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Ausschreibungsunterlagen - IBA Hamburg

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Immobilienangebot der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />

Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />

www.real-estate.hamburg.de<br />

Die Karte ist nach Norden ausgerichtet<br />

Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> verkauft gegen Gebot<br />

Flächen an der Neugrabener Allee<br />

für eine Bebauung mit Reihenhäusern.<br />

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Immobilienangebot der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />

Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />

www.real-estate.hamburg.de<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................... 1<br />

1. Lage ...................................................................................................................... 3<br />

2. Bebauung ............................................................................................................. 3<br />

3. Grundstücksdaten ................................................................................................ 4<br />

3.1. Baufeld 1 ...................................................................................................... 4<br />

3.2. Baufeld 2 ...................................................................................................... 4<br />

3.3. Verkehrliche Erschließung ........................................................................... 4<br />

3.4. Technische Erschließung ............................................................................. 4<br />

3.5. Stellplätze .................................................................................................... 5<br />

4. Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................ 6<br />

4.1. Baurecht und Planung .................................................................................. 6<br />

4.2. Städtebauliche Zielvorstellungen .................................................................. 6<br />

4.3. Kampfmittel .................................................................................................. 7<br />

4.4. Künftige Nutzung.......................................................................................... 7<br />

4.5. Erschließung und Baugrund ......................................................................... 9<br />

4.6. Grundbuch / Baulasten ................................................................................ 9<br />

4.7. Energetischer Baustandard (Mindestanforderungen) ................................... 9<br />

5. Veräußerungsverfahren ..................................................................................... 10<br />

5.1. Angebotsbedingungen ............................................................................... 10<br />

5.2. Verkaufsbedingungen ................................................................................ 11<br />

5.3. Auswahlkriterien ......................................................................................... 12<br />

5.4. Sonstige Bedingungen ............................................................................... 12<br />

6. Ansprechpartner ................................................................................................ 14<br />

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Immobilienangebot der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />

Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />

www.real-estate.hamburg.de<br />

7. Anlagen ............................................................................................................... 15<br />

7.1 Angebots-Vordruck .................................................................................... 16<br />

7.2 Musterfinanzierungsnachweis .................................................................... 17<br />

7.3 Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden? ............................ 18<br />

7.4 Lagepläne 1:1000 und 1.5000 .................................................................... 19<br />

7.5 Auszug aus dem B-Plan Neugraben- Fischbek 65 sowie Gesetze ............. 21<br />

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Immobilienangebot der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />

Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />

www.real-estate.hamburg.de<br />

1. Lage<br />

Neugraben-Fischbek grenzt im Nordwesten an den Stadtteil Neuenfelde, im Nordosten an<br />

Francop, im Osten an Hausbruch und in den anderen Richtungen an den Landkreis Harburg.<br />

Zu Neugraben-Fischbek gehört im Süden das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide und im<br />

Norden schließt sich ����� ��������������������<br />

it einer Fläche von rund 14.300 Hektar das<br />

größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Mitteleuropas ist.<br />

�������������������������������������������������������<br />

bezeichnet) entsteht zwischen den Bahngleisen und dem Moorgürtel. Dort werden in den<br />

nächsten Jahren über 1.000 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung,<br />

sowie im Geschossbau errichtet. Mit dieser Auslobung beabsichtigt die Freie und<br />

Hansestadt <strong>Hamburg</strong> den Verkauf der Grundstücke westlich und östlich der Neugrabener<br />

Allee für eine Bebauung mit 41 Reihenhäusern. Mit diesen Häusern wird die<br />

Einfamilienhaus-Bebauung des ersten Bauabschnittes weitgehend abgeschlossen.<br />

Die angebotenen Flächen befinden sich im selben Bauabschnitt wie das kürzlich<br />

fertiggestellte Bildungs- und Gemeinschaftszentrum (BGZ), mit Stadtteilschule,<br />

Kindertagesstätte, Jugendeinrichtungen und Angeboten der Erwachsenenbildung, der neu<br />

errichteten Sporthalle im internationalen Wettkampfstandard, sowie weiteren Sport- und<br />

Freizeitangeboten. In Neugraben-Fischbek stehen in ausreichendem Umfang Grund-<br />

/Stadtteilschulen sowie das Gymnasium Süderelbe zur Verfügung.<br />

Vom Elbmosaik ist fußläufig der S-Bahnhof und das Ortszentrum Neugraben u.a. mit dem<br />

Wochenmarkt, der Bücherhalle sowie dem Kundenzentrum des Bezirksamtes Harburg zu<br />

erreichen.<br />

2. Bebauung<br />

Auf dem Grundstück befinden sich keine Gebäude. Die Flächen sind ungenutzt und werden<br />

frei von Miet- u. Nutzungsverhältnissen übergeben. Es befinden sich befinden sich auf den<br />

Grundstücken keine Leitungen.<br />

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3. Grundstücksdaten<br />

3.1. Baufeld 1<br />

Belegenheit Westlich Neugrabener Allee<br />

Bezirk Harburg<br />

Gemarkung Fischbek<br />

Flurstücke 8302, 8304, 8307, 8301 (Gemeinschaftseigentum 3/8-Anteil), 8303,<br />

8306 (Gemeinschaftseigentum; 2/6-Anteil),8308 (Gemeinschaftseigentum;<br />

5/7-Anteil), 9330, 9331 tlw.<br />

Grundstücksgröße ca. 5.039 m²<br />

3.2. Baufeld 2<br />

Belegenheit Östlich Neugrabener Allee<br />

Bezirk Harburg<br />

Gemarkung Fischbek<br />

Flurstück 8289, 8278, 8272, 8265, 8263, 8287, 8264, 8271, 8279 tlw.<br />

Grundstücksgröße ca. 6.546 m²<br />

siehe Anlagen Lageplan 1: 1000, Lageplan 1: 5000,<br />

3.3. Verkehrliche Erschließung<br />

Die öffentliche, verkehrliche Anbindung erfolgt über die Neugrabener Allee<br />

3.4. Technische Erschließung<br />

Neben Fernwärme stehen alle weiteren notwendigen Erschließungsmöglichkeiten, wie<br />

z.B. Wasser (Ver- und Entsorgung), Strom, Telekommunikation, etc. zur Verfügung. Der<br />

Bebauungsplan NF 65 sieht unter § 2 Nr. 15 den Anschluss sämtlicher Neubauten an<br />

ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung/Abwärme vor.<br />

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3.5. Stellplätze<br />

Die nachzuweisenden privaten Stellplätze sind oberirdisch auf den Grundstücken in den<br />

vorgesehenen Gemeinschaftsanlagen oder im direkten Zusammenhang damit,<br />

unterzubringen. Die vorhandenen Gehwegüberfahrten an der Neugrabener Allee<br />

können nicht erweitert oder verschoben werden. Beeinträchtigungen der vorhandenen<br />

Allee sind unbedingt zu vermeiden. Einzelheiten sind mit dem Bezirksamt Harburg,<br />

Management des öffentlichen Raumes abzustimmen.<br />

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4. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

4.1. Baurecht und Planung<br />

Die Flächen sind städtebaulich bereits verbindlich überplant. Die Vorgaben aus dem<br />

Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 sowie die städtebaulichen Zielvorstellungen<br />

(siehe Ziffer 4.2) sind bei der Planung unbedingt zu beachten.<br />

Die Hochbaureife ist bereits gegeben<br />

4.2. Städtebauliche Zielvorstellungen<br />

Die Gebäude sollen dem Architekturstil einer bereits gebauten Reihenhauszeile Ecke<br />

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angepasst werden. Dies bedeutet im<br />

Einzelnen:<br />

� Flachdachbauten,<br />

� Fassaden in Putz, weiß,<br />

� Untergeordnete Flächenanteile mit anderen Materialien oder Farben sind<br />

zulässig,<br />

� Gebäudehöhe nach Bebauungsplan (8 - 11 m),<br />

� Die Hausbreite (Achsmaß) kann nach Bedarf gewählt werden,<br />

� die Stellplätze für ggf. dadurch zusätzliche Wohneinheiten sind im Zusammen-<br />

hang mit den bereits geplanten Stellplatzanlagen unterzubringen (keine<br />

zusätzlichen Gehwegüberfahrten).<br />

Das Auswahlgremium zur Beurteilung der Erfüllung der städtebaulichen<br />

Zielvorstellungen setzt sich aus Vertretern<br />

o der Finanzbehörde- Immobilienmanagement<br />

o des Bezirksamtes Harburg<br />

o ggf. der <strong>IBA</strong> <strong>Hamburg</strong> GmbH (<strong>IBA</strong>)<br />

zusammen.<br />

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4.3. Kampfmittel<br />

Die Freigabe durch den Kampfmittelräumdienst liegt vor.<br />

4.4. Künftige Nutzung<br />

7<br />

Quelle: Bauplan Nord<br />

Für die Bebauung im 1. Bauabschnitt - an der Neugrabener Allee - sollen entsprechend<br />

des Lageplans (siehe Ziff. 7.4) 18 Reihenhäuser in Baufeld 1 und in Baufeld 2 23<br />

Reihenhäuser davon 3 Kopfgebäude entwickelt werden. Die Entwicklung förderfähiger<br />

Reihenhäuser ist dabei erstrebenswert.<br />

Die zu bebauenden Flächen befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt<br />

<strong>Hamburg</strong>.<br />

Im Bebauungsplangebiet Neugraben-Fischbek 65 sollen insgesamt 625 Reihen-, 313<br />

Einzel-, 62 Doppelhäuser sowie 250 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau<br />

entstehen.


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Baufeld 1<br />

(Lageplan nicht maßstabsgenau)<br />

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Baufeld 2


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4.5. Erschließung und Baugrund<br />

Das Erschließungssystem für das zu bebauende Gebiet ist hergestellt. Die öffentliche<br />

Erschließung umfasst den Bau der öffentlichen Straßen, Siele und Wege inklusive<br />

öffentlicher Stellplätze.<br />

Der Baugrund besteht aus einer Geländeaufhöhung aus Sand auf einem<br />

Sanduntergrund. Es steht oberflächennahes Grundwasser und aufgestautes<br />

Sickerwasser an. Unterkellerungen sind aus wasserschutzrechtlichen Gründen nicht<br />

zulässig.<br />

4.6. Grundbuch / Baulasten<br />

Die Flächen werden frei von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch sowie frei von<br />

Baulasten geliefert.<br />

4.7. Energetischer Baustandard (Mindestanforderungen)<br />

Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) und der<br />

<strong>Hamburg</strong>ischen Klimaschutzverordnung 2007 (HmbKliSchVO 07) sind für Neubauten<br />

mindestens zu erfüllen. Städtische Grundstücke werden grundsätzlich nur an Investoren<br />

veräußert, die die klimapolitischen Ziele des Senats voranbringen, indem sie den<br />

Primärenergiebedarf ihrer Wohngebäude auf höchstens 40 kWh pro m² und Jahr (vgl.<br />

Drs. 19/2995) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust auf höchstens 0,38<br />

W/(m²K) (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HmbKliSchVO) begrenzen.<br />

Diese Anforderungen entsprechen in etwa dem WK 70 Standard.<br />

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5. Veräußerungsverfahren<br />

5.1. Angebotsbedingungen<br />

Alle Gebote, die die vorgenannten Vorgaben des B-Planes sowie die besonderen<br />

Anforderungen dieses Baugebietes erfüllen, werden in das weitere Verfahren<br />

einbezogen, dabei ist es möglich für Baufeld 1 und/oder Baufeld 2 zu bieten.<br />

Das Angebot soll enthalten:<br />

� Benennung des Baufeldes/der Baufelder, deren Erwerb beabsichtigt ist unter<br />

Angabe des Kaufpreises<br />

� Darstellung eines schlüssigen städtebaulichen Konzepts mit Lageplan (nur eine<br />

Planzeichnung DIN A3 mit schematischer Darstellung) gemäß Ziffer 4.2<br />

� Darstellung eines schlüssigen architektonischen Konzepts (Visualisierung der<br />

Fassadengestaltung aller Ansichtsflächen DIN A3)<br />

� Finanzierungsnachweis (Anlage 7.2)<br />

� Erklärung zur Einhaltung der energetischen Baustandards gemäß Ziff. 4.7.<br />

Die Finanzbehörde behält sich vor, im Rahmen des Gebotsverfahrens weitere<br />

Unterlagen anzufordern.<br />

Ihr schriftliches Gebot richten Sie bitte bis spätestens zum<br />

14.12.2012, 12:00h<br />

mit allen ausgefüllten anliegenden Vordrucken (E-Mails werden nicht berücksichtigt) an<br />

folgende Adresse:<br />

Katrin Dröge o. V. i. A.<br />

Finanzbehörde <strong>Hamburg</strong><br />

-Immobilienmanagement-<br />

Millerntorplatz 1<br />

20359 <strong>Hamburg</strong><br />

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gebot in einem gesonderten Umschlag mit dem<br />

��������������������������������������������������<br />

Geschäftsgang. Die Vertraulichkeit ist dann nicht mehr gewährleistet.<br />

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Verkaufsbedingungen<br />

Das Grundstück wird frei von Nutzungsverhältnissen sowie einschließlich der auf den<br />

vorhandenen Erschließungszustand bezogenen Wege- und Sielbaubeiträge geliefert.<br />

Die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließung ist mit dem Kaufpreis<br />

abgegolten.<br />

� Die Sielanschlussbeiträge sind vom Käufer zu tragen.<br />

� Die Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.<br />

� Das Grundstück wird vom Käufer in vorhandenem Zustand übernommen. Rechte<br />

des Käufers nach § 437 BGB in Bezug auf Sachmängel werden ausgeschlossen.<br />

� Der Kaufpreis ist spätestens drei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages<br />

fällig.<br />

� Sämtliche Vertragsnebenkosten trägt der Erwerber.<br />

� Der Erwerber beteiligt sich bei Vertragsabschluss am Verwaltungsaufwand für<br />

Beratung und Bearbeitung mit einem Entgelt in Höhe von 2% des Kaufpreises<br />

(höchstens 30.000 EUR). Der Kostenbeitrag ist eine nicht kostendeckende<br />

Aufwandsbeteiligung für Vermittlung und Bereitstellung des Grundstückes.<br />

� Sofern die Abwicklung des Vertrages durch die FHH durchgeführt werden soll,<br />

wird als Aufwandsbeteiligung ein Betrag in Höhe von 0,3 % des Kaufpreises<br />

(höchtens 6.000 EUR) erhoben.<br />

� Soweit im Rahmen der Bebauung des Kaufgegenstandes verunreinigtes<br />

Bodenmaterial entfernt werden muss, wird sich der Verkäufer an den Kosten für<br />

die erforderliche und verhältnismäßige Entsorgung dieses verunreinigten<br />

Bodenmaterials beteiligen, sofern dieses Bodenmaterial nicht auf dem<br />

Kaufgegenstand verbleiben kann. Der Verkäufer übernimmt die baubedingten<br />

Entsorgungskosten (einschließlich der Kosten der Behandlung und/oder<br />

gesonderten Deponierung des Aushubbodens sowie der in diesem<br />

Zusammenhang notwendig werdenden Untersuchungskosten) soweit diese die<br />

Kosten für die Bebauung des Kaufgegenstandes mit dem vorbezeichneten<br />

Bauvorhaben kontaminationsbedingt übersteigen (Mehrkosten) bis zu einer<br />

Höhe von 30% des Kaufpreises. Danach übernimmt der Käufer die Kosten bis zu<br />

einer Höhe von weiteren 20%. Sollten die Kosten 50% des Kaufpreises<br />

übersteigen, stehen Käufer und Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu.<br />

Als Entsorgungskosten im vorstehenden Sinne werden vom Verkäufer<br />

ausschließlich Kosten für die fachgerechte Behandlung, Beseitigung und<br />

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Deponierung von verunreinigtem Bodenmaterial, welches entsprechend den<br />

Klassifizierungen der LAGA M 20 (in ihrer aktuell gültigen Fassung, Stand 1997,<br />

����������������������������������������������<br />

Entsorgungskosten sind diejenigen Kosten abzuziehen, die für die fachgerechte<br />

Behandlung, Beseitigung und Deponierung von Bodenmaterial mit Belastungen<br />

bis kleiner LAGA Z 2 entstanden wären. Diese werden vom Verkäufer nicht<br />

übernommen. Nähere Einzelheiten werden im Rahmen des<br />

Grundstücksgeschäftes geregelt.<br />

� Die Bebauung der Fläche soll zügig erfolgen. Im Kaufvertrag werden Termine für<br />

Baubeginn und Baufertigstellung des zugrundeliegenden Bauvorhabens<br />

geregelt. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht wie vorgesehen realisiert<br />

wird, behält sich der Verkäufer vor, Vertragsstrafen zu erheben und/oder das<br />

Grundstück zurück zu kaufen (Rückauflassungsvormerkung).<br />

5.2. Auswahlkriterien<br />

� Erfüllung des städtebaulichen Zielsetzungen gemäß Ziffer 4.2 und<br />

architektonischer Qualität<br />

� Höhe des Gebots<br />

� Einhaltung der energetischen Baustandards gemäß Ziff. 4.7<br />

5.3. Sonstige Bedingungen<br />

� Bietet die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>, Finanzbehörde -<br />

Immobilienmanagement, Grundstücke zum Verkauf an, so handelt es sich um<br />

eine öffentliche, für die Stadt unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines<br />

Angebotes.<br />

� Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach<br />

den Regeln des für öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechtes.<br />

� Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> behält sich die volle Entscheidungsfreiheit<br />

darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt.<br />

� Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> ist ebenso frei in ihrer Entscheidung,<br />

Kaufinteressenten nur dann am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen, wenn<br />

sie in eine Interessentenliste aufgenommen worden sind. Sie behält sich vor,<br />

Regelungen dahingehend zu treffen, dass Kaufinteressenten nur gegen<br />

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Entrichtung eines Schutzentgeltes die Unterlagen über das Immobilienangebot<br />

erhalten und in eine Interessentenliste aufgenommen werden.<br />

� Aus der Teilnahme an dem Auswahlverfahren lassen sich keine Verpflichtungen<br />

der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> herleiten. Ansprüche gegen die Freie und<br />

Hansestadt <strong>Hamburg</strong>, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von<br />

Angeboten sowie Änderung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind<br />

ausgeschlossen.<br />

� Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> behält sich auch vor, Kaufinteressenten zur<br />

Abgabe von Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die<br />

Kaufpreisfinanzierung zu verlangen. Der höchstbietende Kaufinteressent hat<br />

keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Objekt verkauft.<br />

� Die Verhandlungen über den Verkauf erfolgen unter dem Vorbehalt der<br />

Zustimmung durch die zuständigen Gremien der Freien und Hansestadt<br />

<strong>Hamburg</strong>. Alle Verhandlungen werden unter diesem Vorbehalt geführt.<br />

� Im Falle einer Vermittlung durch einen Makler zahlt die Freie und Hansestadt<br />

<strong>Hamburg</strong> keine Courtage. Die Erstattung von Aufwendungen jeglicher Art ist<br />

ausgeschlossen.<br />

� Der Kampfmittelräumdienst hat die Fläche freigegeben.<br />

� Sollten im Zuge der Baumaßnahme Kontaminationen des Bodens entdeckt<br />

werden, so werden etwaige Mehrkosten bei der Entsorgung belasteter Böden,<br />

welche entsprechend der Klassifizierungen der LAGA M 20 (Stand 2004)<br />

Belastungen � LAGA Z 2 aufweisen, vom Verkäufer bis zu einer Höhe von 30%<br />

des Kaufpreises getragen. Danach übernimmt der Käufer die Kosten bis zu einer<br />

Höhe von weiteren 20%. Sollten die Kosten 50% des Kaufpreises übersteigen,<br />

sind Käufer und Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Von<br />

diesen Entsorgungskosten sind diejenigen Kosten abzuziehen, die für die<br />

fachgerechte Behandlung, Beseitigung und Deponierung von Bodenmaterial mit<br />

Belastungen bis kleiner LAGA Z 2 entstanden wären. Diese werden vom<br />

Verkäufer nicht übernommen. Die näheren Einzelheiten hierzu werden im<br />

Rahmen des Grundstücksgeschäfts geregelt.


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6. Ansprechpartner<br />

Weitere Informationen zum Verkauf erhalten Sie bei der Finanzbehörde,<br />

Immobilienmanagement:<br />

Ansprechpartnerin: Frau Katrin Dröge<br />

Telefon: (040) 428 23-4071, E-Mail: Katrin.Droege@fb.hamburg.de<br />

Weitere Informationen zu planungs- oder baurechtlichen Fragen gibt das Fachamt für<br />

Stadt- u. Landschaftsplanung bzw. das Fachamt für Bauprüfung des Bezirksamtes<br />

<strong>Hamburg</strong>-Harburg.<br />

Ansprechpartner im Fachamt für Stadt- u. Landschaftsplanung: Herr Ralf Konow,<br />

Tel. 040/42871-3343, E-Mail: Ralf.Konow@harburg.hamburg.de<br />

Ansprechpartner im Fachamt für Bauprüfung: Herr Amir Esfandiari,<br />

Tel. 040/42871-5264, E-Mail: Amir.Esfandiari@harburg.hamburg.de<br />

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7. Anlagen<br />

7.1 Angebotsvordruck<br />

7.2 Musterfinanzierungsnachweis<br />

7.3 Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden?<br />

7.4 Lagepläne 1:1000 und 1.5000<br />

7.5 Bebauungsplan Neugraben � Fischbek 65<br />

15<br />

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7.1 Angebots-Vordruck<br />

7.1.1 Kaufpreisangebot vom ___.___.2012<br />

für das Grundstück Neugrabener Allee � Baufeld 1<br />

im Rahmen eines Gebotsverfahrens<br />

Angebot<br />

Kaufpreis für m² Grundstück<br />

7.1.2 Kaufpreisangebot vom ___.___.2012<br />

für das Grundstück Neugrabener Allee � Baufeld 2<br />

im Rahmen eines Gebotsverfahrens<br />

Angebot<br />

Kaufpreis für m² Grundstück<br />

7.1.3 Kaufpreisangebot vom ___.___.2012<br />

für das Grundstück Neugrabener Allee � Baufelder 1+2<br />

im Rahmen eines Gebotsverfahrens<br />

Angebot<br />

Kaufpreis für m² Grundstück<br />

7.1.4 Städtebauliches und architektonisches Konzept mit Lageplänen<br />

7.1.5 Vorgesehener Baustandard (ggf. gesonderte Seite)<br />

__________________________________<br />

Unterschrift<br />

EURO<br />

EURO<br />

EURO<br />

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7.2 Musterfinanzierungsnachweis<br />

Musteranbieter<br />

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<strong>Hamburg</strong>, ���������<br />

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Sehr geehrte���,<br />

hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir gerne bereit sind, das vorgenannte Bauvorhaben<br />

����������������<br />

Gesamtvolumen (Kaufpreis + Bauvolumen + Nebenkosten) zu<br />

finanzieren.<br />

Die Zusage gilt vorbehaltlich einer positiv verlaufenden Objektprüfung durch unser Haus<br />

und der Genehmigung durch unseren Kreditausschuss.<br />

Mit freundlichen Grüßen


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7.3 Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden?<br />

Bitte ankreuzen<br />

� Immobilienportal des Immobilienmanagements<br />

� Newsletter des Immobilienmanagements ������������������������<br />

� Direktmailing des Immobilienmanagements<br />

� <strong>Hamburg</strong>er Abendblatt<br />

� Zeitungsannonce in: _________________________________________________<br />

� Mündliche Empfehlung von: __________________________________________<br />

� Sonstiges: _________________________________________________________<br />

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7.4 Lagepläne 1:1000 und 1.5000<br />

Lageplan (1:1000)<br />

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Lageplan 1:5000<br />

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7.5<br />

7.6<br />

7.7 Auszug aus dem B-Plan Neugraben- Fischbek 65 sowie Gesetze<br />

§1<br />

(1) Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 für den Geltungsbereich nördlich der Bahnanlagen zwischen Geutensweg<br />

und der Straße Im Neugrabener Dorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.<br />

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:<br />

Westgrenze des Flurstücks 6404 (Geutensweg), Südgrenzen der Flurstücke 6116 (Am Aschenland) und 7745, über<br />

das Flurstück 6649, Westgrenze des Flurstücks 6649, über das Flurstück 6115, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks<br />

5083, über das Flurstück 450, West- und Nordgrenze des Flurstücks 441, Nordgrenzen der Flurstücke 442 bis<br />

447, 6114, 481 bis 485 und 6582, über das Flurstück 439,Nordgrenze des Flurstücks 439, Westgrenze des Flurstücks<br />

425, über das Flurstück 425, Nordgrenze des Flurstücks 488, über das Flurstück 7101, West- und Nordgrenze des<br />

Flurstücks 6987, Nordgrenzen der Flurstücke 6989, 6933,6991, 6993, 6995, 6997, 6999, 5483 und 7003, Ostgrenze<br />

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Wohnen im Elbmosaik in Neugraben-Fischbek<br />

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des Flurstücks 7003, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 701, Ostgrenze des Flurstücks 700, über das Flurstück<br />

739 (Im Neugrabener Dorf), Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2742, Ost- und Südgrenze des Flurstücks<br />

4420, Ostgrenze des Flurstücks 739, Südgrenzen der Flurstücke 739 und 700, über das Flurstück 569, Ostgrenze des<br />

Flurstücks 7095, über das Flurstück 7147, Ost-, Nord-,Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 7128, Nordgrenze des<br />

Flurstücks 7201 (Ulenflucht), über das Flurstück 7201,Ostgrenzen der Flurstücke 646 und 7171 der Gemarkung<br />

Fischbek � Neuwiedenthaler Straße � Süderelbebogen �über das Flurstück 6554 (Gleisstieg), Südgrenzen der<br />

Flurstücke 6554 bis 6556 (Gleisstieg), Westgrenze des Flurstücks 6556, Südgrenze des Flurstücks 6376, Ost- und<br />

Südgrenze des Flurstücks 7721 (Am Aschenland), Südgrenzen der Flurstücke 6378, 724, 6368, 6363, 6360 und<br />

6357, über das Flurstück 6404 (Geutensweg) der Gemarkung Fischbek.<br />

(2) Das maßgebliche Stück des Bebauungsplans und die ihm beigegebene Begründung werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier<br />

Einsicht für jedermann niedergelegt.<br />

(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:<br />

1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden<br />

kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kostenerstattung<br />

erworben werden.<br />

2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein<br />

Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er<br />

die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch<br />

erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten<br />

Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

3. Unbeachtlich sind<br />

a) eine nach § 214 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchsbeachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften,<br />

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und<br />

c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche<br />

Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dem In Kraft-Treten des Bebauungsplans schriftlich<br />

gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />

worden sind.<br />

§2<br />

Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende planungsrechtliche Vorschriften:<br />

1. Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Tankstellen, Fuhrunternehmen,<br />

Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Außerdem sind Handels- und Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie<br />

nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich<br />

Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese<br />

Artikel ausstellen oder lagern. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.<br />

2. Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der<br />

Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993<br />

(BGBl. I S. 466, 479), Vergnügungsstätten sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen<br />

unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.<br />

3. Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der<br />

Baunutzungsverordnung in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig.<br />

Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets<br />

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4. In den allgemeinen Wohngebieten sind nur im Erdgeschoss Läden mit jeweils einer Geschossfläche von maximal 400 m<br />

zulässig.<br />

5. Beiderseits der Verlängerung der Straße Süderelbebogen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete<br />

Grundrissgestaltung in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie entlang der Bahnanlagen in den Kernund<br />

Mischgebieten die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung<br />

der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein<br />

ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der<br />

Gebäude geschaffen werden.<br />

6. Tiefgaragen und Kellergeschosse sind unzulässig.<br />

7. Für die Erschließung der reinen und allgemeinen Wohngebiete<br />

sowie der Gemeinbedarfsflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage<br />

bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.<br />

8. Im Bereich der festgesetzten Flächen für den Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen können<br />

Grundstückszufahrten zugelassen werden.<br />

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9. Die festgesetzte Lärmschutzwand ist zu begrünen.<br />

10. Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten<br />

Stellplätzen (Carports) sind zu begrünen.<br />

11. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.<br />

12. Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Wohn-, Misch- und Kerngebietsflächen, Straßenverkehrsflächen, Flächen für<br />

die Wasserwirtschaft, Grünflächen sowie Gemeinbedarfsflächen die im Bebauungsplangebiet festgesetzten Flächen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,Natur und Landschaft zugeordnet. Ausgenommen von der<br />

Zuordnung sind das bestehende P+R-Gebäude südlich der Straße Ackerweg auf den Flurstücken 6566, 7726 und 7727,<br />

der Gebäudebestand des Eisenbahnstellwerks auf dem Flurstück 6376 sowie der Gebäudebestand auf dem Flurstück<br />

6515 östlich der Straße Am Aschenland. Außerdem sind von der Zuordnung die bestehenden Flächen für die Straßen<br />

Süderelbebogen, Neuwiedenthaler Straße, Gleisstieg, Ackerweg, Am Aschenland und Geutensweg ausgenommen.<br />

13. Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in Nummer 12 aufgeführten Flächen darüber hinaus die außerhalb des<br />

Bebauungsplangebiets liegenden Flurstücke 198, 199, 200,201, 879, 887, 891 (Teilfläche), 902, 905, 1233 (Teilfläche),<br />

1234 (Teilfläche), 1235 (teilweise) und 1318 der Gemarkung Neuland und die Flurstücke 198 und 199 der Gemarkung<br />

Gut Moor zugeordnet.<br />

14. Die Ausgleichsmaßnahmen werden zu 53 vom Hundert (v. H.) den Wohn-, Misch- und Kerngebietsflächen, zu 18 v. H.<br />

den Straßenverkehrsflächen, zu 13 v. H. den Gemeinbedarfsflächen,zu 10 v. H. den Grünflächen und zu 6 v. H. den<br />

Flächen für die Wasserwirtschaft zugeordnet.<br />

15. Die Neubebauung ist an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung/Abwärme anzuschließen.<br />

§3<br />

Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:<br />

1. Für die Wohngebiete sowie die Gemeinbedarfsflächen gilt:<br />

1.1 Im Bereich der zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse<br />

sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden mit roten bis blauroten Ziegelsteinen<br />

zu verblenden; andere Baustoffe � wie Holz, Stahl und Glas � sind zulässig, wenn sie innerhalb der jeweils abgegrenzten<br />

Abschnitte vorherrschend bleiben. Untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien ausgeführt werden, wenn<br />

die in Satz 1 aufgeführten Baustoffe vorherrschend bleiben. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude in<br />

Material und Farbgebung gestalterisch anzupassen.<br />

1.2 Außerhalb der in Nummer 1.1 genannten Bereiche sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden<br />

mit roten bis blauroten Ziegelsteinen zu verblenden oder als Putzbauten in hellen Farbtönen auszuführen. Für einzelne<br />

Architekturteile können andere Baustoffe � wie Holz, Stahl und Glas � zugelassen werden, wenn Putz- oder Verblendmauerwerk<br />

vorherrschend bleibt.<br />

1.3 Für die Dachdeckung von über 25 Grad geneigten Dächern der Hauptgebäude sind bei einer Verwendung von Dachsteinen<br />

nur rote oder anthrazitfarbene Materialien ohne glänzende oder glasierte Oberfläche zulässig.<br />

1.4 Als Einfriedigungen zum öffentlichen Grund und zur freien Landschaft sind Mauern, Holzzäune mit senkrechter Lattung<br />

oder Hecken zu verwenden.<br />

2. In den reinen und allgemeinen Wohngebieten können Überschreitungen der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten,<br />

Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zugelassen werden.<br />

3. In den Gewerbe- und Mischgebieten sind Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen unzulässig.<br />

Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage auf die benachbarten Wohngebiete und Gemeinbedarfsflächen<br />

einwirken, sind unzulässig.<br />

4. Zwingend festgesetzte Staffelgeschosse sind an der Süd- und Nordseite der Gebäude sowie an den freistehenden Giebeln<br />

um jeweils mindestens 1,5 m zurückzusetzen.<br />

§4<br />

Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.<br />

Verordnung<br />

über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65<br />

Vom 9. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 218) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824), in Verbindung mit<br />

§ 3 Absätze 1 und 3 sowie § 5 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (Hmb-<br />

GVBl. S. 271), zuletzt geändert am 14. Dezember 2005 (Hmb-GVBl. S. 525), § 81 Absatz 1 Nummer 2 der <strong>Hamburg</strong>ischen<br />

Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl.S. 525, 563), § 6 Absätze 4 und 5 des <strong>Hamburg</strong>ischen<br />

Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 7. August 2001 (HmbGVBl. S. 281), zuletzt geändert am 20. April 2005<br />

(HmbGVBl. S. 146), und § 4 des <strong>Hamburg</strong>ischen Klimaschutzgesetzes vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 261),<br />

geändert am 16. November 1999 (Hmb-GVBl. S. 255), wird verordnet:<br />

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