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Vorentwurf Begründung 69_Änderung FNP - Stadt Königswinter

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STADT KÖNIGSWINTER<br />

<strong>Stadt</strong>teil Bockeroth<br />

<strong>69</strong>. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes<br />

„Bockeroth - Westlich der Friedrichshöher Straße“<br />

<strong>Begründung</strong> zum <strong>Vorentwurf</strong><br />

Stand: Oktober 2011<br />

<strong>Stadt</strong>planungsbüro:<br />

H+B <strong>Stadt</strong>planung Dieter Beele und Stefan Haase GbR<br />

Dillenburger Straße 75<br />

51105 Köln<br />

Bearbeitung: Stefan Haase, Freia C. Fahrenholtz<br />

14.10.2011, KÖ 01_ beg1.doc


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Planungsanlass<br />

2. Abgrenzung des Plangebietes<br />

3. Bestehendes Planungsrecht<br />

4. Räumliche und strukturelle Situation<br />

5. Ziele und Inhalte<br />

6. Flächenbilanz<br />

1


1. Planungsanlass<br />

Im <strong>Stadt</strong>teil Bockeroth besteht eine stetige Nachfrage nach geeigneten Flächen für die Entwicklung<br />

von Wohnbauflächen. Da im <strong>Stadt</strong>teil Bockeroth die Möglichkeiten für die weitere bauliche<br />

Entwicklung begrenzt sind, wird die Einbeziehung von Außenbereichsflächen erforderlich, um dieser<br />

Nachfrage nach Wohnbauland, insbesondere für freistehende Einfamilienhäuser, nachzukommen.<br />

Derzeit wird der <strong>Änderung</strong>sbereich als landwirtschaftliche Fläche (Weide) genutzt. Angrenzend an<br />

diese Fläche befindet sich im Osten und Süden überwiegend eingeschossige Wohnbebauung. Im<br />

Norden befindet sich ein Pferdehof und im Westen grenzt der <strong>Änderung</strong>sbereich ebenfalls an<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> stellt die in Rede stehende Fläche derzeit als „Fläche für<br />

die Landwirtschaft“ dar. Die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen<br />

demnach nicht dem Planungsziel, Flächen am Ortsrand von Bockeroth einer Wohnbebauung<br />

zuzuführen. Dies macht die <strong>69</strong>. Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> notwendig, die im Parallelverfahren<br />

mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/17 „Westlich der Friedrichshöher Straße“ erfolgt.<br />

2. Abgrenzung des Plangebietes<br />

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> liegt in der Gemarkung Oelinghoven, Flur 4,<br />

Flurstück 242 und Teil aus Flurstück 19 (Feldweg), am nordwestlichen Rand der Ortschaft Bockeroth.<br />

Über den Feldweg ist er östlich an die Friedrichshöher Straße angebunden. Das Plangebiet wird im<br />

Wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />

• Im Osten durch angrenzende Wohnbebauung entlang der Friedrichshöher Straße<br />

• Im Norden und Westen durch bestehende Feldwege<br />

• Im Süden durch angrenzende Wohnbebauung entlang der Florianstraße<br />

Die Grenze des <strong>Änderung</strong>sbereiches ist aus der Planzeichnung eindeutig ersichtlich.<br />

3. Bestehendes Planungsrecht<br />

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg ist das<br />

Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der „Freiraumfunktion zum Schutz der<br />

Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ ausgewiesen.<br />

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> stellt den <strong>Änderung</strong>sbereich als<br />

Fläche für die Landwirtschaft dar. Zudem ist der angrenzende Bereich als Landschaftsschutzgebiet<br />

ausgewiesen.<br />

Das Gebiet befindet sich innerhalb des Naturparkes Siebengebirge (NTP-014) und etwa 250 m<br />

südwestlich des geschützten Biotops GB-5209-036 sowie des schutzwürdigen Biotops BK-5209-056.<br />

Für das Areal besteht zurzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Es liegt außerhalb der<br />

Innenbereichssatzung für <strong>Königswinter</strong>-Bockeroth.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> hat mit dem Schreiben vom 01. August 2011 eine Anfrage gemäß § 34 LPIG<br />

NRW bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit dem Schreiben vom 01. September 2011 antwortete<br />

die Bezirksregierung Köln, dass gegen die vorgesehene <strong>69</strong>. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes<br />

keine landesplanerischen Bedenken bestehen.<br />

4. Räumliche und strukturelle Situation<br />

Das Plangebiet liegt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong>, am nordwestlichen Rand des <strong>Stadt</strong>teils Bockeroth, ca.<br />

200m nördlich der Bockerother Straße, die als Haupterschließungsstraße für Bockeroth angesehen<br />

werden kann.<br />

2


Die Umgebung des <strong>Änderung</strong>sbereiches ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bzw. als<br />

Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet grenzt im Osten und Süden an die<br />

Siedlungsgebiete entlang der Friedrichshöher Straße und der Florianstraße, die durch eine<br />

eingeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise geprägt sind. Im Norden befindet sich ein<br />

Pferdehof und im Westen grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Flächen, die als Weide genutzt<br />

werden.<br />

Das nächste Nahversorgungszentrum befindet sich gemäß Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Königswinter</strong> in Stieldorf. Dort befinden sich u. a. ein Edeka-Markt, eine Apotheke, eine Bank sowie<br />

mehrere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kindergarten, kirchliche Einrichtungen,<br />

Seniorenwohnanlage).<br />

5. Ziele und Inhalte<br />

Die <strong>69</strong>. Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> beinhaltet gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 (1) Nr. 1<br />

BauNVO die <strong>Änderung</strong> der derzeit gültigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die<br />

Darstellung einer Wohnbaufläche (W).<br />

Ziel ist die bedarfsgerechte Wohnbaulandschaffung. Sie bedient die stetige Nachfrage nach<br />

freistehenden Einfamilienhäusern.<br />

Die geplante Wohnbebauung wird sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Diese ist<br />

durch freistehende, eingeschossige Einzelhäuser in offener Bauweise geprägt.<br />

Die übergeordnete Erschließung erfolgt über die südlich des Plangebietes verlaufende Bockerother<br />

Straße. Die direkte Erschließung des <strong>Änderung</strong>sbereiches erfolgt über die östlich verlaufende<br />

Friedrichshöher Straße. Der dort in Richtung Plangebiet einmündende Feldweg soll im Zuge der<br />

Bebauung ausgebaut werden.<br />

Der Anschluss an den ÖPNV erfolgt über die Buslinie 541, die Montag bis Samstag im Stundentakt<br />

zwischen Oberpleis und <strong>Königswinter</strong> verkehrt. Am Wochenende verkehren auf der Linie Taxi-Busse.<br />

Das Plangebiet kann an die öffentliche Kanalisation (Schmutzwasser) im Bereich der östlich<br />

verlaufenden Friedrichshöher Straße angeschlossen werden. Zudem soll der dort einmündende Weg<br />

im Rahmen des Projektes teilweise ausgebaut werden.<br />

Die Leistungsfähigkeit der Medien (Kanal, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Kabel etc.) wird bei den<br />

Versorgungsträgern im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens abgefragt.<br />

6. Flächenbilanz<br />

Die <strong>69</strong>. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes umfasst rund 0,4 ha Wohnbaufläche (W).<br />

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