26. Änderung des Flächennutzungsplanes - Samtgemeinde Zeven
26. Änderung des Flächennutzungsplanes - Samtgemeinde Zeven
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hinweg besteht nicht. Eine Erschließung über ein landwirtschaftliches Wegenetz von<br />
der B 71 aus besteht ebenfalls nicht.<br />
Der <strong>Änderung</strong>sbereich besitzt aber für die Trinkwasserversorgung <strong>des</strong> Stadtgebiets<br />
eine hohe Bedeutung, da er gemäß der Trinkwasserschutzverordnung <strong>des</strong><br />
Wassergewinnungsgebietes Wasserwerk <strong>Zeven</strong> in der Wasserschutzzone III <strong>des</strong><br />
Wasserwerkes liegt. Das Rohwasser wird regelmäßig auf Beschaffenheit und Güte hin<br />
überprüft.<br />
Kultur- und Sonstige Sachgüter<br />
Kulturgüter sind im Untersuchungsgebiet nicht bekannt. Die Fläche <strong>des</strong> <strong>Änderung</strong>sbereichs<br />
ist im Übrigen Eigentum der Stadt <strong>Zeven</strong>.