär im Zuge der Baumaßnahme in<br />
Form von Staubeinträgen belastet werden. Eine Überdeckung der Vegetation, die eine Minderung<br />
der Lebensraumqualität zur Folge hat oder Stoffeinträge die Eutrophierungen bewirken,<br />
sind durch geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu reduzieren (siehe Kap. 5.1.).<br />
Fauna<br />
Für die Fauna sind folgende Auswirkungen zu erwarten:<br />
- Während der Baumaßnahme werden im Zuge der Abbrucharbeiten des Restaurantgebäudes, des<br />
Neubaus und der Neugestaltung sowie durch den Baustellenverkehr baubedingt Beeinträchtigungen<br />
entstehen, die in Form von Staubbelastungen, Erschütterungen, Lärm, Licht und Bewegung<br />
auf die Fauna störend einwirken können. Zudem bedingen der Abbruch und die Rodung<br />
einzelner Bäume den potenziellen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Für die untersuchten<br />
Artengruppe sind die folgenden Auswirkungen zu erwarten:<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
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Vögel und Fledermäuse<br />
Beeinträchtigungen der Avi- und Fledermausfauna durch den Verlust potenzieller Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Plangebiet können ausgeschlossen werden. Die zu fällenden Bäume<br />
zeigen keinen Tierbesatz mit Brutvögeln oder von Fledermäusen genutzten Quartieren auf. Zum<br />
Schutz der Tiere haben die Rodungsmaßnahmen zudem ausschließlich in den Wintermonaten,<br />
außerhalb der Brut- und Niststättenzeit zu erfolgen. Nach gutachterlicher Stellungnahme wird<br />
davon ausgegangen, dass die Entnahme einzelner Bäume durch das zahlreiche Vorhandensein<br />
von Ausweichlebensräumen kompensiert werden kann. Die faunistischen Erhebungen zeigen<br />
weiter, dass die Gebäude auf dem Plateau weder als Fledermausquartier noch als Brutplatz für<br />
den Turmfalken (Fensterschläge) dienen. Beeinträchtigungen durch den Abbruch des Restaurantgebäudes<br />
sind in Verbindung mit der Bauzeitenbeschränkung auf die Wintermonate (Nov.-<br />
Jan.) auszuschließen.<br />
Reptilien / Mauereidechse<br />
Für die Mauereidechsenpopulation können die zu erwartenden temporären Erschütterungen zu<br />
Vertreibungseffekten führen. Zum Schutz der Mauereidechsenpopulation werden im Bauablauf<br />
Maßnahmen für einen weitgehend erschütterungsfreien Abbruch (selektiver Rückbau und Einsatz<br />
einer Abbruchzange /-schere) sowie eine Bauzeitenbeschränkung des Abbruches auf die<br />
immobile Phase der Mauereidechsen definiert.<br />
Zusätzlich sind Maßnahmen geplant, die im hohen Maße an die Belange der Mauereidechsen<br />
angepasst wurden und dazu dienen den Lebensraum der Mauereidechsen zu optimieren und zu<br />
vergrößern, um ein Ausweichen und eine Stärkung der Population zu ermöglichen. Geplant ist:<br />
1. vor Beginn der Abbruchmaßnahmen den derzeit besiedelten Lebensraum für die überwinternden<br />
Tiere nach Nordwesten hin zu erweitert und neue geeignete Sonn- und Überwinterungsplätze<br />
zu etablieren, durch Wegnahme des Efeubewuchses an einer Felspartie westlich<br />
des Aufwegs zur Burgruine. Zur Erweiterung der besonnten Bereiche wurden östlich<br />
des Aufwegs zur Burgruine bereits Bereiche von Einzelbäumen freigestellt.<br />
2. im Anschluss an den Abbruch (vor Beginn der mobilen Phase der Eidechse) die innerhalb<br />
des B-Plangebietes, nördlich zur Bergterrasse gelegenen Bereiche von Ziergehölzen freizustellen<br />
und als Lebensraum neu zugestalten (z.B. durch Anlage einer spaltenreichen Trockenmauer).<br />
Die Fläche wird über die Festsetzung als ‚Fläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz,<br />
zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft’ gesichert.<br />
3. im Anschluss an den Abbruch ist zudem die Wiederherstellung von Felsstandorten mit trockenwarmen<br />
Vegetationsstrukturen zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten wärmeliebender<br />
Arten in den süd- und südöstlich dem B-Plangebiet vorgelagerten Hangbereichen<br />
vorgesehen (‚Ausgleichsfläche - Drachenfels-Kranz’).<br />
Gefährdungen oder Verluste von Individuen der Mauereidechsen, durch Überfahren mit Baumaschinen<br />
in Zeiten der mobilen Phase der Echsen, sollen durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />
zur Bauandienung, wie Schritttempo fahren und einen besonderen Anfahrschutz vor der<br />
spaltenreichen Natursteinmauer am Kutschenweg verhindert werden.<br />
Schmetterlingsfauna<br />
Ein Großteil der vorgefundenen Großschmetterlinge muss in Bezug auf ihren Lebensraum<br />
und/oder die Raupenfutterpflanzen als anspruchsvoll und durchaus empfindlich eingestuft werden.<br />
Sie besiedeln in erster Linie die südlich des Plangebietes angrenzenden, Fels durchsetzten<br />
Wälder und Gebüsche. Beeinträchtigungen dieser für die Falter existenziellen und einzigartigen<br />
Lebensräume durch Staubbelastungen (Überdeckung der Vegetationsstrukturen und Nährstoffeintrag)<br />
sind unbedingt zu vermeiden. Zum Schutz sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
definiert worden, um die zu erwartenden Staubbelastungen und damit einhergehenden<br />
Beeinträchtigungen der Schmetterlingsfauna zu reduzieren (siehe Kap. 5.1.). Zudem sollen Ausgleichsmaßnahmen<br />
angrenzend <strong>zum</strong> Plangebiet umgesetzt werden, die neue Felslebensräume<br />
schaffen und dazu dienen, den Xerothermarten ihre Überlebenschancen zu verbessern und ihren<br />
Lebensraum zu erweitern (‚Ausgleichsfläche - Drachenfels-Kranz’).<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 13
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
- Dauerhaft können im Zuge der Neugestaltung des Plateaus der Glaskubus sowie Lichteinwirkungen,<br />
Lärmimmissionen und Irritationen durch Veranstaltungen im Freien betriebsbedingte<br />
Beeinträchtigungen hervorrufen, die schädlichen Einfluss auf die Fauna nehmen. Um potenzielle<br />
Störwirkungen auf die Fauna, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu unterbinden<br />
werden textliche Festsetzungen zur Minderung betriebsbedingter Beeinträchtigung getroffen.<br />
Die heute schon bestehenden Störpotenziale durch die touristische Nutzung werden bei Einhaltung<br />
der Vorgaben nicht erhöht.<br />
Vögel, Fledermäuse, Insekten (v.a. Nachtfalter, Käfer)<br />
Der geplante Glasbau birgt die Gefahr des Vogelschlags, der zur Beeinträchtigung oder Tötung<br />
von Individuen führen kann. Aufgrund der exponierten Lage des Drachenfels sind an der Gebäudehülle<br />
entsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung bzw. deutlichen Minderung des Vogelschlags<br />
zu treffen. Das Architekturbüro „pool 2“ hat verschieden Maßnahmen zur Strukturierung<br />
der Glasfronten bzw. -körper vorgeschlagen, die zu einer Minderung beitragen können und<br />
im weiteren Verfahren konkretisiert werden.<br />
Im Beleuchtungskonzept für die Freianlagen („plandrei“ Landschaftsarchitekten) wurden die naturschutzfachlichen<br />
Empfehlungen der LANUV NRW (GEIGER ET AL., 2007) und des Landesumweltamt<br />
NRW (LUA, 2004) bei der Auswahl und Positionierung der Leuchtmittel berücksichtigt,<br />
um schädliche Lichteinwirkung auf die Fauna zu vermeiden. Die Planung sieht die Anlage<br />
von Einbauleuchten an der Innenseite der Umfassungsmauer des Plateaus sowie 2 Mastleuchten<br />
an der Bergstation vor.<br />
Zudem werden Lärmemissionen durch Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> vermindert. Die Durchführung<br />
von Veranstaltungen im Freien wird durch eine festgesetzte Veranstaltungsfläche geregelt.<br />
Großveranstaltungen und die Durchführung von Feuerwerk werden untersagt, wodurch die<br />
zu erwartenden Auswirkungen abgemildert und/oder verhindert werden.<br />
- Die Baumaßnahme bewirkt zudem temporäre Beeinträchtigungen auf Flora und Fauna, die im<br />
Zuge der Andienung der Baustelle entstehen werden. Aufgrund des Gebäudeabbruches ist anfallendes<br />
Material abzutransportieren und für die Neugestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen neues<br />
Baumaterial anzudienen. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ‚Drachenfelsplateau<br />
und Umgebung’ (Unterkapitel: Eingriffsbereich ‚Bauandienung - Kutschenweg’)<br />
sind die zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft dargestellt und bilanziert.<br />
Planungsrelevante Arten und FFH-Verträglichkeit<br />
Die durchgeführte spezielle Artenschutzprüfung (ASP) ergibt, dass für keine der 41 planungsrelevanten<br />
Arten, unter Berücksichtigung der empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen, das Eintreten von<br />
Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG abzusehen ist. „Eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung<br />
ist nicht zu beantragen. Die durchzuführenden Vermeidungsmaßnahmen sind insbesondere<br />
für die Avi- sowie Fledermausfauna von eher genereller Natur: Bauzeitenbeschränkungen, Art der<br />
Beleuchtung, Befahrung im Schritttempo etc. Besonders für die Mauereidechse sind spezifische<br />
Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen vorzunehmen (Schaffung von<br />
Ausweich- und Ersatzlebensräumen).“ (BÜRO KREUTZ, 20<strong>10</strong>, S.6).<br />
Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung kommt zu dem Schluss: „Sowohl für sich, als auch in Summation<br />
mit anderen Projekten oder Plänen, kann eine Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der FFH-<br />
Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II der FFH-Richtlinie sowie von weiteren in den<br />
Schutz- und Erhaltungszielen aufgeführten und deshalb für das Schutzgebiet maßgeblichen Arten<br />
ausgeschlossen werden.“ (NATURGUTACHTEN O. TILLMANNS, 20<strong>10</strong>, S. 91).<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 14
4.2.2. Umweltgut Geologie und Boden<br />
4.2.2.1. Bestandsanalyse Geologie und Boden<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Der Drachenfels ist einer der bekanntesten Trachyt-Vulkane und wurde durch den tertiären Vulkanismus<br />
geformt. In einer ersten vulkanischen Phase kam es <strong>zum</strong> Ausbruch von trachytischen Lockersedimenten<br />
(Trachyttuff), die ursprünglich zu einigen hundert Metern mächtigen Tuffablagerungen<br />
führten. Die schnelle Entleerung des Magmenherdes durch den Ausstoß der Trachyttuffe führte dazu,<br />
dass die Kruste in einer großen Caldera (spanisch: „Kessel“) einbrach. Daraufhin kam es während<br />
einer weiteren Phase <strong>zum</strong> Aufstieg zähflüssiger Trachytmagmen, die jedoch nicht bis zur Erdoberfläche<br />
vordrangen, sondern innerhalb der bereits vorher geförderten Tuffe erstarrten. Das zähflüssige,<br />
relativ saure Magma erkaltete in Form von rundlichen Quellkuppen oder auch von Gesteinsgängen,<br />
die knapp unter der damaligen Erdoberfläche stecken blieben. Der Drachenfels stellt eine typische<br />
Quellkuppe dar. Seine heutige Gestalt entstand vor rund 2,5 Millionen Jahren, als das Rheinische<br />
Schiefergebirge sich zu heben begann. Der Rheinstrom schnitt sich infolgedessen in den Untergrund<br />
ein und präparierte dabei die Quellkuppe aus ihrem Tuffmantel heraus. Aus dem Quartär stammen<br />
Blockschuttbildungen um oder auf den Vulkankuppen. Der Trachyttuff ist häufig von periglaziaren<br />
Fließerdedecken überlagert. An stark bis sehr stark geneigten Hängen ist die Auflage oft nur wenige<br />
Zentimeter mächtig oder erodiert. (GEOLOGISCHER DIENST NRW, 2007a und 2009).<br />
Die Vulkangesteine des Drachenfels wurden bereits während der Römerzeit und erneut ab dem 11.<br />
Jh. im Zuge des Kölner Dombaus gewonnen. Große Felsstürze sind aus den Jahren 1773 und 1808<br />
überliefert. Als Teile der Burgruine mit einem Felssturz 1828 verloren gingen, musste der Abbau des<br />
Trachyts eingestellt werden. Unter preußischem Staatsbesitz wurde die Kuppe des Drachenfels unter<br />
Schutz gestellt. 1855 wurde aus den Mitteln eines Dispositionsfonds der Bau eines gewaltigen Stützpfeilers<br />
finanziert, der den Felsen vor dem Abrutschen und damit den Bergfried vor einer weiteren<br />
Zerstörung bewahrte. Ab 1967 kam es erneut zu großen Felsstürtzen und eine geologische Untersuchung<br />
erkannte, dass die Kuppe instabil wurde. 1971 begann das Geologische Landesamt NRW mit<br />
umfangreichen Maßnahmen zur Felssicherung durch Felsanker und Betonarmierung. Zu diesem<br />
Zweck wurden zuerst die Hotelanlagen abgerissen, nur die 1936 errichtet Burgschänke blieb erhalten.<br />
89 Felsanker von 15-42 m Länge und 717 Felsnägel mit Längen von 3-4 m halten heute die gesamte<br />
Bergspitze zusammen, gestützt von 250 m² Stahlbetonholmen und reichlich Spritzbeton sowie<br />
einer Überspannung mit Maschendrahtzaun <strong>zum</strong> Schutz gegen Steinschlag. (GEOLOGISCHER DIENST<br />
NRW, 2007b).<br />
Im Gipfelbereich des Drachenfels entstanden überwiegend schuttreiche, feinerdearme, wenig tief<br />
entwickelte Böden. Dies sind überwiegend wasser- und basenarme, flachgründige Braunerden, stellenweise<br />
Ranker. Der anstehende steinig, schluffige bis tonige Lehmboden ist charakterisiert durch<br />
eine hohe Sorptionsfähigkeit, eine meist mittlere nutzbare Wasserkapazität und eine geringe Wasserdurchlässigkeit.<br />
Die Böden neigen zur Dürreempfindlichkeit. In den Randbereichen des Plangebietes<br />
steht Festgestein an. Teilweise zeigen sich innerhalb der Fels-/Schuttbereiche Verbraunungseffekte,<br />
bei denen sich ein humoser Oberboden entwickeln konnte. Eine Schutzwürdigkeit der Böden im B-<br />
Plangebiet liegt gemäß den Angaben des Geologischen Dienstes nicht vor. (Karten des<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW, 1978, 1983 und 2004).<br />
Insgesamt hat die Bodennutzung der Jahrhunderte (Rohstoffabbau, Burganlage, Verkehrswegebau,<br />
Gebäude- und Terrassenbau, u. a.) die Oberflächengestalt und die Böden z. T. irreversibel verändert.<br />
Hiervon zeugen ferner die umfangreichen Felssicherungsmaßnahmen am Drachenfels. Im B-<br />
Plangebiet selbst finden sich keine natürlich anstehenden Böden. Fast das gesamte Plateau ist versiegelt<br />
oder überformt. Lediglich in den anstehenden Hangbereichen zur Burgruine, randlich des Eselswegs<br />
sowie in den bewaldeten Randbereichen des B-Plangebiets sind die natürlichen Vorraussetzungen<br />
noch gegeben. Hier findet sich auch direkt anstehender Fels.<br />
Altlasten<br />
Altlastenverdachtsflächen im B-Plangebiet sind nicht angezeigt.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 15
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
4.2.2.2. Auswirkungen auf den Boden bei Planumsetzung<br />
Boden<br />
Die mit der Planung einhergehende Neugestaltung und Bebauung führt zu keiner Neubelastung des<br />
Schutzgutes Boden, da das B-Plangebiet bereits heute vollständig anthropogen überformt ist.<br />
Felssicherung<br />
Auswirkungen auf die bestehende Felssicherung am Drachenfels (v.a. Burgruine) können nicht festgestellt<br />
werden, da von den Abbrucharbeiten keine durchschlagenden Erschütterungen zu erwarten<br />
sind (z.B. wie durch eine Sprengung).<br />
Altlasten / Abfall<br />
Bei den Abbrucharbeiten handelt es sich um einen selektiven Rückbau: Entkernen, Abtrag des kompletten<br />
Daches, Zerbeißen der Stahlbetonkonstruktion. Das aus der Demontage des Restaurantkomplexes<br />
anfallenden Abbruchmaterial (geschätzte Abbruchmassen: Gesamtkubatur ca. 7.650m³ umbauter<br />
Raum) soll in Teilbereichen in die Keller des 70er-Jahre-Baus verfüllt werden. Zudem können<br />
170 m³ der Kiesschüttung von den Flachdächern wieder verwendet werden. Ein Standort zur Zerkleinerung<br />
und Zwischenlagerung des Materials stellt das Baustellenlager (Ackerfläche nördlich der<br />
Hirschburg) dar. Weiteres Abbruchmaterial muss abgefahren werden. (Mttl. ING. BÜRO H. GRESSEL,<br />
Bonn, 20<strong>10</strong>). Das darüber hinaus im Rahmen der Baureifmachung des Grundstücks anfallende bauschutthaltige<br />
oder organoleptisch auffällige Bodenmaterial (z.B. aus Bodenauffüllungen) ist ordnungsgemäß<br />
zu entsorgen. Die Entsorgungswege des abzufahrenden Bodenaushubs sind vor der Abfuhr<br />
dem Rhein-Sieg-Kreis anzuzeigen. (RHEIN-SIEG-KREIS, Schreiben vom 20.07.2009 im Rahmen der<br />
der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB). Bei einer Verwendung von Recycling-Material muss die wasserwirtschaftliche<br />
Erlaubnis eingeholt werden.<br />
4.2.3. Umweltgut Wasser<br />
4.2.3.1. Bestandsanalyse Wasser<br />
Grundwasser<br />
Das B-Plangebiet liegt im Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord (südlicher Teil) und ist dem Grundwasserkörpers<br />
27_29 ‚Vulkanite des Siebengebirges’ zuzuordnen, welcher sich aus vulkanischen<br />
Gestein (Trachyt, Basalt und Trachyttuff) aufbaut. Während im Basalt und Trachyt ein Kluftgrundwasserleiter<br />
ausbildet ist, besitzen die Ablagerungen des Trachyttuffes darüber hinaus auch eine wasserwegsame<br />
Gesteinsporösität. Die Durchlässigkeit ist insgesamt mäßig bis hoch. Die Vulkanite des<br />
Siebengebirges bilden lokal ergiebige Grundwasservorkommen. Die Grundwasserneubildung ist in<br />
den Bergkuppenbereichen mit > 250 mm/Jahr regional am höchsten. Ein Teil des jungen Grundwassers<br />
versickert aus den Klüften des vulkanischen Gesteins bis in große Tiefen und steigt nach sehr<br />
langer Verweilzeit im tiefen Untergrund auf Quellspalten im Bereich des Rheingrabens wieder auf.<br />
Der Grundwasserkörper befindet sich in einem guten mengenmäßigen Zustand, d.h. es findet keine<br />
Übernutzung des Grundwassers statt sowie in einem guten chemischen Zustand, d.h. es liegen keine<br />
Grenzwertüberschreitungen bestimmter Inhaltsstoffen (z.B. Nitrat, Pflanzenschutzmitteln, etc.) vor.<br />
(MUNLV, 2008 und GEOLOGISCHER DIENST NRW, 2007a).<br />
Durch die vorhandene Bebauung des Drachenfelsplateaus ist die Versickerung von Niederschlagswasser<br />
stark eingeschränkt. So wird das Niederschlagswasser der Dach- und Platzflächen sowie des<br />
Straßenraumes in den öffentlichen Kanal eingeleitet, was eine Reduzierung der natürlichen Grundwasserneubildungsrate<br />
zur Folge hat.<br />
Oberflächengewässer<br />
Im Plangebiet sind keine natürlichen Fließ- und Stillgewässer vorhanden.<br />
4.2.3.2. Auswirkungen auf Wasser bei Planumsetzung<br />
Die mit der Planung einhergehende Neugestaltung und Bebauung führt zu keiner Neubelastung des<br />
Schutzgutes Wasser. Die bestehende Niederschlagswasserbeseitigung über den Mischwasserkanal<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 16
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
bleibt in ihrer derzeitigen Form erhalten. Das Wasser der Platzflächen sollen über offene Pflasterrinnen<br />
mit Einläufen dem Kanal zugeleitet werden. Eine natürliche Versickerung über den anstehenden<br />
Boden bleibt weiterhin versagt.<br />
Von der festgesetzten Art der baulichen Nutzungen geht kein erhöhtes Gefährdungspotential (z.B.<br />
Schadstoffeintrag) einer Grundwasserverschmutzung aus.<br />
4.2.4. Umweltgut Klima und Luft<br />
4.2.4.1. Bestandsanalyse Klima und Luft<br />
Das Plangebiet befindet sich im atlantisch-subatlantisch geprägten Klimabereich mit relativ milden,<br />
niederschlagsreichen Wintern und relativ kühlen, regnerischen Sommern. Aufgrund der Lage innerhalb<br />
der Köln-Bonner-Rheinebene profitiert das Gebiet von der klimatischen Begünstigung dieses<br />
Raumes. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 9,5-<strong>10</strong>,0° Celsius. Die mittlere Niederschlagsmenge<br />
liegt bei 650-700 mm pro Jahr.<br />
Der Drachenfels stellt einen windexponierten Standort dar, der stark vom Wind bestrichen wird. Die<br />
bevorzugte Windrichtung ist Nordost. Das Windsystem im Siebengebirge wird grundsätzlich vom<br />
nächtlichen Bergwind geprägt und tritt an den Hängen des Siebengebirges auf. Da die Hänge am<br />
Abend schneller abkühlen als die Luft über dem Rhein (da dieser eine größere Dichte besitzt), gleiten<br />
die Luftmassen die Hänge hinab in die Rheinebene und bringen so Frischluft und Abkühlung ins Tal.<br />
Am Drachenfels herrscht zudem eine eigene Thermik. Bei entsprechender Wetterlage können sich<br />
die anstehenden Felsen stark aufwärmen. Die heiße Luft steigt nach oben und führt zu Luftverwirbelungen<br />
um den Drachenfels. Der Windeinfluss bewirkt eine erhöhte Verdunstungsrate für die umliegende<br />
Vegetation und verursacht u.a. Trockenheit. Aufgrund der Standortgegebenheiten, Exposition<br />
und dem Windeinfluss herrscht am Drachenfels ein wärmegetöntes Kleinklima.<br />
Durch die Baukörper im Plangebiet werden die Luftströmungen modifiziert. Zudem wirkt die Bebauung<br />
zusätzlich als Wärmeinsel, die durch Abstrahlwärme das Mikroklima beeinflusst.<br />
4.2.4.2. Auswirkungen auf Klima und Luft bei Planumsetzung<br />
Für das Schutzgut Klima und Luft sind folgende Belastungen zu erwarten:<br />
- temporäre Belastungen während der Bauphasen, vorwiegend durch Staub und Abgasemissionen.<br />
Diese nehmen Einfluss auf das B-Plangebiet und die umliegenden Bereiche. Durch geeignete<br />
Schutzmaßnahmen (z.B. Zugabe von Wasser und die Verwendung von Vlies) können die Staubfahnen<br />
gemindert werden.<br />
- dauerhafte Belastungen durch Überformung und Versiegelung der Oberflächenstrukturen sind<br />
nicht zu erkennen. Inmitten der Waldflächen stellen die zu fällenden Einzelbäume keine klimarelevanten<br />
Strukturen dar. Der derzeitige Wärmeinseleffekt durch Rückstrahlwärme der Gebäude<br />
wird sich durch die großflächige Neuanlage der Platzflächen nicht wesentlich verändern. Im<br />
Zuge der Sanierung des 30er Jahre Baus kann durch die angestrebte Dämmung die Abstrahlwärme<br />
gemindert werden.<br />
- Der Abbruch des Restaurantgebäudes und der wesentlich verkleinerte Neubau wird Einfluss auf<br />
die derzeitigen Luftströmungen am Drachenfels nehmen. So entfällt die Barrierewirkung des<br />
derzeitigen Gebäuderiegel und der Wind kann die neu angelegten Terrassen überstreichen.<br />
- Grundsätzlich sind durch die Aufstellung des B-Planes keine nachteiligen Klimabelastungen im<br />
und angrenzend <strong>zum</strong> B-Plangebiet zu erwarten.<br />
- Der geplante Einsatz regenerativer Energien, wie die geplanten Photovoltaikelemente auf den<br />
Kolonnadedächern oder das Einbringen von Photovoltaikelementen in die Fassade des Glaskubus<br />
trägt zu einem schonenderen Umgang der begrenzten Ressourcen bei und schafft allgemein<br />
klimawirksame Vorteile (siehe Kapitel 5.2.).<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 17
4.2.5. Umweltgut Landschafts- und Siedlungsbild<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
4.2.5.1. Bestandsanalyse Landschafts- und Siedlungsbild<br />
Der Drachenfels prägt aufgrund seiner markanten Erscheinung über dem Rheintal und der bizarren<br />
Burgruine auf seinem Gipfel das Landschaftsbild des Siebengebirges und des Rheintals. Sein auffälliges<br />
Aussehen macht ihn <strong>zum</strong> Wahrzeichen des Siebengebirges und <strong>zum</strong> touristischen Anziehungspunkt.<br />
Am Westrand des Siebengebirges gelegen thront der Drachenfels hoch oben über dem Rheinstrom<br />
und fällt steil in seine Richtung hinab. Durch die exponierte Lage ist er weit sichtbar und formt<br />
bestimmend die Silhouette der bewaldeten Vulkanlandschaft des Siebengebirges.<br />
Schon früh wird der Drachenfels mit Burgruine aufgrund seines Erscheinungsbildes <strong>zum</strong> Inbegriff<br />
der Rheinromantik. Lord Byron machte mit dem 1816 verfassten Gedicht „The castled crag of Drachenfels<br />
- Der turmgekrönte Drachenfels“ das Siebengebirge erstmals unter Fernreisenden bekannt.<br />
Innerhalb weniger Jahrzehnte wurde das Siebengebirge <strong>zum</strong> Ideal der romantischen Landschaft und<br />
der Drachenfels zu seinem Symbol. Die frühen Steinbruchtätigkeiten (römerzeitlicher und mittelalterlicher<br />
Trachytabbau) nahmen bis in das 19. Jahrhundert dramatische Ausmaße an. Bis heute wird<br />
das Erscheinungsbild von diesen Eingriffen geprägt. Mit Beginn der Rheinromantik und des Aufkommens<br />
der Rheinreisenden erkannte man die Gefahr der Zerstörung der Landschaft und rettete das<br />
Panorama des Drachenfels (Erwerb durch den preußischen König 1836 und Grünung des VVS<br />
1869). Mit der Wartburg und dem Heidelberger Schloss gehörte der Drachenfels im 19. Jahrhundert<br />
zu den drei herausragenden Standorten in Deutschland, der als Blickfang für die Villenansiedlungen<br />
wohlhabenden Großbürgertums in und um Bonn diente (Villa Hammerschmidt, Palais Schaumburg,<br />
Villen am Rheinufer zwischen Bonn und Bonn-Mehlem) (LVR & LWL, 2008). Hierin zeigt sich die<br />
Bedeutung der weithin sichtbaren Lage des Drachenfels, die noch immer den Blick von Bonn auf das<br />
Siebengebirge bedeutend prägt.<br />
Der im Zuge der Rheinromantik entstandene und sich im 20. Jahrhundert steigernde Fremdenverkehr<br />
hinterlässt sichtbare Spuren auf dem Drachenfelsplateau.<br />
Abb. 1: Ansicht des Drachenfels um 1900 und 19<strong>32</strong> (Quelle: Postkarte und www.siebengebirge.de)<br />
Heute prägen die Drachenfelsbahn, der im Jahr 1836 errichtete Hotelkomplex (ehemalige Burgschänke)<br />
und das charakteristische Bergrestaurant mit seinen ausladenden umlaufenden Betonterrassen<br />
aus dem Jahr 1976 das Plateau. Der großzügig verwendete Baustoff Beton vermittelt ein monotones<br />
Erscheinungsbild. Der denkmalgeschützte Hotelbau, der historisch bedeutende Platz des<br />
Landsturmdenkmals (ehemals Werkplatz der Steinhauer mit neugotischem Obelisken) und der Aufweg<br />
über den Eselsweg zur Burgruine treten unter der starken Präsenz des Restaurantbaus zurück.<br />
Unter diesem Einfluss können auch die Plätze mit ihren Einzelbäumen keine Raumwirkung entfalten.<br />
Im westlichen Plangebiet bewirkt der partielle Leerstand des Hotels, die durchgewachsenen Pflanzbeete<br />
und der verwilderte Spielplatz einen ungepflegten Eindruck. Im Osten des Drachenfelsplateaus<br />
liegt die Bergstation der Zahnradbahn mit ihrem kleinen Gebäude (Fahrkartenschalter). Die Ankommsituation<br />
wird auch hier von dem Restaurantkomplex bestimmt, der zudem die Aussicht in das<br />
Rheintal versperrt.<br />
Der 70er-Jahre Bau steht seit seiner Entstehung in der Kritik als „Betonklotz“ dem Gesicht des Drachenfels<br />
nicht gerecht zu werden und ist durch seine exponierte Lage aus der Ferne von Süden (z.B.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 18
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Rhöndorf) und Südwesten (z.B. Rolandswerth) weit sichtbar. Durch die später verordnete, braune<br />
Farbgebung nimmt sich das Gebäude etwas zurück. Stark hervor tritt dennoch die umlaufende, gezackte<br />
Brüstung, die nach Süden heraustritt.<br />
Im Rahmen der ‚Gesamtperspektive <strong>Königswinter</strong>_Drachenfels’ und im Rahmenplan 2015 wurde<br />
über die Gestaltung des Drachenfelsplateaus zusammenfassend die Aussage getroffen, dass der bauliche<br />
Bestand auf dem Drachenfelsplateau nicht dem heutigen Verständnis von landschaftsgerechtem<br />
Bauen entspricht, noch Bezug nimmt auf die historische Genese des Ortes. Die Gestaltung des Drachenfels<br />
wird insgesamt der prominenten Lage und der herausragenden Bedeutung als eine der wichtigsten<br />
Tourismusdestinationen in NRW nicht gerecht. Die nachfolgende Tabelle fasst die Ergebnisse<br />
der Mängelanalyse, die im Rahmen des Rahmenplans 2015 erhoben wurden für die Elemente im B-<br />
Plangebiet zusammen:<br />
Bauwerke im B-Plangebiet Analyse Mängel<br />
Bewertung der<br />
Gestaltung<br />
Hotel auf dem Drachenfels - Hotelnutzung <strong>zum</strong> Teil aufgegeben befriedigend<br />
Bergstation / befriedigend<br />
Restaurant auf dem Drachenfels - Gestaltung des baulichen Ensembles ist unattraktiv und<br />
unmaßstäblich und ist der Bedeutung des Ortes nicht<br />
angemessen<br />
sehr schlecht<br />
Kiosk - nicht mehr zeitgemäß sehr schlecht<br />
Aussichtsplateau und Terrasse - Gestaltung und Aufenthaltsqualität der Freiflächen sehr<br />
gering<br />
sehr schlecht<br />
Landsturmdenkmal / befriedigend<br />
Spielplatz - verwahrlost sehr schlecht<br />
Sprechender Drache - technisch und gestalterisch unzeitgemäß sehr schlecht<br />
allgemein - vorhandenen Beschilderung/Information zu Geschichte,<br />
Umfeld und Wegen veralteten bzw. nicht vorhanden<br />
/<br />
Treppe/Weg nach Rhöndorf - baulich im schlechten Zustand /<br />
Tab. 1: Zusammenfassung der städtebaulichen und gestalterischen Mängelanalyse, Auswertung der Karten<br />
<strong>Nr</strong>. 1 und <strong>Nr</strong>. 4, Rahmenplan 2015 (STADT- UND REGIONALPLANUNG DR. JANSEN, 2006).<br />
Sichtachse / Ausblicke<br />
Der Blick vom Aussichtplateau des Drachenfelses bietet weite Aussichten in die Landschaft. Im B-<br />
Plangebiet stehen als Aussichtsplateaus die Plattform am Obelisken (Landsturmdenkmal), die umlaufenden<br />
Restaurantterrassen und die Bergterrasse des Hotels zur Verfügung. Sichtachsen nach Süden<br />
geben den Blick rheinaufwärts auf Rhöndorf, Bad Honnef, Insel Grafenwerth und Insel Nonnenwerth<br />
frei. Dem Drachenfels schräg gegenüber liegen der Rolandsbogen und der Krater des Rodderberges.<br />
Bei optimalen Bedingungen bietet sich eine Fernsicht bis zur Hohen Acht (Eifel) in einer Entfernung<br />
von 55 Kilometer und in die davor gelegenen Höhenzüge des Wachtberger Ländchens (Radom in<br />
Wachtberg). Nach Nordosten erstreckt sich die Rheinebene mit <strong>Königswinter</strong>, Bad Godesberg, Bonn<br />
und Köln. Aber auch die Aussicht in die bewaldeten Hügel des Siebengebirges nach Osten (Großer<br />
Ölberg, Löwenburg, etc.) z.B. von der Bergterrasse aus, hat einen hohen Reiz.<br />
4.2.5.2. Auswirkungen auf Landschafts- und Siedlungsbild bei Planumsetzung<br />
Als Instrument zur Neugestaltung des Drachenfelsplateaus mit den Verknüpfungen zur Burgruine<br />
wurde ein begrenzter landschaftsplanerisch-architektonischer Wettbewerb ausgelobt. Die Konzeption<br />
des bevorzugten, nun zu realisierenden Wettbewerbsbeitrags besteht aus den Grundelementen Glaskubus,<br />
westliche Stufenterrasse und östliche Kolonnade.<br />
Das Hotel aus den 30er Jahren wird saniert und um einen gläsernen Kubus nach Süden hin erweitert.<br />
Details zur Gestaltung der Glasfassade (z.B. strukturierten Structural-Glazing Fassade oder Pfosten-<br />
Riegel-Konstruktion) werden derzeit konkretisiert. Gestalterisches Primärziel ist die äußere Homogenität.<br />
Das bestehende Kellergeschoss des 70er Jahre Gebäudes soll erhalten bleiben und mit seiner<br />
Geschossdecke die Basis für die neue Bebauung des Gastronomiegebäudes bilden.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 19
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Für die Freiflächengestaltung wurde eine offene Terrassenfigur entwickelt, die sich zur westlichen<br />
Rheintalseite orientiert (leichte Neigung), einen umgreifenden Panoramablick ermöglicht und die<br />
angrenzende Terrasse mit dem Obelisken (Landsturmdenkmal) als westlichen Abschluss des Plateaus<br />
in das Gesamtgefüge einbindet. Die äußeren Blend- und Begrenzungsmauern folgen der Bestandskontur<br />
und werden als eigenständige Wandscheiben vor die bestehende Konstruktion gestellt. Die<br />
Begrenzungsmauern werden so nach Süden verschoben und bilden eine großzügige Aufweitung der<br />
talseitigen Plateauebene vor dem Restaurantkörper. Die Freiflächengestaltung des Drachenfelsplateaus<br />
thematisiert den vorhandenen Geländeversatz zwischen Ankunfts- und Terrassenebene und<br />
bildet eine sich zur Talseite orientierte Sitzstufenanlage. Auf dem Ankunftsniveau soll die Pflasterfläche<br />
zur neuen Umfassungsmauer hin geneigt werden, mit dem Effekt, dass deutlich verbesserte<br />
Sichtbeziehungen ins Tal ermöglicht werden. Alle Terrassen- und Aufenthaltsflächen werden als<br />
Kleinsteinpflaster im Passeverband hergestellt. Sitzstufen und neue Stützmauern sollen eine Abdeckung<br />
aus Sichtbetonplatten erhalten. Die vertikalen Ansichtsflächen der Stützmauern werden mit<br />
einem ortstypischen Naturstein verkleidet.<br />
Im östlichen Plangebiet sieht der derzeitige Planungsstand eine Kolonnade mit L-förmigen Grundriss<br />
(Verbreiterung am Einstieg zur Drachenfelsbahn) vor, welche den Ankunfts- und Abfahrtsort der<br />
Drachenfelsbahn sowie den Übergang <strong>zum</strong> Drachenfelsplateau nach Süden neu definiert. Am Anfang<br />
der Kolonnade soll eine Ankunftspavillon als ‚geschlossener Baukörper’ mit integriertem Kartenverkaufsschalter<br />
angeordnet werden, der in ein galerieartigen, witterungsgeschützten Gang übergeht und<br />
die östlichen Plateaukante einfasst. Säulengefasste fensterartige Öffnungen sollen eine Rahmung der<br />
Landschaft <strong>zum</strong> Siebengebirge bewirken. (STADT KÖNIGSWINTER, 2009 und Mttl. POOL 2<br />
ARCHITEKTEN, 20<strong>10</strong>).<br />
Der Entwurf führt zu einer Neudefinition und -gestaltung des öffentlichen Raumes auf dem Drachenfelsplateau,<br />
der mit dem integrierten hochbaulichen Konzept das Landschaftsbild aufwertet und den<br />
Besuchern ein neues Landschaftsempfinden mit neuen Blickbeziehungen in das Rheintal und das<br />
Siebengebirge ermöglicht. Der Entwurf entspricht der leitbildkonform angestrebten Einheit von<br />
Mensch und Natur. Dabei bewirken der Rückbau des Restaurants und der Neubau eines dezenten<br />
Baukörpers eine Zurücknahme der Gebäude auf dem Drachenfels, wodurch die fernsichtwirksame<br />
Lage des Drachenfels eine bedeutende Aufwertung erfährt. Zudem rückt die Burgruine intensiver in<br />
das Blickfeld des Betrachtes aus der Ferne.<br />
4.2.6. Umweltgut Mensch und seine Gesundheit (Lärm)<br />
4.2.6.1. Bestandsanalyse Mensch und seine Gesundheit<br />
Lärm<br />
Lärmimmissionen können in Abhängigkeit der Windverhältnisse durch Verkehrslärm der im Tal<br />
führenden Bundesstraße B 42 und der Eisenbahntrasse (Bahnstrecke des Ferngüterverkehrs Köln-<br />
Wiesbaden) auf das Plangebiet einwirken. Vom Gebiet selber gehen durch die touristische Nutzung<br />
des B-Plangebiets (Tourismusbetrieb, Schankwirtschaft, Wanderwege, Events auf dem Drachenfels,<br />
etc.) Lärmemissionen aus, die vornehmlich die Tagstunden der Sommermonate betreffen. Aufgrund<br />
der exponierten Einzellage verursachen die Lärmquellen keine Störwirkung für Anwohner.<br />
Erholung<br />
Der steile Gipfel des Drachenfelsens ist einer der meist besuchtesten Aussichtspunkte im Siebengebirge.<br />
Neben Fußwegen führt die elektrisch betriebene Zahnradbahn zur Burgruine hinauf, die jährlich<br />
etwa 400.000 Besucher befördert. Der steile Aufgang über den Eselsweg bringt die Wanderer<br />
von Nordosten in das B-Plangebiet. Zudem wird der Drachenfels über den Kutschenweg erschlossen,<br />
der parallel zur Zahnradbahn führt und dem Kutschenverkehr sowie dem Anlieferverkehr dient. Eine<br />
Alternative zur Besteigung bietet die Route über Rhöndorf, die vom Süden den Berg heraufführt. Bis<br />
in die späten 1990er Jahre hinein war der Drachenfels die wichtigste touristische Attraktion <strong>Königswinter</strong>s.<br />
Besonders beliebt war er bei Reisenden aus den Niederlanden, was ihm in der Umgebung<br />
den Spitznamen „höchster Berg Hollands“ eingebracht hat. In den vergangenen Jahren sind rückläufige<br />
Besucherzahlen feststellbar. Die gefertigten Fachgutachten kommen zu dem Schluss, dass nach<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 20
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
heutigen Kriterien die Gestaltung des Drachenfels der touristischen Bestimmung des Ortes und den<br />
Erwartungen und Interessen der Besucher nicht mehr gerecht werden. 2007 fand bereits eine weit<br />
reichende Modernisierung des Drachenfelsrestaurants auf dem Gipfel statt, um die Attraktivität und<br />
das Angebot zu steigern. (ARBOS, 2007 und STADT- UND REGIONALPLANUNG DR. JANSEN GMBH,<br />
2006).<br />
Kampfmittel<br />
Nach Angaben des Kampfmittelbeseitigungsdienst NWR - Rheinland liegen keine Hinweise auf das<br />
Vorhandensein von Kampfmitteln / Bombenblindgängern vor. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit<br />
kann nicht gewährt werden. (Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD),<br />
Schreiben vom 13.07.2009 im Rahmen der der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB). Aufgrund des hohen<br />
Eisengehalts des Trachyts kann der Kampfmittelräumdienst am Drachenfels nur eingeschränkt<br />
sondieren. Daher ist mit entsprechender Vorsicht zu arbeiten.<br />
Anderweitige Vorbelastungen, die sich auf die Gesundheit des Menschen auswirken können, konnten<br />
für das B-Plangebiet nicht festgestellt werden.<br />
4.2.6.2. Auswirkungen Mensch und seine Gesundheit bei Planumsetzung<br />
Lärm<br />
Bei Umsetzung des B-Planes führen temporäre Belastungen durch baubedingten Lärm (Abbrucharbeiten,<br />
Baumaschinen, Fahrzeuge, etc.) zur Erhöhung des Lärmpegels im Plangebiet. Diese können<br />
als störend für die Touristen empfunden werden.<br />
Die Aufwertung und Neugestaltung des Drachenfelsplateaus kann zu einer Erhöhung der Besucherströme<br />
führen, die die Lärmbelastung mehren. Für den Biotop- und Artenschutz wurden Festsetzungen<br />
getroffen, welche die zu erwartenden Störwirkungen durch Lärm reduzieren.<br />
Erholung<br />
Die touristische Nutzung der Drachenfelsbahn, der Gastronomischen Betriebe sowie die Begehung<br />
des Komplexes soll während der Baumaßnahmen weiterhin gewährleistet werden. Die eingeschränkte<br />
Form der Nutzung führt zu temporären Beeinträchtigungen.<br />
Die Neugestaltung des Drachenfels dient der Aufwertung des touristischen Angebots. Ziel ist die<br />
Schaffung einer der Bedeutung des Ortes angemessenen Attraktivität mit hoher Aufenthaltsqualität,<br />
einem differenzierten Gastronomieangebot und des Souvenirhandels sowie vielfältigem Informationsangebot<br />
über Natur, Historie, Sagen und Legenden sowie Literaturbezügen. Dauerhaft führt die<br />
Neugestaltung zu einer Aufwertung der touristischen Destination.<br />
4.2.7. Umweltgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
4.2.7.1. Bestandsanalyse Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Das Aussehen des Drachenfels zeugt noch heute von einer Historie, die im Zusammenspiel von<br />
Mensch und Natur entstanden ist und ein wichtiges Zeugnis der Kulturlandschaftsgeschichte darstellt.<br />
Die frühen römischen Steinbruchtätigkeiten, die Burgruine als Zeugnis der mittelalterlichen<br />
Besiedlung und des ruinösen Steinabbaus, die Stilisierung des Drachenfels im Zuge der Rheinromantik<br />
als Motiv in Literatur, Musik, Malerei und als Kulisse für politische Inszenierungen und der aufkommende<br />
Tourismus (Zahnradbahn, Hotel- und Restaurantbau) haben ihre Spuren hinterlassen.<br />
Seine kulturelle Bedeutung spiegelt sich heute u.a. in der Liste der eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler<br />
wieder.<br />
Im B-Plangebiet selbst stehen folgende Baudenkmäler unter Schutz:<br />
- das zweigeschossige Hotel auf dem Drachenfels (1937),<br />
- das Landsturmdenkmal (1876). Ein neugotischer Obelisk, der an die Befreiungskriege während<br />
der napoleonischen Zeit erinnert. Es ist das dritte Denkmal, das auf der Aussichtsplatt-<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 21
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
form (ehemaliger Werkplatz der Steinhauer) errichtet wurde und stellt eine Kopie des von<br />
Zwirner 1857 errichteten Denkmals dar.<br />
- Die gesamte Bahntrasse der Drachenfelsbahn einschließlich aller dazugehörigen Bauwerke<br />
und der Dampflok (1822/1823).<br />
(STADT KÖNIGSWINTER, Denkmaltopologie)<br />
Zudem befinden sich folgende Bodendenkmäler im und angrenzend <strong>zum</strong> B-Plangebiet:<br />
- im südlichen Bereich des vorhandenen Restaurantgebäudes haben sich Relikte der Vorgängerbebauung<br />
des 19. Jahrhunderts erhalten, denen Denkmalqualität als Bodendenkmal zuzusprechen<br />
sind. Hierbei handelt es sich um Fundamente von Stützmauern sowie Reste von<br />
Fundamenten, Stützbögen, usw., die teilweise im Kellerbereich der vorhandenen Gebäude<br />
liegen. Sie sind als bedeutende Relikte der Geschichte des Drachenfelsplateaus anzusehen.<br />
- Das B-Plangebiet grenzt im Westen an das Bodendenkmal SU 025 „Römischer und neuzeitlicher<br />
Steinbruch und Burg Drachenfels“ an. Die Spuren der Steinbruchtätigkeiten beinhalten<br />
zusammen mit der Burg bedeutende Informationen über die Entwicklung der Arbeits- und<br />
Produktionsverhältnisse, die für die Geschichte der Menschen hohe Bedeutung haben. Abwägungserhebliche<br />
Konflikte lassen sich durch die randliche Überschneidung mit dem Bodendenkmal<br />
nicht erkennen. (LANDSCHAFTSVERBANDES RHEINLAND LVR - Amt für Bodendenkmalpflege,<br />
Schreiben vom 12.03.20<strong>10</strong> im Rahmen der der Beteiligung gem. § 4 (1)<br />
BauGB).<br />
4.2.7.2. Auswirkungen Kultur- und sonstige Sachgüter bei Planumsetzung<br />
Baudenkmäler<br />
Die Baudenkmäler werden nachrichtlich in den <strong>Bebauungsplan</strong> übernommen und in ihrem Bestand<br />
gesichert. Bei der Sanierung des Hotelkomplexes finden die Belange des Denkmalschutzes Berücksichtigung.<br />
Durch die Neugestaltung des Plateaus (Freiflächengestaltung) und die Sanierung des Hoteltraktes<br />
wird die Bedeutung der Baudenkmäler wieder hervorgehoben und in das Gesamtgefüge<br />
formgerecht eingebunden.<br />
Bodendenkmäler<br />
Aus Sicht der Bodendenkmalpflege ist eine Erhaltung der teilweise im Kellerbereich der vorhandenen<br />
Gebäude eingebundenen alten Fundamentreste unter Wertung bodendenkmalpflegerischer Belange<br />
nicht zwingend geboten, wenn eine Dokumentation und damit eine Sicherung über eine Sekundärquelle<br />
gewährleistet ist. Bei der Planrealisierung soll daher eine detaillierte Abstimmung mit<br />
dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wird in den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
aufgenommen. (LVR - Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 12.03.20<strong>10</strong> im Rahmen<br />
der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB).<br />
4.2.8. Wechselwirkungen<br />
Das Baugesetzbuch fordert bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter auch<br />
die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes mit einzubeziehen.<br />
Darunter sind Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen oder innerhalb verschiedener<br />
Umweltmedien zu verstehen, die sich gegenseitig in ihrer Wirkung addieren, verstärken<br />
oder potenzieren, aber auch vermindern oder sogar aufheben können. So kann eine Überbauung/Versiegelung<br />
von Flächen <strong>zum</strong> Verlust des natürlichen Bodens führen, der gleichzeitig ein Verlust<br />
der vorhandenen Vegetation und der Biotopfunktion bedeutet. Mit diesem Verlust gehen dann<br />
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Verringerung der Grundwasserneubildung sowie<br />
auf das Klima durch den weitestgehenden Verlust der Kaltluftproduktionsfunktion einher.<br />
Im B-Plangebiet sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern nur in geringem Umfang zu<br />
erwarten. Da das B-Plangebiet durch Überbauung und Versiegelung stark vorbelastet und schon heute<br />
das natürliche Zusammenspiel des Naturhaushaltes durch die anthropogene Nutzung gestört ist,<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 22
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
erfahren die abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima) keine Zustandsveränderung, die eine Verstärkung<br />
negativer Wechselwirkungen bewirken kann. Temporär entstehen im Rahmen des Bauablaufs<br />
Wechselwirkungen zwischen den Umweltgütern Flora und Fauna. Hier sind Sekundärwirkungen<br />
auf die umliegenden Strukturen zu erwarten, z.B. führt Staubeintrag zur Bedeckung der Vegetation,<br />
die ihre Biotopfunktion mindert und damit auf die Fauna belastend einwirken kann. Um solche<br />
Wechselwirkungen zu verhindern werden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen festgesetzt.<br />
Zudem sind landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen, die der Kompensation der Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgutes Flora und Fauna dienen und langfristig eine Verbesserung der Lebensraumqualitäten<br />
insbesondere für wärmeliebende Arten bewirken. Die vorgesehene Schaffung von<br />
Felsbiotopen geht mit einer Aufwertung des Landschaftsbildes einher.<br />
Positive Wechselwirkungen entstehen durch die gestalterische und funktionale Aufwertung des Drachenfelsplateaus<br />
zwischen den Umweltgütern Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Mensch.<br />
So geht die Neugestaltung/ -bebauung mit einer Aufwertung des Landschaftsbildes und der Herausstellung<br />
der bedeutenden Elemente (Hotelbau, Drachenfelsbahn, Terrasse mit Obelisk, Rheinblicken,<br />
etc.) im B-Plangebiet einher, die gleichzeitig eine Attraktivitätssteigerung insbesondere für den Tourismus<br />
(Menschen) bewirken.<br />
4.3. Vorrausichtliche Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planung (Nullvariante)<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine Nutzung nach den Vorschriften des bestehenden Planungsrechts<br />
zu erwarten. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Geltungsbereiches<br />
‚Fläche für Wald’ dar. Die Darstellung spiegelt die derzeitige Nutzung des Plangebiets nicht<br />
wieder.<br />
Durch die Lage im Naturschutzgebiet gilt für den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es die Naturschutzverordnung<br />
vom 12. Mai 2005 der Städte <strong>Königswinter</strong> und Bad Honnef, d.h. alle Handlungen,<br />
die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile<br />
oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen<br />
verboten oder bedürften einer Befreiung nach § 67 BNatSchG durch die ULB des Rhein-Sieg-Kreises.<br />
Die Naturschutzbindung wäre weiterhin gegeben. Konsequenz einer Fortführung der derzeitigen Nutzung<br />
wäre der Erhalt der vorhandenen Potentiale mit der rechtmäßig vorhandenen Bebauung.<br />
Der für das Drachenfelsplateau herausragende Wirtschaftsfaktor Tourismus leidet nach Aussagen der<br />
Fachgutachten (Rahmenplan 2015 und Gesamtperspektive ‚<strong>Königswinter</strong>_Drachenfels’) unter den<br />
baulichen und strukturellen Missständen im B-Plangebiet, so dass eine Fortführung der derzeitigen<br />
Nutzung den weiteren Rückgang der Touristenzahlen bewirken könnte.<br />
5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
5.1. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Die Anforderungen an die Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts sowie des Landschaftsbildes wurden im Rahmen des Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplans ‚Drachenfelsplateau und Umgebung’ (ING.-BÜRO I. RIETMANN, Mai 20<strong>10</strong>)<br />
erarbeitet. Da das B-Plangebiet von naturschutzfachlich hoch sensiblen Flächen umgeben ist und im<br />
und angrenzend <strong>zum</strong> B-Plangebiet planungsrelevante Arten vorkommen, nimmt bei der Vermeidung<br />
und Verminderung der Artenschutz eine relevante Stellung ein. Die definierten Maßnahmen wurden<br />
zudem in enger Zusammenarbeit mit den geforderten Schadensbegrenzungsmaßnahmen für die FFH-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung entwickelt. Die für die Bauandienung über den Kutschenweg vorzusehen<br />
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind Bestandteil des Landschaftspflegerischen Begleitplans<br />
‚Drachenfelsplateau und Umgebung’ und diesem zu entnehmen.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 23
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Zur Minimierung der Eingriffswirkungen werden folgende Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
benannt, die die betriebs-, anlage- und baubedingten Eingriffswirkungen im B-<br />
Plangebiet reduzieren und bei Umsetzung der Baumaßnahmen vorzusehen sind:<br />
5.1.1. Baubedingte Maßnahmen<br />
1. Jahreszeitliche Bauzeitenbeschränkung Drachenfelsplateau – Abbruch und somit wirkintensivstes<br />
Vorhaben während der Wintermonate (November bis Februar) außerhalb der Hauptaktivitätszeit<br />
potenziell betroffener Arten (Vegetationsbestände, Schmetterlingsfauna, Mauereidechsenpopulation<br />
sowie potenziell auftretende Vogel- und Fledermausvorkommen).<br />
2. Verminderung Erschütterungen Drachenfels – selektiver Rückbau und Einsatz von Abbruchzangen<br />
/ -scheren zur Reduzierung von baubedingten Erschütterungen <strong>zum</strong> Schutz der Mauereidechse<br />
im Bereich des Plateaus sowie von Arten, die in den südlich des Plateaus liegenden Felslebensräumen<br />
potenzielle (Teil-)Habitate finden (Fledermausarten, Mauer- und Zauneidechse,<br />
Schlingnatter).<br />
3. Verminderung Stoffeinträge Drachenfelsplateau – Verminderung der Staubbelastungen (Schutz<br />
der Mauereidechsen, der Vegetation und der Schmetterlinge sowie aller umliegender Biotopstrukturen).<br />
Einsatz eines Wassersprühgerätes zur Verringerung der Staubentwicklung, dabei ist<br />
das gebrauchte Wasser aufzufangen und zu entsorgen. Ein Abfließen in die angrenzenden Vegetationsstrukturen<br />
ist zu verhindern. Zudem Gewährleistung einer Baustellensauberkeit durch tägliches<br />
Beseitigen der baubedingten Abfälle (z. B. Mörtel, etc.) und Lagerung von verwehbaren<br />
Materialien nur in festen Containern oder abgeschlossenen Räumen, um Verwehungen in den<br />
umliegenden Landschaftsraum zu vermeiden. Durch das Maßnahmenpaket können Stoffeinträge<br />
in die direkte Umgebung, in weiter entfernte Lebensräume sowie in umliegende Fließgewässer<br />
vermieden oder soweit vermindert werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />
und Arten verhindert werden.<br />
4. Zur zusätzlichen Verminderung von Staubeinträgen in die Umgebung des Drachenfelses während<br />
der Bauzeit ist an windarmen Tagen die Aufstellung eines Bauzaunes mit Vlies zu veranlassen.<br />
5. Vermeidung direkter Beeinträchtigung von Arten – Spezielle Schutzmaßnahmen für die Mauereidechse<br />
an der Mauer am Kutschenweg nördlich des Plateaus (Schutz der Mauer und des direkt<br />
vorgelagerten Lebensraums durch Installation eines Anfahrtsschutzes in Form von dicken Baumstämmen;<br />
Beschränkung der Geschwindigkeit des Baustellenverkehrs auf Schritttempo zur Vermeidung<br />
direkter Tötungen von Individuen durch Überfahren oder Kollisionen (Reptilien, Wirbellose<br />
wie z.B. Käfer, Schmetterlinge).<br />
6. Die Mauer am oberen Kutschenweg <strong>zum</strong> Drachenfelsplateau (Lebensraum der Mauereidechse)<br />
ist vor jeglichen Beschädigungen zu schützen (siehe auch <strong>Nr</strong>. 5 Anfahrtsschutz). Im Falle von<br />
Schäden ist eine Sanierung ohne Neuverfugung so bald als möglich vorzusehen.<br />
7. Schutz des vorhandenen alten Spitzahorns (Höhlenbaum) im Bereich des Obelisken mit entsprechenden<br />
Stammschutz- und Wurzelschutzmaßnahmen (gemäß DIN 18 920) während der gesamten<br />
Bauzeit auf dem Drachenfelsplateau.<br />
8. Tageszeitliche Bauzeitenbeschränkung – Eine Beleuchtung der Baustellen Drachenfelsplateau ist<br />
nur in den Wintermonaten notwendig, also außerhalb der Hauptaktivitätszeit der meisten potenziell<br />
betroffenen Arten. Eine nächtliche Beleuchtung, die auch während der Sommermonate am<br />
späten Abend oder nachts das Arbeiten ermöglichen könnte, ist dringend zu unterlassen, um eine<br />
kumulierende Wirkung mit der Beleuchtung der Burgruine zu unterbinden.<br />
9. Art der Baustellenbeleuchtung – Wenn ein abendliches Beleuchten der Baustellenbereiche notwendig<br />
ist, sind die entsprechenden Bereiche so zu bestrahlen, dass möglichst geringe Lichtemissionen<br />
in die Umgebung bzw. in Richtung des Himmels entstehen. In der Regel gewährleistet<br />
dies eine Beleuchtung von oben auf die Bereiche der Baustelle hinab. Hierzu sind Strahler zu<br />
verwenden, die einen geringen Ausgangswinkel besitzen und so wenig Licht in die weitere Umgebung<br />
abstrahlen. Durch die Maßnahmen werden Beeinträchtigungen von ziehenden Vogelar-<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 24
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
ten, von Insekten (v. a. Nachtfalter, Käfer) und dadurch auch von Fledermäusen vermindert.<br />
Wenn notwendig nur im selben Zeitkorridor wie die Burgruinenbeleuchtung zulassen.<br />
<strong>10</strong>. Sorgsamer Umgang mit dem geringen Flächenangebot zur Lagerung und zur Umsetzung der<br />
Baumaßnahmen auf dem Drachenfelsplateau. Eine Ausuferung in geschützte Bereiche ist zu unterbinden,<br />
(dazu einen Flächenmanagementplan gekoppelt mit dem Bauzeitenplan erstellen).<br />
11. Vorsichtiges Arbeiten im anstehenden Untergrund des Drachenfelses ist geboten, da der Kampfmittelräumdienst<br />
aufgrund des hohen Eisengehalts des Trachyts nur eingeschränkt sondieren<br />
kann.<br />
12. Schutz vorhandener angrenzender Gehölzbestände nach DIN 18 920 (Es muss ein geeigneter<br />
Abstand vom Wurzelteller vorhandener angrenzender Bäume und Sträucher eingehalten sowie<br />
der Kronenbereich betroffener Pflanzen geschont werden.), ZTV-Baumpflege, RAS-LP4 (Richtlinien<br />
für die Anlage von Straßen – Schutz von Bäumen).<br />
13. Noch ausstehende notwendige Baumfällarbeiten oder Strauchrodungen sind auf ein baulich unbedingt<br />
notwendiges Maß zu reduzieren und sollten aufgrund des Brut- und Niststättenschutzes<br />
in der Zeit vom 1.<strong>10</strong>. bis 28.2. durchgeführt werden, um Störungen und Irritationen der Arten<br />
durch Lärm und Fahrzeugbewegungen zu vermeiden.<br />
14. Einsatz lärmgedämpfter Maschinen zur Reduzierung der Lärmbelastung bei den Bau- und Rückbaumaßnahmen<br />
auf dem Plateau.<br />
15. Die Flächeninanspruchnahme ist bei den Baumaßnahmen grundsätzlich so gering wie möglich zu<br />
halten. Die Fahrzeugbewegungen sind auf ein unbedingt nötiges Maß zu reduzieren.<br />
16. Einsatz von Baugeräten, die nur mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl bestückt sind, um bei<br />
Unfällen oder Versagen keine belastenden Stoffeinträge in die Umgebung zu verursachen.<br />
17. Der sorgsame Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Schmier-, Treibstoffe, Reinigungsmittel,<br />
Farben, Lösungsmittel, Dichtungsmaterialien etc.) ist festzuschreiben. Lagerung auf befestigtem<br />
Untergrund. Betankung der Geräte nur auf befestigten Flächen.<br />
18. Beachtung der Auflagen der DIN 18915 hinsichtlich des Bodens als Pflanzenstandort.<br />
19. Bei den Baumaßnahmen sind Aborte mit entsprechender Entsorgung durch Spezialfirmen zu<br />
stellen und zu warten. Zufahrtswege zur Wartung vorgeben.<br />
20. Das Baustellenlager und die Baustelle selbst sind gegen Vandalismusangriffe zu sichern, damit<br />
Unbefugte keine gefährdenden Stoffeinträge verursachen können (Kraftstoffe, Öle, Baumaterialien<br />
etc.).<br />
21. Das Verbrennen von überflüssigen Baumaterialien und Rückständen ist gegen Strafandrohung<br />
untersagt.<br />
22. Rechtzeitige Besucherlenkung der Erholungssuchenden (Information zur zeitlich eingeschränkten<br />
Nutzung des Eselsweges, des Kutschenweges, des Drachenfelsplateaus sowie des Aufweges<br />
zur Burgruine).<br />
23. Anbringung von Anseilankern für die Pflege der freigestellten Felsplateaubereiche vor den neuen<br />
Sitzterrassen.<br />
5.1.2. Anlagebedingte Maßnahmen<br />
24. Vermeidung direkter Beeinträchtigungen von Arten – durch Freistellen des westlichen Hangbereiches<br />
am Beginn des Aufweges zur Burgruine durch die Wegnahme des Efeu-Bewuchses sowie<br />
einzelner Ahorn-Sprösslinge bis auf den anstehenden Fels (Spätsommer 20<strong>10</strong>). Schaffung von<br />
weiterem Rückzugsraum für die Mauereidechse. Erweiterung des Lebensraums oberhalb der<br />
Mauer vor Eingriffszeitpunkt (Drachenfels-Abbruch und Verlegung Gasleitung) und somit Verlagerung<br />
eines Teils der Population bzw. von Individuen.<br />
25. Optimierung der Lebensräume in und angrenzend <strong>zum</strong> Plangebiet in den Wintermonaten 20<strong>10</strong>/11<br />
zur Schaffung weiterer Rückzugsräume für die Mauereidechse und Insekten (z.B. Käfer und<br />
Schmetterlinge) im Rahmen der Kompensation .<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
26. Wenn möglich Wiederverwendung von vorhandenem, abgebrochenem Material des 70er Jahre-<br />
Baus sowie Verwendung der Kiesschüttungen auf den Flachdächern als Füllmaterial im Untergeschoss<br />
des neu zu gestaltenden Drachenfelsplateaus. Bei Verwendung von Recyclingmaterial ist<br />
eine Wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.<br />
5.1.3. Betriebsbedingte Maßnahmen<br />
27. Vermeidung direkter Beeinträchtigungen von Vogelarten am Restaurant – Der geplante Glasbau<br />
birgt die Gefahr des Vogelschlags, der zur Beeinträchtigung oder Tötung von Individuen führen<br />
kann. Aufgrund der exponierten Lage des Drachenfels sind an der Gebäudehülle entsprechende<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung bzw. deutlichen Minderung des Vogelschlags zu treffen.<br />
Die von dem Architekturbüro „pool 2“ vorgesehenen Maßnahmen zur Strukturierung der Glasfronten<br />
bzw. -körper, wie:<br />
1. Gebäudehülle mit einem im Scheibenzwischenraum integrierten Sonnenschutz (z.B. Metall-<br />
gewebe, etc.).<br />
2. Bedruckte Glasfassade mit nach außen deutlich wahrnehmbarer gestaltprägender Bedruckung<br />
3. Gebäudehülle mit im Scheibenzwischenraum angeordneten Photovoltaik-Elementen (Glas-<br />
Glas-Module) in freier Anordnung<br />
4. Feststehende Hülle (z.B. Metallgewebe) vor der Ganzglasfassade als Doppelfassade<br />
können eine entsprechende Wirkung erzielen und sind gemäß den Angaben bautechnisch umzusetzen.<br />
Im Zuge der Konkretisierung der Planung ist die Art der Fassadenform zwecks Vogelschutzes<br />
im B-Plan durch eine entsprechende Festsetzung zu sichern.<br />
28. Betriebsbedingte Beleuchtung des Restaurant und der umliegenden Anlage Drachenfelsplateau –<br />
Die Innen- und Außenbeleuchtung des Restaurants ist auf das notwendige Maß zu reduzieren.<br />
Sowohl aus dem Inneren des Gebäudes als auch durch die Außenbeleuchtung sollte eine direkte<br />
Anstrahlung des Himmels oder der weiteren Umgebung vermieden werden. Dies wird gewährt<br />
durch einen entsprechenden Abstrahlwinkel der Außenbeleuchtung. Bei einer gewöhnlichen Beleuchtung<br />
der Innenräume ist dies normalerweise nicht der Fall. Im Falle des geplanten Glasbaus<br />
ist aber auch bei der Innenbeleuchtung speziell auf Lichtemissionen aus dem Inneren zu achten.<br />
Durch die Maßnahmen werden Beeinträchtigungen von ziehenden Vogelarten, von Insekten (v.<br />
a. Nachtfalter, Käfer) und dadurch auch Fledermäusen vermindert. Die äußere Beleuchtung des<br />
Restaurants sowie die Beleuchtung der umliegenden Flächen sollten durch Natriumdampf-<br />
Hochdrucklampen geschehen, um Beeinträchtigungen auf Nachtfalter und Käferarten erheblich<br />
zu reduzieren.<br />
Das Beleuchtungskonzept der Freianlagen („plandrei“ Landschaftsarchitekten) sieht 2 Mastleuchten<br />
an der Bergstation und Einbauleuchten in der Innenseite der Umfassungsmauer des Plateaus<br />
vor. Die naturschutzfachlichen Empfehlungen der LANUV (Natur in NRW 4/07, S. 46-48)<br />
sind bei der Konzeptionierung berücksichtigt worden und bei der weiteren Planung zu beachten.<br />
Die Art der Beleuchtung ist gemäß den naturschutzfachlichen Vorgaben im B-Plan durch eine<br />
entsprechende Festsetzung zu sichern.<br />
29. Festlegung klarer Regelungen hinsichtlich des Umganges und der Durchführung von Veranstaltungen<br />
im Freien – Aufgrund von Brutzeiten sind Veranstaltungen ausschließlich in den Sommermonaten<br />
vom 21. Juni bis 22. September zulässig (zeitliche Beschränkung: Juni/Juli bis 22<br />
Uhr, August bis 21 Uhr, September bis 20 Uhr).<br />
Feuerwerke und lärmintensivere Veranstaltungen im Freien sind zu unterbinden. Die Maßnahmen<br />
zur Reduzierung der Störwirkungen sind über geeignete Festsetzungen im B-Plan zu sichern.<br />
Sicherung zur Einhaltung der Festsetzungen zudem durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen<br />
Eigentümer, Veranstalter, Unterer Bauaufsichtsbehörde und Unterer Landschaftsbehörde<br />
RSK. Der Betreiber der Anlage hat seine Gäste über die Vorgaben bei der Durchführung von<br />
Veranstaltungen im Freien hinzuweisen.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 26
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
5.2. Maßnahmen zur Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energie<br />
Der Wettbewerbsentwurf berücksichtigt den Einsatz regenerativer Energien im Neubau sowie im<br />
Bereich der Kolonnade. Die Gestalt des geplanten Kubus (Restaurantgebäudes) soll durch eine in den<br />
Scheibenzwischenraum integrierte Photovoltaik-Synergiefassade geprägt werden. Die schichtartig<br />
angeordneten Solarmodule (PV-Module) bestehen in erster Linie aus miteinander verschalteten Solarzellen,<br />
die zwischen einer Front- und Rückglasscheibe liegen. Neben ihrer gestalterischen und<br />
energetischen Qualität kann die PV-Fassade Synergie-Effekte wie Sonnen- und Wärmeschutz erfüllen.<br />
Sofern Photovoltaikelemente auf den Kolonnadedächern platziert werden sollten, können diese<br />
nach derzeitigem Planungstand (April, 20<strong>10</strong>) nur unter Reduzierung ihres Wirkungsgrads auf etwa<br />
70%, horizontal angeordnet werden. Andernfalls würde die Transparenz des Bauwerks durch einen<br />
vergrößerten Dachaufbau beeinträchtigt. Die Anordnung von Photovoltaikplatten zur energetischen<br />
Nutzung könnte eine gute Außenwirkung erzeugen, <strong>zum</strong>al die flachen Elemente von oben einsehbar<br />
wären.<br />
Zudem wurde der Planung ein Energiekonzept zugrunde gelegt, das eine Reduzierung der laufenden<br />
Betriebskosten für Energieverbrauch und Wartung während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes<br />
berücksichtigt. Die Optimierung der technischen Heizanlagen, eine ressourcenschonende Energieerzeugung<br />
und die Verbesserung der Gebäudehülle hinsichtlich Transparenz und damit verbundener<br />
Lichtausbeute sollen einen nachhaltigen Betrieb sicherstellen, wodurch eine Unterschreitung der<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erreicht wird.<br />
5.3. Darstellung von Eingriff und Ausgleich<br />
5.3.1. Kompensationsverpflichtung (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung)<br />
Der Eingriff in Natur und Landschaft ist in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan ‚Drachenfelsplateau<br />
und Umgebung’ bewertet und bilanziert. Die Umsetzung des B-Planes bewirkt eine Neugestaltung<br />
des Plangebiets, wobei die Festsetzungen im B-Plan den Soll-Zustand des Gebietes definieren.<br />
Die derzeit bestehende flächenhafte Überbauung im Plangebiet bleibt trotz Rückbau in ihrer<br />
Ausdehnung weitestgehend bestehen. Die Biotopwertverluste entstehen im Wesentlichen durch eine<br />
Erhöhung des Versiegelungsgrads im Plangebiet, die mit dem Verlust von Pflanzflächen und Einzelbäumen<br />
einhergeht. Die Biotope im Bereich der ‚Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft’ werden aufgewertet. Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />
nehmen jedoch aufgrund ihrer Kleinflächigkeit nur geringfügigen positiven Einfluss auf die<br />
Bilanz, sodass ein Kompensationsbedarf festgestellt wurde.<br />
Gegenüberstellung Ist- und Soll-Zustand im B-Plangebiet:<br />
Ist-Zustand 13.479 BW<br />
Soll-Zustand 6.180 BW<br />
Differenz -7.299 BW<br />
Aus der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass die Neugestaltung des Drachenfelsplateaus und der<br />
damit verursachte Eingriff in Natur und Landschaft im Plangebiet zu 46 % ausgeglichen werden<br />
kann. Es verbleibt eine Differenz von 7.299 BW-Punkten, die anderweitig zu kompensieren ist.<br />
5.3.2. Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt sind gemäß BNatSchG durch Ausgleichsmaßnahmen<br />
zu kompensieren. Diese sind so zu wählen, dass nach ihrer Beendigung keine erheblichen<br />
und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben und das Landschaftsbild<br />
wieder hergestellt oder neu gestaltet ist.<br />
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5.3.2.1. Ausgleichsmaßnahmen im B-Plangebiet<br />
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Die im B-Plangebiet umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen werden über die Festsetzung von „Flächen<br />
für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ gesichert.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen dienen insbesondere dem Artenschutz (Mauereidechse) und sehen<br />
vor, die Bereiche nördlich der Bergterrasse mit Übergang <strong>zum</strong> angrenzenden Felshang und der anstehenden<br />
Mauer zu optimieren, um den derzeit besiedelten Lebensraums der Mauereidechsen zu<br />
vergrößern und ein Ausweichen der Population zu ermöglichen.<br />
Hierzu soll der mit Ziergehölzen und standorttypischen Gehölzen / Einzelbäumen zugewachsene<br />
Bereich an der Bergterrasse, unter Erhaltung einzelner standorttypischer Gebüsche, freigestellt werden<br />
und als Fels- und Felsgrusbereiche mit wärmeliebenden Trockenfluren entwickelt werden. Zur<br />
Etablierung weiterer geeigneter Sonn-, Eiablage- und Überwinterungsplätze ist die Anlage einer spaltenreichen<br />
Trockenmauer geplant. Die Maßnahmen sind angesichts der geplanten Rodung von Gehölzen<br />
außerhalb des Brut- und Niststättenschutzes und nach Abbruch des Restaurantkomplexes im<br />
Winter 20<strong>10</strong>/2011 umzusetzen. Darüber hinaus soll nach Beendigung aller Baumaßnahmen auf dem<br />
Drachenfelsplateau (ab Oktober 2011), eine Freistellung der Mauer am Kutschenweg erfolgen. Der<br />
stark zugewachsene Mauerabschnitt am Kutschenweg ist in seinem jetzigen Zustand als suboptimal<br />
für die Mauereidechse zu werten und soll im Zuge des Ausgleichs freigestellt werden. Ein Pflanzendeckungsgrad<br />
von <strong>10</strong>-40 % gilt für die Mauereidechse als optimal. Das moderate Freistellen der<br />
Mauer ist daher förderlich für die Population.<br />
5.3.2.2. Ausgleichsmaßnahmen angrenzend <strong>zum</strong> B-Plangebiet<br />
Zum Ausgleich des bestehenden Kompensationsdefizits von 7.299 BW-Punkten sollen direkt angrenzend<br />
<strong>zum</strong> B-Plangebiet Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Ausgleichsfläche ‚Drachenfels<br />
- Kranz’ erstreckt sich zwischen dem bebauten Drachenfelsplateau und den wertvollen Lebensräumen<br />
am südlichen und südöstlichen Drachenfelshang und bildet ein ca. <strong>10</strong>-15 m breiten<br />
Kranz aus teilweise stark eutrophierten Gebüschformationen, Vorwaldstadien und ruderaler Krautvegetation.<br />
Im Rahmen des geplanten Ausgleichs sollen die vorhandenen Biotope in Felsbiotope umgewandelt<br />
werden. Dazu soll der Oberboden bis auf den felsigen Untergrund abgetragen werden, so<br />
dass sich ein Mosaik aus Felsbiotopen mit natürlich anstehendem Fels, Felsbandgesellschaften und<br />
wärmeliebenden Gebüschformationen etabliert. Die Schaffung zusätzlicher Fels-Lebensräume dient<br />
nicht nur der Verbesserung der Überlebenschancen der schutzwürdigen Mauereidechsen und der<br />
Schmetterlingsfauna (Xerothermarten), sondern all seiner wärmeliebenden Bewohner (Insekten und<br />
Pflanzen).<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Abbruch des Restaurantgebäudes (Wintermonate 20<strong>10</strong>/2011)<br />
durchgeführt werden, wenn eine Zugängigkeit in das Gelände gegeben ist. Durch den Zeitpunkt der<br />
Umsetzung kann der potenzielle Staubeintrag, der im Zuge der Abbrucharbeiten entsteht, durch<br />
Wegnahme der Vegetation beseitigt werden. Eine detaillierte Beschreibungen zur Art der Maßnahmen,<br />
Bilanzierungen und geplanten Umsetzungen sind dem Landschaftspflegereichen Begleitplan<br />
‚Drachenfelsplateau und Umgebung’ zu entnehmen.<br />
Die Umsetzung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen führt zu einer Aufwertung der Biotoptypen<br />
und damit zu einem Kompensationsgewinn von 23.988 BW-Punkten. Der aus dem Eingriff im B-<br />
Plangebiet resultierende Kompensationsbedarf kann damit zu <strong>10</strong>0 % ausgeglichen werden.<br />
Insgesamt lässt sich feststellen, dass bei strikter Einhaltung der landschaftspflegerischen Vermeidungs-<br />
und Minimierungsmaßnahmen in Verbindung mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
die zu erwartenden Eingriffe zu keiner erheblichen und nachhaltigen Schädigung des Naturhaushaltes<br />
führen werden.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 28
6. Plankonforme Alternativen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es orientiert sich an dem Ergebnis des durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong><br />
ausgelobten Planungswettbewerb zur Umgestaltung des Drachenfelsplateaus „<strong>Königswinter</strong>:<br />
Drachenfesplateau/Burgruine“. Die Kommission empfahl der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> einstimmig den<br />
überarbeiteten Entwurf des 3. Preisträgers Pool 2 Architekten und Plandrei Landschaftsarchitekten<br />
zur Grundlage der weiteren Planung und Realisierung zu machen. Plankonforme Alternativen wurden<br />
im Rahmen des Wettbewerbs durch die Fachjury/Beratungskommission eingehend geprüft.<br />
In engem Zusammenhang mit der Realisierung des Entwurfes steht die Umsetzung der Baumaßnahme<br />
(Baustellenablauf, Bauzeitenbeschränkung, Baustellenandienung, etc.). Im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan ‚Drachenfelsplateau und Umgebung’ werden die angedachten Alternativen aufgezeigt.<br />
7. Zusätzliche Angaben<br />
7.1. Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />
Zur Eingriffsminimierung vor Ort ist eine Überwachung der Einhaltung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,<br />
insbesondere in Bezug auf den Artenschutz (z.B. durch engen Kontakt zwischen<br />
ausführenden Firmen/Fachingenieuren mit der ULB oder durch eine ökologische Baubegleitung<br />
während der Baumaßnahme) unerlässlich.<br />
Zur frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong><br />
nach Realisierung der Planung bei den Fachbehörden abfragen, ob diesbezüglich Erkenntnisse<br />
vorliegen. Im Hinblick auf die geforderte Überwachung und die etwaigen späteren Umweltauswirkungen<br />
der Planung im Sinne von § 4 Abs. 3 BauGB sind folgende Parameter zur Überwachung<br />
empfehlenswert:<br />
- Einhaltung der Festsetzungen im B-Plan (Baugrenze, Vogelschlag, Lichtemissionen, Lärm, etc.).<br />
- Wirksamkeit und Umsetzung artspezifischer und landschaftsgerechter Ausgleichsmaßnahmen:<br />
� Zur Sicherung der Ausgleichsumsetzung ist der Eingriffsverursacher verpflichtet ein Monitoring<br />
durchzuführen. Das Monitoring dient der Kontrolle, ob sich das gewünschte Arteninventar<br />
innerhalb der Ausgleichflächen eingestellt hat. Ggf. kann damit die Pflege zur Entwicklung<br />
der Bestände modifiziert / angepasst werden. Maßnahmen z.B. zur Bekämpfung von unerwünschten<br />
Arten oder Änderungen bei der Umsetzung der Maßnahmen sind nur in Absprache<br />
mit der Unteren Landschaftsbehörde zulässig.<br />
� Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen für die Mauereidechse durch einen Biologen, um<br />
Fehlentwicklungen rechzeitig entgegenwirken zu können und ggf. Alternativen zu erarbeiten.<br />
� 3 Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten sollten weitere lepidopterologische Untersuchungen<br />
erfolgen, um die Auswirkungen der Baumaßnahmen einerseits und die Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
andererseits dokumentieren zu können.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 29
8. Zusammenfassung<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Im Rahmen des Regionale 20<strong>10</strong>-Projektes Gesamtperspektive <strong>Königswinter</strong>_Drachenfels soll das<br />
Drachenfelsplateau neugeordnet und umgestaltet werden. Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels<br />
und Umgebung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des<br />
städtebaulichen Gestaltungsentwurfs geschaffen werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> plant die Umsetzung des landschaftsplanerisch-architektonischen Konzeptes<br />
des Wettbewerbsbeitrages Pool 2 Architekten und plandrei Landschaftsarchitekten. Dieses sieht vor,<br />
das Restaurant aus den 70er Jahren zurückzubauen, das Gebäude aus den 30er Jahren zu sanieren und<br />
durch einen Anbau zu ergänzen. Die Freiflächen sollen im Westen als weitläufige Sitzstufenanlage<br />
angelegt werden. Der östliche Bereich wird durch eine Kolonnade geprägt, die den Übergang zur Drachenfelsbahn<br />
bildet. Der räumliche Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es erstreckt sich somit über<br />
die derzeit bebauten Bereiche auf dem Drachenfelsplateau.<br />
Zur qualitativen Entwicklung des Raums sieht der <strong>Bebauungsplan</strong> vor, die Bauflächen (denkmalgeschützter<br />
Hotelbau mit Bergterrasse und geplanter Neubau) als ‚Sonstiges Sondergebiet’ (SO) mit<br />
der Zweckbestimmung „Schank- und Speisewirtschaft sowie Bereiche für die Stärkung des Tourismus“<br />
und einer Grundflächenzahl von 1,0 festzusetzen. Realisiert werden sollen der Rückbau des<br />
Restaurantgebäudes und die Erweiterung des Hotelbaus um einen Glaskubus von ca. 240 m² Grundfläche<br />
nach Süden hin. Die umlaufenden Außenbereiche/Freiflächen werden als ‚Verkehrsflächen<br />
besonderer Zweckbestimmung - Fußgängerbereich’ dargestellt. Die Endstation der Drachenfelsbahn<br />
wird als ‚Private Bahnanlagen’ gesichert. Im Bereich des Obelisken (Landsturmdenkmal) wird ein<br />
alter Baum (Spitzahorn) <strong>zum</strong> Erhalt festgesetzt. Die nördlich der Bergterrasse befindlichen Flächen,<br />
einschließlich der Mauer entlang des Kutschenwegs, werden als ‚Fläche zur Umsetzung von Maßnahmen<br />
<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft’ festgesetzt. Die<br />
Erschließung des B-Plangebietes erfolgt über den Kutschenweg. Das B-Plangebiet hat insgesamt eine<br />
Größe von 4.855 m².<br />
Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Flora und Fauna, Boden, Wasser, Klima, Luft, Lärm,<br />
Landschaftsbild, Mensch und Kultur und sonstige Sachgüter werden beschrieben und bewertet. Da<br />
das B-Plangebiet durch Überbauung und Versiegelung stark vorbelastet und schon heute das natürliche<br />
Zusammenspiel des Naturhaushaltes durch die anthropogene Nutzung gestört ist, erfahren die<br />
abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima) keine nachhaltige Zustandsveränderung bei Planumsetzung.<br />
Ebenso wird das B-Plangebiet vornehmlich durch anthropogen geprägte Biotope bestimmt,<br />
so dass die Neugestaltung des Drachenfelsplateaus keinen wesentlichen Einfluss auf die Flora<br />
nimmt. Höherwertige Biotopstrukturen oder wertgebende Elemente im Plangebiet werden durch entsprechende<br />
Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> erhalten. Positive Effekte entstehen durch die gestalterische<br />
und funktionale Aufwertung des Drachenfelsplateaus für die Umweltgüter Landschaftsbild,<br />
Kultur- und Sachgüter und Mensch. So geht die Neugestaltung/ -bebauung mit einer Aufwertung des<br />
Landschaftsbildes und der Herausstellung der bedeutenden Elemente (Hotelbau, Drachenfelsbahn,<br />
Terrasse mit Obelisk, Rheinblicken, etc.) im B-Plangebiet einher, die gleichzeitig eine Attraktivitätssteigerung<br />
insbesondere für den Tourismus (Menschen) bewirken. Die im B-Plan vorhandenen Baudenkmäler<br />
werden nachrichtlich in den <strong>Bebauungsplan</strong> übernommen. Die Bodendenkmäler werden<br />
entsprechend dokumentiert.<br />
Aufgrund der Lage des B-Plangebietes in einem ökologisch hoch-sensiblen Areal, welches aufgrund<br />
seiner Standortverhältnisse eine „einzigartige“ Artenvielfalt von Pflanzen- und Tierarten hervorbringt,<br />
sind umfangreiche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen umzusetzen, um Auswirkungen<br />
auf diese schutzwürdigen Bereiche zu vermeiden. So sind es vornehmlich temporäre Beeinträchtigungen<br />
des Baustellenablaufs (z.B. Staubfahnen und Stoffeinträge im Zuge des Abbruches,<br />
Erschütterung, Bewegung, Lärm, etc.), die belastend auf die Umgebung einwirken können und insbesondere<br />
störenden Einfluss auf die Fauna nehmen können. Zur Verminderung der Auswirkungen<br />
werden daher artspezifische Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vorgesehen, die die potenziellen<br />
Auswirkungen auf die verschiedenen Artengruppen mindern können. Für die zu erwartenden<br />
betriebsbedingten Auswirkungen werden ebenfalls Festsetzungen (z.B. Art der Beleuchtung,<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 30
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
Anforderungen an Lärmquellen, Vogelschlag, etc.) zur Minderung von Störeinwirkungen auf die<br />
Fauna getroffen. Zudem sind landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen, die der Kompensation<br />
der Beeinträchtigungen des Schutzgutes Flora und Fauna dienen und eine Verbesserung der Lebensraumqualitäten<br />
für wärmeliebende Arten, insbesondere der Mauereidechsen und der Schmetterlingsfauna<br />
bewirken. So sollen die Bereiche nordöstlich der Bergterrasse (Pflanzbeetfläche) mit vorgelagerter<br />
Mauer und dem Übergang <strong>zum</strong> angrenzenden Felshang aufgrund der vorhandenen Mauereidechsen<br />
artenschutzspezifisch optimiert und in ihrer ökologischen Wertigkeit verbessert werden. Darüber<br />
hinaus sollen auf den südlich und südöstlich des B-Plangebiets liegenden Hangbereichen des<br />
Drachenfelses (Drachenfels-Kranz) neue Felsbiotope geschaffen werden. Der aus dem Eingriff resultierende<br />
Kompensationsbedarf kann durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen im und angrenzend<br />
<strong>zum</strong> B-Plangebiet ausgeglichen werden.<br />
Die durchgeführte spezielle Artenschutzprüfung (ASP) ergab, dass für keine der 41 planungsrelevanten<br />
Arten, unter Berücksichtigung der empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen, das Eintreten von<br />
Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG abzusehen ist. Erhebliche Beeinträchtigung der FFH-<br />
Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II der FFH-Richtlinie und deren schutzwürdigen<br />
Arten konnten gutachterlich ebenfalls ausgeschlossen werden.<br />
9. Verfasser und Urheberrecht<br />
Dieser <strong>Umweltbericht</strong> ist durch das<br />
Ing.-Büro<br />
für Garten- und. Landschaftsplanung<br />
Ingrid Rietmann<br />
Siegburger Str. 243a<br />
53639 <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler<br />
als Verfasser erarbeitet worden.<br />
Bei Zitaten von Textteilen oder Inhalten ist die jeweilige Quelle vollständig anzugeben:<br />
Rietmann, I.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> (Entwurf)<br />
„Drachenfels und Umgebung“<br />
in <strong>Königswinter</strong> (Siebengebirge)<br />
Verfasser: Dipl.-Ing. I. Rietmann, 53639 <strong>Königswinter</strong><br />
Bearbeitet von: Dipl. Ing. agr. J. Gisbertz<br />
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur A. Homann<br />
Aufgestellt: <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler, Juni 20<strong>10</strong><br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 31
<strong>10</strong>. Literaturhinweise<br />
Schriften<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
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Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler <strong>32</strong>
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
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MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND<br />
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Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 33
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>32</strong> „Drachenfels und Umgebung“ in <strong>Königswinter</strong><br />
Stand: 01.06.20<strong>10</strong><br />
RHEIN-SIEG-KREIS (2009): Landschaftsplanung im Rhein-Sieg-Kreis - Schlagworte: Landschaftspläne,<br />
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http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms<strong>10</strong>0/buergerservice/aemter/amt67/artikel/06870/.<br />
STADT KÖNIGSWINTER (2009): Schlagworte: <strong>Stadt</strong>planung - Wettbewerb „Drachenfelsplateau / Burgruine“,<br />
unter: www.koenigswinter.de, 22.06.2009.<br />
Ing.-Büro I. Rietmann, <strong>Königswinter</strong>-Uthweiler 34