Anmeldung / Abmeldung zur Hundesteuer - Gemeinde Steinhöring
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G e m e i n d e S t e i n h ö r i n g<br />
An die <strong>Gemeinde</strong> Steinhöring, Steueramt, Berger Str. 3, 85643 Steinhöring<br />
(Telefon: 08094/9092-16/-17 Telefax: 08094/9092-82)<br />
<strong>Anmeldung</strong>/<strong>Abmeldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hundesteuer</strong><br />
� <strong>Anmeldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hundesteuer</strong><br />
� <strong>Abmeldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hundesteuer</strong><br />
Hundehalter:<br />
Name, Vorname:<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ, Ort<br />
Hunderasse:<br />
Personenkonto-Nr.<br />
(siehe Bescheid) falls vorhanden:<br />
___________________________________<br />
Erster Hund Zweiter Hund und weitere<br />
Gehört der Hund folgende Rassen bzw. Kreuzungen daraus an (Kampfhunde):<br />
Gr. 1: PitBull, Bandog, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu<br />
Gr. 2: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, dog Argentino,<br />
Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo<br />
Canario), Perrode Presa Mallorquin, Rottweiler<br />
Hundefarbe:<br />
Geschlecht:<br />
Wurfdatum:<br />
Hundehaltung seit:<br />
<strong>Hundesteuer</strong>marke:<br />
Rufname:<br />
Bei <strong>Abmeldung</strong> der <strong>Hundesteuer</strong>:<br />
Hundehaltung aufgegeben:<br />
Hund verstorben/eingeschläfert am: (ggf. Nachweis erbringen)<br />
Hund verzogen nach:<br />
Sonstige Gründe:<br />
<strong>Hundesteuer</strong>marke-Nr. (Bitte um Rückgabe!)<br />
Einzugsermächtigung<br />
� Ja<br />
� Nein<br />
Hiermit ermächtige ich die <strong>Gemeinde</strong>kasse Steinhöring widerrufbar, die <strong>Hundesteuer</strong> aus obiger <strong>Anmeldung</strong> von meinem Girokonto<br />
Konto-Nr.: BLZ:<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Bank:<br />
bei Fälligkeit abzubuchen. Entstehende Bankgebühren z. B. durch Nichtdeckung des Kontos oder Rücklastschrift etc. gehen zu meinen<br />
Lasten.<br />
________________________ ____________________________<br />
Datum Unterschrift des Hundehalters<br />
Bescheid erstellt: Hz:
Auszüge aus der <strong>Hundesteuer</strong>satzung der <strong>Gemeinde</strong> Steinhöring<br />
� Die Steuer beträgt für jeden Hund 30 € jährlich;<br />
für Kampfhunde 320 € jährlich<br />
� Die <strong>Hundesteuer</strong> ist eine Jahressteuer, d.h. liegen die Besteuerungsvoraussetzungen<br />
vor, muss für das ganze Kalenderjahr die <strong>Hundesteuer</strong> entrichtet werden.<br />
� Wurde für den Hund bereits in einer anderen <strong>Gemeinde</strong> in Deutschland eine<br />
<strong>Hundesteuer</strong> für das Kalenderjahr entrichtet, so wird diese angerechnet. Mehrbeträge<br />
werden nicht erstattet.<br />
� Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund, der<br />
mindestens 3 Monate im jeweiligen Kalenderjahr in Steinhöring gehalten wird.<br />
� Jeder über 4 Monate alte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet gehaltene Hund ist innerhalb von 2<br />
Wochen nach Aufnahme des Hundes bei der <strong>Gemeinde</strong> anzumelden.<br />
� Endet die Hundehaltung (Tod des Hundes, Wegzug, Weggabe des Hundes) ist der<br />
Hund bei der <strong>Gemeinde</strong> binnen zwei Wochen unter Vorlage einer entsprechenden<br />
Bescheinigung abzumelden und die Steuermarke <strong>zur</strong>ückzugeben.<br />
� Bei der <strong>Anmeldung</strong> wird die <strong>Hundesteuer</strong>marke ausgehändigt. Der Hundehalter darf<br />
seine Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes aus<br />
Gründen der Steuerüberwachung nur mit der Marke umherlaufen lassen.<br />
� Bei Missachtung der Vorschriften kann ein Bußgeld erhoben werden. In besonders<br />
schweren Fällen wie z. B. Steuerhinterziehung können Verstöße als Vergehen auch mit<br />
Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.<br />
Bescheid erstellt: Hz: