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Gerald Lipka - Verband der Immobilienverwalter Hessen eV

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III. Bauliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

Ver n<strong>der</strong>ungen 15<br />

§ 22 Abs. 1 WEG:<br />

�� Bauliche Verän<strong>der</strong>ungen Ver n<strong>der</strong>ungen und Aufwendungen,<br />

die über ber die ordnungsmäß<br />

ordnungsmäßige<br />

ige Instandhaltung<br />

o<strong>der</strong> Instandsetzung des gemeinschaftlichen<br />

Eigentums hinausgehen, können k nnen beschlossen<br />

werden, wenn je<strong>der</strong> Wohnungseigentümer<br />

Wohnungseigent mer<br />

zustimmt, dessen Rechte über ber das in § 14 Nr.1<br />

bestimmte Maß Ma hinaus beeinträchtigt beeintr chtigt werden.<br />

Die Zustimmung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, soweit die<br />

Rechte eines Wohnungseigentümers Wohnungseigent mers nicht in <strong>der</strong><br />

in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt<br />

beeintr chtigt<br />

werden.<br />

<strong>Gerald</strong> <strong>Lipka</strong><br />

Fachanwalt für f r Miet- Miet und<br />

Wohnungseigentumsrecht

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