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Stadtwoche Schweich - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 10 - Ausgabe 36/2012<br />

können. Dem gegenüber besteht das in der Abwägung geringer<br />

einzuschätzende Interesse der Besucher, uneingeschränkt Alkohol<br />

konsumieren zu können sowie das wirtschaftliche Interesse an der<br />

Ausnutzung besonderer Verkaufschancen für alkoholische Getränke.<br />

Diese Interessen müssen indes hinter dem Interesse am Schutz<br />

der oben genannten hochwertigen Rechtsgüter zurücktreten.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Schweich</strong>, Brückenstr.<br />

26, 54338 <strong>Schweich</strong>, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />

einzulegen. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegen des<br />

Widerspruchs bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg -Kreisrechtsausschuss-,<br />

Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gewahrt. Bei der<br />

schriftlichen Einlegung ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn<br />

der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen<br />

ist.<br />

<strong>Schweich</strong>, 31.08.2012<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Schweich</strong> a.d.R.W.<br />

Christiane Horsch, Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachung<br />

Aufruf von Grabstellen auf dem Friedhof<br />

in Fell und Fastrau<br />

Gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fell werden hiermit die<br />

nachfolgend näher bezeichneten Gräber zum 15.10.2012 aufgerufen:<br />

Friedhof Fell<br />

- Grabfeld Nr. 1 (Reihengräber direkt entlang der Kirche)<br />

Reihen 7 und 8 komplett,<br />

Reihe 9, Grab-Nr. 1-2<br />

- Wahlgräber und Reihengräber mit abgelaufener Nutzung aus den<br />

Grabfeldern 1, 3 und 5<br />

Friedhof Fastrau<br />

- Grabfeld Nr. 3 (Reihengräber)<br />

Reihe 3, Grab-Nr. 4<br />

Reihe 4, Grab-Nr. 9-12<br />

Die Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten,<br />

die Bepflanzungen, Grabsteine und Einfassungen zwischen dem<br />

24.09.2012 und dem 15.10.2012 zu entfernen.<br />

Sollten die Nutzungsberechtigten nicht in der Lage sein, das Grab<br />

selbst abzuräumen, kann dies gegen Kostenerstattung auch von der<br />

Ortsgemeinde Fell übernommen werden. Es besteht ebenso die<br />

Möglichkeit, die Entsorgung des Grabsteins gegen Kostenerstattung<br />

über den von der Ortsgemeinde bereitgestellten Container am<br />

Friedhof Fell in dem vorgenannten Zeitraum vorzunehmen.<br />

Die Kosten betragen lt. Satzung für Reihengräber<br />

- Abräumen und Entsorgung Grabsteine<br />

durch Ortsgemeinde 150,00 €<br />

- Entsorgung Grabstein (Containernutzung) 50,00 €<br />

Fell, den 3. September 2012<br />

Rony Sebastiani, Ortsbürgermeister<br />

Lebendiges Föhren<br />

Neue AG Wohnen<br />

Wir starten am 10.09.2012 mit einer weiteren Arbeitsgruppe. Beim<br />

ersten Bürgernachmittag hatten wir gemeinsam mit den über 100<br />

Teilnehmer/innen auch den Aspekt „Wohnen“ bearbeitet und Wünsche,<br />

Fragen und Bedarfe gesammelt. Zunächst wurden Arbeitsgruppen<br />

zu den Themen Freizeit, Gesundheit und Mobilität eingerichtet.<br />

Diese arbeiten gut und haben einiges auf den Weg gebracht.<br />

Nun wollen wir uns auch dem Aspekt Wohnen zuwenden. Die beim<br />

Bürgermittag genannten Dinge reichen von „Informationen zu<br />

wohnen im Alter“ bis zu Fragen der Dorfgestaltung. Bei den ersten<br />

Treffen werden all diese Dinge gesichtet und die AG legt dann<br />

selbst fest, an was sie sich ran traut. Wer Interesse an der Mitarbeit<br />

oder Fragen dazu hat, kann sich gerne an Reinhard Müller (Tel.:<br />

4552) wenden. Das erste Treffen findet am 10.09.2012 um 19.30 Uhr<br />

im Gasthaus Tschepe statt.<br />

Gemütliches Treffen aller Arbeitsgruppen<br />

Der Steuerungskreis lädt alle Mitarbeiter der AG´s, sowie die Menschen<br />

die im einem konkreten Angebot mitarbeiten zu einem Informationsaustauch<br />

untereinander ein. Wir treffen uns dazu am<br />

12.09.2012 um 19.00 Uhr an der Viezkelterstation. Um kurze telefonische<br />

Anmeldung wird gebeten, da wir für das leibliche Wohl sorgen<br />

wollen (Lorenz Müller, Tel.: 1687), oder noch einfacher per mail,<br />

lorenzmueller@email.de<br />

Liedernachmittag und mehr<br />

Das nächste Treffen des Volksliedersingen, ist am Donnerstag, dem<br />

13.09.2012 um 15.30 Uhr im Hotel Erlenhof. Frohe Stunden in gemütlicher<br />

Atmosphäre erwarten sie. Wir freuen uns auf viele sangesfreudige<br />

Besucher/innen in geselliger Runde. Liedblätter sind wie<br />

immer vorhanden. Bei Bedarf an Fahrdienst, wenden sie sich bitte<br />

an Otmar Weber, Tel.: 9311354. Machen sie ruhig vom Fahrdienst<br />

Gebrauch, daran soll es nicht scheitern, im Gegenteil es ist uns ein<br />

besonderes Anliegen, dass alle die möchten teilnehmen können!<br />

Besonders wenn sie nicht mehr so mobil sind, ist das kein Hinderungsgrund<br />

und bestimmt eine schöne Abwechslung.<br />

Kenn<br />

buergermeister@kenn.de<br />

Tel. 06502/2391, Sprechzeiten:<br />

Mo. 8.00-9.00 Uhr + 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Fr. 17.00 -19.00 Uhr und nach Absprache<br />

Vereinfachtes<br />

Flurbereinigungsverfahren<br />

Kylltalmündung<br />

Auf die Bekanntmachung unter <strong>Schweich</strong> wird hingewiesen.<br />

Unterrichtung<br />

der Einwohner<br />

über die Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Kenn vom 16.08.2012<br />

Unter dem Vorsitz von Herrn Ortsbürgermeister Rainer Müller und<br />

in Anwesenheit von Herrn Josef Weins von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Schweich</strong> fand am 16.08.2012 im Hotel Waldfrieden in<br />

Kenn eine Gemeinderatssitzung statt.<br />

In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Teil A:<br />

Kurzfassung der öffentlichen Beschlüsse<br />

1. Mitteilungen<br />

Der Ortsgemeinderat nahm von folgender Mitteilung des Vorsitzenden<br />

Kenntnis:<br />

1.1 Ausbau der K 79 (Trierer Straße)<br />

1.2 Entwässerungskanal in der St. Margarethen-Straße<br />

1.3 Weg von der Kenner Photovoltaikanlage in Richtung Trier-Ruwer<br />

2. Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des Leitbilds<br />

„WeinKultur-Landschaft Mosel“ im Bereich Kenn<br />

Der überarbeitete Vorschlag mit den eingezeichneten Flächenabgrenzungen<br />

wurde von Herrn Sonntag an Hand einer Bildschirmpräsentation<br />

erläutert. Wesentliche Änderungen in der Abgrenzungskarte<br />

ergeben sich in den unteren Riegeln, die nunmehr als<br />

Weinberge erhalten bleiben sollen. Bedingt hierdurch ergeben sich<br />

auch entsprechende Änderungen bei den zur Aufforstung bzw. zur<br />

Offenhaltung vorgesehenen Flächen.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat fasste sodann zur Fortschreibung des Leitbilds<br />

„WeinKulturLandschaft Mosel“ einstimmig folgende Beschlüsse:<br />

- Dem Abgrenzungsentwurf des Planungsbüros Egbert Sonntag,<br />

ergänzt um die Vorschläge des Bauern- und Winzerverbandes<br />

Kenn, wird zugestimmt.<br />

- Die Stadtwerke Trier werden gebeten, im Rahmen der Konzeptionierung<br />

des Pumpspeichers „Rio“ die notwendigen Ausgleichsflächen<br />

teilweise in der Ortsgemeinde Kenn vorzusehen.<br />

Hierbei ist das Leitbild der Ortsgemeinde Kenn zu beachten.<br />

- Im Rahmen des für den Flächenerwerb für den Pumpspeicher<br />

vorgesehenen Flur-bereinigungsverfahrens soll mehr oder weniger<br />

der gesamte Weinbergshang zur Umsetzung des Leitbildes<br />

ins Verfahren aufgenommen werden. Hierbei sollen die Weinbergsflächen<br />

im Interesse der Winzer optimiert zusammengelegt werden.<br />

- Die Verwaltung soll die Eigentümer der Grundstücke in diesem<br />

Hang anschreiben und abfragen, ob diese an einem Verkauf<br />

ihrer Grundstücke an die Gemeinde interessiert sind oder der<br />

Eintragung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Ausgleichsverpflichtung<br />

zustimmen werden.<br />

- Der Grundstückserwerb hat unter Berücksichtigung folgender<br />

Prioritäten zu erfolgen:<br />

Priorität 1: Ortsgemeinde Kenn<br />

Priorität 2: Stadtwerke Trier

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