Verkehrsregeln im Kreisverkehr
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Richtig Fahren <strong>im</strong> <strong>Kreisverkehr</strong>, blinken be<strong>im</strong> Ausfahren !!<br />
<strong>Kreisverkehr</strong>e bieten viele Vorteile und werden daher gerne zur Entschärfung gefährlicher<br />
Kreuzungen eingesetzt. So müssen vor der Einfahrt alle Fahrzeugführer das Tempo<br />
verringern. Die Wartezeiten vor roten Ampeln entfallen. Zudem kommen Fahrzeuge nur aus<br />
einer Richtung, was die Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert.<br />
Der Verkehr fließt gleichmäßiger, die Umwelt wird geschont und die Abläufe werden<br />
sicherer. Alles in allem also eine gute und eigentlich auch einfach zu handhabende Sache.<br />
Trotzdem gibt es <strong>im</strong>mer wieder Probleme, die sich aber lösen lassen, wenn man die Regeln<br />
der Straßenverkehrsordnung kennt und beachtet.<br />
Das blaue Verkehrsschild „<strong>Kreisverkehr</strong>“ bedeutet zusammen mit<br />
dem Schild „Vorfahrt gewähren“: Die Fahrzeuge <strong>im</strong> <strong>Kreisverkehr</strong><br />
haben Vorfahrt!<br />
Fehlen diese Schilder, gilt „rechts-vor-links“.<br />
Unbeschilderte Rondelle sehen den „echten“ <strong>Kreisverkehr</strong>en ziemlich ähnlich, sind aber<br />
oftmals kleiner <strong>im</strong> Durchmesser. Sie stammen meist aus der Zeit vor 2001, als es noch keine<br />
<strong>Kreisverkehr</strong>sbeschilderung gab und kommen gelegentlich in Wohngebieten vor.<br />
Nicht wortwörtlich geklärt ist bisher, ob an einem völlig unbeschilderten Rondell vor der<br />
Einfahrt geblinkt werden muss. Es hat sich aber durchgesetzt, dass man sich be<strong>im</strong> Blinken<br />
an einem Rondell genau so verhält, wie am beschilderten <strong>Kreisverkehr</strong>, weil es einfach und<br />
sicher ist.<br />
An „echten“ <strong>Kreisverkehr</strong>en darf be<strong>im</strong> Einfahren in den <strong>Kreisverkehr</strong> nicht geblinkt<br />
werden, aber be<strong>im</strong> Ausfahren muss geblinkt werden, damit sich diejenigen orientieren<br />
können, die in den <strong>Kreisverkehr</strong> einfahren wollen.<br />
Das Halten ist <strong>im</strong> <strong>Kreisverkehr</strong> verboten, es sei denn, es ist verkehrsbedingt nötig. Und das<br />
Rückwärtsfahren ist natürlich genauso verboten, wie das unnötige Drehen von Extra-<br />
Runden. Eigentlich selbsterklärend sollte es auch sein, dass das Fahren entgegen der<br />
Fahrtrichtung (links herum) verboten ist.<br />
Bei einem 2-streifigen Kreisel sollte man sich rechts einordnen, wenn man diesen gleich<br />
wieder verlassen will. Bei einer späteren Ausfahrt ist das Einordnen nach links besser.<br />
Befindet sich ein Fahrer kurz vor der Ausfahrt noch auf der Innenspur, sollte er lieber eine<br />
Extrarunde in Kauf nehmen, bevor er sich und andere durch riskante Fahrmanöver in Gefahr<br />
bringt.<br />
Besondere Rücksicht sollte aber auch auf <strong>im</strong> <strong>Kreisverkehr</strong> fahrende oder die<br />
Einmündungen kreuzende Radfahrer genommen werden.
Und wie überall gilt auch am <strong>Kreisverkehr</strong> §1 der Straßenverkehrsordnung,<br />
der gegenseitige Rücksicht verlangt. Einmal mehr gilt also auch hier:<br />
Wer die beschrieben Vorgaben beachtet vermeidet Bußgelder und<br />
sicher auch Unfälle.