Promotionsordnung - Basler Zentrum für Bildung
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Q-M (ISO)<br />
Version vom 20.05.2012 VS<br />
Noten im BZB / <strong>Promotionsordnung</strong><br />
Grundlage<br />
Im BZB wird den Schülerinnen und Schülern kein unpersönliches Notenblatt ausgehändigt; vier Mal pro<br />
Schuljahr setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, ihren Lehrerinnen und Lehrern und der<br />
Schulleitung zusammen. Dabei werden die Noten mitgeteilt und die Prüfungstermine gemeinsam festgelegt,<br />
resp. dem individuellen Leistungs- und Lerntempo angepasst. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern<br />
kennen somit jederzeit den Leistungsstand sowie die Dauer der Ausbildung. Die gymnasiale Ausbildungsdauer<br />
im BZB basiert auf dem BZB-Kurssystem von 3 Jahren. Diese Standard-Ausbildungsdauer kann individuell<br />
verkürzt oder verlängert werden.<br />
1. Grundsätze<br />
Das Gesamt-Notenbild eines Schülers soll Lehrerschaft und Schulleitung<br />
– aber auch dem Schüler und den Eltern – bei jeder Quartalsbesprechung<br />
schlüssige Hinweise darauf geben, ob die fachlichen Leistungen des<br />
Schülers ausreichen, zum vorgesehenen Termin entweder die Maturvor-,<br />
resp. -abschlussprüfung oder das sonst vereinbarte Schulziel ( z.B. Eintritt<br />
in eine Berufslehre) zu erreichen oder ob geeignete Massnahmen (Klassenwechsel,<br />
Stützstunden etc.) in Erwägung gezogen werden müssen.<br />
Grundlage <strong>für</strong> das Gesamt-Notenbild bilden bekanntlich die einzelnen<br />
Fachnoten; da kein Schüler an unserer Schule einfach zurückversetzt wird,<br />
sollen diese eher streng angesetzt werden. Jeder Schüler hat das<br />
Recht, in jedem Fach seinen Notenstand zu kennen.<br />
Die Noten müssen letztlich mit den späteren Maturnoten korrelieren.<br />
Note 5 bedeutet: der Schüler erreicht an der Matur wahrscheinlich die<br />
Note 5, möglicherweise eine 6 oder 4, mit hoher Sicherheit aber keine 3.<br />
Note 4 bedeutet: der Schüler ist an der Matur wahrscheinlich «genügend»;<br />
eine Note 3 ist jedoch einzuplanen.<br />
Note 3 bedeutet: der Schüler erreicht an der Matur mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
eine ungenügende Note (3 oder sogar 2); eine 4 käme<br />
einem Wunder gleich.<br />
Für die Anmeldung zur ersten Teilprüfung der Schweizerischen<br />
Matur gilt als Richtlinie, dass eine Punktzahl von min. 24 *) ( z.B. 4 x 5 und<br />
1 x 4 ) erwartet werden kann und dass sichergestellt ist, dass auch das<br />
Leistungsniveau der Fächer der zweiten Teilprüfung soweit fortgeschritten<br />
ist, dass in der vereinbarten Zeit (i.A. ein Jahr nach der ersten Teilprüfung,<br />
nach einem halben Jahr nur in Ausnahmefällen) die Maturprüfung<br />
erfolgreich absolviert werden kann. Eine Anmeldung <strong>für</strong> die erste<br />
Teilprüfung mit einer tieferen Prognose kann nur be<strong>für</strong>wortet werden,<br />
wenn der Schüler in den Sprachen und im Schwerpunktfach<br />
überdurchschnittliche Leistungen erbringen kann.<br />
*) Diese Zahl wird nach der neuen MVA auf Punkte umgerechnet.<br />
2. Wie kommt die Quartalsnote zustande<br />
Die Schulleitung des BZB schreibt keinem Lehrer vor, wie er seine Quartalsnoten<br />
im einzelnen ermitteln soll; hingegen schreibt sie jedem Lehrer<br />
zwingend vor, dass seine Schüler jederzeit darüber orientiert sind, wie dies<br />
durch ihn gehandhabt wird.<br />
Vorschläge zu Handen der Lehrer: Jede Quartalsnote sollte<br />
aufgrund mehrerer Einzelnoten errechnet werden. Einzelnoten können<br />
erteilt werden <strong>für</strong> schriftliche Arbeiten oder mündliche Prüfungen (ggf. an<br />
der Tafel); insbesondere in den Fächern der zweiten Teilprüfung sollte<br />
einer mündlichen Note ihr entsprechendes Gewicht gegeben werden.<br />
3. Schriftliche Arbeiten<br />
– Grundsätzlich müssen die Schüler gezwungen werden, nicht auf<br />
Prüfungen, sondern permanent (Aufgabenstunden!) zu lernen; am<br />
besten eignen sich dazu «unangesagte» schriftliche Arbeiten.<br />
– Schriftliche Arbeiten (und mündliche Prüfungen) sollen so konzipiert<br />
sein, dass immer auch wesentlicher Stoff von früher abgefragt wird.<br />
– Mehrere kleinere Arbeiten sind dienlicher als eine Quartalsarbeit.<br />
– Der Darstellung (allg. saubere Darstellung, Bleistift nicht gestattet,<br />
Ränder, jede Aufgabe abgegrenzt, Resultate deutlich hervorgehoben,<br />
Lösungsweg auf Blatt) ist Beachtung zu schenken und ggf. auch ein<br />
Abzug an der Note vorzunehmen.<br />
4. Mündliche Prüfungen<br />
Sie sollen ca. 10 Minuten dauern (gelegentlicher Video-Mitschnitt empfehlenswert);<br />
die Note ist unmittelbar danach bekannt zu geben; die Schüler<br />
müssen auch wissen, wie diese Note – im Verhältnis zu den schriftlichen<br />
Arbeiten – gewichtet wird.<br />
5. Mündliche Mitarbeit<br />
Selbstverständlich kann (insbesondere in den Sprachfächern) nicht jede<br />
Antwort benotet werden; hingegen sollte jedem Schüler in regelmässigen<br />
Abständen (z.B. jeweils Ende des Monats) sein diesbezüglicher Stand<br />
mitgeteilt werden und bekannt sein, wie dieser Teil gewichtet wird.<br />
6. Hilfsmittel, Betrug, versäumte schriftliche und<br />
mündliche Prüfungen<br />
Die Maturprüfung läuft unter strenger Aufsicht ab; unsere Schüler sollten<br />
auch damit vertraut sein. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, zu beachten,<br />
dass auch Erwachsene beim Nachbarn abschreiben etc., wenn<br />
ihnen dazu Gelegenheit geboten wird. Versäumte schriftliche und mündliche<br />
Prüfungen sollen i.A. nachgeholt werden, so dass jeder Schüler einer<br />
Klasse pro Quartal die gleiche Anzahl Noten besitzt.<br />
Bei Nachholarbeiten kann auch eine schriftliche Prüfung mündlich nachgeholt<br />
werden. Insbesondere soll in Nachholarbeiten auch der inzwischen<br />
bearbeitete neue Stoff geprüft werden!<br />
Rechner dürfen nur vom Besitzer benützt werden; gestattet sind ausdrücklich<br />
nur zwei Modelle, netzunabhängige, nicht programmierbare<br />
Taschenrechner mit einzeiligem Display (nicht graphikfähig). Die<br />
Formelsammlung, O.R und ZGB und P.S. dürfen keine Ergänzungen<br />
enthalten.<br />
7. Termine der Prüfungen<br />
Die Prüfungen sollen so in den Unterricht eingeplant werden, dass eine<br />
aussagefähige Quartalsnote spätestens 2 Wochen vor Quartalsende<br />
vorliegt. Die Anhäufung von schriftlichen Arbeiten in den Tagen vor dem<br />
Notenabschluss (immer Donnerstag, 11.35 Uhr in der zweitletzten<br />
Quartalswoche) ist so zu vermeiden!<br />
8. Die Quartalsnote<br />
Für jeden Schüler wird jedes Quartal ein individuelles Quartalsnotenblatt<br />
erstellt, auf dem auch alle Vereinbarungen etc.<br />
aufgeführt werden. Unter Einbezug der oben aufgelisteten Kriterien<br />
soll eine Quartalsnote errechnet werden. Damit Probleme frühzeitig erkannt<br />
werden, empfehlen wir ausdrücklich eine allg. strenge Notengebung.<br />
Die Gewichtung der einzelnen Noten ist jedem Lehrer freigestellt, ebenso<br />
das Runden. Empfohlen ist das Aufrunden ab 5 bei ganzen und ab 3 resp.<br />
8 bei halben Noten. Die Notenskala hört unten nicht mit der Note 3 auf.<br />
Die Note 4-5 ist als Quartalsnote in M-Klassen nicht zulässig.<br />
9. Die Kursabschluss-Note<br />
Sofern im betr. Fach oder als «Prüfungs- Training» <strong>für</strong> alle Kandidaten vom<br />
BZB Semesterprüfungen durchgeführt werden, wird die Prüfungsnote zusätzlich<br />
ins Notenblatt aufgenommen.<br />
Prüfungs-Termin im Quartalsnotenblatt: Jeder Lehrer gibt – neben der<br />
Quartalsnote – immer den Termin an, zu dem der Schüler die 1. oder 2.<br />
Teilprüfung im betreffenden Fach – und zwar unabhängig von den<br />
Terminen der übrigen Fächer – frühestens absolvieren kann.<br />
In den Sek-Klassen sind alle halben Noten zulässig. Hier darf der Lehrer<br />
aber auf keinen Fall auf Ende des Schuljahres unverhältnismässig<br />
aufrunden, um dem Schüler bei der Suche nach einer Lehrstelle «eine<br />
bessere Chance» zu geben.<br />
Um den Text nicht noch schwerfälliger zu machen, beinhaltet «der<br />
Lehrer» auch «die Lehrerin» und «der Schüler» die «Schülerin».<br />
<strong>Basler</strong> <strong>Zentrum</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildung</strong> BZB | Eulerstrasse 42 | CH–4051 Basel<br />
T 061 271 95 66 | F 061 271 95 67 | privatgymnasium@bzb.ch | www.bzb.ch
«Empfehlung» von Kandidatinnen und Kandidaten <strong>für</strong> die Maturprüfungen:<br />
Kriterien und Konsequenzen<br />
Massgebend <strong>für</strong> das Bestehen der Schweizerischen Matur ist neben der Punktzahl insbesondere die Summe der<br />
Punkte aus allen Notenabweichungen nach unten von der Note 4. Diese Abweichung darf höchstens 7 Punkte<br />
betragen.<br />
Vor der 1. Teilprüfung<br />
Die Noten des letzten Quartals der M3 führen zu einer Einstufung:<br />
Beispiel: NW: 4, 4, 5<br />
GW: 4, 4<br />
BG/Mu: 4<br />
Total: 25 Punkte<br />
Positiv wird eingestuft, wer folgende Kriterien erfüllt:<br />
– Notensumme des 1. Teils (6 Noten) mindestens 27<br />
– keine dieser Noten und höchstens eine von den 6 des 2.<br />
Teils unter 4<br />
Indifferent wird eingestuft, wer folgende Kriterien erfüllt:<br />
– Notensumme des 1. Teils mindestens 24<br />
– höchstens eine dieser Noten unter 3.5, höchstens eine<br />
von den 6 des 2. Teils unter 4<br />
Negativ wird eingestuft, wer diese Kriterien nicht erfüllt.<br />
Konsequenzen: Das BZB unterstützt die Anmeldung zur 1.<br />
Teilprüfung bei Kandidatinnen und Kandidaten mit positiver Einstufung.<br />
Über Kandidatinnen und Kandidaten mit indifferenter Einstufung wird<br />
in der Lehrerkonferenz («Maturanmeldung») unter den jeweils<br />
betroffenen Lehrkräften unter Berücksichtigung der folgenden Punkte<br />
abgestimmt:<br />
– persönliche Reife<br />
– Arbeitshaltung<br />
– Entwicklungspotential<br />
– Prüfungsresistenz.<br />
Wenn das Kollegium einstimmig da<strong>für</strong> votiert, wird der Kandidat / die<br />
Kandidatin unterstützt; wenn die Meinungen geteilt sind, entscheidet<br />
die Schulleitung.<br />
Nach der 1. Teilprüfung<br />
Auf Grund der erzielten Resultate werden folgende Konsequenzen<br />
gezogen:<br />
– Wer mindestens 26 Punkte und keine Note unter 4<br />
erreicht hat, wird – unabhängig von der vorgängigen<br />
Empfehlung – in einer M2-Klasse auf die zweite<br />
Teilprüfung ein Jahr später vorbereitet.<br />
– Wer zur Anmeldung empfohlen wurde und mindestens<br />
23 Punkte und höchstens eine Note unter 4 erreicht<br />
hat, wird provisorisch in eine M2-Klasse aufgenommen,<br />
aber bei der nächsten Quartalsbesprechung<br />
zurückgestuft, wenn er/sie bei den Fächern des 2. Teils<br />
anlässlich der letzten Quartalsbesprechung eine Note<br />
unter 3 oder mehr als eine Note unter 4 aufweist.<br />
– Wer zur Anmeldung nicht empfohlen wurde und<br />
weniger als 26 Punkte oder mehrere Noten unter 4<br />
erzielt hat, oder wer zwar empfohlen wurde, aber<br />
weniger als 23 Punkte oder mehrere Noten unter 4<br />
erzielt hat, kann nur im BZB verbleiben, wenn er/sie die<br />
Klasse M3 und die 1. Teilprüfung wiederholt.<br />
Vor der 2. Teilprüfung<br />
Die Noten der abgelegten 1. Teilprüfung und des letzten Quartals der<br />
M1 führen zur Einstufung:<br />
Positiv wird eingestuft, wer folgende Kriterien erfüllt:<br />
– Gesamtnotensumme gemäss Maturverordnung<br />
mindestens 92<br />
– höchstens eine Note unter 3.5, höchstens eine weitere<br />
unter 4<br />
– Maturarbeit korrekt abgeschlossen und mindestens mit 5<br />
bewertet<br />
Indifferent wird eingestuft, wer folgende Kriterien erfüllt:<br />
– Gesamtnotensumme mindestens 88<br />
– keine Note unter 3, höchstens drei Noten unter 4<br />
– Maturarbeit korrekt abgeschlossen und mindestens mit 4<br />
bewertet<br />
Negativ wird eingestuft, wer diese Kriterien nicht erfüllt.<br />
Konsequenzen: Das BZB unterstützt die Anmeldung zur<br />
2. Teilprüfung bei Kandidatinnen und Kandidaten bei positiver<br />
Einstufung mit einer Empfehlung.<br />
Über Kandidatinnen und Kandidaten mit indifferenter Einstufung wird<br />
in der Lehrerkonferenz unter den jeweils betroffenen Lehrkräften<br />
unter Berücksichtigung der folgenden Punkte abgestimmt:<br />
– persönliche Reife<br />
– Arbeitshaltung<br />
– Prüfungsresistenz.<br />
Wenn das Kollegium einstimmig da<strong>für</strong> votiert, wird der Kandidat / die<br />
Kandidatin unterstützt; wenn die Meinungen geteilt sind, entscheidet<br />
die Schulleitung.<br />
Nach der 2. Teilprüfung<br />
Auf Grund der erzielten Resultate werden folgende Konsequenzen<br />
gezogen:<br />
– Wer zur Anmeldung empfohlen wurde und mindestens<br />
84 Punkte, keine Note unter 3 und höchstens drei<br />
Noten unter 4 erreicht hat, wird <strong>für</strong> eine kostenlose<br />
Repetition in eine M1 oder M2 – je nach Entscheid von<br />
Kollegium und Schulleitung – aufgenommen.<br />
– Wer zur Anmeldung nicht empfohlen wurde und<br />
mindestens 84 Punkte, keine Note unter 3 und<br />
höchstens drei Noten unter 4 erreicht hat, kann mit<br />
Zustimmung von Kollegium und Schulleitung <strong>für</strong> eine<br />
kostenpflichtige Repetition in eine M2 aufgenommen<br />
werden.<br />
Konsequenzen: Nach Erhalt der Noten der 1. und 2. Teilprüfung<br />
erarbeitet die Lehrerkonferenz zusammen mit der Schulleitung <strong>für</strong> alle<br />
Schülerinnen und Schüler, die die obigen Anforderungen nicht erfüllt<br />
haben, einen individuellen und verbindlichen Vorschlag <strong>für</strong> eine weitere<br />
Vorbereitung auf die Wiederholung der Prüfung aus; sofern dieser<br />
nicht akzeptiert wird, steht es den betroffenen Schülerinnen und<br />
Schülern, resp. deren gesetzlichen Vertretern, frei, den Schulvertrag zu<br />
kündigen. Dabei sind die vertraglichen Bestimmungen in jedem Fall<br />
einzuhalten.<br />
Mit unseren Unterschriften bestätigen wir, die <strong>Promotionsordnung</strong> gelesen, verstanden und<br />
akzeptiert zu haben.<br />
Datum ___________ Unterschrift __________________ __________________<br />
Schüler/in Elternteil