Managementbericht 2011 - CVUA Stuttgart
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<strong>Managementbericht</strong> <strong>2011</strong> 23<br />
geprüft. Bei erfolgreicher Prüfung wird dem Erzeugnis<br />
eine amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) erteilt und<br />
es darf als Qualitätswein in den Verkehr gebracht<br />
werden. Insgesamt wurden 331 Qualitätsweine und<br />
Qualitäts schaumweine überwiegend aus dem Anbau<br />
gebiet Württemberg untersucht. Acht als Qualitäts<br />
wein bezeichnete Erzeugnisse aus vier unterschiedlichen<br />
Erzeugerbetrieben wurden mit einer<br />
unzutreffenden A.P.Nr. in den Verkehr gebracht.<br />
Zum einen war der Wein entweder durch die Qualitätsweinprüfung<br />
durchgefallen, zum anderen war<br />
er dem Antragverfahren erst gar nicht unterzogen<br />
worden. Im letzteren Fall war die A.P.Nr. von der<br />
Qualitäts weinprüfstelle nicht vergeben und somit frei<br />
erfunden worden. Die Ware wurde als nicht verkehrsfähig<br />
beurteilt.<br />
Wein: Echt Barrique?<br />
Im Rahmen eines Sonderprogramms wurden<br />
33 Weine, die mit Eichenholzchips oder Barrique behandelt<br />
worden waren, durch das Bayerische Landesamt<br />
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)<br />
untersucht. Mit Hilfe der vom LGL entwickelten neuen<br />
Untersuchungsmethode können mittels NMR<br />
und Aromaanalytik sowie nachgeschalteter multivariater<br />
statistischer Auswertung Chips-Weine von<br />
Barrique-Weinen unterschieden werden. Wie die<br />
Ergebnisse zeigten, wurden alle Weine mit Chips<br />
oder Barrique korrekt eingeordnet. Im Zuge dieser<br />
länderübergreifenden Zusammen arbeit konnte<br />
zudem durch die im Regierungsbezirk <strong>Stuttgart</strong> erhobenen<br />
Proben ein Beitrag zur Ver besserung der<br />
Untersuchungsmethode geleistet werden. Zukünftig<br />
müssen Betriebe, die teure Barriques durch etwa<br />
hundertmal billigere Chips ersetzen, noch mehr als<br />
bisher fürchten, dass diese Verbrauchertäuschung<br />
auffällt.<br />
Spirituosen: Dauersorge Ethylcarbamat<br />
Die Ethylcarbamat-Problematik ist im Spirituosenbereich<br />
nach wie vor ein Thema. Im März 2010<br />
hat die EU-Kommission für Steinobstbrände<br />
einen Zielwert von 1 mg/L festgelegt, der bei<br />
Beachtung der guten Herstellungspraxis und der in<br />
der Veröffentlichung der Kommission enthaltenen<br />
Empfehlungen ein halt bar ist. Auf dieser Grundlage<br />
wurden <strong>2011</strong> Stein obst brände und Steinobsttrester<br />
untersucht. Bei 23 von 220 Steinobstbränden wurde<br />
ein Ethylcarbamatgehalt über dem Zielwert der Kommis<br />
sionsempfehlung festgestellt. Bei diesen Proben<br />
war ein Aprikosen brand besonders auffällig, der ei-<br />
nen rekord verdächtigen Ethylcarbamatgehalt von<br />
12,9 mg/L aufwies.<br />
Trinkwasser: Legionellen – ein Dauerbrenner<br />
In öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern,<br />
Seniorenwohnheimen, Kindergärten und Schulen<br />
sind Legionellen immer noch in jeder dritten Probe<br />
nachweisbar. Mit der neuen Trinkwasserverordnung,<br />
die seit November <strong>2011</strong> gültig ist, gibt es erstmals<br />
einen gesetzlichen Wert, bei dessen Erreichen Maßnahmen<br />
erforderlich werden. Dieser mit 100 Kolonie<br />
bildenden Einheiten pro 100 mL Wasser festlegte<br />
Wert wurde <strong>2011</strong> in 18 % der untersuchten Proben<br />
aus öffentlichen Einrichtungen überschritten. Neu ist,<br />
dass nicht nur Erwärmungsanlagen in öffentlichen<br />
Gebäuden der Untersuchungspflicht unter liegen,<br />
sondern auch solche in privaten, gewerb lich genutzten<br />
Gebäuden wie Mietshäuser. Auf den Eigentümer<br />
kommt eine Reihe von Pflich ten zu. Für Anlagen<br />
mit mehr als 400 Liter Spei cher inhalt besteht eine<br />
Anzeigepflicht beim Gesund heitsamt. Des Weiteren<br />
muss der Betreiber regelmäßige Untersuchungen<br />
bei einem zugelassenen Privatlabor durchführen<br />
lassen. Wird dabei eine Überschreitung des<br />
Maßnahmewertes festgestellt, muss er dies dem<br />
Gesundheitsamt melden.<br />
Listeria monocytogenes in Käse vom Bauernhof<br />
Ein Milchviehbetrieb, der auch Käse produziert,<br />
meldete der Lebensmittelüberwachungsbehörde,<br />
dass im Rahmen der betrieblichen Eigen kontrollen<br />
in zwei Chargen Rotschmiere-Käse sowie im<br />
Schmier wasser Listeria monocytogenes festgestellt<br />
worden war. 22 Chargen Rotschmiere-Käse<br />
mit einem Warenvolumen von insgesamt 2,5 Tonnen<br />
waren betroffen. Davon lagerten noch circa<br />
zwei Tonnen vor Ort und wurden von der Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />
für den Verkauf gesperrt.<br />
Die verbleibenden 500 kg waren bereits an<br />
regionale Einzelhandelsgeschäfte ausgeliefert worden.<br />
Diese Geschäfte wurden vom Hersteller direkt<br />
telefonisch kontaktiert und über den Rückruf der<br />
Käsechargen informiert. Im <strong>CVUA</strong> <strong>Stuttgart</strong> wurden<br />
mehr als 30 Proben der verschiedenen Käsesorten<br />
und Käsechargen sowie anderer Milcherzeugnisse<br />
(Joghurt, Quark) untersucht. Quan titativ wurde<br />
Listeria monocytogenes in sie ben Käse sorten<br />
bzw. -chargen nachgewiesen, in einem Fall sogar<br />
bis zu 230 KbE/g. Dieser Käse wurde als gesundheits<br />
schädlich beurteilt. Die Lebens mittel überwachungs<br />
behörde ver an lasste eine öffent liche