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Wirtschaftskompass - IHK Schwerin

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■ REcHt & stEuERn<br />

neuerungen im steuerrecht ab 2013 (Teil 1)<br />

seit dem 01. Januar 2013 sind im steuerrecht in deutschland einige wichtige verfahrensrechtliche und<br />

inhaltliche Änderungen wirksam. um den Überblick zu behalten im folgenden eine kurze Zusammenfassung zu<br />

den zentralen neuerungen, welche u. a. durch das bundesministerium der finanzen bekanntgegeben wurden.<br />

Seit dem 01. Januar 2013 ersetzt das „ELStAM-Verfahren“ die<br />

alte Lohnsteuerkarte aus Papier. Diese sollen die Kommunikation<br />

zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern erheblich<br />

erleichtern. Steuerliche Daten, wie z. B. Freibeträge können von<br />

nun an elektronisch gespeichert und übermittelt werden. Für die Umstellung<br />

auf das neue Verfahren wurde eine Übergangsfrist bis zum Ende<br />

des Jahres 2013 bestimmt. Bis dahin kann der Lohnsteuerabzug auch<br />

nach dem alten Verfahren erfolgen. Arbeitgeber können also wählen,<br />

ab wann sie während des Jahres 2013 das neue Verfahren anwenden.<br />

Zudem hat der Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit, sofort mit sämtlichen<br />

Arbeitnehmern oder zu Beginn nur mit einem Teil der Arbeitnehmer<br />

einzusteigen. Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013<br />

müssen die ELStAM jedoch für alle Arbeitnehmer angewendet werden.<br />

Bis zur Umstellung gelten die vorhandenen Papierbescheinigungen der<br />

Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte 2010 oder eine vom Finanzamt ausgestellte<br />

Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen fort.<br />

Weniger bürokratie auch bei geldspenden<br />

Europäische Entwicklungen und nationale Anpassungen führen u. a.<br />

auch zu Vereinfachungen bei Geldspenden. Einige Steuerpflichtige<br />

erbringen bereits jetzt schon den Zuwendungsnachweis im Rahmen<br />

Erhöhung der berufshaftpflichtversicherung<br />

Ab 15.01.2013 benötigen alle Versicherungsvermittler<br />

gemäß § 34 d und Versicherungsberater<br />

gemäß § 34 e GewO<br />

einen aktuellen Versicherungsschutz<br />

zum Nachweis der Pflichtversicherung<br />

von mindestens 1.230.000,00 Euro je<br />

Versicherungsfall, die Höchstleistung<br />

für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />

beträgt mindestens<br />

1.850.000,00 Euro (vgl. § 9 Abs. 2 Vers.<br />

VermV).<br />

Die überarbeiteten Versicherungsbestätigungsmuster<br />

über eine Berufshaftpflichtversicherung<br />

sind abrufbar<br />

unter:<br />

http://www.ihkzuschwerin.de/ihksn/<br />

Home/Starthilfe_Unternehmensfoerderung/Versicherungsvermittler/Formulare_VersVerm.html#Nachweis.<br />

■<br />

Information:<br />

<strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong><br />

Horst Misof<br />

� 0385 5103-311<br />

misof@schwerin.ihk.de<br />

44 ■ <strong>Wirtschaftskompass</strong> 01|02|2013<br />

IHk sucht Handelsrichter<br />

Da die Amtszeit der derzeit ernannten Handelsrichter<br />

am 31. Dezember 2013 ausläuft,<br />

hat der Präsident des Landgerichtes <strong>Schwerin</strong><br />

die <strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong> gebeten, für die Amtszeit<br />

der Jahre 2014 bis 2018 erneut Handelsrichter<br />

vorzuschlagen.<br />

Zum ehrenamtlichen Richter kann jeder<br />

Deutsche, der das 30. Lebensjahr vollendet<br />

hat und als Kaufmann, Vorstandmitglied<br />

oder Geschäftsführer einer juristischen Person<br />

oder als Prokurist in das Handelsregister<br />

oder das Genossenschaftsregister eingetragen<br />

ist oder eingetragen war ernannt werden<br />

(§ 109 GVG). Dies gilt auch für Vorstandsmitglieder<br />

einer juristischen Person des öffentlichen<br />

Rechts, die aufgrund einer gesetzlichen<br />

Sonderregelung für diese juristische Person<br />

nicht eingetragen zu werden brauchten. Weitere<br />

Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz<br />

oder eine Handelsniederlassung im Bezirk der<br />

<strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong> besteht.<br />

Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen<br />

Richter ist darauf hinzuweisen,<br />

dass diese dieselben eines Berufsrichters sind.<br />

Durch diese starke Stellung des Handelsrichters<br />

hat der Gesetzgeber es ermöglicht, wirt-<br />

eines vereinfachten Zahlungsvorgangs über das Internet. Damit die in<br />

der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) enthaltenen<br />

Vereinfachungsregeln für alle Steuerpflichtigen angewendet werden<br />

können, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen<br />

Spendenabzug sowohl an das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments<br />

Area) als auch an andere Online-Zahlungsservices angepasst. Somit<br />

erübrigt sich das Sammeln und Einreichen von Spendenbelegen.<br />

neue steuerberatergebühren<br />

Es ist eine neue Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft getreten.<br />

Eine Anpassung der Steuerberatergebühren ist aufgrund der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der letzten Jahre notwendig geworden. Die<br />

letzte fundamentale Anpassung erfolgte im Jahr 1998. Seitdem ist der<br />

Preisindex um mehr als 22 Prozent gestiegen. Im Einzelfall erhöhen sich<br />

die Kosten für Leistungen der Steuerberater wegen der Neuregelung<br />

um durchschnittlich circa fünf Prozent.<br />

Vereinfachung der unternehmensbesteuerung und<br />

des steuerlichen Reisekostenrechts<br />

Bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte wurden die bisherigen<br />

20 Prozent der Arbeitszeit auf 30 Prozent erhöht. Zusätzlich wurden<br />

schaftlichen Sachverstand und in der Praxis<br />

erworbene Erfahrungen unmittelbar in den<br />

richterlichen Entscheidungsprozess einfließen<br />

zu lassen, um damit zu verständlichen,<br />

nachvollziehbaren und für die Kaufmannschaft<br />

akzeptablen Urteilen zu kommen.<br />

Personen, die die vorbezeichneten Voraussetzungen<br />

erfüllen und an dieser verantwortungsvollen<br />

und wichtigen Aufgabe Interesse<br />

zeigen, wenden sich bitte bis zum 30. April<br />

2013 an die <strong>IHK</strong>. ■<br />

Information:<br />

<strong>IHK</strong> zu <strong>Schwerin</strong>, Stefan Gelzer<br />

� 0385 5103-514<br />

gelzer@schwerin.ihk.de<br />

Bild: cc

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