Innovationen im Versorgungsmanagement I - IKK Akademie
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Gesetzlicher Auftrag<br />
� Nach § 11 Abs. 4 SGB V haben Versicherte Anspruch auf ein<br />
<strong>Versorgungsmanagement</strong> insbesondere zur Lösung von<br />
Schnittstellenproblemen be<strong>im</strong> Übergang in die verschiedenen<br />
Versorgungsbereiche<br />
� Die beteiligten Leistungserbringer sollen für eine sachgerechte<br />
Anschlussversorgung des Versicherten sorgen und sich gegenseitig die<br />
erforderlichen Informationen übermitteln<br />
� Sie sind zur Erfüllung dieser Aufgaben von den Krankenkassen zu<br />
unterstützen<br />
<strong>IKK</strong> <strong>Akademie</strong> Detlef Groß 9. Juni 2011<br />
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