Aktuelle Satzung - Versorgungswerk der Rechtsanwälte Hamburg
Aktuelle Satzung - Versorgungswerk der Rechtsanwälte Hamburg
Aktuelle Satzung - Versorgungswerk der Rechtsanwälte Hamburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Abschnitt III<br />
Leistungen<br />
§ 15<br />
Leistungsarten<br />
(1) Das <strong>Versorgungswerk</strong> erbringt auf Antrag seinen Mitglie<strong>der</strong>n und sonstigen<br />
Leistungsberechtigten nach Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen folgende Leistungen:<br />
1. Altersrente (§§ 17 und 19),<br />
2. Berufsunfähigkeitsrente (§ 18),<br />
3. Hinterbliebenenrente (§§ 21 bis 24),<br />
4. Sterbegeld (§ 26),<br />
5. Übertragung von Beiträgen (§ 34)<br />
und<br />
6. Kapitalabfindung (§ 28).<br />
Auf die Leistungen besteht ein Rechtsanspruch.<br />
(2) Das <strong>Versorgungswerk</strong> kann Zuschüsse für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen<br />
zur Erhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Berufsfähigkeit gemäß § 20 gewähren.<br />
(3) Ist die Mitgliedschaft beendet, werden Renten nur aufgrund <strong>der</strong> tatsächlich durch<br />
Beitragszahlungen erworbenen Steigerungszahlen geleistet.<br />
(4) Über Leistungen und Zuschüsse wird durch Bescheid entschieden.<br />
(5) Alle Renten werden für den vollen Monat gezahlt.<br />
§ 16<br />
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten<br />
(1) Wer Leistungen beantragt o<strong>der</strong> erhält, hat<br />
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistungsgewährung erheblich sind, auf<br />
Verlangen des <strong>Versorgungswerk</strong>es <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte durch<br />
Dritte zuzustimmen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls die Ärzte von <strong>der</strong> Schweigepflicht zu<br />
entbinden, die Ihn behandeln o<strong>der</strong> behandelt haben,<br />
2. Än<strong>der</strong>ungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind o<strong>der</strong> über die<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Leistung Erklärungen abgegeben worden sind,<br />
unverzüglich mitzuteilen,<br />
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des <strong>Versorgungswerk</strong>es<br />
Beweisurkunden vorzulegen o<strong>der</strong> ihrer Vorlage zuzustimmen.<br />
(2) Wer Leistungen beantragt o<strong>der</strong> erhält, hat sich auf Verlangen des <strong>Versorgungswerk</strong>es<br />
einer Heilbehandlung zu unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass sie eine Besserung<br />
seines Gesundheitszustandes herbeiführen o<strong>der</strong> eine Verschlechterung verhin<strong>der</strong>n wird.