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Geschäftsbericht 2011 im PDF-Format - Stiftung Wohnliche Stadt

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Umsatzsteuerzahllast reduziert. Der Senator für Inneres und Sport hatte hierfür die<br />

Spielbankabgabe für 2007 pauschaliert von 50% auf netto 35% herabgesetzt. Der<br />

Anteil der <strong>Stiftung</strong> an den BSE ist damit ab 01.01.2007 auf 17,5% gesunken. Die allein<br />

dem Land zustehende Sonderabgabe wird von der Steuerbelastung nicht<br />

berührt.<br />

Ab 01.01.2008 beeinflussten zusätzlich Auflagen aus dem Glückspielstaatsvertrag<br />

(u.a. Einlasskontrolle auch in den Automatenspielstätten) die Kosten des Casino<br />

Bremen und damit die BSE. Die Planungsgrundlagen wurden daher auf einen <strong>Stiftung</strong>santeil<br />

von nur noch 8,5% der BSE geändert. Um die Kürzung abzumildern, trat<br />

an die Stelle des hälftigen Anteils an der Spielbankabgabe die in Tz. I.1 Abs. 2 dargestellte<br />

feste Abführung von 2,25 Mio. €. Diese Summe ist allerdings davon abhängig,<br />

dass die gesamte Spielbankabgabe zumindest den Festbetrag erreicht.<br />

Nach der Abrechnung der Ergebnisse des Casino Bremen für die Geschäftsjahre<br />

2009 und 2010 <strong>im</strong> Jahr <strong>2011</strong> ergab sich eine Unterschreitung des Festbetrags mit<br />

entsprechender Rückforderung. Näheres hierzu unter Tz. II.3.3.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> verwendet ihre Einkünfte unmittelbar zur Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks.<br />

Die Einnahmen bilden somit nicht ein <strong>Stiftung</strong>svermögen in Form von Anlagevermögen,<br />

aus dessen Erträgen die Aufgaben erfüllt würden.<br />

3. <strong>Stiftung</strong>szweck nach § 2 der <strong>Stiftung</strong>ssatzung<br />

Die <strong>Stiftung</strong> hat den Auftrag, gemeinnützige Maßnahmen zu fördern, die geeignet<br />

sind, in den <strong>Stadt</strong>gemeinden Bremen und Bremerhaven zugunsten der Allgemeinheit<br />

� das <strong>Stadt</strong>bild und die kulturelle Wohnqualität zu erhalten und zu verbessern,<br />

� die Landschaft zu sichern, zu erschließen und zu entwickeln.<br />

Im Rahmen dieser rechtlichen Grundbedingungen dürfen nur Maßnahmen gefördert<br />

werden, die ohne Begrenzung auf einzelne Personengruppen oder Interessen<br />

jedermann zugute kommen. Sie müssen<br />

� den Erlebniswert des geförderten <strong>Stadt</strong>bereiches erhalten oder verbessern<br />

oder<br />

� der Kommunikation seiner Bewohner, auch <strong>im</strong> Rahmen kultureller Tätigkeit, dienen<br />

oder<br />

� die Sicherung, Erschließung oder Entwicklung der Landschaft fördern.<br />

Hierbei kommt es insbesondere darauf an,<br />

� die <strong>Stadt</strong> mit Details auszustatten, die das <strong>Stadt</strong>bild und die urbane Funktion<br />

bereichern, wie die Gestaltung und Ausstattung von Straßen und Plätzen, soweit<br />

es sich nicht um verkehrsbauliche Maßnahmen handeln darf,

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