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Bescheid - Gemeinde Schleißheim

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Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Herstellung der Aufschließungsstraße wurde<br />

eine Zusatzvereinbarung vorbereitet, die von den Nutzungsinteressenten bereits unterfertigt<br />

wurde und noch der Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>rates bedarf.<br />

Baulandwidmung Grubmair:<br />

Entsprechend dem Ergebnis der Beratung im Bauausschuss ist auch mit den Ehegatten<br />

Grubmair eine Infrastrukturkostenvereinbarung abzuschließen. Der ermittelte Beitrag errechnet<br />

sich aus den anteiligen Kosten für Straße, Beleuchtung und Abwasserbeseitigung<br />

und wurde auf Basis der Angebote für die Aufschließung Egelseer bzw. von Kostenschätzungen<br />

des Projektanten ermittelt.<br />

Auf Antrag von GR Hobl werden die angeschlossenen Infrastrukturkostenvereinbarungen<br />

samt den Zusatzvereinbarungen mit Frau Ingeborg Egelseer-Bründl und der<br />

OÖ. Baulandentwicklungsfonds GmbH sowie die Infrastrukturkostenvereinbarung mit<br />

den Ehegatten Grubmair durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig genehmigt.<br />

8. Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan; Änderungen<br />

Änderung Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 samt ÖEK Änderung - Egelseer<br />

GR Hobl berichtet:<br />

Aufgrund der eingegangen Stellungnahmen der Nachbarn Baur und der Landwirtschaftskammer<br />

sollte anstelle der Wohngebietswidmung eine Dorfgebietswidmung beschlossen<br />

werden.<br />

Nach Meinung der Ehegatten Baur steht die geplante Wohngebietswidmung mit folgenden<br />

Raumordnungsgrundsätzen gemäß § 2 ROG im Widerspruch:<br />

- Sicherung und Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für eine existenz-<br />

und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft<br />

- Bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen<br />

- Vermeidung späterer Nutzungskonflikte<br />

Dies wird weiters dadurch begründet, dass bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben für die<br />

Widmung Wohngebiet ein sehr hoher Schutzanspruch in Bezug auf Immissionen gilt. Eine<br />

Dorfgebietswidmung wäre aus Sicht der Ehegatten Baur mit ihrem Betrieb vereinbar.<br />

GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />

die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 360,<br />

357, 359, 356, 358, 362 KG <strong>Schleißheim</strong> von Grünland auf Dorfgebiet und die Änderung<br />

des Örtlichen Entwicklungskonzeptes entsprechend den vorliegenden Änderungsplänen<br />

der Architekten Team M zu beschließen.<br />

Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />

Änderung Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 samt ÖEK Änderung - Grubmair<br />

GR Hobl berichtet:<br />

Im Stellungnahmeverfahren sind keine negativen Stellungnahmen von Nachbarn bzw. der<br />

Landesregierung eingelangt. Die Änderung Nr. 7 samt ÖEK Änderung kann somit endgültig<br />

beschlossen werden.<br />

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