Jahrgang 33 Freitag, den 30. Oktober 2009 Nummer 22 - Gemeinde ...
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Germaringen - 3- Nr. <strong>22</strong>/09<br />
<strong>Gemeinde</strong> Germaringen<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
über die Eintragung für das Volksbegehren<br />
„Für echten Nichtraucherschutz!“<br />
vom 19.11. bis 02.12.<strong>2009</strong><br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong> Germaringen bildet einen Eintragungsbezirk.<br />
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:<br />
EINTRAGUNGSRAUM<br />
Bezeichnung: <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
Genaue Anschrift: Westendorfer Str. 4a<br />
87656 Germaringen<br />
Öffnungszeiten:<br />
vormittags<br />
Montag bis <strong>Freitag</strong>: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr<br />
nachmittags:<br />
Montag u. Mittwoch: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
Dienstag u. Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
zusätzlich bzw. verlängert:<br />
Samstag, 28.11.<strong>2009</strong>: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
und Dienstag, 01.12.<strong>2009</strong>:<br />
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr;<br />
barrierefrei ja / nein ja<br />
2. Die Stimmberechtigten können sich im Eintragungsraum<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Germaringen eintragen. Die Stimmberechtigten<br />
haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung<br />
mitzubringen.<br />
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen,<br />
können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder<br />
Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums<br />
in Bayern eintragen.<br />
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur<br />
einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist<br />
unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung<br />
brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />
des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung<br />
mit § 108d des Strafgesetzbuchs).<br />
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />
des Innern vom 18. August <strong>2009</strong> nach Art. 65 Landeswahlgesetz,<br />
die u. a. <strong>den</strong> Gegenstand des Volksbegehrens enthält,<br />
wurde im Staatsanzeiger Nr. 35 vom 28. August <strong>2009</strong><br />
veröffentlicht.<br />
Sie ist in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung während der allgemeinen<br />
Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen<br />
wer<strong>den</strong>: <strong>Gemeinde</strong>amt, Bürgerbüro, Westendorfer Str. 4a,<br />
87656 Germaringen<br />
Germaringen, <strong>den</strong> 26.10.<strong>2009</strong>, gez. Rager, Erster Bürgermeister<br />
Lohnsteuerkarten 2010<br />
Die Ausgabe der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 endet<br />
zum 31.10.<strong>2009</strong>. Bitte kontrollieren Sie die Eintragungen<br />
bezüglich der Lohnsteuerklasse, der Kinderfreibeträge und der<br />
Religionszugehörigkeit. Bei eventuellen Änderungen können<br />
Sie sich mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Germaringen, Einwohnermeldeamt<br />
in Verbindung setzen, ebenso wenn Sie keine<br />
Lohnsteuerkarte bekommen haben. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten<br />
für <strong>den</strong> Steuerausgleich können Sie im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
abgeben.<br />
Einwohnermeldeamt, Frau Nieberle<br />
Steuertermin 4. Quartal <strong>2009</strong><br />
Die Abschläge der Verbrauchsgebühren (Abwasser), sowie die<br />
Grund- und Gewerbesteuern für das 4. Quartal <strong>2009</strong> wer<strong>den</strong><br />
am 04.11. und am 15.11.<strong>2009</strong> zur Zahlung fällig.<br />
Barzahler haben die Möglichkeit, die gemeindlichen Abgaben<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung rechtzeitig einzuzahlen.<br />
Bei Bestehen einer Einzugsermächtigung wer<strong>den</strong> die Abgaben<br />
und Steuern<br />
vom Konto abgebucht. Bitte teilen Sie uns Kontoänderungen<br />
rechtzeitig mit.<br />
Einzugsermächtigungen können im Internet unter www.germaringen.de<br />
(Bereich Rathaus und Verwaltung / Formulare und<br />
Vordrucke) ausgedruckt oder auch in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
abgeholt wer<strong>den</strong>.<br />
Hundekotbeutel gratis<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Liebe Hundebesitzer,<br />
Gassi gehen mit dem vierbeinigen Liebling ist immer wieder<br />
schön.<br />
Doch wohin mit <strong>den</strong> Hinterlassenschaften Ihres Hundes bei<br />
einem Spaziergang?<br />
Hundekot ist nach geltendem Recht als Abfall anzusehen.<br />
Als Hundebesitzer obliegt Ihnen die Pflicht zur ordnungsgemäßen<br />
Entsorgung des Hundekots in Ihrer<br />
Restmülltonne.<br />
Hier können wir helfen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Germaringen stellt kostenfrei Hundekottüten<br />
bereit.<br />
Nutzen Sie unseren Bürgerservice.<br />
Die Hundekottüten für die Hinterlassenschaften Ihres vierbeinigen<br />
Lieblings erhalten Sie<br />
zu <strong>den</strong> Öffnungszeiten gratis im Bürgerbüro der <strong>Gemeinde</strong><br />
Germaringen.<br />
BITTE BEACHTEN:<br />
In Germaringen gilt die Hundeanleinverordnung!<br />
Also vergessen Sie nicht Ihren Hund innerhalb des Ortes anzuleinen!<br />
Landwirt/Schlepperfahrer<br />
für Winterdienst in <strong>den</strong><br />
Ortsteilen gesucht<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Germaringen sucht für <strong>den</strong> Winterdienst in <strong>den</strong><br />
Ortsteilen: Obergermaringen, Untergermaringen und/oder Ketterschwang<br />
einen Landwirt bzw. eine Person mit Schlepper<br />
zum Schneeräumen. Interessenten wer<strong>den</strong> gebeten, sich bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu mel<strong>den</strong> (Tel. 08341/9775-0)<br />
Aus dem Fundbüro<br />
Gefun<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> ein Mountainbike-Fahrrad und ein Kinderrad.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie im <strong>Gemeinde</strong>amt.