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Oktober 2007 - Arbeit und Gesundheit

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Editorial<br />

Falsche Versprechungen<br />

Muss das sein? Diese Frage drängt sich auf<br />

angesichts der Klagen gegen die Berufsgenossenschaften.<br />

Das B<strong>und</strong>essozialgericht<br />

hat mehrfach bestätigt: Das öffentlichrechtliche<br />

System der Unfallversicherung<br />

in Deutschland ist gr<strong>und</strong>gesetzkonform.<br />

Und auch eine jetzt beim Europäische<br />

Gerichts hof anhängige Klage hat kaum<br />

Aussicht auf Erfolg – schon 2002 hat der<br />

Gerichtshof das Monopol einer solidarisch<br />

finanzierten Unfallversicherung für rechtens<br />

erklärt. Zum Hintergr<strong>und</strong>: Alle <strong>Arbeit</strong>nehmer sind bei den<br />

Berufsgenossenschaften gegen die Folgen von <strong>Arbeit</strong>s- <strong>und</strong><br />

Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Das heißt<br />

beispielsweise: Der Bauarbeiter, der aufgr<strong>und</strong> beruflichen<br />

Umgangs mit Asbest vor zwanzig Jahren heute an Krebs<br />

erkrankt, ist finanziell abgesichert. Ebenso der junge Facharbeiter,<br />

der sich so schwer an der Hand verletzt, dass er<br />

eingeschränkt erwerbstätig ist. Zum Vergleich sei empfohlen<br />

sich anzusehen, wie es in Ländern um den Schutz der<br />

Beschäftigten bestellt ist, wo der Forderung nach Privatisierung<br />

nachgegeben wurde. Mag sein, dass private Versicherungen<br />

das eine oder andere Risiko gegen einen geringeren Beitrag<br />

abdecken könnten. Interessanterweise arbeitet die agile Bonner<br />

Kanzlei, die eine Klagewelle gegen das Monopol der Berufsgenossenschaften<br />

losgetreten hat, mit einer solchen zusammen<br />

– man kann auf deren Internetseite auch gleich die Angebote<br />

ansehen. Dazu passt auch, dass an gleicher Stelle nicht darüber<br />

aufgeklärt wird, dass private Anbieter immer nur Teilrisiken<br />

versichern. Tatsache ist, dass viele Betriebe überhaupt keinen<br />

Versicherer finden würden. Und wo keine gesetzliche<br />

Unfall ver sicherung die Unternehmerhaftpflicht ablöst, steht<br />

geschädigten Mitarbeitern der Klageweg offen. Das treibt<br />

Betriebe nicht selten in den Ruin – auch hier sei der Blick<br />

über die Landesgrenzen empfohlen. Ich habe volles Verständnis,<br />

wenn Unternehmer ihre Ausgaben kritisch hinterfragen.<br />

Aber wer sich wirklich mit dem Thema beschäftigt,<br />

weiß, dass die Berufsgenossenschaften im Durchschnitt stabile<br />

Beiträge haben, selbst konsequent an Kostensenkungen<br />

arbeiten <strong>und</strong> derzeit durch Fusionen ihre Organisation<br />

verschlanken. Kurzum: Die gesetzliche Unfallversicherung<br />

befindet sich in einem dynamischen Reformprozess. Dies ist<br />

eine Win-Win-Situation für <strong>Arbeit</strong>geber <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer.<br />

Hingegen durch unsinnige Klagen diesen ges<strong>und</strong>en Zweig<br />

der Sozialversicherung in Frage zu stellen, ist weder konstruktiv<br />

noch erfolgversprechend. Und den Unternehmen, die mit<br />

falschen Versprechungen zu den Klagen motiviert wurden,<br />

entstehen zu allem Überfluss unnötige Kosten.<br />

2<br />

|<br />

ARBEIT UND GESUNDHEIT<br />

|<br />

<strong>Oktober</strong> <strong>2007</strong><br />

Foto: DGUV<br />

Gregor Doepke<br />

Leiter Kommunikation<br />

<strong>und</strong> Pressesprecher der<br />

Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung

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