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Noch 12 Tage bis zum Tag der Sachsen Feiern Sie ... - Reichenbach

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Fortsetzung von Seite 7!<br />

8<br />

<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger <strong>12</strong>/07, 26.08. 2007<br />

Gesucht: Die Sächsische Erntekönigin 2007/2008 - Jury tagte in <strong>Reichenbach</strong><br />

Amtliches<br />

Bekanntmachungdes Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Soziales über das<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsrecht von Frauen zur Verarbeitung<br />

ihrer personenbezogenen Daten<br />

beim Mammographie-Screening nach dem<br />

Sächsischen Früherkennungsdurchführungsgesetz,<br />

vom 1. Juni 2007<br />

Ab dem 1. Juli 2007 wird im Freistaat <strong>Sachsen</strong> das<br />

Mammographie-Screening als Früherkennungsprogramm<br />

von Brustkrebs eingeführt. An diesem Programm können<br />

im Abstand von zwei Jahren alle Frauen im Alter zwischen<br />

50 und 70 Jahren teilnehmen. Die Durchführung des<br />

Programms obliegt <strong>der</strong> „Zentralen Stelle Mammographie“<br />

bei <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Sachsen</strong>. Die<br />

Einladung zur Untersuchung erfolgt durch die Zentrale<br />

Stelle. Die Meldeämter des Freistaates beziehungsweise<br />

das Kommunale Kernmel<strong>der</strong>egister übermitteln <strong>der</strong><br />

Zentralen Stelle die für die Einladungen notwendigen<br />

Daten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 <strong>bis</strong> 7 des Gesetzes über die<br />

Durchführung eines Mammographie-Screenings und<br />

an<strong>der</strong>er Früherkennungsmaßnahmen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

[Sächsisches Früherkennungsdurchführungsgesetz –<br />

SächsFrühErDurchfG] vom 1. Juni 2006 [SächsGVBl. S.<br />

150].<br />

Die datenschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

werden dabei eingehalten.<br />

Die übermittelten Meldedaten werden in zwei<br />

verschlüsselte Kennnummern umgewandelt, die<br />

nicht dekodiert werden können. Diese<br />

Kennnummern dienen <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong><br />

Einladungen und <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Qualität<br />

<strong>der</strong> Untersuchungen in anonymisierter Form.<br />

Nach <strong>der</strong> Einladung werden die Meldedaten<br />

gelöscht, gleichgültig, ob die Frauen an <strong>der</strong><br />

Untersuchung teilgenommen haben o<strong>der</strong> nicht.<br />

Frauen, die nicht an <strong>der</strong> Untersuchung teilnehmen<br />

und nicht eingeladen werden möchten, können<br />

je<strong>der</strong>zeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 8<br />

SächsFrühErDurchfG <strong>der</strong> Verarbeitung ihrer<br />

personenbezogenen Daten durch die Zentrale<br />

Stelle o<strong>der</strong> die von ihr beauftragte Stelle<br />

wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich an die<br />

Zentrale Stelle Mammographie<br />

bei <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Sachsen</strong><br />

Postfach <strong>12</strong>21<br />

09071 Chemnitz<br />

zu richten.<br />

Dresden, den 1. Juni 2007<br />

Gewerbeabmeldungen<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> -Bürgerbürobeabsichtigt,<br />

die im Gewerberegister <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> unter <strong>der</strong> Nummer 2245/95<br />

eingetragene natürliche Person Hellinger, Frank<br />

Hauptnie<strong>der</strong>lassung 08468 <strong>Reichenbach</strong>,<br />

Zwickauer Straße 91, von Amts wegen gem. Nr.<br />

5.1 GewAnzVwV i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 3 GewO<br />

ab<strong>zum</strong>elden. Die Frist zur Erhebung eines<br />

Wi<strong>der</strong>spruchs gegen die beabsichtigte<br />

Abmeldung wird auf drei Monate festgesetzt.<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> -Bürgerbürobeabsichtigt,<br />

die im Gewerberegister <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> unter <strong>der</strong> Nummer 2516/96 eingetragene<br />

natürliche Person Hellinger, Frank, Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Am 16. August gab es im <strong>Reichenbach</strong>er Rathaus ein Casting für die nächste<br />

Sächsische Erntekönigin. Die Erntekönigin 2007/2008 wird <strong>zum</strong> <strong>Tag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sachsen</strong> am<br />

7. September, 14.00 Uhr, durch den Präsidenten des Kuratoriums „<strong>Tag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sachsen</strong>“,<br />

Landtagspräsident Erich Iltgen, auf <strong>der</strong> Bühne des Vogtland Radio (MB 1) gekrönt.<br />

Die Krönung <strong>der</strong> Erntekönigin steht im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Eröffnung <strong>der</strong><br />

Sächsischen Agrar-, Schlemmer- und Reisemeile, 14.30 Uhr, Bühne Vogtland Radio.<br />

Die Kandidatinnen, für die es Bedingung ist, aus <strong>der</strong> Landwirtschaft, <strong>der</strong><br />

Ernährungswirtschaft o<strong>der</strong> dem Fachhandel zu kommen, mussten <strong>zum</strong> Casting einen<br />

Wissenstest und einen Vortrag vor <strong>der</strong> Jury absolvieren. Die Jury bestand aus<br />

Mitglie<strong>der</strong>n des Sächsischen Landesbauernverband e.V. als Träger des Ausscheides um<br />

die Erntekönigin, aus Vertretern von Politik, Behörden, aus Agrarmarketingexperten<br />

und Medien. Auch <strong>der</strong> <strong>Reichenbach</strong>er Organisationsleiter des <strong><strong>Tag</strong>e</strong>s <strong>der</strong> <strong>Sachsen</strong>,<br />

Raphael Kürzinger, hatte eine Stimme. Zur Wahl stellten sich Kati Auerbach, Nicole<br />

und Yvonne Große, Rebekka Schöniger und Jeanette Marcek (v.l.n.r.). 3.v.l.: Nadine<br />

Wagner, die amtierende Sächsische Erntekönigin mit dem Maskottchen des<br />

Landesbauernverbandes, Kuh Luise. Foto: H. Keßler<br />

08468 <strong>Reichenbach</strong>, Zwickauer Straße 74, von Amts<br />

wegen gem. Nr. 5.1 GewAnzVwV i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr.<br />

3 GewO ab<strong>zum</strong>elden. Die Frist zur Erhebung eines<br />

Wi<strong>der</strong>spruchs gegen die beabsichtigte Abmeldung<br />

wird auf drei Monate festgesetzt.<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> -Bürgerbürobeabsichtigt,<br />

die im Gewerberegister <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> unter <strong>der</strong> Nummer 3385/99 eingetragene<br />

natürliche Person Dreiser, Otmar Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

08468 <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland OT Friesen, Pappelweg<br />

10, von Amts wegen gem. Nr. 5.1 GewAnzVwV i.V.m. §<br />

14 Abs. 1 Nr. 3 GewO ab<strong>zum</strong>elden. Die Frist zur Erhebung<br />

eines Wi<strong>der</strong>spruchs gegen die beabsichtigte Abmeldung<br />

wird auf drei Monate festgesetzt.<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> -Bürgerbürobeabsichtigt,<br />

die im Gewerberegister <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> unter <strong>der</strong> Nummer 427/91<br />

eingetragene natürliche Person Kersten, Frank,<br />

Hauptnie<strong>der</strong>lassung 08468 <strong>Reichenbach</strong>,<br />

Zwickauer Straße 166, von Amts wegen gem. Nr.<br />

5.1 GewAnzVwV i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 3 GewO<br />

ab<strong>zum</strong>elden. Die Frist zur Erhebung eines<br />

Wi<strong>der</strong>spruchs gegen die beabsichtigte<br />

Abmeldung wird auf drei Monate festgesetzt.<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong> -Bürgerbürobeabsichtigt,<br />

die im Gewerberegister <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> unter <strong>der</strong> Nummer 4107/02<br />

eingetragene natürliche Person Lenk, Denise<br />

Hauptnie<strong>der</strong>lassung 08468 <strong>Reichenbach</strong>,<br />

Heinsdorfer Straße 27 - 28, von Amts wegen gem.<br />

Nr. 5.1 GewAnzVwV i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 3 GewO<br />

ab<strong>zum</strong>elden. Die Frist zur Erhebung eines<br />

Wi<strong>der</strong>spruchs gegen die beabsichtigte<br />

Abmeldung wird auf drei Monate festgesetzt.<br />

<strong>Sie</strong>gmar Schmutzler, Leiter Bürgerbüro

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