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Innovationen im Versorgungsmanagement I - IKK Akademie

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Gesetzlicher Auftrag<br />

� Nach § 11 Abs. 4 SGB V haben Versicherte Anspruch auf ein<br />

<strong>Versorgungsmanagement</strong> insbesondere zur Lösung von<br />

Schnittstellenproblemen be<strong>im</strong> Übergang in die verschiedenen<br />

Versorgungsbereiche<br />

� Die beteiligten Leistungserbringer sollen für eine sachgerechte<br />

Anschlussversorgung des Versicherten sorgen und sich gegenseitig die<br />

erforderlichen Informationen übermitteln<br />

� Sie sind zur Erfüllung dieser Aufgaben von den Krankenkassen zu<br />

unterstützen<br />

<strong>IKK</strong> <strong>Akademie</strong> Detlef Groß 9. Juni 2011<br />

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