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Verschiedene Mitteilungen - Gemeinde Tentlingen

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Friedhofreglement: Inkraftsetzung<br />

An den <strong>Gemeinde</strong>versammlungen von Giffers und <strong>Tentlingen</strong> wurde am 04.12.2009 das<br />

Friedhofreglement, inklusive der Gebührenordnung, genehmigt und hernach der<br />

entsprechenden kantonalen Direktion zur Unterzeichnung vorgelegt. Mit Datum vom 28.01.2010<br />

genehmigte ihrerseits die kantonale Direktion für Gesundheit und Soziales das Reglement samt<br />

Gebührenordnung. Folglich gilt dieses Dokument nun als definitiv in Kraft gesetzt.<br />

Das gemeinsame Friedhofreglement der <strong>Gemeinde</strong>n Giffers und <strong>Tentlingen</strong> kann samt<br />

Gebührenordnung über die jeweilige Homepage der <strong>Gemeinde</strong> (für Giffers:<br />

http://www.giffers.ch/dokumente/Parrei/Friedhofreglement2010.pdf) aufgerufen werden.<br />

Selbstverständlich liegt das Reglement auf der Wohnsitzgemeinde zur Einsicht auf.<br />

Aufruf<br />

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 10. - 11. Februar 2010 kamen infolge Glatteises,<br />

beim Kreisel vor dem Heim Linde, Fahrzeuge von der Strasse ab. Dabei wurde die Strassen-<br />

Signalisation stark in Mitleidenschaft gezogen. Leider hat sich niemand bei der <strong>Gemeinde</strong> oder<br />

bei der Polizei gemeldet.<br />

Hinweise zu diesen Ereignissen sind der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Tentlingen</strong> unter Tel. 026 418 19 75<br />

oder dem nächsten Polizeiposten mitzuteilen.<br />

Sie können so mithelfen, dass unnötig Steuergelder für derartige Vergehen eingesetzt werden<br />

müssen.<br />

Wir danken für Ihre Unterstützung und sichern Ihnen zu, Ihre Angaben vertraulich zu behandeln.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Tentlingen</strong><br />

Neue Steuerpflichtige – Eintritt ins Berufsleben<br />

Neue Steuerpflichtige, die ins Berufsleben eintreten, unterstehen bei Beginn ihrer Steuerpflicht<br />

der Gegenwartsbesteuerung. Davon betroffen sind:<br />

• Alle Personen, die erstmals eine Erwerbstätigkeit aufnehmen<br />

• Personen, die von einem anderen Kanton oder vom Ausland herkommen<br />

• Studenten, bei Neueinstieg ins Berufsleben<br />

• WiedereinsteigerInnen ins Berufsleben<br />

Diese neuen Steuerpflichtigen haben bei Eintritt ins Erwerbsleben unbedingt Meldung an die<br />

<strong>Gemeinde</strong> zu machen. Wir werden dann besorgt sein, dass die betroffenen Personen<br />

entsprechende Anzahlungen leisten können. Nur so kann man unliebsamen<br />

Steuernachzahlungen vorbeugen.<br />

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