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Ausgabe 2008/2009 - viademica.verlag berlin

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4.3.3 SENIOREN A: Aus der Verbandsliga steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften<br />

ab und die beiden Staffelsieger der Landesliga steigen auf. Aus den beiden<br />

Staffeln der Landesliga steigen die auf Platz neun und zehn liegenden Mannschaften<br />

ab. Aus der 1. Landesklasse steigen die vier Staffelsieger in die<br />

Landesliga auf. Aus der 1. Landesklasse steigen die auf Platz sieben und acht liegenden<br />

Mannschaften ab. Die acht Staffelsieger der 2. Landesklasse steigen in die<br />

1. Landesklasse auf.<br />

4.3.4 SENIOREN B: Die auf Platz zehn liegende Mannschaft der 1. Landesklasse steigt<br />

in die 2. Landesklasse ab. Der Staffelsieger der 2. Landesklasse steigt in die<br />

1. Landesklasse auf.<br />

4.3.5 Rückzug von Mannschaften vom Spielbetrieb:<br />

– Verzichtet eine Mannschaft unmittelbar nach Saisonschluss auf ihr Spielrecht in<br />

der nächsfolgenden Saison, ist sie erster Absteiger ihrer Staffel.<br />

– Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Spielrecht zum Zeitpunkt der »Meldung der<br />

Kreissportwarte zur Teilnahme ihrer Mannschaften am TKV-Wettspielbetrieb für<br />

die neue Saison«, so steigt aus den nächstfolgenden Spielklassen eine Mannschaft<br />

zusätzlich auf.<br />

– Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Spielrecht nach Abschluss der Planung, so<br />

bleibt dieser Platz in der jeweiligen Staffel frei. Die definierten Abstiegsregeln<br />

sind in diesem Fall auf die Letztplatzierten dieser Staffel anzuwenden.<br />

4.3.6 Über diese Regelungen des Auf- und Abstiegs hinaus gehende Möglichkeiten<br />

sind als Sonderfälle anzusehen; treten diese ein, entscheidet der Spielausschuss.<br />

5. Landeseinzelmeisterschaften (alle Altersklassen)<br />

Die Teilnehmer / innen an den Landeseinzelmeisterschaften aller Klassen (Damen, Herren,<br />

Juniorinnen, Junioren, Seniorinnen A + B, Senioren A + B sowie Jugend A + B männlich und<br />

weiblich) haben sich prinzipiell 30 Minuten vor der festgesetzten Startzeit beim Wettspielleiter<br />

zu melden und diesem ihren Spielerpass zur Kontrolle vorzulegen.<br />

5.1 Landeseinzelmeisterschaften (außer Jugend)<br />

Bis zum im Ansetzungsheft festgelegten Termin melden die Kreisvereine entsprechend der<br />

zugeteilten Startplätze ihre Teilnehmer an den Landeseinzelmeisterschaften an die TKV-Geschäftsstelle,<br />

wobei im allgemeinen eine durchzuführende Kreismeisterschaft Grundlage für<br />

die Festlegung der Teilnehmer sein sollte. Des weiteren erhalten je acht durch den Trainerrat<br />

festzulegende Spielerinnen bzw. Spieler der Altersklassen Damen, Juniorinnen, Herren<br />

und Junioren direktes Startrecht für die Landeseinzelmeisterschaften des TKV. Senioren A<br />

und B sowie Seniorinnen A und B können sich nach Wahl an den Meisterschaften ihrer<br />

Altersklasse oder der nächst höheren beteiligen. Sie haben ihre Entscheidung bereits vor<br />

Beginn der örtlichen Meisterschaft zu treffen, das heißt, eine schriftliche Erklärung, getrennt<br />

für die Teilnahme an Einzel-, Clubmannschafts- und Vereinsmannschaftsmeisterschaften,<br />

hat zur Startanmeldung vorzuliegen .<br />

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