Bescheid - Gemeinde Schleißheim
Bescheid - Gemeinde Schleißheim
Bescheid - Gemeinde Schleißheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />
die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 416,<br />
417/2, 417/1 KG Dietach von Grünland auf Dorfgebiet und die Änderung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes entsprechend den vorliegenden Änderungsplänen der Architekten<br />
Team M vom 21.02.2012 zu beschließen.<br />
Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
Änderung Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 - Zauner<br />
Bgm. Zauner ist wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung über diese<br />
Änderung ausgeschlossen und übergibt somit auch den Vorsitz für diesen Teil des Tagesordnungspunktes<br />
an Vzbgm. Knoll.<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Im Stellungnahmeverfahren sind keine negativen Stellungnahmen von Nachbarn bzw. der<br />
Landesregierung eingelangt. Die Änderung Nr. 8 samt ÖEK Änderung kann somit endgültig<br />
beschlossen werden.<br />
GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />
die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes 161 KG<br />
Dietach von Grünland-Landwirtschaft auf Verkehrsfläche Parkplatz entsprechend dem<br />
vorliegenden Änderungsplan der Architekten Team M vom 08.03.2012 zu beschließen.<br />
Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
9. Änderung bzw. Auflassung von Bebauungsplänen<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Bebauungsplan Nr. 1 Forsting – Auflassung des Bebauungsplanes<br />
Der Bauträger „Veritas“ hat bis dato noch kein Projekt in Absprache mit Herrn Schrenk vorgelegt.<br />
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist daher noch nicht notwendig.<br />
Bebauungsplan Nr. 6 „Schwimmerberg“ – Auflassung des Bebauungsplanes<br />
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses vom 07.03.2012 wurde ein Stellungnahmeverfahren<br />
eingeleitet. Das Verfahren kann voraussichtlich in der Sitzung im September abgeschlossen<br />
werden.<br />
Anpassung bestehender Bebauungspläne<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Die Satzungen der derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne entsprechen nicht mehr dem<br />
heutigen Baustil.<br />
Um künftige Probleme mit Bauwerbern zu vermeiden, sollte aufgrund einer Empfehlung des<br />
Bauausschusses der Grundsatzbeschluss gefasst werden, bei folgenden Bebauungsplänen<br />
ein Stellungnahmeverfahren für die Änderung (Anpassung an den heutigen Baustil) einzuleiten:<br />
• Bebauungsplan Nr. 15, Änderung Nr. 2 – „Forsting I“<br />
• Bebauungsplan Nr. 22 – „Forsting III“<br />
• Bebauungsplan Nr. 20, Änderung Nr. 1– „Kirchmayr“<br />
• Bebauungsplan Nr. 17, Änderung Nr. 3– „Ruthensteiner“<br />
6