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VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

Lfd. Nr. 7 Jahr <strong>20</strong>09<br />

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schleißheim</strong> am 29. September <strong>20</strong>10 im<br />

Sitzungssaal des Gemeindeamtes.<br />

Anwesende:<br />

1. Bürgermeister Ing. Manfred Zauner als Vorsitzender<br />

2. Vzbgm. Gerhard Knoll<br />

3. Gemeinderat Franz Hager<br />

4. Gemeinderat Elfriede Weilharter<br />

5. Gemeinderat Johann Schlöglmann<br />

6. Gemeinderat Ing. Helmut Hobl<br />

7. Gemeindevorstandsmitglied Klaus Eschlböck<br />

8. Gemeinderat Gerald Stadlmayr<br />

9. Gemeinderat Franz Hummer<br />

10. Gemeinderat Walpurga Kogler<br />

11. Gemeinderat Mag. Oliver Hofbauer<br />

12. Gemeinderat Ing. Peter Sattleder<br />

13. Gemeinderat Ing. Hans-Peter Huber<br />

14. EM Johann Höllhuber für GR Johann Schlöglmann<br />

15. EM Josef Sadleder für GR Walpurga Kogler<br />

Entschuldigt: GR Johann Schlöglmann und GR Walpurga Kogler<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: Franz Hobl<br />

Schriftführer: VB. Edeltraud Felbermayr<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

1. die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

2. die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist<br />

und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich<br />

kundgemacht wurde;<br />

3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

4. die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 21. Juli <strong>20</strong>10 bis zur heutigen Sitzung<br />

während der Amtsstunden zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />

noch aufliegt und Einwendungen dagegen bis zum Sitzungsende noch eingebracht<br />

werden können.<br />

Zur Fragestunde: Von den Zuhörern wurden keine Anfragen gestellt.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. Ausbau des Kindergartens samt Krabbelstube; Finanzierungsplan und Auftragsvergaben:<br />

Der Vorsitzende berichtet:<br />

Mit Erlass vom 2.8.<strong>20</strong>10, IKD(Gem)-311439/415-<strong>20</strong>10-Pür, hat das Amt der oö. Landesregierung,<br />

Direktion Inneres und Kommunales, folgende Finanzierungsmöglichkeit für die Erweiterung<br />

des Kindergartens und die Errichtung einer Krabbelstube bekanntgegeben:


Finanzierungsmittel <strong>20</strong>10 <strong>20</strong>11 <strong>20</strong>12 <strong>20</strong>13 Gesamt in EURO<br />

Bankdarlehen 104.300 104.300<br />

LZ Kindergarten 103.700 103.700 <strong>20</strong>7.400<br />

LZ Krabbelstube 26.800 26.700 53.500<br />

BZ Kindergarten 103.700 103.700 <strong>20</strong>7.400<br />

BZ Krabbelstube 26.800 26.700 53.500<br />

Summe in EURO 104.300 130.500 260.900 130.400 626.100<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Finanzierungsplan durch ein Zeichen mit der<br />

Hand einstimmig beschlossen.<br />

Der Vorsitzende stellt weiters den Antrag folgende Aufträge für die Kindergartenaufstockung<br />

zu genehmigen:<br />

NACHTRAGSANGEBOTE:<br />

1 E-Tech € 9.936,75 Elektroinstallation Behinderten-WC, Änderungen<br />

EG Krabbelstube und Einbindung<br />

der Raffstores<br />

2 Wohlschlager/ € 3.757,08 Sanitärinstallation Behinderten-WC, Änderungen<br />

Redl<br />

EG Krabbelstube<br />

3 Roitner € 8.900,00 Trockenbau Lichtkuppeln etc.<br />

4 E+S electric € 1.185,50 Haustechnik Pla- Behinderten-WC, Änderungen<br />

nung / Bauleitung EG Krabbelstube und Einbindung<br />

der Raffstores<br />

5 Pumberger € 1.755,00 Sonnenschutz Markise<br />

SONSTIGE AUFTRÄGE:<br />

1 Franzmair € 5.431,03 Tischlerarbeiten Türen<br />

2 Franzmair € 2.300,00 Tischlerarbeiten Regale in Abstellräumen<br />

3 MF Clean € 1.575,44 Hygieneartikel Ausstattung WC-Anlagen<br />

4 Pötzlberger & € 2.638,70 Zimmermeister Flugdach (Nordseite Turnhalle)<br />

Mair OHG<br />

5 Reifetshammer<br />

GmbH<br />

€ 2.188,37 Dachdecker Flugdach (Nordseite Turnhalle)<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag die Planung und Bauleitung zur Neugestaltung<br />

und Erweiterung des Spielplatzes wie folgt zu genehmigen:<br />

Vergabe an DI Walter Hausleithner, Leben mit Natur, Thalheim<br />

Kosten für Planung 1.500 €<br />

Ausschreibung 300 €<br />

Bauleitung nach Aufwand 55 € je Stunde, max. 10 Stunden<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig angenommen.<br />

2


2. Finanzierungsplan für die Erweiterung des Kindergartens um eine provisorische 3.<br />

Gruppe<br />

GR Ing. Hobl berichtet:<br />

Mit Erlass vom 15.7.<strong>20</strong>10, IKD(Gem)-311439/405-<strong>20</strong>10-Pür, hat das Amt der oö. Landesregierung,<br />

Direktion Inneres und Kommunales, folgende Finanzierungsmöglichkeit für die Erweiterung<br />

des Kindergartens um eine provisorische dritte Gruppe bekanntgegeben:<br />

Finanzierungsmittel <strong>20</strong>10 <strong>20</strong>11 <strong>20</strong>12 <strong>20</strong>13 Gesamt in EURO<br />

Anteilsbetrag o.H. 3.7<strong>20</strong> 3.7<strong>20</strong><br />

Landeszuschuss 3.700 3.700<br />

Bedarfszuweisung 3.700 3.700<br />

Summe in EURO 7.4<strong>20</strong> 3.700 11.1<strong>20</strong><br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird dieser Finanzierungsplan durch ein Zeichen mit der<br />

Hand einstimmig genehmigt.<br />

3. Darlehen der VFI der Gemeinde <strong>Schleißheim</strong> & Co KG, Änderung der Rückzahlung<br />

GR Hager berichtet:<br />

Im neuen Finanzierungsplan für das Gemeindezentrum (genehmigt im Gemeinderat am<br />

10.3.<strong>20</strong>10) ist die Aufnahme eines zusätzlichen Bankdarlehens in der Höhe von 172.668 €<br />

vorgesehen. Es ist beabsichtigt, durch eine Änderung der Rückzahlung für die Zwischenfinanzierung<br />

den Darlehensbetrag beim laufenden Darlehen der S-Bausparkasse um den Betrag<br />

von 150.000 € (von 375.000 € auf 525.000 €) zu erhöhen.<br />

Mit Schreiben vom <strong>20</strong>.7.<strong>20</strong>10 hat die S-Bausparkasse folgende Änderung genehmigt:<br />

Einmalige Tilgung <strong>20</strong>11 50.000 € (statt <strong>20</strong>0.000 €)<br />

halbjährliche Kapitalraten ab 30.6.<strong>20</strong>11 <strong>20</strong>.192,31 €<br />

GR Hager stellt den Antrag dieser Änderung der Rückzahlung durch die VFI der Gemeinde<br />

<strong>Schleißheim</strong> & Co KG zuzustimmen.<br />

Der Antrag von GR Hager wird durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig angenommen.<br />

4. Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2 und Flächenwidmungsplan Nr. 5; Änderung<br />

Nr. 1<br />

Der Vorsitzende berichtet:<br />

Die Änderung Nr. 1 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 und Örtlichem Entwicklungskonzept<br />

Nr. 2 im Bereich der Grundstücke .36 Bfl., <strong>20</strong>9/1, <strong>20</strong>9/2, und <strong>20</strong>9/3 KG <strong>Schleißheim</strong> –<br />

Umwidmung der genannten Grundstücke von Dorfgebiet auf Wohngebiet zwecks Errichtung<br />

von Wohnungen auf der Liegenschaft Welser Straße 31 – wäre vom Gemeinderat entsprechend<br />

den vorliegenden Änderungsplänen der Architekten Team M vom 10.6.<strong>20</strong>10 endgültig<br />

zu beschließen und anschließend der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Im Stellungnahme- bzw. Anhörungsverfahren sind keine negative Stellungnahmen bzw. Einwände<br />

eingebracht worden. Zu den Ausführungen des Regionsbeauftragten für Natur- und<br />

Landschaftsschutz bzw. der Abteilung Raumordnung wird bemerkt, dass die angesprochene<br />

Erweiterungsfläche (Entwicklungspfeile östlich der Landesstraße) bereits im rechtskräftigen<br />

ÖEK Nr. 2 enthalten ist.<br />

3


Der Vorsitzende stellt den Antrag die Änderung des Flächenwidmungsplans samt Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept im Bereich der Grundstücke .36, <strong>20</strong>9/1, <strong>20</strong>9/2 und <strong>20</strong>9/3<br />

KG <strong>Schleißheim</strong> von Dorfgebiet auf Wohngebiet entsprechend den vorliegenden Änderungsplänen<br />

der Architekten Team M vom 10.6.<strong>20</strong>10 zu beschließen.<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig angenommen.<br />

5. Bebauungsplan Nr. 3 „Hase“, Änderung Nr. 1<br />

GR Ing. Hobl berichtet:<br />

Der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 (Blindenmarkt) entsprechend dem Änderungsplan<br />

vom 7.5.<strong>20</strong>10 der Architekten Team M wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 9.6.<strong>20</strong>10<br />

grundsätzlich zugestimmt. Der Bebauungswunsch von Herrn Muhr wurde im Änderungsplan<br />

nicht berücksichtigt, da er die vom Gemeinderat geforderten Unterlagen (Einreichprojekt mit<br />

Nachbarzustimmungen) nicht vorgelegt hat.<br />

Im vorliegenden Plan sind folgende Änderungen enthalten:<br />

o Angleichung des Abstandes der westlichen Baufluchtlinie des Grundstückes 394/2<br />

KG Dietach (Radlberger) zur Nachbargrundgrenze auf 5,0 m entsprechend den Abständen<br />

der westlich liegenden Grundstücke<br />

o Neufassung der Gebäudebestimmungen samt Erläuterungen<br />

Im Rahmen des Stellungnahme- bzw. Anhörungsverfahrens haben die Ehegatten Mag. Silvia<br />

und Mag. Herbert Radlberger fristgerecht folgende Einwände eingebracht:<br />

„Einer zweigeschossigen Bebauung aller Grundstücke, wie in der Nutzungsschablone angeführt,<br />

sowie einer Änderung der Dachform auf Pult- und Flachdächer, stimmen wir nicht zu.<br />

Bemerken möchten wir, dass sich die innerhalb des Bebauungsplanes gelegenen bestehenden<br />

Gebäude einwandfrei in die Umgebung einfügen, die Baumassen und Bauteile harmonisch<br />

aufeinander abgestimmt sind und die Dachformen nicht verunstaltend wirken.“<br />

Sonstige negative Stellungnahmen bzw. Einwände liegen nicht vor.<br />

In der Sitzung des Bauausschusses am 21.9.<strong>20</strong>10 wurde dem Gemeinderat empfohlen, im<br />

Bebauungsplan lediglich die Angleichung der westlichen Baufluchtlinie des Grundstückes<br />

394/2 KG Dietach (Radlberger) zur Nachbargrundgrenze auf 5,0 m entsprechend den Abständen<br />

der westlich liegenden Grundstücke sowie den Gebäudebestand im Bereich des<br />

Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Alle übrigen Bestimmungen in den Gestaltungsrichtlinien<br />

und Erläuterungen sollen unverändert übernommen werden.<br />

Im Einvernehmen mit dem Planverfasser wurden diese Bestimmungen auf Grundlage der<br />

Empfehlung des Bauausschusses adaptiert. Die Neufassung sowie die alten Bestimmungen<br />

(Änderungen gelb markiert) sind dem Amtsbericht als Beilagen angeschlossen.<br />

Auf Grundlage dieses Gemeinderatsbeschlusses ist das Stellungnahme- und Anhörungsverfahren<br />

zu wiederholen.<br />

GR Stadlmayr berichtet, er konnte sich vor Ort überzeugen, dass die angesprochene Nutzung<br />

der Garage keine Wohnnutzung ist. Da es sich um einen Nachbarschaftskonflikt handelt,<br />

schlägt er vor, den Ist-Zustand beizubehalten und dass erst nach Einigung der Nachbarn<br />

ein Bauprojekt eingereicht werden kann.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der vorliegende, entsprechend überarbeitete Änderungsplan<br />

vom 23.9.<strong>20</strong>10 durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig beschlossen.<br />

4


6. Gemeindestraßen und öffentliche Wege<br />

Der Vorsitzende berichtet:<br />

In der letzten Sitzung des Bauausschusses am 21.9.<strong>20</strong>10 wurden folgende Vorhaben beraten<br />

bzw. Beschlussempfehlungen gegeben.<br />

Pohrberg (Traunstraße):<br />

Die Grundeigentümer Waldl haben beim letzten Gespräch zwecks Alternative für die Stützund<br />

Gartenmauer mitgeteilt, dass sie vorerst für das geplante neue Wohnhaus bis Jahresmitte<br />

<strong>20</strong>10 einreichen wollen. Im Zuge dieses Bewilligungsverfahrens soll auch die Grundabtretung<br />

für die Straßenverbreiterung geklärt werden.<br />

Laut Auskunft von Herrn Waldl ist mit einer Einreichung in den nächsten Wochen zu rechnen.<br />

Ein Gesprächstermin wurde bereits vereinbart.<br />

Blütenweg – Zufahrt zu Häusern 10, 12 und 14:<br />

Asphaltierung in der Breite von ca. 3 m, Länge ca. 45 m, Kosten rund 7.500 €<br />

Ausschreibung und Bauausführung mit Pohrberg wie im Gemeinderat bereits beschlossen.<br />

Am Weiher / Scherau:<br />

Im Gemeinderat bereits grundsätzlich beschlossen:<br />

Planung für die Fertigstellungsarbeiten (Gehsteig, Entwässerung, Verkehrsberuhigung)<br />

Aufbringen der Tragschicht (Grobasphalt) im Bankettbereich entlang der fertigen Einfahrten<br />

und Gartenmaurern<br />

Aufbringen von Asphaltbruch und regelmäßige Unkrautbehandlung im Bereich der geplanten<br />

Gehsteige bzw. Entwässerungsrinnen<br />

Breitwimmerberg - Wasserableitung<br />

Die Verbesserung der Abflussverhältnisse bei Starkregen könnte mit geringfügigen Geländemaßnahmen<br />

erreicht werden. Dazu ist das Einvernehmen mit den Grundeigentümern herzustellen<br />

(Breitwimmer – Geländeabtrag, Grabner und Maier – Aufschüttung).<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird den Baumaßnahmen und der Finanzierung im Rahmen<br />

des Straßenerhaltungsbudgets zugestimmt.<br />

Rathofstraße - Wegvermessung<br />

Wie im Gemeinderat genehmigt wurde der Weg verlegt und im Zuge der Vermessung<br />

gleichzeitig eine Wegberichtigung entsprechend der Lage in der Natur vorgenommen.<br />

Aus den Zu- und Abschreibungen von Teilflächen hat sich nunmehr eine Differenzfläche von<br />

55 m² zu Lasten des öffentlichen Gutes ergeben, wozu eine Kaufvereinbarung mit Herrn Mielacher<br />

abzuschließen ist.<br />

Im Jahr <strong>20</strong>03 wurde für die Bereinigung des öffentlichen Wegenetzes ein Preis von 2,54 € je<br />

m² festgelegt. Eine Anpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes<br />

würde einen Wert von 2.92 € je m² ergeben. Eine Rundung auf 3 € wird vorgeschlagen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die der Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossene<br />

Kaufvereinbarung durch Erheben der Hand einstimmig genehmigt.<br />

5


Blindenmarkter Straße – Liegenschaft Wurm<br />

Bei Starkregen entstehen auf der Blindenmarkter Straße - auch aus den angrenzenden Feldern<br />

- entsprechende Wassermengen, die derzeit zur Ostseite des Hofes und teilweise in<br />

den Hof abfließen. Die neue Eigentümerin möchte den Hof für eigene Wohnzwecke nutzen<br />

bzw. ausbauen und hat um eine Lösung dieses Problems ersucht.<br />

Im Zuge einer gemeinsamen Besichtigung wurde folgende Möglichkeit besprochen:<br />

o Versetzen von ca. 50 lfm Leistensteine am Bankettrand von der östlichen Hofeinfahrt<br />

beginnend bis zur nächsten Grundstückszufahrt südlich des Hofgebäudes – übernimmt<br />

die Gemeinde<br />

o breitflächige Ableitung über die befestigte Zufahrt und die angrenzende Wiesenfläche<br />

o Anhebung der östlichen Hofeinfahrt, sodass eine Wasserführung entlang der Blindenmarkter<br />

Straße gewährleistet ist – übernimmt die Hofeigentümerin<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Herstellung der Straßenentwässerung zuzustimmen,<br />

die Details mit einem Straßenbautechniker festzulegen und die Finanzierung<br />

im Rahmen des Straßenerhaltungsbudgets zu beschließen. Vor Auftragserteilung ist<br />

die Zustimmung des Gemeindevorstandes einzuholen.<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig angenommen.<br />

7. Allfälliges<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.15 Uhr.<br />

6

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