29.01.2013 Aufrufe

März 2011 - Anwalt Aktuell

März 2011 - Anwalt Aktuell

März 2011 - Anwalt Aktuell

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

P.b.b. Verlagsort 5020 Salzburg GZ 02Z030577 M<br />

02/11 – <strong>März</strong> <strong>2011</strong><br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong><br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

© Franz Pfluegl 2010<br />

„Wir<br />

ziehen<br />

an einem<br />

Strang”<br />

Dr. Michael Auer,<br />

Präsident der RAK Wien<br />

Seite 4/5<br />

Jubiläum<br />

www.anwaltaktuell.at


Der vielleicht riskanteste Ort der Welt.<br />

Es sei denn, Ihr Mandant hat Sie und einen erstklassigen Prozessfinanzierer an der Seite.<br />

Die Allianz Prozessfinanzierung.<br />

Ihr Mandant hat berechtigte Ansprüche, aber nicht die finanziellen Mittel für einen Prozess?<br />

Empfehlen Sie ihm die Allianz ProzessFinanz GmbH. Wir finanzieren als erfahrener und kapitalstarker<br />

Partner sämtliche Kosten des Verfahrens vor und tragen das Risiko des Prozessverlustes. Nur<br />

im Erfolgsfall erhalten wir eine faire Beteiligung am Erlös. Weitere Informationen über die Finanzierung<br />

von Prozessen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhalten Sie unter + 43 1 59009 596<br />

oder unter www.allianz-profi.at.<br />

Hoffentlich Allianz.


www.anwaltaktuell.at<br />

COvER-StORY<br />

„Wir ziehen an einem Strang”, Dr. Michael Auer,<br />

Präsident der RAK Wien – stellt sich zur Wiederwahl . . . 4/5<br />

JubiläuM. 10 Jahre ANWALT AKTUELL . . . . . . . . . . . 6/7/8<br />

ÖRAK. Freiheitsrechte in Gefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

bRiEF auS NEW YORk<br />

Stephen M. Harnik: WikiLeaks’ Recht auf<br />

freie Meinungsäußerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10/11<br />

EiNSpRuCh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

hOt SpOtS. Juristen & Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . 14/29<br />

Glücksspielrecht – Quo Vadis?<br />

Dr. Thomas Talos, LL.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Mit Energie für Italien.<br />

Wirtschaftskanzlei Eustacchio & Schaar . . . . . . . . . . . . . 18<br />

WiENER hOtEl MODul<br />

Green Event & bunte Ideen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20/21<br />

Aktienforum: Der Staat als Unternehmer. . . . . . . . . . . . . . 24<br />

kaNzlEiSOFtWaRE<br />

EDV 2000. Elektronischer Akt für Groß und Klein . . . . . 25/39<br />

buChtippS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26/27<br />

Der Maiswurzelbohrer. Dr. Christian Adam . . . . . . . . . . . . 28<br />

Ein Kind als Schaden? NÖ PatientInnen- und<br />

Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

kuNSt<br />

HR GIGER. Täume und Visionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

IRÄG 2010 – ein Erfolg?<br />

RA Mag. Martin Edelmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36/37<br />

WaRtEziMMER<br />

Themen zum Weiterdenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

Medieninhaber und für den inhalt verant wortlich:<br />

Dworschak Medien gmbH, 5020 Salzburg, Österreich,<br />

linzer bundesstraße 10, tel.: +43/(0) 662/651 651, fax: DW -30<br />

büro Wien: 1010 Wien, tuchlauben 13,<br />

tel.: +43/(0)1/533 66 33<br />

eMAil: office@anwaltaktuell.at<br />

inteRnet: www.anwaltaktuell.at<br />

HeRStellung: Druckerei Roser, 5300 Hallwang<br />

AuflAge: 30.000 exemplare<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong><br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

Editorial<br />

betreff: 10 Jahre<br />

HeRAuSgebeR & CHefReDAKteuR:<br />

Dietmar Dworschak dd@anwaltaktuell.at<br />

VeRlAgSleitung:<br />

beate Haderer beate.haderer@anwaltaktuell.at<br />

gRAfiK & PRoDuKtion:<br />

othmar graf graf@anwaltaktuell.at<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

FOYER<br />

Ja, wir freuen uns!<br />

ANWALT AKTUELL, im <strong>März</strong> 2001 erstmals erschienen,<br />

feiert den 10. Geburtstag.<br />

Dass wir bei unserer Kernzielgruppe, der Advokatur, angekommen<br />

sind und ankommen, zeigen einige ausgewählte<br />

Jubiläumsglückwünsche, die Sie auf den Seiten 6 – 8 finden.<br />

Neben dem „Community Building“spielt ANWALT<br />

AKTUELL mittlerweile aber auch eine wesentliche Rolle<br />

im New Business für Kanzleien:<br />

Wir wissen, dass zahlreiche neue Geschäftskontakte für<br />

Anwälte deshalb entstanden sind, weil Entscheider in der<br />

Wirtschaft bei der Lektüre von ANWALT AKTUELL die<br />

„richtige“ Kanzlei fanden. Ein großer Teil unserer Auflage<br />

wird an Unternehmen, Geschäftsführer und Rechtsab-<br />

teilungen verschickt.<br />

Es lohnt sich, in ANWALT AKTUELL vorzukommen.<br />

Diese 10 Jahre, in denen das Vertrauen in den österreichischen<br />

Rechtsstaat dramatisch geschrumpft ist, haben uns<br />

immer wieder gefordert: kritisch zu sein gegen Dinge, die<br />

andere schon längst hinnehmen, aufmerksam aber auch für<br />

Entwicklungen, die interessant und zukunftsfähig sind.<br />

Dieser Linie bleiben wir auch künftig treu.<br />

beate haderer<br />

verlagsleitung<br />

Othmar Graf<br />

Dipl. Grafiker<br />

Für 10 erfolgreiche Jahre danke ich:<br />

Meinem ideereichen und engagierten Team<br />

– Verlagsleiterin Beate Haderer und Grafik-<br />

designer Othmar Graf, dem Österreichischen<br />

Rechtsanwaltskammertag, der <strong>Anwalt</strong>sakademie,<br />

den vielen Anwältinnen und Anwälten,<br />

die für uns geschrieben haben und schreiben<br />

sowie den uns oft über viele Jahre verbundenen<br />

Inserenten.<br />

Mit Freude nehmen wir die Arbeit für die<br />

nächsten Jahre in Angriff:<br />

Am Puls der Rechtsentwicklung bleiben,<br />

kontaktfördernde Personality ermöglichen und<br />

impulsstarke Fachbeiträge präsentieren.<br />

Danke für Ihr Interesse!<br />

Dietmar Dworschak<br />

AnWAlt AKtuell ist ein unabhängiges Magazin zur information über aktuelle entwicklungen der gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

in Österreich. namentlich gekennzeichnete gastbeiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.<br />

3


titEl StORY<br />

„Wir ziehen an einem Strang”<br />

Dr. Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, stellt sich für eine<br />

zweite Amtsperiode zur Wiederwahl. Mit dem Rückblick auf schöne erfolge.<br />

Drei Jahre präsidentschaft sind<br />

vorbei, Sie kandidieren wieder?<br />

Dr. auer: Wir haben im führungsteam<br />

der Wiener Rechtsanwaltskammer in den<br />

letzten drei Jahren hart gearbeitet und<br />

einiges für die Wiener Rechtsanwälte<br />

umsetzen können. für mich persönlich<br />

waren es sehr interessante Jahre. Die Präsidentschaft<br />

bedeutet für mich nicht nur<br />

Arbeit, sondern ist auch eine persönlich<br />

erfüllende Zeit. besonders freut es mich,<br />

dass wir als Vertretung der Wiener<br />

Rechtsanwälte geeint vorgehen. Wir ziehen<br />

an einem Strang und unterstützen einander.<br />

Was wurde in den letzten Jahren<br />

konkret erreicht?<br />

Dr. auer: Wir haben einige, wie ich meine<br />

sehr wichtige Aspekte des rechtsanwaltlichen<br />

lebens positiv beeinflussen<br />

können. So wurde zum beispiel ganz aktuell<br />

nach jahrelanger Vorarbeit im Präsidentenrat<br />

eine Änderung des Verbotes<br />

der formellen Doppelvertretung beschlossen.<br />

ich hoffe, dass die Delegiertenversammlung<br />

des ÖRAK noch im frühjahr<br />

dieses Jahres einen entsprechenden<br />

beschluss fasst, wonach der § 12a Rl-bA<br />

neu zu fassen ist. nach der neuen Regelung<br />

hat der Disziplinarrat jeden einzelfall<br />

danach zu prüfen, ob eine konkrete<br />

gefahr der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht<br />

bezüglich der von einem früheren<br />

Mandanten anvertrauten oder im<br />

Zuge der Vertretung sonst erlangten informationen<br />

besteht, oder ob die Kenntnisse<br />

der belange eines früheren Mandanten<br />

den neuen Klienten zu einem<br />

unlauteren Vorteil gereichen würden,<br />

oder ob es zu einem interessenskonflikt<br />

zwischen diesen Mandanten kommt,<br />

oder ob die unabhängigkeit des Rechtsanwaltes<br />

bei der Mandatsausübung auch<br />

nur einem Mandanten gegenüber nicht<br />

gesichert erscheint. Das ist für jede Kanzlei<br />

von Relevanz.<br />

Wir haben in den letzten Jahren außerdem<br />

mit großem nachdruck darum gekämpft,<br />

dass die gesmbH & Co Kg<br />

endlich als Rechtsanwalts-gesellschaft<br />

zugelassen wird. Die vereinfachte Abschichtungsmöglichkeit<br />

ist nur eine der<br />

vielen Vorteile, die jetzt überzeugen<br />

konnten. insgesamt gesehen ist Standesarbeit<br />

nur etwas für geduldige Menschen.<br />

Manche Mühlen mahlen langsam.<br />

4<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

© Franz Pfluegl 2010<br />

Auch das ist einer der gründe, warum<br />

ich gern nochmals kandidiere.<br />

Worauf wir stolz sind, ist die Ausschreibung<br />

der großschadenhaftpflichtversicherung.<br />

Diese bringt für die Advoka-<br />

ten einen klaren wirtschaftlichen Vorteil,<br />

wobei ich mich besonders darüber freue,<br />

dass sich die Rechtsanwaltskammern<br />

burgenland und niederösterreich dazu<br />

entschlossen haben, diesen Schritt gemeinsam<br />

mit uns Wienern zu gehen.<br />

Manchmal ist es aber auch unsere Aufgabe,<br />

etwas zu verhindern. in diesem Sinne<br />

bin ich froh, dass der Angriff auf die ob-<br />

DK und damit auf einen wesentlichen<br />

teil unserer Autonomie erfolgreich abgewehrt<br />

werden konnte.<br />

Was erwartet die Wiener Rechtsanwälte<br />

bei der plenarversammlung<br />

am 14.4.<strong>2011</strong>?<br />

Dr. auer: Die heurige Wahl ist einzigartig,<br />

denn die gesetzlich ermöglichte brief-<br />

unter dem<br />

porträt des ersten<br />

Wiener Rechtsanwälte-präsidenten<br />

Dr. Eugen<br />

Megerle von<br />

Mühlfeld meint<br />

Dr. Michael auer<br />

mit blick auf die<br />

zukunft: „Künftig<br />

geht es neben der<br />

besseren Information<br />

der Kollegenschaft<br />

auch um eine noch<br />

bessere Darstellung<br />

der Leistung der<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

Wien, vor allem<br />

gegenüber Entscheidungsträgern<br />

der<br />

Wirtschaft.“<br />

wahl wird von uns <strong>2011</strong> das erste Mal<br />

getestet. Wir sind damit die erste Rechtsanwaltskammer,<br />

die diesen innovativen<br />

Schritt geht. ich hoffe, dass trotzdem viele<br />

Kolleginnen und Kollegen persönlich<br />

bei der Plenarversammlung am 14.4.<strong>2011</strong><br />

im Hotel interContinental dabei sein werden,<br />

aber für alle jene, die gerade zu diesem<br />

termin, aus welchem grunde immer<br />

persönlich nicht dabei sein können, gibt<br />

es mit der briefwahl eine zeitsparende<br />

Möglichkeit von dem Wahlrecht gebrauch<br />

zu machen. Sie können sich sicher<br />

vorstellen, dass ich sehr gespannt darauf<br />

bin, wie sich diese Möglichkeit auf die<br />

Wahlbeteiligung auswirkt. Mit der umsetzung<br />

der briefwahl haben wir jedenfalls<br />

einer forderung unseres Standes<br />

entsprochen und ich hoffe, damit die<br />

teilnahme an der Rechtsanwaltskammerwahl<br />

noch attraktiver gemacht zu<br />

haben.<br />

Hervorzuheben ist, dass wir die Kammerbeiträge<br />

2012 für Rechtsanwälte und<br />

Rechtsanwaltsanwärter senken.


Statements kandidaten Wiener ausschuss:<br />

herr Mag. bRaNDStEttER, Sie sind seit 2004 Rechtsanwalt und seit 2009<br />

im ausschuss. Was motiviert Sie zur Wiederwahl?<br />

Mag. bRaNDStEttER: Als junger Rechtsanwalt, ich werde heuer 37, kenne ich die<br />

Sorgen, Ängste und Nöte der Junganwälte. Für deren Anliegen möchte ich mich weiter<br />

in der Standespolitik einsetzen.<br />

thema Öffentlichkeitsarbeit,<br />

was ist geschehen?<br />

2010 wurden Sie, herr Dr. GERlaCh für Frau Dr. GahlEitNER, die in den<br />

vfGh berufen wurde, in den ausschuss gewählt. Warum wollen Sie dort<br />

bleiben?<br />

Dr. GERlaCh: Als Spezialist im Arbeits- und Sozialrecht bin ich im letzten Jahr stark<br />

mit Fragen unseres Pensionssystems und der Vorsorge, aber auch mit der Einbindung<br />

der Rechtsanwaltsanwärter in unser System beschäftigt gewesen. Hier gibt es noch<br />

einigen Handlungsbedarf, zu dem ich beitragen möchte.<br />

herr Dr. hEiDiNGER, wieso wollen Sie als vertreter einer Großkanzlei<br />

weiter im ausschuss bleiben?<br />

Dr. hEiDiNGER: Die Herausforderungen unseres Berufsstands sind nicht nur durch<br />

unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse aufgrund unterschiedlicher Kanzleigrößen<br />

und Strukturen, sondern auch durch die Konkurrenz anderer beratender Berufe<br />

und die Globalisierung bestimmt. Mit meinem Know-how möchte ich wie bisher dazu<br />

beitragen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standes in diesem Umfeld zu stärken.<br />

Warum, herr Dr. hEiNkE, kandidieren Sie wieder?<br />

Dr. hEiNkE: Um kontinuierlich die Reform der Rechtsanwaltsprüfung zusammen mit<br />

dem OLG Wien weiter voranzutreiben, damit sich dies zukünftig in der Qualität und<br />

Effizienz der Dienstleistung der Junganwälte niederschlägt. Mein ausgezeichneter<br />

Kontakt zu den Vertretern der Rechtsanwaltsanwärter hilft mir dabei sehr. Als Mitglied<br />

der Finanzabteilung möchte ich weiter die „Schlankheitskur“ der Kammer betreiben,<br />

deren erste Früchte nun in der Senkung der Kammerbeiträge liegen.<br />

herr Dr. kutiS, das honorarrecht bleibt wohl ihr Schwerpunkt in der<br />

ausschussarbeit?<br />

Dr. kutiS: So ist es. Ein klares Honorarrecht dient dem Schutz des Mandanten, aber<br />

auch der Unabhängigkeit unseres Standes. Daher werde ich weiter gegen gehudelte<br />

Budgetbegleitgesetze ebenso auftreten, wie gegen falschen Konsumentenschutz. Ich<br />

achte aber auch besonders darauf, dass die Kollegen korrekt abrechnen, denn der<br />

Klient muss seinem <strong>Anwalt</strong> vertrauen können.<br />

Frau Dr. pRuNbauER-GlaSER, bleibt ihnen als vize-präsidentin des ÖRak<br />

einerseits und des CCbE andererseits überhaupt noch zeit für den Wiener<br />

ausschuss?<br />

Dr. pRuNbauER-GlaSER: Freilich sind beide Funktionen zeitintensiv. Allerdings<br />

kann dadurch auf die europäischen und internationalen Entwicklungen frühzeitig und<br />

zielorientiert nicht nur reagiert, sondern, soweit möglich, auch proaktiv Einfluss genommen<br />

werden. Notwendige Umsetzungen können im Interesse der Kolleginnen<br />

und Kollegen über die Verankerung und den ständigen Informationsaustausch mit<br />

dem Wiener Ausschuss, dem ich deswegen gerne nach wie vor angehören möchte,<br />

schnell erfolgen. Wir haben so auch weiterhin eine gewichtige Stimme in Europa.<br />

herr MMag. Dr. ROhREGGER, Sie stellen sich das erste Mal der Wahl<br />

in den ausschuss. Warum?<br />

MMag. Dr. ROhREGGER: Kammererfahrung an sich bringe ich durch meine bisherige<br />

Tätigkeit als Disziplinarrat schon mit. In der Ausschussarbeit wird öffentlich-rechtliches<br />

Wissen ebenso benötigt wie Gesellschaftsrecht. Beides kann ich bieten und<br />

stand auch schon bisher damit der Kammer als beratender Extraneus zur Verfügung.<br />

Nach dem ableben Dris. zaNDl sollen Sie, herr Dr. ENGiN-DENiz,<br />

erstmals in den ausschuss berufen werden. Wie sehen Sie ihre mögliche<br />

neue aufgabe?<br />

Dr. ENGiN-DENiz: Die Initiative zu meiner Kandidatur kam sowohl aus meinem<br />

<strong>Anwalt</strong>sklub als auch meiner Kanzlei. Ich bin seit langem in internationalen Organisationen<br />

wie der International Trademark Association und bei MARQUES aktiv. Auch in<br />

Österreich habe ich schon offizielle Funktionen etwa als Staatskommissär für Verwertungsgesellschaften<br />

bekleidet. Meine Erfahrungen möchte ich zugunsten des Standes<br />

einfließen lassen, so etwa bei Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, in denen es<br />

um die nationale Umsetzung von EU Recht geht.<br />

Dr. auer: Wir haben die Öffentlichkeitsarbeit<br />

in den letzten drei Jahren auf neue<br />

beine gestellt. Die Homepage wurde zeitgemäß<br />

gestaltet und ich meine, dass der<br />

Wiener Stand auch in den Medien prä-<br />

senter denn je ist. Die Veranstaltungsserie<br />

„Der Wiener Rechtssalon“, mit dem der<br />

regelmäßige Kontakt zu Politik, Wirtschaft<br />

und Medien verstärkt werden soll,<br />

ist auf Schiene. Wer dabei war, kann es sicher<br />

bestätigen: schon die erste Veranstaltung<br />

war ein schöner erfolg. es wurde intensiv<br />

diskutiert und der Abend hat eine<br />

titEl StORY<br />

gute gelegenheit für gespräche mit Kollegen<br />

geboten.<br />

Was haben Sie für die zukunft vor?<br />

Dr. auer: Auch wenn schon viel passiert<br />

ist, bleibt noch sehr viel zu tun. Wir haben<br />

zum beispiel die aktuellen informationen<br />

für Kollegenschaft verbessert, aber<br />

doch haben wir bis heute z.b. noch nicht<br />

alle e-mail-Adressen. Rasche und zielgerichtete<br />

information ist für unsere Kollegen<br />

sicher das um und Auf. Künftig geht<br />

es aber neben der information auch um<br />

eine noch bessere Darstellung der leistung<br />

der Rechtsanwaltskammer Wien,<br />

vor allem gegenüber entscheidungsträgern<br />

der Wirtschaft. So muss zum beispiel<br />

auch das Schiedsgericht der Rechtsanwaltskammer<br />

Wien entstaubt werden.<br />

Die Akzeptanz dieser Art der Streitbeilegung<br />

wollen wir weiter vergrößern.<br />

Die optimierung der Kammerorganisation<br />

per se sind wir angegangen. Dieser Weg ist<br />

aber noch lange nicht beendet. Das image<br />

der Rechtsanwaltschaft in der Öffentlichkeit<br />

muss laufend gepflegt werden. gerade<br />

unser Stand lebt von dem guten Ruf.<br />

ein weiterer Arbeitsschwerpunkt bleibt das<br />

erfordernis der Selbstverwaltung. Diese<br />

ist nicht nur Selbstzweck, sondern muss<br />

der Kollegenschaft noch weiter näher gebracht<br />

werden.<br />

Die Verstrafrechtlichung des umfeldes<br />

hat dazu geführt, dass wir als berater<br />

und Vertreter in allen lebenslagen nach<br />

wie vor zu wenig erkannt werden. Das zu<br />

ändern bedeutet eine Anstrengung, die<br />

wir gemeinsam unternehmen müssen.<br />

Sie sehen, jede Menge Arbeit wartet –<br />

ich freue mich darauf, wenn ich mich<br />

gemeinsam mit dem führungsteam der<br />

Wiener Rechtsanwaltskammer diesen<br />

Aufgaben widmen darf.<br />

Wie sehr sind die Rechtsanwaltsanwärter<br />

integriert?<br />

Dr. auer: insgesamt gesehen war es ein<br />

sehr wichtiger Schritt, die jungen Kolleginnen<br />

und Kollegen mit in die Verantwortung<br />

für die Standesvertretung zu<br />

nehmen. gerade diese jungen Juristinnen<br />

und Juristen sind unsere Zukunft! einiges<br />

ist für die effiziente Zusammenarbeit<br />

sicher organisatorisch noch umzusetzen,<br />

vor allem sind die Rechtsanwaltsanwärter<br />

aus Wiener Sicht noch stärker in die<br />

Arbeitskreise des ÖRAK einzubinden.<br />

Die Zusammenarbeit mit dem ÖRAK funktioniert<br />

bestens. gemeinsam werden wir<br />

die Zukunft der Rechtsanwälte meistern.<br />

herr präsident Dr. auer, danke für<br />

das Gespräch.<br />

Dr. auer: eines noch: Herzliche gratulation<br />

zu „10 Jahre AnWAlt AKtuell”!<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

5


10 JahRE<br />

<strong>März</strong> 2001 Mai 2001<br />

Juni 2001<br />

September 2001 Oktober 2001<br />

Dezember 2003<br />

6<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

Jänner 2004<br />

Juni 2004<br />

„10 Jahre aNWalt aktuEll – Grußworte von<br />

ÖRak-präsident Dr. Gerhard benn-ibler.<br />

Das Transportieren der besten Argumente zum entsprechenden<br />

Ziel und das Erreichen der besten Wirkung dieser Argumente,<br />

ist anwaltliche Aufgabe in Gerichtsprozessen genauso,<br />

wie bei der Mitwirkung im Gesetzesbegutachtungsverfahren.<br />

Kommunikation und sozialer Austausch sind wesentliche Parameter<br />

eines Rechtsstaates. Nur wenn Kommunikation frei<br />

geführt werden kann, sind die Bürgerrechte intakt. Einschränkungen<br />

hierbei sind stets in Frage zu stellen, und nur auf<br />

Grund besonderer Erfordernisse zu akzeptieren.<br />

Zunehmend wichtig wird auch die Kommunikation zwischen den Rechtsanwälten. Ein<br />

Teil dieser Kommunikation wird seit nunmehr zehn Jahren vom Magazin „ANWALT<br />

AKTUELL” mitgetragen. Als Plattform für anwaltliche Argumente ist es genauso fester<br />

Partner der österreichischen Rechtsanwälte wie als Berichterstatter anwaltlichen Lebens<br />

und Wirkens in Österreich. Der im professionalisierten Arbeitsumfeld naturgemäß<br />

seltene Blick nach nebenan, zu den Berufskollegen in anderen Kanzleien, wird<br />

durch die Arbeit von „ANWALT AKTUELL” erleichtert. Damit ist es ein wichtiger Partner<br />

des ganzen Berufsstandes.<br />

Als Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages weiß ich, wie wichtig<br />

es für unseren Stand gerade heute ist, uns zu vernetzen und untereinander zu kommunizieren,<br />

denn nur gemeinsam werden wir den komplexen standespolitischen<br />

und rechtsstaatlichen Herausforderung unserer Zeit gewachsen sein. Dazu leistet<br />

„ANWALT AKTUELL” seit nunmehr zehn Jahren einen hervorragenden Beitrag. Zum<br />

Jubiläum wünsche ich alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft.”<br />

Ra Dr. Gerhard benn-ibler<br />

Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK)<br />

„Gratuliere! „aNWalt aktuEll” berichtet auflokkernd,<br />

nicht nur mit trockener Fachinformation.<br />

Das Magazin vermittelt, wie Gesetze gemacht und wie sie<br />

– auch schon während der Entstehung – beurteilt werden.<br />

Besonders wichtig erscheint mir, dass „ANWALT AKTUELL”<br />

den verloren gegangenen Familiencharakter der Advokatur<br />

wiederbelebt. Früher haben sich die meisten Anwälte schon<br />

deshalb gekannt, weil man sich anlässlich von Streitsachen<br />

laufend begegnet ist.<br />

Durch die Veränderung der Arbeitsfelder hat man sich aus<br />

den Augen verloren, doch mithilfe dieses Magazins weiß man, was in der Szene<br />

los ist.<br />

Ich sehe mit Besorgnis, dass unser Stand zu wenig zur Verteidigung unserer genuinen<br />

Arbeitsgebiete tut und dass wir uns von verschiedenen Institutionen (AK, WK,<br />

Mietervereinigung) „unsere Arbeit” wegnehmen lassen. Auch scheint mir, dass die<br />

Standesorganisation viel mehr tun sollte, um junge Anwälte auf dem heutzutage<br />

besonders harten Weg in ihren Beruf zu unterstützen.”<br />

Ra Dr. Dieter böhmdorfer<br />

Justizminister 2000-2004,<br />

Interview-Partner der ersten Titelstory ANWALT AKTUELL, <strong>März</strong> 2001<br />

Juli 2005<br />

em Ra Dr. peter knirsch<br />

Präsident der RAK Wien 1999 - 2002<br />

Oktober 2005<br />

„Als mir das Konzept von „ANWALT AKTUELL” 2001 vorgestellt<br />

wurde, habe ich gleich gesagt: Das ist genau jenes Magazin,<br />

das sich dafür eignet, alle persönlichen und gesellschaftlichen<br />

Informationen der Advokatur zu vermitteln.<br />

Auch heute noch bin ich der Meinung, dass das standeseigene<br />

Medium sich auf rein fachliche Information beschränken sollte<br />

und „<strong>Anwalt</strong> aktuell” der richtige Platz zur Vermittlung von<br />

„Personality” ist.<br />

Das Magazin war und ist gut gemacht.<br />

Gratuliere zum Geburtstag!”<br />

„10 Jahre aNWalt aktuEll – ein trefflicher anlass,<br />

über die letzte Dekade zu reflektieren.<br />

2001 stand das Medium noch in den Kinderschuhen, skeptisch<br />

beäugt von Standesvertretern und Konkurrenten. Wir alle<br />

können uns noch an die sogenannte Null-Nummer erinnern<br />

mit dem damaligen Justizminister Böhmdorfer am Titelblatt.<br />

Die Rechtsanwaltskammer Wien hat rasch erkannt, dass sich<br />

dieses Medium ideal für den Transport standespolitischer Anliegen<br />

und aktueller Berichterstattung eignet. Vom damaligen<br />

Präsidenten Dr. Peter Knirsch unterstützt, ist es uns rasch ans<br />

Herz gewachsen. Was wären Wiener Wahlauseinandersetzungen ohne <strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong><br />

gewesen.<br />

Nicht immer haben unsere Landeskammern den Stil der Wahlauseinandersetzung<br />

geteilt. Doch ist es gerade der Rechtsanwaltskammer Wien damit gelungen, standespolitische<br />

Ziele auch Österreich weit der Kollegenschaft zur Diskussion zu stellen.<br />

Nach anfänglichem Zögern hat auch der ÖRAK dieses Medium für sich entdeckt und<br />

nicht mehr als Konkurrenz zum <strong>Anwalt</strong>sblatt gesehen.<br />

Der Stil von <strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong> und der Inhalt seiner Ausgaben macht diese Zeitung nicht<br />

nur für RechtsanwältInnene interessant und lesbar. Der Verteiler erreicht auch die<br />

interessierte Öffentlichkeit in Justiz und Wirtschaft.<br />

Zum 10.Geburtstag darf man als interessierter Leser auch Wünsche äußern: wie<br />

wäre es mit Diskussionen zwischen Standesvertretern und Politikern? Oder etwa mit<br />

einer regelmäßigen Kolumne, die sich den Grund- und Freiheitsrechten widmet? Bis<br />

zum 20. Geburtstag alles Gute und uns allen viel Erfolg!”<br />

Ra Dr. Elisabeth Rech<br />

Vizepräsidentin der RAK Wien<br />

„Ich gratuliere! 10 Jahre ANWALT AKTUELL – das sind 10 Jahre<br />

moderne Präsentation unseres Standes. Von der Sach-<br />

information bis zum witzigen Kommentar ist immer alles<br />

„AKTUELL”! Jeder in der Branche liest es, einen besseren Beweis<br />

des Erfolgs dieses Formats gibt es nicht.”<br />

Herzliche Gratulation<br />

Ra Dr. Stefan prochaska<br />

Vizepräsident der RAK Wien<br />

besuchen Sie auch aNWalt aktuEll im internet unter www.anwaltaktuell.at


Dezember 2002<br />

Dezember 2005<br />

„Fairer, freier und transparenter Wettbewerb in der österreichischen<br />

Wirtschaft ist mir als Generaldirektor für Wettbewerb<br />

ein besonderes Anliegen – vor allem wenn dieser durch<br />

ein qualitativ hochwertiges Magazin, wie ANWALT AKTUELL,<br />

bereichert wird. Gratulation!”<br />

Dr. theodor thanner<br />

Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde<br />

„aNWalt aktuEll” ist seit anbeginn am puls aller für<br />

die Rechtsanwälte interessanten Entwicklungen.<br />

Seit seinem Bestehen hat es sich hervorragend als Netzwerkmedium<br />

innerhalb der Rechtsanwaltschaft etabliert.<br />

Für uns alle ist es spannend mitzuerleben, wie sich das berufliche<br />

Umfeld entwickelt und welchen Herausforderungen sich<br />

die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch die<br />

Standesvertretungen zu stellen haben – „ANWALT AKTUELL”<br />

zeigt diese Entwicklungen – auch mit scharfem Blick über<br />

Landesgrenzen – in Wort und Bild seinem Titel im wahrsten<br />

Sinn alle Ehre machend auf.<br />

Ad multos annos und weiterhin viel Erfolg für die Zukunft!”<br />

Ra Dr. Marcella prunbauer<br />

Präsidenten Stellvertreterin ÖRAK, Wien<br />

Ra Dr. Ernst brandl<br />

Brandl & Talos Rechtsanwälte<br />

April 2003<br />

Februar 2006<br />

„Unsere Kanzlei wurde nur wenige Monate vor ANWALT AK-<br />

TUELL gegründet. Dadurch hatten wir in ANWALT AKTUELL<br />

einerseits Ansprechpartner, die über die Herausforderungen<br />

einer Neugründung Bescheid wussten, und andererseits eine<br />

Plattform, um uns als fokussierte Kapitalmarktrechtsspezialisten<br />

zu präsentieren.<br />

Als Leser schätzen wir die Vielfalt von Themen, die uns einen<br />

sehr guten Einblick in die Entwicklung der Advokatur in Österreich<br />

gibt. Wir gratulieren zum unternehmerischen Erfolg und<br />

freuen uns auf weitere gemeinsame „Geburtstage”.”<br />

„aNWalt aktuEll ist seit Jahren ein<br />

für die anwaltschaft unverzichtbares Medium<br />

Zu Fragen der Standespolitik nimmt das Medium genauso objektiv<br />

und nachhaltig Stellung wie zu Veränderungen innerhalb<br />

des Berufsstandes, zu rechtsstaatlichen Fragen und zu<br />

Veränderungen des Rechtssystems in Europa bzw. deren Auswirkungen<br />

auf Österreich.<br />

ANWALT AKTUELL vermittelt in der Vorstellung von und in In-<br />

terviews mit vorbildlichen Standesvertretern einen aktuellen<br />

Einblick in die Ausrichtung des Berufes und dessen Umfeld.”<br />

Dr. Guido held<br />

Mitglied der „Soko Hypo Alpe Adria”<br />

Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer 1996 - 2008<br />

Mai 2003<br />

Mai 2006<br />

Juni 2003<br />

Juni 2006<br />

„als begeisterter leser von erster Stunde<br />

an kann ich nur sagen: Weiter so!<br />

Ein modernes Medium, das dem jungen, wie dem arrivierten<br />

<strong>Anwalt</strong>, neben wertvollen Informationen auch eine Plattform<br />

der Eigenpräsentation bietet, das in der Rechtsanwaltschaft<br />

bis dato nicht vorhanden war.<br />

ANWALT AKTUELL bietet darüber hinaus Anregungen für<br />

Netzwerkmöglichkeiten, eigenes Marketing und Zugriff auf<br />

Fachkolleginnen/en in Rechtsbereichen in denen man selbst<br />

nicht tätig ist, die aber eine umfassende Betreuung der eigenen<br />

Klienten erfordert.<br />

Beim Diktat dieser Zeilen habe ich die letzte Ausgabe in der Hand, in der zwei sehr<br />

erfolgreiche Mitglieder des von mir gemeinsam mit 17 anderen Kanzleien vor ca.<br />

8 Jahren gegründeten Austria legal network vorgestellt werden (Dr. Heid/Mag. Schiefer.).<br />

Das Portrait meiner Studienkollegin Dr. Christina Chalupsky hat die Freude am Lesen<br />

vervollständigt.”<br />

Ra Dr. karl Wagner<br />

Wagner Rechtsanwälte GmbH, Schärding<br />

„Eine erfrischend abwechslungsreiche Lektüre für alle Lebensbereiche<br />

des <strong>Anwalt</strong>es! Ich freue mich monatlich darauf!<br />

Die Kombination von fachlichen Beiträgen, Einblicken in die<br />

<strong>Anwalt</strong>skanzleien Österreichs mit besonderem Blick auf deren<br />

Ausrichtung mit Freizeittipps und Zeitkommentaren ergeben<br />

eine abwechslungsreiche Lektüre. Diese regt zu neuen Gedanken<br />

an!”<br />

Ra Dr. hubert F. kinz<br />

Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter, Bregenz<br />

„Dietmar Dworschak ist Erstaunliches gelungen: In einem<br />

sehr speziellen kleinen Segment hat er mit überzeugender<br />

Nachhaltigkeit ein Produkt platziert, das mit einer klaren Blattlinie,<br />

positiv, kompetent und mit persönlichen Schlaglichtern<br />

über das aktuelle Geschehen in unserem Stand berichtet. Zu<br />

einem solchen Produkt und dessen Erfolg kann man nur herzlich<br />

gratulieren.”<br />

Ra hon.-prof. Dr. Guido kucsko<br />

Schönherr Rechtsanwälte GmbH<br />

November 2003<br />

10 JahRE<br />

September 2006<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong><br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

7


10 JahRE<br />

Dezember 2006<br />

Juli 2009<br />

„lieber Dietmar! Sehr geehrtes<br />

aNWalt-aktuEll-team!<br />

Wir gratulieren Euch zum Jubiläum von<br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>Aktuell</strong>. Es ist nunmehr schon 10<br />

Jahre her, dass wir das erste Mal AN-<br />

WALT AKTUELL gelesen haben. Es freut<br />

uns jedes Mal, wenn in unserer Kanzlei<br />

ein neues Exemplar von ANWALT AKTUELL<br />

eingeht, mit welchem wir uns die Zeit<br />

aufgrund Eurer aktuellen interessanten<br />

und über die Grenzen unseres Landes hinausgehenden Berichten vertreiben können.<br />

Wir wünschen Euch für die nächsten 10 Jahre alles Gute und hoffen, dass wir weiterhin<br />

ein derart interessantes Magazin monatlich an unsere Kanzlei übermittelt erhalten.<br />

Alles Gute.”<br />

Ra Mag. Stefan WEiSkOpF<br />

Ra Dr. Rainer kappaChER<br />

Rechtsanwälte Landeck<br />

Ra Dr. alfred kriegler<br />

Wien<br />

Ra Dr. Stephan heid,<br />

Ra Mag. Martin Schiefer<br />

Heid Schiefer Rechtsanwälte<br />

8<br />

„Herzliche Gratulation an Dietmar Dworschak und sein Team<br />

zum 10. Jubiläum. Ich schätze ANWALT AKTUELL sehr, da ich<br />

neben der schönen Aufgabe „BRIEF AUS NEW YORK” als<br />

begeisterter Leser auch stets über die aktuellen Themen in<br />

Österreich informiert bin.”<br />

Herzliche Grüßen aus New York,<br />

Stephen M. harnik, Esq.<br />

Harnik & Finkelstein LLP<br />

„Zehn Jahre in einer glücklichen Partnerschaft leben oder gar<br />

zehn Jahre glücklich verheiratet sein, das ist schon was. Als<br />

Familienrechtsexperte ist für mich bei langjährigen Partnerschaften<br />

die Harmonie wichtig. Das Team von ANWALT AKTU-<br />

ELL hat diese Harmonie qualitativ perfekt in Text und Bild für<br />

seine Leser umgesetzt. Das Produkt ist für mich und die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

nicht mehr wegzudenken, eine Scheidung ist für<br />

mich nicht vorstellbar.<br />

Ich gratuliere. Ad multos annos!”<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

<strong>März</strong> 2007<br />

April 2010<br />

Juni 2007<br />

September 2010<br />

„Qualität, Newswert,<br />

Relevanz und Seriosität:<br />

Das ist es, was sich ein Jurist von<br />

„seinem” Branchenmagazin erwartet<br />

und mit „ANWALT AKTUELL” seit 10 Jahren<br />

auch erhält.<br />

Dafür sagen wir „Danke” und freuen uns<br />

auf viele weitere interessante Hintergrundberichte<br />

und Reportagen zu aktuellen<br />

Themen.”<br />

Juli 2007<br />

„Gratulation vom „hotel der anwälte”<br />

Ehescheidung und ihre Folgen, Mietrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht,...!<br />

Die Säle des Modul sind Vorträge und Dispute<br />

zu solchen Themen seit vielen Jahren gewohnt. Zwischen 40<br />

und 120 junge Damen und Herren, die sich der Jurisprudenz<br />

verschrieben haben, besuchen wöchentlich die Fortbildungsveranstaltungen<br />

der <strong>Anwalt</strong>sakademie. Und die finden seit<br />

vielen Jahren im Modul statt. Wir sind gewissermaßen das<br />

Hotel der Anwälte und fühlen uns so auch dem Magazin „AN-<br />

WALT AKTUELL” zutiefst verbunden. Das Magazin hat sich zu<br />

einem zentralen Medium der Branche entwickelt und so war es für uns klar, „ANWALT<br />

AKTUELL” auch als Sprachrohr für unsere Anliegen und Angebote zu verwenden, so<br />

wie wir uns über aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse der Branche gerne dort<br />

informieren. Wir vom Modul bedanken uns herzlich für eine Dekade bester Zusammenarbeit<br />

und wünschen alles Gute für die Zukunft.”<br />

Michael prantz<br />

Direktor des Hotel Modul Wien<br />

Ra Dr. Christian adam<br />

Salzburg<br />

Oktober 2010<br />

peter F. kinauer<br />

Experte für Erfolg und Motivation<br />

„Sehr geehrter herr Dworschak,<br />

ich gratuliere herzlich zum zehnjährigen Jubiläum von „ANWALT<br />

AKTUELL”. Dieses in Österreich einzigartige Magazin ist eine<br />

nicht mehr wegzudenkende Bereicherung des für Rechtsanwälte<br />

ohnedies auf reine Fachzeitschriften beschränkten Medienmarktes.<br />

Die interessante und aktuelle Information zu<br />

unterschiedlichen Themen und Darstellung der Ideologien der<br />

Kollegen erhellen stets. Nur weiter so, auf viele weitere Jahre!”<br />

„Geburtstage sind Tage, an denen man gerne an Gestern<br />

denkt, das Heute feiert und sich auf Morgen freut.<br />

Die Kanzlei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte gratuliert<br />

„ANWALT AKTUELL” ganz herzlich zum 10-Jahres-Jubiläum<br />

und wünscht für die kommenden Jahre auch weiterhin alles<br />

Gute und viel Erfolg!<br />

Wir freuen uns auf viele weitere spannende und informative<br />

Reportagen und Berichte aus der <strong>Anwalt</strong>sbranche!”<br />

Dr. Sabine hartzhauser<br />

Marketing FPLP RECHTSANWÄLTE<br />

April 2009<br />

November 2010<br />

„lieber herr Dworschak,<br />

mit großem Interesse verfolge ich seit nunmehr zehn Jahren<br />

die Entwicklung des Magazins „ANWALT AKTUELL”. Die Berichte<br />

und Reportagen sind auch für einen Nichtjuristen<br />

äußerst lesenswert. Mit besonderem Vergnügen lese ich jeden<br />

Monat Ihr messerscharfes Editorial und die Glosse „Einspruch”.<br />

Für die nächsten zehn Jahre wünsche ich Ihnen und<br />

dem Magazin „ANWALT AKTUELL” viel Erfolg und mir viele<br />

interessante und vergnügliche Lesestunden!”


Freiheitsrechte in Gefahr.<br />

ÖRAK-Präsident Dr. gerhard benn-ibler steht für klar formulierte gesetze<br />

und für Meinungsfreiheit, die Kritik ermöglicht<br />

anwalt aktuell: herr<br />

präsident, die österreichischen<br />

Rechtsanwälte<br />

treten immer wieder als<br />

vorkämpfer für bürger-<br />

und Freiheitsrechte auf.<br />

aktuell scheint die vorratsdatenspeicherung<br />

aber auch der terrorparagraf<br />

in diesem Feld für<br />

unmut zu sorgen.<br />

benn-ibler: Der ÖsterreichischeRechtsanwaltskammertag<br />

hat gerade bei der Vorratsdatenspeicherung<br />

massive<br />

bedenken geäußert, wir haben<br />

gespräche mit allen po-<br />

litisch Verantwortlichen geführt<br />

und auch unseren<br />

<strong>Anwalt</strong>stag 2009 zu diesem<br />

thema ausgerichtet. ich frage<br />

mich, wie man nach der einführung<br />

einer solchen Maßnahme<br />

die freiheitsrechte in<br />

jenem Ausmaß garantieren<br />

will, wie es die bundesverfassung<br />

und die europäische<br />

grundrechtecharta eigentlich<br />

vorsehen. Auch der von ihnen<br />

angesprochene „terrorparagraf“<br />

ist mittlerweile ja beinahe<br />

zu einem Symbol für<br />

rechtsstaatliche fehlentwicklung<br />

geworden. nicht nur<br />

die mangelhafte formulierung<br />

des gesetzes, auch das<br />

Verhalten der Justiz in den aktuellen<br />

Verfahren spricht eine<br />

deutliche Sprache. Die Justiz<br />

und ihre Vertreter müssen ihr<br />

Handeln und die Kritik an ihrer<br />

tätigkeit stärker reflektie-<br />

„Wir wollen<br />

daher klare,<br />

scharf abgegrenzteStraftatbestände,<br />

die das strafbar<br />

verbotene eindeutig<br />

erkennen<br />

lassen. ”<br />

ren als bisher. gerade eine<br />

Meinungsfreiheit, die die Kritik<br />

ermöglicht, ist auch ein<br />

garant dafür, dass mögliche<br />

fehlentwicklungen korrigiert<br />

werden können. Diese Meinungsfreiheit<br />

darf sich nicht<br />

dem Ansehen einer staatlichen<br />

insitution unterordnen.<br />

Dies gilt gerade für die Justiz,<br />

deren vornehmste Aufgabe es<br />

ja ist, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass den bürgern ihre Rechte<br />

garantiert werden.<br />

anwalt aktuell: Die<br />

Richterschaft ist hier wohl<br />

der ansicht, dass mit dem<br />

ansehen der Justiz auch<br />

die Durchgriffsgewalt des<br />

Gesetzes leiden würde.<br />

benn-ibler: Aber ich bitte<br />

Sie! Die Angst vor der schwindenden<br />

Achtung der bevölkerung<br />

vor der Justiz ist völlig<br />

unbegründet, vorausgesetzt<br />

man positioniert die Justiz als<br />

institution im interesse der<br />

bürgerinnen und bürger. gerade<br />

aber die Justiz selbst ist<br />

dabei aufgefordert, berechtigte<br />

Kritik zum Anlass der Überprüfung<br />

des eigenen Standortes<br />

zu nehmen.<br />

anwalt aktuell: Was kann<br />

die legislative zu einem<br />

stabilen Rechtsstaat und<br />

dem ansehen der Justiz<br />

beitragen?<br />

benn-ibler: gesetze müssen<br />

so formuliert sein, dass jeder<br />

bürger in der lage ist zu erkennen,<br />

wo die grenze zur<br />

Strafbarkeit verläuft. Was man<br />

nicht erkennen kann, kann<br />

man auch nicht mehr beachten.<br />

und was man nicht beachten<br />

kann, davor verliert<br />

man die Achtung.<br />

Wir wollen daher klare, scharf<br />

abgegrenzte Straftatbestände,<br />

die das strafbar Verbotene<br />

eindeutig erkennen lassen.<br />

gleichzeitig wird durch unklare<br />

Regelungen aber auch<br />

die materielle bindung der<br />

Justiz an das gesetz gelockert.<br />

Die rechtsprechenden organe<br />

haben im Rahmen so<br />

weiter gesetzlicher formulierungen<br />

einen Spielraum, der<br />

rechtsstaatlich bedenklich<br />

ist.<br />

anwalt aktuell: insgesamt<br />

scheint die sensible<br />

balance zwischen effizienter<br />

Strafverfolgung und<br />

Grundrechtsschutz ein<br />

wenig aus dem Gleichgewicht<br />

geraten zu sein.<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

ÖRak<br />

benn-ibler: Sehen Sie, jede<br />

gesellschaftliche entwicklung<br />

ist ein Prozess, ein ständiger<br />

Austausch von these und Antithese,<br />

dem im gegensatz<br />

zum gerichtlichen Prozess nie<br />

eine Synthese, also ein urteil,<br />

folgt. in Zeiten unfassbarer<br />

bedrohungsbilder wie dem<br />

terrorismus neigt natürlich<br />

auch die legislative zu überschießenden<br />

Maßnahmen.<br />

Man tut das ja durchaus im<br />

vermeintlichen interesse der<br />

bürger, das gestehe ich den<br />

Verantwortlichen selbstverständlich<br />

zu. Aber es wird der<br />

tag kommen, an dem man erkennt,<br />

dass der Schaden für<br />

die bürger gegenüber dem<br />

nutzen überwiegt. und dann<br />

wird man den gesellschaftlichen<br />

Prozess wieder umkehren.<br />

ganz sicher! Wichtig ist<br />

dazu nur, dass fundierte<br />

Kritik nicht verstummt. Die<br />

Stimme der österreichischen<br />

Rechtsanwälte wird jedenfalls<br />

nicht verstummen, wenn es<br />

darum geht, die Rechte von<br />

bürgerinnen und bürgern zu<br />

verteidigen.<br />

anwalt aktuell: herr<br />

präsident, danke für das<br />

Gespräch.<br />

9<br />

Foto: pressefotos.at/Niko Formanek


RiEF auS NEW YORk | Stephen M. harnik<br />

Wikileaks’ Recht auf<br />

freie Meinungsäußerung<br />

am 28. november 2010 sorgte<br />

Wikileaks mit der Veröffentlichung<br />

von Depeschenberichten<br />

der uS botschaften aus aller<br />

Welt für internationales Aufsehen. Dieser<br />

tag stellt für Julian Assange – Mitbegründer<br />

der Whistleblower Plattform – einen<br />

persönlichen und beruflichen Wendepunkt<br />

dar: Assange wurde über nacht<br />

zum Medienstar und Wikileaks zu einer<br />

der meist besuchten Websites.<br />

Doch die Reaktionen auf Assanges erfolg<br />

waren keineswegs einhellig. Während<br />

Time Magazine Assange zur „Person of the<br />

Year 2010” wählte und Wikileaks’ unterfangen<br />

als Revolution des demokratischen<br />

Diskurses und Meilenstein für die<br />

Pressefreiheit gelobt wurde, warfen Kritiker<br />

Assange und Wikileaks leichtsin-<br />

nigen und gefährlichen Journalismus,<br />

und „internetterrorismus” vor. Spätestens<br />

seitdem Assange auch mit Vor-<br />

würfen der sexuellen belästigung konfrontiert<br />

ist, findet die hitzige De-<br />

batte über mögliche Auswirkungen der<br />

Assange’schen Journalismuskultur nicht<br />

mehr auf rein medialer ebene statt. bereits<br />

im februar 2008, nachdem berichte<br />

über mögliche illegale Aktivitäten der Julius<br />

baer bank auf den Cayman islands<br />

auf der Plattform veröffentlicht wurden,<br />

musste sich Wikileaks vor einem<br />

kalifornischen gericht verantworten.<br />

Die bankengruppe erreichte, dass die<br />

Haupt-Domain der internetplattform<br />

www.wikileaks.org vorläufig gesperrt<br />

wurde. Da Wikileaks jedoch über 150<br />

weitere Domains abrufbar war, die außerhalb<br />

des Wirkungsbereiches des kalifornische<br />

gerichtes angesiedelt waren,<br />

wurde die Klage bereits im <strong>März</strong> 2008<br />

wieder zurückgezogen.<br />

Das simple Konzept der enthüllungsplattform<br />

– nutzer übermitteln anonym<br />

Dokumente und Dateien an Wikileaks-<br />

Redakteure, und können so geheime<br />

informationen an die Öffentlichkeit<br />

durchsickern lassen – wirft eine Reihe<br />

komplizierter Rechtsfragen auf: ist eine<br />

einschränkung des individuellen Rechts<br />

auf freie Meinungsäußerung und des<br />

Rechts auf freiheit der Presse geboten,<br />

wenn die Ausübung dieser Rechte das<br />

öffentliche interesse gefährden könnte?<br />

Wann stellt die uneingeschränkte Ausübung<br />

dieser Rechte eine Verletzung der<br />

Rechte anderer individuen oder der<br />

10<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

Rechte privater institutionen wie z.b. des<br />

Rechtes auf Privatsphäre dar?<br />

Am 6. Dezember 2010, verkündete Attorney<br />

General eric Holder, dass die nationale<br />

Sicherheit der Vereinigten Staaten und<br />

das leben von uS-bürgern durch die Wikileaks-Veröffentlichungen,insbesondere<br />

durch Publikation von geheimen Pentagon<br />

unterlagen über die Kriege in<br />

Afghanistan und im irak, gefährdet wurden,<br />

und man deshalb ermittlungen ergriffen<br />

habe und eine Anklage vorbereite.<br />

Mögliche Anklagepunkte gegen Assange<br />

seien das Verbot des Handels mit gestohlenem<br />

Staatseigentum („trafficking with<br />

stolen government property”) und Verstöße<br />

gegen den sogenannten “espionage-Act”,<br />

das Spionage gesetz aus dem<br />

Jahr 1917.<br />

bezüglich ersterem ist zu sagen, dass es<br />

sich bei den durchgesickerten Dokumenten<br />

nicht um körperliche gegenstände,<br />

sondern lediglich um Dateien handelt,<br />

die zwar vervielfältigt wurden, jedoch<br />

weiterhin im besitz des Staates sind. Die<br />

Vervielfältigung solcher Dateien unterliegt<br />

somit nach mittlerweile überwiegender<br />

Meinung dem immaterialgüterrecht<br />

und fällt nicht unter den tatbe-<br />

stand des Diebstahls im Sinne des Verbots<br />

des Handels mit gestohlenem Staatseigentum.<br />

Dieses bietet daher wohl keine<br />

angemessene Rechtsgrundlage, um ein<br />

Verfahren gegen Assange vor einem uSgericht<br />

einzuleiten. Das amerikanische<br />

immaterialgüterrecht („intellectual property<br />

law”) stellt zwar die unbefugte<br />

kommerzielle Verbreitung von bestimmten<br />

informationen („unauthorized reproduction<br />

of certain commercial informa-<br />

tion”) unter Strafe, doch ist ein<br />

urheberrechtlicher Schutz von staatlichen<br />

Dokumenten gesetzlich ausgeschlossen.<br />

Abgesehen davon könnte Assange argumentieren,<br />

dass die Verbreitung der informationen<br />

durch Wikileaks der so-<br />

genannten „fair use” Ausnahme des<br />

uS-amerikanischen urheberrechts unterliegt.<br />

nach dieser Ausnahmeregelung ist<br />

die Vervielfältigung eines bestimmten<br />

Werkes unter anderem dann nicht strafbar,<br />

wenn die Vervielfältigung den Wert<br />

des publizierten Werkes nicht beeinträchtigt,<br />

die Veröffentlichung oder Vervielfältigung<br />

nicht gewinnorientiert ist oder die<br />

Vervielfältigung zum Zwecke der medialen<br />

berichterstattung erfolgt.<br />

neben einer Anklage wegen Handel mit<br />

gestohlenem Staatseigentum befürchten<br />

Assanges Anwälte auch eine Anklage<br />

nach dem uS-espionage Act. Doch auch<br />

dieses gesetz bietet keine eindeutige<br />

rechtliche grundlage für ein Strafverfahren<br />

gegen Julian Assange und Wikileaks<br />

in den Vereinigten Staaten. bislang wurden<br />

lediglich Regierungsbeamte, die geheime<br />

unterlagen verbreitet hatten, nicht<br />

jedoch Medienangehörige, die die informationen<br />

veröffentlichten, nach dem espionage-Act<br />

verurteilt.<br />

Mit der Absicht eine gesetzliche basis für<br />

die strafrechtliche Verfolgung von landesverrätern<br />

und Kriegsgegnern des ersten<br />

Weltkrieges zu legen, wurde der espionage-Act<br />

am 15. Juni 1917 – nur kurz<br />

nach Kriegseintritt der Vereinigten Staaten<br />

– verabschiedet. Das gesetz stellt unter<br />

anderem die vorsätzliche Weiter-<br />

gabe von informationen betreffend die<br />

nationale Verteidigung („information<br />

relating to national defense”), sowie den<br />

unbefugten besitz und die Veröffentlichung<br />

und Verbreitung von vertraulichen<br />

informationen unter Strafe. Das gesetz,<br />

das oft als zu unbestimmt kritisiert<br />

wird, überlässt den gerichten die Auf-<br />

gabe, die grenzen der verbotenen Ver-<br />

öffentlichung vertraulicher Staatsinfor-<br />

mationen unter berücksichtigung der<br />

verfassungsrechtlich geschützten Pressefreiheit<br />

auszulegen.<br />

im sogenannten Pentagon Papers Case<br />

(N.Y. Times Co. v. United States, 403 u.S.<br />

713 (1971)) wurde ein uS-amerikanisches<br />

gericht zum ersten Mal dazu angehalten,<br />

das interesse des Staates, bestimmte informationen<br />

der Öffentlichkeit vorzuenthalten,<br />

und das allgemeine interesse auf<br />

uneingeschränkten Zugang zu informationen<br />

über Angelegenheiten von öffentli-


chem interesse abzuwägen. Die Pentagon<br />

Papers waren ein streng geheimer, vom<br />

Verteidigungsministerium in Auftrag gegebener<br />

bericht über das engagement<br />

der Vereingten Staaten in Vietnam. nachdem<br />

die Dokumente der New York Times<br />

zugespielt wurden, war die amerikanische<br />

Regierung darum bemüht, die Veröffentlichung<br />

der vertraulichen informationen<br />

aus gründen der nationalen<br />

Sicherheit zu verhindern. Die Richter<br />

wiesen die forderungen der Regierung<br />

ab und begründeten ihre entscheidung<br />

mit dem Verbot der Vorzensur, das sich<br />

aus dem 1. Zusatzartikel zur Verfassung<br />

der Vereinigten Staaten ableiten lässt.<br />

Richter White argumentierte zwar in seiner<br />

concurring opinion, dass das Verbot<br />

der Vorzensur die strafrechtliche Verfolgung<br />

nach dem espionage-Act nach Publikation<br />

der vertraulichen informationen<br />

nicht kategorisch ausschließe, da seiner<br />

Mindermeinung (im gegensatz zur<br />

Mehrheitsentscheidung des Spruchkörpers)<br />

jedoch keine verbindliche Präjudizwirkung<br />

zukam, wurde die entscheidung<br />

allgemein als bestätigung der<br />

unantastbarkeit der Pressefreiheit angesehen.<br />

in United States v. Morison 844 f.2d 1057<br />

(4th Cir. 1988) wurde die frage der Ver-<br />

fassungskonformität von strafrechtlichen<br />

Verfahren gegen Medienangehörige erneut<br />

thematisiert. Samuel Morison war<br />

ein Mitarbeiter des naval intelligence<br />

Support Center, dem informationsdienst<br />

der amerikanischen Marine und wurde<br />

wegen unerlaubter Weitergabe geheimer<br />

unterlagen an eine britische Zeitschrift<br />

verurteilt. Da kein Verfahren gegen die<br />

Herausgeber der britischen Zeitschrift<br />

eingeleitet wurde, waren die Richter<br />

zwar nicht verpflichtet, das politisch<br />

heikle thema der Anwendung des espionage-Act<br />

auf Mitglieder der Presse aufzugreifen,<br />

dessen ungeachtet wies Richter<br />

Wilkinson in der entscheidung darauf<br />

hin, dass Mitglieder der Presse aller Voraussicht<br />

nach nicht nach dem espionage-<br />

Act belangt werden könnten.<br />

Das Recht auf freie Meinungsäußerung<br />

wird in den Vereingten Staaten traditionell<br />

sehr weit ausgelegt und genießt einen<br />

hohen Stellenwert in Politik und Öffentlichkeit.<br />

freilich sind das Recht auf<br />

freie Meinungsäußerung und auf Pressefreiheit<br />

keine absoluten Rechte. einschränkungen<br />

dieser grundrechte sind in<br />

Anbetracht des Schutzes bestimmter öffentlicher<br />

und privater interessen geboten.<br />

Doch ist hier der gesetzgeber ange-<br />

bRiEF auS NEW YORk | Stephen M. harnik<br />

Stephen M. harnik<br />

ist vertrauensanwalt der<br />

Republik Österreich in<br />

New York und partner<br />

der Sozietät „harnik &<br />

Finkelstein llp”, die unter<br />

anderem große öster-<br />

reichische unternehmen<br />

in den uSa vertritt.<br />

www.harnik.com<br />

halten, diese grenzen des Schutzbereiches<br />

der Pressefreiheit hinreichend klar und<br />

bestimmt festzulegen, um die Möglichkeit<br />

willkürlicher Verfolgung auszuschließen.<br />

ob der informationsfluss des<br />

internets im Zeitalter von Wikileaks,<br />

facebook und twitter faktisch noch geregelt<br />

werden kann, ist allerdings frag-<br />

lich.


EiNSpRuCh | Dietmar Dworschak<br />

Justiz & politik.<br />

ein trauerspiel, fast schon italien. Der<br />

letzte Justizminister, der ordentlich umgerührt<br />

hat, ist seit sieben Jahren wieder<br />

<strong>Anwalt</strong>. Danach „female power“. Da beschwere<br />

sich noch jemand über die nicht<br />

erfüllte frauenquote!<br />

in Wirklichkeit zeigt die besetzung des<br />

Ministeriums mit harmlosen geistern<br />

(Ausnahme Maria berger) den tatsächlichen<br />

politischen Stellenwert der Justiz in<br />

Österreich.<br />

Die befürchtung, dass man hier bewusst<br />

eine schwache führung installiert hat<br />

steht in engem Zusammenhang mit all<br />

jenen Verfahren, die bereits berlusconeske<br />

Dimensionen annehmen: grasser,<br />

Meischberger, Hypo Alpe Adria, eurofighter!!!<br />

Die Justiz als gummizelle: Je mehr ungeheuerlichkeiten<br />

kritische Medien zutage<br />

fördern, umso kautschukartiger reagiert<br />

die Justiz bzw. die dahinter fäden ziehende<br />

Politik.<br />

bei bundeskanzler Kohl hieß das damals:<br />

Aussitzen.<br />

für Österreich muss man inzwischen sagen:<br />

Die Strippenzieher (speziell zugunsten<br />

des Haider-nahen Korruptions-Clans)<br />

sitzen nicht aus, sie lachen uns aus!<br />

Vorschlag für die schlichte neufassung<br />

des ersten Artikels unserer Verfassung:<br />

Pecunia non olet!<br />

Staatsreform.<br />

in immer weniger regelmäßigen Abständen<br />

und dann irgendwann überhaupt<br />

nicht mehr rotteten sich hochlöbliche Vertreter<br />

verschiedener interessensgruppen<br />

zusammen, um über eine Reform staatlicher<br />

Strukturen nachzudenken.<br />

Man nannte dies „Verfassungskonvent“.<br />

inzwischen ist aus dieser heißblütigen<br />

Männerrunde ein „Verfassungskonkurs“<br />

geworden. bruchstücke der durchaus<br />

wichtigen themenkreise fliegen wie vergessene<br />

Satelliten durch die tagesdiskussion.<br />

irgendwann holt ein Journalist das<br />

thema „bundesrat“ zwischen seinen Käsebroten<br />

heraus, ein anderer hält die lunte<br />

„landtage“ am glühen. Die beiden<br />

Mega-Kammern haben sich schon der-<br />

art eingebunkert, dass nicht einmal ein<br />

Atomschlag der europäischen Kommis-<br />

12 AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

Einspruch. gegen die Meinung,<br />

wir hätten einen funktionierenden<br />

Rechtsstaat. Aber auch gegen das gerücht,<br />

<strong>Anwalt</strong> sei nach wie vor ein beruf, in dem<br />

man goldene eier legt.<br />

Was hat sich getan in 10 Jahren AnWAlt AKtuell?<br />

sion ihre Paläste zum einsturz bringen<br />

könnte.<br />

beamtenquote? Kein Problem. neugebauer<br />

wird Adenauer, gosch’n halten,<br />

Hände falten!<br />

Die anwälte.<br />

Habituell noch immer eine der erfreulichsten<br />

gruppen der gesellschaft. Die<br />

meisten wohltuend gut angezogen, unüberbietbar<br />

im Schreiben höflicher briefe.<br />

Die schlecht verhohlene Arroganz speziell<br />

älterer berufsgruppenmitglieder findet<br />

nur noch begrenzte bereitschaft zur<br />

nachahmung. eine sehr frische mittlere<br />

und junge generation prägt den Markt,<br />

was die Stimmung der Altvorderen nicht<br />

gerade hebt.<br />

Wettbewerb und Dienstleistung sind zu<br />

selbstverständlichen begriffen geworden.<br />

Die vor 20 Jahren noch erzielbaren<br />

traumhonorare lassen sich fast nur noch<br />

von internationalen Kanzleien gegenüber<br />

internationalen unternehmen durchsetzen.<br />

Als Stand lassen sich die Anwälte nach<br />

wie vor viel zu viel „wegnehmen“. Angesichts<br />

der international anerkannten<br />

umfassenden Ausbildung des österreichischen<br />

<strong>Anwalt</strong>s ist nicht wirklich einzusehen,<br />

wie viele Amateur-organisationen<br />

ganz legal ihr beratungsunwesen<br />

treiben (Kammern, Vereinigungen, interessensgruppen…)<br />

Hier geht, schlicht gesagt,<br />

jede Menge geschäft verloren!<br />

Apropos geschäft: Während der univer-<br />

EiNSpRuCh<br />

auch auf<br />

www.anwaltaktuell.at/<br />

einspruch.html<br />

salanwalt auf den sanften Wiesen und<br />

in den gebirgsschluchten außerhalb der<br />

Städte der Republik nach wie vor sein<br />

Auskommen findet, weitet sich die Schere<br />

zwischen sauber definierter Position<br />

am Markt und „Wald-und-Wiesen-Angebot“.<br />

Jene Kanzleien, die den besten fokus<br />

bieten, steigern ihre ergebnisse überdurchschnittlich.<br />

Dass angesichts dieser entwicklung das<br />

thema „fachanwalt“ (siehe erfolgsmodell<br />

Schweiz) hartnäckig tabuisiert wird<br />

erscheint zumindest merkwürdig.<br />

und wenn wir schon beim Durchwaten<br />

von fettnäpfchen sind: Die vor 10 Jahren<br />

neu aufgegriffene (ehemalige Schuppich-)forderung<br />

nach einer „bundesanwaltskammer“<br />

hat ihre Richtigkeit auch<br />

<strong>2011</strong> noch nicht verloren.<br />

Die Gerichte.<br />

Sie sind weiblicher geworden. Mehr<br />

Richterinnen, mehr Staatsanwältinnen,<br />

mehr frauen in mittleren führungspositionen.<br />

Sie sind moderner geworden. Der elektronische<br />

Rechtsverkehr in Österreich gehört<br />

zu den am weitest entwickelten der<br />

Welt.<br />

Die groteske andere Seite: Die Justiz-<br />

verwaltung (siehe ganz oben) treibt gerichtsgebühren<br />

dermaßen in die Höhe,<br />

dass man sich’s inzwischen überlegen<br />

muss, ob man ein längeres Verfahren<br />

finanziell durchsteht. Die entwicklung<br />

zeigt in Richtung Zweiklassen-Justiz: wer<br />

geld hat, setzt seine Ansprüche durch.<br />

noch etwas zum thema geld: um die<br />

Diversion, bei ihrer einführung noch ein<br />

echter Hit, ist es ruhiger geworden.<br />

vertrauen.<br />

in diesen 10 Jahren ist das Vertrauen in<br />

die österreichische Justiz rapide gefallen.<br />

Dass wir bereits bei einem Wert unter 50<br />

Prozent gelandet sind, ist weniger den<br />

gerichten und am wenigsten den Anwälten<br />

anzulasten. es liegt wohl daran, dass<br />

sich eine bestimmte politische gruppe<br />

die Justiz so herrichten kann, wie es ihr<br />

gefällt. Man würde gerne Mäuschen bei<br />

jenen Kreisen sein, die es so schwierig<br />

machen, die großen Sauereien nachhaltig<br />

aufzuklären.


© Kerschbaum Partner Rechtsanwälte GmbH<br />

hOt SpOtS<br />

hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />

kerschbaum partner Rechtsanwälte Gmbh<br />

berät Salamander bei kauf von DElka<br />

Dr. Walter H. Anderl ll.M und Mag. gottfried Schmutzer<br />

ll.M brachten Deal unter Dach und fach.<br />

Die 35 Delka filialen in den bundesländern Wien, niederösterreich,<br />

burgenland und oberösterreich wechseln in den<br />

nächsten Wochen den besitzer: Die ehemalige Stiefelkönig<br />

Vertriebslinie wurde am Dienstag, 15. februar <strong>2011</strong> von einer<br />

tochter der Salamander Austria gmbH erworben, als Rechtsberatung<br />

für den Käufer Salamander waren die Spezialisten<br />

von Kerschbaum Partner Rechtsanwälte tätig.<br />

Walter H. Anderl: „nachdem es in den vergangenen Jahren<br />

mehrere Versuche von Seiten Salamander gegeben hat, die<br />

Vertriebslinie Delka samt filialnetz zu erwerben, sind wir<br />

glücklich, dass es nun mit unserer Hilfe geklappt hat und unser<br />

Mandant erfolgreich war.“<br />

Anderl ist Partner bei Kerschbaum Partner Rechtsanwälte und<br />

spezialisiert auf die Rechtsgebiete immobilien, gesellschaftsrecht<br />

sowie unternehmenstransaktionen. er hat im lauf<br />

seiner Karriere bereits eine Reihe namhafter unternehmen bei<br />

bedeutenden Projekten beraten. „Die wochenlangen Verhandlungen<br />

mit dem Verkäufer, der Stiefelkönig Schuhhandels gesellschaft<br />

m.b.H., tochtergesellschaft der bAWAg P.S.K., waren<br />

geprägt von einer konstruktiven gesprächsbasis“, ergänzt<br />

gottfried Schmutzer.<br />

www.kpra.at<br />

tiroler Rechtsanwalt erhält<br />

Goldenes Ehrenzeichen der Republik<br />

Der tiroler Rechtsanwalt Dr. Paul bauer wurde mit dem goldenen<br />

ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich<br />

ausgezeichnet. Verliehen wurde die Auszeichnung durch den<br />

Präsidenten des oberlandesgerichtes innsbruck, Dr. Walter Pilgermair.<br />

Den feierlichen Rahmen der Verleihung bildete ein<br />

festakt in der tiroler Rechtsanwaltskammer.<br />

Der Präsident der tiroler Rechtsanwaltskammer, Dr. Harald<br />

burmann, hob in seiner laudatio die verdienstvolle tätigkeit<br />

von Dr. bauer für den Disziplinarrat der tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

hervor: „Dr. bauer hat als ehrenamtliches Mitglied sehr<br />

viel Zeit und engagement eingebracht. Dafür danken wir ihm<br />

sehr herzlich “, so Präsident burmann.<br />

Der Präsident des oberlandesgerichtes, Dr. Walter Pilgermair,<br />

betonte in seiner Rede sowohl die fachlichen als auch die<br />

menschlichen Qualitäten des geehrten.<br />

Dr. bauer wurde 1984 zum Rechtsanwalt angelobt. Von 1987 bis<br />

1988 war er ersatzmitglied des Disziplinarrates. Seit 1988 ist er<br />

als Mitglied des Disziplinarrates in seiner funktion als Prüfungskommissär<br />

ehrenamtlich für die Rechtsanwaltsprüfung<br />

tätig.<br />

14<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

Dr. Walter anderl,<br />

Equity-partner<br />

kerschbaum<br />

partner Rechtsanwälte<br />

Gmbh (l.) und<br />

Mag. Gottfried Schmutzer<br />

v.l.n.r.: Gries, Füreder, breitenfeld – Equity partner<br />

Siemer – Siegl – Füreder & partner<br />

mit neuem Equity partner<br />

- gerald gries ist ab sofort neben Hannes füreder und Michael<br />

- breitenfeld equity-Partner der Sozietät.<br />

- Die Rechtsanwälte von SSfP stehen für langjährige erfahrung<br />

- in der beratung nationaler und internationaler unternehmen<br />

- und organisationen.<br />

Mit 1. Januar <strong>2011</strong> wurde mit Dr. gerald gries neben Dr. Hannes<br />

füreder und Dr. Michael breitenfeld ein weiterer equity-Partner<br />

der renommierten <strong>Anwalt</strong>skanzlei bestellt. gries hat sich<br />

unter anderem auf Prozessvertretung, internationales Zivilverfahrensrecht,<br />

Arbeitsrecht sowie Pharma- und Arzneimittelrecht<br />

spezialisiert.<br />

„ich freue mich über die zusätzliche Verantwortung, die ich nun<br />

tragen werde“, so gries. Als experte für Vertrags-, Pharma- und<br />

Arzneimittelrecht hält er auch in verschiedenen institutionen<br />

Vorträge und Seminare zu diesem thema.<br />

www.ssfp-law.at<br />

v.l.n.r.: Dr. harald burmann, Dr. paul bauer, Dr. Walter pilgermair<br />

Der Disziplinarrat überwacht die einhaltung der berufs- und<br />

Standesregeln aller Rechtsanwälte. er erfüllt eine wichtige<br />

Schutz- und Kontrollfunktion für die Rechtsanwälte und deren<br />

Klienten. Der Disziplinarrat wird alle vier Jahre neu gewählt.<br />

Derzeit besteht er aus 21 Mitgliedern.<br />

www.tirolerrak.at<br />

© SSFP


Rundum-Service<br />

Wirtschaftsrecht<br />

AWAK-update mit top-experten zu neuesten entwicklungen<br />

Genauso agil wie die<br />

Wirtschaft ist auch<br />

die sie regelnde<br />

Rechtsmaterie. Mit<br />

einem update der <strong>Anwalt</strong>sakademie<br />

halten Rechtsanwälte<br />

Schritt und behalten<br />

den Überblick.<br />

Zum zweitägigen Seminar haben<br />

sich top-experten angesagt:<br />

univ.-Prof. Dr. georg<br />

graf (uni Salzburg) lehrt u.a.<br />

bank-, Kapital- und Han-<br />

delsrechtliches Vertragsrecht,<br />

o. univ.-Prof. Dr. Martin Karollus<br />

ist Vorstand des institutes<br />

für unternehmensrecht an<br />

der uni linz mit Schwerpunkt<br />

im Wettbewerbs-, Zivil-, gesellschafts-<br />

und insolvenzrecht,<br />

univ.-Prof. Dr. Wolf-<br />

gang Mazal und univ.-Prof.<br />

Dr. Walter Schrammel sind<br />

anerkannte Kapazitäten im<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

(uni Wien). Die Sicht der<br />

Rechtsprechung steuert HR<br />

Dr. Manfred Vogel bei, am<br />

ogH u.a. in den Senaten 4<br />

(lauterkeits- und urheberrecht)<br />

und 16 (Kartellrecht) tätig.<br />

Der themenbogen spannt<br />

sich vom Handelsrechtlichen<br />

Vertragsrecht über das gesellschaftsrecht,<br />

uWg, Marken-,<br />

Muster- und Kartellrecht bis<br />

hin zum Arbeits- und So-<br />

zialversicherungsrecht. Dabei<br />

analysieren die experten neue<br />

und geplante gesetze sowie<br />

bedeutende Rechtsprechung<br />

auf nationaler und europäischer<br />

ebene.<br />

So taucht am Horizont bereits<br />

ein einheitliches, fakultatives<br />

europäisches Vertragsrecht<br />

neueintragungen Jänner - februar<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

burgenland<br />

• Mag. Verena STRNAD,<br />

7000 Eisenstadt, Blumengasse 5<br />

vorarlberger<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• Dr. Thomas TEDESCHI,<br />

6850 Dornbirn, Steinebach 18<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

für kärnten<br />

• Mag. Gustav Hannes ORTNER,<br />

9800 Spittal/Drau, Bernhardtgasse 4/1<br />

• Mag. Eduard SOMMEREGGER,<br />

9300 St. Veit/Glan, Waagstraße 9<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

Niederösterreich<br />

• Mag. Agnes LEPSCHY,<br />

3100 St. Pölten, Riemerplatz 1<br />

• Mag. Martin WABRA,<br />

3950 Gmünd, Stadtplatz 43<br />

Oberösterreichische<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Dr. Harald WIESINGER,<br />

4020 Linz, Am Winterhafen 11<br />

• Mag. Daniela ZEMSAUER,<br />

4810 Gmunden, Marktplatz 16<br />

• Mag. Christian EILMSTEINER,<br />

4020 Linz, Harrachstraße 14<br />

• Mag. Pamela KELLERMAYR,<br />

4560 Kirchdorf/Krems, Dietlstraße 8<br />

• Mag. Stephanie LANGEDER,<br />

4020 Linz, Europaplatz 7<br />

• Mag. Walter SCHEINECKER,<br />

4020 Linz, Stelzhamerstraße 12<br />

Salzburger<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• Dr. Alexander BOSIO,<br />

5700 Zell/See,<br />

Salzachtal Bundesstraße 13<br />

• Mag. Ulrich SCHMIEDL,<br />

5500 Bischofshofen,<br />

Bodenlehenstraße 2-4<br />

• Dr. Maxim GROBOVSCHEK,<br />

5020 Salzburg,<br />

Sterneckstraße 55/1<br />

Steiermärkische<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Christian FAULAND,<br />

8010 Graz, Münzgrabenstraße 92a<br />

• Mag. Sascha VEROVNIK,<br />

8010 Graz, Einspinnergasse 3<br />

• Mag. Stephan HOLLER,<br />

8074 Raaba,<br />

Josef Krainer Straße 46/I<br />

• Dr. Angelika KLEEWEIN,<br />

8010 Graz, Elisabethstraße 50c<br />

• Mag. Harald TERLER,<br />

8600 Bruck/Mur, Mittergasse 28<br />

tiroler<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Caroline WEISKOPF,<br />

6020 Innsbruck, Sillhöfe 7/II<br />

• Dr. Thomas GESER,<br />

6020 Innsbruck, Stafflerstraße 2<br />

• Dr. Jakob HELD,<br />

6020 Innsbruck, Südtirolerplatz 4/V<br />

• Dr. Barbara MATZ, 6020 Innsbruck<br />

Maria-Theresien-Straße 34/Arkadenhof<br />

• Mag. Martin J. MOSER,<br />

6020 Innsbruck, Fallmerayerstraße 5<br />

auf, um Probleme bei grenzüberschreitenden<br />

geschäften<br />

zu beseitigen. erste erfahrungen<br />

gibt es mit dem ARÄg<br />

2009, das jetzt schrittweise<br />

in den Hauptversammlungen<br />

umgesetzt wird. Den Praxistest<br />

erst bestehen muss die<br />

Rechtsformänderung für ärztliche<br />

gruppenpraxen und<br />

überhaupt noch an der Startlinie<br />

steht die einführung der<br />

gmbH „light“.<br />

Seitens der Rechtsprechung<br />

sorgt vor allem das eugH-<br />

urteil zum Zugabenverbot für<br />

Aufsehen: experten orten die<br />

wahre Sprengkraft in der<br />

möglichen Rechtswidrigkeit<br />

weiterer Vorschriften über unlautere<br />

geschäftspraktiken,<br />

da sie keine beurteilung des<br />

einzelfalls zulassen. Weitrei-<br />

Rechtsanwaltskammer Wien<br />

• MMag. Christian AICHINGER,<br />

1010 Wien, Parkring 2<br />

• Dr. Renata BOBKOVA,<br />

1010 Wien, Seilergasse 16<br />

• Mag. Nicole FRANCESCONI,<br />

1040 Wien, Rechte Wienzeile 31/7<br />

• Mag. Rene SAURER,<br />

1010 Wien, Rockhgasse 6<br />

• Mag. Stefanie Anna STEGBAUER,<br />

1014 Wien, Tuchlauben 17<br />

• Dr. jur. Stephan Rudolf EBERHARDT,<br />

1014 Wien, Tuchlauben 17<br />

• Rafael GILKAROV,<br />

1010 Wien, Rotenturmstraße 29<br />

• Dr. Maria-Luise FELLNER,<br />

1010 Wien, Seilergasse 16<br />

• Mag. Elke NOVAKRABENSEIFNER,<br />

1010 Wien, Karlsplatz 3/6<br />

• Dr. Antony RAYNOSCHEK,<br />

1040 Wien, Brucknerstraße 2/5<br />

• Mag. Jürgen DORNER,<br />

1010 Wien, Habsburgergasse 6-8/17<br />

• Mag. Florian HORN,<br />

1010 Wien, Bauernmarkt 2<br />

• MMag.Dr. Georg JANOVSKY,<br />

1030 Wien, Am Heumarkt 7/19<br />

• Mag. Branco JUNGWIRTH,<br />

1010 Wien, Köllnerhofgasse 6/2<br />

• Dr. Georg RIHS,<br />

1010 Wien,<br />

Dr.-Karl-Lueger-Ring 10/5. Stock<br />

• Dr. Wolfgang SIEH,<br />

1060 Wien, Getreidemarkt 1<br />

• Dr. Katja UNGER,<br />

1010 Wien, Johannesgasse 16<br />

• Dr. Roman WIEDENHOFER,<br />

1040 Wien, Taubstummengasse 12,<br />

Top 222<br />

WEitERbilDuNG<br />

tagungsleitung:<br />

vpräs. Mag. Dr. Franz<br />

Mittendorfer, ll.M.<br />

chende folgen werden auch<br />

der entscheidung des ogH<br />

zugeschrieben, dass die Verwendung<br />

unzulässiger Agb<br />

einen Wettbewerbsverstoß<br />

darstellen kann.<br />

termin:<br />

Update „Rechtsentwicklung<br />

im Wirtschaftsrecht“<br />

08.04. und 09.04.<strong>2011</strong><br />

Linz, Courtyard by Marriott<br />

aNWaltSakaDEMiE<br />

Reisnerstraße 5/3/2/5,<br />

1030 Wien<br />

Tel.: 01 /710 57 22, Fax: DW -20<br />

E-Mail: office@awak.at<br />

Web: fortbildung.awak.at<br />

• Mag. Jörg ZARBL,<br />

1010 Wien, Rotenturmstraße 29/9<br />

• Imke GERDES,<br />

1010 Wien, Schottenring 25<br />

• Mag. Robert BAUM, 1040 Wien<br />

Wohllebengasse 16/2<br />

• Dr. Julia ECKER, 1040 Wien<br />

Schleifmühlgasse 5/8<br />

• Dr. Gregor HOLZKNECHT,<br />

1010 Wien, Nibelungengasse 13<br />

• Mag. Johannes LUTTEROTTI,<br />

1010 Wien, Seilergasse 16<br />

• Mag. Michael SCHEIBNER,<br />

1010 Wien, Rotenturmstraße 17/15<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

15


ONliNE-GlüCkSSpiEl<br />

Glücksspielrecht –<br />

Quo vadis?<br />

Das glücksspielrecht<br />

beschäftigt den eugH<br />

seit einigen Jahren<br />

intensiv. Während pri-<br />

vate Anbieter grenzüberschrei-<br />

tend tätig werden wollen, versuchen<br />

Mitgliedstaaten ihren<br />

lukrativen glücksspielmarkt<br />

mit allen Mitteln zu verteidigen.<br />

folglich stellen sich laufend<br />

fragen der Vereinbarkeit<br />

von nationalen Markt-<br />

abschottungsmaßnahmen mit<br />

den eu-grundfreiheiten. bereits<br />

in C-64/08 engelmann<br />

hat der eugH das österreichische<br />

Casino-Monopol gekippt.<br />

nun steht dem glücksspielgesetz<br />

(gSpg) die nächste<br />

Schlappe bevor: Am<br />

27.01.11 wurde in luxemburg<br />

die Rechtssache C-347/09 Dickinger<br />

& Ömer verhandelt –<br />

diesmal steht die Regelung<br />

des boomenden online-glücks-<br />

spielmarkts auf dem Prüfstand.<br />

ausgangsfall<br />

gegen die Vorstände des online-glücksspielunternehmens<br />

bet-at-home, das in Österreich<br />

– unter berufung auf<br />

die eu-grundfreiheiten – auf<br />

grundlage einer maltesischen<br />

lizenz tätig ist, wurde vor<br />

dem bg linz ein Strafverfahren<br />

wegen illegalen glücksspiels<br />

(§ 168 Stgb) eingeleitet.<br />

nach staatlicher Ansicht ist<br />

nämlich eine zusätzliche Konzession<br />

gem gSpg erforderlich.<br />

leichter gesagt als getan:<br />

Die einzige im gesetz vorgesehene<br />

Konzession, die zum<br />

Angebot „elektronischer lotterien“<br />

– die nach Ansicht des<br />

bMf mit Ausnahme der landesgesetzlich<br />

geregelten Sport-<br />

wetten alle online-glücksspiele<br />

erfassen – ermächtigt,<br />

wurde schon vor Jahren still<br />

und heimlich der Österreichische<br />

lotterien gmbH (Ölg)<br />

erteilt. bereits im Vorfeld<br />

der mündlichen Verhandlung<br />

stellte der eugH bzgl. dieser<br />

16<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

„österreichischen Vergabepraxis“<br />

eine schriftliche Anfrage<br />

an die Regierung.<br />

Mündliche verhandlung<br />

Wie sich schon aus dem engelmann-urteil<br />

ergibt, ist eine<br />

derart intransparente lizenzvergabe<br />

– wie sie zugunsten<br />

der Ölg und der Casinos<br />

Austria Ag (CASAg) gängige<br />

Praxis war – unzulässig. eine<br />

solche unsachliche bevorzugung<br />

einzelner unternehmen,<br />

die noch dazu mehrheitlich im<br />

eigentum einflussreicher privater<br />

banken, Versicherungen<br />

und einzelpersonen stehen,<br />

ist mit dem unionsrecht unvereinbar.<br />

Dasselbe gilt auch<br />

für das zum entscheidungsmaßgeblichen<br />

Zeitpunkt in<br />

geltung gestandene inlandssitzerfordernis<br />

für die Konzessionsbewerbung.<br />

Da für den Ausgangsfall wesentliche<br />

Aspekte somit bereits<br />

geklärt waren, konzentrierte<br />

sich die mündliche<br />

Verhandlung auf die frage, ob<br />

die Mitgliedstaaten verpflichtet<br />

sind, die im Herkunftsland<br />

des glücksspielanbieters<br />

durchgeführten Kontrollen<br />

und erfüllten lizenzvoraussetzungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Während sich die meisten<br />

Mitgliedstaaten klar gegen eine<br />

solche Pflicht aussprachen,<br />

waren die beklagtenvertreter<br />

und Malta anderer Meinung:<br />

Aufgrund der loyalitätspflicht<br />

sei das strenge maltesische<br />

Zulassungs- und Aufsichtsverfahren<br />

von den österreichischen<br />

behörden angemessen<br />

zu berücksichtigen. bei vergleichbarem<br />

Schutzniveau<br />

seien doppelte Kontrollen<br />

(und Hürden) mit den grundsätzen<br />

des binnenmarktes unvereinbar.<br />

ausblick<br />

Abgesehen von den aufgezeigtenunionsrechtswidrigkeiten<br />

verstößt die österreichi-<br />

sche Rechtslage nach wie vor<br />

gegen das vom eugH aufgestellte<br />

erfordernis einer kohärenten<br />

und systematischen<br />

glücksspielpolitik. So steht<br />

der widerspruchsfreien Verfolgung<br />

effektiven Spielerschutzes<br />

schon entgegen, dass<br />

das Angebot der Ölg und der<br />

CASAg – insb auf der gemeinsamen<br />

online-Plattform<br />

win2day.at – stetig ausgeweitet<br />

wurde. Weiters ergibt sich<br />

aus den jüngsten eugH-urteilen<br />

in C-316/07 Markus Stoß<br />

und C-46/08 Carmen Media,<br />

dass die normierung eines<br />

vergleichsweise liberalen lizenzsystems<br />

für Automatenglücksspiel,<br />

das ein unstrittig<br />

höheres Suchtrisiko als andere<br />

glücksspielprodukte birgt,<br />

dem tatsächlichen Schutz der<br />

Spieler entgegensteht und die<br />

Privilegien der Ölg und der<br />

CASAg somit nicht „geeignet<br />

und erforderlich“ sind.<br />

Hinzu kommt, dass nach Auffassung<br />

des eugH die Werbung<br />

von Monopolisten maßv<br />

o l l u n d a u f d a s z u r<br />

Kanalisierung der Spieler zu<br />

den genehmigten Anbietern<br />

erforderliche beschränkt sein<br />

muss. insb dürfe nicht zur aktiven<br />

Spielteilnahme angeregt<br />

werden, „indem das Spiel verharmlost<br />

oder ihm ein posi-<br />

tives image verliehen“ oder<br />

„die Anziehungskraft des<br />

Spiels durch zugkräftige Werbebotschaften<br />

erhöht wird“<br />

(C-316/07 Markus Stoß, Rn<br />

103). Der in Österreich zu beobachtende<br />

befund widerspricht<br />

umfassend diesen<br />

Kriterien: glücksspiel ist ein<br />

allerorts verfügbares und<br />

ganz normales „gut des täglichen<br />

lebens“: Werbung im<br />

Radio, aufdringliche Plakate<br />

an jeder Straßenecke, abendliche<br />

bingo-Shows und „zugkräftige“fernseheinschaltungen<br />

– stets wird glück,<br />

Reichtum und Spielen als at-<br />

traktive freizeitbeschäftigung<br />

suggeriert.<br />

Die nächste Rüge aus luxemburg<br />

ist somit vorprogrammiert.<br />

für das Ausgangsverfahren<br />

bedeuten die aufge-<br />

zeigten unionsrechtswidrigkeiten,<br />

dass die eu-grundfreiheiten<br />

durchschlagen und<br />

bis zu einem eu-konformen<br />

Zustand keine Strafsanktionen<br />

verhängt werden dürfen.<br />

Die Schlussanträge wurden<br />

von generalanwalt Yves bot<br />

für den 31. <strong>März</strong> <strong>2011</strong> angekündigt.<br />

Regulierung in Sicht?<br />

Während sich der eugH also<br />

nach wie vor mit protektionistischen<br />

Maßnahmen einiger<br />

Staaten auseinandersetzen<br />

muss, haben z.b. frankreich,<br />

italien und Dänemark den<br />

Weg einer zeitgemäßen Regulierung<br />

eingeschlagen. Auch<br />

die europäische Kommission<br />

wird demnächst mit der Vorlage<br />

eines grünbuchs zu<br />

online-glücksspiel der weiteren<br />

(Rechts-)entwicklung<br />

neue impulse geben.<br />

Dr. thomas talos, ll.M. (virginia)<br />

ist partner der brandl & talos<br />

Rechtsanwälte Gmbh<br />

Markus arzt ist wissen-<br />

schaftlicher Mitarbeiter der<br />

brandl & talos Rechtsanwälte<br />

www.btp.at


WiRtSChaFtSkaNzlEi<br />

Eustacchio & Schaar – Mit Energie<br />

für italien. eustacchio & Schaar ist eine auf die rechtliche<br />

Vertretung italienischer Mandanten in Österreich und auf den italienischen<br />

Markt spezialisierte Wirtschaftskanzlei.<br />

aa: Welche bedeutung haben die<br />

österreichisch-italienischen<br />

Wirtschaftsbeziehungen?<br />

Dr. a. Eustacchio: italien ist nach<br />

Deutschland der zweitwichtigste Handelspartner<br />

Österreichs bzw. der wichtigste<br />

fremdsprachige. Zugleich haben betriebsansiedlungen<br />

italienischer unternehmen<br />

in Österreich 2010 wieder Aufschwung<br />

erfahren.<br />

aa: Sie sind italienischer abstammung.<br />

Welche Rolle spielte dies bei<br />

der ausrichtung ihrer kanzlei?<br />

Dr. a. Eustacchio: Das interesse an italien,<br />

der Sprache und Kultur wurde familiär<br />

bedingt natürlich schon früh geweckt<br />

und gefördert. neben meinem Jus-Studium,<br />

das ich an der universität graz abschloss,<br />

studierte ich auch in italien. Darüberhinaus<br />

habe ich mein Masterstudium<br />

(ll.M.) an der london School of economics<br />

(lSe) absolviert, womit wir auch<br />

das Spektrum einer international tätigen<br />

Kanzlei bestmöglich abdecken. Durch<br />

meine tätigkeit in einer internationalen<br />

Rechtsanwaltskanzlei in Mailand konnte<br />

ich zudem noch wertvolle Praxiserfahrung,<br />

auch im italienischen Recht, sammeln.<br />

Das allein ist aber nicht genug.<br />

aa: Was benötigt man noch?<br />

Dr. a. Eustacchio: um punkten zu können,<br />

müssen Sie auch die unterschiedlichen<br />

Mentalitäten der italiener und deren<br />

Arbeitsweise verstehen lernen und dazu<br />

braucht man erfahrung. Den einen typischen<br />

italiener gibt es nicht, was sich auch<br />

an der historischen entwicklung italiens<br />

zeigt. Die italiener sind ihrer Region mehr<br />

verbunden als man als Außenstehender<br />

glauben könnte. ganz allgemein vertreten<br />

italienische Mandanten ihren Standpunkt<br />

aber sehr deutlich. Die Herausforderung<br />

ist es, eine differenzierte Sichtweise eines<br />

einmal eingenommenen Rechtsstandpunkts<br />

zu vermitteln. Was auch für österreichische<br />

Klienten gilt, die nach italien gehen.<br />

aa: können Sie die bedürfnisse und<br />

Erwartungen eines italienischen<br />

Mandanten beschreiben?<br />

Dr. a. Eustacchio: Dass wir mit ihm<br />

die gesamte Rechtsberatung ausschließlich<br />

auf italienisch führen, und eben nicht<br />

auf englisch, wird als großer Vertrauens-<br />

18<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

© ONEYE/GOTTWALD/MEINRAD<br />

Ra Dr. andreas Eustacchio, ll.M. (lSE london),<br />

studierte auch in italien und war in<br />

einer Mailänder Sozietät tätig.<br />

beweis gewertet. und durch Kenntnis der<br />

juristischen terminologie sind wir in der<br />

lage, die bedeutung der Jurisdiktion beider<br />

länder glaubwürdig zu vermitteln,<br />

um so unsere italienischen, aber auch österreichischen<br />

Mandanten bei der erreichung<br />

ihrer Ziele erfolgreich zu beraten.<br />

aa: in welchen Rechtsbereichen<br />

sind Sie besonders aktiv?<br />

Dr. a. Eustacchio: Zum einen bei der beratung<br />

der Wahl des passenden Vertriebssystems,<br />

bei immobilientransaktionen,<br />

Vertragsgestaltungen, gerichtsprozessen,<br />

Schiedsverfahren oder Produkthaftung.<br />

Zum anderen im gesellschaftsrecht, bei<br />

grenzüberschreitenden Verschmelzungen,<br />

betriebsansiedlungen und unternehmensgründungen.<br />

Österreich ist als Standort<br />

beliebt, weil es eine Reihe von nationalen<br />

und regionalen förderungen gibt.<br />

aa: Welche projekte erfahren die<br />

stärksten investitionen in italien?<br />

Dr. a. Eustacchio: Das sind verstärkt infrastrukturprojekte,<br />

insbesondere alternative<br />

energieprojekte wegen der besonders<br />

günstigen Stromeinspeise-tarife. Wir begleiteten<br />

österreichische unternehmen etwa<br />

bei investitionen in italien und bei<br />

der errichtung von Photovoltaik-Anlagen.<br />

unsere erfahrung mit den lokalen rechtlichen<br />

gegebenheiten, wie z.b. dem Regionalen<br />

energie- und umweltplan Siziliens<br />

(P.e.A.R.S.) hilft uns, österreichische<br />

unternehmen bei der Überwindung formaljuristischer<br />

Hürden effizient zu unterstützen.<br />

aa: in welchen anderen Rechtsbereichen<br />

zeigen sich auch Formalismen?<br />

Dr. a. Eustacchio: im Zivilprozessrecht<br />

oder auch im Arbeitsrecht. entscheidend<br />

für den wirtschaftlichen erfolg unserer<br />

Mandanten im jeweils anderen land ist ja<br />

auch die Wahl der beschäftigten. Wir haben<br />

gelernt, dass Klienten die wesentlichen<br />

unterschiede im Arbeitsrecht kennen<br />

wollen. Da es da eine lücke gab, bietet<br />

ARS (Akademie für Recht und Steuern)<br />

nun seit vergangenem Jahr ein Seminar<br />

an, bei dem ich gemeinsam mit einem<br />

Südtiroler Kollegen zu den wichtigsten<br />

unterschieden im österreichisch/italienischen<br />

Arbeitsrecht referiere.<br />

aa: Sie sind Experte für produkthaftung<br />

und produktrückrufe. Spielen diese<br />

themen auch in italien eine Rolle?<br />

Dr. a. Eustacchio: Österreich ist das europäische<br />

land mit den meisten produkthaftungsrechtlichen<br />

entscheidungen. in<br />

Österreich aber auch in italien haben<br />

das Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht<br />

eine wesentliche Präventivfunktion<br />

übernommen und zu einem<br />

verbesserten Qualitätsmanagement von<br />

unternehmen geführt. Das zeigt sich vermehrt<br />

an der bereitschaft, auch entsprechende<br />

Sicherheitsmaßnahmen, bis hin zu<br />

freiwilligen Produktrückrufen, mit kompetenter<br />

anwaltlicher beratung koordiniert,<br />

systematisch und rasch anzugehen.<br />

aa: Wie können italienische Mandanten<br />

zu rechtlichen Erstinformationen<br />

gelangen?<br />

Dr. a. Eustacchio: neben der Kontaktaufnahme<br />

mit uns bietet der in italienischer<br />

Sprache gemeinsam mit unserer<br />

Kanzlei verfasste Rechtsleitfaden des<br />

i.C.e. (Handelsförderungsbüro der italienischen<br />

botschaft in Wien), einen guten<br />

einblick in unterschiedliche Rechtsbereiche<br />

des zwischenstaatlichen Waren- und<br />

Dienstleistungsverkehrs, z.b. zum anwendbaren<br />

Recht, zur Wahl des zuständigen<br />

gerichts, den unterschiedlichen Vertriebsformen,<br />

zu forderungseintreibungen<br />

oder Rechtsdurchsetzung von urteilen in<br />

Österreich und italien.<br />

aa: Danke für das Gespräch.<br />

www.eustacchio-schaar.com


hOtEl MODul<br />

Green Event & bunte ideen<br />

interview mit Michael Prantz, Direktor des Wiener Hotel Modul<br />

ist der lernerfolg von der<br />

location abhängig? ist es<br />

besser, außerhalb des<br />

unternehmens zu lernen?<br />

prantz: es hat wohl einen<br />

grund, dass wir jährlich rund<br />

90.000 Seminargäste betreuen.<br />

Der Seminarraum in der eigenen<br />

firma ist oft zu nah am<br />

Arbeitsplatz. Die leute sind<br />

abgelenkt von Mails, telefonaten<br />

und der Atmosphäre<br />

des Alltags. um gewohntes<br />

neu sehen zu können, muss<br />

man von ihm weg. Wir verstehen<br />

uns als ort der begegnung<br />

und stellen alle Annehmlichkeiten<br />

dafür bereit.<br />

Nun wurde aber in den<br />

vergangenen krisenjahren<br />

in Sachen aus- und<br />

Weiterbildung gespart.<br />

Wie haben Sie reagiert?<br />

prantz: lernen und Wissen<br />

wurde nicht abgeschafft. Der<br />

bedarf ist immer da. Wir sind<br />

als Veranstaltungsort gefordert,<br />

die Zeichen der Zeit zu<br />

erkennen. natürlich haben<br />

wir zuerst Preissignale gesetzt.<br />

bis Juni läuft noch eine<br />

Aktion, wo bei buchung eines<br />

Seminares jeder zehnte gast<br />

gratis ist. Zugleich haben wir<br />

uns für die Zukunft aufgestellt.<br />

Wir sind eines der ersten<br />

Hotels in Österreich, welches<br />

sich als green Meeting location<br />

zertifiziert. Damit unterstützen<br />

wir die firmen, die<br />

sich bei uns einbuchen, in derennachhaltigkeitsbestrebungen.<br />

ein umsichtiger umgang<br />

mit allen Ressourcen gehört<br />

zum modernen geschäftsleben.<br />

neben grünem bewusstsein<br />

gibt es bei uns viele bunte<br />

ideen. Wir haben soeben ein<br />

Angebot für Aktivseminare<br />

zusammengestellt. Da stellen<br />

wir den Seminargästen eine<br />

Wii-Playstation zur Verfügung<br />

– perfekt für entspannendes<br />

teambuilding. Vorteil<br />

für die trainer: sie müssen<br />

nichts mitbringen, wir haben<br />

bereits ein Angebot für solche<br />

bedürfnisse.<br />

20<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

Sie sind also speziell auf<br />

das ausbildungsgeschäft<br />

spezialisiert?<br />

prantz: genau, und damit<br />

fällt bei uns auch der typische<br />

interessenskonflikt von touristen<br />

und Seminargästen weg.<br />

Das Seminargeschäft braucht<br />

viel Ruhe und effizienz. Die<br />

Mahlzeiten etwa müssen schnell<br />

abgewickelt werden können,<br />

ohne dass auch nur ein Hauch<br />

von Qualität eingebüßt wird.<br />

Wir haben auch eine spezielle,<br />

leichte Seminarküche entwickelt.<br />

Wir haben ein eigenes<br />

business Service Center und<br />

stellen für jede Veranstaltung<br />

einen eigenen betreuer ab. Das<br />

wird von unseren Kunden ungemein<br />

geschätzt. grundbedürfnisse<br />

wie tageslicht, absolute<br />

ungestörtheit der Veranstaltung,<br />

Räumlichkeiten in<br />

der exakt gewünschten Ausstattung<br />

und größenordnung<br />

sowie Parkplätze müssen sowieso<br />

erfüllt werden.<br />

Michael prantz,<br />

Direktor Wiener hotel Modul<br />

Factbox Eventhotel Modul:<br />

• Insgesamt 1200 m 2 Veranstaltungsfläche auf 3 Geschoßen<br />

• Flexible Raumaufteilung für 25 bis 600 Personen<br />

• Helligkeit, Ruhe<br />

• Business Service Center für professionelle<br />

Betreuung vom Beginn bis zum Ende<br />

einer Veranstaltung<br />

• Rasche Abwicklung der Mahlzeiten<br />

• Gratis Internetcorner<br />

• Tiefgarage<br />

• Aktion bis Juni <strong>2011</strong>:<br />

jeder 10. Seminargast gratis<br />

Eventhotel Modul<br />

1190 Wien<br />

Peter Jordan Straße 78<br />

Tel.: (01) 47 660-116<br />

Mail: modulhotel@wkw.at<br />

Internet: www.hotelmodul.at<br />

www.cateringmodul.at


MOtORRaD<br />

22<br />

vom „Objekt der begierde”<br />

zur adventure tour<br />

Die Motorrad-leidenschaft lässt Rechtsanwalt<br />

Mag. binder-Krieglstein nicht mehr los!<br />

Einige Kollegen werden sich noch<br />

an die fantic Caballero erinnern.<br />

Dieses Kleinmotorrad war vor 25<br />

Jahren das objekt der begierde<br />

zahlloser Jugendlicher. eine sehr hohe,<br />

rot-gelbe enduro, also ein geländegängiges<br />

Motorrad, mit relativ viel Kraft und<br />

einem guten Klang.<br />

Sie war unerschwinglich, hatte man nicht<br />

vermögende, spendable eltern und daher<br />

meist ein ewiger traum. So auch für meine<br />

freunde und mich. Wir mussten unsere<br />

geländeerfahrungen mit unseren getunten<br />

Vespas sammeln. Doch das fahren<br />

im gelände war damals schon unheimlich<br />

aufregend. Als junger erwachsener<br />

dürfte ich dann das erste Mal am Kahlenberg<br />

die ur-enduro, die schwarze-siberne<br />

Yamaha Xt 500 probefahren. Sie hatte<br />

einen Zylinder, das für enduros typisch<br />

hohe Drehmoment und einen schönen<br />

tiefen satten Klang. Damals habe ich mich<br />

in diese Art Motorrad zu fahren verliebt.<br />

Die leidenschaft ließ mich einfach nicht<br />

mehr los. ich sammelte erfahrungen im<br />

gelände und nach einem tV-bericht über<br />

die Rallye Paris Dakar hatte ich wieder<br />

einen unerfüllbaren traum.<br />

So sehr ich die abenteuerlichen fahrten in<br />

der Wüste auch erleben wollte, so gefährlich<br />

(und teuer) war es. Wie man bei Wikipedia<br />

nachlesen kann, starben bereits<br />

rund 60 Personen bei der Rallye. Da die<br />

Motorradfahrer oft alleine unterwegs<br />

sind, muss auch nach schweren Stürzen<br />

(Schulterbruch) bis zum nächsten lager<br />

weitergefahren werden. Hier ist die<br />

grenze zwischen Abenteuer und „extrem<br />

gefährlich“ bereits überschritten.<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

etwas weniger gefährlich und trotzdem<br />

„Abenteuer pur“ waren die enduro-touren,<br />

mit einheimischen tourguides und<br />

teilweise gemieteten Motorrädern, die<br />

uns die schönsten Routen über berge,<br />

durch flüsse und zu ausgezeichneten<br />

gasthäusern zeigten.<br />

Mit den Jahren wurde unsere Ausrüstung<br />

immer professioneller und auch unsere<br />

fahrkünste nahmen stetig zu. in den ersten<br />

Jahren konnten wir am dritten oder<br />

vierten tag kaum gehen, weil wir einen<br />

„ganzkörpermuskelkater“ hatten. Mittlerweise<br />

meistern wir auch die schwierigen<br />

Passagen mehr mit technik als mit<br />

Kraft.<br />

Als belohnung für ein beruflich anstrengendes<br />

Jahr als <strong>Anwalt</strong> belohnte ich mich<br />

im november 2009 mit einer einwöchigen<br />

tour durch die Wüsten tunesiens.<br />

für diese tour konnte Klaus Kinigadner<br />

als tourguide gewonnen werden.<br />

neben seiner Motorrad-erfahrung hat er<br />

einen speziellen tiroler Schmäh, der der<br />

tour einen sehr humoristischen touch<br />

gab. Während wir in der toskana relativ<br />

anspruchsvolle, schweißtreibende und<br />

kurze Passagen meisterten, standen in<br />

Die bikergruppe mit Mag. Clemens binderkrieglstein<br />

(l.) und klaus kinigadner (2.v.l.)<br />

tunesien tagesetappen von mehreren<br />

hundert Kilometern auf dem Plan.<br />

Die fahrt im tiefen Sand in den Dünen ist<br />

etwas ganz besonderes. es erinnert ein<br />

bisschen an Skifahren oder Snowboarden.<br />

Das Schwierige beim fahren in den<br />

Dünen ist, dass man immer in fahrt bleiben<br />

und verhindern muss, dass sich das<br />

Motorrad in den Sand gräbt.<br />

gelingt dies nicht, so benötigt man viel<br />

Kraft um das bike wieder anfahren zu<br />

können. Auch kräftige Männer verlassen<br />

die Kräfte, wenn sie nach fünf oder mehr<br />

solcher „Sondereinlagen“ das bike wieder<br />

aufheben und in gang bringen. Die<br />

körperliche erschöpfung ist so groß, dass<br />

die Stürze aufgrund von ermüdung zunehmen.<br />

Viele teilnehmer waren am Rand der<br />

totalen erschöpfung, das abendliche beisammensein<br />

wurde immer kürzer, damit<br />

man am nächsten tag um 8 uhr halbwegs<br />

ausgeschlafen am bike sitzen konnte.<br />

Doch die stundenlangen, schnell zu fahrende<br />

Passagen durch Steinfelder oder<br />

Dünen, vorbei an wilden Kamelen waren<br />

unvergessliche erlebnisse. ein besonderes<br />

erlebnis waren die thermalquellen<br />

von Ksar ghilane, die man nach einer<br />

langen fahrt durch die Wüste erreicht. in<br />

dieser gegend befinden sich auch die<br />

filmkulissen zu Star Wars, die auch angefahren<br />

werden.<br />

ich kann jedem nur empfehlen, derartige<br />

Reisen zu unternehmen, da sie unvergessliche<br />

Abenteuer sind.<br />

RA Mag. Clemens Binder-Krieglstein,<br />

www.cbk.at


aktiENFORuM<br />

Der Staat als unternehmer –<br />

ein auslaufmodell. Die Wiener börse<br />

Ag hat Anfang februar Vorschläge präsentiert, um<br />

vorhandene Privatisierungspotenziale in Österreich<br />

zu nutzen und damit die Zahl der börsenotierten<br />

unternehmen in Österreich zu steigern.<br />

Staatliche beteiligungen an infrastrukturunternehmen<br />

und<br />

energieversorgern sollen dem<br />

Konzept nach aber nicht vollständig<br />

veräußert werden, sondern auf<br />

eine absolute Mehrheit (50% plus eine<br />

Aktie) bzw. eine Kernaktionärsfunktion<br />

mit Sperrminorität (25% plus eine Aktie)<br />

zurückgefahren werden. Die Wiener börse<br />

Ag hat ein Privatisierungspotenzial<br />

von bis zu 24 Mrd. euro über teilver-<br />

käufe von öffentlichen beteiligungen an<br />

energieversorgern, der bundesimmobiliengesellschaft<br />

sowie an Regionalflughäfen<br />

und etwa der Münze Österreich errechnet.<br />

nicht in diesen berechnungen<br />

enthalten ist der eisenbahnkonzern Öbb<br />

und der Autobahnbetreiber Asfinag, da<br />

diese betriebe aufgrund zu hoher Schulden<br />

und zu geringer Rentabilität für im<br />

Moment nicht privatisierbar eingestuft<br />

werden.<br />

Das Aktienforum als Verband der österreichischen<br />

emittenten unterstützt diese<br />

initiative, da eine Stärkung des Wiener<br />

Kapitalmarktes dringend notwendig<br />

ist. Seit über drei Jahren gibt es nicht einen<br />

einzigen börsegang in Wien. Die<br />

Zahl der an der Wiener börse notierten<br />

unternehmen ist seit 2007 um ein fünftel<br />

von über 100 firmen auf nur noch 81 gesellschaften<br />

per ende 2010 geschrumpft.<br />

Die Hintergründe für den Schrumpfungsprozess<br />

sind vielseitig: Übernah-<br />

24<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

men, Überregulierung und fehlendes<br />

investoreninteresse sind jedoch die<br />

Hauptursachen. bereits in der Vergangenheit<br />

gab es mehrmals entwicklungen,<br />

die zu einem deutlichen Rückgang der<br />

börsenotierten unternehmen in Österreich<br />

geführt hat. und in den vergangenen<br />

Jahrzehnten waren Privatisierungen<br />

durch den Staat stets ein erfolgreiches<br />

gegenmittel gegen den Schrumpfungsprozess.<br />

eine belebung des Kapitalmarktes<br />

über teilprivatisierungen öffentlicher<br />

unternehmen würde jedenfalls zu einem<br />

gesteigerten investoreninteresse am österreichischen<br />

Kapitalmarkt führen und<br />

erleichtert es auch private unternehmen<br />

an die börse zu bringen, wie sich in vergangenen<br />

Jahrzehnten gezeigt hat.<br />

Volkswirtschaftlich bringt eine erhöhung<br />

der börsenumsätze einen großen nutzen,<br />

da eine Stärkung des Kapitalmarktes<br />

auch zu einem höheren Wirtschafts-<br />

wachstum und mehr beschäftigung<br />

führt. Diese Wechselwirkung ist wenig<br />

überraschend, da börsen eine wichtige<br />

funktion in der unternehmensfinanzierung<br />

haben und insbesondere für investitions-,<br />

Wachstums- und innovationsfinanzierung<br />

eine wesentliche Rolle haben.<br />

Derart risiko-behaftete Vorhaben können<br />

klassische fremdkapitalgeber oft<br />

nicht finanzieren, hier ist ein funktionierender<br />

Markt für eigenkapitalfinanzierung<br />

erforderlich.<br />

Mag. peter Schiefer<br />

Geschäftsführer<br />

Aktienforum – Österreichischer<br />

Verband für Aktien-<br />

Emittenten und -investoren<br />

www.aktienforum.org<br />

Effizienzgewinne durch<br />

intelligente privatisierungen<br />

es gibt aber neben der belebung des<br />

Marktes auch ein zweites volkswirtschaftliches<br />

Argument, das für die vorgeschlagenen<br />

teilprivatisierungen spricht:<br />

Der Widerspruch zwischen politischen<br />

interessen und betriebswirtschaftlich effizientem<br />

Management von unternehmen<br />

ist im Regelfall nicht lösbar und geht<br />

schlussendlich zu lasten der effizienz<br />

der unternehmen. Dass der Staat bei wesentlichen<br />

beteiligungen eine Kernaktionärsfunktion<br />

übernehmen sollte, ist unbestritten.<br />

Durch teilprivatisierungen<br />

über die börse lassen sich aber die Vorteile<br />

einer stärkeren betriebswirtschaftlichen<br />

Ausrichtung von unternehmen mit<br />

einer strategisch wichtigen Kernaktionärsfunktion<br />

des Staates kombinieren.<br />

Damit derart intelligente Privatisierungen<br />

allerdings funktionieren, ist es notwendig,<br />

dass sich die öffentliche Hand<br />

in Zukunft tatsächlich auf die Kernaktionärsfunktion<br />

beschränkt. Die Privatisierungserlöse<br />

von bis zu 24 Mrd. euro<br />

sollten aus Sicht des Aktienforums<br />

angesichts der gallopierenden Staatsverschuldung<br />

für die Schuldentilgung<br />

verwendet werden, womit die jährliche<br />

Zinsbelastung der öffentlichen Hand<br />

um bis zu eine Mrd. euro pro Jahr sinken<br />

würde. Mit den frei werdenden Mitteln<br />

lassen sich jedes Jahr zahlreiche Zukunftsinvestitionen<br />

in infrastruktur,<br />

forschung und bildung finanzieren<br />

und damit kann ein nachhaltiger volkswirtschaftlicher<br />

nutzen gestiftet werden.<br />

für die Politik ergäbe sich aus einer derartigen<br />

Strategie ein doppelter nutzen:<br />

Sie würde ein klares bekenntnis zum<br />

Kapitalmarkt abgeben und Handlungsspielraum<br />

für kluge investitionen in die<br />

Zukunft gewinnen.


kanzleisoftware<br />

elektronischer Akt für groß und Klein<br />

kaum eine juristische<br />

branchensoftware ist<br />

so vielseitig und flexibel,<br />

wie WinCaus.<br />

net. Das gilt auch für die größe<br />

der Kanzlei oder des unternehmens.<br />

Von der ein-Mann-<br />

Kanzlei bis zur vernetzten it-<br />

Struktur mit mehreren Standorten<br />

erfüllt WinCaus.net alle<br />

Anforderungen mühelos.<br />

keine Frage der Größe<br />

Das lizenzmodell von Win-<br />

Caus.net ist denkbar einfach:<br />

mit einer unlimitierten Mehrplatzlizenz<br />

kann man beliebig<br />

viele Anwender in einem<br />

netzwerk mit WinCaus.net<br />

arbeiten lassen. nach oben<br />

setzt die Software keine grenzen.<br />

und das gilt auch für<br />

andere wichtige Kenngrößen,<br />

wie etwa die Aktenzahl, die<br />

Anzahl der Dokumente oder<br />

eben die Standorte, an denen<br />

die Software eingesetzt wird.<br />

So gibt es beispielsweise<br />

einen WinCaus.net Kunden,<br />

der über 1,5 Millionen Akten<br />

in WinCaus.net verwaltet. ein<br />

anderer bringt täglich bis zu<br />

1.000 Schriftsätze im webeRV<br />

ein. und wieder ein anderer<br />

nutzt die Software an insge-<br />

WinCaus.net<br />

ist eine von<br />

Microsoft-iSvzertifizierte<br />

Software,<br />

welche alle<br />

anforderungen<br />

im kanzleialltag<br />

bewältigt.<br />

samt 28 Standorten österreichweit.<br />

Diese flexibilität ist unschlagbar.<br />

Dafür bürgt auch das Microsoft<br />

iSV Zertifikat, über<br />

das sich WinCaus.net bereits<br />

seit 2006 freuen darf. im Hinblick<br />

auf den technologischen<br />

Vorsprung der Software wurde<br />

diese Zertifizierung auch<br />

schon für Microsoft Windows<br />

7 eingereicht, und zwar sowohl<br />

in der 32-bit als auch in<br />

der 64-bit Version. Damit ist<br />

WinCaus.net die einzige Microsoft<br />

zertifizierte juristische<br />

branchensoftware / elektronische<br />

Aktsoftware am Markt.<br />

Elektronische<br />

aktenführung<br />

Die vielfältigen einsatzmöglichkeiten<br />

von WinCaus.net<br />

im juristischen bereich sind<br />

nicht auf <strong>Anwalt</strong>skanzleien<br />

beschränkt. Die öffentliche<br />

Verwaltung setzt die Software<br />

ebenso ein, wie banken oder<br />

Versicherungen. Die komplette<br />

umsetzung eines elektronischen<br />

Aktes im Programm<br />

sichert zahlreiche Anwendungsgebiete,<br />

etwa für das<br />

Dokumentenmanagement<br />

oder die fristenkalendierung.<br />

neu ist, dass WinCaus.net als<br />

eigenes Softwarepaket für die<br />

elektronische Aktenführung<br />

zu haben ist. enthalten sind<br />

Personen- und Aktenverwaltung<br />

mit dem kompletten Dokumentenmanagement,<br />

den<br />

fristen- und Kalenderfunktionen.<br />

gerade das Dokumentenmanagement<br />

bietet organisationen<br />

mit großen Struk-<br />

turen eine gute Möglichkeit<br />

zur optimierung der Verwaltung.<br />

Schließlich können neben<br />

klassischen textdokumenten<br />

auch alle anderen<br />

Dateien direkt im Akt abge-<br />

legt werden. Mit dem Versionsmanagement<br />

kann zudem<br />

jede Änderung eines Dokuments<br />

gesondert aufgerufen<br />

werden. Mithilfe selbst erstellter<br />

Dokumentenvorlagen erstellt<br />

man Dokumente im<br />

Handumdrehen, denn die wesentlichen<br />

informationen entnimmt<br />

WinCaus.net direkt<br />

dem elektronischen Akt.<br />

NEu: automatischer<br />

E-Mail versand (Modul<br />

Outlook / Email)<br />

Mit dem standardisierten<br />

outlook e-Mail Modul ist es<br />

ab sofort möglich, in mehreren<br />

Akten gleichzeitig ein e-<br />

Mail automatisch, aufgrund<br />

einer Aktivität (tätigkeit) zu<br />

versenden. Wie bei der erstellung<br />

von Dokumenten sind<br />

die inhalte flexibel über Variablen<br />

gestaltbar. Man könnte<br />

fast von einem Serienbrief in<br />

e-Mail form sprechen. gerade<br />

bei Aussendungen an mehrere<br />

Klienten ist dieser Versand<br />

bequem und schnell.<br />

Die e-Mail Vorlagen können<br />

selbstverständlich individuell<br />

angepasst werden.<br />

NEu: Ediktsdateiabgleich<br />

(Modul Edikte)<br />

eine weitere neuerung bringt<br />

der ediktsdateiabgleich. Damit<br />

werden auf Knopfdruck<br />

alle Personen aus den eigenen<br />

Akten mit der ediktsdatei der<br />

Justiz abgeglichen. Personen<br />

zu denen ein Konkursedikt<br />

veröffentlicht worden ist, werden<br />

in einer liste ausgeworfen.<br />

Das edikt selbst druckt<br />

WinCaus.net in einer übersichtlichen<br />

Darstellung aus.<br />

Damit weiß man immer aktuell,<br />

welche Parteien konkursverfangen<br />

sind – und zwar<br />

auch bei hunderten Akten.<br />

<strong>2011</strong><br />

kaNzlEiSOFtWaRE<br />

10 JahRE<br />

aNWalt aktuEll<br />

EDv 2000 freut sich<br />

über den anhaltenden<br />

Erfolg von<br />

aNWalt aktuEll<br />

und gratuliert<br />

dem herausgeber zum<br />

zehnjährigen Jubiläum!<br />

EDv 2000<br />

Systembetreuung Gmbh<br />

1120 Wien, Bonygasse 40/Top 2<br />

office@edv2000.net<br />

www.edv2000.net<br />

Tel.: +43 (0)1 812 67 68 -0<br />

Fax: DW-20<br />

Dragon Dictation Solutions<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

25


uChtipp<br />

„Cash Pooling”<br />

Modernes liquiditätsmanagement aus finanzwirtschaftlicher,<br />

rechtlicher und steuerlicher Sicht. Cash Pooling hat in den vergangenen<br />

Jahren erheblich an bedeutung gewonnen. große<br />

Konzerne bedienen sich bereits seit langem dieser bewährten<br />

Strategie, um ihre liquidität und ihre finanzierungskosten zu<br />

optimieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steiergn.<br />

Mit den aktuellen entwicklungen im banken- und Softwaresektor<br />

stehen allen gößeren unternehmen neue und effiziente Möglichkeiten<br />

für ein erfolgreiches Cash Management zur Verfügung.<br />

im euro-Raum ist Cash Pooling grenzüberschreitend ohne<br />

Wechselkursdifferenzen möglich, was die Anwendungsmöglichkeiten<br />

ebenfalls wesentlich erweitert. in diesem Sinne wendet<br />

sich das buch an alle, die ihr Cash Management optimieren<br />

wollen. eine detaillierte behandlung erfahren auch die rechtlichen<br />

und steuerlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang<br />

mit Cash Pooling anhand zahlreicher Praxisbeispiele.<br />

„Mergers & Acquisitions”<br />

leitfaden zum Kauf und Verkauf von unternehmen. Die erweiterte<br />

zweite Auflage des praxiserprobten leitfadens fasst genau<br />

und verständlich die wichtigsten Strategien, Analyseinstrumente<br />

und Maßnahmen bei unternehmenskäufen und -verkäufen<br />

zusammen.<br />

Der leitfaden ermöglicht eigentümern, unternehmern, top-<br />

managern, beratern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten einen<br />

schnellen einstieg in Vorgehensweisen und Methoden zur erfolgreichen<br />

umsetzung von Mergers & Acquisitions. bewährte<br />

Checklisten dienen als basis für die Praxis: beschreibung von<br />

Akquisition bzw. Kooperationskandidaten; Vertraulichkeitserklärungen;<br />

Präsentation des Käufers; Absichtserklärung (letter<br />

of intent); beurteilung von transaktionsobjekten; Projektpräsentation<br />

für Vorstand und Aufsichtsrat (beteiligungserwerb<br />

bzw. Veräußerung); inhalte eines Verkaufsmemorandums.<br />

26<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

Polster-Grüll, Berghuber, Dolezal,<br />

Kremslehner, Polster, Schwerdtfeger,<br />

Taucha, Zerwas, Rieder<br />

Cash pooling<br />

2. Auflage, 288 Seiten, Kart<br />

www.lindeverlag.at<br />

ISBAN: 9783714300086<br />

EUR 45,–<br />

Kummer, Eiffe, Mölzer<br />

Mergers & axquisitions<br />

Shop.lexisnexis.at<br />

114 Seiten, Wien <strong>2011</strong><br />

ISBN 978-3-7007-4853-3<br />

EUR: 25,–<br />

„Der Staatsstreich vom 20. Juli 1944”<br />

Politische Rezeption und traditionsbildung in der bRD.<br />

Heute ist der »20. Juli 1944« als Synonym für das Attentat auf<br />

Hitler und den gescheiterten Staatsstreich fest im historischen<br />

gedächtnis der bundesrepublik verankert. Dass das Datum<br />

zum Symbol wurde für den tätigen Widerstand einer größeren<br />

gruppe deutscher offiziere, beamter und Politiker, ist nicht zuletzt<br />

das Verdienst jahrzehntelanger Arbeit der von überlebenden<br />

Mitstreitern gegründeten »Stiftung 20. Juli 1944« und deren<br />

gleichnamiger forschungsgemeinschaft. Das bemühen der Angehörigen,<br />

den Auftrag und das geistige Vermächtnis des Widerstandes<br />

zu pflegen, war im nachkriegsdeutschland immer<br />

wieder Anfeindungen und ideologisch motiviertem, politischem<br />

Widerstand ausgesetzt.<br />

Rüdiger von Voss legt dar, wie das »geistige Vermächtnis« des<br />

deutschen Widerstandes um graf Stauffenberg in sechzig Jahren<br />

bundesrepublik von bundespräsidenten und -kanzlern aufgefasst<br />

und vermittelt wurde.<br />

Rüdiger von Voss<br />

Der Staatsstreich<br />

vom 20. Juli 1944<br />

Festeinband mit Schutzumschlag<br />

159 Seiten, www.lukasverlag.com<br />

ISBN 978-3-86732-097<br />

EUR 19,80<br />

„Wege der Sicherheitsgesellschaft”<br />

gesellschaftliche transformationen der Konstruktion und Regulierung<br />

innerer unsicherheiten. Das gefühl allgegenwärtiger<br />

bedrohung durch gewalt und Kriminalität ist mittlerweile in<br />

das Alltagsleben eingesichert und durchdringt die organisation<br />

sozialer beziehungen und das Verhalten der gesellschaftsmitglieder<br />

auch jenseits unmittelbarer gefährdungslagen und Risikosituationen.<br />

Parallel dazu erleben wir seit einiger Zeit die entwicklung<br />

einer Kontrollkultur, in der sowohl die staatliche<br />

Kontrolle von Kriminalität als auch die Mechanismen sozialer<br />

Kontrolle im Alltag neue formen annehmen; die Vorstellungen<br />

sozialer ordnung wandeln sich ebenso wie auch die Mechanismen<br />

ihrer Herstellung. Mit dem etikett „Sicherheitsgesellschaft“<br />

werden diese entwicklungen als grundlegende gesellschaftliche<br />

transformationsprozesse der Konstruktion und<br />

Produktion sozialer ordnung und innerer Sicherheit sowie der<br />

Herausbildung einer neuen formation sozialer Kontrolle interpretiert.<br />

Axel Groenemeyer (Hg.)<br />

Wege der Sicherheitsgesellschaft<br />

Wiesbaden: VS Verlag für<br />

Sozialwissenschaften 2010,<br />

360 Seiten, Mit 9 Abb.<br />

u. 18 Tab. Broschur,<br />

www.vs-verlag.de<br />

ISBN 978-3-531-17793-4<br />

EUR 34,95


Wozu ausländer?<br />

ganz einfach: Weil das Pensionssystem bereits jetzt nur funktioniert,<br />

weil aus dem laufenden budget 4,3 Milliarden euro zugezahlt werden!<br />

Robert Dempfers buch<br />

„Wozu Ausländer?“<br />

hat es in sich. Auf<br />

drei ebenen: im Zitieren<br />

von Schmankerln des<br />

alltäglichen österreichischen<br />

Ausländerhasses, in teilweise<br />

bewegenden gesprächen mit<br />

immigranten und durch ein<br />

Zahlenmaterial, das im grunde<br />

all jenen die trompete<br />

stopft, die in der Politik Ausländerhetze<br />

– subtil bei der<br />

ÖVP, offen bei der fPÖ – treiben.<br />

genialer einstieg: „Sie begehen<br />

70 Prozent aller Straftaten…Sie<br />

nehmen jährlich 70<br />

Milliarden euro an Sozialleistungen<br />

in Anspruch. ihre ernährungsgewohnheitenkosten<br />

das gesundheitssystem<br />

450 Milliarden euro jährlich<br />

nur für Arzneimittel… in nur<br />

zehn Jahren hat sich der<br />

Anteil an Sozialhilfeempfängern<br />

verdoppelt… Mit durchschnittlich<br />

58,5 Jahren gehen<br />

sie in Pension… es ist nicht zu<br />

leugnen: Österreich hat ein<br />

veritables inländer-Problem.“<br />

Dumpfer hass<br />

bemerkenswert, dass es in<br />

dieser Situation, wo es sehr<br />

viele gute gründe gäbe, vor<br />

der eigenen türe zu kehren, in<br />

Österreich eine Stimmung des<br />

dumpfen Hasses gibt, der –<br />

offenbar nationaltypisch – anonym<br />

daher kommt. Doch<br />

wer glaubt, man müsse diese<br />

Rülpser aus dem Hinterhalt in<br />

erster linie dem Reich der<br />

Strache-Prolos zuordnen, der<br />

irrt: „gebt ihnen den klei-<br />

nen finger und sie wollen<br />

die ganze Hand bzw. das<br />

land“ (anonymer Kurier-leser).„’tausche<br />

Schafhirten gegen<br />

facharbeiter’ spielt es<br />

nicht.<br />

Das boot ist voll, und das ist<br />

unser Dilemma.“ (anonymer<br />

Presse-leser). „Die beste Medizin<br />

gegen diese Moslem-<br />

Krankheit ist:<br />

1. bei arab. und türk. namen<br />

und islam. Religionszugehörigkeit<br />

keine Arbeit geben.<br />

2. Aberkennung der unrechtmäßig<br />

verliehenen Staatsbürgerschaft.<br />

3. sämtliche Sozialleistungen<br />

streichen.<br />

4. nichts bei Moslems und<br />

türken kaufen.“ (anonymer<br />

Presse-leser). Weitere leckerlis<br />

im buch.<br />

abwehr-Stimmung<br />

Die gesamtheit der Medien –<br />

insbesondere auch durch ihre<br />

Präsentation markanter Politikerstatements<br />

– schafft ein<br />

Meinungsbild, so buchautor<br />

Robert Dempfer, dessen fremdenfeindlichkeit<br />

„auf die gefragten<br />

facharbeiter und top-<br />

Arbeitskräfte – die um sich<br />

herum wieder Jobs schaffen –<br />

wenig Anziehungskraft ausübt.“<br />

Die manifeste Abwehr des<br />

„fremden“, der mit wildem<br />

Schnauz und Harem bei uns<br />

einzudringen versucht, trifft<br />

rein statistisch schon eine ganze<br />

Menge „integrierter Mitbürger“:<br />

Robert Dempfer<br />

Wozu ausländer?<br />

Eine Chance für<br />

unsere Gesellschaft<br />

Ueberreuter Verlag,<br />

geb., 192 Seiten,<br />

ISBN 978-3-8000-7497-6<br />

„Am 01. Januar 2010 lebten<br />

895.000 Ausländer (Personen<br />

ohne Staatsbürgerschaft) und<br />

1,468 Millionen Menschen<br />

mit Migrationshintergrund<br />

(eltern im Ausland geboren)<br />

in Österreich.“<br />

Der konsequente Ausländerhasser<br />

muss sich logischerweise<br />

jeden fünften Mitbürger<br />

„vornehmen“.<br />

ausblick<br />

Deutschland und Österreich<br />

sind in der eu jene beiden<br />

Staaten, die ihren Arbeitsmarkt<br />

durch Übergangsfristen<br />

bis 2014 „schützen“. Jene<br />

Wanderbewegung, speziell<br />

aus den osteuropäischen Staaten,<br />

die schon seit 2004 im<br />

gange ist, hat längst schon<br />

attraktive Jobs in den liberaleren<br />

Staaten des Kontinents<br />

gefunden. laut Konsumentenschutzministerium<br />

ist ab<br />

2014 lediglich mit einer Zahl<br />

von 20.000 bis 25.000 Arbeitskräften<br />

zu rechnen, die in Österreich<br />

ihr glück suchen.<br />

Die Aussicht, dass die finanzierung<br />

des österreichischen<br />

Pensionssystems zusammenbricht,<br />

ist kein mutwillig an<br />

die Wand gemaltes Menetekel.<br />

Statistik vom 01. Januar 2010:<br />

„gesamtbevölkerung Österreichs<br />

8.377.000 Personen, davon<br />

4.300.000 nichterwerbstätige<br />

und 4.077.000 erwerbs-<br />

tätige. Das Schreckens-Verhältnis<br />

von 1:1 (oder exakt<br />

1:1,05) ist längst erreicht.<br />

Nette Worte<br />

liest man in dem buch „Wozu<br />

Ausländer?“ die interviews<br />

mit einigen immigranten, erkennt<br />

man erstens, dass sich<br />

die meisten von ihnen klar<br />

als „Österreicher“ definieren,<br />

und zweitens, dass sie die an<br />

jeder ecke spürbaren Ressentiments<br />

relativ gut wegstecken.<br />

Wie die Reise angesichts politischer<br />

Abwehrhaltungen und<br />

buChtipp<br />

Der autor:<br />

Mag. Robert Dempfer<br />

war Journalist und ist<br />

seit vielen Jahren in<br />

Österreich sowie<br />

international im<br />

sozialen Bereich tätig.<br />

Österreichisches Rotes<br />

Kreuz, Generalsekretariat,<br />

Leiter Gesellschaftspolitik<br />

und humanitäre Diplomatie<br />

robert.dempfer@roteskreuz.at<br />

real existierenden Ausländerhasses<br />

weiter geht, kann uns<br />

auch dieses buch nicht erklären.<br />

einen wertvollen beitrag<br />

zur gegenüberstellung der realen<br />

Zahlen und der emotionalen<br />

lage in Österreich leistet<br />

das buch auf jeden fall.<br />

unter anderem mit einem Zitat<br />

der Migrationsforscherin<br />

gudrun biffl: „Heute zahlen<br />

Ausländer mehr in das Sozialsystem<br />

ein als sie herausbekommen.“<br />

Wie sehr sich hier<br />

die Statistik gegen die dumpfe<br />

Volksseele durchsetzen wird<br />

können, kann man nur ahnen.<br />

Dem Autor Robert Dempfer<br />

ist jedenfalls zu danken dafür,<br />

dass er „eine Minute vor<br />

zwölf“ die gefahren aufzeigt,<br />

den derzeitigen Anti-Ausländer-Kurs<br />

in Österreich beizubehalten.<br />

Dietmar Dworschak<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

27


vERWaltuNGSREFORM<br />

Der Maiswurzelbohrer<br />

oder wie ein Schädling die Verwaltungsreform verhindert. Was Mais ist,<br />

war mir bekannt. ebenso, was eine Wurzel und ein bohrer ist. Doch Hand<br />

aufs Herz: Hätten Sie gewusst, was ein Maiswurzelbohrer ist? ich nicht.<br />

So dachte ich zunächst an ein<br />

technisches gerät, etwa zur unterstützung<br />

bei der Maisernte,<br />

oder an einen auf die Maiswurzel<br />

bezogenen erdbohrer, doch weit gefehlt.<br />

Dank der Maiswurzelbohrer-Verordnung<br />

2010 (Salzburger landesgesetzblatt<br />

nr. 61/2010, basierend auf einer<br />

eu-Verordnung) weiß ich nun, dass der<br />

Maiswurzelbohrer ein Schädling ist.<br />

Man darf ihn daher nicht verwechseln<br />

mit dem erdbohrer. Denn neuesten erkenntnissen<br />

der university of California<br />

zufolge beherrscht dieser, also der Samen<br />

der Pflanze namens gewöhnlicher<br />

Reiherschnabel (ja natürlich – eine geranienart),<br />

die technik, sich selbst zur fortpflanzung<br />

in die erde zu bohren. Der<br />

erdbohrer ist also kein Schädling. Warum<br />

der Maiswurzelbohrer seinen zuordnenden<br />

namen trägt, lässt sich leicht ergründen.<br />

er befällt nämlich den Mais,<br />

obwohl dies früher wohl anders war.<br />

Denn nach der Salzburger Maiswurzelbohrer-Verordnung<br />

des Jahres 2004 stellte<br />

er auch eine gefahr für Soja, gurken,<br />

Zucchini und sogar Melonen dar. entweder<br />

hat es der Maiswurzelbohrer zwischen<br />

den Jahren 2004 und 2010 eingesehen,<br />

dass er seinem namen gerecht<br />

werden muss, oder aber ist es dem<br />

Verordnungsgeber bekannt geworden,<br />

dass z.b. im ganzen bundesland Salzburg<br />

keine Melonen angebaut werden.<br />

Den wahren Hintergrund wollen wir<br />

aber nicht näher ergründen. tatsache ist,<br />

dass der Maiswurzelbohrer eine Vielzahl<br />

von Menschen und behörden beschäftigt.<br />

Der Maiswurzelbohrer wurde als Quarantäneschadorganismus<br />

gelistet und es sind deshalb<br />

Maßnahmen zur bekämpfung auf landesrechtlicher<br />

Ebene vorgeschrieben.<br />

28<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

So ist jeder eigentümer, fruchtnießer,<br />

Pächter oder Verfügungsberechtigte von<br />

Anbauflächen meldepflichtig, aber auch<br />

gewerbsmäßig bevorratende oder handelnde<br />

Personen. nicht zuletzt aber auch<br />

die inhaber oder Verwahrer von Wirtspflanzen<br />

oder teilen davon (auf angebrachte<br />

bürgerlichrechtliche Überlegungen<br />

wird hier verzichtet).<br />

Auf behördenebene kommen dem amtlichen<br />

Pflanzenschutzdienst der Kammer<br />

für land- und forstwirtschaft, dem bürgermeister<br />

und der bezirksverwaltungsbehörde<br />

Kompetenzen zu. Diese haben<br />

der landesregierung zu berichten, welche<br />

ihrerseits jährlich dem bundesminister<br />

für forstwirtschaft, umwelt und Wasserwirtschaft<br />

berichtspflichtig ist. Wer<br />

auf bundesebene wem von Seiten der eu<br />

wann zu berichten hat, lässt sich der Salzburger<br />

Verordnung nicht entnehmen.<br />

Diese denkt aber auch an Maßnahmen,<br />

falls sich der Maiswurzelbohrer nicht an<br />

politische grenzen halten will und – wie<br />

tollkühn – bundesländerübergreifend tätig<br />

wird. bekämpft wird der Maiswurzelbohrer<br />

übrigens mit Sexualpheromon-<br />

fallen, welche nach den örtlichen<br />

gegebenheiten, jedoch rasterförmig, anzuordnen<br />

und zu kontrollieren sind.<br />

Rechnet man die involvierten behörden<br />

auf neun bundesländer hoch, so sind al-<br />

lein auf gemeinde- und landesebene in<br />

Österreich 35 behörden mit dem Schädling<br />

beschäftigt. Hinzu kommen die bundes-<br />

und eu-behörden.<br />

Der Maiswurzelbohrer verhindert also<br />

mit seiner „behördenbeschäftigungsdichte“<br />

jede sinnvolle Verwaltungsreform.<br />

um eine solche verwirklichen zu<br />

können, wird wohl zuvor dem Maiswurzelbohrer<br />

mittels eu-Verordnung zu verbieten<br />

sein, sich im eu-Raum zu etablieren.<br />

Dr. Christian adam,<br />

Rechtsanwalt in Salzburg<br />

Autor, Vortragender und<br />

Experte u.a. für Verwaltungs-<br />

und Verwaltungsstrafrecht<br />

www.ra-adam.at


1. Dreiländerforum<br />

Strafverteidigung –<br />

„Effektive Strafverteidigung”<br />

Am 18./19. februar <strong>2011</strong> wurde<br />

das 1. Dreiländerforum Strafverteidigung<br />

erfolgreich in innsbruck<br />

abgehalten. Diese internationale<br />

Strafrechtstagung in<br />

deutscher Sprache, zugleich der<br />

9. Österreichischer Strafverteidigerinnetag,<br />

wurde von der Vereinigung<br />

Österreichischer Strafverteidigerinnen<br />

veranstaltet.<br />

Die Partnerverbände aus Deutschland<br />

waren die Arbeitsgruppe<br />

Strafrecht des Deutschen <strong>Anwalt</strong>vereins, das organsisationsbüro<br />

der dt. Strafverteidigervereinigungen und das Schweizer forum<br />

Straverteidigung. Die festveranstaltung am freitag mit<br />

ca.140 Personen und die Arbeitssitzungen am Samstag mit<br />

ca. 120 Pers waren sehr gut besucht. ein gutes Drittel der anwesenden<br />

tagungsteilnehmer kam aus dem benachbarten<br />

deutschsprachigen Ausland. Das Ziel der Veranstaltung war,<br />

bei zunehmender internationaler Strafverfolgung, auch die<br />

Strafverteidigung grenzüberschreitend zu vernetzen sowie erfahrungen<br />

und Wissen in kollegialer Weise auszutauschen.<br />

www.strafverteidigung.at<br />

Dr. Markus heidinger, ll.M., Dr. Michael auer<br />

und Mag. Walter Geyer<br />

Dr. b. bierlein<br />

ursula Stenzel<br />

Erster Wiener Rechtssalon ein voller Erfolg<br />

ende Jänner <strong>2011</strong> folgten zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft<br />

und Justiz der einladung der Rechtsanwaltskammer Wien<br />

zum ersten Wiener Rechtssalon im Palais Coburg. Zum thema<br />

„die ganz alltägliche bestechung= - Wirtschaft und Korruption<br />

in Österreich“ diskutierten eoStA Mag. Walter geyer leiter<br />

der mit 1.9.<strong>2011</strong> zuständigen Zentralen Staatsanwaltschaft zur<br />

Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, RA<br />

Dr. Markus Heidinger, ll.M., Partner der Wolf tHeiSS<br />

Rechtsanwälte und Dr. Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer<br />

Wien. im Mittelpunkt standen das Ausmaß der<br />

Korruption in Österreich, die neue Kronzeugenregelung wie<br />

auch die personelle Ausstattung der neuen Staatsanwaltschaft.<br />

untern den gästen waren unter anderem Hon.-Prof. Dr. irmgard<br />

griss, Präsidentin des ogH, Dr. brigitte bierlein, Vizepräsidentin<br />

desVerfassungsgerichtshof Österreich, Justizminister<br />

a.D. Dr. Harald ofner, bezirksvorsteherin ursula<br />

Stenzel, Dr. gerhard benn-ibler, Präsident des Österreichischen<br />

Rechtsanwaltskammertages, Mag. Klaus Hübner, Präsident<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Dr. brigitte birnbaum,<br />

Vizepräsidentin der RAK Wien und Dr. elisabeth Rech,<br />

Vizepräsidentin der RAK Wien. www.rakwien.at<br />

Foto: TT/Hammerle<br />

kOMpEtENz<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

29


kiNDER & RECht<br />

Ein kind als Schaden?<br />

Das Justizministerium hat vor kurzem ein Schadenersatzrechts-<br />

Änderungsgesetz <strong>2011</strong> in begutachtung geschickt.<br />

Erklärtes Ziel ist die beeinträchtigte<br />

Würde behinderter Menschen<br />

wiederherzustellen und die bedürfnisse<br />

von Kindern mit beeinträchtigung<br />

besonders zu berücksichtigen.<br />

Diese Absicht ist ehrenhaft und vollständig<br />

zu unterstützen. Die vorläufige<br />

rechtliche Diagnose lautet aber, dass weder<br />

der Weg dorthin, noch die vorgesehenen<br />

juristischen Mittel ausreichend und<br />

adäquat sind. Die bereits im begutachtungsverfahren<br />

ausgebrochene grundsätzliche<br />

juristische Diskussion darüber,<br />

was denn eigentlich mit diesem entwurf<br />

gemeint und wie der Haftungsausschluss<br />

für Ärzte zu verstehen sei, zeigt, dass<br />

dringender textlicher Klarstellungsbedarf<br />

besteht. Vollkommen unverständlich<br />

ist, wie der Würde von behinderten Menschen<br />

gedient sein soll, wenn für eine einzelne<br />

gruppe von Ärzten, nämlich für<br />

Pränatalmediziner, ein neues zivilrechtliches<br />

Haftungsprivileg geschaffen wird.<br />

es ist auch unverständlich, dass nicht<br />

gleichzeitig das angekündigte sozialrechtliche<br />

Modell, nämlich „besondere<br />

leistungen außerhalb des Schadenersatzrechtes“,<br />

in begutachtung geschickt wird.<br />

Meine Prognose als Praktiker und langjähriger<br />

Kenner der Materie lautet, dass<br />

es – bei beibehaltung dieses textes – für<br />

die betroffenen eltern und Kinder und<br />

für das gesundheitssystem zu Verschlechterungen<br />

kommen wird. es könnte<br />

in diesem bereich zu einem vollkommenen<br />

zivilrechtlichen Haftungsausschluss<br />

für medizinische behandlungsfehler<br />

kommen, ohne dass eine bessere<br />

oder auch nur gleichwertige lösung im<br />

bereich des Sozialrechtes vorhanden ist.<br />

Medizinrechtliche Haftungsfragen werden<br />

weitestgehend durch „Richterrecht“<br />

geklärt. Der oberste gerichtshof hat in<br />

den letzten Jahrzehnten gute Arbeit geleistet<br />

und mit fast allen einzelfallentscheidungen<br />

für eine gerechte und ausgewogene<br />

rechtliche Situation gesorgt [1]<br />

trotzdem ist die forderung nach mehr<br />

„Verrechtlichung“, also detaillierteren<br />

positivrechtlichen Vorgaben für die Judikative,<br />

besonders in diesem „eminent politischen<br />

bereich“, der „zentral an der<br />

Werteordnung einer gesellschaft rührt“,<br />

vollkommen legitim. Mit diesen Worten<br />

hat Prof. Rudolf Welser [2] kürzlich treffend<br />

ausgedrückt, dass man die Richter<br />

nicht ganz alleinlassen sollte. Diese komplexe<br />

thematik sollte aber in einer fach-<br />

30<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

lich tiefgehenden und professionell moderierten<br />

Diskussion unter einbeziehung<br />

von fachexperten aus allen betroffenen<br />

bereichen behandelt werden.<br />

Wir, als Patientenanwälte, beobachten<br />

mit großer Sorge die derzeitigen entwicklungen.<br />

Zur eugenischen indikation<br />

soll man stehen wie man will, sie ist aber<br />

rechtmäßig [3] und sollte nicht durch<br />

„die Hintertür“ bzw. durch rechtliche<br />

Vernebelungstaktik umgangen werden.<br />

einige interessengruppen versuchen, ihre<br />

eigenen Partikularinteressen, die na-<br />

türlich nicht offen genannt werden, auf<br />

diesem Weg durchzubringen. Auch die<br />

Österreichische Ärztekammer, an der<br />

Spitze ein Kammeramtsdirektor, der<br />

selbst Rechtsanwalt ist, applaudiert begeistert<br />

und kritisiert die Kritiker dieses<br />

entwurfes mit Argumenten [4], die einen<br />

ehrenplatz im juristischen Kuriositätenkabinett<br />

verdienen. Die Verpflichtung<br />

ordentlich zu arbeiten komme aus dem<br />

inneren Antrieb, aus ethischem und fachlichem<br />

Verantwortungsgefühl…, jedenfalls<br />

nicht „aus Angst vor Haftung“ als<br />

instrument der Qualitätssicherung. Auch<br />

das ärztliche Disziplinarrecht habe schon<br />

in mehreren fällen wegen schwerwiegender<br />

beruflicher fehlleistungen zu Verboten<br />

von berufsausübungen gesorgt. Also<br />

sei weder aus spezial-, noch aus<br />

generalpräventiven gründen die zivilrechtliche<br />

Haftung für die Pränatalmediziner<br />

notwendig. Konsequent weiter-<br />

gedacht bedeutet dies: gar keine<br />

zivilrechtliche Haftung für Ärzte mehr,<br />

weil der hohe ethische Standard und das<br />

ärztliche Disziplinarrecht ohnedies dafür<br />

sorgen, dass beste Qualität vorliege. Wie<br />

absurd diese Argumentationslinie ist,<br />

zeigt sich auch darin, dass die Österreichische<br />

Ärztekammer jetzt schon von<br />

Ärzten, öffentlich und mit guten Argumenten,<br />

als „Schutzpatronin der Schlampigen“<br />

[5] bezeichnet wird. Standespolitisches<br />

Wunschdenken bzw. trugbilder<br />

helfen uns jedenfalls nicht weiter. Das zivilrechtliche<br />

„einstehen müssen“ für<br />

Es muss<br />

klargestellt<br />

werden, dass<br />

die Geburt eines<br />

kindes niemals<br />

ein Schadensfall<br />

sein kann!<br />

mangelnde Sorgfalt erhöht die Qualität<br />

und wirkt präventiv für alle Professionen.<br />

gerade die entwicklungen der letzten<br />

Jahre im bereich von Qualität, Patientensicherheit<br />

und Risk-Management im<br />

gesundheitswesen wären ohne den „haftungsrechtlichen<br />

Druck“ nicht erfolgt.<br />

Das Resumè lautet daher: zurück an den<br />

Start!<br />

Dr. Gerald Bachinger<br />

NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt<br />

www.patientenanwalt.com<br />

[1] Prof. Dr. Andreas Kletecka im Standard<br />

vom 18.01.<strong>2011</strong><br />

[2] Artikel in „Die Presse“, vom 13.02.<strong>2011</strong>,<br />

von Benedikt Komenda<br />

[3] Prof. Dr. Andreas Kletecka im Standard<br />

vom 18.01.<strong>2011</strong><br />

[4] Österreichische Ärztezeitung, 10. Februar<br />

<strong>2011</strong>, von Karlheinz Kux, „Husslein und seine<br />

„Verirrungen““<br />

[5] Leserbrief in „Der Presse“ vom 5.01.<strong>2011</strong>,<br />

von Prof. Dr. Peter Husslein


kuNSt<br />

hR<br />

GiGER.<br />

täume und<br />

Visionen,<br />

10. <strong>März</strong> –<br />

26. Juni <strong>2011</strong><br />

Mit dieser umfassenden Retrospektive<br />

des 1940 in Chur<br />

in der Schweiz geborenen<br />

HR giger wirft das KunSt<br />

HAuS Wien einen frischen blick auf das<br />

Werk eines kontroversiellen Künstlers,<br />

der wie kaum ein anderer Popkultur und<br />

Cyberculture geprägt hat. Der fokus<br />

der Ausstellung gilt dem Maler und<br />

plastischen Künstler HR giger, der als<br />

der Schöpfer der filmgestalt<br />

„Alien“ für den Regisseur Ridley<br />

Scott weltberühmt und mit<br />

einem Academy Award ausgezeichnet<br />

wurde, zugleich aber ein<br />

reiches künstlerisches oeuvre<br />

vorgelegt hat, das an visionärer<br />

Kraft und abgründiger intensität<br />

seinesgleichen sucht.<br />

HR giger ist ein Künstler der Visionen,<br />

der in seinem biomechanischen<br />

Stil die kollektiven Ängste<br />

der Menschheit angesichts<br />

atomarer bedrohung und technisierung<br />

des lebens in archetypische<br />

bilder gefasst hat. er ist ein<br />

Magier der träume, der in Zyklen<br />

wie jenen zum „necronomicon“<br />

oder zum „tarot“ auch<br />

die verborgensten Schichten des<br />

unterbewussten erkundet und<br />

die Abgründe des Alptraumhaften<br />

und Dämonischen aufsucht.<br />

Wie zwei eng verwobene rote fäden<br />

ziehen sich die themen Sexualität<br />

und tod durch sein gesamtes<br />

Werk; die Ausstellung widmet<br />

ihnen einen eigenen bereich.<br />

Die Retrospektive verbindet berühmte<br />

Schlüsselwerke von HR<br />

giger aus mehr als einem halben<br />

32<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

Jahrhundert künstlerischer tätigkeit mit<br />

noch nie gezeigten Arbeiten und erlaubt<br />

so einen einblick in seine Arbeitsweise<br />

und in die entwicklung seiner unverwechselbaren<br />

Ästhetik.<br />

Drei frauenfiguren in HR gigers Werk –<br />

seiner Muse li tobler, der Sängerin Debbie<br />

Harry und der gestalt der „Sil“ aus<br />

dem film Species – gilt dabei besonderes<br />

Augenmerk. Wesentliche Motive aus HR<br />

gigers Werk stellt die Ausstellung in den<br />

Kontext von Künstlern und bildern, die<br />

ihn besonders inspiriert haben.<br />

Dokumentarfilme über gR giger, Hommagen<br />

an ihn von Künstlern wie Salvador<br />

Dali und günther brus und ein bereich<br />

mit dokumentarischem Material zu<br />

seiner Arbeitsweise runden diese Retrospektive<br />

ab.<br />

„hR GiGER.<br />

täume und visionen”<br />

10. <strong>März</strong> – 26. Juni <strong>2011</strong><br />

Öffnungszeiten:<br />

täglich 10.00 – 19.00 Uhr<br />

Eintrittspreise: € 9,–<br />

ermäßigt € 7,–<br />

Jahreskarte € 20,–<br />

Führungen:<br />

So.- und Feiertag um 15.00 Uhr<br />

und gegen tel. Voranmeldung<br />

kuNSt hauS WiEN<br />

1030 Wien, Untere<br />

Weißgerberstraße 13<br />

T.: + 43 (0)1 712 04 95<br />

info@kunsthauswien.com<br />

www.kunsthauswien.com<br />

Fotos: Roland Gretler © HR Giger, 201


Werkstatt des Pompeo Girolamo Batoni, Detail aus «Doppelporträt Kaiser Joseph II. und seines Bruders Leopold, Großherzog der Toskana», 1769<br />

© Sammlungen des Fürsten von und zu Liechtenstein, Vaduz – Wien, LIECHTENSTEIN MUSEUM, Wien. www.liechtensteinmuseum.at<br />

Erfolgsfaktor Kanzleimarketing<br />

RA-Kanzleimarketing<br />

bietet die präzise Klärung und<br />

die effiziente Vermittlung eines<br />

unverwechselbaren Leistungs-<br />

Profils des <strong>Anwalt</strong>s/der Kanzlei.<br />

Gute Leistungen<br />

gut verkaufen.<br />

Unsere Services<br />

Strategie-Beratung<br />

• Analyse des Kanzlei-Status:<br />

Beratungsschwerpunkte der<br />

Kanzlei, Klientenstruktur,<br />

Unternehmenskultur,<br />

Kommunikationsprogramm<br />

• Definition der Kanzlei-Ziele:<br />

Kanzlei-Vision, Leitbild,<br />

Maßnahmenkatalog Strategie<br />

und Kommunikation<br />

Design/Kommunikation<br />

• Kanzlei-Logo/Corporate Design<br />

• Kanzlei-Homepage<br />

• Kanzlei-Broschüre<br />

• Kanzlei-Newsletter<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Seminar- und Event-Organisation<br />

ra kanzlei<br />

marketing ®<br />

kNOW-hOW<br />

by Dworschak & Partner KG<br />

5020 Salzburg, Österreich, Linzer Bundesstr. 10,<br />

T: +43/(0)662/651 651-0, Fax: DW -30<br />

Office Wien: 1010 Wien, Tuchlauben 13,<br />

T: +43/(0)1/533 66 33<br />

office@ra-kanzleimarketing.com<br />

www.ra-kanzleimarketing.com<br />

Umfassende Anlagekonzepte.<br />

Vom Stiftungsexperten.<br />

Langjährige Erfahrung in der asymmetrischen Wertsicherung<br />

und ein weltweit einzigartiges, mit den großen amerikanischen<br />

Stiftungen vergleichbares Angebot, macht uns zum Veranlagungsspezialisten<br />

von Stiftungen.<br />

Als österreichische Privatbank des Fürstenhauses von Liechtenstein<br />

verstehen wir die Anlageziele von österreichischen und<br />

liechtensteinischen Stiftungen.<br />

Wir beraten Sie gerne.<br />

LGT Bank (Österreich) AG<br />

Kantgasse 1, A-1010 Wien<br />

Tel. +43 1 227 59-0, Fax +43 1 227 59-6790<br />

lgt.austria@lgt.com<br />

www.lgt.at<br />

Wien und 28 weitere<br />

Standorte weltweit.


GRuND & bODEN<br />

Grunderwerbsteuer vermeiden –<br />

auch in zukunft möglich?<br />

Die grunderwerbsteuer<br />

beim liegenschaftserwerb<br />

kann<br />

vermieden werden,<br />

wenn der Kauf indirekt über<br />

einen Verkauf von gesellschaftsanteilen<br />

einer Projektgesellschaft<br />

(share deal) erfolgt.<br />

eine entscheidung des<br />

unabhängigen finanzsenats<br />

(ufS) innsbruck stellt diese<br />

Praxis nun in frage. Kann<br />

man künftig trotzdem grunderwerbssteuer<br />

vermeiden?<br />

Wechselt ein grundstück den<br />

eigentümer, fällt grunderwerbsteuer<br />

(greSt) an. Der<br />

Steuersatz beträgt im Regelfall<br />

3,5%; dazu kommt die<br />

eintragungsgebühr für das<br />

grundbuch in Höhe von – seit<br />

1.1.<strong>2011</strong> – 1,1%. eine gängige<br />

gestaltungsmöglichkeit zur<br />

Verringerung der Steuerbelastung<br />

beim liegenschaftskauf<br />

ist der Verkauf durch Übertragung<br />

von Anteilen an der gesellschaft,<br />

die die liegenschaft<br />

hält. Der eigentümer der<br />

liegenschaft bleibt derselbe;<br />

die eintragungsgebühr entfällt.<br />

ebenso fällt grunderwerbsteuer<br />

an, wenn die gesellschaftsanteile<br />

nicht bei<br />

einer Person vereinigt werden.<br />

Werden allerdings 100% der<br />

gesellschaftsanteile von einem<br />

einzigen gesellschafter<br />

erworben, unterliegt der<br />

Übertragungsvorgang gemäß<br />

§ 1 Abs 3 greStg wieder der<br />

greSt von 3,5 %. Die Praxis<br />

vermied die besteuerung bisher<br />

dadurch, dass zumindest<br />

ein (Zwerg-)Anteil an der<br />

Projektgesellschaft von einem<br />

treuhänder erworben wurde.<br />

Der ufS innsbruck stellte dies<br />

nun in einer entscheidung<br />

(RV/0226-i/09) in frage:<br />

in mehreren Schritten übertrug<br />

ein tiroler seinem Sohn<br />

99 % der Anteile an einer<br />

gmbH, in deren besitz sich eine<br />

liegenschaft befand. 1 %<br />

der Anteile behielt der Vater<br />

34<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

als treuhänder für seinen<br />

Sohn. Der ufS innsbruck bestätigte<br />

zwar, dass weiterhin<br />

für die grunderwerbsteuer<br />

die zivilrechtliche gestaltung,<br />

also die trennung in zwei<br />

gesellschafter maßgeblich sei,<br />

und nicht die sonst im Steuerrecht<br />

maßgebliche wirtschaftliche<br />

betrachtungsweise. er<br />

sah jedoch in der gewählten<br />

gestaltung einen „Missbrauch<br />

von formen und gestaltungsmöglichkeiten<br />

des bürgerlichen<br />

Rechts”. Demnach kann<br />

die Abgabenpflicht durch vertragliche<br />

und gesellschaftsrechtliche<br />

gestaltungen, deren<br />

scheinbar einziger Zweck<br />

die Steuervermeidung ist,<br />

nicht umgangen werden. im<br />

fall des tiroler unternehmens<br />

wurde daher grunderwerbsteuer<br />

vorgeschrieben.<br />

lichtblick: Wirtschaftliche<br />

Rechtfertigung<br />

bis zu einer entscheidung des<br />

Verwaltungsgerichtshofs besteht<br />

nun rechtliche unsicherheit.<br />

Die entscheidung des<br />

ufS innsbruck widerspricht<br />

jedenfalls der bisherigen Verwaltungspraxis<br />

und einschlägigen<br />

Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs:<br />

in mehreren fällen bereits in<br />

den 1980er-Jahren (u.a. in sei-<br />

Wp/Stb Mag. Martina znidaric<br />

ist Wirtschaftsprüferin und<br />

Steuerberaterin bei<br />

DORDA BRUGGER JORDIS.<br />

www.dbj.at<br />

nem erkenntnis vom 12.10.1989,<br />

88/16/0189) hatte der VwgH<br />

entschieden, dass das Halten<br />

von Anteilen durch einen<br />

treuhänder keine greSt auslöse,<br />

dies geschehe erst bei<br />

Auflösung der treuhandschaft.<br />

nicht erkennbar ist<br />

daher, worin der vom ufS<br />

innsbruck angezogene „Missbrauch”<br />

von gestaltungsmöglichkeiten<br />

liegen soll, lässt das<br />

gesetz doch selbst eine solche<br />

Variante zu. Auch aus dem<br />

finanzministerium verlautete<br />

daher, dass von der bisher<br />

herrschenden Verwaltungs-<br />

MMag Stefan artner, MRiCS,<br />

ist Partner und Leiter des<br />

Real Estate Desk bei<br />

DORDA BRUGGER JORDIS.<br />

Er ist weiters Experte für<br />

Gesellschaftsrecht und M&A.<br />

praxis nicht abgegangen werden<br />

soll.<br />

Dennoch: Selbst wenn der<br />

bescheid nicht aufgehoben<br />

wird, kann grunderwerbsteuer<br />

auch künftig im Wege eines<br />

share deals vermieden werden.<br />

Voraussetzung ist wie<br />

schon bisher, dass zumindest<br />

ein zweiter gesellschafter in<br />

der Projektgesellschaft verbleibt<br />

oder dort einen (Zwerg-)<br />

Anteil erwirbt. Wichtig ist allerdings<br />

– jedenfalls bis zu einer<br />

Klarstellung durch den<br />

VwgH – diesen Anteil im eigenen<br />

namen zu halten. Von<br />

reinen treuhandgestaltungen<br />

zum bloßen Zweck der Steuervermeidung<br />

ist aber jedenfalls<br />

abzuraten, und wichtiger<br />

als bisher ist es deutlich darzustellen,<br />

dass eine Aufteilung<br />

auf mehrere gesellschafter<br />

wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

Selbst wenn man den steuersparenden<br />

effekt wegdenkt.<br />

Dafür ist es notwendig, die<br />

wirtschaftlichen Hintergründe<br />

der transaktion nachvollziehbar<br />

zu dokumentieren.<br />

ein Aufwand der sich lohnt:<br />

besser einmal mehr über die<br />

individuelle transaktionsgestaltung<br />

nachgedacht, als einmal<br />

zu viel grunderwerbsteuer<br />

gezahlt.


unionsrecht. nach Ansicht von generalanwältin<br />

Kokott verstoßen territoriale exklusivitätsvereinbarungen bei der<br />

Übertragung von fußballspielen gegen unionsrecht<br />

Das unionsrecht ermöglicht es<br />

nicht, die live-Übertragung von<br />

Premier-league-fußballspielen<br />

in gaststätten unter Verwendung<br />

ausländischer Decoderkarten zu<br />

untersagen.<br />

Die football Association Premier league<br />

(fAPl) ist die organisation der ersten<br />

englischen fußballliga zur Vermarktung<br />

der Spiele dieser liga. Die fAPl<br />

vergibt an ihre lizenznehmer grundsätzlich<br />

das exklusive Recht, die Spiele in ihrem<br />

Sendegebiet, meist dem jeweiligen<br />

land, zu senden und wirtschaftlich zu<br />

verwerten. um diese exklusivität sicher<br />

zu stellen, werden die lizenznehmer verpflichtet<br />

zu verhindern, dass ihre Sendungen<br />

außerhalb des Sendegebietes<br />

gesehen werden können. Dazu ist jeder<br />

lizenznehmer verpflichtet, sein Satellitensignal<br />

zu verschlüsseln und es verschlüsselt<br />

an die Abonnenten in dem ihm<br />

zugewiesenen gebiet zu übermitteln. Die<br />

Abonnenten können das Signal mit einem<br />

Decoder, der eine Decoderkarte benötigt,<br />

entschlüsseln. Weiterhin sieht die<br />

exklusivitätsvereinbarung beschränkungen<br />

des Verkehrs autorisierter Decoderkarten<br />

außerhalb des jeweiligen lizenzgebietes<br />

vor.<br />

Die Ausgangsfälle der vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren<br />

betreffen den<br />

Versuch, diese exklusivität zu umgehen.<br />

unternehmen importieren Decoderkarten<br />

aus dem Ausland, hier aus griechenland,<br />

in das Vereinigte Königreich<br />

und bieten sie dort gaststätten zu günstigeren<br />

Preisen an als das Sendeunternehmen<br />

in diesem land. Diese Praxis ermöglicht<br />

die live-Übertragung von<br />

Premier league fußballspielen in<br />

gaststätten im Vereinigten Königreich<br />

unter Verwendung einer griechischen<br />

Decoderkarte. fAPl versucht,<br />

dies gerichtlich zu unterbinden. Die Rs.<br />

C-403/08 betrifft eine zivilrechtliche<br />

Klage der fAPl gegen die Verwendung<br />

ausländischer Decoderkarten. Der Rs.<br />

C-429/08 liegt ein Strafverfahren gegen<br />

eine besitzerin eines Pubs zu grunde, die<br />

Spiele der Premier league unter Verwendung<br />

einer griechischen Decoderkarte<br />

zeigte. in beiden Verfahren hat der High<br />

Court dem gerichtshof mehrere fragen<br />

zur Auslegung des unionsrechts vorgelegt.<br />

generalanwältin Juliane Kokott legt<br />

dar, dass die in frage stehenden exklusivitätsrechte<br />

eine Aufteilung des binnen-<br />

marktes in voneinander getrennte na-<br />

tionale Märkte bewirken, was eine<br />

schwerwiegende beeinträchtigung der<br />

Dienstleistungsfreiheit darstelle.<br />

in bezug auf eine mögliche Rechtfertigung<br />

der beschränkung der Dienstleistungsfreiheit<br />

prüft die generalanwältin<br />

den Schutz des gewerblichen und kommerziellen<br />

eigentums, und insbesondere<br />

die frage, ob an Satellitenübertragungen<br />

von live-fußballübertragungen<br />

Rechte bestehen, deren spezifischer gegenstand<br />

eine Aufteilung des binnenmarkts<br />

verlangt. Hierzu führt sie zunächst aus,<br />

dass der spezifische gegenstand der<br />

Rechte an live-fußballübertragungen in<br />

ihrer wirtschaftlichen Verwertung liege.<br />

Vorliegend werde die Übertragung von<br />

live-fußballspielen der Premier league<br />

vor allem durch die gebühr für die<br />

Decoderkarten verwertet. in diesem Zusammenhang<br />

ist generalanwältin Kokott<br />

der Ansicht, dass durch die Verwendung<br />

ausländischer Decoderkarten die<br />

wirtschaftliche Verwertung der in frage<br />

stehenden Rechte nicht unterlaufen werde.<br />

Schließlich würden die entsprechenden<br />

gebühren für diese Karten entrichtet.<br />

obwohl diese gebühren nicht so hoch<br />

ausfallen, wie die im Vereinigten Königreich,<br />

besteht nach der generalanwältin<br />

kein spezifisches Recht, in jedem Mitgliedstaat<br />

andere Preise für eine leistung<br />

zu verlangen. Vielmehr liege es in der lo-<br />

gik des binnenmarktes, dass Preisunterschiede<br />

zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten<br />

durch Handel ausgeglichen<br />

werden. Die Vermarktung von Senderechten<br />

auf der grundlage territorialer<br />

exklusivität liefe darauf hinaus, aus der<br />

Ausschaltung des binnenmarktes gewinn<br />

zu erzielen. im ergebnis rechtfertige<br />

daher der spezifische gegenstand der<br />

Rechte an der Übertragung von fußballspielen<br />

keine Aufteilung des binnenmarkts<br />

und somit auch nicht die ge-<br />

gebene beschränkung der Dienst-<br />

leistungsfreiheit.<br />

Weiterhin ist generalanwältin Kokott der<br />

Auffassung, dass auch die vertragliche<br />

beschränkung, die Decoderkarten im<br />

Herkunftsstaat nur zu häuslichen oder<br />

privaten Zwecken, nicht aber zu gewerblichen<br />

Zwecken zu verwenden, für<br />

die ein höheres Abonnemententgelt zu<br />

entrichten ist, eine territoriale beschrän-<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

EuGh<br />

kung der Dienstleistungsfreiheit nicht<br />

rechtfertigen kann. Allerdings könne der<br />

betreffende Mitgliedstaat grundsätzlich<br />

Rechte vorsehen, die es urhebern erlauben,<br />

der Wiedergabe ihrer Werke in<br />

gaststätten zu widersprechen.<br />

Was die frage anbelangt, ob das Zeigen<br />

von direkt übertragenen fußballspie-<br />

len in gaststätten das ausschließliche<br />

Recht an der öffentlichen Wiedergabe geschützter<br />

Werke im Sinne der Richtlinie<br />

zur Harmonisierung bestimmter Aspekte<br />

des urheberrechts und der verwandten<br />

Schutzrechte in der informationsgesellschaft<br />

verletzt, erläutert die generalanwältin,<br />

dass beim gegenwärtigen<br />

Stand des unionsrechts keine umfassenden<br />

Schutzrechte hinsichtlich der öffentlichen<br />

Wiedergabe einer Sendung ohne<br />

eintrittsgeld bestehen.<br />

im Übrigen ist generalanwältin Kokott<br />

der Ansicht, dass die Anwendung der<br />

Dienstleistungsfreiheit der Richtlinie zur<br />

Koordinierung bestimmter urheber- und<br />

leistungsschutzrechtlicher Vorschriften<br />

betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung<br />

und dem europäischen<br />

Wettbewerbsrecht entspricht.<br />

Auch die Richtlinie über den rechtlichen<br />

Schutz von zugangskontrollierten Diensten<br />

und von Zugangskontrolldiensten<br />

stehe der Verwendung ausländischer<br />

Decoderkarten nicht entgegen.<br />

Schlussanträge des Generalanwalts<br />

in den Rechtssache C 403/08<br />

Football Association Premier League u.a. /<br />

QC Leisure u.a. und C-429/08<br />

Karen Murphy / Media Protection Services Ltd.<br />

35


NEuGEStalltuNG iRäG<br />

iRäG 2010 – ein Erfolg?<br />

Mit 01.07.2010 ist das iRÄg 2010 in Kraft getreten.<br />

Die ersten erfahrungen aus der Praxis liegen mittlerweile vor.<br />

Nach dem Vorblatt der ergänzenden<br />

bemerkungen zur Regierungsvorlage<br />

(612. der beilagen<br />

XXiV. gP) sollten durch die<br />

neuregelungen Sanierungen sowie unternehmensfortführungen<br />

erleichtert und<br />

die Stigmatisierung von Schuldnern reduziert<br />

werden.<br />

unter diesen gesichtspunkten wurde das<br />

von der Praxis kaum genutzte Ausgleichsverfahren<br />

beseitigt und ein einheitliches<br />

36<br />

Konkursverfahren<br />

180 IO<br />

Eigenantrag (§ 69 IO)<br />

ohne<br />

Sanierungsplan<br />

Gläubigerantrag (§ 70 IO)<br />

Zahlungsunfähigkeit<br />

(§ 66 IO)<br />

oder Überschuldung<br />

(§ 67 IO)<br />

Masseverwalter<br />

(§ 189 abs. 2 IO)<br />

Aufhebung nach<br />

• Verteilung (139 IO)<br />

• mangels Vermögen<br />

(123a IO)<br />

• mit Eintritt der Rechtskraft<br />

des Sanierungsplans<br />

(§ 152b Abs. 2 IO)<br />

bei natürlichen Personen<br />

auch:<br />

• mit Eintritt der Rechtskraft<br />

des Zahlungsplans<br />

(§ 196 Abs. 1 IO)<br />

• mit Eintritt der Rechtskraft<br />

der Einleitung das<br />

Abschöpfungsverfahrens<br />

(§ 200 Abs. 4 IO)<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

Sanierungsverfahren<br />

§§ 166 - 168<br />

Eigenantrag (§ 69 IO)<br />

mit<br />

Sanierungsplan<br />

(mindestens 20%)<br />

Insolvenzverwalter<br />

(§ 167 Abs. 3 Z 1 IO)<br />

insolvenzverfahren geschaffen, das in<br />

den in der untenstehenden grafik (Verfasser:<br />

Rat Mag. Werner Holzapfel, Richter<br />

des lg Wels) dargestellten Varianten<br />

ablaufen kann.<br />

unterstützt wird dies insbesondere durch<br />

Regelungen zur erleichterung einer fortführung<br />

des unternehmens (z.b.: §25a io)<br />

und auch durch die Herabsetzung der erforderlichen<br />

Mehrheiten für die Annahme<br />

eines Sanierungsplanes (§147 io).<br />

Sanierungsverfahren<br />

mit Eigenverwaltung<br />

nur für Unternehmer, juristische Personen,<br />

Personengesellschaften, Verlassenschaften 1 .<br />

§§ 169 - 179<br />

(drohende) Zahlungsunfähigkeit<br />

(§ 167 Abs. 2 IO)<br />

oder Überschuldung<br />

Eigenantrag (§ 69 IO)<br />

mit<br />

Sanierungsplan<br />

(mindestens 30%)<br />

Sanierungsverwalter<br />

(§ 169 Abs. 1 IO)<br />

Aufhebung des Verfahrens mit Eintritt der<br />

Rechtskraft des Sanierungsplans<br />

(§ 152b Abs. 2 IO)<br />

Konkursverfahren<br />

Abänderung der Bezeichnung auf<br />

wenn:<br />

Massearmut angezeigt wird<br />

der Sanierungsplan<br />

• zurückgezogen<br />

• zurückgewiesen<br />

• von den Gläubigern abgelehnt wird<br />

• nicht bestätigt wird und<br />

die Eigenverwaltung entzogen wird.<br />

1 Damit ist klar gestellt, dass diese beiden Verfahren für das Schuldenregulierungsverfahren<br />

trotz der Verweisungsnorm des § 181 IO nicht zur Verfügung steht.<br />

nach der veröffentlichten Statistik des<br />

KSV1870 wurden im zweiten Halbjahr<br />

2010 österreichweit 144 Sanierungsverfahren<br />

mit eigenverwaltung und 227<br />

Sanierungsverfahren ohne eigenverwaltung<br />

eröffnet. bei 39 Sanierungsver-<br />

fahren mit eigenverwaltung wurde die<br />

eigenverwaltung entzogen. Über die tatsächliche<br />

erfüllung der Sanierungspläne<br />

sagt die Statistik nichts aus, da dafür verlässliche<br />

informationen noch nicht vorliegen<br />

können.<br />

nach Mitteilung des AKV wurden im gesamten<br />

Jahr 2009 lediglich 78 Ausgleichsverfahren<br />

eröffnet.<br />

es zeigt sich somit, dass das an die Stelle<br />

des Ausgleichsverfahrens getretene Sanierungsverfahren<br />

mit eigenverwaltung<br />

erheblich mehr Zuspruch findet, als das<br />

Ausgleichsverfahren in der jüngsten Vergangenheit.<br />

ob daraus ein andauernder<br />

trend abzuleiten ist oder die hohe Anzahl<br />

von Sanierungsverfahren aus einer Anfangseuphorie<br />

resultiert, wird sich erst<br />

zeigen. ebenso ist die tendenz erkennbar,<br />

die angebotenen Sanierungsinstrumente<br />

in Anspruch zu nehmen. Auch die neue<br />

benennung der Verfahren und verwendeter<br />

begriffe (z.b.: Sanierungsplan statt<br />

Zwangsausgleich, Sanierungsverfahren<br />

statt Konkursverfahren) dürfte Wirkung<br />

erzielen.<br />

Die starke Medienpräsenz der neugestaltung<br />

des insolvenzrechtes hat in un-<br />

ternehmenskreisen auch eine erhöhte<br />

bereitschaft zur Auseinandersetzung mit<br />

dieser thematik hervorgerufen. Dies ist<br />

jedenfalls in der beratungspraxis spürbar.<br />

nicht wirklich angenommen bzw. ins<br />

bewusstsein getreten sind aus meiner<br />

Sicht bisher die erleichterungen für die<br />

insolvenzverwalter bei der unternehmensfortführung.<br />

beispielsweise werden die bestimmungen<br />

der § 25a und §25b io noch vielfach<br />

ignoriert oder nicht berücksichtigt. Durch<br />

§ 25a io werden massive einschränkungen<br />

der Möglichkeit der Vertragsauf-<br />

lösung durch Vertragspartner des<br />

Schuldners bei unternehmensfortführung<br />

normiert. in § 25b Abs. 2 io wird<br />

klargestellt, dass die Vereinbarung eines<br />

Rücktrittsrechtes oder der Vertragsauflösung<br />

für den fall der eröffnung eines insolvenzverfahrens<br />

unzulässig ist. immer<br />

wieder wird unter Außerachtlassung dieser<br />

Regelungen versucht, Verträge vor-


„in unternehmens-<br />

kreisen setzt man<br />

sich verstärkt mit<br />

der Neugestaltung<br />

des insolvenzrecht<br />

auseinander.”<br />

zeitig aufzulösen. es ist Vertragspartnern<br />

von Schuldnern dringend anzuraten,<br />

die berechtigung der Abgabe einer Vertragsauflösungserklärung<br />

genau zu prüfen.<br />

Die unberechtigte Abgabe einer Vertragsauflösungserklärung<br />

bzw.<br />

leistungsverweigerung birgt die gefahr,<br />

dass gegenüber der Masse eine Schadenersatzplicht<br />

eintritt.<br />

ebenso zeigt sich in Sanierungsverfahren<br />

die Problematik, dass gläubiger aufgrund<br />

der raschen Abwicklung der Verfahren<br />

mit der Verbindung der allgemeinen Prüfungstagsatzung<br />

und der Sanierungsplantagsatzung<br />

forderungen nicht recht-<br />

zeitig zur Anmeldung bringen und daher<br />

diese forderungen bei der Kalkulation<br />

und bei der Sicherstellung von Quotenzahlungen<br />

nicht berücksichtigt werden<br />

oder die Höhe der für die erfüllung eines<br />

Sanierungsplanes zu berücksichtigenden<br />

forderungen unklar ist. gemäß § 156 io<br />

haben auch nicht am Verfahren beteiligte<br />

gläubiger einen Anspruch auf die Quote<br />

gemäß Sanierungsplan.<br />

Auch diverse andere bereiche wurden<br />

vom gesetzgeber angepasst und werden<br />

derzeit noch vielfach in ihrer bedeutung<br />

unterschätzt. Zu nennen sind dazu insbesondere:<br />

• Verlängerung der frist zur erfüllung<br />

von Aussonderungsansprüchen bei<br />

unternehmensfortführung auf<br />

6 Monate ab insolvenzeröffnung<br />

• behandlung von Absonderungsrechten<br />

bei Sanierungsplan<br />

• Hoher Anspruch an die Vorbereitung<br />

und Abwicklung von Sanierungsverfahren,<br />

insbesondere mit eigenverwaltung<br />

• Sanierungsplan mit Überwachung/<br />

Verwertung durch treuhänder<br />

produkthaftungsgesetzgebung.<br />

in einer aktuellen entscheidung vom 02.12.2010, 2 ob 162/10b,<br />

hat sich der ogH wieder einmal damit auseinander gesetzt.<br />

im gegenständlichen fall ging es<br />

um fehlerhaftes baumaterial, nämlich<br />

um eine schadhafte Dachfolie.<br />

einige Jahre nach fachgerechter<br />

Verlegung auf einem einfamilienhaus<br />

kam es zu einer Verrückung einzelner<br />

Dachziegel, wodurch sichtbar wurde,<br />

dass die Dachfolie schadhaft war und<br />

sich auflöste. Da im gesamten Dachbereich<br />

die ursprüngliche Schutzwirkung<br />

nicht mehr gegeben war, musste eine<br />

neue Dachfolie gelegt werden. Dazu war<br />

auch die Ab- und neudeckung des Daches<br />

erforderlich. Zu Schäden am Dach<br />

oder den übrigen gebäudeteilen war es<br />

aber noch nicht gekommen. Der oberste<br />

gerichtshof (ogH) verneinte die ersatzpflicht<br />

der Sanierungskosten nach den<br />

bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.<br />

Sachschaden – Folgeschaden<br />

nach dem phG<br />

Wie der ogH zutreffend erkannte, haftet<br />

der Hersteller, der inverkehrbringer oder<br />

der importeur nach dem Produkthaftungsgesetz<br />

nur für den Sachschaden<br />

(sog. folgeschaden). Das ist der Schaden<br />

durch den fehler eines Produktes an ei-<br />

ner von diesem Produkt verschiedenen<br />

körperlichen Sache. Die Verbindung einer<br />

beweglichen Sache (Dachfolie) mit einer<br />

unbeweglichen Sache (gebäude) lässt<br />

die einmal gegebene Produkteigenschaft<br />

unberührt, sodass eine Haftung nur für<br />

den am (übrigen) gebäude eingetretenen<br />

Schaden in frage kommt. eine bloße<br />

funktionsbeeinträchtigung des Daches<br />

genügt für eine ersatzpflicht allerdings<br />

nicht.<br />

Mängelbehebungskosten –<br />

bloß „reiner vermögensschaden”<br />

Die Aufwendungen für den Austausch<br />

der fehlerhaften Dachfolie, insbesondere<br />

auch für die notwendige Ab- und neudeckung<br />

des Daches, erachtete der ogH als<br />

nicht ersatzfähige Mängelbehebungskosten,<br />

die als bloße „reine“ Vermögensschäden“<br />

zu behandeln sind, die wiederum<br />

aus dem Anwendungsbereich des PHg<br />

ausscheiden. es handelt sich dabei um<br />

solche nachteile, die nicht durch die Verletzung<br />

eines absolut geschützten gutes<br />

des geschädigten (z.b. leben, gesundheit,<br />

eigentum) oder als deren folge eintreten,<br />

sondern sich nur sonst im gesamtvermögen<br />

des geschädigten auswirken,<br />

NEuGEStalltuNG iRäG<br />

Ra Mag. Martin Edelmann<br />

Vöcklabruck –<br />

Attnang-Puchheim<br />

www.lexlet.at<br />

für den Rechtsanwalt ergeben sich in<br />

seinen vielschichtigen funktionen als<br />

Schuldner-, gläubigervertreter oder in-<br />

solvenzverwalter durch die neuregelungen<br />

umfassende erfordernisse zu ge-<br />

staltungs- und Abwicklungsfragen, die<br />

sicherlich den unmittelbaren bedarf nach<br />

einer qualifizierten beratung gesteigert<br />

haben.<br />

Ra Dr. lieselotte Mucciolo-Madler<br />

aus bregenz, u.a. spezialisiert auf<br />

haftpflichtrecht und Gewährleistung<br />

etwa Vermögensverminderung oder entgangener<br />

gewinn.<br />

phG – verschuldensunabhängiger<br />

Mindestschutz<br />

Diese Haftungsbegrenzung soll eine Ausuferung<br />

der ersatzansprüche verhindern.<br />

Zweck der Produkthaftungsgesetzgebung<br />

ist es, vor allem Konsumenten,<br />

einen verschuldensunabhängigen Mindestschutz<br />

zu gewährleisten. Der ersatz<br />

ist jedoch auf die Kosten der Wiederherstellung<br />

einer durch den Produktfehler<br />

beschädigten Sache oder den ersatz deren<br />

Wertes beschränkt.<br />

Die unterschiedliche behandlung des<br />

Sachschadens (folgeschadens) vom bloßen<br />

„reinen“ Vermögensschaden vermag<br />

den geschädigten nicht wirklich zu befriedigen.<br />

Sind es doch gerade die Mängelbehebungskosten,<br />

die nicht selten den<br />

beträchtlicheren teil ausmachen und<br />

auf die der geschädigte oftmals sitzen<br />

bleibt.<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

37


WaRtEziMMER | themen zum Weiterdenken<br />

Musik im zelt. Die liebe familie gaddafi lässt nicht nur<br />

wegen ihres originellen Verhältnisses zur libyschen bevölkerung, sondern<br />

auch durch ihren gleichermaßen erlesenen wie teuren Musikgeschmack<br />

aufhorchen, berichtet der „Spiegel“ (10/<strong>2011</strong>):<br />

„tripolis, 15. April 2006. Rund<br />

tausend gäste warten vor<br />

dem ehemaligen Hauptquartier<br />

des libyschen Diktators.<br />

Die Ruine ist inzwischen ein<br />

Mahnmal, das an die bombardierung<br />

durch amerikanische<br />

Kampfflugzeuge genau<br />

20 Jahre zuvor erinnern soll.<br />

Vor den trümmern hat man<br />

eine Konzertbühne aufgebaut,<br />

komplett mit flügel, e-gitarren,<br />

Mikrofonen.<br />

es gibt Applaus, als José Carreras<br />

auftritt, der spanische<br />

tenor, stets unterwegs im<br />

Dienst der guten Sache. Anschließend<br />

spricht Aischa<br />

gaddafi, die tochter des Re-<br />

„Die postmoderne Mediengesellschaft<br />

macht den schönen<br />

Herrscher politisch und medientechnisch<br />

vollumfänglich<br />

möglich. Das verdankt sich<br />

dem historischen Zufall, dass<br />

1989 der Zusammenbruch der<br />

blocksysteme und der Siegesmarsch<br />

der Digitalfotografie<br />

im gleichen Jahr das bild unserer<br />

Welt veränderten. in ost<br />

und West traten schöne Po-<br />

litiker auf: Wladimir Putin,<br />

Schwarzgurt im Judo, präsen-<br />

„Als der vormalige Wissenschaftsminister<br />

gio Hahn mit<br />

Plagiatsvorwürfen konfrontiert<br />

wurde, gab es nicht einmal ein<br />

universitäres Prüfungsverfahren<br />

seiner Dissertation, eine Abdankung<br />

wurde nicht einmal<br />

erwogen, schließlich belohnte<br />

man ihn mit dem Kommissar-<br />

38<br />

AnwAlt<strong>Aktuell</strong> 02/11<br />

volutionsführers, sie erzählt<br />

vom frieden und von „un-<br />

seren Wunden“, die heilen<br />

müssten.<br />

Der Star des Abends aber ist<br />

lionel Richie, der amerikanische<br />

Popsänger, berühmt für<br />

Hits wie „Dancing on the ceiling“.<br />

er singt fünf lieder,<br />

beim letzten begleitet von einem<br />

Kinderchor. Hana, die bei<br />

dem uS-Angriff getötete Adoptivtochter<br />

gaddafis, „wäre<br />

heute Abend sehr glücklich“,<br />

sagte Richie.<br />

„libyen, ich liebe dich!“ ruft<br />

er zum Abschied ins Publikum,<br />

was auch damit zu tun<br />

haben mag, dass Richie für<br />

tierte sich als fliegenfischer<br />

mit nacktem oberkörper.<br />

Dass der russische Präsident<br />

ein Kamerateam vor dem<br />

Angriff eines sibirischen tigers<br />

mit dem narkosege-<br />

wehr schützte, ist von geradezu<br />

herkuleischem Jägerlatein.<br />

Der ideale Amtsträger neuen<br />

typs im Westen hieß Arnold<br />

Schwarzenegger. er hatte sich<br />

seinen dritten Körper sozusagen<br />

als bodybilder und filmstar<br />

antrainiert: „la beauté<br />

kopieren geht über studieren.<br />

georg Hoffmann-ostenhof macht sich im „Profil“ (10/<strong>2011</strong>) gedanken<br />

darüber, wie in Österreich reagiert wird, wenn eine Dissertation in den<br />

Ruf des Abschreibens gerät:<br />

posten in brüssel. Rücktritt ist<br />

bei uns ein fremdwort.<br />

Vermeintliche Charismatiker<br />

der österreichischen Politik –<br />

die sich regelmäßig als „falsche<br />

fuffzger“ herausstellen – lässt<br />

man, solange sie im Amt sind,<br />

Dinge durchgehen, die in an-<br />

lionel Richie:<br />

„libyen, ich liebe dich!”<br />

c’est moi.“<br />

in italien hat ein Ministerpräsident<br />

Presse und fernsehen<br />

in Medici-Manier monopolisiert.<br />

berlusconi praktiziert eine<br />

Schrumpfform des Versailles-<br />

Prinzips, wenn er seine Vetternwirtschaft<br />

mit käuflicher<br />

Schönheit schmiert.“<br />

deren ländern langjährige Haft<br />

bedeuteten. ignoranz und Wis-<br />

senschaftsfeindlichkeit im land<br />

sind seit 100 Jahren offenbar<br />

unverändert: gentechnologische<br />

forschung ist teufelszeug.<br />

intellektuelle gelten generell als<br />

suspekt oder spinnert. Kaltblütig<br />

kürzt die Regierung die for-<br />

den Auftritt mutmaßlich eine<br />

gage von fünf Millionen Dollar<br />

kassierte…<br />

einige der größten amerikanischen<br />

Popstars haben in den<br />

vergangenen Jahren für die<br />

gaddafis gespielt: die Sängerinnen<br />

Mariah Carey, beyoncé<br />

Knowles, ihr Kollege usher<br />

sowie der Rapper 50 Cents.<br />

besonders beliebt waren die<br />

Silvesterpartys, die die gaddafi-Söhne<br />

auf der Karibikinsel<br />

St. barth schmissen. eine<br />

Million Dollar soll Carey für<br />

ihren Auftritt zum Jahreswechsel<br />

2008/2009 bekommen<br />

haben.“<br />

Schön und mächtig. in der Monatzeitschrift „Cicero“<br />

beschäftigt sich der Kunsthistoriker beat Wyss mit dem Zusammenhang<br />

zwischen Schönheit und Macht, vom „schönen Prinzen“ bis zur<br />

manipulierten bilderwelt berlusconis:<br />

Lionel R © Motown Archiv<br />

schungsgelder, ohne dass sich<br />

ernsthafter Widerstand regte.<br />

und wenn Österreichs akademische<br />

Community so wie jene<br />

in unserem nördlichen nachbarland<br />

aufstünde: Die mediale<br />

Öffentlichkeit würde sie wahrscheinlich<br />

im Regen stehen lassen.“<br />

FOTO: VIKTOR VELIKZHANIN/ITAT-TASS


ZERTIFIZIERTE LÖSUNGEN<br />

FÜR IHRE KANZLEI<br />

DIE KANZLEISOFTWARE<br />

WinCaus.net ist eine von Microsoft-ISV-zertifizierte Software,<br />

welche alle Anforderungen im Kanzleialltag bewältigt.<br />

Hängen Sie Ihre alte Software an den Haken!<br />

DER ELEKTRONISCHE AKT<br />

(Dokumentenmanagement-System) Einfache Verwaltung aller<br />

Unterlagen wie Mail, Fax, Post und Schriftsätzen, professionelle<br />

Erweiterungen in Modulbauweise – als professionelle<br />

Lösung für Ihr Unternehmen/Kanzlei<br />

DIGITALES DIKTIEREN<br />

• Einfacher Umstieg für Nutzer von Kasettengeräten,<br />

übersichtliche Benutzeroberfläche für geringe<br />

Einarbeitungszeiten<br />

• Maximale Datensicherheit & Tonqualität<br />

DIGITALE SPRACHERKENNUNG<br />

Schon nach einer minimalen Übungszeit von 5 Minuten erzielt<br />

das System bereits Erkennungsraten von bis zu 99% Genauigkeit!<br />

SERVICE & SUPPORT<br />

Ihre kompetente Netzwerkbetreuung vor Ort<br />

1120 Wien, Bonygasse 40 / Top 2<br />

Tel: +43 (0) 1 812 67 68-0<br />

Fax: +43 (0) 1 812 67 68-20<br />

www.edv2000.net<br />

office@edv2000.net<br />

VERTRAUEN AUCH SIE AUF DIE LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG VON EDV 2000.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!