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Promotionsordnung - Basler Zentrum für Bildung

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Q-M (ISO)<br />

Version vom 20.05.2012 VS<br />

Noten im BZB / <strong>Promotionsordnung</strong><br />

Grundlage<br />

Im BZB wird den Schülerinnen und Schülern kein unpersönliches Notenblatt ausgehändigt; vier Mal pro<br />

Schuljahr setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, ihren Lehrerinnen und Lehrern und der<br />

Schulleitung zusammen. Dabei werden die Noten mitgeteilt und die Prüfungstermine gemeinsam festgelegt,<br />

resp. dem individuellen Leistungs- und Lerntempo angepasst. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern<br />

kennen somit jederzeit den Leistungsstand sowie die Dauer der Ausbildung. Die gymnasiale Ausbildungsdauer<br />

im BZB basiert auf dem BZB-Kurssystem von 3 Jahren. Diese Standard-Ausbildungsdauer kann individuell<br />

verkürzt oder verlängert werden.<br />

1. Grundsätze<br />

Das Gesamt-Notenbild eines Schülers soll Lehrerschaft und Schulleitung<br />

– aber auch dem Schüler und den Eltern – bei jeder Quartalsbesprechung<br />

schlüssige Hinweise darauf geben, ob die fachlichen Leistungen des<br />

Schülers ausreichen, zum vorgesehenen Termin entweder die Maturvor-,<br />

resp. -abschlussprüfung oder das sonst vereinbarte Schulziel ( z.B. Eintritt<br />

in eine Berufslehre) zu erreichen oder ob geeignete Massnahmen (Klassenwechsel,<br />

Stützstunden etc.) in Erwägung gezogen werden müssen.<br />

Grundlage <strong>für</strong> das Gesamt-Notenbild bilden bekanntlich die einzelnen<br />

Fachnoten; da kein Schüler an unserer Schule einfach zurückversetzt wird,<br />

sollen diese eher streng angesetzt werden. Jeder Schüler hat das<br />

Recht, in jedem Fach seinen Notenstand zu kennen.<br />

Die Noten müssen letztlich mit den späteren Maturnoten korrelieren.<br />

Note 5 bedeutet: der Schüler erreicht an der Matur wahrscheinlich die<br />

Note 5, möglicherweise eine 6 oder 4, mit hoher Sicherheit aber keine 3.<br />

Note 4 bedeutet: der Schüler ist an der Matur wahrscheinlich «genügend»;<br />

eine Note 3 ist jedoch einzuplanen.<br />

Note 3 bedeutet: der Schüler erreicht an der Matur mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

eine ungenügende Note (3 oder sogar 2); eine 4 käme<br />

einem Wunder gleich.<br />

Für die Anmeldung zur ersten Teilprüfung der Schweizerischen<br />

Matur gilt als Richtlinie, dass eine Punktzahl von min. 24 *) ( z.B. 4 x 5 und<br />

1 x 4 ) erwartet werden kann und dass sichergestellt ist, dass auch das<br />

Leistungsniveau der Fächer der zweiten Teilprüfung soweit fortgeschritten<br />

ist, dass in der vereinbarten Zeit (i.A. ein Jahr nach der ersten Teilprüfung,<br />

nach einem halben Jahr nur in Ausnahmefällen) die Maturprüfung<br />

erfolgreich absolviert werden kann. Eine Anmeldung <strong>für</strong> die erste<br />

Teilprüfung mit einer tieferen Prognose kann nur be<strong>für</strong>wortet werden,<br />

wenn der Schüler in den Sprachen und im Schwerpunktfach<br />

überdurchschnittliche Leistungen erbringen kann.<br />

*) Diese Zahl wird nach der neuen MVA auf Punkte umgerechnet.<br />

2. Wie kommt die Quartalsnote zustande<br />

Die Schulleitung des BZB schreibt keinem Lehrer vor, wie er seine Quartalsnoten<br />

im einzelnen ermitteln soll; hingegen schreibt sie jedem Lehrer<br />

zwingend vor, dass seine Schüler jederzeit darüber orientiert sind, wie dies<br />

durch ihn gehandhabt wird.<br />

Vorschläge zu Handen der Lehrer: Jede Quartalsnote sollte<br />

aufgrund mehrerer Einzelnoten errechnet werden. Einzelnoten können<br />

erteilt werden <strong>für</strong> schriftliche Arbeiten oder mündliche Prüfungen (ggf. an<br />

der Tafel); insbesondere in den Fächern der zweiten Teilprüfung sollte<br />

einer mündlichen Note ihr entsprechendes Gewicht gegeben werden.<br />

3. Schriftliche Arbeiten<br />

– Grundsätzlich müssen die Schüler gezwungen werden, nicht auf<br />

Prüfungen, sondern permanent (Aufgabenstunden!) zu lernen; am<br />

besten eignen sich dazu «unangesagte» schriftliche Arbeiten.<br />

– Schriftliche Arbeiten (und mündliche Prüfungen) sollen so konzipiert<br />

sein, dass immer auch wesentlicher Stoff von früher abgefragt wird.<br />

– Mehrere kleinere Arbeiten sind dienlicher als eine Quartalsarbeit.<br />

– Der Darstellung (allg. saubere Darstellung, Bleistift nicht gestattet,<br />

Ränder, jede Aufgabe abgegrenzt, Resultate deutlich hervorgehoben,<br />

Lösungsweg auf Blatt) ist Beachtung zu schenken und ggf. auch ein<br />

Abzug an der Note vorzunehmen.<br />

4. Mündliche Prüfungen<br />

Sie sollen ca. 10 Minuten dauern (gelegentlicher Video-Mitschnitt empfehlenswert);<br />

die Note ist unmittelbar danach bekannt zu geben; die Schüler<br />

müssen auch wissen, wie diese Note – im Verhältnis zu den schriftlichen<br />

Arbeiten – gewichtet wird.<br />

5. Mündliche Mitarbeit<br />

Selbstverständlich kann (insbesondere in den Sprachfächern) nicht jede<br />

Antwort benotet werden; hingegen sollte jedem Schüler in regelmässigen<br />

Abständen (z.B. jeweils Ende des Monats) sein diesbezüglicher Stand<br />

mitgeteilt werden und bekannt sein, wie dieser Teil gewichtet wird.<br />

6. Hilfsmittel, Betrug, versäumte schriftliche und<br />

mündliche Prüfungen<br />

Die Maturprüfung läuft unter strenger Aufsicht ab; unsere Schüler sollten<br />

auch damit vertraut sein. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, zu beachten,<br />

dass auch Erwachsene beim Nachbarn abschreiben etc., wenn<br />

ihnen dazu Gelegenheit geboten wird. Versäumte schriftliche und mündliche<br />

Prüfungen sollen i.A. nachgeholt werden, so dass jeder Schüler einer<br />

Klasse pro Quartal die gleiche Anzahl Noten besitzt.<br />

Bei Nachholarbeiten kann auch eine schriftliche Prüfung mündlich nachgeholt<br />

werden. Insbesondere soll in Nachholarbeiten auch der inzwischen<br />

bearbeitete neue Stoff geprüft werden!<br />

Rechner dürfen nur vom Besitzer benützt werden; gestattet sind ausdrücklich<br />

nur zwei Modelle, netzunabhängige, nicht programmierbare<br />

Taschenrechner mit einzeiligem Display (nicht graphikfähig). Die<br />

Formelsammlung, O.R und ZGB und P.S. dürfen keine Ergänzungen<br />

enthalten.<br />

7. Termine der Prüfungen<br />

Die Prüfungen sollen so in den Unterricht eingeplant werden, dass eine<br />

aussagefähige Quartalsnote spätestens 2 Wochen vor Quartalsende<br />

vorliegt. Die Anhäufung von schriftlichen Arbeiten in den Tagen vor dem<br />

Notenabschluss (immer Donnerstag, 11.35 Uhr in der zweitletzten<br />

Quartalswoche) ist so zu vermeiden!<br />

8. Die Quartalsnote<br />

Für jeden Schüler wird jedes Quartal ein individuelles Quartalsnotenblatt<br />

erstellt, auf dem auch alle Vereinbarungen etc.<br />

aufgeführt werden. Unter Einbezug der oben aufgelisteten Kriterien<br />

soll eine Quartalsnote errechnet werden. Damit Probleme frühzeitig erkannt<br />

werden, empfehlen wir ausdrücklich eine allg. strenge Notengebung.<br />

Die Gewichtung der einzelnen Noten ist jedem Lehrer freigestellt, ebenso<br />

das Runden. Empfohlen ist das Aufrunden ab 5 bei ganzen und ab 3 resp.<br />

8 bei halben Noten. Die Notenskala hört unten nicht mit der Note 3 auf.<br />

Die Note 4-5 ist als Quartalsnote in M-Klassen nicht zulässig.<br />

9. Die Kursabschluss-Note<br />

Sofern im betr. Fach oder als «Prüfungs- Training» <strong>für</strong> alle Kandidaten vom<br />

BZB Semesterprüfungen durchgeführt werden, wird die Prüfungsnote zusätzlich<br />

ins Notenblatt aufgenommen.<br />

Prüfungs-Termin im Quartalsnotenblatt: Jeder Lehrer gibt – neben der<br />

Quartalsnote – immer den Termin an, zu dem der Schüler die 1. oder 2.<br />

Teilprüfung im betreffenden Fach – und zwar unabhängig von den<br />

Terminen der übrigen Fächer – frühestens absolvieren kann.<br />

In den Sek-Klassen sind alle halben Noten zulässig. Hier darf der Lehrer<br />

aber auf keinen Fall auf Ende des Schuljahres unverhältnismässig<br />

aufrunden, um dem Schüler bei der Suche nach einer Lehrstelle «eine<br />

bessere Chance» zu geben.<br />

Um den Text nicht noch schwerfälliger zu machen, beinhaltet «der<br />

Lehrer» auch «die Lehrerin» und «der Schüler» die «Schülerin».<br />

<strong>Basler</strong> <strong>Zentrum</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildung</strong> BZB | Eulerstrasse 42 | CH–4051 Basel<br />

T 061 271 95 66 | F 061 271 95 67 | privatgymnasium@bzb.ch | www.bzb.ch


«Empfehlung» von Kandidatinnen und Kandidaten <strong>für</strong> die Maturprüfungen:<br />

Kriterien und Konsequenzen<br />

Massgebend <strong>für</strong> das Bestehen der Schweizerischen Matur ist neben der Punktzahl insbesondere die Summe der<br />

Punkte aus allen Notenabweichungen nach unten von der Note 4. Diese Abweichung darf höchstens 7 Punkte<br />

betragen.<br />

Vor der 1. Teilprüfung<br />

Die Noten des letzten Quartals der M3 führen zu einer Einstufung:<br />

Beispiel: NW: 4, 4, 5<br />

GW: 4, 4<br />

BG/Mu: 4<br />

Total: 25 Punkte<br />

Positiv wird eingestuft, wer folgende Kriterien erfüllt:<br />

– Notensumme des 1. Teils (6 Noten) mindestens 27<br />

– keine dieser Noten und höchstens eine von den 6 des 2.<br />

Teils unter 4<br />

Indifferent wird eingestuft, wer folgende Kriterien erfüllt:<br />

– Notensumme des 1. Teils mindestens 24<br />

– höchstens eine dieser Noten unter 3.5, höchstens eine<br />

von den 6 des 2. Teils unter 4<br />

Negativ wird eingestuft, wer diese Kriterien nicht erfüllt.<br />

Konsequenzen: Das BZB unterstützt die Anmeldung zur 1.<br />

Teilprüfung bei Kandidatinnen und Kandidaten mit positiver Einstufung.<br />

Über Kandidatinnen und Kandidaten mit indifferenter Einstufung wird<br />

in der Lehrerkonferenz («Maturanmeldung») unter den jeweils<br />

betroffenen Lehrkräften unter Berücksichtigung der folgenden Punkte<br />

abgestimmt:<br />

– persönliche Reife<br />

– Arbeitshaltung<br />

– Entwicklungspotential<br />

– Prüfungsresistenz.<br />

Wenn das Kollegium einstimmig da<strong>für</strong> votiert, wird der Kandidat / die<br />

Kandidatin unterstützt; wenn die Meinungen geteilt sind, entscheidet<br />

die Schulleitung.<br />

Nach der 1. Teilprüfung<br />

Auf Grund der erzielten Resultate werden folgende Konsequenzen<br />

gezogen:<br />

– Wer mindestens 26 Punkte und keine Note unter 4<br />

erreicht hat, wird – unabhängig von der vorgängigen<br />

Empfehlung – in einer M2-Klasse auf die zweite<br />

Teilprüfung ein Jahr später vorbereitet.<br />

– Wer zur Anmeldung empfohlen wurde und mindestens<br />

23 Punkte und höchstens eine Note unter 4 erreicht<br />

hat, wird provisorisch in eine M2-Klasse aufgenommen,<br />

aber bei der nächsten Quartalsbesprechung<br />

zurückgestuft, wenn er/sie bei den Fächern des 2. Teils<br />

anlässlich der letzten Quartalsbesprechung eine Note<br />

unter 3 oder mehr als eine Note unter 4 aufweist.<br />

– Wer zur Anmeldung nicht empfohlen wurde und<br />

weniger als 26 Punkte oder mehrere Noten unter 4<br />

erzielt hat, oder wer zwar empfohlen wurde, aber<br />

weniger als 23 Punkte oder mehrere Noten unter 4<br />

erzielt hat, kann nur im BZB verbleiben, wenn er/sie die<br />

Klasse M3 und die 1. Teilprüfung wiederholt.<br />

Vor der 2. Teilprüfung<br />

Die Noten der abgelegten 1. Teilprüfung und des letzten Quartals der<br />

M1 führen zur Einstufung:<br />

Positiv wird eingestuft, wer folgende Kriterien erfüllt:<br />

– Gesamtnotensumme gemäss Maturverordnung<br />

mindestens 92<br />

– höchstens eine Note unter 3.5, höchstens eine weitere<br />

unter 4<br />

– Maturarbeit korrekt abgeschlossen und mindestens mit 5<br />

bewertet<br />

Indifferent wird eingestuft, wer folgende Kriterien erfüllt:<br />

– Gesamtnotensumme mindestens 88<br />

– keine Note unter 3, höchstens drei Noten unter 4<br />

– Maturarbeit korrekt abgeschlossen und mindestens mit 4<br />

bewertet<br />

Negativ wird eingestuft, wer diese Kriterien nicht erfüllt.<br />

Konsequenzen: Das BZB unterstützt die Anmeldung zur<br />

2. Teilprüfung bei Kandidatinnen und Kandidaten bei positiver<br />

Einstufung mit einer Empfehlung.<br />

Über Kandidatinnen und Kandidaten mit indifferenter Einstufung wird<br />

in der Lehrerkonferenz unter den jeweils betroffenen Lehrkräften<br />

unter Berücksichtigung der folgenden Punkte abgestimmt:<br />

– persönliche Reife<br />

– Arbeitshaltung<br />

– Prüfungsresistenz.<br />

Wenn das Kollegium einstimmig da<strong>für</strong> votiert, wird der Kandidat / die<br />

Kandidatin unterstützt; wenn die Meinungen geteilt sind, entscheidet<br />

die Schulleitung.<br />

Nach der 2. Teilprüfung<br />

Auf Grund der erzielten Resultate werden folgende Konsequenzen<br />

gezogen:<br />

– Wer zur Anmeldung empfohlen wurde und mindestens<br />

84 Punkte, keine Note unter 3 und höchstens drei<br />

Noten unter 4 erreicht hat, wird <strong>für</strong> eine kostenlose<br />

Repetition in eine M1 oder M2 – je nach Entscheid von<br />

Kollegium und Schulleitung – aufgenommen.<br />

– Wer zur Anmeldung nicht empfohlen wurde und<br />

mindestens 84 Punkte, keine Note unter 3 und<br />

höchstens drei Noten unter 4 erreicht hat, kann mit<br />

Zustimmung von Kollegium und Schulleitung <strong>für</strong> eine<br />

kostenpflichtige Repetition in eine M2 aufgenommen<br />

werden.<br />

Konsequenzen: Nach Erhalt der Noten der 1. und 2. Teilprüfung<br />

erarbeitet die Lehrerkonferenz zusammen mit der Schulleitung <strong>für</strong> alle<br />

Schülerinnen und Schüler, die die obigen Anforderungen nicht erfüllt<br />

haben, einen individuellen und verbindlichen Vorschlag <strong>für</strong> eine weitere<br />

Vorbereitung auf die Wiederholung der Prüfung aus; sofern dieser<br />

nicht akzeptiert wird, steht es den betroffenen Schülerinnen und<br />

Schülern, resp. deren gesetzlichen Vertretern, frei, den Schulvertrag zu<br />

kündigen. Dabei sind die vertraglichen Bestimmungen in jedem Fall<br />

einzuhalten.<br />

Mit unseren Unterschriften bestätigen wir, die <strong>Promotionsordnung</strong> gelesen, verstanden und<br />

akzeptiert zu haben.<br />

Datum ___________ Unterschrift __________________ __________________<br />

Schüler/in Elternteil

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