02.02.2013 Aufrufe

Was tun, wenn der Mieter urlaubsabwesend ist? - Haus und Grund ...

Was tun, wenn der Mieter urlaubsabwesend ist? - Haus und Grund ...

Was tun, wenn der Mieter urlaubsabwesend ist? - Haus und Grund ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Was</strong> <strong>tun</strong>, <strong>wenn</strong> <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> <strong>urlaubsabwesend</strong> <strong>ist</strong>?<br />

Der <strong>Mieter</strong> fährt in Urlaub. Schön für ihn. Aber was wird in dieser Zeit aus seinen<br />

Pflichten? Wer putzt beispielsweise für ihn das Treppenhaus <strong>und</strong> wie <strong>ist</strong> das mit dem<br />

Wohnungsschlüssel? Muss er Ihnen für diese Zeit einen geben, damit Sie im Notfall<br />

in seine Wohnung kommen?<br />

Darf <strong>der</strong> Vermieter die Wohnung des <strong>Mieter</strong>s betreten?<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong>, <strong>wenn</strong> Sie während des Urlaubs des <strong>Mieter</strong>s in seine Wohnung müssen?<br />

Als Vermieter sind Sie nicht berechtigt, die Mietwohnung unbefragt zu betreten. Das<br />

wäre <strong>Haus</strong>friedensbruch <strong>und</strong> berechtigt den <strong>Mieter</strong> sofort zur fr<strong>ist</strong>losen Kündigung<br />

(Landgericht Berlin, Urt.v. 9. Febr. 1999, Az.: 64 S 305/98, abgedruckt in Gr<strong>und</strong>eigentum<br />

1999, S. 572). Das gilt übrigens unabhängig davon, ob Ihr <strong>Mieter</strong> in Urlaub<br />

o<strong>der</strong> schon wie<strong>der</strong> zu <strong>Haus</strong>e <strong>ist</strong>. Viele Vermieter glauben, dass ihr <strong>Mieter</strong> ihnen einen<br />

Notfallschlüssel geben muss, damit sie im Ernstfall in die Wohnung kommen. Das<br />

stimmt aber so nicht. Der <strong>Mieter</strong> kann Ihnen als Vermieter während seiner urlaubsbedingten<br />

Abwesenheit einen Schlüssel da lassen, er muss das aber nicht. Für diesen<br />

Fall sollte <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> dem Vermieter eine Vertrauensperson benennen, bei <strong>der</strong><br />

sich für den Gefahrenfall <strong>der</strong> Schlüssel befindet. Bei Gefahr im Verzug (z.B. <strong>Was</strong>seraustritt)<br />

kann das Wohnungstürschloss gebrochen werden.<br />

Laufen wichtige Fr<strong>ist</strong>en in <strong>der</strong> Urlaubszeit weiter? <strong>Was</strong> <strong>ist</strong>, <strong>wenn</strong> Sie Ihrem <strong>Mieter</strong><br />

kurz vor Urlaubsbeginn o<strong>der</strong> während seines Urlaubs beispielsweise die Miete erhöhen<br />

o<strong>der</strong> ein Kündigungsschreiben zustellen wollen? Beginnt die Fr<strong>ist</strong> dennoch zu<br />

laufen o<strong>der</strong> machen die Fr<strong>ist</strong>en mit Ihrem <strong>Mieter</strong> Urlaub?<br />

Haben Sie Ihr Schreiben per Einwurfeinschreiben verschickt, <strong>ist</strong> es so: Das gilt erst<br />

mit <strong>der</strong> Zustellung als zugegangen. Die Fr<strong>ist</strong> beginnt also erst dann zu laufen, <strong>wenn</strong><br />

<strong>der</strong> Briefträger das Schreiben in den Briefkasten des <strong>Mieter</strong>s eingeworfen hat. Clevere<br />

Vermieter bedienen sich deshalb <strong>der</strong> Zustellung mit Zeugen in den <strong>Haus</strong>briefkasten.<br />

Das heißt, <strong>der</strong> Zeuge bestätigt namentlich, dass <strong>der</strong> Vermieter am (Datum) um<br />

(Uhrzeit) das Original des Schreibens, dessen Inhalt <strong>der</strong> Zeuge vorher zur Kenntnis<br />

genommen hat, in den <strong>Haus</strong>briefkasten des <strong>Mieter</strong>s eingeworfen hat.


Muss <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> alle Sicherungen rausdrehen <strong>und</strong> das <strong>Was</strong>ser abstellen? <strong>Was</strong> <strong>ist</strong>,<br />

<strong>wenn</strong> es zu einem Kurzschluss o<strong>der</strong> einem <strong>Was</strong>serschaden kommt. Welche Sicherheitsvorkehrungen<br />

muss <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> treffen, bevor er wegfährt?<br />

Fährt Ihr <strong>Mieter</strong> in Urlaub, so gehört zu seiner Obhutspflicht, Vorkehrungen gegen<br />

etwaige Schäden zu treffen. Dabei können Sie allerdings nicht von ihm verlangen,<br />

dass er den Hauptwasserhahn schließt o<strong>der</strong> alle <strong>Was</strong>serlei<strong>tun</strong>gen leerlaufen lässt.<br />

Auch muss er nicht sicherheitshalber alle Elektrosicherungen herausdrehen; das wäre<br />

schlichtweg zu viel verlangt. Allerdings: die Spülmaschine muss Ihr <strong>Mieter</strong> natürlich<br />

abschalten. Kommt es während seiner Abwesenheit nämlich zu einem <strong>Was</strong>serschaden,<br />

weil <strong>der</strong> Zulaufschlauch zu seiner <strong>Was</strong>ch- o<strong>der</strong> Geschirrspülmaschine unter<br />

Druck gehalten wurde, muss er Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen (OLG<br />

Oldenburg, Urt.v. 18. Okt. 1995, abgedruckt in NJW 1996, S. 194).<br />

Wer putzt während seines Urlaubs das Treppenhaus?<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong>, <strong>wenn</strong> Ihr <strong>Mieter</strong> zwar mit <strong>der</strong> Treppenhausreinigung dran wäre, aber gerade<br />

in Urlaub <strong>ist</strong>? Muss er einen Ersatz suchen o<strong>der</strong> Sie?<br />

Ist Ihr <strong>Mieter</strong> lt. Mietvertrag zur regelmäßigen <strong>Haus</strong>reinigung verpflichtet, muss er bei<br />

Urlaub o<strong>der</strong> Krankheit für Ersatz sorgen. Me<strong>ist</strong> bietet sich ein Tausch mit einem Mitmieter<br />

im <strong>Haus</strong> an. Kommt Ihr <strong>Mieter</strong> seiner Pflicht jedoch nicht nach, können sie ihn<br />

deswegen abmahnen <strong>und</strong> ihm zum Nachholen seiner Pflicht auffor<strong>der</strong>n. Bleibt er<br />

noch immer untätig, können Sie eine Ersatzvornahme vornehmen. Das heißt, Sie<br />

beauftragen ein Reinigungsunternehmen <strong>und</strong> verlangen von Ihrem <strong>Mieter</strong>, Ihnen die<br />

Rechnung zu ersetzen. Zudem können Sie den <strong>Mieter</strong> wegen <strong>der</strong> unterlassenen<br />

Treppenhausreinigung abmahnen.<br />

Darf <strong>der</strong> <strong>Mieter</strong> weniger Betriebskosten vorauszahlen? <strong>Was</strong> <strong>ist</strong>, <strong>wenn</strong> Ihr <strong>Mieter</strong><br />

wegen eines längeren Urlaubs weniger Betriebskosten vorauszahlen will?<br />

Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Ist Ihr <strong>Mieter</strong> längere Zeit abwesend, sinken<br />

automatisch seine verbrauchsabhängigen Betriebskosten für die Wohnung, z.B. die<br />

Kosten für Heizung, Warmwasser, Kalt- <strong>und</strong> Abwasser. Das liegt in <strong>der</strong> Natur <strong>der</strong><br />

Sache. Wer wenig heizt o<strong>der</strong> wenig <strong>Was</strong>ser verbraucht, spart Energie. Das schlägt<br />

sich am Ende in <strong>der</strong> Betriebskostenabrechnung nie<strong>der</strong>. Schließlich wird z.B. nach <strong>der</strong><br />

Heizkostenverordnung ein Teil <strong>der</strong> Heizkosten verbrauchsabhängig ermittelt. Deshalb<br />

sinken mit dem reduzierten Verbrauch eben auch die vom <strong>Mieter</strong> zu tragenden<br />

Kosten. Gleiches gilt für die <strong>Was</strong>ser- <strong>und</strong> Abwasserkosten. Soweit diese Betriebskosten<br />

nach Zählerstand verteilt werden, fällt für den verre<strong>ist</strong>en <strong>Mieter</strong> eben kein<br />

Verbrauch an. An den Wohnflächen abhängigen Gr<strong>und</strong>kosten än<strong>der</strong>t sich ohnehin<br />

durch die Abwesenheit des <strong>Mieter</strong>s nichts. Deswegen muss er weiter seine Vorauszahlungen<br />

in voller Höhe zahlen. Legen Sie manche Betriebskosten vereinbarungsgemäß<br />

nach einem an<strong>der</strong>en Verteilerschlüssel um, wie z.B. Personen o<strong>der</strong> Quadratmeter,<br />

spielt die längere Abwesenheit des <strong>Mieter</strong>s ebenfalls keine Rolle. Nur weil<br />

Ihr <strong>Mieter</strong> z.B. zwei Monate im warmen Ausland verbringt, darf er nicht seine laufenden<br />

Betriebskostenvorauszahlungen reduzieren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!