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Gemeinde Castrisch Reglement für das Befahren von Waldstrassen ...

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<strong>Reglement</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Befahren</strong> <strong>von</strong> <strong>Waldstrassen</strong> mit Motorfahrzeugen<br />

Art. 5 Ausnahmen mit Bewilligungspflicht<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand erteilt auf Gesuch hin Fahrbewilligungen <strong>für</strong>:<br />

a) Fahrzeuge <strong>von</strong> Grundeigentümern, Pächtern und Mietern <strong>für</strong> die Zufahrt zu ihren Liegen-<br />

schaften;<br />

b) Fahrzeuge <strong>von</strong> Lieferanten, Berufsleuten, Konzessionären usw. zur Ausübung ihrer<br />

Tätigkeit;<br />

c) Fahrzeuge gehbehinderter Personen.<br />

Art. 6 Gebühren<br />

Es werden folgende Gebühren erhoben:<br />

a) Jahresbewilligung <strong>für</strong> Fahrzeuge bis 3.5 t Fr. 50.--<br />

b) Tagesbewilligung <strong>für</strong> Fahrzeuge bis 3.5 t Fr. 5.--<br />

c) Fahrzeuge über 3.5 t entrichten <strong>das</strong> Doppelte dieser Ansätze.<br />

Die Bewilligungen werden auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei ausgestellt.<br />

Die Bewilligung ist nicht übertragbar. Sie ist am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.<br />

Art. 7 Besondere Vorschriften<br />

Das Höchstgewicht <strong>von</strong> Fahrzeugen wird bei allen <strong>Waldstrassen</strong> auf 28 Tonnen beschränkt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand verbietet bei ungünstigen Strassenverhältnissen alle Fahrten oder<br />

erlässt <strong>für</strong> bestimmte Zeiten und/oder Fahrzeugkategorien Beschränkungen.<br />

Abschrankungen sind nach jeder Durchfahrt wieder zu schliessen.<br />

Das an die Strassen angrenzende Gelände darf nicht befahren werden. Parkieren und Kreuzen<br />

darf nur an da<strong>für</strong> vorgesehenen und geeigneten Stellen erfolgen.<br />

Art. 8 Strafbestimmungen<br />

Übertretungen dieses <strong>Reglement</strong>es werden durch den <strong>Gemeinde</strong>vorstand mit Busse bis zu<br />

Fr. 1'000.--, im Wiederholungsfalle bis Fr. 5'000.-- bestraft.<br />

Der Missbrauch der Bewilligung kann dauernden oder zeitweiligen Entzug derselben zur<br />

Folge haben.<br />

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