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Jahrgang 33 Freitag, den 30. Oktober 2009 Nummer 22 - Gemeinde ...

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Germaringen - 3- Nr. <strong>22</strong>/09<br />

<strong>Gemeinde</strong> Germaringen<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über die Eintragung für das Volksbegehren<br />

„Für echten Nichtraucherschutz!“<br />

vom 19.11. bis 02.12.<strong>2009</strong><br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> Germaringen bildet einen Eintragungsbezirk.<br />

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:<br />

EINTRAGUNGSRAUM<br />

Bezeichnung: <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Genaue Anschrift: Westendorfer Str. 4a<br />

87656 Germaringen<br />

Öffnungszeiten:<br />

vormittags<br />

Montag bis <strong>Freitag</strong>: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr<br />

nachmittags:<br />

Montag u. Mittwoch: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag u. Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

zusätzlich bzw. verlängert:<br />

Samstag, 28.11.<strong>2009</strong>: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

und Dienstag, 01.12.<strong>2009</strong>:<br />

18:00 Uhr bis 20:00 Uhr;<br />

barrierefrei ja / nein ja<br />

2. Die Stimmberechtigten können sich im Eintragungsraum<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Germaringen eintragen. Die Stimmberechtigten<br />

haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung<br />

mitzubringen.<br />

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen,<br />

können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder<br />

Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums<br />

in Bayern eintragen.<br />

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur<br />

einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist<br />

unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung<br />

brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />

des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,<br />

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung<br />

mit § 108d des Strafgesetzbuchs).<br />

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

des Innern vom 18. August <strong>2009</strong> nach Art. 65 Landeswahlgesetz,<br />

die u. a. <strong>den</strong> Gegenstand des Volksbegehrens enthält,<br />

wurde im Staatsanzeiger Nr. 35 vom 28. August <strong>2009</strong><br />

veröffentlicht.<br />

Sie ist in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung während der allgemeinen<br />

Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen<br />

wer<strong>den</strong>: <strong>Gemeinde</strong>amt, Bürgerbüro, Westendorfer Str. 4a,<br />

87656 Germaringen<br />

Germaringen, <strong>den</strong> 26.10.<strong>2009</strong>, gez. Rager, Erster Bürgermeister<br />

Lohnsteuerkarten 2010<br />

Die Ausgabe der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 endet<br />

zum 31.10.<strong>2009</strong>. Bitte kontrollieren Sie die Eintragungen<br />

bezüglich der Lohnsteuerklasse, der Kinderfreibeträge und der<br />

Religionszugehörigkeit. Bei eventuellen Änderungen können<br />

Sie sich mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Germaringen, Einwohnermeldeamt<br />

in Verbindung setzen, ebenso wenn Sie keine<br />

Lohnsteuerkarte bekommen haben. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten<br />

für <strong>den</strong> Steuerausgleich können Sie im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

abgeben.<br />

Einwohnermeldeamt, Frau Nieberle<br />

Steuertermin 4. Quartal <strong>2009</strong><br />

Die Abschläge der Verbrauchsgebühren (Abwasser), sowie die<br />

Grund- und Gewerbesteuern für das 4. Quartal <strong>2009</strong> wer<strong>den</strong><br />

am 04.11. und am 15.11.<strong>2009</strong> zur Zahlung fällig.<br />

Barzahler haben die Möglichkeit, die gemeindlichen Abgaben<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung rechtzeitig einzuzahlen.<br />

Bei Bestehen einer Einzugsermächtigung wer<strong>den</strong> die Abgaben<br />

und Steuern<br />

vom Konto abgebucht. Bitte teilen Sie uns Kontoänderungen<br />

rechtzeitig mit.<br />

Einzugsermächtigungen können im Internet unter www.germaringen.de<br />

(Bereich Rathaus und Verwaltung / Formulare und<br />

Vordrucke) ausgedruckt oder auch in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

abgeholt wer<strong>den</strong>.<br />

Hundekotbeutel gratis<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Liebe Hundebesitzer,<br />

Gassi gehen mit dem vierbeinigen Liebling ist immer wieder<br />

schön.<br />

Doch wohin mit <strong>den</strong> Hinterlassenschaften Ihres Hundes bei<br />

einem Spaziergang?<br />

Hundekot ist nach geltendem Recht als Abfall anzusehen.<br />

Als Hundebesitzer obliegt Ihnen die Pflicht zur ordnungsgemäßen<br />

Entsorgung des Hundekots in Ihrer<br />

Restmülltonne.<br />

Hier können wir helfen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Germaringen stellt kostenfrei Hundekottüten<br />

bereit.<br />

Nutzen Sie unseren Bürgerservice.<br />

Die Hundekottüten für die Hinterlassenschaften Ihres vierbeinigen<br />

Lieblings erhalten Sie<br />

zu <strong>den</strong> Öffnungszeiten gratis im Bürgerbüro der <strong>Gemeinde</strong><br />

Germaringen.<br />

BITTE BEACHTEN:<br />

In Germaringen gilt die Hundeanleinverordnung!<br />

Also vergessen Sie nicht Ihren Hund innerhalb des Ortes anzuleinen!<br />

Landwirt/Schlepperfahrer<br />

für Winterdienst in <strong>den</strong><br />

Ortsteilen gesucht<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Germaringen sucht für <strong>den</strong> Winterdienst in <strong>den</strong><br />

Ortsteilen: Obergermaringen, Untergermaringen und/oder Ketterschwang<br />

einen Landwirt bzw. eine Person mit Schlepper<br />

zum Schneeräumen. Interessenten wer<strong>den</strong> gebeten, sich bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu mel<strong>den</strong> (Tel. 08341/9775-0)<br />

Aus dem Fundbüro<br />

Gefun<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> ein Mountainbike-Fahrrad und ein Kinderrad.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie im <strong>Gemeinde</strong>amt.

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