Gerald Lipka - Verband der Immobilienverwalter Hessen eV
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III. Bauliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />
Ver n<strong>der</strong>ungen 15<br />
§ 22 Abs. 1 WEG:<br />
�� Bauliche Verän<strong>der</strong>ungen Ver n<strong>der</strong>ungen und Aufwendungen,<br />
die über ber die ordnungsmäß<br />
ordnungsmäßige<br />
ige Instandhaltung<br />
o<strong>der</strong> Instandsetzung des gemeinschaftlichen<br />
Eigentums hinausgehen, können k nnen beschlossen<br />
werden, wenn je<strong>der</strong> Wohnungseigentümer<br />
Wohnungseigent mer<br />
zustimmt, dessen Rechte über ber das in § 14 Nr.1<br />
bestimmte Maß Ma hinaus beeinträchtigt beeintr chtigt werden.<br />
Die Zustimmung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, soweit die<br />
Rechte eines Wohnungseigentümers Wohnungseigent mers nicht in <strong>der</strong><br />
in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt<br />
beeintr chtigt<br />
werden.<br />
<strong>Gerald</strong> <strong>Lipka</strong><br />
Fachanwalt für f r Miet- Miet und<br />
Wohnungseigentumsrecht