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Studie Verbesserung der Arbeitsschutz-Prävention in Gießereien - IfG

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Institut für Gießereitechnik gGmbH<br />

<strong>Studie</strong><br />

<strong>Verbesserung</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong>-<strong>Prävention</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />

Durchführende Stelle: Institut für Gießereitechnik gGmbH (<strong>IfG</strong>)<br />

Sohnstraße 70<br />

40237 Düsseldorf<br />

Ansprechpartner im <strong>IfG</strong> Dr.-Ing. Horst Wolff<br />

E-Mail: wolff@ifg-net.de<br />

Ruf: 0211-6871-337<br />

Unser Dank gilt <strong>der</strong> Eugen-Bühler-Stiftung für die f<strong>in</strong>anzielle<br />

Unterstützung bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> <strong>Studie</strong>.


Vorwort und Dank<br />

Die vorliegende Schrift wird dazu beitragen, die Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> noch weiter zu verbes-<br />

sern. E<strong>in</strong>e Aufgabe, die aus menschlichen und ethischen Gründen von herausragen<strong>der</strong> Wichtigkeit für<br />

alle Beschäftigten auf allen Ebenen e<strong>in</strong>es Unternehmens ist.<br />

Wir danken <strong>der</strong> Eugen-Bühler-Stiftung auch im Namen <strong>der</strong> <strong>Gießereien</strong> und ihrer Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und<br />

Mitarbeiter für die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> <strong>Studie</strong> und <strong>der</strong> Erstellung dieser<br />

Schrift.<br />

Institut für Gießereitechnik gGmbH,<br />

Düsseldorf, im Dezember 2010<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

1 E<strong>in</strong>leitung ..................................................................................................................................... 5<br />

2 Gesetzgebung und Informationen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ........................................... 6<br />

2.1 Das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz...................................................................................................... 6<br />

2.2 Das Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk - BGVR.................................. 7<br />

2.3 Die BGR 500 mit e<strong>in</strong>em Kapitel für <strong>Gießereien</strong>..................................................................... 8<br />

2.4 Die Gefahrstoffverordnung...................................................................................................8<br />

2.5. Die CE-Kennzeichnung......................................................................................................... 9<br />

3 Handlungsempfehlungen und Hilfsmittel zur Unfallverhütung .................................................... 11<br />

3.1 Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zur Beurteilung von Unfallrisiken und<br />

<strong>Arbeitsschutz</strong>.................................................................................................................................. 11<br />

3.1.1 Beurteilung <strong>der</strong> Gefährdungen und Belastungen unter E<strong>in</strong>beziehung von vorhandenen<br />

Dokumenten............................................................................................................................... 11<br />

3.1.2 Grundlegende Analyse <strong>der</strong> Gefährdungen und Belastungen <strong>in</strong> Eisen- und<br />

Stahlgießereien .......................................................................................................................... 15<br />

3.2 Unfallverhütung durch <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme für kle<strong>in</strong>e und mittelständische<br />

<strong>Gießereien</strong> ...................................................................................................................................... 19<br />

3.3 <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss und Unfallanalysen...................................................................... 25<br />

3.4 Analyse von Unfallursachen und Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong>......................................... 27<br />

3.5 Software für die betriebliche Unfallstatistik ....................................................................... 32<br />

3.6 E<strong>in</strong>beziehung von Be<strong>in</strong>ahe-Unfällen <strong>in</strong> die Unfallprävention ............................................... 33<br />

3.7 Unfallanalyse bei <strong>in</strong>nerbetrieblichen Transport und Verkehr .............................................. 36<br />

3.8 TOPAS – e<strong>in</strong> erprobtes System zur Unfallverhütung <strong>in</strong> Metallhütten.................................. 38<br />

4 Maßnahmen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> .......................................................................... 42<br />

4.1 Unfallverhütung beim Umgang mit Gefahrstoffen .............................................................. 44<br />

4.2 Sicherer Umgang mit flüssigem Eisen................................................................................ 46<br />

4.3 Der <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss (ASA)-Brief <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft .................................. 49<br />

4.4 Gutes Beispiel – e<strong>in</strong>e Gießerei hat e<strong>in</strong> erfolgreiches System zur Unfallverhütung e<strong>in</strong>geführt .<br />

.......................................................................................................................................... 51<br />

5 Quellen....................................................................................................................................... 53<br />

6 Anhänge ..................................................................................................................................... 54<br />

3


Verzeichnis <strong>der</strong> Abbildungen<br />

Abbildung 1: Das CE-Logo..................................................................................................................... 9<br />

Abbildung 2: Auflistung vorhandener nützlicher Unterlagen................................................................ 13<br />

Abbildung 3: Nutzen <strong>der</strong> Dokumente zur Bewertung verschiedener Gefährdungs- und<br />

Belastungsfaktoren ............................................................................................................................. 14<br />

Abbildung 4: Anleitung für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong>................ 15<br />

Abbildung 5: Risikostufen bei <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ........................................... 15<br />

Abbildung 6: Gefährdungsbeurteilung für das Abgießen von Formen <strong>in</strong> Eisen- und Stahlgießereien ... 16<br />

Abbildung 7: Arbeitsblatt für e<strong>in</strong>e Gefährdungsanalyse – Beispiel: Sandaufbereitung und Aerosole ... 17<br />

Abbildung 8: Arbeitsblatt für e<strong>in</strong>e Gefährdungsanalyse – Beispiel: Sandaufbereitung und<br />

Masch<strong>in</strong>enteile.................................................................................................................................... 18<br />

Abbildung 9: Instrumente von Managementsystemen ........................................................................ 22<br />

Abbildung 10: Vorgehensweise zur Integration des <strong>Arbeitsschutz</strong>es <strong>in</strong> die Organisation und zur<br />

Entwicklung und E<strong>in</strong>führung von Managementsystemen..................................................................... 23<br />

Abbildung 11: Integriertes betriebliches <strong>Arbeitsschutz</strong>system............................................................ 24<br />

Abbildung 12: Formular zur Datenerfassung zur Unfallstatistik........................................................... 29<br />

Abbildung 13: Vergleich <strong>der</strong> Unfallhäufigkeit nach Betriebsabteilungen ............................................. 30<br />

Abbildung 14: Formular zur Datenerfassung zur Unfallstatistik........................................................... 31<br />

Abbildung 15: Programm BUS 3000 - Neue Software für die betriebliche Unfallstatistik.................... 32<br />

Abbildung 16: Erfassungsbogen für Unfälle und Be<strong>in</strong>ahe-Unfälle ........................................................ 35<br />

Abbildung 17: Gefährdungen und Belastungen aus dem Zusammenhang von Transportweg,<br />

Transportgut und Transportmittel ....................................................................................................... 37<br />

Abbildung 18: Unfalltyp 1.................................................................................................................... 38<br />

Abbildung 19: Berg- und Talfahrt <strong>der</strong> Sicherheitsaktivitäten ............................................................... 39<br />

Abbildung 20: Die Eisberg-Theorie ...................................................................................................... 40<br />

Abbildung 21: Abfüllen e<strong>in</strong>er Transportpfanne .................................................................................... 43<br />

Abbildung 22: Formsandmischer mit gesicherter Zustiegsöffnung..................................................... 43<br />

Abbildung 23: Schlichtestation mit KTC-Behälter................................................................................ 45<br />

Abbildung 24: Musterlösung für e<strong>in</strong>en Raum zur Lagerung von brennbaren Schlichten ...................... 46<br />

Abbildung 25: Pfannen zum Transport und Gießen feuerflüssiger Massen .......................................... 47<br />

Abbildung 26: Piktogramm an Hitzeschutzkleidung mit Erläuterungen ............................................... 49<br />

Abbildung 27: ASA-Brief Nr. 2 „Stolpern Rutschen, Stürzen“ .............................................................. 50<br />

4


1 E<strong>in</strong>leitung<br />

In <strong>Gießereien</strong> kann es zu Unfällen kommen und kommt es zu Unfällen. So schlicht diese Feststellung<br />

ersche<strong>in</strong>en mag, so deutlich macht sie, dass die Unfallverhütung verstärkt werden muss. Es gibt sta-<br />

tistische Angaben von Berufsgenossenschaften o<strong>der</strong> Krankenkassen, die im Vergleich zu Beschäftig-<br />

ten <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Branchen e<strong>in</strong>e vergleichsweise hohe Unfallhäufigkeit <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ausweisen. Diese<br />

Zahlen s<strong>in</strong>d wichtig, beispielsweise für die Versicherungen o<strong>der</strong> die Krankenkassen bei <strong>der</strong> Festlegung<br />

<strong>der</strong> Höhe ihrer Beitragssätze. Man braucht diese Zahlen nicht, um e<strong>in</strong>e Notwendigkeit darzustellen,<br />

dass e<strong>in</strong>e effektive Unfallverhütung und e<strong>in</strong> effektiver <strong>Arbeitsschutz</strong> wichtig s<strong>in</strong>d. Sie s<strong>in</strong>d wichtig, weil<br />

leichte und <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße natürlich schwere Unfälle mit Schmerz und Leid verbunden s<strong>in</strong>d.<br />

Dass Unfälle und Ausfalltage auch e<strong>in</strong>e betriebswirtschaftliche Komponente haben, sei lediglich er-<br />

wähnt.<br />

Werden an dieser Stelle Unfallstatistiken für die Branche <strong>in</strong> den H<strong>in</strong>tergrund gerückt, so soll dies nicht<br />

bedeuten, dass e<strong>in</strong>e systematische Verfolgung und e<strong>in</strong>e Unfallstatistik ke<strong>in</strong>e hohe Bedeutung hätten.<br />

Sie haben ihre Bedeutung allerd<strong>in</strong>gs im Beson<strong>der</strong>en für e<strong>in</strong>zelne <strong>Gießereien</strong>. Sie weisen aus, wie sich<br />

das Unfallgeschehen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gießerei än<strong>der</strong>t, wenn Maßnahmen ergriffen worden s<strong>in</strong>d. Verr<strong>in</strong>gern<br />

sich Unfallzahlen über die Zeit signifikant, so beweist dies zahlenmäßig e<strong>in</strong> erfolgreiches Wirken. E<strong>in</strong><br />

sich selbst beschleunigen<strong>der</strong> Effekt kann e<strong>in</strong>treten:<br />

weniger Unfälle > mehr Motivation für sicheres Verhalten im Betrieb > noch weniger Unfälle<br />

Für diese Art von Nutzung von statistischen Zahlen gibt es Empfehlungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Schrift.<br />

Außerdem gibt es Informationen zur Unfallprävention und zu Hilfsmitteln, die dazu beitragen sollen,<br />

die Unfallzahlen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> zu senken. Es wäre illusorisch anzunehmen, dass es gel<strong>in</strong>gen kann,<br />

dauerhaft Unfälle zu 100% zu vermeiden. Aber je<strong>der</strong> vermiedene Unfall ist e<strong>in</strong> Erfolg. Das Ziel e<strong>in</strong>er<br />

Qualitätssicherung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gießerei, die anspruchsvolle Gussteile fertigt lautet „Null-Fehler“ – also am<br />

besten auch noch „Null-Unfall“.<br />

Die <strong>Studie</strong> und die Erstellung dieser Schrift s<strong>in</strong>d dankenswerter Weise von <strong>der</strong> Eugen-Bühler-Stiftung<br />

unterstützt worden. Hierfür sei ihr im Namen <strong>der</strong> <strong>Gießereien</strong> und ihrer Beschäftigten gedankt.<br />

5


2 Gesetzgebung und Informationen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />

Die Gesetze, Verordnungen und Richtl<strong>in</strong>ien, die die für den <strong>Arbeitsschutz</strong> Verantwortlichen <strong>in</strong> Gieße-<br />

reien zu kennen und zu berücksichtigen haben, s<strong>in</strong>d zahlreich und vielfältig. Sie alle zu kennen, setzt<br />

beson<strong>der</strong>e Sachkenntnis voraus, wie sie Sicherheitsfachkräfte haben sollten. Beson<strong>der</strong>s wichtige Stel-<br />

len mit Vorgaben, die breiter bekannt se<strong>in</strong> sollten, s<strong>in</strong>d im Folgenden genannt.<br />

Es gibt allgeme<strong>in</strong> für Unternehmen relevante Gesetze, wie das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz, und es gibt stark<br />

themenbezogene Verordnungen und Richtl<strong>in</strong>ie, wie beispielsweise für den Umgang mit brennbaren<br />

Stoffen. Außerdem gibt es für <strong>Gießereien</strong> spezifische Vorgaben, wie den Abschnitt für <strong>Gießereien</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 500.<br />

Normähnliche Schriften, wie die Reihe <strong>der</strong> VDG-Merkblätter o<strong>der</strong> Berufsgenossenschaftliche Informa-<br />

tionen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, beschreiben und def<strong>in</strong>ieren den<br />

aktuellen Stand und geben erprobte Empfehlungen zur Vermeidung von Unfällen.<br />

Die folgenden Abschnitte sollen e<strong>in</strong>en Überblick über beson<strong>der</strong>s wichtige Vorgaben, die die Grundlage<br />

des <strong>Arbeitsschutz</strong>es und <strong>der</strong> Unfallverhütung für <strong>Gießereien</strong> darstellen, geben. Sie s<strong>in</strong>d auch an vielen<br />

Stellen Quellen für praxisnahe H<strong>in</strong>weise und Empfehlungen.<br />

2.1 Das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz<br />

Die vollständige Bezeichnung des verkürzt „<strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz“ genannten Gesetzes lautet „Gesetz<br />

über die Durchführung von Maßnahmen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es zur <strong>Verbesserung</strong> <strong>der</strong> Sicherheit und des<br />

Gesundheitsschutzes <strong>der</strong> Beschäftigten bei <strong>der</strong> Arbeit“. Es stellt e<strong>in</strong>e Basis des <strong>Arbeitsschutz</strong>es <strong>in</strong><br />

Deutschland dar. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte verkürzt dargestellt.<br />

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es zu<br />

sichern und zu verbessern.<br />

Wesentliche Neuerung bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des Gesetzes war die Gefährdungs- und Belastungsbeurtei-<br />

lung. Neben klassischen Gefährdungsarten wie „physikalische, chemische und biologische E<strong>in</strong>wirkun-<br />

gen“ wird auch auf Gefährdungen h<strong>in</strong>gewiesen, die sich aus „<strong>der</strong> Gestaltung von Arbeits- und Ferti-<br />

gungsverfahren, Arbeitsabläufen und <strong>der</strong>en Zusammenwirken“ und „unzureichen<strong>der</strong> Qualifikation und<br />

Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten“ ergeben.<br />

Die Wirksamkeit <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

ergebenden <strong>Prävention</strong>smaßnahmen ist zu überprüfen. Aus <strong>der</strong> Fokussierung des <strong>Arbeitsschutz</strong>geset-<br />

zes auf Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen und nicht auf <strong>in</strong>dividuelle Mitarbeiter ergibt sich für die <strong>Prävention</strong>smaß-<br />

nahmen, dass Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen s<strong>in</strong>d und dass <strong>in</strong>dividuelle Schutzmaßnahmen<br />

nachrangig zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen s<strong>in</strong>d. Dokumentation ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Arbeitgeber hat ferner für e<strong>in</strong>e regelmäßige Unterweisung se<strong>in</strong>er Mitarbeiter zu sorgen.<br />

6


Der Arbeitgeber kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter übertragen, bleibt aber <strong>in</strong> je-<br />

dem Fall verpflichtet, die Erfüllung <strong>der</strong> übertragenen Aufgaben zu kontrollieren.<br />

Die Mitarbeiter haben ihrerseits die H<strong>in</strong>weise des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tra-<br />

gen, dass durch ihre Tätigkeit an<strong>der</strong>e Personen nicht gefährdet werden. Sie s<strong>in</strong>d ferner verpflichtet,<br />

festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitge-<br />

ber zu melden.<br />

2.2 Das Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk - BGVR<br />

BGV<br />

Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> „Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong><br />

Arbeit“ ist wie folgt:<br />

A Allgeme<strong>in</strong>e Vorschriften<br />

Betriebliche <strong>Arbeitsschutz</strong>organisation BGV A 1 ff.<br />

B E<strong>in</strong>wirkungen BGV B 1 ff.<br />

C Betriebsart/Tätigkeiten BGV C 1 ff.<br />

D Arbeitsplatz/Arbeitsverfahren BGV D 1 ff.<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Berufsgenossenschaften erlassen nur die für ihren Bereich <strong>in</strong> Betracht kommenden<br />

Vorschriften.<br />

BGR<br />

Es gibt zwei Arten von „Berufsgenossenschaftlichen Regeln“, und zwar BG-Regeln, die e<strong>in</strong>er bestimm-<br />

ten Vorschrift als praktische Umsetzung zugeordnet s<strong>in</strong>d (BG-Regeln Typ 1) sowie BG-Regeln allge-<br />

me<strong>in</strong>er Art (BG-Regel Typ 2), die Schutzziele verschiedener <strong>Arbeitsschutz</strong>vorschriften konkretisieren<br />

und erläutern.<br />

BGI<br />

„Berufsgenossenschaftliche Informationen“ (BG-Informationen) enthalten H<strong>in</strong>weise und Empfehlun-<br />

gen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu e<strong>in</strong>em bestimmten Sachgebiet o<strong>der</strong> Sachver-<br />

halt erleichtern sollen.<br />

BGG<br />

„Berufsgenossenschaftliche Grundsätze“ (BG-Grundsätze) s<strong>in</strong>d Maßstäbe <strong>in</strong> bestimmten Verfahrens-<br />

fragen, z. B. h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Durchführung von Prüfungen.<br />

7


2.3 Die BGR 500 mit e<strong>in</strong>em Kapitel für <strong>Gießereien</strong><br />

Für <strong>Gießereien</strong> ist die folgende BG-Regel BGR 500, Kapitel 2.21, als Nachfolger<strong>in</strong> <strong>der</strong> ehemaligen,<br />

allseits sehr geschätzten Unfallverhütungsrichtl<strong>in</strong>ie VBG 32 von beson<strong>der</strong>er Wichtigkeit.<br />

Im Anhang 1 s<strong>in</strong>d als Auszüge die <strong>in</strong> <strong>der</strong> BGR vorgeschriebenen betrieblichen Maßnahmen zur Unfall-<br />

verhütung und zum <strong>Arbeitsschutz</strong> wi<strong>der</strong> gegeben.<br />

BG-Regeln richten sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei <strong>der</strong> Umset-<br />

zung se<strong>in</strong>er Pflichten aus staatlichen <strong>Arbeitsschutz</strong>vorschriften o<strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />

geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbed<strong>in</strong>gte Gesundheits-<br />

gefahren vermieden werden können.<br />

Der Unternehmer kann bei Beachtung <strong>der</strong> <strong>in</strong> den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur<br />

Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbed<strong>in</strong>gten Gesundheitsgefahren getrof-<br />

fen hat. S<strong>in</strong>d zur Konkretisierung staatlicher <strong>Arbeitsschutz</strong>vorschriften von den dafür e<strong>in</strong>gerichteten<br />

Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, s<strong>in</strong>d diese vorrangig zu beachten.<br />

2.4 Die Gefahrstoffverordnung<br />

Die Gefahrstoffverordnung ist e<strong>in</strong>e Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen<br />

<strong>Arbeitsschutz</strong>. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz enthalten. Seit 2005 ist auch<br />

das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz gesetzliche Grundlage für die Gefahrstoffverordnung.<br />

Bei <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung von E<strong>in</strong>satzstoffen s<strong>in</strong>d Gefährdungen<br />

• durch physikalisch-chemische Eigenschaften (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Brand- und Explosionsgefahren)<br />

• durch toxische Eigenschaften und<br />

• durch beson<strong>der</strong>e Eigenschaften im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten<br />

unabhängig vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu beurteilen.<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> Kennzeichnung des Gefahrstoffes werden die Arbeiten mit Gefahrstoffen <strong>in</strong> vier<br />

Schutzstufen e<strong>in</strong>geteilt (Schutzstufenkonzept):<br />

• Schutzstufe 1: M<strong>in</strong>destmaßnahmen<br />

• Schutzstufe 2: Standardschutzstufe für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />

• Schutzstufe 3: Zusätzliche Anwendung bei Arbeiten mit giftigen und sehr giftigen Stoffen<br />

• Schutzstufe 4: Zusätzliche Anwendung bei Arbeiten mit krebserzeugenden, erbgutverän<strong>der</strong>n-<br />

den und fruchtbarkeitsschädigenden Stoffen<br />

Daraus ergeben sich für den Arbeitgeber/Unternehmer bestimmte Maßnahmenpakete, die sich auch<br />

auf die Überprüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit getroffener technischer Schutzmaßnahmen beziehen:<br />

• Schutzstufe 1: Überprüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit technischer Maßnahmen (m<strong>in</strong>d. alle 3 Jahre)<br />

8


• Schutzstufe 2: Messung o<strong>der</strong> gleichwertiges Beurteilungsverfahren<br />

• Schutzstufe 3: Messung o<strong>der</strong> gleichwertige Nachweismethoden<br />

• Schutzstufe 4: Messungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur frühzeitigen Ermittlung erhöhter Expositionen <strong>in</strong>-<br />

folge e<strong>in</strong>es unvorhergesehenen Ereignisses o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Unfalls<br />

Für <strong>Gießereien</strong> s<strong>in</strong>d für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die VDG-Merkblätter<br />

<strong>der</strong> Reihe R 300ff. von Bedeutung. In ihnen s<strong>in</strong>d wichtige Informationen zu den chemischen Gießerei-<br />

E<strong>in</strong>satzstoffen und zu <strong>der</strong>en Bestimmung beschrieben. U. a. s<strong>in</strong>d Verletzungen durch nicht sachgemä-<br />

ßen Umgang mit flüssigen E<strong>in</strong>satzstoffen möglich.<br />

In VDG-Merkblatt R 311 s<strong>in</strong>d die Stoffe als Leitkomponenten def<strong>in</strong>iert, gegenüber welchen die Exposi-<br />

tion zu bestimmen ist, um diesbezüglich den <strong>Arbeitsschutz</strong> zu bewerten.<br />

2.5 Die CE-Kennzeichnung<br />

Für den Unfallschutz bei Geräten und Anlagen, die <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> verwendet werden, ist die CE-<br />

Kennzeichnung wichtig.<br />

Durch die Anbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung (Abbildung 1) bestätigt <strong>der</strong> Hersteller, dass das Produkt<br />

den produktspezifisch geltenden europäischen Richtl<strong>in</strong>ien entspricht.<br />

Abbildung 1: Das CE-Logo<br />

Das CE-Logo alle<strong>in</strong> lässt ke<strong>in</strong>e Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die<br />

E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem Logo e<strong>in</strong>e vierstellige Kennnummer<br />

(Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>er Benannten Stelle <strong>in</strong> das<br />

Konformitätsbewertungsverfahren h<strong>in</strong>. Die CE-Kennzeichnung ist ke<strong>in</strong> Gütesiegel (Qualitätszeichen).<br />

Mit <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung bestätigt <strong>der</strong> Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffen-<br />

den EU-Richtl<strong>in</strong>ien und die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> dar<strong>in</strong> festgelegten „Grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen“. Ver-<br />

antwortlich für diese Kennzeichnung ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Hersteller des Produkts (für Hersteller außer-<br />

halb <strong>der</strong> EU ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU nie<strong>der</strong>gelassener Bevollmächtigter erfor<strong>der</strong>lich). Soweit <strong>der</strong> Hersteller<br />

außerhalb <strong>der</strong> EU se<strong>in</strong>er Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauf-<br />

tragten <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU, letztlich an den Inverkehrbr<strong>in</strong>ger, über.<br />

Wichtige Merkmale <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung:<br />

• Produkte, auf die aufgrund ihrer Art o<strong>der</strong> Beschaffenheit e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ien Anwendung<br />

f<strong>in</strong>det, müssen mit <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung versehen se<strong>in</strong>, bevor sie erstmalig <strong>in</strong> den Verkehr<br />

gebracht und <strong>in</strong> Betrieb genommen werden.<br />

9


• Hersteller e<strong>in</strong>es technischen Produktes prüfen <strong>in</strong> eigener Verantwortung, welche EU-<br />

Richtl<strong>in</strong>ien sie bei <strong>der</strong> Produktion anwenden müssen.<br />

• Das Produkt darf nur <strong>in</strong> den Verkehr gebracht und <strong>in</strong> Betrieb genommen werden, wenn es den<br />

Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtl<strong>in</strong>ien entspricht und sofern die Konformitäts-<br />

bewertung gemäß allen anwendbaren Richtl<strong>in</strong>ien durchgeführt worden ist.<br />

• Neben <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>en Zeichen o<strong>der</strong> Gütesiegel zulässig, die die<br />

Aussage des „CE“ <strong>in</strong> Frage stellen können.<br />

U. a. für die folgenden für <strong>Gießereien</strong> wichtigen Produktgruppen gibt es europäische Richtl<strong>in</strong>ien als<br />

Grundlage für die CE-Kennzeichnung:<br />

• Elektrische Betriebsmittel,<br />

• E<strong>in</strong>fache Druckbehälter,<br />

• Persönliche Schutzausrüstungen,<br />

• Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung <strong>in</strong> explosionsgefährdeten<br />

Bereichen,<br />

• Druckgeräte,<br />

• Masch<strong>in</strong>en (Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie 98/37/EG),<br />

• Messgeräte.<br />

10


3 Handlungsempfehlungen und Hilfsmittel zur Unfallverhütung<br />

In den folgenden Abschnitten werden Vorschläge und Methoden beschrieben, die <strong>Gießereien</strong>, <strong>in</strong>sbe-<br />

son<strong>der</strong>e auch mittelständische <strong>Gießereien</strong> unterstützen sollen, Unfallverhütung erfolgreich zu prakti-<br />

zieren. Hierzu gehören Methoden, Unfallursachen systematisch zu erfassen und hieraus für die Unfall-<br />

verhütung zu lernen, sowie Managementsysteme für den <strong>Arbeitsschutz</strong> und die Unfallverhütung.<br />

3.1 Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zur Beurteilung von Unfallrisiken und Ar-<br />

beitsschutz<br />

Die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung ist im <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz für Unternehmen vorge-<br />

schrieben (siehe Abschnitt 2.1) .Nicht vorgeschrieben ist die Methode und Vorgehensweise zur Durch-<br />

führung. Im Folgenden s<strong>in</strong>d zwei Methoden beschrieben:<br />

� die erste Methode setzt an die erste Stelle e<strong>in</strong>e Nutzung bereits verfügbarer Beschreibungen<br />

und Unterlagen, die für e<strong>in</strong>e Beurteilung des <strong>Arbeitsschutz</strong>es herangezogen werden können;<br />

� die zweite Methode ist e<strong>in</strong>e systematische Erfassung und Beurteilung, die nicht auf Verfügba-<br />

res aufbaut.<br />

3.1.1 Beurteilung <strong>der</strong> Gefährdungen und Belastungen unter E<strong>in</strong>beziehung von vorhandenen<br />

Dokumenten<br />

Diese Handlungsanleitung stützt sich auf Konzeptionen und Vorarbeiten des Verbands <strong>der</strong> Chemi-<br />

schen Industrie, <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Metallberufsgenossenschaften und <strong>der</strong> Bundesvere<strong>in</strong>i-<br />

gung <strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände. Sie enthält Formblätter als Arbeitsmittel und Beispiele.<br />

Gefährdungen erkennen<br />

1. Vorhandene Dokumente und Unterlagen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant se<strong>in</strong> kön-<br />

nen, werden aufgelistet, ihr Standort wird notiert (Abbildung 2).<br />

11


Gefährdungsbeurteilung (nach <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz)<br />

- Vorhandene Dokumente<br />

Dokument u. a. Standort<br />

Arbeitsanweisungen<br />

Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS<br />

402<br />

Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgungsun-<br />

tersuchung<br />

Arbeitssicherheitsunterweisungen<br />

Baugenehmigung<br />

Begehungsprotokolle <strong>Arbeitsschutz</strong><br />

Beleuchtungskataster<br />

Betriebsanweisungen allgeme<strong>in</strong><br />

Betriebsanweisungen nach § 20<br />

GefStoffV<br />

Betriebsanleitungen<br />

Betriebshandbücher<br />

BlmSchG-Genehmigungen<br />

Druckbehälterprüfbuch/-prüflisten/-<br />

verzeichnisse<br />

Gefahrstoffverzeichnis/-kataster<br />

Laborhandbücher<br />

Lärmkataster<br />

Laserschutzdokumentation<br />

Laufkontrollen nach UMS<br />

Pflichtenübertragung<br />

Prüfpläne (Kräne, Anschlagmittel<br />

etc.)<br />

Qualitätsmanagementprotokolle<br />

Schulungen (<strong>in</strong>tern/extern)<br />

Schulungsbedarfsplanung<br />

Sicherheitsanalysen gem. StörfalIV<br />

Datum: .........................<br />

Zeichen: ............................<br />

Bemerkungen<br />

12


Dokument u. a. Standort Bemerkungen<br />

Sicherheitsdatenblätter<br />

TÜV-Abnahmeprotokolle<br />

Umweltmanagementprotokolle<br />

Unfallanzeigen (meldepfl. u. nicht<br />

meldepfl.<br />

Wartungspläne<br />

Abbildung 2: Auflistung vorhandener nützlicher Unterlagen<br />

2. In e<strong>in</strong>er Bewertungsmatrix (Abbildung 3) werden die Dokumente e<strong>in</strong>getragen, und h<strong>in</strong>sichtlich<br />

ihrer Aussagefähigkeit bezüglich <strong>der</strong> möglichen gießereirelevanten Gefährdungen/Belastungen bewer-<br />

tet.<br />

Nach Bewertung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Dokumente wird <strong>in</strong> Spalte „Gefährdungsbeurteilung erledigt ja/ne<strong>in</strong>)"<br />

notiert, ob bezüglich <strong>der</strong> jeweiligen Gefährdung/Belastung e<strong>in</strong>e ausreichende Gefährdungsbeurteilung<br />

durch die vorhandenen Dokumente vorliegt. Liegt sie nicht vor, s<strong>in</strong>d weitergehende Gefährdungser-<br />

mittlungen notwendig.<br />

3. Anhand <strong>der</strong> vorliegenden Unfallmeldungen und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Gefährdungse<strong>in</strong>schätzung<br />

wird die Reihenfolge <strong>der</strong> zu bearbeitenden Arbeitsbereiche festgelegt.<br />

4. E<strong>in</strong>e notwendige weitergehende Gefährdungsbeurteilung kann mit Hilfe von Checklisten vorge-<br />

nommen werden (siehe Abschnitt 3.1.2). Auswahl und Festlegung von Maßnahmen<br />

5. Erkannte Gefährdungen werden anhand e<strong>in</strong>es weiteren Formblatts (mit Spalte 1 bis 5) h<strong>in</strong>sicht-<br />

lich <strong>der</strong> Notwendigkeit zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen bewertet. S<strong>in</strong>d Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich,<br />

werden diese mit Angaben zur Durchführung (verantwortliche Person/Term<strong>in</strong>) vermerkt. Das ausge-<br />

füllte Formblatt wird an die zugehörige Bewertungsmatrix angehängt.<br />

6. Die Gefährdungsbeurteilung ist nach e<strong>in</strong>em angemessenen Zeitraum (z.B. nach wesentlichen<br />

Än<strong>der</strong>ungen im Betrieb) zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

Die zur Anwendung dieser Vorgehensweise notwendigen leeren Formblätter bilden Anhang 2.<br />

13


Abbildung 3: Nutzen <strong>der</strong> Dokumente zur Bewertung verschiedener Gefährdungs- und Belastungsfaktoren<br />

14


3.1.2 Grundlegende Analyse <strong>der</strong> Gefährdungen und Belastungen <strong>in</strong> Eisen- und Stahlgieße-<br />

reien<br />

Bei <strong>der</strong> Durchführung dieser Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung <strong>in</strong> Arbeitsbereichen <strong>in</strong> Gießerei-<br />

en werden systematisch und umfassend alle potentiellen Gefährdungen ermittelt und Maßnahmen<br />

zum Gesundheits- und <strong>Arbeitsschutz</strong> werden def<strong>in</strong>iert und umgesetzt.<br />

E<strong>in</strong>e empfehlenswerte Anleitung für Eisen- und Stahlgießereien hat die Vere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Metall-<br />

Berufsgenossenschaften erstellt und herausgegeben (Abbildung 4)<br />

Abbildung 4: Anleitung für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />

Hierbei können systematisch die verschiedenen Risikostufen (Abbildung 5) und Arbeitsbereiche <strong>der</strong><br />

Gießerei bearbeitet werden; für den Arbeitsbereich „Abgießen von Hand/Automatisches Vergießen“<br />

zeigt dies Abbildung 6.<br />

Abbildung 5: Risikostufen bei <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />

15


Abbildung 6: Gefährdungsbeurteilung für das Abgießen von Formen <strong>in</strong> Eisen- und Stahlgießereien<br />

Seitens des Instituts für Gießereitechnik gGmbH s<strong>in</strong>d Hilfsmittel zur Anwendung <strong>der</strong> Handlungsanlei-<br />

tung <strong>der</strong> Metall-BGen entwickelt worden.<br />

Abbildung 7 und Abbildung 8 zeigen Beispiele für Arbeitsblätter, mit denen e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurtei-<br />

lung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gießerei und mit E<strong>in</strong>beziehen aller Arbeitsplatzfaktoren und Gefährdungen durchgeführt<br />

werden kann.<br />

16


Gefährdungsbeurteilung - arbeitsbereichsbezogen<br />

Betriebs<strong>in</strong>terne Nr.: BBG-<br />

Unternehmen:<br />

Betriebsart: Gießerei<br />

Arbeitsbereich Sandaufbereitung<br />

Gefährdungs-/<br />

Belastungsschlüssel: 3.3<br />

Gefährdungs-/<br />

Belastungsfaktor: Aerosole<br />

Arbeitsplatz Sandaufbereitung<br />

Teilgefährdung/Teilbelastung: Staub<br />

Handlungsbedarf: Ja. Starke Staubbelastung im gesamten Bereich.<br />

………………………………………………………………………….<br />

Beratung: Ne<strong>in</strong><br />

Rang .<br />

Schutzziel normiert: .<br />

Schutzziel sonstiges: Insbeson<strong>der</strong>e Langzeitschäden verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

Beschreibung des Schutzzieles: Lungenschädigung vermeiden.<br />

………………………………………………………………………….<br />

Maßnahme technisch: .<br />

Maßnahme organisatorisch: .<br />

Maßnahme personenbezogen: Ja<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme: P: PSA (Staubschutzmasken) zur Verfügung stellen. Regelmäßige<br />

Vorsorgeuntersuchungen. Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen.<br />

……………………………………………………………………………<br />

Maßnahme abgearbeitet: .<br />

Zyklus <strong>der</strong> Maßnahme: .<br />

Prüfer für Wirkungskontrolle: .<br />

Term<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirkungskontrolle: .<br />

Wirkungskontrolle abgearbeitet: .<br />

Zyklus <strong>der</strong> Wirkungskontrolle: .<br />

Ist die Maßnahme wirksam?: .<br />

Sonstiges: .<br />

Erfasst durch: <strong>IfG</strong> gGmbH, Düsseldorf: Team Helber/L<strong>in</strong>dhauer<br />

Erfasst am: 12./13.11.2010<br />

Abbildung 7: Arbeitsblatt für e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung – Beispiel: Sandaufbereitung und Aerosole<br />

17


Gefährdungsbeurteilung - arbeitsbereichsbezogen<br />

Betriebs<strong>in</strong>terne Nr.:<br />

Unternehmen:<br />

BBG-<br />

Betriebsart: Gießerei<br />

Arbeitsbereich<br />

Gefährdungs-/<br />

Sandaufbereitung<br />

Belastungsschlüssel:<br />

Gefährdungs-/<br />

1.1<br />

Belastungsfaktor: ungeschützt bewegte Masch<strong>in</strong>enteile<br />

Arbeitsplatz Sandaufbereitung<br />

Teilgefährdung/Teilbelastung: Insbes. E<strong>in</strong>ziehen an den Bandenden<br />

Handlungsbedarf: Ja. Die meisten Bandenden s<strong>in</strong>d ungeschützt.<br />

Beratung: Evtl. wegen Bauausführung<br />

Rang .<br />

Schutzziel normiert: .<br />

Schutzziel sonstiges: Verletzungsgefahr vermeiden<br />

Beschreibung des Schutzzieles: ………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………….<br />

Maßnahme technisch: Ja.<br />

Maßnahme organisatorisch: .<br />

Maßnahme personenbezogen: .<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme: Abdeckungen aus Gitterblech o. ä. anbr<strong>in</strong>gen.<br />

Maßnahme abgearbeitet: Ne<strong>in</strong><br />

Zyklus <strong>der</strong> Maßnahme: .<br />

Prüfer für Wirkungskontrolle: .<br />

Term<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirkungskontrolle: .<br />

Wirkungskontrolle abgearbeitet: .<br />

Zyklus <strong>der</strong> Wirkungskontrolle: .<br />

Ist die Maßnahme wirksam?: .<br />

Sonstiges: .<br />

Erfasst durch: <strong>IfG</strong> gGmbH, Düsseldorf: Team Helber/L<strong>in</strong>dhauer<br />

Erfasst am: 12./13.11.2010<br />

Abbildung 8: Arbeitsblatt für e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung – Beispiel: Sandaufbereitung und Masch<strong>in</strong>enteile<br />

18


3.2 Unfallverhütung durch <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme für kle<strong>in</strong>e und mit-<br />

telständische <strong>Gießereien</strong><br />

<strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme sichern e<strong>in</strong>e dauerhafte Überprüfung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Unfallprä-<br />

vention und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes allgeme<strong>in</strong> <strong>in</strong> Unternehmen.<br />

In diesen Managementsystemen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerbetriebliche Abläufe geregelt, beispielsweise zur Gewähr-<br />

leistung des <strong>Arbeitsschutz</strong>es an e<strong>in</strong>er Putzmasch<strong>in</strong>e, die angeschafft werden soll (siehe<br />

CE-Kennzeichnung <strong>in</strong> Abschnitt 2.5), o<strong>der</strong> zur Umsetzung von Unfallverhütungsmaßnahmen im laufen-<br />

den Betrieb, beispielsweise bzgl. des Tragens von Brillen zum Schutz <strong>der</strong> Augen.<br />

Im Beson<strong>der</strong>en <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en und mittelständischen Unternehmen ist die Integration <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e <strong>in</strong>nerbe-<br />

triebliche Managementsysteme, wie das Qualitätsmanagement- und das Umweltmanagementsystem,<br />

dr<strong>in</strong>gend zu empfehlen, um e<strong>in</strong>e Umsetzung auf <strong>der</strong> Produktionsebene zu erreichen; e<strong>in</strong>em Produkti-<br />

onsmitarbeiter kann nicht zugemutet werden, mehrere Handlungsanleitungen aus den verschiedenen<br />

Managementsystemen „nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong>“ zu beachten.<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>tegrierten betrieblichen <strong>Arbeitsschutz</strong>managements<br />

Wie für die verschiedenen an<strong>der</strong>en Aufgaben und Bereiche des Unternehmens gibt es auch für Si-<br />

cherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz e<strong>in</strong>en spezifischen Managementbedarf. Sicherheit und Ge-<br />

sundheitsschutz muss wie an<strong>der</strong>e Zielfel<strong>der</strong> des Unternehmens gezielt geplant, organisiert und als<br />

Führungsaufgabe umgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Integration von Sicherheits- und Ge-<br />

sundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation und <strong>in</strong> bestehende<br />

Führungskonzepte als auch die Realisierung e<strong>in</strong>es eigenständigen Bedarfs für die Organisation des<br />

<strong>Arbeitsschutz</strong>es. Aus diesen For<strong>der</strong>ungen, aber auch aus e<strong>in</strong>er Vielzahl e<strong>in</strong>zelner Rechtsvorschriften<br />

des <strong>Arbeitsschutz</strong>es e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>es systematischen Vorgehens zur Lärmm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und zur Ver-<br />

r<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> physischen Belastungssituation durch ergonomische Gestaltung begründet sich <strong>der</strong><br />

Bedarf für e<strong>in</strong> systematisches Organisations- und Managementhandeln. Aber auch unternehmens-<br />

spezifische Ziele, die sich aus <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen des § 3 ArbSchG „alle Umstände<br />

zu beachten, die Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit bee<strong>in</strong>flussen" ergeben und die Verknüpfung<br />

mit an<strong>der</strong>en Unternehmenszielen, erfor<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> systematisches Management. Vor diesem H<strong>in</strong>ter-<br />

grund ist die Entwicklung und E<strong>in</strong>führung von spezifischen <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen o<strong>der</strong><br />

die Integration von <strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>in</strong> bestehende an<strong>der</strong>e Managementsysteme durchaus s<strong>in</strong>nvoll und<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis zunehmend vorzuf<strong>in</strong>den.<br />

Unter e<strong>in</strong>em <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystem kann e<strong>in</strong> umfassendes System <strong>der</strong> für Sicherheit und<br />

Gesundheit am Arbeitsplatz erfor<strong>der</strong>lichen Organisationsstrukturen, Verfahren, Prozesse und Mittel<br />

verstanden werden, das alle gesetzlichen For<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>bezieht.<br />

19


Wesentliche Ziele e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems s<strong>in</strong>d:<br />

• <strong>Arbeitsschutz</strong> verbessern<br />

• <strong>Prävention</strong> als vorrangiges Ziel<br />

• Motivation aller Beteiligten erhöhen<br />

• Transparenz erhöhen<br />

• Zielorientiert <strong>Verbesserung</strong>sprozesse erreichen<br />

Die Normungsgremien ISO und CEN haben entschieden, ke<strong>in</strong>e Normen zu <strong>Arbeitsschutz</strong>manage-<br />

mentsystemen zu entwickeln. Für e<strong>in</strong>zelne Län<strong>der</strong> liegen aber Normen und Normentwürfe für Ar-<br />

beitsschutzmanagementsysteme vor. Die Entscheidung gegen e<strong>in</strong>e Normung entspricht auch dem<br />

geme<strong>in</strong>samen Standpunkt des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Arbeit und Sozialordnung, <strong>der</strong> obersten Ar-<br />

beitsschutzbehörden <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung und <strong>der</strong> Sozi-<br />

alpartner. Gleichzeitig wird aber hier die grundsätzliche Nützlichkeit von <strong>Arbeitsschutz</strong>management-<br />

systemen als Mittel zur Organisation des betrieblichen <strong>Arbeitsschutz</strong>es betont und Rahmenbed<strong>in</strong>gun-<br />

gen und Anfor<strong>der</strong>ungen für e<strong>in</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystem umrissen. Dementsprechend ist die<br />

Anwendung e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems freiwillig und e<strong>in</strong> externer Zertifizierungszwang<br />

wird <strong>der</strong>zeit ausgeschlossen. Um Orientierung für die Entwicklung, E<strong>in</strong>führung und das Betreiben von<br />

organisationsspezifischen <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen zu geben, wurden Vorgaben <strong>in</strong> Form<br />

von Eckpunkten für <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme entwickelt. Darüber h<strong>in</strong>aus entwickeln sich<br />

überbetrieblich Standards für <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsysteme wie aus dem SCC-System (Si-<br />

cherheits-Certifikat-Contraktoren <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> petrochemischen Branche), ASCA-<strong>in</strong>itiierten<br />

Managementsystemen (Programm „<strong>Arbeitsschutz</strong>- und Sicherheitstechnischer Check <strong>in</strong> Anlagen“)<br />

<strong>der</strong> Hessischen <strong>Arbeitsschutz</strong>verwaltung, bei denen praktische Erfahrungen vorliegen. Zu nennen<br />

s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> das Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS) <strong>der</strong> Bayerischen Ar-<br />

beitsschutzverwaltung sowie <strong>der</strong> „Leitfaden zur Organisation des <strong>Arbeitsschutz</strong>es im Betrieb“ des<br />

Hauptverbandes <strong>der</strong> gewerblichen Berufsgenossenschaften, <strong>der</strong> sich vor allem an Kle<strong>in</strong>betriebe rich-<br />

tet.<br />

Die Erfahrungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anwendung von systematischen <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen <strong>in</strong> größe-<br />

ren Betrieben o<strong>der</strong> entsprechenden Führungskonzepten <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Betrieben s<strong>in</strong>d noch sehr be-<br />

schränkt. Es zeigt sich aber, dass dieser Weg zunehmend beschritten wird.<br />

Kernelemente und -prozesse e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems<br />

Die wesentlichen Elemente und Prozesse von <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen lassen sich zu fol-<br />

gen<strong>der</strong> Struktur zusammenfassen:<br />

• Verantwortung <strong>der</strong> obersten Leitung - allgeme<strong>in</strong>e For<strong>der</strong>ungen<br />

• Festlegen <strong>der</strong> betrieblichen <strong>Arbeitsschutz</strong>politik und -strategie<br />

20


• Ziele und Programme<br />

• Entwicklung e<strong>in</strong>er geeigneten Aufbauorganisation (Festlegung und Zuweisung von Aufgaben,<br />

Kompetenzen und Verantwortung für die oberste Leitung und die Führungskräfte <strong>in</strong> <strong>der</strong> L<strong>in</strong>ien-<br />

organisation und Stabs- und Querschnittfunktionen e<strong>in</strong>schließlich Organisations-, Auswahl- und<br />

Kontrollpflichten)<br />

• Bestellung von beson<strong>der</strong>en Beauftragten, Zuweisung von Aufgaben, Kompetenzen, Festlegen<br />

von Verantwortlichkeiten e<strong>in</strong>schließlich Organisations-, Auswahl- und Kontrollpflichten<br />

• Sicherstellen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Qualifikation zur sachgerechten Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben<br />

• Beschreibungen zum Aufbau des <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems selbst<br />

• Festlegungen zum <strong>in</strong>ternen und externen Informationsfluss und Regelungen zur Zusammenar-<br />

beit<br />

• Festlegungen zu e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>nerbetrieblichen Regelwerksmanagement<br />

• Festlegungen zu übergreifenden Regelungen zum <strong>Arbeitsschutz</strong> (z. B. zur Durchführung von Ge-<br />

fährdungsbeurteilungen)<br />

• Regelungen zur Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz <strong>in</strong> alle Geschäftsprozesse<br />

• Regelungen zur Dokumentation und Dokumentenlenkung<br />

• Festlegungen zur Ergebnisermittlung und –bewertung sowie zur kont<strong>in</strong>uierlichen <strong>Verbesserung</strong><br />

des <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e h<strong>in</strong>sichtlich<br />

- Erreichen <strong>der</strong> Ziele<br />

- Erfüllen <strong>der</strong> Aufgaben<br />

- Ausreichen <strong>der</strong> Qualifikation<br />

- E<strong>in</strong>halten und Funktionieren <strong>der</strong> Ablaufregeln<br />

- E<strong>in</strong>beziehen von Sicherheit und Gesundheit <strong>in</strong> die Prozesse<br />

Die Eckpunkte zu <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen fassen diese Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> acht Kernele-<br />

menten zusammen. Entscheidend für die betriebliche Praxis ist e<strong>in</strong>e organisationsspezifische Ausfül-<br />

lung und Konkretisierung <strong>der</strong> Kernelemente und –prozesse.<br />

Instrumente solcher Managementsysteme s<strong>in</strong>d (Abbildung 9):<br />

• Handbücher mit umfassenden Beschreibungen <strong>der</strong> relevanten Maßnahmen<br />

• Verfahrensanweisungen, die die Art und Weise <strong>der</strong> bereichsübergreifenden Aktivitäten konkreti-<br />

sieren<br />

• Arbeitsanweisungen mit detaillierten Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter<br />

21


Abbildung 9: Instrumente von Managementsystemen<br />

Es ist durchaus möglich, dass auch e<strong>in</strong>zelne Kernelemente und –prozesse von <strong>Arbeitsschutz</strong>manage-<br />

mentsystemen realisiert werden. Auch die Integration und Verknüpfung mit an<strong>der</strong>en, betrieblich prak-<br />

tizierten Managementsystemen ist möglich, wie z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong> TPM-System o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Qualitätsmanage-<br />

mentsystem.<br />

Vorgehensweise zur E<strong>in</strong>führung von <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen<br />

Der Leitfaden zur Errichtung von <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystemen nach <strong>der</strong> britischen Norm BS<br />

8800 schlägt basierend auf <strong>der</strong> Norm BS EN ISO 14001 als e<strong>in</strong>en Pfad e<strong>in</strong>en spiralförmigen Entwick-<br />

lungsprozess <strong>der</strong> ständigen <strong>Verbesserung</strong> mit folgenden Schritten vor:<br />

• Erste Bestandsaufnahme, Festlegung <strong>der</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong>politik und –strategie<br />

• Planung, d. h. Festlegung von <strong>in</strong>haltlichen Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>Arbeitsschutz</strong>managements unter<br />

Auswertung und Ausweisung <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen (Festlegung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen; Was muss organisiert werden?)<br />

• Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>in</strong> konkrete betriebliche Maßnahmen (Gestaltung <strong>der</strong> Organisation, In-<br />

formation und Kommunikation, Sicherstellung <strong>der</strong> Qualifikation, Dokumentation usw.)<br />

• Kontroll- und Korrekturmaßnahmen (Zielerreichung, Wirkungskontrolle <strong>der</strong> betrieblichen Maß-<br />

nahmen)<br />

• Bewertung durch das Management (Überprüfung des <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems <strong>in</strong>sge-<br />

samt)<br />

Es ist e<strong>in</strong> Organisationsentwicklungsprozess erfor<strong>der</strong>lich, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>erseits systematisch diesen Schritten<br />

folgt, aber mit e<strong>in</strong>em Verän<strong>der</strong>ungsprozess bei allen betrieblichen Personen und Gruppen verknüpft ist<br />

(Abbildung 10).<br />

Die Integration von Sicherheit und Gesundheit <strong>in</strong> die Betriebsorganisation muss schrittweise weiter-<br />

entwickelt werden. Dies ist e<strong>in</strong> Prozess, <strong>der</strong> nicht an e<strong>in</strong>em bestimmten Punkt endet, son<strong>der</strong>n sich<br />

jeweils auf e<strong>in</strong>em höheren Niveau fortsetzt. Es ist e<strong>in</strong> Beitrag zur Organisationsentwicklung und bedarf<br />

e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>er systematischen Vorgehensweise und an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong> Berücksichtigung von grundle-<br />

22


genden Anfor<strong>der</strong>ungen von Verän<strong>der</strong>ungsprozessen <strong>in</strong> sozialen Systemen.<br />

Abbildung 10: Vorgehensweise zur Integration des <strong>Arbeitsschutz</strong>es <strong>in</strong> die Organisation und zur Entwicklung<br />

und E<strong>in</strong>führung von Managementsystemen<br />

Die E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> den Verän<strong>der</strong>ungsbedarf (hier alle Maßnahmen zur Integration von Sicherheit und Ge-<br />

sundheit <strong>in</strong> die betriebliche Organisation) darf nicht unterstellt werden, son<strong>der</strong>n ist argumentativ zu<br />

wecken. Die Entwicklung des verän<strong>der</strong>ten Verhaltens muss schrittweise erfolgen. Der Nutzen von<br />

Verän<strong>der</strong>ungen muss für den E<strong>in</strong>zelnen erkennbar se<strong>in</strong> und vermittelt werden. Erst dann ist <strong>der</strong> Ver-<br />

such zu starten, das neue Handeln durch Motivationsmaßnahmen und Kontrolle zu verstetigen, ehe es<br />

auf e<strong>in</strong>em höheren Niveau erneut darum geht, die Verän<strong>der</strong>ungsbereitschaft zu wecken.<br />

Auf <strong>der</strong> rationalen Ebene geht es darum, aus konkreten Anlässen heraus den Stand <strong>der</strong> Integration<br />

des <strong>Arbeitsschutz</strong>es zu analysieren und zu beurteilen, konkrete Ziele für die Weiterentwicklung zu<br />

setzen, entsprechende Konzepte und Maßnahmenvorschläge zu entwickeln und diesen zur Durch- und<br />

Umsetzung zu verhelfen. E<strong>in</strong>e Wirkungskontrolle beurteilt den Erfolg dieser Maßnahmen. Auf dem<br />

erreichten Niveau aufsetzend wird e<strong>in</strong>e erneute Weiterentwicklung angestrebt.<br />

<strong>Arbeitsschutz</strong>systeme <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen<br />

E<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes betriebliches <strong>Arbeitsschutz</strong>system, das den umfassenden Zielen und Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetzes gerecht wird (Abbildung 11), ist sowohl <strong>in</strong> den kle<strong>in</strong>eren aber auch <strong>in</strong> den<br />

Mittelbetrieben oft nur beschränkt vorhanden. In vielen Fällen s<strong>in</strong>d nur E<strong>in</strong>zelaspekte und e<strong>in</strong>zelne<br />

Elemente mehr o<strong>der</strong> weniger realisiert. Dies betrifft auch den schon immer gefor<strong>der</strong>ten Bereich <strong>der</strong><br />

Führungsverantwortung mit Pflichtenübertragung, <strong>der</strong> Bestellung und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Fachkräften für<br />

Arbeitssicherheit und von Betriebsräten. Die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz <strong>in</strong> die<br />

Aufbauorganisation ist zwar ke<strong>in</strong>e neue For<strong>der</strong>ungen des <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetzes - e<strong>in</strong>e Pflichtenüber-<br />

tragung war schon immer über die VBG Allgeme<strong>in</strong>e Vorschriften" gefor<strong>der</strong>t – ihre Realisierung spielt<br />

aber <strong>in</strong> den Kle<strong>in</strong>- und Mittelbetrieben häufig e<strong>in</strong>e zu kle<strong>in</strong>e Rolle.<br />

23


Abbildung 11: Integriertes betriebliches <strong>Arbeitsschutz</strong>system<br />

Situation <strong>der</strong> sicherheitsfachlichen und arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Betreuung<br />

Das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz ist aufgrund se<strong>in</strong>er Entstehungsgeschichte und <strong>der</strong> Entwicklung se<strong>in</strong>er Um-<br />

setzung eher an größeren Betrieben und ihren Strukturen ausgerichtet, obwohl hier ke<strong>in</strong>e Untergren-<br />

zen für den E<strong>in</strong>satz von Fachkräften und Betriebsärzten vorgesehen s<strong>in</strong>d. Aber auch kle<strong>in</strong>e Mittelbe-<br />

triebe und auch Kle<strong>in</strong>- und Kle<strong>in</strong>stbetriebe s<strong>in</strong>d verpflichtet, die Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>Arbeitsschutz</strong>ge-<br />

setzes zu erfüllen. Insbeson<strong>der</strong>e für die Kle<strong>in</strong>stbetriebe werden nach wie vor wirkungsvolle Unterstüt-<br />

zung gesucht bzw. benötigt. Für die <strong>Gießereien</strong> bietet diesbezüglich das <strong>IfG</strong> Unterstützung an.<br />

Es ist zwischen <strong>in</strong>nerbetrieblicher und überbetrieblicher Unterstützung zu unterscheiden:<br />

• Innerbetriebliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit gibt es nur <strong>in</strong> größeren Betrieben. Als Teilzelt-<br />

Fachkräfte bestellt entsteht oft das Problem, dass sie aufgrund <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen ihrer ande-<br />

ren L<strong>in</strong>ien- o<strong>der</strong> Stabsfunktion bei gleichzeitig ger<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>satzzeit als Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit kaum tätig werden. Insbeson<strong>der</strong>e kle<strong>in</strong>e und mittelgroße <strong>Gießereien</strong> setzen<br />

externe Sicherheitsfachkräfte e<strong>in</strong>, wie sie beispielsweise das <strong>IfG</strong> anbietet.<br />

• In den Fällen, <strong>in</strong> denen die Geschäftsführer bzw. Eigentümer alle<strong>in</strong> die Verantwortung haben,<br />

haben Unternehmer an den Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

auch für den <strong>Arbeitsschutz</strong> positiv sensibilisiert.<br />

Die sicherheitsfachliche Betreuung geschieht <strong>in</strong> den meisten kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen al-<br />

lerd<strong>in</strong>gs durch überbetriebliche Dienste, wie das <strong>IfG</strong>. Die externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

haben – wie im Falle des <strong>IfG</strong> - den Vorteil, dass sie auch an<strong>der</strong>e <strong>Gießereien</strong> kennen und damit weniger<br />

„betriebsbl<strong>in</strong>d“ s<strong>in</strong>d, aber dafür über größere Erfahrung verfügen.<br />

24


Schlussfolgerungen<br />

Für die Entwicklung wirksamer Strukturen zur <strong>Verbesserung</strong> des <strong>Arbeitsschutz</strong>es <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en und mitt-<br />

leren Unternehmen s<strong>in</strong>d zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:<br />

• Wirksame Strukturen präventiver Ausrichtung s<strong>in</strong>d nur im Rahmen langfristig angelegter Entwick-<br />

lungsprozesse <strong>in</strong> den kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen zu erreichen, die sowohl Organisations-<br />

entwicklungsprozesse als auch Lernprozesse aller beteiligten Gestaltungs- und Entscheidungsträ-<br />

ger umfassen.<br />

• Kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, solche Entwicklungsprozesse<br />

aus sich selbst heraus zu realisieren. Es fehlen <strong>in</strong> den Unternehmen die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Per-<br />

sonalressourcen und Kompetenzen. Sie s<strong>in</strong>d daher auf überbetriebliche Unterstützung angewie-<br />

sen, die auf die spezifischen Belange und Situation des jeweiligen Unternehmens e<strong>in</strong>gehen. Dabei<br />

geht es <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e um Unterstützung bei <strong>der</strong> Organisationsentwicklung, <strong>der</strong> Integration des Ar-<br />

beitsschutzes <strong>in</strong> die Geschäftsprozesse und <strong>in</strong> das betriebliche Denken und Handeln sowie die<br />

Entwicklung <strong>in</strong>nerbetrieblicher Qualifikation. Diesbezüglich kann das <strong>IfG</strong> unterstützen.<br />

3.3 <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss und Unfallanalysen<br />

Bestandteil e<strong>in</strong>es <strong>Arbeitsschutz</strong>managementsystems ist <strong>der</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss.<br />

„Ke<strong>in</strong>e Unfälle!“ ist das Ziel. Um dies zu erreichen, s<strong>in</strong>d klare Vorgaben und kritische Unfallanalysen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Je<strong>der</strong> Unfall ist e<strong>in</strong> Unfall zu viel, da er für den Verletzten persönliches Leid bedeutet. Er<br />

bietet aber auch e<strong>in</strong>e Chance aus <strong>der</strong> Situation zu lernen.<br />

Die eigentliche Unfallursache ist dabei oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Dies muss im E<strong>in</strong>zel-<br />

fall ausführlich analysiert werden. Ist Unachtsamkeit Unfallursache für e<strong>in</strong>en Stolperunfall, liegt es an<br />

voll gestellten Verkehrswegen, ist die Beleuchtung unzureichend, kann die Arbeit besser organisiert<br />

werden damit weniger Wegstrecken anfallen, liegt e<strong>in</strong>e Übermüdung vor, …?<br />

Erst dieses H<strong>in</strong>terfragen führt oftmals zu den eigentlichen Ursachen, erleichtert die Maßnahmensuche<br />

und deckt <strong>Verbesserung</strong>spotential auf.<br />

Im nächsten Schritt empfiehlt es sich, Schwerpunkte zu suchen. E<strong>in</strong> Plan <strong>der</strong> Firma mit e<strong>in</strong>em Punkt<br />

für jeden Unfallort zeigt schnell kritische Bereiche. Ebenso ersieht man aus <strong>der</strong> Verteilung über die<br />

Tageszeit (Unfallstunde) o<strong>der</strong> die Jahreszeit (Unfallmonat) die kritischen Zeiten. Weiterh<strong>in</strong> kann man<br />

auch Strichlisten über die verletzten Körperteile führen und so z.B. den Anteil von Augenverletzungen<br />

o<strong>der</strong> Schnittverletzungen an F<strong>in</strong>gern und Händen schnell ablesen.<br />

Genug Argumente für den <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss (ASA) sich mit dem Thema zu befassen.<br />

Was ist zu tun?<br />

Im <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss muss zunächst bekannt se<strong>in</strong>:<br />

25


1. Wie viele und welche Unfälle gab es im Betrieb <strong>in</strong> den letzten Jahren? Gab es räumliche und<br />

zeitliche Häufungen, Schwerpunkte?<br />

2. Werden kritische Situationen und Be<strong>in</strong>aheunfälle ausgewertet und durch gezielte Maßnahmen<br />

entschärft?<br />

3. Werden die eigentlichen Unfallursachen herausgefunden und dabei auch Themen wie z.B.<br />

geeigneter Personale<strong>in</strong>satz, Arbeitsorganisation, richtige Auswahl von Arbeitsmitteln und Alkohol-<br />

missbrauch h<strong>in</strong>terfragt?<br />

Folgende Arbeitsaufteilung hat sich für die Umsetzung als gute Praxis bewährt:<br />

Unternehmer/Führungskraft …<br />

• gibt Unternehmensziele wie z.B. „Halbierung <strong>der</strong> Unfallzahlen“ o<strong>der</strong> „Null Unfälle“ vor und<br />

lässt sich von se<strong>in</strong>er Sicherheitsfachkraft konzeptionell beraten, welche Schritte hierfür e<strong>in</strong>ge-<br />

leitet werden müssen.<br />

• lässt die entstandenen Kosten durch Ausfalltage und Produktionsunterbrechung abschätzen.<br />

Betriebsrat…<br />

• spricht mit verunfallten Kollegen über Begleitumstände <strong>der</strong> Unfälle. (Stress, Monotonie)<br />

• macht Vorschläge zur Verr<strong>in</strong>gerung verhaltensbed<strong>in</strong>gter Unfälle und Gefährdungen.<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)…<br />

• überprüft die Gefährdungsbeurteilung, ob das Unfallgeschehen ausreichend berücksichtigt<br />

wurde.<br />

Betriebsarzt …<br />

• wertet zusammen mit <strong>der</strong> Sifa die Verbandbuche<strong>in</strong>träge aus.<br />

• bewertet bei den Unfällen ob e<strong>in</strong>e arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge <strong>der</strong>artige Unfälle zukünftig<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n/m<strong>in</strong>imieren kann.<br />

Sicherheitsbeauftragter (Sibe)…<br />

• spricht Kollegen auf mögliche Gefahrenstellen, kritische Situationen und Be<strong>in</strong>aheunfälle an.<br />

• beteiligt sich an Unfalluntersuchungen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Bereich und gibt bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Ge-<br />

fährdungsbeurteilung H<strong>in</strong>weise auf unsichere Situationen und Be<strong>in</strong>aheunfälle.<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> Besprechung im <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss ASA sollen konkrete Maßnahmen im Kon-<br />

sens aller beteiligten Akteure vere<strong>in</strong>bart werden. Beispiele für konkrete Maßnahmen, wie sie im ASA-<br />

Brief vorgeschlagen werden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abschnitt 4.3 und Anhang 5 dargestellt.<br />

26


3.4 Analyse von Unfallursachen und Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />

Im Vergleich mit an<strong>der</strong>en Industriezweigen ist die Unfallhäufigkeit <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> vergleichsweise hoch.<br />

Statistischen Angaben hierzu werden von den Berufsgenossenschaften bereitgestellt.<br />

Für die Analyse von Unfallursachen und die Ergreifung von präventiven Maßnahmen zur Unfallvermei-<br />

dung s<strong>in</strong>d diese statistischen Daten nur sehr bed<strong>in</strong>gt geeignet. Es bedarf e<strong>in</strong>er systematischen Erfas-<br />

sung und Auswertung von Betriebsdaten e<strong>in</strong>er Gießerei, um Unfallgefahren und Risikoschwerpunkte<br />

zu ermitteln. Anschließend können geeignete <strong>Arbeitsschutz</strong>maßnahmen def<strong>in</strong>iert und umgesetzt wer-<br />

den.<br />

Unfallaufnahme und Untersuchungen<br />

Die Unfallaufnahme sollte möglichst unmittelbar nach E<strong>in</strong>tritt des Unfallereignisses durchge-<br />

führt werden.<br />

Betriebliche Unfalluntersuchungen s<strong>in</strong>d als Grundlage für weitere Auswertungen mit großer Sorgfalt<br />

vorzunehmen. Sie dienen u. a. den Zwecken:<br />

• Ursachen und Umstände, die zu e<strong>in</strong>em Unfallereignis führten, zu erkennen (Gefährdungs-<br />

ermittlung).<br />

• das Schutzziel neu festzulegen und die sich hieraus ergebenden Maßnahmen zu planen und<br />

durchzuführen.<br />

• <strong>der</strong> Datensammlung für betriebliche und überbetriebliche Unfallstatistiken zur Ermittlung<br />

und Analyse von Schwerpunkten. Die Unfalluntersuchung soll grundsätzlich durch den be-<br />

trieblichen Vorgesetzten zusammen mit dem Sicherheitsbeauftragten (früher Unfallvertrau-<br />

ensmann) und dem Betriebsrat erfolgen.<br />

Statistische Darstellung von Unfallereignissen<br />

Die Statistik ist e<strong>in</strong>e Hilfswissenschaft, die Methoden für die Sammlung, Aufbereitung, Analyse und<br />

Interpretation von Daten bereithält.<br />

Jede Unfallursachenstatistik soll gezielte Sicherheitsmaßnahmen auslösen. E<strong>in</strong>e Unfall-Folgenstatistik<br />

zeigt Maßnahmen auf, wie Schäden verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden können. Schon die<br />

e<strong>in</strong>fache Darstellung <strong>der</strong> Unfallhäufigkeit vermittelt erste Aufschlüsse über Arbeitssicherheitsmängel.<br />

>> Grundlagen und Datenerfassung<br />

Wird die Unfallzahl auf e<strong>in</strong>e festliegende Größe bezogen, so ergibt sich bereits e<strong>in</strong>e Unfallhäufigkeit.<br />

Größen, die das Unfallgeschehen und somit die Häufigkeit bee<strong>in</strong>flussen, s<strong>in</strong>d:<br />

- Zeitraum (Monat, Jahr)<br />

27


- Belegschaftsstärke (1000-Mann-Quote pro Monat o<strong>der</strong> Jahr)<br />

- Geleistete Arbeitsstunden (1 Mio. Std. pro Monat o<strong>der</strong> Jahr)<br />

Für e<strong>in</strong>e statistische Betrachtung führt die E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu<br />

e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>s geeigneten Vergleichskenngröße.<br />

Zur Datenerfassung dient <strong>der</strong> Vordruck nach Abbildung 12. Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d die wichtigsten Gießereiabtei-<br />

lungen aufgeführt. E<strong>in</strong>zufügende Freizeilen erlauben weitere Differenzierungen. Ebenso können durch<br />

E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong> Summenfel<strong>der</strong> o<strong>der</strong> mit Hilfe von Klammern Werte zusammengefasst werden.<br />

28


Abbildung 12: Formular zur Datenerfassung zur Unfallstatistik<br />

29


Unfallhäufigkeitsstatistik<br />

Abbildung 13 zeigt die Unfallstatistik für e<strong>in</strong>e Anzahl <strong>Gießereien</strong> und macht den Schwerpunkt des<br />

Unfallgeschehens <strong>in</strong> den verschiedenen Betriebsabteilungen deutlich. Diese Darstellung weist Ansatz-<br />

punkte für e<strong>in</strong>e Unfallursachenermittlung auf. Zudem besteht die Möglichkeit e<strong>in</strong>es anonymen Ver-<br />

gleichs mittels Firmenschlüsselnummern zwischen verschiedenen Unternehmen.<br />

Es s<strong>in</strong>d Konzepte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entwicklung zukünftig auch sogenannte Be<strong>in</strong>aheunfälle zu erfassen und für die<br />

Entwicklung präventiver Maßnahmen nutzbar zu machen.<br />

Abbildung 13: Vergleich <strong>der</strong> Unfallhäufigkeit nach Betriebsabteilungen<br />

>> Analyse <strong>der</strong> Unfallfolgen<br />

Die Unfallhäufigkeitsstatistik zeigt die Unterschiede bezogen auf die Zeite<strong>in</strong>heit und/o<strong>der</strong> die verfah-<br />

renen Arbeitsstunden und ermöglicht, gezielte Fragen nach <strong>der</strong> Verletzungsart und dem verletzten<br />

Körperteil - also den Unfallfolgen - zu stellen.<br />

Statistiken über verletzte Körperteile (Kopf, Augen, Arm, Hand, F<strong>in</strong>ger, Oberkörper, Unterkörper, Bei-<br />

ne, Füße, Zehen) für ganze Unternehmen o<strong>der</strong> gar Branchen s<strong>in</strong>d mehr o<strong>der</strong> weniger wertlos. Es ist<br />

vielmehr erfor<strong>der</strong>lich, die verletzten Körperteile statistisch nach gleichartigen Arbeitsplätzen o<strong>der</strong><br />

überschaubaren Betriebsbereichen zu betrachten. Hieraus ergeben sich H<strong>in</strong>weise auf<br />

• Fehler an Anlagen, Masch<strong>in</strong>en und E<strong>in</strong>richtungen,<br />

• fehlende, defekte o<strong>der</strong> unvollständige Schutzvorrichtungen,<br />

• Mängel bei <strong>der</strong> Arbeitsplatzgestaltung,<br />

• erfor<strong>der</strong>liche bzw. zu verbessernde Körperschutzmaßnahmen etc.<br />

Die Analyse <strong>der</strong> verletzten Körperteile ist nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Wissen über die Verletzungsarten<br />

aussagefähig (Abbildung 14). Dazu gehören auch Angaben zur Dauer <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit.<br />

30


Abbildung 14: Formular zur Datenerfassung zur Unfallstatistik<br />

Hiernach s<strong>in</strong>d Schutzziele zu bestimmen und die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

31


3.5 Software für die betriebliche Unfallstatistik<br />

Die Berufsgenossenschaft BGM hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Umfrage Unternehmen mit e<strong>in</strong>er Betriebsgröße von 50 bis<br />

500 Mitarbeitern befragt, ob bereits e<strong>in</strong>e betriebliche Ausfallzeitenstatistik vorhanden ist. Im Ergebnis<br />

erfasst zwar jedes Unternehmen entsprechende Daten, die betrieblichen Kosten werden dabei aber<br />

nicht transparent dargestellt.<br />

Da auch die Beschäftigten e<strong>in</strong> berechtigtes Interesse an <strong>der</strong> Weiterentwicklung von Arbeits- und Ge-<br />

sundheitsschutz haben, hat die <strong>Prävention</strong>sabteilung <strong>der</strong> BGM für ihre Mitgliedsbetriebe e<strong>in</strong> EDV-<br />

Programm entwickelt, mit dem <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> ohne zusätzlichen personellen Aufwand <strong>in</strong> die Lage ver-<br />

setzt wird, die Unfallstatistik wesentlich transparenter zu gestalten (Abbildung 15).<br />

Abbildung 15: Programm BUS 3000 - Neue Software für die betriebliche Unfallstatistik<br />

Die Zielsetzung bei <strong>der</strong> Programmentwicklung war:<br />

• Verwendung anwen<strong>der</strong>freundlicher Standardsoftware<br />

• elektronische Erfassung, Druck und Auswertung von Unfallanzeigen<br />

• Überblick des betrieblichen Unfallgeschehens und den daraus resultierenden Kosten<br />

• abteilungsbezogene grafische Darstellung <strong>der</strong> Unfall- und Kostensituation.<br />

Der modulare Systemaufbau <strong>der</strong> Software stellt sicher, dass Programmkomponenten und Anwen<strong>der</strong>-<br />

daten unabhängig vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgelegt s<strong>in</strong>d. Somit ist e<strong>in</strong>e Aktualisierung ohne Datenverlust gewähr-<br />

leistet. Die elektronische Unfallanzeige ist daher zukünftig e<strong>in</strong>fach <strong>in</strong>tegrierbar.<br />

32


Dem Anwen<strong>der</strong> steht darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> unterstützendes, verständliches Handbuch zur Verfügung.<br />

Das Programm wurde auf Basis von Microsoft Access programmiert und unter den Betriebssystemen<br />

W<strong>in</strong>dows 2000 und W<strong>in</strong>dows XP lauffähig getestet. Voraussetzung ist die Microsoft Software Access<br />

Version 2000/-2003.<br />

Das Programm BUS 3000 kann als E<strong>in</strong>zel- o<strong>der</strong> auch Netzwerk<strong>in</strong>stallation e<strong>in</strong>gesetzt werden und ist<br />

lizenzfrei. Mitgliedsbetriebe können die aktuelle Version des Programms BUS 3000 kostenlos als<br />

selbstextrahierende zip-Datei downloaden unter www.bg-metall.de.<br />

3.6 E<strong>in</strong>beziehung von Be<strong>in</strong>ahe-Unfällen <strong>in</strong> die Unfallprävention<br />

(Be<strong>in</strong>ahe)-Unfälle als große Chance für mehr Arbeitssicherheit<br />

Zu den wichtigen Verhaltensregeln <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen soll gehören, dass die Mitarbeiter Meldung<br />

erstatten, wenn es be<strong>in</strong>ahe zu e<strong>in</strong>em Unfall gekommen wäre. Damit die Angaben <strong>der</strong> Mitarbeiter auch<br />

verwertet werden können, sollten greifbare Unfallaufnahmebögen verfügbar se<strong>in</strong> und diese müssen im<br />

Ernstfall sofort bearbeitet werden.<br />

Die folgenden H<strong>in</strong>weise zeigen, worauf man bei <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ternen Unfallfragebogens ach-<br />

ten sollte. E<strong>in</strong> Vorschlag für e<strong>in</strong>en Erfassungsbogen ist angefügt.<br />

1 Formelle Daten erleichtern die Statistik<br />

Formelle Daten s<strong>in</strong>d:<br />

* Unfalldatum, Unfallort<br />

* Unfall o<strong>der</strong> Be<strong>in</strong>aheunfall<br />

* Verunglückte Person(en)<br />

* Zeuge(n)<br />

2 Unfallhergang aus mehreren Perspektiven berichten<br />

Je<strong>der</strong> Unfall ist speziell, darum sollte <strong>der</strong> Unfallhergang <strong>in</strong> Stichpunkten bzw. Fließtext geschil<strong>der</strong>t<br />

werden. Das Unfallgeschehen muss, soweit möglich, sowohl vom Unfallopfer selbst als auch von den<br />

Zeugen beschrieben werden.<br />

Ungereimtheiten sollten sofort bis <strong>in</strong>s Detail geklärt werden, sonst ist die Analyse nicht s<strong>in</strong>nvoll. So<br />

können z. B. Mitarbeiter bekannt werden, wenn diese mutwillig <strong>Arbeitsschutz</strong>regeln missachtet haben<br />

und dann bewusst Falschaussagen machen, weil sie Konsequenzen fürchten. E<strong>in</strong>e sofortige Meldung<br />

noch am selben Tag ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

33


3 Lassen Sie den Vorgesetzten die Unfallursache e<strong>in</strong>schätzen<br />

Hier kann gute Vorarbeit geleistet werden, <strong>in</strong>dem auf dem Unfallaufnahmebogen standardmäßige<br />

Unfallquellen aufgelistet s<strong>in</strong>d und dem Vorgesetzten zusätzlichen Freiraum für eigene E<strong>in</strong>tragungen<br />

gelassen werden.<br />

Diese Ursachen haben zum (Be<strong>in</strong>ahe-)Unfall geführt<br />

Die Berichte sollten e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> nachfolgenden Ursachen zugeordnet werden (ggf. ist die Liste zu ergän-<br />

zen):<br />

• Arbeitsplatzorganisation<br />

• Unsichere Arbeitsmittel, abgelaufene Arbeitsmittel, defekte Arbeitsmittel<br />

• Ausstattung des Arbeitsplatzes (z. B. Teile fehlen, Unordnung, defekte Arbeitsumgebung)<br />

• Mangelhafte Sicherheitsausstattung am Arbeitsplatz (z. B. hängende Kabel)<br />

• Gefährliche Konstruktionen (z. B. Gelän<strong>der</strong> nicht ausreichend an <strong>der</strong> Wand befestigt)<br />

• Schlechte Bed<strong>in</strong>gungen für die S<strong>in</strong>ne (z. B. zu laut, zu wenig Licht)<br />

• Weitere Ursachen aufgrund mangeln<strong>der</strong> Arbeitsplatzorganisation<br />

• Arbeitssicherheitsdiszipl<strong>in</strong><br />

• Unbefugte Bedienung von Geräten<br />

• Gerätebedienung ohne E<strong>in</strong>weisung<br />

• Letzte E<strong>in</strong>weisung/Anweisung liegt mehr als e<strong>in</strong> Jahr zurück.<br />

• Arbeitsmittel wurden an<strong>der</strong>s als bestimmungsgemäß gebraucht.<br />

• Falsche Arbeitsweisen (z. B. Kisten übere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gestapelt)<br />

• Ablenkung bei <strong>der</strong> Arbeit (z. B. am Handy telefoniert, statt Sicherheit zu überwachen)<br />

• Schutzmaßnahmen nicht beachtet (z. B. spezielle Arbeitskleidung nicht getragen)<br />

• Warnh<strong>in</strong>weise nicht ernst genommen<br />

• Weitere Schutzvorschriften nicht befolgt<br />

• Weitere Ursachen aufgrund mangeln<strong>der</strong> Arbeitssicherheitsdiszipl<strong>in</strong><br />

• Organisatorische Unfälle<br />

• Fehlende Qualifikationen<br />

• Unzureichende/lange zurückliegende Sicherheitsunterweisungen<br />

• Unzureichen<strong>der</strong> Ablaufplan bzw. fehlende Betriebsanweisung<br />

• Schlechte Arbeitsvorbereitung<br />

• Wartung und Kontrolle unzureichend<br />

• Falsche Ausführungsmethoden<br />

• Falsch geplante Tätigkeiten<br />

• Falsches Material, falsche Werkzeuge, falsche Kennzeichnungen <strong>der</strong> Arbeitsmittel<br />

• Mangelnde Ordnung und Sauberkeit<br />

• Weitere Ursachen aufgrund mangeln<strong>der</strong> Organisation<br />

4 Stellungnahme des Sicherheits<strong>in</strong>genieurs aufnehmen<br />

Bei jedem gemeldeten (Be<strong>in</strong>ahe-)Unfall müssen <strong>der</strong> Geschäftsführer und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gießereileiter<br />

und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsbeauftragte den Angaben nachgehen und den Unfallort besichtigen. Etwaige<br />

weitere Ursachen sollten ermittelt und für die Festlegung zukünftiger Maßnahmen dokumentiert werden<br />

(Abbildung 16).<br />

34


Abbildung 16: Erfassungsbogen für Unfälle und Be<strong>in</strong>ahe-Unfälle<br />

35


3.7 Unfallanalyse bei <strong>in</strong>nerbetrieblichen Transport und Verkehr<br />

Der <strong>in</strong>nerbetriebliche Transport und Verkehr ist e<strong>in</strong> Feld, das sich <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> über alle Arbeitsberei-<br />

che h<strong>in</strong>weg erstreckt und damit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zelnen Arbeitsbereich nicht zugeordnet werden kann. Daher<br />

ist die Gefahr groß, dass dieses Thema nicht den notwendigen hohen Stellenwert bei <strong>der</strong> Unfallprä-<br />

vention bekommt. Daher an dieser Stelle e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te Betrachtung.<br />

Denn <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerbetriebliche Transport und Verkehr <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ist vergleichsweise unfallträchtig.<br />

E<strong>in</strong>e umfangreiche Analyse des Unfallgeschehens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er großen Gießerei über mehrere Jahre zeigte,<br />

dass 25% aller Unfälle Transportunfälle waren, die sich wie folgt weiter aufschlüsseln ließen:<br />

� Transporte mit mechanischen Transportmitteln<br />

- Gabelstabler 11%<br />

- Handhubwagen 3%<br />

- Mitgängerstabler 2%<br />

- Elektrokarren 1%<br />

- Sonstiges 1%<br />

� Handtransporte<br />

- Gussteile sortieren, bereitlegen an Schw<strong>in</strong>gför<strong>der</strong>r<strong>in</strong>ne 25%<br />

- Strahlgehänge beschicken, verschieben, entleeren 16%<br />

- Guss entnehmen, legen <strong>in</strong> Transportbehälter 16%<br />

- Aufgeben o<strong>der</strong> entnehmen von Transportband 11%<br />

- Transportbehälter bereit stellen 6%<br />

- Lagern von Transportbehältern, Modellen 5%<br />

- Sonstiges 4%<br />

Für e<strong>in</strong>e Erfassung <strong>der</strong> Unfälle können die für die allgeme<strong>in</strong>e Unfallerfassung verwendbaren Methoden<br />

(vorherige Abschnitte) verwendet werden.<br />

Abstrakt gesehen entstehen Risiken aus e<strong>in</strong>er mangelnden Anpassung <strong>der</strong> drei Transportelemente<br />

„Transportgut“, „Transportmittel“ und „Transportweg“ untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> (Abbildung 17).<br />

36


Abbildung 17: Gefährdungen und Belastungen aus dem Zusammenhang von Transportweg, Transportgut<br />

und Transportmittel<br />

Damit ist das Themenfeld auf dem betriebliche Maßnahmen zur Unfallverhütung entwickelt werden<br />

können außerordentlich groß:<br />

� Vermeidung von Transporten bzw. Verr<strong>in</strong>gerung von Transportwegen durch e<strong>in</strong>e verbesserte<br />

Arbeitsorganisation, verbesserte Fertigungsabläufen o<strong>der</strong> verbesserten Materialfluss<br />

� Ersatz von Transporten mit Hand durch mechanisierte o<strong>der</strong> automatisierte Abläufe<br />

� Informieren <strong>der</strong> Beschäftigten über Unfallgefährdung und Schulung über e<strong>in</strong> gefährdungsar-<br />

mes Verhalten<br />

� Persönliche Schutzmaßnahmen bereitstellen und motivieren, diese zu benutzen.<br />

Hilfreich erwiesen für e<strong>in</strong>e strukturierte Beurteilung <strong>der</strong> Gefährdung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gießerei hat sich e<strong>in</strong>e<br />

Betrachtung <strong>der</strong> verschiedenartigen Transportmittel und e<strong>in</strong>e Zuordnung zu <strong>in</strong>sgesamt 11 Unfalltypen<br />

(Anhang 3). E<strong>in</strong> Beispiel zeigt Abbildung 13.<br />

Die spezifischen umsetzbaren Maßnahmen können letztlich nur mit den betroffenen Beschäftigten und<br />

Vorgesetzten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kreativen Gespräch gefunden werden.<br />

37


Tätigkeit Beteiligtes Transportmittel Art des Außer-Kontrolle-<br />

Geratens/weiterer Ver-<br />

lauf<br />

Abbildung 18: Unfalltyp 1<br />

3.8 TOPAS – e<strong>in</strong> erprobtes System zur Unfallverhütung <strong>in</strong> Metallhütten<br />

E<strong>in</strong>führung<br />

" Klassische" Systeme <strong>der</strong> Unfallverhütung s<strong>in</strong>d geprägt durch die Verwendung „klassischer" Methoden.<br />

So stützt sich <strong>in</strong> solchen Systemen z.B. die Unfalluntersuchung auf e<strong>in</strong>e ausführliche Beschreibung<br />

des Unfallherganges, die Frage „Was ist geschehen?" steht im Mittelpunkt. Die Beantwortung <strong>der</strong> Fra-<br />

ge „Was muss getan werden, damit solch e<strong>in</strong> Unfall zukünftig vermieden wird?" beendet die Unfallun-<br />

tersuchung.<br />

Aus <strong>der</strong> Unfalluntersuchung entsteht e<strong>in</strong>e technisch orientierte Unfallverhütung, die Realisierung<br />

technischer Maßnahmen steht im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Grundgedanke <strong>der</strong> Risikoreduzierung<br />

TOPAS -Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gs- und Beobachtungs-Programm für Arbeits-Sicherheit - bietet e<strong>in</strong>e Ergänzung <strong>der</strong><br />

klassischen Methoden. Nicht <strong>der</strong> technisch orientierte <strong>Arbeitsschutz</strong> steht im Vor<strong>der</strong>grund, vielmehr<br />

ist <strong>der</strong> Mensch im Arbeitsprozess <strong>der</strong> Adressat.<br />

E<strong>in</strong> grundlegen<strong>der</strong> Wesenszug des Menschen ist se<strong>in</strong>e Risikobereitschaft, Risiken begleiten uns durch<br />

unser ganzes Leben.<br />

Grundsätzlich kann man Risiken <strong>in</strong> zwei Kategorien unterteilen:<br />

• bewusst e<strong>in</strong>gegangene Risiken<br />

• unbewusste Risiken<br />

Diese Risiken s<strong>in</strong>d eng mit potentiellen Unfallquellen verbunden. Reduziert man die Anzahl <strong>der</strong> Risi-<br />

ken, dann reduziert sich nach den Gesetzen <strong>der</strong> Statistik proportional dazu die Unfallhäufigkeit.<br />

Erst wenn es gel<strong>in</strong>gt, die unbewussten Risiken <strong>in</strong> bewusste Risiken umzuwandeln, kann e<strong>in</strong>e echte<br />

38


Risikoreduzierung stattf<strong>in</strong>den.<br />

Die Berg- und Talfahrt <strong>der</strong> Sicherheitsaktivitäten<br />

Es gibt e<strong>in</strong>en direkten Zusammenhang zwischen dem Unfallgeschehen (d.h. <strong>der</strong> Unfallhäufigkeitsrate)<br />

und den betrieblichen Sicherheitsaktivitäten. Steigt die Unfallhäufigkeit über e<strong>in</strong> bestimmtes Niveau<br />

an, werden betrieblicherseits Aktivitäten entwickelt, die diesem Trend entgegenwirken sollen. Diese<br />

Reaktion auf e<strong>in</strong>e steigende Unfallhäufigkeit hat <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel auch Erfolg, die Unfallzahlen werden<br />

wie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>ken. Lei<strong>der</strong> werden <strong>in</strong>folge s<strong>in</strong>ken<strong>der</strong> Unfallzahlen dann die erfolgreichen Aktivitäten sehr<br />

oft wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gestellt; mit dem Erfolg, dass sehr schnell wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Anstieg <strong>der</strong> Unfallhäufigkeit zu<br />

beobachten se<strong>in</strong> wird (Abbildung 19).<br />

Abbildung 19: Berg- und Talfahrt <strong>der</strong> Sicherheitsaktivitäten<br />

Ziel von Unfall verhütenden Maßnahmen muss daher die Aktivierung andauern<strong>der</strong> Prozesse und nicht<br />

die Auslösung e<strong>in</strong>zelner Aktivitäten se<strong>in</strong>.<br />

Die Eisberg-Theorie<br />

Systeme zur Unfalluntersuchung s<strong>in</strong>d reaktiv ausgerichtet. Je folgenschwerer sich e<strong>in</strong> Ereignis dar-<br />

stellt, umso seltener tritt es e<strong>in</strong>, aber umso größer werden die damit verbundenen Aktivitäten se<strong>in</strong>:<br />

• Unfälle mit tödlichem Ausgang treten zwar sehr selten auf, <strong>der</strong> mit ihnen verbun-<br />

dene Untersuchungsaufwand ist aber immens.<br />

• Unfälle, die mit Verletzungen und Ausfallzeiten verbunden s<strong>in</strong>d treten bereits häu-<br />

figer auf, Unfalluntersuchungen f<strong>in</strong>den auch hier normalerweise <strong>in</strong>tensiv statt.<br />

• Unfälle mit leichten Verletzungen werden häufig nicht mehr näher untersucht, sie<br />

werden bestenfalls <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verbandbuch „verwaltet" und statistisch ausgewer-<br />

tet.<br />

39


• Be<strong>in</strong>aheunfälle f<strong>in</strong>den sehr oft ke<strong>in</strong>e ausreichende Beachtung, obwohl sie <strong>in</strong> ihrer<br />

Häufigkeit überwiegen.<br />

Solche Systeme reagieren auf D<strong>in</strong>ge (Unfälle/Ereignisse), die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit liegen und für uns<br />

sichtbar waren. Wie beim Eisberg liegen über 90 % <strong>der</strong> wahren Unfallquellen unter <strong>der</strong> Oberfläche, es<br />

s<strong>in</strong>d die Risiken und die Bereitschaft <strong>der</strong> Menschen, diese Risiken e<strong>in</strong>zugehen (Abbildung 20).<br />

Abbildung 20: Die Eisberg-Theorie<br />

Gel<strong>in</strong>gt es nun, die Anzahl dieser Risiken zu reduzieren, dann wird <strong>der</strong> Eisberg <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Gesamtheit<br />

verkle<strong>in</strong>ert: die Unfallhäufigkeit s<strong>in</strong>kt.<br />

Die ABC-Analyse<br />

Jedes Ereignis lässt sich <strong>in</strong> drei Abschnitte unterteilen:<br />

• Anstoß: e<strong>in</strong> Vorgang, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Benehmen auslöst, welches beobachtet werden kann<br />

• Benehmen (o<strong>der</strong> Verhalten): e<strong>in</strong> Vorgang, <strong>der</strong> beobachtet werden kann<br />

• Konsequenz: e<strong>in</strong> Vorgang, <strong>der</strong> sich aus dem Benehmen ergibt<br />

Beobachten können wir nur das Benehmen. Dieses Benehmen wird <strong>in</strong> Unfallberichten immer wie<strong>der</strong><br />

ausführlich dargestellt (Herr S. stieß mit dem Kopf gegen..., ...stolperte über..., ...fiel auf..., usw.).<br />

Die Konsequenz ist das Ergebnis des Benehmens, sie liegt also im Moment <strong>der</strong> Beobachtung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Zukunft.<br />

Der Anstoß liegt immer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit, er ist <strong>der</strong> Auslöser e<strong>in</strong>es ganz bestimmten Verhaltens.<br />

Anstöße geschehen oft unbewusst und lösen auch e<strong>in</strong> unbewusstes Benehmen aus.<br />

40


Wenn es gel<strong>in</strong>gt, diese Anstöße bewusst zu machen, wird auch das darauf folgende<br />

Benehmen <strong>in</strong>s Bewusstse<strong>in</strong> gerufen werden und ist damit bee<strong>in</strong>flussbar.<br />

Praktische Umsetzung<br />

TOPAS lebt von Beobachtungen.<br />

Um Risiken <strong>der</strong> Menschen bei <strong>der</strong> Arbeit bewusst zu machen, beobachten sich Mitarbeiter untere<strong>in</strong>-<br />

an<strong>der</strong>, dies geschieht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er offenen und ehrlichen Art.<br />

Um das Gefühl <strong>der</strong> „Kontrolle" zu vermeiden, f<strong>in</strong>den alle Beobachtungen anonym statt. Zur Unterstüt-<br />

zung <strong>der</strong> Beobachter und zur späteren Auswertung wird e<strong>in</strong> standardisiertes Beobachtungsdatenblatt<br />

verwendet, das auf spezifische Risikoschwerpunkte zugeschnitten ist.<br />

In <strong>der</strong> statistischen Auswertung wird e<strong>in</strong>e fiktive Risikohäufigkeit (Anzahl <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gegangenen Risiken<br />

pro Stunde) ermittelt. Diese Risikohäufigkeit hilft die erzielten Erfolge darzustellen (s<strong>in</strong>kende Risiko-<br />

häufigkeit = s<strong>in</strong>kende Unfallhäufigkeit).<br />

Neben <strong>der</strong> anonymen statistischen Auswertung hat das persönliche Gespräch zwischen Beobachter<br />

und Beobachtetem e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. In diesem Gespräch sollen dem Beobachteten se<strong>in</strong>e un-<br />

bewussten Risiken dargestellt werden. Er erhält somit e<strong>in</strong>e Chance, sich diese Risiken bewusst zu<br />

machen und sie damit zukünftig zu vermeiden.<br />

Praktische Erfahrung<br />

TOPAS wurde <strong>in</strong> verschiedenen Betrieben erprobt und weiterentwickelt. Der Erfolg hängt von folgen-<br />

den Faktoren ab<br />

• Intensive Vorbereitung durch Unfallauswertung, Erarbeitung von Def<strong>in</strong>itionen und<br />

Standards<br />

• E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Ausbildung aller beteiligten Mitarbeiter<br />

• ständiger Informationsfluss über Erfolge<br />

• Inganghalten des Prozesses<br />

Die Unfallhäufigkeit ist nach E<strong>in</strong>führung von TOPAS gesunken. Die offene und nicht verdeckte Beo-<br />

bachtung von Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen führte zu e<strong>in</strong>em „beobachten“ des eigenen Verhaltens – e<strong>in</strong><br />

Effekt, <strong>der</strong> möglicherweise <strong>der</strong> eigentliche Grund für die erfolgreiche Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Unfallhäufig-<br />

keit gewesen ist.<br />

41


4 Maßnahmen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong><br />

Als e<strong>in</strong> hauptamtlicher Hüter <strong>der</strong> Unfallverhütung und des <strong>Arbeitsschutz</strong>es ist die Berufsgenossen-<br />

schaft seit langer Zeit <strong>in</strong>tensiv dabei, Maßnahmen zu empfehlen und teilweise auch vorab <strong>in</strong> eigenen<br />

Arbeiten zu entwickeln. Seit langem gibt es e<strong>in</strong>e enge Zusammenarbeit zwischen den Metall-<br />

Berufsgenossenschaften, die ab dem 1. Januar 2011 <strong>in</strong> <strong>der</strong> „Berufsgenossenschaft Holz und Metall“<br />

zusammengeschlossen s<strong>in</strong>d, und den Gießereivere<strong>in</strong>igungen und dem Branchen<strong>in</strong>stitut <strong>IfG</strong>.<br />

Über viele Jahre ist die Unfallverhütungsvorschrift VBG 32 „<strong>Gießereien</strong>“ geme<strong>in</strong>sam weiterentwickelt<br />

worden – aufbauend auf den vielen Erfahrungen, die <strong>in</strong> den <strong>Gießereien</strong> gemacht worden s<strong>in</strong>d. Die <strong>in</strong>-<br />

zwischen formal außer Kraft gesetzte UVV für <strong>Gießereien</strong> mit ihren Durchführungsanweisungen kann<br />

auch nach Auffassung <strong>der</strong> BG überall dort, wo we<strong>der</strong> die Masch<strong>in</strong>enverordnung noch die Betriebssi-<br />

cherheitsverordnung und das <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz greifen, weiter als anerkannte Regel <strong>der</strong> Technik<br />

herangezogen werden. Nur teilweise ist die BGR 500 (siehe Abschnitt 2.3) Ersatz für die ehemalige<br />

UVV. Aus diesem Grunde ist die ehemalige Unfallverhütungsvorschrift VBG 32 mit ihrer Durchfüh-<br />

rungsverordnung immer noch empfehlenswert. Sie kann unter www.umwelt-onl<strong>in</strong>e.de aus dem In-<br />

ternet heruntergeladen werden.<br />

Viele Erfahrungen zur Unfallverhütung <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> aktuell verfügbaren BG-Information<br />

BGI 549 „Gießereiarbeiter“ enthalten, die seitens <strong>der</strong> BG auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt<br />

wird. Sie ist unbed<strong>in</strong>gt empfehlenswert. E<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck soll <strong>der</strong> Auszug aus dem Kapitel 7.1 „Umgang<br />

mit Pfannen“ vermitteln:<br />

Pfannenfutter von Pfannen, die <strong>in</strong> Betrieb genommen werden sollen, dürfen nicht feucht und kalt se<strong>in</strong>,<br />

damit Schmelze nicht durch spontane Wasserdampfbildung aus <strong>der</strong> Pfanne geworfen wird. Die feuer-<br />

festen Auskleidungen von Gieß-, Transport- und auch Schlackenpfannen müssen vor ihrem E<strong>in</strong>satz<br />

trocken und vorgewärmt se<strong>in</strong>.<br />

Pfannen, die mit Krananlagen beför<strong>der</strong>t werden, können abstürzen, wenn Traversen, Gehänge o<strong>der</strong><br />

Zapfen beschädigt s<strong>in</strong>d und brechen. E<strong>in</strong>e herab fallende gefüllte Pfanne bedeutet unkontrolliert her-<br />

ausgeschleu<strong>der</strong>te Schmelze und damit erhebliche Unfall- und Verbrennungsgefahren (Abbildung<br />

21).<br />

42


Abbildung 21: Abfüllen e<strong>in</strong>er Transportpfanne<br />

Abbildung 22 zeigt e<strong>in</strong>en Formstoffmischer mit gesicherter Zustiegsöffnung und e<strong>in</strong>em entsprechen-<br />

den H<strong>in</strong>weisschild.<br />

Im Zuge e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>nerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme für alle Beschäftigten e<strong>in</strong>er großen Eisen-<br />

gießerei ist e<strong>in</strong> Mitarbeiter des <strong>IfG</strong> mit e<strong>in</strong>em Vertreter <strong>der</strong> Gießerei durch alle Arbeitsbereiche gegan-<br />

gen und hatte weitgehend die komplette Beschil<strong>der</strong>ung mit Sicherheitsh<strong>in</strong>weisen fotografiert. Dabei<br />

handelte es sich um standardisierte Schil<strong>der</strong> o<strong>der</strong> um anlagen- o<strong>der</strong> arbeitsplatzspezifische wie <strong>in</strong><br />

Abbildung 22.<br />

Abbildung 22: Formsandmischer mit gesicherter Zustiegsöffnung<br />

43


Sehr unterhaltsam und motivierend war, dass die projizierten Fotos geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gruppe von<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern angeschaut wurden und e<strong>in</strong>e Art Ratespiel stattfand, wo die jeweili-<br />

gen Schil<strong>der</strong> hängen und welches Verhalten sie empfehlen bzw. vorschreiben.<br />

Erfahrungsgemäß gibt es e<strong>in</strong>ige unfallträchtige Bereiche <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong>, denen e<strong>in</strong>e erhöhte Aufmerk-<br />

samkeit zu widmen ist bzw. für die <strong>Arbeitsschutz</strong>maßnahmen beson<strong>der</strong>s gesucht werden. Hierfür im<br />

Folgenden spezielle H<strong>in</strong>weise.<br />

4.1 Unfallverhütung beim Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Wesentliche Informationen für Sicherheitsfachkräfte <strong>in</strong> den <strong>Gießereien</strong> zur Vermeidung von Unfällen<br />

durch falschen Umgang mit Gefahrstoffen enthalten die Sicherheitsdatenblätter, die von den Lieferan-<br />

ten zur Verfügung gestellt werden. Hieraus abgeleitet s<strong>in</strong>d – vorzugsweise e<strong>in</strong>seitige - „Betriebsan-<br />

weisungen“ für die MitarbeiterInnen zu erstellen.<br />

In Eisen- und Stahlgießereien s<strong>in</strong>d mengenmäßig gesehen und was die Art des Umgangs angeht im<br />

Beson<strong>der</strong>en die chemischen B<strong>in</strong>demittel für die Kern- und Formherstellung von Bedeutung. Diesbezüg-<br />

lich s<strong>in</strong>d die „VDG-Merkblätter“ <strong>der</strong> Reihe R 300f. zu empfehlen, die im Internet auf <strong>der</strong> Homepage<br />

des VDG unter www.vdg.de verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />

In den Merkblättern wird auch Unterstützung bei <strong>der</strong> Erstellung von Betriebsanweisungen gegeben,<br />

<strong>in</strong>dem e<strong>in</strong> Leerformular zur Verfügung gestellt wird, das lediglich mit betriebsspezifischen Angaben,<br />

wie den Namen und Rufnummern von Ersthelfern etc. auszufüllen ist.<br />

Verstärkte Aufmerksamkeit ist <strong>der</strong> sicheren Lagerung und Verarbeitung von brennbaren Schlichten zu<br />

widmen. So können sowohl bei <strong>der</strong> Lagerung als auch im Umgang mit <strong>der</strong>artigen Stoffen <strong>in</strong> Schlich-<br />

testationen explosionsfähige Atmosphären und explosionsgefährdete Bereiche entstehen. Die<br />

Abbildung 23 und Abbildung 24 zeigen markante H<strong>in</strong>weise für die Vermeidung von Unfällen.<br />

44


Abbildung 23: Schlichtestation mit KTC-Behälter<br />

45


Abbildung 24: Musterlösung für e<strong>in</strong>en Raum zur Lagerung von brennbaren Schlichten<br />

4.2 Sicherer Umgang mit flüssigem Eisen<br />

Beim Umgang mit Eisen- o<strong>der</strong> Stahlschmelze müssen die Pfannen sicher se<strong>in</strong> und es muss die richtige<br />

Kleidung getragen werden – neben an<strong>der</strong>en Schutzmaßnahmen.<br />

46


Abbildung 25: Pfannen zum Transport und Gießen feuerflüssiger Massen<br />

Die Bemessung nach <strong>der</strong> bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftretenden Beanspruchung ist <strong>in</strong><br />

sofern nicht problemfrei, als die Pfanne im Anlieferungszustand nicht ohne weiteres für den Transport<br />

und das Gießen feuerflüssiger Massen verwendet werden kann. Erst nach <strong>der</strong> Zustellung mit Feuer-<br />

festmaterialien, mit denen die tragenden Stahlteile wirksam gegen den Temperature<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong><br />

Schmelze geschützt werden, ist e<strong>in</strong>e bestimmungsgemäße Verwendung <strong>der</strong> Pfanne möglich. Daher<br />

muss auch die feuerfeste Zustellung berücksichtigt werden, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong>en Wärmeleitfähigkeit<br />

und die sich daraus ergebene Temperatur <strong>der</strong> luftberührten äußeren Flächen des Gefäßes.<br />

Da die feuerfesten Baustoffe <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel vom Betreiber o<strong>der</strong> vom Lieferanten e<strong>in</strong>gebracht werden, ist<br />

zur richtigen Wahl <strong>der</strong> Werkstoffe e<strong>in</strong>e Abstimmung zwischen Betreiber, Feuerfestlieferant und Pfan-<br />

nenhersteller erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Von erheblicher Sicherheitsrelevanz s<strong>in</strong>d die Festigkeit des Pfannengehänges, bestehend aus Traver-<br />

se, Tragarmen und Anschlagbügel, die Verzapfung des Gehänges mit dem Pfannenkessel, die Festig-<br />

keit <strong>der</strong> Kesselbandage und des Kesselbodens sowie die Festigkeit und Kippsicherheit des Getriebes.<br />

Pfannen gehören zu prüfpflichtigen Ausrüstungen<br />

Bereits die Inbetriebnahme und Wie<strong>der</strong><strong>in</strong>betriebnahme erfor<strong>der</strong>t die Prüfung <strong>der</strong> vorgenannten Teile<br />

durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen. Alle 2 Jahre s<strong>in</strong>d Hauptprüfungen erfor<strong>der</strong>lich, bei Pfannen die älter als 3<br />

Jahre s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Hauptprüfung ist bei Pfannen mit <strong>der</strong> Freilegung sämtlicher beanspruchter Teile mit<br />

Überprüfung auf Rissfreiheit mit e<strong>in</strong>em zerstörungsfreien Prüfverfahren und Kontrolle <strong>der</strong> Verschleiß-<br />

teile, e<strong>in</strong>schließlich des Getriebes verbunden.<br />

In den Jahren zwischen den Hauptprüfungen ist e<strong>in</strong>e Zwischenprüfung erfor<strong>der</strong>lich, wobei alle bean-<br />

spruchten Teile, die nach Entfernung des Wärmeschutzschildes sichtbar s<strong>in</strong>d, ebenfalls mit e<strong>in</strong>em<br />

zerstörungsfreien Prüfverfahren auf Verschleiß und Rissfreiheit durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen zu prüfen<br />

s<strong>in</strong>d. Schließlich kann es vorkommen, dass e<strong>in</strong>e außerordentliche Prüfung nach Schadensfällen, In-<br />

47


standsetzungsarbeiten o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vorkommnissen durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen erfolgen muss.<br />

Als vertiefende Handlungsanleitung sei empfohlen das Merkblatt "Prüfung von Pfannen" <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>i-<br />

gung <strong>der</strong> Metallberufsgenossenschaften.<br />

Dem Betreiber obliegt weiterh<strong>in</strong> die Pflicht zur angemessenen Behandlung <strong>der</strong> Pfannen. Dazu gehören<br />

u. a.<br />

• die Verwendung e<strong>in</strong>es zur Tragöse passenden Tragmittelhakens<br />

• <strong>der</strong> Hitzeschutz <strong>der</strong> tragenden Teile<br />

• das rechtzeitige Erkennen des Futterverschleißes und somit die Vermeidung von Überhit-<br />

zungszonen im Kesselblech<br />

• das Vermeiden von Überbeanspruchungen des Gehänges beim Transport mit Flurför<strong>der</strong>zeu-<br />

gen und Fahrzeugen, das sehr leicht möglich ist<br />

• Das Vermeiden zu hoher mechanischer und thermischer Beanspruchungen des Getriebes, z.<br />

B. durch unzulässiges Aufrichten des Gehänges mittels Kranhub<br />

• das Unterlassen eigenmächtiger Inhaltsvergrößerungen durch Pfannenran<strong>der</strong>höhung ohne Er-<br />

höhung <strong>der</strong> Festigkeit <strong>der</strong> tragenden Teile und Austausch des Getriebes<br />

• die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Getriebeselbsthemmung bei Handkipppfannen<br />

• das Unterlassen von Schweißarbeiten an Gehängeteilen.<br />

E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Europäische Norm für hitzeexponierte Arbeiter<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit gab es bedauerlicherweise mehrfach Unfälle mit Schmelze, bei denen die falsche<br />

Kleidung getragen wurde. Diesbezüglich gibt es nun für die Gießerei klare Verhältnisse durch e<strong>in</strong>e<br />

Europäische Norm DIN EN 531 „Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeiter“<strong>in</strong> :<br />

Flüssige Eisen-Spritzer: DIN EN 373<br />

Leistungsstufe<br />

(LS)<br />

Flüssig Eisen-Spritzer Index (g)<br />

Menge, die e<strong>in</strong>e Beschädigung <strong>der</strong><br />

PVC-Folie verursacht (Hautsimulat)<br />

m<strong>in</strong>.<br />

Flüssig Eisen-Spritzer Index (g)<br />

Menge, die e<strong>in</strong>e Beschädigung <strong>der</strong><br />

PVC-Folie verursacht (Hautsimulat)<br />

max.<br />

E1 60<br />

E2 121 200<br />

E3 201<br />

PSA, die gegen flüssige Eisen-Spritzer schützen soll, muss m<strong>in</strong>destens E1 erreichen.<br />

PSA, die die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN EN 531 erfüllt, ist dauerhaft entsprechend <strong>der</strong> DIN EN 340 zu<br />

kennzeichnen.<br />

Hitzeschutzkleidung wird gekennzeichnet durch e<strong>in</strong> Etikett, das u. a. e<strong>in</strong> Piktogramm mit den<br />

48


geprüften und zertifizierten Leistungsstufen Pflegekennzeichen zeigt (Abbildung 26).<br />

Das Piktogramm wird ergänzt um die Leistungsstufen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Prüfung erreicht wurden.<br />

Abbildung 26: Piktogramm an Hitzeschutzkleidung mit Erläuterungen<br />

4.3 Der <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss (ASA)-Brief <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

Mit den ASA-Briefen möchte die BGM allen mit Aufgaben des <strong>Arbeitsschutz</strong>es betrauten Personen<br />

konkrete Handlungshilfen zu den jeweiligen <strong>Arbeitsschutz</strong>themen anbieten. Daneben s<strong>in</strong>d L<strong>in</strong>ks, H<strong>in</strong>-<br />

weise, weiterführende Informationen, Präsentationen und Arbeitsmaterial zum jeweiligen Thema auf-<br />

geführt.<br />

Mit Hilfe <strong>der</strong> ASA-Briefe sollen aktuelle, praxisgerecht aufbereitete Themen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es ver-<br />

stärkt <strong>in</strong> den <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschüssen <strong>der</strong> Betriebe behandelt werden.<br />

Durch konkrete Maßnahmenvorschläge für alle Akteure werden e<strong>in</strong>e praxisgerechte Umsetzung <strong>der</strong><br />

Themen <strong>in</strong> den Betrieben und e<strong>in</strong>e verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Betriebsrat,<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, und <strong>der</strong> Sicherheitsbeauftragten geför<strong>der</strong>t.<br />

Der ASA-Brief 2 „Stolpern-Rutschen-Stürzen“ zeigt die knappe, aber sehr <strong>in</strong>formative Form für die<br />

betriebliche Unfallverhütung (Abbildung 27).<br />

Wichtig für die Unfallverhütung <strong>in</strong> Eisen- und Stahlgießereien s<strong>in</strong>d im Beson<strong>der</strong>en:<br />

• 2 "Stolpern-Rutschen-Stürzen"<br />

• 5 "Brandschutz"<br />

• 7 "Lagern und Stapeln"<br />

• 10 "Explosionsschutz"<br />

• 13 "Innerbetriebliche Baustellen"<br />

• 18 "Schweißen"<br />

• 19 "Flucht- und Rettungswege"<br />

• 20 "Krane"<br />

49


• 24 "Unfallanalyse"<br />

Diese ASA-Briefe bilden Anhang 4.<br />

Abbildung 27: ASA-Brief Nr. 2 „Stolpern Rutschen, Stürzen“<br />

50


4.4 Gutes Beispiel – e<strong>in</strong>e Gießerei hat e<strong>in</strong> erfolgreiches System zur Unfallverhütung e<strong>in</strong>ge-<br />

führt<br />

Trotz allgeme<strong>in</strong> schwieriger Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> ist es <strong>der</strong> Gießerei Kiel GmbH gelungen,<br />

die Arbeitsunfälle auf nahezu Null zu reduzieren. Für die gute Organisation <strong>der</strong> Arbeitssicherheit hat<br />

das Unternehmen als erste Gießerei <strong>in</strong> Deutschland das Gütesiegel „Sicher mit System“ <strong>der</strong> Berufsge-<br />

nossenschaft Metall Nord Süd (BGM) erhalten.<br />

Die vorbildliche Organisation im <strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>der</strong> Gießerei wird dort <strong>in</strong> hohem Maße vom Engage-<br />

ment <strong>der</strong> betrieblichen Führungskräfte und <strong>der</strong> Mitarbeiter für Sicherheit und Gesundheit getragen.<br />

„Je<strong>der</strong> Mitarbeiter soll täglich gesund und unversehrt zu se<strong>in</strong>er Familie zurückkehren“, gibt Geschäfts-<br />

führer Jens-Uwe Christiansen das Ziel <strong>in</strong> diesem Punkt vor.<br />

Sicherheitskonzept entwickelt<br />

Vor vier Jahren erkannte die ehemalige Gießerei <strong>der</strong> Caterpillar Motoren GmbH & Co. KG, dass sich<br />

zwar die technischen Bed<strong>in</strong>gungen für die Sicherheit auf relativ hohem Niveau bewegten, die Anzahl<br />

<strong>der</strong> verhaltensbed<strong>in</strong>gten Unfälle aus Sicht des Unternehmens aber noch deutlich zu hoch war. Das<br />

daraufh<strong>in</strong> entwickelte Sicherheitskonzept umfasst e<strong>in</strong>e Reihe betrieblicher Maßnahmen, die täglich<br />

gelebt werden:<br />

� Alle Vorgesetzten und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter konnten motiviert werden, das Thema<br />

„Sicheres arbeiten und verhalten“ als das ihrige zu verstehen.<br />

� Je<strong>der</strong> Mitarbeiter erhält täglich zu Beg<strong>in</strong>n se<strong>in</strong>er Arbeit e<strong>in</strong>e kurze Sicherheitsunterweisung, <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> auf Gefahrenschwerpunkte h<strong>in</strong>gewiesen wird. Dabei werden <strong>in</strong>teressante Themen von den<br />

Vorgesetzten im Arbeitsbereich kurz, zu e<strong>in</strong>er während <strong>der</strong> Arbeitszeit passenden Zeit, be-<br />

sprochen. Hat sich beispielsweise e<strong>in</strong>e Situation ergeben, die zwar nicht zu e<strong>in</strong>em Unfall ge-<br />

führt hat, aber zu e<strong>in</strong>em hätte führen können, so wird dies besprochen. Ansonsten stellt die<br />

Sicherheitsfachkraft für jeden Tag kurze Beschreibungen bereit, auf die von den Vorgesetzten<br />

zugegriffen werden kann.<br />

� Es gibt e<strong>in</strong> Programm zur <strong>Verbesserung</strong> von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>-<br />

zelnen Arbeitsbereichen.<br />

� Alle Unfälle werden <strong>in</strong>nerhalb von 24 Stunden systematisch untersucht, um sofort Maßnah-<br />

men zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle zu ergreifen. Hierbei werden alle Unfälle e<strong>in</strong>bezogen<br />

und nicht nur die, die zu e<strong>in</strong>er mehrtägigen Abwesenheit geführt haben und <strong>in</strong> die offizielle<br />

Statistik <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft e<strong>in</strong>gehen. Soweit erfassbar werden auch sogenannte Bei-<br />

nahe-Unfälle für die <strong>Prävention</strong> herangezogen.<br />

51


� Das Tragen von Helm, Schutzbrille und Handschuhen während <strong>der</strong> Arbeit ist heute obligato-<br />

risch. Für Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter o<strong>der</strong> Besucher, die <strong>in</strong> die Gießerei gehen wollen<br />

und ke<strong>in</strong>e Schutzbrille dabei haben, liegen diese am E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die Gießerei leihweise aus.<br />

Damit sich die Mitarbeiter auch selbst e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck von <strong>der</strong> Bedeutung des Arbeits- und Gesund-<br />

heitsschutzes verschaffen können, gibt es <strong>in</strong> allen Bereichen <strong>der</strong> Gießerei Informationstafeln, auf de-<br />

nen neben wichtigen <strong>Arbeitsschutz</strong>-Mitteilungen auch dargestellt wird, wie viele Tage es <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich ke<strong>in</strong>en Unfall mit Ausfalltagen gegeben hat.<br />

Im Zusammenspiel aller Maßnahmen hat sich das Risikobewusstse<strong>in</strong> <strong>der</strong> Belegschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gießerei<br />

deutlich erhöht. Vor allem ist es gelungen, die für die Arbeitssicherheit nötige Sensibilität auf allen<br />

Ebenen zu schaffen. Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit s<strong>in</strong>d zum Dauerthema geworden.<br />

Belohnt wurden diese Anstrengungen <strong>in</strong>zwischen mit e<strong>in</strong>em Jahr ohne Unfall mit Ausfalltagen. Das<br />

dadurch e<strong>in</strong>gesparte Geld wird nicht nur wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den <strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>in</strong>vestiert, auch die Belegschaft<br />

erhält e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Dankeschön für ihre aktive Unterstützung <strong>der</strong> Arbeitssicherheit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gießerei Kiel.<br />

52


5 Quellen<br />

Abschnitt 2:<br />

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es zur <strong>Verbesserung</strong> <strong>der</strong> Sicherheit<br />

und des Gesundheitsschutzes <strong>der</strong> Beschäftigten bei <strong>der</strong> Arbeit - <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz.<br />

Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit.<br />

BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln.<br />

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen – Gefahrstoffverordnung.<br />

VDG-Merkblätter <strong>der</strong> Reihe R300ff.<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung<br />

<strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten für Masch<strong>in</strong>en – Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie.<br />

Abschnitt 3:<br />

Eisen- und Stahlgießereien, Gefährdungsbeurteilung. Vere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Metall-Berufsgenossenschaften,<br />

Bochum 2006.<br />

Programm BUS 3000. Software für die betriebliche Unfallstatistik. www.bg-metall.de<br />

http://www.bwr-<br />

media.de/themen/arbeitssicherheit/arbeitsstaettenverordnung/05231_arbeitssicherheit--(be<strong>in</strong>ahe)-<br />

unfaelle-als-grosse-chance-fuer-mehr-arbeitssicherheit.php<br />

Chr. Barth, W. Hamacher, R. Stoll: Präventive <strong>Arbeitsschutz</strong>strukturen für Kle<strong>in</strong>- und Mittelbetriebe am<br />

Beispiel Lärmm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und Ergonomie, Dortmund/Berl<strong>in</strong>, 2001.<br />

Abschnitt 4:<br />

Information BGI 549 „Gießereiarbeiter“. Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Metall-Berufsgenossenschaften<br />

1999.<br />

Unfallverhütungsvorschrift VBG 32 „Gießerei“ mit ihrer Durchführungsverordnung.<br />

www.arbeitssicherheit.de. Hauptverband <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften. Sankt August<strong>in</strong>.<br />

Prüfung von Pfannen. www.heymanns.com<br />

ASA-Briefe. Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd. www.bg-metall.de<br />

J. U. Christiansen. Vortrag im <strong>IfG</strong> im November 2010; www.vmbg.de<br />

53


6 Anhänge<br />

Anhang 1<br />

Betriebliche Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> BGR 500, Kapitel 2.21 „Betreiben von <strong>Gießereien</strong>“<br />

3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit<br />

3.1 Beschäftigungsbeschränkung<br />

3.1.1 Jugendliche dürfen <strong>in</strong> <strong>Gießereien</strong> nicht beschäftigt werden.<br />

3.1.2 Abschnitt<br />

3.2.1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahre, soweit<br />

1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erfor<strong>der</strong>lich ist<br />

und<br />

2. ihr Schutz durch e<strong>in</strong>en Aufsichtführenden gewährleistet ist.<br />

Siehe auch Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />

Aufsichtführen<strong>der</strong> ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu<br />

überwachen und für die arbeitssichere Ausführung zu sorgen<br />

hat. Er muss hierfür ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen<br />

besitzen sowie weisungsbefugt se<strong>in</strong>.<br />

3.2 Begichtungsöffnungen von Kupolöfen<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Begichtungsöffnungen von Kupolöfen gegen H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>fallen<br />

von Personen gesichert s<strong>in</strong>d.<br />

3.3 Abstichbereich von Kupolöfen, Vorherde<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> Arbeits- und Verkehrsbereich vor jedem Ofen, vor dem<br />

Abstich und auf beiden Seiten <strong>der</strong> Abstich- und Schlackenr<strong>in</strong>ne frei von H<strong>in</strong><strong>der</strong>nissen und so bemes-<br />

sen ist, dass Gieß- und Transportpfannen ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t bewegt werden können.<br />

3.4 Entleerung von Kupolöfen<br />

3.4.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kupolöfen mit E<strong>in</strong>richtungen versehen s<strong>in</strong>d, die beim<br />

Entleeren Verbrennungsgefahren ausschließen.<br />

3.4.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> Bereich mit Spritzgefahr durch ausfließende<br />

Schlacke o<strong>der</strong> Eisen so gesichert wird, dass Personen gegen Verbrennungsgefahren geschützt s<strong>in</strong>d.<br />

3.4.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für das Lösen festsitzen<strong>der</strong> Ofenböden und<br />

Schmelzreste gefahrlos zu bedienende Vorrichtungen vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

54


3.4.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die E<strong>in</strong>richtungen für das Schließen von kraftbetätig-<br />

ten Bodenklappen so angeordnet s<strong>in</strong>d, dass die Bedienungsperson den Schließvorgang überwachen<br />

kann. Er hat dafür zu sorgen, dass die Steuerung so e<strong>in</strong>gerichtet ist, dass die Bewegung <strong>der</strong> Boden-<br />

klappen beim Loslassen des Steuerorgans zum Stillstand kommt.<br />

3.5 Explosionssicherungen für Leitungssysteme von Kupolöfen<br />

3.5.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>dleitungen von Kupolöfen unmittelbar vor<br />

W<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen gasdichte Absperrschieber, bei Heißw<strong>in</strong>döfen außerdem vor dem Absperrschieber Heiss-<br />

w<strong>in</strong>dausblaseschieber e<strong>in</strong>gebaut s<strong>in</strong>d.<br />

3.5.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass W<strong>in</strong>dleitungen und Leitungen, <strong>in</strong> denen sich explosi-<br />

onsfähige Gichtgase bef<strong>in</strong>den können, mit Explosionssicherungen ausgerüstet s<strong>in</strong>d. Er hat dafür zu<br />

sorgen, dass diese so angeordnet s<strong>in</strong>d, dass bei ihrem Wirksamwerden Personen im Arbeits- und Ver-<br />

kehrsbereich nicht durch Stichflammen o<strong>der</strong> Stoß gefährdet werden.<br />

3.5.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Lufte<strong>in</strong>brüchen <strong>in</strong> Gichtgaslei-<br />

tungen von zwei o<strong>der</strong> mehreren Kupolöfen, welche wechselweise betrieben werden, <strong>in</strong> Gichtgasleitun-<br />

gen unmittelbar h<strong>in</strong>ter den Absaugr<strong>in</strong>gen gasdichte Absperrschieber e<strong>in</strong>gebaut s<strong>in</strong>d.<br />

3.5.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Apparate und Leitungen zur Gichtgasre<strong>in</strong>igung und<br />

gasführende Leitungen <strong>der</strong> W<strong>in</strong>dvorwärmung und von Trockenentstaubungsanlagen so gebaut s<strong>in</strong>d,<br />

dass sie entlüftet und gere<strong>in</strong>igt werden können.<br />

3.6 Induktionsöfen<br />

3.6.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vor und unter Induktionsöfen e<strong>in</strong>e Grube vorhanden<br />

ist, die den Ofen<strong>in</strong>halt bei Durchbruch des Ofengefäßes o<strong>der</strong> Notabstich aufnehmen kann.<br />

3.6.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die beim Kippen (Schwenken) von Öfen entstehen-<br />

den Absturzstellen gesichert s<strong>in</strong>d.<br />

3.7 Lichtbogenöfen<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für das Arbeiten an Elektroden von Lichtbogenöfen e<strong>in</strong><br />

sicherer Stand vorhanden ist, von dem aus die Arbeiten ausgeführt werden können, ohne dass das<br />

Ofengewölbe betreten werden muss.<br />

3.8 Arbeitsbühnen<br />

3.8.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Abstichbühnen m<strong>in</strong>destens zwei Fluchtwege an ent-<br />

gegengesetzten Seiten aufweisen.<br />

3.8.2 An Abstichbühnen von Induktionsöfen können Gelän<strong>der</strong> und Fußleisten soweit fehlen, wie es <strong>der</strong><br />

Arbeitsablauf unbed<strong>in</strong>gt erfor<strong>der</strong>t.<br />

55


3.9 Schmelzbetrieb<br />

3.9.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>der</strong> Arbeits- und Verkehrsbereich vor den Öfen stets<br />

freigehalten wird.<br />

3.9.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Stellen, auf die Eisen, Metall o<strong>der</strong> Schlacke <strong>in</strong> flüssi-<br />

gem Zustand betriebsmäßig gelangen können, trocken gehalten werden.<br />

3.9.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krammstöcke und Gießlöffel nur trocken und vor-<br />

gewärmt mit feuerflüssigen Massen <strong>in</strong> Berührung gebracht werden.<br />

3.9.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass E<strong>in</strong>satzmaterial, Zuschläge und Zusätze nur <strong>in</strong> tro-<br />

ckenem Zustand <strong>in</strong> feuerflüssige Massen e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />

3.9.5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Resteisen und -metall dürfen nur an beson<strong>der</strong>s dafür<br />

vorgesehenen Stellen ausgegossen werden.<br />

3.10 Schmelzöfen<br />

3.10.1 Beim Entleeren des Kupolofens ist <strong>der</strong> Aufenthalt <strong>in</strong> Bereichen mit Spritzgefahr durch feuer-<br />

flüssige Massen verboten.<br />

3.10.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kupolöfen nur auf Anordnung und <strong>in</strong> Anwesenheit<br />

e<strong>in</strong>er Aufsichtsperson entleert werden. Diese hat sich vor dem Entleeren davon zu überzeugen, dass<br />

sich niemand im Gefahrbereich des Ofens aufhält.<br />

3.10.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für das Lösen festsitzen<strong>der</strong> Ofenböden und<br />

Schmelzreste die dafür vorgesehenen Vorrichtungen benutzt werden.<br />

3.10.4 Der Unternehmer hat bei Arbeiten im Innern von Kupolöfen für e<strong>in</strong>e ausreichende Belüftung zu<br />

sorgen. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass<br />

– Arbeiten <strong>in</strong> nichtbetriebenen Kupolöfen mit geme<strong>in</strong>samen W<strong>in</strong>d- und Gichtgasleitungen nur durchge-<br />

führt werden, wenn durch Messungen nachgewiesen ist, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Atemluft unterhalb <strong>der</strong> gesundheitsgefährlichen Grenze liegt und<br />

– für das Abdecken <strong>der</strong> Schachtöffnungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände geeignete<br />

luftdurchlässige Abdeckungen zur Verfügung gestellt werden.<br />

3.10.5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass während <strong>der</strong> gesamten Arbeitszeit im Kupolofen<br />

die zugehörigen Absperrschieber geschlossen gehalten werden. Er hat dafür zu sorgen, dass die<br />

Schachtöffnungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände mit e<strong>in</strong>er luftdurchlässigen Abde-<br />

ckung versehen s<strong>in</strong>d.<br />

3.11 Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen<br />

3.11.1 Die Versicherten haben sich davon zu überzeugen, dass Gieß-, Transport- und Schlackenpfan-<br />

nen bei ihrem E<strong>in</strong>satz trocken s<strong>in</strong>d.<br />

56


3.11.2 Die Versicherten haben die Sperrvorrichtungen vor dem Füllen <strong>der</strong> Gieß- und Transportpfannen<br />

so zu betätigen, das e<strong>in</strong> unbeabsichtigtes Kippen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t wird. Die Sperrvorrichtungen dürfen erst<br />

unmittelbar vor dem Kippen freigegeben werden.<br />

3.11.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass selbsthemmende Getriebe von Gieß- und Trans-<br />

portpfannen nur mit Stoffen geschmiert werden, die die Selbsthemmung nicht aufheben.<br />

3.11.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Pfannengehänge, Tragscheren, Tragzapfen, Trag-<br />

r<strong>in</strong>ge und Kippantriebe von Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen auf Rissbildung und an<strong>der</strong>e Schä-<br />

den beobachtet und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen geprüft werden. Die Er-<br />

gebnisse <strong>der</strong> Prüfungen und die Maßnahmen zur Behebung von Mängeln s<strong>in</strong>d zu dokumentieren.<br />

3.12 Beför<strong>der</strong>n feuerflüssiger Massen<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Gieß- und Transportpfannen für den Transport mit feuer-<br />

flüssigen Massen nur so weit gefüllt werden, dass e<strong>in</strong> Überschwappen vermieden wird. War e<strong>in</strong><br />

Überfüllen nicht zu vermeiden, so ist <strong>der</strong> Transport beson<strong>der</strong>s zu sichern.<br />

3.13 Anlagen zur Lagerung und pneumatischen För<strong>der</strong>ung von Kohlenstaub<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge vor dem pneumatischen Entleeren von Koh-<br />

lenstaub geerdet werden.<br />

3.14 Verarbeiten von Formlacken<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass während des Abbrennens von Formen und Kernen im Um-<br />

kreis von 3 m um Formen und Kerne ke<strong>in</strong>e Arbeitsgefäße mit Formlacken vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

57


Anhang 2<br />

Formulare zur Durchführung e<strong>in</strong>er Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung <strong>in</strong> Gieße-<br />

reien<br />

58


Gefährdungsbeurteilung (nach <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz)<br />

- Vorhandene Dokumente<br />

Dokument u. a. Standort<br />

Datum:<br />

Zeichen:<br />

Bemerkungen<br />

59


Gefährdungsbeurteilung (nach <strong>Arbeitsschutz</strong>gesetz)<br />

- Vorhandene Dokumente<br />

Dokument u. a. Standort<br />

1. BlmSchG, Genehmigung<br />

1.1 Arbeitsplatzrichtwerte für<br />

staubförmige Stoffe<br />

1.2 Lärmschutz-Vorgaben<br />

1.3 Brandschutz<br />

1.4 Baugenehmigung<br />

2. Fluchtwege-Plan<br />

3. Plan für Lagerung feuergef.<br />

Stoffe<br />

4. Organisationsplane<br />

4.1 Stellenbeschreibung<br />

4.2 Pflichten-Übertragung<br />

5. Inspektions-Plan für Kräne<br />

6. Inspektions-Plan für Druckbe-<br />

hälter<br />

7. Protokolle über Betriebsbege-<br />

hungen <strong>der</strong> Arbeitssicherheit<br />

8. Protokolle über Leiterkontrol-<br />

len<br />

9. Protokolle über Elektrogeräte<br />

10. Protokolle über Prüfung von<br />

Röntgenanlagen<br />

11. Sicherheits-Schulungen, Plan<br />

11.1 Sicherheits-Schulungen,<br />

Nachweis<br />

12. Unfallanzeigen, Ablage<br />

Datum: .........................<br />

Zeichen: ............................<br />

Bemerkungen<br />

60


Dokument u. a. Standort Bemerkungen<br />

12.1 Unfallanzeigen, Auswertung<br />

13. Ablage von Sicherheitsdaten-<br />

blättern<br />

14. Gefahrstoffkataster<br />

15. Arbeitsbereichsanalysen<br />

(TRGS 402)<br />

16. Lärmkataster<br />

17. Unterweisungen nach UVV 1<br />

18. Unterweisungen nach<br />

GefStoffV<br />

19. Betriebsanweisungen nach<br />

GefStoffV<br />

20. Arbeitsanweisungen für<br />

Arbeitsplätze<br />

20.1 mit mech. Gefährdungen<br />

20.2 mit elektrischen Gefährdungen<br />

21. Sitzungen des Sicherheitsaus-<br />

schusses<br />

22. Sitzungen des Arbeit-<br />

schutzausschusses<br />

23. <strong>Arbeitsschutz</strong>artikel<br />

23.1 Hautschutzplan<br />

23.2 Gehörschutz<br />

23.3 Augenschutz<br />

23.4 Allgem. Körperschutz<br />

24. Allgeme<strong>in</strong>er Pflegezustand<br />

24.1 Böden<br />

24.2 Treppen<br />

24.3 Beleuchtung<br />

24.4 Masch<strong>in</strong>en<br />

24.5 Außenbereich<br />

25. Sicherheits-Beschil<strong>der</strong>ung<br />

61


Anhang 3<br />

Unfalltypen beim <strong>in</strong>nerbetrieblichen Transport und Verkehr<br />

65


Anhang 4<br />

Wichtige ASA-Briefe für <strong>Gießereien</strong><br />

72

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