Ausschreibungsunterlagen - IBA Hamburg
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Immobilienangebot der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />
www.real-estate.hamburg.de<br />
Die Karte ist nach Norden ausgerichtet<br />
Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> verkauft gegen Gebot<br />
Flächen an der Neugrabener Allee<br />
für eine Bebauung mit Reihenhäusern.<br />
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Immobilienangebot der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />
www.real-estate.hamburg.de<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................... 1<br />
1. Lage ...................................................................................................................... 3<br />
2. Bebauung ............................................................................................................. 3<br />
3. Grundstücksdaten ................................................................................................ 4<br />
3.1. Baufeld 1 ...................................................................................................... 4<br />
3.2. Baufeld 2 ...................................................................................................... 4<br />
3.3. Verkehrliche Erschließung ........................................................................... 4<br />
3.4. Technische Erschließung ............................................................................. 4<br />
3.5. Stellplätze .................................................................................................... 5<br />
4. Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................ 6<br />
4.1. Baurecht und Planung .................................................................................. 6<br />
4.2. Städtebauliche Zielvorstellungen .................................................................. 6<br />
4.3. Kampfmittel .................................................................................................. 7<br />
4.4. Künftige Nutzung.......................................................................................... 7<br />
4.5. Erschließung und Baugrund ......................................................................... 9<br />
4.6. Grundbuch / Baulasten ................................................................................ 9<br />
4.7. Energetischer Baustandard (Mindestanforderungen) ................................... 9<br />
5. Veräußerungsverfahren ..................................................................................... 10<br />
5.1. Angebotsbedingungen ............................................................................... 10<br />
5.2. Verkaufsbedingungen ................................................................................ 11<br />
5.3. Auswahlkriterien ......................................................................................... 12<br />
5.4. Sonstige Bedingungen ............................................................................... 12<br />
6. Ansprechpartner ................................................................................................ 14<br />
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Immobilienangebot der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />
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7. Anlagen ............................................................................................................... 15<br />
7.1 Angebots-Vordruck .................................................................................... 16<br />
7.2 Musterfinanzierungsnachweis .................................................................... 17<br />
7.3 Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden? ............................ 18<br />
7.4 Lagepläne 1:1000 und 1.5000 .................................................................... 19<br />
7.5 Auszug aus dem B-Plan Neugraben- Fischbek 65 sowie Gesetze ............. 21<br />
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Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />
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1. Lage<br />
Neugraben-Fischbek grenzt im Nordwesten an den Stadtteil Neuenfelde, im Nordosten an<br />
Francop, im Osten an Hausbruch und in den anderen Richtungen an den Landkreis Harburg.<br />
Zu Neugraben-Fischbek gehört im Süden das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide und im<br />
Norden schließt sich ����� ��������������������<br />
it einer Fläche von rund 14.300 Hektar das<br />
größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Mitteleuropas ist.<br />
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bezeichnet) entsteht zwischen den Bahngleisen und dem Moorgürtel. Dort werden in den<br />
nächsten Jahren über 1.000 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung,<br />
sowie im Geschossbau errichtet. Mit dieser Auslobung beabsichtigt die Freie und<br />
Hansestadt <strong>Hamburg</strong> den Verkauf der Grundstücke westlich und östlich der Neugrabener<br />
Allee für eine Bebauung mit 41 Reihenhäusern. Mit diesen Häusern wird die<br />
Einfamilienhaus-Bebauung des ersten Bauabschnittes weitgehend abgeschlossen.<br />
Die angebotenen Flächen befinden sich im selben Bauabschnitt wie das kürzlich<br />
fertiggestellte Bildungs- und Gemeinschaftszentrum (BGZ), mit Stadtteilschule,<br />
Kindertagesstätte, Jugendeinrichtungen und Angeboten der Erwachsenenbildung, der neu<br />
errichteten Sporthalle im internationalen Wettkampfstandard, sowie weiteren Sport- und<br />
Freizeitangeboten. In Neugraben-Fischbek stehen in ausreichendem Umfang Grund-<br />
/Stadtteilschulen sowie das Gymnasium Süderelbe zur Verfügung.<br />
Vom Elbmosaik ist fußläufig der S-Bahnhof und das Ortszentrum Neugraben u.a. mit dem<br />
Wochenmarkt, der Bücherhalle sowie dem Kundenzentrum des Bezirksamtes Harburg zu<br />
erreichen.<br />
2. Bebauung<br />
Auf dem Grundstück befinden sich keine Gebäude. Die Flächen sind ungenutzt und werden<br />
frei von Miet- u. Nutzungsverhältnissen übergeben. Es befinden sich befinden sich auf den<br />
Grundstücken keine Leitungen.<br />
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3. Grundstücksdaten<br />
3.1. Baufeld 1<br />
Belegenheit Westlich Neugrabener Allee<br />
Bezirk Harburg<br />
Gemarkung Fischbek<br />
Flurstücke 8302, 8304, 8307, 8301 (Gemeinschaftseigentum 3/8-Anteil), 8303,<br />
8306 (Gemeinschaftseigentum; 2/6-Anteil),8308 (Gemeinschaftseigentum;<br />
5/7-Anteil), 9330, 9331 tlw.<br />
Grundstücksgröße ca. 5.039 m²<br />
3.2. Baufeld 2<br />
Belegenheit Östlich Neugrabener Allee<br />
Bezirk Harburg<br />
Gemarkung Fischbek<br />
Flurstück 8289, 8278, 8272, 8265, 8263, 8287, 8264, 8271, 8279 tlw.<br />
Grundstücksgröße ca. 6.546 m²<br />
siehe Anlagen Lageplan 1: 1000, Lageplan 1: 5000,<br />
3.3. Verkehrliche Erschließung<br />
Die öffentliche, verkehrliche Anbindung erfolgt über die Neugrabener Allee<br />
3.4. Technische Erschließung<br />
Neben Fernwärme stehen alle weiteren notwendigen Erschließungsmöglichkeiten, wie<br />
z.B. Wasser (Ver- und Entsorgung), Strom, Telekommunikation, etc. zur Verfügung. Der<br />
Bebauungsplan NF 65 sieht unter § 2 Nr. 15 den Anschluss sämtlicher Neubauten an<br />
ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung/Abwärme vor.<br />
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3.5. Stellplätze<br />
Die nachzuweisenden privaten Stellplätze sind oberirdisch auf den Grundstücken in den<br />
vorgesehenen Gemeinschaftsanlagen oder im direkten Zusammenhang damit,<br />
unterzubringen. Die vorhandenen Gehwegüberfahrten an der Neugrabener Allee<br />
können nicht erweitert oder verschoben werden. Beeinträchtigungen der vorhandenen<br />
Allee sind unbedingt zu vermeiden. Einzelheiten sind mit dem Bezirksamt Harburg,<br />
Management des öffentlichen Raumes abzustimmen.<br />
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4. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
4.1. Baurecht und Planung<br />
Die Flächen sind städtebaulich bereits verbindlich überplant. Die Vorgaben aus dem<br />
Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 sowie die städtebaulichen Zielvorstellungen<br />
(siehe Ziffer 4.2) sind bei der Planung unbedingt zu beachten.<br />
Die Hochbaureife ist bereits gegeben<br />
4.2. Städtebauliche Zielvorstellungen<br />
Die Gebäude sollen dem Architekturstil einer bereits gebauten Reihenhauszeile Ecke<br />
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angepasst werden. Dies bedeutet im<br />
Einzelnen:<br />
� Flachdachbauten,<br />
� Fassaden in Putz, weiß,<br />
� Untergeordnete Flächenanteile mit anderen Materialien oder Farben sind<br />
zulässig,<br />
� Gebäudehöhe nach Bebauungsplan (8 - 11 m),<br />
� Die Hausbreite (Achsmaß) kann nach Bedarf gewählt werden,<br />
� die Stellplätze für ggf. dadurch zusätzliche Wohneinheiten sind im Zusammen-<br />
hang mit den bereits geplanten Stellplatzanlagen unterzubringen (keine<br />
zusätzlichen Gehwegüberfahrten).<br />
Das Auswahlgremium zur Beurteilung der Erfüllung der städtebaulichen<br />
Zielvorstellungen setzt sich aus Vertretern<br />
o der Finanzbehörde- Immobilienmanagement<br />
o des Bezirksamtes Harburg<br />
o ggf. der <strong>IBA</strong> <strong>Hamburg</strong> GmbH (<strong>IBA</strong>)<br />
zusammen.<br />
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4.3. Kampfmittel<br />
Die Freigabe durch den Kampfmittelräumdienst liegt vor.<br />
4.4. Künftige Nutzung<br />
7<br />
Quelle: Bauplan Nord<br />
Für die Bebauung im 1. Bauabschnitt - an der Neugrabener Allee - sollen entsprechend<br />
des Lageplans (siehe Ziff. 7.4) 18 Reihenhäuser in Baufeld 1 und in Baufeld 2 23<br />
Reihenhäuser davon 3 Kopfgebäude entwickelt werden. Die Entwicklung förderfähiger<br />
Reihenhäuser ist dabei erstrebenswert.<br />
Die zu bebauenden Flächen befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong>.<br />
Im Bebauungsplangebiet Neugraben-Fischbek 65 sollen insgesamt 625 Reihen-, 313<br />
Einzel-, 62 Doppelhäuser sowie 250 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau<br />
entstehen.
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Baufeld 1<br />
(Lageplan nicht maßstabsgenau)<br />
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Baufeld 2
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4.5. Erschließung und Baugrund<br />
Das Erschließungssystem für das zu bebauende Gebiet ist hergestellt. Die öffentliche<br />
Erschließung umfasst den Bau der öffentlichen Straßen, Siele und Wege inklusive<br />
öffentlicher Stellplätze.<br />
Der Baugrund besteht aus einer Geländeaufhöhung aus Sand auf einem<br />
Sanduntergrund. Es steht oberflächennahes Grundwasser und aufgestautes<br />
Sickerwasser an. Unterkellerungen sind aus wasserschutzrechtlichen Gründen nicht<br />
zulässig.<br />
4.6. Grundbuch / Baulasten<br />
Die Flächen werden frei von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch sowie frei von<br />
Baulasten geliefert.<br />
4.7. Energetischer Baustandard (Mindestanforderungen)<br />
Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) und der<br />
<strong>Hamburg</strong>ischen Klimaschutzverordnung 2007 (HmbKliSchVO 07) sind für Neubauten<br />
mindestens zu erfüllen. Städtische Grundstücke werden grundsätzlich nur an Investoren<br />
veräußert, die die klimapolitischen Ziele des Senats voranbringen, indem sie den<br />
Primärenergiebedarf ihrer Wohngebäude auf höchstens 40 kWh pro m² und Jahr (vgl.<br />
Drs. 19/2995) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust auf höchstens 0,38<br />
W/(m²K) (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HmbKliSchVO) begrenzen.<br />
Diese Anforderungen entsprechen in etwa dem WK 70 Standard.<br />
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5. Veräußerungsverfahren<br />
5.1. Angebotsbedingungen<br />
Alle Gebote, die die vorgenannten Vorgaben des B-Planes sowie die besonderen<br />
Anforderungen dieses Baugebietes erfüllen, werden in das weitere Verfahren<br />
einbezogen, dabei ist es möglich für Baufeld 1 und/oder Baufeld 2 zu bieten.<br />
Das Angebot soll enthalten:<br />
� Benennung des Baufeldes/der Baufelder, deren Erwerb beabsichtigt ist unter<br />
Angabe des Kaufpreises<br />
� Darstellung eines schlüssigen städtebaulichen Konzepts mit Lageplan (nur eine<br />
Planzeichnung DIN A3 mit schematischer Darstellung) gemäß Ziffer 4.2<br />
� Darstellung eines schlüssigen architektonischen Konzepts (Visualisierung der<br />
Fassadengestaltung aller Ansichtsflächen DIN A3)<br />
� Finanzierungsnachweis (Anlage 7.2)<br />
� Erklärung zur Einhaltung der energetischen Baustandards gemäß Ziff. 4.7.<br />
Die Finanzbehörde behält sich vor, im Rahmen des Gebotsverfahrens weitere<br />
Unterlagen anzufordern.<br />
Ihr schriftliches Gebot richten Sie bitte bis spätestens zum<br />
14.12.2012, 12:00h<br />
mit allen ausgefüllten anliegenden Vordrucken (E-Mails werden nicht berücksichtigt) an<br />
folgende Adresse:<br />
Katrin Dröge o. V. i. A.<br />
Finanzbehörde <strong>Hamburg</strong><br />
-Immobilienmanagement-<br />
Millerntorplatz 1<br />
20359 <strong>Hamburg</strong><br />
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gebot in einem gesonderten Umschlag mit dem<br />
��������������������������������������������������<br />
Geschäftsgang. Die Vertraulichkeit ist dann nicht mehr gewährleistet.<br />
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Verkaufsbedingungen<br />
Das Grundstück wird frei von Nutzungsverhältnissen sowie einschließlich der auf den<br />
vorhandenen Erschließungszustand bezogenen Wege- und Sielbaubeiträge geliefert.<br />
Die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließung ist mit dem Kaufpreis<br />
abgegolten.<br />
� Die Sielanschlussbeiträge sind vom Käufer zu tragen.<br />
� Die Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.<br />
� Das Grundstück wird vom Käufer in vorhandenem Zustand übernommen. Rechte<br />
des Käufers nach § 437 BGB in Bezug auf Sachmängel werden ausgeschlossen.<br />
� Der Kaufpreis ist spätestens drei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages<br />
fällig.<br />
� Sämtliche Vertragsnebenkosten trägt der Erwerber.<br />
� Der Erwerber beteiligt sich bei Vertragsabschluss am Verwaltungsaufwand für<br />
Beratung und Bearbeitung mit einem Entgelt in Höhe von 2% des Kaufpreises<br />
(höchstens 30.000 EUR). Der Kostenbeitrag ist eine nicht kostendeckende<br />
Aufwandsbeteiligung für Vermittlung und Bereitstellung des Grundstückes.<br />
� Sofern die Abwicklung des Vertrages durch die FHH durchgeführt werden soll,<br />
wird als Aufwandsbeteiligung ein Betrag in Höhe von 0,3 % des Kaufpreises<br />
(höchtens 6.000 EUR) erhoben.<br />
� Soweit im Rahmen der Bebauung des Kaufgegenstandes verunreinigtes<br />
Bodenmaterial entfernt werden muss, wird sich der Verkäufer an den Kosten für<br />
die erforderliche und verhältnismäßige Entsorgung dieses verunreinigten<br />
Bodenmaterials beteiligen, sofern dieses Bodenmaterial nicht auf dem<br />
Kaufgegenstand verbleiben kann. Der Verkäufer übernimmt die baubedingten<br />
Entsorgungskosten (einschließlich der Kosten der Behandlung und/oder<br />
gesonderten Deponierung des Aushubbodens sowie der in diesem<br />
Zusammenhang notwendig werdenden Untersuchungskosten) soweit diese die<br />
Kosten für die Bebauung des Kaufgegenstandes mit dem vorbezeichneten<br />
Bauvorhaben kontaminationsbedingt übersteigen (Mehrkosten) bis zu einer<br />
Höhe von 30% des Kaufpreises. Danach übernimmt der Käufer die Kosten bis zu<br />
einer Höhe von weiteren 20%. Sollten die Kosten 50% des Kaufpreises<br />
übersteigen, stehen Käufer und Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu.<br />
Als Entsorgungskosten im vorstehenden Sinne werden vom Verkäufer<br />
ausschließlich Kosten für die fachgerechte Behandlung, Beseitigung und<br />
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Deponierung von verunreinigtem Bodenmaterial, welches entsprechend den<br />
Klassifizierungen der LAGA M 20 (in ihrer aktuell gültigen Fassung, Stand 1997,<br />
����������������������������������������������<br />
Entsorgungskosten sind diejenigen Kosten abzuziehen, die für die fachgerechte<br />
Behandlung, Beseitigung und Deponierung von Bodenmaterial mit Belastungen<br />
bis kleiner LAGA Z 2 entstanden wären. Diese werden vom Verkäufer nicht<br />
übernommen. Nähere Einzelheiten werden im Rahmen des<br />
Grundstücksgeschäftes geregelt.<br />
� Die Bebauung der Fläche soll zügig erfolgen. Im Kaufvertrag werden Termine für<br />
Baubeginn und Baufertigstellung des zugrundeliegenden Bauvorhabens<br />
geregelt. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht wie vorgesehen realisiert<br />
wird, behält sich der Verkäufer vor, Vertragsstrafen zu erheben und/oder das<br />
Grundstück zurück zu kaufen (Rückauflassungsvormerkung).<br />
5.2. Auswahlkriterien<br />
� Erfüllung des städtebaulichen Zielsetzungen gemäß Ziffer 4.2 und<br />
architektonischer Qualität<br />
� Höhe des Gebots<br />
� Einhaltung der energetischen Baustandards gemäß Ziff. 4.7<br />
5.3. Sonstige Bedingungen<br />
� Bietet die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>, Finanzbehörde -<br />
Immobilienmanagement, Grundstücke zum Verkauf an, so handelt es sich um<br />
eine öffentliche, für die Stadt unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines<br />
Angebotes.<br />
� Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach<br />
den Regeln des für öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechtes.<br />
� Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> behält sich die volle Entscheidungsfreiheit<br />
darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt.<br />
� Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> ist ebenso frei in ihrer Entscheidung,<br />
Kaufinteressenten nur dann am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen, wenn<br />
sie in eine Interessentenliste aufgenommen worden sind. Sie behält sich vor,<br />
Regelungen dahingehend zu treffen, dass Kaufinteressenten nur gegen<br />
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Entrichtung eines Schutzentgeltes die Unterlagen über das Immobilienangebot<br />
erhalten und in eine Interessentenliste aufgenommen werden.<br />
� Aus der Teilnahme an dem Auswahlverfahren lassen sich keine Verpflichtungen<br />
der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> herleiten. Ansprüche gegen die Freie und<br />
Hansestadt <strong>Hamburg</strong>, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von<br />
Angeboten sowie Änderung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind<br />
ausgeschlossen.<br />
� Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> behält sich auch vor, Kaufinteressenten zur<br />
Abgabe von Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die<br />
Kaufpreisfinanzierung zu verlangen. Der höchstbietende Kaufinteressent hat<br />
keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Objekt verkauft.<br />
� Die Verhandlungen über den Verkauf erfolgen unter dem Vorbehalt der<br />
Zustimmung durch die zuständigen Gremien der Freien und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong>. Alle Verhandlungen werden unter diesem Vorbehalt geführt.<br />
� Im Falle einer Vermittlung durch einen Makler zahlt die Freie und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong> keine Courtage. Die Erstattung von Aufwendungen jeglicher Art ist<br />
ausgeschlossen.<br />
� Der Kampfmittelräumdienst hat die Fläche freigegeben.<br />
� Sollten im Zuge der Baumaßnahme Kontaminationen des Bodens entdeckt<br />
werden, so werden etwaige Mehrkosten bei der Entsorgung belasteter Böden,<br />
welche entsprechend der Klassifizierungen der LAGA M 20 (Stand 2004)<br />
Belastungen � LAGA Z 2 aufweisen, vom Verkäufer bis zu einer Höhe von 30%<br />
des Kaufpreises getragen. Danach übernimmt der Käufer die Kosten bis zu einer<br />
Höhe von weiteren 20%. Sollten die Kosten 50% des Kaufpreises übersteigen,<br />
sind Käufer und Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Von<br />
diesen Entsorgungskosten sind diejenigen Kosten abzuziehen, die für die<br />
fachgerechte Behandlung, Beseitigung und Deponierung von Bodenmaterial mit<br />
Belastungen bis kleiner LAGA Z 2 entstanden wären. Diese werden vom<br />
Verkäufer nicht übernommen. Die näheren Einzelheiten hierzu werden im<br />
Rahmen des Grundstücksgeschäfts geregelt.
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6. Ansprechpartner<br />
Weitere Informationen zum Verkauf erhalten Sie bei der Finanzbehörde,<br />
Immobilienmanagement:<br />
Ansprechpartnerin: Frau Katrin Dröge<br />
Telefon: (040) 428 23-4071, E-Mail: Katrin.Droege@fb.hamburg.de<br />
Weitere Informationen zu planungs- oder baurechtlichen Fragen gibt das Fachamt für<br />
Stadt- u. Landschaftsplanung bzw. das Fachamt für Bauprüfung des Bezirksamtes<br />
<strong>Hamburg</strong>-Harburg.<br />
Ansprechpartner im Fachamt für Stadt- u. Landschaftsplanung: Herr Ralf Konow,<br />
Tel. 040/42871-3343, E-Mail: Ralf.Konow@harburg.hamburg.de<br />
Ansprechpartner im Fachamt für Bauprüfung: Herr Amir Esfandiari,<br />
Tel. 040/42871-5264, E-Mail: Amir.Esfandiari@harburg.hamburg.de<br />
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7. Anlagen<br />
7.1 Angebotsvordruck<br />
7.2 Musterfinanzierungsnachweis<br />
7.3 Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden?<br />
7.4 Lagepläne 1:1000 und 1.5000<br />
7.5 Bebauungsplan Neugraben � Fischbek 65<br />
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7.1 Angebots-Vordruck<br />
7.1.1 Kaufpreisangebot vom ___.___.2012<br />
für das Grundstück Neugrabener Allee � Baufeld 1<br />
im Rahmen eines Gebotsverfahrens<br />
Angebot<br />
Kaufpreis für m² Grundstück<br />
7.1.2 Kaufpreisangebot vom ___.___.2012<br />
für das Grundstück Neugrabener Allee � Baufeld 2<br />
im Rahmen eines Gebotsverfahrens<br />
Angebot<br />
Kaufpreis für m² Grundstück<br />
7.1.3 Kaufpreisangebot vom ___.___.2012<br />
für das Grundstück Neugrabener Allee � Baufelder 1+2<br />
im Rahmen eines Gebotsverfahrens<br />
Angebot<br />
Kaufpreis für m² Grundstück<br />
7.1.4 Städtebauliches und architektonisches Konzept mit Lageplänen<br />
7.1.5 Vorgesehener Baustandard (ggf. gesonderte Seite)<br />
__________________________________<br />
Unterschrift<br />
EURO<br />
EURO<br />
EURO<br />
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7.2 Musterfinanzierungsnachweis<br />
Musteranbieter<br />
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<strong>Hamburg</strong>, ���������<br />
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Sehr geehrte���,<br />
hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir gerne bereit sind, das vorgenannte Bauvorhaben<br />
����������������<br />
Gesamtvolumen (Kaufpreis + Bauvolumen + Nebenkosten) zu<br />
finanzieren.<br />
Die Zusage gilt vorbehaltlich einer positiv verlaufenden Objektprüfung durch unser Haus<br />
und der Genehmigung durch unseren Kreditausschuss.<br />
Mit freundlichen Grüßen
Immobilienangebot der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
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7.3 Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden?<br />
Bitte ankreuzen<br />
� Immobilienportal des Immobilienmanagements<br />
� Newsletter des Immobilienmanagements ������������������������<br />
� Direktmailing des Immobilienmanagements<br />
� <strong>Hamburg</strong>er Abendblatt<br />
� Zeitungsannonce in: _________________________________________________<br />
� Mündliche Empfehlung von: __________________________________________<br />
� Sonstiges: _________________________________________________________<br />
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7.4 Lagepläne 1:1000 und 1.5000<br />
Lageplan (1:1000)<br />
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Lageplan 1:5000<br />
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7.6<br />
7.7 Auszug aus dem B-Plan Neugraben- Fischbek 65 sowie Gesetze<br />
§1<br />
(1) Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 für den Geltungsbereich nördlich der Bahnanlagen zwischen Geutensweg<br />
und der Straße Im Neugrabener Dorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.<br />
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:<br />
Westgrenze des Flurstücks 6404 (Geutensweg), Südgrenzen der Flurstücke 6116 (Am Aschenland) und 7745, über<br />
das Flurstück 6649, Westgrenze des Flurstücks 6649, über das Flurstück 6115, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks<br />
5083, über das Flurstück 450, West- und Nordgrenze des Flurstücks 441, Nordgrenzen der Flurstücke 442 bis<br />
447, 6114, 481 bis 485 und 6582, über das Flurstück 439,Nordgrenze des Flurstücks 439, Westgrenze des Flurstücks<br />
425, über das Flurstück 425, Nordgrenze des Flurstücks 488, über das Flurstück 7101, West- und Nordgrenze des<br />
Flurstücks 6987, Nordgrenzen der Flurstücke 6989, 6933,6991, 6993, 6995, 6997, 6999, 5483 und 7003, Ostgrenze<br />
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des Flurstücks 7003, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 701, Ostgrenze des Flurstücks 700, über das Flurstück<br />
739 (Im Neugrabener Dorf), Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2742, Ost- und Südgrenze des Flurstücks<br />
4420, Ostgrenze des Flurstücks 739, Südgrenzen der Flurstücke 739 und 700, über das Flurstück 569, Ostgrenze des<br />
Flurstücks 7095, über das Flurstück 7147, Ost-, Nord-,Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 7128, Nordgrenze des<br />
Flurstücks 7201 (Ulenflucht), über das Flurstück 7201,Ostgrenzen der Flurstücke 646 und 7171 der Gemarkung<br />
Fischbek � Neuwiedenthaler Straße � Süderelbebogen �über das Flurstück 6554 (Gleisstieg), Südgrenzen der<br />
Flurstücke 6554 bis 6556 (Gleisstieg), Westgrenze des Flurstücks 6556, Südgrenze des Flurstücks 6376, Ost- und<br />
Südgrenze des Flurstücks 7721 (Am Aschenland), Südgrenzen der Flurstücke 6378, 724, 6368, 6363, 6360 und<br />
6357, über das Flurstück 6404 (Geutensweg) der Gemarkung Fischbek.<br />
(2) Das maßgebliche Stück des Bebauungsplans und die ihm beigegebene Begründung werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier<br />
Einsicht für jedermann niedergelegt.<br />
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:<br />
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden<br />
kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kostenerstattung<br />
erworben werden.<br />
2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein<br />
Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er<br />
die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch<br />
erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten<br />
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
3. Unbeachtlich sind<br />
a) eine nach § 214 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchsbeachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-<br />
und Formvorschriften,<br />
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und<br />
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche<br />
Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dem In Kraft-Treten des Bebauungsplans schriftlich<br />
gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />
worden sind.<br />
§2<br />
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende planungsrechtliche Vorschriften:<br />
1. Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Tankstellen, Fuhrunternehmen,<br />
Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Außerdem sind Handels- und Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie<br />
nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich<br />
Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese<br />
Artikel ausstellen oder lagern. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.<br />
2. Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der<br />
Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993<br />
(BGBl. I S. 466, 479), Vergnügungsstätten sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen<br />
unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.<br />
3. Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der<br />
Baunutzungsverordnung in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig.<br />
Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets<br />
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4. In den allgemeinen Wohngebieten sind nur im Erdgeschoss Läden mit jeweils einer Geschossfläche von maximal 400 m<br />
zulässig.<br />
5. Beiderseits der Verlängerung der Straße Süderelbebogen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete<br />
Grundrissgestaltung in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie entlang der Bahnanlagen in den Kernund<br />
Mischgebieten die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung<br />
der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein<br />
ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der<br />
Gebäude geschaffen werden.<br />
6. Tiefgaragen und Kellergeschosse sind unzulässig.<br />
7. Für die Erschließung der reinen und allgemeinen Wohngebiete<br />
sowie der Gemeinbedarfsflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage<br />
bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.<br />
8. Im Bereich der festgesetzten Flächen für den Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen können<br />
Grundstückszufahrten zugelassen werden.<br />
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9. Die festgesetzte Lärmschutzwand ist zu begrünen.<br />
10. Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten<br />
Stellplätzen (Carports) sind zu begrünen.<br />
11. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.<br />
12. Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Wohn-, Misch- und Kerngebietsflächen, Straßenverkehrsflächen, Flächen für<br />
die Wasserwirtschaft, Grünflächen sowie Gemeinbedarfsflächen die im Bebauungsplangebiet festgesetzten Flächen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,Natur und Landschaft zugeordnet. Ausgenommen von der<br />
Zuordnung sind das bestehende P+R-Gebäude südlich der Straße Ackerweg auf den Flurstücken 6566, 7726 und 7727,<br />
der Gebäudebestand des Eisenbahnstellwerks auf dem Flurstück 6376 sowie der Gebäudebestand auf dem Flurstück<br />
6515 östlich der Straße Am Aschenland. Außerdem sind von der Zuordnung die bestehenden Flächen für die Straßen<br />
Süderelbebogen, Neuwiedenthaler Straße, Gleisstieg, Ackerweg, Am Aschenland und Geutensweg ausgenommen.<br />
13. Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in Nummer 12 aufgeführten Flächen darüber hinaus die außerhalb des<br />
Bebauungsplangebiets liegenden Flurstücke 198, 199, 200,201, 879, 887, 891 (Teilfläche), 902, 905, 1233 (Teilfläche),<br />
1234 (Teilfläche), 1235 (teilweise) und 1318 der Gemarkung Neuland und die Flurstücke 198 und 199 der Gemarkung<br />
Gut Moor zugeordnet.<br />
14. Die Ausgleichsmaßnahmen werden zu 53 vom Hundert (v. H.) den Wohn-, Misch- und Kerngebietsflächen, zu 18 v. H.<br />
den Straßenverkehrsflächen, zu 13 v. H. den Gemeinbedarfsflächen,zu 10 v. H. den Grünflächen und zu 6 v. H. den<br />
Flächen für die Wasserwirtschaft zugeordnet.<br />
15. Die Neubebauung ist an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung/Abwärme anzuschließen.<br />
§3<br />
Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:<br />
1. Für die Wohngebiete sowie die Gemeinbedarfsflächen gilt:<br />
1.1 Im Bereich der zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse<br />
sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden mit roten bis blauroten Ziegelsteinen<br />
zu verblenden; andere Baustoffe � wie Holz, Stahl und Glas � sind zulässig, wenn sie innerhalb der jeweils abgegrenzten<br />
Abschnitte vorherrschend bleiben. Untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien ausgeführt werden, wenn<br />
die in Satz 1 aufgeführten Baustoffe vorherrschend bleiben. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude in<br />
Material und Farbgebung gestalterisch anzupassen.<br />
1.2 Außerhalb der in Nummer 1.1 genannten Bereiche sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden<br />
mit roten bis blauroten Ziegelsteinen zu verblenden oder als Putzbauten in hellen Farbtönen auszuführen. Für einzelne<br />
Architekturteile können andere Baustoffe � wie Holz, Stahl und Glas � zugelassen werden, wenn Putz- oder Verblendmauerwerk<br />
vorherrschend bleibt.<br />
1.3 Für die Dachdeckung von über 25 Grad geneigten Dächern der Hauptgebäude sind bei einer Verwendung von Dachsteinen<br />
nur rote oder anthrazitfarbene Materialien ohne glänzende oder glasierte Oberfläche zulässig.<br />
1.4 Als Einfriedigungen zum öffentlichen Grund und zur freien Landschaft sind Mauern, Holzzäune mit senkrechter Lattung<br />
oder Hecken zu verwenden.<br />
2. In den reinen und allgemeinen Wohngebieten können Überschreitungen der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten,<br />
Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zugelassen werden.<br />
3. In den Gewerbe- und Mischgebieten sind Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen unzulässig.<br />
Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage auf die benachbarten Wohngebiete und Gemeinbedarfsflächen<br />
einwirken, sind unzulässig.<br />
4. Zwingend festgesetzte Staffelgeschosse sind an der Süd- und Nordseite der Gebäude sowie an den freistehenden Giebeln<br />
um jeweils mindestens 1,5 m zurückzusetzen.<br />
§4<br />
Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.<br />
Verordnung<br />
über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65<br />
Vom 9. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 218) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung<br />
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824), in Verbindung mit<br />
§ 3 Absätze 1 und 3 sowie § 5 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (Hmb-<br />
GVBl. S. 271), zuletzt geändert am 14. Dezember 2005 (Hmb-GVBl. S. 525), § 81 Absatz 1 Nummer 2 der <strong>Hamburg</strong>ischen<br />
Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl.S. 525, 563), § 6 Absätze 4 und 5 des <strong>Hamburg</strong>ischen<br />
Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 7. August 2001 (HmbGVBl. S. 281), zuletzt geändert am 20. April 2005<br />
(HmbGVBl. S. 146), und § 4 des <strong>Hamburg</strong>ischen Klimaschutzgesetzes vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 261),<br />
geändert am 16. November 1999 (Hmb-GVBl. S. 255), wird verordnet:<br />
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