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the future of sweets - Przedstawicielstwo Targów Koelnmesse w ...

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2<br />

Teilnahmebedingungen Besonderer Teil<br />

3.4 Mitausstellerentgelt<br />

Soweit die Aufnahme von anderen Unternehmen in den Stand gestattet<br />

wird (s. Ziffer V des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen/Ziffer 2.2<br />

dieser Bedingungen), wird je Unternehmen ein Mitausstellerentgelt von<br />

250,00 EUR erhoben. Der Preis für die Aufnahme in das Mediapaket ist in<br />

diesem Betrag nicht enthalten (s. Ziffer 7). Das Mitausstellerentgelt bleibt<br />

auch bestehen, wenn der Mitaussteller nicht an der Veranstaltung teilnimmt.<br />

3.5 Katalog<br />

Die Aufnahme in das Mediapaket „Katalog/Internet/Matchmaking“ ist<br />

obligatorisch und kostet 359,00 EUR (s. Ziffer 7).<br />

3.6 Mehrwertsteuer<br />

Alle genannten Preise sind Netto-Preise. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer<br />

anfällt, wird sie zusätzlich berechnet.<br />

3.7 Rückerstattung der Mehrwertsteuer<br />

Ausländische Aussteller (Unternehmer) können die ihnen berechnete Mehrwertsteuer<br />

erstattet bekommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

vorliegen.<br />

3.7.1 Ausländische Unternehmer aus einem Mitgliedsstaat der Euro -<br />

päischen Gemeinschaft richten ihren Vergütungsantrag ausschließlich auf<br />

elektronischem Weg über das in ihrem jeweiligen Mitgliedsstaat eingerichtete<br />

elektronische Portal an das Bundeszentralamt für Steuern. Aufgrund der<br />

voraussichtlichen gesetzlichen Neuregelungen werden Leistungen der<br />

<strong>Koelnmesse</strong> zukünftig im Regelfall nicht mehr mit deutscher Umsatzsteuer<br />

belegt, das Reverse Charge Verfahren ist anzuwenden, der Ort der Leistung<br />

liegt im Empfängerland. Hierfür wird von allen EU-Ausstellern die<br />

Umsatzsteuer ID benötigt. Liegt der <strong>Koelnmesse</strong> in diesem Falle keine<br />

UST-ID des Ausstellers und damit kein Unternehmernachweis vor, so müssen<br />

die Leistungen mit deutscher Mehrwertsteuer berechnet werden. Die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen der Rückerstattung liegen insoweit dann nicht vor.<br />

3.7.2 Bei ausländischen Unternehmern aus einem Drittland ist die UST ID<br />

nicht anwendbar. Dennoch werden auch hier aufgrund der voraussichtlichen<br />

gesetzlichen Neuregelungen Leistungen der <strong>Koelnmesse</strong> zukünftig im<br />

Regelfall nicht mehr mit deutscher Umsatzsteuer belegt, das Reverse Charge<br />

Verfahren ist anzuwenden, der Ort der Leistung liegt im Empfängerland.<br />

Aussteller aus Drittländern nutzen für in Ausnahmefällen in Rechnung<br />

gestellte gesetzliche Mehrwertsteuer den kostenpflichtigen MwSt.-<br />

Rück erstattungsservice von <strong>Koelnmesse</strong> GmbH (Information und<br />

Bestellung im <strong>Koelnmesse</strong>-Service-Portal unter Marketing-Services –><br />

Rückerstattung Mehrwertsteuer) oder richten ihren Antrag direkt an das<br />

Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Schwedt,<br />

Passower Chaussee 3 b, 16303 Schwedt/Oder, Deutschland,<br />

Tel.: +49 228 406-1200, Fax : +49 228 406-2661,<br />

E-Mail: vorsteuerverguetung@steuerliches-info-center.de.<br />

3.7.3 Nähere Informationen finden Sie unter www.bzst.bund.de.<br />

3.8 Kosten bei Nichtteilnahme<br />

3.8.1 Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung<br />

Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung ist ein Rücktritt vom<br />

Vertrag grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gilt die Regelung unter Ziffer II<br />

des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen.<br />

Im Fall Ihrer Nichtteilnahme ist bei anderweitiger Vermietung der zugeteilten<br />

Standfläche eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des Beteiligungspreises<br />

zu zahlen.<br />

Haben Sie zusätzlich bei <strong>Koelnmesse</strong> Standbauleistungen bestellt, ist ein<br />

Rücktritt von der Standbaubestellung nur bis 6 Wochen vor dem <strong>of</strong>fiziellen<br />

Aufbaubeginn möglich. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang der<br />

Erklärung des Ausstellers bei <strong>Koelnmesse</strong> entscheidend. Bei später eingehenden<br />

Rücktrittserklärungen ist <strong>Koelnmesse</strong> berechtigt, die Kosten<br />

für den Abbau des jeweiligen Standes von Ihnen erstattet zu verlangen.<br />

Diese betragen bei einer Absage innerhalb von 4 Wochen vor Beginn des<br />

Aufbaus 30 % des vereinbarten Entgeltes, bei einer Absage innerhalb von<br />

3 Wochen vor Beginn des Aufbaus 50 % des vereinbarten Entgeltes und bei<br />

einer Absage während des Aufbaus des Standes 100 % des vereinbarten Entgeltes.<br />

Für individuell angefertigte oder angekaufte Bauteile/Grafiken ist der<br />

vereinbarte Preis zu zahlen<br />

Für den Fall, dass der Standbau unabhängig von der Anmeldung einer Standfläche<br />

in Auftrag gegeben worden ist, gelten hinsichtlich des Rücktritts von<br />

dieser Bestellung die Bestimmungen des entsprechenden Bestellformulars<br />

der <strong>Koelnmesse</strong>, Formular S.12.<br />

3.8.2 Es ist Ihnen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in<br />

wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.<br />

4 Standgrößen und Aufbau<br />

4.1 Standgröße<br />

Die Mindeststandgröße beträgt 12 m 2.<br />

Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten<br />

in der gemieteten Standfläche enthalten sind.<br />

Geringfügige Abweichungen von der gewünschten Standgröße berechtigen<br />

nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer II des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen.<br />

Messekojenwände zur Abgrenzung der Standfläche sind nicht automatisch<br />

vorgesehen, können aber bei Bedarf als Stand-Gestaltungselemente gegen<br />

Aufpreis über www.koelnmesse-service-portal.de bestellt werden.<br />

Es erfolgt keine Standkonstruktion.<br />

Lediglich, wenn es Sicherheitsaspekte für die Verlegung von Wasser- oder<br />

Elektroinstallationen notwendig machen, werden von <strong>Koelnmesse</strong> Kojen -<br />

wände aufgebaut.<br />

4.2 Verantwortung<br />

Standaufbau und Gestaltung müssen unter Einhaltung aller in Deutschland<br />

geltenden Vorschriften (insbesondere der Sonderbauverordnung, den DINoder<br />

EN-Vorschriften, VDE-Regelungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften<br />

der Berufsgenossenschaften, jeweils in den gültigen Fassungen) erfolgen.<br />

Alle diese Bestimmungen gelten sowohl für firmeneigene als auch für selbstständige<br />

Standgestalter, Dekorateure und Schriftenmaler sowie für alle Personen,<br />

soweit sie im Auftrag des Ausstellers oder auf dessen Rechnung im<br />

Zusammenhang mit Aufbau und Gestaltung des Standes tätig werden.<br />

Der Aussteller ist für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen verantwortlich.<br />

Die für den Aussteller tätigen Aufbaukräfte und sonstigen Personen sind<br />

auf die Einhaltung der Bestimmungen hin zu überwachen.<br />

4.3 Aufbauhöhe<br />

Die Aufbauhöhe ist auf 3,50 m festgesetzt, soweit die Höhe der Hallendecke<br />

und eventuell vorhandene feste Einbauten dies zulassen.<br />

In Ergänzung dazu ist es gestattet, Beleuchtungen von der Hallendecke<br />

abzuhängen, wobei die Beleuchtungsoberkante maximal 4,50 m vom<br />

Hallenboden entfernt sein darf. Bei jeder Form der Abhängung von der<br />

Hallendecke ist darauf zu achten, dass weder die Beleuchtungen noch deren<br />

Halterungen mit der Standkonstruktion verbunden werden.

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