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Bescheid - Gemeinde Schleißheim

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GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />

die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 416,<br />

417/2, 417/1 KG Dietach von Grünland auf Dorfgebiet und die Änderung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes entsprechend den vorliegenden Änderungsplänen der Architekten<br />

Team M vom 21.02.2012 zu beschließen.<br />

Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />

Änderung Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 - Zauner<br />

Bgm. Zauner ist wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung über diese<br />

Änderung ausgeschlossen und übergibt somit auch den Vorsitz für diesen Teil des Tagesordnungspunktes<br />

an Vzbgm. Knoll.<br />

GR Hobl berichtet:<br />

Im Stellungnahmeverfahren sind keine negativen Stellungnahmen von Nachbarn bzw. der<br />

Landesregierung eingelangt. Die Änderung Nr. 8 samt ÖEK Änderung kann somit endgültig<br />

beschlossen werden.<br />

GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />

die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes 161 KG<br />

Dietach von Grünland-Landwirtschaft auf Verkehrsfläche Parkplatz entsprechend dem<br />

vorliegenden Änderungsplan der Architekten Team M vom 08.03.2012 zu beschließen.<br />

Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />

9. Änderung bzw. Auflassung von Bebauungsplänen<br />

GR Hobl berichtet:<br />

Bebauungsplan Nr. 1 Forsting – Auflassung des Bebauungsplanes<br />

Der Bauträger „Veritas“ hat bis dato noch kein Projekt in Absprache mit Herrn Schrenk vorgelegt.<br />

Eine Änderung des Bebauungsplanes ist daher noch nicht notwendig.<br />

Bebauungsplan Nr. 6 „Schwimmerberg“ – Auflassung des Bebauungsplanes<br />

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses vom 07.03.2012 wurde ein Stellungnahmeverfahren<br />

eingeleitet. Das Verfahren kann voraussichtlich in der Sitzung im September abgeschlossen<br />

werden.<br />

Anpassung bestehender Bebauungspläne<br />

GR Hobl berichtet:<br />

Die Satzungen der derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne entsprechen nicht mehr dem<br />

heutigen Baustil.<br />

Um künftige Probleme mit Bauwerbern zu vermeiden, sollte aufgrund einer Empfehlung des<br />

Bauausschusses der Grundsatzbeschluss gefasst werden, bei folgenden Bebauungsplänen<br />

ein Stellungnahmeverfahren für die Änderung (Anpassung an den heutigen Baustil) einzuleiten:<br />

• Bebauungsplan Nr. 15, Änderung Nr. 2 – „Forsting I“<br />

• Bebauungsplan Nr. 22 – „Forsting III“<br />

• Bebauungsplan Nr. 20, Änderung Nr. 1– „Kirchmayr“<br />

• Bebauungsplan Nr. 17, Änderung Nr. 3– „Ruthensteiner“<br />

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