30.01.2013 Aufrufe

(Stand vom 2. Juni 2009) - CDA

(Stand vom 2. Juni 2009) - CDA

(Stand vom 2. Juni 2009) - CDA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Oranienburger Str. 65<br />

10117 Berlin<br />

Tel. (0 30) 92 25 11-0<br />

Fax (0 30) 92 25 11-21 15<br />

Anträge<br />

Allgemein<br />

(<strong>Stand</strong> <strong>vom</strong> <strong>2.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2009</strong>)<br />

Kreissparkasse Köln<br />

15 003 205 • BLZ 370c502 99<br />

Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG<br />

510 102 1019 • BLZ 380 601 86<br />

politik@cda-bund.de<br />

www.cda-bund.de


Inhaltsverzeichnis<br />

Nr. Antrag Antragsteller:<br />

Arbeitsrecht<br />

1. Mindestlohn <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

<strong>2.</strong> Entgeltgleichheit für Männer und Frauen herstellen <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

3. Arbeitsgesetzbuch <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

4. Teilzeit- und Befristungsgesetz <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

5. Unternehmensmitbestimmung <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

6. Mitbestimmung / PersVG <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

7. Mitbestimmung für MitarbeiterInnen von Bundestagsabgeordneten<br />

<strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

8. Mitbestimmung bei Zuweisung <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

9. Aufsichtsrat soll über Werksschließungen entscheiden<br />

<strong>CDA</strong> LV in Niedersachsen<br />

10. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

11. Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassungsdauer <strong>CDA</strong> LV Sachsen-Anhalt<br />

1<strong>2.</strong> Arbeitnehmerüberlassung AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

13. Equal Pay in der Leiharbeit I <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

14. Equal Pay in der Leiharbeit II Junge <strong>CDA</strong><br />

15. Tarifvertragssystem stärken <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

16. AVE von Tarifverträgen in Bundesländern nach<br />

AEntG ermöglichen.<br />

<strong>CDA</strong> LV in Niedersachsen<br />

17. Versorgungsausgleichsrecht ändern <strong>CDA</strong>/DBwV-AG<br />

18. Arbeitnehmerdatenschutz I <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

19. Arbeitnehmerdatenschutz II <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

20. Arbeitnehmerdatenschutz III <strong>CDA</strong>/CGB-AG<br />

21. Arbeitnehmerdatenschutz IV <strong>CDA</strong>/dbb-AG<br />

2<strong>2.</strong> Arbeitnehmerdatenschutz V <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

23. Missbrauch bei Praktika verhindern <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

24. Auch Arbeitsjahre vor dem 25. Lebensjahr anrechnen Junge <strong>CDA</strong><br />

Gesundheit<br />

25. Gesetzliche Krankenversicherung <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

26. Medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung<br />

sicherstellen<br />

AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

27. Gesetzliche Vorgaben für Palliativmedizin umsetzen <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

28. Mammografie <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

29. Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) vermeiden<br />

<strong>CDA</strong> LV in Niedersachsen<br />

30. KVdR <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

31. Private Krankenversicherung soll jährlich über Altersrückstellung<br />

informieren<br />

<strong>CDA</strong> LV Oldenburg<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 2 von 106


Nr. Antrag Antragsteller:<br />

3<strong>2.</strong> Finanzielle Anreize für Ausbildung zum Altenpfleger<br />

setzen<br />

<strong>CDA</strong> KV Rhein-Sieg<br />

33. Suchtprävention <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

SGB II/SGB XII<br />

34. Grundsätze für Neuregelung der Organisationsstruktur<br />

SGB II<br />

35. Wahlfreiheit bei der Trägerschaft für die Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende<br />

<strong>CDA</strong> LV Berlin, <strong>CDA</strong> KV Treptow-Köpenick<br />

<strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

36. Optionskommunen stärken <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

37. Übergang <strong>vom</strong> ALG II in den Rentenbezug <strong>CDA</strong> LV Berlin<br />

38. Versorgungslücke beim Übergang Hartz IV - Rentenbezug<br />

39. Keine Anrechnung der Umweltprämie auf SGB-II-<br />

Leistungen<br />

40. Höhere Freibeträge für die Altersvorsorge von Personen,<br />

die SGB-II-Leistungen beziehen.<br />

41. Vermögensanrechnung bei Sozialhilfe und „Riestern“<br />

bei Grundsicherung<br />

<strong>CDA</strong> LV Berlin, <strong>CDA</strong> KV Treptow-Köpenick<br />

<strong>CDA</strong> KV Oder-Spree<br />

<strong>CDA</strong>/CGB-AG<br />

4<strong>2.</strong> Anhebung der Freigrenzen für Schülerjobs im SGB II <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Arbeitsmarktpolitik<br />

43. Arbeitskammern I <strong>CDA</strong> LV Bremen<br />

<strong>CDA</strong> LV Berlin, <strong>CDA</strong> KV Treptow-Köpenick<br />

44. Arbeitskammern II <strong>CDA</strong> BV Koblenz-Montabaur<br />

45. Arbeitskammern III <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

46. Service-Telefonnummer der BA in eine gebührenfreie<br />

Rufnummer umwandeln<br />

<strong>CDA</strong> KV Soest<br />

47. Wiedereinführung 58er-Regelung <strong>CDA</strong>/CGB-AG<br />

48. Gleichstellung bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen<br />

<strong>CDA</strong> LV Berlin; AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

49. Altersteilzeit <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

50. Private Haushalte als Arbeitgeber fördern <strong>CDA</strong>/DBwV-AG<br />

Familie/Jugend/Bildung<br />

51. Weiterentwicklung des Elterngelds AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

5<strong>2.</strong> Elterngeld <strong>CDA</strong>/AG DBwV<br />

53. Verbesserung der finanziellen Förderung nicht erwerbstätiger<br />

Eltern<br />

<strong>CDA</strong> LV in Niedersachsen<br />

54. Familienzusammenführungen <strong>CDA</strong>-KV Harburg-Land<br />

55. Schutzschirm für Ausbildungsplätze <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

56. Ausbildungsbereitschaft steuerlich fördern Junge <strong>CDA</strong><br />

57. BaföG <strong>CDA</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />

58. Verklärung der DDR – Geschichte <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Öffentlicher Dienst/Beamte/Bundeswehr<br />

59. Beamtenversorgungsgesetz <strong>CDA</strong> LV Schleswig-Holstein<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 3 von 106


Nr. Antrag Antragsteller:<br />

60. Belange des Öff. Dienstes berücksichtigen <strong>CDA</strong>/dbb-AG<br />

61. Wehrpflicht erhalten <strong>CDA</strong> BV Mittelrhein<br />

Alterssicherung<br />

6<strong>2.</strong> Rente nach Mindesteinkommen wieder einführen <strong>CDA</strong> Landesverband Oldenburg<br />

63. Beseitigung von Diskriminierungen im Rentenrecht AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

64. Insolvenzrecht / Rentenrecht <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

65. Rentensteigernde Arbeitgeberbeiträge auf Arbeitseinkommen<br />

Wirtschaftspolitik<br />

66. Forderungen für das CDU/CSU-<br />

Bundestagswahlprogramm<br />

<strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

<strong>CDA</strong> LV BaWü<br />

67. Weltfinanzordnung <strong>CDA</strong> KV Rhein-Sieg<br />

68. Manager- und Aufsichtsratshaftung <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

69. Vorstands- und Aufsichtsratshaftung <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

70. Rückzahlung von Lohn und Gehalt bei Insolvenz I <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

71. Rückzahlung von Lohn und Gehalt bei Insolvenz II <strong>CDA</strong> LV Berlin<br />

7<strong>2.</strong> Rückzahlung von Lohn und Gehalt bei Insolvenz III <strong>CDA</strong> LV Rheinland-Pfalz<br />

73. Mitarbeiterkapitalbeteiligung I <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

74. Mitarbeiterkapitalbeteiligung II <strong>CDA</strong> KV Merzig-Wadern<br />

75. Mitarbeiterkapitalbeteiligung III <strong>CDA</strong> KV Frankfurt/Main<br />

76. Mitarbeiterkapitalbeteiligung IV <strong>CDA</strong> KV Frankfurt/Main<br />

77. Verbraucherschutz <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

78. Verbraucherschutz Finanzdienstleistungen <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

79. Betriebsprüfungen bei Sittenwidrigkeit <strong>CDA</strong> LV Oldenburg; <strong>CDA</strong> LV in Niedersachsen<br />

80. Berufsunfähigkeitsversicherung <strong>CDA</strong> LV Rheinland-Pfalz<br />

81. Konjunkturprogramm für private Eigenheimbesitzer <strong>CDA</strong> BV Koblenz-Montabaur<br />

8<strong>2.</strong> Sichere Energie für Industrie und private Haushalte <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

83. Sockelbergbau <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

84. Resolution Soziale Marktwirtschaft I <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

85. Resolution Soziale Marktwirtschaft II <strong>CDA</strong> KV Rhein-Sieg<br />

86. Resolution Soziale Marktwirtschaft III <strong>CDA</strong> LV Rheinland-Pfalz<br />

87. Resolution Soziale Marktwirtschaft IV <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Steuerpolitik<br />

88. Reduzierter MwSt-Satz für medizinische Produkten<br />

und Erzeugnisse für Kinder<br />

89. Mehrwertsteuer für Arzneimittel und medizinische<br />

Hilfsmittel senken<br />

<strong>CDA</strong> BV Niederrhein<br />

<strong>CDA</strong> LV Oldenburg<br />

90. Mehrwertsteuer für bestimmte Produkte senken <strong>CDA</strong>-LV Hamburg<br />

91. Besteuerung von Abfindungen für den Verlust des<br />

Arbeitsplatzes<br />

<strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

9<strong>2.</strong> Sparerfreibetrag <strong>CDA</strong>-LV BaWü<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 4 von 106


Nr. Antrag Antragsteller:<br />

93. Änderung des Erbschaftssteuerrechtes <strong>CDA</strong> KV Rhein-Erft<br />

94. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien sozialen<br />

Zuwendungen abschaffen<br />

<strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

95. Finanztransaktionssteuer einführen <strong>CDA</strong> BV Nordbaden<br />

96. Steuersystem umfassend reformieren <strong>CDA</strong> BV Nordhessen<br />

<strong>CDA</strong> intern<br />

97. Equal Pay Day I <strong>CDA</strong> LV Berlin; AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

98. Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit <strong>CDA</strong>/dbb-AG<br />

99. Programmkommission einrichten <strong>CDA</strong> KV Merzig-Wadern<br />

Sonstige Anträge<br />

100. Gründung einer „Familien-Union“ <strong>CDA</strong> KV Merzig-Wadern<br />

101. Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

im ÖPNV<br />

<strong>CDA</strong> LV Berlin<br />

10<strong>2.</strong> Integrationsministerium schaffen <strong>CDA</strong> KV Wiesbaden<br />

103. Entschließung: 60 Jahre Christdemokraten in der<br />

Einheitsgewerkschaft<br />

<strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 5 von 106


Arbeitsrecht<br />

Antrag Nr.: 1<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DBG-AG<br />

Betrifft: Mindestlohn<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.<br />

Anzustreben ist ein Mindestlohn von (mindestens) 7,50 Euro je Stunde. Eine Kombination mit<br />

Kombilöhnen oder ähnlichen Strukturen mit staatlichen Lohnzuschüssen ist abzulehnen. Der Mindestlohn<br />

muss für alle Branchen und alle Arbeitgeber verbindlich sein. Über seine jährliche Anpassung<br />

befindet eine Kommission, bestehend aus Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft.<br />

Von dieser Kommission ist auch ein jährlicher Bericht zu den Auswirkungen des Mindestlohnes<br />

am Beispiel ausgesuchter Branchen zu erstellen.<br />

Begründung:<br />

Der geforderte Stundenlohn von (mindestens) 7,50 Euro ist eigentlich zu niedrig. Um aber überhaupt<br />

den Einstieg in den gesetzlichen Mindestlohn zu bekommen, sollte die Einführung nicht unbedingt<br />

am Streit über die Höhe scheitern.<br />

Der Mindestlohn darf aber nicht dadurch erreicht werden, indem dieser in Form von Kombilöhnen<br />

oder ähnlichen Strukturen staatlicher Zuschüsse für den Arbeitgeber oder auch direkt an den Arbeitnehmer<br />

erreicht wird. Dies führt nur dazu, dass immer mehr Arbeitgeber versuchen werden,<br />

Arbeitsplätze in diesem Lohnsektor anzubieten, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu<br />

gelangen, zu Lasten der höher bezahlten Tätigkeit.<br />

Die jährliche Anpassung soll auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse durch die geforderte Kommission<br />

und der durchschnittlichen Tariferhöhungen errechnet werden. Die Zusammensetzung der<br />

Kommission garantiert, dass der Einfluss der Politik außen vor bleibt. Auch der geforderte Bericht<br />

zum Beispiel<br />

über die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt oder den Wettbewerb unterliegt damit nicht den<br />

jeweiligen politischen Einflüssen.<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Erledigt wegen Beschlusslage der <strong>CDA</strong> und Leitantrag Soziale Marktwirtschaft.<br />

Antrag Nr.: 2<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Entgeltgleichheit für Männer und Frauen herstellen<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Daher fordert die <strong>CDA</strong>:<br />

� Eine gesetzliche Verankerung des Durchsetzungsgebots zur Herstellung der tatsächlichen<br />

Entgeltgleichheit (wie z.B. in Frankreich) und effektive Schadenersatz- und Entschädigungsregelungen<br />

sowie umfassende Klagemöglichkeiten (verlängerte<br />

Fristen, Verbandsklagerecht) mit Erleichterung der Beweisführung.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 6 von 106


� Diskriminierungsfreie Systeme zur Arbeitsbewertung. Im öffentlichen Dienst sind politische<br />

Entscheidungsträger auf den unterschiedlichen Ebenen der Verwaltung als<br />

Arbeitgeber in der Pflicht – wir erwarten, dass sie hier ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.<br />

� Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns<br />

Begründung:<br />

Die wesentlichen Eckdaten zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben wie die<br />

Entgeltgleichheit, der Frauenanteil in Führungsfunktionen oder ihr Arbeitszeitvolumen sind im<br />

europäischen Vergleich nach wie vor schlecht bis sehr schlecht.<br />

Ein Lohnunterschied von 23% und ein stagnierender Frauenanteil von durchschnittlich 22% in<br />

mittleren und 5% in hohen Führungspositionen sprechen eine deutliche Sprache.<br />

Die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich nicht gänzlich über Strukturfaktoren<br />

erklären. Nach Auffassung der <strong>CDA</strong> handelt es sich auch um geschlechtsspezifische<br />

Einkommensdiskriminierung. Sowohl Tarifverträgen als auch z.B. dem Bildungssystem liegen immer<br />

wieder diskriminierende Mechanismen und Annahmen zu Grund, die fortlaufend kritisch<br />

überprüft werden müssen, da sie z.B. von Stereotypen abgeleitet werden/wurden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antrag Nr.: 3<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Arbeitsgesetzbuch<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Arbeitsgesetzbuch<br />

Der Bundestag wird aufgefordert, in der nächsten Legislaturperiode bald ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch<br />

auf den Weg zu bringen.<br />

Begründung:<br />

Das Vorhaben der Vereinheitlichung des Arbeitsrechts ist schon lange als Notwendigkeit erkannt<br />

und anerkannt. Die vielfältigen und verstreuten Regelungen zum Arbeitsrecht machen dieses undurchsichtig<br />

und zu einem potentiellen Investitionshindernis gerade für ausländische Investoren.<br />

Erste Entwürfe liegen bereits seit Jahren vor, ohne dass der Bundestag hätte erkennen lassen, dass<br />

er dem Thema Priorität einräumt.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 4<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Teilzeit – und Befristungsgesetz<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung ist aufzufordern, das Teilzeit- und Befristungsgesetz dahingehend zu verändern,<br />

dass die Möglichkeit zur Befristung ohne sachlichen Grund wegfällt und ebenso die Befristung<br />

ohne sachlichen Grund für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die älter als 52 Jahre sind.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 7 von 106


Begründung:<br />

Die Gesetzesregelung ist auf Grund der bereits im BGB, im Kündigungsschutzgesetz und in den<br />

Tarifverträgen verankerten Probezeiten überflüssig.<br />

Durch den § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes werden diese Regelungen unterlaufen.<br />

Es werden weiter das Kündigungsschutzgesetz und die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten<br />

(§102 Betriebsverfassungsgesetz) außer Kraft gesetzt.<br />

Diese Handhabung widerspricht dem grundsätzlichen Charakter dieser Vertragsverhältnisse und<br />

benachteiligt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.<br />

Die Folgen sind Existenzangst und Unsicherheit bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.<br />

Es werden diesem Personenkreis tarifliche Leistungen verweigert.<br />

Familiäre Beziehungen werden überdurchschnittlich belastet.<br />

Die Kosten dieses Prozesses muss die gesamte Gesellschaft über die Sozialsysteme tragen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in der folgenden Fassung:<br />

Die Bundesregierung ist aufzufordern, das Teilzeit- und Befristungsgesetz dahingehend zu verändern,<br />

dass die Möglichkeit zur Befristung ohne sachlichen Grund wegfällt und den Wegfall der<br />

Möglichkeit zur Befristung ohne sachlichen Grund für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu<br />

prüfen, die älter als 52 Jahre sind.<br />

Antrag Nr.: 5<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Unternehmensmitbestimmung<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die bestehende Mitbestimmung in folgenden Punkten auszuweiten bzw. zu überarbeiten:<br />

In der Wirtschaftskrise ist es wieder richtig deutlich geworden: Mitbestimmung ist kein Auslaufmodell,<br />

sondern ein wesentliches Element zur Sicherung einer gerechten und stabilen Wirtschafts-<br />

und Gesellschaftsordnung. Sie sichert zu einem wesentlichen Teil den sozialen Frieden in Deutschland.<br />

Die Mitbestimmung ist Ausfluss zweier zentraler Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft<br />

Des machtverteilenden Prinzips sowie<br />

Des Subsidiaritätsprinzips.<br />

Sie ist konstitutierendes Element der Sozialen Marktwirtschaft.<br />

Die Christliche Soziallehre hat stets betont, dass Arbeit und Kapital im Zusammenwirken den Wert<br />

des Unternehmens ausmachen und deshalb auch auf Augenhöhe miteinander agieren müssen.<br />

Sie ist heute aber auch aus praktischen Erwägungen unverzichtbar, damit unter den Bedingungen<br />

globaler Finanzmärkte die Belange der Unternehmen und <strong>Stand</strong>orte selbst bei Unternehmensentscheidungen<br />

zur Geltung kommen. Das Unternehmensinteresse können ja nur die einbringen, die<br />

sich langfristig an ein Unternehmen binden, nicht die Manager oder die Kapitaleigner „auf der<br />

Durchreise“. Nur Eigentümerunternehmer und die Arbeitnehmer selbst, die ihre Arbeitsplätze<br />

dauerhaft behalten möchten, stehen für das Interesse der Unternehmen.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 8 von 106


Deshalb müssen die Rechte der Arbeitnehmerseite in den Unternehmen verstärkt werden. Das<br />

VW-Gesetz liefert dazu Orientierungspunkte. Wichtig sind vor allem Sperrminoritäten für Entscheidungen<br />

zu Betriebsschließungen und –verlagerungen.<br />

Bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten erwachsen im übrigen auch aus Mitarbeiterbeteiligungen.<br />

Wir befürworten diese doppelte Mitbestimmung ausdrücklich. Sie ermöglicht auch für die Zukunft<br />

eine Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, die am Menschen Maß nimmt.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 6<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Mitbestimmung / PersVG<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundes- und Landesregierungen werden aufgefordert:<br />

Die bestehende Mitbestimmung in folgenden Punkten auszuweiten bzw. zu überarbeiten:<br />

� Die Defizite der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 müssen aufgearbeitet<br />

werden. Insbesondere die Präzisierung des Begriffs „Beteiligung“ sowie die Anpassung<br />

an die betriebliche Realität bleiben perspektivisch auf der Tagesordnung.<br />

� Tendenzschutz darf nicht missbraucht werden, um einzelnen Unternehmen oder Unternehmensgruppen<br />

wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Insofern ist er zu begrenzen<br />

auf die grundgesetzlich geschützten Bereiche. Wenn z.B. Kirchen sich als Wirtschaftsunternehmen<br />

betätigen, hat Tendenzschutz keine Begründung.<br />

� Beim Übergang öffentlich rechtlicher Verwaltungen auf Betriebe und Unternehmen in<br />

privater Rechtsform (oder auch umgekehrt) ist keine Mitbestimmung vorgesehen. Dieser<br />

mitbestimmungsfreie Raum ist zu schließen.<br />

� Das Personalvertretungsrecht ist mit dem Ziel weiterzuentwickeln, die zum Teil sehr unterschiedlichen<br />

<strong>Stand</strong>ards in den Systemen der betrieblichen Mitbestimmung (Wirtschaft<br />

sowie öffentlicher Bereich) langfristig anzugleichen. Die 1952 begonnene Aufspaltung<br />

der betrieblichen Mitbestimmung in Privatwirtschaft, öffentlichen Dienst sowie<br />

den kirchlichen Bereich ist überholt. Die diesbezüglichen Vorschläge der nordrheinwestfälischen<br />

Regierungskommission „Zukunft des öffentlichen Dienstes – Öffentlicher<br />

Dienst der Zukunft“ (Januar 2003) zur einheitlichen Regelung der Mitbestimmung – unabhängig<br />

von der Rechtsform – sind dringend aufzugreifen und umzusetzen.<br />

� Die im Personalvertretungsrecht noch bestehende Aufteilung der Beschäftigten in die<br />

Gruppen Arbeiter und Arbeiterinnen , Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte ist abzuschaffen,<br />

weil sie in der Praxis nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.<br />

� Das Personalvertretungsrecht ist auf den Bereich der Stationierungsstreitkräfte auszudehnen.<br />

� Für Umorganisation über Dienststellen- und Ministeriengrenzen hinweg ist Mitbestimmung<br />

sicherzustellen.<br />

� Das Wahlverfahren ist weiter – und nicht nur im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

– zu vereinfachen. Überflüssige und bürokratische Hürden, die der Nutzung von Mit-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 9 von 106


estimmungsregelungen entgegenstehen (Stufenverfahren, Verfahren zur Bestellung<br />

der/des Einigungsstellenvorsitzenden), sind abzubauen.<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 7<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Mitbestimmung für MitarbeiterInnen von Bundestagsabgeordneten<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundestagsverwaltung und die Fraktionen des Bundestages werden aufgefordert, für die MItarbeiterInnen<br />

der Abgeordneten Personalratswahlen nach dem BPersVG durchzuführen.<br />

Die ggf. anfallenden Kosten sind als Arbeitgeberkosten von der Bundestagsverwaltung zu erstatten.<br />

Begründung:<br />

Ein <strong>vom</strong> Ältestenrat des Deutschen Bundestages in Auftrag gegebenes Gutachten ist zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass es auch bei den MitarbeiterInnen der Abgeordneten keine mitbestimmungsfreien<br />

Räume geben dürfe (ca. 4.000 Beschäftigte). Etwaige Beeinträchtigungen des Abgeordneten<br />

seien begrenzt und hinzunehmen. Einschlägig wäre das Personalvertretungsrecht, weil<br />

die MitarbeiterInnen so etwas wie die Verwaltung des/der Abgeordneten seien, die ihm die Durchführung<br />

seiner/Ihrer Aufgaben ermöglichten,<br />

Es steht den Abgeordneten als Gesetzgebenden gut an, die einschlägigen Mitbestimmungsgesetze<br />

auch gegen sich als „Arbeitgeber“ gelten zu lassen und anzuwenden.<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 8<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Mitbestimmung bei Zuweisung<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung und die Landesregierungen werden aufgefordert, gesetzliche Regelungen<br />

herbeizuführen, die analog des Kooperationsgesetzes der Bundeswehr sicherstellen, dass Beschäftigte,<br />

die sich in einer „Zuweisung“ befinden, bei den Wahlen zur Interessenvertretung (Betriebsrat,<br />

Personalrat) auch ein aktives Wahlrecht bei der zuweisenden Organisationseinheit bekommen.<br />

Begründung:<br />

Zugewiesene Beschäftigte außerhalb der Bundeswehr haben nur in dem zugewiesenen Betrieb ein<br />

Wahlrecht. In dem Betrieb, in dem aber über ihre berufliche Zukunft entschieden wird, dürfen sie<br />

die betriebliche Interessen-<br />

vertretung nicht wählen.<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 10 von 106


Antrag Nr.: 9<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

Betrifft: Aufsichtsrat soll über Werksschließungen entscheiden<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, das Mitbestimmungsgesetz mit dem Ziel zu ändern,<br />

dass künftig nicht mehr der Vorstand eines Unternehmens über Werkschließungen bestimmt,<br />

sondern der Aufsichtsrat dafür zuständig wird.<br />

Begründung:<br />

Zur Zeit sind Werkschließungen Teil des operativen Geschäfts und damit Sache des Vorstandes.<br />

Wie das jüngste Beispiel der drohenden Schließung der PKW-Reifenproduktion von Conti in Hannover<br />

zeigt, kann dies leicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmerschaft gehen.<br />

Nach dem Vorbild des VW-Gesetzes soll das Mitbestimmungsgesetz so geändert werden, dass<br />

künftig nicht mehr der Vorstand, sondern der Aufsichtsrat über Werksschließungen entscheidet.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in der folgenden Fassung:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass künftig die Rolle des<br />

Aufsichtsrates im Hinblick auf Unternehmensentscheidungen, die <strong>Stand</strong>ort- und Werksschließungen<br />

betreffen, gestärkt wird.<br />

Antrag Nr.: 10<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Prekäre Beschäftigungsverhältnisse<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich wirksame Schritte gegen das Abdrängen<br />

von immer mehr Menschen in prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzuleiten. Dazu sind die folgenden<br />

Maßnahmen erforderlich:<br />

Das Synchronisationsverbot in der Leiharbeit, d. h. das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für<br />

Leiharbeitnehmer/innen zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren,<br />

ist wieder einzuführen. Leiharbeitnehmer/innen sind <strong>vom</strong> ersten Tag an zu den beim Entleiher geltenden<br />

Vergütungsbedingungen zu beschäftigen. Sie müssen unter bestimmten Umständen einen<br />

Anspruch auf Übernahme durch den Entleiher haben. Die bevorzugte Behandlung von Leiharbeitsunternehmen<br />

durch die Arbeitsverwaltung ist zu unterbinden.<br />

Mini- und Midijobs sind zugunsten einer Bagatellgrenze abzuschaffen.<br />

Befristet Beschäftigte müssen einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme erhalten, wenn im<br />

Unternehmen ein adäquater Arbeitskräftebedarf vorhanden ist. Die Befristung ohne Sachgrund<br />

wird als verlängerte Probezeit missbraucht und ist daher abzuschaffen. Die wirkungslose und diskriminierende<br />

Regelung, dass Ältere ab 52 Jahren faktisch unbegrenzt befristet beschäftigt werden<br />

können, ist abzuschaffen.<br />

Selbständige und Freiberufler müssen in die soziale Sicherung einbezogen werden, an der auch die<br />

Auftraggeber zu beteiligen sind. Zur Abgrenzung gegen Scheinselbständigkeit sind verbindliche<br />

Regelungen zu schaffen. In typischen Konstellationen für eine etwaige Scheinselbständigkeit muss<br />

die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung des Anfrageverfahrens geregelt werden.<br />

Begründung:<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 11 von 106


Gerade in Krisenzeiten kommt es zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Armut besonders auf<br />

den arbeits- und sozialrechtlichen Schutz der Beschäftigten an. Ein kurzfristig aufgespannter<br />

„Schutzschirm“ kann die durch die Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahre beförderten Fehlentwicklungen<br />

nicht korrigieren.<br />

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben in Deutschland erheblich zugenommen. Gesetzliche<br />

Neuregelungen haben den Weg dafür geebnet. Mittlerweile prägen Leiharbeit, Mini-Jobs, Ein-Euro-<br />

Jobs, Armutslöhne und befristete Beschäftigung den Alltag von Millionen Menschen. Die Vermeidung<br />

schlecht abgesicherter Beschäftigung als sozialpolitisches Ziel wurde aufgegeben. Stattdessen<br />

wurde Arbeitsmarktpolitik zur Durchsetzung von Niedriglöhnen und für die Ausweitung prekärer<br />

Beschäftigung instrumentalisiert. So können Arbeitgeber aufgrund der geltenden Gesetze Arbeitskräfte<br />

flexibler einsetzen und sich schneller wieder von ihnen trennen.<br />

Die Folgen sind ein hohes Risiko des Arbeitsplatzverlustes für den/die Beschäftigte/n, die Spaltung<br />

der Belegschaften in Stamm- und Randbelegschaften sowie Einnahmeverluste der sozialen Sicherungssysteme<br />

und Abwälzung der Risiken auf die Sozialkassen und Steuerzahler. Prekäre Beschäftigung<br />

ist bis ins Alter hinein eine Armutsfalle.<br />

Die Zahlen der Erhebung zum DGB-Index „Gute Arbeit 2008“ haben ergeben: Mittlerweile arbeitet<br />

nicht einmal die Hälfte der repräsentativ Befragten abhängig Beschäftigten, nämlich 47 Prozent, in<br />

einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, das keine Leiharbeit ist, zu einem Entgelt von mindestens<br />

<strong>2.</strong>000 Euro Brutto im Monat. Laut IAB tritt fast die Hälfte aller Arbeitnehmer/innen ihren neuen<br />

Job mit Befristung an. Mit Erleichterung der Befristungsmöglichkeiten hat die Zahl der Befristungen<br />

in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Die prekär Beschäftigten sind die ersten,<br />

die in der Krise ihre Arbeitsplätze wieder verlieren und schlecht abgesichert in die Arbeitslosigkeit<br />

gehen. Jetzt ist es Zeit zur Umkehr. Anzusetzen ist an gesetzlichen Regelungen, die prekäre Beschäftigung<br />

erleichtern oder sogar fördern.<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antrag Nr.: 11<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Sachsen-Anhalt<br />

Betrifft: Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassungsdauer<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> Deutschlands fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, eine Gesetzesinitiative im<br />

Bundestag einzubringen, um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dahin zu ändern, dass die Überlassung<br />

eines Arbeitnehmers an denselben Entleiher nicht länger als 12 Monate zulässig ist.<br />

Begründung:<br />

Mit dem Wegfall der zeitlichen Begrenzung des Einsatzes eines Leiharbeitnehmers bei demselben<br />

Entleiher sollten die Chancen der Leiharbeitnehmer auf eine Vermittlung in reguläre Arbeitsverhältnisse<br />

erhöht werden; an eine Dauerlösung für Entleihunternehmen war nicht gedacht.<br />

Die Erfahrungen mit der Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 01.01.2003<br />

haben jedoch gezeigt, dass in großem Umfang reguläre Stammarbeitsplätze durch Leiharbeitnehmer<br />

ersetzt worden sind bzw. werden. Im Betrieb der Entleiher ansonsten geltende (insbesondere<br />

tarifliche) Regelungen werden durch die Einschaltung des Zeitarbeitsunternehmens umgangen. Es<br />

gilt daher, eine Begrenzung der zulässigen Überlassungsdauer wieder einzuführen. Hierfür erscheinen<br />

12 Monate als ausreichend und angemessen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 12 von 106


Erledigt wegen Beschluss <strong>CDA</strong>-Bundesausschuss 2008. Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung bekräftigt diesen<br />

Beschluss, der wie folgt lautet:<br />

I.<br />

Die CDU/ CSU Bundestagsfraktion und die Bundesregierung werden aufgefordert, den Missbrauch der gewerbsmäßigen<br />

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) wie folgt einzuschränken:<br />

1. Die Dauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers an einen Entleiher wird auf 2 Jahre begrenzt.<br />

<strong>2.</strong> Das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers mit der Zeitarbeitsfirma darf nicht an die Überlassung an<br />

einen Entleiher oder eine Gruppe von Entleihern gekoppelt werden ( Synchronisationsverbot).<br />

3. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Belegschaft eines Betriebs darf ab einer Betriebsgröße von mindestens<br />

20 Beschäftigten ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht mehr als 5 % betragen.<br />

4. Dem Leiharbeitnehmer muss nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit der gleiche Bruttostundenlohn wie<br />

den festangestellten Arbeitnehmern im Betrieb gewährt werden.<br />

5. Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen.<br />

6. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in den Entleihbetrieben sind zu erweitern, damit auf die Arbeitsbedingungen<br />

von Zeit-/LeiharbeitnehmerInnen wirkungsvoll Einfluss genommen werden kann. Dazu<br />

gehört im Wesentlichen eine Aufnahme des Zustimmungsverweigerungsrechtes (§ 99 BetrVG) bei<br />

a) der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen durch Zeit-/LeiharbeitnehmerInnen;<br />

b) bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot;<br />

c) bei nicht korrekter Eingruppierung.<br />

d) bei Streikbrucharbeiten durch Zeit-/LeiharbeitnehmerInnen.<br />

In die Personalvertretungsgesetze sind entsprechende Regelungen aufzunehmen.<br />

II.<br />

Wir fordern weiterhin:<br />

Die Frage der Weiterbildung muss bei kommenden Tarifverhandlungen so aufgegriffen werden, dass die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zeitarbeitunternehmen künftig über einen eigenen Anspruch auf Weiterbildung<br />

verfügen.<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung muss darauf reagieren, dass deutlich mehr Unfälle bei Zeit-<br />

/Leiharbeiternehmerinnen und -arbeitnehmern in den Unternehmen, in die sie entliehen werden, als bei<br />

ihren Kolleginnen und Kollegen in der Stammbelegschaft erlitten werden.<br />

Antrag Nr.: 12<br />

Antragsteller: AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

Betrifft: Arbeitnehmerüberlassung<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Arbeitnehmergruppe in der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich bei der<br />

Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dahingehend geändert<br />

wird, dass<br />

1. Zeit- und Leiharbeiter grundsätzlich nach den allgemein gültigen Branchen-Tarifverträgen<br />

bezahlt werden<br />

<strong>2.</strong> die Kündigungsfristen für Zeit- und Leiharbeiter an die allgemein üblichen Kündigungsfristen<br />

angepasst werden<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 13 von 106


Begründung:<br />

Nach wie vor ist das Lohn-/Gehaltsniveau von Arbeitnehmer/Innen, die als Zeit- und Leiharbeiter<br />

tätig sind, aufgrund entsprechender Tarifverträge bis zu 30% niedriger als das von unbefristet Beschäftigten<br />

mit gleicher Tätigkeit. Grund hierfür ist der Abschluss entsprechender Flächentarifverträge<br />

ausschließlich für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Hier sind vor allem auch die<br />

Gewerkschaften in die Pflicht zu nehmen.<br />

Die zurzeit gültigen Tarifverträge für Zeit- und Leiharbeiter legen insbesondere für die Anfangsphase<br />

einer Tätigkeit für ein Zeitarbeitsunternehmen im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten<br />

erheblich kürzere Kündigungsfristen fest. Dies gilt auch für befristet Beschäftigte.<br />

Es gibt keinen Grund dafür, Zeit- und Leiharbeiter schlechter zu stellen, als befristet oder unbefristet<br />

Beschäftigte.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschluss <strong>CDA</strong>-Bundesausschuss 2008 / wegen Antrag 11.<br />

Antrag Nr.: 13<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Equal Pay für Leiharbeit I<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen,<br />

eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, in der festgehalten ist, dass jedes Unternehmen<br />

seine normale Arbeit mit einem Eigenanteil von mind. 85% der Stammbelegschaft auszuführen<br />

hat.<br />

Durch Erweiterung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist sicherzustellen, dass Leiharbeitnehmer<br />

nicht Normalarbeitsverhältnisse ersetzen, und dass für gleiche Arbeit auch gleiche Arbeitsbedingungen<br />

gelten.<br />

Begründung:<br />

Seit 2003 haben sich die Leiharbeitsverhältnisse in Deutschland nahezu verdoppelt. In vielen EU –<br />

Ländern wird dem unternehmerischen Missbrauch der Leiharbeitnehmer durch gesetzliche Bestimmungen<br />

Einhalt geboten. Leiharbeit findet ihren Einsatz längst nicht nur zum Abfedern von<br />

Produktionsspitzen, sondern ist ein fester Bestandteil der Personalplanung geworden. Das Ergebnis<br />

ist, dass das Stammpersonal auf ein Minimum reduziert wird.<br />

Leiharbeit bedeutet für die Mitarbeiter in vielen Fällen:<br />

- geringere Bezahlung als die Stammbelegschaft im Einsatzbetrieb<br />

- längere und ungünstigere Arbeitszeiten<br />

- keine Sonderleistungen<br />

- keine Interessenvertretung durch Mitarbeitervertretungen bzw. Betriebsräten<br />

Auf Grund der schlechten Bezahlung sind oftmals Leiharbeitnehmer auf Sozialleistungen<br />

angewiesen.<br />

Die Schlechterstellung von Leiharbeitnehmerinnen und –nehmern hat die Folge, dass familiäre,<br />

soziale, kulturelle und gesellschaftliche Kontakte nachhaltig geschädigt werden.<br />

Gerade jungen Menschen fällt es schwer, eine Lebensplanung ins Auge zu fassen.<br />

Die derzeitig anhaltende Wirtschaftskrise zeigte ebenso, dass Leiharbeitnehmer von einer breiten<br />

Kündigungswelle als erstes betroffen sind. Die Möglichkeit von Kurzarbeit fand kein Interesse bei<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 14 von 106


den Leihfirmen, da „Heuern und Feuern“ nach wie vor das Tagesgeschäft in diesen Firmen bestimmen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschluss <strong>CDA</strong>-Bundesausschuss 2008 / wegen Antrag 11.<br />

Antrag Nr.: 14<br />

Antragsteller: Junge <strong>CDA</strong><br />

Betrifft: Equal Pay für Leiharbeit II<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, den Tarifvorrang im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

aufzuheben und stattdessen einen echten Gleichbehandlungsgrundsatz einzuführen,<br />

der sicherstellt, dass kein Beschäftigter aus der Arbeitnehmerüberlassung schlechter bezahlt ist,<br />

als die Stammbelegschaft.<br />

Begründung:<br />

erfolgt mündlich<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschluss <strong>CDA</strong>-Bundesausschuss 2008 / wegen Antrag 11.<br />

Antrag Nr.: 15<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Tarifvertragssystem stärken<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Das Tarifvertragssystem muss wieder gestärkt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu<br />

prüfen:<br />

� ob zukünftig bei allen AVE-Fällen nach dem Vorbild des Entsendegesetzes verfahren<br />

werden kann;<br />

� ob mehr Branchentarifverträge allgemeinverbindlich erklärt werden sollen.<br />

Begründung:<br />

60 Jahre nach In-Kraft-Treten des Tarifvertragsgesetzes hat die Prägekraft des Flächentarifs in<br />

Deutschland deutlich nachgelassen. Doch es gibt erhebliche gewerkschaftliche Anstrengungen zur<br />

Stärkung der Tarifbindung auf Branchen- und betrieblicher Ebene. Der Staat hingegen unternimmt<br />

in Deutschland im Gegensatz zu den meisten anderen westeuropäischen Ländern nur wenig. Der<br />

internationale Vergleich zeigt, dass praktikable Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärungen<br />

(AVE) bei der Stabilisierung des Tarifsystems entscheidend sind.<br />

Seit Mitte der 1990er Jahre befindet sich das deutsche Tarifvertragssystem in einem schleichenden<br />

Erosionsprozess, bei dem die tarifpolitisch gut regulierten Kerne kleiner und die tarifvertragsschwachen<br />

und -freien Zonen größer werden. Ursachen sind der rückläufige gewerkschaftliche<br />

Organisationsgrad und die abnehmende Tarifbindung auf Seiten der Unternehmen.<br />

Ein Blick nach Europa macht deutlich, dass ein Nachlassen der Tarifbindung aber keineswegs unvermeidlich<br />

ist. In den meisten „alten“ EU-Staaten liegt sie stabil zwischen 80 und 99 Prozent, ob-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 15 von 106


wohl auch dort Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände an Mitgliedern verlieren. In Deutschland<br />

sind es derzeit 63 Prozent. Offenbar gibt es dort eine deutlich stärkere politische Unterstützung<br />

des Tarifvertragssystems durch eine hohe Verbreitung von Allgemeinverbindlicherklärungen.<br />

In der Bundesrepublik ist der Anteil der allgemeinverbindlichen Tarifverträge dagegen relativ gering<br />

und seit Jahren rückläufig. Mittlerweile sind nur noch 1,5 Prozent aller Tarifverträge allgemeinverbindlich,<br />

darunter nur wenige Lohn- und Gehaltstarifverträge.<br />

Eine Blockadehaltung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

(BDA) im Bundestarifausschuss, die zum Teil Allgemeinverbindlicherklärungen gegen ihre eigenen<br />

Fachverbände blockiert haben. Das war auch der Grund dafür, dass beim Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetz Ende der 1990er Jahre ein neues AVE-Verfahren eingeführt wurde, bei dem nicht<br />

mehr der Tarifausschuss, sondern das Bundesministerium für Arbeit das letzte Entscheidungsrecht<br />

hat.<br />

Nur allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge werden ihrer ordnungspolitischen Funktion gerecht,<br />

für alle Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und Unternehmensstrategien<br />

zu unterbinden, die lediglich auf Lohndumping beruhen.<br />

Dies ist auch im Interesse der Gesellschaft insgesamt.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 16<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

Betrifft: AVE von Tarifverträgen in Bundesländern nach AEntG ermöglichen.<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, die Neuregelung des Arbeitnehmerentsendegesetzes<br />

des Bundes mit dem Inhalt zu erreichen, dass das zuständige Landesministerium einen im<br />

Sinne des Artikel 3 Abs. 8 EU-Entsenderichtlinie nur für ein Bundesland geltenden Tarifvertrag für<br />

allgemeinverbindlich erklären kann und damit nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes<br />

(EuGH) die Grundlage dafür zu schaffen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in<br />

einem Landesvergabegesetz eine Tariftreueerklärung vorgeschrieben werden kann, wonach Unternehmen<br />

ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung von Leistungen mindestens das nach dem<br />

allgemeinverbindlichen Tarifvertrag im jeweiligen Bundesland vorgesehene Entgelt zu zahlen haben.<br />

Begründung:<br />

Nach der Rechtsprechung des EuGH verstoßen Landesvergabegesetze gegen die EU-<br />

Entsenderichtlinie und die Dienstleistungsfreiheit gemäß Artikel 49 EG, die die Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge an die Tariftreueerklärung von Unternehmen binden, ihren Arbeitnehmern bei der<br />

Ausführung von Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene<br />

Entgelt zu zahlen (Entscheidung des EuGH <strong>vom</strong> 03.04.2008 in der Rechtssache C-346/06 Rüffert .<br />

/. Land Niedersachsen).<br />

Erforderlich ist danach die Bindung der Tariftreuerklärung mindestens an einen für das gesamte<br />

Bundesland für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag.<br />

Insoweit ist das Arbeitnehmerentsendegesetz des Bundes entsprechend zu ändern so wie es bereits<br />

der nicht zur Verabschiedung gelangte Entwurf des Änderungsgesetzes zum Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

<strong>vom</strong> Januar 2008 in § 6 Abs. 2 vorgesehen hatte.<br />

Zurzeit sind deshalb nur bundesweit allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge maßgebend. Dies<br />

bedeutet, dass zurzeit Tarifverträge in den Bundesländern mit höherem Entgeltniveau als bundesweit<br />

geltende Lohntarifverträge wie beispielsweise die niedersächsischen Bautarifverträge bei<br />

öffentlichen Ausschreibungen nicht zum Inhalt der Tariftreueerklärung gemacht werden können.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 16 von 106


Dadurch kommen Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht zum Zug, die an das höhere<br />

Tarifniveau im jeweiligen Bundesland gebunden sind. So konnten niedersächsische Unternehmen<br />

wegen ihrer Tarifbindung an niedersächsischen Bautarifverträge nicht erfolgreich Angebote<br />

zum Millionen-Erweiterungsbau des Zoo Hannover abgeben.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 17<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DBwV-AG<br />

Betrifft: Versorgungsausgleichsrecht ändern<br />

Die <strong>CDA</strong> möge sich dafür einsetzen, dass die Änderung des Versorgungsausgleichsrechts zum<br />

Nachteil der Berufsgruppen, die <strong>vom</strong> Arbeitgeber ohne eigenes Zutun in Form von „besonderen<br />

Altersgrenzen" in Ruhestand geschickt werden, unverzüglich zurückgenommen wird und durch<br />

eine Regelung ersetzt wird, die auf die berufsspezifischen Unterschiede der Berufsgruppen Rücksicht<br />

nimmt.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antrag Nr.: 18<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Arbeitnehmerdatenschutz I<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz<br />

Der Bundestag wird aufgefordert, möglichst bald ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu verabschieden.<br />

Dieses soll Regelungen enthalten<br />

- zum Verbot der gezielten Beobachtung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am<br />

Arbeitsplatz und im privaten Umfeld;<br />

- ein Verbot von Genomanalysen im Arbeitsverhältnis;<br />

- ein Beweisverwertungsverbot für unrechtmäßig erhobene Daten;<br />

- ein Verbot großflächigen Datenabgleichs;<br />

- die Verpflichtung, den Schutz von Anlagen durch Überwachung nur mittels einer Betriebsvereinbarung<br />

zu erlauben;<br />

- eine Strafbewehrung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen.<br />

Begründung:<br />

Die Skandale bei Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom haben gezeigt, dass dem Datenmissbrauch<br />

durch Arbeitgeber deutliche grenzen gesetzt werden müssen. Die notwendige Balance zwischen<br />

informationeller Selbstbestimmung der Arbeitnehmer einerseits und schutzwürdiger Interessen<br />

der Arbeitgeber andererseits ist nicht mehr gegeben. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz<br />

kann hier Rechtssicherheit für beide Seiten herbeiführen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme dieses Antrages und der Anträge 19-22 in der folgender Fassung:<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 17 von 106


Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Die CDU wird<br />

aufgefordert, sich schon in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl <strong>2009</strong> dafür<br />

einzusetzen, so dass das Parlament ein solches Gesetz möglichst bald beschließen kann.<br />

Dieses soll Regelungen enthalten u.a.<br />

- zum Verbot der gezielten Beobachtung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am<br />

Arbeitsplatz und im privaten Umfeld;<br />

- ein Verbot von Genomanalysen im Arbeitsverhältnis;<br />

- ein Beweisverwertungsverbot für unrechtmäßig erhobene Daten;<br />

- ein Verbot großflächigen Datenabgleichs;<br />

- die Verpflichtung, den Schutz von Anlagen durch Überwachung nur mittels einer Betriebsvereinbarung<br />

zu erlauben;<br />

- eine Strafbewehrung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen.<br />

Antrag Nr.: 19<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Arbeitnehmerdatenschutz II<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen, dass sich die CDU/CSU – Bundestagsfraktion<br />

für die Einführung eines Arbeitnehmer(innen)datenschutzgesetzes einsetzt.<br />

Begründung:<br />

Vorfälle wie z. B. bei Burger King, LIDL, der Deutschen Bahn, der Telekom u. A., die in letzter Zeit<br />

publik wurden, zeigen, dass keine Branche vor dem Überwachungs- und Datenmissbrauch sicher<br />

ist.<br />

In Deutschland wird die derzeitige Rechtslage des Datenmissbrauchs ausschließlich aus der arbeitsgerichtlichen<br />

Rechtsprechung definiert.<br />

In einer Welt, in der die Sammlung von personenbezogenen Daten längst ein Milliarden-geschäft<br />

ist, darf der Schutz der Privatsphäre nicht allein auf einer lückenhaften Recht-sprechung basieren.<br />

Empfehlungen der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme von Antrag 18<br />

Antrag Nr.: 20<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/CGB-AG<br />

Betrifft: Arbeitnehmerdatenschutz III<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

I. Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung hält den Arbeitnehmer-Datenschutz angesichts der sich häufenden<br />

Fälle des Mißbrauchs von Arbeitnehmerdaten durch Unternehmen (u.a. Lidl,<br />

Telekom, Deutsche Bahn, Mercedes, Drogeriekette Müller) für unzureichend.<br />

II. Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung teilt die in der Entschließung der 73.Konferenz der Datenschutzbeauftragten<br />

des Bundes und der Länder <strong>vom</strong> März 2007 wiedergegebenen Befürchtungen,<br />

daß Persönlichkeitsrechte und Datenschutz im Arbeitsverhältnis vielfältig<br />

bedroht sind, zum Beispiel durch<br />

- die Sammlung von Beschäftigungsdaten in leistungsfähigen Personalinformationssystemen,<br />

die zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt<br />

werden,<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 18 von 106


- die Übermittlung von Beschäftigungsdaten zwischen konzernangehörigen Unternehmen,<br />

für die nicht der Datenschutz der EG-Datenschutzrichtlinie gilt,<br />

- die Überwachung des Arbeitsverhaltens durch Videokameras, die Protokollierung<br />

der Nutzung von Internetdiensten am Arbeitsplatz,<br />

- die Erhebung des Gesundheitszustands, Drogen-Screenings und psychologische<br />

Testverfahren bei der Einstellung.<br />

III. Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung fordert den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe<br />

der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich für die baldige Verabschiedung<br />

eines eigenständigen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes einzusetzen, das auch<br />

am Arbeitsplatz die Wahrung des Grundrechts der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle<br />

Selbstbestimmung sicherstellt und die aufgrund technologischer Entwicklungen<br />

erweiterten Möglichkeiten von Unternehmen zur Datenerhebung und –<br />

nutzung sowie zur Mitarbeiterüberwachung und –kontrolle klaren Regelungen unterwirft<br />

und deren Nichteinhaltung strafrechtlich sanktioniert.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme von Antrag 18.<br />

Antrag Nr.: 21<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/dbb-AG<br />

Betrifft: Arbeitnehmerdatenschutz IV<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

„Der Bundesvorstand wird beauftragt, sich für einen weiteren verbesserten Arbeitsschutz einzusetzen.<br />

Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte die Zusammenarbeit von staatlichen<br />

Arbeitsschutzbehörden der Länder mit den Betriebs- und Personalräten sowie mit den Fachkräften<br />

für Arbeitssicherheit und den Betriebsräten ausgebaut und intensiviert werden.“<br />

Begründung:<br />

Auch weiterhin ist es erforderlich, die Unfallzahlen zum Wohle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

und ihrer Familien weiter abzubauen. Um dieses auch weiterhin möglichst zügig zu<br />

erreichen, ist es geboten, dass auch die Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden<br />

mit den Betriebs- und Personalräten sowie mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten<br />

ausgebaut und intensiviert wird.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme von Antrag 18<br />

Antrag Nr.: 22<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Arbeitnehmerdatenschutz V<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorzubereiten<br />

und zu beschließen.<br />

Die gezielte Beobachtung und Überwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz, aber auch im privaten<br />

Umfeld muss ausdrücklich verboten werden.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 19 von 106


Soweit der Schutz von Anlagen eine Überwachung notwendig macht, ist dies durch Betriebsvereinbarung<br />

zu regeln. Sie bedarf jedoch immer der Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung,<br />

ebenso aufgrund höherrangiger Interessen wie der Sicherheit und der Gesundheit der Bevölkerung.<br />

Das grundsätzliche Verbot des Zugriffs auf personenbezogene oder beziehbare Nutzerdaten bei<br />

der Verwendung moderner Kommunikationsmittel durch den Arbeitgeber darf auch nicht durch<br />

eine generelle Einwilligung des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin ausgeschlossen werden. Durch<br />

gesetzliche Regelungen kann die Datenerfassung durch Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen<br />

Gründen für bestimmte Fälle vorgesehen werden. In allen anderen Fällen setzt die Datenverarbeitung<br />

die schriftliche Einwilligung (d.h. vorherige Zustimmung und nicht nachträgliche Genehmigung)<br />

des Beschäftigten für den konkreten Fall voraus, wobei Freiwilligkeit sichergestellt sein<br />

muss.<br />

Das Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung und die Möglichkeit der Anordnung von ärztlichen<br />

Untersuchungen muss auf die Fälle beschränkt werden, die die Rechtsprechung bislang vorsieht.<br />

Das bedeutet, dass nur die Fragen bei der Einstellung zulässig sind, die für die konkrete Tätigkeit<br />

von entscheidender Bedeutung sind. Ebenso darf nur dann eine ärztliche Untersuchung<br />

angeordnet werden, wenn dies ausdrücklich gesetzlich geregelt ist (z. B. im Jugendarbeitsschutzgesetz).<br />

Sofern Beschäftigte gleichzeitig auch Kunden ihres Arbeitgebers sind, wie dies z.B. bei Banken,<br />

Versicherungen oder auch in Krankenhäusern häufig der Fall ist, muss sicher gestellt werden, dass<br />

die den Kundenbereich betreffenden Daten gesondert geführt und geschützt werden.<br />

Die Rechtsposition des betrieblichen Datenschutzbeauftragten muss verbessert werden. Dazu<br />

kommt in Betracht, dass er, wie Betriebliche Interessenvertreter auch, vor Kündigungen geschützt<br />

wird. Zudem müssen die Mitbestimmungsrechte der Betriebliche Interessenvertreter beim Datenschutz<br />

gestärkt werden.<br />

Um den gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen, sind angemessene und<br />

abschreckende Sanktionen vorzusehen.<br />

Bei Verfahren wie der elektronischen Gesundheitskarte und ELENA muss zwingend sichergestellt<br />

werden, dass die persönlichen Daten der Betroffenen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und<br />

nur in Kenntnis und mit Zustimmung der Betroffenen verwendet werden können.<br />

Begründung:<br />

Seit Jahren wird eine wirksame gesetzliche Regelung in einem eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz<br />

gefordert, die sicherstellt, dass dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis<br />

endlich Rechnung getragen wird. Dabei bedeutet Datenschutz den Schutz personenbezogener<br />

und -beziehbarer Daten von Beschäftigten vor Missbrauch. Zweck des Datenschutzes<br />

muss es sein, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch Missbrauch seiner Daten eine Beeinträchtigung<br />

seines grundrechtlich<br />

geschützten Persönlichkeitsrechts erfolgt. Obwohl der Koalitionsvertrag der ersten rot-grünen<br />

Regierung ein solches gesetzgeberisches Vorhaben vorsah, ist dieses Vorhaben weder auf nationaler<br />

Ebene noch auf europäischer Ebene bislang auch nur ansatzweise verwirklicht worden. Gerade<br />

auf Grund der aktuellen Vorfälle ist es deshalb notwendig, die Politik aufzufordern, ihrer Verpflichtung,<br />

die Grundrechte zu schützen, durch wirksame Gesetze nachzukommen und deren Einhaltung<br />

durch wirksame Sanktionen zu gewährleisten.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme von Antrag 18.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 20 von 106


Antrag Nr.: 23<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB AG<br />

Betrifft: Missbrauch bei Praktika verhindern<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Schritte einzuleiten, damit Missbrauch von Praktikantenverhältnissen<br />

in Zukunft verhindert werden kann. Damit sind vor allem Praktikantenverhältnisse<br />

gemeint, die nach einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung absolviert und faktisch<br />

reguläre Arbeitsplätze ersetzen.<br />

Deswegen fordern wir:<br />

1) Eine gesetzliche Definition des Praktikums als Lernverhältnis. Für jedes Praktikum soll es einen<br />

Ausbildungsvertrag, sowie einen Ausbildungsplan geben<br />

2) Praktika sollen nicht länger als drei Monate dauern und angemessen vergütet werden (ab 300<br />

Euro monatlich, Ausnahme: Schülerpraktika)<br />

3) Praktika sollen als verbindlicher Teil in die Studienordnung aufgenommen werden und Teil der<br />

Regelstudienzeit sein, damit eine BAföG-Förderung möglich ist.<br />

4) Nach Beendigung des Studiums / der Ausbildung soll es keine Praktikantenverhältnisse mehr<br />

geben. Mögliche Traineeprogramme müssen mit mindestens 7,50 Euro Stundenlohn vergütet werden,<br />

sofern keine bessere tarifvertragliche Reglung vorliegt.<br />

5) Der öffentliche Dienst hat Vorbildfunktion<br />

Begründung:<br />

Das sinnvolle Kennenlernen des Berufsalltags über Praktika vor allem für Studierende als Ergänzung<br />

der theoretischen Ausbildung an der Universität wird von Arbeitgeberseite seit Jahren immer<br />

öfter als Instrument zur Rekrutierung billiger Arbeitskräfte missbraucht. Vor allem Akademikerinnen<br />

und Akademiker absolvieren in der Hoffnung auf einen Einstieg in das Berufsleben in zunehmendem<br />

Maße un- oder schlecht bezahlte Praktika. Sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen<br />

werden so durch unbezahlte Praktikantenstellen ersetzt. Die Weltwirtschaftskrise könnte die Situation<br />

noch einmal verschärfen.<br />

Die <strong>CDA</strong> kritisiert nicht nur das neoliberale Wirtschaftsystem, das von Deregulierung und Prekarisierung<br />

gekennzeichnet ist, sondern auch, das es ausschließlich auf dem Rücken Schwächerer ausgetragen<br />

wurde und wird, während an anderer Stelle die eigene Absicherung bis hin zum Element<br />

millionenschwerer Abfindungen bei Totalversagen ausgebaut wurde.<br />

Eine Personengruppe, die Opfer des ungezügelten Kapitalismus geworden ist, ist jung und gut<br />

ausgebildet. Die <strong>CDA</strong> möchte in Zukunft auch für die jungen Menschen wieder gute Arbeitsbedingungen,<br />

die ihnen Perspektive, soziale Sicherheit und ausreichendes Einkommen bieten.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschluss der <strong>CDA</strong>-Bundestagung 2007.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 21 von 106


Antrag Nr.: 24<br />

Antragsteller: Junge <strong>CDA</strong><br />

Betrifft: Auch Arbeitsjahre vor dem 25. Lebensjahr anrechnen<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung fordert die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, sich für die ersatzlose Streichung<br />

von §622 Abs. 2 Satz 2 BGB einzusetzen.<br />

Begründung:<br />

Die fehlende Anrechnung von Arbeitsjahren vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung von Kündigungsfristen<br />

ist ein diskriminierender Umstand für junge Beschäftigte und muss unverzüglich<br />

abgeschafft werden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 22 von 106


Gesundheit<br />

Antrag Nr.: 25<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Gesetzliche Krankenversicherung<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> setzt sich dafür ein, dass F.D.P.-Positionen zur Abschaffung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

nicht durch eine CDU-geführte Bundesregierung umgesetzt werden.<br />

Die <strong>CDA</strong> ist für eine Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und ihres Leistungsrechts,<br />

lehnt aber deren Abschaffung ab.<br />

Begründung:<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung hat sich als solidarische Krankenversicherung bewährt. Sie<br />

darf – auch in Regierungskoalitionen – nicht in Frage gestellt werden.<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 26<br />

Antragsteller: AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

Thema: Medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung sicherstellen<br />

Die <strong>CDA</strong>- Bundestagung möge beschließen:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie die Bundesregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen<br />

Regelungen der Gesundheitsreform im Hinblick auf die Sicherstellung der medizinischen<br />

Versorgung aller zu überprüfen und entsprechend zu ändern.<br />

Begründung:<br />

Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und chronisch Kranke werden aufgrund der<br />

derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht mehr ausreichend medizinisch versorgt. Im Mittelpunkt<br />

jeglicher Reform hat jedoch der Mensch zu stehen und nicht die Finanzen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 27<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Gesetzliche Vorgaben für Palliativmedizin umsetzen<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen (z.B. Einschaltung<br />

des Bundesaufsichtsamtes) zu ergreifen, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Palliativmedizin<br />

bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erzwingen.<br />

Begründung:<br />

Seit 2007 ist die Palliativmedizin in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen<br />

worden. Danach haben die schwerst- und todkranken Versicherten einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf medizinische Hilfe und Behandlung durch besonders ausgebildetes Fachpersonal.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 23 von 106


Erforderlich hierzu sind Vertragsabschlüsse mit sog. Palliativnetzen und Palliativcase-Teams aus in<br />

Palliativmedizin ausgebildeten Fachärzten und Krankenpflegepersonal. Derartige Netze haben sich<br />

bereits gebildet, allerdings erst drei bundesweit (davon eines in Osthessen und eines in Wiesbaden).<br />

Obwohl die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, für die bundesweite Versorgung aktiv tätig<br />

zu werden und Verträge mit Palliativnetzen abzuschließen, wird dies bisher verweigert. Damit ist<br />

eine Finanzierung der Netze nicht möglich. Die schwerstkranken Menschen werden auf den Klageweg<br />

verwiesen. Dies ist unwürdig, da die todkranken Menschen den Ausgang des Verfahrens<br />

häufig nicht mehr erleben. Die Krankenkassen entziehen sich bewusst ihrer gesetzlichen Verpflichtung.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 28<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Mammografie<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, das Mammografie – Screening auf Frauen bereits ab dem 40.<br />

Lebensjahr vorzuziehen.<br />

Begründung:<br />

Das Mammografie – Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs für alle Frauen<br />

von 50 – 69 Jahren.<br />

Brustkrebs ist nach wie vor die häufigste Todesursache für Frauen zwischen dem 35. und dem 55.<br />

Lebensjahr. Jährlich erkranken in Deutschland ca. 49.000 Frauen an Brustkrebs. Ein Drittel gehört<br />

in die Altersgruppe zwischen 40 und 50 Jahren.<br />

Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto größer ist die Chance auf Heilung. Eine Einbeziehung der<br />

Frauen ab dem 40. Lebensjahr ist daher dringend erforderlich und darf aus finanziellen Gründen<br />

nicht unterbleiben.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 29<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

Betrifft: Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vermeiden<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen<br />

die Erhebung kostendeckender Beiträge für arbeitslose GKV-Mitglieder zu erreichen, um damit<br />

einen Beitrag zur Vermeidung von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu<br />

leisten.<br />

Begründung:<br />

Die Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds wird durch die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

verschärft.<br />

Aus verschiedenen Gründen drohen Zusatzbeiträge für die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Sie sind schon jetzt um 0,9 % Beitragssatzpunkte mehr als die Arbeitgeber belastet.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 24 von 106


Deshalb muss die zuständige Agentur für Arbeit zukünftig kostendeckende Beiträge für arbeitslose<br />

GKV-Mitglieder erbringen. Das gleiche gilt im Bereich des SGB II für die Optionskommunen. Dadurch<br />

wird insgesamt eine Entlastung der GKV um rund 4,3 Milliarden Euro jährlich erreicht und<br />

ein wirksamer Beitrag zur Vermeidung von Zusatzbeiträgen in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

erzielt.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antrag Nr.: 30<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: KVdR<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Bundestagung fordert den Bundesvorstand der <strong>CDA</strong> auf, sich beim Gesetzgeber dafür einzusetzen,<br />

dass für die Festsetzung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung der Rentner der<br />

ermäßigte Beitragssatz nach § 243 SGB V Anwendung findet.<br />

Begründung:<br />

Bisher zahlen auch Rentner den allgemeinen Beitragssatz nach § 247 Abs. 1 Satz 1 SGB V,<br />

der dem Grunde nach einen Krankengeldanspruch begründet.<br />

Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben jedoch keine Krankengeldberechtigung.<br />

Ausschlaggebend war der Gedanke der Solidarität der Rentner mit den Aktiven.<br />

So wollte der Gesetzgeber mit § 247 SGB V vor allem einen Beitrag zur Stärkung des die deutsche<br />

Sozialversicherung beherrschenden Generationenvertrages leisten, in dem die Kostenbeteiligung<br />

der Rentner an ihrer Krankenversicherung der durchschnittlichen Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer<br />

entsprechen sollte.<br />

Durch den eingeführten Sonderbeitrag von 0,9 % in der Krankenversicherung der Rentner, der <strong>vom</strong><br />

Rentner allein zu tragen ist, sowie durch die von ihm vollständige Tragung des Pflegeversicherungsanteils,<br />

trägt er jedoch in großem Maß zur Solidarität zwischen den Generationen bei.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Ablehnung.<br />

Antrag Nr.: 31<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Landesverband Oldenburg<br />

Betrifft: Private Krankenversicherung soll jährlich über Altersrückstellung informieren<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert, die privaten Krankenversicherungen zu verpflichten, den Versicherten jährlich<br />

durch eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der gebildeten Altersrückstellungen zu informieren.<br />

Begründung:<br />

Die Versicherungen sollen verpflichtet werden, die richtigen risikoäquivalenten Altersrückstellungen<br />

im Rahmen eines Versicherungswechsels zu übertragen.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 25 von 106


In der heutigen Praxis kommt es zu ständigen Rechtsstreitigkeiten, da die abgebenden Versicherungen<br />

stets zu niedrige Rückstellungen mitgeben, die aufnehmenden zu hohe Altersrückstellungen<br />

haben wollen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 32<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> Rhein-Sieg-Kreis<br />

Betrifft: Finanzielle Anreize für Ausbildung zum Altenpfleger setzen<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, die mind. 2 Jahre in der Pflege gearbeitet haben, sollen während<br />

ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin / Altenpfleger von der Arbeitsagentur eine Förderung in<br />

der Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Ausbildungsvergütung und ihrem bisherigen Lohn<br />

erhalten.<br />

Begründung:<br />

Wir brauchen in den nächsten Jahren weit mehr ausgebildetes Pflegefachpersonal, als zur Verfügung<br />

stehen wird.<br />

Derzeit gibt es eine 3 jährige Altenpflegeausbildung, die dual ( Arbeitgeber: Seniorenheim und<br />

Berufsschule ) durchgeführt wird. Die Ausbildungsvergütung trägt das Seniorenheim.<br />

In den Seniorenheimen arbeiten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ( Pflegehelfer/innen), die<br />

dort seit Jahren sehr gute Arbeit leisten und geeignet sind, eine 3jährige Altenpflegeausbildung zu<br />

absolvieren.<br />

Da die Ausbildungsvergütung niedriger als der Lohn einer Vollzeitstelle als Pflegehelfer/in ist,<br />

mussten sie bisher aus finanziellen Gründen ( meist Alleinerziehende ) auf eine Ausbildung verzichten.<br />

Umschulungsmittel von der Arbeitsagentur gibt es keine, da sie keine Ausbildung haben ( somit<br />

nicht umschulen können).<br />

Wir benötigen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, die den hohen Ansprüchen<br />

der Qualität, wie sie von MDK<br />

( Med. Dienst der Kassen ) und der Öffentlichkeit gefordert werden, entsprechen können.<br />

Diese Mitarbeiter/innen haben die menschliche Kompetenz, sind geeignet und brauchen diese<br />

finanzielle Unterstützung.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 26 von 106


Antrag Nr.: 33<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Suchtprävention<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Programme zur Suchtprävention für die Altersgruppe der<br />

unter 15-jährigen in den Schulen zu fordern und finanziell zu unterstützen.<br />

Unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes sind die strafgesetzlichen Vorschriften zu verschärfen.<br />

Begründung:<br />

Die Techniker Krankenkasse hat in einer Studie nachgewiesen, dass in der Altersgruppe der unter<br />

15-jährigen eine deutliche Zunahme der Alkoholmissbrauch bedingter Krankenhaus-aufenthalte zu<br />

verzeichnen ist. Die Medien berichten wöchentlich über Vorfälle.<br />

Durch eine frühzeitig einsetzende Suchtprävention kann dieser Entwicklung einer wirksamen Korrektur<br />

unterzogen und Einhalt geboten werden. Die personelle Ausstattung und die Stundenverteilung<br />

in den Schulen lassen derzeit keinen Spielraum für die Suchtprävention. Vorsorge hat zwar<br />

ihren Preis, aber eine Suchtbekämpfung ist um ein Vielfaches teurer und mit höheren, unberechenbaren<br />

Rückfallrisiken verbunden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in der folgenden Fassung:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Programme zur Suchtprävention für die Altersgruppe der<br />

unter 15-jährigen in den Schulen zu fördern und finanziell zu unterstützen.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 27 von 106


SGB II/SGB XII<br />

Antrag Nr.: 34<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Berlin; <strong>CDA</strong> KV Treptow-Köpenick<br />

Betrifft: Grundsätze für Neuregelung der Organisationsstruktur SGB II<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Bundestagsfraktion der CDU / CSU und die CDU – geführten Landesregierungen werden aufgefordert,<br />

dafür Sorge zu tragen, daß bei der Neuregelung der Organisationsstruktur nach dem<br />

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum SGB II<br />

1. keinem Modell zugestimmt wird, daß nicht das Prinzip „Leistungen und Bescheide aus einer<br />

Hand“ beinhaltet.<br />

<strong>2.</strong> der regionale Arbeitsmarktpolitik deutlich stärkere Möglichkeiten zum Fördern beim Prinzip<br />

des „Fordern und Förderns“ eingeräumt wird.<br />

3. die bisherigen extensiven Eingriffe der BA Nürnberg in die Arbeitsabläufe der JobCenter<br />

bei der Neuorganisation deutlich reduziert werden.<br />

4. mindestens die bestehenden 69 Optionskommunen dauerhaft weiter bestehen können. .<br />

Im Übrigen ist darauf zu achten, dass daneben nur ein einheitliches Organisationsmodell<br />

bundesweit vorgesehen wird.<br />

Begründung:<br />

Für jeden Praktiker bedeutet die Abkehr <strong>vom</strong> Prinzip „Leistungen und Bescheide aus einer Hand“<br />

eine Katastrophe sowohl bei der Arbeit in den Organisationseinheiten vor Ort (heute i.d.R. JobCenter),<br />

wie auch bei der Anfechtung der Bescheide einschließlich einer Verdoppelung der Klageverfahren.<br />

Schon die rechtliche Trennung z.B. von Arbeitsagenturaufgaben (Grundsicherungsleistungen)<br />

und kommunalen Aufgaben (KdU) würde bedeuten, daß aus datenschutzrechtlichen Gründen<br />

alle Akten kopiert werden müssen, da beide Seiten den gleichen Zugriff auf Anträge und Unterlagen<br />

haben müssen. Darüber hinaus ist nicht abzusehen, wie die mögliche Verdoppelung der Widersprüche<br />

und Klagen angesichts der heutigen Lage bewältigt werden kann.<br />

Dass die Stärkung der regionalen Arbeitsmarktpolitik für beide Regelkreise (SGB II und SGB III)<br />

notwendig ist, zeigt die Tatsache, dass zwar zunehmend das Fordern eine Rolle in der Veränderung<br />

des SGB II spielt, das Fördern aber bisher vor Ort kaum. Das muß sich ändern. Dabei dürfte die<br />

stärkere Verlagerung auf die Länder und Kommunen ein richtiger Weg sein.<br />

Die massiven Eingriffe der BA Zentrale haben in den letzten Jahren die Arbeit der Jobcenter derart<br />

erschwert, daß häufig die Qualität der Arbeit sehr gelitten hat und auch dadurch der Ruf der Job-<br />

Center heute z.T. so schlecht ist.<br />

Die Zahl der Optionskommunen, deren Arbeit ja von der BVerfG-Entscheidung nicht berührt wird<br />

und die zweifelsfrei zumeist hervorragende Arbeit leisten, sollte, soweit weitere Kommunen diese<br />

Lösung möchten, erhöht werden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme dieses Antrages und der Anträge 35 und 36 in der Fassung des Antrages 34.<br />

Antrag Nr.: 35<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

Betrifft: Wahlfreiheit bei der Trägerschaft für die Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, auf Bundesebene die Neuregelung der Zuständigkeit<br />

für die Grundsicherung für Arbeitsuchende innerhalb der <strong>vom</strong> Bundesverfassungsgericht<br />

bis zum 31.1<strong>2.</strong>2010 gesetzten Frist mit folgenden Maßnahmen umzusetzen:<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 28 von 106


1. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden wie bisher aus einer Hand<br />

erbracht.<br />

<strong>2.</strong> Den zur Zeit 69 Optionskommunen wird die Möglichkeit eröffnet, ohne zeitliche Befristung<br />

die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende wahrzunehmen (Entfristung)<br />

und den übrigen Kommunen wird zusätzlich die Möglichkeit der Option eingeräumt, die<br />

Zuständigkeit für die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu übernehmen<br />

(Entkontingentierung). Dies wird im Grundgesetz abgesichert.<br />

3. Außerdem wird das Grundgesetz so geändert, dass auch künftig die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung<br />

von Kommunen und Bundesarbeitsagentur möglich ist.<br />

Begründung:<br />

Der <strong>vom</strong> Bundesarbeitsminister und den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland<br />

Pfalz am 13.0<strong>2.</strong><strong>2009</strong> vorgelegte Kompromissvorschlag zur Neuregelung der SGB II-<br />

Trägerschaft ist gescheitert.<br />

Den Ausweg aus dem Dilemma bietet das Modell der Wahlfreiheit, das der Niedersächsische Landtag<br />

im Jahr 2008 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/FDP/SPD/Bündnis90/Die Grünen beschlossen<br />

hat (Landtagsdrucksachen 16/318 und 16/613).<br />

Ihm haben alle kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen zugestimmt.<br />

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss die Wahlfreiheit für die Kommunen erreicht werden,<br />

entweder eigenverantwortlich dauerhaft im Wege der Option der Aufgabe der Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende zu übernehmen oder sich für eine Neuauflage der bisherigen Arbeitsgemeinschaften<br />

aus Bundesagentur und Kommunen in verfassungsmäßiger Form zu entscheiden.<br />

Verschiedene Bundesländer haben ein Gutachten von Herrn Professor Dr. Joachim Wieland von<br />

der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer vorgelegt. Darin ist der Vorschlag<br />

einer Ergänzung des Grundgesetzes um einen Artikel 91c enthalten, der die Optionskommunen<br />

und die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen verfassungsmäßig<br />

absichert und darüber hinaus die Option entfristet und ausweitet.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme des Antrages 34.<br />

Antrag Nr.: 36<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Optionskommunen stärken<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert die Ämter für Grundsicherung und Beschäftigung weiter<br />

auszubauen und eine tragfähige gesetzliche Verankerung zu finden.<br />

Begründung:<br />

Seit 2004 ist die Gesetzgebung des SGB II in Kraft. In einigen Bundesländern wurde der Gedanke<br />

des Gesetzes, alle steuerfinanzierten Leistungen für erwerbsfähige Personen und deren in der Bedarfsgemeinschaft<br />

lebenden Familienangehörigen aus einer Hand in den Ämtern für Grundsicherung<br />

und Beschäftigung umgesetzt. Dieses mit einem entsprechenden Erfolg. Die Optionskommunen<br />

verfügen zu dem über eine eindeutige Verwaltungsstruktur. Daher ist über den geplanten<br />

Zeitraum hinaus diese Verwaltungsform zur Durchsetzung des SGB II fortzuführen und gesetzlich<br />

zu verankern.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme des Antrages 34.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 29 von 106


Antrag Nr.: 37<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Berlin<br />

Betrifft: Übergang <strong>vom</strong> ALG II in den Rentenbezug<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Bundestagung der <strong>CDA</strong> stellt fest, dass bei rückwirkender Auszahlung der monatlichen Renten<br />

insbesondere für ALG-II-Empfänger besondere Härten entstehen.<br />

Wir fordern die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich für eine sozialverträgliche Lösung einzusetzen.<br />

Begründung:<br />

ggf. mündlich<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme dieses Antrages und des Antrages 38 in der Fassung des Antrages 37.<br />

Antrag Nr.: 38<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Berlin; <strong>CDA</strong> KV Treptow-Köpenick<br />

Betrifft: Versorgungslücke beim Übergang Hartz IV - Rentenbezug<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Bundestagung der <strong>CDA</strong> fordert die Bundestagsfraktion der CDU / CSU auf, sich dafür einzusetzen,<br />

dass das Sozialgesetzbuch II und XII so geändert wird, dass sichergestellt ist, dass Empfänger<br />

von Leistungen nach diesen Vorschriften (ALG 2 und Sozialhilfe) beim Übergang in die Altersrente<br />

diese bis zur ersten Zahlung der Rente auch über ihren Geburtstag, der den Rentenanspruch<br />

begründet, hinaus erhalten. Dabei können die Leistungen im ersten Monat, in dem Anspruch auf<br />

Altersrente besteht, nach Aufnahme der Rentenzahlung in zumutbaren Raten zurückgefordert<br />

werden. Ein Verweis auf die Grundsicherung für die Lücke zwischen Zahlungen von Leistungen<br />

nach SGB II und SGB XII und von Altersrente sollte ausgeschlossen sein.<br />

Begründung:<br />

Nach heutigem Recht wird die Zahlung von Leistungen nach dem SGB II und XII mit dem Geburtstag<br />

des Empfängers eingestellt. Das führt zu der Situation, dass z.B. jemand der am 1. eines<br />

Monats Geburtstag hat, für ca. zwei Monate keine Leistungen erhält. So bekommt ein ALG 2 Empfänger<br />

mit Geburtsdatum 1. Juli seine letzte ALG 2 - Monatszahlung Ende Mai bis Anfang <strong>Juni</strong> (für<br />

den Monat <strong>Juni</strong>) und dann die erste Rentenzahlung Ende August, da erst Anspruch auf Rente ab<br />

August besteht.<br />

Zwar kann der Betroffene Grundsicherung beantragen. Dieser Antrag kann jedoch i.d.R. nur kurzfristig<br />

erfolgen, da die Einkommensunterlagen sehr zeitnah zum Zahlungszeitraum sein müssen.<br />

Zudem sind die Freigrenzen für verwertbares Vermögen um ein Vielfaches restriktiver, so dass die<br />

Zahlung der Grundsicherung viel zu spät oder in den meisten Fällen überhaupt nicht erfolgen kann.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme des Antrages 37.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 30 von 106


Antrag Nr.: 39<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> – Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Keine Anrechnung der Umweltprämie auf SGB-II-Leistungen<br />

Die CDU/CSU -Bundestagsfraktion erhält den Auftrag klarzustellen, dass die Umweltprämie für<br />

den Kauf eines Neuwagens eine zweckgebundene Prämie ist und nicht bei ALG II– Empfängern als<br />

Einkommen angerechnet wird.<br />

Begründung:<br />

Im Konjunktur II – Paket hat die Bundesregierung zur Ankurbelung der Autoindustrie für die Verschrottung<br />

eines Autos von mind. 9 Jahren eine Prämie in Höhe von <strong>2.</strong>500,00 € ausgelobt.<br />

Gemäß § 11 SGB II sind alle Einkünfte, entsprechend dem Zuflussprinzip anzurechnen.<br />

Betroffene werden somit schlechter gestellt. Eine zweckbezogene Prämie zählt jedoch nicht zu den<br />

anrechenbaren Einkünften.<br />

Derzeit bleibt den Betroffenen nur der Weg über das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren, um somit<br />

eine rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen. Die Sozialgerichte sind durch die anhängigen Verfahren<br />

bereits heute schon hilflos überlastet. Daher sollte hier auf dem kurzen Wege eine Rechtssicherheit<br />

geschaffen werden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in der folgenden Fassung:<br />

Die Bundesregierung wird gebeten klarzustellen, dass die Umweltprämie für den Kauf eines Neuwagens<br />

eine zweckgebundene Prämie ist und nicht bei ALG II– Empfängern als Einkommen angerechnet<br />

wird.<br />

Antrag Nr.: 40<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/CGB-AG<br />

Betrifft: Höhere Freibeträge für die Altersvorsorge von Personen, die SGB-II-Leistungen<br />

beziehen.<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

1. Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung hält den im SGB II, § 12 (2) 3. für Zwecke der Altersvorsorge erwerbsfähiger<br />

Hilfsbedürftiger festgelegten Freibetrag von 250 Euro je vollendetem Lebensjahr<br />

für zu niedrig bemessen.<br />

<strong>2.</strong> Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung stellt fest, dass es für den Einzelnen entwürdigend und sowohl für<br />

den Staat als auch für die Solidargemeinschaft von Nachteil ist, wenn die Bezieher von Arbeitslosengeld<br />

II (Hartz IV) aufgrund eines zu gering bemessenen Freibetrages für die Altersvorsorge<br />

auch im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sind.<br />

3. Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung fordert den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe<br />

der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich gemäß<br />

Beschluss des 20.Parteitags der CDU Deutschlands (Dezember 2006) der für Zwecke<br />

der Altersvorsorge im SGB II, § 12 (2) 3. festgelegte Freibetrag auf 700 Euro je vollendetem<br />

Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen angehoben wird.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 31 von 106


Antrag Nr.: 41<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Berlin, <strong>CDA</strong> KV Treptow-Köpenick<br />

Betrifft: Vermögensanrechnung bei Sozialhilfe und „Riestern“ bei Grundsicherung<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die CDU – Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, daß § 90 SGB XII so geändert<br />

wird, daß die Regelungen bzgl. des einzusetzenden Vermögens für Empfänger von Sozialhilfe<br />

grundsätzlich den Regelungen aus § 12 SGB II angeglichen werden.<br />

Dabei ist ebenfalls neu zu regeln, daß für Empfänger von Grundsicherung die Beträge, die sie als<br />

Rentner aus einer zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes,<br />

dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde, ausgezahlt erhalten, nicht<br />

auf die Grundsicherung anzurechnen sind.<br />

Begründung:<br />

Die heutige Vermögensanrechnung bei der Sozialhilfe ist derart restriktiv, daß Betroffene, die z.B.<br />

wegen Erkrankung aus dem Regelkreis SGB II ausscheiden, heute nahezu alle Rücklagen aufbrauchen<br />

müssen, wenn sie in den Regelkreis des SGB XII überführt werden. Das bedeutet z.B. besonders<br />

für Alleinerziehende mit Kindern, die vorher Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, die<br />

davon überdurchschnittlich häufig betroffen sind, eine besondere Härte.<br />

Des Weiteren ist nicht einzusehen, weshalb Menschen, die private Vorsorge z.B. durch „Riestern“<br />

für ihr Alter getroffen haben, die sich die dafür notwendigen Aufwendungen häufig „<strong>vom</strong> Munde<br />

abgespart“ haben, im Alter nicht mehr haben, als die, die das Geld lieber für sich verbraucht haben.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in der folgenden Fassung:<br />

Die CDU/CSU – Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass § 90 SGB XII so<br />

geändert wird, dass die Regelungen bzgl. des einzusetzenden Vermögens für Empfänger von Sozialhilfe<br />

grundsätzlich den Regelungen aus § 12 SGB II angeglichen werden.<br />

Mit Blick auf die ergänzende Altersvorsorge ist beim Bezug der Grundsicherung im Alter sicherzustellen,<br />

dass nicht sämtliche Leistungen angerechnet werden. So wie es Hinzuverdienstgrenzen für<br />

die Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt, so sollte es auch bei der Grundsicherung im Alter Freigrenzen<br />

für Leistungen aus ergänzenden Vorsorgeverträgen geben.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 32 von 106


Antrag Nr.: 42<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Anhebung der Freigrenzen für Schülerjobs im SGB II<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

ALG II, Anhebung der Freigrenzen für Schülerjobs<br />

Die Freigrenzen für das Einkommen von Jugendlichen, die in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB<br />

II leben und während der Schulferien einer entlohnten Beschäftigung nachgehen, werden so erhöht,<br />

dass ein Einkommen bis 1200 € pro Jahr anrechnungsfrei bleibt.<br />

Begründung:<br />

Das jetzige System, in dem nach § 30 SGB II die Freigrenze bei 100 € im Monat liegt führt dazu,<br />

dass das darüber hinaus verdiente Geld etwa im Rahmen eines Ferienjobs in den Sommerferien auf<br />

die ALG-II-Sätze angerechnet werden. Dies könnte man dadurch vermeiden dass für Schülerinnen<br />

und Schüler eine jährliche anstatt einer monatlichen Summe anrechnungsfrei bleibt. Ein solches<br />

Verfahren würde zudem Arbeitsanreize nicht künstlich ersticken, sondern ermöglichen – dies erscheint<br />

auch mit Bezug auf die Entwicklung einer positiven Grundeinstellung zu einer eigenverantwortlichen<br />

Lebensgestaltung durch Teilnahme am Arbeitsprozess sinnvoll zu sein.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 33 von 106


Arbeitsmarktpolitik<br />

Antrag Nr.: 43<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> Landesverband Bremen<br />

Betrifft: Arbeitskammern I<br />

Die <strong>CDA</strong>- Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Gremien von <strong>CDA</strong> und CDU werden aufgefordert, sich für Arbeitnehmerkammern<br />

bzw. Arbeitskammern in den Bundesländern einzusetzen. Als Modell können hierzu<br />

die Kammern aus Bremen und dem Saarland dienen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme dieses und der Anträge 43 und 44 in der Fassung des Antrages 43.<br />

Antrag Nr.: 44<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> BV Koblenz-Montabaur<br />

Betrifft: Arbeitskammern II<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die politisch verantwortlichen der CDU auf Bundesebene, der <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe<br />

der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, zügig und mit Nachdruck<br />

darauf hinzuwirken, dass Arbeits-/Arbeitnehmerkammern auf Bundesebene (z.B. als Dachverband/-organisation<br />

von Landesarbeitnehmerkammern) und bundesweit in allen Bundesländern<br />

nach den Modellen Saarland und Bremen eingerichtet werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass<br />

die Forderung nach Arbeits-/Arbeitnehmerkammern in das Bundestagswahlprogramm und das<br />

Grundsatzprogramm der CDU aufgenommen wird.<br />

Begründung:<br />

Ein Zusammenwirken von freiwilliger Interessenvertretung (Gewerkschaften) und gesetzlicher<br />

Interessenvertretung (Arbeits- bzw. Arbeitnehmerkammer) ist von Vorteil für die Arbeitnehmer<br />

und es verstärkt deren Gewicht gegenüber dem Staat und den Verhandlungspartnern in der Wirtschaft.<br />

Die Kammern können und sollen die Gewerkschaften nicht ersetzen, das ist nicht ihre Aufgabe;<br />

was sie aber können ist, die Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften in der täglichen Arbeit<br />

fachlich zu beraten, wie es die Handwerks- sowie die Industrie- und Handelskammern für die<br />

Unternehmerseite tun.<br />

Während die Betriebsräte auf die Gestaltung der Betriebsverhältnisse Einfluss nehmen und die<br />

Gewerkschaften die besonderen beruflichen Interessen ihrer Mitglieder vertreten, sollen die Arbeits-<br />

bzw. Arbeitnehmerkammern darüber hinaus die Arbeitnehmer im Berufsleben sowie als Verbraucher<br />

und Bürger fachlich beraten und qualitative Bildungsangebote unterbreiten.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme des Antrages 43.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 34 von 106


Antrag Nr.: 45<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Arbeitskammern III<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Der Bundesvorstand wird beauftragt, sich für die Errichtung von Arbeitskammern<br />

bzw. Arbeitnehmerkammern nach dem Vorbild der Bundesländer Bremen und Saarland in den übrigen<br />

Bundesländern einzusetzen.<br />

Begründung:<br />

Die Arbeitskammer des Saarlandes hat Verfassungsrang. Das gesetzlich festgelegte Aufgabengebiet<br />

umfasst<br />

� die Beratung von Mitgliedern, Politik und Gewerkschaften als auch Personal- und Betriebsräte<br />

sowie andere Arbeitnehmervertreter,<br />

� die Bildung (Seminare) sowie<br />

� die Forschung (Analysen und Gutachten).<br />

Dass diese gesetzliche Interessenvertretung für Arbeitnehmer keine Konkurrenz zu den Gewerkschaften<br />

bildet sondern vielmehr eine Ergänzung darstellt, zeigt sich durch die jahrzehntelange<br />

Arbeit in diesen Bundesländern.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme des Antrages 43.<br />

Antrag Nr.: 46<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Soest<br />

Betrifft: Service-Telefonnummer der BA in eine gebührenfreie Rufnummer umwandeln<br />

Telefonisch ist die Arbeitsagentur nur durch eine 0180 Telefonnummer zu erreichen, die den Anrufer<br />

mit 3,9 Cent zusätzlich belastet. Dieser Umstand veranlasste uns zur Nachfrage bei der Bundesagentur<br />

(Kundenreaktionsmanagement), warum dies so ist. Die Einführung einer einheitlichen<br />

Service-Nr. ist seit der Umsetzung der Reform der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2004 in Kraft.<br />

Mit der Einführung des Kundenzentrums und dem überregionalen Zusammenschluss der bestehenden<br />

Service Center erreicht die Arbeitsagentur nach eigenen Angaben mehr wirtschaftliche<br />

Effizienz.<br />

Die Agentur für Arbeit ist ein Dienstleistungsunternehmen, das sich aus Beiträgen von Arbeitnehmern<br />

und Arbeitgebern finanziert. Diese sind gleichzeitig die Kunden der Agentur.<br />

Eine wie auch immer geartete Neuorganisation des sowieso schon von den eigenen Kunden finanzierten<br />

Dienstleistungsunternehmens „Agentur für Arbeit“ kann nicht zu Lasten seiner Kostenträger<br />

– Arbeitnehmer und Arbeitgeber – vorgenommen werde.<br />

Dies stellt in unseren Augen eine nicht hinnehmbare, erhebliche Belastung der Kunden der Arbeitsagentur<br />

(Arbeitnehmer, Arbeitslose, Leistungsempfänger nach dem SGB II, Auszubildende –<br />

aber auch Rentner und die Gruppe der Arbeitgeber) dar.<br />

Hier bezahlen die Beitragszahler ein zweites Mal.<br />

Aus diesem Grund fordern wir, die bisher kostenpflichtige 01801-Telefonnummer für Anfragen in<br />

eine gebührenfreie umzuwandeln.<br />

Die Deutsche Rentenversicherung mag als Beispiel dienen (kostenlose 0800 … Nummer).<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 35 von 106


Annahme.<br />

Antrag Nr.: 47<br />

Antragsteller: CGB-Arbeitsgemeinschaft<br />

Betrifft: Wiedereinführung 58er-Regelung<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung stellt fest, daß ältere Arbeitslose trotz vielfältiger Fördermöglichkeiten der<br />

Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften in vielen Regionen nach wie vor nur eine geringe<br />

Chance auf eine Re-Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben. Sie befürchtet, daß sich daran<br />

angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise und der wieder steigenden Arbeitslosenzahl<br />

auch kurz- bis mittelfristig nur wenig ändern wird.<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung fordert den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe der<br />

CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich für eine schnelle Wiedereinführung des § 428 im SGB III –<br />

sogenannte 58er-Regelung – einzusetzen, die es Arbeitslosen mit Vollendung des 58.Lebensjahres<br />

ermöglicht, Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen zu beziehen.<br />

Begründung:<br />

bei Bedarf mündlich<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antrag Nr.: 48<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Berlin; AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

Betrifft: Gleichstellung bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> möge sich in allen geeigneten Gremien dafür einsetzen, dass dem Grundsatz der Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt in allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen<br />

Rechnung getragen wird.<br />

Insbesondere bei der Betreuung und Vermittlung von arbeitslosen Menschen reicht es nicht aus,<br />

diesen Grundsatz festzulegen; er muss auch bei allen Aktivitäten der Arbeitsagenturen und der<br />

Trägern des SGB II (Job-Center, Amt für Grundsicherung, Argen o.ä.) Beachtung finden.<br />

Begründung:<br />

Die Erfahrungen vieler betroffener Frauen sind eindeutig:<br />

• Die Einführung von Bedarfsgemeinschaften führt häufig dazu, dass Frauen aus dem Leistungsbezug<br />

herausfallen und damit auch seitens der Behörden keine ernsthaften Bemühungen<br />

zur Arbeitsvermittlung mehr stattfinden.<br />

• Angebotene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen berücksichtigen nicht die tatsächlichen<br />

Lebensumstände von Frauen mit Kindern,<br />

• Fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind nach wie vor ein Haupthindernis bei der<br />

Vermittlung von Arbeitsplätzen, hier muss eine stärkere Verzahnung mit den Kommunen<br />

angestrebt werden.<br />

• Frauen werden deutlich überproportional in minder qualifizierten Bereichen eingesetzt.<br />

• Dies verfestigt überkommene Rollenmuster, nimmt Familien ihre Wahlfreiheit und führt<br />

letztlich direkt in die weibliche Altersarmut.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 36 von 106


Hier sind der Gesetzgeber wie auch alle Beteiligten in den Kommunen und sonstigen Organisationen<br />

gefordert sich dagegen zu verwahren, dass der richtige Ansatz der gesetzlichen Rahmenvorgaben<br />

durch die falsche Umsetzung in der Praxis konterkariert wird.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 49<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Altersteilzeit<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Der Arbeitnehmerflügel in der CDU/CSU – Fraktion im Deutschen Bundestag erhält den Arbeitsauftrag,<br />

sich für eine Verlängerung der Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes über das Jahr<br />

<strong>2009</strong> intensiv einzusetzen.<br />

Begründung:<br />

Nachweislich sind in den Unternehmen nicht ausreichend altersgerechte Arbeitsplätze vorhanden.<br />

Beschäftigte können aus gesundheitlichen Gründen oftmals nicht bis zum 65. bzw. 67. Lebensjahr<br />

arbeiten. Altersteilzeit und weitere Modelle können einen flexiblen Übergang <strong>vom</strong> Berufsleben in<br />

das Rentenalter bilden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antrag Nr.: 50<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DBwV-AG<br />

Betrifft: Private Haushalte als Arbeitgeber fördern<br />

Die <strong>CDA</strong> möge sich dafür einsetzen, dass<br />

der – nach noch immer archaischem gesellschaftlichen Rollenverständnis überwiegend von Frauen<br />

unfreiwillig ehrenamtlich wahrgenommene - Arbeitsplatz „Familie“ als solcher staatlich anerkennt<br />

und honoriert wird, und in der Folge in privaten Haushalten mit mindestens einem Kind unter 15<br />

Jahren oder einer als pflegebedürftig eingestuften Person ein Arbeitsplatz mit sozialversicherungspflichtigem<br />

Erziehungs- und Pflegeeinkommen in Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens<br />

eingerichtet werden kann.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in geänderter Fassung:<br />

Die <strong>CDA</strong> möge sich dafür einsetzen, dass<br />

der nach wie vor überwiegend von Frauen unfreiwillig ehrenamtlich wahrgenommene Arbeitsplatz<br />

„Familie“ als solcher staatlich anerkannt und honoriert wird, und in der Folge in privaten Haushalten<br />

mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren oder einer als pflegebedürftig eingestuften Person<br />

ein Arbeitsplatz mit sozialversicherungspflichtigem Erziehungs- und Pflegeeinkommen in Höhe<br />

eines durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens eingerichtet werden kann.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 37 von 106


Familie/Jugend/Bildung<br />

Antrag Nr.: 51<br />

Antragsteller: AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

Betrifft: Weiterentwicklung des Elterngelds<br />

Die <strong>CDA</strong>- Bundestagung möge beschließen:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie die Bundesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken,<br />

dass das Elterngeld für alle Mütter bzw. Väter auf monatlich mindestens 600,- € erhöht<br />

wird.<br />

Begründung:<br />

Der Unterschiedsbetrag zwischen den einzelnen Elterngeldbezieher ist sozial ungerecht.<br />

Grundsätzlich ist jedes Kind, das zur Welt kommt, gleich wertvoll für unsere Gesellschaft und muss<br />

deshalb gleichermaßen in seiner Entwicklung gefördert werden. Ein Sockelbetrag von 300,- € gibt<br />

jedoch Eltern mit keinem oder geringem Einkommen nur wenig Spielraum zur Förderung des eigenen<br />

Kindes.<br />

Der Sockelbetrag ist deshalb auf 600,- € zu erhöhen, so dass auch diese Kinder zumindest annähernd<br />

gleiche Entwicklungschancen haben, wie Kinder aus Haushalten mit hohem Einkommen, die<br />

derzeit Erziehungsgeld bis zu 1.800,- € erhalten<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Die <strong>CDA</strong> begrüßt die Einführung des Elterngeldes unter der Federführung von Bundeskanzlerin Dr.<br />

Angela Merkel und Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen (<strong>CDA</strong>). Der Einkommensverlust,<br />

der Eltern dadurch entsteht, dass zumindest ein Elternteil die Erwerbstätigkeit zugunsten<br />

der Kindererziehung unterbricht, wird zu einem großen Teil ausgeglichen. Diese neue familienpolitische<br />

Leistung erleichtert die Entscheidung für ein Kind. Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht<br />

darüber hinaus, dass der Anteil der Väter, die in den ersten Lebensmonaten des Kindes ihre Berufstätigkeit<br />

vorübergehend zugunsten der Kindererziehung unterbrechen, deutlich gestiegen ist.<br />

Das Elterngeld soll auch für Geringverdienende so ausgestaltet sein, dass deren Kinder gerechte<br />

Entwicklungschancen haben. Vor diesem Hintergrund ist anzustreben, den Sockelbetrag von derzeit<br />

300 Euro monatlich anzuheben.<br />

Antrag Nr.: 52<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/AG DBwV<br />

Betrifft: Elterngeld<br />

Die christlich demokratische Arbeitnehmerschaft möge sich dafür einsetzen, dass<br />

a) an Mütter oder Väter, die ihren Anspruch auf Elternzeit realisieren, ein angemessenes Elterngeld<br />

gezahlt wird, das betragsmäßig so bemessen ist, dass es die durch Unterbrechung der beruflichen<br />

Tätigkeit entstehenden Nachteile durch Entgelt ausgleicht. Bei Berechnung dieses Betrages sind<br />

auch Leistungen, die als Lohn- oder Gehaltsersatz gezahlt wurde zu berücksichtigen.<br />

b) ein gesetzliches Benachteiligungsverbot für den vorgenannten Personenkreis normiert wird und<br />

sofern sie Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, ihre persönliche Laufbahnen nach Rückkehr<br />

aus der Elternzeit dergestalt nachgezeichnet werden, dass sie so zu behandeln sind, als wären sie<br />

im Dienst gewesen.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 38 von 106


c) der vorgenannte Personenkreis während der Elternzeit an Aus-, Fort- und Weiterbildungen ihrer<br />

Arbeitgeber oder Dienstherrn teilnehmen dürfen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme des Antrags 52 a) in folgender Fassung:<br />

Die christlich demokratische Arbeitnehmerschaft möge sich dafür einsetzen, dass an Mütter oder<br />

Väter, die ihren Anspruch auf Elternzeit realisieren, ein angemessenes Elterngeld gezahlt wird, das<br />

betragsmäßig so bemessen ist, dass es die durch Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit entstehenden<br />

Nachteile durch Entgelt ausgleicht. Bei Berechnung dieses Betrages sind auch Leistungen,<br />

die als Lohn- oder Gehaltsersatz gezahlt wurden, zu berücksichtigen.<br />

Die Anträge Buchstabe b) und c) werden an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand überwiesen.<br />

Antrag Nr.: 53<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

Betrifft: Verbesserung der finanziellen Förderung nicht erwerbstätiger Eltern<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> spricht sich für die Wiederaufnahme der Initiative zur Einführung eines Familiengeldes<br />

nach dem Motto aus: „Wer Kinder erzieht, hat ein Gehalt verdient“.<br />

Begründung:<br />

Die Einführung des Elterngeldes hat die finanzielle Situation berufstätiger Eltern verbessert (bis zu<br />

1800,-- Euro monatlich).<br />

Gleichwohl ist im vergangenen Jahr entgegen den an das Erziehungsgeld in Verbindung mit dem<br />

Ausbau der Kinderbetreuung und Ganztagsschulen geknüpften Erwartungen die Zahl der Geburten<br />

in Deutschland gesunken.<br />

Dies zeigt mit Blick auf die Lebensverhältnisse vieler Familien und einschlägige Studien:<br />

Nun muss auch die finanzielle Situation für die Eltern verbessert werden, die ihre Kinder selbst<br />

erziehen. Dies muss auch vor dem Hintergrund geschehen, das die Streichung von Erziehungsgeldleistungen<br />

(u.a. die Zurückführung von zwei Jahren auf ein Jahr ) ihre finanzielle Lage verschlechtet<br />

hat.<br />

Bei Familien mit Kindern ist der Anteil in relativer Armut lebender Menschen vergleichsweise<br />

hoch.<br />

Zudem ergibt sich die Forderung nach finanzieller Besserstellung aus der Gleichwertigkeit von<br />

Familien- und Erwerbsarbeit. Für Eltern muss durch entsprechende finanzielle Förderung volle<br />

Wahlfreiheit hergestellt werden, erwerbstätig oder in der Familie zu sein oder beides miteinander<br />

zu verbinden.<br />

Deshalb spricht sich die <strong>CDA</strong> für die Wiederaufnahme der Initiative zur Einführung eines Familiengeldes<br />

nach dem Motto aus: „Wer Kinder erzieht, hat ein Gehalt verdient“. In sie wird die geplante<br />

Einführung eines Bundes-Betreuungsgeldes ab 2013 einbezogen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 39 von 106


Antrag Nr.: 54<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Harburg-Land<br />

Betrifft: Familienzusammenführungen<br />

Die Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

1. Der Bundesvorstand der <strong>CDA</strong> Deutschland wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen,<br />

eine Gesetzesinitiative auf den Weg zubringen, Familienzusammenführungen auf Grund von Eheschließungen<br />

nur zu genehmigen, wenn beide Partner mindestens das 21. Lebensjahr vollendet<br />

haben.<br />

<strong>2.</strong> Eine Einreise des Ehepartners soll künftig nur genehmigt werden, wenn der in Deutschland lebende<br />

Partner über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nachweist, dass er ein für den Familienunterhalt<br />

ausreichendes Einkommen durch Arbeit bezieht und einen eigenen Haushalt führt.<br />

Begründung:<br />

Zu1: Derzeit sind die meisten Frauen, die auf Grund von Familienzusammenführungen nach<br />

Deutschland kommen, unter 21 Jahre alt. Außerdem kommen sie häufig wenn nicht mehrheitlich<br />

durch Zwangs- bzw arrangierte Ehen hierher. Diesen Ehen würde auf elegante Weise der Boden<br />

entzogen, ohne eine weltanschauliche oder religiöse Debatte führen zu müssen. In den Niederlanden<br />

und in Dänemark gelten bereits solche Gesetze mit einem Mindestalter von 21 bzw. 24 vollendeten<br />

Lebensjahren.<br />

Zu 2: Es ist üblich, z.B. bei türkischen Migranten, die Importbräute als kostenlose Haushaltshilfen<br />

im Familienhaushalt einzusetzen. Da sie oft in den Wohnungen ihrer Schwiegereltern festsitzen,<br />

haben sie meist keine Möglichkeit, Kontakte zur deutschen Gesellschaft zu knüpfen. Diese Art<br />

moderner Sklaverei muss aufhören<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antrag Nr.: 55<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Schutzschirm für Ausbildungsplätze<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Angesichts der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise brauchen wir einen schnell wirksamen<br />

„Schutzschirm für Ausbildungsplätze“. Die <strong>CDA</strong> schlägt folgende Maßnahmen vor:<br />

Kurzfristig:<br />

1. Gute Ausbildung auch bei Insolvenz absichern – Übernahmeprämie einführen<br />

Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise ist eine deutliche Zunahme der Insolvenzen<br />

zu befürchten. Unternehmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen sollen vorerst<br />

befristet bis zum 31.1<strong>2.</strong><strong>2009</strong> mit einer Übernahmeprämie unterstützt werden. Diese Förderung<br />

durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll monatlich für einen von Insolvenz betroffenen<br />

Auszubildenden 250 Euro betragen. Falls es keine betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt,<br />

sollen befristet regionale - außerbetriebliche - Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. vorhandene Strukturen<br />

in Ostdeutschland, Auffanggesellschaften) genutzt bzw. gegründet werden. Das Sonderprogramm<br />

der BA für außerbetriebliche Ausbildung muss wieder ausgebaut und auf dem Niveau der<br />

vergangenen Jahre (40.000 Ausbildungsplätze) fortgeführt werden.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 40 von 106


Als Ausgleich für durch Insolvenz weggefallene Ausbildungsplatzangebote soll die Bundesagentur<br />

für Arbeit aus der Insolvenzumlage regional außerbetriebliche Ausbildungsplätze garantieren, die<br />

unversorgten BewerberInnen zugute kommen müssen. Betriebe, die diese Ausbildungsverträge<br />

übernehmen, sollen 50% der eingesparten Kosten erhalten.<br />

<strong>2.</strong> Ausbildungskapazitäten stärken – Branchenfonds einführen<br />

Entscheidend für die weitere Entwicklung des Ausbildungsmarkts wird sein, wie Anreize für mehr<br />

betriebliche Ausbildungsplätze unter den schwierigen Bedingungen entwickelt werden können.<br />

Hierfür sind Vereinbarungen über solidarische Finanzierungsinstrumente (z. B. Branchenfonds)<br />

notwendig. Diese Vereinbarungen sollen ab 2010 auch die Übernahmeprämie bei Insolvenz beinhalten.<br />

Das Beispiel der Bauindustrie zeigt, wie ein Umlagesystem das Angebot an betrieblichen<br />

Ausbildungsplätzen auch in Krisenzeiten sichern kann.<br />

3. Gute Ausbildung auch bei Kurzarbeit sichern<br />

Auszubildende sind von der Kurzarbeit auszuschließen. Die Betriebe sind verpflichtet, die Ausbildung<br />

auch bei Kurzarbeit zu gewährleisten. Unternehmen müssen ausbildungsrelevante Bereiche<br />

von Kurzarbeit ausnehmen.<br />

4. Ausbildende Unternehmen unterstützen - leichtere Kredite für kleine und mittlere Unternehmen<br />

(KMU) ermöglichen<br />

Im Rahmen des Konjunkturprogramms II sind die Bedingungen des mittelstandsorientierten KfW-<br />

Sonderprogramms <strong>2009</strong> flexibilisiert worden. Sie müssen erweitert werden: Ausbildende Handwerksbetriebe<br />

sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen ebenfalls leichter an Kredite<br />

kommen können.<br />

5. Gebühren der Kammern abschaffen<br />

Kammergebühren sind zusätzliche Belastungen für ausbildende Betriebe. Gebühren für die Eintragung<br />

von Ausbildungsverträgen, Gebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie für die<br />

ergänzende überbetriebliche Unterweisung im Handwerk müssen da, wo dies noch nicht geschehen<br />

ist, abgeschafft und durch intelligente Finanzierungssysteme auf Ebene der Kammern ersetzt<br />

werden. Vorbild könnten die Umlagesysteme der Handwerkskammern sein, bei denen zum Beispiel<br />

Gebühren für „ergänzende überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ von allen Betrieben getragen<br />

werden.<br />

6. Jugendliche besser fördern - Ausbildungsbegleitende Hilfen, sozialpädagogische Begleitung und<br />

externes Ausbildungsmanagement ausbauen<br />

Vor allem benachteiligte Jugendliche könnten die Verlierer der Wirtschafts- und Finanzkrise werden.<br />

Es ist zu befürchten, dass in der Rezession immer weniger Unternehmen gerade diese Jugendlichen<br />

ausbilden. Deshalb sollten ausbildungsbegleitende Hilfen, zu Regelangeboten für die Betriebe<br />

ausgebaut werden. Ausbilder und Lehrer sollen für jeden einzelnen Auszubildenden den<br />

Bedarf ermitteln. Betriebe, überbetriebliche Ausbildungswerkstätten und Träger bieten Maßnahmen<br />

an. Dazu muss die Bundesagentur für Arbeit ihr Leistungsangebot steigern, die Länder sollten<br />

sich jedoch auch an der Finanzierung beteiligen. Die Förderung von ausbildungsbegleitenden Hilfen<br />

soll besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Darüber hinaus müssen die<br />

Angebote für sozialpädagogische Begleitung und externes Ausbildungsmanagement ausgebaut<br />

werden.<br />

7. Schutzbestimmungen für Auszubildende sichern<br />

Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise darf nicht genutzt werden, um Schutzbestimmungen für<br />

Auszubildende abzubauen. Weniger Arbeitsschutz bedeutet nicht mehr Ausbildung. Alle Betriebe<br />

müssen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 41 von 106


die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten. Der Ausbildungsbetrieb<br />

ist auch zur Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung in voller Höhe verpflichtet.<br />

8. Azubis übernehmen – tarifliche Vereinbarungen ausbauen<br />

Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Deutschland deutlich angestiegen. Die Bundesagentur für Arbeit<br />

rechnet mit wachsenden Zahlen. Die Betriebe sind – insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen<br />

Wandels - in der Verantwortung, ihre Auszubildenden auch zu übernehmen. Betriebs-<br />

und Personalräte sind aufgefordert, auf die Einhaltung von betrieblichen und tariflichen<br />

Vereinbarungen zur Übernahme nach der Ausbildung zu achten. Die gesicherte Übernahme ermöglicht<br />

Praxiserfahrung und verbessert den Einstieg ins Berufsleben. Betriebliche und tarifliche<br />

Vereinbarungen zur Übernahme müssen ausgebaut werden. Vorsorge für den Fachkräftebedarf ist<br />

geboten.<br />

9. Jugendlichen mit Migrationshintergrund unterstützen – Integrationspaket schnüren<br />

Migrantinnen und Migranten haben auf dem Ausbildungsmarkt deutlich schlechtere Chancen als<br />

Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Um die Ausbildungschancen junger Migranten zu stärken,<br />

wollen wir ein umfassendes Integrationspaket schnüren. Es müssen mehr Berufsberater und<br />

Arbeitsvermittler mit Migrationshintergrund bei der Bundesagentur für Arbeit zum Einsatz kommen.<br />

Dieses Personal ist hinsichtlich interkultureller Kompetenzen fort- und weiterzubilden. Betriebliches<br />

Ausbildungspersonal muss zur Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund<br />

qualifiziert werden. Für Azubis brauchen wir eine intensive Sprachförderung. In lokalen<br />

Bündnissen aus Gewerkschaften, Wirtschaft, Schulen und Migrationsverbänden sollen Ausbildungsplätze<br />

für Migrantinnen und Migranten eingeworben werden. Hierzu sollen die Kammern<br />

verstärkt Berufsberater mit Migrationshintergrund einstellen.<br />

Mittelfristig:<br />

1. Gute Ausbildung sichern - Qualität der dualen Berufsausbildung systematisch<br />

ausbauen<br />

Auch in der Wirtschafts- und Finanzkrise darf nicht an der Qualität der Ausbildung gespart werden.<br />

Zusätzliche Instrumente zur Qualitätssicherung und -steigerung der Ausbildung sind dringend<br />

notwendig. Es muss sichergestellt werden, dass Ausbildung wirklich Ausbildung ist und nicht vornehmlich<br />

der Gewinnmaximierung und Kostenreduzierung dient.<br />

Dazu gehören qualifiziertes Ausbildungspersonal, mindestens im Sinne der Ausbildereignungsverordnung,<br />

das sich regelmäßig weiterbildet und hohe Ausstattungsstandards der Lernorte. Die Qualität<br />

der Ausbildung kann auch durch Lernortkooperationen sowie durch ein Nachweis- und Feedback-System<br />

für alle Beteiligten optimiert und gesichert werden. Um diese Ansprüche sicherzustellen,<br />

müssen die Akteure in der beruflichen Bildung – Ausbildungsverantwortliche, Auszubildende,<br />

Interessenvertretung, Lehrer und zuständige Stellen – am System der Qualitätssicherung beteiligt<br />

werden und es gemeinsam gestalten. Ihre Aufgabe besteht darin, sich auf einen verlässlichen Rahmen<br />

zu verständigen und Qualitätssicherungsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.<br />

<strong>2.</strong> Das Übergangssystem abbauen<br />

Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit (BA) investieren erhebliche Mittel ins so genannte<br />

Übergangssystem sowie in die Förderung von Ausbildung benachteiligter Jugendlicher. Der Erfolg<br />

dieser Maßnahmen lässt zu wünschen übrig. Eine strukturelle Reform des Übergangssystems zur<br />

Steigerung der Wirksamkeit und Transparenz der Fördermaßnahmen ist überfällig. Die Förderansätze<br />

und -programme des Bundes und der BA im Bereich der Ausbildungs-, Berufsvorbereitungs-<br />

und Benachteiligtenförderung müssen umfassend ausgewertet werden, mit dem Ziel, das Übergangssystem<br />

abzubauen.<br />

3. Jugendlichen bei der Berufswahl helfen – Berufsorientierung systematisieren<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 42 von 106


Eine schulformunabhängige, fächerübergreifende und betriebsnahe Berufsorientierung und Berufsberatung<br />

muss entwickelt werden. Sie muss das Ziel verfolgen, umfassende individuelle Berufswahlkompetenz<br />

und die Fähigkeit zum eigenständigen Lernen zu vermitteln. Für eine erfolgreiche<br />

Berufsorientierung ist eine enge Kooperation zwischen Betrieben, Schulen, der Bundesagentur<br />

für Arbeit und allen weiteren Akteuren des Ausbildungsbereichs notwendig. Die Länder<br />

müssen ihrer Verantwortung für diesen Bereich stärker gerecht werden.<br />

4. Unterstützung für benachteiligte Jugendliche verstärken – Berufseinstiegs-begleitung erweitern<br />

und verstetigen<br />

Mit der Berufseinstiegsbegleitung sollen Jugendliche gezielt und frühzeitig unterstützt werden, die<br />

voraussichtlich Schwierigkeiten haben, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen<br />

und den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen. Vorbild sind die vielen erfolgreichen<br />

Ausbildungspatenschaftsprojekte von Verbänden, Vereinen, Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen<br />

und anderen Organisationen. Die entsprechenden lokalen Initiativen sollten überregional<br />

vernetzt werden, auch um erfolgreiche Beispiele als „Best Practice“- Modelle in anderen Regionen<br />

bekannt zu machen.<br />

Nach einer Evaluation soll das neue Instrument Berufseinstiegsbegleitung zur individuellen Unterstützung<br />

junger Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung erweitet werden. Jugendliche<br />

mit Migrationshintergrund sollten besonders gefördert werden.<br />

Begründung:<br />

Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist in Deutschland angekommen: Die Arbeitslosigkeit steigt. Immer<br />

mehr Unternehmen melden Kurzarbeit an. Es besteht die Gefahr, dass die Krise auch den Ausbildungsmarkt<br />

erfasst. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rechnet allein in<br />

seinem Wirtschaftsbereich mit einem Verlust von 36.000 Ausbildungsplätzen in diesem Jahr.<br />

Angesichts dieser drohenden Entwicklung ist schnelles Handeln erforderlich. Damit die Auszubildenden<br />

nicht zu den Verlieren der Krise zählen, müssen einige Fragen rasch geklärt werden: Was<br />

geschieht mit den Auszubildenden, deren Betrieb insolvent geht? Wie wird gute Ausbildung in<br />

Betrieben gesichert, die für einen langen Zeitraum Kurzarbeit anmelden? Wie lässt sich die Zahl<br />

der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge deutlich erhöhen? Wie erreichen wir, dass die<br />

Übernahme nach der Ausbildung gesichert wird?<br />

Grundsätzlich müssen die Unternehmen ihrer Verantwortung für die Ausbildung junger Menschen<br />

nachkommen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antrag Nr.: 56<br />

Antragsteller: Junge <strong>CDA</strong><br />

Betrifft: Ausbildungsbereitschaft steuerlich fördern<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert die CDU/CSU Fraktion auf, Unternehmen mit einer Ausbildungsquote von mehr<br />

als 3% einen Abzug von der Steuerlast für jeden zusätzlichen Auszubildenden in folgender Staffelung<br />

zu gewähren:<br />

� Für das 1.Lehrjahr 500 Euro<br />

� Für das <strong>2.</strong>Lehrjahr 400 Euro<br />

� Für jedes weitere Lehrjahr 300 Euro<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 43 von 106


Begründung:<br />

Die angespannte Situation auf dem Ausbildungsmarkt und der anhaltende Fachkräftemangel in<br />

Deutschland erfordern aktives politisches Handeln. Aus unserer Sicht lehnen wir eine Pönalisierung<br />

von nicht ausbildenden Unternehmen ab und wollen stattdessen diejenigen belohnen, die<br />

über Bedarf ausbilden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antrag Nr.: 57<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />

Betrifft: BaföG<br />

Die <strong>CDA</strong> soll sich dafür stark machen, das Studenten bis zum letzten Semester BaföG beziehen<br />

können, wenn sie sich in der Regelstudienzeit befinden und im Erststudium sind.<br />

Begründung:<br />

Wenn Eltern zum Beginn des Studiums ein höheres Einkommen erzielen, als sie für die Bewilligung<br />

des BaföG angegeben haben, wird das Kind kein BaföG erhalten. Das geschieht auch dann, wenn<br />

sich nach der Hälfte des Studiums die Einkommensverhältnisse extrem verschlechtert haben und<br />

kein Vermögen mehr vorhanden ist. Den Studenten bleibt unter den Bedingungen nur die Aufnahme<br />

eines Kredites bei der KFW Bank. Sind keine Sicherheiten vorhanden, erhält der Student<br />

keinen Kredit.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antrag Nr.: 58<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Verklärung der DDR – Geschichte<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Der <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand wird aufgefordert, sich bei der Kultusministerkonferenz für eine objektive<br />

Behandlung der DDR-Geschichte in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen einzusetzen.<br />

Die Delegierten der Bundestagung sprechen sich entschieden gegen eine Verklärung der DDR –<br />

Geschichte aus. Die DDR war eine Diktatur.<br />

Begründung:<br />

Es gibt keinen Grund irgendeine Verharmlosung des Systems zuzulassen. Einzelne Punkte aus der<br />

DDR – Geschichte als gut herauszustellen, verklärt den Blick auf das Gesamtbild. In den Schulen<br />

muss die DDR – Geschichte ausführlicher behandelt werden, um hier bereits die Defizite aufzuarbeiten.<br />

Die Schulmaterialien sind dementsprechend zu ergänzen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 44 von 106


Öffentlicher Dienst/Beamte/Bundeswehr<br />

Antrag Nr.: 59<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Schleswig-Holstein<br />

Betrifft: Beamtenversorgungsgesetz<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, § 57 Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG) durch einen<br />

weiteren Absatz zu ergänzen der sinngemäß wie folgt lauten soll:<br />

Wird nach Durchführung des § 57 BeamtVG auch noch ein Ruhen der Versorgungsbezüge nach §<br />

55 BeamtVG durchgeführt, so wird der Ruhensbetrag nach § 55 anteilsmäßig sowohl auf den Ausgleichsverpflichteten<br />

als auch auf den Ausgleichsberechtigten aufgeteilt.<br />

Begründung:<br />

Der Gesetzgeber schreibt in § 55 BeamtVG vor, dass bei einem Ruhestandsbeamten seine Versorgungsbezüge<br />

(Pensionen) und seine Rente aus der Sozialversicherung zusammen eine bestimmte<br />

Versorgungsbezugsgröße nicht überschreiten darf. Ist dies dennoch der Fall, ruhen die Versorgungsbezüge<br />

um den errechneten übersteigenden Anteil. Der Ruhensbetrag verbleibt beim Staat.<br />

Im Falle einer Scheidung werden die Versorgungsbezüge und die SV Renten zwischen den Eheleuten<br />

aufgeteilt. Aber auch nach einer Scheidung wird die nach §55 BeamtVG vorgesehene Ruhensvorschrift<br />

weiterhin angewandt dergestalt, dass man die geteilten Versorgungsbezüge und die<br />

aufgeteilten Renten wieder fiktiv zusammenpackt und die Geschiedenen als „Quasi-Verheiratete“<br />

betrachtet. Aufgrund der dann insoweit gemeinsamen Bezüge wird ein Ruhensbetrag errechnet<br />

und das Ruhen durchgeführt. Allerdings einseitig, denn es wird nur der tatsächliche Versorgungsempfänger<br />

mit dem Ruhensbetrag belastet, der andere Teil der „Quasi-Verheirateten“ wird nicht<br />

belastet, obwohl dessen Rentenanteil zur Berechnung des Ruhensbetrages hergezogen wird. Diese<br />

Anwendung führt zu einer einseitigen Belastung, ist deshalb sozial ungerecht und durch den Zustand<br />

der Scheidung nicht gerechtfertigt. Der Ruhensbetrag muss auf beide „Quasi-Verheiratete“<br />

aufgeschlüsselt werden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antrag Nr.: 60<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/dbb-AG<br />

Betrifft: Belange des Öff. Dienstes berücksichtigen<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

„Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Belange des öffentlichen Dienstes auch künftig in der<br />

Arbeit der <strong>CDA</strong> zu berücksichtigen und insbesondere aus Gründen der Gleichbehandlung im Hinblick<br />

auf das verabschiedete Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz den Ausbau der Vermögensbildung<br />

für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu fördern.“<br />

Begründung:<br />

Ein funktionierender und leistungsfähiger öffentlicher Dienst in der Gemeinsamkeit von Beamtinnen<br />

und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist Voraussetzung für eine verlässliche<br />

öffentliche Infrastruktur. Dies ist nicht zuletzt auch ein wesentlicher <strong>Stand</strong>ortvorteil für die<br />

Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund sind die Belange der Beschäftigten des öffentlichen<br />

Dienstes in der politischen Arbeit der Parteien zu berücksichtigen.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 45 von 106


Aus Gründen der Gleichbehandlung ist für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein deutlicher<br />

Ausbau der Vermögensbildung vorzunehmen, insbesondere nach der Verabschiedung des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 61<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> BV Mittelrhein<br />

Betrifft: Wehrpflicht erhalten<br />

Die Delegierten des <strong>CDA</strong>-Bundestagung mögen beschließen, das sich die CDU/CSU auch nach der<br />

Bundestagswahl für den Erhalt der Wehrpflicht gem. Artikel 87a des Grundgesetzes und des Zivildienstes<br />

in Deutschland einsetzt.<br />

Die Wehrpflicht steht für die Bereitschaft der Bürger, persönlich Mitverantwortung für den Schutz<br />

ihres Gemeinwesens zu übernehmen. In den vergangenen Jahrzehnten haben Millionen junger<br />

Männer in der Bundeswehr Dienst für die Gemeinschaft geleistet.<br />

Ein Wegfall des gesetzlichen Zivildienstes ist durch das freiwillige soziale oder ökologische Jahr<br />

gem. §14 c des Zivildienstgesetzes nicht kompensierbar.<br />

Auch eine weitere Reduzierung der Truppe von derzeit rund 254.000 auf 210.000 Soldatinnen und<br />

Soldaten sowie Zivilbeschäftigten ist im Zuge gestiegener Auslandseinsätze nicht hinnehmbar.<br />

Begründung:<br />

Es gibt wieder einmal eindeutige Hinweise aus dem Verteidigungsministerium, dass die Abschaffung<br />

der Wehrpflicht je nach Ausgang der Bundestagswahl am 27. September <strong>2009</strong> beschlossene<br />

Sache zu sein scheint. Dies würde zum Einen eine Lücke reißen in die Nachwuchsgewinnung der<br />

Bundeswehr und somit zur Erfüllung ihres Auftrages im In- und Ausland.<br />

Aktuell leisten 38.824 Grundwehrdienstleistende und 26.376 freiwillig länger Wehrdienstleistende<br />

ihren Dienst in den Streitkräften.(Quelle: www.bundeswehr.de)<br />

Eine Abschaffung der Wehrpflicht würde zugleich aber auch die ersatzlose Streichung des Zivildienstes<br />

zur Folge habe, was sich wiederum verheerend auf die Kranken-, Pflege- und Schwerstbehindertenbetreuung<br />

auswirken würde. Auch die Aufgabe für das Bundesamt für Zivildienst sowie<br />

assoziierte Stellen würden damit überflüssig.<br />

Der Zivildienst ist in seinem Wesen ein Dienst an den Menschen. Dieser Dienst kommt der Allgemeinheit<br />

insgesamt zugute. Insbesondere im Bereich der Betreuung Hilfsbedürftiger übernehmen<br />

Zivildienstleistende wichtige und beispielhafte Leistungen für unsere Gesellschaft. Diese wertvollen<br />

Dienste prägen unser soziales System erheblich mit und sind für viele soziale Einrichtungen<br />

unersetzliche. Seit Schaffung des Zivildienstes im Jahr 1960 haben über 2,5 Mio. Menschen Zivildienst<br />

gem. ZDG 1 geleistet. (Quelle: www.zivildienst.de)<br />

Sofern die Bundeswehr weiterhin Stellen abbaut, um „Kosten zu sparen“, sei gesagt, dass dies erst<br />

in einigen Jahren finanziell greifen würde. Die Besoldung ist sowieso schon nicht besonders üppig,<br />

aber streiken dürfen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten dagegen nicht.<br />

Eine Reduzierung der Bundeswehr bringt auch weitere <strong>Stand</strong>ortschließungen mit sich, die nicht zu<br />

unterschätzende Auswirkungen vor allem in ländlich schwächeren Regionen mit sich bringen würden.<br />

1 Zivildienstgesetz i.V.m. GG Art. 4 Abs. 3 und GG Art 12 abs. 2<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 46 von 106


Deutschland beteiligt sich derzeit mit rund 7.200 Soldaten an einer Reihe von Auslands-einsätzen,<br />

davon über die Hälfte alleine in Afghanistan.<br />

Zusammenfassende Argumente für den Erhalt der Wehrpflicht und somit auch des Wehrersatzdienstes<br />

(Zivildienst)<br />

• Nur durch die Wehrpflicht wird die Bundeswehr in der Gesellschaft verankert, da es so fast<br />

in jeder Familie Angehörige der Streitkräfte gibt.<br />

• Eine Berufsarmee wird teurer als eine Wehrpflichtigenarmee.<br />

• Die Abschaffung der Wehrpflicht ohne Beibehaltung der Stellenzahl von 55 000 Wehrpflichtigen<br />

bedeutet noch einmal die Schließung von mindestens 50 Bundeswehrstandorten.<br />

• Die Nachwuchsgewinnung für die Bundeswehr ist garantiert. Dieses Argument wird vor allem<br />

von der Truppe selbst gern gebracht, denn rund 80 Prozent der Unteroffiziere und länger<br />

dienenden Mannschaften kommen aus dem Reservoir der Wehrpflichtigen.<br />

• Durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr und ihre Beteiligung am internationalen Anti-<br />

Terror-Kampf wird auch die Sicherheit in Deutschland gefestigt. Wehrpflichtige nehmen an<br />

Auslandseinsätzen nicht teil, sondern übernehmen - sicherheitspolitisch begründet - Aufgaben<br />

im Inland.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 47 von 106


Alterssicherung<br />

Antrag Nr.: 62<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> Landesverband Oldenburg<br />

Betrifft: Rente nach Mindesteinkommen wieder einführen<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Nach § 262 SGB VI (Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt) werden Kalendermonate<br />

mit vollwertigen Beiträgen vor dem 01.01.1992 um die Hälfte, höchstens auf 75 % des jeweiligen<br />

jährlichen Durchschnittsverdienstes, angehoben, wenn mindesten 35 Jahre mit rentenrechtlichen<br />

Zeiten nachgewiesen werden.<br />

Diese gesetzliche Regelung sollte auch für die vollwertigen Beiträge ab dem 01.01.1992 gelten.<br />

Der § 262 SGB VI ist entsprechend zu ändern.<br />

Begründung:<br />

Zu niedrige Arbeitsentgelte ergeben im Alter zwangsläufig eine kleine Altersrente, die sehr oft<br />

noch nicht einmal die Grundsicherung erreicht. Die Folge ist, beim Sozialamt um Aufstockung seiner<br />

Rente im Rahmen des § 41 ff. SGB XII bitten zu müssen.<br />

Wenn der § 262 SGB VI (Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt) auch für die vollwertigen<br />

Beiträge ab dem 01.01.1992 gelten würde, könnte dieses Problem deutlich gemildert werden.<br />

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung verursacht bei der Rentenversicherung jährliche<br />

Merhkosten (einschl. steigende Beitragsanteile zur Krankenversicherung KVdR) in Höhe von 3,3<br />

Milliarden €, zu finanzieren über den Bundeszuschuss, also steuerfinanziert, oder Hebung des<br />

augenblicklichen Beitragssatzes von 19,9 % um 0,3 Prozentpunkte auf 20,2 % was nicht angestrebt<br />

werden sollte. Die Kommunen würden zukünftig um rd. 3 Milliarden entlastet, rein rechnerisch ein<br />

kostenneutraler Vorschlag.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in folgender Fassung:<br />

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Absenkung des Rentenniveaus und der zu erwartenden<br />

Rentenansprüche von Geringverdienern stellt sich die Aufgabe, die Rentenpolitik so auszurichten,<br />

dass die Alterssicherung armutsfest ist und zugleich derjenige, der im Rahmen der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung durch Beiträge bzw. im Rahmen der ergänzenden Vorsorge durch Prämien<br />

vorgesorgt hat, sich im Alter besser stellt als derjenige, der nicht oder nur in geringem Maße bzw.<br />

kurze Zeit durch eigene Beiträge und Prämien vorgesorgt hat. Wer lange Beiträge gezahlt hat, soll<br />

im Alter von seiner Rente auch leben können, ohne staatliche Fürsorgeleistungen in Anspruch<br />

nehmen zu müssen.<br />

Konkret muss die Rentenformel so modifiziert werden, dass derjenige, der lange Jahre Beiträge<br />

gezahlt hat, in der Regel eine gesetzliche Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus erhält –<br />

ohne dass eine Bedürftigkeitsprüfung stattfindet. Das kann durch die Wiedereinführung der Rente<br />

nach Mindesteinkommen geschehen; bei dieser Höherbewertung bliebe der Beitragsbezug erhalten.<br />

Mit Blick auf die ergänzende Vorsorge ist sicherzustellen, dass nicht sämtliche Leistungen<br />

angerechnet werden. So wie es Hinzuverdienstgrenzen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II<br />

gibt, so sollte es auch bei der Grundsicherung im Alter Freigrenzen für Leistungen aus ergänzenden<br />

Vorsorgeverträgen geben.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 48 von 106


Antrag Nr.: 63<br />

Antragsteller: AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

Betrifft: Beseitigung von Diskriminierungen im Rentenrecht<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert die Bundesregierung auf, die mittelbare Diskriminierung von Frauen, die in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung besteht, zu beseitigen.<br />

Es muss ein geschlechtergerechtes Rentenberechnungssystems in der Weise entwickelt werden,<br />

dass eine eigene Bewertung für Beitragszeiten, die von Frauen zurückgelegt wurden, zu erfolgen<br />

hat.<br />

Des weiteren müssen weitere rentenrechtliche Zeiten Berücksichtigung finden: Zeiten aus freiwilligen<br />

Beiträgen, Zeiten der Arbeitslosigkeit trotz Beitragszahlungen, Zeiten durch Versorgungsausgleich<br />

oder Rentensplitting, Zeiten aus versicherungsfreien Mini-Jobs (trotz Einzahlungen des<br />

Arbeitsgebers).<br />

Begründung:<br />

Die mittelbare Diskriminierung von Frauen ist sowohl in der Art der Rentenberechnung (speziell:<br />

Beitragsbewertung) als auch bei der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Altersrente<br />

für besonders langjährige Versicherte vorhanden.<br />

Das Rentenrecht setzt zum einen mit der Art der Rentenberechnung die gesetzlich nicht zulässige<br />

Ungleichbehandlung von Männern und Frauen aufgrund geschlechtsspezifisch unterschiedlicher<br />

Lebensumstände fort. Zum anderen werden bei den Voraussetzungen für den Bezug einer Rente<br />

die Lebensläufe von Frauen, die sich aufgrund gesellschaftlicher Rahmenbedingungen erheblich<br />

von denen der Männer unterscheiden, nicht spezifisch gewürdigt.<br />

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird bei Frauen aufgrund ihrer gesellschaftlich<br />

bedingten Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt nur äußerst selten zum Tragen kommen.<br />

Dabei noch gänzlich unberücksichtigt bleibt, dass Frauen gesellschaftlich unverzichtbare unbezahlte<br />

Arbeit in Familie, Pflege oder Ehrenamt leisten.<br />

Auf der Bundestagung der AG der Frauen in der <strong>CDA</strong> am 13. September 2008 wurde ein umfangreicher<br />

Antrag als Ergebnis der Arbeit des Bundesvorstandes in der letzten Legislaturperiode verabschiedet.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 64<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Kreisverband Oder-Spree<br />

Betrifft: Insolvenzrecht / Rentenrecht<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die Bundestagung fordert den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf,<br />

sich für eine Erleichterung bei der Eintreibung von Beitragsforderungen der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

im Insolvenzrecht einzusetzen:<br />

1. Rentenversicherungsbeiträge, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind<br />

und noch gefordert werden, sind als Masseverbindlichkeiten anzusehen.<br />

<strong>2.</strong> Der weiterhin zu zahlende Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sollte zum unpfändbaren<br />

Vermögen gehören.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 49 von 106


Begründung:<br />

1. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet die Zwangsvollstreckung, mit der die<br />

Gläubiger ihre Forderung durchsetzen können. Es werden alle Gläubiger gleich bedient,<br />

nur wenige sind bevorrechtigt.<br />

Bei der Verteilung des Vermögens ist zwischen den Gläubigern zu unterscheiden, deren<br />

Ansprüche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind und denen, deren<br />

Ansprüche während des Insolvenzverfahrens aufgrund der Tätigkeit des Insolvenzverwalters<br />

entstehen.<br />

Während nach derzeitiger Rechtslage Beitragsforderungen vor der Insolvenzeröffnung lediglich<br />

nur noch quotenmäßig getilgt werden, können die nach Insolvenzeröffnung weiter<br />

entstehenden Beitragsansprüche als Masseschulden vorrangig vor anderen Verbindlichkeiten<br />

getilgt werden.<br />

Weitere Folge ist, dass die Zwangsvollstreckung wegen solcher Masseforderungen (anders<br />

als bei Insolvenzforderungen) mit Ablauf von 6 Monaten nach Eröffnung des Verfahrens<br />

wieder zulässig ist.<br />

Da die Rentenversicherungsbeiträge nicht nur Einfluss auf die Höhe der späteren Rente haben<br />

sondern außerdem entscheidenden Einfluss auf eine Anspruchsbegründung überhaupt, hat gerade<br />

die Eintreibung dieser Beiträge die höchste Priorität aller Sozialversicherungsbeiträge.<br />

<strong>2.</strong> Die weiterhin zu zahlende Pflichtbeiträge aufgrund der versicherungspflichtigen selbstständigen<br />

Tätigkeit, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden, sollten vorrangig<br />

aus dem unpfändbaren Vermögen des Insolvenzschuldners, das nicht zur Insolvenzmasse<br />

gehört, entrichtet werden.<br />

Da der Insolvenzverwalter jedoch nur über das pfändbare Vermögen des Insolvenzschuldners<br />

verfügt und dieses verwaltet, sollte er gesetzlich verpflichtet werden, dafür Sorge zu<br />

tragen, dass eine Beitragsentrichtung <strong>vom</strong> Schuldner an den Rentenversicherungsträger<br />

tatsächlich erfolgt.<br />

Bei fehlender Pflichtbeitragszahlung droht der Verlust des Anspruchs einer Erwerbsminderungsrente<br />

durch fehlende versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Außerdem sind die besonderen<br />

Anspruchsvoraussetzungen bei den verschiedenen Altersrenten nicht außer acht zu lassen, (s.a. Erl.<br />

zu 1.).<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 50 von 106


Antrag Nr.: 65<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

Betrifft: Rentensteigernde Arbeitgeberbeiträge auf Arbeitseinkommen<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, das Rentenrecht künftig so auszugestalten, dass<br />

Arbeitgeberbeiträge auf Arbeitseinkommen neben der Regelaltersrente rentensteigernd für den<br />

Arbeitnehmer wirken.<br />

Begründung:<br />

Wird zur Zeit sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen neben der Regelaltersrente erzielt,<br />

so fällt kein Arbeitnehmerbeitrag an. Der zu zahlende Arbeitgeberbeitrag wirkt nicht rentensteigernd.<br />

Aus demographischen Gründen ist es zu begrüßen, wenn noch mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

freiwillig über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus sozialversicherungspflichtig<br />

arbeiten. Dies würde nicht zu Verdrängungseffekten bei Jüngeren führen.<br />

Um zusätzliche Arbeitsanreize zu schaffen, soll künftig der Arbeitgeberbeitrag rentensteigernd<br />

wirken.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Ablehnung.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 51 von 106


Wirtschaftspolitik<br />

Antrag Nr.: 66<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Baden-Württemberg<br />

Betrifft: Forderungen für das CDU/CSU-Bundestagswahlprogramm<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Der CDU Bundesvorstand wird aufgefordert folgende Forderungen in das Bundestagwahlprogramm<br />

auf zu nehmen:<br />

1. Das Rentenreformgesetz muss dahingehend nachgebessert werden, dass Arbeitnehmer, die 45<br />

Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, zwischen dem 63.und 65. Lebensjahr mit dem halben Abschlag<br />

in Rente gehen können, also mit 0,15 % statt mit 0,30 % pro Monat. – Kindererziehungszeiten<br />

müssen mit 5 Jahren je Kind angerechnet werden.<br />

<strong>2.</strong> Die gesetzliche Rentenversicherung muss durch Einbeziehung von Selbständigen zu einer Erwerbstätigenversicherung<br />

weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sind Möglichkeiten des Teilrentenbezuges<br />

zu eröffnen und tariflich vereinbarte Nachfolgemodelle für die bisher von der Bundesagentur<br />

geförderte Altersteilzeit zu schaffen. Dies kann beispielsweise mit einem Demographie-Fonds<br />

wie bei der Chemie-Industrie erfolgen.<br />

3. Durch eine Novellierung des SGB II müssen die Grenzen des Schonvermögens für die Alterssicherung<br />

beim Arbeitslosengeld II deutlich angehoben werden. Aus Gründen der Verteilungs- und<br />

Leistungsgerechtigkeit darf Arbeitnehmern, die vorgesorgt haben, für den Fall, dass sie auf Transferleistungen<br />

angewiesen sind, nicht alles Angesparte weggenommen werden.<br />

4. Es darf bundesweit zu keinem weiteren Abbau des Kündigungsschutzes kommen. Gerade jüngere<br />

Arbeitnehmer brauchen Planungssicherheit, vor allem aus familienpolitischen Gründen. Kündigungsschutz<br />

muss eine Ausprägung der Menschenwürde bleiben und die Arbeitnehmer vor dem<br />

Absturz in prekäre Beschäftigungsverhältnisse bewahren. Um das Arbeitsrecht kompakter und<br />

transparenter zu machen, muss ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch geschaffen werden.<br />

5. Die Tarifautonomie muss das Königsrecht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bleiben.<br />

Dies gilt auch für die Vereinbarung von Mindestlöhnen. Gegen Lohndumping und „Hungerlöhne“<br />

müssen gezielte Maßnahmen wie die Aufnahme bestimmter Branchen in das Entsendegesetz<br />

und die Anwendung des Instruments der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) sowie<br />

Lohnuntergrenzen nach dem Gesetz über die Mindestarbeitsbedingungen ergriffen werden.<br />

6. Zusätzlich zu sozialverträglichen Studiengebühren brauchen wir auch in Deutschland dringend<br />

eine nachhaltige Stipendienkultur, die gezielt auch Kindern aus Arbeitnehmerfamilien ein Studium<br />

ermöglicht. So können der akute Akademikermangel wirksam bekämpft und endlich mehr Teilhabegerechtigkeit<br />

verwirklicht werden.<br />

7. Alle Arbeitnehmer in Deutschland brauchen einen stärkeren Schutz vor weiterer Billiglohn-<br />

Konkurrenz aus dem Ausland. Deshalb müssen die Sperrfristen für die Freizügigkeit der EU-<br />

Ostländer so lange wie möglich für den deutschen Arbeitsmarkt aufrecht erhalten werden.<br />

8. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Schnittblumen,<br />

Hundefutter usw. muss erhalten bleiben und stufenweise auf Medikamente und Babyartikel<br />

ausgedehnt werden.<br />

9. Über die ab 1.1.<strong>2009</strong> wirksame Kindergelderhöhung von 10 Euro bzw. 16 Euro pro Kind hinaus<br />

muss das Existenzminimum für Kinder deutlich auf 8000 Euro angehoben werden.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 52 von 106


10. Nach der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht und der Neuregelung der Pendlerpauschale<br />

muss Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen, also denen, die im Niedriglohnsektor oder<br />

teilzeitbeschäftigt sind, sowie Leih- und Zeitarbeitern ein Entlastungsbetrag in Form einer negativen<br />

Einkommenssteuer ausbezahlt werden.<br />

11.Der Tarifverlaufs der Einkommenssteuer mit muss dem Ziel der Abmilderung der Steuerprogression<br />

abgeflacht und die kalte Progression durch eine jährliche Anpassung an die Inflation entschärft<br />

werden.<br />

1<strong>2.</strong>Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen, wie <strong>vom</strong> Verfassungsgericht vorgegeben,<br />

steuerlich absetzbar sein, ohne dass die Arbeitnehmer an anderer Stelle zur Kompensation<br />

belastet werden.<br />

Begründung:<br />

Die Union muss in ihrem Wahlprogramm verdeutlichen, was sie konkret unter Sozialer Marktwirtschaft<br />

versteht. Nur mit einem eindeutigen sozialen Profil kann ihr Wahlergebnis von 2005 verbessern.<br />

Die größte Schnittmenge befindet sich bei den Wählern zwischen CDU/CSU und SPD und<br />

nicht zwischen FDP und CDU:<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Einbeziehung dieses Antrages in die Formulierung des geplanten Initiativantrags aus den Reihen<br />

des <strong>CDA</strong>-Bundesvorstandes zum CDU-Wahlprogramm für die Bundestagswahl, der die aktuelle<br />

wirtschaftliche Situation zum Zeitpunkt der Bundestagung berücksichtigen soll.<br />

Antrag Nr.: 67<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Rhein-Sieg<br />

Betrifft: Weltfinanzordnung<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung fordert die Bundesregierung auf, sich wie folgt für eine neue Weltfinanzordnung<br />

einzusetzen:<br />

1. Die Internationale Finanzarchitektur muss schlagkräftiger gestaltet werden. Hierfür fordern wir<br />

die Stärkung des IWF durch mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten gegenüber den<br />

Mitgliedsstatten und den nationalen Aufsehern.<br />

<strong>2.</strong> Die Bank für den internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) soll die <strong>Stand</strong>ards für die neue Finanzmarkt-Architektur<br />

setzen.<br />

3. Die Bankenaufsicht in Deutschland und der Europäischen Union muss alle geschäftlichen<br />

Aktivitäten der Banken überprüfen, einschließlich solcher, die beispielsweise über Zweckgesellschaften<br />

getätigt werden, bzw. nicht in den Bilanzen erscheinen. Die Kompetenzen für die Bankenaufsicht<br />

sollten unter dem Dach der Deutschen Bundesbank zusammengelegt werden.<br />

4. Eine große Abwicklungsbank für alle Banken und Sparkassen lehnen wir ab. Die KFW sollte ihre<br />

Tätigkeit auf die Kernaufgabe konzentrieren und beschränken.<br />

5. Banken und Fonds müssen die Risiken, die sie auf den globalen Finanzmärkten eingehen, gegenüber<br />

nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden offen legen. Wir fordern aussagekräftige<br />

Bankbilanzen zur Stärkung des Vertrauens und Belebung des Interbankenhandels. Wir<br />

fordern von allen Finanzinstituten eine statistische Berichterstattung über die Aktiv- und Passivgeschäfte<br />

sämtlicher Zweckgesellschaften.<br />

6. Einen verpflichtenden Selbstbehalt bei der Verbriefung von Forderungen von bis zu 30 % halten<br />

wir für sachgerecht.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 53 von 106


7. Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung eines europäischen Regulierungssystems für Ratingagenturen.<br />

Ratingagenturen müssen einem Zulassungsverfahren und regelmäßigen Qualitätskontrollen<br />

unterzogen werden. Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürfen<br />

nur einen festen, gesetzlich vereinbarten Preis für ihre Leistung erhalten. Die Wirtschaftsprüfer<br />

haben die Bankenaufsicht umfassend über Schieflagen zu informieren.<br />

8. Optionsgeschäfte dürfen nur noch zugelassen werden, wenn sie einen Bezug zur Realwirtschaft<br />

haben und mit Eigenkapital unterlegt werden.<br />

9. Hedgefonds sind einem international abgestimmten Verhaltenskodex zu unterwerfen.<br />

10. Es sollen nur noch standardisierte und zugelassene Finanzprodukte auf den Markt kommen. Für<br />

die Zulassung sollte eine Art Finanzprodukte-TÜV eingerichtet werden.<br />

11. Die Vergütungsregelungen für hohe Angestellte müssen reformiert werden. Gerade die Aussicht<br />

auf schnell auszahlbare Bonuszahlungen hat einigen Managern die langfristige Sicht für<br />

ihr Unternehmen genommen.<br />

1<strong>2.</strong> Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge eines einzelnen Vorstandsmitglieds<br />

dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen<br />

eines Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft steht.<br />

13. Wir fordern einen größeren Verbraucherschutz bei Falschberatung, die Offenlegung von Kosten<br />

und Provisionen und ein strenges Anforderungsniveau für alle Vermittler von Finanzprodukten.<br />

Verstöße gegen diese Normen müssen in schwerwiegenden Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet<br />

und die handelnden Personen mit Schadensersatz überzogen werden.<br />

Begründung:<br />

Die weltweite Finanzkrise hat sich seit dem 15. September 2008 dramatisch verschärft und sich zu<br />

einer Weltwirtschaftskrise ausgeweitet.<br />

Die aktuelle Krise zeigt, dass die globalen Waren- und Dienstleistungsmärkte von<br />

funktionierenden Finanzmärkten abhängig sind. Deutschland ist als Exportland auf<br />

funktionierende Märkten angewiesen.<br />

Die Bundesregierung setzt sich deshalb zu Recht dafür ein, dass in Zukunft „kein<br />

Land, kein Markt und kein Produkt unbeaufsichtigt“ bleiben.<br />

Die Krise hat die tiefgreifenden Schwächen der aktuellen Finanzordnung ans<br />

Tageslicht gebracht. Eine wirkungsvolle Kontrolle von Finanztransaktionen ist<br />

notwendig, damit sich eine Krise in diesem Ausmaß nicht wiederholt.<br />

Dies bedeutet, das ein lückenloses Netz von Kontrollen, sowohl der an den Märkten<br />

agierenden Institute, als auch der gehandelten Finanzprodukte notwendig ist.<br />

Ähnlich wie bei Arzneien müssen Finanzprodukte, bevor sie in den Verkehr kommen, auf Risiken<br />

untersucht werden.<br />

Die Erkenntnis muss sich durchsetzen, dass Optionsgeschäfte nicht nur enorme<br />

Gewinne, sondern auch enorme Verluste zur Folge haben können.<br />

Deshalb sind solche Transaktionen auf das wirtschaftlich unbedingt Notwendige zu<br />

begrenzen. Instrumente , die missbrauchsanfällig sind, müssen generell verboten werden.<br />

Banken erfüllen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge. Jeder, der Geld anspart, um eine größere<br />

Anschaffung wie Auto oder Haus finanzieren zu können oder um seinen Lebensabend finanziell<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 54 von 106


abzusichern, ist auf eine gute treuhänderische Verwahrung seines Geldes bei einer Bank angewiesen.<br />

Die Kreditvergabe an Unternehmen, um investieren zu können, ist oft Voraussetzung für die Schaffung<br />

neuer Arbeitsplätze. Diese Aufgaben der Daseinsvorsorge können und sollen von privaten<br />

und öffentlichen Banken wahrgenommen werden, weil die Konkurrenz unter mehreren zu besseren<br />

Leistungen führt, als sie ein staatlicher Monopolist erbringen würde.<br />

Dies enthebt den Staat aber nicht der Aufgabe, streng darauf zu achten, daß diese Leistungen der<br />

Daseinsvorsorge für jedermann zugänglich sind und mit hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen<br />

erbracht werden. Kann der Markt diese Ziele nicht erreichen, ist der Staat zum Eingreifen verpflichtet<br />

Maßstab für alle Regelungen und moralischen Orientierungen ist der Mensch in seinen sozialen<br />

Bezügen. Daher muss die zentrale Stellung des Menschen auch jede Unternehmensethik prägen.<br />

So sind Transparenz, kontinuierliche Information, Mitbestimmung und Mitarbeiterbeteiligung<br />

wichtige Voraussetzungen für das Gelingen eines Unternehmens.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Annahme eines ähnlichen Änderungsantrages zum Leitantrag Soziale Marktwirtschaft.<br />

Antrag Nr.: 68<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Manager- und Aufsichtsratshaftung<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Durchsetzung der gesetzlichen Manager- und Aufsichtsratshaftung<br />

zu verbessern. Bund und Bundesländer werden aufgefordert, Polizei, Staatsanwaltschaften<br />

und Gerichte besser zur Verfolgung von Wirtschaftsvergehen auszustatten.<br />

Für Spekulationsverluste durch Fehlentscheidungen in börsen-orientierten Unternehmen sowie<br />

Banken, Kreditinstituten, Versicherungen und Krankenkassen durch das Management sind zwar<br />

deren Mitglieder wie auch der Aufsichtsrat haftbar, die Gesetzte werden aber nicht angewendet.<br />

Für Manager-Haftpflichtversicherungen ist ein Selbstbehalt zwischen ein und zehn Jahresgehältern<br />

einzuführen.<br />

Begründung:<br />

Gerade die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass unbedenklich und oft fahrlässig mit dem Geld<br />

der Anleger spekuliert wurde.<br />

Die Verantwortlichen wurden teilweise auch noch mit hohen Versorgungsbezügen bedacht oder<br />

mit hohen Beträgen abgefunden.<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 55 von 106


Antrag Nr.: 69<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Vorstands- und Aufsichtsratshaftung<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Vorstands- und Aufsichtsratshaftung – Kapitalmarktregeln<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert:<br />

a.) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vorstands- und Aufsichtsratshaftung zu präzisieren und<br />

zu verschärfen.<br />

b.) gleichzeitig sind die Kapitalmarktregeln national, europäisch und international neu zu regeln und<br />

schärfer zu gestalten. Insbesondere ein verlängerter Kredithebel ist einzuschränken.<br />

c.) die Einflussnahme von Fondmanager über virtuelles Geld stark einzuschränken.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 70<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Rückzahlung von Lohn und Gehalt bei Insolvenz I<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Rückzahlung von Lohn und Gehalt bei Insolvenz<br />

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die geltende Insolvenzordnung dahingehend zu ändern, dass Löhne<br />

und Gehälter nicht in die Insolvenzmasse einbezogen werden und auch nicht zurückgefordert werden können.<br />

Noch ausstehende Löhne und Gehälter sind gegenüber Forderungen jeder Art von Gläubigern als vorrangig<br />

zu behandeln, soweit anderweitig nicht gesetzlich geregelt.<br />

Begründung<br />

Aufgrund der aktuellen Insolvenzordnung fordern Insolvenzverwalter schon ausbezahlte Löhne und Gehälter<br />

zurück, um sie in die Insolvenzmasse einzubringen. Dies ist dann möglich, wenn in den drei Monaten vor<br />

der Insolvenzeröffnung Löhne / Gehälter unregelmäßig oder nur teilweise bezahlt wurden.<br />

Weisungsgebundene Arbeitnehmer können aber ihre Arbeitsleistung nicht verweigern oder kündigen,<br />

wenn Lohn bzw. Gehalt nicht pünktlich erhalten. Sie würden damit eine fristlose Entlassung riskieren bzw.<br />

unabsehbare finanzielle Nachteile auf sich nehmen wie z. B. eine Sperre in der Arbeitslosenversicherung.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 71<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Berlin<br />

Betrifft: Rückzahlung von Lohn und Gehalt bei Insolvenz II<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Das Insolvenzrecht von 1999 behandelt alle Gläubiger (Arbeitnehmer und Lieferanten) im Insolvenzfall<br />

gleichrangig. Das führt bei verzögerter Lohnzahlung in den letzten 3 Monaten vor einem Insolvenzantrag<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 56 von 106


zu einer Rückzahlung in die Insolvenzmasse und so zu einer unzumutbaren Härte für die Beschäftigten. Wir<br />

fordern die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass die Rechtswegzuweisung (Arbeitsgericht)<br />

geändert wird, damit Lohn- und Gehaltszahlungen im Insolvenzrecht von jeglicher Rückzahlung<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Begründung:<br />

ggf. mündlich<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 72<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Rheinland-Pfalz<br />

Betrifft: Rückzahlung von Lohn und Gehalt bei Insolvenz III<br />

Die Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, eine parlamentarische<br />

Gesetzesinitiative zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte zu initiieren. Insbesondere sollen Arbeitnehmeransprüche<br />

wie noch ausstehender Lohn zukünftig als unanfechtbar gelten. Ebenso müssen die Arbeitszeit-<br />

und Altersteilzeitkonten, die durch das „Flexi-Gesetz“ <strong>vom</strong> Betriebsinhaber für den Insolvenzfall abgesichert<br />

werden müssen, als Bestandteil der Altersvorsorge endgültig etabliert werden.<br />

Begründung:<br />

Geraten Unternehmen in wirtschaftliche Notlagen und drohen Liquiditätsengpässe, kommt es einerseits<br />

immer wieder vor, dass Arbeitnehmer auf Auszahlungen eines Teils ihrer Gehälter freiwillig verzichten,<br />

diese dem Unternehmen stunden und hoffen, so zum Erhalt des Arbeitsplatzes beizutragen. Andererseits<br />

gibt es aber auch immer wieder Fälle, bei denen der Arbeitgeber von sich aus und für den Arbeitnehmer<br />

unfreiwillig Gehälter und Löhne nicht auszahlt, obwohl ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers besteht.<br />

Tatsächlich kann nach geltender Gesetzeslage der Arbeitnehmer die Auszahlung des zurückbehaltenen<br />

Gehalts zwar einklagen, im Falle einer drohenden Insolvenz werden aber die Forderungen der Arbeitnehmer<br />

wie alle anderen Forderungen behandelt. Insbesondere im Rechtstreit erzwungene Auszahlungen<br />

kann der erst später eingesetzte Insolvenzverwalter nachträglich wieder zurückfordern. Arbeitnehmer würden<br />

in so einem Fall aber doppelt bestraft werden: Durch den Verlust des Arbeitsplatzes und durch die<br />

Rückzahlung des ihnen eigentlich rechtmäßig zustehenden Lohnes. Um dieses zu verhindern, brauchen wir<br />

eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte und der Ansprüche der Arbeitnehmer. Diese müssen unanfechtbar<br />

werden und im Zweifel Vorrang vor Ansprüchen aus anderen Geschäftsbeziehungen haben.<br />

Ebenfalls im Insolvenzfall verlieren Arbeitnehmer, die auf Lebensarbeitszeitkonten Erträge im Gegenwert<br />

von teilweise mehreren Jahresgehältern „angespart“ haben, nicht nur ihre Arbeitsstelle, sondern auch das<br />

so angesparte Arbeitszeitguthaben. Die bestehende gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, diese<br />

Lebensarbeitszeitkonten abzusichern, ist zur Zeit noch mit hohen finanziellen Kosten und einem starken<br />

organisatorischen Aufwand verbunden. Hier besteht Handlungsbedarf, um eine grundsätzliche Anerkennung<br />

der Konten für die Altervorsorge und - damit verbunden - eine Vereinfachung der organisatorischen<br />

und finanziellen Aufwände zu erreichen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 57 von 106


Antrag Nr.: 73<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Mitarbeiterkapitalbeteiligung I<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Öffnung der Branchenfonds für Mitarbeiterkapitalbeteiligung<br />

Die CDU-Bundespartei wird beauftragt, die Einführung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch für Beschäftigte<br />

des öffentlichen Dienstes, der sozialen Einrichtung, der Non-Profit-Organisationen und aller sonstigen<br />

Beschäftigten, zu ermöglichen. Dazu bietet sich eine Öffnung der Branchenfonds an, wie sie in dem<br />

neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz vorgesehen sind.<br />

Begründung:<br />

Kapitalvermögen in Arbeitnehmerhand ist ein langjähriges Ziel christlich-sozialer Politik. Trotz aller staatlichen<br />

Förderungen ist es bislang aber nicht gelungen, eine größere Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung nennenswert<br />

aufzubauen; gerade einmal zwei Prozent der Beschäftigten sind bislang beteiligt. Diese Situation<br />

wird auch durch das neue Gesetz nicht grundlegend verbessert werden können. Der Gesetzgeber selbst<br />

rechnet nur mit einer Ausweitung um 50 %, d. h. es wird in den nächsten Jahren eine Million weiterer Beteiligten<br />

geben, sofern dieses Ziel überhaupt erreicht wird.<br />

Alle Beschäftigten außerhalb der Privatwirtschaft sind aber bislang von der entsprechenden staatlichen<br />

Förderung ausgeschlossen. Ihnen bleiben nur Aktien, Fonds und ähnliche Anlagemöglichkeiten, deren Wert<br />

in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sich aber etwa halbiert hat. Davon sind gerade auch die beliebten<br />

Belegschaftsaktien betroffen.<br />

Nachdem das Nettoeinkommen aus Arbeit im Gegensatz zu den Einkommen aus Kapital und Vermögen<br />

sich in den letzten zehn Jahren kaum erhöht hat, sind dringend staatliche Maßnahmen erforderlich, um<br />

allen Beschäftigten einen direkten Zugang zur Kapitalbeteiligung zu ermöglichen. Nur so kann das ständig<br />

wachsende Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Einkommensarten verringert werden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 74<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Merzig-Wadern<br />

Betrifft: Mitarbeiterkapitalbeteiligung II<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung fordert, dass die Bundesregierung allen privaten Eigentümerunternehmen, Familienunternehmen<br />

und Personengesellschaften anbietet, aus Mitteln des Konjunkturprogrammes II oder anderen<br />

über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Aufstockung ihres Eigenkapitals um 20 % vorzunehmen,<br />

wenn diese Unternehmen eine juristische Person als Rechtsform wählen. Des weiteren werden<br />

diese Unternehmen von jeglicher Unternehmenssteuer freigestellt, auch von der entsprechenden Buchführungspflicht<br />

(Steuerbilanz), wenn sie ihre Gewinne voll ausschütten; diese also bei den Eigentümern besteuert<br />

werden.<br />

Begründung:<br />

In einem Arbeitspapier des CDU-Bundesfachausschusses Wirtschafts-, Haushalts und Finanzpolitik, Arbeitsgruppe<br />

I 3 – Unternehmens- und Unternehmerkultur, und zwar den zweiten Entwurf eines Eckpunktepapiers<br />

mit Änderungsvorschlägen, stehen wieder zwei Sätze, die in unserer Partei einen hohen Stellenwert<br />

haben, die aber bei näherem Hinsehen einfach falsch sind:<br />

„Um ihre Aufgaben für die Soziale Marktwirtschaft sowie die Bürgergesellschaft bestmöglich erfüllen zu<br />

können, müssen Unternehmen dauerhaft Gewinne erzielen. Das Streben nach Gewinn ist also kein Selbst-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 58 von 106


zweck der Unternehmer oder Unternehmensführer. Nachhaltige Gewinne sind vielmehr notwendig, wenn<br />

Unternehmen im Wettbewerb bestehen und sich weiterentwickeln wollen.“<br />

“Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft ist der haftende Eigentümer-Unternehmer.“<br />

Der haftende Eigentümer-Unternehmer bewirkt zwangsläufig eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der es die<br />

einen sind, die über das Kapital verfügen, die anderen verfügen nur über ihre Arbeit. Dieser kapitalistischen<br />

Klassengesellschaft hat z. B. die Katholische Soziallehre von Anfang an den Kampf angesagt und an ihre<br />

Stelle die Forderung nach einer „klassenfreien Gesellschaft“ (Oswald von Nell-Breuning) gesetzt. Im Familienunternehmen<br />

sind die Arbeitnehmer schon rein rechtlich von einer Beteiligung am haftenden Risikokapital<br />

ausgeschlossen, und nicht nur sie. Die Folgen sind:<br />

- fehlendes Risikokapital, damit zu geringe Kreditwürdigkeit, Investitionen können nicht umgesetzt werden,<br />

weil Kapital fehlt,<br />

- das Unternehmen ist von der psychischen und physischen Existenz der Familie des Unternehmers und<br />

seiner Erben existentiell abhängig<br />

- weder Erbschafts- noch Vermögenssteuer, die die weitere Akkumulation dieser Vermögens- und Machtkonzentration<br />

unterbrechen könnten, sind mit Rücksicht auf die Existenz dieser Unternehmen möglich.<br />

Prof. Bruno Molitor hat bereits 1965 in seiner Studie „Vermögensverteilung als wirtschaftspolitisches Problem“,<br />

Tübingen, festgestellt: „Privateigentum an Produktionsmitteln (in der Marktwirtschaft) bedeutet mithin,<br />

dass von zentralen Plänen unabhängige Unternehmer über sachliche Produktionsmittel verfügen, die<br />

sich im Vermögen von Privaten befinden.“ Um dann zu sagen:<br />

Alles was darüber hinaus gesagt würde, seien historische gesellschaftliche Strukturen, die oft mit Marktwirtschaft<br />

identifiziert würden, aber eigentlich nichts damit zu tun hätten,<br />

z. B. dass<br />

- es ideal sei, wenn Unternehmerfunktion und Privateigentum zusammenfielen,<br />

- die personelle Vermögensverteilung konzentriert sein müsse,<br />

- es gesamtwirtschaftlich erstrebenswert sei, die erzielten Gewinne im Unternehmen zu belassen.<br />

Das von uns vorgeschlagene Förderprogramm soll Unternehmen ermutigen und in die Lage versetzen, mit<br />

staatlicher Hilfe ihr haftendes Eigenkapital aufzustocken, wenn sie ihr Unternehmen in eine juristische<br />

Rechtsform umwandeln und sich für haftendes Eigenkapital ihrer Arbeitnehmer öffnen. Solche Unternehmen<br />

sollen darüber hinaus von jeglicher Unternehmenssteuer befreit werden, wenn sie sich darüber hinaus<br />

verpflichten, erwirtschaftete Gewinne auszuschütten und sich in Zukunft nur noch über den Kapitalmarkt<br />

zu finanzieren.<br />

Damit würden eine wesentliche Ursache unserer internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise an ihren<br />

Wurzeln gepackt.<br />

Die innere Logik und ethische Rechtfertigung der Marktwirtschaft und des Leistungswettbewerbs besteht<br />

ja darin, dass die unternehmerischen Entscheidungen auf den Unternehmensgewinn hin orientiert sind.<br />

Dieser wird dann optimiert, wenn die Produktionspotentiale auf die knappsten Verwendungen hin konzentriert<br />

sind, weil hier die höchsten Preise, Umsätze und Gewinne locken. Wenn nun der Marktzugang offen<br />

ist, d. h. alle Wettbewerber in gleicher Weise in diese Nischen einsteigen, wird die Knappheit der Güter in<br />

diesen Nischen am schnellsten beseitigt und die Gewinne können nicht realisiert werden. Nutznießer sind<br />

die Verbraucher, die zu Kostenpreisen eine optimale Güterversorgung erwarten können. In dieser Situation<br />

können Unternehmen auf Dauer nur Gewinne machen, wenn der Wettbewerb eingeschränkt wird. Die<br />

Funktion des Wettbewerbs in der Marktwirtschaft ist es dem gemäss, Gewinne zu beseitigen.<br />

Das war wohl der Grund, dass Adam Smith gesagt haben soll: Unternehmer kommen nicht zusammen, ohne<br />

sich gegen den Wettbewerb zu verschwören. Eine Ordnung, die Unternehmen auf Dauer Gewinne ermöglicht,<br />

ist nicht Marktwirtschaft, allenfalls Kapitalismus.<br />

Die Finanzierung dieser Maßnahme darf nicht aus regulären öffentlichen Haushalts-Mitteln erfolgen, weil<br />

es sonst negative Wirkungen auf das volkswirtschaftliche Geschehen gibt. Ziel ist die Kapitalbeteiligung<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 59 von 106


der Arbeitnehmer auf Kosten der bisherigen Kapitalbesitzer. Deshalb muss die KfW entsprechende Finanzierungsinstrumente<br />

auflegen (Anleihen), aus deren Erträgen dieses Eigenkapital finanziert wird. Die Unternehmen<br />

können dann diese „Staatsquote“ im Laufe der Zeit umwandeln in „Privat-quote“, indem sie eine<br />

Beteiligung ihrer Arbeitnehmer ermöglichen und die bestehende „Staatsquote“ durch Arbeitnehmerbeteiligung<br />

ersetzen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antrag Nr.: 75<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Frankfurt/Main<br />

Betrifft: Mitarbeiterkapitalbeteiligung III<br />

Der <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand wird beauftragt, auf der <strong>CDA</strong>-Bundestagung in Berlin eine Koordinationsgruppe<br />

für die Planung und Durchführung von Informations- und Beratungskampagnen für das neue Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz<br />

(MKBG) einzurichten.<br />

Vorgeschlagen werden die südwestdeutschen <strong>CDA</strong>-Landesverbände Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz,<br />

Saarland und Thüringen. Die Koordinationsgruppe soll unverzüglich eingesetzt werden, um unbürokratisch<br />

die im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/10351 <strong>vom</strong> 13.10.2008) vorgesehen<br />

Maßnahmen zu verwirklichen.<br />

Begründung<br />

In dem genannten Gesetzesentwurf des MKBG heißt es im allgemeinen Teil der Begründung:<br />

„d) Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch<br />

Bund und Länder flankieren den Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung durch ein Beratungsnetzwerk. Dabei<br />

kann unter anderem auf existierende Modelle zur Beratung und finanziellen Förderung der Mitarbeiterbeteiligungen<br />

in den Ländern und Regionen aufgebaut werden. Ebenfalls können der Erfahrungsaustausch<br />

und eigenständige Beratungsangebote von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen unterstützt<br />

werden. Schulungen für Unternehmen und Beschäftigte sollen den Umgang mit den verschiedenen Beteiligungsformen<br />

erleichtern.“<br />

Bislang ist aber keine dieser geplanten Maßnahmen bekannt; die zuständigen Ministerien in Berlin (Arbeit<br />

und Soziales, Finanzen und Wirtschaft) haben noch keine entsprechenden Maßnahmen entwickelt, auch<br />

fehlen noch die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz. Sie sollen im Laufe des Mai veröffentlicht werden.<br />

Gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise kann aber die Mitarbeiterbeteiligung ein hervorragendes Instrument<br />

zu Unternehmensfinanzierung bzw. zur Einlage von Sonderzahlungen der Unternehmen verwendet<br />

werden.<br />

Der Kenntnisstand über die Möglichkeiten des Gesetzes ist in der Politik ebenso wie bei den Tarifpartnern<br />

sehr niedrig; auch steht die Mitarbeiterbeteiligung in der derzeitigen Krisensituation nicht im Vordergrund<br />

des Interesses.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 60 von 106


Antrag Nr.: 76<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Frankfurt/Main<br />

Betrifft: Mitarbeiterkapitalbeteiligung IV<br />

Im Rahmen der Konjunkturprogramme soll die Bundesregierung im Sinne eines „Schutzschildes für Arbeitnehmer“<br />

ebenso wie für Unternehmen (insbesondere klein- und mittelständischen Internehmen) deshalb<br />

befristet auf zwei Jahrefür jede Art von Mitarbeiterbeteiligung gemäß dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsgesetz<br />

die nachgelagerte Besteuerung (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) einführen und die notwendige<br />

Insolvenzsicherung durch ein spezielles Bürgschaftsprogramm der KfW (ergänzend auch Landesbürgschaftsbanken)<br />

vornehmen.<br />

Die Tarifpartner können dann auf dieser Basis direkt zusammenarbeiten, um in betrieblichen Vereinbarungen<br />

firmenspezifische Konzepte entwickeln, die es zeitnah ermöglich, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen einzuführen.<br />

Begründung<br />

Die Finanz- und Wirtschaftskrise bringt immer mehr Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, so dass sie<br />

Kosten abbauen müssen, worunter natürlich auch die Arbeitskosten fallen: Tarifliche Lohnerhöhungen werden<br />

verschoben, freiwillige Leistungen bzw. Sonderzahlungen werden reduziert oder ganz gestrichen.<br />

Wie der Fall Daimler zeigt, ist es für Unternehmen derzeit nicht sinnvoll, beispielsweise eine vereinbarte<br />

Sonderzahlungen direkt in Mitarbeiterbeteiligung umzuwandeln, da damit für Unternehmen wie Arbeitnehmer<br />

sofort Steuern und Sozialabgaben fällig würden, weil es sich um steuerpflichtige geldwerte Vorteile<br />

handelt. Damit würden für Arbeitnehmer im Rahmen der Einkommensteuer und Sozialabgaben sofort Kosten<br />

entstehen, ohne dass sie über entsprechende Einkommen verfügen. Die damit angestrebte Liquiditäts-<br />

und Kostenersparnis für die Unternehmen wäre deutlich geschmälert.<br />

Eine Umwandlung der vereinbarten Leistungen in direkte Arbeitnehmereinlagen würde die Unternehmensliquidität<br />

stützen, ohne dass die Arbeitnehmer und der Staat auf Einkommen verzichten müssten, weil nur<br />

eine zeitliche Verschiebung und kein Verlust entstünde.<br />

Die steuerlichen Hemmnisse und die für Arbeitnehmereinlagen notwendige Insolvenzabsicherung wären<br />

damit kein Hinderungsgrund mehr, um schnell wirksame Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen in<br />

notleidenden Unternehmen und zur Stützung der Wirtschaftskonjunktur umsetzen zu können.<br />

Eine Insolvenzsicherung zu Lasten der Beteiligungserträge wurde zwar bei der gesetzlichen Regelung der<br />

Mitarbeiterkapitalbeteiligung diskutiert, lies sich aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzen.<br />

Eine befristete Neureglung der Bedingungen für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung würde allen Beteiligten<br />

nützen:<br />

- Die Unternehmen hätten eine größere Flexibilität bei den Arbeitskosten und könnten zugleich eine<br />

größere Kapitalbasis schaffen, was u. a. das Rating verbessert und damit auch deren Kreditfähigkeit.<br />

Die ganze Bandbreite der Vorteile einer Mitarbeiterbeteiligung, wie z. B. Steigerung der Motivation<br />

und Identifizierung mit „ihrem“ Unternehmen, kommt hinzu.<br />

- Die Arbeitnehmer müssten auf ihre Ansprüche nicht endgültig verzichten! über eine Erfolgs-<br />

und/oder Kapitalbeteiligung am Aufschwung profitieren und zugleich eine zweite Einkommensbasis<br />

schaffen: Neben das Arbeitseinkommen treten Einkünfte aus einer Erfolgsbeteiligung und Zinsen<br />

bzw. Gewinnanteile aus einer Kapitalbeteiligung Damit würde die Problematik der auseinander<br />

gehenden Schere beim Wachstum von Arbeits- und Kapitaleinkommen entschärft.<br />

- Die Gewerkschaften können über die Gestaltung betrieblicher Regelungen die Interessen der Arbeitnehmer<br />

vertreten und sowohl zur Arbeitsplatzsicherung und zur Stärkung der Einkommen für<br />

Arbeitnehmer beitragen. Über tarifvertragliche Öffnungsklauseln für betriebliche Regelungen kann<br />

auch eine Kompatibilität mit den Tarifverträgen geschaffen werden.<br />

- Der Staat bekommt durch die nachgelagerte Besteuerung seine entgangenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge<br />

zurück, wenn die Gewinne ausgeschüttet bzw. Kapitalbeteiligung zurückgegeben<br />

werden und hat damit die Möglichkeit, in Wachstumsphasen den Schuldenberg abzubauen.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 61 von 106


- Das Instrument wäre im Rahmen der Konjunkturprogramme schnell wirksam, vor allem in Kombination<br />

mit den Kurzarbeitsregelungen.<br />

Eine schnelle Lösung des Problems könnte darin liegen, für solche Umwandlungen unter den Bedingungen<br />

einer Krisensituation die nachgelagerte Besteuerung zu ermöglichen, wie es z.B. bei den Wertguthaben und<br />

der betrieblichen Altersversorgung der Fall ist. Diese sind über den Pensionssicherungsfonds bzw. privatwirtschaftlich<br />

gegen Insolvenz abgesichert. Sie tragen aber – im Gegensatz zur Mitarbeiterbeteiligung -<br />

nicht zur Stärkung der Finanzstruktur und zur (vorübergehenden) Liquiditäts- und Kostenersparnis bei.<br />

Da jede Art von Beteiligungsmodellen in Unternehmen schon erfolgreich praktiziert wird und auch spezialisierte<br />

Beratungskapazität vorhanden ist, liegt genügend Erfahrung vor, um Beteiligungsmodelle als Instrument<br />

zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stabilisierung der Unternehmen in der Krise zeitnah umsetzen<br />

zu können.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antrag Nr.: 77<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Verbraucherschutz<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, nach der Baukreditnehmer<br />

vor dem Verkauf ihrer Kredite durch die Kreditanstalten oder Bausparkassen zu befragen sind. Ohne<br />

Zustimmung der Kreditnehmer ist ein Verkauf ausgeschlossen.<br />

Begründung:<br />

Oftmals werden Kredite von den Kreditinstituten oder Bausparkassen gewinnbringend veräußert.<br />

Möglicherweise versucht die neue Bank höhere Zinsen oder vorzeitige Rückzahlung durchzusetzen. Damit<br />

wird das beliehene Eigentum gefährdet.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschluss <strong>CDA</strong>-Bundesausschuss 2008.<br />

Antrag Nr.: 78<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Verbraucherschutz Finanzdienstleistungen<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) darf nicht von dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes<br />

ausgenommen werden. Gerade die anhaltende Finanzkrise gibt Anlaß für<br />

verstärkte Transparenz im Finanzsektor. Die Akten der BAFin müssen auch weiterhin unter Beachtung<br />

berechtigter Belange des Datenschutzes für geschädigte Kleinanleger zur Verfügung stehen. Die BaFin<br />

muss darüber hinaus die Aufgabe erhalten, Ersatzleistungen an durch Rechtsbruch geschädigte Kleinanleger<br />

durchzusetzen.<br />

Begründung:<br />

Mitten in der Finanzkrise plant der Bundesrat, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränkenKünftig<br />

sollen Bürger, Anleger, Wissenschaftler und Medien keine Akteneinsicht mehr erstreiten<br />

können, wenn es um die BaFin und die Bundesbank geht. Zu Recht wird befürchtet, der Vorstoß<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 62 von 106


des Bundesrates <strong>vom</strong> Dezember 2008 würde die Transparenz für Verbraucher so gut wie abschaffen<br />

und Politikern, Bankern und Unternehmen helfen, Fehler oder Rechtsverstöße zu vertuschen.<br />

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat schon in seinen Berichten<br />

für 2006 und 2007 an die Bundesregierung (BT-Drucksache 16 / 8500 <strong>vom</strong> 08.04.2008) ein<br />

viel zu restriktives Informationsverhalten der BaFin beanstandet. Dadurch wird das seit 2006 geltende<br />

Informationsfreiheitsgesetz ad absurdum geführt. In Deutschland ist es Banken und Unternehmen,<br />

die Finanzprodukte ausgeben (Aktien, Zertifikate, Anleihen, Sparbriefe etc.), im Gegensatz<br />

zu anderen Ländern wie z.B. den USA, Großbritannien oder anderen Ländern der Europäischen<br />

Union nach wie vor möglich, wichtige Informationen vor Anlegern und Kunden zu verheimlichen.<br />

Gerade Kleinanleger haben keine „besonderen Verbindungen“, um ihr Anlagerisiko wirklich umfassend<br />

und zutreffend beurteilen zu können. Nur deshalb sind Skandale um sogenannte Schrottimmobilien<br />

oder die Telekom-„Volksaktie“ gerade in Deutschland möglich geworden.<br />

Viele Anleger haben Ersparnisse und Altersversorgung z.B. durch wertlos gewordene Zertifikate der<br />

in der Finanzkrise untergegangenen Lehman – Bank verloren. Deren Finanzprodukte wurden vielfach<br />

gezielt an unerfahrene oder ältere Kunden vertrieben. Unter anderem wurden verbreitet wichtige<br />

Informationen wie Provisionen für die vertreibende Bank verschwiegen, weil derartiges angebliche<br />

Berater als gewinnorientierte Verkäufer entlarvt hätte. Die Geschäftskonzepte von Banken,<br />

die solche Rechtsverstöße vorsehen, sind für geschädigte Kunden nicht zugänglich. Hier wäre es<br />

Aufgabe der BaFin, Abhilfe zu schaffen. Gerade Kleinanleger benötigen mehr Hilfe von der BaFin<br />

und nicht weniger.<br />

Die BaFin muss verstärkt verpflichtet werden, notwendige Informationen zum Schutz und gegebenenfalls<br />

für die Entschädigung von Anlegern transparent zu machen. Es muss wie in anderen Ländern<br />

zu den Aufgaben einer staatlichen Aufsicht über Finanzdienstleistungen gehören, eine umfassende<br />

Entschädigung von betroffenen Anlegern anzuordnen und durchzusetzen. Dies würde nicht<br />

nur die Justiz entlasten, sondern auch dazu beitragen, Rechtsbruch als Geschäftsmodell für Täter<br />

unattraktiv machen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 79<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Landesverband Oldenburg; <strong>CDA</strong> in Niedersachsen<br />

Betrifft: Betriebsprüfungen bei Sittenwidrigkeit<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Wird in einem Unternehmen Lohndumping und Sittenwidrigkeit per Gericht festgestellt,<br />

ist durch eine gesonderte Betriebsprüfung der Sozialversicherungsträger zu ermitteln, wie viele weitere<br />

Arbeitsverhältnisse sittenwidrig vergütet wurden.<br />

Hierzu ist eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten.<br />

Begründung:<br />

Immer wieder wird in Einzelfällen per Gericht Lohndumping und Sittenwidrigkeit festgestellt.<br />

Der Arbeitnehmer kommt zwar zu seinem Recht und das Unternehmen zahlt nach. Doch für einen flächendeckenden<br />

Kampf gegen sittenwidrige Löhne reicht ein solches Urteil nicht.<br />

Werden solche Vergütungen im großen Stil vermutet, gilt es daher die Arbeitsverträge durch umfassende<br />

Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung zu untersuchen.<br />

Führt ein Ergebnis zu größeren Nachentrichtungen, dann hat diese Praxis sicherlich abschreckende Wirkungen.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 63 von 106


Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 80<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Rheinland-Pfalz<br />

Betrifft: Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass für die private, eigenverantwortliche<br />

Absicherung einer Berufsunfähigkeit, einheitliche, akzeptable und bezahlbare Versicherungsbedingungen<br />

für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden, damit nicht Willkür und<br />

Gier der Versicherungskonzerne überhand nehmen.<br />

Begründung<br />

Unbestritten ist die Berufsunfähigkeit heute ein großes Risiko. Gut 25 Prozent der Berufstätigen halten aus<br />

gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Renteneintritt durch. Wer jünger als Jahrgang 1961 ist,<br />

hat <strong>vom</strong> Staat über eine minimale Erwerbsminderungsrente hinaus keine Unterstützung zu erwarten.<br />

Damit droht u. U. ein finanzielles Desaster, was den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)<br />

in vielen Fällen tatsächlich empfehlenswert macht. Wer aber eine solche abschließen will - am besten so<br />

jung und vor allen Dingen gesund wie möglich - muss zuvor "die Hosen runterlassen" und bei der Gesundheitsprüfung<br />

alle, auch die kleinsten, Beschwerden und Krankheiten (auch der vergangenen Jahre) angeben.<br />

So wollen die Unternehmen risikoadäquate Beiträge ermitteln. Als Folge davon bekommen Kunden immer<br />

seltener eine Police, die akzeptabel und bezahlbar, d.h. nicht mit einem teuren Risikozuschlag belegt ist<br />

oder alle möglichen Krankheiten ausschließt.<br />

Der Wunsch der Versicherungsunternehmen, die medizinische Vorgeschichte ihres Kunden bei Vertragsabschluss<br />

vollständig zu kennen, ist nötig und berechtigt, aber es darf nicht dazu führen, dass die Assekuranzen<br />

mit immer windigeren und Argumenten die Auszahlung der Gelder auch dann ablehnen, wenn der<br />

Kunde tatsächlich schwer erkrankt und nachweislich berufsunfähig wird.<br />

Hinzu kommt, dass die Assekuranzen Kunden, welche die Gesundheitsprüfung nicht oder nur mit Einschränkungen<br />

bestehen, in einer branchenweit zugänglichen Datei mit Namen und Fakten speichern. Wer<br />

sich nun anderswo versichern will, trägt dort schon den Malus vor sich her.<br />

Um die eigenverantwortliche, private Absicherung der Berufsunfähigkeit zu fördern und zu ermöglichen,<br />

müssen neue, einheitliche und akzeptable Versicherungsbedingungen geschaffen werden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Ablehnung.<br />

Antrag Nr.: 81<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> BV Koblenz-Montabaur<br />

Betrifft: Konjunkturprogramm für private Eigenheimbesitzer<br />

Die <strong>CDA</strong> Deutschland wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung ein Konjunkturprogramm<br />

für private Eigenheimbesitzer etabliert. Dieses Konjunkturprogramm soll Eigenheimbesitzer<br />

unabhängig <strong>vom</strong> Einkommen in Form von Zuschüssen unterstützen, die ihr Eigenheim energetisch<br />

und/oder ökologisch sowie historien- und denkmalgerecht modernisieren sowie instandhalten wollen.<br />

Begründung:<br />

Die derzeitigen Konjunktur- und Förderprogramme begünstigen in erster Linie Banken, Unternehmen,<br />

Bundesländer und Kommunen in Form von Zuschüssen, die nicht zurück zu zahlen sind.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 64 von 106


Privatpersonen und Privathaushalte bleiben hierbei, obwohl sie der Motor eines jeden wirtschaftlichen<br />

Aufschwunges sind, außen vor. Ihnen werden lediglich zinsgünstige Darlehen über die KfW-Förderbank<br />

angeboten.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in der folgenden Fassung:<br />

Die <strong>CDA</strong> Deutschland wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung über die bislang<br />

ergriffenen Maßnahmen hinaus ein Konjunkturprogramm für private Eigenheimbesitzer etabliert. Dieses<br />

Konjunkturprogramm soll Eigenheimbesitzer in Form von Zuschüssen unterstützen, die ihr Eigenheim<br />

energetisch und/oder ökologisch sowie historien- und denkmalgerecht modernisieren sowie instandhalten<br />

wollen.<br />

Antrag Nr.: 82<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Sichere Energie für Industrie und private Haushalte<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Sichere Energie für Industrie und private Haushalte<br />

Die sichere, wirtschaftliche und ökologisch vernünftige Energieversorgung ist ein Grundpfeiler für Stabilität<br />

und Wachstum der Wirtschaft und die privaten Haushalte. Insbesondere die Industrie benötigt zur die<br />

Herstellung ihrer Produkte kontinuierlich Strom in ausreichender Menge.<br />

Der Strompreis droht für die energieintensive Industrie zum entscheidenden Kriterium für die Entscheidung<br />

zu werden, ihre Produktion in Länder zu verlagern, die mit günstigeren Energiepreisen locken.<br />

Das gilt für die Metallerzeugung ebenso wie für die Chlorelektrolyse in der chemischen Industrie. In der<br />

Zement- und Kalkindustrie und in der gesamten Glasindustrie sind die Energiekosten zum Teil höher als die<br />

Arbeitskosten.<br />

In Deutschland und Europa ist einem Prozess entgegenzuwirken der zur Deindustrialisierung führt. Deshalb<br />

muss vor allem das Stromangebot rasch durch neue Erzeugungs- und Leitungskapazität ausgeweitet werden.<br />

Ein breiter Energiemix hat sich bewährt<br />

Um die Stromversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, brauchen Deutschland und Europa alle Energieträger,<br />

die sie heute nutzen. Wir können es uns nicht leisten, auf einzelne Energieträger zu verzichten<br />

oder gar Energieträger gegeneinander auszuspielen.<br />

Die erneuerbaren Energien müssen weiter ausgebaut werden. Dabei müssen sowohl ihr Potenzial als auch<br />

ihre Kosten realistisch betrachtet werden.<br />

Erneuerbare Energieträger leisten einen zunehmenden Beitrag zur Energieversorgung, weltweit und in<br />

Deutschland. Die Notwendigkeit, die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit zu schützen, treibt<br />

ihre Entwicklung voran.<br />

Zudem ist klar, dass die Verfügbarkeit fossiler Energieträger begrenzt ist. Auf absehbare Zeit bleiben aber<br />

Braun- und Steinkohle die wichtigsten Säulen der Versorgungssicherheit.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 65 von 106


Jedoch kann der unzureichende Neubau von Kohlekraftwerken die Erzeugung wettbewerbsfähiger Grundlastenergie<br />

für die Industrie in Frage stellen. Stein- und Braunkohle decken die Hälfte der deutschen<br />

Stromversorgung.<br />

Der Emissionshandel darf die Wirtschaftlichkeit der Braun- und Steinkohleverstromung nicht in Frage stellen.<br />

Er muss so ausgestaltet werden, dass Fehlanreize vermieden werden.<br />

Emissionshandelsbedingt gestiegene Stromkosten müssen für stromintensive Unternehmen unbürokratisch<br />

kompensiert werden, entweder pauschal oder durch Nachweis der individuellen Kosten der letzten<br />

Jahre.<br />

Bei der Kraftwerksförderung dürfen moderne, effiziente Stein- und Braunkohlekraftwerke nicht benachteiligt<br />

werden.<br />

Energiepolitisches Programm erarbeiten<br />

Der <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand wird beauftragt, bis Ende 2010 ein Energiepolitisches Programm vorzulegen, das<br />

im Rahmen eines breiten Dialogs erarbeitet und im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen mit vielen Organisationen<br />

diskutiert wird.<br />

Begründung:<br />

Die Energiepolitik wird für die industrielle und gesellschaftliche Entwicklung immer wichtiger. Es ist deshalb<br />

wichtig, aus christlich-sozialer Sicht politische Eckpfeiler einer an der Sicherung und Entwicklung von<br />

Arbeitsplätzen orientierten Energiepolitik vorzulegen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in der folgenden Fassung:<br />

Sichere Energie für Industrie und private Haushalte<br />

Die sichere, wirtschaftliche und ökologisch vernünftige Energieversorgung ist ein Grundpfeiler für Stabilität<br />

und Wachstum der Wirtschaft und die privaten Haushalte. Insbesondere die Industrie benötigt zur die<br />

Herstellung ihrer Produkte kontinuierlich Strom in ausreichender Menge.<br />

Der Strompreis droht für die energieintensive Industrie zum entscheidenden Kriterium für die Entscheidung<br />

zu werden, ihre Produktion in Länder zu verlagern, die mit günstigeren Energiepreisen locken.<br />

Das gilt für die Metallerzeugung ebenso wie für die Chlorelektrolyse in der chemischen Industrie. In der<br />

Zement- und Kalkindustrie und in der gesamten Glasindustrie sind die Energiekosten zum Teil höher als die<br />

Arbeitskosten.<br />

In Deutschland und Europa ist einem Prozess entgegenzuwirken der zur Deindustrialisierung führt. Deshalb<br />

muss vor allem das Stromangebot rasch durch neue Erzeugungs- und Leitungskapazität ausgeweitet werden.<br />

Ein breiter Energiemix hat sich bewährt<br />

Um die Stromversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, brauchen Deutschland und Europa alle Energieträger,<br />

die sie heute nutzen. Wir können es uns nicht leisten, auf einzelne Energieträger zu verzichten<br />

oder gar Energieträger gegeneinander auszuspielen.<br />

Die erneuerbaren Energien müssen weiter ausgebaut werden. Dabei müssen sowohl ihr Potenzial als auch<br />

ihre Kosten realistisch betrachtet werden.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 66 von 106


Erneuerbare Energieträger leisten einen zunehmenden Beitrag zur Energieversorgung, weltweit und in<br />

Deutschland. Die Notwendigkeit, die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit zu schützen, treibt<br />

ihre Entwicklung voran.<br />

Zudem ist klar, dass die Verfügbarkeit fossiler Energieträger begrenzt ist. Auf absehbare Zeit bleiben aber<br />

Braun- und Steinkohle die wichtigsten Säulen der Versorgungssicherheit.<br />

Jedoch kann der unzureichende Neubau von Kohlekraftwerken die Erzeugung wettbewerbsfähiger Grundlastenergie<br />

für die Industrie in Frage stellen. Stein- und Braunkohle decken die Hälfte der deutschen<br />

Stromversorgung.<br />

Der Emissionshandel darf die Wirtschaftlichkeit der Braun- und Steinkohleverstromung nicht in Frage stellen.<br />

Er muss so ausgestaltet werden, dass Fehlanreize vermieden werden.<br />

Emissionshandelsbedingt gestiegene Stromkosten müssen für stromintensive Unternehmen unbürokratisch<br />

kompensiert werden, entweder pauschal oder durch Nachweis der individuellen Kosten der letzten<br />

Jahre.<br />

Bei der Kraftwerksförderung dürfen moderne, effiziente Stein- und Braunkohlekraftwerke nicht benachteiligt<br />

werden.<br />

Energiepolitisches Programm erarbeiten<br />

Der <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand wird beauftragt, bis Ende 2010 ein Energiepolitisches Programm vorzulegen.<br />

Antrag Nr.: 83<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Sockelbergbau<br />

Die <strong>CDA</strong> Bundestagung möge beschließen:<br />

Sockelbergbau nach 2018<br />

Die <strong>CDA</strong> Deutschlands tritt für den Sockelbergbau ein. Sie wird ihren politischen Einfluss nutzen, damit in<br />

Deutschland auch nach 2018 Steinkohle gefördert wird.<br />

Begründung:<br />

Mit dem Kohlekompromiss <strong>vom</strong> Februar 2007 wurde festgelegt, dass die deutsche Steinkohleförderung<br />

2018 ausläuft.<br />

Der Deutsche Bundestag wird im Jahre 2012 die Vereinbarung zur Beendigung der subventionierten Förderung<br />

der Steinkohle auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichtes der Bundesregierung mit der Landesregierung<br />

von NRW und dem Saarland darauf hin überprüfen, ob der Steinkohlenbergbau in Deutschland<br />

unter Beachtung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der<br />

übrigen energiepolitischen Ziele weiter gefördert werden soll. Diese Revisionsklausel im Kohlekompromiss<br />

ist die Chance, auch nach 2018 in Deutschland Steinkohle zu fördern.<br />

Obwohl die Rohstoffpreise auch spekulative Elemente enthalten (das bestätigt auch das Auf und Ab im<br />

Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise) steigt die Nachfrage nach Kohle weltweit stetig. Das ist ein realer<br />

und stabiler Trend. Der wird noch lange anhalten. Denn für den Energieträger Kohle gibt es weltweit<br />

keinen Ersatz. Und mit der Nachfrage steigen unabhängig von kurzfristigen Ausschlägen nach oben und<br />

unten auch die Preise.Wenn Deutschland aus der Kohlegewinnung aussteigt, dürften Angebotsengpässe<br />

langfristig zu steigenden Weltmarktpreisen führen.<br />

Eine Sicherung bezahlbarer Energieversorgung gehört zu den Grundlagen einer modernen Ökonomie. Ohne<br />

den deutschen Steinkohlenbergbau würde der Industrie eine innovative Versicherung gegen Koks- und<br />

Kohleverknappung sowie spekulative Preissteigerung auf dem Weltmark genommen. Bei einer Importabhängigkeit<br />

von über 60 % wären die Folgen für die deutsche Industrie unkalkulierbar.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 67 von 106


Niemand kann ernsthaft behaupten, dass Deutschland sich die Steinkohleförderung nicht leisten kann.Da<br />

wurden richtigerweise im Rahmen der Finanzmarktkrise und der Wirtschaftskrise Rettungspakete als sogenannte<br />

Schutzschirme für die Banken und für die Wirtschaft mobilisiert. Das war notwendig und richtig, um<br />

sowohl der Finanzmarktkrise als auch der Wirtschaftskrise zu begegnen. Hier wurde eine Art Versicherungsprämie<br />

gezahlt, einerseits für eine verlässliche Versorgung von Industrie und Verbrauchen mit Finanzmitteln,<br />

und andererseits wurden Anreize geschaffen, um die Konjunktur zu stärken. Es wäre ebenfalls<br />

sinnvoll, Fördermittel als eine Art Versicherungsprämie für einen Schutzschirm für eine verlässlichere Versorgung<br />

von Industrie und Verbrauchern mit Energie aufzubringen. Ein kleiner Bruchteil der Milliardensummen<br />

würde reichen, um einen Sockelbergbau zu finanzieren. Es wäre der notwendige Schritt zur Vermeidung<br />

der völligen Abhängigkeit der deutschen Steinkohleversorgung von Importländern. Und je weiter<br />

sich die Schere zwischen Weltmarktpreisen und Förderkosten schließt, desto weniger von dem Geld wird<br />

der Steuerzahler wirklich auch aufbringen müssen. Die Kosten für den Bergbau sind unsere Versicherungsprämie<br />

gegen die Versorgungs- und Preisrisiken auf dem Weltmarkt.<br />

Der heimische Steinkohlenbergbau sichert außerdem die Wertschöpfung im eigenen Land. Rund 95 % des<br />

Einkaufsvolumens des deutschen Steinkohlenbergbaus entfällt auf die Bergbauländer Nordrhein Westfalen<br />

und Saarland. Damit sichert der deutsche Steinkohlenbergbau tausende von Arbeitsplätzen auch in der<br />

Zulieferindustrie. Neben den tausenden von Arbeitsplätzen im Steinkohlenbergbau selber sind etwa 1,3<br />

Arbeitsplätze pro Bergbauarbeitsplatz in der Zuliefer- und Mantelwirtschaft direkt oder indirekt <strong>vom</strong> Steinkohlenbergbau<br />

abhängig.<br />

Die Bergbautechnologie ist weltweit gefragt und ist die technologische Basis für den Export. Auch das<br />

deutsche Steinkohleingenieurwesen ist weltweit sehr gefragt und sichert schon heute Arbeitsplätze im<br />

deutschen Steinkohlenbergbau. Nicht zuletzt bietet der deutsche Steinkohlenbergbau tausenden Jugendlichen<br />

eine Chance zur Berufsausbildung in modernen und zukunftsfähigen Berufen.<br />

Der Ausstieg aus der Kohleförderung in Deutschland wäre sowohl aus energiepolitischen als auch industriepolitischen<br />

und strukturpolitischen Gründen falsch. Deshalb setzt sich die <strong>CDA</strong> Deutschland für die Sicherung<br />

eines Sockelbergbaus ein.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antrag Nr.: 84<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Hessen<br />

Betrifft: Resolution Soziale Marktwirtschaft I<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Freiheit, Gerechtigkeit Solidarität: Soziale Marktwirtschaft weltweit verwirklichen!<br />

Die Soziale Marktwirtschaft als Erbe und Auftrag<br />

1. Wir haben im Jahr <strong>2009</strong> Grund, stolz zu sein. Vor sechzig Jahren entstand aus den Trümmern des Dritten<br />

Reiches die Bundesrepublik Deutschland. In ihrer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung<br />

kristallisieren sich die besten Traditionen deutscher Geschichte und des christlichen wie des aufgeklärten<br />

Menschenbildes: Das Bekenntnis zur unantastbaren Würde des Menschen, die Freiheit des Menschen<br />

und seine solidarische Hinordnung auf die Gemeinschaft, die demokratische und föderale Ordnung<br />

des Staates. Neben der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist die Soziale Marktwirtschaft<br />

zu einer zweiten Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik geworden. Sie hat über Jahrzehnte Wachstum<br />

und Wohlstand garantiert.<br />

<strong>2.</strong> Vor zwanzig Jahren ist das Ende der DDR durch den Fall der Mauer eingeleitet worden. Die Einheit in<br />

Freiheit konnte vollendet werden weil die Menschen in der DDR ihr Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen<br />

haben. „Wir sind das Volk“ – dieser Ausruf stand für das demokratische Selbstbestimmungs-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 68 von 106


echt gegenüber einer Obrigkeit, die die Freiheit der Menschen unterdrückte. „Wir sind ein Volk“ --<br />

dieser Ausruf stand für die Einheit der Nation, die auch nach vierzig Jahren der Teilung noch das Denken<br />

und Handeln der Menschen bestimmte.<br />

3. In der Bundesrepublik Deutschland sind politische und wirtschaftliche Freiheit aufeinander bezogen;<br />

dies ist die Voraussetzung für ihre beispielhafte Stabilität. In der DDR waren politische und wirtschaftliche<br />

Freiheit unterdrückt; dies wurde der Grund für ihr Scheitern. Dies ist die Lehre aus der deutschen<br />

Geschichte: Demokratie, wirtschaftliche Freiheit und mitmenschliche Solidarität ergänzen und stabilisieren<br />

sich gegenseitig. Sie sind voneinander abhängig. Sie müssen darüber hinaus aber auch geordnet<br />

sein. Das Leitbild der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist der Bürger, dessen Freiheit durch<br />

Solidarität und Gerechtigkeit definiert werden. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft ist ein nach<br />

Regeln funktionierender Markt, der nicht Selbstzweck, sondern eine Kulturleistung zur Daseinsvorsorge<br />

ist. Innerhalb dieses politischen und wirtschaftlichen Rahmens verwirklichen wir eine solidarische<br />

Leistungsgesellschaft.<br />

4. Wir haben Grund, auf das Erreichte in der Bundesrepublik Deutschland stolz zu sein. Gleichzeitig verdüstern<br />

sich aber im Zuge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.<br />

Die Globalisierung zeigt sich von ihrer negativen Seite. Aus der historischen Erfahrung<br />

von sechzig Jahren sind wir allerdings davon überzeugt, dass in der Krise die Soziale Marktwirtschaft<br />

Lösungen anbietet und nicht Teil des Problems ist. Wir müssen einen internationalen Ordnungsrahmen<br />

schaffen, in dem die Soziale Marktwirtschaft weltweit verwirklicht werden kann. Freiheit, Gerechtigkeit<br />

und Solidarität brauchen in einer globalisierten Welt eine internationale Soziale Marktwirtschaft.<br />

Grundwerte und Wirtschaftsleben<br />

5. Unser Verständnis <strong>vom</strong> Menschen speist sich aus der katholischen Soziallehre und der evangelischen<br />

Sozialethik sowie der Tradition der europäischen Aufklärung. Aus diesem Verständnis heraus entwickeln<br />

wir unsere Vorstellungen für die Ordnung des Wirtschaftslebens. Freiheit, der für uns zentrale<br />

Wert, ist keine ungeordnete Freiheit, sondern hat einen wesensmäßigen Bezug zur Gerechtigkeit und<br />

zur mitmenschlichen Verantwortung. Die Freiheit bedarf, um nicht zu einem darwinistischen Wettbewerb<br />

mit dem Recht des Stärkeren zu verkommen, einer Ordnung, die Freiheit für alle ermöglicht. Erst<br />

diese Chancengerechtigkeit erfüllt den Freiheitsbegriff mit einem Inhalt, der der Würde des Menschen<br />

angemessen ist.<br />

6. Die Würde des Menschen gebietet, seinen Mitmenschen nie als Mittel zu behandeln. Deswegen lehnen<br />

wir den liberalistischen Freiheitsbegriff ab. Der Mensch ist kein bloßer Nutzenmaximierer, sondern als<br />

gesellschaftliches Wesen immer auf den Mitmenschen bezogen. Dies ist Voraussetzung für Selbstverwirklichung<br />

und solidarische Kooperation und Grundlage für unsere Ordnungsidee der Subsidiarität.<br />

Subsidiarität bedeutet die Nachrangigkeit gesellschaftlicher oder staatlicher Institutionen gegenüber<br />

dem Prinzip der Selbstverwirklichung in Freiheit und in solidarischer Kooperation.<br />

7. Dieses Grundprinzip ist in der Aussage verdichtet, dass der Mensch wichtiger als der Markt ist. Der<br />

Markt ist ein Mittel zur effizienten und ökonomischen Verteilung knapper Ressourcen. Der Markt<br />

transformiert das Gewinnstreben der Menschen in einen am Ordnungsziel des Gemeinwohls orientierten<br />

Handlungsrahmen. Deswegen braucht der Markt eine verbindliche Ordnung, die nur der Staat garantieren<br />

kann. Dabei gilt es, die Balance zwischen einem Zuviel an Markt und einem Zuviel an Staat<br />

immer sorgfältig auszutarieren. Ein Zuviel an Markt führt zu Strukturen, die keinen fairen Wettbewerb<br />

mehr zulassen und die Marktwirtschaft als wirtschaftliches System beschädigt. Ein Zuviel an Staat erstickt<br />

die individuelle Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Wir brauchen eine diesen Erkenntnissen<br />

Rechnung tragende Marktregulierung im nationalen und internationalen Rahmen.<br />

8. Arbeit ist die Voraussetzung der individuellen und sozialen Existenz des arbeitsfähigen Menschen und<br />

Voraussetzung seiner persönlichen Entfaltung; Arbeit ist deshalb eines der zentralen Grundprinzipien<br />

der christlichen Soziallehre. Arbeit bestimmt das menschliche Wesen grundlegend. Sie ermöglicht die<br />

Sinngestaltung unserer menschlichen Existenz. Arbeit ist die Grundlage der individuellen Selbstach-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 69 von 106


tung und der gesellschaftlichen Anerkennung und Integration. Auch wenn Arbeit als Erwerbsarbeit den<br />

Lebensunterhalt und die eigene Daseinsvorsorge sichert, darf sie nicht auf den materiellen Aspekt allein<br />

reduziert werden.<br />

9. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit. Wenn wir Menschen immer älter werden, muss die notwendige Sozialarbeit<br />

am Menschen wie in gemeinnützigen Organisationen viel mehr geachtet werden. Das Gleiche<br />

gilt auch für die Arbeit in der Familie, insbesondere in Familien mit Kindern. Deshalb sind auch diese<br />

Formen von Sozialarbeit viel stärker als bisher in den gesetzlichen Sozialversicherungen zu integrieren.<br />

10. Arbeit und Kapital stehen aus unserer Sicht in einem engen Zusammenhang. Deshalb lehnen wir alle<br />

Vorstellungen ab, die von einem unvermeidlichen und gleichsam wesensmäßigen Konflikt von Arbeit<br />

und Kapital im Wirtschaftsleben ausgehen. Unser Leitbild ist die partnerschaftliche Kooperation zum<br />

gegenseitigen Nutzen. Arbeit und Kapital müssen aber auch in einem geordneten Gleichgewicht zueinander<br />

gehalten werden. Dort, wo sich Kapital von der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ablöst,<br />

entsteht ein gefährlicher spekulativer Prozess, der die Wirtschaft in ihrer Substanz gefährden kann.<br />

Löst sich umgekehrt die Arbeit von der Kapitalbasis ab, entstehen undurchsichtige und wenig innovative<br />

Tauschökonomien ohne nachvollziehbare Regeln für die Verteilung der vorhandenen Ressourcen.<br />

Die bisher praktizierte Begünstigung der Finanzwirtschaft gegenüber der produzierenden und dienstleistenden<br />

Realwirtschaft muss ein Ende finden. Wir brauchen eine Balance zwischen Arbeit und Kapital.<br />

Kapital darf sich nicht gegen Arbeit richten; der Mensch ist wichtiger als das kapital.<br />

11. Die ungeregelte und nur an kurzfristigen Zielen orientierte Entzügelung ökonomischen Gewinnstrebens<br />

ohne soziale Verantwortung hat zu einer Form des Neuheidentums geführt, in der die Anhäufung<br />

von Reichtum zu einem Selbstzweck ohne Rücksicht auf die volkswirtschaftlichen und gesellschaftliche<br />

Folgen geworden ist. Gegenüber diesen Auflösungserscheinungen der sittlichen Grundierung menschlichen<br />

Zusammenlebens heben wir die zivilisierende Wirkung von Regeln ebenso hervor wie die Notwendigkeit,<br />

im Rahmen der Daseinsvorsorge die öffentliche Kontrolle über die Bereitstellung kollektiver<br />

Güter nicht grundsätzlich in Frage zu stellen.<br />

1<strong>2.</strong> Die Verantwortlichkeit von Managern endet nicht mit dem Quartal und dem Geschäftsjahr, sondern<br />

geht deutlich darüber hinaus. Die gegenwärtige Krise zeigt, das unverantwortliches Handeln einiger<br />

Weniger zu einer Systemkrise führen kann. Wir befürworten deshalb eine grundsätzliche Neuorientierung<br />

in der Anreizstruktur von Managern zugunsten langfristiger Zielorientierungen und die Stärkung<br />

der Rechte von Anteilseignern, Manager für Fehlleistungen auch persönlich haftbar zu machen.<br />

13. Wir halten in der Gestaltung des Wirtschaftslebens an den Grundprinzipien von Solidarität und Gemeinwohl<br />

fest. Solidarität bedeutet, dass wir auch im Wirtschaftsprozess für gleiche und gerechte Zugangschancen<br />

zu den Gütern sorgen müssen. Gemeinwohl bedeutet, dass das Ziel der Wirtschaft nicht<br />

in ihr selbst liegt, sondern in der menschlichen und gesellschaftlichen Bestimmung.<br />

14. Auch im Wirtschaftsleben hat moralisches Verhalten seinen Platz. Die Wirtschaft ist keine moralfreie<br />

Zone, sondern stellt an den Menschen ganz spezifische Anforderungen auch jenseits des von rechtlichen<br />

Normen regulierten Verhaltens. Das ist in der Aussage ausgedrückt, dass der Mensch Urheber,<br />

Mittelpunkt und Ziel aller Wirtschaft ist.<br />

Die Wirtschaftsordnung in der internationalen Krise<br />

15. Wir erleben augenblicklich eine von den Finanzmärkten ausgehende internationale Wirtschaftskrise.<br />

Diese hat ihren Kern in der Wertevergessenheit einiger Akteure und dem Versäumnis der Politik, der<br />

internationalen Wirtschaft verlässliche und robuste Rahmenregeln zu geben. Wir, die Christlich Demokratischen<br />

Arbeitnehmer, haben solche Regeln über viele Jahre gefordert. Auch die Bundeskanzlerin hat<br />

sich diesen Forderungen angeschlossen. Jetzt, in der Krise, besteht die Chance, diese Regeln international<br />

zu verankern.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 70 von 106


16. Märkte sind global integriert, können derzeit aber nur von den einzelnen Nationen staatlich reguliert<br />

werden. Deshalb ist es notwendig, über internationale Übereinkünfte und internationale Institutionen<br />

und Regelwerke den globalen Märkten Regeln der Ordnung zu geben. Dies ist möglich, weil es ohne<br />

Staaten keine geregelten Märkte geben würde. Und es ist nötig, weil ohne internationale Regulierung<br />

von Märkten staatliche Handlungsspielräume untergraben und einzelstaatlich Maßnahmen damit nicht<br />

wirksam werden.<br />

17. Wir streben eine Internationale Soziale Marktwirtschaft an. Nur so können wir den Kern unserer Sozialen<br />

Marktwirtschaft bewahren. Wir wissen: In modernen Industriegesellschaften können innergesellschaftliche<br />

Verteilungskonflikte aufgrund der hohen Mobilität von Kapital und hochqualifizierter Arbeit<br />

nicht mehr dadurch einzelstaatlich gelöst werden, dass Wohlstandszuwachs lediglich umverteilt wird,<br />

wie es zur Lösung der „alten“ sozialen Frage praktiziert worden ist. Deshalb ist es erforderlich, eine internationale<br />

Rahmenordnung zu konstituieren, die keine zusätzlichen Anreize schafft, Kapital (aber<br />

auch Arbeit) aus Ländern abzuziehen, wo es für den Aufbau und die Finanzierung von Institutionen und<br />

Infrastruktur benötigt wird. Auch Entwicklungsländer bedürfen einer eigenen Kapitalbildung im Rahmen<br />

der ihnen gegebenen Möglichkeiten.<br />

18. Integraler Bestandteil einer Internationalen Sozialen Marktwirtschaft sind aus unserer Sicht Fairness<br />

und Transparenz in den Wirtschaftsbeziehungen, ein geregelter Wettbewerb zwischen den Staaten, eine<br />

verlässliche und robuste Finanzarchitektur sowie effektive internationale Organisationen, die die<br />

Einhaltung gesetzter Regeln überwachen. Die Globalisierung ist kein Schicksal, das sich der menschlichen<br />

Einflussnahme entzieht. Dort, wo sich wirtschaftliche und finanzielle Prozesse grenzüberschreitend<br />

dem Zugriff eines Staates entziehen, müssen verlässliche Absprachen in der internationalen Gemeinschaft<br />

die Prozesse der Globalisierung politisch eingrenzen. Nur so können die positiven Effekte<br />

der Globalisierung weltweit Nutzen bringen und ihr negatives Potential eingedämmt werden.<br />

19. Wir fordern aus diesem Grundverständnis heraus die Austrocknung von so genannten Steueroasen. Sie<br />

müssen über internationale Übereinkünfte wirksam verboten werden. Darüber hinaus muss Steuerhinterziehung<br />

wirksamer als bislang auch durch internationale Kooperation unterbunden werden. Steuerhinterziehung<br />

mit Hilfe von Steueroasen ist kein Kavaliersdelikt, sondern schädigt das Gemeinwohl.<br />

20. Wir fordern eine einheitliche Mindestbesteuerung von Unternehmen in Europa. Nur so kann ein ruinöser<br />

Wettlauf um Unternehmen und die Verschwendung von Finanzmitteln der Europäischen Union verhindert<br />

werden. Wir wollen kein Europa, in dem Lohndumping honoriert wird; deswegen brauchen wir<br />

differenzierte verbindliche Mindestlöhne. Dies verhindert gleichzeitig ungleiche Wettbewerbsbedingungen.<br />

Europa kann nur dann in den Herzen der Menschen verankert werden wenn es als ein soziales<br />

Europa wahrgenommen wird.<br />

21. Wir wollen eine nachhaltige Weltwirtschaft. Nachhaltig heißt: Im Bewusststein der Begrenztheit der<br />

Ressourcen, in Verantwortung für die ökologischen Folgen des Wirtschaftens, im Willen, keinen <strong>vom</strong><br />

Zugang zur Wirtschaft auszuschließen. Zum fairen Zugang zur Wirtschaft gehören nach unserer Auffassung<br />

auch soziale Sicherungssysteme in Schwellen- und Entwicklungsländern als Voraussetzung für<br />

Entwicklung. Auch in der internationalen Wirtschaft gilt das Wort, dass der Mensch wichtiger ist als der<br />

Markt. Und vor allem in der internationalen Wirtschaft gilt die Mahnung, die Folgewirkungen für das<br />

Ganze nicht aus dem Auge zu verlieren. Dem müssen Institutionen der Internationalen Sozialen<br />

Marktwirtschaft Rechnung tragen.<br />

Die Soziale Marktwirtschaft in der Bewährung<br />

2<strong>2.</strong> In Deutschland erfordert die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise besondere Maßnahmen. Systemisch<br />

wichtige Banken und Unternehmen müssen erhalten werden, um schwere Folgeschäden für<br />

Wirtschaft und Gesellschaft zu vermeiden. Dies darf aber nicht die Eigentümer solcher Banken und Unternehmen<br />

auf Kosten der Steuerzahler von wirtschaftlichen Risiken oder den Folgen ungenügender interner<br />

Aufsicht entlasten. Wo der Staat Banken oder Unternehmen rettet, müssen deren Eigentümer<br />

dafür eine adäquate Gegenleistung erbringen. Das kann in besonderen Fällen auch den Verlust von Ei-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 71 von 106


gentümerrechten zur Folge haben. Dies stärkt gleichzeitig das Interesse von Eigentümern, wieder verstärkt<br />

auf nachhaltiges Wirtschaften zu achten und kurzfristigen Betrachtungen eine Absage zu erteilen.<br />

Der Staat darf nicht als kostenlose Vollkaskoversicherung für risikoreich agierende Wirtschaftsunternehmen<br />

benutzt werden können.<br />

23. Wir sind davon überzeugt: Die Soziale Marktwirtschaft kann sich in der Stunde der Krise als Königsweg<br />

zur Lösung der Krise bewähren. Dazu bedarf es national und international mutiger und weit reichender<br />

Entscheidungen. Es bedarf einer weltweiten Umsetzung der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft<br />

und nicht einer Ideologie, die das Wirtschaften ausschließlich auf enthemmten Gewinnstreben der<br />

Marktteilnehmer begründet.<br />

24. Die Soziale Marktwirtschaft beruht auch auf dem Ideengut der christlich-sozialen Bewegung. Die<br />

Christlich-Sozialen haben in den vergangenen sechzig Jahren die wirtschaftliche und soziale Basis der<br />

Bundesrepublik gestaltet und zum Erfolg der bundesrepublikanischen Demokratie mit beigetragen. Darauf<br />

sind wir stolz<br />

25. Wir wollen das Erreichte in der Krise sichern, indem wir es auf die internationale Gemeinschaft übertragen.<br />

Wir sind überzeugt davon dass eine freie, gerechte und solidarische Weltgesellschaft eine notwendige<br />

Ergänzung unseres Modells der Sozialen Marktwirtschaft ist und fordern alle Menschen guten<br />

Willens auf, mit uns an der Verwirklichung dieses Zieles zu arbeiten<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Dieser Antrag und die Anträge 85-87 werden an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand mit der Maßgabe überwiesen,<br />

dass dieser eine Arbeitsgruppe einrichtet, die dem Bundesvorstand auf der Grundlage dieser Anträge einen<br />

über den entsprechenden Leitantrag hinausreichenden Beschlussvorschlag zur Sozialen Marktwirtschaft<br />

macht.<br />

Antrag Nr.: 85<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Rhein-Sieg<br />

Betrifft: Resolution zur Sozialen Marktwirtschaft II<br />

Sozial ist, was menschenwürdige Arbeit schafft, von der der Mensch auch leben kann<br />

Die „ Finanzkrise“ und deren Ursache zeigen deutlich, dass der soziale Friede und die Sozialpartnerschaft<br />

global gefährdet sind.<br />

Der Wert eines Unternehmens spiegelt sich nicht mehr im Markterfolg, in der Kompetenz der Mitarbeiter<br />

oder in der Zufriedenheit der Kunden wider, sondern in zukünftigen, kurzfristigen<br />

Zahlungsströmen.<br />

Unternehmen werden heute oftmals nur als Vermögensgegenstand der Aktionäre betrachten und nur deren<br />

Interessen bedient, nicht jedoch die der Mitarbeiter und Kunden.<br />

Gleichzeitig wird ausschließlich auf kurzfristigen Gewinn gesetzt, dann ist das „ Kapitalismus pur“ – gemäß<br />

der Sozialenzyklika eine „ Entartung des Wirtschaftens“ , indem die Kapitaleigner die Wirtschaft nach ihrem<br />

Interesse steuern, auf Kosten der Menschenwürde der Arbeitnehmer und des Allgemeinwohls.<br />

Wenn dann noch eine „ Zockermentalität“ dazu führt, dass Firmengewinne für waghalsige Finanzgeschäfte<br />

oder Firmenübernahmen wie bei „ Continental“ eingesetzt werden oder in den Taschen einzelner Manager<br />

verschwinden und selbst Banken nicht mehr kreditwürdig sind, droht die Vernichtung vieler Arbeitsplätze.<br />

Hinzukommt, dass laut dem globalen Lohnbericht der ILO die Lohnentwicklung in den vergangenen Jahren<br />

nicht Schritt mit dem Wirtschaftswachstum gehalten hat, das heißt der Anteil der Löhne am BIP nahm ab,<br />

während der Anteil der Unternehmensgewinne am BIP zunahm.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 72 von 106


In zwei Dritteln der von der ILO untersuchten Länder ging die Lohnschere in den letzten Jahren noch weiter<br />

auseinander.<br />

Deutschland und die USA zählen inzwischen zu den Ländern, in denen die Kluft zwischen Arm und Reich am<br />

stärksten zunimmt. Frankreich und Spanien schafften es hingegen, den Unterschied zwischen den höchsten<br />

und den niedrigsten Einkommen zu verringern.<br />

Wir alle sind aufgerufen, unserer Verantwortung nachzukommen, damit die soziale Marktwirtschaft<br />

wieder neu belebt werden kann!<br />

Wir fordern:<br />

Verantwortung im Betrieb:<br />

� Wir sprechen uns für eine starke Tarifautonomie aus: dafür ist es aber notwendig, dass die Arbeitnehmer<br />

auf gleicher Augenhöhe, als gleichstarke Tarifpartner verhandeln können. Das Streikrecht<br />

ist ein Mittel, um die Interessen der Arbeitnehmer gleichberechtigt einzufordern.<br />

� Das Kündigungsschutzgesetz wurde geschaffen, um die Arbeitnehmer vor Willkür zu schützen;<br />

deshalb lehnen wir jede Form der Lockerung dieses Schutzes ab !<br />

� Wir appellieren an die Arbeitnehmer, Gewerkschaftsmitglieder zu werden und sich in Betriebs- und<br />

Personalräten oder Jugendvertretungen wieder verstärkt zu aktivieren. Nur so ist es möglich, einklagbare<br />

Mitsprache im Betrieb zu haben.<br />

� Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten müssen ihrer Verantwortung für das Unternehmen und<br />

die Beschäftigten ebenso wahrnehmen, wie sie das von den Arbeitgebervertretern erwarten<br />

� Die Gewerkschaften und ihre Mitglieder sind gefordert, dass die abhängig Beschäftigten ihren gerechten<br />

Anteil an der gemeinsam erarbeiteten Wertschöpfung erhalten; denn staatliche Lohnzuschüsse<br />

müssen die Ausnahme und dürfen nicht die Regel sein.<br />

� Die Wertschöpfung der Betriebe muß wieder gerechter zwischen Arbeit und Kapital verteilt werden.<br />

Die Sozialpartner sind deshalb aufgefordert, darüber zu verhandeln, wie eine Verteilung der<br />

Wertschöpfung nach der Faustregel 1/3 für die Arbeitnehmer, 1/3 für die Kapitaleigner und 1/3 für<br />

innerbetriebliche Investitionen erreicht werden kann.<br />

� Banken oder Unternehmen, die mit staatlichen Geldern (z.B. Fälligwerdende Bürgschaften ) gerettet<br />

werden, müssen ihren Mitarbeitern mindestens eine Sperrminorität von 25 % an ihrer Firma<br />

einräumen.<br />

� Frauen verdienen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben<br />

müssen sowohl bei Frauen, wie bei Männern der Menschenwürde entsprechen.<br />

Verantwortung von Staat / Gesellschaft:<br />

� Wir begrüssen es, dass der Staat durch seine Konjukturprogramme längst fällige Investitionen<br />

nachholt und Arbeitsplätze in der Krise sichert.<br />

� Durch die Nutzung des Instruments der Allgemeinverbindlichkeit und durch die Aufnahme von<br />

Wirtschaftszweigen ins Entsendegesetz kann die Tarifautonomie gestärkt werden.<br />

� Wir fordern menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit :<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 73 von 106


1. Die Dauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmer an einen Entleiher muss auf 2 Jahre begrenzt<br />

werden<br />

<strong>2.</strong> Das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers mit der Zeitarbeitsfirma darf nicht an die Überlassung<br />

an einen Entleiher oder eine Gruppe von Entleihern gekoppelt werden (Synchronisationsverbot).<br />

3. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Belegschaft eines Betriebs darf ab einer Betriebsgröße<br />

von mindestens 20 Beschäftigten ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht mehr als 5 % betragen.<br />

4. Dem Leiharbeitnehmer muss nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit der gleiche Bruttostundenlohn<br />

wie den festangestellten Arbeitnehmern im Betrieb gewährt werden.<br />

5. Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen.<br />

� Wir fordern ein Steuersystem, dass Kapital und Arbeit gleich behandelt, hierzu gehört auch eine<br />

globale Besteuerung von Finanztransaktionen.<br />

� Wir begrüssen die Initiative der EU für eine neue Weltfinanzordnung.<br />

� Wir fordern eine Wirtschaftspolitik, die sozialethischen Ansprüchen gerecht wird.<br />

Verantwortung der Manager und Unternehmer:<br />

� Wir fordern, dass Manager oder Unternehmer die Vermögenswerte vernichten und Arbeitsplätze gefährden<br />

zur Verantwortung gezogen werden.<br />

� Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern und Abfindungen muss begrenzt werden.<br />

Verantwortung des Einzelnen:<br />

� Wir begrüssen die Initiative „<strong>CDA</strong> gegen Kinderarbeit “, ausbeuterische Kinderarbeit - auf der Basis<br />

der UN Kinderrechtskonvention - weltweit zu bekämpfen.<br />

� Wir wollen, dass das Bewußtsein für fair gehandelte Produkte in Deutschland steigt: Was jemand<br />

verdient, muss er auch bekommen. Gewinne dürfen nicht bei den Zwischenhändlern hängen bleiben,<br />

sondern müssen den Produzenten zu Gute kommen. Die gilt u.a. auch für die Bauern in Deutschland (<br />

Milchpreise und Discounter).<br />

Jeder Konsument muss sich darüber im Klaren sein, dass er durch seine Kaufentscheidungen Arbeitsplätze<br />

im eigenen Land gefährden oder “ Menschenunwürdige Arbeit “hier und in anderen Ländern fördern kann.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Siehe Empfehlung Antrag 84.<br />

Antrag Nr.: 86<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Rheinland-Pfalz<br />

Betrifft: Resolution Soziale Marktwirtschaft III<br />

Christlich-Soziale Ordnungspolitik muss Schwache in Krisenzeiten schützen<br />

Sechs Prozent Minus erwartet das Frühjahrsgutachten für die deutsche Wirtschaft <strong>2009</strong>. Gleichzeitig rech-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 74 von 106


nen die führenden Wirtschaftsinstitute in ihrem Gutachten mit einer Stabilisierung nicht vor Mitte 2010,<br />

die Wirtschaftsleistung soll erst 2013 wieder das Niveau des vergangenen Jahres erreichen. Die Zahl der<br />

Arbeitslosen könnte bereits in diesem Herbst die Grenze von vier Millionen überschreiten, im Jahresverlauf<br />

<strong>2009</strong> wird mit einem Verlust von mehr als einer Million Jobs gerechnet: allein in Deutschland. Die Rezession<br />

erfasst voraussichtlich in den nächsten Wochen und Monaten nicht mehr nur die Randbereiche der Gesellschaft,<br />

sondern auch die klassischen Kernbereiche der Arbeiter, Angestellten und den Mittelstand. In einer<br />

jüngst publizierten Aufstellung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin über Vermögenswerte deutscher<br />

Banken wird darüber hinaus offenbar das Volumen der von der Krise betroffenen Wertpapiere und Kredite<br />

auf 812 Milliarden Euro beziffert, was um ein Vielfaches höher liegt, als bisher öffentlich bekannt ist.<br />

In Zeiten wie diesen sind mehr christlich-soziale Werte für die Gesellschaft im Allgemeinen und den Arbeitsmarkt<br />

im Konkreten gefragt und notwendig. Gerade die wirtschaftlich Schwachen leiden besonders<br />

unter den zu erwartenden Einschränkungen, die die Wirtschaftskrise mit sich bringt: Rezession, Jobverlust,<br />

ALG II, Armut. Wir sehen zurzeit Junge Arbeitnehmer, Auszubildende, junge Familien, aber auch Menschen,<br />

die in ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigt sind - wie beispielsweise Behinderte - als in besonderem Maße<br />

von der Wirtschaftskrise und ihren Auswirkungen bedroht an. Wir fordern den Bundesvorstand der <strong>CDA</strong><br />

/Sozialausschüsse der CDU deshalb auf, folgende Punkte in die öffentliche Diskussion einzubringen, eine<br />

pro-aktive Debatte in der Partei darüber zu initiieren und mit Hilfe parlamentarischer Initiativen eine Veränderung<br />

der entsprechenden Gesetzeslage zu initiieren:<br />

1. Ausbildungsinitiative für Deutschland<br />

Grundlage für eine erfolgreiche Volkswirtschaft sind gut ausgebildete Arbeitnehmer. Für die nächsten Jahre<br />

prognostizieren Demoskopen in Deutschland aber einen Mangel an Fachkräften. Gleichzeitig gibt es die<br />

Befürchtung, dass Betriebe, die zurzeit noch ausbilden, konjunkturbedingt ihr Ausbildungsengagement<br />

zurück fahren. Wir Christlich-Sozialen fordern den <strong>CDA</strong> Bundesvorstand und die Union auf,<br />

sich jetzt gerade in der Krise aktiv für Auszubildende einzusetzen und eine Ausbildungsinitiative zu initiieren:<br />

In ausgesuchten Betrieben soll beispielhaft für mehr Ausbildungsplätze geworben werden, durch Gespräche<br />

und Betriebsbesichtigungen mit unseren Mandatsträgern und Abgeordneten auf allen Ebenen kann<br />

so eine groß angelegte Kampagne zur Unterstützung der betrieblichen Ausbildung organisiert werden:<br />

Nur wer ausbildet, hat auch in Krisenzeiten Zukunft!<br />

<strong>2.</strong> Schwerbehindertenbeschäftigung in Krisenzeiten nicht zurückfahren<br />

In Deutschland gilt für private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ab dem neunzehnten Mitarbeiter eine<br />

betriebliche Schwerbehindertenquote von 5%. Arbeitgeber, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine<br />

Buße von 100-250 € pro Monat für jeden nicht mit einer behinderten Person besetzten Arbeitsplatz bezahlen,<br />

abgestuft nach Abweichung von der Pflichtquote. Es ist ein Skandal, dass nur jeder achte Arbeitgeber<br />

die ganze Quote erfüllt, jeder dritte hält sie überhaupt nicht ein. Das führt im Gesamtergebnis dazu, dass<br />

nur 57 % der für Behinderte vorgesehenen Arbeitsplätze besetzt sind. Den Grundlagen christlich-sozialer<br />

Politik entspricht es, wenn sich die Union öffentlich intensiv dafür einsetzt, dass die schwere wirtschaftliche<br />

Situation der Betriebe in Krisenzeiten nicht ausschlaggebend für einen weiteren Rückgang der Schwerbehindertenquote<br />

sein kann.<br />

Ein verantwortlicher Arbeitnehmer wird auch seiner sozialen Verantwortung gerecht!<br />

3. Familien mit Kindern besonders schützen<br />

Anders als ältere Arbeitnehmer haben junge Familien, die gerade erst mit der Existenzgründung anfangen,<br />

meist noch keine Möglichkeit gehabt, ein Vermögen für Krisenzeiten zu bilden oder sich durch abbezahltes<br />

Wohneigentum abzusichern. Werden diese Familien mit Arbeitslosigkeit konfrontiert und gelingt ein Wiedereinstieg<br />

in den Berufsalltag nicht während der Auszahlungsphase des ALG I, folgt oft der schnelle soziale<br />

Abstieg, weil keine Ressourcen für den Notfall vorhanden sind. Gerade kinderreiche Familien unterliegen<br />

bei der Arbeitssuche bestimmten Restriktionen. Es mangelt im Interesse der Kinder oft an der bei Singles<br />

oder kinderlosen Pärchen vorhandenen Flexibilität bei der örtlichen Auswahl des Arbeitsplatzes oder der<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 75 von 106


Möglichkeit, den eigenen PKW zu nutzen (der Familienwagen wird zuhause gebraucht) etc. Kurzum: die<br />

Arbeitssuche ist erschwert und dauert meist länger. Um hier Abhilfe zu schaffen, fordern wir Christlich-<br />

Sozialen eine kinderbezogene Staffelung der Bezugsdauer des ALG I um jeweils ein weiteres halbes Jahr je<br />

Kind.<br />

Kinder sind die Zukunft unseres Sozialstaates und gehören gesondert geschützt<br />

4. Zeit- und Leiharbeit zurückschrauben!<br />

Die Zeitarbeit ermöglicht jungen Berufsanfängern oder auch Langzeitarbeitslosen die Chance, in eine reguläre<br />

Beschäftigung zu kommen. Allerdings darf dieses Ausnahmeinstrument nicht zur Regel werden. Genau<br />

das ist aber aktuell in Zeiten der Wirtschaftskrise zu beobachten: Nur für einen geringen Anteil der betroffenen<br />

Leiharbeitnehmer erfüllt die Zeitarbeit eine Brückenfunktion. Leiharbeiter erhalten nachweisbar<br />

meist geringere Löhne als die Stammbelegschaft, profitieren kaum von<br />

Weiterbildung und verunglücken sehr viel häufiger bei Arbeitsunfällen. Wir Christlich-Soziale fordern deshalb<br />

konkrete gesetzgeberische Schritte zur Eindämmung der Leiharbeit.<br />

Schluss mit den Tagelöhnerstrukturen!<br />

5. Systemrelevanz von Arbeitsplätzen<br />

In der aktuellen Diskussion wird in Deutschland offensichtlich zwischen systemrelevanten und systemirrelevante<br />

Arbeitsplätzen unterschieden.<br />

Diese Unterscheidung (z.B. Banken gegen Automobilbranche) wird leider auch in<br />

unserer Partei oft unkritisch übernommen. Es wird in der Union gerade im Fall Opel eine ernst gemeinte<br />

Diskussion darüber geführt, ob der Staat helfend eingreifen soll oder nicht. Wir Christlich-Sozialen stellen<br />

dazu fest, dass für uns in Deutschland jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatz systemrelevant ist:<br />

Arbeitnehmer ernähren Familien, erwirtschaften das Bruttosozialprodukt und tragen mit ihrem<br />

Konsumverhalten zur Stärkung der Volkswirtschaft bei. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, ihr<br />

Interesse auch auf andere Branchen als den Finanzdienstleitungssektor auszuweiten und erwarten ein Ende<br />

der Debatte darüber, welche Branchen Hilfe aus dem System erwarten dürfen:<br />

Jeder einzelne Arbeitsplatz zählt!<br />

Wir Christlich-Sozialen in der Union erwarten von unserer Partei im Bund und in den Ländern eine innerparteiliche<br />

Diskussion über christliche Grundwerte: Es kann nicht sein, dass christlich-soziale Werte in einer<br />

Wirtschaftskrise ohne weitere Diskussion über Bord geworfen werden mit dem Argument "Sozial ist, was<br />

Arbeit schafft": Arbeit hat – neben der wirtschaftlichen – auch eine gesellschaftspolitische Komponente.<br />

Arbeit muss menschenwürdig sein. Aus ihr sollte der Arbeitnehmer auch Selbstbestätigung und Selbstwertgefühl<br />

entwickeln können. Qualität und Ausstattung der Arbeitsbedingungen sowie eine faire und<br />

angemessene Entlohnung sind genauso wichtige Faktoren, die wir in einem fairen Miteinander für die Arbeitnehmer<br />

erwarten. Die jüngste Wirtschaftskrise zeigt, dass eine rein marktwirtschaftliche Orientierung<br />

mittelfristig unserer Volkswirtschaft schadet und ebensolche Krisen hervorbringt, wie wir sie zurzeit erleben.<br />

Nicht die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit<br />

von Unternehmen alleine nützt unserem Staat. Wirtschaftlichkeit muss auch zu einem volkswirtschaftlichen<br />

Nutzen führen, zu einem fairen Miteinander von Unternehmern und Arbeitnehmern. Genau das sind<br />

christlich-soziale Positionen, auf die wir uns besinnen und für die wir in einer innerparteilichen Diskussion<br />

Partei ergreifen.<br />

Christlich-Soziale Grundwerte in der Wirtschaft haben Deutschland noch<br />

nie geschadet, sondern uns immer stark gemacht!<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Siehe Empfehlung Antrag 84.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 76 von 106


Antrag Nr.: 87<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Resolution Soziale Marktwirtschaft IV<br />

Soziale Marktwirtschaft ist eine Marktwirtschaft für Menschen.<br />

Thesen gegen die Maßlosigkeit.<br />

Nicht erst die internationale Finanzkrise, aber sie besonders, zeigt uns: Weltweit ist einiges aus dem Ruder<br />

gelaufen. Es droht eine Wirtschaftskrise, die die meisten von uns noch nicht erlebt haben. Die geplatzte<br />

Finanzblase hat nicht nur das Vertrauen in die Finanzinstitute erschüttert, auch die prognostizierenden und<br />

Rat gebenden Wirtschaftswissenschaften wurden mit einem Schlag entzaubert. Politiker gestehen angesichts<br />

der neuen Lage ein, dass ihre Maßstäbe verrückt und politische Glaubenssätze ins Wanken geraten<br />

sind. Reden aus den letzten Jahren sind von heute auf morgen unbrauchbar geworden.<br />

Waren uns Maß und Mitte abhanden gekommen? Ergeben sich neue Parameter? Ist eine Epoche zu Ende?<br />

Es gilt eben doch: Freiheit und Verantwortung. Das christliche Menschenbild macht eben doch Sinn. Sozial-<br />

und Gesellschaftsethik sind eben nicht nur „nice to have“. Gesellschaften, die sich nicht an Werten und<br />

Grundsätzen ausrichten, landen im Chaos. Märkte ohne Regeln, Gesellschaften ohne Kompass landen in<br />

Maßlosigkeit und Gier.<br />

Es ist an der Zeit, für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wieder Maß und Mitte zu finden.<br />

Dabei steht im Mittelpunkt, dass die Güter dieser Welt für alle da sind.<br />

Die folgenden Thesen sollen dazu einen Beitrag leisten.<br />

1. Zurück zu den Wurzeln – <strong>vom</strong> Vorrang der Shareholder zur Sozialen Marktwirtschaft für alle<br />

Was unterscheidet Soziale Marktwirtschaft <strong>vom</strong> angelsächsischen Finanzstil? Die <strong>CDA</strong> hat Soziale<br />

Marktwirtschaft immer als ein System begriffen, das den Ausgleich sucht und die gerechte Verteilung<br />

der erwirtschafteten Gewinne zwischen Kapitaleignern und Arbeitnehmern. In den angelsächsischen<br />

Ländern galt der Vorrang der Interessen der Anteilseigner, mit allen Konsequenzen. Für uns ist klar: Der<br />

Mensch ist wichtiger als die Sache, Arbeit hat Vorrang vor dem Kapital. Und wir brauchen wieder den<br />

fairen Ausgleich zwischen allen, die an einem guten Betriebsergebnis beteiligt sind. Das sind neben den<br />

Anteilseignern vor allem die Beschäftigten.<br />

Unsere Forderungen:<br />

• Lohnabschlüsse, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Kaufkraft bescheren.<br />

• Mehr Mitarbeiterbeteiligung!<br />

<strong>2.</strong> Die Wirtschaft ist für die Menschen da – wider eine Logik des Menschen als Rädchen im Getriebe<br />

Über viele Jahre wurden Menschen als Rädchen im Arbeitsprozess oder als Kostenfaktoren betrachtet.<br />

An grünen Tischen wurde - ohne Rücksicht auf die Folgen - der Abbau von Personal beschlossen, um die<br />

Ertragslage zu verbessern. Arbeitsverdichtung, Arbeitszeitverlängerung, wachsende psychische und<br />

körperliche Erkrankung waren nur einige Folgen. Wir brauchen wieder gute Arbeit für Menschen. Wirtschaft<br />

muss den Menschen dienen.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Eine neue Initiative zur Humanisierung der Arbeitswelt.<br />

3. Die Privaten machen’s nicht besser, die Balance zwischen Markt und Staat sichern.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 77 von 106


Die schiere Finanznot trieb Kommunen und Länder in die Privatisierungsmühle. Weil Steuern – aufgrund<br />

liberaler gesetzlicher Regelungen – nicht im nötigen Maße eingenommen wurden, privatisierten<br />

die öffentlichen Hände alles, was nicht niet- und nagelfest war oder ließen sich auf riskante finanzielle<br />

Experimente ein. Heute zeigen sich nicht wenige dieser Projekte als kostenträchtig für die öffentliche<br />

Hand. Manche Privatisierung wird rück abgewickelt. Privatisierung darf es nicht um jeden Preis geben.<br />

Der Staat – wer sonst - hat auch eine Fürsorgepflicht für seine Bürger.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Der Staat muss in all den Bereichen, die zur öffentlichen Daseinsvorsorge gerechnet werden,<br />

gestärkt werden.<br />

4. Steuern sind die Grundlage für öffentliche Fürsorge – Steuern zahlen, ja bitte!<br />

Die Bundesrepublik ist laut Grundgesetz ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Demokratie und<br />

Sozialstaat müssen gelebt werden. Das geht nur mit Menschen, die sich ihrem Gemeinwesen verantwortlich<br />

fühlen. Was ist also falsch, für dieses Gemeinwesen auch angemessen Steuern zu zahlen? Mindert<br />

es die Motivation tatsächlich, wenn die wirklich Besserverdienenden auch zu höherer Steuerzahlung<br />

herangezogen werden? Ist ein von 53 % auf 48 % abgesenkter Spitzensteuersatz wirklich ein Anreiz<br />

für mehr Leistungsfähigkeit? Wer mehr hat, kann auch mehr zahlen. Steuern zu zahlen für die Absicherung<br />

von Menschen in schwierigen Lebenslagen ist Voraussetzung für den sozialen Bundesstaat und<br />

keine Dummheit.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Wenn Steuern und Abgaben gesenkt werden, dann so, dass Niedrigverdiener und Facharbeiter<br />

entlastet werden. Starke Schultern müssen stärker in die Pflicht genommen werden.<br />

• Die Länder werden aufgefordert, das Vollzugsdefizit bei den Steuern zu lösen.<br />

5. Den Markt sich selbst zu überlassen, endet in Maßlosigkeit und Gier. Der Markt braucht Regeln<br />

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass der Staat Regeln setzen muss. Die Verfechter des „schlanken<br />

Staats“ werfen jetzt in Zeiten der Krise der Politik Versäumnisse vor. Der Vorrang der Politik muss wieder<br />

gelten Märkte und Wettbewerb regeln sich nicht von selbst und schaffen nicht automatisch Fairness<br />

und Transparenz. Der Markt lebt auch von Haltungen, die er selbst nicht herstellen kann: etwa<br />

Vertragstreue und Verlässlichkeit. Die Politik darf Resultate des Marktgeschehens nicht einfach hinnehmen.<br />

Orientiert am Gemeinwohl, muss sie Gesellschaft aktiv gestalten.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Ein „Runder Tisch für Soziale Marktwirtschaft“, an dem Sozialpartner, Verbände und Staat<br />

nicht nur über kurzfristige Krisenbewältigung und Konjunkturpakete, sondern Absprachen<br />

treffen über die Spielregeln in der Sozialen Marktwirtschaft , über die Verantwortung der<br />

ökonomischen und gesellschaftlichen Akteure.<br />

6. Die Deutschland AG wieder auflegen – Beteiligung als Chance<br />

In jedem Land entwickeln sich Regeln und Gepflogenheit aus der Geschichte. Sozialpartnerschaft und<br />

frühzeitige Beteiligung Betroffener haben sich in Deutschland bewährt, was nicht heißt, dass wir nicht<br />

aus guten Erfahrungen unserer Nachbarn lernen können. Es zahlt sich aber nicht aus, Gewerkschaften<br />

und ArbeitnehmerInnen mit durchsichtigen Argumenten auszuschalten oder auszutricksen.<br />

Die Macht der Sozialpartner wurde gerade in den letzten Jahren massiv eingeschränkt. Arbeitgeberverbände<br />

boten Unternehmen Mitgliedschaften ohne Tarifbindung an, Beschäftige sahen sich massiven<br />

Behinderungen gegenüber, wenn sie einen Betriebsrat gründen wollten. Auf Betriebsräte wurde massiv<br />

Druck ausgeübt <strong>vom</strong> Tarifvertrag abweichende Lösungen zu akzeptieren. Das alles hat den Gewerkschaften<br />

Mitglieder nicht gerade in die Arme getrieben. Dabei sind viele Betriebe in schwierigen Zeiten<br />

von den Betriebsräten und ganzen Belegschaften aufgefangen worden. Wer die Tarifautonomie beschädigt,<br />

bereitet den Boden für Lohndumping und Armut.<br />

Unsere Forderung:<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 78 von 106


• Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, indem sie Arbeitgeberverbänden<br />

mit Tarifbindung beitreten.<br />

• Alles, was die Tarifautonomie schwächt, muss unterbleiben.<br />

• Betriebsverfassung & Mitbestimmung sind auszubauen, damit das Interesse der Unternehmen<br />

gegen die in Schutz genommen werden können, die nur an kurzfristigen Profiten interessiert<br />

sind.<br />

7. Der Abstand zwischen Arm und Reich ist kein Naturgesetz – gegen Maßlosigkeit und Ignoranz<br />

Mit harten Vorgaben zur Erhöhung der Erträge in Konzernen wurden Löhne abgesenkt, prekäre Beschäftigung<br />

geschaffen, Zumutbarkeiten erhöht, Risiken auf die Arbeitnehmer/innen verlagert. Um<br />

nicht arbeitslos zu werden oder zu bleiben, waren viele Menschen zu weit reichenden Kompromissen<br />

bereit. Durch Unternehmensentscheidungen wurden auch Beschäftigte aus der Mittelschicht arbeitslos,<br />

die das bisher nicht für möglich gehalten hatten. Optimale Erträge und Massenentlassungen trieben<br />

die Kurse in die Höhe. Exorbitante Steigerungen der Managergehälter bei Reallohneinbußen der<br />

breiten Massen verstärken die Umverteilung von unten nach oben. Von dort floss das Kapital auf die<br />

Finanzmärkte und machte die Reichen noch reicher. Einkommen, die das 500fache des Durchschnitts<br />

betragen, sind durch nichts gerechtfertigt, schon gar nicht, wenn der Druck auf Menschen steigt, die<br />

(unverschuldet) arbeitslos werden. Politik und Wirtschaft müssen der Maßlosigkeit Einhalt gebieten.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Managergehälter müssen begrenzt werden,<br />

• prekäre Beschäftigung muss wieder zurückgefahren werden<br />

• wir brauchen eine bessere Absicherung – u.a. durch Mindestlöhne, den Übergang zu einer<br />

Erwerbstätigenversicherung in der Rentenversicherung und eine Re-Regulierung der Leiharbeit.<br />

8. Familie leben können – Zeit, Geld und Freiraum sicherstellen<br />

Junge Menschen wollen Familie sein und Familie leben können: mit Zeit für ihre Kinder, mit guten finanziellen<br />

Voraussetzungen, mit flexiblen Regelungen, die der Lebenswirklichkeit von Müttern, Vätern<br />

und Kindern entsprechen. Tatsache ist: die Arbeitswelt wurde immer stärker Taktgeber für den Alltag.<br />

Längere und ungünstige Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtung, mehr Verantwortung verringern freie Zeiten<br />

für Familien. Wie in Skandinavien muss das Leben mit Kindern in unserer Gesellschaft in allen Bereichen<br />

mitgedacht sein. Die strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien ist zu beseitigen. Gesellschaft<br />

muss sich so verstehen, dass Erwachsene immer auch als Familienmenschen gesehen werden.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Die Sozial- und Betriebspartner müssen die Belange der Familien noch stärker in ihre Politik<br />

und ihr praktisches Handeln einbeziehen.<br />

9. Solidarische Sicherungssysteme sind besser<br />

Das Vertrauen in unsere solidarischen, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebrachten Beiträge<br />

für soziale Sicherungssysteme – sei es die Rentenkasse, die Krankenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung<br />

– wurde in den letzten Jahren systematisch erschüttert. Angeblich niedrige Renditen<br />

und die fehlende Demografiefestigkeit der gesetzlichen Rente sollten die Versicherten in die Arme der<br />

privaten Anbieter treiben. Die Finanzmarktkrise zeigt, dass vorsichtig disponierende Menschen, die<br />

keine Superrenditen erwarteten es richtig gemacht haben. Gleichwohl haben die Einschnitte in die Systeme<br />

und unsichere Beschäftigungsverhältnisse Armut vorprogrammiert. Unsere Forderung:<br />

• Wir wollen eine Rehabilitierung der solidarisch finanzierten Systeme.<br />

• Wir wollen eine gesetzliche Rentenversicherung, die auch für Geringverdiener nach einem<br />

langen Arbeitsleben zu Rentenansprüchen deutlich über der Armutsgrenze führt.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 79 von 106


• Wir wollen eine Rückkehr zur echten paritätischen Finanzierung.<br />

10. Globalisierung gerecht gestalten – internationale Verantwortung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft<br />

fördern<br />

Der globale Wettbewerb hat in den letzten Jahrzehnten vor allem den Druck auf die Industrieländer<br />

verstärkt, ohne in Entwicklungs- und Schwellenländern allen Menschen ihren Anteil an den erwirtschafteten<br />

Erträgen sicherzustellen. Vielmehr haben sich dort die Arbeitsbedingungen verschlechtert.<br />

Löhne erreichen für die Mehrzahl der Beschäftigten nicht einmal die gesetzlichen Mindeststandards.<br />

Soziale Sicherungssysteme sind in vielen Ländern Fehlanzeige. Hungerlöhne werden für teure Produkte<br />

gezahlt, Bildungsangebote für Kinder und Erwachsene fehlen, Absicherung bei Krankheit, Unfall oder<br />

Arbeitslosigkeit gibt es nicht. Das alles wirft auch Fragen auf über die Effizienz und Sinnhaftigkeit von<br />

Entwicklungsprojekten. Die internationale Gemeinschaft muss durch Zusammenarbeit aller internationalen<br />

Organisationen Mindeststandards durchsetzen helfen. Ohne Gerechtigkeit in der Welt, gibt es<br />

keinen Frieden und ohne Frieden keine Gerechtigkeit.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Die Einhaltung der Menschenrechte und der Aufbau von Wirtschaftsbeziehungen dürfen<br />

keine Gegensätze sein<br />

• Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation müssen weltweit durchgesetzt<br />

werden.<br />

• Internationale Konzerne können in eigener Verantwortung Sozial- und Umweltstandards erhöhen.<br />

11. Nachhaltig leben und arbeiten<br />

Wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Ziele zusammenzuführen, müsste das Herzstück einer<br />

kohärenten nachhaltigen Politik sein. Gleichzeitig sind Verantwortlichkeiten klar zu benennen. Es sind<br />

der Staat, die Wirtschaft, die Politik, aber eben auch die Unternehmer und Manager, die Verbraucher<br />

und Anleger, die Arbeitnehmer und Bürger, die einzelnen und die Verbände, die ihren Beitrag leisten<br />

müssen.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Wir alle können soziale und ökologische Verantwortung übernehmen,<br />

• durch individuelle Entscheidungen zugunsten optimierter Verfahren<br />

• durch die Wahl des Verkehrsmittels und/oder des Beheizungssystems.<br />

• durch Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte bei individuellen Kaufentscheidungen<br />

• durch ethische Kriterien und entwicklungspolitische Überlegungen gei Geldanlagen.<br />

1<strong>2.</strong> Grundsätze und Praxis besser verzahnen – die Lücke zwischen Feiertagsrhetorik und politischem<br />

Pragmatismus überbrücken<br />

Parteien neigen dazu, Grundsatzprogramme in langwierigen Prozessen zu erarbeiten und zu beschließen,<br />

die in der politischen Alltagsarbeit keine oder nur eine geringe Rolle spielen. In Koalitionen ist dies<br />

ohne Frage schwierig, aber nicht unmöglich. Der Schutz der Menschenwürde ist beispielsweise ein guter<br />

Maßstab für politische Entscheidungen, auch wenn es dafür keine einfachen Lösungen gibt.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Die zentralen Grundsätze müssen die tatsächliche Leitschnur der Politik sein.<br />

• Lehrstühle für Sozial- und Wirtschaftsethik sind systematisch zu etablieren und die interdisziplinäre<br />

Zusammenarbeit mit volks- und betriebswirtschaftlichen Lehrstühlen und ingenieurswissenschaftlichen<br />

Fakultäten zu fördern .<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 80 von 106


13. Für eine Wirtschaftswissenschaft, die diesen Namen verdient<br />

Ökonomen sind keine Mathematiker, die exakt Ergebnisse von Marktprozessen prognostizieren können.<br />

Und sie sind nicht die Anwälte „der Wirtschaft“ vielmehr müssen sie sich ihrer politischen Funktion<br />

bewusst sein. Wir brauchen eine Rückkehr des menschlichen Maßes in die Wirtschaftswissenschaft – in<br />

mehrfachem Sinne: Ökonomie hat dem Menschen zu dienen, indem sie hilft, knappe Ressourcen so zu<br />

verwenden, dass die Menschen davon profitieren. In ihrer Methodik hat die Wirtschaftswissenschaft<br />

den „gesunden Menschenverstand“ zu berücksichtigen: Menschen verhalten sich nicht rational , wie es<br />

vereinfachende Annahmen in Modellen unterstellen. Ökonomen müssen Gesellschaftswissenschaftler<br />

und Ordnungspolitiker im Dienste der Menschen sein. Eine so verstandene Wirtschaftswissenschaft<br />

knüpft an die besten Traditionen des Ordoliberalismus an.<br />

Unsere Forderung:<br />

• Wir brauchen eine Debatte über den Sinn, den Stellenwert und die Methodik der Wirtschaftswissenschaft<br />

• Wirtschaftswissenschaft muss auch die Auswirkungen auf die Menschen und ihre Lebensverhältnisse<br />

mit in den Blick nehmen.<br />

• Wirtschaftsethik muss verpflichtender Bestandteil jedes wirtschaftswissenschaftlichen Studiums<br />

werden.<br />

Mitstreiter gewinnen!<br />

Die <strong>CDA</strong> will auf der Grundlage dieser Thesen Mitstreiter gewinnen, die in ihrem Bereich dazu beitragen,<br />

der Politik eine neue Richtung und der Gesellschaft eine neue Ausrichtung zu geben.<br />

Wir können gemeinsam aus der Krise Chancen werden lassen:<br />

• Für eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht<br />

• Für eine Wirtschaft, die den Menschen dient<br />

• Für eine Politik, die das Gemeinwohl im Blick hat<br />

• Für eine Welt, die Chancen für alle eröffnet<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Siehe Empfehlung Antrag 84.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 81 von 106


Steuerpolitik<br />

Antrag Nr.: 88<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-BV Niederrhein<br />

Betrifft: Reduzierter MwSt-Satz für medizinische Produkten und Erzeugnisse für Kinder<br />

Der <strong>CDA</strong>-Bezirksverband Niederrhein fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich nach der nächsten<br />

Bundestagswahl eine Überprüfung der Mehrwertsteuerkataloge für 19 und sieben Prozent durchzuführen,<br />

mit der Zielsetzung, Kinder- und medizinische Produkte in den reduzierten Mehrwertsteuersatz einzugruppieren.<br />

Vom <strong>CDA</strong>-Bundesverband erwarten wir, dass er die von der <strong>CDA</strong>-Niederrhein gestartete Kampagne<br />

„Sieben sind genug“ für die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte, Medikamente und medizinische<br />

Hilfsmittel auf Bundesebene übernimmt. Hierzu sollten auch Gespräche mit den Verbänden geführt<br />

werden, die die gleiche Zielsetzung haben. Beispielsweise mit dem Sozialverband VDK, Kolping und der<br />

KAB, den Krankenkassen, Ärzte- und Apothekerverbänden.<br />

Begründung:<br />

Die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Steuerermäßigungen geht auf die Einführung des Umsatzsteuersystems<br />

am 1. Januar 1968 zurück. Nach Vorgaben der EU dürfen die Mitgliedsstaaten ein oder zwei<br />

ermäßigte Steuersätze anwenden. Demnach gewährt der deutsche Gesetzgeber einen ermäßigten Steuersatz<br />

von sieben Prozent. Dieser gilt in Deutschland für Güter des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel,<br />

Öffentlicher Personennahverkehr, Zeitungen und Bücher sowie bestimmte Kunstgegenstände.<br />

Eine Ausweitung der Produkte oder Dienstleistungen, für die ein reduzierter Mehrwertsteuersatz erhoben<br />

wird, ist notwendig. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums beträgt der Anteil des Aufkommens<br />

zum ermäßigten Satz rund zehn Prozent des Gesamtaufkommens der Umsatzsteuer. Für die Ausweitung<br />

des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Arzneimittel wurden für das Jahr 2008 3,7 Milliarden Euro<br />

berechnet, für klassische Kinderprodukte wie Babywindeln und Kinderwagen 300 Millionen Euro.<br />

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen der ermäßigte Satz für Medikamente nicht gilt. So erheben<br />

Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />

Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Finnland zum Teil<br />

erheblich verringerte Sätze. In Irland, Zypern, Malta und das Vereinigte Königreich gilt sogar der Nullsatz<br />

auf Arzneimittel.<br />

In der Vergangenheit hat es bereits Versuche gegeben, den Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes<br />

auszuweiten. In der Hamburger Erklärung <strong>vom</strong> 11. Februar 2008 fordert das Präsidium der<br />

CDU Deutschlands im Rahmen einer familienfreundlichen Politik weiter zu prüfen, bei welchen Kinderartikeln<br />

der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewendet werden kann. Ziel ist es, typische Kleinkind- und Kinderprodukte<br />

des täglichen Bedarfs hierunter zu fassen.<br />

Die <strong>CDA</strong> Niederrhein hat 2008 mit einer Postkartenaktion eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für<br />

Medikamente und Babyprodukte auf sieben Prozent gefordert. Gemeinsam mit dem Sozialverband VDK<br />

wurden über 60.000 Karten an das Bundeskanzleramt versandt.<br />

Die EU-Finanzminister haben am 10. März <strong>2009</strong> beschlossen, dass Mitgliedsstaaten den ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />

auf bestimmte Dienstleistungen wie etwa Restaurationsbetriebe oder Handwerksleistungen<br />

ausweiten können.<br />

Auch die CSU fordert eine Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes. Sie hatte bereits die Anwendung<br />

des Sieben-Prozent-Satzes auf Sesselliftfahrten zum 1. Januar 2008 durchgesetzt.<br />

Gegenfinanzierung<br />

Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Medikamente würde die Beitragszahler zur Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

entlasten. Die Beiträge könnten stabilisiert werden. Eine Umschichtung von den Lohnzusatzkosten<br />

hin zu einer allgemeinen Steuerfinanzierung ist ein zentrales Anliegen der <strong>CDA</strong>. Stabile Beiträge<br />

bilden einen Anreiz für mehr Beschäftigung. Es ist einfacher, die Sozialversicherung von Steuerlasten zu<br />

befreien, als sie von den Versicherten über Steuern erst einzunehmen und sie dann per Umschichtung an<br />

die Krankenkassen zurückzugeben.<br />

Nach Berechnungen des Instituts für Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit würde ein Prozent weniger<br />

Lohnzusatzkosten rund 100.000 zusätzliche sozial versicherte Arbeitsplätze schaffen. 100.000 Arbeits-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 82 von 106


lose in Beschäftigung zu bringen bedeuten für die öffentlichen Kassen etwa zwei Milliarden Euro Entlastung.<br />

Da in fast allen EU-Staaten ein ermäßigter oder gar Nullsatz für Arzneimittel gilt, würde eine Anpassung in<br />

der Bundesrepublik den deutschen Apotheken in Grenznähe wieder mehr Wettbewerbschancen eröffnen.<br />

Die angestrebte Harmonisierung der Steuersätze auf EU-Ebene darf nicht nur aufwärtsgehen, sondern<br />

muss auch nach unten möglich sein.<br />

Dies muss nach der Bundestagswahl am 27. September im Rahmen einer großen Steuerreform geschehen.<br />

In den Bereichen mit hohem Wettbewerbsdruck, wie im Bereich Kinderprodukte, zwingt dieser die Unternehmen,<br />

Kostenermäßigungen über die Preise an den Kunden weiterzugeben. Wir erwarten von der Pharmaindustrie<br />

ein Moratorium mit der Zusicherung, dass auch sie Steuersenkungen über die Preise weitergibt.<br />

Ursprünglich sollten die Einnahmen aus der letzten Tabaksteuererhöhung von über vier Milliarden Euro an<br />

die Krankenkassen gehen. Sie wurden in den Haushalt umgelenkt. Dieser Fehler muss korrigiert werden.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschlüssen <strong>CDA</strong>-Bundestagung 2007.<br />

Antrag Nr.: 89<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-Landesverband Oldenburg<br />

Betrifft: Mehrwertsteuer für Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel senken<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert, die Mehrwertsteuer für Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel von derzeit 19% auf<br />

den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% zu senken.<br />

Begründung:<br />

Viele Menschen sind auf Medikamente angewiesen wie auf das tägliche Brot. Doch im Gegensatz zu Lebensmitteln<br />

müssen sie auf Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel den vollen Mehrwertsteuerbetrag<br />

von 19 Prozent entrichten.<br />

In den meisten anderen Europäischen Ländern ist im Vergleich die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel deutlich<br />

reduziert oder wird sogar gar nicht erhoben.<br />

Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent würde zu einer spürbaren finanziellen Entlastung für alle<br />

Patienten und Versicherten sowie der Arbeitgeber führen und gleichzeitig das Mehrwertsteuersystem sozialer<br />

gestalten.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschlüssen <strong>CDA</strong>-Bundestagung 2007.<br />

Antrag Nr.: 90<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-LV Hamburg<br />

Betrifft: Mehrwertsteuer für bestimmte Produkte senken<br />

Die <strong>CDA</strong> Deutschlands setzt sich dafür ein, dass die Zuordnung von Waren und Gütern auf den ermäßigten<br />

und den regelhaften Mehrwertsteuersatz nach § 12 UStG hinsichtlich ihrer sozial- und familienpolitischen<br />

Nachvollziehbarkeit überprüft wird.<br />

Begründung:<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 83 von 106


Vor dem Hintergrund der zurückliegenden Mehrwertsteuer-Erhöhung stellt sich die Frage, ob die<br />

Zuordnung der einzelnen Waren und Güter auf den ermäßigten bzw. vollen Mehrwertsteuersatz den<br />

Anforderungen an eine soziale Ausgewogenheit genügt.<br />

So gibt es verschiedene Güter des täglichen Bedarfs, die zum vollen Mehrwertsteuersatz von derzeit 19<br />

Prozent gehandelt werden müssen, wie beispielsweise Kinderkleidung und Kinderspielzeug.<br />

Demgegenüber stehen Güter des nicht täglichen, gehobenen Bedarfs, die unverständlicher Weise unter<br />

den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fallen. Hierzu zählen zum Beispiel Zuchtpferde und<br />

Kunstgegenstände.<br />

An diesem Beispiel wird deutlich, dass es in der Mehrwertsteuer-Landschaft in Deutschland Spielräume in<br />

beide Richtungen gibt: Steuerermäßigungen und Steuererhöhungen. Diese Spielräume sollten aus<br />

haushalts-, sozial- und familienpolitischen Gründen in beide Richtungen konsequent genutzt werden.<br />

Gerade die Finanzkraft von gering- und durchschnittlich verdienenden Familien mit Kindern ist oft<br />

angespannt und verdient angesichts des demographischen Wandels unsere besondere Unterstützung.<br />

Diese Familien werden aber durch unverständliche Mehrwertsteuerbelastungen, wie im Bereich<br />

Kinderbekleidung, unnötig strapaziert.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschlüssen <strong>CDA</strong>-Bundestagung 2007.<br />

Antrag Nr.: 91<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>-LV Hessen<br />

Betrifft: Besteuerung von Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Arbeitswelt / Besteuerung von Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes<br />

„Eine Abfindung für Arbeitnehmer wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes muss deutlich geringer besteuert<br />

werden als reguläres Einkommen. Dies kann im Einzelnen bedeuten: (1) Die Streichung der früher gültigen<br />

Vergünstigung von Abfindungen durch niedrigeren Steuersatz und deren steuerliche Verteilung der<br />

Abfindung auf mehrere Jahre ist aufzuheben. (2) Analog der steuerfreien Rücklage nach & 6 b EStG können<br />

Rücklagen in gesetzliche, betriebliche und nicht kapitalisierbare private Altersvorsorge gebildet werden. (3)<br />

Abfindungen, die als Rücklage nach Abs. (2) in die Altersvorsorge eingehen, dürfen nicht nach ALG II als<br />

Vermögen herangezogen werden.“<br />

Begründung:<br />

1. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, erhalten nicht selten Abfindungsbeträge von ihrem<br />

bisherigen Arbeitgeber als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Gerade bei älteren Arbeitnehmern<br />

ist die Abfindung wichtig, um nach langer Arbeitsphase einen finanziellen Sockel zu haben,<br />

um Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Die Chancen auf einen baldigen neuen Arbeitsplatz haben<br />

sich häufig weiter verschlechtert. Das gilt besonders in Zeiten der anhaltenden Wirtschaftskrise.<br />

<strong>2.</strong> Eine Abfindung wird regelmäßig auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet. Gleichzeitig<br />

wird die mittel- und langfristige Zwecksetzung der Abfindung zur der Sicherung des Lebensunterhaltes<br />

steuerlich weitestgehend ignoriert. Eine Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes wird<br />

praktisch genauso besteuert wie ganz normales Einkommen. Durch die Höhe der Abfindung nach<br />

einem langen Arbeitsleben bei einem Arbeitgeber kommt ein (früherer) Arbeitnehmer nicht selten<br />

in einen deutlich höheren Satz oder gar in den Höchstsatz der Steuerprogression. Der dadurch anwendbare<br />

höhere Steuersatz ist verfehlt und ungerecht. Die Möglichkeiten einer eigenverantwort-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 84 von 106


lichen Überbrückung von Arbeitslosigkeit werden eingeschränkt. Die Abhängigkeit von sozialen<br />

Transferleistungen wird verstärkt. Das ist ordnungspolitisch das falsche Zeichen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an die Arbeitnehmergruppe.<br />

Antrag Nr.: 92<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV BaWü<br />

Betrifft: Sparerfreibetrag erhöhen<br />

Die <strong>CDA</strong>- Bundestagung möge beschließen:<br />

Die Bundesregierung und die CDU/CSU Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Sparerfreibetrag bei<br />

der Zinsabschlags- und Kapitalertragssteuer so zu erhöhen, dass eine selbstverantwortliche Altersvorsorge<br />

möglich ist.<br />

Begründung:<br />

Die Absenkung des Sparerfreibetrags auf 800/1600 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) führt da zu, dass<br />

außerhalb der Riester- und Rürupversicherungen sowohl das Bausparen wie auch Sparpläne unattraktiv<br />

sind. Eine selbstverantwortliche Altersvorsorge ist damit erheblich eingeschränkt.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme in folgender Fassung:<br />

Die Bundesregierung und die CDU/CSU Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Sparerfreibetrag bei<br />

der Zinsabschlags- und Kapitalertragssteuer zu erhöhen.<br />

Antrag Nr.: 93<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Rhein-Erft<br />

Betrifft: Änderung des Erbschaftssteuerrechtes<br />

Die Delegierten des <strong>CDA</strong>-Bundestagung mögen beschließen, das zum 01. Januar <strong>2009</strong> in Kraft getretene<br />

Erbschaftssteuerrecht (ErbStRG) so zu ändern, dass auch Geschwister und familiennahe Angehörige den<br />

vollen Steuerfreibetrag geltend machen können bzw. völlig auf die Erbschaftssteuer zu verzichten, so wie<br />

dies beispielsweise in Österreich der Fall ist.<br />

Es ist weder nachvollziehbar, dass eine geerbte Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnt werden<br />

muss, noch die Forderung nach Fortführung eines Betriebes von bis zu 10 Jahren, um keine Erbschaftssteuer<br />

zu bezahlen, bestehen bleibt.<br />

Begründung:<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt, doch<br />

hätte der Gesetzgeber nicht notwendigerweise ein solch bürokratisches, familienfeindliches und mittelstandfeindliches<br />

Gesetz beschließen müssen.<br />

Es ist unbegreiflich, dass mit den Stimmen der CDU/CSU der Begriff einer „Kernfamilie“ eingeführt wurde,<br />

zu der beispielsweise Geschwister nicht mehr gehören. Geschwister werden im neuen Erbschaftsteuerrecht<br />

wie Familienfremde behandelt!<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 85 von 106


Für die Betriebe ist die Erbschaftssteuer eine „reine Abgabe auf Eigentümer und Unternehmer“. Keine einzige<br />

Kapitalgesellschaft musste bisher einen Cent aus ihrem Vermögen zur Zahlung von Erbschaftssteuern<br />

begleichen. Dies ist absolut das falsche Signal und zielt in der Krise vor allem gegen den Mittelstand.<br />

Es ist sogar zu überlegen, im Zuge weiterer grundlegender Korrekturen der Erbschaftsteuer den Bundesländern<br />

die Erbschaftssteuer zu übertragen. Dafür gibt es gute Gründe:<br />

1. Für ein bundesweites Erbschaftsteuerrecht gibt es keine Notwendigkeit.<br />

Dafür spricht insbesondere, dass bundeseinheitlich geregelte Freibeträge sich ganz unterschiedlich<br />

auswirken. Ein Einfamilienhaus in einer strukturschwachen Gegend hat z. B. einen erheblich niedrigeren<br />

Wert als in einem attraktiven Ballungsraum. Die einheitlichen Freibeträge des geltenden<br />

Rechts führen zur unterschiedlichen und damit ungleichen Behandlung der Erben.<br />

<strong>2.</strong> Die Zuständigkeit der Länder für die Erbschaft- und Schenkungsteuer entspricht dem Gedanken des<br />

Wettbewerbsföderalismus und setzt den Subsidiaritätsgrundsatz um.<br />

Es kommt zu einem Wettbewerb zwischen den Bundesländern um die mittelstandsfreundlichste Erbschaftsteuerregelung;<br />

kluge Bundesländer werden sie abschaffen.<br />

3. Den Ländern das uneingeschränkte Entscheidungsrecht darüber einzuräumen, ob sie die Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer erheben wollen und wenn ja, den Tarif festzulegen, ist nahe liegend;<br />

denn<br />

• das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer fließt ohnehin bereits jetzt vollständig<br />

den Ländern zu.<br />

• die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Bagatellsteuer, die etwa 0,8 Prozent des Steueraufkommens<br />

ausmacht. Da die <strong>vom</strong> Bundesverfassungsgericht geforderte realitätsnähere Bewertung<br />

der verschiedenen Vermögensgegenstände bzw. -arten tendenziell zu höheren Verwaltungskosten<br />

führen dürfte, wird das Verhältnis des Steueraufkommens zu den Erhebungskosten<br />

zukünftig noch schlechter. Aus diesem Grund liegt es auf der Hand, auf die Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer ganz zu verzichten.<br />

• Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine typische Substanzsteuer. Sie knüpft nicht an den<br />

Tatbestand der Einkommensentstehung, sondern an den Eigentumsübergang an. Das mit der<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuerte Vermögen ist bei seiner Entstehung bereits vielfach<br />

besteuert worden. Erblasser und Erben haben kein Verständnis dafür, dass auf z. T. mehrfach<br />

versteuertes Vermögen im Erb- oder Schenkungsfall nochmals Steuern zu zahlen sind, zumal die<br />

Erträge des übertragenen Vermögens auch weiterhin der Besteuerung unterliegen. Die langfristige<br />

Bildung von Vermögen – auch über den eigenen Tod hinaus – ist positiv für die Volkswirtschaft,<br />

da in der Regel am Kapitalmarkt oder in Immobilien investiert wird. Die Erbschaftsteuer<br />

ist leistungsfeindlich und kann ein zusätzliches Motiv für Steuerflucht darstellen.<br />

• International gibt es einen Wettbewerb um die Ansiedlung von kapitalstarken Bürgern. Hierbei<br />

gehen die Länder unterschiedliche Wege: Einzelne Länder wie beispielsweise Schweden haben<br />

die Erbschaftsteuer abgeschafft, andere wie Österreich lassen sie auslaufen, Frankreich<br />

plant, mehr als 90 Prozent der Erbfälle steuerfrei zu stellen, wieder andere Länder wie Polen stellen<br />

Ehepartner und Kinder von der Erbschaftsteuer frei. Diesem Wettbewerb muss Deutschland<br />

sich stellen, wenn die weitere Flucht von Sparern und Vermögensbesitzern ins Ausland gestoppt<br />

werden soll. Die Schweiz macht vor, wie ein solches föderales Erbschaftsteuersystem funktioniert:<br />

Jeder Kanton hat seine eigene Erbschaftsteuer oder verzichtet bewusst darauf. Dabei<br />

können regionale Unterschiede bei der Bewertung von Immobilien berücksichtigt werden. Dieser<br />

interkantonale Wettbewerb bei der Erbschaftsteuer funktioniert problemlos.<br />

• Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fließt zu 100 % in die Haushalte der Länder. Im Jahr 2007<br />

betrug das Aufkommen rd. 4,2 Mrd. Euro. Rund ein Viertel des bundesweiten Aufkommens<br />

geht bei den Finanzämtern in NRW ein. Drei Viertel des Aufkommens stammen aus den Ländern<br />

Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. In Ostdeutsch-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 86 von 106


land fällt das Einkommen aus der Erbschaftsteuer sehr gering aus. So überweisen die 1,8 Millionen<br />

Hamburger dreimal so viel Erbschaftsteuer an den Fiskus wie die 13,3 Millionen Ostdeutschen.<br />

Während das Erbschaftsteueraufkommen in Hamburg im Jahr 2007 124 Euro je Einwohner<br />

betrug, wies Mecklenburg-Vorpommern nur 4 Euro auf. Allerdings müssen auch diese Länder<br />

Personal in der Verwaltung und den Finanzgerichten vorhalten, das sich mit der Steuer befasst.<br />

In den einnahmeschwachen Ländern decken deshalb die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer<br />

nicht mal die Kosten für Personal und Verwaltung.<br />

4. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2006 entschieden, dass die unterschiedlich hohe Bewertung<br />

verschiedener Vermögensarten gegen das Grundgesetz verstößt, und hat dem Gesetzgeber<br />

eine Frist zur Neuregelung gesetzt.<br />

Die von der schwarz-roten Koalition jetzt erzielte Einigung wird den Anforderungen nicht gerecht:<br />

• Sie ist familienfeindlich, da für Geschwister, Neffen, Nichten und nichteheliche Lebensgemeinschaften<br />

eine drastische Steuererhöhung stattfindet. Schon bei kleinen Erbschaften ab €<br />

20.000 wird ein Eingangssteuersatz von 30% auf die Vermögenssubstanz fällig, bei größeren sogar<br />

50%. Dies kommt einer Teilenteignung vieler Erben gleich.<br />

• Die Pläne der Koalition sind mittelstandsfeindlich, da sie Familienunternehmen gegenüber börsennotierten<br />

Kapitalgesellschafen enorm benachteiligen. Die Steuerverschonung für den Betriebsübergang<br />

ist an äußerst schwer erfüllbare Bedingungen gebunden und somit der absolute<br />

Ausnahmefall.<br />

• Die Erbschaftsteuerreform kostet Arbeitsplätze. Die Einhaltung der Lohnsumme über 10 oder<br />

7 Jahre als Voraussetzung der Steuerverschonung ist realitätsfern und erschwert gerade in Zeiten<br />

eines Wirtschaftsabschwunges notwendige Umstrukturierungen. Sie gibt außerdem Anreize,<br />

vor einer Betriebsübergabe Arbeitsplätze abzubauen, um die Lohnsumme vor dem Übergang<br />

möglichst gering zu halten.<br />

• Hinzu kommt der enorme Bürokratieaufwand. Die Regelungen zum Betriebsübergang sind kompliziert<br />

und für den durchschnittlichen Familienunternehmer ohne fremde Hilfe nicht verständlich.<br />

Auch die Regelungen für die Vererbung von selbstgenutztem Wohneigentum sind ohne die<br />

Hilfe von Steuerberatern kaum zu bewältigen.<br />

• Die neuen Regelungen sind nicht zuletzt sehr streitanfällig, da auch das neue Gesetz in absehbarer<br />

Zeit wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen dürfte. Grund: Die unterschiedliche<br />

Behandlung der Vermögensarten widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.<br />

Wer kann schon ahnen, wie sich die wirtschaftliche Situation in den kommenden Jahren entwickelt<br />

oder wer kann eine geerbte Immobilie bewohnen, obwohl er selber eine besitze und bewohnt<br />

bzw. beruflich an einem anderen Ort lebt als an dem, wo die geerbte Immobilie steht?<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Ablehnung.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 87 von 106


Antrag Nr.: 94<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Progressionsvorbehalt bei steuerfreien sozialen Zuwendungen abschaffen<br />

Der <strong>CDA</strong>-Bundesvostand wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Progressionsvorbehalt<br />

bei der Zahlung steuerfreier sozialer Zuwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung/des<br />

Lohnsteuerjahresausgleich abgeschafft wird.<br />

Begründung:<br />

Steuerfreie soziale Leistungen müssen auch im Ergebnis steuerfrei bleiben.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 95<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> BV Nordbaden<br />

Betrifft: Finanztransaktionssteuer einführen<br />

Der <strong>CDA</strong> Bezirksverband Nordbaden fordert die <strong>CDA</strong> Bundestagung auf, sich über die CDU Bundestagsfraktion,<br />

für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa und weltweit einzusetzen, so z.B. für<br />

die Fortentwicklung der Tobinsteuer.<br />

Begründung:<br />

Bereits ein geringer Steuersatz (0,1 % - 0,5 %) auf Devisentransaktionen würde helfen, eine Stabilisierung<br />

und Beruhigung der internationalen Finanzmärkte in einem ersten Schritt herbeizuführen und Währungsspekulationen<br />

einzudämmen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand mit der Maßgabe, diesen Antrag ebenfalls an die Arbeitsgruppe<br />

weiterzuleiten, die einen über den Leitantrag zur Soziale Marktwirtschaft hinausreichenden Beschluss vorbereiten<br />

soll (siehe Empfehlung Antrag 84).<br />

Antrag Nr.: 96<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> BV Nordhessen<br />

Betrifft: Steuersystem umfassend reformieren<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

Der Gesetzestext-Vorschlag „Gesetz zur Einkommensbesteuerung und Existenzsicherung (EBESG)“, die<br />

Grundzüge hierzu, sowie das Thesenpapier „Strukturreform der öffentlichen Finanzen und zuständigen<br />

Verwaltung“ wird dem neuen Bundesvorstand zur weiteren Beratung zugeleitet.<br />

Der Bundesvorstand wird gebeten, zur weiteren Beratung und Umsetzung eine Arbeitsgruppe zu bilden,<br />

die sich aus Mitgliedern des Bundesvorstandes und weiteren fachkundigen Mitgliedern zusammensetzt.<br />

Gesetzestext - Vorschlag<br />

Gesetz zur Einkommensbesteuerung und Existenzsicherung (EBESG)<br />

§ 1 Steuerpflicht<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 88 von 106


(1) Unbeschränkt Einkommensbesteuerungspflichtig sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder Deutsche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, mit dem Welteinkommen.<br />

(2) Inland im Sinne dieses Gesetzes ist auch der der Bundesrepublik Deutschland zuste-hende Festlandsockel,<br />

soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresun-tergrundes erforscht oder ausgebeutet<br />

werden.<br />

(3) Beschränkt Einkommensbesteuerungspflichtig sind alle anderen Personen, die nicht unter § 1 (1) fallen.<br />

Der Besteuerung für diese Personen unterliegen das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, aus<br />

selbständiger und gewerblicher Tätigkeit, sowie Zinserträge und Kursgewinne, die im Inland erzielt werden.<br />

Der Verlustausgleich mit im Ausland erzielten Einkommen ist unzulässig. Auf Antrag sind die Einkommen<br />

mit der Anrechnungssteuer ( § 14) abgegolten.<br />

§ 2 Existenzminimum<br />

(1) Personen im Sinne des § 1 (1) haben ein Anrecht auf Existenzsicherung.<br />

(2) Das Existenzminimum beträgt 6.060 € im Kalenderjahr.<br />

(3) Das Existenzminimum beträgt 4.200 € im Kalenderjahr für jedes Kind. Kinder im Sinne dieses Gesetzes<br />

sind Personen, die bei den Eltern oder eines Elternteils oder Pflegeeltern oder Pflegeelternteils wohnen und<br />

kein wesentliches eigenes Einkommen erzielen. Unwesentlich ist ein Einkommen von 1.860 € im Kalenderjahr.<br />

(4) Das Existenzminimum erhöht sich im Kalenderjahr um<br />

a. ) 1.200 € bei ehrenamtlicher Tätigkeit<br />

b. ) 1.560 € bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung i. S. v. SGB II<br />

c. ) 310 € bei einer Behinderung mit einem Grad von 25 und 30<br />

430 € bei einer Behinderung mit einem Grad von 35 und 40<br />

570 € bei einer Behinderung mit einem Grad von 45 und 50<br />

720 € bei einer Behinderung mit einem Grad von 55 und 60<br />

890 € bei einer Behinderung mit einem Grad von 65 und 70<br />

1.060 € bei einer Behinderung mit einem Grad von 75 und 80<br />

1.230 € bei einer Behinderung mit einem Grad von 85 und 90<br />

1.430 € bei einer Behinderung mit einem Grad von 95 und 100<br />

(4) Das Existenzminimum nach Absatz 2, kann gekürzt werden, wenn Personen Maßnahmen zur Aufnahme<br />

von zumutbarer Arbeit ablehnen. Die Entscheidung trifft die mit der Umsetzung des SGB II beauftragte<br />

Behörde und ist bindend.<br />

(5.) Personen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, haben kein Anrecht auf Siche-<br />

rung des Existenzminimums.<br />

(6.) Bei Personen, die im Rahmen des Hotelkostenprinzips versorgt sind, und diese Kosten aus eigenem<br />

Einkommen und/oder Vermögen nicht tragen können, erhalten ein Existenzminimum von 1.200 € im Kalenderjahr.<br />

(7.) Bei der Gewährung des Existenzminimums ist das eigene Vermögen unter Berück-sichtigung des<br />

Schonvermögens i. S. d. § 7 mit anzurechnen.<br />

§ 3 Einkommen<br />

(1) Der Einkommensbesteuerung unterliegt das Einkommen eines Kalenderjahres<br />

(2) Einkommen i. S. d. Gesetzes sind alle Einnahmen nach Abzug der Ausgaben, insbe-sondere die eine Person<br />

aus Erwerbstätigkeit, Erwerbserträgen oder Vermögensmeh-rungen, sowie Zahlungen von Dritten,<br />

erzielt bzw. erhält.<br />

(3) Zu den Einnahmen aus Erwerbstätigkeit gehören auch geldwerte Vorteile. Dies sind<br />

Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich an Stelle von Arbeits-<br />

lohn erbringt oder zur Verfügung stellt.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 89 von 106


(4) Mehrbedarfe im Sinne des SGB II sind kein Einkommen und bleiben bei der Ein-kommensermittlung<br />

außer Betracht.<br />

§ 4 Ausgaben<br />

(1) Ausgaben i. S. d. Gesetzes sind abzugsfähige Aufwendungen, die für die Lebensfüh-rung anfallen oder<br />

im Zusammenhang mit den Einnahmen i. S. d. § 3 (2) stehen.<br />

(2) Aufwendungen, die überwiegend durch die Lebensführung, aber auch durch Er-werbshandeln mit veranlasst<br />

sind, sind bei den Aufwendungen der Lebensführung abzugsfähig, soweit es sich um Ausgaben i. S. d. §<br />

4 (1) handelt.<br />

(3) Abzugsfähig i. S. d. § 4 (1) sind die Aufwendungen für<br />

- gesetzliche Sozialversicherung<br />

- Versicherungsbeiträge, auch für Familienangehörige<br />

- Mietzahlungen in angemessener Höhe<br />

- Schuldzinsen bei eigengenutzten Wohnraum<br />

- Wertverzehr mindestens in Höhe der Abschreibung oder der höheren Tilgung für<br />

eigengenutzten Wohnraum (Familienwohnheim) in angemessener Höhe<br />

- Instandsetzungskosten für eigengenutzten Wohnraum (Familienwohnheim)<br />

- Unterhaltszahlungen<br />

- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in tatsächlicher Höhe oder 0,50 €<br />

pro selbstgefahrenen km<br />

- 600 € pauschal im Kalenderjahr bei nichtselbständiger Tätigkeit<br />

- doppelte Haushaltsführung auf Grund beruflicher Veranlassung mit den tatsächlichen<br />

Miet- und Mietnebenkosten, sowie Mehraufwand für Verpflegung i. H. von 15 €<br />

arbeitstäglich<br />

- vermögenswirksame Leistungen<br />

- Unterbringung in ein Heim, soweit sie nicht durch Dritte getragen werden<br />

- Haushaltshilfen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses<br />

- außergewöhnliche Belastungen. Dies sind Kosten für die Berufsausbildung oder<br />

Berufsweiterbildung, Aufwendungen im Krankheitsfall, incl. Fahrtkosten, Pflegekosten für nahe Angehörige,<br />

pauschal mit 924 €,soweit die Kosten nicht durch Dritte über-<br />

nommen werden, Beerdigungskosten, soweit die Kosten aus eigenen Einkommen und<br />

Vermögen nicht bestritten werden kann. Das Schonvermögen bleibt unberührt (§ 7)<br />

- Zuwendungen, Spenden und Beiträge zu mildtätigen und kirchlichen Zwecken i. S. d.<br />

§§ 52-53 AO, sowie an politische Parteien i. S. d. § 2 des Parteiengesetzes<br />

Die Abzugsfähigkeit und die Voraussetzungen werden durch eine Rechtsverordnung<br />

geregelt.<br />

bei Vermietungs- und Verpachtungseinkommen<br />

- Schuldzinsen<br />

- Wertverzehr mindestens in Höhe der Abschreibung oder der höheren Tilgung<br />

- Instandsetzungskosten<br />

- sonstige Kosten, die im ursächlichen mit der Vermietung und Verpachtung stehen<br />

und nicht unter § 4(2) fallen.<br />

bei Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit)<br />

- der Wertverzehr mindestens in Höhe der Abschreibung oder der höheren Tilgung<br />

- alle Kosten die unmittelbar durch die selbständige Erwerbstätigkeit entstehen und<br />

nicht unter § 4 (2) fallen<br />

(4) Mietzahlungen, die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen, Abschreibung und Tilgung bei selbstgenutzten<br />

Wohnraum i. S. d. § 4 (3) richten sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt, Wohnungsgröße, einschließlich<br />

deren Einkommen, sowie dem Mietpreisspiegel (§ 9).<br />

§ 5 Vermögensbesteuerung<br />

(1) Vermögen bis zu einer Höhe von 250.000 € bleiben steuerfrei.<br />

(2) Für jede Person in der Haushaltsgemeinschaft erhöht sich der Freibetrag<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 90 von 106


um weitere 250.000 €.<br />

(3) Steuerfrei ist weiterhin der selbstgenutzte Wohnraum (Familienwohnheim).<br />

(4) Steuerfrei ist das notwendige Betriebsvermögen.<br />

(5) Steuerfrei ist der Hausrat, soweit er 50.000 € nicht überschreitet.<br />

§ 6 Bemessungsgrundlage für die Vermögensbesteuerung<br />

In die Berechnung des Vermögens sind folgende Werte mit einzubeziehen:<br />

- Bankguthaben mit dem Nennwert<br />

- Wertpapiere mit dem Jahresmittelkurs<br />

- Gebäude und Grundstücke mit den Anschaffungswert abzüglich Wertverzehr<br />

- Lebensversicherungen mit dem Rückkaufswert oder dem tatsächlichen Auszahlungs-<br />

Betrag<br />

- PKW’s mit dem Listenpreis abzüglich Wertverzehr<br />

- Kunstgegenstände mit dem Verkehrswert<br />

- sonstige Wertgegenstände mit dem Verkehrswert<br />

- sonstige Forderungen mit dem Nennwert<br />

Nicht der Vermögensbesteuerung unterliegen<br />

- selbstgenutzter Wohnraum (Familienwohnheim)<br />

- notwendiges Betriebsvermögen<br />

§ 7 Bemessungsgrenze für das Existenzminimum (Schonvermögen)<br />

Unschädlich sind Vermögenswerte, wenn sie folgende Wertgrenzen nicht übersteigen:<br />

- PKW’s mit einem Zeitwert von nicht mehr als 7.500 €<br />

- Vorsorgemaßnahmen für das Alter von nicht mehr als 16.750 €<br />

- eigengenutztes Familienwohnheim<br />

- Werte aus Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen und sonstigen<br />

Vermögensgegenständen von nicht mehr als 10.050 €<br />

§ 8 Nichtanwendung des § 7<br />

Die Bemessungsgrundlage für das Existenzminimum i. S. d. § 7 wird nicht angewandt,<br />

wenn die Person einer Erwerbstätigkeit nachgeht und die Aufwendungen i. S. d. § 4 die Einnahmen i. S. d. §<br />

3 übersteigen. Dies gilt auch bei der Aufnahme von Arbeitsgelegen-heiten mit Mehraufwendung i. S. d. SGB<br />

II.<br />

§ 9 Angemessenheit von Wohnraum i. S. d. § 4 (3)<br />

(1) Angemessen ist eine maximale Wohnfläche von 50m² bei einer Person, 60 m² bei 2 Personen, 75 m² bei<br />

drei Personen, 90 m² bei vier Personen. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um 10 m².<br />

(2) Die Heizkostenpauschale beträgt bei einer Person 636 €, bei Partnergemeinschaften<br />

792 €, zuzüglich 168 € pro weitere Person im Haushalt jährlich.<br />

(3) Ist die Wohnung gemietet, ist nur die in Absatz 1 genannte Wohnfläche bezogene anteilige Miete abzugsfähig.<br />

(4) Die Miethöchstgrenze richtet sich nach dem amtlichen Mietwohnspiegel.<br />

(4) Bei selbstgenutzten Wohneigentum (Familienwohnheim) sind die Aufwendungen für<br />

den Wertverzehr nur anteilig bis zu der unter Absatz 1 genannten Wohnungsgröße<br />

abzugsfähig.<br />

§ 10 Zuschuss zu gemieteten Wohnraum (Wohngeld) und selbstgenutztem Wohnraum<br />

(Lastenzuschuss)<br />

(1) Mieter haben einen Anspruch auf Wohngeld, wenn das durch Rechtsverordnung<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 91 von 106


festgelegte Einkommen erreicht wird.<br />

(2) Eigentümer eines Gebäudes (Familienwohnheim) haben einen Anspruch auf La-stenzuschuss, wenn das<br />

durch Rechtsverordnung festgelegte Einkommen erreicht wird.<br />

Bemessungsgrundlage ist die Wertminderung, höchstens die Vergleichsmiete.<br />

(3) Der Zuschuss wird auf die nach § 4 (1) abzugsfähigen Kosten für Mietzahlungen oder Wertverzehr angerechnet.<br />

(4) Der Zuschuss mindert nicht den Existenzminimum nach § <strong>2.</strong><br />

§ 11 Wertminderung<br />

(1) Die Wertminderung beträgt 2,5 v. H. bei Gebäuden und Grundstücken im Kalender-<br />

jahr.<br />

(2) Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis oder die Herstellungskosten bei Gebäuden.<br />

(3) Bemessungsgrundlage für Grundstücke ist der Kaufpreis oder der amtliche Schätz-<br />

wert an Hand der Bodenrichtwerte bei unentgeltlicher Übertragung.<br />

(4) Bei Wirtschaftsgütern beträgt die Wertminderung 10,0 v. H. im Kalenderjahr.<br />

(5) Verkürzt sich die Nutzungsdauer nach Absatz 4, kann die Wertminderung in einem<br />

Zug aufgezehrt werden.<br />

§ 12 Pflichten des Arbeitgebers<br />

(1) Der Arbeitgeber hat jedes Arbeitsverhältnis zu bescheinigen.<br />

(2) Die Bescheinigung enthält die wesentlichen Daten aus dem Arbeitsverhältnis,<br />

wie z. B. Bruttolohn, Anrechnungssteuer, Kirchensteuer auf die Anrechnungssteuer,<br />

Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, geldwerte Vorteile, vermögenswirksame<br />

Leistungen. Die nähere regelt eine Rechtsverordnung.<br />

§ 13 Steuererhebungsverfahren (Arbeitnehmer)<br />

(1) Bei der Berechnung der Anrechnungssteuer bei Arbeitnehmern ist der Bruttoar-beitslohn um die gesetzliche<br />

Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) pauschal mit<br />

20 v. H. anzusetzen, bei Arbeitnehmer, die Sozialversicherungspflichtig sind, wird der<br />

Bruttoarbeitslohn pauschal um 10 v. H. gemindert.<br />

(2) Bei mehreren Arbeitsverhältnissen kann der Arbeitnehmer die Zuordnung der Pau-schale von 600 €<br />

wählen.<br />

(3) Auf Antrag kann der Arbeitnehmer die ihm vermutlich entstehenden Kosten für Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte steuermindernd auf die Bescheinigung des Arbeitgebers übertragen lassen. Die<br />

Eintragung erfolgt durch die Finanzagentur.<br />

§ 14 Anrechnungssteuer<br />

(1) Die Anrechnungssteuer beträgt bei Arbeitnehmer 12,5 v. H. des geminderten Bruttoarbeitslohnes nach<br />

§ 13.<br />

(2) Die Anrechnungssteuer beträgt bei Renteneinkommen 12,5 v. H. der Rente abzüglich der Beiträge für<br />

Kranken- und Pflegeversicherung.<br />

(3) Die Anrechnungssteuer beträgt bei Einkommen aus Kapitalvermögen 25 v. H. der<br />

Kapitalerträge, sowie bei Einkommen aus Beteiligungen.<br />

(4) Die Anrechnungssteuer nach den Absätzen 1 und 2 können auf Antrag gemindert werden, wenn zu erwarten<br />

ist, dass keine Einkommensbesteuerung erfolgen wird. Der<br />

Antrag ist bei der Finanzagentur zu stellen.<br />

(5) Die besteuerte Person ist verpflichtet, wenn ein höherer Einkommensbesteuerungs-satz zu erwarten ist,<br />

dies der Finanzagentur anzuzeigen. Die Finanzagentur setzt die Anrechnungssteuer auf Grund der aktuellen<br />

Daten fest und meldet dies dem Arbeit-geber(n) bzw. den Rentenversicherungsträgern.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 92 von 106


§ 15 Veranlagungsarten<br />

(1) Alleinstehende werden einzeln veranlagt.<br />

(2) Eheleute oder eingetragenen Lebenspartnerschaften werden zusammenveranlagt.<br />

(3) Im Jahre des Getrenntlebens kann die Einzel- oder Zusammenveranlagung gewählt werden. Erfolgt keine<br />

Einigung ist die Zusammenveranlagung durchzuführen.<br />

§ 16 Steuertarif<br />

(1) Der Steuertarif für die Einkommensbesteuerung beginnt bei 12,5 v. H. und endet bei<br />

45 v. H. des Nettoeinkommens. Der Steuertarif ist linear-progressiv.<br />

(2) Der Steuertarif für den Vermögenszuschlag beginnt mit 2 v. H. und endet bei 7 v. H.<br />

Der Steuertarif ist linear-progressiv.<br />

§ 17 Doppelbesteuerung<br />

(1) Auf die Steuer, die auf Einkommen außerhalb des Inlands herrühren, wird die Steuer des Entsteherlandes<br />

angerechnet.<br />

(2) Die Anrechnung darf dabei nicht höher als die inländisches Einkommensbesteuerung<br />

sein.<br />

(3) Verluste, die aus Einkommen außerhalb des Inlandes entstehen, bleiben außer An-satz. Sie können nur<br />

mit positiven Einkommen der gleichen Einkommensart verrechnet werden.<br />

§ 18 Auszahlung des Existenzminimums, Wohngeld, Lastenzuschuss<br />

(1) Zuständig für die Auszahlung des Existenzminimums, des Wohngeldes und des Lastenzuschusses ist die<br />

Finanzagentur. Einkommensänderungen sind der Finanzagen-tur unverzüglich anzuzeigen.<br />

(2) Die Auszahlung des Existenzminimums für Kinder i. S. d. § 2 (3) erfolgt monatlich im Voraus. Einkommensänderungen<br />

sind der Finanzagentur unverzüglich anzuzeigen.<br />

Grundzüge für ein Einkommensbesteuerungs- und Existenzsicherungsgesetz (EBESG)<br />

1. Ausgangslage<br />

- 155 Sozialleistungen durch 37 Behörden mit unterschiedlichen Berechnungssystemen<br />

- umfangreichste und sehr komplizierte Steuergesetzgebung weltweit<br />

- dadurch erheblicher Verwaltungsaufwand für den Staat, Bürger und Betriebe<br />

mit entsprechend hohen Kosten<br />

<strong>2.</strong> Ziel<br />

- Berechnungssysteme reduzieren und möglichst vereinheitlichen<br />

- Reduzierung der Steuerarten<br />

3. Vorgaben<br />

- Einheitliches Berechnungssystem für die Einkommensbesteuerung und das<br />

Existenzminimum<br />

- Einkommensbesteuerung soll einfach, gerecht, verständlich sein und größere<br />

Vermögen mit einbeziehen<br />

4. Strukturveränderungen<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 93 von 106


4.1. Steuern<br />

Wegfall folgender Substanzsteuern:<br />

- Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

- Grunderwerbsteuer<br />

- Grundsteuer<br />

Ersatz:<br />

- Vermögenszuschlag zur Einkommensbesteuerung<br />

4.<strong>2.</strong> Reduzierung Gesetze<br />

Wegfall zusätzlich zu unter 4.1. genannten Gesetze:<br />

- Kindergeldgesetz<br />

- Wohngeldgesetz<br />

Die Zahlungen nach SGBII (Hartz-IV/ALG II) erfolgen durch die Finanzagentur,<br />

außer Mehrbedarfe<br />

4.3 Einführung eines Existenzminimums<br />

- Existenzminimum Erwachsene 6.060 € = 505 € mtl. ALG II 1. Jahr<br />

(steuerfreier Regelsatz Bundesregierung 4.140 € für 2008)<br />

- Existenzminimum Kinder 4.200 €<br />

(steuerfreier Regelsatz Bundesregierung <strong>2.</strong>676 € für 2008)<br />

Anmerkung: Die Höhe des Existenzminimums ist eine politische Entscheidung<br />

5. Einkommensbesteuerung<br />

5.1. Grundsatz:<br />

Einahmen/Ausgaben<br />

- alle Einnahmen unterliegen der Besteuerung<br />

- Kosten, die der Einnahmeerzielung dienen, sind abzugsfähig<br />

- bestimmte Kosten der privaten Lebensführung sind abzugsfähig<br />

Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben:<br />

- Besteuerung<br />

Überschuss der Ausgaben über die Einnahmen:<br />

- Aufstockung bis zum Existenzminimum<br />

aber: Anrechnung des eigenen Vermögens über dem Schonvermögen<br />

Vermögenszuschlag:<br />

Freibetrag 250.000 € pro Partner, sowie weiteres Vermögen<br />

(entspricht hälftigen Freibetrag von Partnern bei der Erb- und Schenkungsteuer)<br />

Strukturreform der öffentlichen Finanzen und zuständigen Verwaltung<br />

Einleitung<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 94 von 106


Bürger, Betriebe und Verwaltung leiden unter einer zunehmen-den Bürokratie durch zu viele Gesetze und<br />

deren Ausführungsbe-stimmungen. Dies gilt auch und insbesondere für die Steuerge-setzgebung. Durch<br />

Strukturveränderungen ergeben sich Möglich-keiten Bürokratie abzubauen und Verwaltung zu verschlanken.<br />

Dies ist wegen der angespannten Haushaltssituation und der wachsenden Versorgungslasten der öffentlichen<br />

Hand zwingend<br />

notwendig.<br />

1. Grundsätze für ein modernes Einkommensbesteuerungssystem<br />

a. ) Das Steuersystem soll<br />

einfach<br />

gerecht<br />

verständlich sein<br />

Einnahmen gleich behandeln<br />

Vermögen mit einbeziehen<br />

b. ) Ausbau zur negativen Einkommensbesteuerung<br />

Jeder Bürger erhält einen Grundfreibetrag in Höhe 6.060 €, für jedes Kind ohne Einkommen einen weitere<br />

Grundfreibetrag in Höhe von 4.200 € als reales garantiertes staatliches Existenz-minimum, ähnlich dem<br />

Bürgergeld. Wird der Grundfreibetrag unterschritten, wird dieser unter bestimmten Voraussetzungen<br />

durch staatliche Mittel aufgestockt. Kürzungen des Grundfreibe-trags sind im Rahmen der einzelnen Leistungsgesetze<br />

weiterhin möglich (ALG II/ SGB II).<br />

<strong>2.</strong> Besteuerung von Vermögen<br />

Folgende Substanzsteuern werden abgeschafft:<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Grundsteuer<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Begründung: Die genannten Substanzsteuern berücksichtigen nicht die persönliche Leistungsfähigkeit des<br />

einzelnen Bürgers und sind daher sozial ungerecht.<br />

Stattdessen: Einführung eines Vermögenszuschlags bei der Ein-kommensbesteuerung.<br />

Steuerfrei sind:<br />

selbstgenutzter Wohnraum (Familienwohnheim)<br />

notwendiges Betriebsvermögen<br />

Begründung:<br />

Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen und darf daher nicht besteuert werden.<br />

Betriebsvermögen ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Handeln und daher von der Besteuerung<br />

auszunehmen. Die Früchte aus diesem Handeln unterliegen der Einkommensbe-steuerung.<br />

3. Zusammenführung von Einkommensbesteuerung und<br />

Sozialtransfers<br />

Mit der Einführung des staatlich garantierten Existenzminimums wird die Berechnung von ALG II, Wohn-<br />

und Kindergeld hinfällig. Die Sanktionsmöglichkeiten, die die Hartz-IV-Gesetzgebung zulassen, bleiben<br />

jedoch bestehen. Damit soll ver-hindert werden das das Existenzminimum ohne eigenes Bemühen in Anspruch<br />

genommen wird. Das eigene Vermögen bleibt, wie bisher, mit dem Schonvermögen anrechnungsfrei.<br />

Bei der Fest-stellung des Schonvermögens wird das Betriebsvermögen mit einbezogen.<br />

4. Umgestaltung der Zuständigkeiten<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 95 von 106


Die Finanzverwaltung wird zur Finanzagentur umbenannt. Wohngeldstelle und Kindergeldkasse entfallen.<br />

Die Hartz-IV-Behörde ist nur noch für die Arbeitsvermittlung zuständig. Das Wohngeld wird bei der Einkommensermittlung<br />

mit berechnet.<br />

5. Steuerpflicht<br />

Steuerpflichtig sind alle natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland<br />

haben oder deutsche Staatsangehörige sind.<br />

Steuerpflichtig sind alle steuerjuristischen Personen mit dem im Inland erwirtschafteten Wirtschaftsgütern<br />

oder Leistungen.<br />

6. Einkommen<br />

Einkommen sind alle Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen zufließen, egal aus welcher Quelle sie stammen.<br />

7. Ausgaben<br />

Ausgaben sind alle Belastungen die unbedingt für die wirtschaftliche Existenz notwendig und angemessen<br />

sind. Dies sind insbesondere<br />

Beiträge zu Versicherungen (ohne Sachversicherungen)<br />

Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung<br />

Mieten in angemessener Höhe<br />

Schuldzinsen und Instandsetzungskosten für eigengenutzten Wohnraum (Familienwohnheim)<br />

Wertverzehr von eigengenutzten Wohnraum<br />

Unterhaltszahlungen<br />

außergewöhnliche Belastungen<br />

bei abhängig Beschäftigten<br />

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

pauschal 600 € im Jahr<br />

doppelte Haushaltsführung<br />

vermögenswirksame Leistungen<br />

Alle anderen Kosten sind den Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen und nicht berücksichtigungsfähig.<br />

8. Vermögenszuschlag<br />

Als einzige noch dann bestehende Substanzsteuer wird ein Ver-mögenszuschlag zur Einkommensbesteuerung<br />

eingeführt. Es wird für die Berechnung der Aufstockung des Grundfreibetrags (Exi-stenzminimum) ein<br />

persönlicher Freibetrag (Schonbetrag) einge-führt. Im Übrigen wird für die Berechnung des Vermögenszuschlag<br />

ein Freibetrag von 250.000 € eingeführt, bei Eheleuten er oder eingetragene Lebenspartnerschaften<br />

500.000 €.<br />

Dem Vermögenszuschlag unterliegen:<br />

Aktien mit dem durchschnittlichen Jahreskurs<br />

Bankguthaben mit dem Nennbetrag<br />

Lebensversicherungen mit dem Rückkaufswert oder<br />

tatsächlichem Auszahlungsbetrag<br />

Grundstücke mit dem Verkehrswert, abzüglich Wertverzehr<br />

(Abschreibung =AfA)<br />

PKW’s mit dem aktuellen Listenpreis, abzüglich AfA<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 96 von 106


Kunstgegenstände<br />

Wertgegenstände wie Gold usw.<br />

der gewöhnliche Hausrat bleibt frei<br />

9. Steuererhebungsverfahren<br />

Die Lohn-, Kapital,- Körperschaft- und Zinsabschlagsteuer sind<br />

durch eine einheitliche Anrechnungssteuer zu ersetzten. Die bishe-rigen Lohnsteuerklassen entfallen. Die<br />

Anrechnungssteuer beträgt bei Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit und Renten 12,5 %, bei allen<br />

anderen Einnahmen 25 %. Soweit sich seine Einnahmen und Ausgaben wesentlich verändern, ist dies unver-<br />

züglich der Finanzagentur anzuzeigen. Unwesentlich sind Verän-derungen unter 10 %. Jeder Bürger ist<br />

zukünftig verpflichtet jährlich eine Einkommenserklärung einzureichen.<br />

10. Steuertarif<br />

Der Einkommensbesteuerungstarif ist linear progressiv zu gestalten. Der Steuersatz beträgt 12,5 % bis 45<br />

%. Der Vermögenszuschlag ist ebenfalls linear progressiv gestaltet. Der Steuersatz beträgt 2 bis 7 %.<br />

11. Zusammenführung von Daten<br />

Die einheitliche ID-Nummer des Bundeszentralamts für Steuern<br />

ist im Personalausweis aufzunehmen, um eine eindeutige Iden-tifikation zu ermöglichen. Alle Leistungen,<br />

die aus öffentlichen Kassen oder Dritten erbracht werden und deren Zufluss unter das<br />

Einkommensgesetz fallen, sind mit der ID-Nummer zu versehen.<br />

Dies gilt auch für Erwerbsvorgänge, die im Rahmen des Vermö-genszuschlags erfasst werden.<br />

1<strong>2.</strong> Weitere ordnungspolitische Maßnahmen<br />

a.) Mehrwertsteuer<br />

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % wird erweitert und gilt insbesondere für alle Lebensmittel,<br />

unabhängig, ob ein Ver-zehr an Ort und Stelle stattfindet, Babyartikel und Aufwen-dungen im Krankheitsfall.<br />

Der (normale) Steuersatz wird erweitert bzw. bleibt bei Tabak-waren, Süßigkeiten und alkoholischen Getränken.<br />

b.) Gewerbesteuer<br />

Die Gewerbesteuer entfällt.<br />

c.) Kfz-Steuer<br />

Die Kfz-Steuer entfällt.<br />

Lenkungsmaßnahmen können über eine gestaffelte Versiche-rungssteuer erfolgen.<br />

d.) Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung<br />

Die Beiträge richten sich zukünftig an den Überschüssen des Be-triebes (alle Dienstleistungen, die im Inland<br />

erbracht und Güter, die im Inland verkauft werden, werden mit einbezogen).<br />

13. Auswirkungen auf die Verwaltung<br />

Wegfall folgender Stellen in der Finanzverwaltung (zukünftig Finanzagentur)<br />

Erbschaft- und Schenkungssteuerstellen komplett, zuzüglich<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 97 von 106


anteilig Stellen in der Finanzkasse und Vollstreckung<br />

Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt)<br />

Grundsteuerstelle bei den Gemeinden, zuzüglich anteilig<br />

Stellen in der Kasse und Vollstreckung<br />

Bewertungsstellen (Finanzamt) komplett<br />

bisherige Tätigkeiten: Einheitswertbescheide für die<br />

Gemeinden für die Erhebung der Grundsteuer<br />

Bedarfswertberechnungen für Erbschaft- und Schenkung-<br />

steuer und Grunderwerbsteuer<br />

Wegfall Gewerbesteuerbescheid und Gewerbesteuermess-bescheid (Finanzamt)<br />

Kfz-Steuerstellen (Finanzamt), zuzüglich anteilig Stellen<br />

in der Finanzkasse und Vollstreckung<br />

13. Gegenfinanzierung<br />

Das Aufkommen aus Erb- und Schenkungsteuer, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer wird durch den<br />

Vermögenszuschlag<br />

gegenfinanziert.<br />

Die Aufwendungen für das Existenzminimum im Rahmen der<br />

negativen Einkommensbesteuerung erfolgt aus Steuermitteln. Die Aufwendungen nach SGB II, für das<br />

Wohngeld und das Kindergeld stehen zur Verfügung. Da kein Stufensteuersatz vorgesehen ist, sondern der<br />

linear progressive Steuertarif (gleich bleibend aufsteigend), entfallen die Steuerausfälle wie beim Stufenmodell<br />

von Merz und dem einheitlichen Steuersatz von Kirchhof („ein Viertel des Einkommens“). Zudem<br />

unterliegen grundsätzlich alle Einnahmen der Besteuerung, sodass der „Zuschussbedarf“ des Staates überschaubar<br />

sein dürfte bzw. nicht entsteht. Maßgeblich ist hierbei der Verlauf des Steuertarifs.<br />

Das Aufkommen aus der Kfz-Steuer wird durch eine höhere Mineralölsteuer ausgeglichen.<br />

Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer ist durch Steuermittel auszugleichen.<br />

Der Umsatzsteuersatz von 19 % ist, ggf., zu erhöhen, um den Steuerausfall durch die Ausweitung des ermäßigten<br />

Steuer-satzes auszugleichen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand mit der Maßgabe, diesen Antrag ebenfalls an die Arbeitsgruppe<br />

weiterzuleiten, die einen über den Leitantrag zur Soziale Marktwirtschaft hinausreichenden Beschluss vorbereiten<br />

soll (siehe Empfehlung Antrag 84).<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 98 von 106


<strong>CDA</strong> intern<br />

Antrag Nr.: 97<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Berlin, AG Frauen in der <strong>CDA</strong><br />

Betrifft: Equal Pay Day<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> soll sich auf allen ihren Ebenen am equal pay day 2010 beteiligen.<br />

Entgeltungleichheit, deren einzige Begründung das Geschlecht der Beschäftigten ist, widerspricht dem<br />

Artikel 3 Absatz 2 unserer Verfassung und den Grundsätzen christlich-demokratischer Politik.<br />

Dies gilt es für alle öffentlich erkennbar deutlich zu machen.<br />

Begründung:<br />

In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt über 20% weniger als Männer. Damit gehört Deutschland<br />

europaweit zu den Ländern, in denen die Schere am weitesten klafft. Das ist nicht akzeptabel. Deshalb<br />

schließen sich immer mehr Organisationen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft dem öffentlichen Protest<br />

gegen diesen Missstand an.<br />

<strong>2009</strong> hat sich ein starkes Aktionsbündnis aus dem Deutschen Frauenrat mit seinen vielen verschiedenen<br />

Mitgliedsverbänden (darunter Frauen Union und AG Frauen in der <strong>CDA</strong>), der Bundesvereinigung der deutschen<br />

Arbeitgeberverbände, dem Verband der Unternehmerinnen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der<br />

Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbüros zusammengefunden um gemeinsam, wenn<br />

auch mit verschiedensten Maßnahmen, den equal pay day im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern.<br />

Gefördert wird dieses Engagement für die nächsten drei Jahre <strong>vom</strong> Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend.<br />

Dieses Jahr hat sich die <strong>CDA</strong> mit einer Pressekonferenz ihres Bundesvorsitzenden Karl-Josef Laumann und<br />

Karin Möhle, der Vorsitzenden der AG Frauen in der <strong>CDA</strong> daran beteiligen und in Berlin erfolgreich eine<br />

große Straßenaktion am Kurfürstendamm durchgeführt.<br />

2010 wollen wir mit Aktionen in allen Bundesländern präsent sein.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 99 von 106


Antrag Nr.: 98<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/dbb-AG<br />

Betrifft: Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die <strong>CDA</strong>-Bundestagung möge beschließen:<br />

„Der Bundesvorstand wird beauftragt, die Öffentlichkeitsarbeit der <strong>CDA</strong> weiter zu verbessern. Hierbei ist<br />

die Berichterstattung über die Arbeit der <strong>CDA</strong>-Untergliederungen und die <strong>CDA</strong>-Arbeitsgemeinschaften<br />

insbesondere in der Sozialen Ordnung und auf der Homepage der <strong>CDA</strong> zu stärken.“<br />

Begründung:<br />

Die Berichterstattung über die Arbeit in der <strong>CDA</strong> dient dem Erfahrungsaustausch und der Weitergabe von<br />

guten Ideen. Daher ist das Informationsangebot auf der <strong>CDA</strong>-Homepage und im Newsletter zu ergänzen.<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit über die internen <strong>CDA</strong>-Aktivitäten darf sich aber nicht nur auf das Internet beschränken.<br />

Aus diesem Grund ist auch die <strong>CDA</strong>-interne Berichterstattung in der Sozialen Ordnung zu verbessern.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt z.B. wegen neuer Homepage der <strong>CDA</strong>.<br />

Antrag Nr.: 99<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Merzig-Wadern<br />

Betrifft: Programmkommission einrichten<br />

Antrag: Die <strong>CDA</strong> möge eine unabhängige Programm- und Grundsatzkommission einrichten, die die christlich-soziale<br />

Programmatik auf wissenschaftlicher Grundlage reflektiert und unmittelbar dem Bundesvorstand<br />

ihre Anregungen und Stellungnahmen unterbreitet.<br />

Diese Kommission könnte die Tradition des früheren Köngiswinterer Kreises wieder aufnehmen und fortsetzen<br />

und sollte deshalb auch am AZK in Königswinter angesiedelt werden.<br />

Gründe:<br />

Viele Ältere aus unseren Reihen machen sich Sorgen, dass die christlich-soziale Programmatik der Beliebigkeit<br />

anheim fällt und dass die nachwachsende Generation über deren Traditionen und Einsichten nicht<br />

mehr systematisch informiert wird. Hier könnte die Kommission, evtl. auch durch entsprechende Veröffentlichungen,<br />

aufklärend wirken.<br />

Wenn nicht alles täuscht, stehen wir im Augenblick an einem entscheidenden Wendepunkt der gesellschaftlichen<br />

und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Arbeitsgesellschaft in der Tradition der Industriegesellschaft<br />

geht, zumindest was ihren stilbildenden Charakter angeht, ihrem Ende zu. Seit 1973 bekommen wir<br />

die Beschäftigungsfrage aufgrund einer „Arbeitsproduktivitätskrise“ nicht mehr in den Griff, deren Folge ist<br />

u. a. auch die Staatsverschuldung. Die Lösung könnte darin bestehen, bisher unbezahlte Arbeit in den Familienhaushalten<br />

(Erziehung, Pflege, Bildung) als produktive Arbeit anzusehen und in die volkswirtschaftliche<br />

Einkommensentstehung, -verwendung und –verteilung so zu integrieren, dass mehrere Millionen zusätzliche<br />

bruttobezahlte Arbeitsplätze entstehen. Die gegen eine solche naheliegende Lösung bestehenden Vorbehalte<br />

wären aufzudecken und zu entkräften.<br />

Branchenstrukturkrisen stellen den Industriestandort Deutschland in Frage. Die internationale Finanzkrise<br />

hat zu einer gewaltigen Verunsicherung der Menschen, ob als Arbeitnehmer, ob als Sparer, ob als Unternehmer,<br />

geführt und ist in ihren eigentlichen Ursachen noch gar nicht erkannt. Noch werden die Ursachen<br />

im Fehlverhalten und in der Raffgier von Managern und Aktionären gesehen; damit wird verdrängt, dass<br />

Soziale Marktwirtschaft auch funktioniert, wenn die Menschen so sind, wie sie sind. Es käme darauf an, die<br />

Funktionsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen der Sozialen Marktwirtschaft noch einmal auf den<br />

Prüfstand zu stellen und die bestehenden Defizite aufzudecken.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 100 von 106


Die Kirchen ziehen sich zunehmend aus der Vermittlung ihrer Soziallehre bzw. Sozialethik zurück, festzumachen<br />

an der Schließung ihrer Sozialakademien und Sozialinstitute. Die kirchlichen Sozialverbände haben<br />

wichtige Elemente der traditionellen Sozialverkündigung aufgegeben und sich auf Konzepte wie Grundeinkommen<br />

und Grundsicherung festgelegt, die nicht mehr die menschliche Arbeit ins Zentrum rücken.<br />

Die <strong>CDA</strong> muss sich deshalb um solche Fragen und Aufgaben vermehrt selbst kümmern. Sie könnte ihr nahe<br />

stehende Wissenschaftler, vielleicht angeführt durch prominente Namen, in eine solche Arbeitsgruppe<br />

berufen. Das muss nicht unbedingt mit viel Geld verbunden sein.<br />

Der frühere Königswinterer Kreis arbeitete während der Weimarer Zeit mit Persönlichkeiten wie Oswald<br />

von Nell-Breuning, Gustav Gundlach, Goetz-Briefs, Paul Jostock, Dr. Otto Müller, u. a. 1931 kam es zum<br />

Zerwürfnis zwischen Nell-Breuning und der KAB, als in den Vorarbeiten zur Enzyklika Quadragesimo anno<br />

ein Streit zwischen den Vertretern aus der KAB und den Jesuiten Gundlach und Nell-Breuning darüber entbrannte,<br />

wie Analyse und Strategie der Christlich-sozialen Bewegung zu gestalten sei: <strong>Stand</strong>werdung der<br />

Arbeiterschaft oder klassenfreie Gesellschaft. Der Papst übernahm das Konzept von Gundlach und Nell-<br />

Breuning. Schauen wir aber genauer hin, hat sich dieser Ansatz tatsächlich nicht in den Köpfen und Herzen<br />

der Menschen durchgesetzt.<br />

In einer neuen Unternehmensverfassung sollten Grundwidersprüche der bestehenden Wirtschaftsordnung<br />

aufgedeckt und als mitursächlich für die derzeitigen Krisen entlarvt werden:<br />

- eine neue Unternehmensverfassung im Mittelstand, könnte den fälschlicherweise als Idealbild favorisierten<br />

selbständigen Eigentümerunternehmer ablösen, womit die Ursachen für die tatsächlich entstandene<br />

Klassengesellschaft (in der die einen das Kapital besitzen und die anderen die Arbeit leisten) beseitigen.<br />

- eine Öffnung der bisher nicht in einer eigenen Rechtsform organisierten Unternehmen für Eigenkapital<br />

und Fremdkapital aus dem Kapitalmarkt ist der Schlüssel für die Überwindung der Kapital- und Einkommenskonzentration<br />

bzw. fehlendes Eigenkapital und fehlende Einkommen in Familien mit Kindern, was<br />

wiederum die internationale Finanzkrise mitverursacht hat.<br />

Das sind nur einige Hinweise auf Weiterentwicklungen der Sozialen Marktwirtschaft. Die Kommission sollte<br />

aber in der Auswahl ihrer Themen und Schwerpunkte frei sein.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Erledigt wegen Beschlussempfehlungen zu den Anträgen 84-87, 95 und 97.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 101 von 106


Sonstige<br />

Antrag Nr.: 100<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Merzig-Wadern<br />

Betrifft: Gründung einer „Familien-Union“<br />

Der Bundesvorstand der <strong>CDA</strong> wird beauftragt, sich in der Bundespartei für die Gründung einer „Familien-<br />

Union“ einzusetzen und diese beim organisatorischen Aufbau zu unterstützen und mit ihr zusammenzuarbeiten.<br />

Begründung:<br />

Der Präsident des päpstlichen Rates für die Familie hat am 09. Januar <strong>2009</strong> vor der internationalen Presse<br />

festgestellt: „Es ist absurd, dass die Gesellschaft die Anstrengungen, Kinder aufzuziehen, nicht als Arbeit<br />

ansehe.“ Dass wir Erziehung und Pflege in den Familienhaushalten weiterhin wie „Schwarzarbeit“ organisieren,<br />

erscheint immer mehr als der Schlüssel zum Verständnis unserer wirtschaftlichen Krise, vor allem aber<br />

zu deren Überwindung.<br />

Das Ifo-Institut hat 2005 bereits festgestellt, dass die fiskalische Bilanz eines Kindes im deutschen Steuer-<br />

und Abgabensystem ergibt, dass pro Kind 76.900 E mehr in die öffentlichen Kassen einbezahlt werden, als<br />

dieses Kind aus den öffentlichen Kassen erhält. Gleichzeitig zeigt diese Bilanz, dass die öffentlichen Haushalte,<br />

nicht zuletzt wegen dieser inter- und intragenerationellen Umverteilung von den Familien, die Kinder<br />

erziehen, zu jenen, die dies nicht oder nur in geringem Masse tun, längerfristig nicht stabil sind und die<br />

Staatsverschuldung rasant zunimmt, bis zum Jahre <strong>2.</strong>100 auf 650 %. D. h. so weitermachen geht nicht.<br />

Wir hatten zur letzten Bundestagung einen Antrag eingebracht, wie diesen Problemen begegnet werden<br />

könnte. Nach dem Beschluss der Bundestagung sollte dieses Konzept von allen Arbeitskreisen und Gremien<br />

diskutiert und bearbeitet werden. Außer einer dreitägigen wissenschaftlichen Sozialtagung im Saarland, an<br />

der aber außer uns keine <strong>CDA</strong>-Vertreter teilnahmen, ist uns keine weitere Beschäftigung mit dem Thema<br />

bekannt geworden.<br />

Es ist offensichtlich, dass die <strong>CDA</strong> als klassische Arbeitnehmerorganisation, genauso wie die Gewerkschaften,<br />

die Medien und die Marktökonomie dieser Fragen- und Aufgabenstellung ausweichen.<br />

Wenn die CDU als Volkspartei glaubwürdig werden will, muss sie in ihren Gliederungen auch die klassischen<br />

Familien mit ihren Sorgen und gesellschaftlichen Beiträgen ernstnehmen. Das kann offensichtlich<br />

nur in einer eigenen Organisationsform für die Familien geschehen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Ablehnung.<br />

Antrag Nr.: 101<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> LV Berlin<br />

Betrifft: Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im ÖPNV<br />

Die 33. Bundestagung der <strong>CDA</strong> möge beschließen:<br />

Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion wird gebeten, zum besseren Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

im öffentlichen Personennahverkehr einen Gesetzentwurf einzubringen, bei dem in § 316b<br />

Absatz 1 Halbsatz 2 des Strafgesetzbuches (Störung öffentlicher Betriebe) Folgendes eingefügt wird:<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 102 von 106


… dadurch verhindert oder stört, dass er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt,<br />

verändert oder unbrauchbar macht, die Fahrzeugführer des öffentlichen Personennahverkehrs tätlich angreift<br />

oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf<br />

Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

Begründung:<br />

In den letzten Jahren haben, insbesondere in deutschen Großstädten, die tätlichen Angriffe auf Fahrzeugführer<br />

im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) spürbar zugenommen. Strafrechtlich handelt es sich<br />

hierbei allerdings in der Regel „nur“ um einfache Körperverletzungen (§ 223 StGB) und (tätliche) Beleidigungen<br />

(§ 185 StGB), die demzufolge nur auf ausdrücklichen Strafantrag des jeweils konkret Geschädigten<br />

verfolgt werden können.<br />

Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von ihren Arbeitgebern im Regelfall sowohl<br />

bei der strafprozessualen Verfolgung wie auch bei der zivilprozessualen Geltendmachung von Schadenersatz<br />

und Schmerzensgeld allein gelassen; seitens der Strafverfolgungsbehörden wird derzeit außerdem<br />

oftmals das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Taten verneint.<br />

Es liegt jedoch auf der Hand, dass nicht nur die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch<br />

die Angriffe an ihrem Arbeitsplatz, erst recht im Wiederholungsfall, schwer traumatisiert und dadurch in<br />

einer Vielzahl von Fällen fahrdienstuntauglich werden, sondern diese Angriffe auch zu empfindlichen Störungen<br />

im Betriebsablauf des ÖPNV, auf den viele Menschen dringend angewiesen sind, führen.<br />

Es ist daher dringend geboten, zukünftig alle Angriffe auf Fahrzeugführer als Offizialdelikt zu qualifizieren,<br />

die von den Strafverfolgungsbehörden unabhängig davon zu verfolgen sind, ob der Geschädigte Strafantrag<br />

stellen will oder nicht – z. B. aus Furcht vor Repressalien durch die ermittelten Täter. Eine solche Strafverschärfung<br />

hat generalpräventive Wirkung und wäre mit Sicherheit geeignet, potentielle Täter abzuschrecken<br />

und somit die Zahl der Übergriffe auf die an ihrem Arbeitsplatz bedrohten Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer im ÖPNV spürbar zu vermindern.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Annahme.<br />

Antrag Nr.: 102<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong> KV Wiesbaden<br />

Betrifft: Integrationsministerium schaffen<br />

Die Bundestagung möge beschließen:<br />

Die <strong>CDA</strong> Deutschlands fordert CDU und CSU auf, sich nach der Bundestagswahl <strong>2009</strong> im Rahmen der Neubildung<br />

der Bundesregierung für ein eigenes Ministerium für die Fragen der Integration von Menschen mit<br />

Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft einzusetzen. Das entspricht der hohen Bedeutung, die der<br />

Integrationspolitik für die Zukunft Deutschlands zukommt. Es ist ein besonderer Verdienst der Unionsgeführten<br />

Bundesregierung mit den Integrationsgipfeln sowie der Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen<br />

Integrationsplans ein neues Politikfeld erschlossen zu haben.<br />

Begründung:<br />

Integrationspolitik hat sich als eigenständiges Politikfeld jetzt auch auf allen föderalen Ebenen etabliert. Es<br />

ist ein Stadium erreicht, in dem nicht nur strukturiertes Arbeiten, sondern vor allem Arbeiten in festen<br />

Strukturen notwendig ist. Die guten Erfahrungen mit einem eigenständigen Integrationsministerium in den<br />

CDU-geführten Landesregierungen Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen bestätigen diese<br />

politische Forderung eindrucksvoll. Aufgrund des demographischen Wandels wird die Integrationspolitik<br />

noch weiter an Bedeutung gewinnen. Angesichts der quantitativen Ausmaße kann die Integration der Men-<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 103 von 106


schen mit Migrationshintergrund als existentielles Politikfeld für den inneren und sozialen Frieden bezeichnet<br />

werden. In Deutschland hat mittlerweile jeder fünfte Einwohner einen Migrationshintergrund.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Ablehnung mit folgendem Hinweis: Das Anliegen des Antragsteller:s wurde mit der Eingliederung des Themas<br />

in das Bundeskanzleramt und mit der Aufwertung der für das Thema auf Bundesebene verantwortlichen<br />

Person (Staatsministerin) durch die unionsgeführte Bundesregierung hinreichend aufgegriffen.<br />

Antrag Nr.: 103<br />

Antragsteller: <strong>CDA</strong>/DGB-AG<br />

Betrifft: Entschließung: 60 Jahre Christdemokraten in der Einheitsgewerkschaft<br />

Seit 60 Jahren werden die Interessen der ArbeitnehmerInnen in Deutschland von Einheitsgewerkschaften<br />

vertreten, die sich im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossen haben. Zuvor hatten jahrzehntelang<br />

Weltanschauungsgewerkschaften und <strong>Stand</strong>esorganisationen unter- und gegeneinander konkurriert<br />

und keine geschlossene Interessenvertretung der Beschäftigten zustande gebracht.<br />

Ihre Schwäche zeigte sich nicht nur im Verhältnis zu den Arbeitgebern, sondern auch gegenüber der Politik.<br />

Die zersplitterten Gewerkschaften konnten den Nationalsozialisten keinen wirkungsvollen Widerstand<br />

entgegensetzen. Ihre Zerschlagung gleich zu Beginn des „3. Reichs“ und die gemeinsame Erfahrung von<br />

Unterdrückung und Verfolgung ließ die Gewerkschafter enger zusammenrücken. „Schafft die Einheit!“ Dies<br />

Vermächtnis gaben Gewerkschafter aus dem sozialistischen wie dem christlich-sozialen Lager, die in Konzentrationslagern<br />

ihr Leben lassen mussten, ihren Kollegen für die Zukunft mit auf den Weg.<br />

Christlich-Soziale haben nach dem <strong>2.</strong> Weltkrieg die Einheitsgewerkschaften und den DGB mitgegründet<br />

und seither mitgeprägt. Dennoch kam es 1953 zu einer Wiedergründung der Christlichen Gewerkschaften,<br />

was die Position der Christlich-Sozialen im DGB in den 50er und 60er Jahren unnötig schwächte und ihren<br />

Minderheitenstatus für die Zukunft weiter verfestigte.<br />

Die Gründung von Einheitsgewerkschaften, die nicht nur KollegInnen unterschiedlicher weltanschaulicher<br />

Herkunft zu einer gemeinsamen Interessenvertretung vereinigten, sondern mit dem Industrieverbandsprinzip<br />

auch das Gegeneinander unterschiedlicher Beschäftigtengruppen beendete, war entscheidende<br />

Voraussetzung für die Schaffung einer starken Vertretung der ArbeitnehmerInnen in der Sozialen Marktwirtschaft.<br />

Sie ermöglichte bessere Einkommen und bessere Arbeitsbedingungen, ermöglichte wirtschaftliche<br />

Mitbestimmung und eine wirkungsvolle Betriebsverfassung in den Unternehmen und Verwaltungen.<br />

Sie gewährleistete eine einheitliche Interessenvertretung gegenüber Staat und Öffentlichkeit und sicherte<br />

den ArbeitnehmerInnen einen wachsenden Anteil an Wohlstand und Fortschritt der Gesellschaft.<br />

Die Einheitsgewerkschaft ist ein Erfolgsmodell. Im Lauf dieser 60 Jahre kehrten Kollegen aus Richtungsgewerkschaften<br />

zum DGB zurück – wie 1966 Teile des Christlichen Metallarbeiterverbandes. Konkurrierende<br />

Gewerkschaften traten dem DGB bei, so 1978 die Gewerkschaft der Polizei und 2001 die Deutsche Angestelltengewerkschaft.<br />

In den letzten Jahren hat sich auch die Zusammenarbeit zwischen DGB und dem<br />

Deutschen Beamtenbund intensiviert.<br />

Auch auf europäischer und internationaler Ebene hat sich der Einheitsgewerkschaftsgedanke weiter durchgesetzt:<br />

Nachdem sich 1973 im Europäischen Gewerkschaftsbund Einheits- und Richtungsgewerkschaften<br />

zusammengeschlossen hatten, gelang 2006 der Zusammenschluss des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften<br />

mit dem Weltverband der Arbeit, der Internationale der Christlichen Gewerkschaften. Damit<br />

haben die maßgeblichen internationalen Gewerkschaftsorganisationen das Gegeneinander von Richtungsgewerkschaften<br />

überwunden und ermöglichen eine gemeinschaftliche Vertretung von Arbeitnehmerinteressen<br />

weltweit.<br />

Mitglieder der Christlich-Sozialen Bewegung haben die Einheitsgewerkschaft nicht nur mitbegründet. Sie<br />

verstehen sich als konstituierendes Element der Einheitsgewerkschaft und bringen sich auf allen Ebenen in<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 104 von 106


die gewerkschaftliche Arbeit ein. Sie waren im DGB stets eine Minderheit. Aber vor allem in den großen<br />

Gewerkschaften und im DGB selbst haben Mehrheiten dafür gesorgt, dass sie als wichtiges Element der<br />

Einheitsgewerkschaft ihren Platz in Entscheidungsgremien und in der Repräsentanz nach außen finden und<br />

erhalten konnten.<br />

Die Einheitsgewerkschaft öffnet sich VertreterInnen aller demokratischer Parteien. Sie darf keine Parteipolitik<br />

betreiben, kann aber zugleich nicht politisch neutral bleiben, wenn sie die Interessen der ArbeitnehmerInnen<br />

wirkungsvoll vertreten will. Damit ist ein Spannungsfeld beschrieben, das immer wieder neu ausgestaltet<br />

werden muss.<br />

Weltanschauliche und parteipolitische Konflikte wurden gelegentlich hart diskutiert. Erfolgreich war die<br />

Einheitsgewerkschaft immer dann, wenn diese Konflikte in der Überzeugung ausgetragen wurden, sich<br />

nicht gegeneinander ausspielen zu lassen. In den Grundsatzprogrammen des DGB konnte der Einheitsgewerkschaftsgedanke<br />

immer wieder festgeschrieben werden. Er wird heute trotz im Einzelfall gegebener<br />

Konflikte nicht mehr infrage gestellt, sondern allgemein respektiert.<br />

Die Union hat die Bedeutung von Gewerkschaften und Betriebsräten in der Sozialen Marktwirtschaft zwar<br />

gelegentlich betont, aber wenig dazu beigetragen, ihre eigenen Mitglieder und Anhänger zu ermuntern,<br />

sich in Gewerkschaften und Betriebsräten zu engagieren. Erst wenn dies geschieht und sich mehr Mitglieder<br />

der Union in DGB-Gewerkschaften organisieren, werden Christlich-Soziale ihren Einfluss in den Gewerkschaften<br />

nicht mehr vor allem der Toleranz anderer KollegInnen verdanken müssen.<br />

Für die Union sind Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen nach wie vor weitgehend eine fremde<br />

Welt. Damit verschließt sie sich einem zentralen Bereich des vorpolitischen Raums und reduziert ihre Möglichkeiten,<br />

als Partei der Mitte für ihre Konzepte zu werben. Tatsächlich sind in den letzten Jahren verstärkte<br />

Anstrengungen, vor allem seitens der Bundespartei unternommen worden, den Diskurs mit den Gewerkschaften<br />

zu suchen. Aber viele Potentiale liegen weiterhin brach.<br />

Einheitsgewerkschaft ist aber mehr als nur ein Frage der Weltanschauungen oder parteipolitischen Ausrichtungen.<br />

Heute gewinnen andere Aspekte zunehmend an Bedeutung, vor allem die einheitliche Interessenvertretung<br />

für unterschiedlichste Arbeitnehmergruppen in den verschiedenartigsten Beschäftigungsverhältnissen.<br />

Neugründungen oder Abspaltungen von Gewerkschaften sind immer auch eine Anfrage an die<br />

Einheitsgewerkschaft, ob sie ihre Interessenvertretungsaufgabe wirklich effektiv wahrnimmt.<br />

Wettbewerb zwischen Gewerkschaften führt zu einer Schwächung der Arbeitnehmerseite und nützt der<br />

Gegenseite. Gewerkschaftspluralismus ist daher kein Ziel, sondern muss immer Anlass sein, Spaltungen zu<br />

überwinden und zu gemeinsamer Handlungsfähigkeit in Tarifauseinandersetzungen zu gelangen.<br />

Organisationen, die nicht über eine handlungsfähige Mitgliederbasis verfügen und sich Arbeitgeberinteressen<br />

andienen oder andienen müssen, sind keine Gewerkschaften. Sie können keine Verantwortung für Mitglieder<br />

übernehmen, handeln nicht im Auftrag von Mitgliedern und haben deshalb keinen Anspruch auf die<br />

besondere Rolle, die die Soziale Marktwirtschaft den Tarifparteien einräumt.<br />

Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von ArbeitnehmerInnen, deren Interessen nicht unbedingt deckungsgleich<br />

sind. Ihr Erfolg hängt davon ab, dass sie diese Interessen bündeln und koordinieren, damit<br />

nicht nur diejenigen, die eine verhältnismäßig starke Verhandlungsposition haben, sich durchsetzen können.<br />

Einheitsgewerkschaften vollziehen diesen Interessenausgleich intern. Damit stellen sie sicher, dass die<br />

unterschiedlichen Interessengruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Dies ist heute die<br />

anspruchsvollste Herausforderung der Einheitsgewerkschaft.<br />

Der DGB und seine Gewerkschaften müssen sich für die Interessen unterschiedlichster Arbeitnehmergruppen<br />

öffnen und die Solidarität untereinander organisieren. Angesichts der Ausdifferenzierung von Arbeitsverhältnissen<br />

und Unternehmensstrukturen ist es heute noch wichtiger, die Vereinzelung von Beschäftigten<br />

zu unterbinden und Arbeitnehmer mit starken Wettbewerbspositionen, die ihre eigenen Belange leicht<br />

durchsetzen können, einzubinden. Die Bemühungen, die Anliegen prekärer Beschäftigter nachhaltig in die<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 105 von 106


Öffentlichkeit zu tragen und sie in Tarifbewegungen zu berücksichtigen, sind dabei ebenso von Bedeutung<br />

wie die Entwicklung entsprechender Angebote für ArbeitnehmerInnen mit akademischen Qualifikationen.<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert die Gewerkschaften auf<br />

� am Einheitsgewerkschaftsgedanken mit Entschiedenheit festzuhalten<br />

� die weltanschaulichen und politischen Einbindungen ihrer Mitglieder zu fördern und sie als<br />

Chance zur besseren Interessenvertretung für ArbeitnehmerInnen zu nutzen<br />

� Minderheiten zu respektieren, ihnen Spielräume zu verschaffen und ihnen Beteiligungsmöglichkeiten<br />

zu gewährleisten<br />

� VertreterInnen von Minderheiten in der Mitgliedschaft für die Besetzung von Ämtern und Funktionen<br />

zu fördern und zu unterstützen<br />

� Die Vielfalt von Interessenlagen und Bedürfnissen unterschiedlicher Beschäftigtengruppen<br />

wahrzunehmen und sie in der gewerkschaftlichen Meinungsbildung aufzugreifen<br />

� Die Ausdifferenzierung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen zum Thema zu machen<br />

und allen Beschäftigten Solidarität und Unterstützung bei ihren Anliegen anzubieten, nicht zuletzt<br />

den prekär Beschäftigten.<br />

� Spaltungtendenzen entgegenzuwirken und an starken Interessenvertretungen zu arbeiten<br />

Die <strong>CDA</strong> fordert die Union auf<br />

� sich wieder deutlicher als Volkspartei zu positionieren, in der die Belange der unterschiedlichsten<br />

Bevölkerungsgruppen ihren Platz haben und Berücksichtigung finden.<br />

� Tarifautonomie, Mitbestimmung und Betriebsverfassung als zentrale Elemente einer Sozialen<br />

Marktwirtschaft zu fördern und auszubauen.<br />

� den Gewerkschaftspluralismus nicht weiter zu fördern, weil dadurch eine starke Interessenvertretung<br />

von Beschäftigten erschwert wird.<br />

� den Dialog mit den Gewerkschaften auch vor Ort verstärkt und regelmäßig zu suchen<br />

� das ehrenamtliche Engagement in Gewerkschaften und betrieblichen Interessenvertretungen<br />

stärker zu würdigen<br />

� bei ihren Mitgliedern und Anhängern auf ein breiteres Engagement in Gewerkschaften und betrieblichen<br />

Interessenvertretungen hinzuwirken<br />

� gewerkschaftlich organisierte Mitglieder bei der Besetzung von Ämtern und Mandaten zu berücksichtigen,<br />

sie zu qualifizieren und zu fördern<br />

� die Kompetenz ihrer gewerkschaftlich organisierten Mitglieder für die politische Arbeit zu nutzen.<br />

Empfehlung der Antragskommission:<br />

Überweisung an den <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand.<br />

Antraege_Allgemein_<strong>2009</strong> Seite 106 von 106

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!