Studie Verbesserung der Arbeitsschutz-Prävention in Gießereien - IfG
Studie Verbesserung der Arbeitsschutz-Prävention in Gießereien - IfG
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Institut für Gießereitechnik gGmbH<br />
<strong>Studie</strong><br />
<strong>Verbesserung</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong>-<strong>Prävention</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />
Durchführende Stelle: Institut für Gießereitechnik gGmbH (<strong>IfG</strong>)<br />
Sohnstraße 70<br />
40237 Düsseldorf<br />
Ansprechpartner im <strong>IfG</strong> Dr.-Ing. Horst Wolff<br />
E-Mail: wolff@ifg-net.de<br />
Ruf: 0211-6871-337<br />
Unser Dank gilt <strong>der</strong> Eugen-Bühler-Stiftung für die f<strong>in</strong>anzielle<br />
Unterstützung bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> <strong>Studie</strong>.
Vorwort und Dank<br />
Die vorliegende Schrift wird dazu beitragen, die Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> noch weiter zu verbes-<br />
sern. E<strong>in</strong>e Aufgabe, die aus menschlichen und ethischen Gründen von herausragen<strong>der</strong> Wichtigkeit für<br />
alle Beschäftigten auf allen Ebenen e<strong>in</strong>es Unternehmens ist.<br />
Wir danken <strong>der</strong> Eugen-Bühler-Stiftung auch im Namen <strong>der</strong> <strong>Gießereien</strong> und ihrer Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und<br />
Mitarbeiter für die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> <strong>Studie</strong> und <strong>der</strong> Erstellung dieser<br />
Schrift.<br />
Institut für Gießereitechnik gGmbH,<br />
Düsseldorf, im Dezember 2010<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
1 E<strong>in</strong>leitung ..................................................................................................................................... 5<br />
2 Gesetzgebung und Informationen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ........................................... 6<br />
2.1 Das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz...................................................................................................... 6<br />
2.2 Das Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk - BGVR.................................. 7<br />
2.3 Die BGR 500 mit e<strong>in</strong>em Kapitel für <strong>Gießereien</strong>..................................................................... 8<br />
2.4 Die Gefahrstoffverordnung...................................................................................................8<br />
2.5. Die CE-Kennzeichnung......................................................................................................... 9<br />
3 Handlungsempfehlungen und Hilfsmittel zur Unfallverhütung .................................................... 11<br />
3.1 Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zur Beurteilung von Unfallrisiken und<br />
<strong>Arbeitsschutz</strong>.................................................................................................................................. 11<br />
3.1.1 Beurteilung <strong>der</strong> Gefährdungen und Belastungen unter E<strong>in</strong>beziehung von vorhandenen<br />
Dokumenten............................................................................................................................... 11<br />
3.1.2 Grundlegende Analyse <strong>der</strong> Gefährdungen und Belastungen <strong>in</strong> Eisen- und<br />
Stahlgießereien .......................................................................................................................... 15<br />
3.2 Unfallverhütung durch <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme für kle<strong>in</strong>e und mittelständische<br />
<strong>Gießereien</strong> ...................................................................................................................................... 19<br />
3.3 <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss und Unfallanalysen...................................................................... 25<br />
3.4 Analyse von Unfallursachen und Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong>......................................... 27<br />
3.5 Software für die betriebliche Unfallstatistik ....................................................................... 32<br />
3.6 E<strong>in</strong>beziehung von Be<strong>in</strong>ahe-Unfällen <strong>in</strong> die Unfallprävention ............................................... 33<br />
3.7 Unfallanalyse bei <strong>in</strong>nerbetrieblichen Transport und Verkehr .............................................. 36<br />
3.8 TOPAS – e<strong>in</strong> erprobtes System zur Unfallverhütung <strong>in</strong> Metallhütten.................................. 38<br />
4 Maßnahmen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> .......................................................................... 42<br />
4.1 Unfallverhütung beim Umgang mit Gefahrstoffen .............................................................. 44<br />
4.2 Sicherer Umgang mit flüssigem Eisen................................................................................ 46<br />
4.3 Der <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss (ASA)-Brief <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft .................................. 49<br />
4.4 Gutes Beispiel – e<strong>in</strong>e Gießerei hat e<strong>in</strong> erfolgreiches System zur Unfallverhütung e<strong>in</strong>geführt .<br />
.......................................................................................................................................... 51<br />
5 Quellen....................................................................................................................................... 53<br />
6 Anhänge ..................................................................................................................................... 54<br />
3
Verzeichnis <strong>der</strong> Abbildungen<br />
Abbildung 1: Das CE-Logo..................................................................................................................... 9<br />
Abbildung 2: Auflistung vorhandener nützlicher Unterlagen................................................................ 13<br />
Abbildung 3: Nutzen <strong>der</strong> Dokumente zur Bewertung verschiedener Gefährdungs- und<br />
Belastungsfaktoren ............................................................................................................................. 14<br />
Abbildung 4: Anleitung für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong>................ 15<br />
Abbildung 5: Risikostufen bei <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ........................................... 15<br />
Abbildung 6: Gefährdungsbeurteilung für das Abgießen von Formen <strong>in</strong> Eisen- und Stahlgießereien ... 16<br />
Abbildung 7: Arbeitsblatt für e<strong>in</strong>e Gefährdungsanalyse – Beispiel: Sandaufbereitung und Aerosole ... 17<br />
Abbildung 8: Arbeitsblatt für e<strong>in</strong>e Gefährdungsanalyse – Beispiel: Sandaufbereitung und<br />
Masch<strong>in</strong>enteile.................................................................................................................................... 18<br />
Abbildung 9: Instrumente von Managementsystemen ........................................................................ 22<br />
Abbildung 10: Vorgehensweise zur Integration des <strong>Arbeitsschutz</strong>es <strong>in</strong> die Organisation und zur<br />
Entwicklung und E<strong>in</strong>führung von Managementsystemen..................................................................... 23<br />
Abbildung 11: Integriertes betriebliches <strong>Arbeitsschutz</strong>system............................................................ 24<br />
Abbildung 12: Formular zur Datenerfassung zur Unfallstatistik........................................................... 29<br />
Abbildung 13: Vergleich <strong>der</strong> Unfallhäufigkeit nach Betriebsabteilungen ............................................. 30<br />
Abbildung 14: Formular zur Datenerfassung zur Unfallstatistik........................................................... 31<br />
Abbildung 15: Programm BUS 3000 - Neue Software für die betriebliche Unfallstatistik.................... 32<br />
Abbildung 16: Erfassungsbogen für Unfälle und Be<strong>in</strong>ahe-Unfälle ........................................................ 35<br />
Abbildung 17: Gefährdungen und Belastungen aus dem Zusammenhang von Transportweg,<br />
Transportgut und Transportmittel ....................................................................................................... 37<br />
Abbildung 18: Unfalltyp 1.................................................................................................................... 38<br />
Abbildung 19: Berg- und Talfahrt <strong>der</strong> Sicherheitsaktivitäten ............................................................... 39<br />
Abbildung 20: Die Eisberg-Theorie ...................................................................................................... 40<br />
Abbildung 21: Abfüllen e<strong>in</strong>er Transportpfanne .................................................................................... 43<br />
Abbildung 22: Formsandmischer mit gesicherter Zustiegsöffnung..................................................... 43<br />
Abbildung 23: Schlichtestation mit KTC-Behälter................................................................................ 45<br />
Abbildung 24: Musterlösung für e<strong>in</strong>en Raum zur Lagerung von brennbaren Schlichten ...................... 46<br />
Abbildung 25: Pfannen zum Transport und Gießen feuerflüssiger Massen .......................................... 47<br />
Abbildung 26: Piktogramm an Hitzeschutzkleidung mit Erläuterungen ............................................... 49<br />
Abbildung 27: ASA-Brief Nr. 2 „Stolpern Rutschen, Stürzen“ .............................................................. 50<br />
4
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
In <strong>Gießereien</strong> kann es zu Unfällen kommen und kommt es zu Unfällen. So schlicht diese Feststellung<br />
ersche<strong>in</strong>en mag, so deutlich macht sie, dass die Unfallverhütung verstärkt werden muss. Es gibt sta-<br />
tistische Angaben von Berufsgenossenschaften o<strong>der</strong> Krankenkassen, die im Vergleich zu Beschäftig-<br />
ten <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Branchen e<strong>in</strong>e vergleichsweise hohe Unfallhäufigkeit <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ausweisen. Diese<br />
Zahlen s<strong>in</strong>d wichtig, beispielsweise für die Versicherungen o<strong>der</strong> die Krankenkassen bei <strong>der</strong> Festlegung<br />
<strong>der</strong> Höhe ihrer Beitragssätze. Man braucht diese Zahlen nicht, um e<strong>in</strong>e Notwendigkeit darzustellen,<br />
dass e<strong>in</strong>e effektive Unfallverhütung und e<strong>in</strong> effektiver <strong>Arbeitsschutz</strong> wichtig s<strong>in</strong>d. Sie s<strong>in</strong>d wichtig, weil<br />
leichte und <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße natürlich schwere Unfälle mit Schmerz und Leid verbunden s<strong>in</strong>d.<br />
Dass Unfälle und Ausfalltage auch e<strong>in</strong>e betriebswirtschaftliche Komponente haben, sei lediglich er-<br />
wähnt.<br />
Werden an dieser Stelle Unfallstatistiken für die Branche <strong>in</strong> den H<strong>in</strong>tergrund gerückt, so soll dies nicht<br />
bedeuten, dass e<strong>in</strong>e systematische Verfolgung und e<strong>in</strong>e Unfallstatistik ke<strong>in</strong>e hohe Bedeutung hätten.<br />
Sie haben ihre Bedeutung allerd<strong>in</strong>gs im Beson<strong>der</strong>en für e<strong>in</strong>zelne <strong>Gießereien</strong>. Sie weisen aus, wie sich<br />
das Unfallgeschehen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gießerei än<strong>der</strong>t, wenn Maßnahmen ergriffen worden s<strong>in</strong>d. Verr<strong>in</strong>gern<br />
sich Unfallzahlen über die Zeit signifikant, so beweist dies zahlenmäßig e<strong>in</strong> erfolgreiches Wirken. E<strong>in</strong><br />
sich selbst beschleunigen<strong>der</strong> Effekt kann e<strong>in</strong>treten:<br />
weniger Unfälle > mehr Motivation für sicheres Verhalten im Betrieb > noch weniger Unfälle<br />
Für diese Art von Nutzung von statistischen Zahlen gibt es Empfehlungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Schrift.<br />
Außerdem gibt es Informationen zur Unfallprävention und zu Hilfsmitteln, die dazu beitragen sollen,<br />
die Unfallzahlen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> zu senken. Es wäre illusorisch anzunehmen, dass es gel<strong>in</strong>gen kann,<br />
dauerhaft Unfälle zu 100% zu vermeiden. Aber je<strong>der</strong> vermiedene Unfall ist e<strong>in</strong> Erfolg. Das Ziel e<strong>in</strong>er<br />
Qualitätssicherung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gießerei, die anspruchsvolle Gussteile fertigt lautet „Null-Fehler“ – also am<br />
besten auch noch „Null-Unfall“.<br />
Die <strong>Studie</strong> und die Erstellung dieser Schrift s<strong>in</strong>d dankenswerter Weise von <strong>der</strong> Eugen-Bühler-Stiftung<br />
unterstützt worden. Hierfür sei ihr im Namen <strong>der</strong> <strong>Gießereien</strong> und ihrer Beschäftigten gedankt.<br />
5
2 Gesetzgebung und Informationen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />
Die Gesetze, Verordnungen und Richtl<strong>in</strong>ien, die die für den <strong>Arbeitsschutz</strong> Verantwortlichen <strong>in</strong> Gieße-<br />
reien zu kennen und zu berücksichtigen haben, s<strong>in</strong>d zahlreich und vielfältig. Sie alle zu kennen, setzt<br />
beson<strong>der</strong>e Sachkenntnis voraus, wie sie Sicherheitsfachkräfte haben sollten. Beson<strong>der</strong>s wichtige Stel-<br />
len mit Vorgaben, die breiter bekannt se<strong>in</strong> sollten, s<strong>in</strong>d im Folgenden genannt.<br />
Es gibt allgeme<strong>in</strong> für Unternehmen relevante Gesetze, wie das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz, und es gibt stark<br />
themenbezogene Verordnungen und Richtl<strong>in</strong>ie, wie beispielsweise für den Umgang mit brennbaren<br />
Stoffen. Außerdem gibt es für <strong>Gießereien</strong> spezifische Vorgaben, wie den Abschnitt für <strong>Gießereien</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 500.<br />
Normähnliche Schriften, wie die Reihe <strong>der</strong> VDG-Merkblätter o<strong>der</strong> Berufsgenossenschaftliche Informa-<br />
tionen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, beschreiben und def<strong>in</strong>ieren den<br />
aktuellen Stand und geben erprobte Empfehlungen zur Vermeidung von Unfällen.<br />
Die folgenden Abschnitte sollen e<strong>in</strong>en Überblick über beson<strong>der</strong>s wichtige Vorgaben, die die Grundlage<br />
des <strong>Arbeitsschutz</strong>es und <strong>der</strong> Unfallverhütung für <strong>Gießereien</strong> darstellen, geben. Sie s<strong>in</strong>d auch an vielen<br />
Stellen Quellen für praxisnahe H<strong>in</strong>weise und Empfehlungen.<br />
2.1 Das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz<br />
Die vollständige Bezeichnung des verkürzt „<strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz“ genannten Gesetzes lautet „Gesetz<br />
über die Durchführung von Maßnahmen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es zur <strong>Verbesserung</strong> <strong>der</strong> Sicherheit und des<br />
Gesundheitsschutzes <strong>der</strong> Beschäftigten bei <strong>der</strong> Arbeit“. Es stellt e<strong>in</strong>e Basis des <strong>Arbeitsschutz</strong>es <strong>in</strong><br />
Deutschland dar. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte verkürzt dargestellt.<br />
Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es zu<br />
sichern und zu verbessern.<br />
Wesentliche Neuerung bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des Gesetzes war die Gefährdungs- und Belastungsbeurtei-<br />
lung. Neben klassischen Gefährdungsarten wie „physikalische, chemische und biologische E<strong>in</strong>wirkun-<br />
gen“ wird auch auf Gefährdungen h<strong>in</strong>gewiesen, die sich aus „<strong>der</strong> Gestaltung von Arbeits- und Ferti-<br />
gungsverfahren, Arbeitsabläufen und <strong>der</strong>en Zusammenwirken“ und „unzureichen<strong>der</strong> Qualifikation und<br />
Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten“ ergeben.<br />
Die Wirksamkeit <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />
ergebenden <strong>Prävention</strong>smaßnahmen ist zu überprüfen. Aus <strong>der</strong> Fokussierung des <strong>Arbeitsschutz</strong>geset-<br />
zes auf Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen und nicht auf <strong>in</strong>dividuelle Mitarbeiter ergibt sich für die <strong>Prävention</strong>smaß-<br />
nahmen, dass Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen s<strong>in</strong>d und dass <strong>in</strong>dividuelle Schutzmaßnahmen<br />
nachrangig zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen s<strong>in</strong>d. Dokumentation ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Der Arbeitgeber hat ferner für e<strong>in</strong>e regelmäßige Unterweisung se<strong>in</strong>er Mitarbeiter zu sorgen.<br />
6
Der Arbeitgeber kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter übertragen, bleibt aber <strong>in</strong> je-<br />
dem Fall verpflichtet, die Erfüllung <strong>der</strong> übertragenen Aufgaben zu kontrollieren.<br />
Die Mitarbeiter haben ihrerseits die H<strong>in</strong>weise des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tra-<br />
gen, dass durch ihre Tätigkeit an<strong>der</strong>e Personen nicht gefährdet werden. Sie s<strong>in</strong>d ferner verpflichtet,<br />
festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitge-<br />
ber zu melden.<br />
2.2 Das Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk - BGVR<br />
BGV<br />
Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> „Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong><br />
Arbeit“ ist wie folgt:<br />
A Allgeme<strong>in</strong>e Vorschriften<br />
Betriebliche <strong>Arbeitsschutz</strong>organisation BGV A 1 ff.<br />
B E<strong>in</strong>wirkungen BGV B 1 ff.<br />
C Betriebsart/Tätigkeiten BGV C 1 ff.<br />
D Arbeitsplatz/Arbeitsverfahren BGV D 1 ff.<br />
Die e<strong>in</strong>zelnen Berufsgenossenschaften erlassen nur die für ihren Bereich <strong>in</strong> Betracht kommenden<br />
Vorschriften.<br />
BGR<br />
Es gibt zwei Arten von „Berufsgenossenschaftlichen Regeln“, und zwar BG-Regeln, die e<strong>in</strong>er bestimm-<br />
ten Vorschrift als praktische Umsetzung zugeordnet s<strong>in</strong>d (BG-Regeln Typ 1) sowie BG-Regeln allge-<br />
me<strong>in</strong>er Art (BG-Regel Typ 2), die Schutzziele verschiedener <strong>Arbeitsschutz</strong>vorschriften konkretisieren<br />
und erläutern.<br />
BGI<br />
„Berufsgenossenschaftliche Informationen“ (BG-Informationen) enthalten H<strong>in</strong>weise und Empfehlun-<br />
gen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu e<strong>in</strong>em bestimmten Sachgebiet o<strong>der</strong> Sachver-<br />
halt erleichtern sollen.<br />
BGG<br />
„Berufsgenossenschaftliche Grundsätze“ (BG-Grundsätze) s<strong>in</strong>d Maßstäbe <strong>in</strong> bestimmten Verfahrens-<br />
fragen, z. B. h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Durchführung von Prüfungen.<br />
7
2.3 Die BGR 500 mit e<strong>in</strong>em Kapitel für <strong>Gießereien</strong><br />
Für <strong>Gießereien</strong> ist die folgende BG-Regel BGR 500, Kapitel 2.21, als Nachfolger<strong>in</strong> <strong>der</strong> ehemaligen,<br />
allseits sehr geschätzten Unfallverhütungsrichtl<strong>in</strong>ie VBG 32 von beson<strong>der</strong>er Wichtigkeit.<br />
Im Anhang 1 s<strong>in</strong>d als Auszüge die <strong>in</strong> <strong>der</strong> BGR vorgeschriebenen betrieblichen Maßnahmen zur Unfall-<br />
verhütung und zum <strong>Arbeitsschutz</strong> wi<strong>der</strong> gegeben.<br />
BG-Regeln richten sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei <strong>der</strong> Umset-<br />
zung se<strong>in</strong>er Pflichten aus staatlichen <strong>Arbeitsschutz</strong>vorschriften o<strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />
geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbed<strong>in</strong>gte Gesundheits-<br />
gefahren vermieden werden können.<br />
Der Unternehmer kann bei Beachtung <strong>der</strong> <strong>in</strong> den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur<br />
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbed<strong>in</strong>gten Gesundheitsgefahren getrof-<br />
fen hat. S<strong>in</strong>d zur Konkretisierung staatlicher <strong>Arbeitsschutz</strong>vorschriften von den dafür e<strong>in</strong>gerichteten<br />
Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, s<strong>in</strong>d diese vorrangig zu beachten.<br />
2.4 Die Gefahrstoffverordnung<br />
Die Gefahrstoffverordnung ist e<strong>in</strong>e Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen<br />
<strong>Arbeitsschutz</strong>. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz enthalten. Seit 2005 ist auch<br />
das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz gesetzliche Grundlage für die Gefahrstoffverordnung.<br />
Bei <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung von E<strong>in</strong>satzstoffen s<strong>in</strong>d Gefährdungen<br />
• durch physikalisch-chemische Eigenschaften (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Brand- und Explosionsgefahren)<br />
• durch toxische Eigenschaften und<br />
• durch beson<strong>der</strong>e Eigenschaften im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten<br />
unabhängig vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu beurteilen.<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> Kennzeichnung des Gefahrstoffes werden die Arbeiten mit Gefahrstoffen <strong>in</strong> vier<br />
Schutzstufen e<strong>in</strong>geteilt (Schutzstufenkonzept):<br />
• Schutzstufe 1: M<strong>in</strong>destmaßnahmen<br />
• Schutzstufe 2: Standardschutzstufe für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />
• Schutzstufe 3: Zusätzliche Anwendung bei Arbeiten mit giftigen und sehr giftigen Stoffen<br />
• Schutzstufe 4: Zusätzliche Anwendung bei Arbeiten mit krebserzeugenden, erbgutverän<strong>der</strong>n-<br />
den und fruchtbarkeitsschädigenden Stoffen<br />
Daraus ergeben sich für den Arbeitgeber/Unternehmer bestimmte Maßnahmenpakete, die sich auch<br />
auf die Überprüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit getroffener technischer Schutzmaßnahmen beziehen:<br />
• Schutzstufe 1: Überprüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit technischer Maßnahmen (m<strong>in</strong>d. alle 3 Jahre)<br />
8
• Schutzstufe 2: Messung o<strong>der</strong> gleichwertiges Beurteilungsverfahren<br />
• Schutzstufe 3: Messung o<strong>der</strong> gleichwertige Nachweismethoden<br />
• Schutzstufe 4: Messungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur frühzeitigen Ermittlung erhöhter Expositionen <strong>in</strong>-<br />
folge e<strong>in</strong>es unvorhergesehenen Ereignisses o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Unfalls<br />
Für <strong>Gießereien</strong> s<strong>in</strong>d für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die VDG-Merkblätter<br />
<strong>der</strong> Reihe R 300ff. von Bedeutung. In ihnen s<strong>in</strong>d wichtige Informationen zu den chemischen Gießerei-<br />
E<strong>in</strong>satzstoffen und zu <strong>der</strong>en Bestimmung beschrieben. U. a. s<strong>in</strong>d Verletzungen durch nicht sachgemä-<br />
ßen Umgang mit flüssigen E<strong>in</strong>satzstoffen möglich.<br />
In VDG-Merkblatt R 311 s<strong>in</strong>d die Stoffe als Leitkomponenten def<strong>in</strong>iert, gegenüber welchen die Exposi-<br />
tion zu bestimmen ist, um diesbezüglich den <strong>Arbeitsschutz</strong> zu bewerten.<br />
2.5 Die CE-Kennzeichnung<br />
Für den Unfallschutz bei Geräten und Anlagen, die <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> verwendet werden, ist die CE-<br />
Kennzeichnung wichtig.<br />
Durch die Anbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung (Abbildung 1) bestätigt <strong>der</strong> Hersteller, dass das Produkt<br />
den produktspezifisch geltenden europäischen Richtl<strong>in</strong>ien entspricht.<br />
Abbildung 1: Das CE-Logo<br />
Das CE-Logo alle<strong>in</strong> lässt ke<strong>in</strong>e Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die<br />
E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem Logo e<strong>in</strong>e vierstellige Kennnummer<br />
(Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>er Benannten Stelle <strong>in</strong> das<br />
Konformitätsbewertungsverfahren h<strong>in</strong>. Die CE-Kennzeichnung ist ke<strong>in</strong> Gütesiegel (Qualitätszeichen).<br />
Mit <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung bestätigt <strong>der</strong> Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffen-<br />
den EU-Richtl<strong>in</strong>ien und die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> dar<strong>in</strong> festgelegten „Grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen“. Ver-<br />
antwortlich für diese Kennzeichnung ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Hersteller des Produkts (für Hersteller außer-<br />
halb <strong>der</strong> EU ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU nie<strong>der</strong>gelassener Bevollmächtigter erfor<strong>der</strong>lich). Soweit <strong>der</strong> Hersteller<br />
außerhalb <strong>der</strong> EU se<strong>in</strong>er Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauf-<br />
tragten <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU, letztlich an den Inverkehrbr<strong>in</strong>ger, über.<br />
Wichtige Merkmale <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung:<br />
• Produkte, auf die aufgrund ihrer Art o<strong>der</strong> Beschaffenheit e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ien Anwendung<br />
f<strong>in</strong>det, müssen mit <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung versehen se<strong>in</strong>, bevor sie erstmalig <strong>in</strong> den Verkehr<br />
gebracht und <strong>in</strong> Betrieb genommen werden.<br />
9
• Hersteller e<strong>in</strong>es technischen Produktes prüfen <strong>in</strong> eigener Verantwortung, welche EU-<br />
Richtl<strong>in</strong>ien sie bei <strong>der</strong> Produktion anwenden müssen.<br />
• Das Produkt darf nur <strong>in</strong> den Verkehr gebracht und <strong>in</strong> Betrieb genommen werden, wenn es den<br />
Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtl<strong>in</strong>ien entspricht und sofern die Konformitäts-<br />
bewertung gemäß allen anwendbaren Richtl<strong>in</strong>ien durchgeführt worden ist.<br />
• Neben <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>en Zeichen o<strong>der</strong> Gütesiegel zulässig, die die<br />
Aussage des „CE“ <strong>in</strong> Frage stellen können.<br />
U. a. für die folgenden für <strong>Gießereien</strong> wichtigen Produktgruppen gibt es europäische Richtl<strong>in</strong>ien als<br />
Grundlage für die CE-Kennzeichnung:<br />
• Elektrische Betriebsmittel,<br />
• E<strong>in</strong>fache Druckbehälter,<br />
• Persönliche Schutzausrüstungen,<br />
• Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung <strong>in</strong> explosionsgefährdeten<br />
Bereichen,<br />
• Druckgeräte,<br />
• Masch<strong>in</strong>en (Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie 98/37/EG),<br />
• Messgeräte.<br />
10
3 Handlungsempfehlungen und Hilfsmittel zur Unfallverhütung<br />
In den folgenden Abschnitten werden Vorschläge und Methoden beschrieben, die <strong>Gießereien</strong>, <strong>in</strong>sbe-<br />
son<strong>der</strong>e auch mittelständische <strong>Gießereien</strong> unterstützen sollen, Unfallverhütung erfolgreich zu prakti-<br />
zieren. Hierzu gehören Methoden, Unfallursachen systematisch zu erfassen und hieraus für die Unfall-<br />
verhütung zu lernen, sowie Managementsysteme für den <strong>Arbeitsschutz</strong> und die Unfallverhütung.<br />
3.1 Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zur Beurteilung von Unfallrisiken und Ar-<br />
beitsschutz<br />
Die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung ist im <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz für Unternehmen vorge-<br />
schrieben (siehe Abschnitt 2.1) .Nicht vorgeschrieben ist die Methode und Vorgehensweise zur Durch-<br />
führung. Im Folgenden s<strong>in</strong>d zwei Methoden beschrieben:<br />
� die erste Methode setzt an die erste Stelle e<strong>in</strong>e Nutzung bereits verfügbarer Beschreibungen<br />
und Unterlagen, die für e<strong>in</strong>e Beurteilung des <strong>Arbeitsschutz</strong>es herangezogen werden können;<br />
� die zweite Methode ist e<strong>in</strong>e systematische Erfassung und Beurteilung, die nicht auf Verfügba-<br />
res aufbaut.<br />
3.1.1 Beurteilung <strong>der</strong> Gefährdungen und Belastungen unter E<strong>in</strong>beziehung von vorhandenen<br />
Dokumenten<br />
Diese Handlungsanleitung stützt sich auf Konzeptionen und Vorarbeiten des Verbands <strong>der</strong> Chemi-<br />
schen Industrie, <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Metallberufsgenossenschaften und <strong>der</strong> Bundesvere<strong>in</strong>i-<br />
gung <strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände. Sie enthält Formblätter als Arbeitsmittel und Beispiele.<br />
Gefährdungen erkennen<br />
1. Vorhandene Dokumente und Unterlagen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant se<strong>in</strong> kön-<br />
nen, werden aufgelistet, ihr Standort wird notiert (Abbildung 2).<br />
11
Gefährdungsbeurteilung (nach <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz)<br />
- Vorhandene Dokumente<br />
Dokument u. a. Standort<br />
Arbeitsanweisungen<br />
Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS<br />
402<br />
Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgungsun-<br />
tersuchung<br />
Arbeitssicherheitsunterweisungen<br />
Baugenehmigung<br />
Begehungsprotokolle <strong>Arbeitsschutz</strong><br />
Beleuchtungskataster<br />
Betriebsanweisungen allgeme<strong>in</strong><br />
Betriebsanweisungen nach § 20<br />
GefStoffV<br />
Betriebsanleitungen<br />
Betriebshandbücher<br />
BlmSchG-Genehmigungen<br />
Druckbehälterprüfbuch/-prüflisten/-<br />
verzeichnisse<br />
Gefahrstoffverzeichnis/-kataster<br />
Laborhandbücher<br />
Lärmkataster<br />
Laserschutzdokumentation<br />
Laufkontrollen nach UMS<br />
Pflichtenübertragung<br />
Prüfpläne (Kräne, Anschlagmittel<br />
etc.)<br />
Qualitätsmanagementprotokolle<br />
Schulungen (<strong>in</strong>tern/extern)<br />
Schulungsbedarfsplanung<br />
Sicherheitsanalysen gem. StörfalIV<br />
Datum: .........................<br />
Zeichen: ............................<br />
Bemerkungen<br />
12
Dokument u. a. Standort Bemerkungen<br />
Sicherheitsdatenblätter<br />
TÜV-Abnahmeprotokolle<br />
Umweltmanagementprotokolle<br />
Unfallanzeigen (meldepfl. u. nicht<br />
meldepfl.<br />
Wartungspläne<br />
Abbildung 2: Auflistung vorhandener nützlicher Unterlagen<br />
2. In e<strong>in</strong>er Bewertungsmatrix (Abbildung 3) werden die Dokumente e<strong>in</strong>getragen, und h<strong>in</strong>sichtlich<br />
ihrer Aussagefähigkeit bezüglich <strong>der</strong> möglichen gießereirelevanten Gefährdungen/Belastungen bewer-<br />
tet.<br />
Nach Bewertung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Dokumente wird <strong>in</strong> Spalte „Gefährdungsbeurteilung erledigt ja/ne<strong>in</strong>)"<br />
notiert, ob bezüglich <strong>der</strong> jeweiligen Gefährdung/Belastung e<strong>in</strong>e ausreichende Gefährdungsbeurteilung<br />
durch die vorhandenen Dokumente vorliegt. Liegt sie nicht vor, s<strong>in</strong>d weitergehende Gefährdungser-<br />
mittlungen notwendig.<br />
3. Anhand <strong>der</strong> vorliegenden Unfallmeldungen und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Gefährdungse<strong>in</strong>schätzung<br />
wird die Reihenfolge <strong>der</strong> zu bearbeitenden Arbeitsbereiche festgelegt.<br />
4. E<strong>in</strong>e notwendige weitergehende Gefährdungsbeurteilung kann mit Hilfe von Checklisten vorge-<br />
nommen werden (siehe Abschnitt 3.1.2). Auswahl und Festlegung von Maßnahmen<br />
5. Erkannte Gefährdungen werden anhand e<strong>in</strong>es weiteren Formblatts (mit Spalte 1 bis 5) h<strong>in</strong>sicht-<br />
lich <strong>der</strong> Notwendigkeit zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen bewertet. S<strong>in</strong>d Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
werden diese mit Angaben zur Durchführung (verantwortliche Person/Term<strong>in</strong>) vermerkt. Das ausge-<br />
füllte Formblatt wird an die zugehörige Bewertungsmatrix angehängt.<br />
6. Die Gefährdungsbeurteilung ist nach e<strong>in</strong>em angemessenen Zeitraum (z.B. nach wesentlichen<br />
Än<strong>der</strong>ungen im Betrieb) zu wie<strong>der</strong>holen.<br />
Die zur Anwendung dieser Vorgehensweise notwendigen leeren Formblätter bilden Anhang 2.<br />
13
Abbildung 3: Nutzen <strong>der</strong> Dokumente zur Bewertung verschiedener Gefährdungs- und Belastungsfaktoren<br />
14
3.1.2 Grundlegende Analyse <strong>der</strong> Gefährdungen und Belastungen <strong>in</strong> Eisen- und Stahlgieße-<br />
reien<br />
Bei <strong>der</strong> Durchführung dieser Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung <strong>in</strong> Arbeitsbereichen <strong>in</strong> Gießerei-<br />
en werden systematisch und umfassend alle potentiellen Gefährdungen ermittelt und Maßnahmen<br />
zum Gesundheits- und <strong>Arbeitsschutz</strong> werden def<strong>in</strong>iert und umgesetzt.<br />
E<strong>in</strong>e empfehlenswerte Anleitung für Eisen- und Stahlgießereien hat die Vere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Metall-<br />
Berufsgenossenschaften erstellt und herausgegeben (Abbildung 4)<br />
Abbildung 4: Anleitung für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />
Hierbei können systematisch die verschiedenen Risikostufen (Abbildung 5) und Arbeitsbereiche <strong>der</strong><br />
Gießerei bearbeitet werden; für den Arbeitsbereich „Abgießen von Hand/Automatisches Vergießen“<br />
zeigt dies Abbildung 6.<br />
Abbildung 5: Risikostufen bei <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />
15
Abbildung 6: Gefährdungsbeurteilung für das Abgießen von Formen <strong>in</strong> Eisen- und Stahlgießereien<br />
Seitens des Instituts für Gießereitechnik gGmbH s<strong>in</strong>d Hilfsmittel zur Anwendung <strong>der</strong> Handlungsanlei-<br />
tung <strong>der</strong> Metall-BGen entwickelt worden.<br />
Abbildung 7 und Abbildung 8 zeigen Beispiele für Arbeitsblätter, mit denen e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurtei-<br />
lung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gießerei und mit E<strong>in</strong>beziehen aller Arbeitsplatzfaktoren und Gefährdungen durchgeführt<br />
werden kann.<br />
16
Gefährdungsbeurteilung - arbeitsbereichsbezogen<br />
Betriebs<strong>in</strong>terne Nr.: BBG-<br />
Unternehmen:<br />
Betriebsart: Gießerei<br />
Arbeitsbereich Sandaufbereitung<br />
Gefährdungs-/<br />
Belastungsschlüssel: 3.3<br />
Gefährdungs-/<br />
Belastungsfaktor: Aerosole<br />
Arbeitsplatz Sandaufbereitung<br />
Teilgefährdung/Teilbelastung: Staub<br />
Handlungsbedarf: Ja. Starke Staubbelastung im gesamten Bereich.<br />
………………………………………………………………………….<br />
Beratung: Ne<strong>in</strong><br />
Rang .<br />
Schutzziel normiert: .<br />
Schutzziel sonstiges: Insbeson<strong>der</strong>e Langzeitschäden verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
Beschreibung des Schutzzieles: Lungenschädigung vermeiden.<br />
………………………………………………………………………….<br />
Maßnahme technisch: .<br />
Maßnahme organisatorisch: .<br />
Maßnahme personenbezogen: Ja<br />
Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme: P: PSA (Staubschutzmasken) zur Verfügung stellen. Regelmäßige<br />
Vorsorgeuntersuchungen. Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen.<br />
……………………………………………………………………………<br />
Maßnahme abgearbeitet: .<br />
Zyklus <strong>der</strong> Maßnahme: .<br />
Prüfer für Wirkungskontrolle: .<br />
Term<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirkungskontrolle: .<br />
Wirkungskontrolle abgearbeitet: .<br />
Zyklus <strong>der</strong> Wirkungskontrolle: .<br />
Ist die Maßnahme wirksam?: .<br />
Sonstiges: .<br />
Erfasst durch: <strong>IfG</strong> gGmbH, Düsseldorf: Team Helber/L<strong>in</strong>dhauer<br />
Erfasst am: 12./13.11.2010<br />
Abbildung 7: Arbeitsblatt für e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung – Beispiel: Sandaufbereitung und Aerosole<br />
17
Gefährdungsbeurteilung - arbeitsbereichsbezogen<br />
Betriebs<strong>in</strong>terne Nr.:<br />
Unternehmen:<br />
BBG-<br />
Betriebsart: Gießerei<br />
Arbeitsbereich<br />
Gefährdungs-/<br />
Sandaufbereitung<br />
Belastungsschlüssel:<br />
Gefährdungs-/<br />
1.1<br />
Belastungsfaktor: ungeschützt bewegte Masch<strong>in</strong>enteile<br />
Arbeitsplatz Sandaufbereitung<br />
Teilgefährdung/Teilbelastung: Insbes. E<strong>in</strong>ziehen an den Bandenden<br />
Handlungsbedarf: Ja. Die meisten Bandenden s<strong>in</strong>d ungeschützt.<br />
Beratung: Evtl. wegen Bauausführung<br />
Rang .<br />
Schutzziel normiert: .<br />
Schutzziel sonstiges: Verletzungsgefahr vermeiden<br />
Beschreibung des Schutzzieles: ………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………….<br />
Maßnahme technisch: Ja.<br />
Maßnahme organisatorisch: .<br />
Maßnahme personenbezogen: .<br />
Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme: Abdeckungen aus Gitterblech o. ä. anbr<strong>in</strong>gen.<br />
Maßnahme abgearbeitet: Ne<strong>in</strong><br />
Zyklus <strong>der</strong> Maßnahme: .<br />
Prüfer für Wirkungskontrolle: .<br />
Term<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirkungskontrolle: .<br />
Wirkungskontrolle abgearbeitet: .<br />
Zyklus <strong>der</strong> Wirkungskontrolle: .<br />
Ist die Maßnahme wirksam?: .<br />
Sonstiges: .<br />
Erfasst durch: <strong>IfG</strong> gGmbH, Düsseldorf: Team Helber/L<strong>in</strong>dhauer<br />
Erfasst am: 12./13.11.2010<br />
Abbildung 8: Arbeitsblatt für e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung – Beispiel: Sandaufbereitung und Masch<strong>in</strong>enteile<br />
18
3.2 Unfallverhütung durch <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme für kle<strong>in</strong>e und mit-<br />
telständische <strong>Gießereien</strong><br />
<strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme sichern e<strong>in</strong>e dauerhafte Überprüfung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Unfallprä-<br />
vention und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes allgeme<strong>in</strong> <strong>in</strong> Unternehmen.<br />
In diesen Managementsystemen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerbetriebliche Abläufe geregelt, beispielsweise zur Gewähr-<br />
leistung des <strong>Arbeitsschutz</strong>es an e<strong>in</strong>er Putzmasch<strong>in</strong>e, die angeschafft werden soll (siehe<br />
CE-Kennzeichnung <strong>in</strong> Abschnitt 2.5), o<strong>der</strong> zur Umsetzung von Unfallverhütungsmaßnahmen im laufen-<br />
den Betrieb, beispielsweise bzgl. des Tragens von Brillen zum Schutz <strong>der</strong> Augen.<br />
Im Beson<strong>der</strong>en <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en und mittelständischen Unternehmen ist die Integration <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e <strong>in</strong>nerbe-<br />
triebliche Managementsysteme, wie das Qualitätsmanagement- und das Umweltmanagementsystem,<br />
dr<strong>in</strong>gend zu empfehlen, um e<strong>in</strong>e Umsetzung auf <strong>der</strong> Produktionsebene zu erreichen; e<strong>in</strong>em Produkti-<br />
onsmitarbeiter kann nicht zugemutet werden, mehrere Handlungsanleitungen aus den verschiedenen<br />
Managementsystemen „nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong>“ zu beachten.<br />
Entwicklung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>tegrierten betrieblichen <strong>Arbeitsschutz</strong>managements<br />
Wie für die verschiedenen an<strong>der</strong>en Aufgaben und Bereiche des Unternehmens gibt es auch für Si-<br />
cherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz e<strong>in</strong>en spezifischen Managementbedarf. Sicherheit und Ge-<br />
sundheitsschutz muss wie an<strong>der</strong>e Zielfel<strong>der</strong> des Unternehmens gezielt geplant, organisiert und als<br />
Führungsaufgabe umgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Integration von Sicherheits- und Ge-<br />
sundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation und <strong>in</strong> bestehende<br />
Führungskonzepte als auch die Realisierung e<strong>in</strong>es eigenständigen Bedarfs für die Organisation des<br />
<strong>Arbeitsschutz</strong>es. Aus diesen For<strong>der</strong>ungen, aber auch aus e<strong>in</strong>er Vielzahl e<strong>in</strong>zelner Rechtsvorschriften<br />
des <strong>Arbeitsschutz</strong>es e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>es systematischen Vorgehens zur Lärmm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und zur Ver-<br />
r<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> physischen Belastungssituation durch ergonomische Gestaltung begründet sich <strong>der</strong><br />
Bedarf für e<strong>in</strong> systematisches Organisations- und Managementhandeln. Aber auch unternehmens-<br />
spezifische Ziele, die sich aus <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen des § 3 ArbSchG „alle Umstände<br />
zu beachten, die Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit bee<strong>in</strong>flussen" ergeben und die Verknüpfung<br />
mit an<strong>der</strong>en Unternehmenszielen, erfor<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> systematisches Management. Vor diesem H<strong>in</strong>ter-<br />
grund ist die Entwicklung und E<strong>in</strong>führung von spezifischen <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen o<strong>der</strong><br />
die Integration von <strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>in</strong> bestehende an<strong>der</strong>e Managementsysteme durchaus s<strong>in</strong>nvoll und<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis zunehmend vorzuf<strong>in</strong>den.<br />
Unter e<strong>in</strong>em <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystem kann e<strong>in</strong> umfassendes System <strong>der</strong> für Sicherheit und<br />
Gesundheit am Arbeitsplatz erfor<strong>der</strong>lichen Organisationsstrukturen, Verfahren, Prozesse und Mittel<br />
verstanden werden, das alle gesetzlichen For<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>bezieht.<br />
19
Wesentliche Ziele e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems s<strong>in</strong>d:<br />
• <strong>Arbeitsschutz</strong> verbessern<br />
• <strong>Prävention</strong> als vorrangiges Ziel<br />
• Motivation aller Beteiligten erhöhen<br />
• Transparenz erhöhen<br />
• Zielorientiert <strong>Verbesserung</strong>sprozesse erreichen<br />
Die Normungsgremien ISO und CEN haben entschieden, ke<strong>in</strong>e Normen zu <strong>Arbeitsschutz</strong>manage-<br />
mentsystemen zu entwickeln. Für e<strong>in</strong>zelne Län<strong>der</strong> liegen aber Normen und Normentwürfe für Ar-<br />
beitsschutzmanagementsysteme vor. Die Entscheidung gegen e<strong>in</strong>e Normung entspricht auch dem<br />
geme<strong>in</strong>samen Standpunkt des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Arbeit und Sozialordnung, <strong>der</strong> obersten Ar-<br />
beitsschutzbehörden <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung und <strong>der</strong> Sozi-<br />
alpartner. Gleichzeitig wird aber hier die grundsätzliche Nützlichkeit von <strong>Arbeitsschutz</strong>management-<br />
systemen als Mittel zur Organisation des betrieblichen <strong>Arbeitsschutz</strong>es betont und Rahmenbed<strong>in</strong>gun-<br />
gen und Anfor<strong>der</strong>ungen für e<strong>in</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystem umrissen. Dementsprechend ist die<br />
Anwendung e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems freiwillig und e<strong>in</strong> externer Zertifizierungszwang<br />
wird <strong>der</strong>zeit ausgeschlossen. Um Orientierung für die Entwicklung, E<strong>in</strong>führung und das Betreiben von<br />
organisationsspezifischen <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen zu geben, wurden Vorgaben <strong>in</strong> Form<br />
von Eckpunkten für <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme entwickelt. Darüber h<strong>in</strong>aus entwickeln sich<br />
überbetrieblich Standards für <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme wie aus dem SCC-System (Si-<br />
cherheits-Certifikat-Contraktoren <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> petrochemischen Branche), ASCA-<strong>in</strong>itiierten<br />
Managementsystemen (Programm „<strong>Arbeitsschutz</strong>- und Sicherheitstechnischer Check <strong>in</strong> Anlagen“)<br />
<strong>der</strong> Hessischen <strong>Arbeitsschutz</strong>verwaltung, bei denen praktische Erfahrungen vorliegen. Zu nennen<br />
s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> das Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS) <strong>der</strong> Bayerischen Ar-<br />
beitsschutzverwaltung sowie <strong>der</strong> „Leitfaden zur Organisation des <strong>Arbeitsschutz</strong>es im Betrieb“ des<br />
Hauptverbandes <strong>der</strong> gewerblichen Berufsgenossenschaften, <strong>der</strong> sich vor allem an Kle<strong>in</strong>betriebe rich-<br />
tet.<br />
Die Erfahrungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anwendung von systematischen <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen <strong>in</strong> größe-<br />
ren Betrieben o<strong>der</strong> entsprechenden Führungskonzepten <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Betrieben s<strong>in</strong>d noch sehr be-<br />
schränkt. Es zeigt sich aber, dass dieser Weg zunehmend beschritten wird.<br />
Kernelemente und -prozesse e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems<br />
Die wesentlichen Elemente und Prozesse von <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen lassen sich zu fol-<br />
gen<strong>der</strong> Struktur zusammenfassen:<br />
• Verantwortung <strong>der</strong> obersten Leitung - allgeme<strong>in</strong>e For<strong>der</strong>ungen<br />
• Festlegen <strong>der</strong> betrieblichen <strong>Arbeitsschutz</strong>politik und -strategie<br />
20
• Ziele und Programme<br />
• Entwicklung e<strong>in</strong>er geeigneten Aufbauorganisation (Festlegung und Zuweisung von Aufgaben,<br />
Kompetenzen und Verantwortung für die oberste Leitung und die Führungskräfte <strong>in</strong> <strong>der</strong> L<strong>in</strong>ien-<br />
organisation und Stabs- und Querschnittfunktionen e<strong>in</strong>schließlich Organisations-, Auswahl- und<br />
Kontrollpflichten)<br />
• Bestellung von beson<strong>der</strong>en Beauftragten, Zuweisung von Aufgaben, Kompetenzen, Festlegen<br />
von Verantwortlichkeiten e<strong>in</strong>schließlich Organisations-, Auswahl- und Kontrollpflichten<br />
• Sicherstellen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Qualifikation zur sachgerechten Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben<br />
• Beschreibungen zum Aufbau des <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems selbst<br />
• Festlegungen zum <strong>in</strong>ternen und externen Informationsfluss und Regelungen zur Zusammenar-<br />
beit<br />
• Festlegungen zu e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>nerbetrieblichen Regelwerksmanagement<br />
• Festlegungen zu übergreifenden Regelungen zum <strong>Arbeitsschutz</strong> (z. B. zur Durchführung von Ge-<br />
fährdungsbeurteilungen)<br />
• Regelungen zur Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz <strong>in</strong> alle Geschäftsprozesse<br />
• Regelungen zur Dokumentation und Dokumentenlenkung<br />
• Festlegungen zur Ergebnisermittlung und –bewertung sowie zur kont<strong>in</strong>uierlichen <strong>Verbesserung</strong><br />
des <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e h<strong>in</strong>sichtlich<br />
- Erreichen <strong>der</strong> Ziele<br />
- Erfüllen <strong>der</strong> Aufgaben<br />
- Ausreichen <strong>der</strong> Qualifikation<br />
- E<strong>in</strong>halten und Funktionieren <strong>der</strong> Ablaufregeln<br />
- E<strong>in</strong>beziehen von Sicherheit und Gesundheit <strong>in</strong> die Prozesse<br />
Die Eckpunkte zu <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen fassen diese Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> acht Kernele-<br />
menten zusammen. Entscheidend für die betriebliche Praxis ist e<strong>in</strong>e organisationsspezifische Ausfül-<br />
lung und Konkretisierung <strong>der</strong> Kernelemente und –prozesse.<br />
Instrumente solcher Managementsysteme s<strong>in</strong>d (Abbildung 9):<br />
• Handbücher mit umfassenden Beschreibungen <strong>der</strong> relevanten Maßnahmen<br />
• Verfahrensanweisungen, die die Art und Weise <strong>der</strong> bereichsübergreifenden Aktivitäten konkreti-<br />
sieren<br />
• Arbeitsanweisungen mit detaillierten Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter<br />
21
Abbildung 9: Instrumente von Managementsystemen<br />
Es ist durchaus möglich, dass auch e<strong>in</strong>zelne Kernelemente und –prozesse von <strong>Arbeitsschutz</strong>manage-<br />
mentsystemen realisiert werden. Auch die Integration und Verknüpfung mit an<strong>der</strong>en, betrieblich prak-<br />
tizierten Managementsystemen ist möglich, wie z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong> TPM-System o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Qualitätsmanage-<br />
mentsystem.<br />
Vorgehensweise zur E<strong>in</strong>führung von <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen<br />
Der Leitfaden zur Errichtung von <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen nach <strong>der</strong> britischen Norm BS<br />
8800 schlägt basierend auf <strong>der</strong> Norm BS EN ISO 14001 als e<strong>in</strong>en Pfad e<strong>in</strong>en spiralförmigen Entwick-<br />
lungsprozess <strong>der</strong> ständigen <strong>Verbesserung</strong> mit folgenden Schritten vor:<br />
• Erste Bestandsaufnahme, Festlegung <strong>der</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong>politik und –strategie<br />
• Planung, d. h. Festlegung von <strong>in</strong>haltlichen Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>Arbeitsschutz</strong>managements unter<br />
Auswertung und Ausweisung <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen (Festlegung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Maßnahmen; Was muss organisiert werden?)<br />
• Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>in</strong> konkrete betriebliche Maßnahmen (Gestaltung <strong>der</strong> Organisation, In-<br />
formation und Kommunikation, Sicherstellung <strong>der</strong> Qualifikation, Dokumentation usw.)<br />
• Kontroll- und Korrekturmaßnahmen (Zielerreichung, Wirkungskontrolle <strong>der</strong> betrieblichen Maß-<br />
nahmen)<br />
• Bewertung durch das Management (Überprüfung des <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems <strong>in</strong>sge-<br />
samt)<br />
Es ist e<strong>in</strong> Organisationsentwicklungsprozess erfor<strong>der</strong>lich, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>erseits systematisch diesen Schritten<br />
folgt, aber mit e<strong>in</strong>em Verän<strong>der</strong>ungsprozess bei allen betrieblichen Personen und Gruppen verknüpft ist<br />
(Abbildung 10).<br />
Die Integration von Sicherheit und Gesundheit <strong>in</strong> die Betriebsorganisation muss schrittweise weiter-<br />
entwickelt werden. Dies ist e<strong>in</strong> Prozess, <strong>der</strong> nicht an e<strong>in</strong>em bestimmten Punkt endet, son<strong>der</strong>n sich<br />
jeweils auf e<strong>in</strong>em höheren Niveau fortsetzt. Es ist e<strong>in</strong> Beitrag zur Organisationsentwicklung und bedarf<br />
e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>er systematischen Vorgehensweise und an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong> Berücksichtigung von grundle-<br />
22
genden Anfor<strong>der</strong>ungen von Verän<strong>der</strong>ungsprozessen <strong>in</strong> sozialen Systemen.<br />
Abbildung 10: Vorgehensweise zur Integration des <strong>Arbeitsschutz</strong>es <strong>in</strong> die Organisation und zur Entwicklung<br />
und E<strong>in</strong>führung von Managementsystemen<br />
Die E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> den Verän<strong>der</strong>ungsbedarf (hier alle Maßnahmen zur Integration von Sicherheit und Ge-<br />
sundheit <strong>in</strong> die betriebliche Organisation) darf nicht unterstellt werden, son<strong>der</strong>n ist argumentativ zu<br />
wecken. Die Entwicklung des verän<strong>der</strong>ten Verhaltens muss schrittweise erfolgen. Der Nutzen von<br />
Verän<strong>der</strong>ungen muss für den E<strong>in</strong>zelnen erkennbar se<strong>in</strong> und vermittelt werden. Erst dann ist <strong>der</strong> Ver-<br />
such zu starten, das neue Handeln durch Motivationsmaßnahmen und Kontrolle zu verstetigen, ehe es<br />
auf e<strong>in</strong>em höheren Niveau erneut darum geht, die Verän<strong>der</strong>ungsbereitschaft zu wecken.<br />
Auf <strong>der</strong> rationalen Ebene geht es darum, aus konkreten Anlässen heraus den Stand <strong>der</strong> Integration<br />
des <strong>Arbeitsschutz</strong>es zu analysieren und zu beurteilen, konkrete Ziele für die Weiterentwicklung zu<br />
setzen, entsprechende Konzepte und Maßnahmenvorschläge zu entwickeln und diesen zur Durch- und<br />
Umsetzung zu verhelfen. E<strong>in</strong>e Wirkungskontrolle beurteilt den Erfolg dieser Maßnahmen. Auf dem<br />
erreichten Niveau aufsetzend wird e<strong>in</strong>e erneute Weiterentwicklung angestrebt.<br />
<strong>Arbeitsschutz</strong>systeme <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen<br />
E<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes betriebliches <strong>Arbeitsschutz</strong>system, das den umfassenden Zielen und Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetzes gerecht wird (Abbildung 11), ist sowohl <strong>in</strong> den kle<strong>in</strong>eren aber auch <strong>in</strong> den<br />
Mittelbetrieben oft nur beschränkt vorhanden. In vielen Fällen s<strong>in</strong>d nur E<strong>in</strong>zelaspekte und e<strong>in</strong>zelne<br />
Elemente mehr o<strong>der</strong> weniger realisiert. Dies betrifft auch den schon immer gefor<strong>der</strong>ten Bereich <strong>der</strong><br />
Führungsverantwortung mit Pflichtenübertragung, <strong>der</strong> Bestellung und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Fachkräften für<br />
Arbeitssicherheit und von Betriebsräten. Die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz <strong>in</strong> die<br />
Aufbauorganisation ist zwar ke<strong>in</strong>e neue For<strong>der</strong>ungen des <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetzes - e<strong>in</strong>e Pflichtenüber-<br />
tragung war schon immer über die VBG Allgeme<strong>in</strong>e Vorschriften" gefor<strong>der</strong>t – ihre Realisierung spielt<br />
aber <strong>in</strong> den Kle<strong>in</strong>- und Mittelbetrieben häufig e<strong>in</strong>e zu kle<strong>in</strong>e Rolle.<br />
23
Abbildung 11: Integriertes betriebliches <strong>Arbeitsschutz</strong>system<br />
Situation <strong>der</strong> sicherheitsfachlichen und arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Betreuung<br />
Das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz ist aufgrund se<strong>in</strong>er Entstehungsgeschichte und <strong>der</strong> Entwicklung se<strong>in</strong>er Um-<br />
setzung eher an größeren Betrieben und ihren Strukturen ausgerichtet, obwohl hier ke<strong>in</strong>e Untergren-<br />
zen für den E<strong>in</strong>satz von Fachkräften und Betriebsärzten vorgesehen s<strong>in</strong>d. Aber auch kle<strong>in</strong>e Mittelbe-<br />
triebe und auch Kle<strong>in</strong>- und Kle<strong>in</strong>stbetriebe s<strong>in</strong>d verpflichtet, die Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>Arbeitsschutz</strong>ge-<br />
setzes zu erfüllen. Insbeson<strong>der</strong>e für die Kle<strong>in</strong>stbetriebe werden nach wie vor wirkungsvolle Unterstüt-<br />
zung gesucht bzw. benötigt. Für die <strong>Gießereien</strong> bietet diesbezüglich das <strong>IfG</strong> Unterstützung an.<br />
Es ist zwischen <strong>in</strong>nerbetrieblicher und überbetrieblicher Unterstützung zu unterscheiden:<br />
• Innerbetriebliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit gibt es nur <strong>in</strong> größeren Betrieben. Als Teilzelt-<br />
Fachkräfte bestellt entsteht oft das Problem, dass sie aufgrund <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen ihrer ande-<br />
ren L<strong>in</strong>ien- o<strong>der</strong> Stabsfunktion bei gleichzeitig ger<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>satzzeit als Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit kaum tätig werden. Insbeson<strong>der</strong>e kle<strong>in</strong>e und mittelgroße <strong>Gießereien</strong> setzen<br />
externe Sicherheitsfachkräfte e<strong>in</strong>, wie sie beispielsweise das <strong>IfG</strong> anbietet.<br />
• In den Fällen, <strong>in</strong> denen die Geschäftsführer bzw. Eigentümer alle<strong>in</strong> die Verantwortung haben,<br />
haben Unternehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />
auch für den <strong>Arbeitsschutz</strong> positiv sensibilisiert.<br />
Die sicherheitsfachliche Betreuung geschieht <strong>in</strong> den meisten kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen al-<br />
lerd<strong>in</strong>gs durch überbetriebliche Dienste, wie das <strong>IfG</strong>. Die externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
haben – wie im Falle des <strong>IfG</strong> - den Vorteil, dass sie auch an<strong>der</strong>e <strong>Gießereien</strong> kennen und damit weniger<br />
„betriebsbl<strong>in</strong>d“ s<strong>in</strong>d, aber dafür über größere Erfahrung verfügen.<br />
24
Schlussfolgerungen<br />
Für die Entwicklung wirksamer Strukturen zur <strong>Verbesserung</strong> des <strong>Arbeitsschutz</strong>es <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en und mitt-<br />
leren Unternehmen s<strong>in</strong>d zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:<br />
• Wirksame Strukturen präventiver Ausrichtung s<strong>in</strong>d nur im Rahmen langfristig angelegter Entwick-<br />
lungsprozesse <strong>in</strong> den kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen zu erreichen, die sowohl Organisations-<br />
entwicklungsprozesse als auch Lernprozesse aller beteiligten Gestaltungs- und Entscheidungsträ-<br />
ger umfassen.<br />
• Kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, solche Entwicklungsprozesse<br />
aus sich selbst heraus zu realisieren. Es fehlen <strong>in</strong> den Unternehmen die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Per-<br />
sonalressourcen und Kompetenzen. Sie s<strong>in</strong>d daher auf überbetriebliche Unterstützung angewie-<br />
sen, die auf die spezifischen Belange und Situation des jeweiligen Unternehmens e<strong>in</strong>gehen. Dabei<br />
geht es <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e um Unterstützung bei <strong>der</strong> Organisationsentwicklung, <strong>der</strong> Integration des Ar-<br />
beitsschutzes <strong>in</strong> die Geschäftsprozesse und <strong>in</strong> das betriebliche Denken und Handeln sowie die<br />
Entwicklung <strong>in</strong>nerbetrieblicher Qualifikation. Diesbezüglich kann das <strong>IfG</strong> unterstützen.<br />
3.3 <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss und Unfallanalysen<br />
Bestandteil e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems ist <strong>der</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss.<br />
„Ke<strong>in</strong>e Unfälle!“ ist das Ziel. Um dies zu erreichen, s<strong>in</strong>d klare Vorgaben und kritische Unfallanalysen<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Je<strong>der</strong> Unfall ist e<strong>in</strong> Unfall zu viel, da er für den Verletzten persönliches Leid bedeutet. Er<br />
bietet aber auch e<strong>in</strong>e Chance aus <strong>der</strong> Situation zu lernen.<br />
Die eigentliche Unfallursache ist dabei oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Dies muss im E<strong>in</strong>zel-<br />
fall ausführlich analysiert werden. Ist Unachtsamkeit Unfallursache für e<strong>in</strong>en Stolperunfall, liegt es an<br />
voll gestellten Verkehrswegen, ist die Beleuchtung unzureichend, kann die Arbeit besser organisiert<br />
werden damit weniger Wegstrecken anfallen, liegt e<strong>in</strong>e Übermüdung vor, …?<br />
Erst dieses H<strong>in</strong>terfragen führt oftmals zu den eigentlichen Ursachen, erleichtert die Maßnahmensuche<br />
und deckt <strong>Verbesserung</strong>spotential auf.<br />
Im nächsten Schritt empfiehlt es sich, Schwerpunkte zu suchen. E<strong>in</strong> Plan <strong>der</strong> Firma mit e<strong>in</strong>em Punkt<br />
für jeden Unfallort zeigt schnell kritische Bereiche. Ebenso ersieht man aus <strong>der</strong> Verteilung über die<br />
Tageszeit (Unfallstunde) o<strong>der</strong> die Jahreszeit (Unfallmonat) die kritischen Zeiten. Weiterh<strong>in</strong> kann man<br />
auch Strichlisten über die verletzten Körperteile führen und so z.B. den Anteil von Augenverletzungen<br />
o<strong>der</strong> Schnittverletzungen an F<strong>in</strong>gern und Händen schnell ablesen.<br />
Genug Argumente für den <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss (ASA) sich mit dem Thema zu befassen.<br />
Was ist zu tun?<br />
Im <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss muss zunächst bekannt se<strong>in</strong>:<br />
25
1. Wie viele und welche Unfälle gab es im Betrieb <strong>in</strong> den letzten Jahren? Gab es räumliche und<br />
zeitliche Häufungen, Schwerpunkte?<br />
2. Werden kritische Situationen und Be<strong>in</strong>aheunfälle ausgewertet und durch gezielte Maßnahmen<br />
entschärft?<br />
3. Werden die eigentlichen Unfallursachen herausgefunden und dabei auch Themen wie z.B.<br />
geeigneter Personale<strong>in</strong>satz, Arbeitsorganisation, richtige Auswahl von Arbeitsmitteln und Alkohol-<br />
missbrauch h<strong>in</strong>terfragt?<br />
Folgende Arbeitsaufteilung hat sich für die Umsetzung als gute Praxis bewährt:<br />
Unternehmer/Führungskraft …<br />
• gibt Unternehmensziele wie z.B. „Halbierung <strong>der</strong> Unfallzahlen“ o<strong>der</strong> „Null Unfälle“ vor und<br />
lässt sich von se<strong>in</strong>er Sicherheitsfachkraft konzeptionell beraten, welche Schritte hierfür e<strong>in</strong>ge-<br />
leitet werden müssen.<br />
• lässt die entstandenen Kosten durch Ausfalltage und Produktionsunterbrechung abschätzen.<br />
Betriebsrat…<br />
• spricht mit verunfallten Kollegen über Begleitumstände <strong>der</strong> Unfälle. (Stress, Monotonie)<br />
• macht Vorschläge zur Verr<strong>in</strong>gerung verhaltensbed<strong>in</strong>gter Unfälle und Gefährdungen.<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)…<br />
• überprüft die Gefährdungsbeurteilung, ob das Unfallgeschehen ausreichend berücksichtigt<br />
wurde.<br />
Betriebsarzt …<br />
• wertet zusammen mit <strong>der</strong> Sifa die Verbandbuche<strong>in</strong>träge aus.<br />
• bewertet bei den Unfällen ob e<strong>in</strong>e arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge <strong>der</strong>artige Unfälle zukünftig<br />
verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n/m<strong>in</strong>imieren kann.<br />
Sicherheitsbeauftragter (Sibe)…<br />
• spricht Kollegen auf mögliche Gefahrenstellen, kritische Situationen und Be<strong>in</strong>aheunfälle an.<br />
• beteiligt sich an Unfalluntersuchungen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Bereich und gibt bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Ge-<br />
fährdungsbeurteilung H<strong>in</strong>weise auf unsichere Situationen und Be<strong>in</strong>aheunfälle.<br />
Als Ergebnis <strong>der</strong> Besprechung im <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss ASA sollen konkrete Maßnahmen im Kon-<br />
sens aller beteiligten Akteure vere<strong>in</strong>bart werden. Beispiele für konkrete Maßnahmen, wie sie im ASA-<br />
Brief vorgeschlagen werden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abschnitt 4.3 und Anhang 5 dargestellt.<br />
26
3.4 Analyse von Unfallursachen und Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />
Im Vergleich mit an<strong>der</strong>en Industriezweigen ist die Unfallhäufigkeit <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> vergleichsweise hoch.<br />
Statistischen Angaben hierzu werden von den Berufsgenossenschaften bereitgestellt.<br />
Für die Analyse von Unfallursachen und die Ergreifung von präventiven Maßnahmen zur Unfallvermei-<br />
dung s<strong>in</strong>d diese statistischen Daten nur sehr bed<strong>in</strong>gt geeignet. Es bedarf e<strong>in</strong>er systematischen Erfas-<br />
sung und Auswertung von Betriebsdaten e<strong>in</strong>er Gießerei, um Unfallgefahren und Risikoschwerpunkte<br />
zu ermitteln. Anschließend können geeignete <strong>Arbeitsschutz</strong>maßnahmen def<strong>in</strong>iert und umgesetzt wer-<br />
den.<br />
Unfallaufnahme und Untersuchungen<br />
Die Unfallaufnahme sollte möglichst unmittelbar nach E<strong>in</strong>tritt des Unfallereignisses durchge-<br />
führt werden.<br />
Betriebliche Unfalluntersuchungen s<strong>in</strong>d als Grundlage für weitere Auswertungen mit großer Sorgfalt<br />
vorzunehmen. Sie dienen u. a. den Zwecken:<br />
• Ursachen und Umstände, die zu e<strong>in</strong>em Unfallereignis führten, zu erkennen (Gefährdungs-<br />
ermittlung).<br />
• das Schutzziel neu festzulegen und die sich hieraus ergebenden Maßnahmen zu planen und<br />
durchzuführen.<br />
• <strong>der</strong> Datensammlung für betriebliche und überbetriebliche Unfallstatistiken zur Ermittlung<br />
und Analyse von Schwerpunkten. Die Unfalluntersuchung soll grundsätzlich durch den be-<br />
trieblichen Vorgesetzten zusammen mit dem Sicherheitsbeauftragten (früher Unfallvertrau-<br />
ensmann) und dem Betriebsrat erfolgen.<br />
Statistische Darstellung von Unfallereignissen<br />
Die Statistik ist e<strong>in</strong>e Hilfswissenschaft, die Methoden für die Sammlung, Aufbereitung, Analyse und<br />
Interpretation von Daten bereithält.<br />
Jede Unfallursachenstatistik soll gezielte Sicherheitsmaßnahmen auslösen. E<strong>in</strong>e Unfall-Folgenstatistik<br />
zeigt Maßnahmen auf, wie Schäden verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden können. Schon die<br />
e<strong>in</strong>fache Darstellung <strong>der</strong> Unfallhäufigkeit vermittelt erste Aufschlüsse über Arbeitssicherheitsmängel.<br />
>> Grundlagen und Datenerfassung<br />
Wird die Unfallzahl auf e<strong>in</strong>e festliegende Größe bezogen, so ergibt sich bereits e<strong>in</strong>e Unfallhäufigkeit.<br />
Größen, die das Unfallgeschehen und somit die Häufigkeit bee<strong>in</strong>flussen, s<strong>in</strong>d:<br />
- Zeitraum (Monat, Jahr)<br />
27
- Belegschaftsstärke (1000-Mann-Quote pro Monat o<strong>der</strong> Jahr)<br />
- Geleistete Arbeitsstunden (1 Mio. Std. pro Monat o<strong>der</strong> Jahr)<br />
Für e<strong>in</strong>e statistische Betrachtung führt die E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu<br />
e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>s geeigneten Vergleichskenngröße.<br />
Zur Datenerfassung dient <strong>der</strong> Vordruck nach Abbildung 12. Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d die wichtigsten Gießereiabtei-<br />
lungen aufgeführt. E<strong>in</strong>zufügende Freizeilen erlauben weitere Differenzierungen. Ebenso können durch<br />
E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong> Summenfel<strong>der</strong> o<strong>der</strong> mit Hilfe von Klammern Werte zusammengefasst werden.<br />
28
Abbildung 12: Formular zur Datenerfassung zur Unfallstatistik<br />
29
Unfallhäufigkeitsstatistik<br />
Abbildung 13 zeigt die Unfallstatistik für e<strong>in</strong>e Anzahl <strong>Gießereien</strong> und macht den Schwerpunkt des<br />
Unfallgeschehens <strong>in</strong> den verschiedenen Betriebsabteilungen deutlich. Diese Darstellung weist Ansatz-<br />
punkte für e<strong>in</strong>e Unfallursachenermittlung auf. Zudem besteht die Möglichkeit e<strong>in</strong>es anonymen Ver-<br />
gleichs mittels Firmenschlüsselnummern zwischen verschiedenen Unternehmen.<br />
Es s<strong>in</strong>d Konzepte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entwicklung zukünftig auch sogenannte Be<strong>in</strong>aheunfälle zu erfassen und für die<br />
Entwicklung präventiver Maßnahmen nutzbar zu machen.<br />
Abbildung 13: Vergleich <strong>der</strong> Unfallhäufigkeit nach Betriebsabteilungen<br />
>> Analyse <strong>der</strong> Unfallfolgen<br />
Die Unfallhäufigkeitsstatistik zeigt die Unterschiede bezogen auf die Zeite<strong>in</strong>heit und/o<strong>der</strong> die verfah-<br />
renen Arbeitsstunden und ermöglicht, gezielte Fragen nach <strong>der</strong> Verletzungsart und dem verletzten<br />
Körperteil - also den Unfallfolgen - zu stellen.<br />
Statistiken über verletzte Körperteile (Kopf, Augen, Arm, Hand, F<strong>in</strong>ger, Oberkörper, Unterkörper, Bei-<br />
ne, Füße, Zehen) für ganze Unternehmen o<strong>der</strong> gar Branchen s<strong>in</strong>d mehr o<strong>der</strong> weniger wertlos. Es ist<br />
vielmehr erfor<strong>der</strong>lich, die verletzten Körperteile statistisch nach gleichartigen Arbeitsplätzen o<strong>der</strong><br />
überschaubaren Betriebsbereichen zu betrachten. Hieraus ergeben sich H<strong>in</strong>weise auf<br />
• Fehler an Anlagen, Masch<strong>in</strong>en und E<strong>in</strong>richtungen,<br />
• fehlende, defekte o<strong>der</strong> unvollständige Schutzvorrichtungen,<br />
• Mängel bei <strong>der</strong> Arbeitsplatzgestaltung,<br />
• erfor<strong>der</strong>liche bzw. zu verbessernde Körperschutzmaßnahmen etc.<br />
Die Analyse <strong>der</strong> verletzten Körperteile ist nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Wissen über die Verletzungsarten<br />
aussagefähig (Abbildung 14). Dazu gehören auch Angaben zur Dauer <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit.<br />
30
Abbildung 14: Formular zur Datenerfassung zur Unfallstatistik<br />
Hiernach s<strong>in</strong>d Schutzziele zu bestimmen und die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />
31
3.5 Software für die betriebliche Unfallstatistik<br />
Die Berufsgenossenschaft BGM hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Umfrage Unternehmen mit e<strong>in</strong>er Betriebsgröße von 50 bis<br />
500 Mitarbeitern befragt, ob bereits e<strong>in</strong>e betriebliche Ausfallzeitenstatistik vorhanden ist. Im Ergebnis<br />
erfasst zwar jedes Unternehmen entsprechende Daten, die betrieblichen Kosten werden dabei aber<br />
nicht transparent dargestellt.<br />
Da auch die Beschäftigten e<strong>in</strong> berechtigtes Interesse an <strong>der</strong> Weiterentwicklung von Arbeits- und Ge-<br />
sundheitsschutz haben, hat die <strong>Prävention</strong>sabteilung <strong>der</strong> BGM für ihre Mitgliedsbetriebe e<strong>in</strong> EDV-<br />
Programm entwickelt, mit dem <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> ohne zusätzlichen personellen Aufwand <strong>in</strong> die Lage ver-<br />
setzt wird, die Unfallstatistik wesentlich transparenter zu gestalten (Abbildung 15).<br />
Abbildung 15: Programm BUS 3000 - Neue Software für die betriebliche Unfallstatistik<br />
Die Zielsetzung bei <strong>der</strong> Programmentwicklung war:<br />
• Verwendung anwen<strong>der</strong>freundlicher Standardsoftware<br />
• elektronische Erfassung, Druck und Auswertung von Unfallanzeigen<br />
• Überblick des betrieblichen Unfallgeschehens und den daraus resultierenden Kosten<br />
• abteilungsbezogene grafische Darstellung <strong>der</strong> Unfall- und Kostensituation.<br />
Der modulare Systemaufbau <strong>der</strong> Software stellt sicher, dass Programmkomponenten und Anwen<strong>der</strong>-<br />
daten unabhängig vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgelegt s<strong>in</strong>d. Somit ist e<strong>in</strong>e Aktualisierung ohne Datenverlust gewähr-<br />
leistet. Die elektronische Unfallanzeige ist daher zukünftig e<strong>in</strong>fach <strong>in</strong>tegrierbar.<br />
32
Dem Anwen<strong>der</strong> steht darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> unterstützendes, verständliches Handbuch zur Verfügung.<br />
Das Programm wurde auf Basis von Microsoft Access programmiert und unter den Betriebssystemen<br />
W<strong>in</strong>dows 2000 und W<strong>in</strong>dows XP lauffähig getestet. Voraussetzung ist die Microsoft Software Access<br />
Version 2000/-2003.<br />
Das Programm BUS 3000 kann als E<strong>in</strong>zel- o<strong>der</strong> auch Netzwerk<strong>in</strong>stallation e<strong>in</strong>gesetzt werden und ist<br />
lizenzfrei. Mitgliedsbetriebe können die aktuelle Version des Programms BUS 3000 kostenlos als<br />
selbstextrahierende zip-Datei downloaden unter www.bg-metall.de.<br />
3.6 E<strong>in</strong>beziehung von Be<strong>in</strong>ahe-Unfällen <strong>in</strong> die Unfallprävention<br />
(Be<strong>in</strong>ahe)-Unfälle als große Chance für mehr Arbeitssicherheit<br />
Zu den wichtigen Verhaltensregeln <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen soll gehören, dass die Mitarbeiter Meldung<br />
erstatten, wenn es be<strong>in</strong>ahe zu e<strong>in</strong>em Unfall gekommen wäre. Damit die Angaben <strong>der</strong> Mitarbeiter auch<br />
verwertet werden können, sollten greifbare Unfallaufnahmebögen verfügbar se<strong>in</strong> und diese müssen im<br />
Ernstfall sofort bearbeitet werden.<br />
Die folgenden H<strong>in</strong>weise zeigen, worauf man bei <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ternen Unfallfragebogens ach-<br />
ten sollte. E<strong>in</strong> Vorschlag für e<strong>in</strong>en Erfassungsbogen ist angefügt.<br />
1 Formelle Daten erleichtern die Statistik<br />
Formelle Daten s<strong>in</strong>d:<br />
* Unfalldatum, Unfallort<br />
* Unfall o<strong>der</strong> Be<strong>in</strong>aheunfall<br />
* Verunglückte Person(en)<br />
* Zeuge(n)<br />
2 Unfallhergang aus mehreren Perspektiven berichten<br />
Je<strong>der</strong> Unfall ist speziell, darum sollte <strong>der</strong> Unfallhergang <strong>in</strong> Stichpunkten bzw. Fließtext geschil<strong>der</strong>t<br />
werden. Das Unfallgeschehen muss, soweit möglich, sowohl vom Unfallopfer selbst als auch von den<br />
Zeugen beschrieben werden.<br />
Ungereimtheiten sollten sofort bis <strong>in</strong>s Detail geklärt werden, sonst ist die Analyse nicht s<strong>in</strong>nvoll. So<br />
können z. B. Mitarbeiter bekannt werden, wenn diese mutwillig <strong>Arbeitsschutz</strong>regeln missachtet haben<br />
und dann bewusst Falschaussagen machen, weil sie Konsequenzen fürchten. E<strong>in</strong>e sofortige Meldung<br />
noch am selben Tag ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />
33
3 Lassen Sie den Vorgesetzten die Unfallursache e<strong>in</strong>schätzen<br />
Hier kann gute Vorarbeit geleistet werden, <strong>in</strong>dem auf dem Unfallaufnahmebogen standardmäßige<br />
Unfallquellen aufgelistet s<strong>in</strong>d und dem Vorgesetzten zusätzlichen Freiraum für eigene E<strong>in</strong>tragungen<br />
gelassen werden.<br />
Diese Ursachen haben zum (Be<strong>in</strong>ahe-)Unfall geführt<br />
Die Berichte sollten e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> nachfolgenden Ursachen zugeordnet werden (ggf. ist die Liste zu ergän-<br />
zen):<br />
• Arbeitsplatzorganisation<br />
• Unsichere Arbeitsmittel, abgelaufene Arbeitsmittel, defekte Arbeitsmittel<br />
• Ausstattung des Arbeitsplatzes (z. B. Teile fehlen, Unordnung, defekte Arbeitsumgebung)<br />
• Mangelhafte Sicherheitsausstattung am Arbeitsplatz (z. B. hängende Kabel)<br />
• Gefährliche Konstruktionen (z. B. Gelän<strong>der</strong> nicht ausreichend an <strong>der</strong> Wand befestigt)<br />
• Schlechte Bed<strong>in</strong>gungen für die S<strong>in</strong>ne (z. B. zu laut, zu wenig Licht)<br />
• Weitere Ursachen aufgrund mangeln<strong>der</strong> Arbeitsplatzorganisation<br />
• Arbeitssicherheitsdiszipl<strong>in</strong><br />
• Unbefugte Bedienung von Geräten<br />
• Gerätebedienung ohne E<strong>in</strong>weisung<br />
• Letzte E<strong>in</strong>weisung/Anweisung liegt mehr als e<strong>in</strong> Jahr zurück.<br />
• Arbeitsmittel wurden an<strong>der</strong>s als bestimmungsgemäß gebraucht.<br />
• Falsche Arbeitsweisen (z. B. Kisten übere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gestapelt)<br />
• Ablenkung bei <strong>der</strong> Arbeit (z. B. am Handy telefoniert, statt Sicherheit zu überwachen)<br />
• Schutzmaßnahmen nicht beachtet (z. B. spezielle Arbeitskleidung nicht getragen)<br />
• Warnh<strong>in</strong>weise nicht ernst genommen<br />
• Weitere Schutzvorschriften nicht befolgt<br />
• Weitere Ursachen aufgrund mangeln<strong>der</strong> Arbeitssicherheitsdiszipl<strong>in</strong><br />
• Organisatorische Unfälle<br />
• Fehlende Qualifikationen<br />
• Unzureichende/lange zurückliegende Sicherheitsunterweisungen<br />
• Unzureichen<strong>der</strong> Ablaufplan bzw. fehlende Betriebsanweisung<br />
• Schlechte Arbeitsvorbereitung<br />
• Wartung und Kontrolle unzureichend<br />
• Falsche Ausführungsmethoden<br />
• Falsch geplante Tätigkeiten<br />
• Falsches Material, falsche Werkzeuge, falsche Kennzeichnungen <strong>der</strong> Arbeitsmittel<br />
• Mangelnde Ordnung und Sauberkeit<br />
• Weitere Ursachen aufgrund mangeln<strong>der</strong> Organisation<br />
4 Stellungnahme des Sicherheits<strong>in</strong>genieurs aufnehmen<br />
Bei jedem gemeldeten (Be<strong>in</strong>ahe-)Unfall müssen <strong>der</strong> Geschäftsführer und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gießereileiter<br />
und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsbeauftragte den Angaben nachgehen und den Unfallort besichtigen. Etwaige<br />
weitere Ursachen sollten ermittelt und für die Festlegung zukünftiger Maßnahmen dokumentiert werden<br />
(Abbildung 16).<br />
34
Abbildung 16: Erfassungsbogen für Unfälle und Be<strong>in</strong>ahe-Unfälle<br />
35
3.7 Unfallanalyse bei <strong>in</strong>nerbetrieblichen Transport und Verkehr<br />
Der <strong>in</strong>nerbetriebliche Transport und Verkehr ist e<strong>in</strong> Feld, das sich <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> über alle Arbeitsberei-<br />
che h<strong>in</strong>weg erstreckt und damit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zelnen Arbeitsbereich nicht zugeordnet werden kann. Daher<br />
ist die Gefahr groß, dass dieses Thema nicht den notwendigen hohen Stellenwert bei <strong>der</strong> Unfallprä-<br />
vention bekommt. Daher an dieser Stelle e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te Betrachtung.<br />
Denn <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerbetriebliche Transport und Verkehr <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ist vergleichsweise unfallträchtig.<br />
E<strong>in</strong>e umfangreiche Analyse des Unfallgeschehens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er großen Gießerei über mehrere Jahre zeigte,<br />
dass 25% aller Unfälle Transportunfälle waren, die sich wie folgt weiter aufschlüsseln ließen:<br />
� Transporte mit mechanischen Transportmitteln<br />
- Gabelstabler 11%<br />
- Handhubwagen 3%<br />
- Mitgängerstabler 2%<br />
- Elektrokarren 1%<br />
- Sonstiges 1%<br />
� Handtransporte<br />
- Gussteile sortieren, bereitlegen an Schw<strong>in</strong>gför<strong>der</strong>r<strong>in</strong>ne 25%<br />
- Strahlgehänge beschicken, verschieben, entleeren 16%<br />
- Guss entnehmen, legen <strong>in</strong> Transportbehälter 16%<br />
- Aufgeben o<strong>der</strong> entnehmen von Transportband 11%<br />
- Transportbehälter bereit stellen 6%<br />
- Lagern von Transportbehältern, Modellen 5%<br />
- Sonstiges 4%<br />
Für e<strong>in</strong>e Erfassung <strong>der</strong> Unfälle können die für die allgeme<strong>in</strong>e Unfallerfassung verwendbaren Methoden<br />
(vorherige Abschnitte) verwendet werden.<br />
Abstrakt gesehen entstehen Risiken aus e<strong>in</strong>er mangelnden Anpassung <strong>der</strong> drei Transportelemente<br />
„Transportgut“, „Transportmittel“ und „Transportweg“ untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> (Abbildung 17).<br />
36
Abbildung 17: Gefährdungen und Belastungen aus dem Zusammenhang von Transportweg, Transportgut<br />
und Transportmittel<br />
Damit ist das Themenfeld auf dem betriebliche Maßnahmen zur Unfallverhütung entwickelt werden<br />
können außerordentlich groß:<br />
� Vermeidung von Transporten bzw. Verr<strong>in</strong>gerung von Transportwegen durch e<strong>in</strong>e verbesserte<br />
Arbeitsorganisation, verbesserte Fertigungsabläufen o<strong>der</strong> verbesserten Materialfluss<br />
� Ersatz von Transporten mit Hand durch mechanisierte o<strong>der</strong> automatisierte Abläufe<br />
� Informieren <strong>der</strong> Beschäftigten über Unfallgefährdung und Schulung über e<strong>in</strong> gefährdungsar-<br />
mes Verhalten<br />
� Persönliche Schutzmaßnahmen bereitstellen und motivieren, diese zu benutzen.<br />
Hilfreich erwiesen für e<strong>in</strong>e strukturierte Beurteilung <strong>der</strong> Gefährdung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gießerei hat sich e<strong>in</strong>e<br />
Betrachtung <strong>der</strong> verschiedenartigen Transportmittel und e<strong>in</strong>e Zuordnung zu <strong>in</strong>sgesamt 11 Unfalltypen<br />
(Anhang 3). E<strong>in</strong> Beispiel zeigt Abbildung 13.<br />
Die spezifischen umsetzbaren Maßnahmen können letztlich nur mit den betroffenen Beschäftigten und<br />
Vorgesetzten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kreativen Gespräch gefunden werden.<br />
37
Tätigkeit Beteiligtes Transportmittel Art des Außer-Kontrolle-<br />
Geratens/weiterer Ver-<br />
lauf<br />
Abbildung 18: Unfalltyp 1<br />
3.8 TOPAS – e<strong>in</strong> erprobtes System zur Unfallverhütung <strong>in</strong> Metallhütten<br />
E<strong>in</strong>führung<br />
" Klassische" Systeme <strong>der</strong> Unfallverhütung s<strong>in</strong>d geprägt durch die Verwendung „klassischer" Methoden.<br />
So stützt sich <strong>in</strong> solchen Systemen z.B. die Unfalluntersuchung auf e<strong>in</strong>e ausführliche Beschreibung<br />
des Unfallherganges, die Frage „Was ist geschehen?" steht im Mittelpunkt. Die Beantwortung <strong>der</strong> Fra-<br />
ge „Was muss getan werden, damit solch e<strong>in</strong> Unfall zukünftig vermieden wird?" beendet die Unfallun-<br />
tersuchung.<br />
Aus <strong>der</strong> Unfalluntersuchung entsteht e<strong>in</strong>e technisch orientierte Unfallverhütung, die Realisierung<br />
technischer Maßnahmen steht im Vor<strong>der</strong>grund.<br />
Grundgedanke <strong>der</strong> Risikoreduzierung<br />
TOPAS -Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gs- und Beobachtungs-Programm für Arbeits-Sicherheit - bietet e<strong>in</strong>e Ergänzung <strong>der</strong><br />
klassischen Methoden. Nicht <strong>der</strong> technisch orientierte <strong>Arbeitsschutz</strong> steht im Vor<strong>der</strong>grund, vielmehr<br />
ist <strong>der</strong> Mensch im Arbeitsprozess <strong>der</strong> Adressat.<br />
E<strong>in</strong> grundlegen<strong>der</strong> Wesenszug des Menschen ist se<strong>in</strong>e Risikobereitschaft, Risiken begleiten uns durch<br />
unser ganzes Leben.<br />
Grundsätzlich kann man Risiken <strong>in</strong> zwei Kategorien unterteilen:<br />
• bewusst e<strong>in</strong>gegangene Risiken<br />
• unbewusste Risiken<br />
Diese Risiken s<strong>in</strong>d eng mit potentiellen Unfallquellen verbunden. Reduziert man die Anzahl <strong>der</strong> Risi-<br />
ken, dann reduziert sich nach den Gesetzen <strong>der</strong> Statistik proportional dazu die Unfallhäufigkeit.<br />
Erst wenn es gel<strong>in</strong>gt, die unbewussten Risiken <strong>in</strong> bewusste Risiken umzuwandeln, kann e<strong>in</strong>e echte<br />
38
Risikoreduzierung stattf<strong>in</strong>den.<br />
Die Berg- und Talfahrt <strong>der</strong> Sicherheitsaktivitäten<br />
Es gibt e<strong>in</strong>en direkten Zusammenhang zwischen dem Unfallgeschehen (d.h. <strong>der</strong> Unfallhäufigkeitsrate)<br />
und den betrieblichen Sicherheitsaktivitäten. Steigt die Unfallhäufigkeit über e<strong>in</strong> bestimmtes Niveau<br />
an, werden betrieblicherseits Aktivitäten entwickelt, die diesem Trend entgegenwirken sollen. Diese<br />
Reaktion auf e<strong>in</strong>e steigende Unfallhäufigkeit hat <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel auch Erfolg, die Unfallzahlen werden<br />
wie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>ken. Lei<strong>der</strong> werden <strong>in</strong>folge s<strong>in</strong>ken<strong>der</strong> Unfallzahlen dann die erfolgreichen Aktivitäten sehr<br />
oft wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gestellt; mit dem Erfolg, dass sehr schnell wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Anstieg <strong>der</strong> Unfallhäufigkeit zu<br />
beobachten se<strong>in</strong> wird (Abbildung 19).<br />
Abbildung 19: Berg- und Talfahrt <strong>der</strong> Sicherheitsaktivitäten<br />
Ziel von Unfall verhütenden Maßnahmen muss daher die Aktivierung andauern<strong>der</strong> Prozesse und nicht<br />
die Auslösung e<strong>in</strong>zelner Aktivitäten se<strong>in</strong>.<br />
Die Eisberg-Theorie<br />
Systeme zur Unfalluntersuchung s<strong>in</strong>d reaktiv ausgerichtet. Je folgenschwerer sich e<strong>in</strong> Ereignis dar-<br />
stellt, umso seltener tritt es e<strong>in</strong>, aber umso größer werden die damit verbundenen Aktivitäten se<strong>in</strong>:<br />
• Unfälle mit tödlichem Ausgang treten zwar sehr selten auf, <strong>der</strong> mit ihnen verbun-<br />
dene Untersuchungsaufwand ist aber immens.<br />
• Unfälle, die mit Verletzungen und Ausfallzeiten verbunden s<strong>in</strong>d treten bereits häu-<br />
figer auf, Unfalluntersuchungen f<strong>in</strong>den auch hier normalerweise <strong>in</strong>tensiv statt.<br />
• Unfälle mit leichten Verletzungen werden häufig nicht mehr näher untersucht, sie<br />
werden bestenfalls <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verbandbuch „verwaltet" und statistisch ausgewer-<br />
tet.<br />
39
• Be<strong>in</strong>aheunfälle f<strong>in</strong>den sehr oft ke<strong>in</strong>e ausreichende Beachtung, obwohl sie <strong>in</strong> ihrer<br />
Häufigkeit überwiegen.<br />
Solche Systeme reagieren auf D<strong>in</strong>ge (Unfälle/Ereignisse), die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit liegen und für uns<br />
sichtbar waren. Wie beim Eisberg liegen über 90 % <strong>der</strong> wahren Unfallquellen unter <strong>der</strong> Oberfläche, es<br />
s<strong>in</strong>d die Risiken und die Bereitschaft <strong>der</strong> Menschen, diese Risiken e<strong>in</strong>zugehen (Abbildung 20).<br />
Abbildung 20: Die Eisberg-Theorie<br />
Gel<strong>in</strong>gt es nun, die Anzahl dieser Risiken zu reduzieren, dann wird <strong>der</strong> Eisberg <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Gesamtheit<br />
verkle<strong>in</strong>ert: die Unfallhäufigkeit s<strong>in</strong>kt.<br />
Die ABC-Analyse<br />
Jedes Ereignis lässt sich <strong>in</strong> drei Abschnitte unterteilen:<br />
• Anstoß: e<strong>in</strong> Vorgang, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Benehmen auslöst, welches beobachtet werden kann<br />
• Benehmen (o<strong>der</strong> Verhalten): e<strong>in</strong> Vorgang, <strong>der</strong> beobachtet werden kann<br />
• Konsequenz: e<strong>in</strong> Vorgang, <strong>der</strong> sich aus dem Benehmen ergibt<br />
Beobachten können wir nur das Benehmen. Dieses Benehmen wird <strong>in</strong> Unfallberichten immer wie<strong>der</strong><br />
ausführlich dargestellt (Herr S. stieß mit dem Kopf gegen..., ...stolperte über..., ...fiel auf..., usw.).<br />
Die Konsequenz ist das Ergebnis des Benehmens, sie liegt also im Moment <strong>der</strong> Beobachtung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Zukunft.<br />
Der Anstoß liegt immer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit, er ist <strong>der</strong> Auslöser e<strong>in</strong>es ganz bestimmten Verhaltens.<br />
Anstöße geschehen oft unbewusst und lösen auch e<strong>in</strong> unbewusstes Benehmen aus.<br />
40
Wenn es gel<strong>in</strong>gt, diese Anstöße bewusst zu machen, wird auch das darauf folgende<br />
Benehmen <strong>in</strong>s Bewusstse<strong>in</strong> gerufen werden und ist damit bee<strong>in</strong>flussbar.<br />
Praktische Umsetzung<br />
TOPAS lebt von Beobachtungen.<br />
Um Risiken <strong>der</strong> Menschen bei <strong>der</strong> Arbeit bewusst zu machen, beobachten sich Mitarbeiter untere<strong>in</strong>-<br />
an<strong>der</strong>, dies geschieht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er offenen und ehrlichen Art.<br />
Um das Gefühl <strong>der</strong> „Kontrolle" zu vermeiden, f<strong>in</strong>den alle Beobachtungen anonym statt. Zur Unterstüt-<br />
zung <strong>der</strong> Beobachter und zur späteren Auswertung wird e<strong>in</strong> standardisiertes Beobachtungsdatenblatt<br />
verwendet, das auf spezifische Risikoschwerpunkte zugeschnitten ist.<br />
In <strong>der</strong> statistischen Auswertung wird e<strong>in</strong>e fiktive Risikohäufigkeit (Anzahl <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gegangenen Risiken<br />
pro Stunde) ermittelt. Diese Risikohäufigkeit hilft die erzielten Erfolge darzustellen (s<strong>in</strong>kende Risiko-<br />
häufigkeit = s<strong>in</strong>kende Unfallhäufigkeit).<br />
Neben <strong>der</strong> anonymen statistischen Auswertung hat das persönliche Gespräch zwischen Beobachter<br />
und Beobachtetem e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. In diesem Gespräch sollen dem Beobachteten se<strong>in</strong>e un-<br />
bewussten Risiken dargestellt werden. Er erhält somit e<strong>in</strong>e Chance, sich diese Risiken bewusst zu<br />
machen und sie damit zukünftig zu vermeiden.<br />
Praktische Erfahrung<br />
TOPAS wurde <strong>in</strong> verschiedenen Betrieben erprobt und weiterentwickelt. Der Erfolg hängt von folgen-<br />
den Faktoren ab<br />
• Intensive Vorbereitung durch Unfallauswertung, Erarbeitung von Def<strong>in</strong>itionen und<br />
Standards<br />
• E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Ausbildung aller beteiligten Mitarbeiter<br />
• ständiger Informationsfluss über Erfolge<br />
• Inganghalten des Prozesses<br />
Die Unfallhäufigkeit ist nach E<strong>in</strong>führung von TOPAS gesunken. Die offene und nicht verdeckte Beo-<br />
bachtung von Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen führte zu e<strong>in</strong>em „beobachten“ des eigenen Verhaltens – e<strong>in</strong><br />
Effekt, <strong>der</strong> möglicherweise <strong>der</strong> eigentliche Grund für die erfolgreiche Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Unfallhäufig-<br />
keit gewesen ist.<br />
41
4 Maßnahmen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />
Als e<strong>in</strong> hauptamtlicher Hüter <strong>der</strong> Unfallverhütung und des <strong>Arbeitsschutz</strong>es ist die Berufsgenossen-<br />
schaft seit langer Zeit <strong>in</strong>tensiv dabei, Maßnahmen zu empfehlen und teilweise auch vorab <strong>in</strong> eigenen<br />
Arbeiten zu entwickeln. Seit langem gibt es e<strong>in</strong>e enge Zusammenarbeit zwischen den Metall-<br />
Berufsgenossenschaften, die ab dem 1. Januar 2011 <strong>in</strong> <strong>der</strong> „Berufsgenossenschaft Holz und Metall“<br />
zusammengeschlossen s<strong>in</strong>d, und den Gießereivere<strong>in</strong>igungen und dem Branchen<strong>in</strong>stitut <strong>IfG</strong>.<br />
Über viele Jahre ist die Unfallverhütungsvorschrift VBG 32 „<strong>Gießereien</strong>“ geme<strong>in</strong>sam weiterentwickelt<br />
worden – aufbauend auf den vielen Erfahrungen, die <strong>in</strong> den <strong>Gießereien</strong> gemacht worden s<strong>in</strong>d. Die <strong>in</strong>-<br />
zwischen formal außer Kraft gesetzte UVV für <strong>Gießereien</strong> mit ihren Durchführungsanweisungen kann<br />
auch nach Auffassung <strong>der</strong> BG überall dort, wo we<strong>der</strong> die Masch<strong>in</strong>enverordnung noch die Betriebssi-<br />
cherheitsverordnung und das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz greifen, weiter als anerkannte Regel <strong>der</strong> Technik<br />
herangezogen werden. Nur teilweise ist die BGR 500 (siehe Abschnitt 2.3) Ersatz für die ehemalige<br />
UVV. Aus diesem Grunde ist die ehemalige Unfallverhütungsvorschrift VBG 32 mit ihrer Durchfüh-<br />
rungsverordnung immer noch empfehlenswert. Sie kann unter www.umwelt-onl<strong>in</strong>e.de aus dem In-<br />
ternet heruntergeladen werden.<br />
Viele Erfahrungen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> aktuell verfügbaren BG-Information<br />
BGI 549 „Gießereiarbeiter“ enthalten, die seitens <strong>der</strong> BG auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt<br />
wird. Sie ist unbed<strong>in</strong>gt empfehlenswert. E<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck soll <strong>der</strong> Auszug aus dem Kapitel 7.1 „Umgang<br />
mit Pfannen“ vermitteln:<br />
Pfannenfutter von Pfannen, die <strong>in</strong> Betrieb genommen werden sollen, dürfen nicht feucht und kalt se<strong>in</strong>,<br />
damit Schmelze nicht durch spontane Wasserdampfbildung aus <strong>der</strong> Pfanne geworfen wird. Die feuer-<br />
festen Auskleidungen von Gieß-, Transport- und auch Schlackenpfannen müssen vor ihrem E<strong>in</strong>satz<br />
trocken und vorgewärmt se<strong>in</strong>.<br />
Pfannen, die mit Krananlagen beför<strong>der</strong>t werden, können abstürzen, wenn Traversen, Gehänge o<strong>der</strong><br />
Zapfen beschädigt s<strong>in</strong>d und brechen. E<strong>in</strong>e herab fallende gefüllte Pfanne bedeutet unkontrolliert her-<br />
ausgeschleu<strong>der</strong>te Schmelze und damit erhebliche Unfall- und Verbrennungsgefahren (Abbildung<br />
21).<br />
42
Abbildung 21: Abfüllen e<strong>in</strong>er Transportpfanne<br />
Abbildung 22 zeigt e<strong>in</strong>en Formstoffmischer mit gesicherter Zustiegsöffnung und e<strong>in</strong>em entsprechen-<br />
den H<strong>in</strong>weisschild.<br />
Im Zuge e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>nerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme für alle Beschäftigten e<strong>in</strong>er großen Eisen-<br />
gießerei ist e<strong>in</strong> Mitarbeiter des <strong>IfG</strong> mit e<strong>in</strong>em Vertreter <strong>der</strong> Gießerei durch alle Arbeitsbereiche gegan-<br />
gen und hatte weitgehend die komplette Beschil<strong>der</strong>ung mit Sicherheitsh<strong>in</strong>weisen fotografiert. Dabei<br />
handelte es sich um standardisierte Schil<strong>der</strong> o<strong>der</strong> um anlagen- o<strong>der</strong> arbeitsplatzspezifische wie <strong>in</strong><br />
Abbildung 22.<br />
Abbildung 22: Formsandmischer mit gesicherter Zustiegsöffnung<br />
43
Sehr unterhaltsam und motivierend war, dass die projizierten Fotos geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gruppe von<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern angeschaut wurden und e<strong>in</strong>e Art Ratespiel stattfand, wo die jeweili-<br />
gen Schil<strong>der</strong> hängen und welches Verhalten sie empfehlen bzw. vorschreiben.<br />
Erfahrungsgemäß gibt es e<strong>in</strong>ige unfallträchtige Bereiche <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong>, denen e<strong>in</strong>e erhöhte Aufmerk-<br />
samkeit zu widmen ist bzw. für die <strong>Arbeitsschutz</strong>maßnahmen beson<strong>der</strong>s gesucht werden. Hierfür im<br />
Folgenden spezielle H<strong>in</strong>weise.<br />
4.1 Unfallverhütung beim Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Wesentliche Informationen für Sicherheitsfachkräfte <strong>in</strong> den <strong>Gießereien</strong> zur Vermeidung von Unfällen<br />
durch falschen Umgang mit Gefahrstoffen enthalten die Sicherheitsdatenblätter, die von den Lieferan-<br />
ten zur Verfügung gestellt werden. Hieraus abgeleitet s<strong>in</strong>d – vorzugsweise e<strong>in</strong>seitige - „Betriebsan-<br />
weisungen“ für die MitarbeiterInnen zu erstellen.<br />
In Eisen- und Stahlgießereien s<strong>in</strong>d mengenmäßig gesehen und was die Art des Umgangs angeht im<br />
Beson<strong>der</strong>en die chemischen B<strong>in</strong>demittel für die Kern- und Formherstellung von Bedeutung. Diesbezüg-<br />
lich s<strong>in</strong>d die „VDG-Merkblätter“ <strong>der</strong> Reihe R 300f. zu empfehlen, die im Internet auf <strong>der</strong> Homepage<br />
des VDG unter www.vdg.de verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />
In den Merkblättern wird auch Unterstützung bei <strong>der</strong> Erstellung von Betriebsanweisungen gegeben,<br />
<strong>in</strong>dem e<strong>in</strong> Leerformular zur Verfügung gestellt wird, das lediglich mit betriebsspezifischen Angaben,<br />
wie den Namen und Rufnummern von Ersthelfern etc. auszufüllen ist.<br />
Verstärkte Aufmerksamkeit ist <strong>der</strong> sicheren Lagerung und Verarbeitung von brennbaren Schlichten zu<br />
widmen. So können sowohl bei <strong>der</strong> Lagerung als auch im Umgang mit <strong>der</strong>artigen Stoffen <strong>in</strong> Schlich-<br />
testationen explosionsfähige Atmosphären und explosionsgefährdete Bereiche entstehen. Die<br />
Abbildung 23 und Abbildung 24 zeigen markante H<strong>in</strong>weise für die Vermeidung von Unfällen.<br />
44
Abbildung 23: Schlichtestation mit KTC-Behälter<br />
45
Abbildung 24: Musterlösung für e<strong>in</strong>en Raum zur Lagerung von brennbaren Schlichten<br />
4.2 Sicherer Umgang mit flüssigem Eisen<br />
Beim Umgang mit Eisen- o<strong>der</strong> Stahlschmelze müssen die Pfannen sicher se<strong>in</strong> und es muss die richtige<br />
Kleidung getragen werden – neben an<strong>der</strong>en Schutzmaßnahmen.<br />
46
Abbildung 25: Pfannen zum Transport und Gießen feuerflüssiger Massen<br />
Die Bemessung nach <strong>der</strong> bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftretenden Beanspruchung ist <strong>in</strong><br />
sofern nicht problemfrei, als die Pfanne im Anlieferungszustand nicht ohne weiteres für den Transport<br />
und das Gießen feuerflüssiger Massen verwendet werden kann. Erst nach <strong>der</strong> Zustellung mit Feuer-<br />
festmaterialien, mit denen die tragenden Stahlteile wirksam gegen den Temperature<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong><br />
Schmelze geschützt werden, ist e<strong>in</strong>e bestimmungsgemäße Verwendung <strong>der</strong> Pfanne möglich. Daher<br />
muss auch die feuerfeste Zustellung berücksichtigt werden, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong>en Wärmeleitfähigkeit<br />
und die sich daraus ergebene Temperatur <strong>der</strong> luftberührten äußeren Flächen des Gefäßes.<br />
Da die feuerfesten Baustoffe <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel vom Betreiber o<strong>der</strong> vom Lieferanten e<strong>in</strong>gebracht werden, ist<br />
zur richtigen Wahl <strong>der</strong> Werkstoffe e<strong>in</strong>e Abstimmung zwischen Betreiber, Feuerfestlieferant und Pfan-<br />
nenhersteller erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Von erheblicher Sicherheitsrelevanz s<strong>in</strong>d die Festigkeit des Pfannengehänges, bestehend aus Traver-<br />
se, Tragarmen und Anschlagbügel, die Verzapfung des Gehänges mit dem Pfannenkessel, die Festig-<br />
keit <strong>der</strong> Kesselbandage und des Kesselbodens sowie die Festigkeit und Kippsicherheit des Getriebes.<br />
Pfannen gehören zu prüfpflichtigen Ausrüstungen<br />
Bereits die Inbetriebnahme und Wie<strong>der</strong><strong>in</strong>betriebnahme erfor<strong>der</strong>t die Prüfung <strong>der</strong> vorgenannten Teile<br />
durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen. Alle 2 Jahre s<strong>in</strong>d Hauptprüfungen erfor<strong>der</strong>lich, bei Pfannen die älter als 3<br />
Jahre s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Hauptprüfung ist bei Pfannen mit <strong>der</strong> Freilegung sämtlicher beanspruchter Teile mit<br />
Überprüfung auf Rissfreiheit mit e<strong>in</strong>em zerstörungsfreien Prüfverfahren und Kontrolle <strong>der</strong> Verschleiß-<br />
teile, e<strong>in</strong>schließlich des Getriebes verbunden.<br />
In den Jahren zwischen den Hauptprüfungen ist e<strong>in</strong>e Zwischenprüfung erfor<strong>der</strong>lich, wobei alle bean-<br />
spruchten Teile, die nach Entfernung des Wärmeschutzschildes sichtbar s<strong>in</strong>d, ebenfalls mit e<strong>in</strong>em<br />
zerstörungsfreien Prüfverfahren auf Verschleiß und Rissfreiheit durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen zu prüfen<br />
s<strong>in</strong>d. Schließlich kann es vorkommen, dass e<strong>in</strong>e außerordentliche Prüfung nach Schadensfällen, In-<br />
47
standsetzungsarbeiten o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vorkommnissen durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen erfolgen muss.<br />
Als vertiefende Handlungsanleitung sei empfohlen das Merkblatt "Prüfung von Pfannen" <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>i-<br />
gung <strong>der</strong> Metallberufsgenossenschaften.<br />
Dem Betreiber obliegt weiterh<strong>in</strong> die Pflicht zur angemessenen Behandlung <strong>der</strong> Pfannen. Dazu gehören<br />
u. a.<br />
• die Verwendung e<strong>in</strong>es zur Tragöse passenden Tragmittelhakens<br />
• <strong>der</strong> Hitzeschutz <strong>der</strong> tragenden Teile<br />
• das rechtzeitige Erkennen des Futterverschleißes und somit die Vermeidung von Überhit-<br />
zungszonen im Kesselblech<br />
• das Vermeiden von Überbeanspruchungen des Gehänges beim Transport mit Flurför<strong>der</strong>zeu-<br />
gen und Fahrzeugen, das sehr leicht möglich ist<br />
• Das Vermeiden zu hoher mechanischer und thermischer Beanspruchungen des Getriebes, z.<br />
B. durch unzulässiges Aufrichten des Gehänges mittels Kranhub<br />
• das Unterlassen eigenmächtiger Inhaltsvergrößerungen durch Pfannenran<strong>der</strong>höhung ohne Er-<br />
höhung <strong>der</strong> Festigkeit <strong>der</strong> tragenden Teile und Austausch des Getriebes<br />
• die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Getriebeselbsthemmung bei Handkipppfannen<br />
• das Unterlassen von Schweißarbeiten an Gehängeteilen.<br />
E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Europäische Norm für hitzeexponierte Arbeiter<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit gab es bedauerlicherweise mehrfach Unfälle mit Schmelze, bei denen die falsche<br />
Kleidung getragen wurde. Diesbezüglich gibt es nun für die Gießerei klare Verhältnisse durch e<strong>in</strong>e<br />
Europäische Norm DIN EN 531 „Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeiter“<strong>in</strong> :<br />
Flüssige Eisen-Spritzer: DIN EN 373<br />
Leistungsstufe<br />
(LS)<br />
Flüssig Eisen-Spritzer Index (g)<br />
Menge, die e<strong>in</strong>e Beschädigung <strong>der</strong><br />
PVC-Folie verursacht (Hautsimulat)<br />
m<strong>in</strong>.<br />
Flüssig Eisen-Spritzer Index (g)<br />
Menge, die e<strong>in</strong>e Beschädigung <strong>der</strong><br />
PVC-Folie verursacht (Hautsimulat)<br />
max.<br />
E1 60<br />
E2 121 200<br />
E3 201<br />
PSA, die gegen flüssige Eisen-Spritzer schützen soll, muss m<strong>in</strong>destens E1 erreichen.<br />
PSA, die die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN EN 531 erfüllt, ist dauerhaft entsprechend <strong>der</strong> DIN EN 340 zu<br />
kennzeichnen.<br />
Hitzeschutzkleidung wird gekennzeichnet durch e<strong>in</strong> Etikett, das u. a. e<strong>in</strong> Piktogramm mit den<br />
48
geprüften und zertifizierten Leistungsstufen Pflegekennzeichen zeigt (Abbildung 26).<br />
Das Piktogramm wird ergänzt um die Leistungsstufen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Prüfung erreicht wurden.<br />
Abbildung 26: Piktogramm an Hitzeschutzkleidung mit Erläuterungen<br />
4.3 Der <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss (ASA)-Brief <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
Mit den ASA-Briefen möchte die BGM allen mit Aufgaben des <strong>Arbeitsschutz</strong>es betrauten Personen<br />
konkrete Handlungshilfen zu den jeweiligen <strong>Arbeitsschutz</strong>themen anbieten. Daneben s<strong>in</strong>d L<strong>in</strong>ks, H<strong>in</strong>-<br />
weise, weiterführende Informationen, Präsentationen und Arbeitsmaterial zum jeweiligen Thema auf-<br />
geführt.<br />
Mit Hilfe <strong>der</strong> ASA-Briefe sollen aktuelle, praxisgerecht aufbereitete Themen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es ver-<br />
stärkt <strong>in</strong> den <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschüssen <strong>der</strong> Betriebe behandelt werden.<br />
Durch konkrete Maßnahmenvorschläge für alle Akteure werden e<strong>in</strong>e praxisgerechte Umsetzung <strong>der</strong><br />
Themen <strong>in</strong> den Betrieben und e<strong>in</strong>e verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Betriebsrat,<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, und <strong>der</strong> Sicherheitsbeauftragten geför<strong>der</strong>t.<br />
Der ASA-Brief 2 „Stolpern-Rutschen-Stürzen“ zeigt die knappe, aber sehr <strong>in</strong>formative Form für die<br />
betriebliche Unfallverhütung (Abbildung 27).<br />
Wichtig für die Unfallverhütung <strong>in</strong> Eisen- und Stahlgießereien s<strong>in</strong>d im Beson<strong>der</strong>en:<br />
• 2 "Stolpern-Rutschen-Stürzen"<br />
• 5 "Brandschutz"<br />
• 7 "Lagern und Stapeln"<br />
• 10 "Explosionsschutz"<br />
• 13 "Innerbetriebliche Baustellen"<br />
• 18 "Schweißen"<br />
• 19 "Flucht- und Rettungswege"<br />
• 20 "Krane"<br />
49
• 24 "Unfallanalyse"<br />
Diese ASA-Briefe bilden Anhang 4.<br />
Abbildung 27: ASA-Brief Nr. 2 „Stolpern Rutschen, Stürzen“<br />
50
4.4 Gutes Beispiel – e<strong>in</strong>e Gießerei hat e<strong>in</strong> erfolgreiches System zur Unfallverhütung e<strong>in</strong>ge-<br />
führt<br />
Trotz allgeme<strong>in</strong> schwieriger Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ist es <strong>der</strong> Gießerei Kiel GmbH gelungen,<br />
die Arbeitsunfälle auf nahezu Null zu reduzieren. Für die gute Organisation <strong>der</strong> Arbeitssicherheit hat<br />
das Unternehmen als erste Gießerei <strong>in</strong> Deutschland das Gütesiegel „Sicher mit System“ <strong>der</strong> Berufsge-<br />
nossenschaft Metall Nord Süd (BGM) erhalten.<br />
Die vorbildliche Organisation im <strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>der</strong> Gießerei wird dort <strong>in</strong> hohem Maße vom Engage-<br />
ment <strong>der</strong> betrieblichen Führungskräfte und <strong>der</strong> Mitarbeiter für Sicherheit und Gesundheit getragen.<br />
„Je<strong>der</strong> Mitarbeiter soll täglich gesund und unversehrt zu se<strong>in</strong>er Familie zurückkehren“, gibt Geschäfts-<br />
führer Jens-Uwe Christiansen das Ziel <strong>in</strong> diesem Punkt vor.<br />
Sicherheitskonzept entwickelt<br />
Vor vier Jahren erkannte die ehemalige Gießerei <strong>der</strong> Caterpillar Motoren GmbH & Co. KG, dass sich<br />
zwar die technischen Bed<strong>in</strong>gungen für die Sicherheit auf relativ hohem Niveau bewegten, die Anzahl<br />
<strong>der</strong> verhaltensbed<strong>in</strong>gten Unfälle aus Sicht des Unternehmens aber noch deutlich zu hoch war. Das<br />
daraufh<strong>in</strong> entwickelte Sicherheitskonzept umfasst e<strong>in</strong>e Reihe betrieblicher Maßnahmen, die täglich<br />
gelebt werden:<br />
� Alle Vorgesetzten und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter konnten motiviert werden, das Thema<br />
„Sicheres arbeiten und verhalten“ als das ihrige zu verstehen.<br />
� Je<strong>der</strong> Mitarbeiter erhält täglich zu Beg<strong>in</strong>n se<strong>in</strong>er Arbeit e<strong>in</strong>e kurze Sicherheitsunterweisung, <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> auf Gefahrenschwerpunkte h<strong>in</strong>gewiesen wird. Dabei werden <strong>in</strong>teressante Themen von den<br />
Vorgesetzten im Arbeitsbereich kurz, zu e<strong>in</strong>er während <strong>der</strong> Arbeitszeit passenden Zeit, be-<br />
sprochen. Hat sich beispielsweise e<strong>in</strong>e Situation ergeben, die zwar nicht zu e<strong>in</strong>em Unfall ge-<br />
führt hat, aber zu e<strong>in</strong>em hätte führen können, so wird dies besprochen. Ansonsten stellt die<br />
Sicherheitsfachkraft für jeden Tag kurze Beschreibungen bereit, auf die von den Vorgesetzten<br />
zugegriffen werden kann.<br />
� Es gibt e<strong>in</strong> Programm zur <strong>Verbesserung</strong> von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>-<br />
zelnen Arbeitsbereichen.<br />
� Alle Unfälle werden <strong>in</strong>nerhalb von 24 Stunden systematisch untersucht, um sofort Maßnah-<br />
men zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle zu ergreifen. Hierbei werden alle Unfälle e<strong>in</strong>bezogen<br />
und nicht nur die, die zu e<strong>in</strong>er mehrtägigen Abwesenheit geführt haben und <strong>in</strong> die offizielle<br />
Statistik <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft e<strong>in</strong>gehen. Soweit erfassbar werden auch sogenannte Bei-<br />
nahe-Unfälle für die <strong>Prävention</strong> herangezogen.<br />
51
� Das Tragen von Helm, Schutzbrille und Handschuhen während <strong>der</strong> Arbeit ist heute obligato-<br />
risch. Für Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter o<strong>der</strong> Besucher, die <strong>in</strong> die Gießerei gehen wollen<br />
und ke<strong>in</strong>e Schutzbrille dabei haben, liegen diese am E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die Gießerei leihweise aus.<br />
Damit sich die Mitarbeiter auch selbst e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck von <strong>der</strong> Bedeutung des Arbeits- und Gesund-<br />
heitsschutzes verschaffen können, gibt es <strong>in</strong> allen Bereichen <strong>der</strong> Gießerei Informationstafeln, auf de-<br />
nen neben wichtigen <strong>Arbeitsschutz</strong>-Mitteilungen auch dargestellt wird, wie viele Tage es <strong>in</strong> diesem<br />
Bereich ke<strong>in</strong>en Unfall mit Ausfalltagen gegeben hat.<br />
Im Zusammenspiel aller Maßnahmen hat sich das Risikobewusstse<strong>in</strong> <strong>der</strong> Belegschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gießerei<br />
deutlich erhöht. Vor allem ist es gelungen, die für die Arbeitssicherheit nötige Sensibilität auf allen<br />
Ebenen zu schaffen. Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit s<strong>in</strong>d zum Dauerthema geworden.<br />
Belohnt wurden diese Anstrengungen <strong>in</strong>zwischen mit e<strong>in</strong>em Jahr ohne Unfall mit Ausfalltagen. Das<br />
dadurch e<strong>in</strong>gesparte Geld wird nicht nur wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den <strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>in</strong>vestiert, auch die Belegschaft<br />
erhält e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Dankeschön für ihre aktive Unterstützung <strong>der</strong> Arbeitssicherheit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gießerei Kiel.<br />
52
5 Quellen<br />
Abschnitt 2:<br />
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es zur <strong>Verbesserung</strong> <strong>der</strong> Sicherheit<br />
und des Gesundheitsschutzes <strong>der</strong> Beschäftigten bei <strong>der</strong> Arbeit - <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz.<br />
Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit.<br />
BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln.<br />
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen – Gefahrstoffverordnung.<br />
VDG-Merkblätter <strong>der</strong> Reihe R300ff.<br />
Richtl<strong>in</strong>ie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung<br />
<strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten für Masch<strong>in</strong>en – Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie.<br />
Abschnitt 3:<br />
Eisen- und Stahlgießereien, Gefährdungsbeurteilung. Vere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Metall-Berufsgenossenschaften,<br />
Bochum 2006.<br />
Programm BUS 3000. Software für die betriebliche Unfallstatistik. www.bg-metall.de<br />
http://www.bwr-<br />
media.de/themen/arbeitssicherheit/arbeitsstaettenverordnung/05231_arbeitssicherheit--(be<strong>in</strong>ahe)-<br />
unfaelle-als-grosse-chance-fuer-mehr-arbeitssicherheit.php<br />
Chr. Barth, W. Hamacher, R. Stoll: Präventive <strong>Arbeitsschutz</strong>strukturen für Kle<strong>in</strong>- und Mittelbetriebe am<br />
Beispiel Lärmm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und Ergonomie, Dortmund/Berl<strong>in</strong>, 2001.<br />
Abschnitt 4:<br />
Information BGI 549 „Gießereiarbeiter“. Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Metall-Berufsgenossenschaften<br />
1999.<br />
Unfallverhütungsvorschrift VBG 32 „Gießerei“ mit ihrer Durchführungsverordnung.<br />
www.arbeitssicherheit.de. Hauptverband <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften. Sankt August<strong>in</strong>.<br />
Prüfung von Pfannen. www.heymanns.com<br />
ASA-Briefe. Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd. www.bg-metall.de<br />
J. U. Christiansen. Vortrag im <strong>IfG</strong> im November 2010; www.vmbg.de<br />
53
6 Anhänge<br />
Anhang 1<br />
Betriebliche Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> BGR 500, Kapitel 2.21 „Betreiben von <strong>Gießereien</strong>“<br />
3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit<br />
3.1 Beschäftigungsbeschränkung<br />
3.1.1 Jugendliche dürfen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> nicht beschäftigt werden.<br />
3.1.2 Abschnitt<br />
3.2.1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahre, soweit<br />
1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erfor<strong>der</strong>lich ist<br />
und<br />
2. ihr Schutz durch e<strong>in</strong>en Aufsichtführenden gewährleistet ist.<br />
Siehe auch Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />
Aufsichtführen<strong>der</strong> ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu<br />
überwachen und für die arbeitssichere Ausführung zu sorgen<br />
hat. Er muss hierfür ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen<br />
besitzen sowie weisungsbefugt se<strong>in</strong>.<br />
3.2 Begichtungsöffnungen von Kupolöfen<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Begichtungsöffnungen von Kupolöfen gegen H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>fallen<br />
von Personen gesichert s<strong>in</strong>d.<br />
3.3 Abstichbereich von Kupolöfen, Vorherde<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> Arbeits- und Verkehrsbereich vor jedem Ofen, vor dem<br />
Abstich und auf beiden Seiten <strong>der</strong> Abstich- und Schlackenr<strong>in</strong>ne frei von H<strong>in</strong><strong>der</strong>nissen und so bemes-<br />
sen ist, dass Gieß- und Transportpfannen ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t bewegt werden können.<br />
3.4 Entleerung von Kupolöfen<br />
3.4.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kupolöfen mit E<strong>in</strong>richtungen versehen s<strong>in</strong>d, die beim<br />
Entleeren Verbrennungsgefahren ausschließen.<br />
3.4.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> Bereich mit Spritzgefahr durch ausfließende<br />
Schlacke o<strong>der</strong> Eisen so gesichert wird, dass Personen gegen Verbrennungsgefahren geschützt s<strong>in</strong>d.<br />
3.4.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für das Lösen festsitzen<strong>der</strong> Ofenböden und<br />
Schmelzreste gefahrlos zu bedienende Vorrichtungen vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
54
3.4.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die E<strong>in</strong>richtungen für das Schließen von kraftbetätig-<br />
ten Bodenklappen so angeordnet s<strong>in</strong>d, dass die Bedienungsperson den Schließvorgang überwachen<br />
kann. Er hat dafür zu sorgen, dass die Steuerung so e<strong>in</strong>gerichtet ist, dass die Bewegung <strong>der</strong> Boden-<br />
klappen beim Loslassen des Steuerorgans zum Stillstand kommt.<br />
3.5 Explosionssicherungen für Leitungssysteme von Kupolöfen<br />
3.5.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>dleitungen von Kupolöfen unmittelbar vor<br />
W<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen gasdichte Absperrschieber, bei Heißw<strong>in</strong>döfen außerdem vor dem Absperrschieber Heiss-<br />
w<strong>in</strong>dausblaseschieber e<strong>in</strong>gebaut s<strong>in</strong>d.<br />
3.5.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass W<strong>in</strong>dleitungen und Leitungen, <strong>in</strong> denen sich explosi-<br />
onsfähige Gichtgase bef<strong>in</strong>den können, mit Explosionssicherungen ausgerüstet s<strong>in</strong>d. Er hat dafür zu<br />
sorgen, dass diese so angeordnet s<strong>in</strong>d, dass bei ihrem Wirksamwerden Personen im Arbeits- und Ver-<br />
kehrsbereich nicht durch Stichflammen o<strong>der</strong> Stoß gefährdet werden.<br />
3.5.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Lufte<strong>in</strong>brüchen <strong>in</strong> Gichtgaslei-<br />
tungen von zwei o<strong>der</strong> mehreren Kupolöfen, welche wechselweise betrieben werden, <strong>in</strong> Gichtgasleitun-<br />
gen unmittelbar h<strong>in</strong>ter den Absaugr<strong>in</strong>gen gasdichte Absperrschieber e<strong>in</strong>gebaut s<strong>in</strong>d.<br />
3.5.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Apparate und Leitungen zur Gichtgasre<strong>in</strong>igung und<br />
gasführende Leitungen <strong>der</strong> W<strong>in</strong>dvorwärmung und von Trockenentstaubungsanlagen so gebaut s<strong>in</strong>d,<br />
dass sie entlüftet und gere<strong>in</strong>igt werden können.<br />
3.6 Induktionsöfen<br />
3.6.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vor und unter Induktionsöfen e<strong>in</strong>e Grube vorhanden<br />
ist, die den Ofen<strong>in</strong>halt bei Durchbruch des Ofengefäßes o<strong>der</strong> Notabstich aufnehmen kann.<br />
3.6.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die beim Kippen (Schwenken) von Öfen entstehen-<br />
den Absturzstellen gesichert s<strong>in</strong>d.<br />
3.7 Lichtbogenöfen<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für das Arbeiten an Elektroden von Lichtbogenöfen e<strong>in</strong><br />
sicherer Stand vorhanden ist, von dem aus die Arbeiten ausgeführt werden können, ohne dass das<br />
Ofengewölbe betreten werden muss.<br />
3.8 Arbeitsbühnen<br />
3.8.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Abstichbühnen m<strong>in</strong>destens zwei Fluchtwege an ent-<br />
gegengesetzten Seiten aufweisen.<br />
3.8.2 An Abstichbühnen von Induktionsöfen können Gelän<strong>der</strong> und Fußleisten soweit fehlen, wie es <strong>der</strong><br />
Arbeitsablauf unbed<strong>in</strong>gt erfor<strong>der</strong>t.<br />
55
3.9 Schmelzbetrieb<br />
3.9.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> Arbeits- und Verkehrsbereich vor den Öfen stets<br />
freigehalten wird.<br />
3.9.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Stellen, auf die Eisen, Metall o<strong>der</strong> Schlacke <strong>in</strong> flüssi-<br />
gem Zustand betriebsmäßig gelangen können, trocken gehalten werden.<br />
3.9.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krammstöcke und Gießlöffel nur trocken und vor-<br />
gewärmt mit feuerflüssigen Massen <strong>in</strong> Berührung gebracht werden.<br />
3.9.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass E<strong>in</strong>satzmaterial, Zuschläge und Zusätze nur <strong>in</strong> tro-<br />
ckenem Zustand <strong>in</strong> feuerflüssige Massen e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />
3.9.5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Resteisen und -metall dürfen nur an beson<strong>der</strong>s dafür<br />
vorgesehenen Stellen ausgegossen werden.<br />
3.10 Schmelzöfen<br />
3.10.1 Beim Entleeren des Kupolofens ist <strong>der</strong> Aufenthalt <strong>in</strong> Bereichen mit Spritzgefahr durch feuer-<br />
flüssige Massen verboten.<br />
3.10.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kupolöfen nur auf Anordnung und <strong>in</strong> Anwesenheit<br />
e<strong>in</strong>er Aufsichtsperson entleert werden. Diese hat sich vor dem Entleeren davon zu überzeugen, dass<br />
sich niemand im Gefahrbereich des Ofens aufhält.<br />
3.10.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für das Lösen festsitzen<strong>der</strong> Ofenböden und<br />
Schmelzreste die dafür vorgesehenen Vorrichtungen benutzt werden.<br />
3.10.4 Der Unternehmer hat bei Arbeiten im Innern von Kupolöfen für e<strong>in</strong>e ausreichende Belüftung zu<br />
sorgen. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass<br />
– Arbeiten <strong>in</strong> nichtbetriebenen Kupolöfen mit geme<strong>in</strong>samen W<strong>in</strong>d- und Gichtgasleitungen nur durchge-<br />
führt werden, wenn durch Messungen nachgewiesen ist, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Atemluft unterhalb <strong>der</strong> gesundheitsgefährlichen Grenze liegt und<br />
– für das Abdecken <strong>der</strong> Schachtöffnungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände geeignete<br />
luftdurchlässige Abdeckungen zur Verfügung gestellt werden.<br />
3.10.5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass während <strong>der</strong> gesamten Arbeitszeit im Kupolofen<br />
die zugehörigen Absperrschieber geschlossen gehalten werden. Er hat dafür zu sorgen, dass die<br />
Schachtöffnungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände mit e<strong>in</strong>er luftdurchlässigen Abde-<br />
ckung versehen s<strong>in</strong>d.<br />
3.11 Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen<br />
3.11.1 Die Versicherten haben sich davon zu überzeugen, dass Gieß-, Transport- und Schlackenpfan-<br />
nen bei ihrem E<strong>in</strong>satz trocken s<strong>in</strong>d.<br />
56
3.11.2 Die Versicherten haben die Sperrvorrichtungen vor dem Füllen <strong>der</strong> Gieß- und Transportpfannen<br />
so zu betätigen, das e<strong>in</strong> unbeabsichtigtes Kippen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t wird. Die Sperrvorrichtungen dürfen erst<br />
unmittelbar vor dem Kippen freigegeben werden.<br />
3.11.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass selbsthemmende Getriebe von Gieß- und Trans-<br />
portpfannen nur mit Stoffen geschmiert werden, die die Selbsthemmung nicht aufheben.<br />
3.11.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Pfannengehänge, Tragscheren, Tragzapfen, Trag-<br />
r<strong>in</strong>ge und Kippantriebe von Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen auf Rissbildung und an<strong>der</strong>e Schä-<br />
den beobachtet und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen geprüft werden. Die Er-<br />
gebnisse <strong>der</strong> Prüfungen und die Maßnahmen zur Behebung von Mängeln s<strong>in</strong>d zu dokumentieren.<br />
3.12 Beför<strong>der</strong>n feuerflüssiger Massen<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Gieß- und Transportpfannen für den Transport mit feuer-<br />
flüssigen Massen nur so weit gefüllt werden, dass e<strong>in</strong> Überschwappen vermieden wird. War e<strong>in</strong><br />
Überfüllen nicht zu vermeiden, so ist <strong>der</strong> Transport beson<strong>der</strong>s zu sichern.<br />
3.13 Anlagen zur Lagerung und pneumatischen För<strong>der</strong>ung von Kohlenstaub<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge vor dem pneumatischen Entleeren von Koh-<br />
lenstaub geerdet werden.<br />
3.14 Verarbeiten von Formlacken<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass während des Abbrennens von Formen und Kernen im Um-<br />
kreis von 3 m um Formen und Kerne ke<strong>in</strong>e Arbeitsgefäße mit Formlacken vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
57
Anhang 2<br />
Formulare zur Durchführung e<strong>in</strong>er Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung <strong>in</strong> Gieße-<br />
reien<br />
58
Gefährdungsbeurteilung (nach <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz)<br />
- Vorhandene Dokumente<br />
Dokument u. a. Standort<br />
Datum:<br />
Zeichen:<br />
Bemerkungen<br />
59
Gefährdungsbeurteilung (nach <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz)<br />
- Vorhandene Dokumente<br />
Dokument u. a. Standort<br />
1. BlmSchG, Genehmigung<br />
1.1 Arbeitsplatzrichtwerte für<br />
staubförmige Stoffe<br />
1.2 Lärmschutz-Vorgaben<br />
1.3 Brandschutz<br />
1.4 Baugenehmigung<br />
2. Fluchtwege-Plan<br />
3. Plan für Lagerung feuergef.<br />
Stoffe<br />
4. Organisationsplane<br />
4.1 Stellenbeschreibung<br />
4.2 Pflichten-Übertragung<br />
5. Inspektions-Plan für Kräne<br />
6. Inspektions-Plan für Druckbe-<br />
hälter<br />
7. Protokolle über Betriebsbege-<br />
hungen <strong>der</strong> Arbeitssicherheit<br />
8. Protokolle über Leiterkontrol-<br />
len<br />
9. Protokolle über Elektrogeräte<br />
10. Protokolle über Prüfung von<br />
Röntgenanlagen<br />
11. Sicherheits-Schulungen, Plan<br />
11.1 Sicherheits-Schulungen,<br />
Nachweis<br />
12. Unfallanzeigen, Ablage<br />
Datum: .........................<br />
Zeichen: ............................<br />
Bemerkungen<br />
60
Dokument u. a. Standort Bemerkungen<br />
12.1 Unfallanzeigen, Auswertung<br />
13. Ablage von Sicherheitsdaten-<br />
blättern<br />
14. Gefahrstoffkataster<br />
15. Arbeitsbereichsanalysen<br />
(TRGS 402)<br />
16. Lärmkataster<br />
17. Unterweisungen nach UVV 1<br />
18. Unterweisungen nach<br />
GefStoffV<br />
19. Betriebsanweisungen nach<br />
GefStoffV<br />
20. Arbeitsanweisungen für<br />
Arbeitsplätze<br />
20.1 mit mech. Gefährdungen<br />
20.2 mit elektrischen Gefährdungen<br />
21. Sitzungen des Sicherheitsaus-<br />
schusses<br />
22. Sitzungen des Arbeit-<br />
schutzausschusses<br />
23. <strong>Arbeitsschutz</strong>artikel<br />
23.1 Hautschutzplan<br />
23.2 Gehörschutz<br />
23.3 Augenschutz<br />
23.4 Allgem. Körperschutz<br />
24. Allgeme<strong>in</strong>er Pflegezustand<br />
24.1 Böden<br />
24.2 Treppen<br />
24.3 Beleuchtung<br />
24.4 Masch<strong>in</strong>en<br />
24.5 Außenbereich<br />
25. Sicherheits-Beschil<strong>der</strong>ung<br />
61
Anhang 3<br />
Unfalltypen beim <strong>in</strong>nerbetrieblichen Transport und Verkehr<br />
65
Anhang 4<br />
Wichtige ASA-Briefe für <strong>Gießereien</strong><br />
72