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Bodenrichtwerte Gemeinde Hohenstein

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Die <strong>Bodenrichtwerte</strong> sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.<br />

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert in den Wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie<br />

Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit,<br />

Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.<br />

Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungsbehörden oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den<br />

<strong>Bodenrichtwerte</strong>n noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.<br />

Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert<br />

beantragen.<br />

Die Richtwerte werden gemäß § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung hiermit bekannt gegeben.<br />

<strong>Hohenstein</strong>, 24. Juli 2009<br />

gez. Hölz<br />

Vorsitzender Gutachterausschuss

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