Bescheid - Gemeinde Schleißheim
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VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
Lfd Nr. 14 Jahr 2009<br />
über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong> am 4. Juli 2012 im Sitzungssaal<br />
des <strong>Gemeinde</strong>amtes.<br />
Anwesende:<br />
1. Bürgermeister Ing. Manfred Zauner als Vorsitzender<br />
2. Vzbgm. Dipl. Päd. Gerhard Knoll<br />
3. <strong>Gemeinde</strong>rat Elfriede Weilharter<br />
4. <strong>Gemeinde</strong>rat Ing. Helmut Hobl<br />
5. <strong>Gemeinde</strong>rat Franz Hager<br />
6. <strong>Gemeinde</strong>rat Johann Schlöglmann<br />
7. <strong>Gemeinde</strong>rat Gerald Stadlmayr<br />
8. <strong>Gemeinde</strong>rat Franz Hummer<br />
9. <strong>Gemeinde</strong>rat Walpurga Kogler<br />
10. <strong>Gemeinde</strong>rat Mag. Oliver Hofbauer<br />
11. <strong>Gemeinde</strong>rat Ing. Peter Sattleder<br />
12. Ersatzmitglied Nadine Weigl<br />
13. Ersatzmitglied Bernhard Adelsmair<br />
Entschuldigt:<br />
GV Klaus Eschlböck<br />
GR Ing. Hans-Peter Huber<br />
Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: Franz Hobl<br />
VB. Helmut Adelsmair zugleich als Schriftführer<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich<br />
kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 07. März 2012 bis zur heutigen Sitzung<br />
während der Amtsstunden zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />
noch aufliegt und Einwendungen dagegen bis zum Sitzungsende noch eingebracht werden<br />
können.<br />
Zur Fragestunde: Es waren keine Zuhörer anwesend<br />
Der Vorsitzende verliest seinen Dringlichkeitsantrag um Aufnahme des nachstehenden<br />
Gegenstandes in die Tagesordnung der heutigen Sitzung:<br />
„Genehmigung des neuen Finanzierungsplanes für den Ausbau des Kindergartens mit<br />
Krabbelstube“<br />
Der Antrag des Vorsitzenden wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.
1. Bericht des Prüfungsausschusses vom 07. Mai 2012<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses GR Franz Hummer verliest den Bericht des Prüfungsausschusses<br />
vom 07. Mai 2012.<br />
Durch ein Zeichen mit der Hand wird der Bericht des Prüfungsausschusses einstimmig<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
2. Prüfungsberichte der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land<br />
Amtsleiter Franz Hobl verliest die Prüfungsberichte über die unvermutete Kassenprüfung<br />
vom 12.03.2012 (Gem60-218-2012-Kg), den Prüfbericht über den Voranschlag 2012 vom<br />
27.02.2012 (Gem40-020/18-2012) und den Prüfbericht über den Rechnungsabschluss<br />
2011 vom 28.06.2012 (Gem40-030/18-2012).<br />
Durch ein Zeichen mit der Hand werden die Berichte der Bezirkshauptmannschaft<br />
Wels-Land einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
3. Tätigkeitsbericht der Arbeitskreisleiterin der Gesunden <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong><br />
GR Walpurga Kogler als Arbeitskreisleiterin der Gesunden <strong>Gemeinde</strong> berichtet:<br />
Die Gesunde <strong>Gemeinde</strong> hat sich im Oktober 2010 für das Qualitätszertifikat der Gesunden<br />
<strong>Gemeinde</strong> entschieden. Mit dem Erreichen des Qualitätszertifikates gibt es seitens des<br />
Landes eine Förderung in der Höhe von € 500. Dazu sind natürlich Veranstaltungen notwendig<br />
und ein jährlicher Tätigkeitsbericht im <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
Im Jahr 2011 wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt:<br />
Der Arbeitskreis Gesunde <strong>Gemeinde</strong> hat im Vorjahr folgende Veranstaltungen organisiert<br />
und durchgeführt:<br />
• Regelmäßige Gesunde <strong>Gemeinde</strong> Seite in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung (Dr. Schrangl)<br />
• Erste Hilfe Kurs (Thomas Edtinger)<br />
• Vortrag „Das Herz der Motor des Lebens“ (Dr. Ronald Ecker)<br />
• 2 Yogakurse (Helga Stadler)<br />
• Nordic Walken jeden Mittwoch<br />
• Eröffnung des Wander- und Laufwegenetzes mit Wanderung<br />
• Kochkurs für Männer (Werner Haas)<br />
• Wildkochkurs für Männer (Werner Haas)<br />
• Kochen für Kinder mit Nadine (Ferienaktion)<br />
• Gesunde Schuljause<br />
• Ernährungsvortrag „Iss dich fit“ (Chouchanian Margarita)<br />
• Kräuterwanderung und Vortrag über Allergien (Karoline Postlmayr)<br />
• Kräuterwanderung und Vortrag „Heilkräuter vor der Haustür“<br />
• Suchen, kosten und verarbeiten von Kräutern mit Kindern (Ferienaktion)<br />
• Für die Volksschule haben wir Gesunde Schulmöbel im Wert von € 500,-- angekauft<br />
• Für den Kindergarten und Krabbelstube haben wir Qutdoor-Spiel- und Turngeräte<br />
ebenfalls um € 500,-- angekauft<br />
Seitens der Schule wurde der Vortrag<br />
• „Mein Körper – mein Zuhause“ organisiert.<br />
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Seitens der UNION wurden folgende Aktivitäten angeboten:<br />
• Eltern-Kind Turnen mit Zauner Manuela<br />
• Gesunde Gymnastik mit Rückenschule – Elisabeth Rosenberger<br />
4. Bericht und Genehmigung der Beschlüsse des Hort- und Kindergartenbeirats<br />
vom 21.05.2012<br />
Vzbgm. Knoll berichtet:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Bericht und die Beschlüsse des Hort- und Kindergartenbeirats<br />
vom 21.5.2012 wie folgt zur Kenntnis nehmen bzw. genehmigen:<br />
• Bedarfserhebung Sommerkindergarten: 7 Anmeldungen, kann daher in <strong>Schleißheim</strong><br />
nicht angeboten werden. Es stehen jedoch ausreichend Plätze in Thalheim zur Verfügung.<br />
• Es wurde einstimmig beschlossen, für die Betreuung in den Semesterferien und an<br />
schulfreien Tagen eine Kaution von 50 € / Woche einzuheben.<br />
• Die Öffnungszahl im Hort mit mind. 8 Anmeldungen an schulfreien Tagen hat sich bewährt<br />
und wird beibehalten.<br />
• In der Hort(Integrations)-Gruppe ist Regina Wimmer mit 15 Stunden als Stützkraft und<br />
seit Februar 2012 mit zusätzlich 4 Wochenstunden auf Grund des Zuwachses bei den<br />
Hortkindern beschäftigt.<br />
• Die Integrationsgruppe im Kindergarten verstärkt Andrea Pötscher als Stützpädagogin<br />
mit 15 Wochenstunden (keine Änderung).<br />
• Ab September 2012 ist auch die Krabbelstube als Integrationsgruppe zu führen, dazu<br />
wird Alice Lesslhumer als Stützpädagogin mit 19 Wochenstunden beschäftigt.<br />
• OSR Feuchtner hat pädagogische Konferenzen eingeführt.<br />
Themen: pädagogische Konzepte, Elternbeirat<br />
• Betriebsausflug: ist möglich und im Juli geplant, kein dienstfreier Tag (wer nicht mitfährt,<br />
muss Dienst verrichten oder Zeitausgleich nehmen). Eltern sind mind. 4 Wochen vorher<br />
schriftlich zu verständigen. Auf Antrag von OSR Feuchtner einstimmig genehmigt.<br />
• Die Kindergartenordnung und die Krabbelstubenordnung 2012/2013 wurde mit geringfügigen<br />
Änderungen laut Beilage genehmigt<br />
• Die Hortordnung 2012/2013 wurde unverändert laut Beilage genehmigt<br />
• Die bisherigen Materialbeiträge von 5 € für den Hort und 8 € für den Kindergarten wurden<br />
auch für 2012/2013 genehmigt<br />
• unter der Annahme, dass die Teilungszahl von 67 Kindern erreicht wird, wurde eine zusätzliche<br />
alterserweiterte Gruppe (mit Hortkinder) im Kindergarten genehmigt<br />
• in Abstimmung mit der Kindergarteninspektorin sind folgende Stellen auszuschreiben:<br />
� Kindergartenpädagoge/in mit 40 Wochenstunden<br />
� Kindergartenpädagoge/in mit 30,5 Wochenstunden<br />
� Kindergartenhelfer/in mit 16 Wochenstunden<br />
Auf Antrag von Vzbgm. Knoll werden die Beschlüsse und der Bericht des Hort- und<br />
Kindergartenbeirats vom 21.05.2012 durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig genehmigt.<br />
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5. Resolution zur Beibehaltung des Vorsteuerabzuges für Schulen<br />
Vzbgm. Knoll berichtet:<br />
Der Österreichische <strong>Gemeinde</strong>bund und der Österreichische Städtebund haben die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
und Städte um Beschlussfassung der angeschlossenen Resolution an die Bundesregierung<br />
ersucht.<br />
Auf Antrag von Vzbgm. Knoll wird die Resolution lt. Anhang durch ein Zeichen mit der<br />
Hand einstimmig beschlossen.<br />
6. Tarifordnung für die Schul- und Kindergartenausspeisung<br />
Vzbgm. Knoll berichtet:<br />
Die Essensbeiträge wurden zuletzt 2008 erhöht. Es wird daher eine Indexanpassung ab 1.<br />
September 2012 in einer neuen Tarifordnung empfohlen, die alle wichtigen Bestimmungen<br />
und Informationen enthält. Die Indexberechnung ergibt € 2,16 (bisher € 2,--) je Portion für<br />
Schüler und Kindergartenkinder und € 3,30 (bisher € 3,05) je Portion für Erwachsene. Der<br />
Tarif für die Schüler und Kindergartenkinder wurde auf € 2,20 je Portion gerundet.<br />
Nach Beschlussfassung könnte die beiliegende Tarifordnung für die Schul- und Kindergartenausspeisung<br />
allen Eltern ausgehändigt bzw. in der Schulküche angeschlagen werden.<br />
In den Ferien erfolgt eine eigene Bedarfserhebung. Diese zusätzlichen Besuchstage werden<br />
separat über das Konto der Eltern eingezogen. Die erste Abbuchung erfolgt im Oktober<br />
für das Essen im September, die letzte Abbuchung im Juli für Juni. Die Nachverrechnungen<br />
für die Ferienzeiten erfolgen nach Übergabe der Anwesenheitsliste durch die Schulköchin.<br />
Auf Antrag von Vzbgm. Knoll wird die angeschlossene Tarifordnung für die Schul- und<br />
Kindergartenausspeisung durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig genehmigt.<br />
7. Vereinbarungen über Baulandwidmungen und Infrastrukturbeiträge<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Baulandwidmung Egelseer:<br />
Die beiliegenden Infrastrukturkostenvereinbarungen sind bereits mit den Fraktionen und<br />
den Nutzungsinteressenten abgestimmt und sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat vor dem endgültigen<br />
Widmungsbeschluss zu genehmigen. Einem Weganschluss zum Schleißbach für eine spätere<br />
Verbindung zur Trausetmühlestraße wird von der Familie Egelseer nicht zugestimmt<br />
und kann daher nicht vereinbart werden.<br />
Von GR Hobl wird nochmals klargestellt, dass der Weg von der neuen Siedlung bis zur<br />
Trausetmühle natürlich bestehen bleibt. Lediglich einer Verbindung über den Schleißbach<br />
Richtung Ottstorf wird seitens der Familie Egelseer nicht zugestimmt.<br />
Im Rahmen eines Lokalaugenscheins bezüglich Abtretungen entlang der Blindenmarkter<br />
Straße wurde mit Frau Ingeborg Egelseer vereinbart, das im Zuge künftiger Straßenbaumaßnahmen<br />
zur Schaffung einer durchgehenden Straßenbreite von 6 m bzw. zur Verbesserung<br />
der Sichtverhältnisse im Bereich der Kreuzung mit dem Güteweg Dietach die erforderlichen<br />
Grundflächen aus den Grundstücken 354 (Wiese) und 355 (Wald) kostenlos und<br />
lastenfrei in das öffentliche Gut der <strong>Gemeinde</strong> abgetreten werden. Ein entsprechender Vereinbarungsentwurf<br />
liegt vor und wäre vom <strong>Gemeinde</strong>rat noch zu beschließen.<br />
4
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Herstellung der Aufschließungsstraße wurde<br />
eine Zusatzvereinbarung vorbereitet, die von den Nutzungsinteressenten bereits unterfertigt<br />
wurde und noch der Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>rates bedarf.<br />
Baulandwidmung Grubmair:<br />
Entsprechend dem Ergebnis der Beratung im Bauausschuss ist auch mit den Ehegatten<br />
Grubmair eine Infrastrukturkostenvereinbarung abzuschließen. Der ermittelte Beitrag errechnet<br />
sich aus den anteiligen Kosten für Straße, Beleuchtung und Abwasserbeseitigung<br />
und wurde auf Basis der Angebote für die Aufschließung Egelseer bzw. von Kostenschätzungen<br />
des Projektanten ermittelt.<br />
Auf Antrag von GR Hobl werden die angeschlossenen Infrastrukturkostenvereinbarungen<br />
samt den Zusatzvereinbarungen mit Frau Ingeborg Egelseer-Bründl und der<br />
OÖ. Baulandentwicklungsfonds GmbH sowie die Infrastrukturkostenvereinbarung mit<br />
den Ehegatten Grubmair durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig genehmigt.<br />
8. Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan; Änderungen<br />
Änderung Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 samt ÖEK Änderung - Egelseer<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Aufgrund der eingegangen Stellungnahmen der Nachbarn Baur und der Landwirtschaftskammer<br />
sollte anstelle der Wohngebietswidmung eine Dorfgebietswidmung beschlossen<br />
werden.<br />
Nach Meinung der Ehegatten Baur steht die geplante Wohngebietswidmung mit folgenden<br />
Raumordnungsgrundsätzen gemäß § 2 ROG im Widerspruch:<br />
- Sicherung und Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für eine existenz-<br />
und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft<br />
- Bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen<br />
- Vermeidung späterer Nutzungskonflikte<br />
Dies wird weiters dadurch begründet, dass bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben für die<br />
Widmung Wohngebiet ein sehr hoher Schutzanspruch in Bezug auf Immissionen gilt. Eine<br />
Dorfgebietswidmung wäre aus Sicht der Ehegatten Baur mit ihrem Betrieb vereinbar.<br />
GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />
die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 360,<br />
357, 359, 356, 358, 362 KG <strong>Schleißheim</strong> von Grünland auf Dorfgebiet und die Änderung<br />
des Örtlichen Entwicklungskonzeptes entsprechend den vorliegenden Änderungsplänen<br />
der Architekten Team M zu beschließen.<br />
Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
Änderung Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 samt ÖEK Änderung - Grubmair<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Im Stellungnahmeverfahren sind keine negativen Stellungnahmen von Nachbarn bzw. der<br />
Landesregierung eingelangt. Die Änderung Nr. 7 samt ÖEK Änderung kann somit endgültig<br />
beschlossen werden.<br />
5
GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />
die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 416,<br />
417/2, 417/1 KG Dietach von Grünland auf Dorfgebiet und die Änderung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes entsprechend den vorliegenden Änderungsplänen der Architekten<br />
Team M vom 21.02.2012 zu beschließen.<br />
Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
Änderung Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 - Zauner<br />
Bgm. Zauner ist wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung über diese<br />
Änderung ausgeschlossen und übergibt somit auch den Vorsitz für diesen Teil des Tagesordnungspunktes<br />
an Vzbgm. Knoll.<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Im Stellungnahmeverfahren sind keine negativen Stellungnahmen von Nachbarn bzw. der<br />
Landesregierung eingelangt. Die Änderung Nr. 8 samt ÖEK Änderung kann somit endgültig<br />
beschlossen werden.<br />
GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />
die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes 161 KG<br />
Dietach von Grünland-Landwirtschaft auf Verkehrsfläche Parkplatz entsprechend dem<br />
vorliegenden Änderungsplan der Architekten Team M vom 08.03.2012 zu beschließen.<br />
Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
9. Änderung bzw. Auflassung von Bebauungsplänen<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Bebauungsplan Nr. 1 Forsting – Auflassung des Bebauungsplanes<br />
Der Bauträger „Veritas“ hat bis dato noch kein Projekt in Absprache mit Herrn Schrenk vorgelegt.<br />
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist daher noch nicht notwendig.<br />
Bebauungsplan Nr. 6 „Schwimmerberg“ – Auflassung des Bebauungsplanes<br />
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses vom 07.03.2012 wurde ein Stellungnahmeverfahren<br />
eingeleitet. Das Verfahren kann voraussichtlich in der Sitzung im September abgeschlossen<br />
werden.<br />
Anpassung bestehender Bebauungspläne<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Die Satzungen der derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne entsprechen nicht mehr dem<br />
heutigen Baustil.<br />
Um künftige Probleme mit Bauwerbern zu vermeiden, sollte aufgrund einer Empfehlung des<br />
Bauausschusses der Grundsatzbeschluss gefasst werden, bei folgenden Bebauungsplänen<br />
ein Stellungnahmeverfahren für die Änderung (Anpassung an den heutigen Baustil) einzuleiten:<br />
• Bebauungsplan Nr. 15, Änderung Nr. 2 – „Forsting I“<br />
• Bebauungsplan Nr. 22 – „Forsting III“<br />
• Bebauungsplan Nr. 20, Änderung Nr. 1– „Kirchmayr“<br />
• Bebauungsplan Nr. 17, Änderung Nr. 3– „Ruthensteiner“<br />
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GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />
für die Bebauungspläne Nr. 15, Änderung Nr. 2 – „Forsting I“, Nr. 22 – „Forsting<br />
III“, Nr. 20, Änderung Nr. 1– „Kirchmayr“ und Nr. 17, Änderung Nr. 3– „Ruthensteiner“<br />
ein Stellungnahmeverfahren zur Anpassung der Bebauungspläne an den heutigen<br />
Baustil einzuleiten. Die Pläne sollen mit dem Ortsplaner Team M entsprechend überarbeitet<br />
werden.<br />
Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
10. Bau einer Beachvolleyballanlage; Bau-, Finanzierungs- und Vergabegenehmigung<br />
VZBGM Knoll berichtet:<br />
Mit Zustimmung der Fraktionen wurden die Arbeiten mit hohen Eigenleistungen sowie Geld-<br />
und Sachspenden ausgeführt und können voraussichtlich noch diese Wochen abgeschlossen<br />
werden.<br />
Bis jetzt liegen folgende Rechnungen vor (alle Beträge netto):<br />
BG Graspointner, Softrandsteine 1.527,27<br />
Sport Christian, Platzausstattung 1.420,48<br />
Quarzsande GmbH, Sand 3.813,40<br />
Summe 6.761,15<br />
Es sind noch einige Arbeiten bzw. Rechnungen ausständig, die Finanzierung der Anlage ist<br />
jedoch bereits jetzt gesichert.<br />
Vzbgm. Knoll bedankt sich im Namen der Beachvolleyballgruppe für die Spenden und<br />
Sponsoren seitens der Politik und der Firmen.<br />
Bgm. Zauner und GR Stadlmayr finden die Zusammenarbeit unter den Verantwortlichen für<br />
sehr gelungen. Ohne diesen Zusammenhalt hätte das zweite Beachvolleyballfeld nicht so<br />
kostengünstig und rasch realisiert werden können.<br />
Auf Antrag von Vzbgm. Knoll wird durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig der Bau<br />
des 2. Beachvolleyballfeldes nachträglich genehmigt und der angeschlossene Finanzierungsplan<br />
beschlossen. Die Aufträge für die bereits ausgeführten und noch offenen<br />
Arbeiten und Lieferung werden nachträglich genehmigt.<br />
11. Straßenbau und Ortsbeleuchtung; Bauprogramm, Finanzierungsplan, Auftragsvergaben<br />
Der Vorsitzende berichtet:<br />
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde vereinbart, in einer Klausur über das<br />
künftige Straßenbau- und Beleuchtungsprogramm zu beraten und Beschlussvorschläge<br />
zu erarbeiten. Seitens der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sind die Kosten der offenen Projekte zu<br />
erheben.<br />
7
12. Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor; Finanzierungsplan, Auftragsvergabe<br />
Der Vorsitzende berichtet:<br />
Für die Ersatzbeschaffung des Kommunaltraktors wurde nach Neuausschreibung durch die<br />
Bundebeschaffungsgesellschaft ein Angebot bei CNH Österreich (Steyr-Traktore) eingeholt.<br />
Für den Austausch des Traktors ergibt sich ein Gesamtpreis von € 96.230,13 inkl. Mwst.<br />
Im Angebot sind enthalten:<br />
- Steyr 4110, 110 PS<br />
- 1 Hydrac Frontlader mit Schotterschaufel, Leichtgutschaufel und Palettengabel<br />
- Tellerstreuer für Salz und Splitt<br />
Nach Rücksprache mit CNH Österreich ergibt sich aufgrund des Vertrages mit der BBG<br />
eine maximale Lieferzeit von ca. 4 Monate. Ein Finanzierungsplan wird seitens der IKD bereits<br />
ausgearbeitet.<br />
GR Schlöglmann gibt zu bedenken, dass der <strong>Gemeinde</strong>traktor in Anbetracht der Betriebsstunden<br />
mit einem PKW mit einer Kilometerleistung von ca. 300.000 km zu vergleichen<br />
wäre und hofft auf ein positives Abstimmungsergebnis.<br />
GR Hofbauer berichtet, dass CNH Österreich auch einen billigeren Traktor auf der gleichen<br />
Produktionsstraße anfertigt. AL Hobl gibt bekannt, dass die Ausschreibung nicht im Einflussbereich<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong> liegt. Seitens der BBG wird europaweit ausgeschrieben.<br />
In Anbetracht der Lieferzeit sollte der Beschluss für den Ankauf des Kommunaltraktors lt.<br />
Angebot der CNH-Österreich GmbH. vom 08.03.2012 vorbehaltlich einer Zustimmung samt<br />
Finanzierungsplan der IKD gefasst werden. Der nach Abzug des Verkaufserlöses für die<br />
Altgeräte verbleibende Betrag müsste aus Bedarfszuweisungen finanziert werden.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird durch Zeichen mit der Hand einstimmig der Ankauf<br />
eines Kommunaltraktors lt. Angebot der CNH-Österreich GmbH. vom 08.03.2012 vorbehaltlich<br />
einer Zustimmung samt Finanzierungsplan der IKD beschlossen. Der nach<br />
Abzug des Verkaufserlöses für die Altgeräte verbleibende Betrag müsste aus Bedarfszuweisungen<br />
finanziert werden.<br />
13. Kooperationsüberlegungen der <strong>Gemeinde</strong> Steinhaus, Thalheim bei Wels,<br />
Weißkirchen an der Traun und <strong>Schleißheim</strong>; Zwischenbericht<br />
Der Vorsitzende berichtet:<br />
Das Ergebnis der bisherigen Gespräche wurde im beiliegenden Zwischenbericht zusammengefasst.<br />
Es wird um Kenntnisnahme bzw. um Zustimmung zu den geplanten weiteren<br />
Schritten ersucht.<br />
GR Stadlmayr wünscht sich eine Zusammenarbeit im Bereich des Wasserbezuges.<br />
Durch ein Zeichen mit der Hand werden die Kooperationsüberlegungen einstimmig zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
8
14. Berufung gegen den <strong>Bescheid</strong> des Bürgermeisters vom 11. Juni 2012 betreffend<br />
Halten gefährlicher Tiere auf der Liegenschaft Traunstraße 25<br />
Der Vorsitzende als Erlasser der erstinstanzlichen <strong>Bescheid</strong>e erklärt sich für befangen und<br />
ist somit von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.<br />
Er übergibt den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an Vzbgm. Knoll.<br />
VZBGM Knoll berichtet:<br />
Herrn Johann Bauer wurde, nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren vom<br />
18.05.2012 (Überprüfung Auflagepunkte des <strong>Bescheid</strong>es der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong> vom<br />
25.08.1994) und der erhobenen Mängel, die Bewilligung für das Halten gefährlicher Tiere<br />
mit <strong>Bescheid</strong> vom 11.06.2012 widerrufen.<br />
Herr Johann Bauer hat am 19.06.2012 gegen diesen <strong>Bescheid</strong> berufen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
als Berufungsbehörde hat über die eingebrachte Berufung zu entscheiden.<br />
Vzbgm. Knoll bringt den nachstehenden <strong>Bescheid</strong>entwurf vollinhaltlich zur Verlesung:<br />
<strong>Bescheid</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat als Berufungsbehörde hat sich mit der oben angeführten Berufung in der<br />
Sitzung am 04.07.2012 befasst und es ergeht aufgrund des dabei gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses<br />
folgender<br />
Spruch<br />
Gemäß § 66 Abs. 4 AVG und § 6 Abs. 4 des Oö. Polizeistrafgesetzes idgF. wird Ihre Berufung<br />
vom 15. Juni 2012 abgewiesen und der <strong>Bescheid</strong> des Bürgermeisters vom 11. Juni<br />
2012 Zl. 120-5 bestätigt.<br />
§ 6 O.ö. Polizeistrafgesetz<br />
Begründung<br />
(4) Die <strong>Gemeinde</strong> hat die Bewilligung gemäß Abs. 1 zu erteilen, wenn keine Gefährdung<br />
des Lebens, der Gesundheit und der Sicherheit von Menschen, keine Belästigung von<br />
Menschen und keine Gefährdung des Eigentums dritter Personen zu besorgen ist sowie<br />
eine sachgemäße Verwahrung unter Berücksichtigung des Tierschutzes gewährleistet ist.<br />
Zur Gewährleistung dieser Interessen kann die Bewilligung befristet sowie unter Bedingungen<br />
oder Auflagen erteilt werden. Die Bewilligung ist zu widerrufen, wenn auch nur eine der<br />
Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen ist.<br />
Ihnen wurde mit <strong>Bescheid</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong>, Zl. 120-5-1994 vom 25.08.1994 das<br />
Halten gefährlicher Tiere lt. § 6 des O.ö. Polizeistrafgesetzes unter Einhaltung von 17 Auflagepunkten<br />
erteilt. Weiters wurde im rechtskräftigen <strong>Bescheid</strong> darauf hingewiesen, dass<br />
dieser <strong>Bescheid</strong> zu wiederrufen ist, wenn auch nur eine der Auflagen nicht erfüllt ist.<br />
Wie im Aktenvermerk des Lokalaugenscheines vom 09.05.2012 und im Befund des Amtstierarztes<br />
vom 18.05.2012 ersichtlich ist, sind mindestens eine der 17 geforderten Auflagen<br />
für das Halten gefährlicher Tiere lt. § 6 des O.ö. Polizeistrafgesetzes nicht erfüllt.<br />
9
Es werden lt. Bewilligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong>, Zl. 120-5-1994 vom 25.08.1994 folgende<br />
Auflagepunkte des <strong>Bescheid</strong>es nicht eingehalten:<br />
Auflagepunkt Nr. 4)<br />
Schadhafte Stellen am Zaun wurden augenscheinlich nicht fachgerecht ausgebessert. Weitere<br />
Feststellungen siehe Punkt 5.<br />
Auflagepunkt Nr. 5)<br />
Ein jährlicher unaufgeforderter Befund einer autorisierten Fachfirma über den ordnungsgemäßen<br />
Zustand der Gehegeanlage liegt nicht vor. Diese konnte am heutigen Tage auch<br />
nicht vorgelegt werden. Dies ist bis dato nicht passiert.<br />
Auflagepunkt Nr. 6)<br />
Die Innenanlage für die auf der Liegenschaft Traunstraße 25, 4600 <strong>Schleißheim</strong> gehaltenen<br />
Tiere besteht aus sechs bis sieben "Hütten". Die einfache Bauweise aus Holz und ebensolcher<br />
Abdeckung entspricht nicht den Anforderungen wie im <strong>Bescheid</strong> unter Punkt 6 gefordert.<br />
(doppelwandige Isolierung)<br />
Auflagepunkt Nr. 7)<br />
Die Größe der Anlage kann als konform angenommen werden. Die durchgehende Höhe<br />
von drei Metern ist- vor allem am Eingangsbereich – nicht gegeben.<br />
Auflagepunkt Nr. 8)<br />
Die gesamte Anlage ist auf gewachsenem Boden errichtet. Sand, wie in der 2. Tierhalteverordnung<br />
erwähnt, wurde nicht gesehen. Trampelpfade und Laufwege heben sich deutlich<br />
hervor, im gesamten Gehege liegen eingetrocknete Kothaufen. In den Innengehegen sind<br />
Schmutzkrusten aus Kot, Futterresten und Federn.<br />
Die Einwurfstelle für die Futtertiere ist hochgradig mit Blut und Federn verschmutzt.<br />
Auflagepunkt Nr. 10)<br />
Am Grundstück war keine TKV Tonne vorhanden. Lt. Anruf von Amtstierarzt Mag. Part bei<br />
der Tierkörperverwertung ist am Grundstück Traunstraße 25 keine Tonne gemeldet.<br />
Auflagepunkt Nr. 12)<br />
Die am 24.11.1994 namhaft gemachte Person ist verzogen. Eine ständige Betreuung der<br />
Tiere ist somit nicht sichergestellt. Da Herr Christopher Bauer für das Gehege auch keinen<br />
Schlüssel hatte, ist anzunehmen, dass dieser nicht für die Betreuung der Tiere zuständig<br />
ist.<br />
Auflagepunkt Nr. 13)<br />
Veränderungen des Bestandes wurden, wie im <strong>Bescheid</strong> als Auflagepunkt gefordert, bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong> nicht gemeldet.<br />
Auflagepunkt Nr. 14)<br />
Der Gesamtbestand müsste halbjährlich, jeweils am 01. Jänner du 01. Juli jeden Jahres<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Schleißheim</strong> schriftlich gemeldet werden. Eine Meldung diesbezüglich<br />
(z.B.: Jahr 2012, 2011, 2010, 2009, 2008, 2007) gibt es nicht.<br />
Zu Ihrer Berufung vom 15. Juni 2012 wird weiters ausgeführt:<br />
- Eine der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong> unbekannte Überprüfung durch die Oö. Landesregierung<br />
durch „Herrn Vet. Dr. Möslinger und den Vet. Dr. Name unbekannt“ ist nicht<br />
Gegenstand dieses Verfahrens.<br />
10
- Ein <strong>Bescheid</strong> der Oö. Landesregierung ist weiters nicht Gegenstand dieses Verfahrens.<br />
- Die Befunde der von Ihnen genannten Schlosserei „Spiesie“ und dessen Nachfolger<br />
Herr Franzmaier sind bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong> nie eingelangt. Weiters konnte<br />
aufgrund Ihrer Angaben keine Schlosserei „Spiesie“ bzw. der Nachfolger Herr<br />
Franzmaier ausfindig gemacht werden.<br />
- Bzgl. Isolierung, Durchgangshöhe, und TKV-Tonne wird auf das Gutachten des<br />
Amtstierarztes bzw. der oben angeführten Auflagepunkte 6 bis 10 verwiesen.<br />
- Wie bereits begründet ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong> wie im Auflagepunkt gefordert<br />
keine aktuelle namhaft gemachte Peron bekannt.<br />
- Sie haben in der Berufung angegeben, dass Sie den Bestand der Oö. Landesregierung<br />
gemeldet haben. Daraus geht hervor, dass der Bestand somit nicht der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schleißheim</strong> gemeldet wurde. Dies traf für die im <strong>Bescheid</strong> angeführten Jahre<br />
2007-2012 nicht zu.<br />
- Mit 25.05.2012 wurde Ihnen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Aktenvermerk<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong> zum durchgeführten Lokalaugenschein vom<br />
09.05.2012, Zahl 120-5 und der Befund des Amtstierarztes vom 18.05.2012, Gz.<br />
Vet-60-4-1 bzgl. Überprüfung der Auflagepunkte zwecks Wahrung des Parteiengehörs<br />
zur Abgabe einer Stellungnahme nachweislich übermittelt (RsB-Rückschein:<br />
Zustellversuch vom 24.05.2012, Hinterlegung bei Postamt 4701, Beginn der Abholfrist:<br />
25.05.2012). Von Ihnen wurde im Rahmen dieses Parteiengehörs keine Stellungnahme<br />
dazu abgegeben.<br />
Aus dem oben angeführten Gründen ist die Berufung abzuweisen und der <strong>Bescheid</strong> des<br />
Bürgermeisters ist zu bestätigen.<br />
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />
HINWEIS:<br />
Sie haben die Tiere an tierfreundliche Einrichtungen bzw. Personen zu übergeben. Wird<br />
das nicht gemacht können diese Tiere von der Behörde beschlagnahmt werden und auf<br />
Ihre Kosten zur Verwahrung und Pflege an tierfreundliche Einrichtungen übergeben<br />
werden.<br />
Aus den angeführten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden.<br />
Vorstellungsbelehrung<br />
Gegen diesen <strong>Bescheid</strong> ist die Vorstellung zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von zwei<br />
Wochen nach Zustellung des <strong>Bescheid</strong>es schriftlich bei der <strong>Gemeinde</strong> einzubringen. Die<br />
schriftliche Vorstellung kann nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten<br />
auch telegraphisch, fernschriftlich, mit Telefax, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung<br />
oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden. Sie hat<br />
den <strong>Bescheid</strong> zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu<br />
enthalten.<br />
Auf Antrag von Vzbgm. Knoll wird der <strong>Bescheid</strong> durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig<br />
beschlossen.<br />
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15. Änderung des Dienstpostenplanes<br />
Der Vorsitzende berichtet:<br />
Laura Hummer hat am 3. Juni mit der Ablegung der Lehrabschlussprüfung am 31.5.2012<br />
ihre Lehrzeit beendet. Seit 4. Juni ist Laura als Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst mit einem<br />
bis 3. September befristeten Dienstverhältnis (Behaltefrist) beschäftigt.<br />
Für die Weiterbeschäftigung am <strong>Gemeinde</strong>amt muss ein zusätzlicher Dienstposten geschaffen<br />
werden. Nach der Dienstpostenplanverordnung können in <strong>Gemeinde</strong>n mit 1.001<br />
bis 1.500 Einwohnern 4 Planstellen festgesetzt werden. Maßgeblich sind die Einwohner<br />
zum Stichtag bei der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl (1.203 EW zum Stichtag 5.6.2009). Derzeit<br />
hat <strong>Schleißheim</strong> 1.284 Einwohner.<br />
Nachdem Edeltraud Felbermayr angekündigt hat, dass sie mit 1. Juli 2013 in Pension gehen<br />
möchte, ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung von Laura Hummer jedenfalls möglich.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge daher den Dienstpostenplan wie folgt festsetzen:<br />
Allgemeine Verwaltung<br />
1 B GD 11.1 B II-VI Amtsleiter<br />
1 VB GD 16 I/c Sachbearbeiter/in<br />
1 VB GD 18 I/c Sachbearbeiter/in<br />
1 VB GD 20 I/d Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst<br />
mit zusätzlicher Verwendung<br />
Handwerklicher Dienst<br />
2 VB GD 19 II/p 3 Facharbeiter<br />
1 VB GD 25 II/p 5 Reinigungskraft<br />
Schülerausspeisung<br />
1 VB GD 21 II/p 4 Schulköchin<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird durch ein Zeichen mit der Hand der Dienstpostenplan<br />
einstimmig wie oben angeführt neu beschlossen.<br />
16. Genehmigung des neuen Finanzierungsplanes für den Ausbau des Kindergartens<br />
mit Krabbelstube<br />
Der Vorsitzende berichtet:<br />
Mit Erlass vom 27.6.2012, IKD(Gem)-311439/452-2012-Pür/Mt, hat das Amt der oö. Landesregierung,<br />
Direktion Inneres und Kommunales, folgende Finanzierungsmöglichkeit für<br />
die Erweiterung des Kindergartens und die Errichtung einer Krabbelstube bekanntgegeben:<br />
Finanzierungsmittel bis 2011 2012 2013 Gesamt in EURO<br />
Bankdarlehen 115.800 115.800<br />
Bundeszuschuss KiGa 57.500 57.500<br />
Bundeszuschuss KrSt 25.000 25.000<br />
LZ Kindergarten 207.400 207.400<br />
LZ Krabbelstube 26.800 14.250 41.050<br />
BZ Kindergarten 103.700 103.700 207.400<br />
BZ Krabbelstube 26.800 14.250 41.050<br />
Summe in EURO 432.500 144.750 117.950 695.200<br />
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Die Endabrechnung liegt unter dem genehmigten Kostenrahmen. Gegenüber dem ersten<br />
Finanzierungsplan wurde auch das Bankdarlehen um 11.500 € erhöht.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der neue Finanzierungsplan durch ein Zeichen mit<br />
der Hand einstimmig beschlossen.<br />
17. Allfälliges<br />
GR Hager gibt bekannt, dass er mit Ablauf der heutigen Sitzung sämtliche Funktionen im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat und in den Ausschüssen zurückgibt. Er bedankt sich bei allen <strong>Gemeinde</strong>räten<br />
für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Weiters gibt er bekannt,<br />
dass als Nachfolger Knoll Johann nominiert wurde.<br />
GR Stadlmayr bedankt sich bei Hager Franz für seine Arbeit und wünscht ihm alles Gute für<br />
die Zukunft.<br />
GR Hofbauer bedankt sich auch im Namen der Fraktion für die gute Zusammenarbeit.<br />
Der Vorsitzende gibt einen kleinen Rückblick über den politischen Werdegang von Hager<br />
Franz und bedankt sich auch ganz herzlich.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.50 Uhr.<br />
Vorsitzender: Schriftführer:<br />
Gegen die Verhandlungsschrift wurden in der Sitzung vom keine Einwände erhoben.<br />
Vorsitzender: ÖVP-Fraktionsmitglied:<br />
SPÖ-Fraktionsmitglied: FPÖ-Fraktionsmitglied:<br />
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