Rudern – ein Risikosport? - Seeclub Stäfa
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Werden die<br />
Gewässer zu<br />
«Rennpisten»?<br />
Kopie des<br />
Original-Briefes<br />
vom BAV…<br />
• Die auf den 1. Dezember<br />
2007 vom Bundesrat<br />
in Kraft gesetzte<br />
revidierte Version<br />
schreibt nun vor, dass<br />
wir Ruderer auf Seen<br />
ausserhalb der Ufer zone<br />
(ab 300 Meter)<br />
Schwimmhilfen mitführen<br />
oder tragen<br />
müssen. Auf Flüssen<br />
gilt die Pflicht generell.<br />
• Dem geneigten Leser wird rasch klar, dass dies auf dem<br />
Zürichsee <strong>ein</strong>e übertriebene <strong>–</strong> in Teilen sogar <strong>ein</strong>e sinnlose<br />
<strong>–</strong> Bestimmung ist. Leider hatte es der Schweizerische Ruderverband<br />
(SRV) verpasst, in der Vernehmlassung s<strong>ein</strong>e<br />
Stimme zu erheben.<br />
• Vor <strong>ein</strong>igen Wochen schickte das zuständige Bundesamt für<br />
Verkehr (BAV), <strong>ein</strong>e neue Revision der BSV in die Vernehmlassung,<br />
nach welcher in der Schweiz auch Wassertöffs<br />
oder «Jet-Ski» zugelassen werden sollten. Dass diese<br />
über 60 km/h schnellen und lärmigen Geräte nun die<br />
Schweizer Gewässer sollten befahren dürfen, war k<strong>ein</strong> vorgezogener<br />
April-Scherz, sondern beruhte auf <strong>ein</strong>er Übernahme<br />
von EU-Recht. Hier zeichnet sich jedoch ab, dass der<br />
gesunde Menschenverstand obsiegen könnte. Die Kantone<br />
sind für die Bezeichnung der «Rennpisten» zuständig. Der