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Noch 12 Tage bis zum Tag der Sachsen Feiern Sie ... - Reichenbach

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Widmungsverfügung für Flurstück-Nr. 841/4 <strong>der</strong><br />

Gemarkung <strong>Reichenbach</strong><br />

1. Beschreibung<br />

- Teilstrecke entlang <strong>der</strong> Sorggasse, beginnend<br />

am Mühlgässchen mit Verlauf <strong>bis</strong> <strong>zum</strong> Flurstück-<br />

Nr. 869/9 <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Reichenbach</strong><br />

· Gegenstand <strong>der</strong> Widmung ist das Flurstück-Nr.<br />

841/4 <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Reichenbach</strong><br />

· genaue Lage siehe Karte mit gekennzeichneter<br />

Fläche<br />

2. Bescheid<br />

2.1. Die unter Nummer 1 bezeichnete Fläche wird<br />

zugehörig zur Ortsstraße Sorggasse nach § 3 Abs.<br />

1 Nr. 3b Sächsisches Straßengesetz gewidmet.<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen: keine<br />

2.3. Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast ist die Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger <strong>12</strong>/07, 26.08. 2007<br />

Öffentliche Bekanntmachung einer Widmungsverfügung <strong>der</strong> Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland<br />

gemäß § 6 Abs. 1 des Sächsischen Straßengesetzes<br />

<strong>Reichenbach</strong> im Vogtland.<br />

2.4. Der Bescheid tritt mit Wirkung <strong>zum</strong> 26.<br />

August 2007 in Kraft.<br />

3. Einsichtnahme<br />

Der Bescheid kann in <strong>der</strong> Zeit vom 26. August<br />

2007 <strong>bis</strong> <strong>zum</strong> 26. September 2007 in <strong>der</strong><br />

Abteilung Bauverwaltung/Bauordnung des<br />

Fachbereiches 3 <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

<strong>Reichenbach</strong>, Zimmer 222, Markt 1 in 08468<br />

<strong>Reichenbach</strong> während <strong>der</strong> Öffnungszeiten:<br />

Montag 9 Uhr <strong>bis</strong> <strong>12</strong> Uhr<br />

Dienstag9 Uhr <strong>bis</strong> <strong>12</strong> Uhr 13 Uhr <strong>bis</strong> 16 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 9 Uhr <strong>bis</strong> <strong>12</strong> Uhr 13 Uhr <strong>bis</strong> 18 Uhr<br />

Freitag 9 Uhr <strong>bis</strong> <strong>12</strong> Uhr<br />

eingesehen werden.<br />

4. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines<br />

Monats nach Bekanntgabe <strong>der</strong> Umstufung<br />

Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der<br />

Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong> zur<br />

Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

<strong>Reichenbach</strong>, Markt 1 in 08468 <strong>Reichenbach</strong><br />

einzulegen.<br />

Die Frist ist auch gewahrt, wenn <strong>der</strong><br />

Wi<strong>der</strong>spruch beim Landratsamt Vogtlandkreis,<br />

Neundorfer Straße 94-96 in 08523 Plauen<br />

eingelegt wird.<br />

<strong>Reichenbach</strong>, den <strong>12</strong>. Juli 2007<br />

Dieter Kießling<br />

Oberbürgermeister<br />

9<br />

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