Niederschlagswasser - Stadt Königswinter
Niederschlagswasser - Stadt Königswinter
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Hinweise<br />
zur Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für das <strong>Niederschlagswasser</strong><br />
bei Erstellung erlaubnisfreier Versickerungsanlagen<br />
Aufgrund der Regelungen in der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> über die Entwässerung der Grundstücke -<br />
Entwässerungssatzung (EWS) - in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 53 des Landeswassergesetzes (LWG)<br />
besteht grundsätzlich eine Abwasserüberlassungspflicht auch für das <strong>Niederschlagswasser</strong>. Soll das<br />
<strong>Niederschlagswasser</strong> nicht über die öffentliche Abwasseranlage beseitigt werden, ist immer die Erteilung einer Freistellung von<br />
dieser Abwasserüberlassungspflicht durch das Abwasserwerk erforderlich, je nach Beseitigungsart zusätzlich die Erteilung einer<br />
wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde (Rhein-Sieg-Kreis).<br />
Die gezielte Ableitung von <strong>Niederschlagswasser</strong> in das Grundwasser stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des<br />
Wasserhaushaltsgesetzes dar. Für diese Gewässerbenutzung ist i.d.R. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Untere<br />
Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises verzichtet jedoch auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, wenn folgende<br />
Voraussetzungen erfüllt werden:<br />
• das Vorhaben befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten und<br />
• die Einleitung erfolgt in das Grundwasser und<br />
• es fällt nur unbelastetes <strong>Niederschlagswasser</strong><br />
• auf einer Fläche von maximal 400 m 2 an.<br />
Wie erwähnt ist jedoch immer die Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht durch das Abwasserwerk erforderlich,<br />
hierfür werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung erhoben.<br />
Der Antrag auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht bei Erstellung erlaubnisfreier Versickerungsanlagen ist mit<br />
allen erforderlichen Unterlagen in 1-facher Ausfertigung bei dem Abwasserwerk der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> einzureichen.<br />
Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage ist beigefügte Anzeige einzureichen, erst dann kann die Berücksichtigung<br />
bei der Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgen. Eine örtliche Überprüfung behält das Abwasserwerk sich ausdrücklich<br />
vor.<br />
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen die Entwässerungssatzung ordnungsbehördliche<br />
Maßnahmen nach sich ziehen. In Ihrem eigenen Interesse sollten daher vor einer Änderung der Entwässerung, bzw.<br />
bei Abweichung von bereits genehmigten Antragsunterlagen, die erforderlichen Zustimmungen eingeholt<br />
werden.<br />
Auskünfte erteilen die <strong>Stadt</strong>betriebe <strong>Königswinter</strong> AöR, Obere Straße 8, <strong>Königswinter</strong> – Thomasberg.<br />
Damit wir individuell auf ihre Bedürfnisse eingehen können, haben wir unsere Öffnungszeiten erweitert. Bitte beachten Sie<br />
jedoch, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise nur halbtags beschäftigt sind und auch Außentermine wahrnehmen.<br />
Vor persönlichen Vorsprachen bitten wir daher um Terminabsprache.<br />
Öffnungszeiten:<br />
montags bis mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
Ansprechpartner:<br />
8.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Frau Böhmer Herr Keuler Herr Koch<br />
Zimmer 005 Zimmer 008 Zimmer 004<br />
Telefon: 02244 / 889121 Telefon: 02244 / 889123 Telefon: 02244 / 889119<br />
E-Mail:<br />
monika.boehmer@stadtbetriebekoenigswinter.de<br />
E-Mail:<br />
stefan.keuler@stadtbetriebekoenigswinter.de<br />
E-Mail:<br />
albert.koch@stadtbetriebe-koenigswinter.de<br />
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Stand April 2007
Hilfe zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer Freistellung von der<br />
Abwasserüberlassungspflicht bei Erstellung erlaubnisfreier Versickerungsanlagen<br />
Zunächst sind auf dem Antrag die Grundstücksdaten anzugeben, diese finden Sie i.d.R. in Ihren Haus- / Bauantragsunterlagen.<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
1.1 Arten der <strong>Niederschlagswasser</strong>beseitigung<br />
<br />
Versickerungsmulde<br />
Bei der Muldenversickerung wird das <strong>Niederschlagswasser</strong> zeitweise gespeichert und über die belebten Bodenzonen (i.d.R. 20 cm stark)<br />
in den Untergrund versickert. Hierbei kann die Versickerungsrate geringer sein als der Niederschlagszufluss. Mulden sollten so<br />
bemessen sein, dass sie nur kurzzeitig unter Einstau stehen, da sonst die Gefahr der Verschlickung bzw. Verdichtung der Anlage<br />
besteht. Große, lange Mulden sollten bei vorhandenem Geländegefälle durch Bodenschwellen unterbrochen sein. Sollte die Sickerfähigkeit<br />
der Anlage nachlassen, so kann diese in den meisten Fällen durch einfache Auflockerungsarbeiten wiederhergestellt werden.<br />
Vorteil bei der Muldenversickerung sind die geringen Herstellungskosten und die Wartungsfreundlichkeit. Die biologische Reinigungsleistung<br />
ist bei einer Muldenversickerung sehr gut, da die Versickerung über die belebten Bodenschichten erfolgt. Sie kann uneingeschränkt<br />
auch in Wasserschutzzonen errichtet werden.<br />
Nachteilig ist der relativ große Flächenbedarf (bis zu 10 % der angeschlossenen Fläche).<br />
<br />
Mulden-Rigolen-Versickerung<br />
Bei der Mulden-Rigolen-Versickerung wird das anfallende <strong>Niederschlagswasser</strong> oberflächig zuerst in eine ausgebildete Mulde geleitet.<br />
Nach Passage der belebten Mutterbodenschicht gelangt das <strong>Niederschlagswasser</strong> in den künstlich errichteten Kieskörper. Der Kieskörper<br />
der Rigole sollte mit einem Geotextil ummantelt werden, um ein Eindringen von Fremdstoffen zu verhindern und einer Durchwurzelung<br />
vorzubeugen.<br />
Der Vorteil der Mulden-Rigolen-Versickerung liegt in der sehr guten biologischen Reinigungsleistung, in dem guten Ableitungsvermögen,<br />
in der Wartungsfreundlichkeit und in der Tatsache, dass sie ohne Einschränkung auch in Wasserschutzzonen errichtet werden<br />
kann.<br />
Nachteilig ist ein relativ große Flächenbedarf, ein hoher Arbeitsaufwand und höhere Kosten gegenüber der Muldenversickerung.<br />
<br />
Rigolenversickerung<br />
Bei der Rigolenversickerung wird das <strong>Niederschlagswasser</strong> direkt in den Kieskörper eingeleitet (z.B. oberflächig wie bei einer Mulden-<br />
Rigolen-Versickerung). Die Rigole wird bei schlecht wasserdurchlässigen Böden (Wasserstauer) verwendet, um die darunter liegenden,<br />
gut durchlässigen Bodenschichten (Wasserleiter) zu erreichen. Bei der Erstellung der Rigolen ist darauf zu achten, dass das <strong>Niederschlagswasser</strong><br />
gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt wird.<br />
Bei der Rohrrigolenversickerung wird das <strong>Niederschlagswasser</strong> über ein perforiertes Rohr in einen Kieskörper eingeleitet. Das anfallende<br />
<strong>Niederschlagswasser</strong> ist vor der Einleitung in die Anlage in einem Schlammfang oder einer Filtereinrichtung vorzureinigen, um die im<br />
<strong>Niederschlagswasser</strong> befindlichen Stoffe zurückzuhalten. Der Kieskörper der Rohrversickerung sollte mit einem Geotextil ummantelt<br />
werden, um ein Eindringen von Fremdstoffen zu verhindern und einer Durchwurzelung vorzubeugen.<br />
Der Vorteil der Rohrversickerung ist, dass das Grundstück fast uneingeschränkt weiter genutzt werden kann. Es ist aber zu beachten,<br />
dass die Fläche oberhalb der Rigole nicht befestigt oder überbaut werden soll.<br />
Nachteilig wirkt sich aus, dass die biologische Reinigungsleistung der Rigolenversickerung gering ist, da die Versickerung nicht über<br />
belebte Bodenschichten erfolgt. Weitere Nachteile sind der hohe Arbeitsaufwand, die hohen Kosten und die begrenzte Wartungsmöglichkeit<br />
der Anlage. Sollte die Versickerungsfähigkeit der Anlage nachlassen, ist diese nur bedingt wieder herzustellen.<br />
Quellen:<br />
Texte: Rhein-Sieg-Kreis<br />
Skizzen: DWA<br />
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1.2 erforderliche Antragsunterlagen<br />
• Antragsvordruck<br />
• amtlicher Lageplan mit Gebäudeeinzeichnung und Darstellung der Entwässerungsanlagen<br />
• Bemessung der Versickerungsanlagen<br />
• Bauzeichnung der Versickerungsanlagen<br />
• Bodengutachten mit Angaben zu den Grundwasserständen<br />
Auf die Vorlage eines Bodengutachtens kann nicht verzichtet werden!<br />
2. Angaben zur Brauchwassergewinnung<br />
2.1 Vor der endgültigen Beseitigung des <strong>Niederschlagswasser</strong>s besteht die Möglichkeit, eine Zisterne zwischenzuschalten<br />
um das <strong>Niederschlagswasser</strong> zu sammeln und weiter zu verwenden. Gleiches gilt selbstverständlich<br />
auch für das Aufstellen von Regentonnen.<br />
2.2 Die Verwendung von <strong>Niederschlagswasser</strong> für die Gartenbewässerung ist genehmigungsfrei. Wird das Wasser<br />
jedoch (auch) im Haushalt verwendet (für Toilettenspülung o.ä.) so bedarf dies einer separaten Zustimmung durch<br />
das Abwasserwerk.<br />
3. Angaben zu den relevanten Flächen:<br />
Hier sind die Flächen anzugeben, die nicht (mehr) über die öffentliche Abwasseranlage beseitigt werden sollen. Für<br />
befahrbare befestigte Flächen, also Zufahrten, Stellplätze etc., kann eine Freistellung von der<br />
Abwasserüberlassungspflicht bei Versickerungsanlagen nicht ausgesprochen werden. Dies begründet sich darin,<br />
dass im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> das Autowaschen auf Privatgelände nicht verboten ist.<br />
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Antragssteller(in) – Vor- und Zuname<br />
Plz. und Wohnort<br />
Straße und Hausnummer<br />
An das<br />
Abwasserwerk<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong><br />
53637 <strong>Königswinter</strong><br />
ANTRAG<br />
auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für das <strong>Niederschlagswasser</strong><br />
hier:<br />
Erstellung einer erlaubnisfreien Versickerungsanlage<br />
Grundstücksdaten:<br />
Ortslage:<br />
Straße:<br />
Gemarkung: Flur: Flurstück(e):<br />
Eigentümer:<br />
Allgemeine Angaben:<br />
Die <strong>Niederschlagswasser</strong>beseitigung soll erfolgen mittels<br />
(siehe hierzu Punkt 1.1 der Hilfe zu diesem Antrag)<br />
Versickerungsmulde<br />
Mulden–Rigolen-Versickerung<br />
Kiesrigole<br />
Rohrversickerung<br />
Das Grundstück befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet.<br />
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind beigefügt.<br />
(siehe hierzu Punkt 1.2 der Hilfe zu diesem Antrag)<br />
b.w.
Angaben zur Brauchwassergewinnung:<br />
(siehe hierzu Punkt 2 ff. der Hilfe zu diesem Antrag)<br />
Vorgenannter Beseitigung soll eine Zisterne vorgeschaltet werden, Inhalt: l / m 3<br />
Das gesammelte Wasser soll verwendet werden für: ja nein<br />
Gartenbewässerung <br />
Toilettenspülung, Waschmaschine o.ä. <br />
Angaben zu den relevanten Flächen:<br />
(siehe hierzu Punkt 3 der Hilfe zu diesem Antrag)<br />
Dachfläche Wohnhaus komplett Teilfläche(n) - Flächengröße ca. m 2<br />
Dachfläche(n) Nebengebäude komplett Teilfläche(n) - Flächengröße ca. m<br />
befestigte Flächen komplett Teilfläche(n) - Flächengröße ca. m<br />
2<br />
2<br />
Flächengrößen gesamt ca.<br />
m<br />
2<br />
Nutzungsart der befestigten Flächen:<br />
Es wird versichert, dass vorstehende Angaben nach bestem Wissen gemacht wurden:<br />
Ort / Datum<br />
Unterschrift Antragsteller(in)
Grundstückseigentümer(in) – Vor- und Zuname<br />
Plz. und Wohnort<br />
Straße und Hausnummer<br />
An das<br />
Abwasserwerk<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong><br />
53637 <strong>Königswinter</strong><br />
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über die Inbetriebnahme der <strong>Niederschlagswasser</strong>beseitigung<br />
Die <strong>Niederschlagswasser</strong>beseitigung des Grundstücks<br />
in <strong>Königswinter</strong> -<br />
Straße:<br />
wurde entsprechend der Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht vom<br />
geändert.<br />
Die Inbetriebnahme erfolgte am:<br />
Bei bisheriger Ableitung in die öffentliche Abwasseranlage:<br />
<br />
Die Verbindung zum Kanal ist vollständig und dauerhaft unterbrochen.<br />
Eine örtliche Überprüfung kann<br />
<br />
jederzeit, auch unangemeldet und ohne mein / unser Beisein erfolgen.<br />
nach telefonischer / schriftlicher Anmeldung erfolgen. Telefonnummer:<br />
(Nicht Zutreffendes bitte streichen)<br />
Ort / Datum<br />
Unterschrift Grundstückseigentümer(in) bzw. Bevollmächtigte(r)