Abmahung F.A.Z. und Stefan Locke - Institut für transkulturelle ...
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MOSER BEZZENBERGER Rechtsanwälte · Clausewitzstraße 4 · 10629 Berlin<br />
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH<br />
Geschäftsführung / Justitiariat<br />
Hellerhofstr. 2-4<br />
60327 Frankfurt am Main<br />
Vorab per FAX an 069/7591-2083<br />
J U L I A B E Z Z E N B E R G E R , L L . M .<br />
Fachanwältin <strong>für</strong> Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht<br />
C H R I S T I A N - O L I V E R M O S E R<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> gewerblichen Rechtsschutz<br />
E V A F R A U E N S C H U H<br />
C L A U D I A T H A M M<br />
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Unser Zeichen Berlin, den<br />
283/2012<br />
Bitte stets angeben<br />
02.05.2012 M/jm<br />
"Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 21.04.2012, S. 9, "Erfolgreich, aber erf<strong>und</strong>en -<br />
Daten übertragen durch Gravitationswellen - mit dieser ´Theorie` eines flüchtigen Be-<br />
trügers wird immer noch Geld gemacht" sowie "www.faz.net" vom 21.04.2012 "Betrug<br />
mit 'Gravitationswellen' - Erfolgreich, aber erf<strong>und</strong>en"<br />
Prof. Dr. Dr. phil. Harald Walach ./. FAZ GmbH/FAZ net / <strong>Stefan</strong> <strong>Locke</strong> - Unterlassung<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
sehr geehrter Herr <strong>Locke</strong>,<br />
hiermit zeigen wir die anwaltliche Interessenvertretung von Herr Prof. Dr. Dr. phil. Harald<br />
Walach, <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> Transkulturelle Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften IntraG & Samueli <strong>Institut</strong>e –<br />
European Office Europa Universität Viadrina, 15207 Frankfurt / Oder an. Das Vorliegen einer<br />
entsprechenden auf uns lautenden Vollmacht wird ausdrücklich anwaltlich versichert.<br />
Unser Mandant hat uns gebeten, einen seine berufliche Tätigkeit betreffenden Artikel, wel-<br />
cher in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.04.2012 auf Seite 9 sowie zeitgleich<br />
unter www.faz.net unter der Überschrift „Erfolgreich, aber erf<strong>und</strong>en“ erschienen ist, presse-<br />
rechtlich zu überprüfen.<br />
MOSER BEZZENBERGER PARTNERSCHAFT VON RECHTSANWÄLTEN | SITZ BERLIN | AMTSGERICHT CHARLOTTENBURG | PR 632 B<br />
Bankverbindung | Deutsche Bank | BLZ 100 700 24 | Konto 8834004<br />
IBAN DE 47100700240883400400 | BIC/Swift-Code DEUTDEDBBER
2<br />
Der Artikel befasst sich im Kern mit Herrn Hartmut Müller, der Hautbeschuldigter eines der-<br />
zeit in Dresden geführten Strafverfahrens wegen Anlagebetruges ist sowie der von ihm ent-<br />
wickelten „Pseudowissenschaftlichen Theorie“ namens „Global Scaling“.<br />
In diesem Zusammenhang schreiben Sie in Bezug auf unseren Mandanten folgendes:<br />
„Noch bedenklicher allerdings ist, dass ´Global Scaling` nicht einmal vor staat-<br />
liche Universitäten haltmacht (…). An der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt<br />
(Oder) sollte Müller gar als Referent im Wahlpflichtfach ´Energy Medicine` Ärzte,<br />
Apotheker <strong>und</strong> Psychotherapeuten weiterbilden. Das Fach wurde 2010 im Studi-<br />
engang ´Komplementäre Medizin, Kulturwissenschaft, Heilk<strong>und</strong>e` am <strong>Institut</strong> <strong>für</strong><br />
Transkulturelle Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften angeboten <strong>und</strong> erst nach erheblicher<br />
Kritik wieder abgesagt.<br />
Die Universität begründet die Absage heute mit ´mangelnder Nachfrage`. Im Üb-<br />
rigen sei das Fach von einem ´externen Partner` angeboten worden. Die Hoch-<br />
schule habe Müller nicht als Vortragenden vorgesehen, lässt Viadrina-Präsident<br />
Gunter Pleuger ausrichten. Der externe Partner allerdings war die ´Deutsche Ge-<br />
sellschaft <strong>für</strong> Energetische <strong>und</strong> Informationsmedizin`(DGEIM), die sich mit obsku-<br />
ren Heillehren wie Farbtherapie Elektroakupunktur, Skalarwellen, Geistheilen <strong>und</strong><br />
auch ´Global Scaling` beschäftigt.<br />
Das Ganze sei ein ´Missverständnis` gewesen, sagt Ges<strong>und</strong>heitsinstitutsdirektor<br />
Harald Walach von der Viadrina heute. (…)“<br />
Tatsächlich stellt sich der Sachverhalt <strong>für</strong> das von unserem Mandanten geleitete <strong>Institut</strong> wie<br />
folgt dar:<br />
1.<br />
Zu keinem Zeitpunkt sollte Hartmut Müller als Referent im Wahlpflichtfach Energy Medicine<br />
weiterbilden oder ein derartiges Seminar leiten. Die Universität hat nicht nur „Müller nicht als<br />
Vortragenden vorgesehen“, wie dem Zitat von Herrn Dr. Gunter Pleuger zu entnehmen ist,<br />
sondern eine wissenschaftliche oder sonstige Zusammenarbeit mit Herrn Müller war (weder<br />
als Dozent, als Berater noch in sonstiger Form oder auf andere Art <strong>und</strong> Weise) jemals vor-<br />
gesehen. Dies war Ihnen auch vor Erscheinen des Artikels hinreichend bekannt, wie sich<br />
eindeutig aus einer uns hier vorliegenden E-Mail-Korrespondenz zwischen unserem Man-<br />
danten <strong>und</strong> Ihnen erschließt. Insoweit fehlt (auch unabhängig von dem anschließend wieder-
3<br />
gegebenen Dementi des Herrn Dr. Gunter Pleuger) <strong>für</strong> die Behauptung, dass „Müller gar als<br />
Referent im Wahlpflichtfach ´Energy Medicine`“ am <strong>Institut</strong> unseres Mandanten tätig werden<br />
sollte, jeglicher tatsächlicher Anknüpfungspunkt. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem<br />
Umstand, dass dies bereits in der Vergangenheit in der Süddeutschen Zeitung falsch be-<br />
richtet wurde. Zum einen ist die Süddeutsche Zeitung keine zuverlässige Quelle <strong>und</strong> zum<br />
anderen war Ihnen vor Erscheinen des Artikels hinreichend dargelegt worden, dass <strong>und</strong> wa-<br />
rum der Artikel der Süddeutschen Zeitung falsch war.<br />
Die falsche Tatsachenbehauptung wird auch nicht dadurch richtig, dass seitens des <strong>Institut</strong>s<br />
unseres Mandanten eine Zusammenarbeit mit der DGEIM beabsichtigt war. Eindeutig hat –<br />
auch das war Ihnen bekannt – selbst die DGEIM niemals ausdrücklich Herrn Müller als Do-<br />
zenten in dem genannten Studiengang benannt, ganz abgesehen davon, dass hierüber die<br />
DGEIM ohnehin nicht autonom entscheiden durfte. Für die Wiedergabe dieser Falsch-<br />
meldung fehlt Ihnen jegliches berechtigtes Interesse. Dies wird insbesondere auch nicht<br />
dadurch relativiert, dass Sie der eigenen Falschmeldung, die von Ihnen im Infinitiv <strong>und</strong> nicht<br />
einmal im Konjunktiv wiedergegeben wird, im Verhältnis ein relativ schwaches Dementi des<br />
Herrn Dr. Pleuger entgegen setzen, zumal die angesprochenen Leser aufgr<strong>und</strong> der zuvor<br />
getätigten Feststellung davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine bloße Schutz-<br />
behauptung der Universität handelt.<br />
2.<br />
Ebenso (journalistisch unsauber) berichten Sie davon, dass der Studiengang “Komplementä-<br />
re Medizin, Kulturwissenschaft, Heilk<strong>und</strong>e“ am <strong>Institut</strong> unseres Mandanten angeboten <strong>und</strong><br />
„erst nach erheblicher Kritik wieder abgesagt“ wurde. Bei den unbefangenen Lesern des<br />
Beitrages erwecken Sie hierdurch den zwingenden Eindruck, dass ausschließlicher Gr<strong>und</strong><br />
<strong>für</strong> die Absage des Studienganges die zuvor geäußerte Kritik gewesen sei. Abgesehen da-<br />
von, dass sich die „vermeintliche Kritik“ in erster Linie auf einen (sogar zum Teil unwahren)<br />
Artikel in der Süddeutschen Zeitung reduziert, war auch diese „Kritik“ zu keinem Zeitpunkt<br />
der Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Absage des Studienganges. Der ausschließliche Gr<strong>und</strong> bestand in der zu<br />
geringen Teilnehmerzahl. Insoweit ist auch hier das erneut von Ihnen im Anschluss an die<br />
Falschbehauptung verbreitete Dementi nicht ausreichend, um die Rechtswidrigkeit dieser<br />
streitgegenständlichen Äußerung auszuräumen. Auch hier gilt, dass Sie zunächst über den<br />
angeblichen Gr<strong>und</strong> der Absage des Studienganges als feststehende Tatsachen berichten.<br />
Insoweit halten Sie auch hier einer vermeintlich feststehenden Tatsache lediglich ein Demen-<br />
ti in Zitatform entgegen.
4<br />
Unser Mandant ist von beiden Tatsachenbehauptungen als Leiter des <strong>Institut</strong>s unmittelbar<br />
betroffen. Insoweit stehen unserem Mandanten unter anderem Unterlassungsansprüche aus<br />
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. Art. 1 S. 1, 2 Abs. 1 GG zu, die wir hier-<br />
mit <strong>für</strong> ihn geltend machen.<br />
Wir haben Sie daher zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst aufzufordern, die als<br />
Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- <strong>und</strong> Verpflichtungserklärung bis spätestens<br />
hier eingehend abzugeben.<br />
04.05.2012, 17 Uhr<br />
Sollten Sie die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, würden wir unserem Mandanten<br />
die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe empfehlen.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Dieses Schreiben wurde von Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser verfasst<br />
<strong>und</strong> in seiner Abwesenheit unterzeichnet von<br />
Claudia Thamm<br />
Rechtsanwältin