Diplom-Lehrgang - Steirische Lehrlingsakademie
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Stornobedingungen<br />
Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Anmeldungen werden in der<br />
Reihenfolge des Einlangens der<br />
Anmeldeformulare berücksichtigt.<br />
Die Anmeldung per E-Mail und Fax<br />
ist verbindlich und wird von uns<br />
nach Einlagen schriftlich bestätigt.<br />
Die Rechnung über die jeweilige<br />
<strong>Lehrgang</strong>sgebühr wird Ihnen<br />
zugesendet, sobald der <strong>Lehrgang</strong><br />
fix startet.<br />
Sollte der <strong>Lehrgang</strong> nicht statt<br />
finden, werden Sie umgehend<br />
informiert. Änderungen der<br />
Trainer/innen und/oder Änderungen<br />
der Modulinhalte bzw. Ort und<br />
Zeit bleiben der <strong>Lehrgang</strong>sleiterin<br />
vorbehalten.<br />
Nach Abschluss des <strong>Lehrgang</strong>s und<br />
vollständiger Bezahlung der<br />
<strong>Lehrgang</strong>skosten erhält jede/r<br />
Teilnehmer/in ein <strong>Diplom</strong>. Das<br />
Zertifikat nach ISO 17024 wird<br />
nach Vorlage aller notwendigen<br />
Unterlagen und Formulare direkt<br />
von der Zertifizierungsagentur<br />
SystemCert in Leoben erstellt und<br />
zugesendet.<br />
Stornobedingungen<br />
Bei schriftlicher Stornierung Ihrer<br />
Anmeldung bis 4 Wochen vor<br />
<strong>Lehrgang</strong>sbeginn werden 25% des<br />
Betrages als Stornogebühr verrechnet.<br />
Danach oder bei Abbruch des<br />
<strong>Lehrgang</strong>s können die <strong>Lehrgang</strong>skosten<br />
nicht refundiert werden bzw.<br />
muss der Betrag zur Gänze vom/von<br />
der Teilnehmer/in bezahlt werden. Es<br />
kann jedoch vor Beginn des <strong>Lehrgang</strong>s<br />
ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt<br />
werden. Sollte Ihnen die Teilnahme an<br />
einzelnen Seminaren wegen Krankheit<br />
oder Terminüberschneidungen nicht<br />
möglich sein, so können Sie diese -<br />
nach schriftlicher Abmeldung vor Seminarbeginn<br />
- zum ehest möglichen<br />
Termin nachholen. Alle außergerichtlichen<br />
und gerichtlichen Kosten<br />
bei Zahlungsverzug gehen zu Lasten<br />
des Schuldners/der Schuldnerin. Bei<br />
Zahlungsverzug gelten Mahnspesen in<br />
Höhe von 3% der zu zahlenden<br />
Summe pro Mahnung sowie Zinsen<br />
von 1% pro Monat als vereinbart.