Vorentwurf Begründung 69_Änderung FNP - Stadt Königswinter
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STADT KÖNIGSWINTER<br />
<strong>Stadt</strong>teil Bockeroth<br />
<strong>69</strong>. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes<br />
„Bockeroth - Westlich der Friedrichshöher Straße“<br />
<strong>Begründung</strong> zum <strong>Vorentwurf</strong><br />
Stand: Oktober 2011<br />
<strong>Stadt</strong>planungsbüro:<br />
H+B <strong>Stadt</strong>planung Dieter Beele und Stefan Haase GbR<br />
Dillenburger Straße 75<br />
51105 Köln<br />
Bearbeitung: Stefan Haase, Freia C. Fahrenholtz<br />
14.10.2011, KÖ 01_ beg1.doc
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Planungsanlass<br />
2. Abgrenzung des Plangebietes<br />
3. Bestehendes Planungsrecht<br />
4. Räumliche und strukturelle Situation<br />
5. Ziele und Inhalte<br />
6. Flächenbilanz<br />
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1. Planungsanlass<br />
Im <strong>Stadt</strong>teil Bockeroth besteht eine stetige Nachfrage nach geeigneten Flächen für die Entwicklung<br />
von Wohnbauflächen. Da im <strong>Stadt</strong>teil Bockeroth die Möglichkeiten für die weitere bauliche<br />
Entwicklung begrenzt sind, wird die Einbeziehung von Außenbereichsflächen erforderlich, um dieser<br />
Nachfrage nach Wohnbauland, insbesondere für freistehende Einfamilienhäuser, nachzukommen.<br />
Derzeit wird der <strong>Änderung</strong>sbereich als landwirtschaftliche Fläche (Weide) genutzt. Angrenzend an<br />
diese Fläche befindet sich im Osten und Süden überwiegend eingeschossige Wohnbebauung. Im<br />
Norden befindet sich ein Pferdehof und im Westen grenzt der <strong>Änderung</strong>sbereich ebenfalls an<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> stellt die in Rede stehende Fläche derzeit als „Fläche für<br />
die Landwirtschaft“ dar. Die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen<br />
demnach nicht dem Planungsziel, Flächen am Ortsrand von Bockeroth einer Wohnbebauung<br />
zuzuführen. Dies macht die <strong>69</strong>. Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> notwendig, die im Parallelverfahren<br />
mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/17 „Westlich der Friedrichshöher Straße“ erfolgt.<br />
2. Abgrenzung des Plangebietes<br />
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> liegt in der Gemarkung Oelinghoven, Flur 4,<br />
Flurstück 242 und Teil aus Flurstück 19 (Feldweg), am nordwestlichen Rand der Ortschaft Bockeroth.<br />
Über den Feldweg ist er östlich an die Friedrichshöher Straße angebunden. Das Plangebiet wird im<br />
Wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />
• Im Osten durch angrenzende Wohnbebauung entlang der Friedrichshöher Straße<br />
• Im Norden und Westen durch bestehende Feldwege<br />
• Im Süden durch angrenzende Wohnbebauung entlang der Florianstraße<br />
Die Grenze des <strong>Änderung</strong>sbereiches ist aus der Planzeichnung eindeutig ersichtlich.<br />
3. Bestehendes Planungsrecht<br />
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg ist das<br />
Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der „Freiraumfunktion zum Schutz der<br />
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ ausgewiesen.<br />
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> stellt den <strong>Änderung</strong>sbereich als<br />
Fläche für die Landwirtschaft dar. Zudem ist der angrenzende Bereich als Landschaftsschutzgebiet<br />
ausgewiesen.<br />
Das Gebiet befindet sich innerhalb des Naturparkes Siebengebirge (NTP-014) und etwa 250 m<br />
südwestlich des geschützten Biotops GB-5209-036 sowie des schutzwürdigen Biotops BK-5209-056.<br />
Für das Areal besteht zurzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Es liegt außerhalb der<br />
Innenbereichssatzung für <strong>Königswinter</strong>-Bockeroth.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> hat mit dem Schreiben vom 01. August 2011 eine Anfrage gemäß § 34 LPIG<br />
NRW bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit dem Schreiben vom 01. September 2011 antwortete<br />
die Bezirksregierung Köln, dass gegen die vorgesehene <strong>69</strong>. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes<br />
keine landesplanerischen Bedenken bestehen.<br />
4. Räumliche und strukturelle Situation<br />
Das Plangebiet liegt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong>, am nordwestlichen Rand des <strong>Stadt</strong>teils Bockeroth, ca.<br />
200m nördlich der Bockerother Straße, die als Haupterschließungsstraße für Bockeroth angesehen<br />
werden kann.<br />
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Die Umgebung des <strong>Änderung</strong>sbereiches ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bzw. als<br />
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet grenzt im Osten und Süden an die<br />
Siedlungsgebiete entlang der Friedrichshöher Straße und der Florianstraße, die durch eine<br />
eingeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise geprägt sind. Im Norden befindet sich ein<br />
Pferdehof und im Westen grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Flächen, die als Weide genutzt<br />
werden.<br />
Das nächste Nahversorgungszentrum befindet sich gemäß Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Königswinter</strong> in Stieldorf. Dort befinden sich u. a. ein Edeka-Markt, eine Apotheke, eine Bank sowie<br />
mehrere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kindergarten, kirchliche Einrichtungen,<br />
Seniorenwohnanlage).<br />
5. Ziele und Inhalte<br />
Die <strong>69</strong>. Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> beinhaltet gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 (1) Nr. 1<br />
BauNVO die <strong>Änderung</strong> der derzeit gültigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die<br />
Darstellung einer Wohnbaufläche (W).<br />
Ziel ist die bedarfsgerechte Wohnbaulandschaffung. Sie bedient die stetige Nachfrage nach<br />
freistehenden Einfamilienhäusern.<br />
Die geplante Wohnbebauung wird sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Diese ist<br />
durch freistehende, eingeschossige Einzelhäuser in offener Bauweise geprägt.<br />
Die übergeordnete Erschließung erfolgt über die südlich des Plangebietes verlaufende Bockerother<br />
Straße. Die direkte Erschließung des <strong>Änderung</strong>sbereiches erfolgt über die östlich verlaufende<br />
Friedrichshöher Straße. Der dort in Richtung Plangebiet einmündende Feldweg soll im Zuge der<br />
Bebauung ausgebaut werden.<br />
Der Anschluss an den ÖPNV erfolgt über die Buslinie 541, die Montag bis Samstag im Stundentakt<br />
zwischen Oberpleis und <strong>Königswinter</strong> verkehrt. Am Wochenende verkehren auf der Linie Taxi-Busse.<br />
Das Plangebiet kann an die öffentliche Kanalisation (Schmutzwasser) im Bereich der östlich<br />
verlaufenden Friedrichshöher Straße angeschlossen werden. Zudem soll der dort einmündende Weg<br />
im Rahmen des Projektes teilweise ausgebaut werden.<br />
Die Leistungsfähigkeit der Medien (Kanal, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Kabel etc.) wird bei den<br />
Versorgungsträgern im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens abgefragt.<br />
6. Flächenbilanz<br />
Die <strong>69</strong>. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes umfasst rund 0,4 ha Wohnbaufläche (W).<br />
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