the future of sweets - Przedstawicielstwo Targów Koelnmesse w ...
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2<br />
Teilnahmebedingungen Besonderer Teil<br />
3.4 Mitausstellerentgelt<br />
Soweit die Aufnahme von anderen Unternehmen in den Stand gestattet<br />
wird (s. Ziffer V des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen/Ziffer 2.2<br />
dieser Bedingungen), wird je Unternehmen ein Mitausstellerentgelt von<br />
250,00 EUR erhoben. Der Preis für die Aufnahme in das Mediapaket ist in<br />
diesem Betrag nicht enthalten (s. Ziffer 7). Das Mitausstellerentgelt bleibt<br />
auch bestehen, wenn der Mitaussteller nicht an der Veranstaltung teilnimmt.<br />
3.5 Katalog<br />
Die Aufnahme in das Mediapaket „Katalog/Internet/Matchmaking“ ist<br />
obligatorisch und kostet 359,00 EUR (s. Ziffer 7).<br />
3.6 Mehrwertsteuer<br />
Alle genannten Preise sind Netto-Preise. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer<br />
anfällt, wird sie zusätzlich berechnet.<br />
3.7 Rückerstattung der Mehrwertsteuer<br />
Ausländische Aussteller (Unternehmer) können die ihnen berechnete Mehrwertsteuer<br />
erstattet bekommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
vorliegen.<br />
3.7.1 Ausländische Unternehmer aus einem Mitgliedsstaat der Euro -<br />
päischen Gemeinschaft richten ihren Vergütungsantrag ausschließlich auf<br />
elektronischem Weg über das in ihrem jeweiligen Mitgliedsstaat eingerichtete<br />
elektronische Portal an das Bundeszentralamt für Steuern. Aufgrund der<br />
voraussichtlichen gesetzlichen Neuregelungen werden Leistungen der<br />
<strong>Koelnmesse</strong> zukünftig im Regelfall nicht mehr mit deutscher Umsatzsteuer<br />
belegt, das Reverse Charge Verfahren ist anzuwenden, der Ort der Leistung<br />
liegt im Empfängerland. Hierfür wird von allen EU-Ausstellern die<br />
Umsatzsteuer ID benötigt. Liegt der <strong>Koelnmesse</strong> in diesem Falle keine<br />
UST-ID des Ausstellers und damit kein Unternehmernachweis vor, so müssen<br />
die Leistungen mit deutscher Mehrwertsteuer berechnet werden. Die gesetzlichen<br />
Voraussetzungen der Rückerstattung liegen insoweit dann nicht vor.<br />
3.7.2 Bei ausländischen Unternehmern aus einem Drittland ist die UST ID<br />
nicht anwendbar. Dennoch werden auch hier aufgrund der voraussichtlichen<br />
gesetzlichen Neuregelungen Leistungen der <strong>Koelnmesse</strong> zukünftig im<br />
Regelfall nicht mehr mit deutscher Umsatzsteuer belegt, das Reverse Charge<br />
Verfahren ist anzuwenden, der Ort der Leistung liegt im Empfängerland.<br />
Aussteller aus Drittländern nutzen für in Ausnahmefällen in Rechnung<br />
gestellte gesetzliche Mehrwertsteuer den kostenpflichtigen MwSt.-<br />
Rück erstattungsservice von <strong>Koelnmesse</strong> GmbH (Information und<br />
Bestellung im <strong>Koelnmesse</strong>-Service-Portal unter Marketing-Services –><br />
Rückerstattung Mehrwertsteuer) oder richten ihren Antrag direkt an das<br />
Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Schwedt,<br />
Passower Chaussee 3 b, 16303 Schwedt/Oder, Deutschland,<br />
Tel.: +49 228 406-1200, Fax : +49 228 406-2661,<br />
E-Mail: vorsteuerverguetung@steuerliches-info-center.de.<br />
3.7.3 Nähere Informationen finden Sie unter www.bzst.bund.de.<br />
3.8 Kosten bei Nichtteilnahme<br />
3.8.1 Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung<br />
Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung ist ein Rücktritt vom<br />
Vertrag grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gilt die Regelung unter Ziffer II<br />
des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen.<br />
Im Fall Ihrer Nichtteilnahme ist bei anderweitiger Vermietung der zugeteilten<br />
Standfläche eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des Beteiligungspreises<br />
zu zahlen.<br />
Haben Sie zusätzlich bei <strong>Koelnmesse</strong> Standbauleistungen bestellt, ist ein<br />
Rücktritt von der Standbaubestellung nur bis 6 Wochen vor dem <strong>of</strong>fiziellen<br />
Aufbaubeginn möglich. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang der<br />
Erklärung des Ausstellers bei <strong>Koelnmesse</strong> entscheidend. Bei später eingehenden<br />
Rücktrittserklärungen ist <strong>Koelnmesse</strong> berechtigt, die Kosten<br />
für den Abbau des jeweiligen Standes von Ihnen erstattet zu verlangen.<br />
Diese betragen bei einer Absage innerhalb von 4 Wochen vor Beginn des<br />
Aufbaus 30 % des vereinbarten Entgeltes, bei einer Absage innerhalb von<br />
3 Wochen vor Beginn des Aufbaus 50 % des vereinbarten Entgeltes und bei<br />
einer Absage während des Aufbaus des Standes 100 % des vereinbarten Entgeltes.<br />
Für individuell angefertigte oder angekaufte Bauteile/Grafiken ist der<br />
vereinbarte Preis zu zahlen<br />
Für den Fall, dass der Standbau unabhängig von der Anmeldung einer Standfläche<br />
in Auftrag gegeben worden ist, gelten hinsichtlich des Rücktritts von<br />
dieser Bestellung die Bestimmungen des entsprechenden Bestellformulars<br />
der <strong>Koelnmesse</strong>, Formular S.12.<br />
3.8.2 Es ist Ihnen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in<br />
wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.<br />
4 Standgrößen und Aufbau<br />
4.1 Standgröße<br />
Die Mindeststandgröße beträgt 12 m 2.<br />
Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten<br />
in der gemieteten Standfläche enthalten sind.<br />
Geringfügige Abweichungen von der gewünschten Standgröße berechtigen<br />
nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer II des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen.<br />
Messekojenwände zur Abgrenzung der Standfläche sind nicht automatisch<br />
vorgesehen, können aber bei Bedarf als Stand-Gestaltungselemente gegen<br />
Aufpreis über www.koelnmesse-service-portal.de bestellt werden.<br />
Es erfolgt keine Standkonstruktion.<br />
Lediglich, wenn es Sicherheitsaspekte für die Verlegung von Wasser- oder<br />
Elektroinstallationen notwendig machen, werden von <strong>Koelnmesse</strong> Kojen -<br />
wände aufgebaut.<br />
4.2 Verantwortung<br />
Standaufbau und Gestaltung müssen unter Einhaltung aller in Deutschland<br />
geltenden Vorschriften (insbesondere der Sonderbauverordnung, den DINoder<br />
EN-Vorschriften, VDE-Regelungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften<br />
der Berufsgenossenschaften, jeweils in den gültigen Fassungen) erfolgen.<br />
Alle diese Bestimmungen gelten sowohl für firmeneigene als auch für selbstständige<br />
Standgestalter, Dekorateure und Schriftenmaler sowie für alle Personen,<br />
soweit sie im Auftrag des Ausstellers oder auf dessen Rechnung im<br />
Zusammenhang mit Aufbau und Gestaltung des Standes tätig werden.<br />
Der Aussteller ist für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen verantwortlich.<br />
Die für den Aussteller tätigen Aufbaukräfte und sonstigen Personen sind<br />
auf die Einhaltung der Bestimmungen hin zu überwachen.<br />
4.3 Aufbauhöhe<br />
Die Aufbauhöhe ist auf 3,50 m festgesetzt, soweit die Höhe der Hallendecke<br />
und eventuell vorhandene feste Einbauten dies zulassen.<br />
In Ergänzung dazu ist es gestattet, Beleuchtungen von der Hallendecke<br />
abzuhängen, wobei die Beleuchtungsoberkante maximal 4,50 m vom<br />
Hallenboden entfernt sein darf. Bei jeder Form der Abhängung von der<br />
Hallendecke ist darauf zu achten, dass weder die Beleuchtungen noch deren<br />
Halterungen mit der Standkonstruktion verbunden werden.