Programm - Kneipp-Akademie
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Förderung durch Krankenkassen<br />
Förderung von Präventionsmaßnahmen<br />
Die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen (z.B. durch finanzielle Bezuschussung von Kursen) ist festgelegt im<br />
§ 20 SGB V. Zur Umsetzung gibt es einen Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes 1 . In diesem sind die Anforderungen, die Sie als Anbieter<br />
benötigen, festgelegt, darunter auch die benötigten Grundqualifikationen.<br />
Handlungsfeld Stressmanagement<br />
Präventionsprinzip<br />
Förderung von Stressbewältigungskompetenzen<br />
(Multimodales Stressmanagement)<br />
Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen<br />
Fachkräfte aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die<br />
über einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss verfügen, insbesondere<br />
als<br />
Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)<br />
Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u.<br />
2. Staatsexamen)<br />
Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master,<br />
Bachelor)<br />
Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)<br />
Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master,<br />
Bachelor)<br />
Ärzte<br />
mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressmanagement (Einweisung in das<br />
durchzuführende Stressbewältigungsprogramm).<br />
Präventionsprinzip<br />
Förderung von Entspannung<br />
(Palliativ-regeneratives Stressmanagement)<br />
Zur Durchführung der Entspannungstrainings Progressive Muskelrelaxation<br />
(PR) und Autogenem Training (AT) kommen zusätzlich zu den für multimodale<br />
Stressbewältigungstrainings geeigneten Anbietern (s.o.) auch Fachkräfte mit<br />
insbesondere den nachstehenden Qualifikationen in Betracht:<br />
Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master,<br />
Bachelor)<br />
Sport- und Gymnastiklehrer<br />
Physiotherapeuten / Krankengymnasten<br />
Ergotherapeuten<br />
Erzieher<br />
Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)<br />
Heilpädagogen<br />
mit Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden<br />
Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren im Umfang von<br />
mindestens 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht).<br />
Für die fernöstlichen Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi, Qigong kommen weiter<br />
Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits-<br />
oder Sozialberuf in Betracht, denen durch die jeweiligen Fachorganisationen<br />
für Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong nach den dort gültigen Ausbildungsstandards<br />
eine entsprechende Zusatzqualifikation bescheinigt wird. Aus dieser<br />
muss die Befähigung zu einer Tätigkeit als Trainingsleiter hervorgehen. Die<br />
Ausbildung muss bei Yoga mindestens 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten<br />
und bei Qigong oder Tai Chi mindestens 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten<br />
in Präsenzunterricht umfassen. Die nachzuweisende Mindestdauer der<br />
Ausbildung in einer der genannten fernöstlichen Maßnahmen beträgt mindestens<br />
zwei Jahre.<br />
1 GKV-Spitzenverband (2010): Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien des<br />
GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der<br />
Fassung vom 27. August 2010 [online verfügbar: www.kneippakademie.de/fileadmin/upload/<br />
kneipp-ska/dokumente/Anerkennung_kk/Leitfaden_2010.pdf]<br />
Die Förderung durch die Krankenkassen erfolgt nicht zwangsläufig, wenn<br />
alle genannten Kriterien erfüllt sind. Denn bei § 20 SGB V handelt es sich<br />
um eine „Soll-Vorschrift“. Daher sollten Sie sich in jedem Fall vorher mit den<br />
Krankenkassen vor Ort in Verbindung setzen.<br />
12<br />
Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten<br />
Präventionsprinzip<br />
„Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche<br />
Aktivität“<br />
Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einem<br />
staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung<br />
in Betracht, insbesondere<br />
Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master,<br />
Bachelor)<br />
Krankengymnasten / Physiotherapeuten<br />
Sport- und Gymnastiklehrer<br />
Ärzte, sofern diese im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende<br />
Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen sind<br />
Lizenzierte Übungsleiter der Turn- und Sportverbände mit der Fortbildung<br />
„Sport in der Prävention“ (Lizenzstufe II), die in das durchzuführende<br />
Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen sind. Der Einsatz der<br />
Übungsleiter der Turn- und Sportverbände ist auf Vereinsangebote beschränkt,<br />
die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet<br />
wurden.<br />
Das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“<br />
dient der Auszeichnung spezieller Angebote zur Primärprävention.<br />
Die Angebote sind qualitätsgeprüft und kostenbewusst.<br />
Die Krankenkassen begrenzen die Förderung der Qualitätssiegelangebote<br />
inhaltlich auf folgende Schwerpunkte:<br />
1. Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion<br />
2. Bewegung zur Förderung des Muskel-Skelett-Systems<br />
Das Qualitätssiegel gibt interessierten gesundheitsbewussten Bürgern ebenso<br />
wie Kooperationspartnern, Ärzten, Therapeuten, Gesundheitsämtern und anderen<br />
– Sicherheit für<br />
Gesundheitsprogramme auf hohem Qualitätsniveau<br />
Permanente Qualitätssicherung nach verbindlichen gemeinsamen Grundsätzen<br />
Was müssen Sie tun?<br />
Für die angestrebte fachliche und soziale Kompetenz des Übungsleiters „Sport<br />
in der Prävention“ wird ein Abschluss auf der 2. Lizenzstufe, aufbauend auf<br />
der Übungsleiter-Ausbildung der 1. Lizenzstufe (120 Unterrichtseinheiten) der<br />
DOSB-Rahmenrichtlinien vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen neben der<br />
qualifizierten Leitung eines solchen Sportangebotes weitere Qualitätsstandards<br />
erfüllt werden.<br />
Wer bekommt das Qualitätssiegel?<br />
Eine Zertifizierung durch das Qualitätssiegel „Sport Pro Gesundheit“ erfolgt<br />
in der Regel durch den zuständigen Landessportbund. Eine wichtige Voraussetzung<br />
zur Vergabe des Qualitätssiegels ist die Mitgliedschaft in einem Landessportbund<br />
oder im <strong>Kneipp</strong>-Bund. Auf Beschluss des Bundesvorstandes<br />
Breitensport des DOSB können seit dem 01. März 2006 Gesundheitssportangebote<br />
in <strong>Kneipp</strong>-Vereinen gemeinsam durch den DOSB und den <strong>Kneipp</strong>-Bund<br />
zertifiziert werden. <strong>Kneipp</strong>-Vereine, die nicht Mitglied in einem Landessportbund<br />
sind, können ihre Anträge direkt an den <strong>Kneipp</strong>-Bund (SKA) schicken.<br />
Darüber hinaus ist die Zertifizierung an weitere Qualitätskriterien gebunden:<br />
Zielgruppengerechtes Angebot, begleitendes Qualitätsmanagement, präventiver<br />
Gesundheits-Check, der Verein als Gesundheitspartner, einheitliche Organisationsstrukturen<br />
(10 – 15 Übungseinheiten, Gruppengröße maximal 20<br />
Personen), qualifizierte Leitung (bundeseinheitliches Ausbildungsprofil „Sport<br />
in der Prävention“)<br />
Unsere Ausbildungen erfüllen höchste Qualitätsanforderungen. Damit<br />
schaffen wir wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung bei den<br />
Krankenkassen. Sie ersetzen aber nicht die von den Krankenkassen geforderten<br />
Grundqualifikationen.