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Ausgabe 2008/2009 - viademica.verlag berlin

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1.2.5 Wertung bei Ausfall eines Kegelstellautomaten bei Mannschaftswettbewerben<br />

über vier Bahnen: In Ergänzung zur DKBC-SpO Teil B 3.7 gilt im Landesverband<br />

Thüringen folgende Sonderregelung:<br />

1.2.5.1 Ist ein Kegelstellautomat vor Beginn des Wettkampfes nicht einsatzbereit, wird<br />

bei 200 Wurf auf der betreffenden Bahn für alle Starter ein Durchschnittsergebnis<br />

festgelegt.<br />

1.2.5.2 Ist ein Kegelstellautomat vor Beginn des Wettspieles nicht einsatzbereit, wird bei<br />

100 Wurf der Wettbewerb auf zwei Bahnen ausgetragen.<br />

1.2.5.3 Hat zum Zeitpunkt des Ausfalls eines Kegelstellautomaten die Mehrzahl der am<br />

Wettkampf beteiligten Spieler auf der betreffenden Bahn bereits gespielt, bleibt<br />

deren Ergebnis gültig. Aus den erzielten Resultaten ist ein Durchschnittsergebnis<br />

zu ermitteln, das für die verbliebenen Starter angerechnet wird.<br />

1.2.5.4 Ist mindestens die Hälfte der Spieler vom Ausfall eines Kegelstellautomaten betroffen,<br />

erhalten alle Spieler für die betreffende Bahn ein ermitteltes oder ein<br />

festgelegtes Durchschnittsergebnis angerechnet.<br />

1.2.5.5 Für den Spieler, während dessen Spiel auf der betreffenden Bahn der Kegelstellautomat<br />

ausfällt, gilt die Bahn als nicht gespielt.<br />

1.3 Ansetzungsheft / Dokument »Durchführungsbestimmungen«<br />

Jede auf Landesebene spielende Mannschaft erhält ein kostenloses Ansetzungsheft über<br />

ihren Kreisverein zugesandt. Des weiteren erhält jeder Club bzw. jede Abteilung Kegeln<br />

über seinen / ihren Kreisverein gleichfalls ein kostenloses Exemplar des Ansetzungsheftes;<br />

ebenso werden die Vorstände der Kreisvereine mit jeweils fünf kostenlosen Exemplaren<br />

ausgestattet. Darüber hinausgehender Bedarf ist in der TKV-Geschäftsstelle anzumelden<br />

und wird für eine Schutzgebühr von 1,00 EUR je Exemplar über die Kreisvereine zugestellt.<br />

Die im Ansetzungsheft zu veröffentlichenden aktuellen »Durchführungsbestimmungen« sind<br />

auch aus dem TKV-Internetportal www.tkv-kegeln.de als separates PDF-Dokument abrufund<br />

ausdruckbar; diese Regelung betrifft ebenso das gesamte Ansetzungsheft.<br />

1.4 Mannschaftsmeldung<br />

Bis zum 20. April eines jeden Jahres (Poststempel!) hat als Voraussetzung zur Organisation<br />

des Wettspielbetriebes die Meldung aller Mannschaften der Landesebene entsprechend der<br />

Zugehörigkeit zu den einzelnen Ligen und Klassen mit Adresse und Telefonnummer der<br />

Mannschaftsleiter an die Kreissportwarte zu erfolgen. Daraus folgt eine jährliche Zahlungsabwicklung<br />

durch die Mannschaften / Clubs schon in der ersten Aprilhälfte. Die Kreissportwarte<br />

sind verpflichtet, die Mannschaften ihres Vereins bis zum 27. April des laufenden Jahres<br />

(Poststempel!) an die TKV-Geschäftsstelle zu melden. Hierzu werden im März durch die<br />

TKV-Geschäftsstelle die entsprechenden Meldebögen ausgegeben. Die namentliche Meldung<br />

von mindestens sechs bzw. vier Stammspielern hat bis jährlich zum 20. August an den<br />

verantwortlichen Staffelleiter zu erfolgen. Der hierzu notwendige Meldebogen, der gemeinsam<br />

mit den Ansetzungsheften Mitte Juli an die Vertreter der Kreisvereine übergeben und<br />

bis Ende Juli den einzelnen Mannschaften zugestellt wird, ist gewissenhaft auszufüllen und<br />

gemeinsam mit den Spielerpässen dem Staffelleiter zuzusenden. Der Staffelleiter stellt das<br />

für jeden Spieler notwendige Spielblatt aus und sendet es mit den Spielerpässen an die<br />

Mannschaften zurück.<br />

18<br />

n Achtung, Bundesligamannschaften: Für alle Bundesligamannschaften besteht<br />

die ausdrückliche Verpflichtung, ihre sechs Stammspieler / innen namentlich<br />

bis 18. August des laufenden Jahres dem Landessportwart zu melden. Die

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