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Abmahung F.A.Z. und Stefan Locke - Institut für transkulturelle ...

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MOSER BEZZENBERGER Rechtsanwälte · Clausewitzstraße 4 · 10629 Berlin<br />

Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH<br />

Geschäftsführung / Justitiariat<br />

Hellerhofstr. 2-4<br />

60327 Frankfurt am Main<br />

Vorab per FAX an 069/7591-2083<br />

J U L I A B E Z Z E N B E R G E R , L L . M .<br />

Fachanwältin <strong>für</strong> Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht<br />

C H R I S T I A N - O L I V E R M O S E R<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> gewerblichen Rechtsschutz<br />

E V A F R A U E N S C H U H<br />

C L A U D I A T H A M M<br />

D R . Y V O N N E K L E I N K E<br />

Fachanwältin <strong>für</strong> Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht<br />

Claus ewit zstr. 4<br />

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Tel. +49 (0)30 31 80 52-0<br />

Fax: +49 (0)30 31 80 52-22<br />

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Unser Zeichen Berlin, den<br />

283/2012<br />

Bitte stets angeben<br />

02.05.2012 M/jm<br />

"Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 21.04.2012, S. 9, "Erfolgreich, aber erf<strong>und</strong>en -<br />

Daten übertragen durch Gravitationswellen - mit dieser ´Theorie` eines flüchtigen Be-<br />

trügers wird immer noch Geld gemacht" sowie "www.faz.net" vom 21.04.2012 "Betrug<br />

mit 'Gravitationswellen' - Erfolgreich, aber erf<strong>und</strong>en"<br />

Prof. Dr. Dr. phil. Harald Walach ./. FAZ GmbH/FAZ net / <strong>Stefan</strong> <strong>Locke</strong> - Unterlassung<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

sehr geehrter Herr <strong>Locke</strong>,<br />

hiermit zeigen wir die anwaltliche Interessenvertretung von Herr Prof. Dr. Dr. phil. Harald<br />

Walach, <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> Transkulturelle Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften IntraG & Samueli <strong>Institut</strong>e –<br />

European Office Europa Universität Viadrina, 15207 Frankfurt / Oder an. Das Vorliegen einer<br />

entsprechenden auf uns lautenden Vollmacht wird ausdrücklich anwaltlich versichert.<br />

Unser Mandant hat uns gebeten, einen seine berufliche Tätigkeit betreffenden Artikel, wel-<br />

cher in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.04.2012 auf Seite 9 sowie zeitgleich<br />

unter www.faz.net unter der Überschrift „Erfolgreich, aber erf<strong>und</strong>en“ erschienen ist, presse-<br />

rechtlich zu überprüfen.<br />

MOSER BEZZENBERGER PARTNERSCHAFT VON RECHTSANWÄLTEN | SITZ BERLIN | AMTSGERICHT CHARLOTTENBURG | PR 632 B<br />

Bankverbindung | Deutsche Bank | BLZ 100 700 24 | Konto 8834004<br />

IBAN DE 47100700240883400400 | BIC/Swift-Code DEUTDEDBBER


2<br />

Der Artikel befasst sich im Kern mit Herrn Hartmut Müller, der Hautbeschuldigter eines der-<br />

zeit in Dresden geführten Strafverfahrens wegen Anlagebetruges ist sowie der von ihm ent-<br />

wickelten „Pseudowissenschaftlichen Theorie“ namens „Global Scaling“.<br />

In diesem Zusammenhang schreiben Sie in Bezug auf unseren Mandanten folgendes:<br />

„Noch bedenklicher allerdings ist, dass ´Global Scaling` nicht einmal vor staat-<br />

liche Universitäten haltmacht (…). An der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt<br />

(Oder) sollte Müller gar als Referent im Wahlpflichtfach ´Energy Medicine` Ärzte,<br />

Apotheker <strong>und</strong> Psychotherapeuten weiterbilden. Das Fach wurde 2010 im Studi-<br />

engang ´Komplementäre Medizin, Kulturwissenschaft, Heilk<strong>und</strong>e` am <strong>Institut</strong> <strong>für</strong><br />

Transkulturelle Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften angeboten <strong>und</strong> erst nach erheblicher<br />

Kritik wieder abgesagt.<br />

Die Universität begründet die Absage heute mit ´mangelnder Nachfrage`. Im Üb-<br />

rigen sei das Fach von einem ´externen Partner` angeboten worden. Die Hoch-<br />

schule habe Müller nicht als Vortragenden vorgesehen, lässt Viadrina-Präsident<br />

Gunter Pleuger ausrichten. Der externe Partner allerdings war die ´Deutsche Ge-<br />

sellschaft <strong>für</strong> Energetische <strong>und</strong> Informationsmedizin`(DGEIM), die sich mit obsku-<br />

ren Heillehren wie Farbtherapie Elektroakupunktur, Skalarwellen, Geistheilen <strong>und</strong><br />

auch ´Global Scaling` beschäftigt.<br />

Das Ganze sei ein ´Missverständnis` gewesen, sagt Ges<strong>und</strong>heitsinstitutsdirektor<br />

Harald Walach von der Viadrina heute. (…)“<br />

Tatsächlich stellt sich der Sachverhalt <strong>für</strong> das von unserem Mandanten geleitete <strong>Institut</strong> wie<br />

folgt dar:<br />

1.<br />

Zu keinem Zeitpunkt sollte Hartmut Müller als Referent im Wahlpflichtfach Energy Medicine<br />

weiterbilden oder ein derartiges Seminar leiten. Die Universität hat nicht nur „Müller nicht als<br />

Vortragenden vorgesehen“, wie dem Zitat von Herrn Dr. Gunter Pleuger zu entnehmen ist,<br />

sondern eine wissenschaftliche oder sonstige Zusammenarbeit mit Herrn Müller war (weder<br />

als Dozent, als Berater noch in sonstiger Form oder auf andere Art <strong>und</strong> Weise) jemals vor-<br />

gesehen. Dies war Ihnen auch vor Erscheinen des Artikels hinreichend bekannt, wie sich<br />

eindeutig aus einer uns hier vorliegenden E-Mail-Korrespondenz zwischen unserem Man-<br />

danten <strong>und</strong> Ihnen erschließt. Insoweit fehlt (auch unabhängig von dem anschließend wieder-


3<br />

gegebenen Dementi des Herrn Dr. Gunter Pleuger) <strong>für</strong> die Behauptung, dass „Müller gar als<br />

Referent im Wahlpflichtfach ´Energy Medicine`“ am <strong>Institut</strong> unseres Mandanten tätig werden<br />

sollte, jeglicher tatsächlicher Anknüpfungspunkt. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem<br />

Umstand, dass dies bereits in der Vergangenheit in der Süddeutschen Zeitung falsch be-<br />

richtet wurde. Zum einen ist die Süddeutsche Zeitung keine zuverlässige Quelle <strong>und</strong> zum<br />

anderen war Ihnen vor Erscheinen des Artikels hinreichend dargelegt worden, dass <strong>und</strong> wa-<br />

rum der Artikel der Süddeutschen Zeitung falsch war.<br />

Die falsche Tatsachenbehauptung wird auch nicht dadurch richtig, dass seitens des <strong>Institut</strong>s<br />

unseres Mandanten eine Zusammenarbeit mit der DGEIM beabsichtigt war. Eindeutig hat –<br />

auch das war Ihnen bekannt – selbst die DGEIM niemals ausdrücklich Herrn Müller als Do-<br />

zenten in dem genannten Studiengang benannt, ganz abgesehen davon, dass hierüber die<br />

DGEIM ohnehin nicht autonom entscheiden durfte. Für die Wiedergabe dieser Falsch-<br />

meldung fehlt Ihnen jegliches berechtigtes Interesse. Dies wird insbesondere auch nicht<br />

dadurch relativiert, dass Sie der eigenen Falschmeldung, die von Ihnen im Infinitiv <strong>und</strong> nicht<br />

einmal im Konjunktiv wiedergegeben wird, im Verhältnis ein relativ schwaches Dementi des<br />

Herrn Dr. Pleuger entgegen setzen, zumal die angesprochenen Leser aufgr<strong>und</strong> der zuvor<br />

getätigten Feststellung davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine bloße Schutz-<br />

behauptung der Universität handelt.<br />

2.<br />

Ebenso (journalistisch unsauber) berichten Sie davon, dass der Studiengang “Komplementä-<br />

re Medizin, Kulturwissenschaft, Heilk<strong>und</strong>e“ am <strong>Institut</strong> unseres Mandanten angeboten <strong>und</strong><br />

„erst nach erheblicher Kritik wieder abgesagt“ wurde. Bei den unbefangenen Lesern des<br />

Beitrages erwecken Sie hierdurch den zwingenden Eindruck, dass ausschließlicher Gr<strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> die Absage des Studienganges die zuvor geäußerte Kritik gewesen sei. Abgesehen da-<br />

von, dass sich die „vermeintliche Kritik“ in erster Linie auf einen (sogar zum Teil unwahren)<br />

Artikel in der Süddeutschen Zeitung reduziert, war auch diese „Kritik“ zu keinem Zeitpunkt<br />

der Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Absage des Studienganges. Der ausschließliche Gr<strong>und</strong> bestand in der zu<br />

geringen Teilnehmerzahl. Insoweit ist auch hier das erneut von Ihnen im Anschluss an die<br />

Falschbehauptung verbreitete Dementi nicht ausreichend, um die Rechtswidrigkeit dieser<br />

streitgegenständlichen Äußerung auszuräumen. Auch hier gilt, dass Sie zunächst über den<br />

angeblichen Gr<strong>und</strong> der Absage des Studienganges als feststehende Tatsachen berichten.<br />

Insoweit halten Sie auch hier einer vermeintlich feststehenden Tatsache lediglich ein Demen-<br />

ti in Zitatform entgegen.


4<br />

Unser Mandant ist von beiden Tatsachenbehauptungen als Leiter des <strong>Institut</strong>s unmittelbar<br />

betroffen. Insoweit stehen unserem Mandanten unter anderem Unterlassungsansprüche aus<br />

§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. Art. 1 S. 1, 2 Abs. 1 GG zu, die wir hier-<br />

mit <strong>für</strong> ihn geltend machen.<br />

Wir haben Sie daher zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst aufzufordern, die als<br />

Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- <strong>und</strong> Verpflichtungserklärung bis spätestens<br />

hier eingehend abzugeben.<br />

04.05.2012, 17 Uhr<br />

Sollten Sie die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, würden wir unserem Mandanten<br />

die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe empfehlen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Dieses Schreiben wurde von Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser verfasst<br />

<strong>und</strong> in seiner Abwesenheit unterzeichnet von<br />

Claudia Thamm<br />

Rechtsanwältin

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