26. Änderung des Flächennutzungsplanes - Samtgemeinde Zeven
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7. Die <strong>26.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> ist mit Verfügung (Az.:<br />
- ) vom heutigen Tage unter Auflagen/Maßgaben/mit Ausnahme<br />
der kenntlich gemachten Teile gemäß § 6 BauGB genehmigt.<br />
Bremervörde, den<br />
....<br />
(Wümme)<br />
....................................<br />
Landkreis Rotenburg<br />
8. Der Rat der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Zeven</strong> ist den in der Genehmigungsverfügung vom<br />
(Az.: ) aufgeführten Auflagen/Maßgaben/Ausnahmen<br />
in seiner Sitzung am beigetreten.<br />
Die <strong>26.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> hat zuvor wegen der<br />
Auflagen/Maßgaben vom bis zum öffentlich ausgelegen. Ort und<br />
Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekannt gemacht.<br />
<strong>Zeven</strong>, den<br />
........................................<br />
( Rieken )<br />
<strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />
9. Die Erteilung der Genehmigung der <strong>26.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> ist<br />
gem. § 6 (5) BauGB am in der <strong>Zeven</strong>er Zeitung bekannt gemacht worden.<br />
Die <strong>26.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Flächennutzungsplanes</strong> ist damit am wirksam<br />
geworden.<br />
<strong>Zeven</strong>, den<br />
........................................<br />
( Rieken )<br />
<strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister