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Rudern – ein Risikosport? - Seeclub Stäfa

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Werden die<br />

Gewässer zu<br />

«Rennpisten»?<br />

Kopie des<br />

Original-Briefes<br />

vom BAV…<br />

• Die auf den 1. Dezember<br />

2007 vom Bundesrat<br />

in Kraft gesetzte<br />

revidierte Version<br />

schreibt nun vor, dass<br />

wir Ruderer auf Seen<br />

ausserhalb der Ufer zone<br />

(ab 300 Meter)<br />

Schwimmhilfen mitführen<br />

oder tragen<br />

müssen. Auf Flüssen<br />

gilt die Pflicht generell.<br />

• Dem geneigten Leser wird rasch klar, dass dies auf dem<br />

Zürichsee <strong>ein</strong>e übertriebene <strong>–</strong> in Teilen sogar <strong>ein</strong>e sinnlose<br />

<strong>–</strong> Bestimmung ist. Leider hatte es der Schweizerische Ruderverband<br />

(SRV) verpasst, in der Vernehmlassung s<strong>ein</strong>e<br />

Stimme zu erheben.<br />

• Vor <strong>ein</strong>igen Wochen schickte das zuständige Bundesamt für<br />

Verkehr (BAV), <strong>ein</strong>e neue Revision der BSV in die Vernehmlassung,<br />

nach welcher in der Schweiz auch Wassertöffs<br />

oder «Jet-Ski» zugelassen werden sollten. Dass diese<br />

über 60 km/h schnellen und lärmigen Geräte nun die<br />

Schweizer Gewässer sollten befahren dürfen, war k<strong>ein</strong> vorgezogener<br />

April-Scherz, sondern beruhte auf <strong>ein</strong>er Übernahme<br />

von EU-Recht. Hier zeichnet sich jedoch ab, dass der<br />

gesunde Menschenverstand obsiegen könnte. Die Kantone<br />

sind für die Bezeichnung der «Rennpisten» zuständig. Der

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