Geschäftsbericht 2011 - METRO Group
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<strong>METRO</strong> gROup : gEschäfTsbERichT <strong>2011</strong> : das gEschäfT<br />
→ Corporate-governanCe-beriCht<br />
602<br />
cORPORaTE-<br />
GOVERnancE-<br />
bERichT<br />
Gemäß der empfehlung in Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate<br />
Governance kodex berichten Vorstand und aufsichtsrat der<br />
MetRO aG nachfolgend über die Corporate Governance der<br />
MetRO GROup. 1<br />
Vorstand und aufsichtsrat der MetRO aG sind den Grundsätzen<br />
einer transparenten, verantwortungsvollen unternehmensführung<br />
und -kontrolle verpflichtet. Sie messen den Standards<br />
guter Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Die<br />
freiwillige bindung an den Deutschen Corporate Governance<br />
kodex wird durch nachfolgende festlegung in den Geschäftsordnungen<br />
der Organe gestärkt:<br />
„Vorstand und aufsichtsrat der MetRO aG richten ihr handeln<br />
an den jeweils gültigen empfehlungen des Deutschen<br />
Corporate Governance kodex aus und weichen von den<br />
empfehlungen des kodex nur in begründeten ausnahmefällen<br />
ab. besteht im Vorstand oder aufsichtsrat die<br />
absicht, von einer empfehlung abzuweichen, unterrichten<br />
die Organe sich zuvor über das geplante Vorgehen.“<br />
entsprechenserklärung zum Deutschen<br />
corporate governance Kodex<br />
Mindestens einmal jährlich erörtern Vorstand und aufsichtsrat<br />
der MetRO aG die in der MetRO GROup gelebte Corporate<br />
Governance, zuletzt geschah dies in der aufsichtsratssit zung<br />
im Dezember <strong>2011</strong>. ausgangspunkt waren die empfehlun -<br />
gen des Deutschen Corporate Governance kodex. für das<br />
Geschäftsjahr <strong>2011</strong> konnte festgestellt werden, dass diese in<br />
der MetRO aG ohne ausnahme umgesetzt wurden. Vorstand<br />
und aufsichtsrat der MetRO aG haben daher im Dezember<br />
<strong>2011</strong> nachfolgende erklärung gemäß § 161 aktG abgegeben<br />
und den aktionären auf der internetseite www.metrogroup.de<br />
dauerhaft zugänglich gemacht:<br />
„Vorstand und aufsichtsrat der MetRO aG erklären,<br />
dass den vom bundesministerium der Justiz im amtlichen<br />
teil des elektronischen bundesanzeigers bekannt gemachten<br />
empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance kodex‘ in ihrer fassung vom<br />
26. Mai 2010 seit abgabe der letzten entsprechenserklärung<br />
im Dezember 2010 ohne ausnahme entsprochen<br />
wurde.<br />
Vorstand und aufsichtsrat beabsichtigen, den empfehlungen<br />
der Regierungskommission in ihrer fassung vom 26. Mai 2010<br />
auch zukünftig ohne ausnahme zu entsprechen.“<br />
Anregungen des Deutschen corporate<br />
governance Kodex<br />
Die entsprechenserklärungen des Vorstands und des aufsichtsrats<br />
der MetRO aG gemäß § 161 aktG nehmen nach den<br />
Vorgaben des Gesetzes lediglich auf die empfehlungen des<br />
Deutschen Corporate Governance kodex bezug. Darüber<br />
hinaus enthält der kodex anregungen, zu deren umsetzung<br />
Stellung genommen werden kann, aber nicht muss. Die<br />
MetRO aG folgt der ganz überwiegenden anzahl dieser anregungen.<br />
im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> hat das unternehmen lediglich<br />
zwei punkte nicht vollständig umgesetzt:<br />
1. Ziffer 2.3.4 des kodex regt an, den aktionären die Verfolgung<br />
der hauptversammlung über moderne kommunikationsmedien<br />
wie das internet zu ermöglichen. Die MetRO aG<br />
hat sich <strong>2011</strong> – wie in den Vorjahren – darauf beschränkt,<br />
1 Der Corporate-Governance-bericht ist als erklärung zur unternehmensführung gemäß § 289a hGb auch teil des lageberichts der MetRO aG <strong>2011</strong><br />
→ S. 078