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Anmeldung / Abmeldung zur Hundesteuer - Gemeinde Steinhöring

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G e m e i n d e S t e i n h ö r i n g<br />

An die <strong>Gemeinde</strong> Steinhöring, Steueramt, Berger Str. 3, 85643 Steinhöring<br />

(Telefon: 08094/9092-16/-17 Telefax: 08094/9092-82)<br />

<strong>Anmeldung</strong>/<strong>Abmeldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hundesteuer</strong><br />

� <strong>Anmeldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hundesteuer</strong><br />

� <strong>Abmeldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hundesteuer</strong><br />

Hundehalter:<br />

Name, Vorname:<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

PLZ, Ort<br />

Hunderasse:<br />

Personenkonto-Nr.<br />

(siehe Bescheid) falls vorhanden:<br />

___________________________________<br />

Erster Hund Zweiter Hund und weitere<br />

Gehört der Hund folgende Rassen bzw. Kreuzungen daraus an (Kampfhunde):<br />

Gr. 1: PitBull, Bandog, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu<br />

Gr. 2: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, dog Argentino,<br />

Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo<br />

Canario), Perrode Presa Mallorquin, Rottweiler<br />

Hundefarbe:<br />

Geschlecht:<br />

Wurfdatum:<br />

Hundehaltung seit:<br />

<strong>Hundesteuer</strong>marke:<br />

Rufname:<br />

Bei <strong>Abmeldung</strong> der <strong>Hundesteuer</strong>:<br />

Hundehaltung aufgegeben:<br />

Hund verstorben/eingeschläfert am: (ggf. Nachweis erbringen)<br />

Hund verzogen nach:<br />

Sonstige Gründe:<br />

<strong>Hundesteuer</strong>marke-Nr. (Bitte um Rückgabe!)<br />

Einzugsermächtigung<br />

� Ja<br />

� Nein<br />

Hiermit ermächtige ich die <strong>Gemeinde</strong>kasse Steinhöring widerrufbar, die <strong>Hundesteuer</strong> aus obiger <strong>Anmeldung</strong> von meinem Girokonto<br />

Konto-Nr.: BLZ:<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Bank:<br />

bei Fälligkeit abzubuchen. Entstehende Bankgebühren z. B. durch Nichtdeckung des Kontos oder Rücklastschrift etc. gehen zu meinen<br />

Lasten.<br />

________________________ ____________________________<br />

Datum Unterschrift des Hundehalters<br />

Bescheid erstellt: Hz:


Auszüge aus der <strong>Hundesteuer</strong>satzung der <strong>Gemeinde</strong> Steinhöring<br />

� Die Steuer beträgt für jeden Hund 30 € jährlich;<br />

für Kampfhunde 320 € jährlich<br />

� Die <strong>Hundesteuer</strong> ist eine Jahressteuer, d.h. liegen die Besteuerungsvoraussetzungen<br />

vor, muss für das ganze Kalenderjahr die <strong>Hundesteuer</strong> entrichtet werden.<br />

� Wurde für den Hund bereits in einer anderen <strong>Gemeinde</strong> in Deutschland eine<br />

<strong>Hundesteuer</strong> für das Kalenderjahr entrichtet, so wird diese angerechnet. Mehrbeträge<br />

werden nicht erstattet.<br />

� Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund, der<br />

mindestens 3 Monate im jeweiligen Kalenderjahr in Steinhöring gehalten wird.<br />

� Jeder über 4 Monate alte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet gehaltene Hund ist innerhalb von 2<br />

Wochen nach Aufnahme des Hundes bei der <strong>Gemeinde</strong> anzumelden.<br />

� Endet die Hundehaltung (Tod des Hundes, Wegzug, Weggabe des Hundes) ist der<br />

Hund bei der <strong>Gemeinde</strong> binnen zwei Wochen unter Vorlage einer entsprechenden<br />

Bescheinigung abzumelden und die Steuermarke <strong>zur</strong>ückzugeben.<br />

� Bei der <strong>Anmeldung</strong> wird die <strong>Hundesteuer</strong>marke ausgehändigt. Der Hundehalter darf<br />

seine Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes aus<br />

Gründen der Steuerüberwachung nur mit der Marke umherlaufen lassen.<br />

� Bei Missachtung der Vorschriften kann ein Bußgeld erhoben werden. In besonders<br />

schweren Fällen wie z. B. Steuerhinterziehung können Verstöße als Vergehen auch mit<br />

Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.<br />

Bescheid erstellt: Hz:

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