JAV Programm Landesbezirk Nord 2013 - IG BCE BWS GmbH
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Kosten<br />
Kosten<br />
Seminargebühren<br />
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von<br />
Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendensowie<br />
Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten.<br />
Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat,<br />
trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für<br />
Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim<br />
Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren<br />
ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen.<br />
Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber<br />
wird mit der Einladung zugestellt.<br />
Kosten für Unterkunft und Verpflegung<br />
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare<br />
(steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten<br />
für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.).<br />
Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses<br />
zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzimmer<br />
plus Vollverpflegung enthalten.<br />
Fahrtkosten und Spesen<br />
Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und<br />
Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen),<br />
die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber<br />
haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit<br />
diesem ab. Die <strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> <strong>BWS</strong> <strong>GmbH</strong> tritt nicht in Vorlage.<br />
Rücktritts- und Stornogebühren<br />
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung<br />
möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn<br />
ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird<br />
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336