Geschäftsbericht 2011 im PDF-Format - Stiftung Wohnliche Stadt
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punkt in das Förderprogramm aufgenommen, zu dem Detailplanungen, Abst<strong>im</strong>mungsverfahren<br />
und Finanzierungen (u. a. wegen zu beschaffender ergänzender<br />
Haushalts- oder Drittmittel) noch nicht abgeschlossen waren. Auch wenn das in<br />
der Regel für die Förderzusage gefordert wird, ist diese Praxis nicht zu beanstanden,<br />
da die Zusage der <strong>Stiftung</strong> häufig Voraussetzung für die abschließende Planung<br />
ist. Infolgedessen konnten vielfach nur Teile der zugesagten Fördermittel<br />
von den Projektträgern innerhalb der Bewilligungsfrist von 18 Monaten abgerufen<br />
werden.<br />
Zum 31.12.<strong>2011</strong> bestanden aus Förderzusagen und ausgesprochenen Bewilligungen<br />
der Jahre 2007 bis <strong>2011</strong> folgende Verbindlichkeiten:<br />
3.3 Darlehen<br />
Bremen Bremerhaven<br />
2007 0 € 22.715 €<br />
2009 130.000 € 35.000 €<br />
2010 325.937 € 6.477 €<br />
<strong>2011</strong> 453.159 € 136.800 €<br />
Summe 909.096 € 200.992 €<br />
Der Finanzierungsbedarf für Bremen beträgt nach der Zusammenfassung unter<br />
nachstehender Tz. 3.4 zum Jahresende 4,752 Mio. €. Diesem Finanzierungsbedarf<br />
steht ein Darlehen aus dem Bremer Kapitaldienstfonds (BKF) bis zur Höhe von<br />
7,700 Mio. € gegenüber.<br />
Für die Darlehenstilgung waren 50% der Spielbankabgaben und somit 900.000 €<br />
der für <strong>2011</strong> veranschlagten Einnahmen vorgesehen. Da die wirtschaftliche Situation<br />
des Casino Bremen sich deutlich verschlechtert hatte, mussten nach § 5 Abs.<br />
2 Satz 3 des Spielbankgesetzes nachträglich Teile der Spielbankabgabe 2009<br />
und 2010 an Casino Bremen zurückgezahlt werden. Der dadurch <strong>im</strong> Jahr 2010 auf<br />
5.050.514,60 € erhöhte Darlehensstand konnte durch die Sondertilgung auf 4,076<br />
Mio. € gesenkt werden, von denen 0,310 Mio. € auf Bremerhaven entfallen.<br />
Die nachträgliche Berichtigung des Darlehenskontos gegenüber dem Stand zum<br />
Jahresbeginn war darauf zurückzuführen, dass mit nach der Tilgungsaussetzung<br />
2010 verbliebene Rückzahlungsbeträge von 682.039,21 € für 2009 und 6.720,86 €<br />
für 2010 einseitig das Darlehenskonto der <strong>Stadt</strong> Bremen <strong>im</strong> Bremer kapitaldienstfonds<br />
belastet worden war, obwohl nach dem gesetzlichen Anteilsverhältnis 4 : 1<br />
die Rückzahlungen ebenso wie die Einnahmen zu 20% auf die <strong>Stadt</strong> Bremerhaven<br />
hätten entfallen müssen. Die Spielbankabgaben 2010, die der Bremerhaven gutgeschrieben<br />
worden waren, konnten <strong>im</strong> Haushalt des Landes Bremen trotz geringerer<br />
Bruttospielerträge mit dem Anteil der <strong>Stadt</strong> zeitlich nicht mehr an die redu-