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Antrag Erftalhalle - Hardheim

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Vor – und Zuname Verein Beruf<br />

PLZ/Wohnort Straße Telefon<br />

A N T R A G<br />

auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung der <strong>Erftalhalle</strong> in <strong>Hardheim</strong>.<br />

Ich/Wir beantragen (n) die Benutzung folgender Räumlichkeiten in der <strong>Erftalhalle</strong> in <strong>Hardheim</strong>:<br />

großer Saal<br />

mit Empore / ohne Empore mit Bühne / ohne Bühne Leinwand<br />

mit Umkleideräume / ohne Umkleideräume Rednerpult Mikrofon(e)<br />

Flügel- auf der Bühne / Flügel vor der Bühne Beamer Tageslichtprojektor<br />

(20,- EUR) + MwSt. (10,- EUR) + MwSt.<br />

kleiner Saal Mobile Bühne (mit Herrn Alter absprechen!)<br />

am , dem von bis Uhr<br />

für eine<br />

öffentliche Veranstaltung nichtöffentliche Veranstaltung<br />

Art der Veranstaltung:<br />

Bewirtschaftung:<br />

die Veranstaltung findet ohne Bewirtschaftung statt<br />

für die Veranstaltung ist eine Bewirtschaftung notwendig (die Speisen und Getränke sind über<br />

den Hallenpächter zu beziehen)<br />

Bestuhlung²:<br />

in Eigenregie<br />

durch die Gemeinde* Kosten: 23,- EUR/Std. + MwSt.<br />

Es ist vorgesehen, den Aufbau/Dekoration der Halle am vorzunehmen.<br />

(Für den Aufbau der Bühne sowie die Einrichtung der Halle ist mit dem Hallenmeister Rücksprache zu<br />

nehmen, Handy-Nr. 0175/6360373.)<br />

Hallenmeister:<br />

nur auf- und abschließen<br />

Hallendienst während der Veranstaltung erforderlich* Kosten: 23,- EUR/Std. + MwSt.<br />

Garderobenbenutzung:<br />

Bitte beachten Sie, dass, sofern eine Mitbenutzung der Garderobe gewünscht wird, dies in Eigenregie<br />

durchzuführen ist. Eine Aufsichtsperson der Gemeinde wird nicht gestellt. Der Schlüssel hierfür kann im<br />

Rechnungsamt -Zimmer 5- abgeholt werden.<br />

Bei Garderobennutzung:<br />

Verantwortliche Person gem. § 3 der Hallenordnung:<br />

Die Hallenordnung sowie die Hallengebührenordnung (Auszug siehe Rückseite) der Gemeinde <strong>Hardheim</strong> ist<br />

mir / uns bekannt. Ebenso kenne (n) ich / wir die einschlägigen Bestimmungen der<br />

Versammlungsstättenverordnung und des Versammlungsgesetzes.<br />

Datum Unterschrift<br />

² Der Große und der Kleine Saal dürfen nur nach den in der <strong>Erftalhalle</strong> ausgehängten Bestuhlungsplänen bestuhlt werden.<br />

* Der Aufwand wird gemäß 4.3 der Gebührenordnung abgerechnet.


Auszug aus der<br />

E n t g e l t o r d n u n g<br />

für die Benutzung von Räumlichkeiten in der <strong>Erftalhalle</strong> <strong>Hardheim</strong><br />

Für die Benutzung von Räumlichkeiten in der <strong>Erftalhalle</strong> werden folgende Entgelte festgesetzt:<br />

Örtliche Vereine/ kommerzielle Ver-<br />

ortsansässige Personen anstalter/auswärtige<br />

Personen<br />

1. für Versammlungen, Familien-<br />

feiern und dergl.<br />

Entgelt<br />

1.1 Großer Saal 105,-- Euro 205,-- Euro<br />

1.2 Kleiner Saal 50,-- Euro 110,-- Euro<br />

2. für Tanzveranstaltungen, Rock-<br />

konzerte, Plattenpartys und dergl.<br />

im Großen Saal 175,-- Euro 200,-- Euro<br />

3. Einrichtung und Betrieb einer Bar<br />

3.1 kleiner Saal 100,-- Euro 150,-- Euro<br />

3.2 Konferenzraum 40,-- Euro 75,-- Euro<br />

4. Kostenersätze<br />

4.1 Heizung<br />

4.1.1 Großer Saal 65,-- Euro 65,-- Euro<br />

4.1.2 Kleiner Saal 45,-- Euro 45,-- Euro<br />

4.2 Strom<br />

4.2.1 Großer Saal 30,-- Euro 30,-- Euro<br />

4.2.2 Kleiner Saal 25,-- Euro 25,-- Euro<br />

4.3 Reinigung / Bestuhlung /<br />

Hallenmeister 23,-- Euro/Std. 23,-- Euro/Std.<br />

4.4 Müllentsorgung /<br />

Kostenersatz für Beschädigungen nach Aufwand nach Aufwand<br />

4.5 Technische Geräte<br />

4.5.1. Nutzung Beamer 20,-- Euro 20,-- Euro<br />

4.5.2. Tageslichtprojektor 10,-- Euro 10,-- Euro<br />

Die ausgewiesenen Beträge sind Nettobeträge. Hinzuzurechnen ist jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.

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