Union Investment - Der Kunde wünscht
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BV DKW RÜ<br />
004064 01.10<br />
Haftungserklärung<br />
Interne Bearbeitungsvermerke für den Vertriebspartner<br />
1 Reine Order/Beratung<br />
Reine Order – keine Beratung<br />
2 Verkaufsunterlagen<br />
3<br />
<strong>Der</strong> Vertriebspartner versichert, den Auftrag weisungsgemäß und zu dem vom Anleger ge<strong>wünscht</strong>en Zeitpunkt weitergeleitet zu haben. <strong>Der</strong> Vertriebspartner stellt die <strong>Union</strong> <strong>Investment</strong> Service Bank AG<br />
(nachstehend USB genannt) hiermit von jeglicher Haftung und allen Regressansprüchen (auch Dritter) frei, die aus einer missbräuchlichen Verwendung oder Benutzung des Übermittlungssystems entstehen<br />
können. Eventuelle Schäden trägt der Vertriebspartner, soweit diese nicht von der USB vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verschuldet wurden. <strong>Der</strong> Vertriebspartner übernimmt ferner sämtliche<br />
Risiken, insbesondere diejenigen, die aus einem technischen, kommunikationsbedingten oder auf Verständnisfehlern beruhenden Irrtum jeglicher Art resultieren, einschließlich der Irrtümer, die die<br />
Identität des Anlegers betreffen.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Die „Bearbeitungsvermerke für den Vertriebspartner“<br />
nicht an die <strong>Union</strong> <strong>Investment</strong> Service Bank AG (nachstehend<br />
USB genannt) senden/faxen. Das Formular ist<br />
für Ihre Bearbeitung/Archivierung. Es wird von der USB<br />
nicht erfasst.<br />
Name, Vorname<br />
des Anlegers<br />
Beratung – siehe „Protokoll nach WpHG“ (DG VERLAGS-Vordruck 260 000)<br />
Produkt außerhalb der Hausmeinung<br />
Dem Anleger wurde der vereinfachte Verkaufsprospekt der Kapitalanlagegesellschaft oder der ausländischen <strong>Investment</strong>gesellschaft in der geltenden Fassung vor Vertragsabschluss<br />
kostenlos und unaufgefordert angeboten. Soweit ein vereinfachter Verkaufsprospekt nicht erstellt werden darf, wurden dem Anleger der ausführliche Verkaufsprospekt<br />
sowie der letzte veröffentlichte Jahres- und Halbjahresbericht vor Vertragsabschluss kostenlos und unaufgefordert angeboten.<br />
Angaben zur Order<br />
<strong>Der</strong> unterzeichnende Vertriebspartner wurde von dem Anleger bevollmächtigt, den Auftrag zur Ausführung an die USB weiterzuleiten.<br />
Auftragsentgegennahme:<br />
Auftragsweiterleitung:<br />
Die vorstehend genannten Angaben sind immer auszufüllen! Fehlt diese Angabe, geht die USB von einer unverzüglichen Weitergabe nach Auftragserteilung aus. Ferner geht die USB davon aus, dass der<br />
Auftrag zu dem vom Anleger ge<strong>wünscht</strong>en Zeitpunkt sowie mit dem vom Anleger ge<strong>wünscht</strong>en Inhalt weitergeleitet wurde.<br />
4 Mitarbeiter der Bank/des Vertriebspartners<br />
Name des Mitarbeiters<br />
Datum Unterschrift des Mitarbeiters<br />
Zur bankinternen Bearbeitung Nr.<br />
Formular-Nr. (falls vorhanden)<br />
Weiterführende Dokumentationen sollten auf den aktuellsten Formularen des DG VERLAGES „Protokoll nach WpHG“ (Vordruck 260 000) sowie „Interne Dokumentation für Sonderfälle“ (Vordruck<br />
260 010) erfolgen.<br />
� Entweder a) Aushändigung von Verkaufsunterlagen oder b) Verzicht auf die Aushändigung und Hinweis dokumentieren.<br />
a)<br />
Dem Anleger wurde(n) b)<br />
1 der vereinfachte Verkaufsprospekt,<br />
1 der ausführliche Verkaufsprospekt unter Beifügung der Vertragsbedingungen<br />
oder der Satzung (vgl. § 121 Absatz 1 Satz 4 1. Halbsatz InvG) 2 ,<br />
1 der ausführliche Verkaufsprospekt (vgl. § 121 Absatz 1 Satz 4 2. Halbsatz<br />
InvG),<br />
1 der letzte veröffentlichte Jahres- und Halbjahresbericht<br />
ausgehändigt.<br />
Bei Kauf von Hedgefonds durch natürliche Personen (sofern Verwahrung von Hedgefonds im <strong>Union</strong>Depot möglich ist):<br />
Uhrzeit Datum<br />
1 Eines dieser Felder ist anzukreuzen, wenn dem Anleger der ausführliche Verkaufsprospekt ausgehändigt wurde, vgl. § 121 Absatz 1 Satz 2 und 3 InvG.<br />
2 Eine Beifügung der Vertragsbedingungen oder der Satzung ist auch gegeben, wenn diese mit dem ausführlichen Verkaufsprospekt zu einem Dokument zusammengefasst sind.<br />
Uhrzeit<br />
<strong>Der</strong> Anleger hat auf die Aushändigung von Verkaufsunterlagen verzichtet.<br />
Er ist darauf hingewiesen worden, wo im Geltungsbereich des <strong>Investment</strong>gesetzes<br />
und auf welche Weise er die Verkaufsunterlagen kostenlos erhalten<br />
kann.<br />
Beim Erwerb eines Anteils an einem Hedgefonds gemäß §§ 112, 113 InvG/vergleichbaren ausländischen Anteils wurden dem Anleger die Verkaufsunterlagen (§ 121 Absatz 1<br />
InvG) vor Vertragsabschluss ausgehändigt.<br />
Warnhinweis nach § 121 Absatz 3 Satz 3 InvG bei Kauf von Hedgefonds:<br />
Dem Anleger ist vor Erwerb eines Anteils an einem Hedgefonds gemäß §§ 112, 113 InvG/vergleichbaren ausländischen Anteils der Warnhinweis nach § 121 Absatz 3 Satz 3<br />
InvG erteilt worden (DG VERLAG Vordruck 260 340).<br />
Datum