Stadtwoche Schweich - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 10 - Ausgabe 36/2012<br />
können. Dem gegenüber besteht das in der Abwägung geringer<br />
einzuschätzende Interesse der Besucher, uneingeschränkt Alkohol<br />
konsumieren zu können sowie das wirtschaftliche Interesse an der<br />
Ausnutzung besonderer Verkaufschancen für alkoholische Getränke.<br />
Diese Interessen müssen indes hinter dem Interesse am Schutz<br />
der oben genannten hochwertigen Rechtsgüter zurücktreten.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Schweich</strong>, Brückenstr.<br />
26, 54338 <strong>Schweich</strong>, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />
einzulegen. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegen des<br />
Widerspruchs bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg -Kreisrechtsausschuss-,<br />
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gewahrt. Bei der<br />
schriftlichen Einlegung ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn<br />
der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen<br />
ist.<br />
<strong>Schweich</strong>, 31.08.2012<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Schweich</strong> a.d.R.W.<br />
Christiane Horsch, Bürgermeisterin<br />
Bekanntmachung<br />
Aufruf von Grabstellen auf dem Friedhof<br />
in Fell und Fastrau<br />
Gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fell werden hiermit die<br />
nachfolgend näher bezeichneten Gräber zum 15.10.2012 aufgerufen:<br />
Friedhof Fell<br />
- Grabfeld Nr. 1 (Reihengräber direkt entlang der Kirche)<br />
Reihen 7 und 8 komplett,<br />
Reihe 9, Grab-Nr. 1-2<br />
- Wahlgräber und Reihengräber mit abgelaufener Nutzung aus den<br />
Grabfeldern 1, 3 und 5<br />
Friedhof Fastrau<br />
- Grabfeld Nr. 3 (Reihengräber)<br />
Reihe 3, Grab-Nr. 4<br />
Reihe 4, Grab-Nr. 9-12<br />
Die Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten,<br />
die Bepflanzungen, Grabsteine und Einfassungen zwischen dem<br />
24.09.2012 und dem 15.10.2012 zu entfernen.<br />
Sollten die Nutzungsberechtigten nicht in der Lage sein, das Grab<br />
selbst abzuräumen, kann dies gegen Kostenerstattung auch von der<br />
Ortsgemeinde Fell übernommen werden. Es besteht ebenso die<br />
Möglichkeit, die Entsorgung des Grabsteins gegen Kostenerstattung<br />
über den von der Ortsgemeinde bereitgestellten Container am<br />
Friedhof Fell in dem vorgenannten Zeitraum vorzunehmen.<br />
Die Kosten betragen lt. Satzung für Reihengräber<br />
- Abräumen und Entsorgung Grabsteine<br />
durch Ortsgemeinde 150,00 €<br />
- Entsorgung Grabstein (Containernutzung) 50,00 €<br />
Fell, den 3. September 2012<br />
Rony Sebastiani, Ortsbürgermeister<br />
Lebendiges Föhren<br />
Neue AG Wohnen<br />
Wir starten am 10.09.2012 mit einer weiteren Arbeitsgruppe. Beim<br />
ersten Bürgernachmittag hatten wir gemeinsam mit den über 100<br />
Teilnehmer/innen auch den Aspekt „Wohnen“ bearbeitet und Wünsche,<br />
Fragen und Bedarfe gesammelt. Zunächst wurden Arbeitsgruppen<br />
zu den Themen Freizeit, Gesundheit und Mobilität eingerichtet.<br />
Diese arbeiten gut und haben einiges auf den Weg gebracht.<br />
Nun wollen wir uns auch dem Aspekt Wohnen zuwenden. Die beim<br />
Bürgermittag genannten Dinge reichen von „Informationen zu<br />
wohnen im Alter“ bis zu Fragen der Dorfgestaltung. Bei den ersten<br />
Treffen werden all diese Dinge gesichtet und die AG legt dann<br />
selbst fest, an was sie sich ran traut. Wer Interesse an der Mitarbeit<br />
oder Fragen dazu hat, kann sich gerne an Reinhard Müller (Tel.:<br />
4552) wenden. Das erste Treffen findet am 10.09.2012 um 19.30 Uhr<br />
im Gasthaus Tschepe statt.<br />
Gemütliches Treffen aller Arbeitsgruppen<br />
Der Steuerungskreis lädt alle Mitarbeiter der AG´s, sowie die Menschen<br />
die im einem konkreten Angebot mitarbeiten zu einem Informationsaustauch<br />
untereinander ein. Wir treffen uns dazu am<br />
12.09.2012 um 19.00 Uhr an der Viezkelterstation. Um kurze telefonische<br />
Anmeldung wird gebeten, da wir für das leibliche Wohl sorgen<br />
wollen (Lorenz Müller, Tel.: 1687), oder noch einfacher per mail,<br />
lorenzmueller@email.de<br />
Liedernachmittag und mehr<br />
Das nächste Treffen des Volksliedersingen, ist am Donnerstag, dem<br />
13.09.2012 um 15.30 Uhr im Hotel Erlenhof. Frohe Stunden in gemütlicher<br />
Atmosphäre erwarten sie. Wir freuen uns auf viele sangesfreudige<br />
Besucher/innen in geselliger Runde. Liedblätter sind wie<br />
immer vorhanden. Bei Bedarf an Fahrdienst, wenden sie sich bitte<br />
an Otmar Weber, Tel.: 9311354. Machen sie ruhig vom Fahrdienst<br />
Gebrauch, daran soll es nicht scheitern, im Gegenteil es ist uns ein<br />
besonderes Anliegen, dass alle die möchten teilnehmen können!<br />
Besonders wenn sie nicht mehr so mobil sind, ist das kein Hinderungsgrund<br />
und bestimmt eine schöne Abwechslung.<br />
Kenn<br />
buergermeister@kenn.de<br />
Tel. 06502/2391, Sprechzeiten:<br />
Mo. 8.00-9.00 Uhr + 18.00 - 19.00 Uhr<br />
Fr. 17.00 -19.00 Uhr und nach Absprache<br />
Vereinfachtes<br />
Flurbereinigungsverfahren<br />
Kylltalmündung<br />
Auf die Bekanntmachung unter <strong>Schweich</strong> wird hingewiesen.<br />
Unterrichtung<br />
der Einwohner<br />
über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Kenn vom 16.08.2012<br />
Unter dem Vorsitz von Herrn Ortsbürgermeister Rainer Müller und<br />
in Anwesenheit von Herrn Josef Weins von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Schweich</strong> fand am 16.08.2012 im Hotel Waldfrieden in<br />
Kenn eine Gemeinderatssitzung statt.<br />
In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Teil A:<br />
Kurzfassung der öffentlichen Beschlüsse<br />
1. Mitteilungen<br />
Der Ortsgemeinderat nahm von folgender Mitteilung des Vorsitzenden<br />
Kenntnis:<br />
1.1 Ausbau der K 79 (Trierer Straße)<br />
1.2 Entwässerungskanal in der St. Margarethen-Straße<br />
1.3 Weg von der Kenner Photovoltaikanlage in Richtung Trier-Ruwer<br />
2. Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des Leitbilds<br />
„WeinKultur-Landschaft Mosel“ im Bereich Kenn<br />
Der überarbeitete Vorschlag mit den eingezeichneten Flächenabgrenzungen<br />
wurde von Herrn Sonntag an Hand einer Bildschirmpräsentation<br />
erläutert. Wesentliche Änderungen in der Abgrenzungskarte<br />
ergeben sich in den unteren Riegeln, die nunmehr als<br />
Weinberge erhalten bleiben sollen. Bedingt hierdurch ergeben sich<br />
auch entsprechende Änderungen bei den zur Aufforstung bzw. zur<br />
Offenhaltung vorgesehenen Flächen.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat fasste sodann zur Fortschreibung des Leitbilds<br />
„WeinKulturLandschaft Mosel“ einstimmig folgende Beschlüsse:<br />
- Dem Abgrenzungsentwurf des Planungsbüros Egbert Sonntag,<br />
ergänzt um die Vorschläge des Bauern- und Winzerverbandes<br />
Kenn, wird zugestimmt.<br />
- Die Stadtwerke Trier werden gebeten, im Rahmen der Konzeptionierung<br />
des Pumpspeichers „Rio“ die notwendigen Ausgleichsflächen<br />
teilweise in der Ortsgemeinde Kenn vorzusehen.<br />
Hierbei ist das Leitbild der Ortsgemeinde Kenn zu beachten.<br />
- Im Rahmen des für den Flächenerwerb für den Pumpspeicher<br />
vorgesehenen Flur-bereinigungsverfahrens soll mehr oder weniger<br />
der gesamte Weinbergshang zur Umsetzung des Leitbildes<br />
ins Verfahren aufgenommen werden. Hierbei sollen die Weinbergsflächen<br />
im Interesse der Winzer optimiert zusammengelegt werden.<br />
- Die Verwaltung soll die Eigentümer der Grundstücke in diesem<br />
Hang anschreiben und abfragen, ob diese an einem Verkauf<br />
ihrer Grundstücke an die Gemeinde interessiert sind oder der<br />
Eintragung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Ausgleichsverpflichtung<br />
zustimmen werden.<br />
- Der Grundstückserwerb hat unter Berücksichtigung folgender<br />
Prioritäten zu erfolgen:<br />
Priorität 1: Ortsgemeinde Kenn<br />
Priorität 2: Stadtwerke Trier