Mitteilungsblatt - Gemeinde Kist
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Heft 02/2013 8 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Kist</strong><br />
Fällige Gebühren und Abgaben<br />
Am 15. Februar 2013 sind bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
folgende Gebühren und Abgaben zur<br />
Zahlung fällig:<br />
1. Rate Grundsteuer<br />
1. Rate Gewerbesteuer<br />
Am 01. März 2013 sind fällig:<br />
Hundesteuer<br />
1. Abschlagszahlung der Wasser- und Kanalgebühren<br />
Auf die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung<br />
möchten wir noch einmal hinweisen. Vordrucke<br />
werden auf Wunsch zugesandt.<br />
Konten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kist</strong>:<br />
Raiffeisenbank Höchberg<br />
Kto. Nr. 210 137, BLZ 790 631 22<br />
Sparkasse Mainfranken Würzburg<br />
Kto. Nr. 30 100 002, BLZ 790 500 00<br />
Zahlung der Abfallgebühr<br />
Am 15. Februar 2013 ist die jährliche Zahlung<br />
der Abfallgebühr an das team orange fällig. Die<br />
Abfallgebühren 2013 bleiben konstant. Die Bürger<br />
erhalten keinen neuen Gebührenbescheid<br />
als Zahlungserinnerung.<br />
Bedarf an Krippenplätzen für Kinder<br />
unter 3 Jahren im Jahr 2013<br />
Ab August 2013 haben Kinder ab dem 1. Lebensjahr<br />
einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz<br />
in einer Kindertageseinrichtung<br />
oder der Tagespflege. Die <strong>Gemeinde</strong>n sind aufgefordert,<br />
den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen<br />
in ihrer <strong>Gemeinde</strong> zu ermitteln, um gemeinsam<br />
mit den Familien und den freien Trägern<br />
die entsprechenden Betreuungsplätze zu planen.<br />
Hierzu bitten wir alle Eltern—soweit sie nicht<br />
bereits eine Zusage für einen Krippenplatz haben—sich<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu melden,<br />
wenn sie für 2013 einen Krippenplatz oder<br />
Betreuung durch eine Tagesmutter für ihr Kind<br />
benötigen.<br />
Anfragen bitte an Frau Hechtel, Tel. 9062-28,<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kist</strong>.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern<br />
Höhere Pflegeversicherungsbeiträge beeinflussen<br />
Nettorenten ab 2013<br />
Für viele Rentner wird die Rentenzahlung im neuen<br />
Jahr etwas geringer ausfallen. Ursache ist die Erhöhung<br />
des Beitrages zur Pflegeversicherung um<br />
0,1 Prozent. Darauf weisen die Regionalträger der<br />
Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.<br />
Zum 1. Januar 2013 steigt der Beitrag zur gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung von 2,2 auf 2,3 Prozent für<br />
kinderlose Rentnerinnen und Rentner.<br />
Rentenbezieher, die ein Kind erzogen haben, zahlen<br />
anstelle von bisher 1,95 dann 2,05 Prozent.<br />
Der Beitrag wird direkt von der Rente abgezogen<br />
und zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag<br />
an den Gesundheitsfonds überwiesen. Die<br />
Deutsche Rentenversicherung wird über den veränderten<br />
Rentenzahlbetrag durch einen zusätzlichen<br />
Vermerk auf dem Kontoauszug der Banken informieren.<br />
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche<br />
und kostenlose Beratung erhält man in allen<br />
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen<br />
Rentenversicherung und am Servicetelefon unter<br />
0800 1000 48088. Über www.deutscherentenversicherung-in-bayern.de<br />
gelangt man auf<br />
die Startseite des jeweiligen Regionalträgers der<br />
Deutschen Rentenversicherung in Bayern, wo man<br />
schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen<br />
findet.<br />
Die Behindertenbeauftragte des Landkreises<br />
Würzburg informiert:<br />
Im Januar 2013 wird das Zentrum Bayern Familie<br />
und Soziales (ZBFS) den Schwerbehindertenausweis<br />
im handlichen Bankkartenformat ausgeben.<br />
Für alle Menschen in Bayern, die schon einen Ausweis<br />
haben, ändert sich nichts, denn die alten Ausweise<br />
behalten ihre Gültigkeit. Ein Austausch alter<br />
gegen neue Ausweise ist deshalb nicht erforderlich.<br />
Was ist beim neuen Ausweis anders?<br />
� Für Ausweise, die 2013 ausgestellt werden,<br />
muss ein Passbild übermittelt werden, welches<br />
auf den Ausweis übertragen wird.<br />
� Das ZBFS verschickt die neuen Ausweise<br />
direkt an die Berechtigten. Sie müssen nicht<br />
mehr bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung abgeholt<br />
werden.<br />
� Bei Ausstellung eines neuen Ausweises muss<br />
der alte Ausweis nicht zurückgesandt werden,<br />
es sei denn der Grad der Behinderung wird<br />
herabgesetzt oder ein Merkzeichen fällt weg.<br />
� Das Beiblatt mit Wertmarke hat ab 2013<br />
ebenfalls Scheckkartengröße und erhält ein<br />
fälschungssicheres Hologramm.