Was tun, wenn der Mieter urlaubsabwesend ist? - Haus und Grund ...
Was tun, wenn der Mieter urlaubsabwesend ist? - Haus und Grund ...
Was tun, wenn der Mieter urlaubsabwesend ist? - Haus und Grund ...
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<strong>Was</strong> <strong>tun</strong>, <strong>wenn</strong> <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> <strong>urlaubsabwesend</strong> <strong>ist</strong>?<br />
Der <strong>Mieter</strong> fährt in Urlaub. Schön für ihn. Aber was wird in dieser Zeit aus seinen<br />
Pflichten? Wer putzt beispielsweise für ihn das Treppenhaus <strong>und</strong> wie <strong>ist</strong> das mit dem<br />
Wohnungsschlüssel? Muss er Ihnen für diese Zeit einen geben, damit Sie im Notfall<br />
in seine Wohnung kommen?<br />
Darf <strong>der</strong> Vermieter die Wohnung des <strong>Mieter</strong>s betreten?<br />
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong>, <strong>wenn</strong> Sie während des Urlaubs des <strong>Mieter</strong>s in seine Wohnung müssen?<br />
Als Vermieter sind Sie nicht berechtigt, die Mietwohnung unbefragt zu betreten. Das<br />
wäre <strong>Haus</strong>friedensbruch <strong>und</strong> berechtigt den <strong>Mieter</strong> sofort zur fr<strong>ist</strong>losen Kündigung<br />
(Landgericht Berlin, Urt.v. 9. Febr. 1999, Az.: 64 S 305/98, abgedruckt in Gr<strong>und</strong>eigentum<br />
1999, S. 572). Das gilt übrigens unabhängig davon, ob Ihr <strong>Mieter</strong> in Urlaub<br />
o<strong>der</strong> schon wie<strong>der</strong> zu <strong>Haus</strong>e <strong>ist</strong>. Viele Vermieter glauben, dass ihr <strong>Mieter</strong> ihnen einen<br />
Notfallschlüssel geben muss, damit sie im Ernstfall in die Wohnung kommen. Das<br />
stimmt aber so nicht. Der <strong>Mieter</strong> kann Ihnen als Vermieter während seiner urlaubsbedingten<br />
Abwesenheit einen Schlüssel da lassen, er muss das aber nicht. Für diesen<br />
Fall sollte <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> dem Vermieter eine Vertrauensperson benennen, bei <strong>der</strong><br />
sich für den Gefahrenfall <strong>der</strong> Schlüssel befindet. Bei Gefahr im Verzug (z.B. <strong>Was</strong>seraustritt)<br />
kann das Wohnungstürschloss gebrochen werden.<br />
Laufen wichtige Fr<strong>ist</strong>en in <strong>der</strong> Urlaubszeit weiter? <strong>Was</strong> <strong>ist</strong>, <strong>wenn</strong> Sie Ihrem <strong>Mieter</strong><br />
kurz vor Urlaubsbeginn o<strong>der</strong> während seines Urlaubs beispielsweise die Miete erhöhen<br />
o<strong>der</strong> ein Kündigungsschreiben zustellen wollen? Beginnt die Fr<strong>ist</strong> dennoch zu<br />
laufen o<strong>der</strong> machen die Fr<strong>ist</strong>en mit Ihrem <strong>Mieter</strong> Urlaub?<br />
Haben Sie Ihr Schreiben per Einwurfeinschreiben verschickt, <strong>ist</strong> es so: Das gilt erst<br />
mit <strong>der</strong> Zustellung als zugegangen. Die Fr<strong>ist</strong> beginnt also erst dann zu laufen, <strong>wenn</strong><br />
<strong>der</strong> Briefträger das Schreiben in den Briefkasten des <strong>Mieter</strong>s eingeworfen hat. Clevere<br />
Vermieter bedienen sich deshalb <strong>der</strong> Zustellung mit Zeugen in den <strong>Haus</strong>briefkasten.<br />
Das heißt, <strong>der</strong> Zeuge bestätigt namentlich, dass <strong>der</strong> Vermieter am (Datum) um<br />
(Uhrzeit) das Original des Schreibens, dessen Inhalt <strong>der</strong> Zeuge vorher zur Kenntnis<br />
genommen hat, in den <strong>Haus</strong>briefkasten des <strong>Mieter</strong>s eingeworfen hat.
Muss <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> alle Sicherungen rausdrehen <strong>und</strong> das <strong>Was</strong>ser abstellen? <strong>Was</strong> <strong>ist</strong>,<br />
<strong>wenn</strong> es zu einem Kurzschluss o<strong>der</strong> einem <strong>Was</strong>serschaden kommt. Welche Sicherheitsvorkehrungen<br />
muss <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> treffen, bevor er wegfährt?<br />
Fährt Ihr <strong>Mieter</strong> in Urlaub, so gehört zu seiner Obhutspflicht, Vorkehrungen gegen<br />
etwaige Schäden zu treffen. Dabei können Sie allerdings nicht von ihm verlangen,<br />
dass er den Hauptwasserhahn schließt o<strong>der</strong> alle <strong>Was</strong>serlei<strong>tun</strong>gen leerlaufen lässt.<br />
Auch muss er nicht sicherheitshalber alle Elektrosicherungen herausdrehen; das wäre<br />
schlichtweg zu viel verlangt. Allerdings: die Spülmaschine muss Ihr <strong>Mieter</strong> natürlich<br />
abschalten. Kommt es während seiner Abwesenheit nämlich zu einem <strong>Was</strong>serschaden,<br />
weil <strong>der</strong> Zulaufschlauch zu seiner <strong>Was</strong>ch- o<strong>der</strong> Geschirrspülmaschine unter<br />
Druck gehalten wurde, muss er Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen (OLG<br />
Oldenburg, Urt.v. 18. Okt. 1995, abgedruckt in NJW 1996, S. 194).<br />
Wer putzt während seines Urlaubs das Treppenhaus?<br />
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong>, <strong>wenn</strong> Ihr <strong>Mieter</strong> zwar mit <strong>der</strong> Treppenhausreinigung dran wäre, aber gerade<br />
in Urlaub <strong>ist</strong>? Muss er einen Ersatz suchen o<strong>der</strong> Sie?<br />
Ist Ihr <strong>Mieter</strong> lt. Mietvertrag zur regelmäßigen <strong>Haus</strong>reinigung verpflichtet, muss er bei<br />
Urlaub o<strong>der</strong> Krankheit für Ersatz sorgen. Me<strong>ist</strong> bietet sich ein Tausch mit einem Mitmieter<br />
im <strong>Haus</strong> an. Kommt Ihr <strong>Mieter</strong> seiner Pflicht jedoch nicht nach, können sie ihn<br />
deswegen abmahnen <strong>und</strong> ihm zum Nachholen seiner Pflicht auffor<strong>der</strong>n. Bleibt er<br />
noch immer untätig, können Sie eine Ersatzvornahme vornehmen. Das heißt, Sie<br />
beauftragen ein Reinigungsunternehmen <strong>und</strong> verlangen von Ihrem <strong>Mieter</strong>, Ihnen die<br />
Rechnung zu ersetzen. Zudem können Sie den <strong>Mieter</strong> wegen <strong>der</strong> unterlassenen<br />
Treppenhausreinigung abmahnen.<br />
Darf <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> weniger Betriebskosten vorauszahlen? <strong>Was</strong> <strong>ist</strong>, <strong>wenn</strong> Ihr <strong>Mieter</strong><br />
wegen eines längeren Urlaubs weniger Betriebskosten vorauszahlen will?<br />
Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Ist Ihr <strong>Mieter</strong> längere Zeit abwesend, sinken<br />
automatisch seine verbrauchsabhängigen Betriebskosten für die Wohnung, z.B. die<br />
Kosten für Heizung, Warmwasser, Kalt- <strong>und</strong> Abwasser. Das liegt in <strong>der</strong> Natur <strong>der</strong><br />
Sache. Wer wenig heizt o<strong>der</strong> wenig <strong>Was</strong>ser verbraucht, spart Energie. Das schlägt<br />
sich am Ende in <strong>der</strong> Betriebskostenabrechnung nie<strong>der</strong>. Schließlich wird z.B. nach <strong>der</strong><br />
Heizkostenverordnung ein Teil <strong>der</strong> Heizkosten verbrauchsabhängig ermittelt. Deshalb<br />
sinken mit dem reduzierten Verbrauch eben auch die vom <strong>Mieter</strong> zu tragenden<br />
Kosten. Gleiches gilt für die <strong>Was</strong>ser- <strong>und</strong> Abwasserkosten. Soweit diese Betriebskosten<br />
nach Zählerstand verteilt werden, fällt für den verre<strong>ist</strong>en <strong>Mieter</strong> eben kein<br />
Verbrauch an. An den Wohnflächen abhängigen Gr<strong>und</strong>kosten än<strong>der</strong>t sich ohnehin<br />
durch die Abwesenheit des <strong>Mieter</strong>s nichts. Deswegen muss er weiter seine Vorauszahlungen<br />
in voller Höhe zahlen. Legen Sie manche Betriebskosten vereinbarungsgemäß<br />
nach einem an<strong>der</strong>en Verteilerschlüssel um, wie z.B. Personen o<strong>der</strong> Quadratmeter,<br />
spielt die längere Abwesenheit des <strong>Mieter</strong>s ebenfalls keine Rolle. Nur weil<br />
Ihr <strong>Mieter</strong> z.B. zwei Monate im warmen Ausland verbringt, darf er nicht seine laufenden<br />
Betriebskostenvorauszahlungen reduzieren.