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Ausgabe 2008/2009 - viademica.verlag berlin

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2.6 Punktverluste<br />

Ein Meisterschafts- oder Pokalspiel wird für die schuldige Mannschaft als verloren und für<br />

die gegnerische Mannschaft als gewonnen bzw. bei einem Turnier ohne Spielwertungspunkte<br />

(SWP) gewertet, wenn<br />

2.6.1 eine Mannschaft das Spiel eigenmächtig und unberechtigt abbricht;<br />

2.6.2 eine Mannschaft nicht spielberechtigte Spieler / innen einsetzt, wobei die erzielten<br />

Kegel des / der nicht spielberechtigten Spielers / in aus dem Mannschaftsergebnis<br />

zu streichen sind, oder wenn eine Mannschaft mehr als die zulässige<br />

Anzahl von Spieler / innen auswechselt;<br />

2.6.3 Spieler / innen ihren bei Spielbeginn fehlenden Spielerpass nicht innerhalb von<br />

drei Tagen dem zuständigen Staffelleiter vorlegen bzw. dabei festgestellt wird,<br />

dass der Spielerpass nicht in Ordnung war;<br />

2.6.4 die festgelegten Startgebühren bis zum Zeitpunkt des Wettspiels nicht bezahlt<br />

wurden;<br />

2.6.5 eine gültige Bahnabnahmeurkunde fehlt;<br />

2.6.6 eine Geldbuße nicht bis zur festgelegten Frist bezahlt wurde;<br />

2.6.7 eine Verwaltungspauschale nicht bis zur festgelegten Frist bezahlt wurde.<br />

2.7 Nichtwahrnehmung von Spielrecht<br />

Ergänzung zur DKBC-SpO Teil B 2.7: Tritt eine Mannschaft unbegründet bzw. ohne rechtzeitige<br />

Information (48 Stunden vor Wettspielbeginn) zu einem angesetzten Wettspiel nicht<br />

an, ist an den TKV eine Geldbuße von 50,00 EUR zu zahlen. Bei Zahlungsverzug, -verschleppung<br />

oder -verweigerung erfolgt für alle nach dem Nichtantritt ausgetragenen Wettkämpfe<br />

Punktverlust. Die einzuräumende Zahlungsfrist für den Nichtantritt von Mannschaften<br />

ohne Meldung beträgt zehn Werktage ab Zahlungsaufforderung durch den Staffelleiter<br />

(Poststempel!). Mannschaften, die ein angesetztes Punktspiel fristgemäß absagen (Spielabsage)<br />

sind von der Zahlung einer Geldbuße befreit. Wettspiele im TKV-Pokal und um die<br />

Vereinsmannschaftsmeisterschaften sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Aufforderung<br />

zur Zahlung der Geldbuße erfolgt durch die Staffelleiter auf offizellen Formblättern<br />

und in Kopie an die Geschäftsstelle. Diese kontrolliert den Zahlungseingang. Definition „48<br />

Stunden vor Wettspielbeginn“: Maßgebend für die Stundenzählung ist die Uhrzeit, zu der<br />

die nichtantretende Mannschaft das angesetzte Wettspiel hätte bestreiten müssen. Definition<br />

„rechtzeitige Information“: Rechtzeitig zu informieren sind per Telefon und / oder Telefax<br />

der gegnerische Mannschaftsleiter, bei Nichterreichbarkeit der Clubvorsitzende oder Abteilungsleiter<br />

sowie der zuständige Staffel- / Turnierleiter per Telefon und / oder Fax & eMail.<br />

2.8 Spielwertung nach Abschluss des Spieljahres<br />

Für die Platzierung nach Abschluss der Spielrunde gilt in den Verbandsligen und Landesligen<br />

der Damen und Herren sowie in den Verbandsligen der Jugend und Senioren die<br />

DKBC-SpO Teil B 2.8a. Für alle weiteren Platzierungen wird zur Ermittlung des Tabellenplatzes<br />

unter Berücksichtigung der gegeneinander erzielten Spielwertungspunkte (SWP)<br />

eine gesonderte Tabelle erstellt. Ist hier Gleichheit vorhanden, werden keine Entscheidungsspiele<br />

durchgeführt, sondern die erzielten Kegel der Auswärtsspiele der punktgleichen<br />

Mannschaften bei allen nicht in der gesonderten Tabelle erfassten Mannschaften addiert.<br />

Die Mannschaft mit der höheren Kegelzahl wird vorn platziert etc. Bei Rekonstruktion einer<br />

Bahnanlage während der Spielsaison werden die auf diesen Bahnen erzielten Kegel der<br />

Auswärtsspiele nicht gewertet. Das gleiche gilt, wenn aus diesem Grunde kein gleichartiges<br />

Kegelmaterial während der gesamten Spielsaison einzusetzen war. Zur Ermittlung von aufzufüllenden<br />

Aufstiegs- / Abstiegsplätzen werden in den Landesklassen zwischen klassengleichen<br />

Mannschaften aus unterschiedlichen Staffeln die erzielten Spielwertungspunkte<br />

herangezogen.<br />

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