Geschäftsbericht 2011 im PDF-Format - Stiftung Wohnliche Stadt
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STIFTUNG<br />
WOHNLICHE<br />
STADT<br />
<strong>Stiftung</strong> des bürgerlichen Rechts<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong><br />
<strong>2011</strong>
I. Allgemeines<br />
2<br />
Inhalt<br />
I.1 Rechtsgrundlagen S. 3<br />
I.2 Finanzierungsgrundlagen S. 3<br />
I.3 <strong>Stiftung</strong>szweck nach § 2 der <strong>Stiftung</strong>ssatzung S. 4<br />
I.4 Mittelverwendung S. 5<br />
I.5 Organe der <strong>Stiftung</strong> S. 5<br />
I.6 Bankverbindungen S. 6<br />
II. Geschäftsjahr <strong>2011</strong><br />
II.1 Geschäftsverlauf S. 7<br />
II.1.1 <strong>Stiftung</strong>srat S. 7<br />
II.1.2 Förderprogramme S. 7<br />
II.2 Finanzielle Entwicklung S. 11<br />
II.2.1 Einnahmen S. 11<br />
II.2.2 Ausgaben S. 14<br />
II.2.3 Ergebnis II.2 S. 15<br />
II.3 Vermögensrechnung S. 15<br />
II.3.1 Forderungen S. 15<br />
II.3.2 Verbindlichkeiten S. 16<br />
II.3.3 Darlehen S. 16<br />
II.3.4 Ergebnis II.3 S. 18<br />
II.3.5 Rücklagen S. 19<br />
III. Sonstiges<br />
Impulsmittel S. 19<br />
Anlage 1 Mittelherkunft und Mittelverwendung <strong>2011</strong><br />
Anlage 2 Vermögensrechnung <strong>2011</strong><br />
Anlage 3 Förderprogramm <strong>2011</strong>
I. Allgemeines<br />
1. Rechtsgrundlagen<br />
3<br />
Die <strong>Stiftung</strong> <strong>Wohnliche</strong> <strong>Stadt</strong> wurde auf der Grundlage des Bremer Spielbankgesetzes<br />
vom Senat der Freien Hansestadt Bremen am 02.06.1980 errichtet und erhielt<br />
am 01.07.1980 die Rechtsfähigkeit einer bürgerlich-rechtlichen <strong>Stiftung</strong> nach §<br />
80 BGB. Mit dem Spielbankgesetz - zuletzt geändert am 18.12.2007 (Brem.GBl. S.<br />
499) - wurde die Höhe der Spielbankabgabe mit Wirkung vom 01.01.2003 herabgesetzt<br />
(Brem.GBl. S. 426).<br />
Mit der letzten Änderung wurde der Senat ermächtigt, den Anteil der <strong>Stiftung</strong> an<br />
der Spielbank durch Verordnung festzusetzen. Mit der daraufhin am 23.09.2008<br />
verabschiedeten Verordnung legte der Senat fest: „Sofern die dem Land in der<br />
Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2014 gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des<br />
Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank verbleibende Spielbankabgabe<br />
einen Betrag von 4,5 Millionen Euro jährlich nicht erreicht, erhält die <strong>Stiftung</strong><br />
<strong>Wohnliche</strong> <strong>Stadt</strong> die Spielbankabgabe zu 100 v.H., höchstens jedoch 2,25<br />
Millionen Euro jährlich.“<br />
Nach § 6 des Spielbankgesetzes ist eine <strong>Stiftung</strong>ssatzung zu beschließen, die die<br />
Organisationsform, die Organe und die Förderbest<strong>im</strong>mungen regelt. Die vom Senat<br />
beschlossene Satzung vom 02.06.1980 mit den Änderungen vom 19.10.1988<br />
und 26.09.2007 hat der <strong>Stiftung</strong>srat am 03.03.2010 erneut geändert, um sie an die<br />
verbindliche Mustersatzung nach der Abgabenordnung anzupassen. Die Neufassung<br />
hat der Senat am 10.05.<strong>2011</strong> beschlossen.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> ist gemeinnützig <strong>im</strong> Sinne der Abgabenordnung. Die Gemeinnützigkeit<br />
ist vom Finanzamt Bremen-Mitte anerkannt und wird von der vorgeschlagenen<br />
Satzungsänderung nicht berührt.<br />
2. Finanzierungsgrundlagen<br />
Die <strong>Stiftung</strong> hat kein Anlagevermögen. Die Finanzierung erfolgt über Anteile an<br />
den staatlichen Abgaben der Bremer Spielbank. Bis zum 31.12.2002 betrug die allein<br />
als Spielbankabgabe gestaltete staatliche Abgabe 80% der Bruttospielerträge<br />
(BSE), von denen die <strong>Stiftung</strong> die Hälfte erhielt. Seit dem 01.01.2003 ist die Abgabe<br />
in eine Spielbankabgabe von 50% und eine Sonderabgabe in Höhe von 30% umgestaltet<br />
worden. Da die <strong>Stiftung</strong> nur an der Spielbankabgabe beteiligt ist, sank ihr<br />
Anteil an den BSE von brutto 40% auf 25%. Aus der Sonderabgabe erhält die <strong>Stiftung</strong><br />
mit dieser Gesetzesänderung keinen Anteil.<br />
Seit dem 01.07.2006 ist durch Bundesgesetz die bisherige Befreiung der Spielbankbetreiber<br />
von der Umsatzsteuer aufgehoben worden. Da die Spielbanken nicht zusätzlich<br />
belastet werden sollen, wird die Spielbankabgabe um die voraussichtliche
4<br />
Umsatzsteuerzahllast reduziert. Der Senator für Inneres und Sport hatte hierfür die<br />
Spielbankabgabe für 2007 pauschaliert von 50% auf netto 35% herabgesetzt. Der<br />
Anteil der <strong>Stiftung</strong> an den BSE ist damit ab 01.01.2007 auf 17,5% gesunken. Die allein<br />
dem Land zustehende Sonderabgabe wird von der Steuerbelastung nicht<br />
berührt.<br />
Ab 01.01.2008 beeinflussten zusätzlich Auflagen aus dem Glückspielstaatsvertrag<br />
(u.a. Einlasskontrolle auch in den Automatenspielstätten) die Kosten des Casino<br />
Bremen und damit die BSE. Die Planungsgrundlagen wurden daher auf einen <strong>Stiftung</strong>santeil<br />
von nur noch 8,5% der BSE geändert. Um die Kürzung abzumildern, trat<br />
an die Stelle des hälftigen Anteils an der Spielbankabgabe die in Tz. I.1 Abs. 2 dargestellte<br />
feste Abführung von 2,25 Mio. €. Diese Summe ist allerdings davon abhängig,<br />
dass die gesamte Spielbankabgabe zumindest den Festbetrag erreicht.<br />
Nach der Abrechnung der Ergebnisse des Casino Bremen für die Geschäftsjahre<br />
2009 und 2010 <strong>im</strong> Jahr <strong>2011</strong> ergab sich eine Unterschreitung des Festbetrags mit<br />
entsprechender Rückforderung. Näheres hierzu unter Tz. II.3.3.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> verwendet ihre Einkünfte unmittelbar zur Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks.<br />
Die Einnahmen bilden somit nicht ein <strong>Stiftung</strong>svermögen in Form von Anlagevermögen,<br />
aus dessen Erträgen die Aufgaben erfüllt würden.<br />
3. <strong>Stiftung</strong>szweck nach § 2 der <strong>Stiftung</strong>ssatzung<br />
Die <strong>Stiftung</strong> hat den Auftrag, gemeinnützige Maßnahmen zu fördern, die geeignet<br />
sind, in den <strong>Stadt</strong>gemeinden Bremen und Bremerhaven zugunsten der Allgemeinheit<br />
� das <strong>Stadt</strong>bild und die kulturelle Wohnqualität zu erhalten und zu verbessern,<br />
� die Landschaft zu sichern, zu erschließen und zu entwickeln.<br />
Im Rahmen dieser rechtlichen Grundbedingungen dürfen nur Maßnahmen gefördert<br />
werden, die ohne Begrenzung auf einzelne Personengruppen oder Interessen<br />
jedermann zugute kommen. Sie müssen<br />
� den Erlebniswert des geförderten <strong>Stadt</strong>bereiches erhalten oder verbessern<br />
oder<br />
� der Kommunikation seiner Bewohner, auch <strong>im</strong> Rahmen kultureller Tätigkeit, dienen<br />
oder<br />
� die Sicherung, Erschließung oder Entwicklung der Landschaft fördern.<br />
Hierbei kommt es insbesondere darauf an,<br />
� die <strong>Stadt</strong> mit Details auszustatten, die das <strong>Stadt</strong>bild und die urbane Funktion<br />
bereichern, wie die Gestaltung und Ausstattung von Straßen und Plätzen, soweit<br />
es sich nicht um verkehrsbauliche Maßnahmen handeln darf,
5<br />
� besonders wertvolle Baudenkmäler zu erhalten, Grünflächen und Freiräume,<br />
die sich besonders für die Erholung der Bevölkerung eignen, anzulegen, zu gestalten<br />
und zu erhalten sowie bedrohte Landschaftsteile zu sichern,<br />
� Rad- und Fußwanderwege anzulegen,<br />
� Einzelmaßnahmen zu fördern, die vorstehenden Zielen dienen.<br />
4. Mittelverwendung<br />
Die <strong>Stiftung</strong>smittel dürfen räumlich nur <strong>im</strong> Gebiet der Freien Hansestadt Bremen<br />
eingesetzt werden. Die Erträge aus der Spielbankabgabe werden auf beantragte<br />
Förderprojekte in den Städten Bremen und Bremerhaven <strong>im</strong> Verhältnis 4 : 1 verteilt<br />
(§ 5 Abs. 1 der Satzung). Unzulässig ist eine Verwendung für Aufgaben, die dem<br />
Land oder den <strong>Stadt</strong>gemeinden <strong>im</strong> Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen obliegen<br />
(§ 5 Abs. 2 der Satzung), wobei es unerheblich ist, ob es sich um privatrechtliche<br />
oder öffentlich-rechtliche Verpflichtungen handelt.<br />
Die Fördermittel werden grundsätzlich nur für investive Maßnahmen vergeben.<br />
5. Organe der <strong>Stiftung</strong><br />
Organe der <strong>Stiftung</strong> sind der <strong>Stiftung</strong>srat und der <strong>Stiftung</strong>svorstand.<br />
Der <strong>Stiftung</strong>srat besteht aus neun Mitgliedern, von denen vier von der Bremischen<br />
Bürgerschaft (Landtag), vier vom Senat und eines vom Magistrat der <strong>Stadt</strong> Bremerhaven<br />
bestellt werden. Für die Mitglieder der Bürgerschaft gilt die Benennung<br />
jeweils für die Dauer ihrer Wahlperiode, längstens jedoch bis zur Bestellung neuer<br />
Mitglieder. Der <strong>Stiftung</strong>srat überwacht die Tätigkeit des <strong>Stiftung</strong>svorstands, beschließt<br />
in grundsätzlichen Angelegenheiten und über die Verwendung der <strong>Stiftung</strong>smittel<br />
<strong>im</strong> Einzelfall.<br />
Der <strong>Stiftung</strong>svorstand besteht aus zwei Personen, die der Senat der Freien Hansestadt<br />
Bremen bestellt. Er verwaltet die <strong>Stiftung</strong>. Die Geschäftsstelle befindet sich<br />
<strong>im</strong> Hause des Senators für Inneres und Sport, 28203 Bremen, Contrescarpe 22/24<br />
(Telefon: 361-9060, Telefax: 361-9009).
<strong>2011</strong> gehörten den Organen an:<br />
<strong>Stiftung</strong>srat:<br />
Vorsitzender:<br />
Jens Böhrnsen Bürgermeister<br />
Stellvertretender Vorsitzender:<br />
Dirk Schmidtmann MdBB - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -<br />
Volker Holm <strong>Stadt</strong>rat (bis 06.07.<strong>2011</strong>)<br />
Wolfgang Jägers MdBB - SPD-Fraktion -<br />
Dr. Olaf Joach<strong>im</strong> Staatsrat (ab 01.09.<strong>2011</strong>)<br />
Karoline Linnert Bürgermeisterin<br />
Dr. Joach<strong>im</strong> Lohse Senator (ab 12.07.<strong>2011</strong>)<br />
Dr. Reinhard Loske Senator (bis 12.07.<strong>2011</strong>)<br />
Silvia Neumeyer MdBB - CDU-Fraktion - (ab 31.08.<strong>2011</strong>)<br />
Peter Pletz <strong>Stadt</strong>rat (ab 06.07.<strong>2011</strong>)<br />
Jürgen Pohlmann MdBB - SPD-Fraktion -<br />
Dr. Wolfgang Schrörs MdBB - CDU-Fraktion - (bis 31.08.<strong>2011</strong>)<br />
Hubert Schulte Staatsrat (bis 31.08.<strong>2011</strong>)<br />
<strong>Stiftung</strong>svorstand:<br />
Dietrich Damm Senatsrat a.D.<br />
Rolf-Gerhard Facklam Senatsrat<br />
6. Bankverbindungen<br />
allgemein und für Fördermaßnahmen in der <strong>Stadt</strong> Bremen:<br />
Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00), Konto-Nr. 1070 115 000<br />
Landeshauptkasse, Buchungsstelle 5811/995-00-4<br />
für Rückzahlungen in der <strong>Stadt</strong> Bremen:<br />
Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00), Konto-Nr. 1070 802004<br />
für Fördermaßnahmen und Rückzahlungen in der <strong>Stadt</strong> Bremerhaven:<br />
Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00), Konto-Nr. 1070 802013<br />
6
II. Geschäftsjahr <strong>2011</strong><br />
1. Geschäftsverlauf<br />
1.1 <strong>Stiftung</strong>srat<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> hielt der <strong>Stiftung</strong>srat zwei Sitzungen ab.<br />
Beratungsgegenstände waren:<br />
- die Förderprogramme <strong>2011</strong> für Bremen und Bremerhaven,<br />
7<br />
- der vom <strong>Stiftung</strong>svorstand vorgelegte <strong>Geschäftsbericht</strong> 2010, der ohne Änderung<br />
beschlossen wurde,<br />
- der Erfolgs- und der Vermögensplan <strong>2011</strong>,<br />
- der Finanzplan <strong>2011</strong> bis 2015. ,<br />
1.2 Förderprogramme<br />
1.2.1 Förderanträge<br />
Der <strong>Stiftung</strong> lagen insgesamt 110 Anträge auf Bereitstellung von Fördermitteln für<br />
<strong>2011</strong> vor, davon<br />
für Bremen 77 mit einer Antragsumme von 3.218.845 €<br />
für Bremerhaven 33 mit einer Antragsumme von 450.000 €<br />
Von den Anträgen für Bremer Förderprojekte entfielen<br />
23 auf senatorische Behörden und Fachbehörden,<br />
5 auf Eigenbetriebe sowie landes- und stadteigene <strong>Stiftung</strong>en ,<br />
21 auf Schulen,<br />
3 auf Ortsämter und Beiräte,<br />
25 auf sonstige Antragsteller, wie z. B. gemeinnützige Einrichtungen und<br />
Vereine (ohne gleichzeitige Antragstellung einer Behörde).<br />
Die Anträge für die Bremerhavener Förderprojekte werden in der Regel vom Magistrat<br />
der <strong>Stadt</strong> Bremerhaven gestellt.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> Bremen standen anteilige Einnahmen aus Spielbankabgaben in Höhe<br />
von 0,900 Mio. € für Neubewilligungen zur Verfügung.<br />
Für Bremerhaven waren die <strong>im</strong> Finanzplan veranschlagten Spielbankerträge von<br />
0,450 Mio. € verfügbar. Die geringeren Einnahmeerwartungen für <strong>2011</strong>, die erst<br />
nach der Festlegung des Verfügungsrahmens festgestellt worden waren, sollten<br />
wegen der fortgeschrittenen Beratungen nicht zu einer Kürzung führen, sondern<br />
<strong>im</strong> Rahmen der Rückzahlungsverpflichtungen Bremerhavens ab 2012 berücksichtigt<br />
werden – Hinweis auch auf Tz. II.3.3.
1.2.2 Bewilligung von Fördermitteln<br />
Für <strong>2011</strong> hat der <strong>Stiftung</strong>srat Förderzusagen beschlossen für (Vorjahreszahlen)<br />
8<br />
31 (32) Projekte für Bremen mit 0,900 Mio. € (0,900 Mio. €)<br />
26 (20) Projekte in Bremerhaven mit 0,415 Mio. € (0,450 Mio. €)<br />
Der Verfügungsrahmen für Bremerhaven wurde nicht ausgeschöpft, da einzelne<br />
Maßnahmen nach der Satzung der <strong>Stiftung</strong> nicht förderfähig waren.<br />
Einzelheiten ergeben sich aus den Förderlisten in Anlage 3.<br />
Die Zusagen verteilen sich auf folgende Förderkategorien:<br />
Bremen Bremerhaven<br />
Förderkategorie Anzahl Mio. € % Anzahl Mio. € %<br />
Bauliche Maßnahmen an Straßen<br />
und Plätzen<br />
0 0 0 1 0,050 12,1<br />
Kunst <strong>im</strong> öffentlichen Raum, Gedenkstätten<br />
5 0,160 17,8 0 0 0<br />
Grünordnung, Bäume, Naturschutz<br />
1 0,090 10,0 5 0,128 30,8<br />
Kulturförderung (ohne Kunst <strong>im</strong><br />
öffentlichen Raum)<br />
1 0,050 5,6 0 0 0<br />
Erhaltung historischer Bausubstanz<br />
5 0,145 16,1 5 0,128 30,8<br />
Rad- und Wanderwege 1 0,032 3,5 0 0 0<br />
Soziales, Bürgerhäuser 2 0,104 11,6 1 0,004 1,0<br />
Kinderspielplätze, Schulhöfe 13 0,244 27,1 8 0,072 17,3<br />
Freizeiteinrichtungen 2 0,065 7,2 1 0,016 3,9<br />
Sonstiges 1 0,010 1,1 5 0,017 4,1<br />
Summe 31 0,900 100 26 0,415 100
0,244<br />
0,072<br />
0<br />
0,004<br />
0,104<br />
0,065<br />
0,01<br />
0<br />
0,032<br />
9<br />
Fördermittel nach Kategorien (Bremen)<br />
0,016 0,017<br />
0,128<br />
0,05<br />
0<br />
0,16<br />
0,145<br />
0<br />
0,09<br />
0,05<br />
Fördermittel nach Kategorien (Bremerhaven)<br />
0,128<br />
Bauliche Maßnahmen an<br />
Straßen und Plätzen<br />
Kunst <strong>im</strong> öffentlichen<br />
Raum, Gedenkstätten<br />
Grünordnung, Bäume,<br />
Naturschutz<br />
Kulturförderung (ohne<br />
Kunst <strong>im</strong> öffentlichen<br />
Raum)<br />
Erhaltung historischer<br />
Bausubstanz<br />
Rad- und Wanderwege<br />
Soziales, Bürgerhäuser<br />
Bauliche Maßnahmen<br />
an Straßen und<br />
Plätzen<br />
Kunst <strong>im</strong> öffentlichen<br />
Raum, Gedenkstätten<br />
Grünordnung, Bäume,<br />
Naturschutz<br />
Kulturförderung (ohne<br />
Kunst <strong>im</strong> öffentlichen<br />
Raum)<br />
Erhaltung historischer<br />
Bausubstanz<br />
Rad- und Wanderwege<br />
Soziales,<br />
Bürgerhäuser<br />
Bei der Erstellung des Förderprogramms <strong>2011</strong> wurden wie in den Vorjahren besonders<br />
solche Projekte berücksichtigt, deren Förderung sich auch für die <strong>Stadt</strong>haushalte<br />
in Bremen und Bremerhaven entlastend auswirkt. Darunter hatten besondere<br />
Bedeutung:<br />
Bremen<br />
Neugestaltung von öffentlichen Grünanlagen 90.000 €<br />
Zuschuss zu sozialen Einrichtungen<br />
Neugestaltung von 12 städtischen Spielflächen und Schulhöfen<br />
104.230 €<br />
sowie Globalmittel für kleinere Verbesserungsmaßnahmen 235.800 €
10<br />
Bremerhaven<br />
Neugestaltung von öffentlichen Grünanlagen 122.000 €<br />
Neugestaltung von 8 städtischen Spielflächen und Schulhöfen<br />
sowie Globalmittel für kleinere Verbesserungsmaßnahmen 72.500 €<br />
Bei allen geförderten Projekten handelt es sich nicht um Maßnahmen, deren Finanzierung<br />
zu den rechtlichen Verpflichtungen beider Städte gehört hätte, sondern<br />
um freiwillige Leistungen, für die an Stelle von Haushaltsmitteln <strong>Stiftung</strong>smittel<br />
zugunsten der Allgemeinheit eingesetzt worden waren.<br />
1.2.3 Rücknahme von Förderzusagen<br />
Fördermittel werden grundsätzlich für 18 Monate bereitgestellt. Falls mit der geförderten<br />
Maßnahme nicht innerhalb dieser Frist begonnen worden ist, können sie<br />
wieder in die allgemeine Verfügungsmasse aufgenommen werden. Darüber hinaus<br />
werden Förderzusagen ganz oder teilweise zurückgegeben, wenn sich die<br />
Kosten reduzieren oder ein Projekt nicht durchführbar ist.<br />
<strong>2011</strong> wurden in Bremen 3 Förderzusagen mit einem Volumen von 56.101 € zurückgenommen.<br />
Gründe waren neben Fristablauf auch Kostenreduzierungen<br />
und andere Finanzierungsquellen.<br />
Für eine Vielzahl von Projekten ist wegen Verzögerungen in Planung und Bauausführung<br />
Verlängerung beantragt und bewilligt worden.<br />
1.2.4 Abrechnung von Fördermitteln der Vorjahre<br />
Aus den Vorjahren waren bis Jahresende noch nicht abgerechnet:<br />
2006 1 von 79 Projekten (1%)<br />
Bremen Bremerhaven<br />
2007 3 von 45 Projekten (7%) 2 von 19 Projekten (10%)<br />
2008 14 von 31 Projekten (3%)<br />
2009 21 von 36 Projekten (58%) 6 von 16 Projekten (38%)<br />
2010 24 von 32 Projekten (75%) 14 von 20 Projekten (70%)<br />
Während bei größeren Projekten die über Verwendungsnachweise abzurechnenden<br />
Kosten häufig erst abschließend ermittelt werden können, wenn<br />
Schlussrechnungen der beauftragten Firmen vorliegen und bis zur Mängelbeseitigung<br />
einbehaltene Teilbeträge ausgezahlt worden sind, hätten die Ressorts<br />
bzw. in Bremerhaven die <strong>Stadt</strong>verwaltung bei der überwiegenden Zahl der kleineren<br />
und mittleren Maßnahmen aus den Förderprogrammen 2006 bis 2010 die
11<br />
Verwendungsnachweise zeitnäher prüfen und der <strong>Stiftung</strong> vorlegen müssen. In<br />
verschiedenen Mahnungen sind die Projektträger aufgefordert worden, ihre<br />
Projekte abzurechnen. Zudem hatte der <strong>Stiftung</strong>srat eine Zahlungssperre für die<br />
Ressorts und für Bremerhaven beschlossen, bei denen die Verwendungsnachweise<br />
bis einschließlich 2008 fehlten. Die Rückstände konnten dadurch deutlich<br />
abgebaut werden.<br />
2. Finanzielle Entwicklung<br />
2.1 Einnahmen<br />
Die Gesamteinnahmen <strong>2011</strong> für die <strong>Stiftung</strong> betrugen<br />
Bremen Bremerhaven Gesamt<br />
Spielbankabgabe 1.821.566,30 € 380.391,57 € 2.201.957,87 €<br />
Rückzahlungen 49.560,83 € 5.268,86 € 54.829,69 €<br />
Zinsen und Sonstiges 23.273,47 € 0,00 € 23.273,47 €<br />
Summe 1.894.400,60 € 385.660,43 € 2.280.061,03 €<br />
Die Einnahmen aus Spielbankabgaben sollen für die <strong>Stadt</strong> Bremen jeweils zur Hälfte<br />
auf verfügbare Mittel für neue Fördermaßnahmen und auf die Tilgung des bestehenden<br />
Darlehens aufgeteilt werden. Nach Prüfung der Jahresabschlüsse 2009<br />
und 2010 des Casino Bremen mussten geleistete Spielbankabgaben an die Gesellschaft<br />
zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung sowohl für Bremen als auch für<br />
Bremerhaven wurde 2010 mit dem Einnahmeanteil der <strong>Stiftung</strong> für die Darlehenstilgung<br />
verrechnet und in einer verbleibenden Differenz allein dem auf die <strong>Stadt</strong><br />
Bremen bezogenen Darlehen zugeschlagen. Da hierbei jedoch nicht der gesetzliche<br />
Aufteilungsschlüssel für die Spielbankabgaben berücksichtigt worden war,<br />
wonach Bremerhaven 20% der Abgaben erhält und demzufolge auch mit dem<br />
gleichen Anteil zu den Rückzahlungen herangezogen werden muss, sollte die<br />
Korrektur mit den Zuweisungen an die <strong>Stiftung</strong> für <strong>2011</strong> erfolgen. Damit werden<br />
sowohl die auf Bremerhaven entfallenden Spielbankabgaben als auch die Darlehensanteile<br />
aus der Verrechnung der Überzahlungen 2009/2010 ab Jahresabschluss<br />
<strong>2011</strong> gesondert ausgewiesen.<br />
Nach Berechnungen der Senatorin für Finanzen stehen der <strong>Stiftung</strong> zusätzlich zu<br />
den veranschlagten Einnahmen weitere Zahlungen von 1.124.957,87 € zu, da Casino<br />
Bremen aufgrund geringerer Umsatzsteuerbelastungen nach dem Umbau<br />
am neuen Standort ein günstigeres Ergebnis erzielt hatte. Von dem Mehrergebnis<br />
wurden 150.000 € als Liquidität für die <strong>Stadt</strong> Bremerhaven reserviert, um das Förderprogramm<br />
<strong>2011</strong> finanzieren zu können, das mit 414.900 € beschlossen worden<br />
war, bevor die Mindereinnahmen <strong>2011</strong> aus Spielbankabgaben erkennbar wurden.<br />
Der <strong>Stiftung</strong>srat hat in seiner 93. Sitzung beschlossen, das Förderprogramm<br />
unverändert zu lassen.
12<br />
Die Senatorin für Finanzen hat den Haushalts- und Finanzausschuss mit einer Vorlage<br />
für die Sitzung am 23.09.<strong>2011</strong> über die Entwicklung der Spielbankabgabe<br />
informiert und dabei vorgeschlagen, die Darlehenstilgung vorerst auszusetzen.<br />
Wegen der Sonderentwicklung <strong>im</strong> Jahr <strong>2011</strong> musste dieser Beschluss nicht wirksam<br />
werden. Unabhängig von den Mehreinnahmen <strong>2011</strong> sollen generell bis zur endgültigen<br />
Darlehenstilgung die für Fördermaßnahmen vorgesehenen 0,900 Mio. €<br />
für Bremen und <strong>im</strong> gesetzlichen Verhältnis 4 : 1 dazu für Bremerhaven mit 0,225<br />
Mio. € Spielbankabgabe weiterhin ungekürzt zufließen. Nur darüber hinausgehende<br />
Einnahmen dienen der Tilgung des Darlehens. Der Haushalts- und Finanzausschuss<br />
hat den Bericht zur Kenntnis genommen, wobei allerdings die dargestellte<br />
Verteilung der Einnahmen und der dem Darlehen zugeschlagenen Überzahlungen<br />
aus den Jahren 2009 und 2010 an beide Städte nicht dem Aufteilungsverhältnis<br />
von 4 : 1 der Einnahmen entsprachen. Mit der Neuberechnung der Einnahmen<br />
und Tilgungsraten <strong>2011</strong> werden die Zahlen bereinigt.<br />
Die verfügbaren Anteile an der Spielbankabgabe wurden der <strong>Stadt</strong> Bremen für<br />
die Monate Dezember 2010 bis November <strong>2011</strong>, für Bremerhaven für November<br />
2010 bis September <strong>2011</strong> gutgeschrieben. Die fehlenden Einnahmen soll die <strong>Stiftung</strong><br />
<strong>im</strong> ersten Quartal 2012 erhalten. Sie sind in der Vermögensrechnung als Forderungen<br />
ausgewiesen. Die zusätzlichen Einnahmen für die Sondertilgung sind<br />
dem Darlehenskonto zugeführt worden.<br />
Die für <strong>2011</strong> anrechenbaren Jahreseinnahmen einschließlich Forderungen übersteigen<br />
den vom Senat zugestandenen Betrag (Tz. I.2) von 2,250 Mio. € um 0,027<br />
Mio. €.<br />
Aufgrund der Abrechnung von Förderprojekten erhielt die <strong>Stiftung</strong> Rückzahlungen<br />
von 54.829,69 €. Sie entfielen auf Projekte aus den Förderjahren<br />
Bremen Bremerhaven<br />
2005 45.914 € 0 €<br />
2007 0 € 762 €<br />
2008 707 € 0 €<br />
2009 0 € 2.377 €<br />
2010 2.940 € 32 €<br />
<strong>2011</strong> 0 € 2.097 €<br />
Summe 49.561 € 5.268 €<br />
Die Position Sonstiges für Bremen enthält die Erstattung von Verwaltungskosten<br />
von Bremerhaven aus der Endabrechnung für 2010 und einen Abschlag für <strong>2011</strong>.<br />
Darin enthalten sind aber auch 16.667 € Rückzahlungen von nicht verbrauchten<br />
Wett- und Impulsmitteln, die dem Haushalt der <strong>Stadt</strong> Bremen zustehen und an<br />
diesen weitergeleitet worden sind.
13<br />
Im mehrjährigen Vergleich haben sich Einnahmen aus Spielbankabgaben und<br />
sonstige Einnahmen (Zinsen, Rückzahlungen usw.) sowie ausgezahlte Fördermittel<br />
wie folgt entwickelt:<br />
Jahr Spielbankabga- Zinsen, Rückzah- Insgesamt Ausgezahlte<br />
benlungen<br />
und sonstige<br />
Einnahmen<br />
verfügbar Fördermittel<br />
2002 10,163<br />
Mio. €<br />
2,169 12,332 18,219<br />
2003 8,331 0,626 8,957 15,177<br />
2004 4,338 0,046 4,384 13,278<br />
2005 5,471 0,339 5,810 7,316<br />
2006 3,936 0,386 4,322 4,843<br />
2007 3,191 0,198 3,389 2,939<br />
2008 2,359 0,259 2,618 2,938<br />
2009 2,213 0,009 2,222 1,261<br />
2010 1,313 0,083 1,396 1,170<br />
<strong>2011</strong> 2,202 0,078 2,280 1,436<br />
43,367 4,193 47,560 69,027 *)<br />
*) Den jährlichen Differenzen 2002 bis 2006 und 2008 zwischen verfügbaren und ausgezahlten Fördermitteln<br />
standen Guthaben aus den Vorjahren gegenüber. Für 2004 und 2005 konnte darüber<br />
hinaus ein Darlehen aus dem Bremer Kapitaldienstfonds genutzt werden.<br />
Mio. €<br />
20,0<br />
18,0<br />
16,0<br />
14,0<br />
12,0<br />
10,0<br />
8,0<br />
6,0<br />
4,0<br />
2,0<br />
0,0<br />
2002<br />
2003<br />
Entwicklung der Fördermittel<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
Spielbankabgaben Zinsen u. sonst. Einnahmen<br />
Insgesamt verfügbar Ausgezahlte Fördermittel<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
<strong>2011</strong>
2.2 Ausgaben<br />
14<br />
Die Gesamtausgaben <strong>2011</strong> beliefen sich auf<br />
Bremen Bremerhaven Gesamt<br />
Fördermittel 912.384,79 € 523.373,50 € 1.435.758,29 €<br />
Verwaltungsausgaben 30.086,70 € 6.598,90 € 36.685,60 €<br />
Darlehenstilgung 921.566,30 € 53.391,57 € 974.957,87 €<br />
Sonstiges 3.597,74 € 0 € 3.597,74 €<br />
Summe 1.867.635,53 € 583.363,97 € 2.450.999,50 €<br />
Die Ausgaben für Fördermittel entfallen auf die Jahre<br />
Bremen Bremerhaven<br />
2005 3.675,00 € 0 €<br />
2007 15.200,00 € 0 €<br />
2008 4.800,00 € 0 €<br />
2009 154.435,29 € 0 €<br />
2010 258.592,00 € 233.273,50 €<br />
<strong>2011</strong> 475.682,50 € 290.100,00 €<br />
Die Verwaltungsausgaben betrugen 30.086,70 €. Von den Verwaltungsausgaben<br />
tragen Bremen 80% und Bremerhaven 20%. Die Ausgaben für Personal- und<br />
Sachkosten werden zunächst <strong>im</strong> Wirtschaftsplan der <strong>Stadt</strong> Bremen gebucht. Zum<br />
Jahresschluss werden sie <strong>im</strong> Verhältnis 4 : 1 auf jede <strong>Stadt</strong> aufgeteilt, wobei die<br />
Erstattung Bremerhavens als Gegenposition für Bremen unter sonstige Einnahmen<br />
aufgeführt wird. Die für Bremerhaven ausgewiesenen Verwaltungsausgaben<br />
stellen daher den Erstattungsbetrag an Bremen dar.<br />
Die Kosten setzen sich zusammen aus<br />
• Personalaufwand 23.681,85 € (Vorjahr 23.552,96 €),<br />
• Vermögenschadenhaftverpflichtversicherung für <strong>Stiftung</strong>sorgane 1.487,50 €,<br />
• sonstigem Aufwand (Technische Ausstattung, Server-Anschluss, Softwarepflege<br />
und -entwicklung, Telefonkosten, Performa Nord, Mitgliedsbeiträge usw.)<br />
von 4.917,35 € (Vorjahr 2.954,03 €).<br />
Die unter „Sonstige Einnahmen“ verbuchten Rückzahlungsbeträge für Impulsund<br />
Wettmittel wurden zum Teil erst 2012 weitergeleitet, da zunächst die Annahmeanordnungen<br />
für den <strong>Stadt</strong>haushalt abzuwarten waren.
15<br />
Steuern sind infolge der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der <strong>Stiftung</strong> nicht<br />
angefallen.<br />
Die Positionen der Einnahmen und Ausgaben <strong>im</strong> Einzelnen und deren Aufgliederung<br />
nach Bremen und Bremerhaven sind in der Tabelle „Mittelherkunft und Mittelverwendung“<br />
in Anlage 1 zusammengefasst.<br />
2.3 Ergebnis II.2<br />
Die Rechnung der Mittelherkunft und Mittelverwendung schließt <strong>2011</strong> wie folgt ab:<br />
Bremen Bremerhaven Summe<br />
Einnahmen 1.894.400,60 € 385.660,43 € 2.280.061,03 €<br />
Ausgaben 1.867.635,53 € 583.363,97 € 2.450.999,50 €<br />
Überschuss/Fehlbetrag (-) 26.765,07 € -197.703,54 € -170.938,47 €<br />
Vorjahr 15.813,23 € 176.805,20 € 192.618,43 €<br />
Dem Fehlbetrag für Bremerhaven standen ausreichend hohe Bankguthaben<br />
gegenüber.<br />
3. Vermögensrechnung<br />
Eine Bilanz <strong>im</strong> handelsrechtlichen Sinne wird nicht erstellt, da die <strong>Stiftung</strong> keine<br />
Kapitalgesellschaft ist, über kein Anlagevermögen verfügt und nach dem HGB<br />
nicht bilanzierungspflichtig ist. Für die Darstellung der Finanzlage ist jedoch die<br />
Gruppierung nach dem HGB grundsätzlich geeignet, die daher in eine Vermögensrechnung<br />
übernommen wird. Hierin werden Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />
ausgewiesen. Guthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten aus Förderzusagen,<br />
Darlehensstand und der daraus insgesamt resultierende Finanzierungsbedarf<br />
bzw. die Rücklagen werden so dokumentiert.<br />
3.1 Forderungen<br />
Zum 31.12.<strong>2011</strong> hatte die <strong>Stiftung</strong> Forderungen aus Spielbankabgaben in Höhe<br />
von 225.000 €.<br />
3.2 Verbindlichkeiten<br />
Wegen der Planungssituation bei den meisten antragstellenden Projektträgern<br />
hat der <strong>Stiftung</strong>srat auch <strong>im</strong> Jahre <strong>2011</strong> zahlreiche Projekte schon zu einem Zeit-
16<br />
punkt in das Förderprogramm aufgenommen, zu dem Detailplanungen, Abst<strong>im</strong>mungsverfahren<br />
und Finanzierungen (u. a. wegen zu beschaffender ergänzender<br />
Haushalts- oder Drittmittel) noch nicht abgeschlossen waren. Auch wenn das in<br />
der Regel für die Förderzusage gefordert wird, ist diese Praxis nicht zu beanstanden,<br />
da die Zusage der <strong>Stiftung</strong> häufig Voraussetzung für die abschließende Planung<br />
ist. Infolgedessen konnten vielfach nur Teile der zugesagten Fördermittel<br />
von den Projektträgern innerhalb der Bewilligungsfrist von 18 Monaten abgerufen<br />
werden.<br />
Zum 31.12.<strong>2011</strong> bestanden aus Förderzusagen und ausgesprochenen Bewilligungen<br />
der Jahre 2007 bis <strong>2011</strong> folgende Verbindlichkeiten:<br />
3.3 Darlehen<br />
Bremen Bremerhaven<br />
2007 0 € 22.715 €<br />
2009 130.000 € 35.000 €<br />
2010 325.937 € 6.477 €<br />
<strong>2011</strong> 453.159 € 136.800 €<br />
Summe 909.096 € 200.992 €<br />
Der Finanzierungsbedarf für Bremen beträgt nach der Zusammenfassung unter<br />
nachstehender Tz. 3.4 zum Jahresende 4,752 Mio. €. Diesem Finanzierungsbedarf<br />
steht ein Darlehen aus dem Bremer Kapitaldienstfonds (BKF) bis zur Höhe von<br />
7,700 Mio. € gegenüber.<br />
Für die Darlehenstilgung waren 50% der Spielbankabgaben und somit 900.000 €<br />
der für <strong>2011</strong> veranschlagten Einnahmen vorgesehen. Da die wirtschaftliche Situation<br />
des Casino Bremen sich deutlich verschlechtert hatte, mussten nach § 5 Abs.<br />
2 Satz 3 des Spielbankgesetzes nachträglich Teile der Spielbankabgabe 2009<br />
und 2010 an Casino Bremen zurückgezahlt werden. Der dadurch <strong>im</strong> Jahr 2010 auf<br />
5.050.514,60 € erhöhte Darlehensstand konnte durch die Sondertilgung auf 4,076<br />
Mio. € gesenkt werden, von denen 0,310 Mio. € auf Bremerhaven entfallen.<br />
Die nachträgliche Berichtigung des Darlehenskontos gegenüber dem Stand zum<br />
Jahresbeginn war darauf zurückzuführen, dass mit nach der Tilgungsaussetzung<br />
2010 verbliebene Rückzahlungsbeträge von 682.039,21 € für 2009 und 6.720,86 €<br />
für 2010 einseitig das Darlehenskonto der <strong>Stadt</strong> Bremen <strong>im</strong> Bremer kapitaldienstfonds<br />
belastet worden war, obwohl nach dem gesetzlichen Anteilsverhältnis 4 : 1<br />
die Rückzahlungen ebenso wie die Einnahmen zu 20% auf die <strong>Stadt</strong> Bremerhaven<br />
hätten entfallen müssen. Die Spielbankabgaben 2010, die der Bremerhaven gutgeschrieben<br />
worden waren, konnten <strong>im</strong> Haushalt des Landes Bremen trotz geringerer<br />
Bruttospielerträge mit dem Anteil der <strong>Stadt</strong> zeitlich nicht mehr an die redu-
17<br />
zierten Erträge angepasst werden. Die Zahlungen an die <strong>Stiftung</strong> mussten daher<br />
nach Abschluss des Geschäftsjahres 2010 <strong>im</strong> Jahr <strong>2011</strong> korrigiert werden.<br />
Die Senatorin für Finanzen hat sich damit einverstanden erklärt, die an Bremerhaven<br />
überzahlten Beträge ab <strong>2011</strong> von den der <strong>Stadt</strong> zustehenden Spielbankabgaben<br />
abzusetzen und dem Darlehenskonto der <strong>Stadt</strong> Bremen zuzuführen. Die<br />
aus den Überzahlungen für 2009 und 2010 von Bremerhaven an das Darlehenskonto<br />
der <strong>Stadt</strong> Bremen zu leistenden Rückzahlungen setzen sich zusammen aus:<br />
Bremerhaven<br />
Spielbankabgabe 2009 erhalten 450.000,00<br />
Spielbankabgabe 2009 Ist 429.941,26<br />
Rückzahlung an Casino Bremen -155.004,42<br />
Spielbankabgabe netto 274.936,84<br />
Überzahlung 2009 (erhaltene Spielbankabgabe<br />
abzüglich Spielbankabgabe netto)<br />
175.063,16<br />
Spielbankabgabe 2010 erhalten 450.000,00<br />
Spielbankabgabe 2010 Ist 261.663,40<br />
Überzahlung 2010 188.336,60<br />
Überzahlung 2009 und 2010 (Rückführungsanspruch<br />
des Darlehenskontos der <strong>Stadt</strong> Bremen)<br />
363.399,76<br />
Für Bremerhaven beläuft sich der Finanzierungsbedarf nach Korrektur des Darlehenskontos<br />
auf nunmehr 0,311 Mio. €.<br />
Das Darlehen brauchte trotz der Erhöhung nicht bis zu seiner Höchstgrenze ausgeschöpft<br />
zu werden. Allerdings war der <strong>im</strong> Jahre 2003 angenommene Tilgungszeitraum,<br />
der noch auf einer jährlichen Einnahmeerwartung aus Spielbankabgaben<br />
von 5,225 Mio. € beruhte, nicht einhaltbar. Der Senat hat 2009 das Darlehen<br />
bis 2014 verlängert mit dem Hinweis: „Nicht absehbare Entwicklungen führten dazu,<br />
dass die Zuwendungen an die <strong>Stiftung</strong> rapide abnahmen und die Finanzbedarfe<br />
nicht in vorgesehener Weise durch die gesunkenen Zuwendungen gedeckt<br />
werden konnten.“ Nach den neuen von der Senatorin für Finanzen ermittelten Finanzplandaten<br />
wird dieser Zeitraum nicht ausreichen, das Darlehen vollständig<br />
zu tilgen.<br />
Mittelanforderungen der Förderempfänger wurden wie schon seit 2006 auch<br />
<strong>2011</strong> vollständig aus vorhandenen Mitteln und laufenden Einnahmen der <strong>Stiftung</strong><br />
abgedeckt.
3.4 Ergebnis<br />
18<br />
Der Finanzierungsbedarf setzt sich aus den noch nicht abgerufenen Mitteln aus<br />
den Förderprogrammen der Vorjahre und den Förderzusagen <strong>2011</strong> (Verpflichtungsstand)<br />
sowie dem Darlehensstand zum Jahresende abzüglich der vorhandenen<br />
Guthaben der <strong>Stiftung</strong> zusammen. Er hat sich entsprechend der nachstehenden<br />
Tabelle entwickelt. Der Anstieg <strong>im</strong> Jahre 2003 ist auf die nachträgliche<br />
Kürzung des Anteils der <strong>Stiftung</strong> an den Bruttospielerträgen <strong>im</strong> Jahre 2003 zurückzuführen<br />
(Tz. I.1), nachdem das Förderprogramm 2003 ohne Kenntnis dieser Änderung<br />
auf Basis der noch für 2002 geltenden Rechtsgrundlage beschlossen<br />
worden war. Ab 2004 wurden jeweils 50% des Anteils der <strong>Stiftung</strong> an der Spielbankabgabe<br />
zum Ausgleich der bestehenden Verpflichtungen genutzt. Auf die<br />
Veränderungen ab 2009 Hinweis auf die vorstehende Tz. 3.3. Schwankungen in<br />
den einzelnen Jahren beruhen auf dem unterschiedlichen Abruf der Fördermittel<br />
durch die Zahlungsempfänger.<br />
Jahr Verpflichtungsstand<br />
Finanzierungsbedarf <strong>Stadt</strong> Bremen zum 31.12.<strong>2011</strong> in €<br />
Darlehensstand Eigenmittel (Guthaben<br />
+ Forderungen)<br />
Finanzierungsbedarf<br />
Spalten 2 + 3 -<br />
4<br />
Änderung gegenüberVorjahr<br />
1 2 3 4 5 6<br />
2002 21.926.811 0 -9.545.690 12.381.121<br />
2003 17.882.756 0 -3.321.997 14.560.759 2.179.638<br />
2004 7.417.588 6.164.538 -774.207 12.807.919 - 1.752.840<br />
2005 3.942.726 7.513.717 -902.550 10.553.893 - 2.254.026<br />
2006 2.477.486 7.506.201 -411.039 9.572.648 - 981.245<br />
2007 1.475.280 6.455.398 -267.591 7.663.087 - 1.909.561<br />
2008 719.702 5.511.754 -81.974 6.149.482 - 1.513.605<br />
2009 936.175 4.361.754 -266.226 5.031.703 - 1.117.779<br />
2010 963.861 4.687.115 -206.960 5.444.015 412.312<br />
<strong>2011</strong> 909.096 3.765.549 - 233.726 4.440.919 -1.003.096
19<br />
Für Bremerhaven ist ebenfalls <strong>2011</strong> durch die Rückzahlungsansprüche des Darlehenskontos<br />
der <strong>Stadt</strong> Bremen ein Finanzierungsanspruch entstanden, der sich zusammensetzt<br />
aus<br />
Jahr Verpflichtungsstand<br />
Finanzierungsbedarf <strong>Stadt</strong> Bremerhaven zum 31.12.<strong>2011</strong> in €<br />
Rückzahlungsverpflichtung<br />
an<br />
Darlehenskonto<br />
Eigenmittel (Guthaben<br />
+ Forderungen)<br />
Finanzierungsbedarf<br />
Spalten 2 + 3 -<br />
4<br />
Änderung gegenüberVorjahr<br />
1 2 3 4 5 6<br />
<strong>2011</strong> 200.992 310.008 - 199.629 311.371 - 52.029<br />
3.5 Rücklagen<br />
Zum Jahresende bestanden keine besonders gebildeten allgemeinen oder<br />
zweckgebundenen Rücklagen.<br />
III. Sonstiges<br />
Impulsmittel<br />
Die Senatskanzlei hat der <strong>Stiftung</strong> am 16.07.2008 die Annahme, Bearbeitung und<br />
Bewertung sowie die Abwicklung der Anträge auf Mittel aus dem Programm<br />
„Impulse für den sozialen Zusammenhalt“ für die <strong>Stadt</strong> Bremen übertragen. Die <strong>im</strong><br />
Landeshaushalt ausgewiesenen Mittel werden <strong>im</strong> Verhältnis 75% zu 25% auf die<br />
Städte Bremen und Bremerhaven aufgeteilt. Der Anteil der <strong>Stadt</strong> Bremen ist <strong>im</strong><br />
Haushalt der Senatskanzlei veranschlagt und wird von dort für bewilligte Projekte<br />
ausgezahlt. Die Entscheidung über Förderzuschüsse trifft der städtische Haushaltsund<br />
Finanzausschuss.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> Bremerhaven ist der Magistrat für den Anteil verantwortlich, der aus<br />
dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt wird. Die <strong>Stiftung</strong> wird hier in den Bearbeitungsgang<br />
nicht eingeschaltet.<br />
Impulsmittel haben keinen direkten Zusammenhang mit der Förderung durch die<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>Wohnliche</strong> <strong>Stadt</strong>. Inhaltlich bestehen jedoch wesentliche Verbindungen.<br />
Vielfach werden Projekte anteilig aus beiden Fonds gefördert.<br />
Beschlossen vom <strong>Stiftung</strong>srat am 20. März 2012<br />
Bremen, 20. März 2012<br />
Der Vorstand<br />
D. Damm Rolf-G. Facklam