Wirtschaftskompass - IHK Schwerin
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■ REcHt & stEuERn<br />
neuerungen im steuerrecht ab 2013 (Teil 1)<br />
seit dem 01. Januar 2013 sind im steuerrecht in deutschland einige wichtige verfahrensrechtliche und<br />
inhaltliche Änderungen wirksam. um den Überblick zu behalten im folgenden eine kurze Zusammenfassung zu<br />
den zentralen neuerungen, welche u. a. durch das bundesministerium der finanzen bekanntgegeben wurden.<br />
Seit dem 01. Januar 2013 ersetzt das „ELStAM-Verfahren“ die<br />
alte Lohnsteuerkarte aus Papier. Diese sollen die Kommunikation<br />
zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern erheblich<br />
erleichtern. Steuerliche Daten, wie z. B. Freibeträge können von<br />
nun an elektronisch gespeichert und übermittelt werden. Für die Umstellung<br />
auf das neue Verfahren wurde eine Übergangsfrist bis zum Ende<br />
des Jahres 2013 bestimmt. Bis dahin kann der Lohnsteuerabzug auch<br />
nach dem alten Verfahren erfolgen. Arbeitgeber können also wählen,<br />
ab wann sie während des Jahres 2013 das neue Verfahren anwenden.<br />
Zudem hat der Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, sofort mit sämtlichen<br />
Arbeitnehmern oder zu Beginn nur mit einem Teil der Arbeitnehmer<br />
einzusteigen. Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013<br />
müssen die ELStAM jedoch für alle Arbeitnehmer angewendet werden.<br />
Bis zur Umstellung gelten die vorhandenen Papierbescheinigungen der<br />
Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte 2010 oder eine vom Finanzamt ausgestellte<br />
Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen fort.<br />
Weniger bürokratie auch bei geldspenden<br />
Europäische Entwicklungen und nationale Anpassungen führen u. a.<br />
auch zu Vereinfachungen bei Geldspenden. Einige Steuerpflichtige<br />
erbringen bereits jetzt schon den Zuwendungsnachweis im Rahmen<br />
Erhöhung der berufshaftpflichtversicherung<br />
Ab 15.01.2013 benötigen alle Versicherungsvermittler<br />
gemäß § 34 d und Versicherungsberater<br />
gemäß § 34 e GewO<br />
einen aktuellen Versicherungsschutz<br />
zum Nachweis der Pflichtversicherung<br />
von mindestens 1.230.000,00 Euro je<br />
Versicherungsfall, die Höchstleistung<br />
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />
beträgt mindestens<br />
1.850.000,00 Euro (vgl. § 9 Abs. 2 Vers.<br />
VermV).<br />
Die überarbeiteten Versicherungsbestätigungsmuster<br />
über eine Berufshaftpflichtversicherung<br />
sind abrufbar<br />
unter:<br />
http://www.ihkzuschwerin.de/ihksn/<br />
Home/Starthilfe_Unternehmensfoerderung/Versicherungsvermittler/Formulare_VersVerm.html#Nachweis.<br />
■<br />
Information:<br />
<strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong><br />
Horst Misof<br />
� 0385 5103-311<br />
misof@schwerin.ihk.de<br />
44 ■ <strong>Wirtschaftskompass</strong> 01|02|2013<br />
IHk sucht Handelsrichter<br />
Da die Amtszeit der derzeit ernannten Handelsrichter<br />
am 31. Dezember 2013 ausläuft,<br />
hat der Präsident des Landgerichtes <strong>Schwerin</strong><br />
die <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong> gebeten, für die Amtszeit<br />
der Jahre 2014 bis 2018 erneut Handelsrichter<br />
vorzuschlagen.<br />
Zum ehrenamtlichen Richter kann jeder<br />
Deutsche, der das 30. Lebensjahr vollendet<br />
hat und als Kaufmann, Vorstandmitglied<br />
oder Geschäftsführer einer juristischen Person<br />
oder als Prokurist in das Handelsregister<br />
oder das Genossenschaftsregister eingetragen<br />
ist oder eingetragen war ernannt werden<br />
(§ 109 GVG). Dies gilt auch für Vorstandsmitglieder<br />
einer juristischen Person des öffentlichen<br />
Rechts, die aufgrund einer gesetzlichen<br />
Sonderregelung für diese juristische Person<br />
nicht eingetragen zu werden brauchten. Weitere<br />
Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz<br />
oder eine Handelsniederlassung im Bezirk der<br />
<strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong> besteht.<br />
Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen<br />
Richter ist darauf hinzuweisen,<br />
dass diese dieselben eines Berufsrichters sind.<br />
Durch diese starke Stellung des Handelsrichters<br />
hat der Gesetzgeber es ermöglicht, wirt-<br />
eines vereinfachten Zahlungsvorgangs über das Internet. Damit die in<br />
der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) enthaltenen<br />
Vereinfachungsregeln für alle Steuerpflichtigen angewendet werden<br />
können, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen<br />
Spendenabzug sowohl an das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments<br />
Area) als auch an andere Online-Zahlungsservices angepasst. Somit<br />
erübrigt sich das Sammeln und Einreichen von Spendenbelegen.<br />
neue steuerberatergebühren<br />
Es ist eine neue Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft getreten.<br />
Eine Anpassung der Steuerberatergebühren ist aufgrund der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der letzten Jahre notwendig geworden. Die<br />
letzte fundamentale Anpassung erfolgte im Jahr 1998. Seitdem ist der<br />
Preisindex um mehr als 22 Prozent gestiegen. Im Einzelfall erhöhen sich<br />
die Kosten für Leistungen der Steuerberater wegen der Neuregelung<br />
um durchschnittlich circa fünf Prozent.<br />
Vereinfachung der unternehmensbesteuerung und<br />
des steuerlichen Reisekostenrechts<br />
Bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte wurden die bisherigen<br />
20 Prozent der Arbeitszeit auf 30 Prozent erhöht. Zusätzlich wurden<br />
schaftlichen Sachverstand und in der Praxis<br />
erworbene Erfahrungen unmittelbar in den<br />
richterlichen Entscheidungsprozess einfließen<br />
zu lassen, um damit zu verständlichen,<br />
nachvollziehbaren und für die Kaufmannschaft<br />
akzeptablen Urteilen zu kommen.<br />
Personen, die die vorbezeichneten Voraussetzungen<br />
erfüllen und an dieser verantwortungsvollen<br />
und wichtigen Aufgabe Interesse<br />
zeigen, wenden sich bitte bis zum 30. April<br />
2013 an die <strong>IHK</strong>. ■<br />
Information:<br />
<strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, Stefan Gelzer<br />
� 0385 5103-514<br />
gelzer@schwerin.ihk.de<br />
Bild: cc