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SITZUNG DES GEMEINDERATES - Marktgemeinde Kremsmünster

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G:\28\<strong>SITZUNG</strong>\GR\20011204\Protokoll GR.doc<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche<br />

<strong>SITZUNG</strong> <strong>DES</strong> <strong>GEMEINDERATES</strong><br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> am Dienstag, 04. Dezember 2001<br />

Tagungsort: GR-Sitzungssaal, 3. Stock, Rathaus <strong>Kremsmünster</strong><br />

Anwesende:<br />

ÖVP FPÖ SPÖ<br />

Franz Fellinger (Bürgermeister) x Ulrich Hanstein E GV Gottfried Steiner x<br />

Vbgm. Johann Dutzler x Rudolf Michlmayr x August Michael Fellinger x<br />

GV Dr. Walter Gegenhuber x Vbgm. Ewald Derflinger x Pauline Eiler x<br />

GV Gerhard Obernberger x Renate Brandstätter E Edeltraud Guggi x<br />

Gerhard Winkler-Ebner x Uwe Reithuber x DI Marco Köttstorfer x<br />

Helmut Zettl x Doris Wimmer x<br />

Reinhard Humenberger-Riesenh. x Franz Mörtenhuber x<br />

Brigitta Oberhuber x<br />

Alois Voithofer E<br />

Georg Neubauer x<br />

GV Univ.-Prof. Heinz Preiss x<br />

Gertraud Sperrer x<br />

Karl Dutzler x<br />

Mag. Klaus Thaler x<br />

Mag. Gabriele Hebesberger E<br />

Klaus Hübner x<br />

Mag. Robert Kastler x<br />

Christine Steinmair x<br />

Josef-Georg Fellinger x<br />

Ersatzmitglieder:<br />

Richard Scheinecker x Karl Wimmer x<br />

Karl Strauß x Paul Friedl x<br />

Weiters anwesend:<br />

Amtsleiter Reinhard Haider x Schriftführer Kohlmannhuber x Kassenleiter Scheiterbauer x<br />

Legende: x = anwesend, E = entschuldigt abwesend, N = nicht entschuldigt abwesend


Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw.<br />

Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18. Oktober 2001 bis zur heutigen Sitzung während der<br />

Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt<br />

und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Der Vorsitzende stellt den Dringlichkeitsantrag, folgende Angelegenheiten in die heutige Tagesordnung<br />

aufzunehmen:<br />

Top 16.: Lawog gemeinn. Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, reg. GenmbH, Linz, Errichtung<br />

von Um- und Zubaumaßnahmen sowie eines Stockwerksaufbaues beim Internat der Berufsschule <strong>Kremsmünster</strong><br />

in „4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Kirchberg 7“- Berufung des Herrn Günther Zachl, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>,<br />

Prandtauerstraße 7, gegen Baubewilligungsbescheid vom 15. November 2001 – Berufungsentscheidung<br />

TOP 18. g) WSG-Wohnung Josef-Assam-Straße 14 (ca. 80 m²) nach Brigitte Hager<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 29 Stimmen (bei Abwesenheit von GR Dr. Gegenhuber und GR<br />

Karl Strauß) einstimmig angenommen.<br />

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G:\28\<strong>SITZUNG</strong>\GR\20011204\Protokoll GR.doc<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

1. Bericht über die Prüfung der Kassengebarung durch die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 31.<br />

Oktober 2001<br />

2. Bericht des Gemeinde-Prüfungsausschusses vom 9. Oktober 2001<br />

3. Bericht des Gemeinde-Prüfungsausschusses vom 22. November 2001<br />

4. Nachtragsvoranschlag 2001<br />

a) Ordentlicher Haushalt<br />

b) Außerordentlicher Haushalt<br />

5. Soziale Staffelung der Kindergartenbeiträge<br />

(Aufnahme des Tagesordnungspunktes auf Antrag der SPÖ gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990)<br />

6. EURO-Umstellung ab 1.1.2002 – Glättung/Anpassung der Gemeindegebühren/-abgaben/-tarife/förderungen<br />

7. Tourismusabgabeordnung 2002 – Änderung und Neufassung<br />

8. Lustbarkeitsabgabeordnung 2002 - Neufassung<br />

9. Voranschlag 2002<br />

a) Hebesätze und Gebühren<br />

b) Dienstpostenplan


c) Ordentlicher Haushalt<br />

d) Außerordentlicher Haushalt<br />

10. Kassenkredit 2002 - Vergabe<br />

11. Tennishalle UTC-Kremsegg – Sanierung; Beschluss des Finanzierungsplanes<br />

12. Fa. Greiner-BioOne, Bad-Haller-Straße – Vereinbarung hinsichtlich Oberflächenwasserentsorgung<br />

13. Unimarkt HandelsgesmbH & Co KG, Traun – Getränkesteuerfestsetzung 1.3.1999 – 29.2.2000;<br />

Entscheidung über die Berufung vom 31.10.2001<br />

14. Mair OEG <strong>Kremsmünster</strong> - Getränkesteuer 1999; Aussetzung der Berufungsentscheidung gemäß §<br />

210 Oö. LAO<br />

15. Seibt Rudolf und Maria, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Stifterstraße 15 – Vorschreibung von<br />

Aufschließungsbeiträgen nach dem Oö. Raumordnungsgesetz für Gst. 208/12, KG Unterburgfried –<br />

neuerliche Berufungsentscheidung<br />

16. Lawog gemeinn. Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, reg. GenmbH, Linz, Errichtung<br />

von Um- und Zubaumaßnahmen sowie eines Stockwerksaufbaues beim Internat der Berufsschule<br />

<strong>Kremsmünster</strong> in „4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Kirchberg 7“- Berufung des Herrn Günther Zachl, 4550<br />

<strong>Kremsmünster</strong>, Prandtauerstraße 7, gegen Baubewilligungsbescheid vom 15. November 2001 –<br />

Berufungsentscheidung<br />

17. Pyhrnbahnstrecke Linz-Selztal – Ausbau; Resolution der Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf/Krems<br />

18. Wohnungsvergaben<br />

a) Gemeindewohnung Franz-Hönig-Straße 10 (125 m²) nach Katharina Bachmaier<br />

b) WSG-Wohnung Josef-Assam-Straße 10 (ca. 80 m²) nach Roman und Anita Bachmair<br />

c) WSG-Wohnung Josef-Assam-.Straße 12 (ca. 80 m²) nach Familie Ringseis<br />

d) WSG-Wohnung Josef-Assam-Straße 14 (ca. 80 m²) nach Elisabeth Stürmer<br />

e) LAWOG-Wohnung Josef-Assam-Straße 4 (72,97 m²) nach Irmgard Kadrabek<br />

f) BRW-Wohnung Papiermühlstraße 27, Haus 7, (87,85 m²) nach Andreas Leutgeb<br />

g) WSG-Wohnung Josef-Assam-Straße 14 (ca. 80 m²) nach Brigitte Hager<br />

19. Allfälliges<br />

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A u s f ü h r u n g<br />

1. Bericht über die Prüfung der Kassengebarung durch die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf<br />

vom 31. Oktober 2001<br />

GR Guggi verliest auf Ersuchen des Vorsitzenden den Bericht über die Prüfung der Kassengebarung durch<br />

die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 31. Oktober 2001 mit folgendem Inhalt:<br />

Die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems hat im Sinne der Bestimmungen des § 105 der Oö.<br />

GemO. 1990 i.d.g.F. in Verbindung mit § 5 der GemPO., LGBl.Nr. 50/1980 i.d.g.F. LGBl.Nr. 61/1999, am 29.<br />

10.2001 bei der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> unvermutet eine auf die Kassengebarung beschränkte<br />

Gebarungsprüfung vorgenommen.


1. Dabei wurden folgende Kassenbestände festgestellt:<br />

Bargeld:<br />

Kontostände bei:<br />

ATS 18.970,00<br />

Sparkasse Kremstal/Pyhrn ATS -13.542.439,59<br />

Raiba <strong>Kremsmünster</strong> ATS -10.028.423,41<br />

Volksbank <strong>Kremsmünster</strong> ATS -1.075.369,17<br />

Oberbank <strong>Kremsmünster</strong> ATS -1.089.318,35<br />

S u m m e ATS -25.716.580,52<br />

Als Kassensollbestand wurde ebenfalls ein Betrag in dieser Höhe ermittelt. Die Übereinstimmung des<br />

festgestellten Istbestandes mit dem ermittelten Sollbestand ist somit gegeben.<br />

2. Die Richtigkeit der im letzten Tagesabschluss ausgewiesenen Bestände wurden anhand der<br />

entsprechenden Kontoauszüge nachgewiesen.<br />

3. Gemäß § 83 Oö. Gemeindeordnung 1990 kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

des ordentlichen Gemeindevoranschlages Kassenkredite aufnehmen, die ein Sechstel der Einnahmen des<br />

ordentlichen Gemeindevoranschlages nicht überschreiten dürfen. Bei veranschlagten ordentlichen<br />

Gesamteinnahmen von ATS 104.780.000,00 errechnet sich dieser Betrag für 2001 mit ATS 17.463.333,00.<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2000 wurde der Kassenkredit bei den vier ortsansässigen<br />

Banken mit ATS 16.000.000,00 festgelegt.<br />

Da zum Zeitpunkt der gegenständlichen Prüfung der Kassenkreditstand bei insgesamt ATS 25.735.550,52<br />

lag, wurde nicht nur der gesetzliche Kassenkredithöchstrahmen um rund 47 % überschritten, sondern auch<br />

die Kassenkreditmittel fast ausschließlich zur Vorfinanzierung von verschiedenen außerordentlichen<br />

Vorhaben verwendet. Somit wurde ein Kredit in laufender Rechnung begründet, dessen Aufnahme nach § 84<br />

leg.cit. der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedurft hätte. Eine derartige Genehmigung liegt aber nicht<br />

vor, woraus zu schließen ist, dass ein genehmigungspflichtiger Kredit in laufender Rechnung ohne<br />

aufsichtsbehördliche Genehmigung aufgenommen wurde.<br />

Außerdem wird in diesem Zusammenhang auch die Bestimmung des § 80 Abs. 2 leg.cit. hingewiesen,<br />

wonach Vorhaben nur insoweit begonnen und fortgeführt werden dürfen, als die dafür vorgesehenen<br />

Einnahmen vorhanden oder rechtlich und tatsächlich gesichert sind.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass laut den neuen Bestimmungen der Gemeindeordnungsnovelle 2002 jene<br />

Gemeinden, die den ordentlichen Haushalt ausgeglichen erstellen können, Kassenkredite zur Vorfinanzierung<br />

von außerordentlichen Vorhaben verwenden dürfen. Außerdem betrug der Stand der Kassenkredite am Tag<br />

der letzten Gemeinde-Prüfungsausschuss-Sitzung vom 22.11.2001 nur noch ATS 17,6 Mio (€ 1.279.041,88),<br />

was auf das angekündigte Sparprogramm zurückzuführen ist.<br />

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GR Guggi stellt den Antrag, den Bericht über die Prüfung der Kassengebarung durch die<br />

Bezirkshauptmannschaft zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 30 Stimmen (bei Abwesenheit von GR Dr. Gegenhuber)<br />

einstimmig angenommen.<br />

2. Bericht des Gemeinde-Prüfungsausschusses vom 9. Oktober 2001<br />

GR Guggi verliest den Bericht des Gemeinde-Prüfungsausschusses vom 9. Oktober 2001 mit folgendem<br />

Inhalt:<br />

Dem Prüfungsausschuss wurde eine Liste aller Gemeindegebühren/-abgaben/-tarife vorgelegt. Nach<br />

eingehender Prüfung erfolgt der Vorschlag, nachstehende Positionen nicht über die Inflationsrate zu erhöhen.<br />

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:<br />

Freibad; Tageskarte für auswärtige Schülergruppen EUR 0,80 EUR 0,70<br />

Freibad; Tageskarte für Eintritt ohne Bad EUR 0,80 EUR 0,70<br />

Kulturzentrum: Auf- und Abbauzeit EUR 15,00 EUR 14,50<br />

Kulturzentrum: Hilfskräfte pro Stunde EUR 25,00 EUR 24,00<br />

Sporthalle: Auf- und Abbauzeit EUR 15,00 EUR 14,50<br />

Sporthalle: Hilfskräfte pro Stunde EUR 25,00 EUR 24,00<br />

Sporthalle: Sportschuhe Halbtagesturnier EUR 3,50 EUR 3,00<br />

Sporthalle: Sesseln pro Sessel und Veranstaltung EUR 0,14 EUR 0,13<br />

Unter Einbeziehung dieser Änderungen wird vom Prüfungsausschuss dem Gemeinderat die<br />

Beschlussfassung der Euro-Glättung/Anpassung der Gemeindegebühren per 1.1.2002 laut heutigem<br />

Tagesordnungspunkt 6 empfohlen.<br />

GR Guggi stellt den Antrag, den Bericht des Prüfungsausschusses vom 9. Oktober 2001 zur Kenntnis zu<br />

nehmen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 30 Stimmen (bei Abwesenheit GR Dr. Gegenhuber) einstimmig<br />

angenommen.<br />

19:10 Uhr GV Dr. Gegenhuber betritt den Sitzungssaal<br />

3. Bericht des Gemeinde-Prüfungsausschusses vom 22. November 2001<br />

GR Guggi verliest den Bericht des Gemeinde-Prüfungsausschusses vom 22. November 2001 mit folgendem<br />

Inhalt:<br />

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Top 1 der Tagesordnung: Darlehenssituation<br />

Es wurde eine stichprobenartige Überprüfung der Darlehensverträge mit folgendem Ergebnis durchgeführt:<br />

• Für Darlehensaufnahmen wurden die Beschlüsse des Gemeinderates und die aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigungen eingeholt.<br />

• Tilgungspläne sind vorhanden.<br />

• Zinsen und Tilgungen wurden rechtzeitig bezahlt bzw. angebucht.<br />

• Die Darlehen werden zweckgebunden verwendet.<br />

• Der Nachweis über den Schuldenstand und Schuldendienst scheint im Voranschlag und<br />

Rechnungsabschluss ordnungsgemäß auf.<br />

• Verhandlungen über die Höhe der Zinssätze können insofern nicht geführt werden, da diese Zinsen an<br />

verschiedene Indikatoren gebunden sind.<br />

• Die Annuitätenhöhe im Jahr 2002 liegt bei 9,11 % der gemeindeeigenen Abgaben und Abgaben-<br />

Ertragsanteile (lt. Vorgabe des Rechnungshofes wäre ein Schuldendienst von über 10 % bedenklich).<br />

Kassenkredite sind nur zur Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes zulässig und dürfen ein Sechstel<br />

der Einnahmen des laufenden Gebarungsjahres nicht überschreiten. Die Verwendung von Kassenkrediten zur<br />

Leistung von außerordentlichen Ausgaben widerspricht dem Gesetz.<br />

Top 2 der Tagesordnung: Allfälliges<br />

Der Stand der Kassenkredite am heutigen Tag (22.11.2001) beträgt ATS 17,6 Mio (€ 1.279.041,88)<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass sich der Stand der Kassenkredite seit der letzten Prüfung am 31.10.2001 um<br />

ca. ATS 8 Mio (EUR 581.382,67) reduziert hat.<br />

GR Guggi stellt den Antrag, den Bericht des Gemeinde-Prüfungsausschusses vom 22. November 2001 zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

4. Nachtragsvoranschlag 2001<br />

a) Ordentlicher Haushalt<br />

b) Außerordentlicher Haushalt<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass gravierende Änderungen der Voranschlagsziffern die Erstellung eines<br />

Nachtragsvoranschlages notwendig machten. Der Nachtragsvoranschlag weist nur jene Positionen aus, die<br />

gegenüber dem Budgetansatz eine Veränderung erfahren haben. Insgesamt erhöhten sich die Einnahmen und<br />

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Ausgaben im Ordentlichen Haushalt um ATS 11.690.000 (EUR 849.545). Die betragsmäßig größten<br />

Veränderungen sind:<br />

EINNAHMEN Ordentlicher Haushalt<br />

• Erlöse Feiern und Feste - Beiträge für Marktfest ATS 335.000 (EUR 24.345)<br />

• Beiträge für statistische Erhebungen – Beitrag Volkszählung ATS 75.000 (EUR 5.450)<br />

• Leistungserlöse FW-Krühub – Einnahmen Wassertransport ATS 52.000 (EUR 3.779)<br />

• Landesbeitrag Fußgeherunterführung – nachträgliche Genehmigung ATS 270.000 (EUR 19.622)<br />

• Landesbeitrag Freibad – nachträgliche Genehmigung ATS 200.000 (EUR 14.535)<br />

• Bei den Anschlussgebühren für Wasser ATS 244.000 (EUR 17.732)und Kanal ATS 746.000 (EUR 54.214)<br />

konnten Mehreinnahmen veranschlagt werden.<br />

• Gemeindeabgaben – Mehreinnahmen bei Kommunalsteuer ATS 2.000.000 (EUR 145.346), Getränkesteuer<br />

ATS 320.000 (EUR 23.255) und Aufschließungsbeiträge für Wasser, Kanal, Straßen ATS 390.000 (EUR<br />

28.342)<br />

• Abgabenertragsanteile – Mehreinnahmen ATS 3.042.000 (EUR 221.071)<br />

• Die Rückführung vom Abschnitt Kanalisation ATS 3.210.000 (EUR 233.280) stellt eine Verbesserung der<br />

Einnahmen dar.<br />

AUSGABEN Ordentlicher Haushalt<br />

• Amtsausstattung Rathaus – EDV (neuer Server) und Schaukästen ATS 250.000 (EUR 18.168)<br />

• Feiern und Feste – Marktfest ATS 330.000 (EUR 23.982)<br />

• Statistisches Amt – Kosten Volkszählung ATS 115.000 (EUR 8.357)<br />

• Raumordnung – Restzahlung Flächenwidmungsplan, Orthofoto ATS 650.000 (EUR 47.237)<br />

• Freiwillige Zuwendungen – Zahlung an Jugendzentrum erst 2001 ATS 300.000 (EUR 21.802)<br />

• Kirchliche Angelegenheiten – Beitrag Sanierung Kirche Neukematen ATS 180.000 (EUR 13.081)<br />

• Ausbau Straßenbeleuchtung – ATS 260.000 (EUR 18.895)<br />

• Betriebsausstattung Bauhof – Kehrmaschine und Platte für Bühne ATS 50.000 (EUR 3.634)<br />

• Betriebsausstattung Fuhrpark – Schalengreifer LKW ATS 50.000 (EUR 3.634)<br />

• Instandhaltung Freibad – Lokal Schützenverein incl. Gemeinde ATS 800.000 (EUR 58.138)<br />

Kassenleiter Scheiterbauer erläutert auf Ersuchen des Vorsitzenden den Nachtragsvoranschlag. Er weist<br />

nochmals darauf hin, dass im Nachtragsvoranschlag 2001 nur jene Konten angeführt sind, bei denen sich<br />

gravierende Änderungen ergeben haben.<br />

Ordentlicher Haushalt<br />

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Gruppe 2<br />

GR Mörtenhuber erkundigt sich, warum sich die Kosten für Strom, Instandhaltung Hako und Versicherungen für<br />

die Bezirkssporthalle so gravierend erhöht haben.<br />

Kassenleiter Scheiterbauer erklärt, dass von der Energie AG die Stromkosten falsch eingestuft wurden und daher<br />

hohe Nachzahlungen notwendig wurden. Die Erhöhung der Instandhaltung Hako ist durch eine größere<br />

Reparatur entstanden und die Versicherung hat sich dadurch erhöht, dass zusätzliche Risiken (zB Glasbruch und<br />

Wasserleitungsschäden) versichert wurden.<br />

Zusammenfassung Ordentlicher Haushalt<br />

Gesamtsumme: ATS 116.470.000,00 (EUR 8.464.205,00) bei Einnahmen und Ausgaben<br />

Außerordentlicher Haushalt<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Außerordentlichen Haushalt Vorhaben mit Einnahmen von ATS 25.820.000<br />

(EUR 1.876.413) und Ausgaben von ATS 45.810.000 (EUR 3.329.143) veranschlagt sind. Es wird sich demnach<br />

ein Abgang von ATS 19.990.000 (EUR 1.452.730) ergeben. In diesen Beträgen sind die Abgänge laut<br />

Rechnungsabschluss 2000 in Höhe von ATS 21.452.000 (EUR 1.558.978) enthalten. Der tatsächliche Abgang<br />

ergibt sich im Rechnungsabschluss 2001 und muss dann in den Nachtragsvoranschlag 2002 übernommen<br />

werden.<br />

Überblick Außerordentlicher Haushalt<br />

Vorhaben NVA 2001<br />

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Inkl. Abgang<br />

2000<br />

NVA 2001<br />

Ohne Abgang<br />

2000<br />

NVA Euro<br />

Inkl. Abgang<br />

NVA Euro<br />

Ohne Abgang<br />

Aufzug Rathaus 425.000 0 30.885 0<br />

FW-Auto Markt 1.320.000 1.320.000 95.928 95.928<br />

Hauptschulumbau 275.000 240.000 19.985 17.441<br />

Freizeitanlagen 490.000 490.000 35.610 35.610<br />

Straßenbau 34.506.000 14.171.000 2.507.650 1.029.848<br />

Wehranlage Greiner 202.000 0 14.680 0<br />

LKW-Ankauf Fuhrpark 1.366.000 0 99.271 0<br />

Wasserleitungsbau 1.405.000 1.405.000 102.105 102.105<br />

Reinhaltungsverband 1.975.000 1.975.000 143.528 143.528


Kanalisation 3.846.000 3.846.000 279.500 279.500<br />

S U M M E : 45.810.000 23.447.000 3.329.142 1.703.960<br />

Kassenleiter Scheiterbauer erläutert die einzelnen Vorhaben im Außerordentlichen Haushalt.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Ordentlichen Haushalt im Nachtragsvoranschlag 2001 in der vorliegenden<br />

Fassung zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

24 „Ja“-Stimmen<br />

2 Gegenstimmen (GR Michlmayr, GR Reithuber)<br />

5 Stimmenthaltung (Vbgm. Ewald Derflinger, GR Mörtenhuber, GR Doris Wimmer, GR Karl Wimmer, GR Friedl)<br />

Er stellt den Antrag, den Außerordentlichen Haushalt im Nachtragsvoranschlag 2001 in der vorliegenden<br />

Fassung zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

24 „Ja“-Stimmen<br />

3 Gegenstimmen (GR Michlmayr, GR Reithuber, GR Mörtenhuber)<br />

4 Stimmenthaltungen (Vbgm. Ewald Derflinger, GR Doris Wimmer, GR Karl Wimmer, GR Friedl))<br />

5. Soziale Staffelung der Kindergartenbeiträge<br />

(Aufnahme des Tagesordnungspunktes auf Antrag der SPÖ gemäß § 46 Abs. 2 Oö. GemO 1990)<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass die SPÖ Fraktion einen Antrag auf Soziale Staffelung der Kindergartenbeiträge<br />

eingebracht hat und verliest diesen. Er stellt fest, dass diese Form der Antragseinbringung im Gemeinderat<br />

nicht üblich ist und weist darauf hin, dass solche Sachen normalerweise im Amt zu regeln sind. Die<br />

Kindergärten werden nicht von der Gemeinde sondern von der Caritas geführt, welche auch die Tarife<br />

festlegt.<br />

GR Winkler-Ebner berichtet, dass der Kindergartenausschuss bereits darüber beraten hat und es nicht leicht<br />

abzuwägen ist in welcher finanziellen Situation sich die Familien wirklich befinden. Außerdem unterstützt die<br />

Caritas bedürftige Familien ohnehin schon (11,3% der Familien erhielten bereits eine Ermäßigung. Diese<br />

erhält man ab dem 2. Kind oder Bedürftige).<br />

GR Steiner erkundigt sich wie hoch die Ermäßigungen sind.<br />

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Der Vorsitzende teilt mit, dass diese Frage nicht gleich beantwortet werden kann, da die Verhandlungen<br />

darüber im Ausschuss behandelt werden und ein Ergebnis in der nächsten Sitzung zu erwarten ist.<br />

GR Köttstorfer entschuldigt sich für die Form der Antragseinbringung, er dachte es sei die übliche Form. Er<br />

meint auch, dass die Berechnung sehr wohl möglich sei. Man könne sicherlich mit der Caritas verhandeln. In<br />

anderen Kindergärten und Horten ist auch eine Staffelung möglich und er hofft, dass es sich im nächsten<br />

Kindergartenausschuss machen lässt, eine Entscheidung zu treffen.<br />

Der Vorsitzende meint, dass es zB schwierig sei eine Einreihung bei Selbständigen zu treffen. So ist es<br />

schwierig wirklich unterstützungsbedürftige selbständige Familien herauszufiltern. Der Schul- und<br />

Kindergartenausschuss und der Caritas-Kindergartenausschuss werden darüber beraten.<br />

Die Ausführungen werden einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

6. EURO-Umstellung ab 1.1.2002 – Glättung/Anpassung der Gemeindegebühren/-abgaben/-tarife/förderungen<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Auflistung der Gemeindegebühren/-abgaben/-tarife/-förderungen und deren<br />

Anpassung an den Euro vom Gemeindevorstand am 27. September 2001 und vom Prüfungsausschuss vom<br />

9. Oktober 2001 eingehend geprüft wurde. Diese umfassende Auflistung aller Tarife außerhalb des<br />

Voranschlages soll auch künftig die Basis für Tarifänderungen bilden.<br />

Er stellt den Antrag, die dem Protokoll beiliegende Auflistung der Gemeindegebühren/-abgaben/-tarife/förderungen<br />

und deren Anpassung an den Euro in der vorliegenden Fassung zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

7. Tourismusabgabeordnung 2002 – Änderung und Neufassung<br />

GR Steinmair berichtet, dass es sich bei der Tourismusabgabe um jene Abgabe handelt, die ein Gast, der in<br />

<strong>Kremsmünster</strong> nächtigt, an die Gemeinde abführen muss.<br />

Aufgrund der Euro-Einführung per 1.1.2002 ist die Tourismus-Abgabeordnung (derzeit gültig aus dem Jahr 1992)<br />

der Gemeinde zu ändern. Basis dafür sind die Musterverordnung der Gewerbeabteilung des Landes Oö. vom<br />

27.7.2001, das Oö. Euro-Einführungsgesetz 2001 und die Empfehlung der Tourismuskommission <strong>Kremsmünster</strong><br />

vom 7.11.2001. In diesem Schreiben wurde der einstimmige Beschluss bekanntgegeben, die Tourismusabgabe<br />

von ATS 5,00 (€ 0,36) auf ATS 7,00 (€ 0,50) zu erhöhen. Für Jugendliche soll die Abgabe mit ATS 2,00 (€ 0,15)<br />

pro Nächtigung unverändert bleiben.<br />

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GR Steinmair stellt den Antrag, den vollinhaltlich verlesenen Verordnungsentwurf über die Einhebung einer<br />

Tourismusabgabe in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

8. Lustbarkeitsabgabeordnung 2002 – Neufassung<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass die gültige Lustbarkeitsabgabeordnung aus dem Jahr 1984 aufgrund der<br />

stattgefundenen Novellen des Lustbarkeitsabgabegesetzes und des Oö. Euro-Einführungsgesetzes 2001 einer<br />

Überarbeitung bzw. Neufassung bedarf.<br />

Dabei wurden im vorliegenden Entwurf weder die Prozentsätze noch die in EUR festgelegten Gebühren<br />

verändert. Für die Gemeinde relevant ist<br />

• die Lustbarkeitsabgabe auf verkaufte Eintrittskarten = 15 % des Entgeltes<br />

• und<br />

• die Abgabe auf Spielautomaten, welche mit EUR 4,30 (ATS 59,00) (mechanische Apparate)<br />

bzw. EUR 32,70 (ATS 450,00) (elektronische Geräte) vorgesehen ist.<br />

Die Verordnung wurde bereits einer positiven Vorprüfung der Aufsichtsbehörde unterzogen.<br />

Er stellt den Antrag, die Neufassung des vollinhaltlich verlesenen Verordnungsentwurfes hinsichtlich der<br />

Lustbarkeitsabgabe in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

9. Voranschlag 2002<br />

a) Hebesätze und Gebühren<br />

b) Dienstpostenplan<br />

c) Ordentlicher Haushalt<br />

d) Außerordentlicher Haushalt<br />

Die Hebesätze und Gebühren wurden unverändert belassen und lediglich nach den EURO-<br />

Umrechnungsrichtlinien in EUR umgerechnet. Einzig die Erhöhung der Kanal- und Wassergebühren ist<br />

vorzunehmen, da diese Mindestgebühren vom Land Oö. vorgeschrieben werden und die entsprechende<br />

Beschlussfassung Voraussetzung für die Gewährung von Landesbeiträgen ist („Ausschöpfung des finanziellen<br />

Potenzials der Gemeinde“).<br />

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Der Dienstpostenplan hat sich im Wesentlichen nicht verändert, wie der Beilage zum Voranschlag entnommen<br />

werden kann. Enthalten sind alle vom Gemeinderat aufgenommenen Bediensteten und alle auf die<br />

Dienstverhältnisse bezughabenden Beschlüsse des Gemeindevorstandes.<br />

Der Voranschlag ist die Grundlage der Finanzgebarung für das Haushaltsjahr 2002. Dieser sieht im<br />

ordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben von EUR 8.140.900,00 (ATS 112.021.226,00) vor. Diese<br />

Gesamtsumme entspricht gegenüber dem Voranschlag 2001 eine Steigerung um ca. 6,9 %. Der Ordentliche<br />

Haushalt konnte ausgeglichen erstellt werden. Die Finanzkraft der Gemeinde, zusammengesetzt aus eigenen<br />

Steuern EUR 2.517.200,00 (ATS 34.637.427,00) und den Abgaben-Ertragsanteilen samt<br />

Getränkesteuerausgleich EUR 3.408.400,00 (ATS 46.900.607,00) ergibt einen Betrag von EUR 5.602.600,00<br />

(ATS 77.093.457,00).<br />

Gravierende Ausgabenerhöhungen gegenüber 2001 ergaben sich bei<br />

• Krankenanstaltenbeiträge 56.950,00 oder 8,40 %<br />

• Sozialhilfeumlage 33.400,00 oder 3,90 %<br />

Die Beiträge für Berufsschulen, Tierkörperverwertung und Krankenanstalten, sowie die Landes- und<br />

Sozialhilfeverbandsumlage binden EUR 2.184.000,00 (ATS 30.052.495,00) oder ca. 27 % der Ausgaben im<br />

Ordentlichen Haushalt. Diese Prozentzahl ist gegenüber dem Jahr 2001 gleichgeblieben.<br />

Die Annuitäten 2002 betragen insgesamt EUR 539.774,00 (ATS 7.427.452) das sind 6,63 % (Vorjahr 6,13 %)<br />

des ordentlichen Haushaltes. Die Annuitäten sind gegenüber 2001 um EUR 47.779,00 (ATS 657.453,00)<br />

gestiegen. (= 9,7 %).<br />

Im Außerordentlichen Haushalt sind Vorhaben mit Ausgaben von EUR 1.017.600,00 (ATS 14.002.481,00) und<br />

Einnahmen von EUR 1.191.900,00 (ATS 16.400.902,00) vorgesehen. Durch eine sparsame Wirtschaftsführung<br />

kann daher ein Überschuss in Höhe von EUR 174.300,00 (ATS 2.398.420,00) erzielt werden, welcher den<br />

Abgang aus dem Jahr 2001 vermindert.<br />

Im Gemeindevorstand vom 27.11.2001 wurden Änderungsabsichten geäußert, die auf der Beilage<br />

zusammengefasst sind.<br />

Vorhaben 2002 (in EUR) EUR ATS<br />

Feuerwehrauto Markt 29.100,00 400.000,00<br />

Kindergarten – Außenanlagen 48.000,00 660.500,00<br />

Straßenbau 400.100,00 5.505.000,00<br />

Wasserversorgung BA 05 253.500,00 3.488.000,00<br />

Abwasserbeseitigung BA 08 286.900,00 3.948.000,00<br />

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Darlehensaufnahmen sind im Voranschlagsentwurf in Höhe von EUR 518.100,00 (ATS 7.129.211,00) für<br />

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgesehen. Damit kann den geforderten Maastricht – Kriterien<br />

entsprochen werden.<br />

Der Vorsitzende ersucht den Kassenleiter den Voranschlag im Detail zu erläutern.<br />

a) Hebesätze<br />

Kassenleiter Scheiterbauer teilt mit, dass die Kanal- und Wassergebühren laut Vorgaben des Landes erhöht<br />

wurden.<br />

GR Mörtenhuber stellt fest, dass Preiserhöhungen durch die Euro-Umstellung nicht erlaubt sind.<br />

GV Obernberger informiert, dass die Anhebung der Hebesätze nicht durch die Euro-Umstellung erfolgt,<br />

sondern vom Land vorgeschrieben werden. Sollte sich die Gemeinde nicht daran halten, werden vom Land<br />

die Förderungen gestrichen.<br />

GR Mörtenhuber stellt weiters fest, dass die Pro-Kopf-Verschuldung wesentlich höher wäre, wenn die<br />

Leasingfinanzierungen dazugerechnet werden.<br />

Der Vorsitzende betont, dass Leasingfinanzierungen schon seit ca. 20 Jahren üblich sind.<br />

Er stellt den Antrag, die Hebesätze in der vorliegenden Fassung zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

27 „Ja“-Stimmen<br />

2 „Nein“-Stimmen (GR Mörtenhuber, GR Karl Wimmer)<br />

2 Stimmenthaltungen (GR Michlmayr, GR Reithuber)<br />

b) Dienstpostenplan<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Dienstpostenplan in der vorliegenden und anfangs erwähnten Fassung<br />

zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

c) Ordentlicher Haushalt<br />

Kassenleiter Scheiterbauer erläutert den Ordentlichen Haushalt im Detail.<br />

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Gruppe 7<br />

GV Obernberger weist darauf hin, dass der veranschlagte Betrag für das Ortsmarketing <strong>Kremsmünster</strong> zu<br />

niedrig ist.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde den Ortsmarketing Verein auf jeden Fall unterstützen wird und<br />

sollte mehr als veranschlagt benötigt werden, wird dies im Nachtragsvoranschlag 2002 ausgeglichen.<br />

Er stellt den Antrag, den Ordentlichen Haushalt im Voranschlag 2002 in der vorliegenden Fassung zu<br />

beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

24 „Ja“-Stimmen<br />

7 „Nein“-Stimmen (gesamte FPÖ-Fraktion)<br />

d) Außerordentlicher Haushalt<br />

Kassenleiter Scheiterbauer erläutert den Außerordentlichen Haushalt im Detail.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Außerordentlichen Haushalt im Voranschlag 2002 in der vorliegenden<br />

Fassung zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

24 „Ja“-Stimmen<br />

7 „Nein“-Stimmen (gesamte FPÖ-Fraktion)<br />

Der Vorsitzende zeigt sich verwundert über die jahrelange, beständige Ablehnung des Budgets durch die FP-<br />

Fraktion, obwohl die Eckdaten stimmen.<br />

GV Obernberger ersucht die FP-Vertreter um eine Begründung dieser ablehnenden Haltung zum Budget.<br />

GR Michlmayr ist der Meinung, dass zu wenig Sparmaßnahmen und zu viele zu teure Investitionen getätigt<br />

werden, zB ein Teil der Straßenbaumaßnahmen nicht notwendig bzw. zu teuer waren.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass zur Zeit etwa 80 % des Straßenbauprogrammes abgeschlossen sind und bei<br />

Fertigstellung wird die Gemeinde ca. ATS 2.000.000,00 (EUR 145.345,67) jährlich an Regenerierungsarbeiten<br />

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einsparen. Er betont, dass Kritik in Ordnung ist, er erwartet sich aber konkrete Aussagen und nicht allgemeine<br />

Kritik oder Ablehnung.<br />

GR Mörtenhuber fügt hinzu, dass die FPÖ-Fraktion nicht gegen den Straßenbau ist, sie sind jedoch der<br />

Meinung, dass der Straßenbau über die Güterwegmeisterei um 50 % billiger wäre.<br />

Vbgm. Dutzler stimmt zu, dass der Güterwegbau günstiger ist, es ist jedoch nur die Errichtung von einem<br />

Güterweg im Jahr möglich. Er bekennt sich zum Straßenbauprogramm.<br />

GV Dr. Gegenhuber spricht der Wirtschaftsführung der Gemeinde ein Lob aus und begründet dies damit, dass<br />

die Wirtschaftkammer Oö. der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> für die gute Wirtschaftsführung den 1. Preis<br />

verliehen hat. Die Gemeinde hat sich konsolidiert und er spricht der Führung und der Verwaltung seine<br />

Anerkennung aus.<br />

10. Kassenkredit 2002 – Vergabe<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass gemäß § 83 der OÖ. Gemeindeordnung ein Kassenkredit in Höhe von einem<br />

Sechstel der Einnahmen des Ordentlichen Haushaltes zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen<br />

Gemeindevoranschlages aufgenommen werden kann.<br />

Die maximale Höhe des Kassenkredites beträgt daher EUR 1.357.000 (ATS 18.672.727,10) (ein Sechstel von<br />

EUR 8.140.900 (ATS 112.021.226,00)). Der geplante Kassenkredit für das Jahr 2002 wurde ordnungsgemäß an<br />

alle vier <strong>Kremsmünster</strong>er Banken ausgeschrieben. Der Angebotsspiegel ist untenstehend ersichtlich.<br />

Kreditinstitut<br />

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EURIBOR = 3,363 %<br />

(September 2001)<br />

Volksbank <strong>Kremsmünster</strong> 3,463%<br />

Sparkasse Kremstal-Pyhrn AG 3,463 % = 3,500 %<br />

Raiffeisenbank <strong>Kremsmünster</strong> 3,488 % = 3,500 %<br />

Oberbank <strong>Kremsmünster</strong> 3,513%<br />

Bindung an Euribor, Aufschlag 0,1 %,<br />

vierteljährliche Zinsabrechnung<br />

Bindung an Euribor, Grundlage mittleres Monat<br />

Vorquartal, Zuschlag 0,1 %, kaufmännisch<br />

gerundet auf das 1/8 %, vierteljährliche<br />

Zinsabrechnung<br />

Bindung an Euribor, Zuschlag 0,125 %,<br />

aufgerundet auf das nächste 1/10, vierteljährliche<br />

Zinsabrechnung<br />

Bindung an Euribor, Grundlage mittleres Monat<br />

Vorquartal, Zuschlag 0,15 %, vierteljährliche<br />

Zinsabrechnung<br />

Die Sparkasse hat als einziges Institiut einen Fixzinssatz mit 3,5 % für das gesamte Jahr angeboten.


Im Jahr 2001 wurde der Kassenkredit wie folgt verteilt: Vorschlag für das Jahr 2002<br />

Sparkasse ATS 7,0 Mio (EUR 508.709,84) EUR 535.000 (ATS 7.361.760,50)<br />

Raiffeisenbank ATS 7,0 Mio (EUR 508.709,84) EUR 535.000 (ATS 7.361.760,50)<br />

Volksbank ATS 1,7 Mio (EUR 123.543,82) EUR 143.500 (ATS 1.974.603,05)<br />

Oberbank ATS 1,7 Mio (EUR 123.543,82) EUR 143.500 (ATS 1.974.603,05)<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Kassenkredite für 2002 zu den angeführten Konditionen wie folgt zu<br />

vergeben:<br />

Sparkasse Kremstal/Pyhrn AG EUR 535.000,00 (ATS 7.361.760,50)<br />

Raiffeisenbank <strong>Kremsmünster</strong> EUR 535.000,00 (ATS 7.361.760,50)<br />

Volksbank <strong>Kremsmünster</strong> EUR 143.500,00 (ATS 1.974.603,05)<br />

Oberbank <strong>Kremsmünster</strong> EUR 143.500,00 (ATS 1.974.603,05)<br />

Gesamtsumme EUR 1.357.000,00 (ATS 18.672.727,10)<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen<br />

11. Tennishalle UTC-Kremsegg – Sanierung; Beschluss des Finanzierungsplanes<br />

GV Prof. Preiss teilt mit, dass der Beschluss trotz der derzeit nicht absehbaren Entwicklung des Freigeländes<br />

rund um Schloss Kremsegg gefasst werden soll, damit die Mittel des Gemeindereferates und des Landes Oö.<br />

gesichert werden. Die Ausführung der Sanierung soll erst dann geschehen, wenn die Zukunft des Freigeländes<br />

geklärt ist.<br />

Der nachstehende Finanzierungsplan der Gemeindeabteilung des Landes Oö. wurde in den letzten Tagen von<br />

Herrn Prof. Heinz Preiss gemeinsam mit Herrn Ing. Quatember/Land Oö. auf den heutigen Stand der Dinge<br />

überarbeitet.<br />

Gemeindemittel aus dem OH: die Gemeinde hat bisher im Jahr 1999 ATS 200.000 (€ 14.534,57) für die<br />

Sanierung der Tennishalle (konkret: Austausch der Beleuchtung mit Gesamtkosten von ATS 548.000 (€<br />

39.824,71) überwiesen, sodass noch ATS 1.000.000 (€ 72.672,83) als Gemeindebeitrag offen ist.<br />

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Bezeichnung der<br />

Finanzmittel<br />

-2000 2001 2002 2003 2004 2005 Gesamt<br />

Rücklagen 0 0 0 0 0 0 0<br />

Anteilsbetrag OH 200 200 200 300 300 1.200<br />

Eigenleistungen 200 200 200 200 700 700 2.200<br />

LV Union 100 100 100 100 100 0 500<br />

Landeszuschuss<br />

Sportreferat<br />

200 600 150 150 200 200 1.500<br />

BZ-Mittel 0 0 0 0 600 600 1.200<br />

Summe<br />

Beträge in ATS 1.000<br />

700 900 650 650 1.900 1.800 6.600<br />

GV Obernberger stellt den Antrag, den vollinhaltlich verlesenen Finanzierungsplan hinsichtlich der Sanierung der<br />

Tennishalle UTC-Kremsegg zu genehmigen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis mehrheitlich angenommen:<br />

30 „Ja“-Stimmen<br />

1 Stimmenthaltung (GR Mag. Kastler)<br />

12. Fa. Greiner-BioOne, Bad-Haller-Straße – Vereinbarung hinsichtlich<br />

Oberflächenwasserentsorgung<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Firma Bio-One laut gültigem Wasserrechtsbescheid eine<br />

Retentionsmaßnahme für Oberflächenwässer zu setzen hat. Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> kann hinsichtlich<br />

der Oberflächenwassersituation im Betriebsbaugebiet Kremsegg ein Regenrückhaltebecken im Bereich unterhalb<br />

der Straßenmeisterei auf – derzeit noch – Stiftsgrund errichten. Für ein Erdbecken von 500 m³ ergibt die<br />

Kostenschätzung vom Büro DI Eitler ATS 1,5 Mio. (EUR 109.009,25), für ein Erdbecken im Ausmaß von 1.000<br />

m³ sind Kosten von ATS 2,1 Mio. (EUR 152.612,95), jeweils excl. Ust., zu erwarten. Er erklärt anhand einer<br />

Overheadfolie die genaue Situierung dieses Rückhaltebeckens.<br />

GV Obernberger, GR Humenberger, GR Josef Georg Fellinger und GR Mag. Kastler verlassen den Sitzungssaal<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> tendiert zur Errichtung eines 1.000 m³-Beckens, weil damit sowohl bei einer<br />

Erweiterung der Firma Bio-One als auch für eine eventuelle Betriebsansiedlung im angrenzenden<br />

Gemeindegebiet Rohr/Kremstal die Oberflächenwasserentsorgung gesichert ist.<br />

Bei einer Beteiligung der Firma Bio-One an den Errichtungskosten für ein Regenrückhaltebecken durch die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> entstehen folgende Vorteile für Bio-One: die Auflagen des<br />

Wasserrechtsbescheides werden erfüllt, keine Instandhaltungskosten und bei einer möglichen Erweiterung der<br />

Firma Bio-One keine weiteren Errichtungskosten für die Entsorgung der Oberflächenwässer.<br />

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Nach einer Besprechung zwischen Bgm. Fellinger und Geschäftsführer Konrad am 22. Oktober 2001 bestätigte<br />

Herr Konrad am 23. Oktober 2001 schriftlich, dass sich die Firma Greiner BioOne mit einem Kostenanteil von<br />

ATS 750.000 (€ 54.504,63) (exkl. USt.) an der Errichtung eines Rückhaltebeckens mit 1.000 m³ beteiligen wird,<br />

wenn die Gemeinde dafür die entsprechenden Verpflichtungen des gültigen Wasserrechtsbescheides für die<br />

Firma Greiner BioOne übernimmt.<br />

Mit diesem Beitrag würden nur für den derzeit bestehenden Betrieb die Kanal-, Wasser- und<br />

Oberflächengebühren abgegolten. Für sämtliche Erweiterungen sind die vorgesehenen Kanal-, Wasser- und<br />

Oberflächenentwässerungsgebühren zu bezahlen.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung zwischen der Firma Greiner-<br />

BioOne und der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> hinsichtlich der Oberflächenwasserentsorgung zu<br />

genehmigen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 27 Stimmen (bei Abwesenheit von GV Obernberger, GR<br />

Humenberger, GR Josef Georg Fellinger und GR Mag. Kastler) einstimmig angenommen.<br />

Der Vorsitzende übergibt aufgrund Befangenheit für die Tagesordnungspunkte 13, 14, 15 und 16 den Vorsitz<br />

an Vbgm. Johann Dutzler.<br />

GR Strauß Karl verlässt den Sitzungssaal<br />

13. Unimarkt HandelsgesmbH & Co KG, Traun – Getränkesteuerfestsetzung 1.3.1999 – 29.2.2000;<br />

Entscheidung über die Berufung vom 31.10.2001<br />

Über Ersuchen von Vbgm. Dutzler erläutert der Amtsleiter dass am 10. April 2000 ein Antrag auf<br />

bescheidmäßige Festsetzung der Getränkesteuer gestellt wurde. Gegen den diesbezüglichen Bescheid der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> für den Abgabenzeitraum 1. März 1999 bis 29. Februar 2000 vom 17. Oktober<br />

2001 wurde mit 31. Oktober 2001 eine Berufung eingelegt.<br />

Diese Berufung ist als unbegründet abzulehnen, da der Antrag am Sachverhalt vorbei geht und somit kein<br />

Rechtsbehelf vorliegt und damit der Bescheid der 1. Instanz vollinhaltlich bestätigt wird. Er verliest den Entwurf<br />

des Bescheides vollinhaltlich.<br />

Er erklärt weiters, dass die steuerliche Vertretung Schwarz aus Linz in der Berufung ausschließlich Bedenken<br />

gegen das Bereicherungsverbot der Oö. Landesregierung geltend machte, obwohl dieses im Bescheid der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> vom 17. Oktober 2001 keine Anwendung fand. Rechtsbehelfe werden außerdem<br />

nur als solche qualifiziert, wenn sie bis zum EUGH-Urteil vom 9. März 2000 eingelegt wurden.<br />

Vbgm. Dutzler stellt somit den Antrag, die Berufung als unbegründet abzuweisen und den vorliegenden<br />

Bescheidentwurf zu genehmigen.<br />

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Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 25 Stimmen (bei Abwesenheit von Bgm. Fellinger, GV<br />

Obernberger, GR Humenberger, GR Josef Georg Fellinger, GR Mag. Kastler und GR Strauß) einstimmig<br />

angenommen:<br />

GV Obernberger und GR Josef Georg Fellinger betreten den Sitzungssaal<br />

14. Mair OEG <strong>Kremsmünster</strong> - Getränkesteuer 1999; Aussetzung der Berufungsentscheidung<br />

gemäß § 210 Oö. LAO<br />

Über Ersuchen von Vbgm. Dutzler erläutert der Amtsleiter, dass in diesem Fall ein Rechtsbehelf gegen die<br />

Entrichtung der Getränkesteuer vorliegt. In 1. Instanz wurde mit Bescheid des Bürgermeisters vom 31. Jänner<br />

2001 das Bereicherungsverbot gemäß § 186a der Landesabgabenordnung bei der Entscheidung der Gemeinde<br />

angewendet. Nun liegt eine Berufung vom 23. Februar 2001 dagegen vor.<br />

Da der Verwaltungsgerichtshof an den EUGH eine Anfrage auf Überprüfung der Rechtsgültigkeit der<br />

sogenannten Bereicherungsverbotsbestimmung gestellt hat, ist es sinnvoll, diese Entscheidung (wird nicht vor<br />

Frühjahr 2002 erwartet) abzuwarten.<br />

Es wird vorgeschlagen, per Bescheid die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EUGH zu<br />

beschließen. Er verliest den Bescheid vollinhaltlich.<br />

Vbgm. Dutzler stellt den Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EUGH auszusetzen und den<br />

vorliegenden Bescheidentwurf zu genehmigen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 27 Stimmen (bei Abwesenheit von Bgm. Fellinger, GR Strauß,<br />

GR Mag. Kastler und GR Humenberger) einstimmig angenommen.<br />

GR Mag. Kastler und GR Humenberger betreten den Sitzungssaal<br />

15. Seibt Rudolf und Maria, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Stifterstraße 15 – Vorschreibung von<br />

Aufschließungsbeiträgen nach dem Oö. Raumordnungsgesetz für Gst. 208/12, KG<br />

Unterburgfried – neuerliche Berufungsentscheidung<br />

Auf Ersuchen von Vbgm. Dutzler teilt GV Dr. Gegenhuber mit, dass mit Bescheid des Amtes der Oö.<br />

Landesregierung vom 10.09.2001, BauR-012793/1-2001-La, die ha. Bescheide vom 09.04.2001 über die<br />

Abweisung der Berufung gegen die Vorschreibung von Aufschließungsbeiträgen gemäß §§ 25 und 26 Oö. ROG.<br />

für das unbebaute Grundstück Nr. 208/12, KG. Unterburgfried, an die Grundeigentümer Rudolf und Maria Seibt,<br />

4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Stifterstraße 15, aufgehoben wurden, und zur neuerlichen Entscheidung an die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> zurückverwiesen.<br />

GR Michlmayr, GR Steinmair verlassen den Sitzungssaal<br />

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In der Begründung der Vorstellungsentscheidung wurde dargelegt, dass seitens der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Kremsmünster</strong> bzw. insbesondere des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Kremsmünster</strong> als Berufungsbehörde<br />

nicht ausreichend und schlüssig nachgewiesen wurde, dass das Grundstück Nr. 208/12, KG. Unterburgfried, mit<br />

dem angrenzenden, ebenfalls im Eigentum der Berufungswerber Seibt befindlichen bebauten Grundstück Nr.<br />

208/13, KG. Unterburgfried, eine wirtschaftliche Einheit bildet, und daher als „bebaut“ im Sinne der<br />

Bestimmungen des Oö. ROG. zu werten ist.<br />

In einer Stellungnahme des Ortsplaners vom Arch. Dipl.-Ing. Steinlechner vom 6.11.2001 vertritt auch dieser den<br />

Standpunkt, dass eine wirtschaftliche Einheit der Grundstücke Nr. 208/12 und 208/13, KG. Unterburgfried, nicht<br />

gegeben ist, und wird dieser Standpunkt ausführlich begründet. Aufbauend auf dieser Stellungnahme soll daher<br />

der Berufung der Ehegatten Seibt vom 27.10.2000 neuerlich nicht stattgegeben werden.<br />

Er verliest den Bescheidentwurf.<br />

GR Mörtenhuber erkundigt sich, ob es nicht möglich ist, die beiden Parzellen zusammenzulegen?<br />

GV Obernberger teilt mit, dass die Zusammenlegung von Grundstücken nicht im Ermessen der<br />

Grundeigentümer liegt. Die Parzellen sind im Bebauungsplan bzw. im Flächenwidmungsplan vorgegeben. Es<br />

gibt einen Verordnungsbeschluss der Gemeinde, der die Anzahl und die Größen der Parzellen genau festhält.<br />

GR Mag. Thaler ist der Ansicht, dass der Zersiedelung Einhalt geboten werden muss.<br />

GV Dr. Gegenhuber stellt den Antrag, der Berufung der Ehegatten Seibt nicht stattzugeben und den<br />

verlesenen Bescheidentwurf zu genehmigen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit folgendem Stimmergebnis (bei Abwesenheit von Bgm. Fellinger,<br />

GR Strauß, GR Michlmayr und GR Steinmair) mehrheitlich angenommen:<br />

24 „Ja“-Stimmen<br />

3 Stimmenthaltungen (GR Josef Georg Fellinger, GR Friedl, GR Mörtenhuber)<br />

16. Lawog gemeinn. Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, reg. GenmbH, Linz,<br />

Errichtung von Um- und Zubaumaßnahmen sowie eines Stockwerksaufbaues beim Internat der<br />

Berufsschule <strong>Kremsmünster</strong> in „4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Kirchberg 7“- Berufung des Herrn<br />

Günther Zachl, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Prandtauerstraße 7, gegen Baubewilligungsbescheid vom<br />

15. November 2001 – Berufungsentscheidung<br />

GV Dr. Gegenhuber verliest den Amtsvortrag wie folgt:<br />

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Mit Bescheid vom 15.11.2001, Zl. 935/1-01-131/9, wurde der LAWOG Gemeinnützige<br />

Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich reg.Gen.m.b.H., Linz, die Baubewilligung für die Errichtung<br />

von Um- und Zubaumaßnahmen sowie eines Stockwerksaufbaues beim Internat der Berufsschule <strong>Kremsmünster</strong><br />

in „<strong>Kremsmünster</strong>, Kirchberg 7“, auf der Grundparz. Nr. 185/1, KG. Unterburgfried, erteilt.<br />

Bereits bei der Bauverhandlung vom 08.11.2001 hat sich Herr Günther Zachl, 4550 <strong>Kremsmünster</strong>,<br />

Prandtauerstraße 7, gegen das Bauvorhaben, und zwar aus mehreren Gründen:<br />

Einerseits wird eine vermehrte Lärmbelästigung befürchtet, zumal das Internatsgebäude auch bisher schon, und<br />

in Zunkft so wird befürchtet noch mehr, auch in den Ferien für die Unterbringung von „Burschenschaften“ udgl.<br />

herangezogen werden könnte. Der zweite Einspruchspunkt ist eine Zerstörung der Sichtverhältnisse auf die<br />

Bergwelt und weite Teile des Ortsbildes. Als dritter Einspruchspunkt wird eine enorme Wertminderung der<br />

Wohnliegenschaft „Prandtauerstraße 7“ ins Treffen geführt. Bei der Bauverhandlung selber hat Herr Zachl noch<br />

ins Treffen geführt, dass er befürchte, dass der Baukörper Berufsschule bzw. Internat nach Verwirklichung der<br />

gegenständlichen Baumaßnahmen zu dominant bzw. pompös im Ortsbild in Erscheinung treten würde bzw. das<br />

Ortsbild in der unmittelbaren Umgebung, welche als Wohngebiet dient, negativ beeinflusst würde.<br />

Die Einwendungen des Herrn Zachl wurden im Baubewilligungsbescheid zum Teil zurückgewiesen, zum Teil<br />

abgewiesen bzw. auf den Zivilrechtsweg verwiesen.<br />

Nunmehr hat Herr Zachl mit Eingabe vom 30.11.2001 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. In dieser<br />

Berufung macht Herr Zachl neuerlich geltend, dass seiner Ansicht nach eine Aufstockung des Internats schon im<br />

Hinblick auf die derzeitigen Schülerzahlen nicht notwendig ist. Er stellt ausdrücklich fest, dass er sich nicht gegen<br />

die geplanten Um- und Zubaumaßnahmen ausspricht, jedoch ausdrücklich gegen die geplante Aufstockung.<br />

GR Doris Wimmer und GR Reithuber verlassen den Sitzungssaal<br />

GR Michlmayr betritt den Sitzungssaal<br />

Neuerlich wird in der Berufungsschrift auch der Einwand einer befürchteten vermehrten Lärmbelästigung<br />

vorgebracht, einerseits wegen der größeren Höhe des Gebäudes und einer damit verbundenen besseren<br />

Schallübertragung, andererseits aber auch wegen der Umgestaltung der derzeit reinen Schlafräume in Schlafbzw.<br />

Aufenthaltsräume sowie einer vermehrten Auslastung der Räumlichkeiten in den Ferien.<br />

Der Berufung ist zur Gänze nicht Folge zu geben, weil sie einerseits gar nicht auf baurechtliche Bestimmungen<br />

zurückgreifen, wie z.B. der Punkt, wonach die derzeitigen Schülerzahlen in den derzeit vorhandenen<br />

Räumlichkeiten untergebracht werden können sowie der Punkt einer befürchteten vermehrten Ferienauslastung.<br />

Hinsichtlich einer befürchteten vermehrten Lärmbelästigung ist festzustellen, dass im Flächenwidmungsplan für<br />

das Berufsschulinternat die Widmung „Wohngebiet mit Sondernutzung Schule“ vorgesehen ist. Gemäß<br />

Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes müssen die in einer bestimmten Widmungskategorie üblichen<br />

Immissionen von den Nachbarn hingenommen werden. Es ist in diesem Zusammenhang zu wiederholen, dass<br />

durch die Zubau- und Aufstockungsmaßnahmen keine Änderung in der Nutzung des Gebäudes eintritt, also die<br />

Widmungskonformität nach wie vor gegeben ist.<br />

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Die geplanten Baumaßnahmen dienen aber auch, wie schon im erstinstanzlichen Verfahren ausgeführt,<br />

grundsätzlich nicht einer Erhöhung der im Berufsschulinternat untergebrachten Zahl von Berufsschülern, sondern<br />

lediglich einer Verbesserung der Wohnqualität im Internatsgebäude bzw. speziell in den Schlafräumen.<br />

GV Gegenhuber erklärt den Amtsvortrag ausführlich und stellt den Antrag, der Berufung nicht stattzugeben und<br />

den vollinhaltlich verlesenen Bescheidentwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 26 Stimmen (ohne Bgm. Fellinger, GR Doris Wimmer, GR<br />

Reithuber, GR Strauß, GR Steinmair) einstimmig angenommen:<br />

GV Prof. Preiss verlässt den Sitzungssaal<br />

GR Steinmair, GR Strauß und GR Reithuber betreten den Sitzungssaal<br />

Bgm. Fellinger übernimmt wieder den Vorsitz.<br />

17. Pyhrnbahnstrecke Linz-Selztal – Ausbau; Resolution der Gemeinden des Bezirkes<br />

Kirchdorf/Krems<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass in der Bürgermeisterkonferenz am 20. November 2001 beschlossen wurde, dass<br />

die Anrainergemeinden der Pyhrnbahn eine Resolution hinsichtlich verschiedener Forderungen an den Bund,<br />

das Land Oö. und die ÖBB beschließen sollen.<br />

GR Doris Wimmer betritt den Sitzungssaal<br />

GR Mag. Thaler trägt eine Zusammenfassung der Resolution vor. Er stellt fest, dass die Gemeinde<br />

<strong>Kremsmünster</strong> das Problem schon früher erkannt hat und jetzt alle anderen Gemeinden entlang der<br />

Pyhrnstrecke nach der Reihe nachziehen.<br />

GR Mag. Thaler stellt den Antrag, die vollinhaltlich verlesene Resolution zu beschließen.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 30 Stimmen bei Abwesenheit von GV Prof. Preiss) einstimmig<br />

angenommen:<br />

18. Wohnungsvergaben<br />

a) Gemeindewohnung Franz-Hönig-Straße 10 (125 m²) nach Katharina Bachmaier<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zur Zeit keine Interessenten vorhanden sind. Er stellt den Antrag, dass er die<br />

Zustimmung des Gemeinderates bei einer zwischenzeitlichen Vergabe im Nachhinein einholen kann.<br />

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Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 30 Stimmen (bei Abwesenheit von GV Prof. Preiss) einstimmig<br />

angenommen.<br />

GV Prof. Preiss betritt den Sitzungssaal<br />

b) WSG-Wohnung Josef-Assam-Straße 10 (ca. 80 m²) nach Roman und Anita Bachmair<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zur Zeit keine Interessenten vorhanden sind. Er stellt den Antrag, dass er die<br />

Zustimmung des Gemeinderates bei einer zwischenzeitlichen Vergabe im Nachhinein einholen kann.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

c) WSG-Wohnung Josef-Assam-Straße 12 (ca. 80 m²) nach Familie Ringseis<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zur Zeit keine Interessenten vorhanden sind. Er stellt den Antrag, dass er die<br />

Zustimmung des Gemeinderates bei einer zwischenzeitlichen Vergabe im Nachhinein einholen kann.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

d) WSG-Wohnung Josef-Assam-Straße 14 (ca. 80 m²) nach Elisabeth Stürmer<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zur Zeit keine Interessenten vorhanden sind. Er stellt den Antrag, dass er die<br />

Zustimmung des Gemeinderates bei einer zwischenzeitlichen Vergabe im Nachhinein einholen kann.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

e) LAWOG-Wohnung Josef-Assam-Straße 4 (72,97 m²) nach Irmgard Kadrabek<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zur Zeit keine Interessenten vorhanden sind. Er stellt den Antrag, dass er die<br />

Zustimmung des Gemeinderates bei einer zwischenzeitlichen Vergabe im Nachhinein einholen kann.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

f) BRW-Wohnung Papiermühlstraße 27, Haus 7, (87,85 m²) nach Andreas Leutgeb<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die angeführte Wohnung an Mario und Valentina Komijat, derzeit wohnhaft<br />

in 4550 <strong>Kremsmünster</strong>, Glasgasse 10, zu vergeben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

g) WSG-Wohnung Josef-Assam-Straße 14 (ca. 80 m²) nach Brigitte Hager<br />

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Der Vorsitzende stellt den Antrag, die angeführte Wohnung an Josef Michael Peutlberger, derzeit wohnhaft in<br />

4531 Kematen/Krems, Rath 8, zu vergeben.<br />

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 31 Stimmen einstimmig angenommen.<br />

19. Allfälliges<br />

a) Fasangartenbrücke - Projektsänderung<br />

Der Vorsitzende teilt, dass die Fasangartenbrücke dringend sanierungsbedürftig ist. Die Kosten der Sanierung<br />

wurde von einem Landesbeamten auf ca. ATS 700.000,00 (EUR 50.871,00) geschätzt. Es wird jedoch<br />

abgeraten, wieder eine Holzbrücke zu errichten. Aufgrund einer längeren Lebensdauer sollte eine<br />

Betonbrücke errichtet werden. Die Kosten für eine Betonbrücke liegen bei ca. ATS 1,4 bis ATS 1,7 Mio. Als<br />

erster Schritt soll eine wasserrechtliche Verhandlung stattfinden, damit das Projekt dem Land vorgelegt<br />

werden kann. Der Brückenbau soll im Jahr 2003 in Angriff genommen werden.<br />

b) Konzept für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung – erforderliche Maßnahmen bis 2010<br />

Der Vorsitzende informiert, dass von der Firma Eitler ein Konzept vorgelegt wurde. Der Finanzbedarf bis 2010<br />

beträgt für die Wasserversorgung ca. ATS 38.000.000,00 (EUR 2.761.568,00) und für Kanal ca. ATS<br />

53.000.000,00 (EUR 3.851.660,00). Bestehende Stränge müssen saniert werden.<br />

c) Leistungsstundensatz für Bauhofmitarbeiter<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Leistungsstundensatz inklusive Krankenstand, Urlaub usw. pro Mitarbeiter<br />

ATS 343,31 beträgt.<br />

d) Komprix 2001<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde <strong>Kremsmünster</strong> beim Komprix 2001 (der Preis für hervorragende<br />

Leistungen im Gemeindemanagement) den 1. Preis gemacht hat. Der Preis wurde von der<br />

Wirtschaftskammer Oö. verliehen. Er bedankt sich an dieser Stelle beim Amtsleiter Reinhard Haider.<br />

e) Selztalbahn<br />

GR Mag. Thaler informiert die Anwesenden von einer Privatinitiative für die Errichtung einer Bahnstrecke<br />

Wels-<strong>Kremsmünster</strong>-Steyr. Dieses Projekt würde einen Tunnel von der Firma Vetropack bis Sattledt<br />

beinhalten. Neben manchen Vorteilen für <strong>Kremsmünster</strong> würden sich damit auch wesentliche Impulse für die<br />

Region ergeben.<br />

Er teilt weiters mit, dass alle Gemeinden, die an dieser fiktiven Bahnstrecke liegen, dafür sind.<br />

Der Vorsitzende hält das Projekt für eine Utopie und weist darauf hin, dass den Vorteilen auch viele Probleme<br />

wie Lärm, Grund, Anrainer, entgegenstehen.<br />

Eine informelle Abstimmung bezüglich der Errichtung dieser Bahnstrecke ergibt ein Ergebnis von 19 „Ja-<br />

Stimmen“.<br />

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f) Güterweg Grub – Leitschiene<br />

GR Mörtenhuber ersucht, die Leitschiene beim Güterweg Grub, entfernt werden sollte.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass er sich darum kümmert.<br />

g) Haus Skoff, Au 20 – Kanalanschluss<br />

GR Josef Georg Fellinger teilt mit, dass die Besitzer des Skoff Hauses, Au 20, noch keinen Kanalanschluss<br />

besitzen.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass er sich der Angelegenheit annehmen wird.<br />

h) Weihnachtsgrüsse und Dank von Bgm.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Jahr 2001 neben den 20 Sitzungen der insgesamt zwölf Unterausschüsse<br />

der Gemeindevorstand zu fünf Sitzungen einberufen wurde, wobei von 82 Anträgen 74 einstimmig und 8<br />

mehrheitlich beschlossen wurden. Der Gemeinderat ist zu insgesamt fünf Sitzungen zusammengetreten,<br />

wobei von 151 Anträgen 92 einstimmig und 58 mehrheitlich beschlossen wurden. Er bedankt sich beim<br />

Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit, wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute<br />

für das Neue Jahr.<br />

Wie jedes Jahr lädt er die Mitglieder des Gemeinderates zu einem Weihnachtsessen ein.<br />

i) Weihnachtsgrüsse und Dank<br />

GV Obernberger, Vbgm. Derflinger und GR August Michael Fellinger bedanken sich für die gute<br />

Zusammenarbeit und wünschen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr.<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.<br />

Oktober 2001 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:10 Uhr.<br />

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_____________________________<br />

Der Vorsitzende<br />

_____________________________ ______________________________<br />

Gemeinderat Gemeinderat


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_____________________________<br />

Schriftführer<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />

.................. keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>Kremsmünster</strong>, am .........................<br />

_____________________________<br />

Der Vorsitzende

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