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Niederschlagswasser - Stadt Königswinter

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Hinweise<br />

zur Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für das <strong>Niederschlagswasser</strong><br />

bei Erstellung erlaubnisfreier Versickerungsanlagen<br />

Aufgrund der Regelungen in der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> über die Entwässerung der Grundstücke -<br />

Entwässerungssatzung (EWS) - in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 53 des Landeswassergesetzes (LWG)<br />

besteht grundsätzlich eine Abwasserüberlassungspflicht auch für das <strong>Niederschlagswasser</strong>. Soll das<br />

<strong>Niederschlagswasser</strong> nicht über die öffentliche Abwasseranlage beseitigt werden, ist immer die Erteilung einer Freistellung von<br />

dieser Abwasserüberlassungspflicht durch das Abwasserwerk erforderlich, je nach Beseitigungsart zusätzlich die Erteilung einer<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde (Rhein-Sieg-Kreis).<br />

Die gezielte Ableitung von <strong>Niederschlagswasser</strong> in das Grundwasser stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des<br />

Wasserhaushaltsgesetzes dar. Für diese Gewässerbenutzung ist i.d.R. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Untere<br />

Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises verzichtet jedoch auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, wenn folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt werden:<br />

• das Vorhaben befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten und<br />

• die Einleitung erfolgt in das Grundwasser und<br />

• es fällt nur unbelastetes <strong>Niederschlagswasser</strong><br />

• auf einer Fläche von maximal 400 m 2 an.<br />

Wie erwähnt ist jedoch immer die Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht durch das Abwasserwerk erforderlich,<br />

hierfür werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung erhoben.<br />

Der Antrag auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht bei Erstellung erlaubnisfreier Versickerungsanlagen ist mit<br />

allen erforderlichen Unterlagen in 1-facher Ausfertigung bei dem Abwasserwerk der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> einzureichen.<br />

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage ist beigefügte Anzeige einzureichen, erst dann kann die Berücksichtigung<br />

bei der Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgen. Eine örtliche Überprüfung behält das Abwasserwerk sich ausdrücklich<br />

vor.<br />

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen die Entwässerungssatzung ordnungsbehördliche<br />

Maßnahmen nach sich ziehen. In Ihrem eigenen Interesse sollten daher vor einer Änderung der Entwässerung, bzw.<br />

bei Abweichung von bereits genehmigten Antragsunterlagen, die erforderlichen Zustimmungen eingeholt<br />

werden.<br />

Auskünfte erteilen die <strong>Stadt</strong>betriebe <strong>Königswinter</strong> AöR, Obere Straße 8, <strong>Königswinter</strong> – Thomasberg.<br />

Damit wir individuell auf ihre Bedürfnisse eingehen können, haben wir unsere Öffnungszeiten erweitert. Bitte beachten Sie<br />

jedoch, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise nur halbtags beschäftigt sind und auch Außentermine wahrnehmen.<br />

Vor persönlichen Vorsprachen bitten wir daher um Terminabsprache.<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags bis mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

Ansprechpartner:<br />

8.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

8.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Frau Böhmer Herr Keuler Herr Koch<br />

Zimmer 005 Zimmer 008 Zimmer 004<br />

Telefon: 02244 / 889121 Telefon: 02244 / 889123 Telefon: 02244 / 889119<br />

E-Mail:<br />

monika.boehmer@stadtbetriebekoenigswinter.de<br />

E-Mail:<br />

stefan.keuler@stadtbetriebekoenigswinter.de<br />

E-Mail:<br />

albert.koch@stadtbetriebe-koenigswinter.de<br />

Seite 1 von 6<br />

Stand April 2007


Hilfe zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer Freistellung von der<br />

Abwasserüberlassungspflicht bei Erstellung erlaubnisfreier Versickerungsanlagen<br />

Zunächst sind auf dem Antrag die Grundstücksdaten anzugeben, diese finden Sie i.d.R. in Ihren Haus- / Bauantragsunterlagen.<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

1.1 Arten der <strong>Niederschlagswasser</strong>beseitigung<br />

<br />

Versickerungsmulde<br />

Bei der Muldenversickerung wird das <strong>Niederschlagswasser</strong> zeitweise gespeichert und über die belebten Bodenzonen (i.d.R. 20 cm stark)<br />

in den Untergrund versickert. Hierbei kann die Versickerungsrate geringer sein als der Niederschlagszufluss. Mulden sollten so<br />

bemessen sein, dass sie nur kurzzeitig unter Einstau stehen, da sonst die Gefahr der Verschlickung bzw. Verdichtung der Anlage<br />

besteht. Große, lange Mulden sollten bei vorhandenem Geländegefälle durch Bodenschwellen unterbrochen sein. Sollte die Sickerfähigkeit<br />

der Anlage nachlassen, so kann diese in den meisten Fällen durch einfache Auflockerungsarbeiten wiederhergestellt werden.<br />

Vorteil bei der Muldenversickerung sind die geringen Herstellungskosten und die Wartungsfreundlichkeit. Die biologische Reinigungsleistung<br />

ist bei einer Muldenversickerung sehr gut, da die Versickerung über die belebten Bodenschichten erfolgt. Sie kann uneingeschränkt<br />

auch in Wasserschutzzonen errichtet werden.<br />

Nachteilig ist der relativ große Flächenbedarf (bis zu 10 % der angeschlossenen Fläche).<br />

<br />

Mulden-Rigolen-Versickerung<br />

Bei der Mulden-Rigolen-Versickerung wird das anfallende <strong>Niederschlagswasser</strong> oberflächig zuerst in eine ausgebildete Mulde geleitet.<br />

Nach Passage der belebten Mutterbodenschicht gelangt das <strong>Niederschlagswasser</strong> in den künstlich errichteten Kieskörper. Der Kieskörper<br />

der Rigole sollte mit einem Geotextil ummantelt werden, um ein Eindringen von Fremdstoffen zu verhindern und einer Durchwurzelung<br />

vorzubeugen.<br />

Der Vorteil der Mulden-Rigolen-Versickerung liegt in der sehr guten biologischen Reinigungsleistung, in dem guten Ableitungsvermögen,<br />

in der Wartungsfreundlichkeit und in der Tatsache, dass sie ohne Einschränkung auch in Wasserschutzzonen errichtet werden<br />

kann.<br />

Nachteilig ist ein relativ große Flächenbedarf, ein hoher Arbeitsaufwand und höhere Kosten gegenüber der Muldenversickerung.<br />

<br />

Rigolenversickerung<br />

Bei der Rigolenversickerung wird das <strong>Niederschlagswasser</strong> direkt in den Kieskörper eingeleitet (z.B. oberflächig wie bei einer Mulden-<br />

Rigolen-Versickerung). Die Rigole wird bei schlecht wasserdurchlässigen Böden (Wasserstauer) verwendet, um die darunter liegenden,<br />

gut durchlässigen Bodenschichten (Wasserleiter) zu erreichen. Bei der Erstellung der Rigolen ist darauf zu achten, dass das <strong>Niederschlagswasser</strong><br />

gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt wird.<br />

Bei der Rohrrigolenversickerung wird das <strong>Niederschlagswasser</strong> über ein perforiertes Rohr in einen Kieskörper eingeleitet. Das anfallende<br />

<strong>Niederschlagswasser</strong> ist vor der Einleitung in die Anlage in einem Schlammfang oder einer Filtereinrichtung vorzureinigen, um die im<br />

<strong>Niederschlagswasser</strong> befindlichen Stoffe zurückzuhalten. Der Kieskörper der Rohrversickerung sollte mit einem Geotextil ummantelt<br />

werden, um ein Eindringen von Fremdstoffen zu verhindern und einer Durchwurzelung vorzubeugen.<br />

Der Vorteil der Rohrversickerung ist, dass das Grundstück fast uneingeschränkt weiter genutzt werden kann. Es ist aber zu beachten,<br />

dass die Fläche oberhalb der Rigole nicht befestigt oder überbaut werden soll.<br />

Nachteilig wirkt sich aus, dass die biologische Reinigungsleistung der Rigolenversickerung gering ist, da die Versickerung nicht über<br />

belebte Bodenschichten erfolgt. Weitere Nachteile sind der hohe Arbeitsaufwand, die hohen Kosten und die begrenzte Wartungsmöglichkeit<br />

der Anlage. Sollte die Versickerungsfähigkeit der Anlage nachlassen, ist diese nur bedingt wieder herzustellen.<br />

Quellen:<br />

Texte: Rhein-Sieg-Kreis<br />

Skizzen: DWA<br />

Seite 2 von 6


1.2 erforderliche Antragsunterlagen<br />

• Antragsvordruck<br />

• amtlicher Lageplan mit Gebäudeeinzeichnung und Darstellung der Entwässerungsanlagen<br />

• Bemessung der Versickerungsanlagen<br />

• Bauzeichnung der Versickerungsanlagen<br />

• Bodengutachten mit Angaben zu den Grundwasserständen<br />

Auf die Vorlage eines Bodengutachtens kann nicht verzichtet werden!<br />

2. Angaben zur Brauchwassergewinnung<br />

2.1 Vor der endgültigen Beseitigung des <strong>Niederschlagswasser</strong>s besteht die Möglichkeit, eine Zisterne zwischenzuschalten<br />

um das <strong>Niederschlagswasser</strong> zu sammeln und weiter zu verwenden. Gleiches gilt selbstverständlich<br />

auch für das Aufstellen von Regentonnen.<br />

2.2 Die Verwendung von <strong>Niederschlagswasser</strong> für die Gartenbewässerung ist genehmigungsfrei. Wird das Wasser<br />

jedoch (auch) im Haushalt verwendet (für Toilettenspülung o.ä.) so bedarf dies einer separaten Zustimmung durch<br />

das Abwasserwerk.<br />

3. Angaben zu den relevanten Flächen:<br />

Hier sind die Flächen anzugeben, die nicht (mehr) über die öffentliche Abwasseranlage beseitigt werden sollen. Für<br />

befahrbare befestigte Flächen, also Zufahrten, Stellplätze etc., kann eine Freistellung von der<br />

Abwasserüberlassungspflicht bei Versickerungsanlagen nicht ausgesprochen werden. Dies begründet sich darin,<br />

dass im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> das Autowaschen auf Privatgelände nicht verboten ist.<br />

Seite 3 von 6


Antragssteller(in) – Vor- und Zuname<br />

Plz. und Wohnort<br />

Straße und Hausnummer<br />

An das<br />

Abwasserwerk<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong><br />

53637 <strong>Königswinter</strong><br />

ANTRAG<br />

auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für das <strong>Niederschlagswasser</strong><br />

hier:<br />

Erstellung einer erlaubnisfreien Versickerungsanlage<br />

Grundstücksdaten:<br />

Ortslage:<br />

Straße:<br />

Gemarkung: Flur: Flurstück(e):<br />

Eigentümer:<br />

Allgemeine Angaben:<br />

Die <strong>Niederschlagswasser</strong>beseitigung soll erfolgen mittels<br />

(siehe hierzu Punkt 1.1 der Hilfe zu diesem Antrag)<br />

Versickerungsmulde<br />

Mulden–Rigolen-Versickerung<br />

Kiesrigole<br />

Rohrversickerung<br />

Das Grundstück befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet.<br />

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind beigefügt.<br />

(siehe hierzu Punkt 1.2 der Hilfe zu diesem Antrag)<br />

b.w.


Angaben zur Brauchwassergewinnung:<br />

(siehe hierzu Punkt 2 ff. der Hilfe zu diesem Antrag)<br />

Vorgenannter Beseitigung soll eine Zisterne vorgeschaltet werden, Inhalt: l / m 3<br />

Das gesammelte Wasser soll verwendet werden für: ja nein<br />

Gartenbewässerung <br />

Toilettenspülung, Waschmaschine o.ä. <br />

Angaben zu den relevanten Flächen:<br />

(siehe hierzu Punkt 3 der Hilfe zu diesem Antrag)<br />

Dachfläche Wohnhaus komplett Teilfläche(n) - Flächengröße ca. m 2<br />

Dachfläche(n) Nebengebäude komplett Teilfläche(n) - Flächengröße ca. m<br />

befestigte Flächen komplett Teilfläche(n) - Flächengröße ca. m<br />

2<br />

2<br />

Flächengrößen gesamt ca.<br />

m<br />

2<br />

Nutzungsart der befestigten Flächen:<br />

Es wird versichert, dass vorstehende Angaben nach bestem Wissen gemacht wurden:<br />

Ort / Datum<br />

Unterschrift Antragsteller(in)


Grundstückseigentümer(in) – Vor- und Zuname<br />

Plz. und Wohnort<br />

Straße und Hausnummer<br />

An das<br />

Abwasserwerk<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong><br />

53637 <strong>Königswinter</strong><br />

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über die Inbetriebnahme der <strong>Niederschlagswasser</strong>beseitigung<br />

Die <strong>Niederschlagswasser</strong>beseitigung des Grundstücks<br />

in <strong>Königswinter</strong> -<br />

Straße:<br />

wurde entsprechend der Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht vom<br />

geändert.<br />

Die Inbetriebnahme erfolgte am:<br />

Bei bisheriger Ableitung in die öffentliche Abwasseranlage:<br />

<br />

Die Verbindung zum Kanal ist vollständig und dauerhaft unterbrochen.<br />

Eine örtliche Überprüfung kann<br />

<br />

jederzeit, auch unangemeldet und ohne mein / unser Beisein erfolgen.<br />

nach telefonischer / schriftlicher Anmeldung erfolgen. Telefonnummer:<br />

(Nicht Zutreffendes bitte streichen)<br />

Ort / Datum<br />

Unterschrift Grundstückseigentümer(in) bzw. Bevollmächtigte(r)

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