Antrag Erftalhalle - Hardheim
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Vor – und Zuname Verein Beruf<br />
PLZ/Wohnort Straße Telefon<br />
A N T R A G<br />
auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung der <strong>Erftalhalle</strong> in <strong>Hardheim</strong>.<br />
Ich/Wir beantragen (n) die Benutzung folgender Räumlichkeiten in der <strong>Erftalhalle</strong> in <strong>Hardheim</strong>:<br />
großer Saal<br />
mit Empore / ohne Empore mit Bühne / ohne Bühne Leinwand<br />
mit Umkleideräume / ohne Umkleideräume Rednerpult Mikrofon(e)<br />
Flügel- auf der Bühne / Flügel vor der Bühne Beamer Tageslichtprojektor<br />
(20,- EUR) + MwSt. (10,- EUR) + MwSt.<br />
kleiner Saal Mobile Bühne (mit Herrn Alter absprechen!)<br />
am , dem von bis Uhr<br />
für eine<br />
öffentliche Veranstaltung nichtöffentliche Veranstaltung<br />
Art der Veranstaltung:<br />
Bewirtschaftung:<br />
die Veranstaltung findet ohne Bewirtschaftung statt<br />
für die Veranstaltung ist eine Bewirtschaftung notwendig (die Speisen und Getränke sind über<br />
den Hallenpächter zu beziehen)<br />
Bestuhlung²:<br />
in Eigenregie<br />
durch die Gemeinde* Kosten: 23,- EUR/Std. + MwSt.<br />
Es ist vorgesehen, den Aufbau/Dekoration der Halle am vorzunehmen.<br />
(Für den Aufbau der Bühne sowie die Einrichtung der Halle ist mit dem Hallenmeister Rücksprache zu<br />
nehmen, Handy-Nr. 0175/6360373.)<br />
Hallenmeister:<br />
nur auf- und abschließen<br />
Hallendienst während der Veranstaltung erforderlich* Kosten: 23,- EUR/Std. + MwSt.<br />
Garderobenbenutzung:<br />
Bitte beachten Sie, dass, sofern eine Mitbenutzung der Garderobe gewünscht wird, dies in Eigenregie<br />
durchzuführen ist. Eine Aufsichtsperson der Gemeinde wird nicht gestellt. Der Schlüssel hierfür kann im<br />
Rechnungsamt -Zimmer 5- abgeholt werden.<br />
Bei Garderobennutzung:<br />
Verantwortliche Person gem. § 3 der Hallenordnung:<br />
Die Hallenordnung sowie die Hallengebührenordnung (Auszug siehe Rückseite) der Gemeinde <strong>Hardheim</strong> ist<br />
mir / uns bekannt. Ebenso kenne (n) ich / wir die einschlägigen Bestimmungen der<br />
Versammlungsstättenverordnung und des Versammlungsgesetzes.<br />
Datum Unterschrift<br />
² Der Große und der Kleine Saal dürfen nur nach den in der <strong>Erftalhalle</strong> ausgehängten Bestuhlungsplänen bestuhlt werden.<br />
* Der Aufwand wird gemäß 4.3 der Gebührenordnung abgerechnet.
Auszug aus der<br />
E n t g e l t o r d n u n g<br />
für die Benutzung von Räumlichkeiten in der <strong>Erftalhalle</strong> <strong>Hardheim</strong><br />
Für die Benutzung von Räumlichkeiten in der <strong>Erftalhalle</strong> werden folgende Entgelte festgesetzt:<br />
Örtliche Vereine/ kommerzielle Ver-<br />
ortsansässige Personen anstalter/auswärtige<br />
Personen<br />
1. für Versammlungen, Familien-<br />
feiern und dergl.<br />
Entgelt<br />
1.1 Großer Saal 105,-- Euro 205,-- Euro<br />
1.2 Kleiner Saal 50,-- Euro 110,-- Euro<br />
2. für Tanzveranstaltungen, Rock-<br />
konzerte, Plattenpartys und dergl.<br />
im Großen Saal 175,-- Euro 200,-- Euro<br />
3. Einrichtung und Betrieb einer Bar<br />
3.1 kleiner Saal 100,-- Euro 150,-- Euro<br />
3.2 Konferenzraum 40,-- Euro 75,-- Euro<br />
4. Kostenersätze<br />
4.1 Heizung<br />
4.1.1 Großer Saal 65,-- Euro 65,-- Euro<br />
4.1.2 Kleiner Saal 45,-- Euro 45,-- Euro<br />
4.2 Strom<br />
4.2.1 Großer Saal 30,-- Euro 30,-- Euro<br />
4.2.2 Kleiner Saal 25,-- Euro 25,-- Euro<br />
4.3 Reinigung / Bestuhlung /<br />
Hallenmeister 23,-- Euro/Std. 23,-- Euro/Std.<br />
4.4 Müllentsorgung /<br />
Kostenersatz für Beschädigungen nach Aufwand nach Aufwand<br />
4.5 Technische Geräte<br />
4.5.1. Nutzung Beamer 20,-- Euro 20,-- Euro<br />
4.5.2. Tageslichtprojektor 10,-- Euro 10,-- Euro<br />
Die ausgewiesenen Beträge sind Nettobeträge. Hinzuzurechnen ist jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.