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Kommission der Europäischen Gemeinschaften Generaldirektion ...

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___________________________________________________________________________<br />

Fratton • Rainer Ilzweg 7 82140 Olching<br />

<strong>Kommission</strong> <strong>der</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Gemeinschaften</strong><br />

<strong>Generaldirektion</strong> Wettbewerb<br />

State Aid Registry<br />

B-1049 Brüssel<br />

Beschwerde gemäß Art. 87 ff EG, wegen wettbewerbswidriger Beihilfen zugunsten <strong>der</strong><br />

Allianz Arena München Stadion GmbH, Deutschland<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

unter Vollmachtsvorlage zeigen wir Ihnen die Vertretung von Herrn Dr. Martin Runge, Herrn<br />

Martin Schloßbauer und an<strong>der</strong>en an.<br />

Namens und im Auftrag unserer Mandanten erheben wir hiermit<br />

Beschwerde<br />

zur <strong>Europäischen</strong> <strong>Kommission</strong><br />

wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen für staatliche Beihilfen nach Artikel<br />

87 Abs. 1 EG durch die Gewährung von finanziellen Beihilfen <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland, des Freistaates Bayern sowie <strong>der</strong> Landeshauptstadt München für das<br />

Fußballstadion „Allianz Arena“ in München.<br />

Seite 1 von insgesamt 11<br />

Manfred Fratton<br />

Rechtsanwalt<br />

Markus Rainer<br />

Rechtsanwalt<br />

Licencié en droit<br />

Ilzweg 7<br />

82140 Olching<br />

Telefon: (08142) 66938 – 0<br />

Telefax: (08142) 66938 – 29<br />

info@fratton-rainer.de<br />

www.fratton-rainer.de<br />

Bitte stets angeben:<br />

78/07/R/<br />

Olching, DD/04/YY R - EST


1. Sachverhalt<br />

In Fröttmaning, einem Stadtteil <strong>der</strong> Bayerischen Landeshauptstadt München, wurde in den<br />

Jahren 2002 bis 2005 ein neues Fußballstadion, die Allianz Arena, gebaut. Das Stadion wur-<br />

de am 30. April 2005 fertig gestellt und am 30. Mai 2005 eröffnet. Im Jahr nach seiner Eröff-<br />

nung war das Stadion bekanntlich eine <strong>der</strong> Spielstätten bei <strong>der</strong> Fußball-WM 2006, seitdem<br />

wird es ausschließlich kommerziell genutzt.<br />

Bauherrin und Betreiberin <strong>der</strong> Allianz Arena ist die Allianz Arena München Stadion GmbH.<br />

Diese Betreibergesellschaft wurde ursprünglich zu 50 % von dem Münchner Zweitliga-<br />

Fußballklub TSV München von 1860 e.V. und zu weiteren 50 % von <strong>der</strong> FC Bayern-Sport-<br />

Werbe GmbH, die zu 100 % dem Erstligaclub FC Bayern München e.V. gehörte und im Feb-<br />

ruar 2002 in die FC Bayern München AG umgewandelt wurde, gehalten. Aufgrund <strong>der</strong> finan-<br />

ziellen Probleme des Gesellschafters TSV 1860 München musste <strong>der</strong> TSV 1860 München<br />

am 27. April 2006 seine Anteile an die FC Bayern München AG veräußern, die seitdem allei-<br />

niger Gesellschafter <strong>der</strong> Allianz Arena München Stadion GmbH ist. Die Anteile an <strong>der</strong><br />

FC Bayern München AG werden zu 90% vom Verein FC Bayern München e.V. und zu 10 %<br />

von <strong>der</strong> adidas AG gehalten.<br />

Bei <strong>der</strong> Allianz Arena München Stadion GmbH handelt es sich demnach um einen aus-<br />

schließlich privaten Betreiber, im Alleineigentum des Fußballclubs FC Bayern München AG.<br />

Der Bau des neuen Fußballstadions an sich wurde ausschließlich von <strong>der</strong> Betreibergesell-<br />

schaft bzw. von den beiden oben genannten Fußballvereinen finanziert.<br />

Daneben wurden jedoch sämtliche Kosten für die infrastrukturelle Anbindung und Erschlie-<br />

ßung des neuen Stadions von <strong>der</strong> öffentlichen Hand, konkret von <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland, vom Freistaat Bayern und von <strong>der</strong> Landeshauptstadt München, getragen. In<br />

diesem Zusammenhang erlauben wir uns, Sie auf folgende Punkte aufmerksam zu machen:<br />

1.1 Erbbauzins / Grundstücksüberlassung<br />

Die Allianz Arena wurde auf einem städtischen Grundstück im Münchner Norden errichtet,<br />

das ursprünglich als „Gewerbegebiet München Nord“ zur Ansiedlung unterschiedlichster Un-<br />

ternehmen vorgesehen war.<br />

Dieses städtische Grundstück hat die Landeshauptstadt München <strong>der</strong> Betreibergesellschaft<br />

für den Stadionbau zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages für<br />

die Dauer von 90 Jahren überlassen, vgl. Ziff. 4.e. des Stadtratsbeschlusses vom<br />

12.12.2001, Anlage A 1.<br />

Seite 2 von insgesamt 11


Das Grundstück war ursprünglich als Gewerbegebiet im Sinne von § 8 BauNVO ausgewie-<br />

sen und repräsentierte nach Einschätzung des ehemaligen Stadtkämmerers, Herrn Klaus<br />

Jungfer, einen fairen Wert von ca. € 87.000.000,00 (vgl. Bericht des ehemaligen Stadtkäm-<br />

merers Klaus Jungfer zum Haushalt 2002, Anlage A 2).<br />

Um den Bau des neuen Fußballstadions möglich zu machen, war es nötig, im Rahmen eines<br />

sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne <strong>der</strong> §§ 12, 31 II BauGB das fragliche<br />

Grundstück von einem Gewerbegebiet im Sinne von § 8 BauNVO in ein Son<strong>der</strong>nutzungsge-<br />

biet im Sinne von § 11 BauNVO umzuwidmen. Alleine durch diese Umwidmung hat das<br />

betreffende Grundstück erheblich an Wert verloren, da ein freier Verkauf an Gewerbetrei-<br />

bende nun nicht mehr möglich war. Der ehemalige Stadtkämmerer <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />

München, Herr Klaus Jungfer, bezifferte diesen Wertverlust mit ca. € 70.000.000 (vgl. Inter-<br />

viewauszug des Bayerischen Rundfunks vom 23. Mai 2004 (Programm Bayern 2), Anla-<br />

ge A 3).<br />

Hinzu kommt, dass das spätere Stadiongrundstück zum Teil bereits an Gewerbetreibende<br />

verkauft worden war. Die Stadt München musste deshalb bereits getätigte Grundstücksver-<br />

käufe rückabwickeln, um <strong>der</strong> Betreibergesellschaft die zum Stadionbau notwendige Fläche<br />

überlassen zu können. So wurde von <strong>der</strong> Stadt München unter an<strong>der</strong>em ein ca. 5.000 qm<br />

großes Grundstück, das im Jahr 1998 an die Firma Isaria Verkehrsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG verkauft worden war, wie<strong>der</strong> zurückgekauft (vgl. Ziff. 4.a. des Stadtratsbeschlusses vom<br />

12.12.2001, Anlage A 1).<br />

Die gesamte Fläche von ca. 320.000 qm wurde sodann umgewidmet und zu einem Erbbau-<br />

zins in Höhe von € 520.500,00 pro Jahr an die Betreibergesellschaft, die Allianz Arena Mün-<br />

chen Stadion GmbH, verpachtet (vgl. Ziff. 4.d. des Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2001,<br />

Anlage A 1).<br />

De facto wurde hier also eine Gewerbefläche von ca. 320.000 qm und einem Wert von ca.<br />

€ 87.000.000 durch die Umwidmung in ein Son<strong>der</strong>gebiet stark entwertet (Wertverlust ca.<br />

€ 70.000.000). Anstatt den bereits begonnenen Verkauf an einzelne Gewerbetreibende wei-<br />

ter zu betreiben und den oben genannten Grundstückswert in Höhe von etwa € 87.000.000<br />

zu realisieren, wurden bereits abgewickelte Grundstücksverkäufe rückabgewickelt. Die Stadt<br />

hat also zugunsten des Fußballstadions nicht nur auf Einkünfte aus Grundstücksverkäufen<br />

verzichtet, son<strong>der</strong>n sich sogar zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet.<br />

Schließlich wurde das - durch eigenes bauplanungsrechtliches Handeln <strong>der</strong> Stadt entwertete<br />

- Grundstück an die Allianz Arena München Stadion GmbH zu einem Erbbauzins in Höhe<br />

von € 520.500 per annum verpachtet. Dies entspricht einem jährlichen Erbbauzins in Höhe<br />

von nur ca. 0,6 % des ursprünglichen Bodenwertes, was weit unter dem üblichen Erbbau-<br />

zins im Großraum München liegt. Neben diesem eben genannten „Mindesterbbauzins“, <strong>der</strong><br />

durch eine Indexklausel wertgesichert ist, wurde noch ein ertragsabhängiger Erbbauzins<br />

vereinbart, <strong>der</strong> „die sonstigen auf dem Grundstück erzielten Erträge erfasst“ (z.B. Büronut-<br />

Seite 3 von insgesamt 11


zungen, sportbezogene Kongresse, möglicher Betreib eines Fitnessstudios), welcher aber<br />

vom Aufkommen her nicht ins Gewicht fällt.<br />

Im Ergebnis hat die Landeshauptstadt München auf ein beson<strong>der</strong>s werthaltiges Gewerbe-<br />

grundstück verzichtet, indem eine entsprechende Umwidmung stattfand. Dies wird von <strong>der</strong><br />

Stadt München auch nicht bestritten. So gab Herr Oberbürgermeister Christian Ude auf eine<br />

Anfrage des Bund Naturschutz vom 7. Januar 2002 ausdrücklich zu, dass das Erbbaurecht<br />

einzig und allein für die Errichtung eines Stadions für den Profifußball bestellt wurde. Der<br />

Oberbürgermeister bestätigt in diesem Schreiben, dass sich die Bemessung des Erbbauzin-<br />

ses nicht am Bodenwert für ein Gewerbegrundstück orientiert, son<strong>der</strong>n am Ertragswert eines<br />

Son<strong>der</strong>nutzungsgebietes. Seine Begründung hierfür lautet, dass ein direkter Vergleich mit<br />

„frei nutzbaren“ Gewerbegrundstücken nicht möglich sei, da das Areal als Son<strong>der</strong>nutzungs-<br />

fläche ausgewiesen sei und die Bemessung des Erbbauzinses an den Ertrag eines Son<strong>der</strong>-<br />

nutzungsgebietes angeglichen worden sei (vgl. Stellungnahme des Oberbürgermeisters<br />

Christian Ude vom 07.10.2002, S. 5 f, Zu Frage B. 6 - Erbbauzins, Anlage A 4).<br />

Was <strong>der</strong> Oberbürgermeister bei dieser Darstellung verschweigt ist, dass die Umwidmung des<br />

Grundstückes von einem Gewerbegebiet in eine Son<strong>der</strong>nutzungsfläche die alleinige planeri-<br />

sche Entscheidung <strong>der</strong> Stadt darstellt und deshalb einzig und allein die Stadt selbst für den<br />

geringeren Wert des Grundstückes und den damit verbundenen niedrigeren Erbbauzins ver-<br />

antwortlich ist. Allein die Umwidmung des Grundstückes stellt eine Entwertung des Grund-<br />

stückes um ca. € 70.000.000 dar, da es praktisch nicht mehr auf dem freien Markt veräußer-<br />

bar ist. Hinzu kommen die Kosten für den Rückkauf des Grundstückes von <strong>der</strong> Firma Isaria<br />

Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG, in Höhe von geschätzten € 1.300.000.<br />

Schließlich wird, auf die Vertragslaufzeit von 90 Jahren gesehen, mit dem niedrigeren Erb-<br />

bauzins ein Betrag in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe weniger realisiert, als dies bei einer<br />

Verpachtung des Grundstückes als Gewerbegebiet möglich gewesen wäre.<br />

1.2 Infrastrukturmaßnahmen<br />

Zu den von <strong>der</strong> öffentlichen Hand realisierten und finanzierten Erschließungs- und Infra-<br />

strukturmaßnahmen rund um das das neue Stadion gehören Spurerweiterungen auf den<br />

Autobahnen, die neuen Autobahn-Anschlussstellen, die städtischen Verbindungsstraßen<br />

zwischen den Autobahnanschlüssen und den Parkhäusern des Stadions, Unterführungen<br />

und Brücken, Rettungswege, Beleuchtung, Verkehrsleittechnik im Umfeld des Stadions,<br />

Kanalisation und Oberflächenentwässerung, die öffentlichen Grünanlagen, <strong>der</strong> Landschafts-<br />

steg über die Autobahn A 9, <strong>der</strong> Ausbau des U-Bahnhofs Fröttmaning, <strong>der</strong> Umbau des U-<br />

Bahnhofs Marienplatz sowie die technische Nachrüstung <strong>der</strong> U-Bahn-Linie U 3/U 6 zwischen<br />

Sendlinger-Tor-Platz und Fröttmaning.<br />

Seite 4 von insgesamt 11


Neben den oben beschriebenen, von <strong>der</strong> Stadt München bewusst in Kauf genommenen,<br />

Einbußen infolge <strong>der</strong> „Grundstücksentwertung“ und des niedrigen Erbpachtzinses sind für<br />

die öffentliche Hand Kosten für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von ursprünglich geschätz-<br />

ten ca. € 185.000.000 entstanden (vgl. Anlage 6 zum Bericht des damaligen (er ist jetzt im<br />

Ruhestand) Verkehrsabteilungsleiters im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Ver-<br />

kehr und Technologie, Herrn Ministerialdirigent Dieter Wellner, Anlage A 5). Dieser Betrag<br />

wurde bis zur Beendigung <strong>der</strong> Bauarbeiten deutlich überschritten. Tatsächlich beliefen sich<br />

die Kosten für Infrastrukturmaßnahmen nach Angaben <strong>der</strong> Landeshauptstadt auf ca.<br />

€ 210.000.000. Das bestätigte auch Oberbürgermeister Christian Ude persönlich. In einer<br />

Pressemitteilung vom 18.05.2008 teilt er mit: "Die Stadt hat dafür (für den Bau <strong>der</strong> Allianz-<br />

Arena - Anm. d. Verf.) Grund und Boden bereitgestellt, Betriebe abgesiedelt, Baurecht ge-<br />

schaffen, für architektonische Qualität gesorgt und die Verkehrsanbindung in Rekordzeit<br />

hergestellt. Der Steuerzahler hat dafür insgesamt 200 Millionen Euro aufgebracht - und da<br />

beklagt sich <strong>der</strong> FC Bayern über fehlende Unterstützung durch die Politik." Und weiter heißt<br />

es: "Der FC Bayern bedrängt mich seit Jahren, die Stadt solle ihm das Stadion-Parkhaus ab-<br />

kaufen, weil er so seine Finanzierungskosten senken möchte. Ich musste dies ablehnen, weil<br />

.... das europäische Beihilferecht es <strong>der</strong> öffentlichen Hand verbietet, Privatunternehmen Kos-<br />

tenlasten abzunehmen."<br />

Aber genau dieses hatten Stadt, Land und Bund bereits getan: Bei einem Großteil <strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Hand finanzierten Infrastrukturmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen,<br />

die einzig und allein dem neuen Stadion zugute kommen und deshalb als Beihilfen im Sinne<br />

von Artikel 87 ff. EG zu behandeln sind (vgl. Mitteilung <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> ABlEG 1999, Nr. C<br />

108, Seite 2 (3); ABlEG 1994 Nr. C 350, Seite 5 (8); ABlEG 1995, Nr. C 222, Seite 68).<br />

1.2.1. U-Bahn-Ausbau<br />

Der damals gerade erst fertig gestellte U-Bahnhof Fröttmaning <strong>der</strong> U-Bahnline U6 wurde<br />

nachträglich um zwei zusätzliche Gleise erweitert, um den zu erwartenden Zuschauermassen<br />

bei Fußballspielen gerecht zu werden. Der bestehende Bahnsteig wurde abgerissen und<br />

ein zweiter Bahnsteig gebaut. Nördlich des nun viergleisigen Bahnhofes musste eine neue<br />

Abstellanlage errichtet werden. Der neue Bahnhof wurde komplett überdacht und am Nordende<br />

ein Zugang direkt an die Esplanade <strong>der</strong> Allianz Arena angebaut. Diese Erweiterung<br />

wurde nötig, um das Zuschaueraufkommen des neuen Stadions zu bewältigen und kommt<br />

daher ausschließlich dem Stadion zugute. Beson<strong>der</strong>s deutlich wird dies durch den direkten<br />

Anschluss an die Esplanade <strong>der</strong> Allianz Arena. Die U-Bahnlinie U6 war erst im Jahr 1994 bis<br />

nach Fröttmaning erweitert worden, um das dort ursprünglich geplante Gewerbegebiet an<br />

das öffentliche Nahverkehrsnetz anzubinden. Ein Bahnhof mit zwei Gleisen war nach <strong>der</strong><br />

damaligen Planung für ein Gewerbegebiet vollkommen ausreichend.<br />

Für den Umbau in einen viergleisigen Bahnhof und den Anschluss an das Stadion wurden<br />

bereits im Vorfeld Baukosten von ca. € 25.000.000,00 veranschlagt (vgl. Seite 3 des Berichtes<br />

des Verkehrsabteilungsleiters, Anlage A 5). Der U-Bahnhof wurde direkt an das Stadi-<br />

Seite 5 von insgesamt 11


ongrundstück angeschlossen. Sämtliche Kosten dieser Anbindung übernahm die öffentliche<br />

Hand. Des weiteren wurde eine Streckenertüchtigung auf <strong>der</strong> gesamten Länge <strong>der</strong> U-Bahnlinie<br />

U6 nötig, um die geplante Zweiminutentaktfolge einzuführen. Die Kosten hierfür wurden<br />

auf ca. € 38.000.000,00 geschätzt (vgl. Bericht des Verkehrsabteilungsleiters im Bayerischen<br />

Staatsministerium a.a.O. Seite 3, Anlage A 5).<br />

Schließlich war ein Umbau des U-Bahnhofes Marienplatz als Umsteigebahnhof für die Fahrt<br />

vom Stadion zum Hauptbahnhof nötig, um die zu erwartenden Fahrgastmassen bewältigen<br />

zu können. Die Kosten lagen hierfür nach Schätzung des Planungsreferates <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />

München bei rund € 45.000.000,00 (vgl. Bericht des Verkehrsabteilungsleiters<br />

a.a.O. Seite 4, Anlage A 5).<br />

Dieser U-Bahnausbau ist einzig und allein auf den Bedarf <strong>der</strong> privaten Stadionbetreiber zugeschnitten.<br />

Außer bei Fußballspielen sind <strong>der</strong>artige Beför<strong>der</strong>ungsspitzen mit auch nur annähernd<br />

so vielen Fahrgästen in so kurzer Zeit niemals zu erwarten. Vor dem Stadionbau<br />

wurde <strong>der</strong> gerade erst fertig gestellte U-Bahnhof Fröttmaning in <strong>der</strong> bestehenden Form für<br />

die Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes Fröttmaning als vollkommen ausreichend angesehen.<br />

Dies zeigt, dass die Erweiterung ausschließlich für den Betrieb des Stadions vorgenommen<br />

wurde.<br />

1.2.2 Autobahnanbindung<br />

Über die Hälfte <strong>der</strong> Stadionbesucher reisen mit Bussen o<strong>der</strong> den eigenen Pkws an. Die<br />

Autobahnen in Arena-Nähe wurden hierfür aufgerüstet. Im Bereich <strong>der</strong> A 99 (Autobahnring-<br />

München) entstand die neue Anschlussstelle "Fröttmaning-Nord". Wegen <strong>der</strong> Nähe zum<br />

Autobahnkreuz war hier aus Gründen <strong>der</strong> Verkehrssicherheit ein Vollanschluss nicht möglich.<br />

So konnte nur ein so genannter Halbanschluss gebaut werden, also ein Anschluss, bei dem<br />

die Aus- und Einfahrt in nur einer Richtung möglich ist. Über den Anschluss "Fröttmaning<br />

Nord" erreichen die Besucher das Stadionareal. Der bestehende Anschluss "Fröttmaning"<br />

auf <strong>der</strong> A 9 (Autobahn Nürnberg-München) wurde zur Anschlussstelle "Fröttmaning Süd"<br />

erweitert. Von hier befahren die Fans die südliche Anfahrt zum Stadion. Durch die<br />

zusätzliche Erweiterung <strong>der</strong> A 9 auf sechs Spuren (Frankfurter Ring bis Autobahnkreuz Nord)<br />

und acht Spuren (Autobahnkreuz Nord bis Autobahnkreuz Neufahrn) wurde mehr Platz für<br />

den Verkehr geschaffen. Die Erweiterung um zusätzliche Fahrspuren auf <strong>der</strong> Autobahn war<br />

für die nächsten Jahre auch unbhängig vom Stadionbau vorgesehen, die Realisierung wurde<br />

im Zusammenhang mit dem Stadionprojekt allerdings vorgezogen. Neu- und Ausbau <strong>der</strong><br />

beiden Anschlussstellen dienen dagegen ausschließlich <strong>der</strong> Stadionanbindung und waren<br />

demzufolge zuvor auch nicht vorgesehen. Für die Anschlussstellen war die Autobahndirektion<br />

Südbayern zuständig. An den Kosten hat sich die Stadt München beteiligt. Sie hat<br />

auch die Kosten für den Bau des Halbanschlusses "Fröttmaning Nord" getragen. Die<br />

Erweiterung des Anschlusses "Fröttmaning Süd" haben sich Bund und Stadt geteilt.<br />

Es wurden also nicht nur die Autobahntrassen im Münchener Norden vorzeitig aufgrund des<br />

Stadionneubaues erheblich erweitert, son<strong>der</strong>n auch konkrete zusätzliche Autobahnanschlüsse,<br />

die direkt auf das Stadiongrundstück münden, eigens gebaut. Wie beiliegendem Plan<br />

Seite 6 von insgesamt 11


(Anlage A 6) zu entnehmen ist, war das Gewerbegebiet Fröttmaning bereits mit dem erst<br />

kurz zuvor fertig gestellten Autobahnzubringer von <strong>der</strong> Autobahn A 9 (München-Berlin) zu<br />

erreichen. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens bei Fußballspielen war es nötig, einen<br />

weiteren Autobahnanschluss, den Halbanschluss von <strong>der</strong> Autobahn A 99 her, zu bauen.<br />

Dieser Autobahnanschluss mündet direkt auf den Parkplatz <strong>der</strong> Allianz-Arena. In den ursprünglichen<br />

Planungen für das Gewerbegebiet Fröttmaning war ein zweiter Autobahnanschluss<br />

niemals vorgesehen und aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens eines<br />

„normalen“ Gewerbegebietes auch nicht notwendig. Auch dieser Halbanschluss ist deshalb<br />

eine infrastrukturelle Maßnahme, die nur aufgrund des Stadionbaues notwendig geworden<br />

ist. Zudem schließt <strong>der</strong> Halbanschluss unmittelbar an das Stadiongrundstück an und mündet<br />

sogar auf dessen Parkplatz. Damit erfüllt auch diese infrastrukturelle Maßnahme die Kriterien<br />

einer möglicherweise unerlaubten Beihilfe.<br />

1.2.3 Maßnahmen im untergeordneten Straßennetz, einschließlich Brücken und Rettungswege<br />

Als weitere direkt an das Stadiongrundstück anschließende und allein dem Stadion zugute<br />

kommende Infrastrukturmaßnahmen sind die Straßen und Brückenanbindungen rund um<br />

das neue Stadiongelände zu nennen. Das Erschließungskonzept des neuen Stadions machte<br />

einen Um- und Ausbau <strong>der</strong> bestehenden städtischen Straßen in Stadionnähe notwendig.<br />

Von den beiden Autobahnanschlussstellen erfolgt die innere Erschließung zu den Busparkplätzen<br />

und den Parkhäusern über die bestehende Werner-Heisenberg-Allee. Sie wurde im<br />

Süden ausgebaut und im Bereich des Parkhauses nach Osten verlegt. Die Richtungsfahrbahnen<br />

sind hier getrennt und höhenversetzt, um die Parkhäuser kreuzungsfrei befahren zu<br />

können.<br />

Die Maria-Goeppert-Mayer-Straße an <strong>der</strong> Park&Ride-Anlage wurde ebenfalls ausgebaut,<br />

auch um nach Spielende mit zusätzlich eingesetzten Shuttle-Bussen die Fans auf schnellem<br />

Wege zum U-Bahnhof Scheidplatz bringen und somit den U-Bahnhof Fröttmaning entlasten<br />

zu können. Getrennt vom Besucherverkehr wurde eine Straße für Polizei, Feuerwehr und<br />

Notdienste gebaut. Sie führt mit direktem Zufahrtsanschluss an <strong>der</strong> Autobahn A 99 parallel<br />

zur A 9 an die Anschlussstelle "Fröttmaning Süd". Eine weitere Anbindung des Rettungsweges<br />

an das städtische Straßensystem (Freisinger Landstraße) erfolgt im Bedarfsfall auf<br />

<strong>der</strong> neuen Landschaftsbrücke über <strong>der</strong> A 9 zum Lottlisa-Behling-Weg neben dem Fröttmaninger<br />

Berg. Sie verbindet gleichzeitig den Landschaftsberg mit dem Naherholungsgebiet<br />

Fröttmaninger Heide.<br />

Rund um das Stadion sind zahlreiche neue städtische Brücken entstanden. Diese Brücken<br />

verknüpfen wesentliche Bereiche des Stadiongeländes miteinan<strong>der</strong>: Drei Brücken verbinden<br />

die drei Ein- und Ausfahrten des Stadionparkhauses mit <strong>der</strong> Werner-Heisenberg-Allee. Drei<br />

weitere Brücken, zwei im Süden und eine im Norden des Areals, verbinden Teilbereiche <strong>der</strong><br />

Werner-Heisenberg-Allee miteinan<strong>der</strong>. Vom Rettungsweg, <strong>der</strong> parallel <strong>der</strong> Autobahn A 9 verläuft,<br />

führt südwestlich des Stadiongebäudes eine Brückenverbindung über die Werner-<br />

Heisenberg-Allee direkt auf das Parkhausdach - die so genannte "Esplanade". Dieselbe<br />

Seite 7 von insgesamt 11


Konstruktionsart führt vom Gelände des Fröttmaninger Stadions über die Autobahn A 9 in<br />

das Naherholungsgebiet Fröttmaninger Berg - die so genannte "Landschaftsbrücke".<br />

1.2.4 sonstige Infrastrukturmaßnahmen<br />

Die Landeshauptstadt München realisierte und finanzierte weitgehend alleine weitere Infrastrukturmaßnahmen<br />

wie Grünanlagen, Verkehrsleittechnik, Kanalisation und Oberflächenentwässerung.<br />

So wurden die Kosten für Verkehrsleitsysteme im Stadionumfeld wie auch an<br />

den Autobahnen auf etwa 25 Millionen Euro beziffert (einschließlich Ablöse Unterhaltskosten),<br />

die zu 80 Prozent von <strong>der</strong> Stadt und zu 20 Prozent vom Staat getragen wurden. Selbst<br />

das Leitsystem im Inneren des Parkhauses <strong>der</strong> Stadiongesellschaft soll von <strong>der</strong> Stadt finanziert<br />

worden sein. Die Kosten für die Grünanlagen, angegeben mit sieben Millionen Euro,<br />

fielen ausschließlich dem Stadtsäckel zur Last.<br />

2. Rechtliche Würdigung:<br />

Die Landeshauptstadt München, das Land Bayern sowie die Bundesrepublik Deutschland<br />

haben nach dem soeben dargestellten Sachverhalt in mehrfacher Hinsicht unerlaubte Beihilfen<br />

im Sinne von Artikel 87 ff. EG zugunsten eines privaten Stadionbetreibers vorgenommen.<br />

2.1 Privater Betreiber<br />

Bei <strong>der</strong> Allianz Arena München Stadion GmbH handelt es sich, wie oben bereits dargestellt,<br />

um einen ausschließlich privaten Betreiber, dessen Anteile von einer Tochtergesellschaft des<br />

Fußballvereins FC Bayern München e.V. und <strong>der</strong> adidas AG gehalten werden. Das Stadion<br />

ist ausschließlich dem Profifußball bzw. entsprechenden Merchandisingveranstaltungen gewidmet.<br />

Die Nutzungsberechtigung liegt allein bei <strong>der</strong> Allianz Arena München Stadion<br />

GmbH. Sonstige, insbeson<strong>der</strong>e kulturelle, Veranstaltungen sind von <strong>der</strong> Nutzung ausdrücklich<br />

ausgenommen (vgl. Ziff. 4.c. des Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2001, Anlage A 1).<br />

Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses vom 12. Dezember 2001 (Anlage A 1, a.a.O.) ist zusätzlich<br />

die Nutzung für den Schulsport gestattet. Diese Nutzungsmöglichkeit hat jedoch offensichtlich<br />

eine bloße Alibifunktion. Es handelt sich um ein reines Fußballstadion, das für<br />

den Schulsport denkbar ungeeignet ist. Insbeson<strong>der</strong>e fehlen Einrichtungen für die Leichtathletik<br />

wie Laufbahn, Sprunggrube etc., die für eine Nutzung als Schulsportanlage notwendig<br />

wären. Außerdem würde <strong>der</strong> empfindliche Rasen unter einer Zusatzbelastung erheblich leiden,<br />

so dass es vollkommen ausgeschlossen ist, dass die Betreibergesellschaft das Stadion<br />

für den Schulsport freigibt. Im Übrigen befindet sich im Umkreis des Stadions keine Schule,<br />

die das Stadion zum Schulsport nutzen könnte. Die Nutzung für den Schulsport scheint deshalb<br />

eine reine Schutzbehauptung zu sein.<br />

Im Ergebnis besteht also eine ausschließliche gewerbliche Nutzung <strong>der</strong> Allianz Arena.<br />

Seite 8 von insgesamt 11


2.2 Umwidmung und Erbpacht<br />

Die Umwidmung und die Erbpacht gegenüber <strong>der</strong> Betreibergesellschaft stellen eine staatliche<br />

Beihilfe im Sinne von Art. 87 ff EG zugunsten <strong>der</strong> Allianz Arena München Stadion GmbH<br />

dar, da die Stadionbetreibergesellschaft durch das staatliche Handeln begünstigt wurde.<br />

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und herrschen<strong>der</strong> Literatur ist das Tatbestandsmerkmal<br />

<strong>der</strong> Begünstigung im Sinne von Art. 87 EG weit auszulegen (vgl. z.B. EuGH Rs.<br />

30/59 Steenkolemijnen, Slg. 1961, 1 (43)). Hierbei kommt es nicht auf Form und Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> staatlichen Maßnahmen an, son<strong>der</strong>n darauf, ob ein Unternehmen eine Leistung ohne<br />

angemessene, d.h. marktübliche Gegenleistung erlangt.Eine solche angemessene bzw.<br />

marktübliche Gegenleistung wurde vorliegend nicht gewährt:<br />

2.2.1 Grundstücksmitteilung ABL 1997 C 209/03 vom 10.07.1997<br />

Gemäß <strong>der</strong> Mitteilung <strong>der</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Kommission</strong> betreffend die Elemente staatlicher<br />

Beihilfen bei Verkäufen von Bauten o<strong>der</strong> Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABL<br />

1997 C 209/03 vom 10.07.1997) muss sich <strong>der</strong> Verkauf eines Grundstückes entwe<strong>der</strong> auf<br />

ein offenes Bietverfahren o<strong>der</strong> eine unabhängige Wertermittlung stützen, um den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an eine marktübliche Gegenleistung zu entsprechen. Diese Grundsätze sind entsprechend<br />

für die Vermietung öffentlicher Grundstücke heranzuziehen (vgl. ABL 1999 C<br />

280/08 (10) Ziff. 5.2.) und sind deshalb auch für die Erbpacht maßgeblich, die insoweit eine<br />

Mischung aus Miete und Kauf darstellt. Vorliegend wurde diesen Vorgaben <strong>der</strong> Grundstücksmitteilung<br />

(ABL 1997 C 209/03 vom 10.07.1997) nicht entsprochen.<br />

Ein offenes Bietverfahren konnte überhaupt nicht durchgeführt werden, da letztendlich nur<br />

ein möglicher Betreiber des Stadions existierte, nämlich die Fußballvereine. Die Wertbemessung<br />

des Grundstückes wurde vom städtischen Bewertungsamt durchgeführt. Die Wertbemessung<br />

erfolgte also nicht durch unabhängige Sachverständige, son<strong>der</strong>n durch eine städtische<br />

Behörde.<br />

Die von <strong>der</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Kommission</strong> durch die Grundstücksmitteilung ABL 1997 C 209/03<br />

vom 10.07.1997 vorgeschriebene Praxis wurde deshalb nicht eingehalten.<br />

2.2.2 „market economy investor“-Test<br />

Ein weiteres Kriterium zur Beurteilung <strong>der</strong> Angemessenheit einer Begünstigung ist <strong>der</strong> „market<br />

economy investor“-Test. Danach ist das staatliche Handeln dann nicht als unangemessene<br />

Begünstigung zu bewerten, wenn ein hypothetischer privater Vergleichsinvestor unter<br />

normalen marktwirtschaftlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Investitionsentscheidung<br />

ebenso gehandelt hätte (vgl. Koenig/Kühler/Ritter, „EG-Beihilfenrecht“, 1. Auflage, Heidelberg<br />

2002, S. 45).<br />

Seite 9 von insgesamt 11


Im vorliegenden Fall ist das Vorgehen <strong>der</strong> Landeshauptstadt München bzgl. <strong>der</strong> Umwidmung<br />

und des Erbbauzinses nicht mit dem „market economy investor“-Test vereinbar. Das Verhalten<br />

<strong>der</strong> Stadt wi<strong>der</strong>spricht in diesem Zusammenhang vielmehr jeglicher wirtschaftlicher Logik:<br />

Zunächst wurde hier ein Grundstück, das als Gewerbegebiet einen Wert von ca.<br />

€ 87.000.000,00 hatte und zum Teil schon veräußert war (!), durch eine Umwidmung in ein<br />

Son<strong>der</strong>gebiet um ca. € 70.000.000,00 entwertet und die bestehenden Kaufverträge wurden<br />

rückabgewickelt, wodurch ein weiterer Schaden von ca. € 1.300.000,00 entstand. Sodann<br />

wurde für das gesamte Grundstück ein Erbpachtvertrag geschlossen, dessen Erbpachtzins<br />

nur 10 bis 15 % des durchschnittlichen Erbpachtzinses für Gewerbegebiete im Großraum<br />

München beträgt.<br />

Kein vernünftig denken<strong>der</strong> Unternehmer entwertet zunächst ein Grundstück, um es<br />

dann zu einem Bruchteil des vorher zu erzielenden Pachtzinses verpachten zu können.<br />

Das Verhalten <strong>der</strong> Stadt ist deshalb nicht mit dem „market economy investor“-Test vereinbar.<br />

2.2.3 Fazit<br />

Die Maßnahmen <strong>der</strong> Landeshauptstadt München in Bezug auf die Umwidmung des Stadiongrundstückes<br />

und dessen Verpachtung stellen eine Begünstigung <strong>der</strong> Betreibergesellschaft<br />

und <strong>der</strong> dahinter stehenden FC Bayern München AG mit ihren beiden Gesellschaftern, <strong>der</strong><br />

addidas AG und des FC Bayern München e.V., dar. Diese Begünstigung erfolgte ohne<br />

marktübliche Gegenleistung und ist deshalb unangemessen. Die Umwidmung des Grundstücks<br />

und die Verpachtung an die Betreibergesellschaft verstoßen deshalb gegen Art. 87<br />

Abs. I EG.<br />

2.3 Infrastrukturmaßnahmen<br />

Auch ein Großteil <strong>der</strong> zur Anbindung des neuen Stadions notwendigen Infrastrukturmaßnahmen<br />

stellt eine möglicherweise unerlaubte Beihilfe im Sinne von Art. 87 Abs. I EG dar.<br />

Grundsätzlich ist anerkannt, dass <strong>der</strong> Bau o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausbau von Infrastrukturanlagen eine<br />

allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahme darstellen, die nicht unter das Beihilfeverbot des<br />

Artikel 87 EG fällt. Etwas An<strong>der</strong>es gilt jedoch, wenn die betreffende Maßnahme einem bestimmten,<br />

abgrenzbaren Unternehmen zugute kommen soll. In diesem Fall liegt keine allgemeine<br />

Infrastrukturmaßnahme mehr vor, son<strong>der</strong>n, aufgrund des selektiven Charakters <strong>der</strong><br />

Maßnahme, eine Beihilfe im Sinne von Artikel 87 EG. So stellt <strong>der</strong> Bau o<strong>der</strong> Ausbau von Autobahnen,<br />

Straßen, Flughäfen etc. nach ständiger Entscheidungspraxis <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong><br />

grundsätzlich keine Beihilfe dar, es sei denn, bestimmte Unternehmen werden bei <strong>der</strong> Nutzung<br />

<strong>der</strong> Infrastruktur bevorzugt behandelt (vgl. z.B. Mitteilung <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>, ABlEG<br />

1999, Nr. C 108, Seite 2 (3); Mitteilung <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> ABlEG 1994, Nr. C 350, Seite 5 (8)).<br />

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Zur näheren Differenzierung werden Infrastrukturmaßnahmen in innere und äußere Erschließungsmaßnahmen<br />

unterteilt:<br />

� Innere Erschließungsmaßnahmen sind demnach immer als Beihilfe zu qualifizieren,<br />

da sie auf dem Grundstück des betroffenen Unternehmens selbst vorgenommen werden.<br />

� Äußere Erschließungsmaßnahmen sind solche Maßnahmen, die nicht direkt auf dem<br />

Grundstück des begünstigten Unternehmens, son<strong>der</strong>n in dessen Umgebung vorgenommen<br />

werden. Bei diesen Maßnahmen ist grundsätzlich zu differenzieren, ob die Infrastrukturmaßnahmen<br />

lediglich einem Unternehmen zugute kommen - dann handelt es sich um eine Beihilfe<br />

-, o<strong>der</strong> ob die Infrastrukturmaßnahmen <strong>der</strong> Allgemeinheit bzw. einer Vielzahl von Unternehmen<br />

zugute kommen.<br />

Äußere Erschließungsmaßnahmen sind nach <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> dann als Beihilfe<br />

zu qualifizieren, wenn die Maßnahme auf den Bedarf eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten<br />

ist, üblicherweise für solche Maßnahmen Gebühren o<strong>der</strong> Beiträge zu entrichten<br />

wären und eine Bezahlung nicht o<strong>der</strong> nicht zu marktüblichen Preisen erfolgt (vgl. z.B. Mitteilung<br />

<strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>, ABlEG, 1999, Nr. C 253, S. 4 (11)).<br />

Bei einer nicht unerheblichen Anzahl <strong>der</strong> im Umfeld des neuen Stadions notwendigen Infrastrukturmaßnahmen<br />

handelt es sich um solche äußeren Erschließungsmaßnahmen, die einzig<br />

und allein einem einzigen Unternehmen, nämlich dem Stadion und seiner Betreibergesellschaft,<br />

<strong>der</strong> Allianz Arena München Stadion GmbH, zugute kommen.<br />

Der direkt an das Stadiongrundstück anschließende U-Bahnhof Fröttmaning musste für weitere<br />

€ 25.000.000,00 ausgebaut werden, um in kürzester Zeit ca. 30.000 Zuschauer zum<br />

Stadion hin und vom Stadion weg transportieren zu können. Eine solche U-Bahnkapazität ist<br />

bei einem Gewerbegebiet in einem Vorort nicht nötig. Der gerade erst fertig gestellte U-<br />

Bahnhof mit zwei Gleisen und zwei Bahnsteigkanten hätte vollkommen ausgereicht, das<br />

Gewerbegebiet zu erschließen. Aus diesem Grund kommt <strong>der</strong> Ausbau des U-Bahnhofes<br />

wie<strong>der</strong>um ausschließlich dem Stadiongrundstück und <strong>der</strong> Betreibergesellschaft zugute. Zudem<br />

wurde <strong>der</strong> U-Bahnhof direkt an das Stadiongrundstück angebunden. Hinzu kommen<br />

diverse Fuß- und Rettungswege, die direkt zum Stadion hinführen und im Stadiongrundstück<br />

münden. Auch diese Baumaßnahmen kommen allein dem Stadiongrundstück und dessen<br />

Betreibern zugute. Aktuell sind weitere Erschließungsmaßnahmen in <strong>der</strong> Diskussion, so zum<br />

Beispiel eine direkte U-Bahn-Anbindung an den Münchner Hauptbahnhof.<br />

Für all die o.g. Erschließungsmaßnahmen wären üblicherweise Erschließungskosten o<strong>der</strong><br />

Benutzungsgebühren vom Grundstückseigentümer zu entrichten. Die Durchführung ohne<br />

Gegenleistung ist deshalb als unerlaubte Beihilfe im Sinne von Art. 87 EG zu qualifizieren.<br />

Wir bitten Sie, aufgrund des oben genannten Sachverhaltes ein entsprechendes Notifizierungsverfahren<br />

einzuleiten und ggf. gem. Artikel 87 ff. EG gegen die Bundesrepublik<br />

Deutschland wegen <strong>der</strong> Gewährung unerlaubter Beihilfen vorzugehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Markus Rainer<br />

-Rechtsanwalt-<br />

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