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Geschäftsbericht 2011 im PDF-Format - Stiftung Wohnliche Stadt

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STIFTUNG<br />

WOHNLICHE<br />

STADT<br />

<strong>Stiftung</strong> des bürgerlichen Rechts<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong><br />

<strong>2011</strong>


I. Allgemeines<br />

2<br />

Inhalt<br />

I.1 Rechtsgrundlagen S. 3<br />

I.2 Finanzierungsgrundlagen S. 3<br />

I.3 <strong>Stiftung</strong>szweck nach § 2 der <strong>Stiftung</strong>ssatzung S. 4<br />

I.4 Mittelverwendung S. 5<br />

I.5 Organe der <strong>Stiftung</strong> S. 5<br />

I.6 Bankverbindungen S. 6<br />

II. Geschäftsjahr <strong>2011</strong><br />

II.1 Geschäftsverlauf S. 7<br />

II.1.1 <strong>Stiftung</strong>srat S. 7<br />

II.1.2 Förderprogramme S. 7<br />

II.2 Finanzielle Entwicklung S. 11<br />

II.2.1 Einnahmen S. 11<br />

II.2.2 Ausgaben S. 14<br />

II.2.3 Ergebnis II.2 S. 15<br />

II.3 Vermögensrechnung S. 15<br />

II.3.1 Forderungen S. 15<br />

II.3.2 Verbindlichkeiten S. 16<br />

II.3.3 Darlehen S. 16<br />

II.3.4 Ergebnis II.3 S. 18<br />

II.3.5 Rücklagen S. 19<br />

III. Sonstiges<br />

Impulsmittel S. 19<br />

Anlage 1 Mittelherkunft und Mittelverwendung <strong>2011</strong><br />

Anlage 2 Vermögensrechnung <strong>2011</strong><br />

Anlage 3 Förderprogramm <strong>2011</strong>


I. Allgemeines<br />

1. Rechtsgrundlagen<br />

3<br />

Die <strong>Stiftung</strong> <strong>Wohnliche</strong> <strong>Stadt</strong> wurde auf der Grundlage des Bremer Spielbankgesetzes<br />

vom Senat der Freien Hansestadt Bremen am 02.06.1980 errichtet und erhielt<br />

am 01.07.1980 die Rechtsfähigkeit einer bürgerlich-rechtlichen <strong>Stiftung</strong> nach §<br />

80 BGB. Mit dem Spielbankgesetz - zuletzt geändert am 18.12.2007 (Brem.GBl. S.<br />

499) - wurde die Höhe der Spielbankabgabe mit Wirkung vom 01.01.2003 herabgesetzt<br />

(Brem.GBl. S. 426).<br />

Mit der letzten Änderung wurde der Senat ermächtigt, den Anteil der <strong>Stiftung</strong> an<br />

der Spielbank durch Verordnung festzusetzen. Mit der daraufhin am 23.09.2008<br />

verabschiedeten Verordnung legte der Senat fest: „Sofern die dem Land in der<br />

Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2014 gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des<br />

Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank verbleibende Spielbankabgabe<br />

einen Betrag von 4,5 Millionen Euro jährlich nicht erreicht, erhält die <strong>Stiftung</strong><br />

<strong>Wohnliche</strong> <strong>Stadt</strong> die Spielbankabgabe zu 100 v.H., höchstens jedoch 2,25<br />

Millionen Euro jährlich.“<br />

Nach § 6 des Spielbankgesetzes ist eine <strong>Stiftung</strong>ssatzung zu beschließen, die die<br />

Organisationsform, die Organe und die Förderbest<strong>im</strong>mungen regelt. Die vom Senat<br />

beschlossene Satzung vom 02.06.1980 mit den Änderungen vom 19.10.1988<br />

und 26.09.2007 hat der <strong>Stiftung</strong>srat am 03.03.2010 erneut geändert, um sie an die<br />

verbindliche Mustersatzung nach der Abgabenordnung anzupassen. Die Neufassung<br />

hat der Senat am 10.05.<strong>2011</strong> beschlossen.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> ist gemeinnützig <strong>im</strong> Sinne der Abgabenordnung. Die Gemeinnützigkeit<br />

ist vom Finanzamt Bremen-Mitte anerkannt und wird von der vorgeschlagenen<br />

Satzungsänderung nicht berührt.<br />

2. Finanzierungsgrundlagen<br />

Die <strong>Stiftung</strong> hat kein Anlagevermögen. Die Finanzierung erfolgt über Anteile an<br />

den staatlichen Abgaben der Bremer Spielbank. Bis zum 31.12.2002 betrug die allein<br />

als Spielbankabgabe gestaltete staatliche Abgabe 80% der Bruttospielerträge<br />

(BSE), von denen die <strong>Stiftung</strong> die Hälfte erhielt. Seit dem 01.01.2003 ist die Abgabe<br />

in eine Spielbankabgabe von 50% und eine Sonderabgabe in Höhe von 30% umgestaltet<br />

worden. Da die <strong>Stiftung</strong> nur an der Spielbankabgabe beteiligt ist, sank ihr<br />

Anteil an den BSE von brutto 40% auf 25%. Aus der Sonderabgabe erhält die <strong>Stiftung</strong><br />

mit dieser Gesetzesänderung keinen Anteil.<br />

Seit dem 01.07.2006 ist durch Bundesgesetz die bisherige Befreiung der Spielbankbetreiber<br />

von der Umsatzsteuer aufgehoben worden. Da die Spielbanken nicht zusätzlich<br />

belastet werden sollen, wird die Spielbankabgabe um die voraussichtliche


4<br />

Umsatzsteuerzahllast reduziert. Der Senator für Inneres und Sport hatte hierfür die<br />

Spielbankabgabe für 2007 pauschaliert von 50% auf netto 35% herabgesetzt. Der<br />

Anteil der <strong>Stiftung</strong> an den BSE ist damit ab 01.01.2007 auf 17,5% gesunken. Die allein<br />

dem Land zustehende Sonderabgabe wird von der Steuerbelastung nicht<br />

berührt.<br />

Ab 01.01.2008 beeinflussten zusätzlich Auflagen aus dem Glückspielstaatsvertrag<br />

(u.a. Einlasskontrolle auch in den Automatenspielstätten) die Kosten des Casino<br />

Bremen und damit die BSE. Die Planungsgrundlagen wurden daher auf einen <strong>Stiftung</strong>santeil<br />

von nur noch 8,5% der BSE geändert. Um die Kürzung abzumildern, trat<br />

an die Stelle des hälftigen Anteils an der Spielbankabgabe die in Tz. I.1 Abs. 2 dargestellte<br />

feste Abführung von 2,25 Mio. €. Diese Summe ist allerdings davon abhängig,<br />

dass die gesamte Spielbankabgabe zumindest den Festbetrag erreicht.<br />

Nach der Abrechnung der Ergebnisse des Casino Bremen für die Geschäftsjahre<br />

2009 und 2010 <strong>im</strong> Jahr <strong>2011</strong> ergab sich eine Unterschreitung des Festbetrags mit<br />

entsprechender Rückforderung. Näheres hierzu unter Tz. II.3.3.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> verwendet ihre Einkünfte unmittelbar zur Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks.<br />

Die Einnahmen bilden somit nicht ein <strong>Stiftung</strong>svermögen in Form von Anlagevermögen,<br />

aus dessen Erträgen die Aufgaben erfüllt würden.<br />

3. <strong>Stiftung</strong>szweck nach § 2 der <strong>Stiftung</strong>ssatzung<br />

Die <strong>Stiftung</strong> hat den Auftrag, gemeinnützige Maßnahmen zu fördern, die geeignet<br />

sind, in den <strong>Stadt</strong>gemeinden Bremen und Bremerhaven zugunsten der Allgemeinheit<br />

� das <strong>Stadt</strong>bild und die kulturelle Wohnqualität zu erhalten und zu verbessern,<br />

� die Landschaft zu sichern, zu erschließen und zu entwickeln.<br />

Im Rahmen dieser rechtlichen Grundbedingungen dürfen nur Maßnahmen gefördert<br />

werden, die ohne Begrenzung auf einzelne Personengruppen oder Interessen<br />

jedermann zugute kommen. Sie müssen<br />

� den Erlebniswert des geförderten <strong>Stadt</strong>bereiches erhalten oder verbessern<br />

oder<br />

� der Kommunikation seiner Bewohner, auch <strong>im</strong> Rahmen kultureller Tätigkeit, dienen<br />

oder<br />

� die Sicherung, Erschließung oder Entwicklung der Landschaft fördern.<br />

Hierbei kommt es insbesondere darauf an,<br />

� die <strong>Stadt</strong> mit Details auszustatten, die das <strong>Stadt</strong>bild und die urbane Funktion<br />

bereichern, wie die Gestaltung und Ausstattung von Straßen und Plätzen, soweit<br />

es sich nicht um verkehrsbauliche Maßnahmen handeln darf,


5<br />

� besonders wertvolle Baudenkmäler zu erhalten, Grünflächen und Freiräume,<br />

die sich besonders für die Erholung der Bevölkerung eignen, anzulegen, zu gestalten<br />

und zu erhalten sowie bedrohte Landschaftsteile zu sichern,<br />

� Rad- und Fußwanderwege anzulegen,<br />

� Einzelmaßnahmen zu fördern, die vorstehenden Zielen dienen.<br />

4. Mittelverwendung<br />

Die <strong>Stiftung</strong>smittel dürfen räumlich nur <strong>im</strong> Gebiet der Freien Hansestadt Bremen<br />

eingesetzt werden. Die Erträge aus der Spielbankabgabe werden auf beantragte<br />

Förderprojekte in den Städten Bremen und Bremerhaven <strong>im</strong> Verhältnis 4 : 1 verteilt<br />

(§ 5 Abs. 1 der Satzung). Unzulässig ist eine Verwendung für Aufgaben, die dem<br />

Land oder den <strong>Stadt</strong>gemeinden <strong>im</strong> Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen obliegen<br />

(§ 5 Abs. 2 der Satzung), wobei es unerheblich ist, ob es sich um privatrechtliche<br />

oder öffentlich-rechtliche Verpflichtungen handelt.<br />

Die Fördermittel werden grundsätzlich nur für investive Maßnahmen vergeben.<br />

5. Organe der <strong>Stiftung</strong><br />

Organe der <strong>Stiftung</strong> sind der <strong>Stiftung</strong>srat und der <strong>Stiftung</strong>svorstand.<br />

Der <strong>Stiftung</strong>srat besteht aus neun Mitgliedern, von denen vier von der Bremischen<br />

Bürgerschaft (Landtag), vier vom Senat und eines vom Magistrat der <strong>Stadt</strong> Bremerhaven<br />

bestellt werden. Für die Mitglieder der Bürgerschaft gilt die Benennung<br />

jeweils für die Dauer ihrer Wahlperiode, längstens jedoch bis zur Bestellung neuer<br />

Mitglieder. Der <strong>Stiftung</strong>srat überwacht die Tätigkeit des <strong>Stiftung</strong>svorstands, beschließt<br />

in grundsätzlichen Angelegenheiten und über die Verwendung der <strong>Stiftung</strong>smittel<br />

<strong>im</strong> Einzelfall.<br />

Der <strong>Stiftung</strong>svorstand besteht aus zwei Personen, die der Senat der Freien Hansestadt<br />

Bremen bestellt. Er verwaltet die <strong>Stiftung</strong>. Die Geschäftsstelle befindet sich<br />

<strong>im</strong> Hause des Senators für Inneres und Sport, 28203 Bremen, Contrescarpe 22/24<br />

(Telefon: 361-9060, Telefax: 361-9009).


<strong>2011</strong> gehörten den Organen an:<br />

<strong>Stiftung</strong>srat:<br />

Vorsitzender:<br />

Jens Böhrnsen Bürgermeister<br />

Stellvertretender Vorsitzender:<br />

Dirk Schmidtmann MdBB - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -<br />

Volker Holm <strong>Stadt</strong>rat (bis 06.07.<strong>2011</strong>)<br />

Wolfgang Jägers MdBB - SPD-Fraktion -<br />

Dr. Olaf Joach<strong>im</strong> Staatsrat (ab 01.09.<strong>2011</strong>)<br />

Karoline Linnert Bürgermeisterin<br />

Dr. Joach<strong>im</strong> Lohse Senator (ab 12.07.<strong>2011</strong>)<br />

Dr. Reinhard Loske Senator (bis 12.07.<strong>2011</strong>)<br />

Silvia Neumeyer MdBB - CDU-Fraktion - (ab 31.08.<strong>2011</strong>)<br />

Peter Pletz <strong>Stadt</strong>rat (ab 06.07.<strong>2011</strong>)<br />

Jürgen Pohlmann MdBB - SPD-Fraktion -<br />

Dr. Wolfgang Schrörs MdBB - CDU-Fraktion - (bis 31.08.<strong>2011</strong>)<br />

Hubert Schulte Staatsrat (bis 31.08.<strong>2011</strong>)<br />

<strong>Stiftung</strong>svorstand:<br />

Dietrich Damm Senatsrat a.D.<br />

Rolf-Gerhard Facklam Senatsrat<br />

6. Bankverbindungen<br />

allgemein und für Fördermaßnahmen in der <strong>Stadt</strong> Bremen:<br />

Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00), Konto-Nr. 1070 115 000<br />

Landeshauptkasse, Buchungsstelle 5811/995-00-4<br />

für Rückzahlungen in der <strong>Stadt</strong> Bremen:<br />

Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00), Konto-Nr. 1070 802004<br />

für Fördermaßnahmen und Rückzahlungen in der <strong>Stadt</strong> Bremerhaven:<br />

Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00), Konto-Nr. 1070 802013<br />

6


II. Geschäftsjahr <strong>2011</strong><br />

1. Geschäftsverlauf<br />

1.1 <strong>Stiftung</strong>srat<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> hielt der <strong>Stiftung</strong>srat zwei Sitzungen ab.<br />

Beratungsgegenstände waren:<br />

- die Förderprogramme <strong>2011</strong> für Bremen und Bremerhaven,<br />

7<br />

- der vom <strong>Stiftung</strong>svorstand vorgelegte <strong>Geschäftsbericht</strong> 2010, der ohne Änderung<br />

beschlossen wurde,<br />

- der Erfolgs- und der Vermögensplan <strong>2011</strong>,<br />

- der Finanzplan <strong>2011</strong> bis 2015. ,<br />

1.2 Förderprogramme<br />

1.2.1 Förderanträge<br />

Der <strong>Stiftung</strong> lagen insgesamt 110 Anträge auf Bereitstellung von Fördermitteln für<br />

<strong>2011</strong> vor, davon<br />

für Bremen 77 mit einer Antragsumme von 3.218.845 €<br />

für Bremerhaven 33 mit einer Antragsumme von 450.000 €<br />

Von den Anträgen für Bremer Förderprojekte entfielen<br />

23 auf senatorische Behörden und Fachbehörden,<br />

5 auf Eigenbetriebe sowie landes- und stadteigene <strong>Stiftung</strong>en ,<br />

21 auf Schulen,<br />

3 auf Ortsämter und Beiräte,<br />

25 auf sonstige Antragsteller, wie z. B. gemeinnützige Einrichtungen und<br />

Vereine (ohne gleichzeitige Antragstellung einer Behörde).<br />

Die Anträge für die Bremerhavener Förderprojekte werden in der Regel vom Magistrat<br />

der <strong>Stadt</strong> Bremerhaven gestellt.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> Bremen standen anteilige Einnahmen aus Spielbankabgaben in Höhe<br />

von 0,900 Mio. € für Neubewilligungen zur Verfügung.<br />

Für Bremerhaven waren die <strong>im</strong> Finanzplan veranschlagten Spielbankerträge von<br />

0,450 Mio. € verfügbar. Die geringeren Einnahmeerwartungen für <strong>2011</strong>, die erst<br />

nach der Festlegung des Verfügungsrahmens festgestellt worden waren, sollten<br />

wegen der fortgeschrittenen Beratungen nicht zu einer Kürzung führen, sondern<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Rückzahlungsverpflichtungen Bremerhavens ab 2012 berücksichtigt<br />

werden – Hinweis auch auf Tz. II.3.3.


1.2.2 Bewilligung von Fördermitteln<br />

Für <strong>2011</strong> hat der <strong>Stiftung</strong>srat Förderzusagen beschlossen für (Vorjahreszahlen)<br />

8<br />

31 (32) Projekte für Bremen mit 0,900 Mio. € (0,900 Mio. €)<br />

26 (20) Projekte in Bremerhaven mit 0,415 Mio. € (0,450 Mio. €)<br />

Der Verfügungsrahmen für Bremerhaven wurde nicht ausgeschöpft, da einzelne<br />

Maßnahmen nach der Satzung der <strong>Stiftung</strong> nicht förderfähig waren.<br />

Einzelheiten ergeben sich aus den Förderlisten in Anlage 3.<br />

Die Zusagen verteilen sich auf folgende Förderkategorien:<br />

Bremen Bremerhaven<br />

Förderkategorie Anzahl Mio. € % Anzahl Mio. € %<br />

Bauliche Maßnahmen an Straßen<br />

und Plätzen<br />

0 0 0 1 0,050 12,1<br />

Kunst <strong>im</strong> öffentlichen Raum, Gedenkstätten<br />

5 0,160 17,8 0 0 0<br />

Grünordnung, Bäume, Naturschutz<br />

1 0,090 10,0 5 0,128 30,8<br />

Kulturförderung (ohne Kunst <strong>im</strong><br />

öffentlichen Raum)<br />

1 0,050 5,6 0 0 0<br />

Erhaltung historischer Bausubstanz<br />

5 0,145 16,1 5 0,128 30,8<br />

Rad- und Wanderwege 1 0,032 3,5 0 0 0<br />

Soziales, Bürgerhäuser 2 0,104 11,6 1 0,004 1,0<br />

Kinderspielplätze, Schulhöfe 13 0,244 27,1 8 0,072 17,3<br />

Freizeiteinrichtungen 2 0,065 7,2 1 0,016 3,9<br />

Sonstiges 1 0,010 1,1 5 0,017 4,1<br />

Summe 31 0,900 100 26 0,415 100


0,244<br />

0,072<br />

0<br />

0,004<br />

0,104<br />

0,065<br />

0,01<br />

0<br />

0,032<br />

9<br />

Fördermittel nach Kategorien (Bremen)<br />

0,016 0,017<br />

0,128<br />

0,05<br />

0<br />

0,16<br />

0,145<br />

0<br />

0,09<br />

0,05<br />

Fördermittel nach Kategorien (Bremerhaven)<br />

0,128<br />

Bauliche Maßnahmen an<br />

Straßen und Plätzen<br />

Kunst <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Raum, Gedenkstätten<br />

Grünordnung, Bäume,<br />

Naturschutz<br />

Kulturförderung (ohne<br />

Kunst <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Raum)<br />

Erhaltung historischer<br />

Bausubstanz<br />

Rad- und Wanderwege<br />

Soziales, Bürgerhäuser<br />

Bauliche Maßnahmen<br />

an Straßen und<br />

Plätzen<br />

Kunst <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Raum, Gedenkstätten<br />

Grünordnung, Bäume,<br />

Naturschutz<br />

Kulturförderung (ohne<br />

Kunst <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Raum)<br />

Erhaltung historischer<br />

Bausubstanz<br />

Rad- und Wanderwege<br />

Soziales,<br />

Bürgerhäuser<br />

Bei der Erstellung des Förderprogramms <strong>2011</strong> wurden wie in den Vorjahren besonders<br />

solche Projekte berücksichtigt, deren Förderung sich auch für die <strong>Stadt</strong>haushalte<br />

in Bremen und Bremerhaven entlastend auswirkt. Darunter hatten besondere<br />

Bedeutung:<br />

Bremen<br />

Neugestaltung von öffentlichen Grünanlagen 90.000 €<br />

Zuschuss zu sozialen Einrichtungen<br />

Neugestaltung von 12 städtischen Spielflächen und Schulhöfen<br />

104.230 €<br />

sowie Globalmittel für kleinere Verbesserungsmaßnahmen 235.800 €


10<br />

Bremerhaven<br />

Neugestaltung von öffentlichen Grünanlagen 122.000 €<br />

Neugestaltung von 8 städtischen Spielflächen und Schulhöfen<br />

sowie Globalmittel für kleinere Verbesserungsmaßnahmen 72.500 €<br />

Bei allen geförderten Projekten handelt es sich nicht um Maßnahmen, deren Finanzierung<br />

zu den rechtlichen Verpflichtungen beider Städte gehört hätte, sondern<br />

um freiwillige Leistungen, für die an Stelle von Haushaltsmitteln <strong>Stiftung</strong>smittel<br />

zugunsten der Allgemeinheit eingesetzt worden waren.<br />

1.2.3 Rücknahme von Förderzusagen<br />

Fördermittel werden grundsätzlich für 18 Monate bereitgestellt. Falls mit der geförderten<br />

Maßnahme nicht innerhalb dieser Frist begonnen worden ist, können sie<br />

wieder in die allgemeine Verfügungsmasse aufgenommen werden. Darüber hinaus<br />

werden Förderzusagen ganz oder teilweise zurückgegeben, wenn sich die<br />

Kosten reduzieren oder ein Projekt nicht durchführbar ist.<br />

<strong>2011</strong> wurden in Bremen 3 Förderzusagen mit einem Volumen von 56.101 € zurückgenommen.<br />

Gründe waren neben Fristablauf auch Kostenreduzierungen<br />

und andere Finanzierungsquellen.<br />

Für eine Vielzahl von Projekten ist wegen Verzögerungen in Planung und Bauausführung<br />

Verlängerung beantragt und bewilligt worden.<br />

1.2.4 Abrechnung von Fördermitteln der Vorjahre<br />

Aus den Vorjahren waren bis Jahresende noch nicht abgerechnet:<br />

2006 1 von 79 Projekten (1%)<br />

Bremen Bremerhaven<br />

2007 3 von 45 Projekten (7%) 2 von 19 Projekten (10%)<br />

2008 14 von 31 Projekten (3%)<br />

2009 21 von 36 Projekten (58%) 6 von 16 Projekten (38%)<br />

2010 24 von 32 Projekten (75%) 14 von 20 Projekten (70%)<br />

Während bei größeren Projekten die über Verwendungsnachweise abzurechnenden<br />

Kosten häufig erst abschließend ermittelt werden können, wenn<br />

Schlussrechnungen der beauftragten Firmen vorliegen und bis zur Mängelbeseitigung<br />

einbehaltene Teilbeträge ausgezahlt worden sind, hätten die Ressorts<br />

bzw. in Bremerhaven die <strong>Stadt</strong>verwaltung bei der überwiegenden Zahl der kleineren<br />

und mittleren Maßnahmen aus den Förderprogrammen 2006 bis 2010 die


11<br />

Verwendungsnachweise zeitnäher prüfen und der <strong>Stiftung</strong> vorlegen müssen. In<br />

verschiedenen Mahnungen sind die Projektträger aufgefordert worden, ihre<br />

Projekte abzurechnen. Zudem hatte der <strong>Stiftung</strong>srat eine Zahlungssperre für die<br />

Ressorts und für Bremerhaven beschlossen, bei denen die Verwendungsnachweise<br />

bis einschließlich 2008 fehlten. Die Rückstände konnten dadurch deutlich<br />

abgebaut werden.<br />

2. Finanzielle Entwicklung<br />

2.1 Einnahmen<br />

Die Gesamteinnahmen <strong>2011</strong> für die <strong>Stiftung</strong> betrugen<br />

Bremen Bremerhaven Gesamt<br />

Spielbankabgabe 1.821.566,30 € 380.391,57 € 2.201.957,87 €<br />

Rückzahlungen 49.560,83 € 5.268,86 € 54.829,69 €<br />

Zinsen und Sonstiges 23.273,47 € 0,00 € 23.273,47 €<br />

Summe 1.894.400,60 € 385.660,43 € 2.280.061,03 €<br />

Die Einnahmen aus Spielbankabgaben sollen für die <strong>Stadt</strong> Bremen jeweils zur Hälfte<br />

auf verfügbare Mittel für neue Fördermaßnahmen und auf die Tilgung des bestehenden<br />

Darlehens aufgeteilt werden. Nach Prüfung der Jahresabschlüsse 2009<br />

und 2010 des Casino Bremen mussten geleistete Spielbankabgaben an die Gesellschaft<br />

zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung sowohl für Bremen als auch für<br />

Bremerhaven wurde 2010 mit dem Einnahmeanteil der <strong>Stiftung</strong> für die Darlehenstilgung<br />

verrechnet und in einer verbleibenden Differenz allein dem auf die <strong>Stadt</strong><br />

Bremen bezogenen Darlehen zugeschlagen. Da hierbei jedoch nicht der gesetzliche<br />

Aufteilungsschlüssel für die Spielbankabgaben berücksichtigt worden war,<br />

wonach Bremerhaven 20% der Abgaben erhält und demzufolge auch mit dem<br />

gleichen Anteil zu den Rückzahlungen herangezogen werden muss, sollte die<br />

Korrektur mit den Zuweisungen an die <strong>Stiftung</strong> für <strong>2011</strong> erfolgen. Damit werden<br />

sowohl die auf Bremerhaven entfallenden Spielbankabgaben als auch die Darlehensanteile<br />

aus der Verrechnung der Überzahlungen 2009/2010 ab Jahresabschluss<br />

<strong>2011</strong> gesondert ausgewiesen.<br />

Nach Berechnungen der Senatorin für Finanzen stehen der <strong>Stiftung</strong> zusätzlich zu<br />

den veranschlagten Einnahmen weitere Zahlungen von 1.124.957,87 € zu, da Casino<br />

Bremen aufgrund geringerer Umsatzsteuerbelastungen nach dem Umbau<br />

am neuen Standort ein günstigeres Ergebnis erzielt hatte. Von dem Mehrergebnis<br />

wurden 150.000 € als Liquidität für die <strong>Stadt</strong> Bremerhaven reserviert, um das Förderprogramm<br />

<strong>2011</strong> finanzieren zu können, das mit 414.900 € beschlossen worden<br />

war, bevor die Mindereinnahmen <strong>2011</strong> aus Spielbankabgaben erkennbar wurden.<br />

Der <strong>Stiftung</strong>srat hat in seiner 93. Sitzung beschlossen, das Förderprogramm<br />

unverändert zu lassen.


12<br />

Die Senatorin für Finanzen hat den Haushalts- und Finanzausschuss mit einer Vorlage<br />

für die Sitzung am 23.09.<strong>2011</strong> über die Entwicklung der Spielbankabgabe<br />

informiert und dabei vorgeschlagen, die Darlehenstilgung vorerst auszusetzen.<br />

Wegen der Sonderentwicklung <strong>im</strong> Jahr <strong>2011</strong> musste dieser Beschluss nicht wirksam<br />

werden. Unabhängig von den Mehreinnahmen <strong>2011</strong> sollen generell bis zur endgültigen<br />

Darlehenstilgung die für Fördermaßnahmen vorgesehenen 0,900 Mio. €<br />

für Bremen und <strong>im</strong> gesetzlichen Verhältnis 4 : 1 dazu für Bremerhaven mit 0,225<br />

Mio. € Spielbankabgabe weiterhin ungekürzt zufließen. Nur darüber hinausgehende<br />

Einnahmen dienen der Tilgung des Darlehens. Der Haushalts- und Finanzausschuss<br />

hat den Bericht zur Kenntnis genommen, wobei allerdings die dargestellte<br />

Verteilung der Einnahmen und der dem Darlehen zugeschlagenen Überzahlungen<br />

aus den Jahren 2009 und 2010 an beide Städte nicht dem Aufteilungsverhältnis<br />

von 4 : 1 der Einnahmen entsprachen. Mit der Neuberechnung der Einnahmen<br />

und Tilgungsraten <strong>2011</strong> werden die Zahlen bereinigt.<br />

Die verfügbaren Anteile an der Spielbankabgabe wurden der <strong>Stadt</strong> Bremen für<br />

die Monate Dezember 2010 bis November <strong>2011</strong>, für Bremerhaven für November<br />

2010 bis September <strong>2011</strong> gutgeschrieben. Die fehlenden Einnahmen soll die <strong>Stiftung</strong><br />

<strong>im</strong> ersten Quartal 2012 erhalten. Sie sind in der Vermögensrechnung als Forderungen<br />

ausgewiesen. Die zusätzlichen Einnahmen für die Sondertilgung sind<br />

dem Darlehenskonto zugeführt worden.<br />

Die für <strong>2011</strong> anrechenbaren Jahreseinnahmen einschließlich Forderungen übersteigen<br />

den vom Senat zugestandenen Betrag (Tz. I.2) von 2,250 Mio. € um 0,027<br />

Mio. €.<br />

Aufgrund der Abrechnung von Förderprojekten erhielt die <strong>Stiftung</strong> Rückzahlungen<br />

von 54.829,69 €. Sie entfielen auf Projekte aus den Förderjahren<br />

Bremen Bremerhaven<br />

2005 45.914 € 0 €<br />

2007 0 € 762 €<br />

2008 707 € 0 €<br />

2009 0 € 2.377 €<br />

2010 2.940 € 32 €<br />

<strong>2011</strong> 0 € 2.097 €<br />

Summe 49.561 € 5.268 €<br />

Die Position Sonstiges für Bremen enthält die Erstattung von Verwaltungskosten<br />

von Bremerhaven aus der Endabrechnung für 2010 und einen Abschlag für <strong>2011</strong>.<br />

Darin enthalten sind aber auch 16.667 € Rückzahlungen von nicht verbrauchten<br />

Wett- und Impulsmitteln, die dem Haushalt der <strong>Stadt</strong> Bremen zustehen und an<br />

diesen weitergeleitet worden sind.


13<br />

Im mehrjährigen Vergleich haben sich Einnahmen aus Spielbankabgaben und<br />

sonstige Einnahmen (Zinsen, Rückzahlungen usw.) sowie ausgezahlte Fördermittel<br />

wie folgt entwickelt:<br />

Jahr Spielbankabga- Zinsen, Rückzah- Insgesamt Ausgezahlte<br />

benlungen<br />

und sonstige<br />

Einnahmen<br />

verfügbar Fördermittel<br />

2002 10,163<br />

Mio. €<br />

2,169 12,332 18,219<br />

2003 8,331 0,626 8,957 15,177<br />

2004 4,338 0,046 4,384 13,278<br />

2005 5,471 0,339 5,810 7,316<br />

2006 3,936 0,386 4,322 4,843<br />

2007 3,191 0,198 3,389 2,939<br />

2008 2,359 0,259 2,618 2,938<br />

2009 2,213 0,009 2,222 1,261<br />

2010 1,313 0,083 1,396 1,170<br />

<strong>2011</strong> 2,202 0,078 2,280 1,436<br />

43,367 4,193 47,560 69,027 *)<br />

*) Den jährlichen Differenzen 2002 bis 2006 und 2008 zwischen verfügbaren und ausgezahlten Fördermitteln<br />

standen Guthaben aus den Vorjahren gegenüber. Für 2004 und 2005 konnte darüber<br />

hinaus ein Darlehen aus dem Bremer Kapitaldienstfonds genutzt werden.<br />

Mio. €<br />

20,0<br />

18,0<br />

16,0<br />

14,0<br />

12,0<br />

10,0<br />

8,0<br />

6,0<br />

4,0<br />

2,0<br />

0,0<br />

2002<br />

2003<br />

Entwicklung der Fördermittel<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

Spielbankabgaben Zinsen u. sonst. Einnahmen<br />

Insgesamt verfügbar Ausgezahlte Fördermittel<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

<strong>2011</strong>


2.2 Ausgaben<br />

14<br />

Die Gesamtausgaben <strong>2011</strong> beliefen sich auf<br />

Bremen Bremerhaven Gesamt<br />

Fördermittel 912.384,79 € 523.373,50 € 1.435.758,29 €<br />

Verwaltungsausgaben 30.086,70 € 6.598,90 € 36.685,60 €<br />

Darlehenstilgung 921.566,30 € 53.391,57 € 974.957,87 €<br />

Sonstiges 3.597,74 € 0 € 3.597,74 €<br />

Summe 1.867.635,53 € 583.363,97 € 2.450.999,50 €<br />

Die Ausgaben für Fördermittel entfallen auf die Jahre<br />

Bremen Bremerhaven<br />

2005 3.675,00 € 0 €<br />

2007 15.200,00 € 0 €<br />

2008 4.800,00 € 0 €<br />

2009 154.435,29 € 0 €<br />

2010 258.592,00 € 233.273,50 €<br />

<strong>2011</strong> 475.682,50 € 290.100,00 €<br />

Die Verwaltungsausgaben betrugen 30.086,70 €. Von den Verwaltungsausgaben<br />

tragen Bremen 80% und Bremerhaven 20%. Die Ausgaben für Personal- und<br />

Sachkosten werden zunächst <strong>im</strong> Wirtschaftsplan der <strong>Stadt</strong> Bremen gebucht. Zum<br />

Jahresschluss werden sie <strong>im</strong> Verhältnis 4 : 1 auf jede <strong>Stadt</strong> aufgeteilt, wobei die<br />

Erstattung Bremerhavens als Gegenposition für Bremen unter sonstige Einnahmen<br />

aufgeführt wird. Die für Bremerhaven ausgewiesenen Verwaltungsausgaben<br />

stellen daher den Erstattungsbetrag an Bremen dar.<br />

Die Kosten setzen sich zusammen aus<br />

• Personalaufwand 23.681,85 € (Vorjahr 23.552,96 €),<br />

• Vermögenschadenhaftverpflichtversicherung für <strong>Stiftung</strong>sorgane 1.487,50 €,<br />

• sonstigem Aufwand (Technische Ausstattung, Server-Anschluss, Softwarepflege<br />

und -entwicklung, Telefonkosten, Performa Nord, Mitgliedsbeiträge usw.)<br />

von 4.917,35 € (Vorjahr 2.954,03 €).<br />

Die unter „Sonstige Einnahmen“ verbuchten Rückzahlungsbeträge für Impulsund<br />

Wettmittel wurden zum Teil erst 2012 weitergeleitet, da zunächst die Annahmeanordnungen<br />

für den <strong>Stadt</strong>haushalt abzuwarten waren.


15<br />

Steuern sind infolge der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der <strong>Stiftung</strong> nicht<br />

angefallen.<br />

Die Positionen der Einnahmen und Ausgaben <strong>im</strong> Einzelnen und deren Aufgliederung<br />

nach Bremen und Bremerhaven sind in der Tabelle „Mittelherkunft und Mittelverwendung“<br />

in Anlage 1 zusammengefasst.<br />

2.3 Ergebnis II.2<br />

Die Rechnung der Mittelherkunft und Mittelverwendung schließt <strong>2011</strong> wie folgt ab:<br />

Bremen Bremerhaven Summe<br />

Einnahmen 1.894.400,60 € 385.660,43 € 2.280.061,03 €<br />

Ausgaben 1.867.635,53 € 583.363,97 € 2.450.999,50 €<br />

Überschuss/Fehlbetrag (-) 26.765,07 € -197.703,54 € -170.938,47 €<br />

Vorjahr 15.813,23 € 176.805,20 € 192.618,43 €<br />

Dem Fehlbetrag für Bremerhaven standen ausreichend hohe Bankguthaben<br />

gegenüber.<br />

3. Vermögensrechnung<br />

Eine Bilanz <strong>im</strong> handelsrechtlichen Sinne wird nicht erstellt, da die <strong>Stiftung</strong> keine<br />

Kapitalgesellschaft ist, über kein Anlagevermögen verfügt und nach dem HGB<br />

nicht bilanzierungspflichtig ist. Für die Darstellung der Finanzlage ist jedoch die<br />

Gruppierung nach dem HGB grundsätzlich geeignet, die daher in eine Vermögensrechnung<br />

übernommen wird. Hierin werden Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />

ausgewiesen. Guthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten aus Förderzusagen,<br />

Darlehensstand und der daraus insgesamt resultierende Finanzierungsbedarf<br />

bzw. die Rücklagen werden so dokumentiert.<br />

3.1 Forderungen<br />

Zum 31.12.<strong>2011</strong> hatte die <strong>Stiftung</strong> Forderungen aus Spielbankabgaben in Höhe<br />

von 225.000 €.<br />

3.2 Verbindlichkeiten<br />

Wegen der Planungssituation bei den meisten antragstellenden Projektträgern<br />

hat der <strong>Stiftung</strong>srat auch <strong>im</strong> Jahre <strong>2011</strong> zahlreiche Projekte schon zu einem Zeit-


16<br />

punkt in das Förderprogramm aufgenommen, zu dem Detailplanungen, Abst<strong>im</strong>mungsverfahren<br />

und Finanzierungen (u. a. wegen zu beschaffender ergänzender<br />

Haushalts- oder Drittmittel) noch nicht abgeschlossen waren. Auch wenn das in<br />

der Regel für die Förderzusage gefordert wird, ist diese Praxis nicht zu beanstanden,<br />

da die Zusage der <strong>Stiftung</strong> häufig Voraussetzung für die abschließende Planung<br />

ist. Infolgedessen konnten vielfach nur Teile der zugesagten Fördermittel<br />

von den Projektträgern innerhalb der Bewilligungsfrist von 18 Monaten abgerufen<br />

werden.<br />

Zum 31.12.<strong>2011</strong> bestanden aus Förderzusagen und ausgesprochenen Bewilligungen<br />

der Jahre 2007 bis <strong>2011</strong> folgende Verbindlichkeiten:<br />

3.3 Darlehen<br />

Bremen Bremerhaven<br />

2007 0 € 22.715 €<br />

2009 130.000 € 35.000 €<br />

2010 325.937 € 6.477 €<br />

<strong>2011</strong> 453.159 € 136.800 €<br />

Summe 909.096 € 200.992 €<br />

Der Finanzierungsbedarf für Bremen beträgt nach der Zusammenfassung unter<br />

nachstehender Tz. 3.4 zum Jahresende 4,752 Mio. €. Diesem Finanzierungsbedarf<br />

steht ein Darlehen aus dem Bremer Kapitaldienstfonds (BKF) bis zur Höhe von<br />

7,700 Mio. € gegenüber.<br />

Für die Darlehenstilgung waren 50% der Spielbankabgaben und somit 900.000 €<br />

der für <strong>2011</strong> veranschlagten Einnahmen vorgesehen. Da die wirtschaftliche Situation<br />

des Casino Bremen sich deutlich verschlechtert hatte, mussten nach § 5 Abs.<br />

2 Satz 3 des Spielbankgesetzes nachträglich Teile der Spielbankabgabe 2009<br />

und 2010 an Casino Bremen zurückgezahlt werden. Der dadurch <strong>im</strong> Jahr 2010 auf<br />

5.050.514,60 € erhöhte Darlehensstand konnte durch die Sondertilgung auf 4,076<br />

Mio. € gesenkt werden, von denen 0,310 Mio. € auf Bremerhaven entfallen.<br />

Die nachträgliche Berichtigung des Darlehenskontos gegenüber dem Stand zum<br />

Jahresbeginn war darauf zurückzuführen, dass mit nach der Tilgungsaussetzung<br />

2010 verbliebene Rückzahlungsbeträge von 682.039,21 € für 2009 und 6.720,86 €<br />

für 2010 einseitig das Darlehenskonto der <strong>Stadt</strong> Bremen <strong>im</strong> Bremer kapitaldienstfonds<br />

belastet worden war, obwohl nach dem gesetzlichen Anteilsverhältnis 4 : 1<br />

die Rückzahlungen ebenso wie die Einnahmen zu 20% auf die <strong>Stadt</strong> Bremerhaven<br />

hätten entfallen müssen. Die Spielbankabgaben 2010, die der Bremerhaven gutgeschrieben<br />

worden waren, konnten <strong>im</strong> Haushalt des Landes Bremen trotz geringerer<br />

Bruttospielerträge mit dem Anteil der <strong>Stadt</strong> zeitlich nicht mehr an die redu-


17<br />

zierten Erträge angepasst werden. Die Zahlungen an die <strong>Stiftung</strong> mussten daher<br />

nach Abschluss des Geschäftsjahres 2010 <strong>im</strong> Jahr <strong>2011</strong> korrigiert werden.<br />

Die Senatorin für Finanzen hat sich damit einverstanden erklärt, die an Bremerhaven<br />

überzahlten Beträge ab <strong>2011</strong> von den der <strong>Stadt</strong> zustehenden Spielbankabgaben<br />

abzusetzen und dem Darlehenskonto der <strong>Stadt</strong> Bremen zuzuführen. Die<br />

aus den Überzahlungen für 2009 und 2010 von Bremerhaven an das Darlehenskonto<br />

der <strong>Stadt</strong> Bremen zu leistenden Rückzahlungen setzen sich zusammen aus:<br />

Bremerhaven<br />

Spielbankabgabe 2009 erhalten 450.000,00<br />

Spielbankabgabe 2009 Ist 429.941,26<br />

Rückzahlung an Casino Bremen -155.004,42<br />

Spielbankabgabe netto 274.936,84<br />

Überzahlung 2009 (erhaltene Spielbankabgabe<br />

abzüglich Spielbankabgabe netto)<br />

175.063,16<br />

Spielbankabgabe 2010 erhalten 450.000,00<br />

Spielbankabgabe 2010 Ist 261.663,40<br />

Überzahlung 2010 188.336,60<br />

Überzahlung 2009 und 2010 (Rückführungsanspruch<br />

des Darlehenskontos der <strong>Stadt</strong> Bremen)<br />

363.399,76<br />

Für Bremerhaven beläuft sich der Finanzierungsbedarf nach Korrektur des Darlehenskontos<br />

auf nunmehr 0,311 Mio. €.<br />

Das Darlehen brauchte trotz der Erhöhung nicht bis zu seiner Höchstgrenze ausgeschöpft<br />

zu werden. Allerdings war der <strong>im</strong> Jahre 2003 angenommene Tilgungszeitraum,<br />

der noch auf einer jährlichen Einnahmeerwartung aus Spielbankabgaben<br />

von 5,225 Mio. € beruhte, nicht einhaltbar. Der Senat hat 2009 das Darlehen<br />

bis 2014 verlängert mit dem Hinweis: „Nicht absehbare Entwicklungen führten dazu,<br />

dass die Zuwendungen an die <strong>Stiftung</strong> rapide abnahmen und die Finanzbedarfe<br />

nicht in vorgesehener Weise durch die gesunkenen Zuwendungen gedeckt<br />

werden konnten.“ Nach den neuen von der Senatorin für Finanzen ermittelten Finanzplandaten<br />

wird dieser Zeitraum nicht ausreichen, das Darlehen vollständig<br />

zu tilgen.<br />

Mittelanforderungen der Förderempfänger wurden wie schon seit 2006 auch<br />

<strong>2011</strong> vollständig aus vorhandenen Mitteln und laufenden Einnahmen der <strong>Stiftung</strong><br />

abgedeckt.


3.4 Ergebnis<br />

18<br />

Der Finanzierungsbedarf setzt sich aus den noch nicht abgerufenen Mitteln aus<br />

den Förderprogrammen der Vorjahre und den Förderzusagen <strong>2011</strong> (Verpflichtungsstand)<br />

sowie dem Darlehensstand zum Jahresende abzüglich der vorhandenen<br />

Guthaben der <strong>Stiftung</strong> zusammen. Er hat sich entsprechend der nachstehenden<br />

Tabelle entwickelt. Der Anstieg <strong>im</strong> Jahre 2003 ist auf die nachträgliche<br />

Kürzung des Anteils der <strong>Stiftung</strong> an den Bruttospielerträgen <strong>im</strong> Jahre 2003 zurückzuführen<br />

(Tz. I.1), nachdem das Förderprogramm 2003 ohne Kenntnis dieser Änderung<br />

auf Basis der noch für 2002 geltenden Rechtsgrundlage beschlossen<br />

worden war. Ab 2004 wurden jeweils 50% des Anteils der <strong>Stiftung</strong> an der Spielbankabgabe<br />

zum Ausgleich der bestehenden Verpflichtungen genutzt. Auf die<br />

Veränderungen ab 2009 Hinweis auf die vorstehende Tz. 3.3. Schwankungen in<br />

den einzelnen Jahren beruhen auf dem unterschiedlichen Abruf der Fördermittel<br />

durch die Zahlungsempfänger.<br />

Jahr Verpflichtungsstand<br />

Finanzierungsbedarf <strong>Stadt</strong> Bremen zum 31.12.<strong>2011</strong> in €<br />

Darlehensstand Eigenmittel (Guthaben<br />

+ Forderungen)<br />

Finanzierungsbedarf<br />

Spalten 2 + 3 -<br />

4<br />

Änderung gegenüberVorjahr<br />

1 2 3 4 5 6<br />

2002 21.926.811 0 -9.545.690 12.381.121<br />

2003 17.882.756 0 -3.321.997 14.560.759 2.179.638<br />

2004 7.417.588 6.164.538 -774.207 12.807.919 - 1.752.840<br />

2005 3.942.726 7.513.717 -902.550 10.553.893 - 2.254.026<br />

2006 2.477.486 7.506.201 -411.039 9.572.648 - 981.245<br />

2007 1.475.280 6.455.398 -267.591 7.663.087 - 1.909.561<br />

2008 719.702 5.511.754 -81.974 6.149.482 - 1.513.605<br />

2009 936.175 4.361.754 -266.226 5.031.703 - 1.117.779<br />

2010 963.861 4.687.115 -206.960 5.444.015 412.312<br />

<strong>2011</strong> 909.096 3.765.549 - 233.726 4.440.919 -1.003.096


19<br />

Für Bremerhaven ist ebenfalls <strong>2011</strong> durch die Rückzahlungsansprüche des Darlehenskontos<br />

der <strong>Stadt</strong> Bremen ein Finanzierungsanspruch entstanden, der sich zusammensetzt<br />

aus<br />

Jahr Verpflichtungsstand<br />

Finanzierungsbedarf <strong>Stadt</strong> Bremerhaven zum 31.12.<strong>2011</strong> in €<br />

Rückzahlungsverpflichtung<br />

an<br />

Darlehenskonto<br />

Eigenmittel (Guthaben<br />

+ Forderungen)<br />

Finanzierungsbedarf<br />

Spalten 2 + 3 -<br />

4<br />

Änderung gegenüberVorjahr<br />

1 2 3 4 5 6<br />

<strong>2011</strong> 200.992 310.008 - 199.629 311.371 - 52.029<br />

3.5 Rücklagen<br />

Zum Jahresende bestanden keine besonders gebildeten allgemeinen oder<br />

zweckgebundenen Rücklagen.<br />

III. Sonstiges<br />

Impulsmittel<br />

Die Senatskanzlei hat der <strong>Stiftung</strong> am 16.07.2008 die Annahme, Bearbeitung und<br />

Bewertung sowie die Abwicklung der Anträge auf Mittel aus dem Programm<br />

„Impulse für den sozialen Zusammenhalt“ für die <strong>Stadt</strong> Bremen übertragen. Die <strong>im</strong><br />

Landeshaushalt ausgewiesenen Mittel werden <strong>im</strong> Verhältnis 75% zu 25% auf die<br />

Städte Bremen und Bremerhaven aufgeteilt. Der Anteil der <strong>Stadt</strong> Bremen ist <strong>im</strong><br />

Haushalt der Senatskanzlei veranschlagt und wird von dort für bewilligte Projekte<br />

ausgezahlt. Die Entscheidung über Förderzuschüsse trifft der städtische Haushaltsund<br />

Finanzausschuss.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> Bremerhaven ist der Magistrat für den Anteil verantwortlich, der aus<br />

dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt wird. Die <strong>Stiftung</strong> wird hier in den Bearbeitungsgang<br />

nicht eingeschaltet.<br />

Impulsmittel haben keinen direkten Zusammenhang mit der Förderung durch die<br />

<strong>Stiftung</strong> <strong>Wohnliche</strong> <strong>Stadt</strong>. Inhaltlich bestehen jedoch wesentliche Verbindungen.<br />

Vielfach werden Projekte anteilig aus beiden Fonds gefördert.<br />

Beschlossen vom <strong>Stiftung</strong>srat am 20. März 2012<br />

Bremen, 20. März 2012<br />

Der Vorstand<br />

D. Damm Rolf-G. Facklam

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