Bescheid - Gemeinde Schleißheim
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Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Herstellung der Aufschließungsstraße wurde<br />
eine Zusatzvereinbarung vorbereitet, die von den Nutzungsinteressenten bereits unterfertigt<br />
wurde und noch der Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>rates bedarf.<br />
Baulandwidmung Grubmair:<br />
Entsprechend dem Ergebnis der Beratung im Bauausschuss ist auch mit den Ehegatten<br />
Grubmair eine Infrastrukturkostenvereinbarung abzuschließen. Der ermittelte Beitrag errechnet<br />
sich aus den anteiligen Kosten für Straße, Beleuchtung und Abwasserbeseitigung<br />
und wurde auf Basis der Angebote für die Aufschließung Egelseer bzw. von Kostenschätzungen<br />
des Projektanten ermittelt.<br />
Auf Antrag von GR Hobl werden die angeschlossenen Infrastrukturkostenvereinbarungen<br />
samt den Zusatzvereinbarungen mit Frau Ingeborg Egelseer-Bründl und der<br />
OÖ. Baulandentwicklungsfonds GmbH sowie die Infrastrukturkostenvereinbarung mit<br />
den Ehegatten Grubmair durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig genehmigt.<br />
8. Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan; Änderungen<br />
Änderung Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 samt ÖEK Änderung - Egelseer<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Aufgrund der eingegangen Stellungnahmen der Nachbarn Baur und der Landwirtschaftskammer<br />
sollte anstelle der Wohngebietswidmung eine Dorfgebietswidmung beschlossen<br />
werden.<br />
Nach Meinung der Ehegatten Baur steht die geplante Wohngebietswidmung mit folgenden<br />
Raumordnungsgrundsätzen gemäß § 2 ROG im Widerspruch:<br />
- Sicherung und Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für eine existenz-<br />
und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft<br />
- Bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen<br />
- Vermeidung späterer Nutzungskonflikte<br />
Dies wird weiters dadurch begründet, dass bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben für die<br />
Widmung Wohngebiet ein sehr hoher Schutzanspruch in Bezug auf Immissionen gilt. Eine<br />
Dorfgebietswidmung wäre aus Sicht der Ehegatten Baur mit ihrem Betrieb vereinbar.<br />
GR Hobl stellt entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses den Antrag,<br />
die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 360,<br />
357, 359, 356, 358, 362 KG <strong>Schleißheim</strong> von Grünland auf Dorfgebiet und die Änderung<br />
des Örtlichen Entwicklungskonzeptes entsprechend den vorliegenden Änderungsplänen<br />
der Architekten Team M zu beschließen.<br />
Der Antrag von GR Hobl wird durch Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
Änderung Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 samt ÖEK Änderung - Grubmair<br />
GR Hobl berichtet:<br />
Im Stellungnahmeverfahren sind keine negativen Stellungnahmen von Nachbarn bzw. der<br />
Landesregierung eingelangt. Die Änderung Nr. 7 samt ÖEK Änderung kann somit endgültig<br />
beschlossen werden.<br />
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