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- 1 - Zu Beginn der Sitzung nimmt der Bürgermeister die - Zwettl

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<strong>die</strong>sen Bereich eine Festlegung von maximalen Gebäudehöhen nach Schauseiten vorgenommen<br />

werden, um an <strong>der</strong> Bergseite des Hangbereiches geringere Bebauungshöhen (max. 7 m) als an<br />

<strong>der</strong> Talseite (max. 14 m) zu ermöglichen. Dadurch soll eine harmonische Einglie<strong>der</strong>ung des neuen<br />

Betriebsgebäudes in <strong>die</strong> bestehende Bebauungsstruktur erzielt werden.<br />

Weiters soll für den Bereich <strong>der</strong> Lagerhallen in Anpassung an <strong>die</strong> umliegenden<br />

Bebauungsstrukturen eine geschlossene Bebauungsweise festgelegt werden.<br />

Das erhaltenswerte Altortgebiet wird reduziert und auf den Bereich des Wohngebietes beschränkt.<br />

Somit soll für den Bereich des nördlichen Bauland Betriebsgebietes emissionsarmer Betrieb eine<br />

offene Bebauungsweise und <strong>die</strong> Bauklasse II, III festgelegt werden. Für den Bereich des südlichen<br />

Bauland Betriebsgebietes emissionsarmer Betrieb soll eine geschlossene Bebauungsweise und<br />

eine maximale talseitige Gebäudehöhe von 14 m und eine maximale bergseitige Gebäudehöhe<br />

von 7 m festgelegt werden.<br />

2. Verlegung Ggü Trenngrün Weitraer Straße (190. Än<strong>der</strong>ung Flächenwidmung):<br />

Um eine effiziente Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke östlich des Grüngürtels zu ermöglichen wurde <strong>der</strong><br />

Grüngürtel vollständig auf das Grdst. Nr. 722/1 verlegt.<br />

Im <strong>Zu</strong>ge <strong>der</strong> vorliegenden Bebauungsplanän<strong>der</strong>ungen sollen nun zur Herstellung <strong>der</strong><br />

Plankonformität zwischen Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan <strong>die</strong> geltenden<br />

Bebauungsbestimmungen auf <strong>die</strong> neuen Baulandbereiche auf dem Grdst. Nr. 725 und 724 (KG<br />

<strong>Zwettl</strong> Stadt) erstreckt werden.<br />

Somit sollen für <strong>die</strong> neuen Baulandbereiche in Anpassung an den Bestand <strong>die</strong><br />

Bebauungsbestimmungen wahlweise offene o<strong>der</strong> gekuppelte Bebauungsweise und <strong>die</strong><br />

Bauklassen I, II festgelegt werden. Die vor<strong>der</strong>e Baufluchtlinie wird in einer Tiefe von 4m<br />

festgelegt.<br />

3. Verbesserung <strong>der</strong> Bebauungsbestimmungen Hammerleiten:<br />

Im östlichen und südlichen Bereich des neuen Siedlungsgebietes an <strong>der</strong> Hammerleite wurde im<br />

<strong>Zu</strong>ge <strong>der</strong> ersten Festlegung <strong>der</strong> Bebauungsweisen im Oktober 2001 eine wahlweise offene o<strong>der</strong><br />

gekuppelte Bebauungsweise und <strong>die</strong> Bauklasse I entsprechend des geplanten gestaffelten<br />

Bebauungskonzeptes festgelegt.<br />

Für <strong>die</strong> betroffenen Baulandbereiche ergeben sich auf Grund <strong>der</strong> Hanglage des Gebietes<br />

schwierige Bebauungsverhältnisse.<br />

Da mit <strong>der</strong> vierten Novelle <strong>der</strong> NÖ Bauordnung (28. Juni 2002) im § 70 Abs. 3 eine neue<br />

Möglichkeit geschaffen wurde für Baulandbereiche in Hanglage maximale Gebäudehöhen für <strong>die</strong><br />

einzelnen Schauseiten <strong>der</strong> Gebäude festzulegen, soll nun im Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Bauklasse I<br />

eine Adaptierung <strong>der</strong> Festlegungen vorgenommen werden, um eine Verbesserung <strong>der</strong><br />

Bebaubarkeit bei einer möglichst restriktiven Beibehaltung <strong>der</strong> niedrigen Gebäudehöhen zu<br />

erreichen.<br />

Ziel <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist <strong>die</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Bebaubarkeit <strong>der</strong> Grundstücke, <strong>die</strong> Beibehaltung<br />

möglichst geringer Bebauungshöhen (auch in <strong>der</strong> Hanglage) und <strong>die</strong> Schaffung <strong>der</strong> notwendigen<br />

Grundlagen zur Errichtung von Niedrigenergiehäusern.<br />

Somit soll im östlichen und südlichen Baulandbereich anstatt <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Bauklasse I<br />

eine maximale talseitige Gebäudehöhe von 7 m und eine maximale bergseitige Gebäudehöhe von<br />

5 m festgelegt werden.<br />

4. Streichung <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Baufluchtlinie im Betriebsgebiet:<br />

Im Gewerbegebiet <strong>Zwettl</strong> wurde bei <strong>der</strong> Erstfestlegung des Bebauungsplanes entlang <strong>der</strong><br />

Erschließungsstraßen eine vor<strong>der</strong>e Baufluchtlinien mit einem Bauwich von 5m Tiefe festgelegt.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> letzten Jahre hat sich eine ständige Überformung des Baubestandes im<br />

Gewerbegebiet ergeben. Aufgrund <strong>der</strong> im Betriebsgebiet festgelegten Straßenbreiten von 10-12 m<br />

ermöglichen <strong>die</strong> Festlegungen <strong>der</strong> NÖ Bauordnung über <strong>die</strong> Mindestbreite des Bauwiches (§ 50)<br />

eine Festlegung einer Bauklasse von III o<strong>der</strong> IV. Eine zwingende Festlegung einer Abstandsfläche<br />

von 20 m (10 m Straße, je 5 m vor<strong>der</strong>er Bauwich pro Straßenseite) erscheint daher nicht<br />

zwingend notwendig.<br />

Es soll daher zur Erleichterung <strong>der</strong> Ausnutzbarkeit <strong>der</strong> Betriebsgebietsflächen im <strong>Zu</strong>ge <strong>die</strong>ser<br />

Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung im Bereich <strong>der</strong> untergeordneten Erschließungsstraßen im Betriebsgebiet<br />

<strong>die</strong> vor<strong>der</strong>e Baufluchtlinie ersatzlos gestrichen werden. In <strong>die</strong>sem Bereich soll <strong>die</strong> Regelung <strong>der</strong><br />

Abstandsbereiche in <strong>Zu</strong>kunft durch <strong>die</strong> Einhaltung eines Lichteinfalls unter 45° gesichert werden.<br />

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