Ausgabe 2008/2009 - viademica.verlag berlin
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4.3.3 SENIOREN A: Aus der Verbandsliga steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften<br />
ab und die beiden Staffelsieger der Landesliga steigen auf. Aus den beiden<br />
Staffeln der Landesliga steigen die auf Platz neun und zehn liegenden Mannschaften<br />
ab. Aus der 1. Landesklasse steigen die vier Staffelsieger in die<br />
Landesliga auf. Aus der 1. Landesklasse steigen die auf Platz sieben und acht liegenden<br />
Mannschaften ab. Die acht Staffelsieger der 2. Landesklasse steigen in die<br />
1. Landesklasse auf.<br />
4.3.4 SENIOREN B: Die auf Platz zehn liegende Mannschaft der 1. Landesklasse steigt<br />
in die 2. Landesklasse ab. Der Staffelsieger der 2. Landesklasse steigt in die<br />
1. Landesklasse auf.<br />
4.3.5 Rückzug von Mannschaften vom Spielbetrieb:<br />
– Verzichtet eine Mannschaft unmittelbar nach Saisonschluss auf ihr Spielrecht in<br />
der nächsfolgenden Saison, ist sie erster Absteiger ihrer Staffel.<br />
– Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Spielrecht zum Zeitpunkt der »Meldung der<br />
Kreissportwarte zur Teilnahme ihrer Mannschaften am TKV-Wettspielbetrieb für<br />
die neue Saison«, so steigt aus den nächstfolgenden Spielklassen eine Mannschaft<br />
zusätzlich auf.<br />
– Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Spielrecht nach Abschluss der Planung, so<br />
bleibt dieser Platz in der jeweiligen Staffel frei. Die definierten Abstiegsregeln<br />
sind in diesem Fall auf die Letztplatzierten dieser Staffel anzuwenden.<br />
4.3.6 Über diese Regelungen des Auf- und Abstiegs hinaus gehende Möglichkeiten<br />
sind als Sonderfälle anzusehen; treten diese ein, entscheidet der Spielausschuss.<br />
5. Landeseinzelmeisterschaften (alle Altersklassen)<br />
Die Teilnehmer / innen an den Landeseinzelmeisterschaften aller Klassen (Damen, Herren,<br />
Juniorinnen, Junioren, Seniorinnen A + B, Senioren A + B sowie Jugend A + B männlich und<br />
weiblich) haben sich prinzipiell 30 Minuten vor der festgesetzten Startzeit beim Wettspielleiter<br />
zu melden und diesem ihren Spielerpass zur Kontrolle vorzulegen.<br />
5.1 Landeseinzelmeisterschaften (außer Jugend)<br />
Bis zum im Ansetzungsheft festgelegten Termin melden die Kreisvereine entsprechend der<br />
zugeteilten Startplätze ihre Teilnehmer an den Landeseinzelmeisterschaften an die TKV-Geschäftsstelle,<br />
wobei im allgemeinen eine durchzuführende Kreismeisterschaft Grundlage für<br />
die Festlegung der Teilnehmer sein sollte. Des weiteren erhalten je acht durch den Trainerrat<br />
festzulegende Spielerinnen bzw. Spieler der Altersklassen Damen, Juniorinnen, Herren<br />
und Junioren direktes Startrecht für die Landeseinzelmeisterschaften des TKV. Senioren A<br />
und B sowie Seniorinnen A und B können sich nach Wahl an den Meisterschaften ihrer<br />
Altersklasse oder der nächst höheren beteiligen. Sie haben ihre Entscheidung bereits vor<br />
Beginn der örtlichen Meisterschaft zu treffen, das heißt, eine schriftliche Erklärung, getrennt<br />
für die Teilnahme an Einzel-, Clubmannschafts- und Vereinsmannschaftsmeisterschaften,<br />
hat zur Startanmeldung vorzuliegen .<br />
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