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Mitteilungsblatt - Gemeinde Kist

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Heft 02/2013 8 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Kist</strong><br />

Fällige Gebühren und Abgaben<br />

Am 15. Februar 2013 sind bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

folgende Gebühren und Abgaben zur<br />

Zahlung fällig:<br />

1. Rate Grundsteuer<br />

1. Rate Gewerbesteuer<br />

Am 01. März 2013 sind fällig:<br />

Hundesteuer<br />

1. Abschlagszahlung der Wasser- und Kanalgebühren<br />

Auf die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung<br />

möchten wir noch einmal hinweisen. Vordrucke<br />

werden auf Wunsch zugesandt.<br />

Konten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kist</strong>:<br />

Raiffeisenbank Höchberg<br />

Kto. Nr. 210 137, BLZ 790 631 22<br />

Sparkasse Mainfranken Würzburg<br />

Kto. Nr. 30 100 002, BLZ 790 500 00<br />

Zahlung der Abfallgebühr<br />

Am 15. Februar 2013 ist die jährliche Zahlung<br />

der Abfallgebühr an das team orange fällig. Die<br />

Abfallgebühren 2013 bleiben konstant. Die Bürger<br />

erhalten keinen neuen Gebührenbescheid<br />

als Zahlungserinnerung.<br />

Bedarf an Krippenplätzen für Kinder<br />

unter 3 Jahren im Jahr 2013<br />

Ab August 2013 haben Kinder ab dem 1. Lebensjahr<br />

einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz<br />

in einer Kindertageseinrichtung<br />

oder der Tagespflege. Die <strong>Gemeinde</strong>n sind aufgefordert,<br />

den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen<br />

in ihrer <strong>Gemeinde</strong> zu ermitteln, um gemeinsam<br />

mit den Familien und den freien Trägern<br />

die entsprechenden Betreuungsplätze zu planen.<br />

Hierzu bitten wir alle Eltern—soweit sie nicht<br />

bereits eine Zusage für einen Krippenplatz haben—sich<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu melden,<br />

wenn sie für 2013 einen Krippenplatz oder<br />

Betreuung durch eine Tagesmutter für ihr Kind<br />

benötigen.<br />

Anfragen bitte an Frau Hechtel, Tel. 9062-28,<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kist</strong>.<br />

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern<br />

Höhere Pflegeversicherungsbeiträge beeinflussen<br />

Nettorenten ab 2013<br />

Für viele Rentner wird die Rentenzahlung im neuen<br />

Jahr etwas geringer ausfallen. Ursache ist die Erhöhung<br />

des Beitrages zur Pflegeversicherung um<br />

0,1 Prozent. Darauf weisen die Regionalträger der<br />

Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.<br />

Zum 1. Januar 2013 steigt der Beitrag zur gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung von 2,2 auf 2,3 Prozent für<br />

kinderlose Rentnerinnen und Rentner.<br />

Rentenbezieher, die ein Kind erzogen haben, zahlen<br />

anstelle von bisher 1,95 dann 2,05 Prozent.<br />

Der Beitrag wird direkt von der Rente abgezogen<br />

und zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag<br />

an den Gesundheitsfonds überwiesen. Die<br />

Deutsche Rentenversicherung wird über den veränderten<br />

Rentenzahlbetrag durch einen zusätzlichen<br />

Vermerk auf dem Kontoauszug der Banken informieren.<br />

Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche<br />

und kostenlose Beratung erhält man in allen<br />

Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen<br />

Rentenversicherung und am Servicetelefon unter<br />

0800 1000 48088. Über www.deutscherentenversicherung-in-bayern.de<br />

gelangt man auf<br />

die Startseite des jeweiligen Regionalträgers der<br />

Deutschen Rentenversicherung in Bayern, wo man<br />

schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen<br />

findet.<br />

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises<br />

Würzburg informiert:<br />

Im Januar 2013 wird das Zentrum Bayern Familie<br />

und Soziales (ZBFS) den Schwerbehindertenausweis<br />

im handlichen Bankkartenformat ausgeben.<br />

Für alle Menschen in Bayern, die schon einen Ausweis<br />

haben, ändert sich nichts, denn die alten Ausweise<br />

behalten ihre Gültigkeit. Ein Austausch alter<br />

gegen neue Ausweise ist deshalb nicht erforderlich.<br />

Was ist beim neuen Ausweis anders?<br />

� Für Ausweise, die 2013 ausgestellt werden,<br />

muss ein Passbild übermittelt werden, welches<br />

auf den Ausweis übertragen wird.<br />

� Das ZBFS verschickt die neuen Ausweise<br />

direkt an die Berechtigten. Sie müssen nicht<br />

mehr bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung abgeholt<br />

werden.<br />

� Bei Ausstellung eines neuen Ausweises muss<br />

der alte Ausweis nicht zurückgesandt werden,<br />

es sei denn der Grad der Behinderung wird<br />

herabgesetzt oder ein Merkzeichen fällt weg.<br />

� Das Beiblatt mit Wertmarke hat ab 2013<br />

ebenfalls Scheckkartengröße und erhält ein<br />

fälschungssicheres Hologramm.

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