März 2011 - Anwalt Aktuell
März 2011 - Anwalt Aktuell
März 2011 - Anwalt Aktuell
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P.b.b. Verlagsort 5020 Salzburg GZ 02Z030577 M<br />
02/11 – <strong>März</strong> <strong>2011</strong><br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong><br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
© Franz Pfluegl 2010<br />
„Wir<br />
ziehen<br />
an einem<br />
Strang”<br />
Dr. Michael Auer,<br />
Präsident der RAK Wien<br />
Seite 4/5<br />
Jubiläum<br />
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COvER-StORY<br />
„Wir ziehen an einem Strang”, Dr. Michael Auer,<br />
Präsident der RAK Wien – stellt sich zur Wiederwahl . . . 4/5<br />
JubiläuM. 10 Jahre ANWALT AKTUELL . . . . . . . . . . . 6/7/8<br />
ÖRAK. Freiheitsrechte in Gefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
bRiEF auS NEW YORk<br />
Stephen M. Harnik: WikiLeaks’ Recht auf<br />
freie Meinungsäußerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10/11<br />
EiNSpRuCh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
hOt SpOtS. Juristen & Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . 14/29<br />
Glücksspielrecht – Quo Vadis?<br />
Dr. Thomas Talos, LL.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Mit Energie für Italien.<br />
Wirtschaftskanzlei Eustacchio & Schaar . . . . . . . . . . . . . 18<br />
WiENER hOtEl MODul<br />
Green Event & bunte Ideen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20/21<br />
Aktienforum: Der Staat als Unternehmer. . . . . . . . . . . . . . 24<br />
kaNzlEiSOFtWaRE<br />
EDV 2000. Elektronischer Akt für Groß und Klein . . . . . 25/39<br />
buChtippS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26/27<br />
Der Maiswurzelbohrer. Dr. Christian Adam . . . . . . . . . . . . 28<br />
Ein Kind als Schaden? NÖ PatientInnen- und<br />
Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
kuNSt<br />
HR GIGER. Täume und Visionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />
IRÄG 2010 – ein Erfolg?<br />
RA Mag. Martin Edelmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36/37<br />
WaRtEziMMER<br />
Themen zum Weiterdenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />
Medieninhaber und für den inhalt verant wortlich:<br />
Dworschak Medien gmbH, 5020 Salzburg, Österreich,<br />
linzer bundesstraße 10, tel.: +43/(0) 662/651 651, fax: DW -30<br />
büro Wien: 1010 Wien, tuchlauben 13,<br />
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eMAil: office@anwaltaktuell.at<br />
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HeRStellung: Druckerei Roser, 5300 Hallwang<br />
AuflAge: 30.000 exemplare<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong><br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
Editorial<br />
betreff: 10 Jahre<br />
HeRAuSgebeR & CHefReDAKteuR:<br />
Dietmar Dworschak dd@anwaltaktuell.at<br />
VeRlAgSleitung:<br />
beate Haderer beate.haderer@anwaltaktuell.at<br />
gRAfiK & PRoDuKtion:<br />
othmar graf graf@anwaltaktuell.at<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
FOYER<br />
Ja, wir freuen uns!<br />
ANWALT AKTUELL, im <strong>März</strong> 2001 erstmals erschienen,<br />
feiert den 10. Geburtstag.<br />
Dass wir bei unserer Kernzielgruppe, der Advokatur, angekommen<br />
sind und ankommen, zeigen einige ausgewählte<br />
Jubiläumsglückwünsche, die Sie auf den Seiten 6 – 8 finden.<br />
Neben dem „Community Building“spielt ANWALT<br />
AKTUELL mittlerweile aber auch eine wesentliche Rolle<br />
im New Business für Kanzleien:<br />
Wir wissen, dass zahlreiche neue Geschäftskontakte für<br />
Anwälte deshalb entstanden sind, weil Entscheider in der<br />
Wirtschaft bei der Lektüre von ANWALT AKTUELL die<br />
„richtige“ Kanzlei fanden. Ein großer Teil unserer Auflage<br />
wird an Unternehmen, Geschäftsführer und Rechtsab-<br />
teilungen verschickt.<br />
Es lohnt sich, in ANWALT AKTUELL vorzukommen.<br />
Diese 10 Jahre, in denen das Vertrauen in den österreichischen<br />
Rechtsstaat dramatisch geschrumpft ist, haben uns<br />
immer wieder gefordert: kritisch zu sein gegen Dinge, die<br />
andere schon längst hinnehmen, aufmerksam aber auch für<br />
Entwicklungen, die interessant und zukunftsfähig sind.<br />
Dieser Linie bleiben wir auch künftig treu.<br />
beate haderer<br />
verlagsleitung<br />
Othmar Graf<br />
Dipl. Grafiker<br />
Für 10 erfolgreiche Jahre danke ich:<br />
Meinem ideereichen und engagierten Team<br />
– Verlagsleiterin Beate Haderer und Grafik-<br />
designer Othmar Graf, dem Österreichischen<br />
Rechtsanwaltskammertag, der <strong>Anwalt</strong>sakademie,<br />
den vielen Anwältinnen und Anwälten,<br />
die für uns geschrieben haben und schreiben<br />
sowie den uns oft über viele Jahre verbundenen<br />
Inserenten.<br />
Mit Freude nehmen wir die Arbeit für die<br />
nächsten Jahre in Angriff:<br />
Am Puls der Rechtsentwicklung bleiben,<br />
kontaktfördernde Personality ermöglichen und<br />
impulsstarke Fachbeiträge präsentieren.<br />
Danke für Ihr Interesse!<br />
Dietmar Dworschak<br />
AnWAlt AKtuell ist ein unabhängiges Magazin zur information über aktuelle entwicklungen der gesetzgebung und Rechtsprechung<br />
in Österreich. namentlich gekennzeichnete gastbeiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.<br />
3
titEl StORY<br />
„Wir ziehen an einem Strang”<br />
Dr. Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, stellt sich für eine<br />
zweite Amtsperiode zur Wiederwahl. Mit dem Rückblick auf schöne erfolge.<br />
Drei Jahre präsidentschaft sind<br />
vorbei, Sie kandidieren wieder?<br />
Dr. auer: Wir haben im führungsteam<br />
der Wiener Rechtsanwaltskammer in den<br />
letzten drei Jahren hart gearbeitet und<br />
einiges für die Wiener Rechtsanwälte<br />
umsetzen können. für mich persönlich<br />
waren es sehr interessante Jahre. Die Präsidentschaft<br />
bedeutet für mich nicht nur<br />
Arbeit, sondern ist auch eine persönlich<br />
erfüllende Zeit. besonders freut es mich,<br />
dass wir als Vertretung der Wiener<br />
Rechtsanwälte geeint vorgehen. Wir ziehen<br />
an einem Strang und unterstützen einander.<br />
Was wurde in den letzten Jahren<br />
konkret erreicht?<br />
Dr. auer: Wir haben einige, wie ich meine<br />
sehr wichtige Aspekte des rechtsanwaltlichen<br />
lebens positiv beeinflussen<br />
können. So wurde zum beispiel ganz aktuell<br />
nach jahrelanger Vorarbeit im Präsidentenrat<br />
eine Änderung des Verbotes<br />
der formellen Doppelvertretung beschlossen.<br />
ich hoffe, dass die Delegiertenversammlung<br />
des ÖRAK noch im frühjahr<br />
dieses Jahres einen entsprechenden<br />
beschluss fasst, wonach der § 12a Rl-bA<br />
neu zu fassen ist. nach der neuen Regelung<br />
hat der Disziplinarrat jeden einzelfall<br />
danach zu prüfen, ob eine konkrete<br />
gefahr der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht<br />
bezüglich der von einem früheren<br />
Mandanten anvertrauten oder im<br />
Zuge der Vertretung sonst erlangten informationen<br />
besteht, oder ob die Kenntnisse<br />
der belange eines früheren Mandanten<br />
den neuen Klienten zu einem<br />
unlauteren Vorteil gereichen würden,<br />
oder ob es zu einem interessenskonflikt<br />
zwischen diesen Mandanten kommt,<br />
oder ob die unabhängigkeit des Rechtsanwaltes<br />
bei der Mandatsausübung auch<br />
nur einem Mandanten gegenüber nicht<br />
gesichert erscheint. Das ist für jede Kanzlei<br />
von Relevanz.<br />
Wir haben in den letzten Jahren außerdem<br />
mit großem nachdruck darum gekämpft,<br />
dass die gesmbH & Co Kg<br />
endlich als Rechtsanwalts-gesellschaft<br />
zugelassen wird. Die vereinfachte Abschichtungsmöglichkeit<br />
ist nur eine der<br />
vielen Vorteile, die jetzt überzeugen<br />
konnten. insgesamt gesehen ist Standesarbeit<br />
nur etwas für geduldige Menschen.<br />
Manche Mühlen mahlen langsam.<br />
4<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
© Franz Pfluegl 2010<br />
Auch das ist einer der gründe, warum<br />
ich gern nochmals kandidiere.<br />
Worauf wir stolz sind, ist die Ausschreibung<br />
der großschadenhaftpflichtversicherung.<br />
Diese bringt für die Advoka-<br />
ten einen klaren wirtschaftlichen Vorteil,<br />
wobei ich mich besonders darüber freue,<br />
dass sich die Rechtsanwaltskammern<br />
burgenland und niederösterreich dazu<br />
entschlossen haben, diesen Schritt gemeinsam<br />
mit uns Wienern zu gehen.<br />
Manchmal ist es aber auch unsere Aufgabe,<br />
etwas zu verhindern. in diesem Sinne<br />
bin ich froh, dass der Angriff auf die ob-<br />
DK und damit auf einen wesentlichen<br />
teil unserer Autonomie erfolgreich abgewehrt<br />
werden konnte.<br />
Was erwartet die Wiener Rechtsanwälte<br />
bei der plenarversammlung<br />
am 14.4.<strong>2011</strong>?<br />
Dr. auer: Die heurige Wahl ist einzigartig,<br />
denn die gesetzlich ermöglichte brief-<br />
unter dem<br />
porträt des ersten<br />
Wiener Rechtsanwälte-präsidenten<br />
Dr. Eugen<br />
Megerle von<br />
Mühlfeld meint<br />
Dr. Michael auer<br />
mit blick auf die<br />
zukunft: „Künftig<br />
geht es neben der<br />
besseren Information<br />
der Kollegenschaft<br />
auch um eine noch<br />
bessere Darstellung<br />
der Leistung der<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
Wien, vor allem<br />
gegenüber Entscheidungsträgern<br />
der<br />
Wirtschaft.“<br />
wahl wird von uns <strong>2011</strong> das erste Mal<br />
getestet. Wir sind damit die erste Rechtsanwaltskammer,<br />
die diesen innovativen<br />
Schritt geht. ich hoffe, dass trotzdem viele<br />
Kolleginnen und Kollegen persönlich<br />
bei der Plenarversammlung am 14.4.<strong>2011</strong><br />
im Hotel interContinental dabei sein werden,<br />
aber für alle jene, die gerade zu diesem<br />
termin, aus welchem grunde immer<br />
persönlich nicht dabei sein können, gibt<br />
es mit der briefwahl eine zeitsparende<br />
Möglichkeit von dem Wahlrecht gebrauch<br />
zu machen. Sie können sich sicher<br />
vorstellen, dass ich sehr gespannt darauf<br />
bin, wie sich diese Möglichkeit auf die<br />
Wahlbeteiligung auswirkt. Mit der umsetzung<br />
der briefwahl haben wir jedenfalls<br />
einer forderung unseres Standes<br />
entsprochen und ich hoffe, damit die<br />
teilnahme an der Rechtsanwaltskammerwahl<br />
noch attraktiver gemacht zu<br />
haben.<br />
Hervorzuheben ist, dass wir die Kammerbeiträge<br />
2012 für Rechtsanwälte und<br />
Rechtsanwaltsanwärter senken.
Statements kandidaten Wiener ausschuss:<br />
herr Mag. bRaNDStEttER, Sie sind seit 2004 Rechtsanwalt und seit 2009<br />
im ausschuss. Was motiviert Sie zur Wiederwahl?<br />
Mag. bRaNDStEttER: Als junger Rechtsanwalt, ich werde heuer 37, kenne ich die<br />
Sorgen, Ängste und Nöte der Junganwälte. Für deren Anliegen möchte ich mich weiter<br />
in der Standespolitik einsetzen.<br />
thema Öffentlichkeitsarbeit,<br />
was ist geschehen?<br />
2010 wurden Sie, herr Dr. GERlaCh für Frau Dr. GahlEitNER, die in den<br />
vfGh berufen wurde, in den ausschuss gewählt. Warum wollen Sie dort<br />
bleiben?<br />
Dr. GERlaCh: Als Spezialist im Arbeits- und Sozialrecht bin ich im letzten Jahr stark<br />
mit Fragen unseres Pensionssystems und der Vorsorge, aber auch mit der Einbindung<br />
der Rechtsanwaltsanwärter in unser System beschäftigt gewesen. Hier gibt es noch<br />
einigen Handlungsbedarf, zu dem ich beitragen möchte.<br />
herr Dr. hEiDiNGER, wieso wollen Sie als vertreter einer Großkanzlei<br />
weiter im ausschuss bleiben?<br />
Dr. hEiDiNGER: Die Herausforderungen unseres Berufsstands sind nicht nur durch<br />
unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse aufgrund unterschiedlicher Kanzleigrößen<br />
und Strukturen, sondern auch durch die Konkurrenz anderer beratender Berufe<br />
und die Globalisierung bestimmt. Mit meinem Know-how möchte ich wie bisher dazu<br />
beitragen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standes in diesem Umfeld zu stärken.<br />
Warum, herr Dr. hEiNkE, kandidieren Sie wieder?<br />
Dr. hEiNkE: Um kontinuierlich die Reform der Rechtsanwaltsprüfung zusammen mit<br />
dem OLG Wien weiter voranzutreiben, damit sich dies zukünftig in der Qualität und<br />
Effizienz der Dienstleistung der Junganwälte niederschlägt. Mein ausgezeichneter<br />
Kontakt zu den Vertretern der Rechtsanwaltsanwärter hilft mir dabei sehr. Als Mitglied<br />
der Finanzabteilung möchte ich weiter die „Schlankheitskur“ der Kammer betreiben,<br />
deren erste Früchte nun in der Senkung der Kammerbeiträge liegen.<br />
herr Dr. kutiS, das honorarrecht bleibt wohl ihr Schwerpunkt in der<br />
ausschussarbeit?<br />
Dr. kutiS: So ist es. Ein klares Honorarrecht dient dem Schutz des Mandanten, aber<br />
auch der Unabhängigkeit unseres Standes. Daher werde ich weiter gegen gehudelte<br />
Budgetbegleitgesetze ebenso auftreten, wie gegen falschen Konsumentenschutz. Ich<br />
achte aber auch besonders darauf, dass die Kollegen korrekt abrechnen, denn der<br />
Klient muss seinem <strong>Anwalt</strong> vertrauen können.<br />
Frau Dr. pRuNbauER-GlaSER, bleibt ihnen als vize-präsidentin des ÖRak<br />
einerseits und des CCbE andererseits überhaupt noch zeit für den Wiener<br />
ausschuss?<br />
Dr. pRuNbauER-GlaSER: Freilich sind beide Funktionen zeitintensiv. Allerdings<br />
kann dadurch auf die europäischen und internationalen Entwicklungen frühzeitig und<br />
zielorientiert nicht nur reagiert, sondern, soweit möglich, auch proaktiv Einfluss genommen<br />
werden. Notwendige Umsetzungen können im Interesse der Kolleginnen<br />
und Kollegen über die Verankerung und den ständigen Informationsaustausch mit<br />
dem Wiener Ausschuss, dem ich deswegen gerne nach wie vor angehören möchte,<br />
schnell erfolgen. Wir haben so auch weiterhin eine gewichtige Stimme in Europa.<br />
herr MMag. Dr. ROhREGGER, Sie stellen sich das erste Mal der Wahl<br />
in den ausschuss. Warum?<br />
MMag. Dr. ROhREGGER: Kammererfahrung an sich bringe ich durch meine bisherige<br />
Tätigkeit als Disziplinarrat schon mit. In der Ausschussarbeit wird öffentlich-rechtliches<br />
Wissen ebenso benötigt wie Gesellschaftsrecht. Beides kann ich bieten und<br />
stand auch schon bisher damit der Kammer als beratender Extraneus zur Verfügung.<br />
Nach dem ableben Dris. zaNDl sollen Sie, herr Dr. ENGiN-DENiz,<br />
erstmals in den ausschuss berufen werden. Wie sehen Sie ihre mögliche<br />
neue aufgabe?<br />
Dr. ENGiN-DENiz: Die Initiative zu meiner Kandidatur kam sowohl aus meinem<br />
<strong>Anwalt</strong>sklub als auch meiner Kanzlei. Ich bin seit langem in internationalen Organisationen<br />
wie der International Trademark Association und bei MARQUES aktiv. Auch in<br />
Österreich habe ich schon offizielle Funktionen etwa als Staatskommissär für Verwertungsgesellschaften<br />
bekleidet. Meine Erfahrungen möchte ich zugunsten des Standes<br />
einfließen lassen, so etwa bei Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, in denen es<br />
um die nationale Umsetzung von EU Recht geht.<br />
Dr. auer: Wir haben die Öffentlichkeitsarbeit<br />
in den letzten drei Jahren auf neue<br />
beine gestellt. Die Homepage wurde zeitgemäß<br />
gestaltet und ich meine, dass der<br />
Wiener Stand auch in den Medien prä-<br />
senter denn je ist. Die Veranstaltungsserie<br />
„Der Wiener Rechtssalon“, mit dem der<br />
regelmäßige Kontakt zu Politik, Wirtschaft<br />
und Medien verstärkt werden soll,<br />
ist auf Schiene. Wer dabei war, kann es sicher<br />
bestätigen: schon die erste Veranstaltung<br />
war ein schöner erfolg. es wurde intensiv<br />
diskutiert und der Abend hat eine<br />
titEl StORY<br />
gute gelegenheit für gespräche mit Kollegen<br />
geboten.<br />
Was haben Sie für die zukunft vor?<br />
Dr. auer: Auch wenn schon viel passiert<br />
ist, bleibt noch sehr viel zu tun. Wir haben<br />
zum beispiel die aktuellen informationen<br />
für Kollegenschaft verbessert, aber<br />
doch haben wir bis heute z.b. noch nicht<br />
alle e-mail-Adressen. Rasche und zielgerichtete<br />
information ist für unsere Kollegen<br />
sicher das um und Auf. Künftig geht<br />
es aber neben der information auch um<br />
eine noch bessere Darstellung der leistung<br />
der Rechtsanwaltskammer Wien,<br />
vor allem gegenüber entscheidungsträgern<br />
der Wirtschaft. So muss zum beispiel<br />
auch das Schiedsgericht der Rechtsanwaltskammer<br />
Wien entstaubt werden.<br />
Die Akzeptanz dieser Art der Streitbeilegung<br />
wollen wir weiter vergrößern.<br />
Die optimierung der Kammerorganisation<br />
per se sind wir angegangen. Dieser Weg ist<br />
aber noch lange nicht beendet. Das image<br />
der Rechtsanwaltschaft in der Öffentlichkeit<br />
muss laufend gepflegt werden. gerade<br />
unser Stand lebt von dem guten Ruf.<br />
ein weiterer Arbeitsschwerpunkt bleibt das<br />
erfordernis der Selbstverwaltung. Diese<br />
ist nicht nur Selbstzweck, sondern muss<br />
der Kollegenschaft noch weiter näher gebracht<br />
werden.<br />
Die Verstrafrechtlichung des umfeldes<br />
hat dazu geführt, dass wir als berater<br />
und Vertreter in allen lebenslagen nach<br />
wie vor zu wenig erkannt werden. Das zu<br />
ändern bedeutet eine Anstrengung, die<br />
wir gemeinsam unternehmen müssen.<br />
Sie sehen, jede Menge Arbeit wartet –<br />
ich freue mich darauf, wenn ich mich<br />
gemeinsam mit dem führungsteam der<br />
Wiener Rechtsanwaltskammer diesen<br />
Aufgaben widmen darf.<br />
Wie sehr sind die Rechtsanwaltsanwärter<br />
integriert?<br />
Dr. auer: insgesamt gesehen war es ein<br />
sehr wichtiger Schritt, die jungen Kolleginnen<br />
und Kollegen mit in die Verantwortung<br />
für die Standesvertretung zu<br />
nehmen. gerade diese jungen Juristinnen<br />
und Juristen sind unsere Zukunft! einiges<br />
ist für die effiziente Zusammenarbeit<br />
sicher organisatorisch noch umzusetzen,<br />
vor allem sind die Rechtsanwaltsanwärter<br />
aus Wiener Sicht noch stärker in die<br />
Arbeitskreise des ÖRAK einzubinden.<br />
Die Zusammenarbeit mit dem ÖRAK funktioniert<br />
bestens. gemeinsam werden wir<br />
die Zukunft der Rechtsanwälte meistern.<br />
herr präsident Dr. auer, danke für<br />
das Gespräch.<br />
Dr. auer: eines noch: Herzliche gratulation<br />
zu „10 Jahre AnWAlt AKtuell”!<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
5
10 JahRE<br />
<strong>März</strong> 2001 Mai 2001<br />
Juni 2001<br />
September 2001 Oktober 2001<br />
Dezember 2003<br />
6<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
Jänner 2004<br />
Juni 2004<br />
„10 Jahre aNWalt aktuEll – Grußworte von<br />
ÖRak-präsident Dr. Gerhard benn-ibler.<br />
Das Transportieren der besten Argumente zum entsprechenden<br />
Ziel und das Erreichen der besten Wirkung dieser Argumente,<br />
ist anwaltliche Aufgabe in Gerichtsprozessen genauso,<br />
wie bei der Mitwirkung im Gesetzesbegutachtungsverfahren.<br />
Kommunikation und sozialer Austausch sind wesentliche Parameter<br />
eines Rechtsstaates. Nur wenn Kommunikation frei<br />
geführt werden kann, sind die Bürgerrechte intakt. Einschränkungen<br />
hierbei sind stets in Frage zu stellen, und nur auf<br />
Grund besonderer Erfordernisse zu akzeptieren.<br />
Zunehmend wichtig wird auch die Kommunikation zwischen den Rechtsanwälten. Ein<br />
Teil dieser Kommunikation wird seit nunmehr zehn Jahren vom Magazin „ANWALT<br />
AKTUELL” mitgetragen. Als Plattform für anwaltliche Argumente ist es genauso fester<br />
Partner der österreichischen Rechtsanwälte wie als Berichterstatter anwaltlichen Lebens<br />
und Wirkens in Österreich. Der im professionalisierten Arbeitsumfeld naturgemäß<br />
seltene Blick nach nebenan, zu den Berufskollegen in anderen Kanzleien, wird<br />
durch die Arbeit von „ANWALT AKTUELL” erleichtert. Damit ist es ein wichtiger Partner<br />
des ganzen Berufsstandes.<br />
Als Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages weiß ich, wie wichtig<br />
es für unseren Stand gerade heute ist, uns zu vernetzen und untereinander zu kommunizieren,<br />
denn nur gemeinsam werden wir den komplexen standespolitischen<br />
und rechtsstaatlichen Herausforderung unserer Zeit gewachsen sein. Dazu leistet<br />
„ANWALT AKTUELL” seit nunmehr zehn Jahren einen hervorragenden Beitrag. Zum<br />
Jubiläum wünsche ich alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft.”<br />
Ra Dr. Gerhard benn-ibler<br />
Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK)<br />
„Gratuliere! „aNWalt aktuEll” berichtet auflokkernd,<br />
nicht nur mit trockener Fachinformation.<br />
Das Magazin vermittelt, wie Gesetze gemacht und wie sie<br />
– auch schon während der Entstehung – beurteilt werden.<br />
Besonders wichtig erscheint mir, dass „ANWALT AKTUELL”<br />
den verloren gegangenen Familiencharakter der Advokatur<br />
wiederbelebt. Früher haben sich die meisten Anwälte schon<br />
deshalb gekannt, weil man sich anlässlich von Streitsachen<br />
laufend begegnet ist.<br />
Durch die Veränderung der Arbeitsfelder hat man sich aus<br />
den Augen verloren, doch mithilfe dieses Magazins weiß man, was in der Szene<br />
los ist.<br />
Ich sehe mit Besorgnis, dass unser Stand zu wenig zur Verteidigung unserer genuinen<br />
Arbeitsgebiete tut und dass wir uns von verschiedenen Institutionen (AK, WK,<br />
Mietervereinigung) „unsere Arbeit” wegnehmen lassen. Auch scheint mir, dass die<br />
Standesorganisation viel mehr tun sollte, um junge Anwälte auf dem heutzutage<br />
besonders harten Weg in ihren Beruf zu unterstützen.”<br />
Ra Dr. Dieter böhmdorfer<br />
Justizminister 2000-2004,<br />
Interview-Partner der ersten Titelstory ANWALT AKTUELL, <strong>März</strong> 2001<br />
Juli 2005<br />
em Ra Dr. peter knirsch<br />
Präsident der RAK Wien 1999 - 2002<br />
Oktober 2005<br />
„Als mir das Konzept von „ANWALT AKTUELL” 2001 vorgestellt<br />
wurde, habe ich gleich gesagt: Das ist genau jenes Magazin,<br />
das sich dafür eignet, alle persönlichen und gesellschaftlichen<br />
Informationen der Advokatur zu vermitteln.<br />
Auch heute noch bin ich der Meinung, dass das standeseigene<br />
Medium sich auf rein fachliche Information beschränken sollte<br />
und „<strong>Anwalt</strong> aktuell” der richtige Platz zur Vermittlung von<br />
„Personality” ist.<br />
Das Magazin war und ist gut gemacht.<br />
Gratuliere zum Geburtstag!”<br />
„10 Jahre aNWalt aktuEll – ein trefflicher anlass,<br />
über die letzte Dekade zu reflektieren.<br />
2001 stand das Medium noch in den Kinderschuhen, skeptisch<br />
beäugt von Standesvertretern und Konkurrenten. Wir alle<br />
können uns noch an die sogenannte Null-Nummer erinnern<br />
mit dem damaligen Justizminister Böhmdorfer am Titelblatt.<br />
Die Rechtsanwaltskammer Wien hat rasch erkannt, dass sich<br />
dieses Medium ideal für den Transport standespolitischer Anliegen<br />
und aktueller Berichterstattung eignet. Vom damaligen<br />
Präsidenten Dr. Peter Knirsch unterstützt, ist es uns rasch ans<br />
Herz gewachsen. Was wären Wiener Wahlauseinandersetzungen ohne <strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong><br />
gewesen.<br />
Nicht immer haben unsere Landeskammern den Stil der Wahlauseinandersetzung<br />
geteilt. Doch ist es gerade der Rechtsanwaltskammer Wien damit gelungen, standespolitische<br />
Ziele auch Österreich weit der Kollegenschaft zur Diskussion zu stellen.<br />
Nach anfänglichem Zögern hat auch der ÖRAK dieses Medium für sich entdeckt und<br />
nicht mehr als Konkurrenz zum <strong>Anwalt</strong>sblatt gesehen.<br />
Der Stil von <strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong> und der Inhalt seiner Ausgaben macht diese Zeitung nicht<br />
nur für RechtsanwältInnene interessant und lesbar. Der Verteiler erreicht auch die<br />
interessierte Öffentlichkeit in Justiz und Wirtschaft.<br />
Zum 10.Geburtstag darf man als interessierter Leser auch Wünsche äußern: wie<br />
wäre es mit Diskussionen zwischen Standesvertretern und Politikern? Oder etwa mit<br />
einer regelmäßigen Kolumne, die sich den Grund- und Freiheitsrechten widmet? Bis<br />
zum 20. Geburtstag alles Gute und uns allen viel Erfolg!”<br />
Ra Dr. Elisabeth Rech<br />
Vizepräsidentin der RAK Wien<br />
„Ich gratuliere! 10 Jahre ANWALT AKTUELL – das sind 10 Jahre<br />
moderne Präsentation unseres Standes. Von der Sach-<br />
information bis zum witzigen Kommentar ist immer alles<br />
„AKTUELL”! Jeder in der Branche liest es, einen besseren Beweis<br />
des Erfolgs dieses Formats gibt es nicht.”<br />
Herzliche Gratulation<br />
Ra Dr. Stefan prochaska<br />
Vizepräsident der RAK Wien<br />
besuchen Sie auch aNWalt aktuEll im internet unter www.anwaltaktuell.at
Dezember 2002<br />
Dezember 2005<br />
„Fairer, freier und transparenter Wettbewerb in der österreichischen<br />
Wirtschaft ist mir als Generaldirektor für Wettbewerb<br />
ein besonderes Anliegen – vor allem wenn dieser durch<br />
ein qualitativ hochwertiges Magazin, wie ANWALT AKTUELL,<br />
bereichert wird. Gratulation!”<br />
Dr. theodor thanner<br />
Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde<br />
„aNWalt aktuEll” ist seit anbeginn am puls aller für<br />
die Rechtsanwälte interessanten Entwicklungen.<br />
Seit seinem Bestehen hat es sich hervorragend als Netzwerkmedium<br />
innerhalb der Rechtsanwaltschaft etabliert.<br />
Für uns alle ist es spannend mitzuerleben, wie sich das berufliche<br />
Umfeld entwickelt und welchen Herausforderungen sich<br />
die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch die<br />
Standesvertretungen zu stellen haben – „ANWALT AKTUELL”<br />
zeigt diese Entwicklungen – auch mit scharfem Blick über<br />
Landesgrenzen – in Wort und Bild seinem Titel im wahrsten<br />
Sinn alle Ehre machend auf.<br />
Ad multos annos und weiterhin viel Erfolg für die Zukunft!”<br />
Ra Dr. Marcella prunbauer<br />
Präsidenten Stellvertreterin ÖRAK, Wien<br />
Ra Dr. Ernst brandl<br />
Brandl & Talos Rechtsanwälte<br />
April 2003<br />
Februar 2006<br />
„Unsere Kanzlei wurde nur wenige Monate vor ANWALT AK-<br />
TUELL gegründet. Dadurch hatten wir in ANWALT AKTUELL<br />
einerseits Ansprechpartner, die über die Herausforderungen<br />
einer Neugründung Bescheid wussten, und andererseits eine<br />
Plattform, um uns als fokussierte Kapitalmarktrechtsspezialisten<br />
zu präsentieren.<br />
Als Leser schätzen wir die Vielfalt von Themen, die uns einen<br />
sehr guten Einblick in die Entwicklung der Advokatur in Österreich<br />
gibt. Wir gratulieren zum unternehmerischen Erfolg und<br />
freuen uns auf weitere gemeinsame „Geburtstage”.”<br />
„aNWalt aktuEll ist seit Jahren ein<br />
für die anwaltschaft unverzichtbares Medium<br />
Zu Fragen der Standespolitik nimmt das Medium genauso objektiv<br />
und nachhaltig Stellung wie zu Veränderungen innerhalb<br />
des Berufsstandes, zu rechtsstaatlichen Fragen und zu<br />
Veränderungen des Rechtssystems in Europa bzw. deren Auswirkungen<br />
auf Österreich.<br />
ANWALT AKTUELL vermittelt in der Vorstellung von und in In-<br />
terviews mit vorbildlichen Standesvertretern einen aktuellen<br />
Einblick in die Ausrichtung des Berufes und dessen Umfeld.”<br />
Dr. Guido held<br />
Mitglied der „Soko Hypo Alpe Adria”<br />
Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer 1996 - 2008<br />
Mai 2003<br />
Mai 2006<br />
Juni 2003<br />
Juni 2006<br />
„als begeisterter leser von erster Stunde<br />
an kann ich nur sagen: Weiter so!<br />
Ein modernes Medium, das dem jungen, wie dem arrivierten<br />
<strong>Anwalt</strong>, neben wertvollen Informationen auch eine Plattform<br />
der Eigenpräsentation bietet, das in der Rechtsanwaltschaft<br />
bis dato nicht vorhanden war.<br />
ANWALT AKTUELL bietet darüber hinaus Anregungen für<br />
Netzwerkmöglichkeiten, eigenes Marketing und Zugriff auf<br />
Fachkolleginnen/en in Rechtsbereichen in denen man selbst<br />
nicht tätig ist, die aber eine umfassende Betreuung der eigenen<br />
Klienten erfordert.<br />
Beim Diktat dieser Zeilen habe ich die letzte Ausgabe in der Hand, in der zwei sehr<br />
erfolgreiche Mitglieder des von mir gemeinsam mit 17 anderen Kanzleien vor ca.<br />
8 Jahren gegründeten Austria legal network vorgestellt werden (Dr. Heid/Mag. Schiefer.).<br />
Das Portrait meiner Studienkollegin Dr. Christina Chalupsky hat die Freude am Lesen<br />
vervollständigt.”<br />
Ra Dr. karl Wagner<br />
Wagner Rechtsanwälte GmbH, Schärding<br />
„Eine erfrischend abwechslungsreiche Lektüre für alle Lebensbereiche<br />
des <strong>Anwalt</strong>es! Ich freue mich monatlich darauf!<br />
Die Kombination von fachlichen Beiträgen, Einblicken in die<br />
<strong>Anwalt</strong>skanzleien Österreichs mit besonderem Blick auf deren<br />
Ausrichtung mit Freizeittipps und Zeitkommentaren ergeben<br />
eine abwechslungsreiche Lektüre. Diese regt zu neuen Gedanken<br />
an!”<br />
Ra Dr. hubert F. kinz<br />
Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter, Bregenz<br />
„Dietmar Dworschak ist Erstaunliches gelungen: In einem<br />
sehr speziellen kleinen Segment hat er mit überzeugender<br />
Nachhaltigkeit ein Produkt platziert, das mit einer klaren Blattlinie,<br />
positiv, kompetent und mit persönlichen Schlaglichtern<br />
über das aktuelle Geschehen in unserem Stand berichtet. Zu<br />
einem solchen Produkt und dessen Erfolg kann man nur herzlich<br />
gratulieren.”<br />
Ra hon.-prof. Dr. Guido kucsko<br />
Schönherr Rechtsanwälte GmbH<br />
November 2003<br />
10 JahRE<br />
September 2006<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong><br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
7
10 JahRE<br />
Dezember 2006<br />
Juli 2009<br />
„lieber Dietmar! Sehr geehrtes<br />
aNWalt-aktuEll-team!<br />
Wir gratulieren Euch zum Jubiläum von<br />
<strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong>. Es ist nunmehr schon 10<br />
Jahre her, dass wir das erste Mal AN-<br />
WALT AKTUELL gelesen haben. Es freut<br />
uns jedes Mal, wenn in unserer Kanzlei<br />
ein neues Exemplar von ANWALT AKTUELL<br />
eingeht, mit welchem wir uns die Zeit<br />
aufgrund Eurer aktuellen interessanten<br />
und über die Grenzen unseres Landes hinausgehenden Berichten vertreiben können.<br />
Wir wünschen Euch für die nächsten 10 Jahre alles Gute und hoffen, dass wir weiterhin<br />
ein derart interessantes Magazin monatlich an unsere Kanzlei übermittelt erhalten.<br />
Alles Gute.”<br />
Ra Mag. Stefan WEiSkOpF<br />
Ra Dr. Rainer kappaChER<br />
Rechtsanwälte Landeck<br />
Ra Dr. alfred kriegler<br />
Wien<br />
Ra Dr. Stephan heid,<br />
Ra Mag. Martin Schiefer<br />
Heid Schiefer Rechtsanwälte<br />
8<br />
„Herzliche Gratulation an Dietmar Dworschak und sein Team<br />
zum 10. Jubiläum. Ich schätze ANWALT AKTUELL sehr, da ich<br />
neben der schönen Aufgabe „BRIEF AUS NEW YORK” als<br />
begeisterter Leser auch stets über die aktuellen Themen in<br />
Österreich informiert bin.”<br />
Herzliche Grüßen aus New York,<br />
Stephen M. harnik, Esq.<br />
Harnik & Finkelstein LLP<br />
„Zehn Jahre in einer glücklichen Partnerschaft leben oder gar<br />
zehn Jahre glücklich verheiratet sein, das ist schon was. Als<br />
Familienrechtsexperte ist für mich bei langjährigen Partnerschaften<br />
die Harmonie wichtig. Das Team von ANWALT AKTU-<br />
ELL hat diese Harmonie qualitativ perfekt in Text und Bild für<br />
seine Leser umgesetzt. Das Produkt ist für mich und die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
nicht mehr wegzudenken, eine Scheidung ist für<br />
mich nicht vorstellbar.<br />
Ich gratuliere. Ad multos annos!”<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
<strong>März</strong> 2007<br />
April 2010<br />
Juni 2007<br />
September 2010<br />
„Qualität, Newswert,<br />
Relevanz und Seriosität:<br />
Das ist es, was sich ein Jurist von<br />
„seinem” Branchenmagazin erwartet<br />
und mit „ANWALT AKTUELL” seit 10 Jahren<br />
auch erhält.<br />
Dafür sagen wir „Danke” und freuen uns<br />
auf viele weitere interessante Hintergrundberichte<br />
und Reportagen zu aktuellen<br />
Themen.”<br />
Juli 2007<br />
„Gratulation vom „hotel der anwälte”<br />
Ehescheidung und ihre Folgen, Mietrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht,...!<br />
Die Säle des Modul sind Vorträge und Dispute<br />
zu solchen Themen seit vielen Jahren gewohnt. Zwischen 40<br />
und 120 junge Damen und Herren, die sich der Jurisprudenz<br />
verschrieben haben, besuchen wöchentlich die Fortbildungsveranstaltungen<br />
der <strong>Anwalt</strong>sakademie. Und die finden seit<br />
vielen Jahren im Modul statt. Wir sind gewissermaßen das<br />
Hotel der Anwälte und fühlen uns so auch dem Magazin „AN-<br />
WALT AKTUELL” zutiefst verbunden. Das Magazin hat sich zu<br />
einem zentralen Medium der Branche entwickelt und so war es für uns klar, „ANWALT<br />
AKTUELL” auch als Sprachrohr für unsere Anliegen und Angebote zu verwenden, so<br />
wie wir uns über aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse der Branche gerne dort<br />
informieren. Wir vom Modul bedanken uns herzlich für eine Dekade bester Zusammenarbeit<br />
und wünschen alles Gute für die Zukunft.”<br />
Michael prantz<br />
Direktor des Hotel Modul Wien<br />
Ra Dr. Christian adam<br />
Salzburg<br />
Oktober 2010<br />
peter F. kinauer<br />
Experte für Erfolg und Motivation<br />
„Sehr geehrter herr Dworschak,<br />
ich gratuliere herzlich zum zehnjährigen Jubiläum von „ANWALT<br />
AKTUELL”. Dieses in Österreich einzigartige Magazin ist eine<br />
nicht mehr wegzudenkende Bereicherung des für Rechtsanwälte<br />
ohnedies auf reine Fachzeitschriften beschränkten Medienmarktes.<br />
Die interessante und aktuelle Information zu<br />
unterschiedlichen Themen und Darstellung der Ideologien der<br />
Kollegen erhellen stets. Nur weiter so, auf viele weitere Jahre!”<br />
„Geburtstage sind Tage, an denen man gerne an Gestern<br />
denkt, das Heute feiert und sich auf Morgen freut.<br />
Die Kanzlei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte gratuliert<br />
„ANWALT AKTUELL” ganz herzlich zum 10-Jahres-Jubiläum<br />
und wünscht für die kommenden Jahre auch weiterhin alles<br />
Gute und viel Erfolg!<br />
Wir freuen uns auf viele weitere spannende und informative<br />
Reportagen und Berichte aus der <strong>Anwalt</strong>sbranche!”<br />
Dr. Sabine hartzhauser<br />
Marketing FPLP RECHTSANWÄLTE<br />
April 2009<br />
November 2010<br />
„lieber herr Dworschak,<br />
mit großem Interesse verfolge ich seit nunmehr zehn Jahren<br />
die Entwicklung des Magazins „ANWALT AKTUELL”. Die Berichte<br />
und Reportagen sind auch für einen Nichtjuristen<br />
äußerst lesenswert. Mit besonderem Vergnügen lese ich jeden<br />
Monat Ihr messerscharfes Editorial und die Glosse „Einspruch”.<br />
Für die nächsten zehn Jahre wünsche ich Ihnen und<br />
dem Magazin „ANWALT AKTUELL” viel Erfolg und mir viele<br />
interessante und vergnügliche Lesestunden!”
Freiheitsrechte in Gefahr.<br />
ÖRAK-Präsident Dr. gerhard benn-ibler steht für klar formulierte gesetze<br />
und für Meinungsfreiheit, die Kritik ermöglicht<br />
anwalt aktuell: herr<br />
präsident, die österreichischen<br />
Rechtsanwälte<br />
treten immer wieder als<br />
vorkämpfer für bürger-<br />
und Freiheitsrechte auf.<br />
aktuell scheint die vorratsdatenspeicherung<br />
aber auch der terrorparagraf<br />
in diesem Feld für<br />
unmut zu sorgen.<br />
benn-ibler: Der ÖsterreichischeRechtsanwaltskammertag<br />
hat gerade bei der Vorratsdatenspeicherung<br />
massive<br />
bedenken geäußert, wir haben<br />
gespräche mit allen po-<br />
litisch Verantwortlichen geführt<br />
und auch unseren<br />
<strong>Anwalt</strong>stag 2009 zu diesem<br />
thema ausgerichtet. ich frage<br />
mich, wie man nach der einführung<br />
einer solchen Maßnahme<br />
die freiheitsrechte in<br />
jenem Ausmaß garantieren<br />
will, wie es die bundesverfassung<br />
und die europäische<br />
grundrechtecharta eigentlich<br />
vorsehen. Auch der von ihnen<br />
angesprochene „terrorparagraf“<br />
ist mittlerweile ja beinahe<br />
zu einem Symbol für<br />
rechtsstaatliche fehlentwicklung<br />
geworden. nicht nur<br />
die mangelhafte formulierung<br />
des gesetzes, auch das<br />
Verhalten der Justiz in den aktuellen<br />
Verfahren spricht eine<br />
deutliche Sprache. Die Justiz<br />
und ihre Vertreter müssen ihr<br />
Handeln und die Kritik an ihrer<br />
tätigkeit stärker reflektie-<br />
„Wir wollen<br />
daher klare,<br />
scharf abgegrenzteStraftatbestände,<br />
die das strafbar<br />
verbotene eindeutig<br />
erkennen<br />
lassen. ”<br />
ren als bisher. gerade eine<br />
Meinungsfreiheit, die die Kritik<br />
ermöglicht, ist auch ein<br />
garant dafür, dass mögliche<br />
fehlentwicklungen korrigiert<br />
werden können. Diese Meinungsfreiheit<br />
darf sich nicht<br />
dem Ansehen einer staatlichen<br />
insitution unterordnen.<br />
Dies gilt gerade für die Justiz,<br />
deren vornehmste Aufgabe es<br />
ja ist, dafür Sorge zu tragen,<br />
dass den bürgern ihre Rechte<br />
garantiert werden.<br />
anwalt aktuell: Die<br />
Richterschaft ist hier wohl<br />
der ansicht, dass mit dem<br />
ansehen der Justiz auch<br />
die Durchgriffsgewalt des<br />
Gesetzes leiden würde.<br />
benn-ibler: Aber ich bitte<br />
Sie! Die Angst vor der schwindenden<br />
Achtung der bevölkerung<br />
vor der Justiz ist völlig<br />
unbegründet, vorausgesetzt<br />
man positioniert die Justiz als<br />
institution im interesse der<br />
bürgerinnen und bürger. gerade<br />
aber die Justiz selbst ist<br />
dabei aufgefordert, berechtigte<br />
Kritik zum Anlass der Überprüfung<br />
des eigenen Standortes<br />
zu nehmen.<br />
anwalt aktuell: Was kann<br />
die legislative zu einem<br />
stabilen Rechtsstaat und<br />
dem ansehen der Justiz<br />
beitragen?<br />
benn-ibler: gesetze müssen<br />
so formuliert sein, dass jeder<br />
bürger in der lage ist zu erkennen,<br />
wo die grenze zur<br />
Strafbarkeit verläuft. Was man<br />
nicht erkennen kann, kann<br />
man auch nicht mehr beachten.<br />
und was man nicht beachten<br />
kann, davor verliert<br />
man die Achtung.<br />
Wir wollen daher klare, scharf<br />
abgegrenzte Straftatbestände,<br />
die das strafbar Verbotene<br />
eindeutig erkennen lassen.<br />
gleichzeitig wird durch unklare<br />
Regelungen aber auch<br />
die materielle bindung der<br />
Justiz an das gesetz gelockert.<br />
Die rechtsprechenden organe<br />
haben im Rahmen so<br />
weiter gesetzlicher formulierungen<br />
einen Spielraum, der<br />
rechtsstaatlich bedenklich<br />
ist.<br />
anwalt aktuell: insgesamt<br />
scheint die sensible<br />
balance zwischen effizienter<br />
Strafverfolgung und<br />
Grundrechtsschutz ein<br />
wenig aus dem Gleichgewicht<br />
geraten zu sein.<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
ÖRak<br />
benn-ibler: Sehen Sie, jede<br />
gesellschaftliche entwicklung<br />
ist ein Prozess, ein ständiger<br />
Austausch von these und Antithese,<br />
dem im gegensatz<br />
zum gerichtlichen Prozess nie<br />
eine Synthese, also ein urteil,<br />
folgt. in Zeiten unfassbarer<br />
bedrohungsbilder wie dem<br />
terrorismus neigt natürlich<br />
auch die legislative zu überschießenden<br />
Maßnahmen.<br />
Man tut das ja durchaus im<br />
vermeintlichen interesse der<br />
bürger, das gestehe ich den<br />
Verantwortlichen selbstverständlich<br />
zu. Aber es wird der<br />
tag kommen, an dem man erkennt,<br />
dass der Schaden für<br />
die bürger gegenüber dem<br />
nutzen überwiegt. und dann<br />
wird man den gesellschaftlichen<br />
Prozess wieder umkehren.<br />
ganz sicher! Wichtig ist<br />
dazu nur, dass fundierte<br />
Kritik nicht verstummt. Die<br />
Stimme der österreichischen<br />
Rechtsanwälte wird jedenfalls<br />
nicht verstummen, wenn es<br />
darum geht, die Rechte von<br />
bürgerinnen und bürgern zu<br />
verteidigen.<br />
anwalt aktuell: herr<br />
präsident, danke für das<br />
Gespräch.<br />
9<br />
Foto: pressefotos.at/Niko Formanek
RiEF auS NEW YORk | Stephen M. harnik<br />
Wikileaks’ Recht auf<br />
freie Meinungsäußerung<br />
am 28. november 2010 sorgte<br />
Wikileaks mit der Veröffentlichung<br />
von Depeschenberichten<br />
der uS botschaften aus aller<br />
Welt für internationales Aufsehen. Dieser<br />
tag stellt für Julian Assange – Mitbegründer<br />
der Whistleblower Plattform – einen<br />
persönlichen und beruflichen Wendepunkt<br />
dar: Assange wurde über nacht<br />
zum Medienstar und Wikileaks zu einer<br />
der meist besuchten Websites.<br />
Doch die Reaktionen auf Assanges erfolg<br />
waren keineswegs einhellig. Während<br />
Time Magazine Assange zur „Person of the<br />
Year 2010” wählte und Wikileaks’ unterfangen<br />
als Revolution des demokratischen<br />
Diskurses und Meilenstein für die<br />
Pressefreiheit gelobt wurde, warfen Kritiker<br />
Assange und Wikileaks leichtsin-<br />
nigen und gefährlichen Journalismus,<br />
und „internetterrorismus” vor. Spätestens<br />
seitdem Assange auch mit Vor-<br />
würfen der sexuellen belästigung konfrontiert<br />
ist, findet die hitzige De-<br />
batte über mögliche Auswirkungen der<br />
Assange’schen Journalismuskultur nicht<br />
mehr auf rein medialer ebene statt. bereits<br />
im februar 2008, nachdem berichte<br />
über mögliche illegale Aktivitäten der Julius<br />
baer bank auf den Cayman islands<br />
auf der Plattform veröffentlicht wurden,<br />
musste sich Wikileaks vor einem<br />
kalifornischen gericht verantworten.<br />
Die bankengruppe erreichte, dass die<br />
Haupt-Domain der internetplattform<br />
www.wikileaks.org vorläufig gesperrt<br />
wurde. Da Wikileaks jedoch über 150<br />
weitere Domains abrufbar war, die außerhalb<br />
des Wirkungsbereiches des kalifornische<br />
gerichtes angesiedelt waren,<br />
wurde die Klage bereits im <strong>März</strong> 2008<br />
wieder zurückgezogen.<br />
Das simple Konzept der enthüllungsplattform<br />
– nutzer übermitteln anonym<br />
Dokumente und Dateien an Wikileaks-<br />
Redakteure, und können so geheime<br />
informationen an die Öffentlichkeit<br />
durchsickern lassen – wirft eine Reihe<br />
komplizierter Rechtsfragen auf: ist eine<br />
einschränkung des individuellen Rechts<br />
auf freie Meinungsäußerung und des<br />
Rechts auf freiheit der Presse geboten,<br />
wenn die Ausübung dieser Rechte das<br />
öffentliche interesse gefährden könnte?<br />
Wann stellt die uneingeschränkte Ausübung<br />
dieser Rechte eine Verletzung der<br />
Rechte anderer individuen oder der<br />
10<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
Rechte privater institutionen wie z.b. des<br />
Rechtes auf Privatsphäre dar?<br />
Am 6. Dezember 2010, verkündete Attorney<br />
General eric Holder, dass die nationale<br />
Sicherheit der Vereinigten Staaten und<br />
das leben von uS-bürgern durch die Wikileaks-Veröffentlichungen,insbesondere<br />
durch Publikation von geheimen Pentagon<br />
unterlagen über die Kriege in<br />
Afghanistan und im irak, gefährdet wurden,<br />
und man deshalb ermittlungen ergriffen<br />
habe und eine Anklage vorbereite.<br />
Mögliche Anklagepunkte gegen Assange<br />
seien das Verbot des Handels mit gestohlenem<br />
Staatseigentum („trafficking with<br />
stolen government property”) und Verstöße<br />
gegen den sogenannten “espionage-Act”,<br />
das Spionage gesetz aus dem<br />
Jahr 1917.<br />
bezüglich ersterem ist zu sagen, dass es<br />
sich bei den durchgesickerten Dokumenten<br />
nicht um körperliche gegenstände,<br />
sondern lediglich um Dateien handelt,<br />
die zwar vervielfältigt wurden, jedoch<br />
weiterhin im besitz des Staates sind. Die<br />
Vervielfältigung solcher Dateien unterliegt<br />
somit nach mittlerweile überwiegender<br />
Meinung dem immaterialgüterrecht<br />
und fällt nicht unter den tatbe-<br />
stand des Diebstahls im Sinne des Verbots<br />
des Handels mit gestohlenem Staatseigentum.<br />
Dieses bietet daher wohl keine<br />
angemessene Rechtsgrundlage, um ein<br />
Verfahren gegen Assange vor einem uSgericht<br />
einzuleiten. Das amerikanische<br />
immaterialgüterrecht („intellectual property<br />
law”) stellt zwar die unbefugte<br />
kommerzielle Verbreitung von bestimmten<br />
informationen („unauthorized reproduction<br />
of certain commercial informa-<br />
tion”) unter Strafe, doch ist ein<br />
urheberrechtlicher Schutz von staatlichen<br />
Dokumenten gesetzlich ausgeschlossen.<br />
Abgesehen davon könnte Assange argumentieren,<br />
dass die Verbreitung der informationen<br />
durch Wikileaks der so-<br />
genannten „fair use” Ausnahme des<br />
uS-amerikanischen urheberrechts unterliegt.<br />
nach dieser Ausnahmeregelung ist<br />
die Vervielfältigung eines bestimmten<br />
Werkes unter anderem dann nicht strafbar,<br />
wenn die Vervielfältigung den Wert<br />
des publizierten Werkes nicht beeinträchtigt,<br />
die Veröffentlichung oder Vervielfältigung<br />
nicht gewinnorientiert ist oder die<br />
Vervielfältigung zum Zwecke der medialen<br />
berichterstattung erfolgt.<br />
neben einer Anklage wegen Handel mit<br />
gestohlenem Staatseigentum befürchten<br />
Assanges Anwälte auch eine Anklage<br />
nach dem uS-espionage Act. Doch auch<br />
dieses gesetz bietet keine eindeutige<br />
rechtliche grundlage für ein Strafverfahren<br />
gegen Julian Assange und Wikileaks<br />
in den Vereinigten Staaten. bislang wurden<br />
lediglich Regierungsbeamte, die geheime<br />
unterlagen verbreitet hatten, nicht<br />
jedoch Medienangehörige, die die informationen<br />
veröffentlichten, nach dem espionage-Act<br />
verurteilt.<br />
Mit der Absicht eine gesetzliche basis für<br />
die strafrechtliche Verfolgung von landesverrätern<br />
und Kriegsgegnern des ersten<br />
Weltkrieges zu legen, wurde der espionage-Act<br />
am 15. Juni 1917 – nur kurz<br />
nach Kriegseintritt der Vereinigten Staaten<br />
– verabschiedet. Das gesetz stellt unter<br />
anderem die vorsätzliche Weiter-<br />
gabe von informationen betreffend die<br />
nationale Verteidigung („information<br />
relating to national defense”), sowie den<br />
unbefugten besitz und die Veröffentlichung<br />
und Verbreitung von vertraulichen<br />
informationen unter Strafe. Das gesetz,<br />
das oft als zu unbestimmt kritisiert<br />
wird, überlässt den gerichten die Auf-<br />
gabe, die grenzen der verbotenen Ver-<br />
öffentlichung vertraulicher Staatsinfor-<br />
mationen unter berücksichtigung der<br />
verfassungsrechtlich geschützten Pressefreiheit<br />
auszulegen.<br />
im sogenannten Pentagon Papers Case<br />
(N.Y. Times Co. v. United States, 403 u.S.<br />
713 (1971)) wurde ein uS-amerikanisches<br />
gericht zum ersten Mal dazu angehalten,<br />
das interesse des Staates, bestimmte informationen<br />
der Öffentlichkeit vorzuenthalten,<br />
und das allgemeine interesse auf<br />
uneingeschränkten Zugang zu informationen<br />
über Angelegenheiten von öffentli-
chem interesse abzuwägen. Die Pentagon<br />
Papers waren ein streng geheimer, vom<br />
Verteidigungsministerium in Auftrag gegebener<br />
bericht über das engagement<br />
der Vereingten Staaten in Vietnam. nachdem<br />
die Dokumente der New York Times<br />
zugespielt wurden, war die amerikanische<br />
Regierung darum bemüht, die Veröffentlichung<br />
der vertraulichen informationen<br />
aus gründen der nationalen<br />
Sicherheit zu verhindern. Die Richter<br />
wiesen die forderungen der Regierung<br />
ab und begründeten ihre entscheidung<br />
mit dem Verbot der Vorzensur, das sich<br />
aus dem 1. Zusatzartikel zur Verfassung<br />
der Vereinigten Staaten ableiten lässt.<br />
Richter White argumentierte zwar in seiner<br />
concurring opinion, dass das Verbot<br />
der Vorzensur die strafrechtliche Verfolgung<br />
nach dem espionage-Act nach Publikation<br />
der vertraulichen informationen<br />
nicht kategorisch ausschließe, da seiner<br />
Mindermeinung (im gegensatz zur<br />
Mehrheitsentscheidung des Spruchkörpers)<br />
jedoch keine verbindliche Präjudizwirkung<br />
zukam, wurde die entscheidung<br />
allgemein als bestätigung der<br />
unantastbarkeit der Pressefreiheit angesehen.<br />
in United States v. Morison 844 f.2d 1057<br />
(4th Cir. 1988) wurde die frage der Ver-<br />
fassungskonformität von strafrechtlichen<br />
Verfahren gegen Medienangehörige erneut<br />
thematisiert. Samuel Morison war<br />
ein Mitarbeiter des naval intelligence<br />
Support Center, dem informationsdienst<br />
der amerikanischen Marine und wurde<br />
wegen unerlaubter Weitergabe geheimer<br />
unterlagen an eine britische Zeitschrift<br />
verurteilt. Da kein Verfahren gegen die<br />
Herausgeber der britischen Zeitschrift<br />
eingeleitet wurde, waren die Richter<br />
zwar nicht verpflichtet, das politisch<br />
heikle thema der Anwendung des espionage-Act<br />
auf Mitglieder der Presse aufzugreifen,<br />
dessen ungeachtet wies Richter<br />
Wilkinson in der entscheidung darauf<br />
hin, dass Mitglieder der Presse aller Voraussicht<br />
nach nicht nach dem espionage-<br />
Act belangt werden könnten.<br />
Das Recht auf freie Meinungsäußerung<br />
wird in den Vereingten Staaten traditionell<br />
sehr weit ausgelegt und genießt einen<br />
hohen Stellenwert in Politik und Öffentlichkeit.<br />
freilich sind das Recht auf<br />
freie Meinungsäußerung und auf Pressefreiheit<br />
keine absoluten Rechte. einschränkungen<br />
dieser grundrechte sind in<br />
Anbetracht des Schutzes bestimmter öffentlicher<br />
und privater interessen geboten.<br />
Doch ist hier der gesetzgeber ange-<br />
bRiEF auS NEW YORk | Stephen M. harnik<br />
Stephen M. harnik<br />
ist vertrauensanwalt der<br />
Republik Österreich in<br />
New York und partner<br />
der Sozietät „harnik &<br />
Finkelstein llp”, die unter<br />
anderem große öster-<br />
reichische unternehmen<br />
in den uSa vertritt.<br />
www.harnik.com<br />
halten, diese grenzen des Schutzbereiches<br />
der Pressefreiheit hinreichend klar und<br />
bestimmt festzulegen, um die Möglichkeit<br />
willkürlicher Verfolgung auszuschließen.<br />
ob der informationsfluss des<br />
internets im Zeitalter von Wikileaks,<br />
facebook und twitter faktisch noch geregelt<br />
werden kann, ist allerdings frag-<br />
lich.
EiNSpRuCh | Dietmar Dworschak<br />
Justiz & politik.<br />
ein trauerspiel, fast schon italien. Der<br />
letzte Justizminister, der ordentlich umgerührt<br />
hat, ist seit sieben Jahren wieder<br />
<strong>Anwalt</strong>. Danach „female power“. Da beschwere<br />
sich noch jemand über die nicht<br />
erfüllte frauenquote!<br />
in Wirklichkeit zeigt die besetzung des<br />
Ministeriums mit harmlosen geistern<br />
(Ausnahme Maria berger) den tatsächlichen<br />
politischen Stellenwert der Justiz in<br />
Österreich.<br />
Die befürchtung, dass man hier bewusst<br />
eine schwache führung installiert hat<br />
steht in engem Zusammenhang mit all<br />
jenen Verfahren, die bereits berlusconeske<br />
Dimensionen annehmen: grasser,<br />
Meischberger, Hypo Alpe Adria, eurofighter!!!<br />
Die Justiz als gummizelle: Je mehr ungeheuerlichkeiten<br />
kritische Medien zutage<br />
fördern, umso kautschukartiger reagiert<br />
die Justiz bzw. die dahinter fäden ziehende<br />
Politik.<br />
bei bundeskanzler Kohl hieß das damals:<br />
Aussitzen.<br />
für Österreich muss man inzwischen sagen:<br />
Die Strippenzieher (speziell zugunsten<br />
des Haider-nahen Korruptions-Clans)<br />
sitzen nicht aus, sie lachen uns aus!<br />
Vorschlag für die schlichte neufassung<br />
des ersten Artikels unserer Verfassung:<br />
Pecunia non olet!<br />
Staatsreform.<br />
in immer weniger regelmäßigen Abständen<br />
und dann irgendwann überhaupt<br />
nicht mehr rotteten sich hochlöbliche Vertreter<br />
verschiedener interessensgruppen<br />
zusammen, um über eine Reform staatlicher<br />
Strukturen nachzudenken.<br />
Man nannte dies „Verfassungskonvent“.<br />
inzwischen ist aus dieser heißblütigen<br />
Männerrunde ein „Verfassungskonkurs“<br />
geworden. bruchstücke der durchaus<br />
wichtigen themenkreise fliegen wie vergessene<br />
Satelliten durch die tagesdiskussion.<br />
irgendwann holt ein Journalist das<br />
thema „bundesrat“ zwischen seinen Käsebroten<br />
heraus, ein anderer hält die lunte<br />
„landtage“ am glühen. Die beiden<br />
Mega-Kammern haben sich schon der-<br />
art eingebunkert, dass nicht einmal ein<br />
Atomschlag der europäischen Kommis-<br />
12 AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
Einspruch. gegen die Meinung,<br />
wir hätten einen funktionierenden<br />
Rechtsstaat. Aber auch gegen das gerücht,<br />
<strong>Anwalt</strong> sei nach wie vor ein beruf, in dem<br />
man goldene eier legt.<br />
Was hat sich getan in 10 Jahren AnWAlt AKtuell?<br />
sion ihre Paläste zum einsturz bringen<br />
könnte.<br />
beamtenquote? Kein Problem. neugebauer<br />
wird Adenauer, gosch’n halten,<br />
Hände falten!<br />
Die anwälte.<br />
Habituell noch immer eine der erfreulichsten<br />
gruppen der gesellschaft. Die<br />
meisten wohltuend gut angezogen, unüberbietbar<br />
im Schreiben höflicher briefe.<br />
Die schlecht verhohlene Arroganz speziell<br />
älterer berufsgruppenmitglieder findet<br />
nur noch begrenzte bereitschaft zur<br />
nachahmung. eine sehr frische mittlere<br />
und junge generation prägt den Markt,<br />
was die Stimmung der Altvorderen nicht<br />
gerade hebt.<br />
Wettbewerb und Dienstleistung sind zu<br />
selbstverständlichen begriffen geworden.<br />
Die vor 20 Jahren noch erzielbaren<br />
traumhonorare lassen sich fast nur noch<br />
von internationalen Kanzleien gegenüber<br />
internationalen unternehmen durchsetzen.<br />
Als Stand lassen sich die Anwälte nach<br />
wie vor viel zu viel „wegnehmen“. Angesichts<br />
der international anerkannten<br />
umfassenden Ausbildung des österreichischen<br />
<strong>Anwalt</strong>s ist nicht wirklich einzusehen,<br />
wie viele Amateur-organisationen<br />
ganz legal ihr beratungsunwesen<br />
treiben (Kammern, Vereinigungen, interessensgruppen…)<br />
Hier geht, schlicht gesagt,<br />
jede Menge geschäft verloren!<br />
Apropos geschäft: Während der univer-<br />
EiNSpRuCh<br />
auch auf<br />
www.anwaltaktuell.at/<br />
einspruch.html<br />
salanwalt auf den sanften Wiesen und<br />
in den gebirgsschluchten außerhalb der<br />
Städte der Republik nach wie vor sein<br />
Auskommen findet, weitet sich die Schere<br />
zwischen sauber definierter Position<br />
am Markt und „Wald-und-Wiesen-Angebot“.<br />
Jene Kanzleien, die den besten fokus<br />
bieten, steigern ihre ergebnisse überdurchschnittlich.<br />
Dass angesichts dieser entwicklung das<br />
thema „fachanwalt“ (siehe erfolgsmodell<br />
Schweiz) hartnäckig tabuisiert wird<br />
erscheint zumindest merkwürdig.<br />
und wenn wir schon beim Durchwaten<br />
von fettnäpfchen sind: Die vor 10 Jahren<br />
neu aufgegriffene (ehemalige Schuppich-)forderung<br />
nach einer „bundesanwaltskammer“<br />
hat ihre Richtigkeit auch<br />
<strong>2011</strong> noch nicht verloren.<br />
Die Gerichte.<br />
Sie sind weiblicher geworden. Mehr<br />
Richterinnen, mehr Staatsanwältinnen,<br />
mehr frauen in mittleren führungspositionen.<br />
Sie sind moderner geworden. Der elektronische<br />
Rechtsverkehr in Österreich gehört<br />
zu den am weitest entwickelten der<br />
Welt.<br />
Die groteske andere Seite: Die Justiz-<br />
verwaltung (siehe ganz oben) treibt gerichtsgebühren<br />
dermaßen in die Höhe,<br />
dass man sich’s inzwischen überlegen<br />
muss, ob man ein längeres Verfahren<br />
finanziell durchsteht. Die entwicklung<br />
zeigt in Richtung Zweiklassen-Justiz: wer<br />
geld hat, setzt seine Ansprüche durch.<br />
noch etwas zum thema geld: um die<br />
Diversion, bei ihrer einführung noch ein<br />
echter Hit, ist es ruhiger geworden.<br />
vertrauen.<br />
in diesen 10 Jahren ist das Vertrauen in<br />
die österreichische Justiz rapide gefallen.<br />
Dass wir bereits bei einem Wert unter 50<br />
Prozent gelandet sind, ist weniger den<br />
gerichten und am wenigsten den Anwälten<br />
anzulasten. es liegt wohl daran, dass<br />
sich eine bestimmte politische gruppe<br />
die Justiz so herrichten kann, wie es ihr<br />
gefällt. Man würde gerne Mäuschen bei<br />
jenen Kreisen sein, die es so schwierig<br />
machen, die großen Sauereien nachhaltig<br />
aufzuklären.
© Kerschbaum Partner Rechtsanwälte GmbH<br />
hOt SpOtS<br />
hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />
kerschbaum partner Rechtsanwälte Gmbh<br />
berät Salamander bei kauf von DElka<br />
Dr. Walter H. Anderl ll.M und Mag. gottfried Schmutzer<br />
ll.M brachten Deal unter Dach und fach.<br />
Die 35 Delka filialen in den bundesländern Wien, niederösterreich,<br />
burgenland und oberösterreich wechseln in den<br />
nächsten Wochen den besitzer: Die ehemalige Stiefelkönig<br />
Vertriebslinie wurde am Dienstag, 15. februar <strong>2011</strong> von einer<br />
tochter der Salamander Austria gmbH erworben, als Rechtsberatung<br />
für den Käufer Salamander waren die Spezialisten<br />
von Kerschbaum Partner Rechtsanwälte tätig.<br />
Walter H. Anderl: „nachdem es in den vergangenen Jahren<br />
mehrere Versuche von Seiten Salamander gegeben hat, die<br />
Vertriebslinie Delka samt filialnetz zu erwerben, sind wir<br />
glücklich, dass es nun mit unserer Hilfe geklappt hat und unser<br />
Mandant erfolgreich war.“<br />
Anderl ist Partner bei Kerschbaum Partner Rechtsanwälte und<br />
spezialisiert auf die Rechtsgebiete immobilien, gesellschaftsrecht<br />
sowie unternehmenstransaktionen. er hat im lauf<br />
seiner Karriere bereits eine Reihe namhafter unternehmen bei<br />
bedeutenden Projekten beraten. „Die wochenlangen Verhandlungen<br />
mit dem Verkäufer, der Stiefelkönig Schuhhandels gesellschaft<br />
m.b.H., tochtergesellschaft der bAWAg P.S.K., waren<br />
geprägt von einer konstruktiven gesprächsbasis“, ergänzt<br />
gottfried Schmutzer.<br />
www.kpra.at<br />
tiroler Rechtsanwalt erhält<br />
Goldenes Ehrenzeichen der Republik<br />
Der tiroler Rechtsanwalt Dr. Paul bauer wurde mit dem goldenen<br />
ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich<br />
ausgezeichnet. Verliehen wurde die Auszeichnung durch den<br />
Präsidenten des oberlandesgerichtes innsbruck, Dr. Walter Pilgermair.<br />
Den feierlichen Rahmen der Verleihung bildete ein<br />
festakt in der tiroler Rechtsanwaltskammer.<br />
Der Präsident der tiroler Rechtsanwaltskammer, Dr. Harald<br />
burmann, hob in seiner laudatio die verdienstvolle tätigkeit<br />
von Dr. bauer für den Disziplinarrat der tiroler Rechtsanwaltskammer<br />
hervor: „Dr. bauer hat als ehrenamtliches Mitglied sehr<br />
viel Zeit und engagement eingebracht. Dafür danken wir ihm<br />
sehr herzlich “, so Präsident burmann.<br />
Der Präsident des oberlandesgerichtes, Dr. Walter Pilgermair,<br />
betonte in seiner Rede sowohl die fachlichen als auch die<br />
menschlichen Qualitäten des geehrten.<br />
Dr. bauer wurde 1984 zum Rechtsanwalt angelobt. Von 1987 bis<br />
1988 war er ersatzmitglied des Disziplinarrates. Seit 1988 ist er<br />
als Mitglied des Disziplinarrates in seiner funktion als Prüfungskommissär<br />
ehrenamtlich für die Rechtsanwaltsprüfung<br />
tätig.<br />
14<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
Dr. Walter anderl,<br />
Equity-partner<br />
kerschbaum<br />
partner Rechtsanwälte<br />
Gmbh (l.) und<br />
Mag. Gottfried Schmutzer<br />
v.l.n.r.: Gries, Füreder, breitenfeld – Equity partner<br />
Siemer – Siegl – Füreder & partner<br />
mit neuem Equity partner<br />
- gerald gries ist ab sofort neben Hannes füreder und Michael<br />
- breitenfeld equity-Partner der Sozietät.<br />
- Die Rechtsanwälte von SSfP stehen für langjährige erfahrung<br />
- in der beratung nationaler und internationaler unternehmen<br />
- und organisationen.<br />
Mit 1. Januar <strong>2011</strong> wurde mit Dr. gerald gries neben Dr. Hannes<br />
füreder und Dr. Michael breitenfeld ein weiterer equity-Partner<br />
der renommierten <strong>Anwalt</strong>skanzlei bestellt. gries hat sich<br />
unter anderem auf Prozessvertretung, internationales Zivilverfahrensrecht,<br />
Arbeitsrecht sowie Pharma- und Arzneimittelrecht<br />
spezialisiert.<br />
„ich freue mich über die zusätzliche Verantwortung, die ich nun<br />
tragen werde“, so gries. Als experte für Vertrags-, Pharma- und<br />
Arzneimittelrecht hält er auch in verschiedenen institutionen<br />
Vorträge und Seminare zu diesem thema.<br />
www.ssfp-law.at<br />
v.l.n.r.: Dr. harald burmann, Dr. paul bauer, Dr. Walter pilgermair<br />
Der Disziplinarrat überwacht die einhaltung der berufs- und<br />
Standesregeln aller Rechtsanwälte. er erfüllt eine wichtige<br />
Schutz- und Kontrollfunktion für die Rechtsanwälte und deren<br />
Klienten. Der Disziplinarrat wird alle vier Jahre neu gewählt.<br />
Derzeit besteht er aus 21 Mitgliedern.<br />
www.tirolerrak.at<br />
© SSFP
Rundum-Service<br />
Wirtschaftsrecht<br />
AWAK-update mit top-experten zu neuesten entwicklungen<br />
Genauso agil wie die<br />
Wirtschaft ist auch<br />
die sie regelnde<br />
Rechtsmaterie. Mit<br />
einem update der <strong>Anwalt</strong>sakademie<br />
halten Rechtsanwälte<br />
Schritt und behalten<br />
den Überblick.<br />
Zum zweitägigen Seminar haben<br />
sich top-experten angesagt:<br />
univ.-Prof. Dr. georg<br />
graf (uni Salzburg) lehrt u.a.<br />
bank-, Kapital- und Han-<br />
delsrechtliches Vertragsrecht,<br />
o. univ.-Prof. Dr. Martin Karollus<br />
ist Vorstand des institutes<br />
für unternehmensrecht an<br />
der uni linz mit Schwerpunkt<br />
im Wettbewerbs-, Zivil-, gesellschafts-<br />
und insolvenzrecht,<br />
univ.-Prof. Dr. Wolf-<br />
gang Mazal und univ.-Prof.<br />
Dr. Walter Schrammel sind<br />
anerkannte Kapazitäten im<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
(uni Wien). Die Sicht der<br />
Rechtsprechung steuert HR<br />
Dr. Manfred Vogel bei, am<br />
ogH u.a. in den Senaten 4<br />
(lauterkeits- und urheberrecht)<br />
und 16 (Kartellrecht) tätig.<br />
Der themenbogen spannt<br />
sich vom Handelsrechtlichen<br />
Vertragsrecht über das gesellschaftsrecht,<br />
uWg, Marken-,<br />
Muster- und Kartellrecht bis<br />
hin zum Arbeits- und So-<br />
zialversicherungsrecht. Dabei<br />
analysieren die experten neue<br />
und geplante gesetze sowie<br />
bedeutende Rechtsprechung<br />
auf nationaler und europäischer<br />
ebene.<br />
So taucht am Horizont bereits<br />
ein einheitliches, fakultatives<br />
europäisches Vertragsrecht<br />
neueintragungen Jänner - februar<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
burgenland<br />
• Mag. Verena STRNAD,<br />
7000 Eisenstadt, Blumengasse 5<br />
vorarlberger<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
• Dr. Thomas TEDESCHI,<br />
6850 Dornbirn, Steinebach 18<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
für kärnten<br />
• Mag. Gustav Hannes ORTNER,<br />
9800 Spittal/Drau, Bernhardtgasse 4/1<br />
• Mag. Eduard SOMMEREGGER,<br />
9300 St. Veit/Glan, Waagstraße 9<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
Niederösterreich<br />
• Mag. Agnes LEPSCHY,<br />
3100 St. Pölten, Riemerplatz 1<br />
• Mag. Martin WABRA,<br />
3950 Gmünd, Stadtplatz 43<br />
Oberösterreichische<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Dr. Harald WIESINGER,<br />
4020 Linz, Am Winterhafen 11<br />
• Mag. Daniela ZEMSAUER,<br />
4810 Gmunden, Marktplatz 16<br />
• Mag. Christian EILMSTEINER,<br />
4020 Linz, Harrachstraße 14<br />
• Mag. Pamela KELLERMAYR,<br />
4560 Kirchdorf/Krems, Dietlstraße 8<br />
• Mag. Stephanie LANGEDER,<br />
4020 Linz, Europaplatz 7<br />
• Mag. Walter SCHEINECKER,<br />
4020 Linz, Stelzhamerstraße 12<br />
Salzburger<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
• Dr. Alexander BOSIO,<br />
5700 Zell/See,<br />
Salzachtal Bundesstraße 13<br />
• Mag. Ulrich SCHMIEDL,<br />
5500 Bischofshofen,<br />
Bodenlehenstraße 2-4<br />
• Dr. Maxim GROBOVSCHEK,<br />
5020 Salzburg,<br />
Sterneckstraße 55/1<br />
Steiermärkische<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Christian FAULAND,<br />
8010 Graz, Münzgrabenstraße 92a<br />
• Mag. Sascha VEROVNIK,<br />
8010 Graz, Einspinnergasse 3<br />
• Mag. Stephan HOLLER,<br />
8074 Raaba,<br />
Josef Krainer Straße 46/I<br />
• Dr. Angelika KLEEWEIN,<br />
8010 Graz, Elisabethstraße 50c<br />
• Mag. Harald TERLER,<br />
8600 Bruck/Mur, Mittergasse 28<br />
tiroler<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Caroline WEISKOPF,<br />
6020 Innsbruck, Sillhöfe 7/II<br />
• Dr. Thomas GESER,<br />
6020 Innsbruck, Stafflerstraße 2<br />
• Dr. Jakob HELD,<br />
6020 Innsbruck, Südtirolerplatz 4/V<br />
• Dr. Barbara MATZ, 6020 Innsbruck<br />
Maria-Theresien-Straße 34/Arkadenhof<br />
• Mag. Martin J. MOSER,<br />
6020 Innsbruck, Fallmerayerstraße 5<br />
auf, um Probleme bei grenzüberschreitenden<br />
geschäften<br />
zu beseitigen. erste erfahrungen<br />
gibt es mit dem ARÄg<br />
2009, das jetzt schrittweise<br />
in den Hauptversammlungen<br />
umgesetzt wird. Den Praxistest<br />
erst bestehen muss die<br />
Rechtsformänderung für ärztliche<br />
gruppenpraxen und<br />
überhaupt noch an der Startlinie<br />
steht die einführung der<br />
gmbH „light“.<br />
Seitens der Rechtsprechung<br />
sorgt vor allem das eugH-<br />
urteil zum Zugabenverbot für<br />
Aufsehen: experten orten die<br />
wahre Sprengkraft in der<br />
möglichen Rechtswidrigkeit<br />
weiterer Vorschriften über unlautere<br />
geschäftspraktiken,<br />
da sie keine beurteilung des<br />
einzelfalls zulassen. Weitrei-<br />
Rechtsanwaltskammer Wien<br />
• MMag. Christian AICHINGER,<br />
1010 Wien, Parkring 2<br />
• Dr. Renata BOBKOVA,<br />
1010 Wien, Seilergasse 16<br />
• Mag. Nicole FRANCESCONI,<br />
1040 Wien, Rechte Wienzeile 31/7<br />
• Mag. Rene SAURER,<br />
1010 Wien, Rockhgasse 6<br />
• Mag. Stefanie Anna STEGBAUER,<br />
1014 Wien, Tuchlauben 17<br />
• Dr. jur. Stephan Rudolf EBERHARDT,<br />
1014 Wien, Tuchlauben 17<br />
• Rafael GILKAROV,<br />
1010 Wien, Rotenturmstraße 29<br />
• Dr. Maria-Luise FELLNER,<br />
1010 Wien, Seilergasse 16<br />
• Mag. Elke NOVAKRABENSEIFNER,<br />
1010 Wien, Karlsplatz 3/6<br />
• Dr. Antony RAYNOSCHEK,<br />
1040 Wien, Brucknerstraße 2/5<br />
• Mag. Jürgen DORNER,<br />
1010 Wien, Habsburgergasse 6-8/17<br />
• Mag. Florian HORN,<br />
1010 Wien, Bauernmarkt 2<br />
• MMag.Dr. Georg JANOVSKY,<br />
1030 Wien, Am Heumarkt 7/19<br />
• Mag. Branco JUNGWIRTH,<br />
1010 Wien, Köllnerhofgasse 6/2<br />
• Dr. Georg RIHS,<br />
1010 Wien,<br />
Dr.-Karl-Lueger-Ring 10/5. Stock<br />
• Dr. Wolfgang SIEH,<br />
1060 Wien, Getreidemarkt 1<br />
• Dr. Katja UNGER,<br />
1010 Wien, Johannesgasse 16<br />
• Dr. Roman WIEDENHOFER,<br />
1040 Wien, Taubstummengasse 12,<br />
Top 222<br />
WEitERbilDuNG<br />
tagungsleitung:<br />
vpräs. Mag. Dr. Franz<br />
Mittendorfer, ll.M.<br />
chende folgen werden auch<br />
der entscheidung des ogH<br />
zugeschrieben, dass die Verwendung<br />
unzulässiger Agb<br />
einen Wettbewerbsverstoß<br />
darstellen kann.<br />
termin:<br />
Update „Rechtsentwicklung<br />
im Wirtschaftsrecht“<br />
08.04. und 09.04.<strong>2011</strong><br />
Linz, Courtyard by Marriott<br />
aNWaltSakaDEMiE<br />
Reisnerstraße 5/3/2/5,<br />
1030 Wien<br />
Tel.: 01 /710 57 22, Fax: DW -20<br />
E-Mail: office@awak.at<br />
Web: fortbildung.awak.at<br />
• Mag. Jörg ZARBL,<br />
1010 Wien, Rotenturmstraße 29/9<br />
• Imke GERDES,<br />
1010 Wien, Schottenring 25<br />
• Mag. Robert BAUM, 1040 Wien<br />
Wohllebengasse 16/2<br />
• Dr. Julia ECKER, 1040 Wien<br />
Schleifmühlgasse 5/8<br />
• Dr. Gregor HOLZKNECHT,<br />
1010 Wien, Nibelungengasse 13<br />
• Mag. Johannes LUTTEROTTI,<br />
1010 Wien, Seilergasse 16<br />
• Mag. Michael SCHEIBNER,<br />
1010 Wien, Rotenturmstraße 17/15<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
15
ONliNE-GlüCkSSpiEl<br />
Glücksspielrecht –<br />
Quo vadis?<br />
Das glücksspielrecht<br />
beschäftigt den eugH<br />
seit einigen Jahren<br />
intensiv. Während pri-<br />
vate Anbieter grenzüberschrei-<br />
tend tätig werden wollen, versuchen<br />
Mitgliedstaaten ihren<br />
lukrativen glücksspielmarkt<br />
mit allen Mitteln zu verteidigen.<br />
folglich stellen sich laufend<br />
fragen der Vereinbarkeit<br />
von nationalen Markt-<br />
abschottungsmaßnahmen mit<br />
den eu-grundfreiheiten. bereits<br />
in C-64/08 engelmann<br />
hat der eugH das österreichische<br />
Casino-Monopol gekippt.<br />
nun steht dem glücksspielgesetz<br />
(gSpg) die nächste<br />
Schlappe bevor: Am<br />
27.01.11 wurde in luxemburg<br />
die Rechtssache C-347/09 Dickinger<br />
& Ömer verhandelt –<br />
diesmal steht die Regelung<br />
des boomenden online-glücks-<br />
spielmarkts auf dem Prüfstand.<br />
ausgangsfall<br />
gegen die Vorstände des online-glücksspielunternehmens<br />
bet-at-home, das in Österreich<br />
– unter berufung auf<br />
die eu-grundfreiheiten – auf<br />
grundlage einer maltesischen<br />
lizenz tätig ist, wurde vor<br />
dem bg linz ein Strafverfahren<br />
wegen illegalen glücksspiels<br />
(§ 168 Stgb) eingeleitet.<br />
nach staatlicher Ansicht ist<br />
nämlich eine zusätzliche Konzession<br />
gem gSpg erforderlich.<br />
leichter gesagt als getan:<br />
Die einzige im gesetz vorgesehene<br />
Konzession, die zum<br />
Angebot „elektronischer lotterien“<br />
– die nach Ansicht des<br />
bMf mit Ausnahme der landesgesetzlich<br />
geregelten Sport-<br />
wetten alle online-glücksspiele<br />
erfassen – ermächtigt,<br />
wurde schon vor Jahren still<br />
und heimlich der Österreichische<br />
lotterien gmbH (Ölg)<br />
erteilt. bereits im Vorfeld<br />
der mündlichen Verhandlung<br />
stellte der eugH bzgl. dieser<br />
16<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
„österreichischen Vergabepraxis“<br />
eine schriftliche Anfrage<br />
an die Regierung.<br />
Mündliche verhandlung<br />
Wie sich schon aus dem engelmann-urteil<br />
ergibt, ist eine<br />
derart intransparente lizenzvergabe<br />
– wie sie zugunsten<br />
der Ölg und der Casinos<br />
Austria Ag (CASAg) gängige<br />
Praxis war – unzulässig. eine<br />
solche unsachliche bevorzugung<br />
einzelner unternehmen,<br />
die noch dazu mehrheitlich im<br />
eigentum einflussreicher privater<br />
banken, Versicherungen<br />
und einzelpersonen stehen,<br />
ist mit dem unionsrecht unvereinbar.<br />
Dasselbe gilt auch<br />
für das zum entscheidungsmaßgeblichen<br />
Zeitpunkt in<br />
geltung gestandene inlandssitzerfordernis<br />
für die Konzessionsbewerbung.<br />
Da für den Ausgangsfall wesentliche<br />
Aspekte somit bereits<br />
geklärt waren, konzentrierte<br />
sich die mündliche<br />
Verhandlung auf die frage, ob<br />
die Mitgliedstaaten verpflichtet<br />
sind, die im Herkunftsland<br />
des glücksspielanbieters<br />
durchgeführten Kontrollen<br />
und erfüllten lizenzvoraussetzungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Während sich die meisten<br />
Mitgliedstaaten klar gegen eine<br />
solche Pflicht aussprachen,<br />
waren die beklagtenvertreter<br />
und Malta anderer Meinung:<br />
Aufgrund der loyalitätspflicht<br />
sei das strenge maltesische<br />
Zulassungs- und Aufsichtsverfahren<br />
von den österreichischen<br />
behörden angemessen<br />
zu berücksichtigen. bei vergleichbarem<br />
Schutzniveau<br />
seien doppelte Kontrollen<br />
(und Hürden) mit den grundsätzen<br />
des binnenmarktes unvereinbar.<br />
ausblick<br />
Abgesehen von den aufgezeigtenunionsrechtswidrigkeiten<br />
verstößt die österreichi-<br />
sche Rechtslage nach wie vor<br />
gegen das vom eugH aufgestellte<br />
erfordernis einer kohärenten<br />
und systematischen<br />
glücksspielpolitik. So steht<br />
der widerspruchsfreien Verfolgung<br />
effektiven Spielerschutzes<br />
schon entgegen, dass<br />
das Angebot der Ölg und der<br />
CASAg – insb auf der gemeinsamen<br />
online-Plattform<br />
win2day.at – stetig ausgeweitet<br />
wurde. Weiters ergibt sich<br />
aus den jüngsten eugH-urteilen<br />
in C-316/07 Markus Stoß<br />
und C-46/08 Carmen Media,<br />
dass die normierung eines<br />
vergleichsweise liberalen lizenzsystems<br />
für Automatenglücksspiel,<br />
das ein unstrittig<br />
höheres Suchtrisiko als andere<br />
glücksspielprodukte birgt,<br />
dem tatsächlichen Schutz der<br />
Spieler entgegensteht und die<br />
Privilegien der Ölg und der<br />
CASAg somit nicht „geeignet<br />
und erforderlich“ sind.<br />
Hinzu kommt, dass nach Auffassung<br />
des eugH die Werbung<br />
von Monopolisten maßv<br />
o l l u n d a u f d a s z u r<br />
Kanalisierung der Spieler zu<br />
den genehmigten Anbietern<br />
erforderliche beschränkt sein<br />
muss. insb dürfe nicht zur aktiven<br />
Spielteilnahme angeregt<br />
werden, „indem das Spiel verharmlost<br />
oder ihm ein posi-<br />
tives image verliehen“ oder<br />
„die Anziehungskraft des<br />
Spiels durch zugkräftige Werbebotschaften<br />
erhöht wird“<br />
(C-316/07 Markus Stoß, Rn<br />
103). Der in Österreich zu beobachtende<br />
befund widerspricht<br />
umfassend diesen<br />
Kriterien: glücksspiel ist ein<br />
allerorts verfügbares und<br />
ganz normales „gut des täglichen<br />
lebens“: Werbung im<br />
Radio, aufdringliche Plakate<br />
an jeder Straßenecke, abendliche<br />
bingo-Shows und „zugkräftige“fernseheinschaltungen<br />
– stets wird glück,<br />
Reichtum und Spielen als at-<br />
traktive freizeitbeschäftigung<br />
suggeriert.<br />
Die nächste Rüge aus luxemburg<br />
ist somit vorprogrammiert.<br />
für das Ausgangsverfahren<br />
bedeuten die aufge-<br />
zeigten unionsrechtswidrigkeiten,<br />
dass die eu-grundfreiheiten<br />
durchschlagen und<br />
bis zu einem eu-konformen<br />
Zustand keine Strafsanktionen<br />
verhängt werden dürfen.<br />
Die Schlussanträge wurden<br />
von generalanwalt Yves bot<br />
für den 31. <strong>März</strong> <strong>2011</strong> angekündigt.<br />
Regulierung in Sicht?<br />
Während sich der eugH also<br />
nach wie vor mit protektionistischen<br />
Maßnahmen einiger<br />
Staaten auseinandersetzen<br />
muss, haben z.b. frankreich,<br />
italien und Dänemark den<br />
Weg einer zeitgemäßen Regulierung<br />
eingeschlagen. Auch<br />
die europäische Kommission<br />
wird demnächst mit der Vorlage<br />
eines grünbuchs zu<br />
online-glücksspiel der weiteren<br />
(Rechts-)entwicklung<br />
neue impulse geben.<br />
Dr. thomas talos, ll.M. (virginia)<br />
ist partner der brandl & talos<br />
Rechtsanwälte Gmbh<br />
Markus arzt ist wissen-<br />
schaftlicher Mitarbeiter der<br />
brandl & talos Rechtsanwälte<br />
www.btp.at
WiRtSChaFtSkaNzlEi<br />
Eustacchio & Schaar – Mit Energie<br />
für italien. eustacchio & Schaar ist eine auf die rechtliche<br />
Vertretung italienischer Mandanten in Österreich und auf den italienischen<br />
Markt spezialisierte Wirtschaftskanzlei.<br />
aa: Welche bedeutung haben die<br />
österreichisch-italienischen<br />
Wirtschaftsbeziehungen?<br />
Dr. a. Eustacchio: italien ist nach<br />
Deutschland der zweitwichtigste Handelspartner<br />
Österreichs bzw. der wichtigste<br />
fremdsprachige. Zugleich haben betriebsansiedlungen<br />
italienischer unternehmen<br />
in Österreich 2010 wieder Aufschwung<br />
erfahren.<br />
aa: Sie sind italienischer abstammung.<br />
Welche Rolle spielte dies bei<br />
der ausrichtung ihrer kanzlei?<br />
Dr. a. Eustacchio: Das interesse an italien,<br />
der Sprache und Kultur wurde familiär<br />
bedingt natürlich schon früh geweckt<br />
und gefördert. neben meinem Jus-Studium,<br />
das ich an der universität graz abschloss,<br />
studierte ich auch in italien. Darüberhinaus<br />
habe ich mein Masterstudium<br />
(ll.M.) an der london School of economics<br />
(lSe) absolviert, womit wir auch<br />
das Spektrum einer international tätigen<br />
Kanzlei bestmöglich abdecken. Durch<br />
meine tätigkeit in einer internationalen<br />
Rechtsanwaltskanzlei in Mailand konnte<br />
ich zudem noch wertvolle Praxiserfahrung,<br />
auch im italienischen Recht, sammeln.<br />
Das allein ist aber nicht genug.<br />
aa: Was benötigt man noch?<br />
Dr. a. Eustacchio: um punkten zu können,<br />
müssen Sie auch die unterschiedlichen<br />
Mentalitäten der italiener und deren<br />
Arbeitsweise verstehen lernen und dazu<br />
braucht man erfahrung. Den einen typischen<br />
italiener gibt es nicht, was sich auch<br />
an der historischen entwicklung italiens<br />
zeigt. Die italiener sind ihrer Region mehr<br />
verbunden als man als Außenstehender<br />
glauben könnte. ganz allgemein vertreten<br />
italienische Mandanten ihren Standpunkt<br />
aber sehr deutlich. Die Herausforderung<br />
ist es, eine differenzierte Sichtweise eines<br />
einmal eingenommenen Rechtsstandpunkts<br />
zu vermitteln. Was auch für österreichische<br />
Klienten gilt, die nach italien gehen.<br />
aa: können Sie die bedürfnisse und<br />
Erwartungen eines italienischen<br />
Mandanten beschreiben?<br />
Dr. a. Eustacchio: Dass wir mit ihm<br />
die gesamte Rechtsberatung ausschließlich<br />
auf italienisch führen, und eben nicht<br />
auf englisch, wird als großer Vertrauens-<br />
18<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
© ONEYE/GOTTWALD/MEINRAD<br />
Ra Dr. andreas Eustacchio, ll.M. (lSE london),<br />
studierte auch in italien und war in<br />
einer Mailänder Sozietät tätig.<br />
beweis gewertet. und durch Kenntnis der<br />
juristischen terminologie sind wir in der<br />
lage, die bedeutung der Jurisdiktion beider<br />
länder glaubwürdig zu vermitteln,<br />
um so unsere italienischen, aber auch österreichischen<br />
Mandanten bei der erreichung<br />
ihrer Ziele erfolgreich zu beraten.<br />
aa: in welchen Rechtsbereichen<br />
sind Sie besonders aktiv?<br />
Dr. a. Eustacchio: Zum einen bei der beratung<br />
der Wahl des passenden Vertriebssystems,<br />
bei immobilientransaktionen,<br />
Vertragsgestaltungen, gerichtsprozessen,<br />
Schiedsverfahren oder Produkthaftung.<br />
Zum anderen im gesellschaftsrecht, bei<br />
grenzüberschreitenden Verschmelzungen,<br />
betriebsansiedlungen und unternehmensgründungen.<br />
Österreich ist als Standort<br />
beliebt, weil es eine Reihe von nationalen<br />
und regionalen förderungen gibt.<br />
aa: Welche projekte erfahren die<br />
stärksten investitionen in italien?<br />
Dr. a. Eustacchio: Das sind verstärkt infrastrukturprojekte,<br />
insbesondere alternative<br />
energieprojekte wegen der besonders<br />
günstigen Stromeinspeise-tarife. Wir begleiteten<br />
österreichische unternehmen etwa<br />
bei investitionen in italien und bei<br />
der errichtung von Photovoltaik-Anlagen.<br />
unsere erfahrung mit den lokalen rechtlichen<br />
gegebenheiten, wie z.b. dem Regionalen<br />
energie- und umweltplan Siziliens<br />
(P.e.A.R.S.) hilft uns, österreichische<br />
unternehmen bei der Überwindung formaljuristischer<br />
Hürden effizient zu unterstützen.<br />
aa: in welchen anderen Rechtsbereichen<br />
zeigen sich auch Formalismen?<br />
Dr. a. Eustacchio: im Zivilprozessrecht<br />
oder auch im Arbeitsrecht. entscheidend<br />
für den wirtschaftlichen erfolg unserer<br />
Mandanten im jeweils anderen land ist ja<br />
auch die Wahl der beschäftigten. Wir haben<br />
gelernt, dass Klienten die wesentlichen<br />
unterschiede im Arbeitsrecht kennen<br />
wollen. Da es da eine lücke gab, bietet<br />
ARS (Akademie für Recht und Steuern)<br />
nun seit vergangenem Jahr ein Seminar<br />
an, bei dem ich gemeinsam mit einem<br />
Südtiroler Kollegen zu den wichtigsten<br />
unterschieden im österreichisch/italienischen<br />
Arbeitsrecht referiere.<br />
aa: Sie sind Experte für produkthaftung<br />
und produktrückrufe. Spielen diese<br />
themen auch in italien eine Rolle?<br />
Dr. a. Eustacchio: Österreich ist das europäische<br />
land mit den meisten produkthaftungsrechtlichen<br />
entscheidungen. in<br />
Österreich aber auch in italien haben<br />
das Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht<br />
eine wesentliche Präventivfunktion<br />
übernommen und zu einem<br />
verbesserten Qualitätsmanagement von<br />
unternehmen geführt. Das zeigt sich vermehrt<br />
an der bereitschaft, auch entsprechende<br />
Sicherheitsmaßnahmen, bis hin zu<br />
freiwilligen Produktrückrufen, mit kompetenter<br />
anwaltlicher beratung koordiniert,<br />
systematisch und rasch anzugehen.<br />
aa: Wie können italienische Mandanten<br />
zu rechtlichen Erstinformationen<br />
gelangen?<br />
Dr. a. Eustacchio: neben der Kontaktaufnahme<br />
mit uns bietet der in italienischer<br />
Sprache gemeinsam mit unserer<br />
Kanzlei verfasste Rechtsleitfaden des<br />
i.C.e. (Handelsförderungsbüro der italienischen<br />
botschaft in Wien), einen guten<br />
einblick in unterschiedliche Rechtsbereiche<br />
des zwischenstaatlichen Waren- und<br />
Dienstleistungsverkehrs, z.b. zum anwendbaren<br />
Recht, zur Wahl des zuständigen<br />
gerichts, den unterschiedlichen Vertriebsformen,<br />
zu forderungseintreibungen<br />
oder Rechtsdurchsetzung von urteilen in<br />
Österreich und italien.<br />
aa: Danke für das Gespräch.<br />
www.eustacchio-schaar.com
hOtEl MODul<br />
Green Event & bunte ideen<br />
interview mit Michael Prantz, Direktor des Wiener Hotel Modul<br />
ist der lernerfolg von der<br />
location abhängig? ist es<br />
besser, außerhalb des<br />
unternehmens zu lernen?<br />
prantz: es hat wohl einen<br />
grund, dass wir jährlich rund<br />
90.000 Seminargäste betreuen.<br />
Der Seminarraum in der eigenen<br />
firma ist oft zu nah am<br />
Arbeitsplatz. Die leute sind<br />
abgelenkt von Mails, telefonaten<br />
und der Atmosphäre<br />
des Alltags. um gewohntes<br />
neu sehen zu können, muss<br />
man von ihm weg. Wir verstehen<br />
uns als ort der begegnung<br />
und stellen alle Annehmlichkeiten<br />
dafür bereit.<br />
Nun wurde aber in den<br />
vergangenen krisenjahren<br />
in Sachen aus- und<br />
Weiterbildung gespart.<br />
Wie haben Sie reagiert?<br />
prantz: lernen und Wissen<br />
wurde nicht abgeschafft. Der<br />
bedarf ist immer da. Wir sind<br />
als Veranstaltungsort gefordert,<br />
die Zeichen der Zeit zu<br />
erkennen. natürlich haben<br />
wir zuerst Preissignale gesetzt.<br />
bis Juni läuft noch eine<br />
Aktion, wo bei buchung eines<br />
Seminares jeder zehnte gast<br />
gratis ist. Zugleich haben wir<br />
uns für die Zukunft aufgestellt.<br />
Wir sind eines der ersten<br />
Hotels in Österreich, welches<br />
sich als green Meeting location<br />
zertifiziert. Damit unterstützen<br />
wir die firmen, die<br />
sich bei uns einbuchen, in derennachhaltigkeitsbestrebungen.<br />
ein umsichtiger umgang<br />
mit allen Ressourcen gehört<br />
zum modernen geschäftsleben.<br />
neben grünem bewusstsein<br />
gibt es bei uns viele bunte<br />
ideen. Wir haben soeben ein<br />
Angebot für Aktivseminare<br />
zusammengestellt. Da stellen<br />
wir den Seminargästen eine<br />
Wii-Playstation zur Verfügung<br />
– perfekt für entspannendes<br />
teambuilding. Vorteil<br />
für die trainer: sie müssen<br />
nichts mitbringen, wir haben<br />
bereits ein Angebot für solche<br />
bedürfnisse.<br />
20<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
Sie sind also speziell auf<br />
das ausbildungsgeschäft<br />
spezialisiert?<br />
prantz: genau, und damit<br />
fällt bei uns auch der typische<br />
interessenskonflikt von touristen<br />
und Seminargästen weg.<br />
Das Seminargeschäft braucht<br />
viel Ruhe und effizienz. Die<br />
Mahlzeiten etwa müssen schnell<br />
abgewickelt werden können,<br />
ohne dass auch nur ein Hauch<br />
von Qualität eingebüßt wird.<br />
Wir haben auch eine spezielle,<br />
leichte Seminarküche entwickelt.<br />
Wir haben ein eigenes<br />
business Service Center und<br />
stellen für jede Veranstaltung<br />
einen eigenen betreuer ab. Das<br />
wird von unseren Kunden ungemein<br />
geschätzt. grundbedürfnisse<br />
wie tageslicht, absolute<br />
ungestörtheit der Veranstaltung,<br />
Räumlichkeiten in<br />
der exakt gewünschten Ausstattung<br />
und größenordnung<br />
sowie Parkplätze müssen sowieso<br />
erfüllt werden.<br />
Michael prantz,<br />
Direktor Wiener hotel Modul<br />
Factbox Eventhotel Modul:<br />
• Insgesamt 1200 m 2 Veranstaltungsfläche auf 3 Geschoßen<br />
• Flexible Raumaufteilung für 25 bis 600 Personen<br />
• Helligkeit, Ruhe<br />
• Business Service Center für professionelle<br />
Betreuung vom Beginn bis zum Ende<br />
einer Veranstaltung<br />
• Rasche Abwicklung der Mahlzeiten<br />
• Gratis Internetcorner<br />
• Tiefgarage<br />
• Aktion bis Juni <strong>2011</strong>:<br />
jeder 10. Seminargast gratis<br />
Eventhotel Modul<br />
1190 Wien<br />
Peter Jordan Straße 78<br />
Tel.: (01) 47 660-116<br />
Mail: modulhotel@wkw.at<br />
Internet: www.hotelmodul.at<br />
www.cateringmodul.at
MOtORRaD<br />
22<br />
vom „Objekt der begierde”<br />
zur adventure tour<br />
Die Motorrad-leidenschaft lässt Rechtsanwalt<br />
Mag. binder-Krieglstein nicht mehr los!<br />
Einige Kollegen werden sich noch<br />
an die fantic Caballero erinnern.<br />
Dieses Kleinmotorrad war vor 25<br />
Jahren das objekt der begierde<br />
zahlloser Jugendlicher. eine sehr hohe,<br />
rot-gelbe enduro, also ein geländegängiges<br />
Motorrad, mit relativ viel Kraft und<br />
einem guten Klang.<br />
Sie war unerschwinglich, hatte man nicht<br />
vermögende, spendable eltern und daher<br />
meist ein ewiger traum. So auch für meine<br />
freunde und mich. Wir mussten unsere<br />
geländeerfahrungen mit unseren getunten<br />
Vespas sammeln. Doch das fahren<br />
im gelände war damals schon unheimlich<br />
aufregend. Als junger erwachsener<br />
dürfte ich dann das erste Mal am Kahlenberg<br />
die ur-enduro, die schwarze-siberne<br />
Yamaha Xt 500 probefahren. Sie hatte<br />
einen Zylinder, das für enduros typisch<br />
hohe Drehmoment und einen schönen<br />
tiefen satten Klang. Damals habe ich mich<br />
in diese Art Motorrad zu fahren verliebt.<br />
Die leidenschaft ließ mich einfach nicht<br />
mehr los. ich sammelte erfahrungen im<br />
gelände und nach einem tV-bericht über<br />
die Rallye Paris Dakar hatte ich wieder<br />
einen unerfüllbaren traum.<br />
So sehr ich die abenteuerlichen fahrten in<br />
der Wüste auch erleben wollte, so gefährlich<br />
(und teuer) war es. Wie man bei Wikipedia<br />
nachlesen kann, starben bereits<br />
rund 60 Personen bei der Rallye. Da die<br />
Motorradfahrer oft alleine unterwegs<br />
sind, muss auch nach schweren Stürzen<br />
(Schulterbruch) bis zum nächsten lager<br />
weitergefahren werden. Hier ist die<br />
grenze zwischen Abenteuer und „extrem<br />
gefährlich“ bereits überschritten.<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
etwas weniger gefährlich und trotzdem<br />
„Abenteuer pur“ waren die enduro-touren,<br />
mit einheimischen tourguides und<br />
teilweise gemieteten Motorrädern, die<br />
uns die schönsten Routen über berge,<br />
durch flüsse und zu ausgezeichneten<br />
gasthäusern zeigten.<br />
Mit den Jahren wurde unsere Ausrüstung<br />
immer professioneller und auch unsere<br />
fahrkünste nahmen stetig zu. in den ersten<br />
Jahren konnten wir am dritten oder<br />
vierten tag kaum gehen, weil wir einen<br />
„ganzkörpermuskelkater“ hatten. Mittlerweise<br />
meistern wir auch die schwierigen<br />
Passagen mehr mit technik als mit<br />
Kraft.<br />
Als belohnung für ein beruflich anstrengendes<br />
Jahr als <strong>Anwalt</strong> belohnte ich mich<br />
im november 2009 mit einer einwöchigen<br />
tour durch die Wüsten tunesiens.<br />
für diese tour konnte Klaus Kinigadner<br />
als tourguide gewonnen werden.<br />
neben seiner Motorrad-erfahrung hat er<br />
einen speziellen tiroler Schmäh, der der<br />
tour einen sehr humoristischen touch<br />
gab. Während wir in der toskana relativ<br />
anspruchsvolle, schweißtreibende und<br />
kurze Passagen meisterten, standen in<br />
Die bikergruppe mit Mag. Clemens binderkrieglstein<br />
(l.) und klaus kinigadner (2.v.l.)<br />
tunesien tagesetappen von mehreren<br />
hundert Kilometern auf dem Plan.<br />
Die fahrt im tiefen Sand in den Dünen ist<br />
etwas ganz besonderes. es erinnert ein<br />
bisschen an Skifahren oder Snowboarden.<br />
Das Schwierige beim fahren in den<br />
Dünen ist, dass man immer in fahrt bleiben<br />
und verhindern muss, dass sich das<br />
Motorrad in den Sand gräbt.<br />
gelingt dies nicht, so benötigt man viel<br />
Kraft um das bike wieder anfahren zu<br />
können. Auch kräftige Männer verlassen<br />
die Kräfte, wenn sie nach fünf oder mehr<br />
solcher „Sondereinlagen“ das bike wieder<br />
aufheben und in gang bringen. Die<br />
körperliche erschöpfung ist so groß, dass<br />
die Stürze aufgrund von ermüdung zunehmen.<br />
Viele teilnehmer waren am Rand der<br />
totalen erschöpfung, das abendliche beisammensein<br />
wurde immer kürzer, damit<br />
man am nächsten tag um 8 uhr halbwegs<br />
ausgeschlafen am bike sitzen konnte.<br />
Doch die stundenlangen, schnell zu fahrende<br />
Passagen durch Steinfelder oder<br />
Dünen, vorbei an wilden Kamelen waren<br />
unvergessliche erlebnisse. ein besonderes<br />
erlebnis waren die thermalquellen<br />
von Ksar ghilane, die man nach einer<br />
langen fahrt durch die Wüste erreicht. in<br />
dieser gegend befinden sich auch die<br />
filmkulissen zu Star Wars, die auch angefahren<br />
werden.<br />
ich kann jedem nur empfehlen, derartige<br />
Reisen zu unternehmen, da sie unvergessliche<br />
Abenteuer sind.<br />
RA Mag. Clemens Binder-Krieglstein,<br />
www.cbk.at
aktiENFORuM<br />
Der Staat als unternehmer –<br />
ein auslaufmodell. Die Wiener börse<br />
Ag hat Anfang februar Vorschläge präsentiert, um<br />
vorhandene Privatisierungspotenziale in Österreich<br />
zu nutzen und damit die Zahl der börsenotierten<br />
unternehmen in Österreich zu steigern.<br />
Staatliche beteiligungen an infrastrukturunternehmen<br />
und<br />
energieversorgern sollen dem<br />
Konzept nach aber nicht vollständig<br />
veräußert werden, sondern auf<br />
eine absolute Mehrheit (50% plus eine<br />
Aktie) bzw. eine Kernaktionärsfunktion<br />
mit Sperrminorität (25% plus eine Aktie)<br />
zurückgefahren werden. Die Wiener börse<br />
Ag hat ein Privatisierungspotenzial<br />
von bis zu 24 Mrd. euro über teilver-<br />
käufe von öffentlichen beteiligungen an<br />
energieversorgern, der bundesimmobiliengesellschaft<br />
sowie an Regionalflughäfen<br />
und etwa der Münze Österreich errechnet.<br />
nicht in diesen berechnungen<br />
enthalten ist der eisenbahnkonzern Öbb<br />
und der Autobahnbetreiber Asfinag, da<br />
diese betriebe aufgrund zu hoher Schulden<br />
und zu geringer Rentabilität für im<br />
Moment nicht privatisierbar eingestuft<br />
werden.<br />
Das Aktienforum als Verband der österreichischen<br />
emittenten unterstützt diese<br />
initiative, da eine Stärkung des Wiener<br />
Kapitalmarktes dringend notwendig<br />
ist. Seit über drei Jahren gibt es nicht einen<br />
einzigen börsegang in Wien. Die<br />
Zahl der an der Wiener börse notierten<br />
unternehmen ist seit 2007 um ein fünftel<br />
von über 100 firmen auf nur noch 81 gesellschaften<br />
per ende 2010 geschrumpft.<br />
Die Hintergründe für den Schrumpfungsprozess<br />
sind vielseitig: Übernah-<br />
24<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
men, Überregulierung und fehlendes<br />
investoreninteresse sind jedoch die<br />
Hauptursachen. bereits in der Vergangenheit<br />
gab es mehrmals entwicklungen,<br />
die zu einem deutlichen Rückgang der<br />
börsenotierten unternehmen in Österreich<br />
geführt hat. und in den vergangenen<br />
Jahrzehnten waren Privatisierungen<br />
durch den Staat stets ein erfolgreiches<br />
gegenmittel gegen den Schrumpfungsprozess.<br />
eine belebung des Kapitalmarktes<br />
über teilprivatisierungen öffentlicher<br />
unternehmen würde jedenfalls zu einem<br />
gesteigerten investoreninteresse am österreichischen<br />
Kapitalmarkt führen und<br />
erleichtert es auch private unternehmen<br />
an die börse zu bringen, wie sich in vergangenen<br />
Jahrzehnten gezeigt hat.<br />
Volkswirtschaftlich bringt eine erhöhung<br />
der börsenumsätze einen großen nutzen,<br />
da eine Stärkung des Kapitalmarktes<br />
auch zu einem höheren Wirtschafts-<br />
wachstum und mehr beschäftigung<br />
führt. Diese Wechselwirkung ist wenig<br />
überraschend, da börsen eine wichtige<br />
funktion in der unternehmensfinanzierung<br />
haben und insbesondere für investitions-,<br />
Wachstums- und innovationsfinanzierung<br />
eine wesentliche Rolle haben.<br />
Derart risiko-behaftete Vorhaben können<br />
klassische fremdkapitalgeber oft<br />
nicht finanzieren, hier ist ein funktionierender<br />
Markt für eigenkapitalfinanzierung<br />
erforderlich.<br />
Mag. peter Schiefer<br />
Geschäftsführer<br />
Aktienforum – Österreichischer<br />
Verband für Aktien-<br />
Emittenten und -investoren<br />
www.aktienforum.org<br />
Effizienzgewinne durch<br />
intelligente privatisierungen<br />
es gibt aber neben der belebung des<br />
Marktes auch ein zweites volkswirtschaftliches<br />
Argument, das für die vorgeschlagenen<br />
teilprivatisierungen spricht:<br />
Der Widerspruch zwischen politischen<br />
interessen und betriebswirtschaftlich effizientem<br />
Management von unternehmen<br />
ist im Regelfall nicht lösbar und geht<br />
schlussendlich zu lasten der effizienz<br />
der unternehmen. Dass der Staat bei wesentlichen<br />
beteiligungen eine Kernaktionärsfunktion<br />
übernehmen sollte, ist unbestritten.<br />
Durch teilprivatisierungen<br />
über die börse lassen sich aber die Vorteile<br />
einer stärkeren betriebswirtschaftlichen<br />
Ausrichtung von unternehmen mit<br />
einer strategisch wichtigen Kernaktionärsfunktion<br />
des Staates kombinieren.<br />
Damit derart intelligente Privatisierungen<br />
allerdings funktionieren, ist es notwendig,<br />
dass sich die öffentliche Hand<br />
in Zukunft tatsächlich auf die Kernaktionärsfunktion<br />
beschränkt. Die Privatisierungserlöse<br />
von bis zu 24 Mrd. euro<br />
sollten aus Sicht des Aktienforums<br />
angesichts der gallopierenden Staatsverschuldung<br />
für die Schuldentilgung<br />
verwendet werden, womit die jährliche<br />
Zinsbelastung der öffentlichen Hand<br />
um bis zu eine Mrd. euro pro Jahr sinken<br />
würde. Mit den frei werdenden Mitteln<br />
lassen sich jedes Jahr zahlreiche Zukunftsinvestitionen<br />
in infrastruktur,<br />
forschung und bildung finanzieren<br />
und damit kann ein nachhaltiger volkswirtschaftlicher<br />
nutzen gestiftet werden.<br />
für die Politik ergäbe sich aus einer derartigen<br />
Strategie ein doppelter nutzen:<br />
Sie würde ein klares bekenntnis zum<br />
Kapitalmarkt abgeben und Handlungsspielraum<br />
für kluge investitionen in die<br />
Zukunft gewinnen.
kanzleisoftware<br />
elektronischer Akt für groß und Klein<br />
kaum eine juristische<br />
branchensoftware ist<br />
so vielseitig und flexibel,<br />
wie WinCaus.<br />
net. Das gilt auch für die größe<br />
der Kanzlei oder des unternehmens.<br />
Von der ein-Mann-<br />
Kanzlei bis zur vernetzten it-<br />
Struktur mit mehreren Standorten<br />
erfüllt WinCaus.net alle<br />
Anforderungen mühelos.<br />
keine Frage der Größe<br />
Das lizenzmodell von Win-<br />
Caus.net ist denkbar einfach:<br />
mit einer unlimitierten Mehrplatzlizenz<br />
kann man beliebig<br />
viele Anwender in einem<br />
netzwerk mit WinCaus.net<br />
arbeiten lassen. nach oben<br />
setzt die Software keine grenzen.<br />
und das gilt auch für<br />
andere wichtige Kenngrößen,<br />
wie etwa die Aktenzahl, die<br />
Anzahl der Dokumente oder<br />
eben die Standorte, an denen<br />
die Software eingesetzt wird.<br />
So gibt es beispielsweise<br />
einen WinCaus.net Kunden,<br />
der über 1,5 Millionen Akten<br />
in WinCaus.net verwaltet. ein<br />
anderer bringt täglich bis zu<br />
1.000 Schriftsätze im webeRV<br />
ein. und wieder ein anderer<br />
nutzt die Software an insge-<br />
WinCaus.net<br />
ist eine von<br />
Microsoft-iSvzertifizierte<br />
Software,<br />
welche alle<br />
anforderungen<br />
im kanzleialltag<br />
bewältigt.<br />
samt 28 Standorten österreichweit.<br />
Diese flexibilität ist unschlagbar.<br />
Dafür bürgt auch das Microsoft<br />
iSV Zertifikat, über<br />
das sich WinCaus.net bereits<br />
seit 2006 freuen darf. im Hinblick<br />
auf den technologischen<br />
Vorsprung der Software wurde<br />
diese Zertifizierung auch<br />
schon für Microsoft Windows<br />
7 eingereicht, und zwar sowohl<br />
in der 32-bit als auch in<br />
der 64-bit Version. Damit ist<br />
WinCaus.net die einzige Microsoft<br />
zertifizierte juristische<br />
branchensoftware / elektronische<br />
Aktsoftware am Markt.<br />
Elektronische<br />
aktenführung<br />
Die vielfältigen einsatzmöglichkeiten<br />
von WinCaus.net<br />
im juristischen bereich sind<br />
nicht auf <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />
beschränkt. Die öffentliche<br />
Verwaltung setzt die Software<br />
ebenso ein, wie banken oder<br />
Versicherungen. Die komplette<br />
umsetzung eines elektronischen<br />
Aktes im Programm<br />
sichert zahlreiche Anwendungsgebiete,<br />
etwa für das<br />
Dokumentenmanagement<br />
oder die fristenkalendierung.<br />
neu ist, dass WinCaus.net als<br />
eigenes Softwarepaket für die<br />
elektronische Aktenführung<br />
zu haben ist. enthalten sind<br />
Personen- und Aktenverwaltung<br />
mit dem kompletten Dokumentenmanagement,<br />
den<br />
fristen- und Kalenderfunktionen.<br />
gerade das Dokumentenmanagement<br />
bietet organisationen<br />
mit großen Struk-<br />
turen eine gute Möglichkeit<br />
zur optimierung der Verwaltung.<br />
Schließlich können neben<br />
klassischen textdokumenten<br />
auch alle anderen<br />
Dateien direkt im Akt abge-<br />
legt werden. Mit dem Versionsmanagement<br />
kann zudem<br />
jede Änderung eines Dokuments<br />
gesondert aufgerufen<br />
werden. Mithilfe selbst erstellter<br />
Dokumentenvorlagen erstellt<br />
man Dokumente im<br />
Handumdrehen, denn die wesentlichen<br />
informationen entnimmt<br />
WinCaus.net direkt<br />
dem elektronischen Akt.<br />
NEu: automatischer<br />
E-Mail versand (Modul<br />
Outlook / Email)<br />
Mit dem standardisierten<br />
outlook e-Mail Modul ist es<br />
ab sofort möglich, in mehreren<br />
Akten gleichzeitig ein e-<br />
Mail automatisch, aufgrund<br />
einer Aktivität (tätigkeit) zu<br />
versenden. Wie bei der erstellung<br />
von Dokumenten sind<br />
die inhalte flexibel über Variablen<br />
gestaltbar. Man könnte<br />
fast von einem Serienbrief in<br />
e-Mail form sprechen. gerade<br />
bei Aussendungen an mehrere<br />
Klienten ist dieser Versand<br />
bequem und schnell.<br />
Die e-Mail Vorlagen können<br />
selbstverständlich individuell<br />
angepasst werden.<br />
NEu: Ediktsdateiabgleich<br />
(Modul Edikte)<br />
eine weitere neuerung bringt<br />
der ediktsdateiabgleich. Damit<br />
werden auf Knopfdruck<br />
alle Personen aus den eigenen<br />
Akten mit der ediktsdatei der<br />
Justiz abgeglichen. Personen<br />
zu denen ein Konkursedikt<br />
veröffentlicht worden ist, werden<br />
in einer liste ausgeworfen.<br />
Das edikt selbst druckt<br />
WinCaus.net in einer übersichtlichen<br />
Darstellung aus.<br />
Damit weiß man immer aktuell,<br />
welche Parteien konkursverfangen<br />
sind – und zwar<br />
auch bei hunderten Akten.<br />
<strong>2011</strong><br />
kaNzlEiSOFtWaRE<br />
10 JahRE<br />
aNWalt aktuEll<br />
EDv 2000 freut sich<br />
über den anhaltenden<br />
Erfolg von<br />
aNWalt aktuEll<br />
und gratuliert<br />
dem herausgeber zum<br />
zehnjährigen Jubiläum!<br />
EDv 2000<br />
Systembetreuung Gmbh<br />
1120 Wien, Bonygasse 40/Top 2<br />
office@edv2000.net<br />
www.edv2000.net<br />
Tel.: +43 (0)1 812 67 68 -0<br />
Fax: DW-20<br />
Dragon Dictation Solutions<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
25
uChtipp<br />
„Cash Pooling”<br />
Modernes liquiditätsmanagement aus finanzwirtschaftlicher,<br />
rechtlicher und steuerlicher Sicht. Cash Pooling hat in den vergangenen<br />
Jahren erheblich an bedeutung gewonnen. große<br />
Konzerne bedienen sich bereits seit langem dieser bewährten<br />
Strategie, um ihre liquidität und ihre finanzierungskosten zu<br />
optimieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steiergn.<br />
Mit den aktuellen entwicklungen im banken- und Softwaresektor<br />
stehen allen gößeren unternehmen neue und effiziente Möglichkeiten<br />
für ein erfolgreiches Cash Management zur Verfügung.<br />
im euro-Raum ist Cash Pooling grenzüberschreitend ohne<br />
Wechselkursdifferenzen möglich, was die Anwendungsmöglichkeiten<br />
ebenfalls wesentlich erweitert. in diesem Sinne wendet<br />
sich das buch an alle, die ihr Cash Management optimieren<br />
wollen. eine detaillierte behandlung erfahren auch die rechtlichen<br />
und steuerlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang<br />
mit Cash Pooling anhand zahlreicher Praxisbeispiele.<br />
„Mergers & Acquisitions”<br />
leitfaden zum Kauf und Verkauf von unternehmen. Die erweiterte<br />
zweite Auflage des praxiserprobten leitfadens fasst genau<br />
und verständlich die wichtigsten Strategien, Analyseinstrumente<br />
und Maßnahmen bei unternehmenskäufen und -verkäufen<br />
zusammen.<br />
Der leitfaden ermöglicht eigentümern, unternehmern, top-<br />
managern, beratern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten einen<br />
schnellen einstieg in Vorgehensweisen und Methoden zur erfolgreichen<br />
umsetzung von Mergers & Acquisitions. bewährte<br />
Checklisten dienen als basis für die Praxis: beschreibung von<br />
Akquisition bzw. Kooperationskandidaten; Vertraulichkeitserklärungen;<br />
Präsentation des Käufers; Absichtserklärung (letter<br />
of intent); beurteilung von transaktionsobjekten; Projektpräsentation<br />
für Vorstand und Aufsichtsrat (beteiligungserwerb<br />
bzw. Veräußerung); inhalte eines Verkaufsmemorandums.<br />
26<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
Polster-Grüll, Berghuber, Dolezal,<br />
Kremslehner, Polster, Schwerdtfeger,<br />
Taucha, Zerwas, Rieder<br />
Cash pooling<br />
2. Auflage, 288 Seiten, Kart<br />
www.lindeverlag.at<br />
ISBAN: 9783714300086<br />
EUR 45,–<br />
Kummer, Eiffe, Mölzer<br />
Mergers & axquisitions<br />
Shop.lexisnexis.at<br />
114 Seiten, Wien <strong>2011</strong><br />
ISBN 978-3-7007-4853-3<br />
EUR: 25,–<br />
„Der Staatsstreich vom 20. Juli 1944”<br />
Politische Rezeption und traditionsbildung in der bRD.<br />
Heute ist der »20. Juli 1944« als Synonym für das Attentat auf<br />
Hitler und den gescheiterten Staatsstreich fest im historischen<br />
gedächtnis der bundesrepublik verankert. Dass das Datum<br />
zum Symbol wurde für den tätigen Widerstand einer größeren<br />
gruppe deutscher offiziere, beamter und Politiker, ist nicht zuletzt<br />
das Verdienst jahrzehntelanger Arbeit der von überlebenden<br />
Mitstreitern gegründeten »Stiftung 20. Juli 1944« und deren<br />
gleichnamiger forschungsgemeinschaft. Das bemühen der Angehörigen,<br />
den Auftrag und das geistige Vermächtnis des Widerstandes<br />
zu pflegen, war im nachkriegsdeutschland immer<br />
wieder Anfeindungen und ideologisch motiviertem, politischem<br />
Widerstand ausgesetzt.<br />
Rüdiger von Voss legt dar, wie das »geistige Vermächtnis« des<br />
deutschen Widerstandes um graf Stauffenberg in sechzig Jahren<br />
bundesrepublik von bundespräsidenten und -kanzlern aufgefasst<br />
und vermittelt wurde.<br />
Rüdiger von Voss<br />
Der Staatsstreich<br />
vom 20. Juli 1944<br />
Festeinband mit Schutzumschlag<br />
159 Seiten, www.lukasverlag.com<br />
ISBN 978-3-86732-097<br />
EUR 19,80<br />
„Wege der Sicherheitsgesellschaft”<br />
gesellschaftliche transformationen der Konstruktion und Regulierung<br />
innerer unsicherheiten. Das gefühl allgegenwärtiger<br />
bedrohung durch gewalt und Kriminalität ist mittlerweile in<br />
das Alltagsleben eingesichert und durchdringt die organisation<br />
sozialer beziehungen und das Verhalten der gesellschaftsmitglieder<br />
auch jenseits unmittelbarer gefährdungslagen und Risikosituationen.<br />
Parallel dazu erleben wir seit einiger Zeit die entwicklung<br />
einer Kontrollkultur, in der sowohl die staatliche<br />
Kontrolle von Kriminalität als auch die Mechanismen sozialer<br />
Kontrolle im Alltag neue formen annehmen; die Vorstellungen<br />
sozialer ordnung wandeln sich ebenso wie auch die Mechanismen<br />
ihrer Herstellung. Mit dem etikett „Sicherheitsgesellschaft“<br />
werden diese entwicklungen als grundlegende gesellschaftliche<br />
transformationsprozesse der Konstruktion und<br />
Produktion sozialer ordnung und innerer Sicherheit sowie der<br />
Herausbildung einer neuen formation sozialer Kontrolle interpretiert.<br />
Axel Groenemeyer (Hg.)<br />
Wege der Sicherheitsgesellschaft<br />
Wiesbaden: VS Verlag für<br />
Sozialwissenschaften 2010,<br />
360 Seiten, Mit 9 Abb.<br />
u. 18 Tab. Broschur,<br />
www.vs-verlag.de<br />
ISBN 978-3-531-17793-4<br />
EUR 34,95
Wozu ausländer?<br />
ganz einfach: Weil das Pensionssystem bereits jetzt nur funktioniert,<br />
weil aus dem laufenden budget 4,3 Milliarden euro zugezahlt werden!<br />
Robert Dempfers buch<br />
„Wozu Ausländer?“<br />
hat es in sich. Auf<br />
drei ebenen: im Zitieren<br />
von Schmankerln des<br />
alltäglichen österreichischen<br />
Ausländerhasses, in teilweise<br />
bewegenden gesprächen mit<br />
immigranten und durch ein<br />
Zahlenmaterial, das im grunde<br />
all jenen die trompete<br />
stopft, die in der Politik Ausländerhetze<br />
– subtil bei der<br />
ÖVP, offen bei der fPÖ – treiben.<br />
genialer einstieg: „Sie begehen<br />
70 Prozent aller Straftaten…Sie<br />
nehmen jährlich 70<br />
Milliarden euro an Sozialleistungen<br />
in Anspruch. ihre ernährungsgewohnheitenkosten<br />
das gesundheitssystem<br />
450 Milliarden euro jährlich<br />
nur für Arzneimittel… in nur<br />
zehn Jahren hat sich der<br />
Anteil an Sozialhilfeempfängern<br />
verdoppelt… Mit durchschnittlich<br />
58,5 Jahren gehen<br />
sie in Pension… es ist nicht zu<br />
leugnen: Österreich hat ein<br />
veritables inländer-Problem.“<br />
Dumpfer hass<br />
bemerkenswert, dass es in<br />
dieser Situation, wo es sehr<br />
viele gute gründe gäbe, vor<br />
der eigenen türe zu kehren, in<br />
Österreich eine Stimmung des<br />
dumpfen Hasses gibt, der –<br />
offenbar nationaltypisch – anonym<br />
daher kommt. Doch<br />
wer glaubt, man müsse diese<br />
Rülpser aus dem Hinterhalt in<br />
erster linie dem Reich der<br />
Strache-Prolos zuordnen, der<br />
irrt: „gebt ihnen den klei-<br />
nen finger und sie wollen<br />
die ganze Hand bzw. das<br />
land“ (anonymer Kurier-leser).„’tausche<br />
Schafhirten gegen<br />
facharbeiter’ spielt es<br />
nicht.<br />
Das boot ist voll, und das ist<br />
unser Dilemma.“ (anonymer<br />
Presse-leser). „Die beste Medizin<br />
gegen diese Moslem-<br />
Krankheit ist:<br />
1. bei arab. und türk. namen<br />
und islam. Religionszugehörigkeit<br />
keine Arbeit geben.<br />
2. Aberkennung der unrechtmäßig<br />
verliehenen Staatsbürgerschaft.<br />
3. sämtliche Sozialleistungen<br />
streichen.<br />
4. nichts bei Moslems und<br />
türken kaufen.“ (anonymer<br />
Presse-leser). Weitere leckerlis<br />
im buch.<br />
abwehr-Stimmung<br />
Die gesamtheit der Medien –<br />
insbesondere auch durch ihre<br />
Präsentation markanter Politikerstatements<br />
– schafft ein<br />
Meinungsbild, so buchautor<br />
Robert Dempfer, dessen fremdenfeindlichkeit<br />
„auf die gefragten<br />
facharbeiter und top-<br />
Arbeitskräfte – die um sich<br />
herum wieder Jobs schaffen –<br />
wenig Anziehungskraft ausübt.“<br />
Die manifeste Abwehr des<br />
„fremden“, der mit wildem<br />
Schnauz und Harem bei uns<br />
einzudringen versucht, trifft<br />
rein statistisch schon eine ganze<br />
Menge „integrierter Mitbürger“:<br />
Robert Dempfer<br />
Wozu ausländer?<br />
Eine Chance für<br />
unsere Gesellschaft<br />
Ueberreuter Verlag,<br />
geb., 192 Seiten,<br />
ISBN 978-3-8000-7497-6<br />
„Am 01. Januar 2010 lebten<br />
895.000 Ausländer (Personen<br />
ohne Staatsbürgerschaft) und<br />
1,468 Millionen Menschen<br />
mit Migrationshintergrund<br />
(eltern im Ausland geboren)<br />
in Österreich.“<br />
Der konsequente Ausländerhasser<br />
muss sich logischerweise<br />
jeden fünften Mitbürger<br />
„vornehmen“.<br />
ausblick<br />
Deutschland und Österreich<br />
sind in der eu jene beiden<br />
Staaten, die ihren Arbeitsmarkt<br />
durch Übergangsfristen<br />
bis 2014 „schützen“. Jene<br />
Wanderbewegung, speziell<br />
aus den osteuropäischen Staaten,<br />
die schon seit 2004 im<br />
gange ist, hat längst schon<br />
attraktive Jobs in den liberaleren<br />
Staaten des Kontinents<br />
gefunden. laut Konsumentenschutzministerium<br />
ist ab<br />
2014 lediglich mit einer Zahl<br />
von 20.000 bis 25.000 Arbeitskräften<br />
zu rechnen, die in Österreich<br />
ihr glück suchen.<br />
Die Aussicht, dass die finanzierung<br />
des österreichischen<br />
Pensionssystems zusammenbricht,<br />
ist kein mutwillig an<br />
die Wand gemaltes Menetekel.<br />
Statistik vom 01. Januar 2010:<br />
„gesamtbevölkerung Österreichs<br />
8.377.000 Personen, davon<br />
4.300.000 nichterwerbstätige<br />
und 4.077.000 erwerbs-<br />
tätige. Das Schreckens-Verhältnis<br />
von 1:1 (oder exakt<br />
1:1,05) ist längst erreicht.<br />
Nette Worte<br />
liest man in dem buch „Wozu<br />
Ausländer?“ die interviews<br />
mit einigen immigranten, erkennt<br />
man erstens, dass sich<br />
die meisten von ihnen klar<br />
als „Österreicher“ definieren,<br />
und zweitens, dass sie die an<br />
jeder ecke spürbaren Ressentiments<br />
relativ gut wegstecken.<br />
Wie die Reise angesichts politischer<br />
Abwehrhaltungen und<br />
buChtipp<br />
Der autor:<br />
Mag. Robert Dempfer<br />
war Journalist und ist<br />
seit vielen Jahren in<br />
Österreich sowie<br />
international im<br />
sozialen Bereich tätig.<br />
Österreichisches Rotes<br />
Kreuz, Generalsekretariat,<br />
Leiter Gesellschaftspolitik<br />
und humanitäre Diplomatie<br />
robert.dempfer@roteskreuz.at<br />
real existierenden Ausländerhasses<br />
weiter geht, kann uns<br />
auch dieses buch nicht erklären.<br />
einen wertvollen beitrag<br />
zur gegenüberstellung der realen<br />
Zahlen und der emotionalen<br />
lage in Österreich leistet<br />
das buch auf jeden fall.<br />
unter anderem mit einem Zitat<br />
der Migrationsforscherin<br />
gudrun biffl: „Heute zahlen<br />
Ausländer mehr in das Sozialsystem<br />
ein als sie herausbekommen.“<br />
Wie sehr sich hier<br />
die Statistik gegen die dumpfe<br />
Volksseele durchsetzen wird<br />
können, kann man nur ahnen.<br />
Dem Autor Robert Dempfer<br />
ist jedenfalls zu danken dafür,<br />
dass er „eine Minute vor<br />
zwölf“ die gefahren aufzeigt,<br />
den derzeitigen Anti-Ausländer-Kurs<br />
in Österreich beizubehalten.<br />
Dietmar Dworschak<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
27
vERWaltuNGSREFORM<br />
Der Maiswurzelbohrer<br />
oder wie ein Schädling die Verwaltungsreform verhindert. Was Mais ist,<br />
war mir bekannt. ebenso, was eine Wurzel und ein bohrer ist. Doch Hand<br />
aufs Herz: Hätten Sie gewusst, was ein Maiswurzelbohrer ist? ich nicht.<br />
So dachte ich zunächst an ein<br />
technisches gerät, etwa zur unterstützung<br />
bei der Maisernte,<br />
oder an einen auf die Maiswurzel<br />
bezogenen erdbohrer, doch weit gefehlt.<br />
Dank der Maiswurzelbohrer-Verordnung<br />
2010 (Salzburger landesgesetzblatt<br />
nr. 61/2010, basierend auf einer<br />
eu-Verordnung) weiß ich nun, dass der<br />
Maiswurzelbohrer ein Schädling ist.<br />
Man darf ihn daher nicht verwechseln<br />
mit dem erdbohrer. Denn neuesten erkenntnissen<br />
der university of California<br />
zufolge beherrscht dieser, also der Samen<br />
der Pflanze namens gewöhnlicher<br />
Reiherschnabel (ja natürlich – eine geranienart),<br />
die technik, sich selbst zur fortpflanzung<br />
in die erde zu bohren. Der<br />
erdbohrer ist also kein Schädling. Warum<br />
der Maiswurzelbohrer seinen zuordnenden<br />
namen trägt, lässt sich leicht ergründen.<br />
er befällt nämlich den Mais,<br />
obwohl dies früher wohl anders war.<br />
Denn nach der Salzburger Maiswurzelbohrer-Verordnung<br />
des Jahres 2004 stellte<br />
er auch eine gefahr für Soja, gurken,<br />
Zucchini und sogar Melonen dar. entweder<br />
hat es der Maiswurzelbohrer zwischen<br />
den Jahren 2004 und 2010 eingesehen,<br />
dass er seinem namen gerecht<br />
werden muss, oder aber ist es dem<br />
Verordnungsgeber bekannt geworden,<br />
dass z.b. im ganzen bundesland Salzburg<br />
keine Melonen angebaut werden.<br />
Den wahren Hintergrund wollen wir<br />
aber nicht näher ergründen. tatsache ist,<br />
dass der Maiswurzelbohrer eine Vielzahl<br />
von Menschen und behörden beschäftigt.<br />
Der Maiswurzelbohrer wurde als Quarantäneschadorganismus<br />
gelistet und es sind deshalb<br />
Maßnahmen zur bekämpfung auf landesrechtlicher<br />
Ebene vorgeschrieben.<br />
28<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
So ist jeder eigentümer, fruchtnießer,<br />
Pächter oder Verfügungsberechtigte von<br />
Anbauflächen meldepflichtig, aber auch<br />
gewerbsmäßig bevorratende oder handelnde<br />
Personen. nicht zuletzt aber auch<br />
die inhaber oder Verwahrer von Wirtspflanzen<br />
oder teilen davon (auf angebrachte<br />
bürgerlichrechtliche Überlegungen<br />
wird hier verzichtet).<br />
Auf behördenebene kommen dem amtlichen<br />
Pflanzenschutzdienst der Kammer<br />
für land- und forstwirtschaft, dem bürgermeister<br />
und der bezirksverwaltungsbehörde<br />
Kompetenzen zu. Diese haben<br />
der landesregierung zu berichten, welche<br />
ihrerseits jährlich dem bundesminister<br />
für forstwirtschaft, umwelt und Wasserwirtschaft<br />
berichtspflichtig ist. Wer<br />
auf bundesebene wem von Seiten der eu<br />
wann zu berichten hat, lässt sich der Salzburger<br />
Verordnung nicht entnehmen.<br />
Diese denkt aber auch an Maßnahmen,<br />
falls sich der Maiswurzelbohrer nicht an<br />
politische grenzen halten will und – wie<br />
tollkühn – bundesländerübergreifend tätig<br />
wird. bekämpft wird der Maiswurzelbohrer<br />
übrigens mit Sexualpheromon-<br />
fallen, welche nach den örtlichen<br />
gegebenheiten, jedoch rasterförmig, anzuordnen<br />
und zu kontrollieren sind.<br />
Rechnet man die involvierten behörden<br />
auf neun bundesländer hoch, so sind al-<br />
lein auf gemeinde- und landesebene in<br />
Österreich 35 behörden mit dem Schädling<br />
beschäftigt. Hinzu kommen die bundes-<br />
und eu-behörden.<br />
Der Maiswurzelbohrer verhindert also<br />
mit seiner „behördenbeschäftigungsdichte“<br />
jede sinnvolle Verwaltungsreform.<br />
um eine solche verwirklichen zu<br />
können, wird wohl zuvor dem Maiswurzelbohrer<br />
mittels eu-Verordnung zu verbieten<br />
sein, sich im eu-Raum zu etablieren.<br />
Dr. Christian adam,<br />
Rechtsanwalt in Salzburg<br />
Autor, Vortragender und<br />
Experte u.a. für Verwaltungs-<br />
und Verwaltungsstrafrecht<br />
www.ra-adam.at
1. Dreiländerforum<br />
Strafverteidigung –<br />
„Effektive Strafverteidigung”<br />
Am 18./19. februar <strong>2011</strong> wurde<br />
das 1. Dreiländerforum Strafverteidigung<br />
erfolgreich in innsbruck<br />
abgehalten. Diese internationale<br />
Strafrechtstagung in<br />
deutscher Sprache, zugleich der<br />
9. Österreichischer Strafverteidigerinnetag,<br />
wurde von der Vereinigung<br />
Österreichischer Strafverteidigerinnen<br />
veranstaltet.<br />
Die Partnerverbände aus Deutschland<br />
waren die Arbeitsgruppe<br />
Strafrecht des Deutschen <strong>Anwalt</strong>vereins, das organsisationsbüro<br />
der dt. Strafverteidigervereinigungen und das Schweizer forum<br />
Straverteidigung. Die festveranstaltung am freitag mit<br />
ca.140 Personen und die Arbeitssitzungen am Samstag mit<br />
ca. 120 Pers waren sehr gut besucht. ein gutes Drittel der anwesenden<br />
tagungsteilnehmer kam aus dem benachbarten<br />
deutschsprachigen Ausland. Das Ziel der Veranstaltung war,<br />
bei zunehmender internationaler Strafverfolgung, auch die<br />
Strafverteidigung grenzüberschreitend zu vernetzen sowie erfahrungen<br />
und Wissen in kollegialer Weise auszutauschen.<br />
www.strafverteidigung.at<br />
Dr. Markus heidinger, ll.M., Dr. Michael auer<br />
und Mag. Walter Geyer<br />
Dr. b. bierlein<br />
ursula Stenzel<br />
Erster Wiener Rechtssalon ein voller Erfolg<br />
ende Jänner <strong>2011</strong> folgten zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft<br />
und Justiz der einladung der Rechtsanwaltskammer Wien<br />
zum ersten Wiener Rechtssalon im Palais Coburg. Zum thema<br />
„die ganz alltägliche bestechung= - Wirtschaft und Korruption<br />
in Österreich“ diskutierten eoStA Mag. Walter geyer leiter<br />
der mit 1.9.<strong>2011</strong> zuständigen Zentralen Staatsanwaltschaft zur<br />
Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, RA<br />
Dr. Markus Heidinger, ll.M., Partner der Wolf tHeiSS<br />
Rechtsanwälte und Dr. Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer<br />
Wien. im Mittelpunkt standen das Ausmaß der<br />
Korruption in Österreich, die neue Kronzeugenregelung wie<br />
auch die personelle Ausstattung der neuen Staatsanwaltschaft.<br />
untern den gästen waren unter anderem Hon.-Prof. Dr. irmgard<br />
griss, Präsidentin des ogH, Dr. brigitte bierlein, Vizepräsidentin<br />
desVerfassungsgerichtshof Österreich, Justizminister<br />
a.D. Dr. Harald ofner, bezirksvorsteherin ursula<br />
Stenzel, Dr. gerhard benn-ibler, Präsident des Österreichischen<br />
Rechtsanwaltskammertages, Mag. Klaus Hübner, Präsident<br />
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Dr. brigitte birnbaum,<br />
Vizepräsidentin der RAK Wien und Dr. elisabeth Rech,<br />
Vizepräsidentin der RAK Wien. www.rakwien.at<br />
Foto: TT/Hammerle<br />
kOMpEtENz<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
29
kiNDER & RECht<br />
Ein kind als Schaden?<br />
Das Justizministerium hat vor kurzem ein Schadenersatzrechts-<br />
Änderungsgesetz <strong>2011</strong> in begutachtung geschickt.<br />
Erklärtes Ziel ist die beeinträchtigte<br />
Würde behinderter Menschen<br />
wiederherzustellen und die bedürfnisse<br />
von Kindern mit beeinträchtigung<br />
besonders zu berücksichtigen.<br />
Diese Absicht ist ehrenhaft und vollständig<br />
zu unterstützen. Die vorläufige<br />
rechtliche Diagnose lautet aber, dass weder<br />
der Weg dorthin, noch die vorgesehenen<br />
juristischen Mittel ausreichend und<br />
adäquat sind. Die bereits im begutachtungsverfahren<br />
ausgebrochene grundsätzliche<br />
juristische Diskussion darüber,<br />
was denn eigentlich mit diesem entwurf<br />
gemeint und wie der Haftungsausschluss<br />
für Ärzte zu verstehen sei, zeigt, dass<br />
dringender textlicher Klarstellungsbedarf<br />
besteht. Vollkommen unverständlich<br />
ist, wie der Würde von behinderten Menschen<br />
gedient sein soll, wenn für eine einzelne<br />
gruppe von Ärzten, nämlich für<br />
Pränatalmediziner, ein neues zivilrechtliches<br />
Haftungsprivileg geschaffen wird.<br />
es ist auch unverständlich, dass nicht<br />
gleichzeitig das angekündigte sozialrechtliche<br />
Modell, nämlich „besondere<br />
leistungen außerhalb des Schadenersatzrechtes“,<br />
in begutachtung geschickt wird.<br />
Meine Prognose als Praktiker und langjähriger<br />
Kenner der Materie lautet, dass<br />
es – bei beibehaltung dieses textes – für<br />
die betroffenen eltern und Kinder und<br />
für das gesundheitssystem zu Verschlechterungen<br />
kommen wird. es könnte<br />
in diesem bereich zu einem vollkommenen<br />
zivilrechtlichen Haftungsausschluss<br />
für medizinische behandlungsfehler<br />
kommen, ohne dass eine bessere<br />
oder auch nur gleichwertige lösung im<br />
bereich des Sozialrechtes vorhanden ist.<br />
Medizinrechtliche Haftungsfragen werden<br />
weitestgehend durch „Richterrecht“<br />
geklärt. Der oberste gerichtshof hat in<br />
den letzten Jahrzehnten gute Arbeit geleistet<br />
und mit fast allen einzelfallentscheidungen<br />
für eine gerechte und ausgewogene<br />
rechtliche Situation gesorgt [1]<br />
trotzdem ist die forderung nach mehr<br />
„Verrechtlichung“, also detaillierteren<br />
positivrechtlichen Vorgaben für die Judikative,<br />
besonders in diesem „eminent politischen<br />
bereich“, der „zentral an der<br />
Werteordnung einer gesellschaft rührt“,<br />
vollkommen legitim. Mit diesen Worten<br />
hat Prof. Rudolf Welser [2] kürzlich treffend<br />
ausgedrückt, dass man die Richter<br />
nicht ganz alleinlassen sollte. Diese komplexe<br />
thematik sollte aber in einer fach-<br />
30<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
lich tiefgehenden und professionell moderierten<br />
Diskussion unter einbeziehung<br />
von fachexperten aus allen betroffenen<br />
bereichen behandelt werden.<br />
Wir, als Patientenanwälte, beobachten<br />
mit großer Sorge die derzeitigen entwicklungen.<br />
Zur eugenischen indikation<br />
soll man stehen wie man will, sie ist aber<br />
rechtmäßig [3] und sollte nicht durch<br />
„die Hintertür“ bzw. durch rechtliche<br />
Vernebelungstaktik umgangen werden.<br />
einige interessengruppen versuchen, ihre<br />
eigenen Partikularinteressen, die na-<br />
türlich nicht offen genannt werden, auf<br />
diesem Weg durchzubringen. Auch die<br />
Österreichische Ärztekammer, an der<br />
Spitze ein Kammeramtsdirektor, der<br />
selbst Rechtsanwalt ist, applaudiert begeistert<br />
und kritisiert die Kritiker dieses<br />
entwurfes mit Argumenten [4], die einen<br />
ehrenplatz im juristischen Kuriositätenkabinett<br />
verdienen. Die Verpflichtung<br />
ordentlich zu arbeiten komme aus dem<br />
inneren Antrieb, aus ethischem und fachlichem<br />
Verantwortungsgefühl…, jedenfalls<br />
nicht „aus Angst vor Haftung“ als<br />
instrument der Qualitätssicherung. Auch<br />
das ärztliche Disziplinarrecht habe schon<br />
in mehreren fällen wegen schwerwiegender<br />
beruflicher fehlleistungen zu Verboten<br />
von berufsausübungen gesorgt. Also<br />
sei weder aus spezial-, noch aus<br />
generalpräventiven gründen die zivilrechtliche<br />
Haftung für die Pränatalmediziner<br />
notwendig. Konsequent weiter-<br />
gedacht bedeutet dies: gar keine<br />
zivilrechtliche Haftung für Ärzte mehr,<br />
weil der hohe ethische Standard und das<br />
ärztliche Disziplinarrecht ohnedies dafür<br />
sorgen, dass beste Qualität vorliege. Wie<br />
absurd diese Argumentationslinie ist,<br />
zeigt sich auch darin, dass die Österreichische<br />
Ärztekammer jetzt schon von<br />
Ärzten, öffentlich und mit guten Argumenten,<br />
als „Schutzpatronin der Schlampigen“<br />
[5] bezeichnet wird. Standespolitisches<br />
Wunschdenken bzw. trugbilder<br />
helfen uns jedenfalls nicht weiter. Das zivilrechtliche<br />
„einstehen müssen“ für<br />
Es muss<br />
klargestellt<br />
werden, dass<br />
die Geburt eines<br />
kindes niemals<br />
ein Schadensfall<br />
sein kann!<br />
mangelnde Sorgfalt erhöht die Qualität<br />
und wirkt präventiv für alle Professionen.<br />
gerade die entwicklungen der letzten<br />
Jahre im bereich von Qualität, Patientensicherheit<br />
und Risk-Management im<br />
gesundheitswesen wären ohne den „haftungsrechtlichen<br />
Druck“ nicht erfolgt.<br />
Das Resumè lautet daher: zurück an den<br />
Start!<br />
Dr. Gerald Bachinger<br />
NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt<br />
www.patientenanwalt.com<br />
[1] Prof. Dr. Andreas Kletecka im Standard<br />
vom 18.01.<strong>2011</strong><br />
[2] Artikel in „Die Presse“, vom 13.02.<strong>2011</strong>,<br />
von Benedikt Komenda<br />
[3] Prof. Dr. Andreas Kletecka im Standard<br />
vom 18.01.<strong>2011</strong><br />
[4] Österreichische Ärztezeitung, 10. Februar<br />
<strong>2011</strong>, von Karlheinz Kux, „Husslein und seine<br />
„Verirrungen““<br />
[5] Leserbrief in „Der Presse“ vom 5.01.<strong>2011</strong>,<br />
von Prof. Dr. Peter Husslein
kuNSt<br />
hR<br />
GiGER.<br />
täume und<br />
Visionen,<br />
10. <strong>März</strong> –<br />
26. Juni <strong>2011</strong><br />
Mit dieser umfassenden Retrospektive<br />
des 1940 in Chur<br />
in der Schweiz geborenen<br />
HR giger wirft das KunSt<br />
HAuS Wien einen frischen blick auf das<br />
Werk eines kontroversiellen Künstlers,<br />
der wie kaum ein anderer Popkultur und<br />
Cyberculture geprägt hat. Der fokus<br />
der Ausstellung gilt dem Maler und<br />
plastischen Künstler HR giger, der als<br />
der Schöpfer der filmgestalt<br />
„Alien“ für den Regisseur Ridley<br />
Scott weltberühmt und mit<br />
einem Academy Award ausgezeichnet<br />
wurde, zugleich aber ein<br />
reiches künstlerisches oeuvre<br />
vorgelegt hat, das an visionärer<br />
Kraft und abgründiger intensität<br />
seinesgleichen sucht.<br />
HR giger ist ein Künstler der Visionen,<br />
der in seinem biomechanischen<br />
Stil die kollektiven Ängste<br />
der Menschheit angesichts<br />
atomarer bedrohung und technisierung<br />
des lebens in archetypische<br />
bilder gefasst hat. er ist ein<br />
Magier der träume, der in Zyklen<br />
wie jenen zum „necronomicon“<br />
oder zum „tarot“ auch<br />
die verborgensten Schichten des<br />
unterbewussten erkundet und<br />
die Abgründe des Alptraumhaften<br />
und Dämonischen aufsucht.<br />
Wie zwei eng verwobene rote fäden<br />
ziehen sich die themen Sexualität<br />
und tod durch sein gesamtes<br />
Werk; die Ausstellung widmet<br />
ihnen einen eigenen bereich.<br />
Die Retrospektive verbindet berühmte<br />
Schlüsselwerke von HR<br />
giger aus mehr als einem halben<br />
32<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
Jahrhundert künstlerischer tätigkeit mit<br />
noch nie gezeigten Arbeiten und erlaubt<br />
so einen einblick in seine Arbeitsweise<br />
und in die entwicklung seiner unverwechselbaren<br />
Ästhetik.<br />
Drei frauenfiguren in HR gigers Werk –<br />
seiner Muse li tobler, der Sängerin Debbie<br />
Harry und der gestalt der „Sil“ aus<br />
dem film Species – gilt dabei besonderes<br />
Augenmerk. Wesentliche Motive aus HR<br />
gigers Werk stellt die Ausstellung in den<br />
Kontext von Künstlern und bildern, die<br />
ihn besonders inspiriert haben.<br />
Dokumentarfilme über gR giger, Hommagen<br />
an ihn von Künstlern wie Salvador<br />
Dali und günther brus und ein bereich<br />
mit dokumentarischem Material zu<br />
seiner Arbeitsweise runden diese Retrospektive<br />
ab.<br />
„hR GiGER.<br />
täume und visionen”<br />
10. <strong>März</strong> – 26. Juni <strong>2011</strong><br />
Öffnungszeiten:<br />
täglich 10.00 – 19.00 Uhr<br />
Eintrittspreise: € 9,–<br />
ermäßigt € 7,–<br />
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Grunderwerbsteuer vermeiden –<br />
auch in zukunft möglich?<br />
Die grunderwerbsteuer<br />
beim liegenschaftserwerb<br />
kann<br />
vermieden werden,<br />
wenn der Kauf indirekt über<br />
einen Verkauf von gesellschaftsanteilen<br />
einer Projektgesellschaft<br />
(share deal) erfolgt.<br />
eine entscheidung des<br />
unabhängigen finanzsenats<br />
(ufS) innsbruck stellt diese<br />
Praxis nun in frage. Kann<br />
man künftig trotzdem grunderwerbssteuer<br />
vermeiden?<br />
Wechselt ein grundstück den<br />
eigentümer, fällt grunderwerbsteuer<br />
(greSt) an. Der<br />
Steuersatz beträgt im Regelfall<br />
3,5%; dazu kommt die<br />
eintragungsgebühr für das<br />
grundbuch in Höhe von – seit<br />
1.1.<strong>2011</strong> – 1,1%. eine gängige<br />
gestaltungsmöglichkeit zur<br />
Verringerung der Steuerbelastung<br />
beim liegenschaftskauf<br />
ist der Verkauf durch Übertragung<br />
von Anteilen an der gesellschaft,<br />
die die liegenschaft<br />
hält. Der eigentümer der<br />
liegenschaft bleibt derselbe;<br />
die eintragungsgebühr entfällt.<br />
ebenso fällt grunderwerbsteuer<br />
an, wenn die gesellschaftsanteile<br />
nicht bei<br />
einer Person vereinigt werden.<br />
Werden allerdings 100% der<br />
gesellschaftsanteile von einem<br />
einzigen gesellschafter<br />
erworben, unterliegt der<br />
Übertragungsvorgang gemäß<br />
§ 1 Abs 3 greStg wieder der<br />
greSt von 3,5 %. Die Praxis<br />
vermied die besteuerung bisher<br />
dadurch, dass zumindest<br />
ein (Zwerg-)Anteil an der<br />
Projektgesellschaft von einem<br />
treuhänder erworben wurde.<br />
Der ufS innsbruck stellte dies<br />
nun in einer entscheidung<br />
(RV/0226-i/09) in frage:<br />
in mehreren Schritten übertrug<br />
ein tiroler seinem Sohn<br />
99 % der Anteile an einer<br />
gmbH, in deren besitz sich eine<br />
liegenschaft befand. 1 %<br />
der Anteile behielt der Vater<br />
34<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
als treuhänder für seinen<br />
Sohn. Der ufS innsbruck bestätigte<br />
zwar, dass weiterhin<br />
für die grunderwerbsteuer<br />
die zivilrechtliche gestaltung,<br />
also die trennung in zwei<br />
gesellschafter maßgeblich sei,<br />
und nicht die sonst im Steuerrecht<br />
maßgebliche wirtschaftliche<br />
betrachtungsweise. er<br />
sah jedoch in der gewählten<br />
gestaltung einen „Missbrauch<br />
von formen und gestaltungsmöglichkeiten<br />
des bürgerlichen<br />
Rechts”. Demnach kann<br />
die Abgabenpflicht durch vertragliche<br />
und gesellschaftsrechtliche<br />
gestaltungen, deren<br />
scheinbar einziger Zweck<br />
die Steuervermeidung ist,<br />
nicht umgangen werden. im<br />
fall des tiroler unternehmens<br />
wurde daher grunderwerbsteuer<br />
vorgeschrieben.<br />
lichtblick: Wirtschaftliche<br />
Rechtfertigung<br />
bis zu einer entscheidung des<br />
Verwaltungsgerichtshofs besteht<br />
nun rechtliche unsicherheit.<br />
Die entscheidung des<br />
ufS innsbruck widerspricht<br />
jedenfalls der bisherigen Verwaltungspraxis<br />
und einschlägigen<br />
Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs:<br />
in mehreren fällen bereits in<br />
den 1980er-Jahren (u.a. in sei-<br />
Wp/Stb Mag. Martina znidaric<br />
ist Wirtschaftsprüferin und<br />
Steuerberaterin bei<br />
DORDA BRUGGER JORDIS.<br />
www.dbj.at<br />
nem erkenntnis vom 12.10.1989,<br />
88/16/0189) hatte der VwgH<br />
entschieden, dass das Halten<br />
von Anteilen durch einen<br />
treuhänder keine greSt auslöse,<br />
dies geschehe erst bei<br />
Auflösung der treuhandschaft.<br />
nicht erkennbar ist<br />
daher, worin der vom ufS<br />
innsbruck angezogene „Missbrauch”<br />
von gestaltungsmöglichkeiten<br />
liegen soll, lässt das<br />
gesetz doch selbst eine solche<br />
Variante zu. Auch aus dem<br />
finanzministerium verlautete<br />
daher, dass von der bisher<br />
herrschenden Verwaltungs-<br />
MMag Stefan artner, MRiCS,<br />
ist Partner und Leiter des<br />
Real Estate Desk bei<br />
DORDA BRUGGER JORDIS.<br />
Er ist weiters Experte für<br />
Gesellschaftsrecht und M&A.<br />
praxis nicht abgegangen werden<br />
soll.<br />
Dennoch: Selbst wenn der<br />
bescheid nicht aufgehoben<br />
wird, kann grunderwerbsteuer<br />
auch künftig im Wege eines<br />
share deals vermieden werden.<br />
Voraussetzung ist wie<br />
schon bisher, dass zumindest<br />
ein zweiter gesellschafter in<br />
der Projektgesellschaft verbleibt<br />
oder dort einen (Zwerg-)<br />
Anteil erwirbt. Wichtig ist allerdings<br />
– jedenfalls bis zu einer<br />
Klarstellung durch den<br />
VwgH – diesen Anteil im eigenen<br />
namen zu halten. Von<br />
reinen treuhandgestaltungen<br />
zum bloßen Zweck der Steuervermeidung<br />
ist aber jedenfalls<br />
abzuraten, und wichtiger<br />
als bisher ist es deutlich darzustellen,<br />
dass eine Aufteilung<br />
auf mehrere gesellschafter<br />
wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />
Selbst wenn man den steuersparenden<br />
effekt wegdenkt.<br />
Dafür ist es notwendig, die<br />
wirtschaftlichen Hintergründe<br />
der transaktion nachvollziehbar<br />
zu dokumentieren.<br />
ein Aufwand der sich lohnt:<br />
besser einmal mehr über die<br />
individuelle transaktionsgestaltung<br />
nachgedacht, als einmal<br />
zu viel grunderwerbsteuer<br />
gezahlt.
unionsrecht. nach Ansicht von generalanwältin<br />
Kokott verstoßen territoriale exklusivitätsvereinbarungen bei der<br />
Übertragung von fußballspielen gegen unionsrecht<br />
Das unionsrecht ermöglicht es<br />
nicht, die live-Übertragung von<br />
Premier-league-fußballspielen<br />
in gaststätten unter Verwendung<br />
ausländischer Decoderkarten zu<br />
untersagen.<br />
Die football Association Premier league<br />
(fAPl) ist die organisation der ersten<br />
englischen fußballliga zur Vermarktung<br />
der Spiele dieser liga. Die fAPl<br />
vergibt an ihre lizenznehmer grundsätzlich<br />
das exklusive Recht, die Spiele in ihrem<br />
Sendegebiet, meist dem jeweiligen<br />
land, zu senden und wirtschaftlich zu<br />
verwerten. um diese exklusivität sicher<br />
zu stellen, werden die lizenznehmer verpflichtet<br />
zu verhindern, dass ihre Sendungen<br />
außerhalb des Sendegebietes<br />
gesehen werden können. Dazu ist jeder<br />
lizenznehmer verpflichtet, sein Satellitensignal<br />
zu verschlüsseln und es verschlüsselt<br />
an die Abonnenten in dem ihm<br />
zugewiesenen gebiet zu übermitteln. Die<br />
Abonnenten können das Signal mit einem<br />
Decoder, der eine Decoderkarte benötigt,<br />
entschlüsseln. Weiterhin sieht die<br />
exklusivitätsvereinbarung beschränkungen<br />
des Verkehrs autorisierter Decoderkarten<br />
außerhalb des jeweiligen lizenzgebietes<br />
vor.<br />
Die Ausgangsfälle der vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren<br />
betreffen den<br />
Versuch, diese exklusivität zu umgehen.<br />
unternehmen importieren Decoderkarten<br />
aus dem Ausland, hier aus griechenland,<br />
in das Vereinigte Königreich<br />
und bieten sie dort gaststätten zu günstigeren<br />
Preisen an als das Sendeunternehmen<br />
in diesem land. Diese Praxis ermöglicht<br />
die live-Übertragung von<br />
Premier league fußballspielen in<br />
gaststätten im Vereinigten Königreich<br />
unter Verwendung einer griechischen<br />
Decoderkarte. fAPl versucht,<br />
dies gerichtlich zu unterbinden. Die Rs.<br />
C-403/08 betrifft eine zivilrechtliche<br />
Klage der fAPl gegen die Verwendung<br />
ausländischer Decoderkarten. Der Rs.<br />
C-429/08 liegt ein Strafverfahren gegen<br />
eine besitzerin eines Pubs zu grunde, die<br />
Spiele der Premier league unter Verwendung<br />
einer griechischen Decoderkarte<br />
zeigte. in beiden Verfahren hat der High<br />
Court dem gerichtshof mehrere fragen<br />
zur Auslegung des unionsrechts vorgelegt.<br />
generalanwältin Juliane Kokott legt<br />
dar, dass die in frage stehenden exklusivitätsrechte<br />
eine Aufteilung des binnen-<br />
marktes in voneinander getrennte na-<br />
tionale Märkte bewirken, was eine<br />
schwerwiegende beeinträchtigung der<br />
Dienstleistungsfreiheit darstelle.<br />
in bezug auf eine mögliche Rechtfertigung<br />
der beschränkung der Dienstleistungsfreiheit<br />
prüft die generalanwältin<br />
den Schutz des gewerblichen und kommerziellen<br />
eigentums, und insbesondere<br />
die frage, ob an Satellitenübertragungen<br />
von live-fußballübertragungen<br />
Rechte bestehen, deren spezifischer gegenstand<br />
eine Aufteilung des binnenmarkts<br />
verlangt. Hierzu führt sie zunächst aus,<br />
dass der spezifische gegenstand der<br />
Rechte an live-fußballübertragungen in<br />
ihrer wirtschaftlichen Verwertung liege.<br />
Vorliegend werde die Übertragung von<br />
live-fußballspielen der Premier league<br />
vor allem durch die gebühr für die<br />
Decoderkarten verwertet. in diesem Zusammenhang<br />
ist generalanwältin Kokott<br />
der Ansicht, dass durch die Verwendung<br />
ausländischer Decoderkarten die<br />
wirtschaftliche Verwertung der in frage<br />
stehenden Rechte nicht unterlaufen werde.<br />
Schließlich würden die entsprechenden<br />
gebühren für diese Karten entrichtet.<br />
obwohl diese gebühren nicht so hoch<br />
ausfallen, wie die im Vereinigten Königreich,<br />
besteht nach der generalanwältin<br />
kein spezifisches Recht, in jedem Mitgliedstaat<br />
andere Preise für eine leistung<br />
zu verlangen. Vielmehr liege es in der lo-<br />
gik des binnenmarktes, dass Preisunterschiede<br />
zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten<br />
durch Handel ausgeglichen<br />
werden. Die Vermarktung von Senderechten<br />
auf der grundlage territorialer<br />
exklusivität liefe darauf hinaus, aus der<br />
Ausschaltung des binnenmarktes gewinn<br />
zu erzielen. im ergebnis rechtfertige<br />
daher der spezifische gegenstand der<br />
Rechte an der Übertragung von fußballspielen<br />
keine Aufteilung des binnenmarkts<br />
und somit auch nicht die ge-<br />
gebene beschränkung der Dienst-<br />
leistungsfreiheit.<br />
Weiterhin ist generalanwältin Kokott der<br />
Auffassung, dass auch die vertragliche<br />
beschränkung, die Decoderkarten im<br />
Herkunftsstaat nur zu häuslichen oder<br />
privaten Zwecken, nicht aber zu gewerblichen<br />
Zwecken zu verwenden, für<br />
die ein höheres Abonnemententgelt zu<br />
entrichten ist, eine territoriale beschrän-<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
EuGh<br />
kung der Dienstleistungsfreiheit nicht<br />
rechtfertigen kann. Allerdings könne der<br />
betreffende Mitgliedstaat grundsätzlich<br />
Rechte vorsehen, die es urhebern erlauben,<br />
der Wiedergabe ihrer Werke in<br />
gaststätten zu widersprechen.<br />
Was die frage anbelangt, ob das Zeigen<br />
von direkt übertragenen fußballspie-<br />
len in gaststätten das ausschließliche<br />
Recht an der öffentlichen Wiedergabe geschützter<br />
Werke im Sinne der Richtlinie<br />
zur Harmonisierung bestimmter Aspekte<br />
des urheberrechts und der verwandten<br />
Schutzrechte in der informationsgesellschaft<br />
verletzt, erläutert die generalanwältin,<br />
dass beim gegenwärtigen<br />
Stand des unionsrechts keine umfassenden<br />
Schutzrechte hinsichtlich der öffentlichen<br />
Wiedergabe einer Sendung ohne<br />
eintrittsgeld bestehen.<br />
im Übrigen ist generalanwältin Kokott<br />
der Ansicht, dass die Anwendung der<br />
Dienstleistungsfreiheit der Richtlinie zur<br />
Koordinierung bestimmter urheber- und<br />
leistungsschutzrechtlicher Vorschriften<br />
betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung<br />
und dem europäischen<br />
Wettbewerbsrecht entspricht.<br />
Auch die Richtlinie über den rechtlichen<br />
Schutz von zugangskontrollierten Diensten<br />
und von Zugangskontrolldiensten<br />
stehe der Verwendung ausländischer<br />
Decoderkarten nicht entgegen.<br />
Schlussanträge des Generalanwalts<br />
in den Rechtssache C 403/08<br />
Football Association Premier League u.a. /<br />
QC Leisure u.a. und C-429/08<br />
Karen Murphy / Media Protection Services Ltd.<br />
35
NEuGEStalltuNG iRäG<br />
iRäG 2010 – ein Erfolg?<br />
Mit 01.07.2010 ist das iRÄg 2010 in Kraft getreten.<br />
Die ersten erfahrungen aus der Praxis liegen mittlerweile vor.<br />
Nach dem Vorblatt der ergänzenden<br />
bemerkungen zur Regierungsvorlage<br />
(612. der beilagen<br />
XXiV. gP) sollten durch die<br />
neuregelungen Sanierungen sowie unternehmensfortführungen<br />
erleichtert und<br />
die Stigmatisierung von Schuldnern reduziert<br />
werden.<br />
unter diesen gesichtspunkten wurde das<br />
von der Praxis kaum genutzte Ausgleichsverfahren<br />
beseitigt und ein einheitliches<br />
36<br />
Konkursverfahren<br />
180 IO<br />
Eigenantrag (§ 69 IO)<br />
ohne<br />
Sanierungsplan<br />
Gläubigerantrag (§ 70 IO)<br />
Zahlungsunfähigkeit<br />
(§ 66 IO)<br />
oder Überschuldung<br />
(§ 67 IO)<br />
Masseverwalter<br />
(§ 189 abs. 2 IO)<br />
Aufhebung nach<br />
• Verteilung (139 IO)<br />
• mangels Vermögen<br />
(123a IO)<br />
• mit Eintritt der Rechtskraft<br />
des Sanierungsplans<br />
(§ 152b Abs. 2 IO)<br />
bei natürlichen Personen<br />
auch:<br />
• mit Eintritt der Rechtskraft<br />
des Zahlungsplans<br />
(§ 196 Abs. 1 IO)<br />
• mit Eintritt der Rechtskraft<br />
der Einleitung das<br />
Abschöpfungsverfahrens<br />
(§ 200 Abs. 4 IO)<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
Sanierungsverfahren<br />
§§ 166 - 168<br />
Eigenantrag (§ 69 IO)<br />
mit<br />
Sanierungsplan<br />
(mindestens 20%)<br />
Insolvenzverwalter<br />
(§ 167 Abs. 3 Z 1 IO)<br />
insolvenzverfahren geschaffen, das in<br />
den in der untenstehenden grafik (Verfasser:<br />
Rat Mag. Werner Holzapfel, Richter<br />
des lg Wels) dargestellten Varianten<br />
ablaufen kann.<br />
unterstützt wird dies insbesondere durch<br />
Regelungen zur erleichterung einer fortführung<br />
des unternehmens (z.b.: §25a io)<br />
und auch durch die Herabsetzung der erforderlichen<br />
Mehrheiten für die Annahme<br />
eines Sanierungsplanes (§147 io).<br />
Sanierungsverfahren<br />
mit Eigenverwaltung<br />
nur für Unternehmer, juristische Personen,<br />
Personengesellschaften, Verlassenschaften 1 .<br />
§§ 169 - 179<br />
(drohende) Zahlungsunfähigkeit<br />
(§ 167 Abs. 2 IO)<br />
oder Überschuldung<br />
Eigenantrag (§ 69 IO)<br />
mit<br />
Sanierungsplan<br />
(mindestens 30%)<br />
Sanierungsverwalter<br />
(§ 169 Abs. 1 IO)<br />
Aufhebung des Verfahrens mit Eintritt der<br />
Rechtskraft des Sanierungsplans<br />
(§ 152b Abs. 2 IO)<br />
Konkursverfahren<br />
Abänderung der Bezeichnung auf<br />
wenn:<br />
Massearmut angezeigt wird<br />
der Sanierungsplan<br />
• zurückgezogen<br />
• zurückgewiesen<br />
• von den Gläubigern abgelehnt wird<br />
• nicht bestätigt wird und<br />
die Eigenverwaltung entzogen wird.<br />
1 Damit ist klar gestellt, dass diese beiden Verfahren für das Schuldenregulierungsverfahren<br />
trotz der Verweisungsnorm des § 181 IO nicht zur Verfügung steht.<br />
nach der veröffentlichten Statistik des<br />
KSV1870 wurden im zweiten Halbjahr<br />
2010 österreichweit 144 Sanierungsverfahren<br />
mit eigenverwaltung und 227<br />
Sanierungsverfahren ohne eigenverwaltung<br />
eröffnet. bei 39 Sanierungsver-<br />
fahren mit eigenverwaltung wurde die<br />
eigenverwaltung entzogen. Über die tatsächliche<br />
erfüllung der Sanierungspläne<br />
sagt die Statistik nichts aus, da dafür verlässliche<br />
informationen noch nicht vorliegen<br />
können.<br />
nach Mitteilung des AKV wurden im gesamten<br />
Jahr 2009 lediglich 78 Ausgleichsverfahren<br />
eröffnet.<br />
es zeigt sich somit, dass das an die Stelle<br />
des Ausgleichsverfahrens getretene Sanierungsverfahren<br />
mit eigenverwaltung<br />
erheblich mehr Zuspruch findet, als das<br />
Ausgleichsverfahren in der jüngsten Vergangenheit.<br />
ob daraus ein andauernder<br />
trend abzuleiten ist oder die hohe Anzahl<br />
von Sanierungsverfahren aus einer Anfangseuphorie<br />
resultiert, wird sich erst<br />
zeigen. ebenso ist die tendenz erkennbar,<br />
die angebotenen Sanierungsinstrumente<br />
in Anspruch zu nehmen. Auch die neue<br />
benennung der Verfahren und verwendeter<br />
begriffe (z.b.: Sanierungsplan statt<br />
Zwangsausgleich, Sanierungsverfahren<br />
statt Konkursverfahren) dürfte Wirkung<br />
erzielen.<br />
Die starke Medienpräsenz der neugestaltung<br />
des insolvenzrechtes hat in un-<br />
ternehmenskreisen auch eine erhöhte<br />
bereitschaft zur Auseinandersetzung mit<br />
dieser thematik hervorgerufen. Dies ist<br />
jedenfalls in der beratungspraxis spürbar.<br />
nicht wirklich angenommen bzw. ins<br />
bewusstsein getreten sind aus meiner<br />
Sicht bisher die erleichterungen für die<br />
insolvenzverwalter bei der unternehmensfortführung.<br />
beispielsweise werden die bestimmungen<br />
der § 25a und §25b io noch vielfach<br />
ignoriert oder nicht berücksichtigt. Durch<br />
§ 25a io werden massive einschränkungen<br />
der Möglichkeit der Vertragsauf-<br />
lösung durch Vertragspartner des<br />
Schuldners bei unternehmensfortführung<br />
normiert. in § 25b Abs. 2 io wird<br />
klargestellt, dass die Vereinbarung eines<br />
Rücktrittsrechtes oder der Vertragsauflösung<br />
für den fall der eröffnung eines insolvenzverfahrens<br />
unzulässig ist. immer<br />
wieder wird unter Außerachtlassung dieser<br />
Regelungen versucht, Verträge vor-
„in unternehmens-<br />
kreisen setzt man<br />
sich verstärkt mit<br />
der Neugestaltung<br />
des insolvenzrecht<br />
auseinander.”<br />
zeitig aufzulösen. es ist Vertragspartnern<br />
von Schuldnern dringend anzuraten,<br />
die berechtigung der Abgabe einer Vertragsauflösungserklärung<br />
genau zu prüfen.<br />
Die unberechtigte Abgabe einer Vertragsauflösungserklärung<br />
bzw.<br />
leistungsverweigerung birgt die gefahr,<br />
dass gegenüber der Masse eine Schadenersatzplicht<br />
eintritt.<br />
ebenso zeigt sich in Sanierungsverfahren<br />
die Problematik, dass gläubiger aufgrund<br />
der raschen Abwicklung der Verfahren<br />
mit der Verbindung der allgemeinen Prüfungstagsatzung<br />
und der Sanierungsplantagsatzung<br />
forderungen nicht recht-<br />
zeitig zur Anmeldung bringen und daher<br />
diese forderungen bei der Kalkulation<br />
und bei der Sicherstellung von Quotenzahlungen<br />
nicht berücksichtigt werden<br />
oder die Höhe der für die erfüllung eines<br />
Sanierungsplanes zu berücksichtigenden<br />
forderungen unklar ist. gemäß § 156 io<br />
haben auch nicht am Verfahren beteiligte<br />
gläubiger einen Anspruch auf die Quote<br />
gemäß Sanierungsplan.<br />
Auch diverse andere bereiche wurden<br />
vom gesetzgeber angepasst und werden<br />
derzeit noch vielfach in ihrer bedeutung<br />
unterschätzt. Zu nennen sind dazu insbesondere:<br />
• Verlängerung der frist zur erfüllung<br />
von Aussonderungsansprüchen bei<br />
unternehmensfortführung auf<br />
6 Monate ab insolvenzeröffnung<br />
• behandlung von Absonderungsrechten<br />
bei Sanierungsplan<br />
• Hoher Anspruch an die Vorbereitung<br />
und Abwicklung von Sanierungsverfahren,<br />
insbesondere mit eigenverwaltung<br />
• Sanierungsplan mit Überwachung/<br />
Verwertung durch treuhänder<br />
produkthaftungsgesetzgebung.<br />
in einer aktuellen entscheidung vom 02.12.2010, 2 ob 162/10b,<br />
hat sich der ogH wieder einmal damit auseinander gesetzt.<br />
im gegenständlichen fall ging es<br />
um fehlerhaftes baumaterial, nämlich<br />
um eine schadhafte Dachfolie.<br />
einige Jahre nach fachgerechter<br />
Verlegung auf einem einfamilienhaus<br />
kam es zu einer Verrückung einzelner<br />
Dachziegel, wodurch sichtbar wurde,<br />
dass die Dachfolie schadhaft war und<br />
sich auflöste. Da im gesamten Dachbereich<br />
die ursprüngliche Schutzwirkung<br />
nicht mehr gegeben war, musste eine<br />
neue Dachfolie gelegt werden. Dazu war<br />
auch die Ab- und neudeckung des Daches<br />
erforderlich. Zu Schäden am Dach<br />
oder den übrigen gebäudeteilen war es<br />
aber noch nicht gekommen. Der oberste<br />
gerichtshof (ogH) verneinte die ersatzpflicht<br />
der Sanierungskosten nach den<br />
bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.<br />
Sachschaden – Folgeschaden<br />
nach dem phG<br />
Wie der ogH zutreffend erkannte, haftet<br />
der Hersteller, der inverkehrbringer oder<br />
der importeur nach dem Produkthaftungsgesetz<br />
nur für den Sachschaden<br />
(sog. folgeschaden). Das ist der Schaden<br />
durch den fehler eines Produktes an ei-<br />
ner von diesem Produkt verschiedenen<br />
körperlichen Sache. Die Verbindung einer<br />
beweglichen Sache (Dachfolie) mit einer<br />
unbeweglichen Sache (gebäude) lässt<br />
die einmal gegebene Produkteigenschaft<br />
unberührt, sodass eine Haftung nur für<br />
den am (übrigen) gebäude eingetretenen<br />
Schaden in frage kommt. eine bloße<br />
funktionsbeeinträchtigung des Daches<br />
genügt für eine ersatzpflicht allerdings<br />
nicht.<br />
Mängelbehebungskosten –<br />
bloß „reiner vermögensschaden”<br />
Die Aufwendungen für den Austausch<br />
der fehlerhaften Dachfolie, insbesondere<br />
auch für die notwendige Ab- und neudeckung<br />
des Daches, erachtete der ogH als<br />
nicht ersatzfähige Mängelbehebungskosten,<br />
die als bloße „reine“ Vermögensschäden“<br />
zu behandeln sind, die wiederum<br />
aus dem Anwendungsbereich des PHg<br />
ausscheiden. es handelt sich dabei um<br />
solche nachteile, die nicht durch die Verletzung<br />
eines absolut geschützten gutes<br />
des geschädigten (z.b. leben, gesundheit,<br />
eigentum) oder als deren folge eintreten,<br />
sondern sich nur sonst im gesamtvermögen<br />
des geschädigten auswirken,<br />
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seinen vielschichtigen funktionen als<br />
Schuldner-, gläubigervertreter oder in-<br />
solvenzverwalter durch die neuregelungen<br />
umfassende erfordernisse zu ge-<br />
staltungs- und Abwicklungsfragen, die<br />
sicherlich den unmittelbaren bedarf nach<br />
einer qualifizierten beratung gesteigert<br />
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etwa Vermögensverminderung oder entgangener<br />
gewinn.<br />
phG – verschuldensunabhängiger<br />
Mindestschutz<br />
Diese Haftungsbegrenzung soll eine Ausuferung<br />
der ersatzansprüche verhindern.<br />
Zweck der Produkthaftungsgesetzgebung<br />
ist es, vor allem Konsumenten,<br />
einen verschuldensunabhängigen Mindestschutz<br />
zu gewährleisten. Der ersatz<br />
ist jedoch auf die Kosten der Wiederherstellung<br />
einer durch den Produktfehler<br />
beschädigten Sache oder den ersatz deren<br />
Wertes beschränkt.<br />
Die unterschiedliche behandlung des<br />
Sachschadens (folgeschadens) vom bloßen<br />
„reinen“ Vermögensschaden vermag<br />
den geschädigten nicht wirklich zu befriedigen.<br />
Sind es doch gerade die Mängelbehebungskosten,<br />
die nicht selten den<br />
beträchtlicheren teil ausmachen und<br />
auf die der geschädigte oftmals sitzen<br />
bleibt.<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
37
WaRtEziMMER | themen zum Weiterdenken<br />
Musik im zelt. Die liebe familie gaddafi lässt nicht nur<br />
wegen ihres originellen Verhältnisses zur libyschen bevölkerung, sondern<br />
auch durch ihren gleichermaßen erlesenen wie teuren Musikgeschmack<br />
aufhorchen, berichtet der „Spiegel“ (10/<strong>2011</strong>):<br />
„tripolis, 15. April 2006. Rund<br />
tausend gäste warten vor<br />
dem ehemaligen Hauptquartier<br />
des libyschen Diktators.<br />
Die Ruine ist inzwischen ein<br />
Mahnmal, das an die bombardierung<br />
durch amerikanische<br />
Kampfflugzeuge genau<br />
20 Jahre zuvor erinnern soll.<br />
Vor den trümmern hat man<br />
eine Konzertbühne aufgebaut,<br />
komplett mit flügel, e-gitarren,<br />
Mikrofonen.<br />
es gibt Applaus, als José Carreras<br />
auftritt, der spanische<br />
tenor, stets unterwegs im<br />
Dienst der guten Sache. Anschließend<br />
spricht Aischa<br />
gaddafi, die tochter des Re-<br />
„Die postmoderne Mediengesellschaft<br />
macht den schönen<br />
Herrscher politisch und medientechnisch<br />
vollumfänglich<br />
möglich. Das verdankt sich<br />
dem historischen Zufall, dass<br />
1989 der Zusammenbruch der<br />
blocksysteme und der Siegesmarsch<br />
der Digitalfotografie<br />
im gleichen Jahr das bild unserer<br />
Welt veränderten. in ost<br />
und West traten schöne Po-<br />
litiker auf: Wladimir Putin,<br />
Schwarzgurt im Judo, präsen-<br />
„Als der vormalige Wissenschaftsminister<br />
gio Hahn mit<br />
Plagiatsvorwürfen konfrontiert<br />
wurde, gab es nicht einmal ein<br />
universitäres Prüfungsverfahren<br />
seiner Dissertation, eine Abdankung<br />
wurde nicht einmal<br />
erwogen, schließlich belohnte<br />
man ihn mit dem Kommissar-<br />
38<br />
AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />
volutionsführers, sie erzählt<br />
vom frieden und von „un-<br />
seren Wunden“, die heilen<br />
müssten.<br />
Der Star des Abends aber ist<br />
lionel Richie, der amerikanische<br />
Popsänger, berühmt für<br />
Hits wie „Dancing on the ceiling“.<br />
er singt fünf lieder,<br />
beim letzten begleitet von einem<br />
Kinderchor. Hana, die bei<br />
dem uS-Angriff getötete Adoptivtochter<br />
gaddafis, „wäre<br />
heute Abend sehr glücklich“,<br />
sagte Richie.<br />
„libyen, ich liebe dich!“ ruft<br />
er zum Abschied ins Publikum,<br />
was auch damit zu tun<br />
haben mag, dass Richie für<br />
tierte sich als fliegenfischer<br />
mit nacktem oberkörper.<br />
Dass der russische Präsident<br />
ein Kamerateam vor dem<br />
Angriff eines sibirischen tigers<br />
mit dem narkosege-<br />
wehr schützte, ist von geradezu<br />
herkuleischem Jägerlatein.<br />
Der ideale Amtsträger neuen<br />
typs im Westen hieß Arnold<br />
Schwarzenegger. er hatte sich<br />
seinen dritten Körper sozusagen<br />
als bodybilder und filmstar<br />
antrainiert: „la beauté<br />
kopieren geht über studieren.<br />
georg Hoffmann-ostenhof macht sich im „Profil“ (10/<strong>2011</strong>) gedanken<br />
darüber, wie in Österreich reagiert wird, wenn eine Dissertation in den<br />
Ruf des Abschreibens gerät:<br />
posten in brüssel. Rücktritt ist<br />
bei uns ein fremdwort.<br />
Vermeintliche Charismatiker<br />
der österreichischen Politik –<br />
die sich regelmäßig als „falsche<br />
fuffzger“ herausstellen – lässt<br />
man, solange sie im Amt sind,<br />
Dinge durchgehen, die in an-<br />
lionel Richie:<br />
„libyen, ich liebe dich!”<br />
c’est moi.“<br />
in italien hat ein Ministerpräsident<br />
Presse und fernsehen<br />
in Medici-Manier monopolisiert.<br />
berlusconi praktiziert eine<br />
Schrumpfform des Versailles-<br />
Prinzips, wenn er seine Vetternwirtschaft<br />
mit käuflicher<br />
Schönheit schmiert.“<br />
deren ländern langjährige Haft<br />
bedeuteten. ignoranz und Wis-<br />
senschaftsfeindlichkeit im land<br />
sind seit 100 Jahren offenbar<br />
unverändert: gentechnologische<br />
forschung ist teufelszeug.<br />
intellektuelle gelten generell als<br />
suspekt oder spinnert. Kaltblütig<br />
kürzt die Regierung die for-<br />
den Auftritt mutmaßlich eine<br />
gage von fünf Millionen Dollar<br />
kassierte…<br />
einige der größten amerikanischen<br />
Popstars haben in den<br />
vergangenen Jahren für die<br />
gaddafis gespielt: die Sängerinnen<br />
Mariah Carey, beyoncé<br />
Knowles, ihr Kollege usher<br />
sowie der Rapper 50 Cents.<br />
besonders beliebt waren die<br />
Silvesterpartys, die die gaddafi-Söhne<br />
auf der Karibikinsel<br />
St. barth schmissen. eine<br />
Million Dollar soll Carey für<br />
ihren Auftritt zum Jahreswechsel<br />
2008/2009 bekommen<br />
haben.“<br />
Schön und mächtig. in der Monatzeitschrift „Cicero“<br />
beschäftigt sich der Kunsthistoriker beat Wyss mit dem Zusammenhang<br />
zwischen Schönheit und Macht, vom „schönen Prinzen“ bis zur<br />
manipulierten bilderwelt berlusconis:<br />
Lionel R © Motown Archiv<br />
schungsgelder, ohne dass sich<br />
ernsthafter Widerstand regte.<br />
und wenn Österreichs akademische<br />
Community so wie jene<br />
in unserem nördlichen nachbarland<br />
aufstünde: Die mediale<br />
Öffentlichkeit würde sie wahrscheinlich<br />
im Regen stehen lassen.“<br />
FOTO: VIKTOR VELIKZHANIN/ITAT-TASS
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