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Geschäftsbericht 2011 - METRO Group

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<strong>METRO</strong> gROup : gEschäfTsbERichT <strong>2011</strong> : das gEschäfT<br />

→ Corporate-governanCe-beriCht<br />

602<br />

cORPORaTE-<br />

GOVERnancE-<br />

bERichT<br />

Gemäß der empfehlung in Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate<br />

Governance kodex berichten Vorstand und aufsichtsrat der<br />

MetRO aG nachfolgend über die Corporate Governance der<br />

MetRO GROup. 1<br />

Vorstand und aufsichtsrat der MetRO aG sind den Grundsätzen<br />

einer transparenten, verantwortungsvollen unternehmensführung<br />

und -kontrolle verpflichtet. Sie messen den Standards<br />

guter Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Die<br />

freiwillige bindung an den Deutschen Corporate Governance<br />

kodex wird durch nachfolgende festlegung in den Geschäftsordnungen<br />

der Organe gestärkt:<br />

„Vorstand und aufsichtsrat der MetRO aG richten ihr handeln<br />

an den jeweils gültigen empfehlungen des Deutschen<br />

Corporate Governance kodex aus und weichen von den<br />

empfehlungen des kodex nur in begründeten ausnahmefällen<br />

ab. besteht im Vorstand oder aufsichtsrat die<br />

absicht, von einer empfehlung abzuweichen, unterrichten<br />

die Organe sich zuvor über das geplante Vorgehen.“<br />

entsprechenserklärung zum Deutschen<br />

corporate governance Kodex<br />

Mindestens einmal jährlich erörtern Vorstand und aufsichtsrat<br />

der MetRO aG die in der MetRO GROup gelebte Corporate<br />

Governance, zuletzt geschah dies in der aufsichtsratssit zung<br />

im Dezember <strong>2011</strong>. ausgangspunkt waren die empfehlun -<br />

gen des Deutschen Corporate Governance kodex. für das<br />

Geschäftsjahr <strong>2011</strong> konnte festgestellt werden, dass diese in<br />

der MetRO aG ohne ausnahme umgesetzt wurden. Vorstand<br />

und aufsichtsrat der MetRO aG haben daher im Dezember<br />

<strong>2011</strong> nachfolgende erklärung gemäß § 161 aktG abgegeben<br />

und den aktionären auf der internetseite www.metrogroup.de<br />

dauerhaft zugänglich gemacht:<br />

„Vorstand und aufsichtsrat der MetRO aG erklären,<br />

dass den vom bundesministerium der Justiz im amtlichen<br />

teil des elektronischen bundesanzeigers bekannt gemachten<br />

empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance kodex‘ in ihrer fassung vom<br />

26. Mai 2010 seit abgabe der letzten entsprechenserklärung<br />

im Dezember 2010 ohne ausnahme entsprochen<br />

wurde.<br />

Vorstand und aufsichtsrat beabsichtigen, den empfehlungen<br />

der Regierungskommission in ihrer fassung vom 26. Mai 2010<br />

auch zukünftig ohne ausnahme zu entsprechen.“<br />

Anregungen des Deutschen corporate<br />

governance Kodex<br />

Die entsprechenserklärungen des Vorstands und des aufsichtsrats<br />

der MetRO aG gemäß § 161 aktG nehmen nach den<br />

Vorgaben des Gesetzes lediglich auf die empfehlungen des<br />

Deutschen Corporate Governance kodex bezug. Darüber<br />

hinaus enthält der kodex anregungen, zu deren umsetzung<br />

Stellung genommen werden kann, aber nicht muss. Die<br />

MetRO aG folgt der ganz überwiegenden anzahl dieser anregungen.<br />

im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> hat das unternehmen lediglich<br />

zwei punkte nicht vollständig umgesetzt:<br />

1. Ziffer 2.3.4 des kodex regt an, den aktionären die Verfolgung<br />

der hauptversammlung über moderne kommunikationsmedien<br />

wie das internet zu ermöglichen. Die MetRO aG<br />

hat sich <strong>2011</strong> – wie in den Vorjahren – darauf beschränkt,<br />

1 Der Corporate-Governance-bericht ist als erklärung zur unternehmensführung gemäß § 289a hGb auch teil des lageberichts der MetRO aG <strong>2011</strong><br />

→ S. 078

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