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Ihr Weg zum Abitur 2013-Ernährung Mölln - BBZ Mölln

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Berufsbildungszentrum <strong>Mölln</strong><br />

Regionales Berufsbildungszentrum<br />

des Kreises Herzogtum Lauenburg<br />

Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Berufliches Gymnasium<br />

BG<br />

Fachrichtung <strong>Ernährung</strong><br />

in <strong>Mölln</strong><br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong>


Die Die Die Angaben Angaben in in in dieser dieser dieser Broschüre Broschüre Broschüre gelten gelten gelten ausschließlich<br />

ausschließlich ausschließlich für für für die die die im im im Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2010/11 2010/11 2010/11 am am<br />

am<br />

<strong>BBZ</strong> <strong>BBZ</strong> <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> <strong>Mölln</strong> aufgenommenen aufgenommenen Schülerinnen Schülerinnen und und Schüler Schüler des des Beruflichen Gymnasiums Gymnasiums und<br />

und<br />

basieren basieren auf auf auf folgenden folgenden Rechtsquellen:<br />

Rechtsquellen:<br />

Rechtsquellen:<br />

• Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24. Januar 2007, zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2011<br />

• Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO) vom 2. Oktober 2007<br />

• Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium vom<br />

4. Juli 2011<br />

• Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildende Schulen (Prüfungsverord-<br />

nung berufsbildende Schulen – BS-PrüVO) vom 2. Oktober 2007<br />

Helfen Helfen Helfen Sie Sie mit, mit, diese diese diese Broschüre Broschüre zu zu verbessern!<br />

verbessern!<br />

Sollten Sie Hinweise auf Unklarheiten oder Fehler bemerken sowie weitere nützliche Informatio-<br />

nen, Formulare usw. finden, dann wenden Sie sich bitte an Herrn Seidler.<br />

Vielen Dank<br />

Redaktion: Marcel Brunier, Thomas Seidler, Martin Trittmacher<br />

Herausgeber:<br />

Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg<br />

Berufliches Gymnasium<br />

Kerschensteinerstraße 2<br />

23879 <strong>Mölln</strong><br />

04542 / 85 79 - 0<br />

Ansprechpartner: KlassenlehrerInnen / TutorInnen oder<br />

Thomas Seidler, Koordinator Berufliches Gymnasium am Berufsbildungszent-<br />

rum <strong>Mölln</strong>, Tel.-Durchwahl: -21, E-Mail: thomas.seidler@schule.landsh.de<br />

Besonderer Dank für ihre Unterstützung gilt insbesondere Reinhard Nitzsche, Karin Samaga und<br />

Antje Schäfer vom Beruflichen Gymnasium Elmshorn, die so freundlich waren ihre Broschüre als<br />

Arbeitsvorlage zur Verfügung zu stellen.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Fachhochschulreife (schulischer Teil) – Verlassen der Schule................................................ 1<br />

1.1 Grundsätzliche Regelungen ............................................................................................ 1<br />

1.2 Erwerb nach 12.2............................................................................................................ 2<br />

1.3 Durchschnittsnote für die Fachhochschulreife................................................................. 3<br />

1.4 Erwerb nach 13.1 oder 13.2............................................................................................ 3<br />

1.5 Fachpraktische Voraussetzungen für die allgemeine Fachhochschulreife....................... 3<br />

2 <strong>Abitur</strong>prüfung .......................................................................................................................... 6<br />

2.1 Fächer............................................................................................................................. 6<br />

2.1.1 Schriftliche Prüfungsfächer................................................................................ 6<br />

2.1.2 Mündliche Prüfungsfächer ................................................................................. 7<br />

2.2 Zulassung zur schriftlichen <strong>Abitur</strong>prüfung........................................................................ 8<br />

2.3 Zulassung zur mündlichen <strong>Abitur</strong>prüfung ........................................................................ 8<br />

2.3.1 Tipps für die Auswahl der eingebrachten Halbjahresleistungen ........................11<br />

2.3.2 Hinweise <strong>zum</strong> Festlegen des mündlichen Prüfungsfaches ...............................12<br />

2.4 Berechnung der Gesamtqualifikation .............................................................................13<br />

2.4.1 Ergebnis der Prüfungen....................................................................................13<br />

2.4.2 Berechnung der <strong>Abitur</strong>durchschnittsnote ..........................................................15


Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Ermittlung der Fachhochschulreife (schulischer Teil) ................................................. 4<br />

Abbildung 2: Berechnung der Gesamtqualifikation ........................................................................14<br />

Abbildung 3: Zulassung <strong>zum</strong> mündlichen <strong>Abitur</strong> und Ergebnis der Qualifikationsphase.................16<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Bestimmung der Durchschnittsnote für die Fachhochschulreife ..................................... 5<br />

Tabelle 2: Mögliche Kombinationen schriftlicher Prüfungsfächer .................................................... 6<br />

Tabelle 3: Mögliche mündliche Prüfungsfächer (p5) ....................................................................... 7<br />

Tabelle 4: Anzahl der einbringungspflichtigen Schulhalbjahresergebnisse ....................................10<br />

Tabelle 5: Umrechnungsfaktor und maximale zulässige Zahl von Ausfällen ..................................10<br />

Tabelle 6: Berechnung der Gesamtqualifikation ............................................................................15<br />

Tabelle 7: Umrechnungstabelle <strong>Abitur</strong>durchschnittsnote ...............................................................15


Erwerb der<br />

Fachhochschulreife<br />

(schulischer Teil)<br />

§ 13 BGVO<br />

Zeugnis<br />

§ 13 (1) BGVO<br />

1 Fachhochschulreife Fachhochschulreife (schulischer (schulischer (schulischer Teil) Teil) – Ve Ver- Ve Verr<br />

r<br />

lassen lassen der der der Schule Schule<br />

Schule<br />

1.1 1.1 Grundsätzliche Grundsätzliche Grundsätzliche Regelungen<br />

Regelungen<br />

Regelungen<br />

Sollten Sie sich aus persönlichen oder beruflichen Gründen dazu entscheiden<br />

(müssen), das Berufliche Gymnasium vor dem <strong>Abitur</strong> zu verlassen, haben Sie<br />

die Möglichkeit, sich ohne Ablegen einer Prüfung den schulischen Teil der Fach-<br />

hochschulreife bescheinigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie das <strong>Abitur</strong> nicht<br />

bestehen sollten. Sofern Sie die erforderlichen fachpraktischen Voraussetzungen<br />

(vgl. Abschnitt 1.5) erfüllen, können Sie mit der allgemeinen Fachhochschulreife<br />

an den meisten Fachhochschulen studieren. Der direkte Zugang zu Universitäten<br />

bleibt Ihnen jedoch verwehrt.<br />

Das Zeugnis über den Erwerb des schulischen Teils der allgemeinen Fachhoch-<br />

schulreife wird Ihnen auf Antrag ausgestellt, wenn Sie das Berufliche Gymnasi-<br />

um ohne <strong>Abitur</strong> verlassen und die im folgenden Abschnitt genannten Bedingun-<br />

gen erfüllen.<br />

Sofern diese Möglichkeit für Sie von Interesse ist, sollten Sie sich so frühzeitig<br />

wie möglich von <strong>Ihr</strong>er Tutorin bzw. <strong>Ihr</strong>em Tutor und/oder der Abteilungsleitung<br />

des Beruflichen Gymnasiums beraten lassen. Die Ausführungen an dieser Stelle<br />

können nur ein Überblick sein.<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 1


Bedingungen<br />

§13 (2) BGVO<br />

1.2 Erwerb Erwerb nach nach 12.2 12.2<br />

12.2<br />

Sie haben den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben, wenn Sie<br />

nach 12.2 folgende Bedingungen erfüllen. Siehe hierzu auch Abbildung 1!<br />

1. Die vier Halbjahresleistungen auf erhöhtem Anforderungsniveau wurden zu-<br />

sammen in zweifacher Wertung mit mindestens 40 Punkten bewertet. Höchs-<br />

tens zwei Halbjahresleistungen der Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau<br />

dürfen mit 4 Punkten oder weniger bewertet worden sein.<br />

2. 11 Halbjahresleistungen der Fächer auf grundlegendem Anforderungs-<br />

niveau, darunter die unten genannten, wurden in einfacher Wertung zusam-<br />

men mit mindestens 55 Punkten bewertet. Höchstens vier dieser Halbjahres-<br />

leistungen der Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau dürfen mit 4<br />

Punkten oder weniger bewertet worden sein.<br />

3. Unter den anzurechnenden Halbjahresleistungen befinden sich<br />

• zwei Halbjahresleistungen in Deutsch,<br />

• zwei Halbjahresleistungen in einer Fremdsprache,<br />

• zwei Halbjahresleistungen in Gemeinschaftskunde,<br />

• zwei Halbjahresleistungen in Mathematik und<br />

• zwei Halbjahresleistungen in einer Naturwissenschaft (hier: Biologie oder<br />

Chemie).<br />

4. Die drei restlichen Halbjahresleistungen sind frei wählbar.<br />

5. Keine anzurechnende Halbjahresleistung beträgt 0 Punkte.<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 2


Durchschnittsnote<br />

§ 13 (6), Anlage 1<br />

BGVO<br />

Erwerb im 13.<br />

Jahrgang<br />

§ 13 (3)-(6) BGVO<br />

1.3 Dur Durchschnittsnote Dur chschnittsnote für für für die die Fachhochschulreife<br />

Fachhochschulreife<br />

Fachhochschulreife<br />

Die Durchschnittsnote für den schulischen Teil der Fachhochschulreife wird mit<br />

Hilfe der folgenden Formel ermittelt:<br />

2 P<br />

N = 5 -<br />

3 57<br />

wobei P die Punktzahl der Gesamtqualifikation ist. Die Werte können Sie auch<br />

Tabelle 1 entnehmen.<br />

1.4 1.4 Erwerb Erwerb Erwerb nach nach nach 13.1 13.1 13.1 oder oder oder 13.2 13.2<br />

13.2<br />

Sofern <strong>Ihr</strong>e Noten nach 12.2 noch nicht für den schulischen Teil der allgemeinen<br />

Fachhochschulreife ausreichen, erwerben Sie diese, sobald Sie die oben ge-<br />

nannten Bedingungen erfüllen, und zwar<br />

• nach 13.1 nur mit Leistungen aus 12.2 und 13.1 und<br />

• nach 13.2 nur mit Leistungen aus der 13. Jahrgangsstufe<br />

Übrigens: Ein einmal erworbener schulischer Teil der allgemeinen Fachhoch-<br />

schulreife geht Ihnen weder verloren, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die<br />

Bedingungen nicht mehr erfüllen, noch können Sie ihn mit späteren Leistungs-<br />

steigerungen verbessern (abgesehen von der Möglichkeit, dass Sie das <strong>Abitur</strong><br />

bestehen). Die Feststellung erfolgt, sobald die Voraussetzungen erstmalig gege-<br />

ben sind.<br />

1.5 Fachpraktische Fachpraktische Voraussetzungen Voraussetzungen für für die die allgemeine Fachhochschul-<br />

reife<br />

Nachweis der fachpraktischen Voraussetzungen. In Schleswig-Holstein können<br />

Sie diese wie folgt erbringen:<br />

• ein einjähriges gelenktes Praktikum<br />

• Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf<br />

• fünfjährige Berufstätigkeit<br />

Die allgemeine Fachhochschulreife wird auf Antrag nur zuerkannt, wenn die fach-<br />

praktischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anerkennung erfolgt durch die<br />

Schule. (vgl. aktuelle Erlasse)<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 3


Abbildung 1: Ermittlung der Fachhochschulreife (schulischer Teil)<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 4


Tabelle 1: Bestimmung der Durchschnittsnote für die Fachhochschulreife (Quelle: Anlage 1 BGVO)<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 5


Sport<br />

kein Prüfungsfach,<br />

§ 9 (3) BGVO<br />

vier schriftliche<br />

Prüfungsfächer<br />

§ 9 (1)BGVO<br />

Mögliche Kombinationen<br />

schriftlicher<br />

Prüfungsfächer,<br />

drittes und viertes<br />

Prüfungsfach untereinanderaustauschbar<br />

2 <strong>Abitur</strong>prüfung<br />

<strong>Abitur</strong>prüfung<br />

2.1 Fächer<br />

Die <strong>Abitur</strong>prüfung umfasst vier schriftliche Prüfungsfächer und ein mündliches<br />

Prüfungsfach. Alle Prüfungsfächer müssen durchgehend (von der Einführungs-<br />

phase bis <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong>) und mindestens zweistündig in der Qualifikationsphase<br />

belegt worden sein. Das Fach Sport kann nicht Prüfungsfach sein.<br />

2.1.1 2.1.1 2.1.1 Schriftliche Schriftliche Schriftliche Prüfungsfächer<br />

Prüfungsfächer<br />

Prüfungsfächer<br />

Die schriftliche <strong>Abitur</strong>prüfung besteht aus vier Prüfungsfächern:<br />

P1 = Erstes Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau (<strong>Ernährung</strong>)<br />

P2 = Zweites Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau<br />

p3 und p4 = Zwei Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (abhängig von<br />

der Wahl des zweiten Fachs auf erhöhtem Anforderungsniveau, da unter den<br />

schriftlichen <strong>Abitur</strong>prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache<br />

sein müssen), so dass in der schriftlichen <strong>Abitur</strong>prüfung die Fächer Deutsch,<br />

Mathematik und eine Fremdsprache vorkommen.<br />

Alle Möglichkeiten entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle 2.<br />

Tabelle 2: Mögliche Kombinationen schriftlicher Prüfungsfächer<br />

Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau<br />

(FEA)<br />

Fächer auf grundlegendem An-<br />

forderungsniveau<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 6<br />

(fga)<br />

P1 P2 p3 p4<br />

<strong>Ernährung</strong><br />

M D E<br />

M D SP / FR / RU<br />

D M E<br />

D M SP / FR / RU<br />

E D M


fünftes Prüfungsfach<br />

§ 9 (2) BGVO<br />

Wahlmöglichkeiten<br />

§§ 4, 9 (3) BGVO<br />

Mögliche mündliche<br />

Prüfungsfächer<br />

(p5)<br />

2.1.2 2.1.2 Mündliche Mündliche Prüfungsfächer<br />

Prüfungsfächer<br />

Zu Beginn von 13.1 legen Sie <strong>Ihr</strong> fünftes Prüfungsfach, das mündliche Prüfungs-<br />

fach (p5), fest.<br />

Die Wahlmöglichkeiten werden dadurch beschränkt, dass in der <strong>Abitur</strong>prüfung<br />

aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach vertreten sein muss. Dieses Fach<br />

muss zudem durchgängig ab der 11. Jahrgangsstufe und in der 12. und 13.<br />

Jahrgangsstufe mindestens zweistündig besucht worden sein. Sport kann nicht<br />

als mündliches Prüfungsfach gewählt werden. Die möglichen fünften Prüfungsfä-<br />

cher entnehmen Sie bitte Tabelle 3.<br />

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Festlegung des mündlichen Prüfungsfa-<br />

ches in Abschnitt 2.3.2 auf S. 12.<br />

Tabelle 3: Mögliche mündliche Prüfungsfächer (p5)<br />

• Gemeinschaftskunde<br />

• Wirtschaftslehre<br />

Fachrichtung <strong>Ernährung</strong><br />

• Religion / Philosophie, sofern es in der 13. Jahrgangsstufe von der<br />

Schule angeboten und von Ihnen in allen Jahrgangsstufen durchgän-<br />

gig belegt wurde<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 7


Zulassung zur<br />

schriftlichen<br />

<strong>Abitur</strong>prüfung<br />

§ 25 (1) BS-PrüVO<br />

Rücktritt<br />

§ 10 (4) 2 BGVO,<br />

§ 25 (4) BS-PrüVO<br />

Zulassung zur mündlichen<br />

<strong>Abitur</strong>prüfung<br />

§ 25 (2) BS-PrüVO<br />

Belegpflicht<br />

§ 25 (2) 1 Nr. 1<br />

BS-PrüVO<br />

Note 6 (0 Punkte)<br />

§ 10 (4) BGVO,<br />

§ 25 (2) 4 BS-PrüVO<br />

Gesamtergebnis der<br />

Qualifikationsphase<br />

§ 25 (2) 1 Nr. 2<br />

BS-PrüVO<br />

34 bis 40<br />

Halbjahresleistungen<br />

können eingebracht<br />

werden<br />

Berechnung des<br />

Ergebnisses der<br />

Qualifikationsphase<br />

Anlage 2 BS-PrüVO<br />

2.2 2.2 Zulassung ulassung zur schriftlichen <strong>Abitur</strong>prüfung<br />

Wenn Sie nach 13.1 nachweisen können, dass Sie die <strong>Abitur</strong>prüfung noch be-<br />

stehen können (Annahme: alle weiteren Leistungen = 15 Punkte), werden Sie<br />

zur schriftlichen <strong>Abitur</strong>prüfung in 13.2 zugelassen. Sie können die <strong>Abitur</strong>prüfung<br />

zu diesem Zeitpunkt genau dann noch bestehen, wenn Sie die Zulassung zur<br />

mündlichen <strong>Abitur</strong>prüfung noch erfüllen können.<br />

Können Sie die <strong>Abitur</strong>prüfung auch bei angenommenen bestmöglichen Leistun-<br />

gen nicht mehr bestehen, müssen Sie um eine Jahrgangsstufe zurücktreten.<br />

2.3 Zulassung Zulassung Zulassung zur zur zur mündlichen mündlichen mündlichen <strong>Abitur</strong>prüfung<br />

<strong>Abitur</strong>prüfung<br />

<strong>Abitur</strong>prüfung<br />

Für die Zulassung zur mündlichen <strong>Abitur</strong>prüfung vergleichen Sie bitte die fol-<br />

genden Ausführungen mit der Übersicht zu <strong>Ihr</strong>er Fachrichtung in der Abbildung<br />

3.<br />

Um zur mündlichen <strong>Abitur</strong>prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie:<br />

1.<br />

die Belegpflicht (siehe Tabelle 4) erfüllen. Von derjenigen Fremdsprache, die<br />

als Prüfungsfach gewählt wird, müssen sie vier Halbjahresergebnisse einbrin-<br />

gen, von der anderen zwei. Die Reihenfolge der eingebrachten Halbjahre ist frei<br />

wählbar.<br />

Erhalten Sie in einer einbringungspflichtigen Halbjahresleistung die Note 6<br />

(0 Punkte), so gilt das Fach als nicht belegt, sie haben <strong>Ihr</strong>e Einbringungspflicht<br />

verletzt und können nicht mehr zur mündlichen <strong>Abitur</strong>prüfung zugelassen wer-<br />

den.<br />

2.<br />

Sie müssen in der Qualifikationsphase insgesamt mindestens 200 Punkte errei-<br />

chen. Hierzu addieren Sie alle eingebrachten Halbjahresleistungen (Tipps zur<br />

Einbringung finden Sie in 2.3.1), also sowohl die der Fächer mit grundlegendem<br />

als auch die mit erhöhtem Anforderungsniveau. Da Sie (abhängig von <strong>Ihr</strong>en<br />

persönlichen Leistungen) unterschiedlich viele Halbjahresleistungen (34 bis 40)<br />

einbringen können, muss die so ermittelte Summe nach der folgenden Formel<br />

(vgl. S. 9) auf 40 Halbjahresleistungen umgerechnet und damit vergleichbar<br />

gemacht werden.<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 8


Ergebnis der Fächer<br />

auf erhöhtem<br />

Anforderungsniveau<br />

§ 25 (2) 1 Nr. 3 BS-<br />

PrüVO<br />

Ausfälle<br />

§ 25 (2) 5 BS-PrüVO<br />

Dabei sind:<br />

40<br />

EI = P ·<br />

S<br />

EI: das Gesamtergebnis der Qualifikationsphase<br />

P: die Summe aller eingebrachten Halbjahresleistungen der 12. und<br />

13. Jahrgangsstufe<br />

S: die Anzahl der eingebrachten Halbjahresleistungen<br />

Die Werte können Sie auch Tabelle 5 entnehmen. Die Note 4 (5 Punkte) in al-<br />

len Halbjahresergebnissen reicht also zur Zulassung aus!<br />

3.<br />

In den vier Halbjahresleistungen der beiden Fächer auf erhöhtem Anforde-<br />

rungsniveau müssen Sie mindestens 40 Punkte erreicht haben. Die Note 4 (5<br />

Punkte) in allen acht Halbjahresergebnissen reicht zur Zulassung aus.<br />

4.<br />

Höchstens 20% der eingebrachten Halbjahresleistungen dürfen mit schwach<br />

ausreichend oder weniger (4 Punkte oder weniger) benotet sein.<br />

Die genauen Zahlen können Sie Tabelle 5 entnehmen.<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 9


Anzahl der einbringungspflichtigen<br />

Schulhalbjahresergebnisse<br />

je Fach und<br />

Fachrichtung<br />

Nach BS-PrüVO, Anlage<br />

1, angepasst an das<br />

Angebot des Beruflichen<br />

Gymnasiums des Kreises<br />

Herzogtum Lauenburg<br />

Umrechnungsfaktor und<br />

maximale zulässige Zahl<br />

von Ausfällen<br />

Tabelle 4: Anzahl der einbringungspflichtigen Schulhalbjahresergebnisse<br />

je Fach und Fachrichtung<br />

Fach Fachrichtung Gesundheit und Soziales<br />

<strong>Ernährung</strong> (P1) 4<br />

Deutsch 4<br />

Mathematik 4<br />

Englisch wenn Prüfungsfach: 4, sonst 2<br />

SP / FR / RU wenn Prüfungsfach: 4, sonst 2<br />

Gemeinschaftskunde 4<br />

Ku / Lit / Mu / DS 2<br />

Wirtschaftslehre 4<br />

1. Naturwissenschaft 4<br />

2. Naturwissenschaft oder<br />

Berufliche Informatik<br />

Summe 34<br />

Tabelle 5: Umrechnungsfaktor und maximale zulässige Zahl von Ausfällen<br />

eingebrachte<br />

Halbjahresleistungen<br />

34 35 36 37 38 39 40<br />

Umrechnungsfaktor 1,177 1,143 1,111 1,081 1,053 1,026 1,000<br />

maximale Anzahl<br />

von Ausfällen<br />

6 7 7 7 7 7 8<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 10<br />

2


2.3.1 2.3.1 Tipps Tipps für für für die die Auswahl Auswahl der der eingebra eingebrachten eingebra chten Halbjahresleistungen<br />

Halbjahresleistungen<br />

Um das Gesamtergebnis der Qualifikationsphase zu maximieren, sind aus-<br />

schließlich die Punktzahlen der noch nicht eingebrachten Halbjahresergebnisse<br />

interessant. Aus welchen Fächern diese Ergebnisse stammen, ist nicht von Be-<br />

lang.<br />

Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:<br />

1.<br />

Ermitteln Sie zunächst alle einbringungspflichtigen Halbjahresleistungen und<br />

deren Durchschnittswert.<br />

2.<br />

Alle bisher noch nicht eingebrachten Halbjahresleistungen, die besser als dieser<br />

Durchschnitt sind, verbessern <strong>Ihr</strong> Ergebnis, also bringen Sie sie, beginnend mit<br />

der besten Halbjahresleistung ein! Alle anderen Halbjahresleistungen bringen<br />

Sie nicht ein. Denken Sie daran, dass Sie maximal 40 Halbjahresergebnisse<br />

einbringen dürfen.<br />

3.<br />

Ermitteln Sie die Zahl der bis jetzt eingebrachten Halbjahresleistungen und die<br />

Zahl der Ausfälle. Sofern die zulässige Zahl der Ausfälle (vgl. Abbildung 3) über-<br />

schritten ist, können Sie noch weitere Halbjahresleistungen einbringen. Dies ver-<br />

ringert zwar <strong>Ihr</strong> Gesamtergebnis, kann aber dazu führen, dass Sie nicht mehr an<br />

der Höchstzahl der Ausfälle scheitern.<br />

Wenn Ihnen dies zu kompliziert ist oder Sie dem Verfahren nicht trauen: Probie-<br />

ren Sie einfach alle sieben Möglichkeiten durch!<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 11


2.3.2 2.3.2 Hinweise inweise <strong>zum</strong> <strong>zum</strong> Festlegen Festlegen des des mündlichen mündlichen Prüfungsfaches<br />

Prüfungsfaches<br />

Bitte beachten Sie beim Festlegen <strong>Ihr</strong>es mündlichen Prüfungsfaches unbedingt<br />

die folgenden Hinweise:<br />

• Wenn Sie sich für ein mündliches Prüfungsfach entscheiden, das für Sie<br />

nicht einbringungspflichtig ist (z. B. Religion), wird es durch <strong>Ihr</strong>e Entschei-<br />

dung einbringungspflichtig. Dies verringert die Zahl der möglichen nach Wahl<br />

eingebrachten Halbjahresleistungen. Berücksichtigen Sie bei <strong>Ihr</strong>er Entschei-<br />

dung, dass nicht die Summe der Punkte in der Zulassung <strong>zum</strong> mündlichen<br />

<strong>Abitur</strong> entscheidend für <strong>Ihr</strong>e <strong>Abitur</strong>note ist, sondern die Summe der Punkte in<br />

der Gesamtqualifikation (siehe Abbildung 2). Hier gehen die Punkte in der<br />

<strong>Abitur</strong>prüfung aber in vierfacher Wertung ein, so dass es eventuell besser<br />

sein kann, ein Prüfungsfach zu wählen, das bei der Zulassung <strong>zum</strong> mündli-<br />

chen <strong>Abitur</strong> zu einem etwas geringeren Ergebnis führt, dafür aber in der Abi-<br />

turprüfung Punkte bringt.<br />

• Wählen Sie ein Fach, an dem Sie Freude haben! Das ist die beste Voraus-<br />

setzung für eine erfolgreiche Prüfung.<br />

• Wählen Sie <strong>Ihr</strong> mündliches Prüfungsfach auf keinen Fall nach der Lehrkraft<br />

aus, die Sie momentan unterrichtet. Auch wenn es Schul- und Abteilungslei-<br />

tung und alle Lehrkräfte versuchen werden zu verhindern, es gibt viele An-<br />

lässe, aus denen auch in der 13. Jahrgangsstufe kurzfristig Lehrkräfte ausge-<br />

tauscht werden müssen.<br />

• Probieren Sie mit Hilfe der Übersichten in dieser Broschüre unterschiedliche<br />

Alternativen durch.<br />

• Sprechen Sie rechtzeitig mit <strong>Ihr</strong>en Lehrkräften über <strong>Ihr</strong>e Planungen.<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 12


<strong>Abitur</strong>prüfung<br />

§ 31 BS-PrüVO<br />

schriftliche und<br />

mündliche<br />

Prüfung<br />

§ 28 (4) BS-PrüVO<br />

2.4 2.4 Berechnung Berechnung der der Gesamtqualifikation<br />

Gesamtqualifikation<br />

2.4.1 2.4.1 2.4.1 Ergebnis Ergebnis Ergebnis der der der Prüfungen Prüfungen<br />

Prüfungen<br />

Sie haben die <strong>Abitur</strong>prüfung bestanden, wenn Sie in den fünf Prüfungsfächern<br />

bei vierfacher Wertung insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht haben und in<br />

mindestens drei Prüfungsfächern, darunter mindestens ein Fach auf erhöhtem<br />

Anforderungsniveau, mindestens 5 Punkte erreicht haben. (siehe Abbildung 2).<br />

Maximal dürfen nur in zwei Fächern, darunter maximal ein Fach auf erhöhtem<br />

Anforderungsniveau, weniger als 5 Punkte erreicht werden.<br />

Beachten Sie:<br />

Anders als bei einbringungspflichtigen Halbjahresergebnissen haben 0 Punkte in<br />

einer <strong>Abitur</strong>prüfung keine besondere Wirkung!<br />

Sofern Sie in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft werden sollen, wird<br />

das Gesamtergebnis im Verhältnis 2:1 gebildet. (siehe Tabelle 6: Berechnung<br />

der Gesamtqualifikation)<br />

Zusätzliche mündliche Prüfungen werden immer dann angesetzt, wenn dies die<br />

letzte Möglichkeit <strong>zum</strong> Bestehen der <strong>Abitur</strong>prüfung ist. Darüber hinaus lohnen<br />

sich freiwillige mündliche Zusatzprüfungen in den meisten Fällen nur dann, wenn<br />

Sie sich sicher sind, dass Sie in der mündlichen Prüfung eine deutlich bessere<br />

Leistung als in der <strong>Abitur</strong>klausur erzielen können.<br />

In den meisten Fällen ist eine Konzentration auf das einzige (gewählte) mündli-<br />

che Prüfungsfach (p5) sinnvoller. Lassen Sie sich bitte beraten!<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 13


Gesamtqualifikation<br />

Die Gesamtqualifikation<br />

ist<br />

Grundlage zur Berechnung<br />

der <strong>Abitur</strong>durchschnittsnote<br />

Abbildung 2: Berechnung der Gesamtqualifikation<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abitur</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Ernährung</strong>) am <strong>BBZ</strong> <strong>Mölln</strong> Seite 14


Ermittlung des Prüfungsergebnisses<br />

bei<br />

schriftlicher und<br />

mündlicher Prüfung<br />

Das Ergebnis der schriftlichen<br />

Prüfung wird mit 2<br />

2 , das der mündlichen<br />

3<br />

Prüfung mit 1<br />

1<br />

multip-<br />

3<br />

liziert. Diese beiden<br />

Werte werden addiert<br />

und das Endergebnis zu<br />

<strong>Ihr</strong>en Gunsten gerundet.<br />

Quelle: Anlage 3,<br />

BSPrüVO<br />

Umrechnungstabelle<br />

<strong>Abitur</strong>durchschnittsnote<br />

Quelle: Anlage 4<br />

BSPrüVO<br />

<strong>Abitur</strong>durchschnittsnote<br />

§§31, 32 (1), Anlage 4<br />

BS-PrüVO<br />

Tabelle 6: Berechnung der Gesamtqualifikation<br />

Tabelle 7: Umrechnungstabelle <strong>Abitur</strong>durchschnittsnote<br />

2.4.2 2.4.2 Berechnung Berechnung Berechnung der der <strong>Abitur</strong>durchschnittsnote<br />

<strong>Abitur</strong>durchschnittsnote<br />

Die <strong>Abitur</strong>durchschnittsnote kann nach folgender Formel berechnet werden:<br />

2 P<br />

N = 5 -<br />

3 180<br />

Wobei in dieser Formel P die in der Gesamtqualifikation (Abbildung 2) er-<br />

reichte Punktzahl ist. Eine Wertetabelle finden Sie in Tabelle 7. Sie wird aus<br />

der Summe der in der Qualifikationsphase erreichten Punkte (zwischen 200<br />

und 600) und der in der <strong>Abitur</strong>prüfung erreichten Punkte (zwischen 100 und<br />

300) gebildet.<br />

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Summe<br />

der FEA:<br />

FEA Halbjahresergebnisse<br />

ERN<br />

Deu<br />

Eng<br />

SP, FR,<br />

RU<br />

Ma<br />

GMK<br />

Ku, Lit,<br />

Mu, DS<br />

WILE<br />

1. NW<br />

2. NW,<br />

BIN<br />

Leistungen<br />

nach<br />

Wahl<br />

Summe:<br />

Achtung: Sie<br />

müssen spätestens<br />

hier alle<br />

Halbjahresergebnisse<br />

<strong>Ihr</strong>es p5<br />

einbringen!<br />

Summe:<br />

Summe ≥ 40? Keine Halbjahresleistung<br />

= 0P?<br />

Summe ≥ 200?<br />

Keine belegpflichtige Halbjahresleistung<br />

= 0P? (z.B. Sport, Religion Philosophie, BIN)<br />

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×<br />

Alle Fragen<br />

mit "Ja"<br />

Faktor:<br />

Eingebrachte<br />

Halbjahresergebnisse<br />

34<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

39<br />

40<br />

Zahl der Halbjahresergebnisse<br />

< 05P<br />

Umrechnungsfaktor<br />

1,176<br />

6<br />

1,143 7<br />

1,111 7<br />

1,081<br />

"mögliche Ausfälle"<br />

nicht überschritten?<br />

Zulassung zur mdl.<br />

<strong>Abitur</strong>prüfung erfolgt!<br />

möglliche<br />

Ausfälle<br />

7<br />

1,053 7<br />

1,026 7<br />

1,000 8<br />

Abbildung 3: Zulassung <strong>zum</strong> mündlichen <strong>Abitur</strong> und Ergebnis der Qualifikationsphase (Fachrich-<br />

tung <strong>Ernährung</strong>; P1: <strong>Ernährung</strong>)

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