31.01.2013 Aufrufe

Programm - Kneipp-Akademie

Programm - Kneipp-Akademie

Programm - Kneipp-Akademie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Förderung durch Krankenkassen<br />

Förderung von Präventionsmaßnahmen<br />

Die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen (z.B. durch finanzielle Bezuschussung von Kursen) ist festgelegt im<br />

§ 20 SGB V. Zur Umsetzung gibt es einen Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes 1 . In diesem sind die Anforderungen, die Sie als Anbieter<br />

benötigen, festgelegt, darunter auch die benötigten Grundqualifikationen.<br />

Handlungsfeld Stressmanagement<br />

Präventionsprinzip<br />

Förderung von Stressbewältigungskompetenzen<br />

(Multimodales Stressmanagement)<br />

Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen<br />

Fachkräfte aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die<br />

über einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss verfügen, insbesondere<br />

als<br />

Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)<br />

Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u.<br />

2. Staatsexamen)<br />

Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master,<br />

Bachelor)<br />

Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)<br />

Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master,<br />

Bachelor)<br />

Ärzte<br />

mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressmanagement (Einweisung in das<br />

durchzuführende Stressbewältigungsprogramm).<br />

Präventionsprinzip<br />

Förderung von Entspannung<br />

(Palliativ-regeneratives Stressmanagement)<br />

Zur Durchführung der Entspannungstrainings Progressive Muskelrelaxation<br />

(PR) und Autogenem Training (AT) kommen zusätzlich zu den für multimodale<br />

Stressbewältigungstrainings geeigneten Anbietern (s.o.) auch Fachkräfte mit<br />

insbesondere den nachstehenden Qualifikationen in Betracht:<br />

Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master,<br />

Bachelor)<br />

Sport- und Gymnastiklehrer<br />

Physiotherapeuten / Krankengymnasten<br />

Ergotherapeuten<br />

Erzieher<br />

Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)<br />

Heilpädagogen<br />

mit Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden<br />

Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren im Umfang von<br />

mindestens 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht).<br />

Für die fernöstlichen Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi, Qigong kommen weiter<br />

Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits-<br />

oder Sozialberuf in Betracht, denen durch die jeweiligen Fachorganisationen<br />

für Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong nach den dort gültigen Ausbildungsstandards<br />

eine entsprechende Zusatzqualifikation bescheinigt wird. Aus dieser<br />

muss die Befähigung zu einer Tätigkeit als Trainingsleiter hervorgehen. Die<br />

Ausbildung muss bei Yoga mindestens 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten<br />

und bei Qigong oder Tai Chi mindestens 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten<br />

in Präsenzunterricht umfassen. Die nachzuweisende Mindestdauer der<br />

Ausbildung in einer der genannten fernöstlichen Maßnahmen beträgt mindestens<br />

zwei Jahre.<br />

1 GKV-Spitzenverband (2010): Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien des<br />

GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der<br />

Fassung vom 27. August 2010 [online verfügbar: www.kneippakademie.de/fileadmin/upload/<br />

kneipp-ska/dokumente/Anerkennung_kk/Leitfaden_2010.pdf]<br />

Die Förderung durch die Krankenkassen erfolgt nicht zwangsläufig, wenn<br />

alle genannten Kriterien erfüllt sind. Denn bei § 20 SGB V handelt es sich<br />

um eine „Soll-Vorschrift“. Daher sollten Sie sich in jedem Fall vorher mit den<br />

Krankenkassen vor Ort in Verbindung setzen.<br />

12<br />

Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten<br />

Präventionsprinzip<br />

„Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche<br />

Aktivität“<br />

Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einem<br />

staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung<br />

in Betracht, insbesondere<br />

Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master,<br />

Bachelor)<br />

Krankengymnasten / Physiotherapeuten<br />

Sport- und Gymnastiklehrer<br />

Ärzte, sofern diese im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende<br />

Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen sind<br />

Lizenzierte Übungsleiter der Turn- und Sportverbände mit der Fortbildung<br />

„Sport in der Prävention“ (Lizenzstufe II), die in das durchzuführende<br />

Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen sind. Der Einsatz der<br />

Übungsleiter der Turn- und Sportverbände ist auf Vereinsangebote beschränkt,<br />

die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet<br />

wurden.<br />

Das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“<br />

dient der Auszeichnung spezieller Angebote zur Primärprävention.<br />

Die Angebote sind qualitätsgeprüft und kostenbewusst.<br />

Die Krankenkassen begrenzen die Förderung der Qualitätssiegelangebote<br />

inhaltlich auf folgende Schwerpunkte:<br />

1. Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion<br />

2. Bewegung zur Förderung des Muskel-Skelett-Systems<br />

Das Qualitätssiegel gibt interessierten gesundheitsbewussten Bürgern ebenso<br />

wie Kooperationspartnern, Ärzten, Therapeuten, Gesundheitsämtern und anderen<br />

– Sicherheit für<br />

Gesundheitsprogramme auf hohem Qualitätsniveau<br />

Permanente Qualitätssicherung nach verbindlichen gemeinsamen Grundsätzen<br />

Was müssen Sie tun?<br />

Für die angestrebte fachliche und soziale Kompetenz des Übungsleiters „Sport<br />

in der Prävention“ wird ein Abschluss auf der 2. Lizenzstufe, aufbauend auf<br />

der Übungsleiter-Ausbildung der 1. Lizenzstufe (120 Unterrichtseinheiten) der<br />

DOSB-Rahmenrichtlinien vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen neben der<br />

qualifizierten Leitung eines solchen Sportangebotes weitere Qualitätsstandards<br />

erfüllt werden.<br />

Wer bekommt das Qualitätssiegel?<br />

Eine Zertifizierung durch das Qualitätssiegel „Sport Pro Gesundheit“ erfolgt<br />

in der Regel durch den zuständigen Landessportbund. Eine wichtige Voraussetzung<br />

zur Vergabe des Qualitätssiegels ist die Mitgliedschaft in einem Landessportbund<br />

oder im <strong>Kneipp</strong>-Bund. Auf Beschluss des Bundesvorstandes<br />

Breitensport des DOSB können seit dem 01. März 2006 Gesundheitssportangebote<br />

in <strong>Kneipp</strong>-Vereinen gemeinsam durch den DOSB und den <strong>Kneipp</strong>-Bund<br />

zertifiziert werden. <strong>Kneipp</strong>-Vereine, die nicht Mitglied in einem Landessportbund<br />

sind, können ihre Anträge direkt an den <strong>Kneipp</strong>-Bund (SKA) schicken.<br />

Darüber hinaus ist die Zertifizierung an weitere Qualitätskriterien gebunden:<br />

Zielgruppengerechtes Angebot, begleitendes Qualitätsmanagement, präventiver<br />

Gesundheits-Check, der Verein als Gesundheitspartner, einheitliche Organisationsstrukturen<br />

(10 – 15 Übungseinheiten, Gruppengröße maximal 20<br />

Personen), qualifizierte Leitung (bundeseinheitliches Ausbildungsprofil „Sport<br />

in der Prävention“)<br />

Unsere Ausbildungen erfüllen höchste Qualitätsanforderungen. Damit<br />

schaffen wir wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung bei den<br />

Krankenkassen. Sie ersetzen aber nicht die von den Krankenkassen geforderten<br />

Grundqualifikationen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!