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Diplom-Lehrgang - Steirische Lehrlingsakademie

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Stornobedingungen<br />

Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Anmeldungen werden in der<br />

Reihenfolge des Einlangens der<br />

Anmeldeformulare berücksichtigt.<br />

Die Anmeldung per E-Mail und Fax<br />

ist verbindlich und wird von uns<br />

nach Einlagen schriftlich bestätigt.<br />

Die Rechnung über die jeweilige<br />

<strong>Lehrgang</strong>sgebühr wird Ihnen<br />

zugesendet, sobald der <strong>Lehrgang</strong><br />

fix startet.<br />

Sollte der <strong>Lehrgang</strong> nicht statt<br />

finden, werden Sie umgehend<br />

informiert. Änderungen der<br />

Trainer/innen und/oder Änderungen<br />

der Modulinhalte bzw. Ort und<br />

Zeit bleiben der <strong>Lehrgang</strong>sleiterin<br />

vorbehalten.<br />

Nach Abschluss des <strong>Lehrgang</strong>s und<br />

vollständiger Bezahlung der<br />

<strong>Lehrgang</strong>skosten erhält jede/r<br />

Teilnehmer/in ein <strong>Diplom</strong>. Das<br />

Zertifikat nach ISO 17024 wird<br />

nach Vorlage aller notwendigen<br />

Unterlagen und Formulare direkt<br />

von der Zertifizierungsagentur<br />

SystemCert in Leoben erstellt und<br />

zugesendet.<br />

Stornobedingungen<br />

Bei schriftlicher Stornierung Ihrer<br />

Anmeldung bis 4 Wochen vor<br />

<strong>Lehrgang</strong>sbeginn werden 25% des<br />

Betrages als Stornogebühr verrechnet.<br />

Danach oder bei Abbruch des<br />

<strong>Lehrgang</strong>s können die <strong>Lehrgang</strong>skosten<br />

nicht refundiert werden bzw.<br />

muss der Betrag zur Gänze vom/von<br />

der Teilnehmer/in bezahlt werden. Es<br />

kann jedoch vor Beginn des <strong>Lehrgang</strong>s<br />

ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt<br />

werden. Sollte Ihnen die Teilnahme an<br />

einzelnen Seminaren wegen Krankheit<br />

oder Terminüberschneidungen nicht<br />

möglich sein, so können Sie diese -<br />

nach schriftlicher Abmeldung vor Seminarbeginn<br />

- zum ehest möglichen<br />

Termin nachholen. Alle außergerichtlichen<br />

und gerichtlichen Kosten<br />

bei Zahlungsverzug gehen zu Lasten<br />

des Schuldners/der Schuldnerin. Bei<br />

Zahlungsverzug gelten Mahnspesen in<br />

Höhe von 3% der zu zahlenden<br />

Summe pro Mahnung sowie Zinsen<br />

von 1% pro Monat als vereinbart.

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