Ausgabe 2008/2009 - viademica.verlag berlin
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1.2.5 Wertung bei Ausfall eines Kegelstellautomaten bei Mannschaftswettbewerben<br />
über vier Bahnen: In Ergänzung zur DKBC-SpO Teil B 3.7 gilt im Landesverband<br />
Thüringen folgende Sonderregelung:<br />
1.2.5.1 Ist ein Kegelstellautomat vor Beginn des Wettkampfes nicht einsatzbereit, wird<br />
bei 200 Wurf auf der betreffenden Bahn für alle Starter ein Durchschnittsergebnis<br />
festgelegt.<br />
1.2.5.2 Ist ein Kegelstellautomat vor Beginn des Wettspieles nicht einsatzbereit, wird bei<br />
100 Wurf der Wettbewerb auf zwei Bahnen ausgetragen.<br />
1.2.5.3 Hat zum Zeitpunkt des Ausfalls eines Kegelstellautomaten die Mehrzahl der am<br />
Wettkampf beteiligten Spieler auf der betreffenden Bahn bereits gespielt, bleibt<br />
deren Ergebnis gültig. Aus den erzielten Resultaten ist ein Durchschnittsergebnis<br />
zu ermitteln, das für die verbliebenen Starter angerechnet wird.<br />
1.2.5.4 Ist mindestens die Hälfte der Spieler vom Ausfall eines Kegelstellautomaten betroffen,<br />
erhalten alle Spieler für die betreffende Bahn ein ermitteltes oder ein<br />
festgelegtes Durchschnittsergebnis angerechnet.<br />
1.2.5.5 Für den Spieler, während dessen Spiel auf der betreffenden Bahn der Kegelstellautomat<br />
ausfällt, gilt die Bahn als nicht gespielt.<br />
1.3 Ansetzungsheft / Dokument »Durchführungsbestimmungen«<br />
Jede auf Landesebene spielende Mannschaft erhält ein kostenloses Ansetzungsheft über<br />
ihren Kreisverein zugesandt. Des weiteren erhält jeder Club bzw. jede Abteilung Kegeln<br />
über seinen / ihren Kreisverein gleichfalls ein kostenloses Exemplar des Ansetzungsheftes;<br />
ebenso werden die Vorstände der Kreisvereine mit jeweils fünf kostenlosen Exemplaren<br />
ausgestattet. Darüber hinausgehender Bedarf ist in der TKV-Geschäftsstelle anzumelden<br />
und wird für eine Schutzgebühr von 1,00 EUR je Exemplar über die Kreisvereine zugestellt.<br />
Die im Ansetzungsheft zu veröffentlichenden aktuellen »Durchführungsbestimmungen« sind<br />
auch aus dem TKV-Internetportal www.tkv-kegeln.de als separates PDF-Dokument abrufund<br />
ausdruckbar; diese Regelung betrifft ebenso das gesamte Ansetzungsheft.<br />
1.4 Mannschaftsmeldung<br />
Bis zum 20. April eines jeden Jahres (Poststempel!) hat als Voraussetzung zur Organisation<br />
des Wettspielbetriebes die Meldung aller Mannschaften der Landesebene entsprechend der<br />
Zugehörigkeit zu den einzelnen Ligen und Klassen mit Adresse und Telefonnummer der<br />
Mannschaftsleiter an die Kreissportwarte zu erfolgen. Daraus folgt eine jährliche Zahlungsabwicklung<br />
durch die Mannschaften / Clubs schon in der ersten Aprilhälfte. Die Kreissportwarte<br />
sind verpflichtet, die Mannschaften ihres Vereins bis zum 27. April des laufenden Jahres<br />
(Poststempel!) an die TKV-Geschäftsstelle zu melden. Hierzu werden im März durch die<br />
TKV-Geschäftsstelle die entsprechenden Meldebögen ausgegeben. Die namentliche Meldung<br />
von mindestens sechs bzw. vier Stammspielern hat bis jährlich zum 20. August an den<br />
verantwortlichen Staffelleiter zu erfolgen. Der hierzu notwendige Meldebogen, der gemeinsam<br />
mit den Ansetzungsheften Mitte Juli an die Vertreter der Kreisvereine übergeben und<br />
bis Ende Juli den einzelnen Mannschaften zugestellt wird, ist gewissenhaft auszufüllen und<br />
gemeinsam mit den Spielerpässen dem Staffelleiter zuzusenden. Der Staffelleiter stellt das<br />
für jeden Spieler notwendige Spielblatt aus und sendet es mit den Spielerpässen an die<br />
Mannschaften zurück.<br />
18<br />
n Achtung, Bundesligamannschaften: Für alle Bundesligamannschaften besteht<br />
die ausdrückliche Verpflichtung, ihre sechs Stammspieler / innen namentlich<br />
bis 18. August des laufenden Jahres dem Landessportwart zu melden. Die